Unisex: Auswirkungen auf die private Krankenversicherung Ihre Fragen - unsere Antworten (FAQ)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gesundheit erhalten – krankenzusatzversicherung Wichtig: Die hier dargeste Informati llten one n e n dem ak tu tspreche ellen Ken n der SIGN ntnisstan AL Kran d zum Zeit kenversic p u nk t d e herung Sie gelte r Veröffe n unter d ntlichung endgültig em Vorb . en gesetz ehalt de lichen R r wie z. B. egelung der Kalk en sätze od ulationsg er der Au rund- Versiche sgestaltu rungsver ng im tragsges etz. Unisex: Auswirkungen auf die private Krankenversicherung Ihre Fragen – unsere Antworten (FAQ ) Version 1.3
So behalten Sie den Überblick. Allgemeine Informationen 1. Was bedeutet Unisex? 4 2. Was bedeutet Bisex? 4 3. Warum müssen Unisex-Beiträge eingeführt werden? 4 4. Wie ist der 21.12.2012 zu verstehen? 4 5. Werden Bestandskunden auf Unisex umgestellt? 4 6. Wie sind die Auswirkungen von Unisex auf die SIGNAL Krankenversicherung? 4 7. Lohnt sich ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die SIGNAL Krankenversicherung vor dem 21.12.2012? 5 8. Was gilt bei einem Wechsel von einer anderen PKV zur SIGNAL Krankenversicherung? 5 9. Ist auch die Beitragskalkulation in der GKV von Unisex betroffen? 5 10. Warum sind die Unisex-Beiträge im Vergleich zu Bisex-Beiträgen so hoch? 5 11. Welche Tarife können ab dem 21.12.2012 angeboten werden? 5 Vertragliche Besonderheiten 12. Können Anträge mit einem Beginn in 2013 noch zu Bisex-Konditionen geschlossen werden? 5 13. Gibt es eine Möglichkeit die Bisex-Welt für Kunden zu sichern, die erst nach dem 20.12.2012 in die PKV wechseln können? 8 14. Gibt es Unterschiede zwischen einer kleinen und großen Anwartschaftsversicherung im Hinblick auf Unisex? 8 15. Wie können Bisex-Bestandskunden zukünftig wechseln? 8 Version 1.3
16. Wie können Unisex-Bestandskunden zukünftig wechseln? 8 17. Können Bisex-Neukunden in Unisex-Tarife wechseln? 8 18. Kann ein Wechsel aus Unisex zurück nach Bisex erfolgen? 8 19. Wie wird ein Kind im Rahmen der Kindernachversicherung nach dem 21.12.2012 versichert, wenn der Elternteil noch in Bisex-Tarifen versichert ist? 8 Technische Besonderheiten 20. Führt eine Veränderung des Versicherungsschutzes zu einer Umstellung auf Unisex? 9 Anwartschaften und Optionstarife 21. Lebt eine Anwartschaftsversicherung, die in der Bisex-Welt geschlossen wurde, ab dem 21.12.2012 in der Unisex-Welt auf? 10 22. Was geschieht bei Ausübung eines Optionsrechts? 10 23. Kann die Bisex-Welt mit den Tarifen flexSI oder flexSIprivat gesichert werden? 10 24. Ein heilfürsorgeberechtigter Beamter hat lediglich den Tarif KOMFORT-B-W versichert. Nach Ende der Heilfürsorge wird das vertraglich vereinbarte Optionsrecht in die Tarife KOMFORT-B und KOMFORT-B-E[1] ausgeübt. Können diese beiden Tarife in Bisex geführt werden? 10 Kundenrückgewinnung, Wiederinkraftsetzung, Wiederaufnahme, Beginnverlegung 25. Kann ein gekündigter Bisex-Vertrag im Rahmen einer Kundenrückgewinnung in der Bisex-Welt wieder aufleben? 11 26. Kann ein gekündigter Bisex-Vertrag im Rahmen einer Wiederinkraftsetzung in der Bisex-Welt wieder aufleben? 11 27. Was gilt bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Wiederaufnahme im Rahmen des § 5 Abs. 9 SGB V? 11 28. Wie werden Beginnverlegungen von Verträgen behandelt, die bis zum 20.12.2012 abgeschlossen wurden? 11 Version 1.3
Allgemeine 4. Wie ist der 21.12.2012 6. Wie sind die Auswirkungen zu verstehen? von Unisex auf die SIGNAL Informationen Der 21.12.2012 bezieht sich auf den Krankenversicherung? Vertragsabschluss. Die SIGNAL Krankenversicherung 1. Was bedeutet Unisex? Das bedeutet: Für Verträge, die bis wird ihr Produktangebot im Rahmen Unter Unisex versteht man die ge- einschließlich 20.12.2012 geschlos- von Unisex überarbeiten. Es ent- schlechtsunabhängige Beitragskal- sen werden (durch Antragsannah- steht somit eine neue Unisex-Welt, kulation in der Versicherungsbran- meerklärung oder Police), gelten mit zum Teil deutlich höheren Bei- che. Das Geschlecht wird bei der noch die bisherigen Bisex-Konditio- trägen als in der bisherigen Bisex- Kalkulation nicht mehr berücksich- nen. Somit können bis zum Welt- und zwar für Männer und tigt. Daher zahlen Männer und Frau- 20.12.2012 noch Verträge zu Bisex- Frauen. Die Gründe hierfür liegen en identische Beiträge. Bedingungen geschlossen werden, nicht ausschließlich „an Unisex“, die erst in 2013 beginnen. Hier gel- sondern an einem Mix aus gesetzli- 2. Was bedeutet Bisex? ten die üblichen Regelungen zur chen Anforderungen und unterneh- Unter Bisex versteht man die ge- Vordatierung. merischen Entscheidungen wie z. B. schlechtsabhängige Beitragskalku- der Aufnahme von bestimmten Min- lation in der Versicherungsbranche. Beispiel: destleistungen als Reaktion auf die Das Geschlecht wird bei der Kalku- Abschluss im November 2012, aktuelle Diskussion um Leistungslü- lation berücksichtigt. Daher zahlen Beginn zum 1. Mai 2013 möglich. cken in der PKV. Die neuen Unisex- Männer und Frauen unterschiedli- Beiträge sind wegen zahlreicher Än- che Beiträge. 5. Werden Bestandskunden auf derungen und Verbesserungen mit Unisex umgestellt? der bisherigen Bisex-Kalkulation 3. Warum müssen Unisex- Der bisherige Bisex-Bestand ist von nicht vergleichbar. Die bisherigen Beiträge eingeführt werden? Unisex nicht betroffen, für ihn än- Ergebnisse der Unisex-Kalkulation Grundlage für die Einführung von dert sich zum 21.12.2012 nichts. auf der zuvor genannten Grundlage Unisex-Beiträgen ist ein Urteil des Wichtig ist, dass es im Bisex-Be- zeigen, dass sich die Prognosen Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stand auch nicht zu Beitragserhö- zahlreicher Fachleute bestätigen: vom 01.03.2011. Die bisherigen ge- hungen kommt, weil die Tarife im Die Unisex-Beiträge liegen im Re- schlechtsabhängigen Beiträge (Bi- Neugeschäft nicht mehr angeboten gelfall über dem bisherigen Bei- sex-Beiträge), dürfen ab dem werden (dürfen). Die Tarife und de- tragsniveau der Frauen. 21.12.2012 im Neugeschäft nicht ren Kalkulation sind so angelegt, mehr angeboten werden, da sie ei- dass fehlender Neu zugang nicht nen Verstoß gegen das Gleichbe- beitragserhöhend wirkt. Ein gutes handlungsgebot von Männern und Beispiel sind hierfür die SIGNAL Be- Frauen darstellen. Für die PKV be- standstarife (Tarife, die nicht mehr deutet das, dass alle Tarife, die nach der aktuellen Verkaufspalette ange- Bisex kalkuliert sind, ab dem hören), die sich in den letzten Jahren 21.12.2012 im Neugeschäft nicht ähnlich günstig wie die Neuge- mehr angeboten werden dürfen. Es schäftspalette entwickelt haben und ist erforderlich, eine neue Unisex- zum Jahreswechsel 2012/2013 Verkaufspalette einzuführen. ebenfalls beitragsstabil bleiben. 4 Version 1.3
7. Lohnt sich ein Wechsel aus 9. Ist auch die Beitrags- Vertragliche der gesetzlichen Krankenver- kalkulation in der GKV sicherung in die SIGNAL von Unisex betroffen? Besonderheiten Krankenversicherung vor dem Nein. In der gesetzlichen Kranken- 21.12.2012? versicherung ändert sich nichts. 12. Können Anträge mit einem Ja. Die Beiträge in der Unisex-Welt Hier spielt das Geschlecht bei der Beginn in 2013 noch zu werden für Männer, aber auch für Beitragsberechnung bereits heute Bisex-Konditionen geschlos- Frauen steigen. Daher ist es für je- keine Rolle. Das Geschlecht führt sen werden? Sind Vordatie- den attraktiv, noch dieses Jahr in die aber weiterhin zu unterschiedlichen rungen möglich? private Krankenversicherung zu Zuweisungen aus dem Risikostruk- Das Beginndatum im Antrag (techni- wechseln, da in der Regel in Unisex- turausgleich. scher Versicherungsbeginn) ist nicht Tarifen keine Beitragsvorteile reali- dafür entscheidend, ob ein Vertrag siert werden. Für Interessenten, die 10. Warum sind die Unisex- nach Unisex oder Bisex geschlos- aktuell noch unentschlossen sind, Beiträge im Vergleich zu sen wird. Der Beginn kann somit können Sie zudem die Unisex-Ga- Bisex-Beiträgen so hoch? durchaus in der Zukunft liegen. Hier rantieerklärung nutzen. Damit kann Für die Kalkulation werden neben gelten die üblichen Regelungen (wie der Kunde im ersten Quartal 2013 der Geschlechtsverteilung von Män- z. B. max. 6 Monate Vordatierung). ohne erneute Gesundheitsprüfung nern und Frauen auch die aktuellen Entscheidend für die Frage, ob ein von Bisex in die namensgleichen Entwicklungen bei den Leistungs- Vertrag zu Unisex- oder Bisex-Kon- Unisex-Tarife wechseln. ausgaben und die verlängerte Leis- ditionen geschlossen wird, ist das tungsdauer aufgrund der nochmals Datum des Vertragsabschlusses. 8. Was gilt bei einem Wechsel erhöhten Lebenserwartung berück- Bitte beachten Sie hierzu die Frage von einer anderen PKV zur sichtigt. Inkludiert sind ebenfalls 4. SIGNAL Krankenversicherung? eine Absenkung des sogenannten Auch hier gilt der Stichtag garantierten Rechnungszinses auf 21.12.2012. Wechselt der Kunde mit 2,75 % und Leistungsoptimierungen einem Vertragsabschluss bis zum (z.B. ambulante Psychotherapie). 20.12.2012, gelten bei der SIGNAL Die neuen Unisex-Beiträge sind we- Krankenver sicherung die Bisex- gen dieser zahlreichen Änderungen Konditionen. Ab dem 21.12.2012 und Verbesserungen mit der bishe- gelten die Unisex-Konditionen. Es rigen Bisex-Kalkulation nicht ver- ist daher davon auszugehen, dass gleichbar. im Jahr 2013 die Zahl der PKV Wechsler aus Beitragsgründen ab- 11. Welche Tarife können nehmen wird. ab dem 21.12.2012 angeboten werden? Hintergrund: Ein Wechsel aus Bisex- Die SIGNAL Krankenversicherung Tarifen beim Mitbewerber muss in hat ihr Produktangebot ab dem Unisex-Tarife der SIGNAL Kranken 21.12.2012 überarbeitet. Wie die versicherung erfolgen. Beitragsvor- neue Produktpalette aussehen wird, teile werden bei vergleichbarem entnehmen Sie bitte der Übersicht Versicherungsschutz nicht entste- auf den Seiten 6 und 7. hen. Umgekehrt führt das zu höhe- rer Bestandssicherheit, da ein Wechsel von der SIGNAL Kranken zu einem Mitbewerber noch unat- traktiver wird als bisher. Version 1.3 5
Unisex-Neugeschäftstarife der SIGNAL Krankenversicherung ab 21.12.2012 Produktlinie „VOLLVERSICHERUNGprivat“ EXKLUSIV-PLUS EXKLUSIV-PLUS 0 EXKLUSIV EXKLUSIV-PLUS 1 EXKLUSIV 0 KOMFORT-PLUS EXKLUSIV-PLUS 2 EXKLUSIV 1 KOMFORT-PLUS 1 KOMFORT EXKLUSIV 2 KOMFORT-PLUS 2 KOMFORT 1 START-PLUS KOMFORT-PLUS 3 KOMFORT 2 START KOMFORT 3 Produktlinie „BEIHILFEprivat“ Beihilfe-EXKLUSIV EXKLUSIV-B Beihilfe-KOMFORT EXKLUSIV-B-W KOMFORT-B Beihilfe-START EXKLUSIV-B-E [1] KOMFORT-B-W START-B EXKLUSIV-B-ES KOMFORT-B-E[1] KlinikUNFALLpur Spezialangebote für Personen in der Ausbildung (= R-Tarife) In den meisten der o.g. Tarife gibt es vom 15. bis zum 33. Lebensjahr besonders günstige Konditionen. Je nach tariflicher Regelung gelten diese für Auszubildende, Schüler an weiterbildenden Schulen, Studenten, Beamtenanwärter, Referendare. Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise. Anwartschaftstarife Für alle genannten Beihilfetarife ist für Heilfürsorge-Berechtigte eine Anwartschaftsversicherung möglich. Zusätzlich bestehen für Polizeibeamte besondere Vereinbarungen mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise. private Beitragsentlastung (peB) peB Nur zusammen mit SIGNAL KV-Voll- bzw. Beihilfetarifen Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise. Optionstarif flexSIprivat reiner Optionstarif für privat Vollversicherte Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise. In dieser Broschüre ist das ab dem 21.12.2012 gültige Unisex-Angebot der SIGNAL Krankenversicherung dargestellt. Das Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. 6 Version 1.3
Zusatzversicherung Produktlinie „Ambulant“ AmbulantTOP AmbulantPLUS Einführung zum späteren Zeitpunkt geplant AmbulantSTARTpur AmbulantPLUSpur AmbulantBASISpur Zusatzversicherung Produktlinie „Klinik“ KlinikTOP KlinikPLUS KlinikTOPpur KlinikSTART KlinikPLUSpur KlinikUNFALLpur KlinikSTARTpur Zusatzversicherung Produktlinie „Zahn“ ZahnTOP ZahnPLUS ZahnTOPpur ZahnSTARTpur ZahnPLUSpur ZahnBASISpur Gefördertes Pflegegeld Upgrade-Produkt PflegeBAHR PflegeBAHRPLUS pauschale Leistung pauschale Leistung Pflegetagegeld PflegeTOP PflegePLUS frei wählbare Absicherung PflegeSTART frei wählbare Absicherung PflegeUNFALL frei wählbare Absicherung frei wählbare Absicherung Krankenhaustagegeld Kurtagegeld KurPLUS EKH ab 01.01.2014 EinkommensSicherungs-Programm (ESP) – Krankentagegeld ESP-VA ESP-VS ESP-E Arbeitnehmer mit Selbstständige mit Personen ohne SIGNAL KV Voll SIGNAL KV Voll SIGNAL KV Voll Optionstarif flexSI reiner Optionstarif für gesetzlich Versicherte Für ausgewählte Vermittler zusätzlich ab 01.04.2013: GE, GE-PLUS, GE-TOP und Z 50-3. Die Tarife ZAHN, ZAHN-PRO, VORSORGE und AKUT stehen weiterhin für Kunden der Innungskrankenkassen zur Verfügung. Version 1.3 7
13. Gibt es eine Möglichkeit, 16. Wie können Unisex-Bestands- 18. Kann ein Wechsel aus Unisex die Bisex-Welt für Kunden kunden zukünftig wechseln? zurück nach Bisex erfolgen? zu sichern, die erst nach Für Kunden der Unisex-Welt besteht Nein. Nach dem derzeitigen Geset- dem 20.12.2012 in die PKV ebenfalls das Tarifwechselrecht zesentwurf schließt der Gesetzge- wechseln können? nach § 204 VVG. Unisex-Kunden ber einen Wechsel aus Unisex-Tari- Ja, die Bisex-Welt kann über eine können in andere Unisex-Tarife fen in die Bisex-Welt aus. Anwartschaftsversicherung – bei wechseln. Ein Wechsel in Bisex-Tari- Heilfürsorgeanspruch und bei be- fe ist nach dem derzeitigen Gest- 19. Wie wird ein Kind im Rahmen stehender GKV-/PKV-Pflicht auch zesentwurf ausgeschlossen. der Kindernachversicherung ab Beginn –gesichert werden. Der nach dem 21.12.2012 versi- Abschluss dieser Anwartschaftsver- 17. Können Bisex-Neukunden in chert, wenn der Elternteil sicherung muss vor dem 21.12.2012 Unisex-Tarife wechseln? noch in Bisex-Tarifen versi- erfolgen. Ein reiner Optionstarif Ja. Grundsätzlich besteht nach den chert ist? (flexSI, flexSIprivat, OSG2 und OS- gesetzlichen Regelungen des § 204 Es sind folgende Konstellationen zu G2V) reicht nicht. Ausnahme für VVG ein Tarifwechselrecht. Für unterscheiden: OSG2 und OSG2V: Bei anschließen- eventuelle Mehrleistungen kann eine dem Wechsel in eine stationäre Zu- Gesundheitsprüfung erfolgen. Für 1. Elterteil mit Bisex Bausteintari- satzversicherung. Bitte beachten alle Neukunden, die vom 01.07.2012 fen oder Bisex Kompakttarif (nicht Sie hierzu die ergänzenden Informa- bis zum 20.12.2012 in die SIGNAL Privatserie) tionen zum Abschluss der kleinen Krankenversicherung wechseln, gibt Das Kind erhält grundsätzlich eben- Anwartschaft im Beratungshaus. es eine besondere Garantie. falls Bisex Bausteintarife oder den Bi- sex Kompakttarif (nicht Privatserie) 14. Gibt es Unterschiede Die Kunden haben zusätzlich über des Elternteils. Es können aber gleich- zwischen einer kleinen und den gesetzlichen Anspruch gemäß wertige Kompakttarife der Privatserie großen Anwartschaftsversi- § 204 VVG hinaus das Recht, „Bi- in Unisex ohne erneute Gesundheits- cherung im Hinblick auf sex-Tarife“ der Produktlinie „privat“ prüfung versichert werden. Sind die Unisex? (START, START-PLUS, KOMFORT, gewünschten Tarife für das Kind hö- Nein. Für die kleine und die große KOMFORT-PLUS, EXKLUSIV, her oder umfassender als die Tarife Anwartschaft gelten die gleichen EXKLUSIV-PLUS), der Produktlinie des Elternteils, erfolgt eine Gesund- Regelungen. Bei Abschluss vor dem „Beihilfe“ (START-B, KOMFORT-B heitsprüfung. 21.12.2012 erfolgt die Aktivierung in inkl. Ergänzungstarife) und des Bisex. EinkommensSicherungs-Programms Beispiele zur KV-Vollversicherung (ESP-Tarife) in die namensgleichen a) Elternteil hat die Tarife AV100, 15. Wie können Bisex-Bestands- „Unisex-Tarife“ umzustellen – und VS100/1, Z80-DS versichert: kunden zukünftig wechseln? zwar ohne erneute Gesundheitsprü- Kind erhält grundsätzlich eben- Der bisherige Bisex-Bestand kann fung. Dieses Recht muss im Zeit- falls AV100, VS100/1 und Z80- auch zukünftig gemäß § 204 VVG raum 01.01.2013 bis 31.03.2013 aus- DS. Alternativ kann auch ein Uni- (Tarifwechselrecht) in andere Bisex- geübt werden. Da einige Unisex- sextarif der Privatserie mit Tarife wechseln. Zudem ist eine Um- Tarife im Vergleich zu den bisheri- gleichwertigen Leistungen ge- stellung in die Unisex-Welt möglich. gen Bisex-Tarifen Leistungserweite- wählt werden (in diesem Fall ma- Dagegen ist nach dem derzeitigem rungen enthalten, sichert diese Ga- ximal ExklusivPlus Unisex). Gesetzesentwurf ein Wechsel von rantie ein Umstellungsrecht ohne Unisex nach Bisex nicht möglich. erneute Gesundheitsprüfung für b) Elternteil hat KK-PLUS versichert: Somit genießen Kunden in der Bi- diese Mehrleistungen. Kind erhält grundsätzlich eben- sex-Welt maximale Flexibilität. falls KK-PLUS. Alternativ kann auch ein Unisextarif der Privats- erie mit gleichwertigen Leistun- gen gewählt werden (in diesem Fall max. ExklusivPlus Unisex). 8 Version 1.3
Beispiele zur Beihilfeversicherung Beispiel zur Beihilfeversicherung 1. Gleichartiger Versicherungs- a) Elternteil hat die Tarife AB, SB-R, Elternteil hat die Tarife KOMFORT-B, schutz (gem. § 204 VVG) SB-W, AEB, SEB versichert: KOMFORT-B-W und KOMFORT-B- Der Wechsel erfolgt in der bis- Kind erhält grundsätzlich eben- E in Bisex versichert: herigen Welt. Der Vertrag falls AB, SB-R, SB-W, AEB, SEB. Kind erhält grundsätzlich ebenfalls kann in Bisex verbleiben. Alternativ kann auch ein Unisex- die Tarife KOMFORT-B, KOMFORT- tarif mit gleichwertigen Leistun- B-W und KOMFORT-B-E in Bisex. Beispiel: gen gewählt werden – in diesem Alternativ können auch die Tarife Umstellung der Bisex-Tarife Fall maximal Beihilfe Exklusiv = KOMFORT-B, KOMFORT-B-W und AS100, VSG100, Z100 in den EXKLUSIV-B, EXKLUSIV-B-W, KOMFORT-B-E in Unisex ohne ge- Bisex-Tarif KK 1. EXKLUSIV-B-E, EXKLUSIV-B-ES. sonderte Prüfung einer Mehrleis- tung versichert werden. 2. Kein gleichartiger b) Elternteil hat BO und BOZ versi- Versicherungsschutz chert: Der Wechsel erfolgt in der Kind erhält grundsätzlich eben- Unisex-Welt. Ein Verbleib in falls BO und BOZ. Alternativ Tarifliche Besonderheiten der Bisex-Welt ist ausge- kann auch ein Unisextarif mit schlossen. ab dem 21.12.2012 gleichwertigen Leistungen ge- wählt werden – in diesem Fall Beispiel: maximal Beihlife Komfort = 20. Führt eine Veränderung des Umstellung Voll- in Teil- KOMFORT-B, KOMFORT-B-W, Versicherungsschutzes zu versicherung oder umgekehrt. KOMFORT-B-E. einer Umstellung auf Unisex? Diese Frage kann nicht pauschal mit b. Nachversicherung einer bereits 2. Eltern mit Bisex Kompakttarif „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. bestehenden Bisex-Leistungsart der Privatserie Grundsätzlich gilt: Eine Umstellung Die Nachversicherung einer be- Das Kind erhält grundsätzlich eben- auf Unisex erfolgt, wenn eine so we- reits bestehenden Bisex-Leis- falls den Bisex Kompakttarif der Pri- sentliche Änderung vorgenommen tungsart kann grundsätzlich in vatserie, den auch der Elternteil versi- wird, dass der geänderte Vertrag ei- der Bisex-Welt erfolgen. Voraus- chert hat. Es können aber auch die nem Neuabschluss gleichkommt. setzung hierfür ist jedoch, dass gleichnamigen (gleichwertigen) Uni- Eine solche Änderung ist dann anzu- der nachzuversichernde Tarif als sex-Kompakttarife der Privatserie für nehmen, wenn z. B. ein wesentliches Bisex-Variante vorhanden ist das Kind ohne erneute Gesundheits- Merkmal des Versicherungsvertrages prüfung versichert werden. geändert wird, wie eine Umstellung Beispiel 1: von einer Teil- in eine Vollversiche- Bestehender Bisex-Tarif GE. Beispiel zur KV-Vollversicherung rung. Bitte beachten Sie hierzu die Nachversicherung der Tarife Elternteil hat den Tarif Komfort1 einzelnen Konstellationen. GE-PLUS/GE-TOP oder Z50 Bisex: kann in Bisex erfolgen. Kind erhält grundsätzlich ebenfalls a. Tarifwechsel den Komfort1 Bisex. Alternativ kann Ein Tarifwechsel ist ein Verlassen Beispiel 2: auch der Tarif Komfort1 Unisex ohne des bisherigen Tarifes in einen Bestehende Bisex-Tarife AB, gesonderte Prüfung einer Mehrleis- neuen Tarif. Hierbei ist zwischen SB-R. Nachversicherung der tung versichert werden. Wechseln in gleichartigen Versi- Tarife AEB, SEB, SB-W kann in cherungsschutz und nicht gleich- Bisex erfolgen. artigem Versicherungsschutz zu unterscheiden: Version 1.3 9
c. Nachversicherung einer h. Erhöhung oder Änderung des Beispiel: neuen Leistungsart Tarifs peB Ausübung des Optionsrechts von Die Nachversicherung einer neu- Die Erhöhung oder Änderung des flexSI nach KOMFORT. en Leistungsart, die bislang im Tarifs peB führt nicht zu einer Vertrag noch nicht abgesichert Umstellung auf Unisex. Der Ver- Ausnahme für OSG 2 und OSG 2V: ist, muss in Unisex erfolgen. trag kann in der Bisex-Welt ver- Bei anschließendem Wechsel in bleiben. eine stationäre Zusatzversicherung Beispiel: kann diese in der Bisex-Welt verblei- Nachversicherung des Tarifs i. Beitragsanpassung ben. KlinikTOP in Unisex zu einem Eine Beitragsanpassung führt bestehenden Tarif GE in Bisex. nicht zur Umstellung auf Unisex. Beispiel: Der Vertrag verbleibt in der Bi- Ausübung des Optionsrechts von d. Vereinbarung eines sex-Welt. OSG 2V nach SG 100. Selbstbehalts Die Vereinbarung oder Verände- 23. Kann die Bisex-Welt mit den rung eines Selbstbehalts wird Anwartschaften und Tarifen flexSI oder flexSIpri- wie ein Tarifwechsel (Punkt 20.a.) vat gesichert werden? Optionsrechte angesehen. Der Vertrag kann in Nein. Die Tarife flexSI oder flexSIpri- Bisex verbleiben. vat sichern die Bisex-Welt nicht. 21. Lebt eine Anwartschaftsversi- Beispiel: cherung, die in der Bisex-Welt 24. Ein heilfürsorgeberechtigter Umstellung Tarif KK-Plus in KK1 geschlossen wurde, ab dem Beamter hat lediglich den 21.12.2012 in der Unisex- Tarif e. Alterssprung (KiJu-Umstellung) Welt auf? KOMFORT-B-W versichert. Nach Eine Umstellung vom Kinder- auf Nein. Eine Anwartschaftsversiche- Ende der Heilfürsorge wird das ver- den Jugendlichenbeitrag bzw. rung, die bis zum 20.12.2012 abge- traglich vereinbarte Optionsrecht in vom Jugendlichen- auf den Er- schlossen wird, lebt auch nach dem die Tarife KOMFORT-B und KOM- wachsenenbeitrag löst keine 21.12.2012 grundsätzlich in Bisex FORT-B-E(1) ausgeübt. Können die- Umstellung auf Unisex aus. Der auf. Dabei ist es unerheblich, ob die se beiden Tarife in Bisex geführt Vertrag verbleibt in der Bisex- Anwartschaft als „kleine“ oder „gro- werden? Welt. ße“ Anwartschaft geführt wird. Ja. Da die Tarife KOMFORT-B und KOMFORT-B-E(1) in der Option des f. Änderung der Karenzzeit oder 22. Was geschieht bei Ausübung Tarifs KOMFORT-B-W ausdrücklich Erhöhung eines Tagegeldes eines Optionsrechts? genannt sind, erfolgt die Nachversi- Die Erhöhung eines Tagegeldes Grundsätzlich gilt: Wird ein Options- cherung in Bisex. Voraussetzung ist oder die Änderung der Karenz- recht innerhalb der gleichen Leis- jedoch, dass der Tarif KOMFORT-B- zeit innerhalb eines bestehenden tungsarten ausgeübt, so kann der W vor dem 21.12.2012 abgeschlos- Krankentagegeldtarifs führt nicht Vertrag auch weiterhin in der Bisex- sen wurde. zu einer Umstellung auf Unisex. Welt geführt werden. Der Vertrag kann in der Bisex- Welt verbleiben. Beispiel: Ausübung des Optionsrechts von g. Nachversicherung des Tarifs START nach KOMFORT. peB Bei Kunden mit einer Bisex-KV- Wird ein Optionsrecht aus einem Vollversicherung ist die Nachver- reinen Optionstarif oder aus einem sicherung von peB ebenfalls in Zusatztarif mit einer Wechseloption Bisex möglich. Für Unisexkunden ausgeübt, so ist der daraus entste- ist die Nachversicherung von peB hende Vertrag in Unisex zu führen. nur in Unisex möglich. 10 Version 1.3
Kundenrückgewinnung, Wiederinkraftsetzung, Wiederaufnahme, Beginnverlegung 25. Kann ein gekündigter Bisex- Vertrag im Rahmen einer Kundenrückgewinnung in der Bisex-Welt wieder aufleben? Nein. Die Kundenrückgewinnung stellt einen neuen Vertrag dar. Die- ser kann nach dem 21.12.2012 nur in Unisex geführt werden. 26. Kann ein gekündigter Bisex- Vertrag im Rahmen einer Wiederinkraftsetzung in der Bisex-Welt wieder aufleben? Nein. Die Wiederinkraftsetzung stellt einen neuen Vertrag dar. Die- ser kann nach dem 21.12.2012 nur in Unisex geführt werden. 27. Was gilt bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Wiederauf- nahme im Rahmen des § 5 Abs. 9 SGB V? Eine Wiederaufnahme im Rahmen des § 5 Abs. 9 SGB V erfolgt immer nach Bisex. 28. Wie werden Beginnverlegun- gen von Verträgen behandelt, die bis zum 20.12.2012 abgeschlossen wurden? Die Beginnverlegung kann im Rah- men der geltenden Regularien grundsätzlich zu Bisex-Konditionen erfolgen. Version 1.3 11
In 100 Jahren haben wir viel über Sicherheit gelernt – von Ihnen. Schon immer hat sich das Denken und angebot ständig für Sie weiter. Für erst- Handeln der SIGNAL IDUNA an den Be- klassigen Service und partnerschaftliche dürfnissen der Menschen orientiert. Beratung – direkt in Ihrer Nähe. Alles zur individuellen und zukunftsorientierten Ab- So können wir Ihnen heute bedarfsge- sicherung unserer Kunden. rechte und optimierte Versicherungs- und Finanzdienstleistungen anbieten. Denn eins hat sich in all den Jahren bei Denn auf Basis langjähriger Tradition ent- der SIGNAL IDUNA nicht geändert: hier wickeln wir unser umfangreiches Produkt- arbeiten Menschen für Menschen. SIGNAL IDUNA Gruppe Hauptverwaltung Dortmund Joseph-Scherer-Straße 3 44139 Dortmund Telefon (0231) 1 35-0 Fax (0231) 1 35-46 38 Ganz in Ihrer Nähe Hauptverwaltung Hamburg Neue Rabenstraße 15-19 20354 Hamburg Telefon (040) 41 24-0 Fax (040) 41 24-29 58 info@signal-iduna.de www.signal-iduna.de xxxxxx Jan13 Version 1.3 12
Sie können auch lesen