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Mediadaten 2021 Print und Online Inhalte | Themen | Formate | Preise | Ansprechpartner
vision
Nr. 1/ Februar 2020
Europe Businessmagazin für Breitba
nd, IPTV, Kabel und Satellit
vision
Nr. 2/ April 2020
| Special: Breitbandausbau
Sachsen-Anhalt
Europe Businessmagazin für Breitband,
IPTV, Kabel und Satellit
vision
Starke Partner.
Starkes Netzwerk.
Nr. 3/ Juni 2020
| Wirtschaftlichkeit parallelen
Glasfaserausbaus
Europe Businessmagazin für Breitband, IPTV, Kabel und Satellit
Trends und
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| Trends im TV-Markt:
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Alles OTT?
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10.02.2020 11:27:15
Cabel Vision_01_2020
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Businessmagazin für Breitband,
IPTV, Kabel, Glasfaser und Satellit
www.cablevision-europe.deInhalt und Zielgruppe | Themen und Termine
Cable!Vision Europe – Businessmagazin für Breitband, lungen und Produkte, die für die Wohnungswirtschaft, Netzbe-
IPTV, Kabel, Glasfaser und Satellit treiber und Installateure in der Hausvernetzung bedeutsam sind.
Zweimal jährlich gibt ein Regional-Special vertieften Einblick in
den Breitbandausbau in einem deutschen Bundesland.
Cable!Vision Europe berichtet über technische Trends im digitalen
Kabel-, Glasfaser-, Breitband- und Satellitenmarkt, analysiert den Aktuelle News finden sich auf www.cablevision-europe.de und
Wettbewerb und gibt einen kontinuierlichen Überblick über un- können als wöchentlicher und kostenfreier Online-Newsletter
ternehmerische, programmliche, rechtliche und medienpolitische abonniert werden.
Entwicklungen. Schwerpunktmärkte der deutschsprachigen Aus- Entscheidermagazin für digitale Infrastrukturen
gaben sind Deutschland, Österreich und die Schweiz. Cable!Vision Europe ist die Fachzeitschrift rund um die Breit-
Das Fachmagazin erscheint sechs mal jährlich, drei Ausgaben da- band- und Satellitenkommunikation für Netzbetreiber, Programm
von werden ergänzt durch zwei international ausgerichtete eng- anbieter, Zulieferer, Dienstleister sowie Wohnungswirtschaft. Das
lischsprachige Supplements. Als weiteres Special informiert Smart zweimonatlich erscheinende Fachmagazin erreicht über 5.000
Home/Building dreimal jährlich über Trends, technische Entwick- Entscheider, Einkäufer und Techniker.
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per Abo und per Controlled Circulation an Entscheider aus dem Bereich Breitband/Stadtnetze/EVU
Breitbandkabel- und Satellitenkommunikation zugestellt: Wohnungswirtschaft 12 654
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Deutsche Ausgabe
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Deutschland 4.251
Österreich/Schweiz 1.553 Technik/Hard- und Software 2 92
Internationale Ausgabe (englisch) Andere (Regulierung/ 2 121
Osteuropa, Skandinavien, Investoren/Rechtsberatung)
Benelux 1.902
100 5.804Inhalt und Zielgruppe | Themen und Termine
Produkt-Informationen
DIN A4 Format; 6 Ausgaben pro Jahr
Themen + Termine
Ausgabe Erscheinungs- Thema Anzeigen- Druckunter-
termin schluss lagenschluss
1/2021 05.02.2021 HFC-Netzwerktechnik 13.01.2021 20.01.2021
Gebäudeverkabelung
Satellitentechnik
TV-Trends: Übertragung, IPTV, Plattformen
Special
Smart Home/Building
2/2021 29.03.2021 FTTH-Netzwerktechnik 04.03.2021 11.03.2021
Passive Technik
Messtechnik, Monitoring, Netzplanung
Special
5GThemen + Termine
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termin schluss lagenschluss
3/2021 04.06.2021 HFC-Netzwerktechnik 07.05.2021 14.05.2021
FTTH-Netzwerktechnik
TV-Trends: Übertragung, IPTV, Plattformen
Special
Trends und Innovationen zur ANGA COM
Internationales Supplement zur ANGA COM
Bundesländer-Special Hessen
4/2021 12.08.2021 FTTH-Netzwerktechnik 16.07.2021 23.07.2021
Gebäudeverkabelung
TV-Trends: Übertragung, IPTV, Plattformen
Special
Internationales Supplement zur IBC und FTTH
Conference
Com-Ex-Sonderheft
Smart Home/BuildingThemen + Termine
Ausgabe Erscheinungs- Thema Anzeigen- Druckunter-
termin schluss lagenschluss
5/2021 20.10.2012 HFC-Netzwerktechnik 21.09.2021 28.09.2021
Satellitentechnik
Verlegetechnik
Special
Bundesländer-Special Mecklenburg-Vorpommern
6/2021 07.12.2021 5G 05.11.2021 11.11.2021
Messtechnik, Monitoring, Netzplanung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächli-
im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb che Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Emp-
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten fang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragge- 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
ber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfä-
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. higkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
5. Bei der Berechnung der Abgabemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen- Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszah-
Millimeter umgerechnet. lung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des An-
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so zeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber ge-
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen wünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftrag-
angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden geber zu tragen.
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preismin-
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Bei- derung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertions-
lagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfer- jahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage
tigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tät-
verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäfts- sächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist
stellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren
Vorlage eines Musters der Beilage und derer Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v.H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exempla-
beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, ren 10 v.H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Ver- 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
lag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf
der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag
Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogzusendungen und
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forde- Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegen-
rungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer nahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber
Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Bewahrt
zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,seines gesetzlichen Vetreters der Verlag die Werbemittel auf, ohne dazu verpflichtet zu sein, so geschieht dies maximal für drei Monate.
und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigen-
20. Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres.
schaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht
für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung 21. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert
für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.
Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb 22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.Verlagsprogramm New Business Verlag
Nr. 4 / April 2020 Nr. 2 / Juli 2020
5 DAS MAGAZIN FÜR MARKENFÜHRUNG
markenartikel
Jahrgang 15 powered by Healthcare Marketing
5/2018
2018
Healthcare Marketing Dental Marketing
markenartikel
Das Fachmagazin für Gesundheitsmarken Das Fachmagazin für Dental-Marken
Apotheken reagieren
PODCAST
Marktforschung
Marktforschung: Der Zugang zum Kunden
Der Zugang zum Kunden auf veränderte
Foto: jozefmicic - Fotolia
Neue Wege gehen
Foto: Golden Sikorka – AdobeStock.com
Mobilität: Wie Marken den G·E·M: Künstliche Intelligenz Bretz-Sitzmöbel:
Patienten Journey
Wandel gestalten können verändert die Spielregeln Sofas für Individualisten
2/2020
Das Magazin für Das Magazin für Das Entscheider-Magazin Das Entscheider-Magazin Das Magazin für
Kommunikation und Medien Markenführung für Pharma-Marketing für Dental Marketing Content Marketing
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Nr. 3/20 www.publicmarketing.eu
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pubLIc MARKETING M
W
Zeitschrift für Kommunikation und Markenmanagement
Produktpräsentation Perspektiven der digitalen Transformation
mit Augmented Reality
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+ANN !2 DIE %NTSCHEIDUNGSSICHERHEIT UND DIE +AUFABSICHT STEIGERN
Verantwortung der Medien in der digitalen Welt
Müssen Medien Haltung zeigen?
ZIELORIENTIERTES
Panel auf den Münchner Medientagen 2019
Bayerischer Rundfunk und MedienWirtschaft
STANDORT- Personalisierung von Medienangeboten im Zeichen
MARKETING der digitalen Transformation (III)
Die technische Perspektive
W
Verena Thürmel, Thomas Hess, Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien
Der digitale Wandel im Hörfunk
Strategische Konzepte für Hörfunkveranstalter
Vanessa Beule, Stefan Hirschmeier, Detlef Schoder, Universität zu Köln
Kölner Institut für Wirtschaftsinformatik
Kooperation als neues Leitbild für die Medienordnung
Das Branding von Marken Brand Purpose in aller Munde Offene Fragen in der Rückblick auf den 8. Medienkongress der vbw in München
7IE KÚNNEN &ARBEN UND &ORMEN 7ELCHE 6ORTEILE BRINGT DIE +ONZENTRATION Marktforschung
3CHRIFTEN UND 3CHLàSSELBILDER SOWIE AUF 3INNSTIFTUNG FàR -ARKEN 7IE KANN BEI /NLINE "EFRAGUNGEN Diskussionsrunde mit Tobias Gostomzyk, Otfried Jarren, Frank Lobigs,
-ATERIALIEN -ARKEN PRËGEN DIE !USFàHRLICHKEIT DER !NTWORTEN Christoph Neuberger
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