MEDIENSERVICE der Stadt Linz www.linz.at
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MEDIENSERVICE der Stadt Linz www.linz.at Informationsunterlage zur Pressekonferenz von Bürgermeister Klaus Luger und Magistratsdirektorin Mag.a Ulrike Huemer zum Thema „Alles rund um die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnendirektwahlen 2021“ am Freitag, 20. August 2021, um 10 Uhr im Alten Rathaus, 4. Stock, Zimmer 443. Weitere Gesprächspartnerin: Sabine Enzenebner MBA, Abteilungsleiterin Pass-, Melde- und Wahlservice Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnendirektwahlen 2021 Bürgermeister Klaus Luger: „Linz ist für die Wahl gut gerüstet“ Knapp 153.000 Wahlberechtigte, 600 Magistratsbedienstete in 237 Wahllokalen im Einsatz Wahlen kosten ohne allfällige Stichwahl 1 Million Euro Briefwahl-Service am Vorplatz des Neuen Rathauses bis 24. September Am Sonntag, 26. September 2021, finden die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnendirektwahlen statt. An diesem Tag wählen die Linzerinnen und Linzer und stellen damit die Weichen für das politische Geschehen auf Landes- und Gemeindeebene in den kommenden Jahren. Bei den Wahlen zum Landtag treten elf Parteien bzw. Listen an, auch für die Gemeinderatswahlen stehen ebenso viele Optionen zur Disposition. Zehn KandidatInnen treten bei der Direktwahl zum Bürgermeisteramt in der Landeshauptstadt an. Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl in Linz sorgt die Abtei- lung Pass-, Melde- und Wahlservice des Geschäftsbereichs BürgerIn- nen-Angelegenheiten der Stadt Linz. Die Gesamtkosten für die Abwick- lung der Wahlen in Linz betragen etwa eine Million Euro. Darin ist eine mögliche Stichwahl nicht eingerechnet. Das Wahljahr ruft heuer einige Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber: Magistrat Linz Redaktion: Kommunikation und Marketing; Altes Rathaus, Hauptplatz 1, 4041 Linz ChefIn vom Dienst, Tel.: +43 664 33 65 909, E-Mail: cvd@mag.linz.at www.linz.at/medienservice
MEDIENSERVICE Neuerungen auf den Plan – so wurde eine zusätzliche Form der Darstel- lung der Wahlergebnisse auf Sprengelebene erarbeitet. Unter https://webgis.linz.at/wahlergebnisse können nach Beendigung der Wahl die Ergebnisse online eingesehen werden. Die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen sind dar- über hinaus die ersten Wahlen in Oberösterreich während einer Pande- mie. Der Magistrat forciert daher zum einen verstärkt die Möglichkeiten zur Briefwahl, zum anderen werden alle erdenklichen Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen veranlasst. „Bitte nützen Sie die Möglichkeit zur Mitbestimmung durch Ihre aktive Teilnahme an den Wahlen, denn diese sind das zentrale Element unserer Demokratie. Durch den Besuch des Wahllokals in Ihrem zugewiesenen Sprengel und ebenso die Möglichkeit, die Stimme auch per Briefwahl ab- zugeben, haben alle wahlberechtigten Linzer Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, am politischen Prozess teilzuhaben“, ruft Bürgermeis- ter Klaus Luger zur Teilnahme auf. „Mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats und der Unternehmensgruppe Linz stehen im gesamten Prozess der Wahlab- wicklung im Einsatz. Ob im Vorfeld bei der Ausstellung der Wahlkarten, in den Wahlkommissionen oder bei der gesamten Abwicklung am Wahl- tag“, informiert Magistratsdirektorin Mag.a Ulrike Huemer. Zudem gibt es coronabedingt die Möglichkeit, bis 24. September seine Stimme am Vor- platz des Neuen Rathauses direkt mittels Briefwahl abzugeben. In der oberösterreichischen Landeshauptstadt besteht am „Wahl-Sonntag“ von 7 bis 16 Uhr in insgesamt 237 Wahllokalen die Möglichkeit zur Stimmab- gabe. Wahlberechtigte Linzerinnen und Linzer erhalten im Vorfeld eine amtli- che Wahlinformation mit den wichtigsten Detailinformationen, wie ihrem je- weils zuständigen Wahllokal. Beim Wählen sollte der amtliche Lichtbildausweis nicht vergessen werden. Insgesamt 152.604 Menschen, davon 79.907 Frauen und 72.697 Männer, sind in Linz wahlberechtigt. Für die Leitung der Sprengelwahlbehörden und die „mobilen“ Wahlkommissionen, beispielsweise in Krankenhäusern und Senio- rInnenheimen, werden etwa 480 MitarbeiterInnen aus dem Magistrat und der Unternehmensgruppe Stadt Linz und externe HelferInnen im Einsatz sein. Für 2
MEDIENSERVICE die interne Wahlabwicklung am Wahltag sind zudem noch etwa 100 Mitarbei- terInnen aus verschiedenen Geschäftsbereichen zuständig. Weitere 4.000 WahlmitarbeiterInnen (WahlbeisitzerInnen, ErsatzbeisitzerIn- nen, Vertrauenspersonen und WahlzeugInnen) sind für die wahlwerbenden Parteien in den Sprengelwahlbehörden im Einsatz. Wahlkartenausstellung beginnt am 30. August – Stimmabgabe mittels Wahlkarte beim Neuen Rathaus bis 24. September möglich Für Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben zu können, besteht ab 30. August die Möglichkeit zur Ausstellung von Wahlkarten. Die Online-Anforderung für Wahlkarten steht BriefwählerInnen über das städtische Wahlkarten-Onlinepro- gramm bereits zur Verfügung und ist bis einschließlich Mittwoch, 22. Septem- ber 2021, möglich. Das Online-Wahlservice steht unter www.linz.at/wahl zur Verfügung. Bis 24. September 2021 um 12 Uhr können Wahlkarten persönlich beantragt und vor Ort abgegeben werden. Die Wahlkarten werden heuer von der Abtei- lung Pass-, Melde- und Wahlservice am Vorplatz des Neuen Rathauses in den dort aufgestellten Freiluft-Containern ausgestellt. Bitte auch dazu den amtli- chen Lichtbildausweis nicht vergessen. Infos auch via Chatbot Zudem können Informationen zur Wahl sowohl über die etablierten Kanäle der Stadt Linz, wie die Website www.linz.at oder das Teleservice Center (Telefon 3
MEDIENSERVICE +43 732 7070 0), bezogen werden als auch über den Chatbot der Stadt Linz (http://fragelli.linz.at). Dieses Online-Service deckt auch Fragen zu den Wah- len umfassend ab und entlastet somit die MitarbeiterInnen des Teleservice Centers. Was ist bei den Wahlen 2021 neu? Auf Grund der novellierten Landtags- und Kommunalwahlordnung werden für die Wahl keine Hauskundmachungen mehr ausgehängt. Es bestand jedoch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in der Zeit von 20. bis 29. Juli 2021 die Möglichkeit zur öffentlichen Einsichtnahme in das WählerInnenverzeichnis. Visualisierung der Sprengelergebnisse Im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen wurde eine zusätzliche Form der Dar- stellung der Wahlergebnisse auf Sprengelebene erarbeitet und am Beispiel der Nationalratswahl 2019 umgesetzt. Dabei können in einer interaktiven WEBGIS-Anwendung durch Klicken auf die Stadtkarte die Ergebnisse des zu- gehörigen Wahlsprengels angezeigt werden. Zu finden sind diese unter https://webgis.linz.at/wahlergebnisse 4
MEDIENSERVICE Auch für die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnendirektwahl werden nach dem Wahltag die Ergebnisse in dieser – für Linz neuen – Form bereitgestellt werden. Bereitstellung der Wahlsprengelgrenzen auf OpenData Ebenfalls neu ist die Bereitstellung der Gebietsgrenzen der Wahlsprengel auf Open Data (siehe: https://www.linz.at/opendata-wahlsprengel.php). Damit ist für Interessierte die lokale Verortung der Ergebnisse besser nachvollziehbar. Online-Wahllokalsuche auf www.linz.at Für alle, die ihr Wahllokal bereits jetzt wissen möchten, besteht die Möglichkeit zur Wahllokalsuche über die Eingabe der Wohnadresse auf www.linz.at/wahl. Auch geeignete Wahllokale für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sind hier zu finden. Die Stadt Linz stellt zudem in ihrer WebGIS Anwendung unter https://webgis.linz.at/wahllokale verschiedene thematische Karten zur Verfügung. Für die Wahl können sich die BürgerInnen auf der Online-Karte alle Linzer Wahllokale anzeigen lassen, sie werden als Sterne dargestellt. Alle Wahllokale sind in der Anwendung leicht zu finden. Quelle: WebGIS Linz 5
MEDIENSERVICE Wer ist wahlberechtigt? Für die Landtagswahl sind alle BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Linz und ös- terreichischer Staatsbürgerschaft, die mit Stichtag 26. September das 16. Le- bensjahr vollendet haben, wahlberechtigt und damit im Wählerverzeichnis der Stadt Linz eingetragen sind. Für die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl sind alle BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Linz und österreichischer Staatsbürgerschaft sowie Staats- angehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union wahl- berechtigt, die mit Stichtag 26. September das 16. Lebensjahr vollendet haben und damit im Wählerverzeichnis der Stadt Linz eingetragen. Wann sind die Wahllokale geöffnet? Wahltag ist Sonntag, 26. September 2021. Alle Wahllokale sind in Linz von 7 bis 16 Uhr geöffnet. Wo kann in Linz gewählt werden? Gewählt werden kann persönlich im zuständigen Wahllokal. Linz ist in 237 Wahlsprengel eingeteilt. Für jeden Sprengel wurde ein Wahllokal bestimmt. Das zuständige Wahllokal richtet sich nach dem Wohnsitz. In den Tagen vor der Wahl wird die amtliche Wahlinformation zugesendet. Auf dieser Mitteilung ist das für den Wohnsitz zuständige Wahllokal angeführt. Manche Wahllokale, die in Privatbesitz sind, stehen nicht für jeden Wahltermin zur Verfügung. 6
MEDIENSERVICE Zur Stimmabgabe im Wahllokal Zur Stimmabgabe im Wahllokal muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitge- bracht werden (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Wählen im Krankenhaus Für Personen, die sich am Wahltag voraussichtlich in einem der Linzer Kran- kenhäuser aufhalten werden, besteht die Möglichkeit, mittels Wahlkarte zu wählen. In folgenden Krankenhäusern kann mittels Wahlkarte vor der zustän- digen Wahlbehörde gewählt werden: • Med Campus III (ehemaliges Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz), Krankenhausstraße 9 • Diakonissenkrankenhaus, Weißenwolffstraße 15 • Med Campus IV (ehemalige Landes-Frauen- und Kinderklinik), Kran- kenhausstraße 26-30 • Unfallkrankenhaus, Garnisonstraße 7 • Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Seilerstätte 2 • Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern, Seilerstätte 4 • Krankenhaus der Elisabethinen, Fadingerstraße 1 • Neuromed Campus (ehemaliges Wagner-Jauregg-Krankenhaus), Nie- dernharter Straße 10 und Wagner-Jauregg-Weg 15 Wählen im Seniorenheim (Seniorenzentrum) Personen, die am Stichtag mit Hauptwohnsitz in einem Linzer Seniorenheim gemeldet sind, können vor der dort zuständigen Wahlbehörde wählen, an- sonsten benötigen sie eine Wahlkarte. Ist die Person nicht gehfähig, kann dies bei der Stationsleitung bekannt gegeben werden. Die Bewohnerin bzw. der Bewohner des Pflegeheimes wird daraufhin im Zimmer aufgesucht. Möglichkeiten zum Wählen mit Wahlkarte im Wahllokal Wenn jemand im Besitz einer gültigen Wahlkarte für die Wahl am 26. Septem- ber 2021 und diese noch nicht ausgefüllt ist, dann kann er/sie in jedem Linzer Wahllokal während der Wahlzeit die Stimme abgeben. Die Abgabe der Wahl- karte bei der Wahlleitung vor Stimmabgabe ist Pflicht. Zusätzlich wird ein amt- licher Identitätsnachweis benötigt. 7
MEDIENSERVICE Nutzung der Wahlkarten zur Briefwahl Mit einer gültigen Wahlkarte für die Landtags-, Gemeinderats- und Bürger- meisterInnenwahl 2021 kann die Stimme auch mittels Briefwahl sofort nach Erhalt abgegeben werden. Die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens 26. September 2021, 16 Uhr eingelangt sein. Wenn der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangeln- der Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit bzw. aus Krankheits-, Al- ters- oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, kann eine Wahlkarte und gleichzeitig der Besuch einer besonderen Wahlbehörde am Wahltag während der Wahlzeit beantragt werden. Covid19-Sicherheitsmaßnahmen zur Wahl 2021: Stimmabgabe mittels Briefwahl am Vorplatz des Neuen Rathauses Pandemiebedingt finden die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterIn- nendirektwahlen in Oberösterreich unter den geltenden Covid-19-Schutzbe- stimmungen statt. Ging der Trend bereits vor der Corona-Krise in Richtung Briefwahl, wird im Wahljahr 2021 verstärkt auf die Möglichkeit hingewiesen, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Linzerinnen und Linzer können eine Wahlkarte neben dem persönlichen Antrag auch schriftlich, online oder per Handy-Signatur beantragen. Wahlkarten können dieses Jahr bei den Open- Air-Wahlcontainern am Vorplatz des Neuen Rathauses (Hauptstraße 1 – 5) persönlich beantragt und abgegeben werden. Zusätzlich stehen ab 30. August 2021 Freiluftwahlkabinen für eine geheime Wahl zur Verfügung. Umfassende Covid19-Schutzmaßnahmen installiert die Stadt Linz zudem am 26. September direkt in den Wahllokalen. Die Mindestraumgröße beträgt 40 Quadratmeter, in den Wahllokalen wird stündlich gelüftet. Alle Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, selbst einen Mund-Nasen-Schutz sowie einen Kugelschreiber mitzubringen. In jedem Wahllokal stehen dennoch Reserve- Masken und Einmalkugelschreiber sowie ausreichend Handdesinfektionsmit- tel zur Verfügung. Hinweistafeln weisen auf die geltenden Schutzbestimmun- gen hin. In jedem Wahllokal befinden sich weiters ausreichend Einweghand- schuhe, Reinigungsmittel sowie Einweghandtücher zur Flächendesinfektion. Alle Infos zur Wahl sind online auf www.linz.at/wahl verfügbar. 8
Sie können auch lesen