MEETING-POINTS 9. AACHENER FIRMENLAUF - FR, 24.09. 21
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Freitag,, 24. 09. 2021 Freitag Campus Melaten www.aachener-firmenlauf.de Gemeinsam laufen, gemeinsam anfeuern! Nutzen Sie unsere mietbaren MeetingPoints als Präsentationsmöglichkeit und Treffpunkt für Läufer und Unterstützer Ihrer Firma. Wir bieten Ihnen Meeting- Points in verschiedenen Kategorien an, die sich in Größe, Ausstattung und Lage unterscheiden. MeetingPoints Buchung Der Firmenkapitän hat die Möglichkeit im Aachener Firmenlauf Manager (AFLM) einen oder mehrere MeetingPoints für seine Firma zu buchen. Natürlich können verschiedene Extras gebucht werden, um den Aufenthalt der Kolleginnen und Kollegen abzurunden. 1. Paket auswählen 2. Paket buchen 3. Extras bestellen Wählen Sie im AFLM aus Buchen Sie das Paket und Im Anschluss an die den verschiedenen Paketen, hinterlegen Sie zur Abrech- Buchung des Meeting- die an unterschiedlichen nung eine Rechnungsadresse Points, können Sie optional Bereichen rund um die Lauf- und die Zahlungsart (Über- Snacks und Getränke zu strecke positioniert sind, weisung oder Lastschrift). Ihrem MeetingPoint hinzu- ihren MeetingPoint aus. Sie erhalten im Anschluss buchen. eine Buchungsbestätigung per Mail und können die Bu- chung im AFLM einsehen. Lage Die MeetingPoints werden rund um die Laufstrecke aufgebaut. Bei den Profi- und XXL-Paketen enthält der MeetingPoint bereits einen Pavillon. Zusätzlich gibt es das Basic-Paket, welches eine Parzelle für ein eigenes Zelte oder z.B. einen Bulli/Transporter zur Verfügung stellt. Reihenfolge Die Reihenfolge der MeetingPoints wird durch das Eingangsdatum einer Buchung festgelegt: Je früher der Firmenkapitän bucht, desto näher am Start-/Zielbereich wird sich Ihr MeetingPoint innerhalb der festgelegten Paket-Kategorie befinden. Beachten Sie hierbei die 1 auf dem Lageplan, die den ersten MeetingPoint innerhalb einer Kategorie markiert. Wenn Sie mehrere Pavillons direkt hintereinander haben möchten, dann können Sie während der Buchung die Anzahl der Pavillons erhöhen. Übergabe Sie erhalten ca. 2 Wochen vor dem Lauf alle Infos zur zeitlichen Planung und Übergabe/Abnah- me. Gerne können Sie Ihren Stand individuell dekorieren und mit Firmenbannern versehen. Die Parzelle für alle Profi- und Basic-Pakete hat eine Fläche von 7 x 3 m (B x T). Bei Profi-Paketen wird der Pavillon (3 x 3 m) mittig aufgestellt, so dass Sie zu beiden Seiten je 2m Platz für Eigenwerbung haben. 3 x Stand 06.2021
Freitag,, 24. 09. 2021 Freitag Campus Melaten www.aachener-firmenlauf.de MeetingPoints – Pakete meeting point profi 1 meeting point profi 2 Lage: Zielgerade Lage: Startgerade Ausstattung: Ausstattung: 7 x 3 Meter Parzelle (B x T) 7 x 3 Meter Parzelle (B x T) 3 x 3 Meter Pavillon 3 x 3 Meter Pavillon 2 Bierzelt Garnituren (4 Bänke + 2 Tische ) 2 Bierzelt Garnituren (4 Bänke + 2 Tische ) 12 Flaschen Stilles Wasser 12 Flaschen Stilles Wasser 10 Streuselbrötchen 10 Streuselbrötchen 10 Laugenbrezeln 10 Laugenbrezeln 1 x Müllkarton inkl. Entsorgung 1 x Müllkarton inkl. Entsorgung Auf- und Abbau-Service Auf- und Abbau-Service Mietpreis: 990, 00 EUR Mietpreis: 750, 00 EUR meeting point profi 3 meeting point basic Lage: Campus Boulevard Lage: Seffenter Weg Ausstattung: Ausstattung: 7 x 3 Meter Parzelle (B x T) 7 x 3 Meter Parzelle (B x T) 3 x 3 Meter Pavillon Platzreservierung für eigenes Zelt oder Pavillon 2 Bierzelt Garnituren (4 Bänke + 2 Tische ) 1 x Müllkarton inkl. Entsorgung wird gestellt 12 Flaschen Stilles Wasser Wichtig! 10 Streuselbrötchen Firma ist für Auf- und Abbau verantwortlich! 10 Laugenbrezeln Firma ist für Platzreinigung verantwortlich! 1 x Müllkarton inkl. Entsorgung Standgebühr: 250, 00 EUR Auf- und Abbau-Service Mietpreis: 550, 00 EUR meeting point xxl 1 meeting point xxl 2 Lage: Eventgelände Lage: Campus Boulevard Ausstattung: Ausstattung: 6 x 9 Meter Zelt mit Boden und Seitenwände 6 x 9 Meter Zelt mit Boden und Seitenwände 2 Bierzelt Garnituren (4 Bänke + 2 Tische) 2 Bierzelt Garnituren (4 Bänke + 2 Tische) 12 Flaschen Stilles Wasser 12 Flaschen Stilles Wasser 15 Streuselbrötchen, 15 Laugenbrezeln 15 Streuselbrötchen, 15 Laugenbrezeln 1 x Müllkarton inkl. Entsorgung, 1 x Müllkarton inkl. Entsorgung, Auf- und Abbau-Service Auf- und Abbau-Service Mietpreis: 1450, 00 EUR Mietpreis: 1100, 00 EUR Alle Preise inkl. 19% MwSt. Stand 06.2021
Freitag,, 24. 09. 2021 Freitag Campus Melaten 7. Aachener Firmenlauf www.aachener-firmenlauf.de 28.09. 2018, Campus Melaten powered by meetingpoints MeetingPoints – Lage und Anzahl basic (50 St.) ... 10 ... ... ... 1 20 ... ... ... Seffenter Weg ... ... 30 ... ... 40 ... ... ... rd 50 profi 2 (30 St.) eva ou l 30 s-b ... campu ... ... Forcken- 20 ... beck- ... straße ... ... Campus- 10 Boulevard ... forckenbeckstr. ... ... ... 1 5 pariser ring 4 start xxl 2 (5 St.) ziel 3 1 2 ... ... 1 ... 10 ... 45 ... ... ... ... ... ... xxl 1 (4 St.) ... 20 1 30 ... profi 1 (30 St.) ... ... 2 ... ... ... 3 ... 20 ... ... ... 30 4 profi 3 (45 St.) ... ... 10 ... ... ... 1 Stand 06.2021
Freitag,, 24. 09. 2021 Freitag Campus Melaten www.aachener-firmenlauf.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der MeetingPoints beim Aachener Firmenlauf ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- § 1 Geltung § 2 Mietpreise, Zahlungsziel § 3 Vertragsdauer § 4 Übernahme des Mietgegenstandes § 5 Nutzungen § 6 Reparaturen § 7 Unfälle § 8 Rücktritt, Verzug § 9 Haftung des Mieters § 10 Einsatz eigener Zelte § 11 Gerichtsstand § 12 Salvatorische Klausel § 1 Geltung Es gelten die nachstehenden Miet- und Lieferbedingungen. Etwaige, mit Mitarbeitern des Vermieters vereinbarte Neben- absprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam. § 2 Mietpreise, Zahlungsziel Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Nach der gesetzlichen Fälligkeitsregelung des § 286 Abs. 3 BGB kommt der Mieter in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Fälligkeit und Erhalt der Rechnung seiner Zahlungspflicht nach- kommt. § 3 Vertragsdauer Das Mietverhältnis beginnt mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter und endet mit der Rückgabe des Miet- gegenstandes zu der vertraglich vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser, etc.), Attentatsdrohungen, Feuer o. ä. abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. § 4 Übernahme des Mietgegenstandes Die Zelte/Pavillons und Sitzgarnituren werden komplett aufgebaut und dem Mieter übergeben. Hierzu muss sich der Mieter vor Veranstaltungsbeginn zwischen 15:00 und 16:00 Uhr beim Veranstalter auf dem Veranstaltungsgelände zwecks Übergabe melden. Das Zelt wird am Veranstaltungstag ab 15:00 Uhr dem Mieter zur individuellen Dekoration bereitgestellt. Nach der Veranstaltung bis spätestens 21:00 Uhr erfolgt eine Übergabe des Mietgegenstandes durch den Mieter an den Veranstalter. Hierzu muss sich der Mieter beim Veranstalter auf dem Veranstaltungsgelände zwecks Übergabe melden. Die Dekoration muss vor der Übergabe an den Veranstalter vollständig und rückstandsfrei (Klebereste, etc.) entfernt werden. Versäumt der Mieter aus durch ihn zu vertretenden Gründen die Übergabe der Mietgegenstände so haftet er für etwaige Schäden an der Sache. Mit der Übergabe der Mietgegenstände geht die Haftung hierfür auf den jeweils Abneh- menden über. Der Mietgegenstand ist spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen; danach ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden. Abbestellungen durch den Mieter müssen bis spätestens 4 Wochen vor Lieferung des Mietgegenstandes erfolgen und sind mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% des vereinbarten Preises verbunden. Andernfalls ist der vereinbarte Tagesmietpreis zu zahlen. § 5 Nutzungen Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus zu nutzen. Das gilt insbesondere für Weitervermietung und Verleihung sowie die Beteiligung an nicht durch den Gebrauch der Mietgegen- stände vorgesehenen Wettkämpfe und Testveranstaltungen. Das Mietobjekt darf nur von dem Mieter benutzt werden. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Vom Mieter muss eine Aufsichtsperson gestellt werden, solange der Mietgegenstand in Betrieb ist. Das Nutzungsrecht erlischt mit dem offiziellen Veranstaltungsende. Der Firma Aachener Firmenlauf gUG (haftungsbeschränkt) obliegen die ausschließlichen Bewirtungs-/Cateringrechte für das Veranstaltungsgelände. Der Ausschank von Essen und Getränken auf dem Veranstaltungsgelände ist dem offiziellen Caterer der Veranstaltung vorbe- halten und dem Mieter untersagt. Die Nutzung insbesondere eigener gastronomischer Infrastruktur (Heizplatten, Grills, Kühlschränke und Ähnliches) ist untersagt. Stand 06.2021
Freitag,, 24. 09. 2021 Freitag Campus Melaten www.aachener-firmenlauf.de § 6 Reparaturen Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Mietgegenstandes zu gewährleisten, dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Etwaige Reparaturkosten trägt der Vermie- ter nur gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege, soweit der Mieter nicht selbst für den Schaden nach Ziffer 9 dieser AGB haftet. § 7 Unfälle Der Mieter hat nach einem Unfall unverzüglich den Vermieter zu verständigen. Ebenso sind Brand- und Entwendungs- schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, jedweden auch geringfügigen Schaden an dem Mietobjekt, den Vertragspartnern oder Dritten dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter verpflichtet sich, gegnerische Ansprüche nicht anzuerkennen. Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit der Dach- und Seitenverkleidungen des Zelt- materials wird von dem Vermieter nicht übernommen. Eine Haftung für Wasserschäden an Ausstellungsgegenständen wird nicht übernommen. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Zelte, Einrichtungsgegen- stände und Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. § 8 Rücktritt, Verzug Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist das Mietverhältnis begründet. Der Vermieter behält sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag vor für die Fälle der Unmöglichkeit, des Verzuges und der positiven Vertragsverletzung, soweit sie durch den Vermieter, den Mieter oder höhere Gewalt verursacht werden. Dies gilt auch bei falschen Auskünften des Mieters. Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist der Mieter verpflichtet, den Mietpreis unabhängig von tatsächlich erfolgter Nut- zung zu zahlen. Ist der Vermieter schuldhaft mit der Lieferung des Mietobjektes in Verzug oder ist die Lieferung wegen schuldhaftem Verhalten des Vermieters nicht möglich, so haftet er auch für mittelbare Schäden nur bis zur Höchstsum- me des zweifachen Tagesmietpreises. § 9 Haftung des Mieters Der Mieter hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben, wie er ihn übernommen hat. Der Mieter haf- tet für die von ihm oder Dritten verschuldeten Schäden an dem Mietgegenstand. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadennebenkosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, etc. Bei Mietausfall- kosten haftet der Mieter für die Dauer des Mietausfalls mit dem jeweiligen Tagesmietpreis gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen. § 10 Einsatz eigener Zelte Der Einsatz eigener Pavillons/Zelte ist ausschließlich an den MeetingPoints der Kategorie Basic zugelassen. Bei allen anderen Paketen ist der Einsatz eigener Pavillons/Zelte aus versicherungstechnischen Gründen untersagt. § 11 Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Aachen als Gerichtsstand vereinbart. § 12 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Stand/Letzte Änderung: Juni 2021 Stand 06.2021
Sie können auch lesen