Einreisebedingungen: Kanada - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

Die Seite wird erstellt Hildegard-Juliane Wolf
 
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Einreisebedingungen:
                                           Kanada

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Wie in den benachbarten beginnt auch in Kanada ab Mai die West-Nil-Fieber-Saison, eine grippeähnliche Viruserkrankung, die
   durch vorwiegend nachtaktive Mücken auf Menschen übertragen werden kann. Schwere Komplikationen - auch Todesfälle -
   kommen vor. Insbesondere ältere Menschen und Immungeschwächte sollten sich zur Sicherheit vor Mückenstichen schützen.

   Impfschutz
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene
   sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen wird eine
   Schutzimpfung gegen Hepatitis B empfohlen. Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in
   Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen.
   Darüber hinaus können Schutzimpfungen gegen Masern und gegen Tollwut sinnvoll sein.
   Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist
   staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an sogenannte "walk-in clinics",
   und im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit
   Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte
   Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss von Kanada wird daher dringend empfohlen ebenso wie das Mitführen
   einer mit höheren Beträgen belastbaren Kreditkarte.
   Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.
   Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept
   beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts
   mitgebracht werden.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20538]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Versorgung im Notfall
   Reisende nach Kanada sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall
   auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

   Alkohol und Rauchen
   Das Mindestalter für den Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken liegt bei 19 Jahren (Ausnahme: 18 Jahre in Alberta,
   Manitoba, Quebec). Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt. Alkoholische Getränke dürfen
   ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale oder zuhause eingenommen werden.
   In Kanada ist das Rauchen in und vor öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren, Restaurants, Bars etc.
   verboten.

   Straßenverkehr
   In Kanada gilt (im Gegensatz zu den) das metrische System: Entfernungen werden in km angegeben.
   Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h. Die Promillegrenze
   beträgt 0,5 und 0,0 für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren oder unter 21 Jahren.
   Es drohen empfindliche Strafen bei Tempo- und Alkoholverstößen sowie bei der Benutzung des Mobiltelefons ohne
   Freisprechanlage während der Fahrt. Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, es gibt auch Abweichungen zwischen
   Provinzen und Territorien. Abweichungen zu Deutschland bestehen im Rechtsabbiegen bei Rot, Kreuzungen mit 4-way-stop,
   Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Es muss auch tagsüber mit
   Abblendlicht gefahren werden.
   Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 1 von 9
Kanada
Führerschein
Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer
von drei bzw. sechs Monaten gefahren werden.
Vorsorglich wird empfohlen, zusätzlich auch einen internationalen Führerschein mitzuführen.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit
Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.
[20538]

 EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
 ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Die medizinischen Einrichtungen sind ausgezeichnet. Die Qualität und Zuverlässigkeit der Gesundheitsversorgung, zumindest in
den Provinzen Québec und Ontario, entspricht allerdings bei weitem nicht dem deutschen Standard. Überlastung von
Krankenhäusern und Ärzten und damit lange Wartezeiten bis zur Behandlung führen dazu, dass weder eine der deutschen
adäquate Notfallversorgung noch eine durchgehende ärztliche Behandlung sichergestellt ist. Auch Privatpatienten sind hiervon
betroffen. Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sollte in die abgelegenen nördlichen Landesteile mitgenommen werden.

Der Notdienst ist unter der Telefonnummer »911« zu erreichen.

Eine Reisekrankenversicherung bis zu 50.000 US$ Deckung ist absolut notwendig, da die Krankenhauskosten hoch sind (ab
1000-2000 US$ pro Tag; in manchen Provinzen 30% Zuschlag für Personen ohne ständigen Wohnsitz in Kanada).

Essen und Trinken
Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch meist chemische Zusätze (Chlor), die den Geschmack beeinflussen. Einheimische
und importierte Mineralwässer werden in großer Auswahl angeboten.
Das Wasser aus Seen und Flüssen sollte vor dem Genuss gefiltert, gekocht oder mit Wasseraufbereitungstabletten gereinigt
werden, weil es mit Giardia kontaminiert sein könnte.
Vorsicht ist beim Verzehr von unzureichend gegartem Fleisch geboten (v.a. Robben-, Walross- und Polarbärenfleisch). Es
besteht die Gefahr einer Trichinose (Wurmerkrankung), die immer wieder vereinzelt auftritt. Bei vollständig durchgebratenem oder
abgekochtem Fleisch besteht jedoch kein Infektionsrisiko.
Der Genuss von Muscheln direkt aus dem Meer kann zu Muschelvergiftungen mit Lähmungserscheinungen führen.

Impfungen

  Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                      Gesundheitszeugnis erforderlich

    Essen & Trinken           -                                                  -

    Typhus & Polio            Nein                                               -

    Malaria                   Nein                                               -

    Cholera                   Nein                                               -

    Gelbfieber                Nein                                               -

Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Vor allem im Südosten von British Columbia besteht von April bis September das Übertragungsrisiko von
Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung
und insektenabweisende Mittel.

Hepatitis B kommt landesweit vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur
einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Für Kinder und Jugendliche gilt eine Impfempfehlung gegen Meningokokken-Meningitis.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder,
berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich
ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Es kommt immer wieder zu Ausbrüchen von Mumps und Masern infolge von zu geringen Durchimpfungsraten bei Kindern und
   Jugendlichen. Reisende sollten ihren Impfschutz bzw. eine mögliche Immunität durch eine schon erfolgte Erkrankung
   überprüfen.

   In vielen Landesteilen besteht von Mai bis Oktober ein erhöhtes Infektionsrisiko für das durch Mücken übertragene West-Nil-
   Fieber. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Tue, 23 Oct 2018 17:00:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Tue, 23 Oct 2018 17:00:07 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Allgemeine Reiseinformationen (Cannabis)
   Besondere Zollvorschriften
   Besondere strafrechtliche Vorschriften

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE

   Terrorismus
   Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach
   Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten
   Reisende sicherstellen, dass sie alle Dokumente, die für die Ein- und Weiterreise benötigt werden, mit sich führen.
   Naturkatastrophen
   In den Wintermonaten kommt es regelmäßig zu teilweise schweren Schneestürmen.
   Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. auf Hinweise der lokalen Behörden und des
   Government of Canada zu "Environment and Climate Change" achten.
   Von Juni bis September kommt es besonders im Westen Kanadas – in British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest
   Territories und Manitoba - wegen Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Aber auch in anderen Bundesstaaten
   Kanadas können Waldbrände auftreten. Aktuelle Informationen zu Waldbränden sind auf einer interaktiven Karte zu finden.
   Starke Rauchentwicklungen und Sichtbehinderungen können zu Straßensperren führen und Flugverbindungen beeinträchtigen.
   Reisenden wird geraten, geplante Reiserouten, auch Flugstrecken, mit den aktuellen Informationen abzugleichen und auf die
   Hinweise der lokalen Behörden zu achten.
   Kriminalität
   Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im geparkten Auto zu belassen, da es zu Aufbrüchen und
   Diebstählen kommen kann, auch auf bewachten Parkplätzen.
   Außerdem wird empfohlen, vor Abreise eine Kopie des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mitgeführt wird. Sollte der
   Reisepass verloren gehen, ist eine unbedingt erforderliche Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie einfacher bei der
   kanadischen Polizei aufzugeben.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die
   Sicherheitslage im Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Versorgung im Notfall
   Reisende nach Kanada sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall
   auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   Alkohol, Rauchen und Cannabis
   Das Mindestalter für den Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken liegt bei 19 Jahren (Ausnahme: 18 Jahre in Alberta,
   Manitoba, Quebec). Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt. Alkoholische Getränke dürfen
   ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale oder zuhause eingenommen werden.
   In Kanada ist das Rauchen in und vor öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren, Restaurants, Bars etc.
   verboten.
   Seit Mitte Oktober 2018 werden der Kauf von kleinen Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen
   Verkaufsstellen und der Besitz von kleinen Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien legalisiert,
   siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.
   Straßenverkehr
   In Kanada gilt (im Gegensatz zu den USA) das metrische System: Entfernungen werden in km angegeben.
   Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h. Die Promillegrenze
   beträgt 0,5 und 0,0 für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren oder unter 21 Jahren. Das Führen eines Fahrzeugs unter
   Cannabis-Einfluss ist verboten.
   Es drohen empfindliche Strafen bei Tempo-, Alkohol- und Cannabisverstößen sowie bei der Benutzung des Mobiltelefons ohne
Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 3 von 9
Kanada
Freisprechanlage während der Fahrt. Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, es gibt auch Abweichungen zwischen
   Provinzen und Territorien. Abweichungen zu Deutschland bestehen z.B. im Rechtsabbiegen bei Rot, Kreuzungen mit 4-way-
   stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Es muss auch tagsüber mit
   Abblendlicht gefahren werden.
   Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.
   Führerschein
   Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer
   von drei bzw. sechs Monaten gefahren werden.
   Vorsorglich wird empfohlen, zusätzlich auch einen internationalen Führerschein mitzuführen.
   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit
   Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich.
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Nein
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein.
   Visum und weitere Voraussetzungen für die Einreise
   Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Ein- und die Transitreise zwar visumsfrei, aber
   grundsätzlich nur noch mit einer elektronischen Einreiseerlaubnis möglich.
   2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der
   Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen vor der Abreise zwingend eine elektronische Einreiseerlaubnis einholen, um auf dem
   Luftweg nach Kanada ein- oder durchreisen zu können.
   Nur bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist eine eTA nicht erforderlich.
   Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa,
   temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA.
   Auch Flugpersonal ist für berufliche Transitaufenthalte in Kanada von bis zu 24 Stunden von der Pflicht zur Beantragung einer
   eTA befreit.
   Hinweis für Doppelstaater: Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, können seit
   November 2016 nicht mehr nur mit ihrem deutschen Reisepass (und eTA) nach Kanada einreisen, sondern müssen zwingend im
   Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.
   Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
   Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise online erfolgen. Informationen auch in deutscher Sprache, Antragsformulare und
   FAQ finden sich auf der Webseite des Government of Canada.
   Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der electronic Travel
   Authorization (eTA) an. Hierbei könnte es sich zum Teil betrügerisch um eine nur vermeintliche „eTA" handeln, die von den
   kanadischen Behörden nicht anerkannt wird. Bitte halten Sie sich ausschließlich an die in obengenannter Webseite.
   Für Antragsteller mit körperlichen oder geistigen Behinderungen kann die Einreisegenehmigung durch einen Vertreter auf
   alternativem Wege eingeholt werden.
   Reisende sollten beachten, dass auch eine erteilte Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise nach Kanada begründet. Die
   endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal.
   Gebühren und Gültigkeitsdauer
   Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD ( ca. 5,- EUR) zu entrichten. Die
   Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird
   folglich innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das eTA-Verfahren erneut durchgeführt
   werden. Reisende, die im Besitz mehrere Reisepässe sind, müssen ggf. für jeden Pass eine gesonderte eTA beantragen (die
   Erteilung mehrerer eTA ist möglich, auch wenn sich diese zeitlich überschneiden).
   Bei Ankunft in Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde CBSA. Reisende müssen den
   Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine
   Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Ergeben sich bei der Befragung
   Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere
   Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.
   Die Einreise wird zudem verweigert, wenn Reisende als nicht akzeptabel zur Einreise („inadmissible") eingestuft werden, z.B. bei
   falschen Angaben, Gefahr für die Sicherheit, Verurteilung wegen Straftaten (auch außerhalb Kanadas), Risiko für die öffentliche
   Gesundheit o.Ä.
   Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt.
   Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Visumsablauf gestellt werden.
   Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde geschlossen. Zuständig ist für Antragsteller
   aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich. Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens
   zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden.
   Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
   Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 4 von 9
Kanada
Befragung über die Reiseumstände gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine
   schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten bereitgehalten werden.
   Praktikum/ Beschäftigung als Au-Pair u. ä.
   Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit oder ähnliche Beschäftigungen ist die vorherige Einholung
   einer Arbeitserlaubnis („work permit") über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich. Dies gilt auch für unbezahlte
   Beschäftigungen wie z. B. Kinderbetreuung im Rahmen von Gastaufenthalten!
   Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des Programms „International Experience Canada.
   Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen findet sich im Internet unter auf der Webseite des Government of Canada.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Kleidung und Gegenstände für den persönlichen Bedarf („personal baggage") können eingeführt werden.
   Alkoholische Getränke
   Einreisende dürfen 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein oder etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie
   müssen beim Zoll angemeldet werden. Die Mindestaltersgrenze beträgt 18/19 Jahre, s. o. allgemeine Informationen zu Alkohol.
   Tabak, Cannabis
   Zollfrei sind 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200g Tabak und 200 Tabak-Sticks. Mindestalter 18 Jahre.
   Das Verbringen von Cannabis über die Landesgrenzen ist nicht gestattet.
   Geschenke
   Zollfrei sind Geschenke im Wert bis 60 CAD pro beschenkte Person. Bei Überschreitung ist die beschenkte Person
   abgabenpflichtig.
   Waffen
   Die Einfuhr von Waffen muss bei der Einreise deklariert werden. Im Regelfall wird eine Genehmigung für 60 Tage erteilt.
   Lebensmittel, Pflanzen, Tiere
   Diese Gegenstände müssen grundsätzlich deklariert werden. Da sich Bedrohungen kurzfristig ändern, unterliegen die
   Einfuhrbestimmungen täglichen Anpassungen. Aktuelle Regeln sind auf der Webseite der Canadian Food Inspection Agency
   (CFIA) zu finden.
   Einfuhr von Zahlungsmitteln
   Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.
   Einfuhrverbot
   Es besteht ein Einfuhrverbot für pornografisches Material, Hasspropaganda.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Seit dem 17. Oktober 2018 werden der Kauf von kleinen Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen
   Verkaufsstellen und der Besitz von kleinen Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien
   strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Reisende sollten sich über die genauen gesetzlichen Vorgaben und Obergrenzen an ihrem
   Aufenthaltsort genauestens informieren, da für die kanadischen Provinzen und Territorien zum Teil unterschiedliche Regelungen
   gelten.
   Darüber hinaus sind der Handel und Verkauf, die Herstellung und der Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen
   weiterhin strafbar.
   Reisende sollten unbedingt beachten, dass jeder Transport von Cannabis über Landesgrenzen hinweg nicht gestattet ist.
   Insbesondere gilt dies auch für die Landgrenze zwischen Kanada und den USA. Ein versuchter Grenzübertritt mit auch kleinsten
   Mengen Cannabis oder anderer verbotener Substanzen kann zu empfindlichen Strafen inklusive dauerhaften Einreiseverboten
   führen.
   Weitere Informationen sind auf der Webseite Cannabis-In-Canada zu finden.
   Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke
   in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage wird üblicherweise ein Alkoholverbot auf Campingplätzen
   und in National- und Provinzparks verhängt.

    MEDIZINISCHE HINWEISE

   Wie in den benachbarten USA beginnt auch in Kanada ab Mai die West-Nil-Fieber-Saison, eine grippeähnliche Viruserkrankung,
   die durch vorwiegend nachtaktive Mücken auf Menschen übertragen werden kann. Schwere Komplikationen - auch Todesfälle -
   kommen vor. Insbesondere ältere Menschen und Immungeschwächte sollten sich zur Sicherheit vor Mückenstichen schützen.
   Impfschutz
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene
   sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen wird eine
   Schutzimpfung gegen Hepatitis B empfohlen. Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in
   Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen.

Einreisebedingungen:                                                                                                       Seite 5 von 9
Kanada
Darüber hinaus können Schutzimpfungen gegen Masern und gegen Tollwut sinnvoll sein.
   Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist
   staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an sogenannte „walk-in clinics",
   und im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit
   Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte
   Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss von Kanada wird daher dringend empfohlen ebenso wie das Mitführen
   einer mit höheren Beträgen belastbaren Kreditkarte.
   Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.
   Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept
   beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts
   mitgebracht werden.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
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    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

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   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                        Pass erforderlich           Visum erforderlich            Rückflugticket erforderlich

       Schweiz                      Ja                          Nein                         Ja

       Andere EU-Länder             Ja                          Nein                         Ja

       Deutschland                  Ja                          Nein                         Ja

       Österreich                   Ja                          Nein                         Ja

       Türkei                       Ja                          Ja                           Ja

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (sollte jedoch möglichst noch mindestens 6 Monate ab der
   Ausreise gültig sein, weil das einige Fluggesellschaften verlangen).
   Achtung: Der Ausdruck des eTAs muss bei der Einreise vorgelegt werden.

   Anmerkung: Für die Beantragung eines eTAs wird ein elektronischer Reisepass benötigt.

   Anmerkung zum Reisepass
   Advanced Passenger Information System (Apis):
   Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die
   Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
   Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
   Die Daten werden entweder beim Check-in erfasst oder können von den Reisenden schon vor der Anreise zum Flughafen in

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 6 von 9
Kanada
einem Online-Formular eingegeben werden. Ein druckfähiges Formular ist herunterladbar.

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen
   touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (wenn sie über den Luftweg einreisen, benötigen diese
   Staatsbürger ein eTA):

   EU-Länder und Schweiz.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass für Kinder unter 12 Jahren, ab 12 Jahren
   nur mit eigenem Reisepass.
   Österreicher: Eigener Reisepass.
   Schweizer: Eigener Reisepass.
   Türken: Eigener Reisepass.
   Anmerkung: Mitreisende visumpflichtige Kinder ab 18 Jahren müssen jeweils einen eigenen Visumantrag stellen.

   Achtung: Personen unter 18 Jahren, die alleine oder mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten oder einer anderen Person reisen,
   sollten eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. beider Eltern auf Englisch oder
   Französisch und Nachweise über das Sorgerecht sowie eine Kopie ihrer eigenen Geburtsurkunde einreichen. Der mitreisende
   Elternteil sollte Dokumente vorweisen können, aus denen hervorgeht, dass es sich um sein eigenes Kind handelt. Außerdem
   muss das allein reisende Kind den Namen des Erwachsenen vorlegen können, der sich in Kanada um die allein reisende
   minderjährige Person kümmert.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Für Vögel aus allen Ländern (ausgenommen sind die USA) wird für die Verbringung eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Ggf.
   wird auch eine Bewilligung vom Canadian Wildlife Service verlangt. Nähere Informationen gibt die Canadian Food Inspection
   Agency. Maximal zwei Vögel dürfen eingeführt werden. Sie müssen sich in den letzten 90 Tagen beim Halter aufgehalten haben.
   Bei Vögel aus den USA muss der Besitzers den Eigentumsnachweis haben und die Vögel müssen bei der Einreise für gesund
   befunden werden.
   Hunde und Katzen aus tollwutfreien Ländern dürfen mit einem Gesundheitszeugnis eines lizenzierten Tierarztes eingeführt
   werden, das das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt, dass in dem Herkunftsland während der letzten 6 Monate vor der
   Einreise kein Tollwutfall aufgetreten ist und dass das Tier in dieser Zeit das Herkunftsland nicht verlassen hat. Ein Impfpass muss
   eine in den letzten drei jahren durchgeführte Tollwutimpfung nachweisen. Ausgenommen sind Hunde und Katzen unter 3
   Monaten.
   Für Hunde und Katzen unter 8 Monaten, die bei der Verbringung nach Kanada nicht von ihrem Besitzer begleitet werden, gelten
   die oben ausgeführten Bestimmungen. Nähere Informationen gibt die Canadian Food Inspection Agency. Internetseite
   www.inspection.gc.ca unter der Rubrik Animals - Import und dort unter Pets.
   Hunde und Katzen aus nicht tollwutfreien Ländern dürfen mit einem gültigen Impfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes gegen
   Tollwut nach Kanada verbracht werden. Das Impfzertifikat muss in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein.

   Bearbeitungsdauer
   Postalisch mindestens 6- 8 Wochen. Persönliche Antragstellung: unterschiedlich, z. T. am selben Tag, aber auch bis zu 2
   Wochen und länger.
   Aktuelle Bearbeitungszeiten weltweit sind vom Government of Canada
   erhältlich: www.cic.gc.ca/english/information/times/index.asp

   Gültigkeit
   Visumfreie Einreise bis zu 6 Monate. Die Länge des Aufenthaltes wird bei der Einreise von der Einwanderungsbehörde
   festgelegt.

   Aufenthaltsverlängerung
   Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts muss mindestens 30 Tage vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts beim Case
   Processing Centre (CPC) in Vegreville (Alberta) eingereicht werden. Weitere Informationen von Immigration Canada in englischer
   oder französischer Sprache).

   Visaarten und Kosten
   Besucher- und Transitvisum.

   Kosten

Einreisebedingungen:                                                                                                       Seite 7 von 9
Kanada
Deutschland, Österreich, Schweiz
   Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken:
   Besuchervisum: 100 Can$, einfache Einreise und mehrfache Einreise).
   Studienerlaubnis: 150 Can$, enthält Visumgebühr falls ein Visum benötigt wird, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen
   Studienprogramm ab).
   Zusätzliche Bearbeitungsgebühr der VFS Services Germany GmbH: 33,70 €.

   Antrag erforderlich
   (a) Ausgefüllte Antragsformulare IMM 5257 und IMM 5645.
   (b) 2 aktuelle biometrische Passfotos (weitere Informationen sind vom Government of Canada erhältlich.)
   (c) Reisepass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält, sowie Kopie aller relevanten
   Seiten.
   (d) Gebühr (Bezahlung nur online möglich, Beleg muss dem Antrag beigelegt werden).
   (e) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
   (f) Nachweis über ein Rückflugticket.
   (g) Nachweis eines gefestigten Aufenthaltsstatus im Herkunftsland.
   (h) Urlaubs- und Beschäftigungsnachweis oder Gewerbeanmeldung.
   (i) Nachweis ausreichender Geldmittel (die drei letzten Kontoauszüge/Arbeitsvertrag/Einkommenssteuerbescheid).
   (j) Einladung des Gastgebers in Kanada oder genaue Angaben über Reisearrangements.
   (k) Kopie der Unterlagen des Gastgebers zu dessen Status in Kanada.
   (l) Private Krankenversicherung.
   (m) ggf. unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich, die Niederlande oder die Schweiz.
   (n) Verheiratete: Kopie der Heiratsurkunde zusammen mit der Meldebescheinigung für die ganze Familie.
   (o) Personen unter 18 J., die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil: Kopie der Geburtsurkunde und Einverständniserklärung
   der abwesenden Elternteile auf Englisch oder Französisch. Einverständniserklärungen in allen anderen Sprachen müssen
   beglaubigt sein.
   (p) Gebühr (Überweisungsbeleg).
   (q) U.a. Staatsangehörige der Türkei: Biometrische Daten wie Fingerabdruck und biometrisches Passbild (Erneuerung alle 10
   Jahre) zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 85 CAD$ pro Person.
   Besuchervisum
   vollständige Liste der benötigten Dokumente: www.cic.gc.ca/english/pdf/kits/forms/IMM5484E.pdf
   Bei der Visumabholung durch eine andere Person als den Antragsteller ist eine Vollmacht des Antragstellers erforderlich.
   Geschäftsreisen zusätzlich:
   (q) Entsendungsschreiben der Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer, Bestätigung der Kostenübernahme und
   Bescheinigung, dass der Reisende ein festes Anstellungsverhältnis hat.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Geld kann bei Banken, bei offiziell anerkannten Geldinstituten und in Wechselstuben umgetauscht werden. Geschäfte, Hotels
   und Restaurants tauschen zwar auch Geld, jedoch gewöhnlich zu einem schlechteren Kurs als Geldinstitute.

   Währung
   1 Kanadischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: C$, CAD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5
   C$. Münzen in den Nennbeträgen 2 und 1 C$ sowie 50 (selten), 25, 10, 5 und 1 Cent (1-Cent-Münzen werden seit 2012 nicht
   mehr geprägt).

   Devisenbestimmungen
   Keine Beschränkungen. Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 C$.

   Kreditkarten
   Internationale Kreditkarten wie Mastercard und Visa, aber auch American Express und Diners Club werden in Kanada fast
   überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Reiseschecks in kanadischen Dollars werden überall angenommen.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo-Fr 09.00-16.00/17.00 Uhr, donnerstags und freitags manchmal länger.

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Einreisebedingungen:                                                                                                       Seite 8 von 9
Kanada
Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können zollfrei nach Kanada eingeführt werden:
   200 Zigaretten und 50 Zigarren (oder Zigarillos) und 200 Feinschnitttabaken (Sticks) und 200 g Tabak*;
   1,14 l Spirituosen oder 1,5 l Wein und bis zu 8,5 l Bier in Dosen/Flaschen Bier*;
   Geschenke im Wert von bis zu 60 Can$ pro Person (jedoch kein Alkohol oder Tabakwaren).
   [*] Die angegebenen Alkohol- und Tabakmengen gelten für Personen ab 18 Jahren bei der Einreise nach Alberta, Manitoba und
   Québec bzw. für Personen ab 19 Jahren bei Einreise nach British Columbia, Prince Edward Island, Northwest Territories, Yukon
   Territory, New Brunswick, Newfoundland und Labrador, Ontario, Saskatchewan und Nova Scotia.

   Verbotene Importe
   Schusswaffen, Sprengstoffe, vom Aussterben bedrohte Pflanzen und Tiere.

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN
   [20538] Kanada - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 16.10.2018 (Unverändert gültig seit:
   21.08.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 16.10.2018 (Unverändert gültig seit: 21.08.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 9 von 9
Kanada
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