Auftraggeber Bundeswehr - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

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Auftraggeber Bundeswehr - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
  und Nutzung der Bundeswehr

Auftraggeber Bundeswehr
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Auftraggeber Bundeswehr
Auftraggeber Bundeswehr - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
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Vorwort
Harald Stein
Präsident des Bundesamtes für
Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr

                                                 Quelle: BAAINBw / Anneken

Die Bundeswehr hat einen von           sowie der einschlägigen Verwal-
der Verfassung vorgegebenen            tungsrichtlinien vergeben.
Auftrag zur Landesverteidigung.        Die vorliegende Informations-
Um diesen Auftrag und die daraus       schrift „Auftraggeber Bundeswehr“
abgeleiteten Aufgaben erfüllen         soll den Bürger und vor allem die
zu können, müssen den Streit-          an Bundeswehraufträgen interes-
kräften u. a. durch Bereitstellung     sierten Firmen über die Organisa-
der erforderlichen Ausstattung die     tion, Auftragsvergabe und Ver-
notwendigen Fähigkeiten verfüg-        tragsgestaltung der Bundeswehr
bar gemacht werden.                    informieren und ihnen Hinweise
Die Deckung des Sachbedarfs            für den Einstieg ins Geschäft mit
der Streitkräfte, also des Bedarfs     der Bundeswehr geben.
an Material und Dienstleistungen,      Da Bauvorhaben der Bundeswehr
ist der Bundeswehrverwaltung           durch die Finanzbauverwaltungen
übertragen. Die für die Ausstat-       der Länder betreut werden, sind
tung der Streitkräfte erforderlichen   Bauvergaben von dieser Broschü-
Aufträge an Industrie, Handel und      re nicht umfasst.
Gewerbe werden daher von den
dafür vorgesehenen Dienststellen
der Bundeswehrverwaltung unter
Beachtung der haushalts- und
vergaberechtlichen Vorschriften
                                                Auftraggeber Bundeswehr   3
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Inhalt
ABSCHNITT I – DIE BESCHAFFUNGSORGANISATION			                                         7
1.    Die Bundeswehrverwaltung					                                                   8
1.1   Beschaffung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung		                      10
1.2   Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen                   14
2.    Die Beschaffungsorganisation                                                   18
2.1   Die zentrale Beschaffung                                                       21
2.2   Die dezentrale Beschaffung                                                     26

ABSCHNITT II – DIE BESCHAFFUNGSVERFAHREN			                                      30
1.    Das Vergaberecht                                                           31
2.    Die Schwellenwerte                                                         33
3.    Die Bekanntmachungen                                                       35
4.    Besonderheiten                                                             37
4.1   Ausschreibung von IT Leistungen                                            38
4.2   Der Direktkauf: Die vereinfachte Auftragsvergabe                           39
5.    Die Vergabeverfahrensarten                                                 40
5.1   Die Vergabeverfahrensarten des Unterschwellenbereiches                     41
5.2   Die Vergabeverfahrensarten des Oberschwellenbereiches                      45
6.    EDA-Beschaffungsverfahren                                                  50

ABSCHNITT III – DIE AUFTRÄGE                                                         51
1.    Vertragsgestaltung                                                             52
1.1   Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                53
1.2   Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Leistungen                              54
1.3   Rahmenvereinbarungen                                                           55
2.    Qualitätssicherung                                                             56
3.    Förderungen                                                                    57
3.1   Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen                        58
3.2   Förderung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten                59

ABSCHNITT IV – ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK		                                         60
1.    Wie erfahre ich, welche Aufträge ausgeschrieben sind?                          61
2.    Wie komme ich an einen Auftrag?                                                62
3.    Wo kann ich dem Auftraggeber Bundeswehr Fragen stellen /                       63
      mit ihm in Kontakt treten?

                                                                        Inhalt   5
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ABSCHNITT I:
Die Beschaffungsorganisation

                   Der verfassungsrechtliche Auftrag zur
                   unmittelbaren Deckung des Sach-
                   bedarfs der Streitkräfte obliegt der
                   Bundeswehrverwaltung.
                   Die Wehrverwaltung entlastet die
                   Truppe durch die Wahrnehmung
                   vieler Aufgaben zu denen unter
                   anderem der Betrieb von Kasernen,
                   die Beschaffung von Material oder die
                   Berücksichtigung der Belange des
                   Umweltschutzes gehören.
                   Gegliedert ist die Verwaltung in die
                   Organisationsbereiche „Infrastruktur,
                   Umweltschutz und Dienstleistungen“,
                   „Ausrüstung, Informationstechnik und
                   Nutzung“ und „Personal“. Zusätzlich
                   erfüllen zivile Mitarbeiter wichtige
                   Aufgaben in der Rechtspflege der
                   Bundeswehr und in der Militärseel-
                   sorge.

                          Die Beschaffungsorganisation   7
Auftraggeber Bundeswehr - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
1. Die Bundeswehrverwaltung

                                Im Bundesministerium der Verteidi-
                                gung (BMVg) gibt es zwei Bereiche,
                                die für Beschaffungen der Bundes-
                                wehr zuständig sind:
                                Zuständig für die Beschaffungen
                                von Rüstungsgütern ist die Abteilung
                                Ausrüstung, Informationstechnik
                                und Nutzung (AIN), die als Teil der
                                Bundeswehrverwaltung die Streit-
                                kräfte mit dem für die Erfüllung ihres
                                Auftrages notwendigen Wehrmaterial
                                bedarfsgerecht und wirtschaftlich
                                ausrüstet.
                                Zuständig für alle sonstigen Beschaf-
                                fungen der Deckung des Bedarfes
                                der Streitkräfte ist die Abteilung
                                Infrastruktur, Umweltschutz und
                                Dienstleistungen (IUD), die als Teil
                                der Bundeswehrverwaltung die Streit-
                                kräfte mit dem für die Erfüllung ihres
                                Auftrages notwendigen Infrastruktur-
                                und Dienstleistungen bedarfsgerecht
                                und wirtschaftlich ausrüstet.
 8   Die Bundeswehrverwaltung
Die Bundeswehrverwaltung   9
1.1 Beschaffung Ausrüstung,
    Informationstechnik und Nutzung

10   Beschaffung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
1.1.1 Die Abteilung Ausrüstung,
        Informationstechnik und Nutzung
        (AIN) des BMVg
Die Abteilung Ausrüstung, Informa-      Der Leiter der Abteilung Ausrüstung,
tionstechnik und Nutzung nimmt die      Informationstechnik und Nutzung ist
Planung, Steuerung und Kontrolle        gleichzeitig der Nationale Ausrüs-
der nationalen und internationalen      tungs-/Rüstungsdirektor (National
Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die   Armament Director – NAD) und damit
Aufgaben der Bundeswehr und das         für die konkretisierende Ausgestal-
daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil     tung der Rüstungspolitik im Rahmen
wahr. Sie trägt die Gesamtverant-       der strategischen Leitlinien (Abtei-
wortung für den Ausrüstungs- und        lung Politik) verantwortlich. Er nimmt
Nutzungsprozess und die IT-Strategie    zudem die nationalen und rüstungs-
in der Bundeswehr.                      wirtschaftlichen Interessen in interna-
Dies umfasst auch die Materialver-      tionalen Gremien wahr.
antwortung für die Einsatzreife des
gesamten Wehrmaterials, die bei
dem Leiter der Abteilung Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung
liegt.

                                                                      AIN   11
1.1.2 Das Bundesamt für Ausrüstung,
        Informationstechnik und Nutzung
        der Bundeswehr (BAAINBw)
Das BAAINBw ist eine der größten         sind folgende:
technischen Behörden in Deutsch-         Die vier Abteilungen Kampf, Land-
land. Seine Aufgabe ist die bedarfs-     Unterstützung, Luft und See sind
gerechte Ausstattung der Bundes-         zuständig für
wehr mit moderner Technik und            - das Management komplexer Vorha-
modernem Gerät zu wirtschaftlichen         ben,
Bedingungen. Es ist zentral zuständig    - Systemtechnik und Integration,
für das Management aller Rüstungs-       - Forschung und Technologie,
vorhaben, einschließlich des Berei-      - technisch/wirtschaftliche Aspekte
ches der Informationstechnik.              des Nutzungsmanagements,
Die für die Beschaffung inhaltlich zu-   - Beschaffung der für sie jeweils not-
ständigen Abteilungen des BAAINBw          wendigen Ausrüstungsgegenstände.

                                                       Quelle: BAAINBw / Anneken
 12   BAAINBw
Die IT-bezogenen Aufgabenberei-           nische Dienststellen (WTD) und zwei
che, die bis zum Übergang in den          Wehrwissenschaftliche Dienststellen
Geschäftsbereich des BAAINBw im           (WIS und WIWeB). Diese sind im
IT-Amt der Bundeswehr beheimatet          Wesentlichen zuständig für
waren, werden nun in den Abteilun-        - fachtechnische Beratung und Unter-
gen Informationstechnik (Abteilung I),      stützung des Projektmanagements
IT-Unterstützung (Abteilung G) sowie        im Komponenten- und Gerätebe-
der Sonderorganisation HERKULES             reich,
betreut.                                  - die Durchführung von Studien und
Das Zentrum für Informationstechnik         Forschungs- sowie Technologieauf-
der Bundeswehr (IT-Zentrum Bw)              gaben, und
nimmt Aufgaben der IT-Sicherheit,         - die Durchführung von experimen-
der Systemintegration und der Pro-          tellen und analytischen Untersu-
jektunterstützung sowie die Durchfüh-       chungen.
rung von Feldversuchen wahr.              Das Marinearsenal (MArs) vergibt
                                          vor allem Instandsetzungen für die
Die zentrale Funktion bei der Be-         Marine.
schaffung von handelsüblichen und         In der Nähe von Washington nimmt
bundeswehrspezifischen Verbrauchs-        die Deutsche Verbindungsstelle des
und Nichtverbrauchsgütern nimmt die       Rüstungsbereiches USA/Kanada
Abteilung E (Einkauf) ein, die auch für   (DtVStRü USA/Ka) für Wehrmaterial
die Beschaffung komplexer Dienst-         die Kontakte zu den transatlantischen
leistungen zuständig ist.                 Partnern wahr.
Zum nachgeordneten Geschäftsbe-
reich des BAAINBw gehören ferner
sechs fachlich orientierte Wehrtech-

                                                                 BAAINBw   13
1.2 Beschaffung Infrastruktur,
    Umweltschutz und Dienstleistungen

14   Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
1.2.1 Die Abteilung Infrastruktur,
      Umweltschutz und Dienstleistun-
      gen (IUD) des BMVg
                  In der Abteilung Infrastruktur, Umwelt-
                  schutz und Dienstleistungen (IUD)
                  werden neben den infrastrukturellen
                  Aufgaben, insbesondere des Bauens
                  und des Betriebs von Liegenschaften,
                  alle Serviceleistungen mit Liegen-
                  schaftsbezug sowie die Verpfle-
                  gungsprozesse, die bewirtschaftete
                  Betreuung und die Gesetzlichen
                  Schutzaufgaben, wie z. B. der Ar-
                  beits-, Umwelt- und Brandschutz, für
                  die Streitkräfte und die Bundeswehr-
                  verwaltung im Inland, im Ausland und
                  in den Einsatzgebieten konzeptionell
                  verantwortet, ministeriell gesteuert
                  und überwacht.

                                               IUD   15
1.2.2 Das Bundesamt für Infrastruktur,
            Umweltschutz und Dienstleistungen
            der Bundeswehr (BAIUDBw)

                                                Quelle: Bundeswehr / Jenny Bartsch

Das BAIUDBw gliedert sich in fünf       Dienstleistungszentren im gesam-
Abteilungen und zwei Stabselemente      ten Bundesgebiet.
und hat die Verantwortung für alle      Hinzu kommen die Bundeswehrver-
nichtministeriellen zentralen Aufga-    waltungsstellen in USA/Kanada, Itali-
ben der Bereiche Finanzen, Control-     en, Niederlande, Frankreich, Belgien,
ling, Infrastruktur, Dienstleistungen   Großbritannien, Türkei und Polen
und gesetzliche Schutzaufgaben          einschließlich ihrer Außenstellen.
(Umweltschutz, Brandschutz, Arbeits-    Ebenfalls im Ausland befinden sich
schutz und Gefahrgutwesen). Dem         die Einsatzwehrverwaltungsstellen,
BAIUDBw unterstellt sind das Ver-       die die Bedarfsdeckung, Beratung
pflegungsamt in Oldenburg und das       und Unterstützung für die Truppe in
Zentrum Brandschutz in Sonthofen        allen Haushalts- und Verwaltungsan-
sowie – nach Umsetzung der aktu-        gelegenheiten in den Einsatzkontin-
ellen Zielstruktur – 41 Bundeswehr-     genten sicherstellen.

 16   BAIUDBw
BAIUDBw   17
2. Die Beschaffungsorganisation

                                    Die Bedarfsdeckung der Streitkräfte
                                    und der zivilen Verwaltung der Bun-
                                    deswehr an Gütern und Dienstleis-
                                    tungen erfolgt in Arbeitsteilung durch
                                    verschiedene Beschaffungsstellen.
                                    Je nach Art der benötigten Leistung
                                    wird der Bedarf entweder zentral oder
                                    dezentral gedeckt.

18   Die Beschaffungsorganisation
Einkauf Bw im Ausrüstungs- und Nutzungsprozess

                    Ausrüstungs- und Nutzungsprozess

                                                         Komplexe
                                   Einkauf
            CPM nov.                                       Dienst-
                                 Bundeswehr
                                                         leistungen

Der Ausrüstungs- und Nutzungs-          Verfahrensvorschrift zur Bedarfser-
                                                                         Stand: 12/2014
                                                                            Folie 1
prozess gliedert sich in drei Säulen.   mittlung und Bedarfsdeckung in der
Die 1. Säule des Ausrüstungs- und       Bundeswehr. Durch die Straffung
Nutzungsprozesses ist der Be-           der Verfahrensabläufe soll erreicht
schaffungsprozess des „Customer         werden, dass der Bedarf der Bundes-
Product Management (CPM)“ zur           wehr an Rüstungsgütern in kürzerer
Beschaffung von Rüstungsgütern.         Zeit wirtschaftlicher gedeckt wird.
Beim „CPM“ handelt es sich um eine

                                                         Mit einem Flyer informiert die
                                                         Abteilung Ausrüstung,
                                                         Informationstechnik und Nutzung
                                                         des BMVg über die Novellierung
                                                         des Customer Product
                                                         Management.
                                                         (www.baainbw.de  Projekte 
                                                          CPM  Novellierung des
                                                         CPM)

                                                 Die Beschaffungsorganisation       19
Die 2. Säule des Ausrüstungs- und      Dies schließt Ersatzteilfolgebeschaf-
Nutzungsprozesses bildet die Be-       fungen für Waffensysteme bzw.
schaffung betriebsbedingter Bedarfe    Geräte in der Nutzungsphase ebenso
(Einkauf Bw). Dort wird die Be-        ein wie Bedarfe, die über internatio-
schaffung von handelsüblichen und      nale Beschaffungswege sowie über
bundeswehrspezifischen Verbrauchs-     die ressortübergreifende Beschaffung
und Nichtverbrauchsgütern sowie von    gedeckt werden.
Dienstleistungen durchgeführt.

Die 3. Säule des Ausrüstungs- und      standsetzungslogistik (HIL GmbH),
Nutzungsprozesses sind die kom-        die LH Bekleidungsgesellschaft mbH
plexen Dienstleistungen, das heißt     (LHBw GmbH), BwFuhrparkService
Leistungen, die nicht vollumfänglich   GmbH oder BWI Informationstech-
von der Bundeswehr selbst erbracht     nik GmbH (BWI IT GmbH) erbracht
werden können oder sollen, wie sie     werden.
bspw. derzeit durch die Heeresin-

 20 Die Beschaffungsorganisation
2.1 Die zentrale Beschaffung

                   Zentrale Beschaffung bedeutet, dass
                   der Bedarf an Leistungen bundes-
                   wehrquerschnittlich zusammenge-
                   fasst ermittelt und sodann beschafft
                   wird.
                   Dabei ermöglichen die so zustande
                   kommenden höheren Stückzahlen
                   des zusammengefassten Bedarfs
                   einen breiten Wettbewerb und eine
                   wirtschaftlichere Beschaffung.
                   Zentral werden bspw. der Erst- und
                   Folgebedarf an Verteidigungs- und
                   Versorgungsgütern einschließlich
                   Instandsetzungsleistungen für die
                   Teilstreitkräfte sowie Studien-, For-
                   schungs- und Entwicklungsaufträge
                   vergeben.

                               Die zentrale Beschaffung   21
2.1.1 Zuständigkeiten

Die Aufträge der zentralen Beschaf-
fung werden insbesondere durch die
folgenden Behörden vergeben:

Das

Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr (BAAINBw)

Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz                          Internet: www.baainbw.de

und das

Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr (BAIUDBw)

Fontainengraben 200                    Internet: www.iud.bundeswehr.de
53123 Bonn

Zusätzlich vergeben nachgeordnete      ständig für die zentrale Beschaffung,
Dienststellen der beiden Behörden      Lagerung und Zuführung von lagerfä-
auch Aufträge der zentralen Beschaf-   higen Lebensmitteln und die Versor-
fung.                                  gung von im Ausland eingesetzten
So ist das dem BAIUDBw unterstellte    deutschen Truppenteilen mit frischen
Verpflegungsamt in Oldenburg zu-       und haltbaren Lebensmitteln.

 22   Die zentrale Beschaffung
In Einzelfällen vergibt Aufträge der
zentralen Beschaffung auch das

Bundesministerium der Verteidigung

Fontainengraben 150                       Stauffenbergstraße 18
53123 Bonn			                             10785 Berlin
Internet: www.bmvg.de

                                                                Quelle: Bundeswehr

Zudem wird nicht mehr jede Be-            Deswegen ist die Bundeswehr
schaffung der Bundeswehr durch die        Partner Öffentlich-Privater-Partner-
Bundeswehr selbst als Vergabestel-        schaften und hat Teile ihrer Aufgaben
le durchgeführt. Zur Erhöhung der         in eigenständige Gesellschaften mit
Effizienz und der Einsatzfähigkeit soll   Bundesbeteiligung ausgegliedert.
die Bundeswehr nur noch die Leis-         So werden Beschaffungen bestimm-
tungen selbst erbringen, die zu ihren     ter Ausrüstungsgegenstände durch
Kernaufgaben gehören oder die sie         eigenständige von der Bundeswehr
wirtschaftlicher erbringen kann als       verschiedene Vergabestellen durch-
zivile Anbieter.                          geführt:

                                                     Die zentrale Beschaffung   23
Für die Beschaffung, Distribution,
                                Wäscherei und Instandhaltung der
                                Bekleidung der Bundeswehr zustän-
                                dig ist die LH Bundeswehr Beklei-
                                dungsgesellschaft mbH (LHBw
                                GmbH).
                                Die Gesellschaftsanteile der LHBw
                                GmbH werden zu 25,1 % von der
                                Bundesrepublik Deutschland ge-
                                halten. Die LHBw GmbH ist eine
                                eigenständige Vergabestelle, die der
                                Fachaufsicht des BMVg unterliegt.
                                Internet: www.lhbw.de
                                Die Heeresinstandsetzungslogistik
                                GmbH (HIL GmbH) führt Beschaf-
                                fungen durch, die zur Erhaltung der
                                Verfügbarkeit der von ihr betreuten
                                landbasierten Waffensysteme der
                                Bundeswehr erforderlich sind und
                                vergibt dazu Aufträge bspw. über die
                                notwendigen Reparatur- und Instand-
                                setzungsleistungen.
                                Die Gesellschaftsanteile der HIL
                                GmbH werden zu 100 % von der
                                Bundesrepublik Deutschland gehal-
                                ten. Die HIL GmbH ist eine eigenstän-
                                dige Vergabestelle, die der Fachauf-
                                sicht des BMVg unterliegt.
                                Internet: www.hilgmbh.de
                                Die BWI Informationstechnik GmbH
                                (BWI IT GmbH) ist für sämtliche
                                Beschaffungen zuständig, die im
                                Rahmen der Modernisierung und des
                                Betriebs der gesamten nichtmilitäri-
                                schen Informations- und Kommunika-
                                tionstechnik der Bundeswehr in allen
                                rund 1.200 Bundeswehr-Liegenschaf-
                                ten im Inland anfällt.
                                Die Gesellschaftsanteile an der BWI
                                IT GmbH gehören zu 49,9 % der
                                Bundesrepublik Deutschland. Die
                                BWI IT GmbH ist eine eigenständige
                                Vergabestelle, die der Fachaufsicht
                                des BMVg unterliegt.
                                Internet: www.bwi-it.de
24   Die zentrale Beschaffung
Die BwFuhrparkService GmbH ist für
                                       sämtliche Beschaffungen zuständig,
                                       die im Bereich des Fuhrparkmanage-
                                       ments der von ihr betreuten handels-
                                       üblichen Fahrzeuge mit und ohne
                                       militärische Ausstattung sowie der
                                       Sonderfahrzeuge entsteht.
                                       Die Gesellschaftsanteile werden
                                       zu 100 % von der Bundesrepublik
                                       Deutschland gehalten. Die Bw-
                                       FuhrparkService GmbH ist eine
                                       eigenständige Vergabestelle, die der
                                       Fachaufsicht des BMVg unterliegt.
                                       Internet: www.bwfuhrpark.de
Diese Vergabestellen veröffentlichen
ihre Ausschreibungen, zusätzlich zu
den unter Abschnitt II, Ziffer 3 be-
schriebenen Medien, auch auf ihren
Internetseiten.

                                                  Die zentrale Beschaffung   25
2.2 Die dezentrale Beschaffung

                                  Dezentrale Beschaffung bedeutet,
                                  dass mehrere Stellen den Bedarf an
                                  Material oder sonstigen Leistungen
                                  jeweils eines regionalen Teilbereichs
                                  der Bundeswehr decken.
                                  Dezentral beschafft werden Produkte
                                  und Leistungen, für die eine zent-
                                  rale Beschaffung von der Natur der
                                  Sache her nicht zweckmäßig ist oder
                                  die sich aus wirtschaftlichen Grün-
                                  den nicht dafür eignen. Es handelt
                                  sich dabei im Wesentlichen um die
                                  Beschaffung handelsüblicher Versor-
                                  gungsgüter des täglichen Bedarfs für
                                  die Truppe oder standortbedingt für
                                  die Bundeswehrverwaltung.

                                            Quelle: Bundeswehr / Holzbrecher

26   Die dezentrale Beschaffung
2.2.1 Zuständigkeiten der dezentralen
              Beschaffung

Beschaffungen im dezentralen          für die unmittelbare Betreuung und
Bereich werden durch die dem          Versorgung der Streitkräfte und der
BAIUDBw nachgeordneten Bun-           Dienststellen der Wehrverwaltung in
deswehr-Dienstleistungszentren als    personeller und materieller Hinsicht
Ortsbehörden der Bundeswehrver-       zuständig.
waltung durchgeführt. Diese sind

Eine Übersicht der Bundeswehr-Dienstleistungszentren ist unter

http://www.iud.bundeswehr.de > Organisation >
Bw-Dienstleistungszentren

einzusehen.

Zusätzlich beschaffen die Einsatz-    Ausland zur Deckung ihres Bedarfes
wehrverwaltungsstellen und die        zum Teil selbst.
Bundeswehrverwaltungsstellen im

Eine Übersicht der Bundeswehr- und Einsatzwehrverwaltungsstellen ist unter

http://www.iud.bundeswehr.de > Organisation > BwVSt
oder Einsatzwehrverwaltungsstellen

einzusehen.

Die dem BAAINBw nachgeordne-          träge zur Deckung des Eigenbedarfs
ten Dienststellen und Institute be-   an Grundausstattung, Verbrauchsgü-
auftragen bspw. Forschungs- und       tern und Erprobungsträgern/-hilfsmit-
Studienaufträge im Rahmen ihrer       teln.
technischen Zuständigkeit sowie Be-
schaffungs- und Instandsetzungsauf-

                                                Die dezentrale Beschaffung 27
Wehrtechnische Dienst-     Wehrtechnische Dienst-
             stelle für landgebunde-    stelle für Schiffe und
             ne Fahrzeugsysteme,        Marinewaffen, Maritime
             Pionier- und Truppen-      Technologie und For-
             technik                    schung
             (WTD 41)                   (WTD 71)
             Trier                      Eckernförde

             Wehrtechnische Dienst-     Wehrtechnische Dienst-
             stelle für Luftfahrzeuge   stelle für Waffen und
             und Luftfahrtgerät der     Munition
             Bundeswehr                 (WTD 91)
             (WTD 61)                   Meppen
             Manching

             Wehrtechnische Dienst-     Wehrwissenschaftliches
             stelle für Informations-   Institut für Werk- und
             technologie und Elek-      Betriebsstoffe
             tronik                     (WIWEB)
             (WTD 81)                   Erding
             Greding

             Wehrwissenschaftliches     Zentrum für Informati-
             Institut für Schutztech-   onstechnik der Bundes-
             nologien - ABC-Schutz      wehr
             (WIS)                      (IT-ZentrumBw)
             Munster                    Euskirchen

             Marinearsenal              Deutsche Verbindungs-
             (MArs)                     stelle des Rüstungsbe-
             Wilhelmshaven              reiches USA/Kanada
             und Kiel                   (DtVStRü USA/Ka)
                                        Reston VA
                                        USA
             Wehrtechnische Dienst-
             stelle für Schutz- und
             Sondertechnik
             (WTD 52)
             Oberjettenberg

28   Die dezentrale Beschaffung
Die jeweilige Homepage sowie die Organigramme der Dienststellen sind
unter

http://www.baainbw.de/ > Über uns > Der Geschäftsbereich

einzusehen.

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit,            Vorliegen bestimmter Voraussetzun-
Einsatzbereitschaft und der Wirt-          gen in der Lage und ermächtigt sind,
schaftlichkeit gibt es auch Fallkonstel-   Beschaffungen selbst durchzuführen.
lationen, in denen die Streitkräfte bei

                                                    Die dezentrale Beschaffung   29
ABSCHNITT II:
Die Beschaffungsverfahren

                                 Bei der Vergabe von Aufträgen ist die
                                 Bundeswehr als öffentlicher Auftrag-
                                 geber unter anderem an die Regeln
                                 des Haushalts- und Vergaberechts
                                 gebunden. Mit anderen Worten, sie
                                 darf Aufträge nur in seltenen Aus-
                                 nahmefällen direkt an Unternehmen
                                 vergeben und muss Beschaffungen
                                 grundsätzlich im Wettbewerb vorneh-
                                 men.
                                 Das heißt, einen Auftrag erhalten Un-
                                 ternehmen nur dann, wenn sie sich
                                 an der Ausschreibung beteiligen. Wie
                                 solche Ausschreibungen funktionie-
                                 ren, ist in diesem Abschnitt erläutert.
                                 Wo die jeweiligen aktuellen Aus-
                                 schreibungen aufgefunden werden
                                 können, wird unter Nr. 3 beschrieben.

30   Die Beschaffungsverfahren
1. Das Vergaberecht

                      Das Vergaberecht ist das Recht, das
                      ein öffentlicher Auftraggeber, wie die
                      Bundeswehr, bei der Vergabe von
                      Aufträgen immer beachten muss. Das
                      deutsche Vergaberecht setzt sich vor-
                      nehmlich aus Elementen des Haus-
                      haltsrechts und europäischer Richtli-
                      nien zusammen, die in verschiedene
                      deutsche Gesetze sowie Verordnun-
                      gen mit und ohne (eigenen) Geset-
                      zesrang umgesetzt wurden.

                                Die Beschaffungsverfahren   31
Zum Zeitpunkt des Erscheinens            das für die Bundeswehr als Auftrag-
dieser Broschüre besteht das deut-       geber maßgeblich ist, aus folgenden
sche Vergaberecht für den Bereich        Komponenten:
Lieferungen und Dienstleistungen,

Das Vergaberecht gibt dem Auftrag-       ruflichen Tätigkeit erbracht oder im
geber Bundeswehr zwei Ziele vor:         Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen
Die Einhaltung des Grundsatzes der       angeboten werden und die Lösung
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit si-   der Aufgabe nicht eindeutig und er-
cherzustellen und das Wettbewerbs-       schöpfend beschrieben werden kann.
gebot umzusetzen.                        Dies kann bspw. bei Planungs- oder
Grundsätzlich findet dabei für die       Beratungsleistungen der Fall sein.
Vergabe von Dienstleistungen und         Die VSVgV findet Anwendung, wenn
Lieferungen die VOL/A Anwendung.         Dienstleistungen oder Lieferungen
In Ausnahmefällen sind derartige         oberhalb eines bestimmten Auf-
Leistungen aber unter Anwendung          tragswertes (siehe nachfolgende Nr.
der VOF oder der VSVgV zu beschaf-       2) beschafft werden sollen, die die
fen.                                     Lieferung von Militärausrüstung oder
Die VOF findet Anwendung, wenn           Ausrüstung, die im Rahmen eines
Dienstleistungen oberhalb eines          Verschlusssachenauftrags oder die
bestimmten Auftragswertes (siehe         für spezielle militärische Zwecke
nachfolgende Nr. 2) beschafft werden     benötigt werden betreffen.
sollen, die im Rahmen einer freibe-
 32   Die Beschaffungsverfahren
2. Die Schwellenwerte

                   Ob ein Vergabeverfahren nach den
                   Regelungen des Unterschwellenbe-
                   reiches oder des Oberschwellenbe-
                   reiches durchgeführt wird, richtet sich
                   nach den so genannten Schwellen-
                   werten.
                   Schwellenwerte sind die Grenzen,
                   die zwischen der Anwendung des
                   nationalen (Unterschwellenbereich)
                   und des europäischen (Oberschwel-
                   lenbereich) Vergaberechtsregimes
                   liegen. Maßgebliche Bezugsgröße
                   ist der geschätzte Auftragswert einer
                   Beschaffung ohne Umsatzsteuer
                   einschließlich aller Optionen.

                             Die Beschaffungsverfahren   33
Die Schwellenwerte werden alle 2          und noch bis zum 31.12.2015 gelten-
Jahre durch eine Verordnung der EU        den Schwellenwerte sind folgende:
Kommission festgelegt. Die derzeit

Anwendungsbereich der VSVgV			                            414.000 EUR

Anwendungsbereich der VOL/A EG / VOF		                    207.000 EUR
Für obere und oberste Bundesbehörden, wie
bspw. das BAAINBw und das BAIUDBw – mit
Ausnahmen

Im Verteidigungsbereich soweit es Lieferungen		           134.000 EUR
betrifft, nur solche, die in Anhang V der Richtlinie
2004/18/EG gelistet sind

Nur für die Vergabe von Aufträgen,        deutsche bzw. in Deutschland ansäs-
deren geschätzter Auftragswert diese      sige Unternehmen Angebote abge-
Schwellenwerte erreicht oder über-        ben können. Der Terminus „national“
schreitet, muss eine europaweite Be-      bezieht sich nur auf die Art und Weise
kanntmachung erfolgen und es findet       der Veröffentlichung der Bekanntma-
das so genannte Kartellvergaberecht       chung und die Anwendung des im
europäischen Ursprungs Anwendung.         Haushaltsrecht begründeten Verga-
Das heißt aber nicht, dass in nati-       berechtsregimes.
onalen Ausschreibungen auch nur

 34   Die Beschaffungsverfahren
3. Die Bekanntmachungen

                  Grundsätzlich veröffentlicht die
                  Bundeswehr ihren aktuellen Bedarf
                  an Produkten und Dienstleistun-
                  gen, deren Auftragswert den jeweils
                  anwendbaren Schwellenwert erreicht
                  oder überschreitet, im Supplement
                  zum Amtsblatt der Europäischen
                  Union unter:
                          http://ted.europa.eu
                  Regelmäßig werden diese Aufträge,
                  sowie Aufträge, die den jeweils an-
                  wendbaren Schwellenwert unter-
                  schreiten, auch auf dem zentralen
                  Internetportal der Bundesverwaltung
                  unter
                           http://www.bund.de
                  veröffentlicht.

                             Die Beschaffungsverfahren   35
Dort erfahren Unternehmen, die an        nicht geführt. Unternehmen können
einer Beauftragung durch die Bun-        auf den genannten Internetportalen
deswehr interessiert sind, ob es ak-     automatisch Benachrichtigungen
tuell eine Ausschreibung gibt, auf die   einrichten. „Initiativangebote“ von
sie ein Angebot abgeben können.          Unternehmen, die außerhalb der
„Bieterlisten“ mit dem Ziel einer au-    veröffentlichten Ausschreibungen an
tomatischen Benachrichtigung über        die Bundeswehr gerichtet werden,
Veröffentlichungen auf den Internet-     können nicht bezuschlagt werden.
portalen, werden bei der Bundeswehr
 36   Die Beschaffungsverfahren
4. Besonderheiten

                    Die Beschaffungsverfahren   37
4.1 Ausschreibung von IT-Leistungen

Zu den Einzelheiten und Besonder-        Ausschreibung und Bewertung von
heiten der Vergabe von IT-Leistungen     IT-Leistungen (UfAB) in der jeweils
verweisen wir auf die Unterlage für      aktuellen Fassung.

Die derzeit aktuelle UfAB V, 2.0 ist unter

http://www.cio.bund.de/ > IT-Beschaffung > UfAB

abzurufen.

                                                                     Quelle: BMI

 38   Die Beschaffungsverfahren
4.2 Der Direktkauf:
   Die vereinfachte Auftragsvergabe

                      Die Wertgrenze für Beschaffungen,
                      welche ohne die Durchführung eines
                      förmlichen Vergabeverfahrens getä-
                      tigt werden dürfen, beträgt 500 EUR
                      ohne Umsatzsteuer.
                      Auch ohne die Durchführung eines
                      förmlichen Vergabeverfahrens sind
                      die Vergabestellen verpflichtet, die
                      Aufträge unter Berücksichtigung der
                      Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
                      Sparsamkeit – das heißt im Wettbe-
                      werb – zu vergeben und Verträge auf
                      Grundlage der eigenen allgemeinen
                      Vertragsbedingungen (siehe Ab-
                      schnitt III, Nr. 1) zu schließen.

                                Die Beschaffungsverfahren   39
5. Die Vergabeverfahrensarten

                                  Der Auftraggeber hat keine freie Wahl
                                  bei der Auswahl der Vergabeverfah-
                                  rensart, mit der er seine Beschaffung
                                  durchführt. Welche Vergabeverfah-
                                  rensart anwendbar ist, entscheidet
                                  sich zunächst danach, ob der An-
                                  wendungsbereich der VOL/A oder
                                  der VSVgV eröffnet ist und ob der
                                  geschätzte Auftragswert oberhalb
                                  oder unterhalb des anwendbaren
                                  Schwellenwertes liegt.
                                  Liegt der geschätzte Auftragswert
                                  zudem unterhalb bestimmter Wert-
                                  grenzen, kann die Beschaffung auch
                                  ohne die Einhaltung eines form-
                                  strengen Vergabeverfahrens – aber
                                  unter Berücksichtigung der sonstigen
                                  vergabe- und haushaltsrechtlichen
                                  Vorgaben – erfolgen.

 40   Die Beschaffungsverfahren
5.1 Die Vergabeverfahrensarten des
    Unterschwellenbereiches

                   Im Unterschwellenbereich gelten die
                   Vorschriften des 1. Abschnitts der
                   VOL/A. Nach diesem ist die grund-
                   sätzlich durchzuführende Verfahrens-
                   art die Öffentliche Ausschreibung.
                   Zusätzlich stehen dem Auftraggeber
                   – soweit die jeweiligen Vorausset-
                   zungen vorliegen – die Vergabe-
                   verfahrensarten der Beschränkten
                   Ausschreibung oder der Freihändigen
                   Vergabe zur Verfügung.

                            Die Beschaffungsverfahren   41
5.1.1 Öffentliche Ausschreibung

Bei einer Öffentlichen Ausschreibung           Angebot abgeben, das dann anhand
veröffentlicht der Auftraggeber eine           der vorab bekannt gegebenen Eig-
Bekanntmachung über die Ausschrei-             nungs- und Zuschlagskriterien durch
bung, an der sich eine unbegrenzte             den Auftraggeber ausgewertet wird.
Zahl von Unternehmen beteiligen                Aus den Angeboten, die den formalen
kann.                                          und inhaltlichen Anforderungen ent-
Die an dem Auftrag interessierten              sprechen, wird dann das wirtschaft-
Unternehmen müssen in der in der               lichste Angebot ermittelt.
Bekanntmachung gesetzten Frist ein

  Bekanntmachung                                            Keine Verhandlungsspielräume

                                  Unbeschränkter
                                    Bieterkreis

                         streng formale Verfahrensführung

 42   Die Beschaffungsverfahren
5.1.2 Beschränkte Ausschreibung

Der öffentliche Auftraggeber kann          eines Teilnahmewettbewerbs nur eine
eine Beschränkte Ausschreibung             beschränkte Zahl von Unternehmen
durchführen, wenn bspw. zur Ausfüh-        zur Einreichung von Angeboten auf-
rung der Leistung eine außergewöhn-        gefordert.
liche Eignung erforderlich ist.            Aus den Angeboten, die den formalen
Bei der Beschränkten Ausschreibung         und inhaltlichen Anforderungen ent-
wird nach der Veröffentlichung einer       sprechen, wird dann das wirtschaft-
Bekanntmachung und Durchführung            lichste Angebot ermittelt.

    Bekanntmachung                         Beschränkter
                                            Bieterkreis

                     Teilnahmewettbewerb                      Keine Verhandlungs-
                                                                  spielräume

      Spielräume                       streng formale Verfahrensführung

                                                          Die Beschaffungsverfahren   43
5.1.3 Freihändige Vergabe

Eine Freihändige Vergabe kann                    ber an ein oder nach Möglichkeit
bspw. dann zulässig durchgeführt                 mehrere Unternehmen und fordert
werden, wenn eine Öffentliche                    diese – ggf. nach Durchführung eines
Ausschreibung kein wirtschaftliches              Teilnahmewettbewerbs – zur Abgabe
Ergebnis hatte oder im Rahmen einer              eines Angebotes auf, über dessen
geringfügigen Nachbestellung.                    Inhalt Verhandlungen geführt werden
Dabei wendet sich der Auftragge-                 können.

      Keine Bekanntmachung                               Verhandlungsspielräume

                                       Beschränkter
                                        Bieterkreis

                             weitgehend „formfreies“ Verfahren

 44    Die Beschaffungsverfahren
5.2 Die Vergabeverfahrensarten des
    Oberschwellenbereiches

                  Im Oberschwellenbereich gelten die
                  Vorschriften des Abschnitts EG der
                  VOL/A bzw. der VSVgV.
                  Bei einer Ausschreibung im Anwen-
                  dungsbereich der VOL/A EG ist
                  die grundsätzlich durchzuführende
                  Verfahrensart das Offene Verfahren.
                  Zusätzlich stehen dem Auftraggeber
                  – soweit die jeweiligen Voraussetzun-
                  gen vorliegen – die Vergabeverfah-
                  rensarten des Nichtoffenen Verfah-
                  rens, des Verhandlungsverfahrens
                  mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
                  oder des Wettbewerblichen Dialogs
                  zur Verfügung.
                  Im Anwendungsbereich der VOF ist
                  die einzig vorgesehene Vergabever-
                  fahrensart das Verhandlungsverfah-
                  ren mit Teilnahmewettbewerb.
                  Im Anwendungsbereich der VSVgV
                  ist die grundsätzlich durchzuführende
                  Vergabeverfahrensart das Verhand-
                  lungsverfahren mit Teilnahmewettbe-
                  werb oder das Nichtoffene Verfahren.
                  Zusätzlich stehen dem Auftraggeber
                  – soweit die jeweiligen Voraussetzun-
                  gen vorliegen – die Vergabeverfah-
                  rensarten des Verhandlungsverfah-
                  rens ohne Teilnahmewettbewerb oder
                  des Wettbewerblichen Dialogs zur
                  Verfügung.

                            Die Beschaffungsverfahren   45
5.2.1 Das Offene Verfahren

Bei einem Offenen Verfahren ver-               Frist ein Angebot abgeben, das dann
öffentlicht der Auftraggeber eine              anhand der vorab bekannt gegebe-
Bekanntmachung über die Ausschrei-             nen Eignungs- und Zuschlagskriterien
bung, an der sich eine unbegrenzte             durch den Auftraggeber ausgewertet
Zahl von Unternehmen beteiligen                wird. Aus den Angeboten, die den
kann.                                          formalen und inhaltlichen Anforde-
Die an dem Auftrag interessierten              rungen entsprechen, wird dann das
Unternehmen müssen innerhalb der               wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
in der Bekanntmachung gesetzten

  Bekanntmachung                                            Keine Verhandlungsspielräume

                                  Unbeschränkter
                                    Bieterkreis

                         streng formale Verfahrensführung

 46   Die Beschaffungsverfahren
5.2.2 Das Nichtoffene Verfahren

Der öffentliche Auftraggeber kann ein       machung und Durchführung eines
Nichtoffenes Verfahren durchführen,         Teilnahmewettbewerbs nur eine
wenn bspw. zur Ausführung der Leis-         beschränkte Zahl von Unternehmen
tung eine außergewöhnliche Eignung          zur Einreichung von Angeboten auf-
erforderlich ist oder ein Offenes Ver-      gefordert.
fahren kein wirtschaftliches Ergebnis       Aus den Angeboten, die den formalen
gehabt hat.                                 und inhaltlichen Anforderungen ent-
Im Nichtoffenen Verfahren wird nach         sprechen, wird dann das wirtschaft-
der Veröffentlichung einer Bekannt-         lichste Angebot ermittelt.

     Bekanntmachung                         Beschränkter
                                             Bieterkreis

                      Teilnahmewettbewerb                      Keine Verhandlungs-
                                                                   spielräume

       Spielräume                       streng formale Verfahrensführung

                                                           Die Beschaffungsverfahren   47
5.2.3 Das Verhandlungsverfahren

Der öffentliche Auftraggeber kann im              dass technische Unvereinbarkeiten
Anwendungsbereich der VOL/A EG                    im System auftreten.
ein Verhandlungsverfahren mit                     Im Verhandlungsverfahren wird –
Teilnahmewettbewerb durchführen,                  ggf. nach der Veröffentlichung einer
wenn bspw. in einem (Nicht-)Offenen               Bekanntmachung und Durchführung
Verfahren oder einem Wettbewerb-                  eines Teilnahmewettbewerbs – nur
lichen Dialog nur Angebote abge-                  eine beschränkte Zahl von Unterneh-
geben wurden, die auszuschließen                  men zur Einreichung von Angeboten
waren, soweit sich die ursprünglichen             aufgefordert.
Auftragsbedingungen nicht grundle-                Über die eingereichten Angebote
gend ändern. Im Anwendungsbereich                 wird dann verhandelt. Dabei kann
der VSVgV und der VOF ist dies das                sowohl über den Auftragsgegenstand
vorgesehene Standardverfahren.                    als auch den Preis und die sonstigen
Voraussetzung für die Einleitung ei-              Vertragsbedingungen verhandelt wer-
nes Verhandlungsverfahrens ohne                   den, soweit dies nicht vom Auftragge-
Teilnahmewettbewerb ist bspw.,                    ber ausgeschlossen wird. Nach Abga-
dass in einem (Nicht-)Offenen Verfah-             be des finalen Angebotes (best and
ren keine oder keine wirtschaftlichen             final offer) wird aus diesen Angeboten
Angebote eingereicht wurden oder                  anhand der veröffentlichten formalen
bei zusätzlichen Lieferungen, wenn                und inhaltlichen Anforderungen das
ein Wechsel des Anbieters dazu führt,             wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

      Bekanntmachung                              Beschränkter
                                                   Bieterkreis

                       ggf. Teilnahmewettbewerb                   Verhandlungen

                                       Spielräume

 48   Die Beschaffungsverfahren
5.2.4 Der Wettbewerbliche Dialog

Der öffentliche Auftraggeber darf die           anzuwenden, dass der Auftraggeber
Vergabeverfahrensart des Wettbe-                objektiv nicht in der Lage ist entweder
werblichen Dialogs nur in seltenen               • die technischen Mittel, mit denen
Ausnahmefällen anwenden, da die                    die Bedürfnisse und Ziele des
Voraussetzungen hierfür sehr hoch                  Auftraggebers erfüllt werden kön-
sind.                                              nen, oder
Der Wettbewerbliche Dialog ist bei               • die rechtlichen und finanziellen
der Vergabe besonders komplexer                    Bedingungen des Vorhabens anzu-
Aufträge nur unter der Voraussetzung               geben.

Bekanntmachung                    Dialogphase

           Teilnahmewettbewerb                      Keine Verhandlungsspielräume

                                                           Streng formale
          Gestaltungsspielräume
                                                          Verfahrensführung

                                                           Die Beschaffungsverfahren 49
6. EDA-Beschaffungsverfahren

                                 Die European Defence Agency
                                 (EDA), der derzeit 27 von 28 EU
                                 Mitgliedstaaten angehören, wurde im
                                 Juli 2004 gegründet. Ziel der EDA ist
                                 die Schaffung eines gemeinsamen
                                 wettbewerbsfähigen europäischen
                                 Rüstungsmarktes. Dafür führt sie
                                 kooperative europäische Verteidi-
                                 gungsprojekte durch oder unterstützt
                                 solche, sie unterstützt Forschungen
                                 und technische Entwicklungen sowie
                                 die europäische rüstungstechnolo-
                                 gische Basis. Die Agentur schreibt
                                 auch selbst Aufträge aus.
                                 Die Veröffentlichungen und weitere
                                 Informationen über die EDA sowie
                                 deren Ausschreibungsverfahren sind
                                 unter
                                 http://www.eda.europa.eu/procure-
                                 ment-gateway
                                 einsehbar.
50   Die Beschaffungsverfahren
ABSCHNITT III
DIE AUFTRÄGE

                Die Gestaltung der Vertragstexte un-
                terliegt nicht dem Vergaberecht, son-
                dern dem so genannten „Privatrecht“
                des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das
                Vergaberecht hat auf die Vertragsge-
                staltung und die Vertragsdurchfüh-
                rung nur in seltenen Ausnahmefällen
                Einfluss.
                Die Vertragsgestaltung unterliegt für
                den Auftraggeber Bundeswehr be-
                stimmten Vorgaben und Regelungen,
                die bspw. für IT Beschaffungen und
                den Abschluss von Rahmenverträgen
                nochmals Besonderheiten unterlie-
                gen.
                Zudem nutzt der Auftraggeber Bun-
                deswehr verschiedene Möglichkeiten
                der Förderung bestimmter Marktteil-
                nehmer.

                                        Aufträge   51
1. Vertragsgestaltung

                    Die Gestaltung der Verträge folgt
                    dem Grundsatz der Vertragsfreiheit.
                    Das heißt, zum Inhalt von Verträgen
                    mit öffentlichen Auftraggebern gibt es
                    keine gesetzlichen Sonderregelungen
                    des Privatrechts, die die Bundeswehr
                    beachten müsste.

 52   Aufträge
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Beschaffungsbehörden sind           Die Allgemeinen Geschäftsbedingun-
allerdings gehalten, beim Vertrags-     gen der Bundeswehr gliedern sich
abschluss den Grundsatz der Wirt-       wie folgt:
schaftlichkeit und Sparsamkeit der      • Allgemeine Vertragsbedingungen:
Bundeshaushaltsordnung zu beach-          -VOL/B „Allgemeine Vertragsbedin-
ten und entsprechend dem Grundsatz          gungen für die Ausführung von
der Selbstbindung der Verwaltung            Leistungen“
nach einheitlichen Richtlinien zu       • Zusätzliche Vertragsbedingungen
verfahren. Dies gewährleistet die         des Verteidigungsbereichs:
Vergleichbarkeit der Angebote und          - ZVB/BMVg „Zusätzliche Vertrags-
vermeidet willkürliche Ungleichbe-           bedingungen des Bundesministe-
handlungen bei der Vertragsgestal-           riums der Verteidigung“ zur VOL/B
tung.                                   • Ergänzende Vertragsbedingungen
Folglich gibt es in der Regel eine        für Nicht-IT-Leistungen:
Reihe von vorformulierten, standar-         - ABBV „Allgemeine Bedingun-
disierten Vertragsbedingungen, die            gen für Beschaffungsverträge
fallbezogen in die Verträge aufge-            des Bundesministeriums der Ver-
nommen werden und die regelmäßig              teidigung“
bereits Bestandteil der Vergabeunter-       - ABEI „Allgemeine Bedingungen
lagen sind.                                   für Entwicklungsverträge mit
Allgemeine Geschäftsbedingungen               Industriefirmen“
von Bietern/Auftragnehmern werden           - ABFI „Allgemeine Bedingungen
nicht akzeptiert.                             für Forschungsverträge mit Indus-
                                              triefirmen“

Die Vertragsbedingungen des BAAINBw sind unter

http://www.baainbw.de/ > Vergabe > Formulare > Vertragsbedingungen

einzusehen.

                                                                  Aufträge   53
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen
      für IT-Leistungen

Seit 1972 wurden die verschiedenen    gen, die „Ergänzenden Vertragsbe-
Typen von „Besonderen Vertragsbe-     dingungen für die Beschaffung von
dingungen für die Beschaffung von     IT-Leistungen, EVB-IT“, entwickelt:
DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufs-     - EVB-IT Systemlieferung
bedingungen der öffentlichen Hand      - EVB-IT System
bei der Beschaffung von Datenver-      - EVB-IT Erstellung
arbeitungsanlagen und -geräten         - EVB-IT Kauf
eingeführt. Von diesen werden heute    - EVB-IT Dienstleistung
noch folgende verwandt:                - EVB-IT Überlassung Typ A
 - BVB - Miete                         - EVB-IT Überlassung Typ B
 - BVB - Planung                       - EVB-IT Instandhaltung
Später wurden neue, die BVB ablö-      - EVB-IT Service
sende Typen von Vertragsbedingun-      - EVB-IT Pflege S

Die Vertragsbedingungen sind unter

http://www.cio.bund.de/ > IT-Beschaffung > EVB-IT und BVB

einzusehen.

 54   Aufträge
1.3 Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen bzw. -ver-           können auch zum Abschluss eines
träge sind Verträge zwischen einem        Rahmenvertrages genutzt werden.
oder mehreren Auftraggebern und ei-       Die Beschaffung von Gütern durch
nem oder mehreren Auftragnehmern,         Rahmenverträge dient der Verwal-
welche die Bedingungen – bspw.            tungsvereinfachung. Rahmenverträge
Preise oder Lieferfristen – für Einzel-   werden regelmäßig für wiederkehren-
verträge festlegen, die im Laufe eines    de Beschaffungen, bspw. die Beliefe-
vorbestimmten Zeitraums beauftragt        rung mit Verbrauchsmaterialien oder
werden sollen.                            Versorgungsgütern wie Betriebsstof-
Es gibt kein gesondertes Vergabe-         fe, Medikamente, oder Dienstleistun-
verfahren hierfür, sondern alle oben      gen wie Wartungen oder Instandset-
genannten Vergabeverfahrensarten          zungen abgeschlossen.

                                                                  Aufträge   55
2. Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung (QS) von         - die vertragliche Vereinbarung des
Wehrmaterial umfasst im Geschäfts-        Rechts auf Güteprüfung durch den
verkehr mit gewerblichen Auftragneh-      öffentlichen Auftraggeber, wobei
mern die nachstehenden wesentli-          Güteprüfung gem. § 12 VOL/B die
chen Prozesse:                            Prüfung der Leistung auf Erfüllung
- die Beurteilung der Qualitätsfähig-     der vertraglich vereinbarten techni-
  keit von Auftragnehmern,                schen und damit verbundenen orga-
- die vertragliche Vereinbarung von       nisatorischen Anforderungen bedeu-
  Qualitätssicherungsanforderungen,       tet,
- auf Grundlage der NATO-QS-            - die Durchführung der Güteprüfung
  Standards “Allied Quality Assurance     sowie
  Publications“ (AQAP),                 - Qualitätsprüfungen auf Grundlage
- ggf. ergänzt durch QS-Anforderun-       gesetzlicher Vorgaben.
  gen auf gesetzlicher Grundlage,

 56   Aufträge
3. Förderungen

                 Aufträge   57
3.1 Förderung von kleinen und mittel-
    ständischen Unternehmen

                   Die Beteiligung von kleinen und mit-
                   telständischen Unternehmen (KMU)
                   bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
                   ist stets ein besonderes Anliegen der
                   Bundeswehr gewesen. Eine breite
                   Mittelstandsbeteiligung fördert den
                   Wettbewerb und bringt verstärkt inno-
                   vative Produkte zur Geltung.
                   Die Bundeswehr vergibt die Mehrzahl
                   ihrer Aufträge an KMU. Bei Lieferun-
                   gen von Verbrauchsgütern, Instand-
                   setzungen und sonstigen Dienstleis-
                   tungen sind in hohem Umfang KMU
                   direkt beteiligt.
                   Im Rahmen der Mittelstandsförderung
                   werden bei der Vergabe von Aufträ-
                   gen mögliche Wettbewerbsnachteile
                   kleiner und mittlerer Unternehmen
                   gegenüber großen Unternehmen
                   bspw. durch die Aufteilung der Leis-
                   tungen in Lose oder bei komplexen
                   Großaufträgen durch das Anhalten
                   zur Vergabe von Unteraufträgen
                   ausgeglichen.

58   Aufträge
3.2 Förderung von Werkstätten für Be-
    hinderte und Blindenwerkstätten

                   Auf Grund der §§ 141 und 143 Sozi-
                   algesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
                   sind Aufträge der öffentlichen Hand,
                   die von Werkstätten für Behinderte
                   und Blindenwerkstätten ausgeführt
                   werden können, diesen bevorzugt
                   anzubieten.
                   Um diesem Anliegen Rechnung zu
                   tragen, hat die Bundesregierung die
                   Richtlinien für die Berücksichtigung
                   von Werkstätten für Behinderte und
                   Blindenwerkstätten bei der Vergabe
                   öffentlicher Aufträge vom 10.05.2001
                   (BMWi I B 3 -26 23 55 vom 10. Mai
                   2001, BAnz Nr. 109 vom 16.06.2001
                   Seite 11 773) erlassen. Danach ist
                   bei nationalen Vergabeverfahren
                   nach Abschnitt 1 der VOL/A Werk-
                   stätten für Behinderte und Blinden-
                   werkstätten immer dann der Zuschlag
                   zu erteilen, wenn ihr Angebotspreis
                   den des wirtschaftlichsten Bieters
                   um nicht mehr als 15 von Hundert
                   übersteigt.

                                          Aufträge   59
ABSCHNITT IV
Zusammenfassender Überblick

60   Zusammenfassender Überblick
1. Wie erfahre ich, welche Aufträge
   ausgeschrieben sind?

                     Durch Lesen der einschlägigen
                     Veröffentlichungsplattformen, wie

                     http://ted.europa.eu

                     und

                     http://www.bund.de

                     - siehe Seite 36 / 37 -

                            Zusammenfassender Überblick   61
2. Wie komme ich an einen Auftrag?

                                   • Wenn der Auftrag ausgeschrieben
                                     ist:

                                   Durch Teilnahme an dem jeweiligen
                                   Vergabeverfahren.

                                   - siehe Seiten 41 bis 51 -

                                   • Wenn der Auftrag direkt vergeben
                                     werden kann:

                                   Durch Information der jeweiligen
                                   Vergabestelle.

                                   - siehe Seiten 10 bis 30 -

62   Zusammenfassender Überblick
3. Wo kann ich dem Auftraggeber
   Bundeswehr Fragen stellen / mit ihm
   in Kontakt treten?

                    Per E-Mail an:

                    BAAINBwZ3.1@bundeswehr.org

                          Zusammenfassender Überblick   63
Herausgeber:

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Referat Z3.1
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz

E-Mail: 		         BAAINBwZ3.1@bundeswehr.org
Layout:		          Daniela Anneken
Internet:          http://www.baainbw.de/
Druck: 		          BAAINBw - Z1.4

Stand: Dezember 2014

  64   Impressum
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