Auftraggeber Bundeswehr - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
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Vorwort Harald Stein Präsident des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Quelle: BAAINBw / Anneken Die Bundeswehr hat einen von sowie der einschlägigen Verwal- der Verfassung vorgegebenen tungsrichtlinien vergeben. Auftrag zur Landesverteidigung. Die vorliegende Informations- Um diesen Auftrag und die daraus schrift „Auftraggeber Bundeswehr“ abgeleiteten Aufgaben erfüllen soll den Bürger und vor allem die zu können, müssen den Streit- an Bundeswehraufträgen interes- kräften u. a. durch Bereitstellung sierten Firmen über die Organisa- der erforderlichen Ausstattung die tion, Auftragsvergabe und Ver- notwendigen Fähigkeiten verfüg- tragsgestaltung der Bundeswehr bar gemacht werden. informieren und ihnen Hinweise Die Deckung des Sachbedarfs für den Einstieg ins Geschäft mit der Streitkräfte, also des Bedarfs der Bundeswehr geben. an Material und Dienstleistungen, Da Bauvorhaben der Bundeswehr ist der Bundeswehrverwaltung durch die Finanzbauverwaltungen übertragen. Die für die Ausstat- der Länder betreut werden, sind tung der Streitkräfte erforderlichen Bauvergaben von dieser Broschü- Aufträge an Industrie, Handel und re nicht umfasst. Gewerbe werden daher von den dafür vorgesehenen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung unter Beachtung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften Auftraggeber Bundeswehr 3
Inhalt ABSCHNITT I – DIE BESCHAFFUNGSORGANISATION 7 1. Die Bundeswehrverwaltung 8 1.1 Beschaffung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 10 1.2 Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 14 2. Die Beschaffungsorganisation 18 2.1 Die zentrale Beschaffung 21 2.2 Die dezentrale Beschaffung 26 ABSCHNITT II – DIE BESCHAFFUNGSVERFAHREN 30 1. Das Vergaberecht 31 2. Die Schwellenwerte 33 3. Die Bekanntmachungen 35 4. Besonderheiten 37 4.1 Ausschreibung von IT Leistungen 38 4.2 Der Direktkauf: Die vereinfachte Auftragsvergabe 39 5. Die Vergabeverfahrensarten 40 5.1 Die Vergabeverfahrensarten des Unterschwellenbereiches 41 5.2 Die Vergabeverfahrensarten des Oberschwellenbereiches 45 6. EDA-Beschaffungsverfahren 50 ABSCHNITT III – DIE AUFTRÄGE 51 1. Vertragsgestaltung 52 1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 53 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Leistungen 54 1.3 Rahmenvereinbarungen 55 2. Qualitätssicherung 56 3. Förderungen 57 3.1 Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen 58 3.2 Förderung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten 59 ABSCHNITT IV – ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK 60 1. Wie erfahre ich, welche Aufträge ausgeschrieben sind? 61 2. Wie komme ich an einen Auftrag? 62 3. Wo kann ich dem Auftraggeber Bundeswehr Fragen stellen / 63 mit ihm in Kontakt treten? Inhalt 5
ABSCHNITT I: Die Beschaffungsorganisation Der verfassungsrechtliche Auftrag zur unmittelbaren Deckung des Sach- bedarfs der Streitkräfte obliegt der Bundeswehrverwaltung. Die Wehrverwaltung entlastet die Truppe durch die Wahrnehmung vieler Aufgaben zu denen unter anderem der Betrieb von Kasernen, die Beschaffung von Material oder die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gehören. Gegliedert ist die Verwaltung in die Organisationsbereiche „Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen“, „Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung“ und „Personal“. Zusätzlich erfüllen zivile Mitarbeiter wichtige Aufgaben in der Rechtspflege der Bundeswehr und in der Militärseel- sorge. Die Beschaffungsorganisation 7
1. Die Bundeswehrverwaltung Im Bundesministerium der Verteidi- gung (BMVg) gibt es zwei Bereiche, die für Beschaffungen der Bundes- wehr zuständig sind: Zuständig für die Beschaffungen von Rüstungsgütern ist die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN), die als Teil der Bundeswehrverwaltung die Streit- kräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Wehrmaterial bedarfsgerecht und wirtschaftlich ausrüstet. Zuständig für alle sonstigen Beschaf- fungen der Deckung des Bedarfes der Streitkräfte ist die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD), die als Teil der Bundeswehrverwaltung die Streit- kräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Infrastruktur- und Dienstleistungen bedarfsgerecht und wirtschaftlich ausrüstet. 8 Die Bundeswehrverwaltung
Die Bundeswehrverwaltung 9
1.1 Beschaffung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 10 Beschaffung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
1.1.1 Die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) des BMVg Die Abteilung Ausrüstung, Informa- Der Leiter der Abteilung Ausrüstung, tionstechnik und Nutzung nimmt die Informationstechnik und Nutzung ist Planung, Steuerung und Kontrolle gleichzeitig der Nationale Ausrüs- der nationalen und internationalen tungs-/Rüstungsdirektor (National Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Armament Director – NAD) und damit Aufgaben der Bundeswehr und das für die konkretisierende Ausgestal- daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil tung der Rüstungspolitik im Rahmen wahr. Sie trägt die Gesamtverant- der strategischen Leitlinien (Abtei- wortung für den Ausrüstungs- und lung Politik) verantwortlich. Er nimmt Nutzungsprozess und die IT-Strategie zudem die nationalen und rüstungs- in der Bundeswehr. wirtschaftlichen Interessen in interna- Dies umfasst auch die Materialver- tionalen Gremien wahr. antwortung für die Einsatzreife des gesamten Wehrmaterials, die bei dem Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung liegt. AIN 11
1.1.2 Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) Das BAAINBw ist eine der größten sind folgende: technischen Behörden in Deutsch- Die vier Abteilungen Kampf, Land- land. Seine Aufgabe ist die bedarfs- Unterstützung, Luft und See sind gerechte Ausstattung der Bundes- zuständig für wehr mit moderner Technik und - das Management komplexer Vorha- modernem Gerät zu wirtschaftlichen ben, Bedingungen. Es ist zentral zuständig - Systemtechnik und Integration, für das Management aller Rüstungs- - Forschung und Technologie, vorhaben, einschließlich des Berei- - technisch/wirtschaftliche Aspekte ches der Informationstechnik. des Nutzungsmanagements, Die für die Beschaffung inhaltlich zu- - Beschaffung der für sie jeweils not- ständigen Abteilungen des BAAINBw wendigen Ausrüstungsgegenstände. Quelle: BAAINBw / Anneken 12 BAAINBw
Die IT-bezogenen Aufgabenberei- nische Dienststellen (WTD) und zwei che, die bis zum Übergang in den Wehrwissenschaftliche Dienststellen Geschäftsbereich des BAAINBw im (WIS und WIWeB). Diese sind im IT-Amt der Bundeswehr beheimatet Wesentlichen zuständig für waren, werden nun in den Abteilun- - fachtechnische Beratung und Unter- gen Informationstechnik (Abteilung I), stützung des Projektmanagements IT-Unterstützung (Abteilung G) sowie im Komponenten- und Gerätebe- der Sonderorganisation HERKULES reich, betreut. - die Durchführung von Studien und Das Zentrum für Informationstechnik Forschungs- sowie Technologieauf- der Bundeswehr (IT-Zentrum Bw) gaben, und nimmt Aufgaben der IT-Sicherheit, - die Durchführung von experimen- der Systemintegration und der Pro- tellen und analytischen Untersu- jektunterstützung sowie die Durchfüh- chungen. rung von Feldversuchen wahr. Das Marinearsenal (MArs) vergibt vor allem Instandsetzungen für die Die zentrale Funktion bei der Be- Marine. schaffung von handelsüblichen und In der Nähe von Washington nimmt bundeswehrspezifischen Verbrauchs- die Deutsche Verbindungsstelle des und Nichtverbrauchsgütern nimmt die Rüstungsbereiches USA/Kanada Abteilung E (Einkauf) ein, die auch für (DtVStRü USA/Ka) für Wehrmaterial die Beschaffung komplexer Dienst- die Kontakte zu den transatlantischen leistungen zuständig ist. Partnern wahr. Zum nachgeordneten Geschäftsbe- reich des BAAINBw gehören ferner sechs fachlich orientierte Wehrtech- BAAINBw 13
1.2 Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 14 Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
1.2.1 Die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistun- gen (IUD) des BMVg In der Abteilung Infrastruktur, Umwelt- schutz und Dienstleistungen (IUD) werden neben den infrastrukturellen Aufgaben, insbesondere des Bauens und des Betriebs von Liegenschaften, alle Serviceleistungen mit Liegen- schaftsbezug sowie die Verpfle- gungsprozesse, die bewirtschaftete Betreuung und die Gesetzlichen Schutzaufgaben, wie z. B. der Ar- beits-, Umwelt- und Brandschutz, für die Streitkräfte und die Bundeswehr- verwaltung im Inland, im Ausland und in den Einsatzgebieten konzeptionell verantwortet, ministeriell gesteuert und überwacht. IUD 15
1.2.2 Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) Quelle: Bundeswehr / Jenny Bartsch Das BAIUDBw gliedert sich in fünf Dienstleistungszentren im gesam- Abteilungen und zwei Stabselemente ten Bundesgebiet. und hat die Verantwortung für alle Hinzu kommen die Bundeswehrver- nichtministeriellen zentralen Aufga- waltungsstellen in USA/Kanada, Itali- ben der Bereiche Finanzen, Control- en, Niederlande, Frankreich, Belgien, ling, Infrastruktur, Dienstleistungen Großbritannien, Türkei und Polen und gesetzliche Schutzaufgaben einschließlich ihrer Außenstellen. (Umweltschutz, Brandschutz, Arbeits- Ebenfalls im Ausland befinden sich schutz und Gefahrgutwesen). Dem die Einsatzwehrverwaltungsstellen, BAIUDBw unterstellt sind das Ver- die die Bedarfsdeckung, Beratung pflegungsamt in Oldenburg und das und Unterstützung für die Truppe in Zentrum Brandschutz in Sonthofen allen Haushalts- und Verwaltungsan- sowie – nach Umsetzung der aktu- gelegenheiten in den Einsatzkontin- ellen Zielstruktur – 41 Bundeswehr- genten sicherstellen. 16 BAIUDBw
BAIUDBw 17
2. Die Beschaffungsorganisation Die Bedarfsdeckung der Streitkräfte und der zivilen Verwaltung der Bun- deswehr an Gütern und Dienstleis- tungen erfolgt in Arbeitsteilung durch verschiedene Beschaffungsstellen. Je nach Art der benötigten Leistung wird der Bedarf entweder zentral oder dezentral gedeckt. 18 Die Beschaffungsorganisation
Einkauf Bw im Ausrüstungs- und Nutzungsprozess Ausrüstungs- und Nutzungsprozess Komplexe Einkauf CPM nov. Dienst- Bundeswehr leistungen Der Ausrüstungs- und Nutzungs- Verfahrensvorschrift zur Bedarfser- Stand: 12/2014 Folie 1 prozess gliedert sich in drei Säulen. mittlung und Bedarfsdeckung in der Die 1. Säule des Ausrüstungs- und Bundeswehr. Durch die Straffung Nutzungsprozesses ist der Be- der Verfahrensabläufe soll erreicht schaffungsprozess des „Customer werden, dass der Bedarf der Bundes- Product Management (CPM)“ zur wehr an Rüstungsgütern in kürzerer Beschaffung von Rüstungsgütern. Zeit wirtschaftlicher gedeckt wird. Beim „CPM“ handelt es sich um eine Mit einem Flyer informiert die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung des BMVg über die Novellierung des Customer Product Management. (www.baainbw.de Projekte CPM Novellierung des CPM) Die Beschaffungsorganisation 19
Die 2. Säule des Ausrüstungs- und Dies schließt Ersatzteilfolgebeschaf- Nutzungsprozesses bildet die Be- fungen für Waffensysteme bzw. schaffung betriebsbedingter Bedarfe Geräte in der Nutzungsphase ebenso (Einkauf Bw). Dort wird die Be- ein wie Bedarfe, die über internatio- schaffung von handelsüblichen und nale Beschaffungswege sowie über bundeswehrspezifischen Verbrauchs- die ressortübergreifende Beschaffung und Nichtverbrauchsgütern sowie von gedeckt werden. Dienstleistungen durchgeführt. Die 3. Säule des Ausrüstungs- und standsetzungslogistik (HIL GmbH), Nutzungsprozesses sind die kom- die LH Bekleidungsgesellschaft mbH plexen Dienstleistungen, das heißt (LHBw GmbH), BwFuhrparkService Leistungen, die nicht vollumfänglich GmbH oder BWI Informationstech- von der Bundeswehr selbst erbracht nik GmbH (BWI IT GmbH) erbracht werden können oder sollen, wie sie werden. bspw. derzeit durch die Heeresin- 20 Die Beschaffungsorganisation
2.1 Die zentrale Beschaffung Zentrale Beschaffung bedeutet, dass der Bedarf an Leistungen bundes- wehrquerschnittlich zusammenge- fasst ermittelt und sodann beschafft wird. Dabei ermöglichen die so zustande kommenden höheren Stückzahlen des zusammengefassten Bedarfs einen breiten Wettbewerb und eine wirtschaftlichere Beschaffung. Zentral werden bspw. der Erst- und Folgebedarf an Verteidigungs- und Versorgungsgütern einschließlich Instandsetzungsleistungen für die Teilstreitkräfte sowie Studien-, For- schungs- und Entwicklungsaufträge vergeben. Die zentrale Beschaffung 21
2.1.1 Zuständigkeiten Die Aufträge der zentralen Beschaf- fung werden insbesondere durch die folgenden Behörden vergeben: Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 56073 Koblenz Internet: www.baainbw.de und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) Fontainengraben 200 Internet: www.iud.bundeswehr.de 53123 Bonn Zusätzlich vergeben nachgeordnete ständig für die zentrale Beschaffung, Dienststellen der beiden Behörden Lagerung und Zuführung von lagerfä- auch Aufträge der zentralen Beschaf- higen Lebensmitteln und die Versor- fung. gung von im Ausland eingesetzten So ist das dem BAIUDBw unterstellte deutschen Truppenteilen mit frischen Verpflegungsamt in Oldenburg zu- und haltbaren Lebensmitteln. 22 Die zentrale Beschaffung
In Einzelfällen vergibt Aufträge der zentralen Beschaffung auch das Bundesministerium der Verteidigung Fontainengraben 150 Stauffenbergstraße 18 53123 Bonn 10785 Berlin Internet: www.bmvg.de Quelle: Bundeswehr Zudem wird nicht mehr jede Be- Deswegen ist die Bundeswehr schaffung der Bundeswehr durch die Partner Öffentlich-Privater-Partner- Bundeswehr selbst als Vergabestel- schaften und hat Teile ihrer Aufgaben le durchgeführt. Zur Erhöhung der in eigenständige Gesellschaften mit Effizienz und der Einsatzfähigkeit soll Bundesbeteiligung ausgegliedert. die Bundeswehr nur noch die Leis- So werden Beschaffungen bestimm- tungen selbst erbringen, die zu ihren ter Ausrüstungsgegenstände durch Kernaufgaben gehören oder die sie eigenständige von der Bundeswehr wirtschaftlicher erbringen kann als verschiedene Vergabestellen durch- zivile Anbieter. geführt: Die zentrale Beschaffung 23
Für die Beschaffung, Distribution, Wäscherei und Instandhaltung der Bekleidung der Bundeswehr zustän- dig ist die LH Bundeswehr Beklei- dungsgesellschaft mbH (LHBw GmbH). Die Gesellschaftsanteile der LHBw GmbH werden zu 25,1 % von der Bundesrepublik Deutschland ge- halten. Die LHBw GmbH ist eine eigenständige Vergabestelle, die der Fachaufsicht des BMVg unterliegt. Internet: www.lhbw.de Die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL GmbH) führt Beschaf- fungen durch, die zur Erhaltung der Verfügbarkeit der von ihr betreuten landbasierten Waffensysteme der Bundeswehr erforderlich sind und vergibt dazu Aufträge bspw. über die notwendigen Reparatur- und Instand- setzungsleistungen. Die Gesellschaftsanteile der HIL GmbH werden zu 100 % von der Bundesrepublik Deutschland gehal- ten. Die HIL GmbH ist eine eigenstän- dige Vergabestelle, die der Fachauf- sicht des BMVg unterliegt. Internet: www.hilgmbh.de Die BWI Informationstechnik GmbH (BWI IT GmbH) ist für sämtliche Beschaffungen zuständig, die im Rahmen der Modernisierung und des Betriebs der gesamten nichtmilitäri- schen Informations- und Kommunika- tionstechnik der Bundeswehr in allen rund 1.200 Bundeswehr-Liegenschaf- ten im Inland anfällt. Die Gesellschaftsanteile an der BWI IT GmbH gehören zu 49,9 % der Bundesrepublik Deutschland. Die BWI IT GmbH ist eine eigenständige Vergabestelle, die der Fachaufsicht des BMVg unterliegt. Internet: www.bwi-it.de 24 Die zentrale Beschaffung
Die BwFuhrparkService GmbH ist für sämtliche Beschaffungen zuständig, die im Bereich des Fuhrparkmanage- ments der von ihr betreuten handels- üblichen Fahrzeuge mit und ohne militärische Ausstattung sowie der Sonderfahrzeuge entsteht. Die Gesellschaftsanteile werden zu 100 % von der Bundesrepublik Deutschland gehalten. Die Bw- FuhrparkService GmbH ist eine eigenständige Vergabestelle, die der Fachaufsicht des BMVg unterliegt. Internet: www.bwfuhrpark.de Diese Vergabestellen veröffentlichen ihre Ausschreibungen, zusätzlich zu den unter Abschnitt II, Ziffer 3 be- schriebenen Medien, auch auf ihren Internetseiten. Die zentrale Beschaffung 25
2.2 Die dezentrale Beschaffung Dezentrale Beschaffung bedeutet, dass mehrere Stellen den Bedarf an Material oder sonstigen Leistungen jeweils eines regionalen Teilbereichs der Bundeswehr decken. Dezentral beschafft werden Produkte und Leistungen, für die eine zent- rale Beschaffung von der Natur der Sache her nicht zweckmäßig ist oder die sich aus wirtschaftlichen Grün- den nicht dafür eignen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Beschaffung handelsüblicher Versor- gungsgüter des täglichen Bedarfs für die Truppe oder standortbedingt für die Bundeswehrverwaltung. Quelle: Bundeswehr / Holzbrecher 26 Die dezentrale Beschaffung
2.2.1 Zuständigkeiten der dezentralen Beschaffung Beschaffungen im dezentralen für die unmittelbare Betreuung und Bereich werden durch die dem Versorgung der Streitkräfte und der BAIUDBw nachgeordneten Bun- Dienststellen der Wehrverwaltung in deswehr-Dienstleistungszentren als personeller und materieller Hinsicht Ortsbehörden der Bundeswehrver- zuständig. waltung durchgeführt. Diese sind Eine Übersicht der Bundeswehr-Dienstleistungszentren ist unter http://www.iud.bundeswehr.de > Organisation > Bw-Dienstleistungszentren einzusehen. Zusätzlich beschaffen die Einsatz- Ausland zur Deckung ihres Bedarfes wehrverwaltungsstellen und die zum Teil selbst. Bundeswehrverwaltungsstellen im Eine Übersicht der Bundeswehr- und Einsatzwehrverwaltungsstellen ist unter http://www.iud.bundeswehr.de > Organisation > BwVSt oder Einsatzwehrverwaltungsstellen einzusehen. Die dem BAAINBw nachgeordne- träge zur Deckung des Eigenbedarfs ten Dienststellen und Institute be- an Grundausstattung, Verbrauchsgü- auftragen bspw. Forschungs- und tern und Erprobungsträgern/-hilfsmit- Studienaufträge im Rahmen ihrer teln. technischen Zuständigkeit sowie Be- schaffungs- und Instandsetzungsauf- Die dezentrale Beschaffung 27
Wehrtechnische Dienst- Wehrtechnische Dienst- stelle für landgebunde- stelle für Schiffe und ne Fahrzeugsysteme, Marinewaffen, Maritime Pionier- und Truppen- Technologie und For- technik schung (WTD 41) (WTD 71) Trier Eckernförde Wehrtechnische Dienst- Wehrtechnische Dienst- stelle für Luftfahrzeuge stelle für Waffen und und Luftfahrtgerät der Munition Bundeswehr (WTD 91) (WTD 61) Meppen Manching Wehrtechnische Dienst- Wehrwissenschaftliches stelle für Informations- Institut für Werk- und technologie und Elek- Betriebsstoffe tronik (WIWEB) (WTD 81) Erding Greding Wehrwissenschaftliches Zentrum für Informati- Institut für Schutztech- onstechnik der Bundes- nologien - ABC-Schutz wehr (WIS) (IT-ZentrumBw) Munster Euskirchen Marinearsenal Deutsche Verbindungs- (MArs) stelle des Rüstungsbe- Wilhelmshaven reiches USA/Kanada und Kiel (DtVStRü USA/Ka) Reston VA USA Wehrtechnische Dienst- stelle für Schutz- und Sondertechnik (WTD 52) Oberjettenberg 28 Die dezentrale Beschaffung
Die jeweilige Homepage sowie die Organigramme der Dienststellen sind unter http://www.baainbw.de/ > Über uns > Der Geschäftsbereich einzusehen. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Vorliegen bestimmter Voraussetzun- Einsatzbereitschaft und der Wirt- gen in der Lage und ermächtigt sind, schaftlichkeit gibt es auch Fallkonstel- Beschaffungen selbst durchzuführen. lationen, in denen die Streitkräfte bei Die dezentrale Beschaffung 29
ABSCHNITT II: Die Beschaffungsverfahren Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Bundeswehr als öffentlicher Auftrag- geber unter anderem an die Regeln des Haushalts- und Vergaberechts gebunden. Mit anderen Worten, sie darf Aufträge nur in seltenen Aus- nahmefällen direkt an Unternehmen vergeben und muss Beschaffungen grundsätzlich im Wettbewerb vorneh- men. Das heißt, einen Auftrag erhalten Un- ternehmen nur dann, wenn sie sich an der Ausschreibung beteiligen. Wie solche Ausschreibungen funktionie- ren, ist in diesem Abschnitt erläutert. Wo die jeweiligen aktuellen Aus- schreibungen aufgefunden werden können, wird unter Nr. 3 beschrieben. 30 Die Beschaffungsverfahren
1. Das Vergaberecht Das Vergaberecht ist das Recht, das ein öffentlicher Auftraggeber, wie die Bundeswehr, bei der Vergabe von Aufträgen immer beachten muss. Das deutsche Vergaberecht setzt sich vor- nehmlich aus Elementen des Haus- haltsrechts und europäischer Richtli- nien zusammen, die in verschiedene deutsche Gesetze sowie Verordnun- gen mit und ohne (eigenen) Geset- zesrang umgesetzt wurden. Die Beschaffungsverfahren 31
Zum Zeitpunkt des Erscheinens das für die Bundeswehr als Auftrag- dieser Broschüre besteht das deut- geber maßgeblich ist, aus folgenden sche Vergaberecht für den Bereich Komponenten: Lieferungen und Dienstleistungen, Das Vergaberecht gibt dem Auftrag- ruflichen Tätigkeit erbracht oder im geber Bundeswehr zwei Ziele vor: Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen Die Einhaltung des Grundsatzes der angeboten werden und die Lösung Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit si- der Aufgabe nicht eindeutig und er- cherzustellen und das Wettbewerbs- schöpfend beschrieben werden kann. gebot umzusetzen. Dies kann bspw. bei Planungs- oder Grundsätzlich findet dabei für die Beratungsleistungen der Fall sein. Vergabe von Dienstleistungen und Die VSVgV findet Anwendung, wenn Lieferungen die VOL/A Anwendung. Dienstleistungen oder Lieferungen In Ausnahmefällen sind derartige oberhalb eines bestimmten Auf- Leistungen aber unter Anwendung tragswertes (siehe nachfolgende Nr. der VOF oder der VSVgV zu beschaf- 2) beschafft werden sollen, die die fen. Lieferung von Militärausrüstung oder Die VOF findet Anwendung, wenn Ausrüstung, die im Rahmen eines Dienstleistungen oberhalb eines Verschlusssachenauftrags oder die bestimmten Auftragswertes (siehe für spezielle militärische Zwecke nachfolgende Nr. 2) beschafft werden benötigt werden betreffen. sollen, die im Rahmen einer freibe- 32 Die Beschaffungsverfahren
2. Die Schwellenwerte Ob ein Vergabeverfahren nach den Regelungen des Unterschwellenbe- reiches oder des Oberschwellenbe- reiches durchgeführt wird, richtet sich nach den so genannten Schwellen- werten. Schwellenwerte sind die Grenzen, die zwischen der Anwendung des nationalen (Unterschwellenbereich) und des europäischen (Oberschwel- lenbereich) Vergaberechtsregimes liegen. Maßgebliche Bezugsgröße ist der geschätzte Auftragswert einer Beschaffung ohne Umsatzsteuer einschließlich aller Optionen. Die Beschaffungsverfahren 33
Die Schwellenwerte werden alle 2 und noch bis zum 31.12.2015 gelten- Jahre durch eine Verordnung der EU den Schwellenwerte sind folgende: Kommission festgelegt. Die derzeit Anwendungsbereich der VSVgV 414.000 EUR Anwendungsbereich der VOL/A EG / VOF 207.000 EUR Für obere und oberste Bundesbehörden, wie bspw. das BAAINBw und das BAIUDBw – mit Ausnahmen Im Verteidigungsbereich soweit es Lieferungen 134.000 EUR betrifft, nur solche, die in Anhang V der Richtlinie 2004/18/EG gelistet sind Nur für die Vergabe von Aufträgen, deutsche bzw. in Deutschland ansäs- deren geschätzter Auftragswert diese sige Unternehmen Angebote abge- Schwellenwerte erreicht oder über- ben können. Der Terminus „national“ schreitet, muss eine europaweite Be- bezieht sich nur auf die Art und Weise kanntmachung erfolgen und es findet der Veröffentlichung der Bekanntma- das so genannte Kartellvergaberecht chung und die Anwendung des im europäischen Ursprungs Anwendung. Haushaltsrecht begründeten Verga- Das heißt aber nicht, dass in nati- berechtsregimes. onalen Ausschreibungen auch nur 34 Die Beschaffungsverfahren
3. Die Bekanntmachungen Grundsätzlich veröffentlicht die Bundeswehr ihren aktuellen Bedarf an Produkten und Dienstleistun- gen, deren Auftragswert den jeweils anwendbaren Schwellenwert erreicht oder überschreitet, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter: http://ted.europa.eu Regelmäßig werden diese Aufträge, sowie Aufträge, die den jeweils an- wendbaren Schwellenwert unter- schreiten, auch auf dem zentralen Internetportal der Bundesverwaltung unter http://www.bund.de veröffentlicht. Die Beschaffungsverfahren 35
Dort erfahren Unternehmen, die an nicht geführt. Unternehmen können einer Beauftragung durch die Bun- auf den genannten Internetportalen deswehr interessiert sind, ob es ak- automatisch Benachrichtigungen tuell eine Ausschreibung gibt, auf die einrichten. „Initiativangebote“ von sie ein Angebot abgeben können. Unternehmen, die außerhalb der „Bieterlisten“ mit dem Ziel einer au- veröffentlichten Ausschreibungen an tomatischen Benachrichtigung über die Bundeswehr gerichtet werden, Veröffentlichungen auf den Internet- können nicht bezuschlagt werden. portalen, werden bei der Bundeswehr 36 Die Beschaffungsverfahren
4. Besonderheiten Die Beschaffungsverfahren 37
4.1 Ausschreibung von IT-Leistungen Zu den Einzelheiten und Besonder- Ausschreibung und Bewertung von heiten der Vergabe von IT-Leistungen IT-Leistungen (UfAB) in der jeweils verweisen wir auf die Unterlage für aktuellen Fassung. Die derzeit aktuelle UfAB V, 2.0 ist unter http://www.cio.bund.de/ > IT-Beschaffung > UfAB abzurufen. Quelle: BMI 38 Die Beschaffungsverfahren
4.2 Der Direktkauf: Die vereinfachte Auftragsvergabe Die Wertgrenze für Beschaffungen, welche ohne die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens getä- tigt werden dürfen, beträgt 500 EUR ohne Umsatzsteuer. Auch ohne die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens sind die Vergabestellen verpflichtet, die Aufträge unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – das heißt im Wettbe- werb – zu vergeben und Verträge auf Grundlage der eigenen allgemeinen Vertragsbedingungen (siehe Ab- schnitt III, Nr. 1) zu schließen. Die Beschaffungsverfahren 39
5. Die Vergabeverfahrensarten Der Auftraggeber hat keine freie Wahl bei der Auswahl der Vergabeverfah- rensart, mit der er seine Beschaffung durchführt. Welche Vergabeverfah- rensart anwendbar ist, entscheidet sich zunächst danach, ob der An- wendungsbereich der VOL/A oder der VSVgV eröffnet ist und ob der geschätzte Auftragswert oberhalb oder unterhalb des anwendbaren Schwellenwertes liegt. Liegt der geschätzte Auftragswert zudem unterhalb bestimmter Wert- grenzen, kann die Beschaffung auch ohne die Einhaltung eines form- strengen Vergabeverfahrens – aber unter Berücksichtigung der sonstigen vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorgaben – erfolgen. 40 Die Beschaffungsverfahren
5.1 Die Vergabeverfahrensarten des Unterschwellenbereiches Im Unterschwellenbereich gelten die Vorschriften des 1. Abschnitts der VOL/A. Nach diesem ist die grund- sätzlich durchzuführende Verfahrens- art die Öffentliche Ausschreibung. Zusätzlich stehen dem Auftraggeber – soweit die jeweiligen Vorausset- zungen vorliegen – die Vergabe- verfahrensarten der Beschränkten Ausschreibung oder der Freihändigen Vergabe zur Verfügung. Die Beschaffungsverfahren 41
5.1.1 Öffentliche Ausschreibung Bei einer Öffentlichen Ausschreibung Angebot abgeben, das dann anhand veröffentlicht der Auftraggeber eine der vorab bekannt gegebenen Eig- Bekanntmachung über die Ausschrei- nungs- und Zuschlagskriterien durch bung, an der sich eine unbegrenzte den Auftraggeber ausgewertet wird. Zahl von Unternehmen beteiligen Aus den Angeboten, die den formalen kann. und inhaltlichen Anforderungen ent- Die an dem Auftrag interessierten sprechen, wird dann das wirtschaft- Unternehmen müssen in der in der lichste Angebot ermittelt. Bekanntmachung gesetzten Frist ein Bekanntmachung Keine Verhandlungsspielräume Unbeschränkter Bieterkreis streng formale Verfahrensführung 42 Die Beschaffungsverfahren
5.1.2 Beschränkte Ausschreibung Der öffentliche Auftraggeber kann eines Teilnahmewettbewerbs nur eine eine Beschränkte Ausschreibung beschränkte Zahl von Unternehmen durchführen, wenn bspw. zur Ausfüh- zur Einreichung von Angeboten auf- rung der Leistung eine außergewöhn- gefordert. liche Eignung erforderlich ist. Aus den Angeboten, die den formalen Bei der Beschränkten Ausschreibung und inhaltlichen Anforderungen ent- wird nach der Veröffentlichung einer sprechen, wird dann das wirtschaft- Bekanntmachung und Durchführung lichste Angebot ermittelt. Bekanntmachung Beschränkter Bieterkreis Teilnahmewettbewerb Keine Verhandlungs- spielräume Spielräume streng formale Verfahrensführung Die Beschaffungsverfahren 43
5.1.3 Freihändige Vergabe Eine Freihändige Vergabe kann ber an ein oder nach Möglichkeit bspw. dann zulässig durchgeführt mehrere Unternehmen und fordert werden, wenn eine Öffentliche diese – ggf. nach Durchführung eines Ausschreibung kein wirtschaftliches Teilnahmewettbewerbs – zur Abgabe Ergebnis hatte oder im Rahmen einer eines Angebotes auf, über dessen geringfügigen Nachbestellung. Inhalt Verhandlungen geführt werden Dabei wendet sich der Auftragge- können. Keine Bekanntmachung Verhandlungsspielräume Beschränkter Bieterkreis weitgehend „formfreies“ Verfahren 44 Die Beschaffungsverfahren
5.2 Die Vergabeverfahrensarten des Oberschwellenbereiches Im Oberschwellenbereich gelten die Vorschriften des Abschnitts EG der VOL/A bzw. der VSVgV. Bei einer Ausschreibung im Anwen- dungsbereich der VOL/A EG ist die grundsätzlich durchzuführende Verfahrensart das Offene Verfahren. Zusätzlich stehen dem Auftraggeber – soweit die jeweiligen Voraussetzun- gen vorliegen – die Vergabeverfah- rensarten des Nichtoffenen Verfah- rens, des Verhandlungsverfahrens mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder des Wettbewerblichen Dialogs zur Verfügung. Im Anwendungsbereich der VOF ist die einzig vorgesehene Vergabever- fahrensart das Verhandlungsverfah- ren mit Teilnahmewettbewerb. Im Anwendungsbereich der VSVgV ist die grundsätzlich durchzuführende Vergabeverfahrensart das Verhand- lungsverfahren mit Teilnahmewettbe- werb oder das Nichtoffene Verfahren. Zusätzlich stehen dem Auftraggeber – soweit die jeweiligen Voraussetzun- gen vorliegen – die Vergabeverfah- rensarten des Verhandlungsverfah- rens ohne Teilnahmewettbewerb oder des Wettbewerblichen Dialogs zur Verfügung. Die Beschaffungsverfahren 45
5.2.1 Das Offene Verfahren Bei einem Offenen Verfahren ver- Frist ein Angebot abgeben, das dann öffentlicht der Auftraggeber eine anhand der vorab bekannt gegebe- Bekanntmachung über die Ausschrei- nen Eignungs- und Zuschlagskriterien bung, an der sich eine unbegrenzte durch den Auftraggeber ausgewertet Zahl von Unternehmen beteiligen wird. Aus den Angeboten, die den kann. formalen und inhaltlichen Anforde- Die an dem Auftrag interessierten rungen entsprechen, wird dann das Unternehmen müssen innerhalb der wirtschaftlichste Angebot ermittelt. in der Bekanntmachung gesetzten Bekanntmachung Keine Verhandlungsspielräume Unbeschränkter Bieterkreis streng formale Verfahrensführung 46 Die Beschaffungsverfahren
5.2.2 Das Nichtoffene Verfahren Der öffentliche Auftraggeber kann ein machung und Durchführung eines Nichtoffenes Verfahren durchführen, Teilnahmewettbewerbs nur eine wenn bspw. zur Ausführung der Leis- beschränkte Zahl von Unternehmen tung eine außergewöhnliche Eignung zur Einreichung von Angeboten auf- erforderlich ist oder ein Offenes Ver- gefordert. fahren kein wirtschaftliches Ergebnis Aus den Angeboten, die den formalen gehabt hat. und inhaltlichen Anforderungen ent- Im Nichtoffenen Verfahren wird nach sprechen, wird dann das wirtschaft- der Veröffentlichung einer Bekannt- lichste Angebot ermittelt. Bekanntmachung Beschränkter Bieterkreis Teilnahmewettbewerb Keine Verhandlungs- spielräume Spielräume streng formale Verfahrensführung Die Beschaffungsverfahren 47
5.2.3 Das Verhandlungsverfahren Der öffentliche Auftraggeber kann im dass technische Unvereinbarkeiten Anwendungsbereich der VOL/A EG im System auftreten. ein Verhandlungsverfahren mit Im Verhandlungsverfahren wird – Teilnahmewettbewerb durchführen, ggf. nach der Veröffentlichung einer wenn bspw. in einem (Nicht-)Offenen Bekanntmachung und Durchführung Verfahren oder einem Wettbewerb- eines Teilnahmewettbewerbs – nur lichen Dialog nur Angebote abge- eine beschränkte Zahl von Unterneh- geben wurden, die auszuschließen men zur Einreichung von Angeboten waren, soweit sich die ursprünglichen aufgefordert. Auftragsbedingungen nicht grundle- Über die eingereichten Angebote gend ändern. Im Anwendungsbereich wird dann verhandelt. Dabei kann der VSVgV und der VOF ist dies das sowohl über den Auftragsgegenstand vorgesehene Standardverfahren. als auch den Preis und die sonstigen Voraussetzung für die Einleitung ei- Vertragsbedingungen verhandelt wer- nes Verhandlungsverfahrens ohne den, soweit dies nicht vom Auftragge- Teilnahmewettbewerb ist bspw., ber ausgeschlossen wird. Nach Abga- dass in einem (Nicht-)Offenen Verfah- be des finalen Angebotes (best and ren keine oder keine wirtschaftlichen final offer) wird aus diesen Angeboten Angebote eingereicht wurden oder anhand der veröffentlichten formalen bei zusätzlichen Lieferungen, wenn und inhaltlichen Anforderungen das ein Wechsel des Anbieters dazu führt, wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Bekanntmachung Beschränkter Bieterkreis ggf. Teilnahmewettbewerb Verhandlungen Spielräume 48 Die Beschaffungsverfahren
5.2.4 Der Wettbewerbliche Dialog Der öffentliche Auftraggeber darf die anzuwenden, dass der Auftraggeber Vergabeverfahrensart des Wettbe- objektiv nicht in der Lage ist entweder werblichen Dialogs nur in seltenen • die technischen Mittel, mit denen Ausnahmefällen anwenden, da die die Bedürfnisse und Ziele des Voraussetzungen hierfür sehr hoch Auftraggebers erfüllt werden kön- sind. nen, oder Der Wettbewerbliche Dialog ist bei • die rechtlichen und finanziellen der Vergabe besonders komplexer Bedingungen des Vorhabens anzu- Aufträge nur unter der Voraussetzung geben. Bekanntmachung Dialogphase Teilnahmewettbewerb Keine Verhandlungsspielräume Streng formale Gestaltungsspielräume Verfahrensführung Die Beschaffungsverfahren 49
6. EDA-Beschaffungsverfahren Die European Defence Agency (EDA), der derzeit 27 von 28 EU Mitgliedstaaten angehören, wurde im Juli 2004 gegründet. Ziel der EDA ist die Schaffung eines gemeinsamen wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsmarktes. Dafür führt sie kooperative europäische Verteidi- gungsprojekte durch oder unterstützt solche, sie unterstützt Forschungen und technische Entwicklungen sowie die europäische rüstungstechnolo- gische Basis. Die Agentur schreibt auch selbst Aufträge aus. Die Veröffentlichungen und weitere Informationen über die EDA sowie deren Ausschreibungsverfahren sind unter http://www.eda.europa.eu/procure- ment-gateway einsehbar. 50 Die Beschaffungsverfahren
ABSCHNITT III DIE AUFTRÄGE Die Gestaltung der Vertragstexte un- terliegt nicht dem Vergaberecht, son- dern dem so genannten „Privatrecht“ des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Vergaberecht hat auf die Vertragsge- staltung und die Vertragsdurchfüh- rung nur in seltenen Ausnahmefällen Einfluss. Die Vertragsgestaltung unterliegt für den Auftraggeber Bundeswehr be- stimmten Vorgaben und Regelungen, die bspw. für IT Beschaffungen und den Abschluss von Rahmenverträgen nochmals Besonderheiten unterlie- gen. Zudem nutzt der Auftraggeber Bun- deswehr verschiedene Möglichkeiten der Förderung bestimmter Marktteil- nehmer. Aufträge 51
1. Vertragsgestaltung Die Gestaltung der Verträge folgt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das heißt, zum Inhalt von Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern gibt es keine gesetzlichen Sonderregelungen des Privatrechts, die die Bundeswehr beachten müsste. 52 Aufträge
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Beschaffungsbehörden sind Die Allgemeinen Geschäftsbedingun- allerdings gehalten, beim Vertrags- gen der Bundeswehr gliedern sich abschluss den Grundsatz der Wirt- wie folgt: schaftlichkeit und Sparsamkeit der • Allgemeine Vertragsbedingungen: Bundeshaushaltsordnung zu beach- -VOL/B „Allgemeine Vertragsbedin- ten und entsprechend dem Grundsatz gungen für die Ausführung von der Selbstbindung der Verwaltung Leistungen“ nach einheitlichen Richtlinien zu • Zusätzliche Vertragsbedingungen verfahren. Dies gewährleistet die des Verteidigungsbereichs: Vergleichbarkeit der Angebote und - ZVB/BMVg „Zusätzliche Vertrags- vermeidet willkürliche Ungleichbe- bedingungen des Bundesministe- handlungen bei der Vertragsgestal- riums der Verteidigung“ zur VOL/B tung. • Ergänzende Vertragsbedingungen Folglich gibt es in der Regel eine für Nicht-IT-Leistungen: Reihe von vorformulierten, standar- - ABBV „Allgemeine Bedingun- disierten Vertragsbedingungen, die gen für Beschaffungsverträge fallbezogen in die Verträge aufge- des Bundesministeriums der Ver- nommen werden und die regelmäßig teidigung“ bereits Bestandteil der Vergabeunter- - ABEI „Allgemeine Bedingungen lagen sind. für Entwicklungsverträge mit Allgemeine Geschäftsbedingungen Industriefirmen“ von Bietern/Auftragnehmern werden - ABFI „Allgemeine Bedingungen nicht akzeptiert. für Forschungsverträge mit Indus- triefirmen“ Die Vertragsbedingungen des BAAINBw sind unter http://www.baainbw.de/ > Vergabe > Formulare > Vertragsbedingungen einzusehen. Aufträge 53
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Leistungen Seit 1972 wurden die verschiedenen gen, die „Ergänzenden Vertragsbe- Typen von „Besonderen Vertragsbe- dingungen für die Beschaffung von dingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT“, entwickelt: DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufs- - EVB-IT Systemlieferung bedingungen der öffentlichen Hand - EVB-IT System bei der Beschaffung von Datenver- - EVB-IT Erstellung arbeitungsanlagen und -geräten - EVB-IT Kauf eingeführt. Von diesen werden heute - EVB-IT Dienstleistung noch folgende verwandt: - EVB-IT Überlassung Typ A - BVB - Miete - EVB-IT Überlassung Typ B - BVB - Planung - EVB-IT Instandhaltung Später wurden neue, die BVB ablö- - EVB-IT Service sende Typen von Vertragsbedingun- - EVB-IT Pflege S Die Vertragsbedingungen sind unter http://www.cio.bund.de/ > IT-Beschaffung > EVB-IT und BVB einzusehen. 54 Aufträge
1.3 Rahmenvereinbarungen Rahmenvereinbarungen bzw. -ver- können auch zum Abschluss eines träge sind Verträge zwischen einem Rahmenvertrages genutzt werden. oder mehreren Auftraggebern und ei- Die Beschaffung von Gütern durch nem oder mehreren Auftragnehmern, Rahmenverträge dient der Verwal- welche die Bedingungen – bspw. tungsvereinfachung. Rahmenverträge Preise oder Lieferfristen – für Einzel- werden regelmäßig für wiederkehren- verträge festlegen, die im Laufe eines de Beschaffungen, bspw. die Beliefe- vorbestimmten Zeitraums beauftragt rung mit Verbrauchsmaterialien oder werden sollen. Versorgungsgütern wie Betriebsstof- Es gibt kein gesondertes Vergabe- fe, Medikamente, oder Dienstleistun- verfahren hierfür, sondern alle oben gen wie Wartungen oder Instandset- genannten Vergabeverfahrensarten zungen abgeschlossen. Aufträge 55
2. Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung (QS) von - die vertragliche Vereinbarung des Wehrmaterial umfasst im Geschäfts- Rechts auf Güteprüfung durch den verkehr mit gewerblichen Auftragneh- öffentlichen Auftraggeber, wobei mern die nachstehenden wesentli- Güteprüfung gem. § 12 VOL/B die chen Prozesse: Prüfung der Leistung auf Erfüllung - die Beurteilung der Qualitätsfähig- der vertraglich vereinbarten techni- keit von Auftragnehmern, schen und damit verbundenen orga- - die vertragliche Vereinbarung von nisatorischen Anforderungen bedeu- Qualitätssicherungsanforderungen, tet, - auf Grundlage der NATO-QS- - die Durchführung der Güteprüfung Standards “Allied Quality Assurance sowie Publications“ (AQAP), - Qualitätsprüfungen auf Grundlage - ggf. ergänzt durch QS-Anforderun- gesetzlicher Vorgaben. gen auf gesetzlicher Grundlage, 56 Aufträge
3. Förderungen Aufträge 57
3.1 Förderung von kleinen und mittel- ständischen Unternehmen Die Beteiligung von kleinen und mit- telständischen Unternehmen (KMU) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist stets ein besonderes Anliegen der Bundeswehr gewesen. Eine breite Mittelstandsbeteiligung fördert den Wettbewerb und bringt verstärkt inno- vative Produkte zur Geltung. Die Bundeswehr vergibt die Mehrzahl ihrer Aufträge an KMU. Bei Lieferun- gen von Verbrauchsgütern, Instand- setzungen und sonstigen Dienstleis- tungen sind in hohem Umfang KMU direkt beteiligt. Im Rahmen der Mittelstandsförderung werden bei der Vergabe von Aufträ- gen mögliche Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber großen Unternehmen bspw. durch die Aufteilung der Leis- tungen in Lose oder bei komplexen Großaufträgen durch das Anhalten zur Vergabe von Unteraufträgen ausgeglichen. 58 Aufträge
3.2 Förderung von Werkstätten für Be- hinderte und Blindenwerkstätten Auf Grund der §§ 141 und 143 Sozi- algesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung die Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 10.05.2001 (BMWi I B 3 -26 23 55 vom 10. Mai 2001, BAnz Nr. 109 vom 16.06.2001 Seite 11 773) erlassen. Danach ist bei nationalen Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A Werk- stätten für Behinderte und Blinden- werkstätten immer dann der Zuschlag zu erteilen, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 von Hundert übersteigt. Aufträge 59
ABSCHNITT IV Zusammenfassender Überblick 60 Zusammenfassender Überblick
1. Wie erfahre ich, welche Aufträge ausgeschrieben sind? Durch Lesen der einschlägigen Veröffentlichungsplattformen, wie http://ted.europa.eu und http://www.bund.de - siehe Seite 36 / 37 - Zusammenfassender Überblick 61
2. Wie komme ich an einen Auftrag? • Wenn der Auftrag ausgeschrieben ist: Durch Teilnahme an dem jeweiligen Vergabeverfahren. - siehe Seiten 41 bis 51 - • Wenn der Auftrag direkt vergeben werden kann: Durch Information der jeweiligen Vergabestelle. - siehe Seiten 10 bis 30 - 62 Zusammenfassender Überblick
3. Wo kann ich dem Auftraggeber Bundeswehr Fragen stellen / mit ihm in Kontakt treten? Per E-Mail an: BAAINBwZ3.1@bundeswehr.org Zusammenfassender Überblick 63
Herausgeber: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Referat Z3.1 Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 56073 Koblenz E-Mail: BAAINBwZ3.1@bundeswehr.org Layout: Daniela Anneken Internet: http://www.baainbw.de/ Druck: BAAINBw - Z1.4 Stand: Dezember 2014 64 Impressum
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