Unisex: Auswirkungen auf die private Krankenversicherung Ihre Fragen - unsere Antworten (FAQ)

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Gesundheit erhalten – krankenzusatzversicherung

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   Unisex: Auswirkungen auf
   die private Krankenversicherung
   Ihre Fragen – unsere Antworten (FAQ )

   Version 1.3
So behalten Sie den Überblick.

Allgemeine Informationen

 1.   Was bedeutet Unisex?                                                                                        4

 2.   Was bedeutet Bisex?                                                                                         4

 3.   Warum müssen Unisex-Beiträge eingeführt werden?                                                             4

 4.   Wie ist der 21.12.2012 zu verstehen?                                                                        4

 5.   Werden Bestandskunden auf Unisex umgestellt?                                                                4

 6.   Wie sind die Auswirkungen von Unisex auf die SIGNAL Kranken­versicherung?                                   4

 7.   Lohnt sich ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die SIGNAL Krankenversicherung
      vor dem 21.12.2012?                                                                                         5

 8.   Was gilt bei einem Wechsel von einer anderen PKV zur SIGNAL Krankenversicherung?                            5

 9.   Ist auch die Beitragskalkulation in der GKV von Unisex betroffen?                                           5

10.   Warum sind die Unisex-Beiträge im Vergleich zu Bisex-Beiträgen so hoch?                                     5

11.   Welche Tarife können ab dem 21.12.2012 angeboten werden?                                                    5

Vertragliche Besonderheiten

12.   Können Anträge mit einem Beginn in 2013 noch zu Bisex-Konditionen geschlossen werden?                       5

13.   Gibt es eine Möglichkeit die Bisex-Welt für Kunden zu sichern,
      die erst nach dem 20.12.2012 in die PKV wechseln können?                                                    8

14.   Gibt es Unterschiede zwischen einer kleinen und großen
      Anwartschaftsversicherung im Hinblick auf Unisex?                                                           8

15.   Wie können Bisex-Bestandskunden zukünftig wechseln?                                                         8

                                                                                                          Version 1.3
16.       Wie können Unisex-Bestandskunden zukünftig wechseln?                                                           8

17.       Können Bisex-Neukunden in Unisex-Tarife wechseln?                                                              8

18.       Kann ein Wechsel aus Unisex zurück nach Bisex erfolgen?                                                        8

19.       Wie wird ein Kind im Rahmen der Kindernachversicherung nach dem 21.12.2012
          versichert, wenn der Elternteil noch in Bisex-Tarifen versichert ist?                                          8

Technische Besonderheiten

20.       Führt eine Veränderung des Versicherungsschutzes zu einer Umstellung auf Unisex?                               9

Anwartschaften und Optionstarife

21.       Lebt eine Anwartschaftsversicherung, die in der Bisex-Welt geschlossen wurde,
          ab dem 21.12.2012 in der Unisex-Welt auf?                                                                      10

22.       Was geschieht bei Ausübung eines Optionsrechts?                                                                10

23.       Kann die Bisex-Welt mit den Tarifen flexSI oder flexSIprivat gesichert werden?                                 10

24.       Ein heilfürsorgeberechtigter Beamter hat lediglich den Tarif KOMFORT-B-W versichert.
          Nach Ende der Heilfürsorge wird das vertraglich vereinbarte Optionsrecht in die Tarife
          KOMFORT-B und KOMFORT-B-E[1] ausgeübt. Können diese beiden Tarife in Bisex geführt
          werden?                                                                                                        10

Kundenrückgewinnung, Wiederinkraftsetzung, Wiederaufnahme, Beginnverlegung

25.       Kann ein gekündigter Bisex-Vertrag im Rahmen einer Kundenrückgewinnung in der Bisex-Welt wieder auf­leben?     11

26.       Kann ein gekündigter Bisex-Vertrag im Rahmen einer Wiederinkraft­setzung in der Bisex-Welt wieder aufleben?    11

27.       Was gilt bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Wiederaufnahme im Rahmen des § 5 Abs. 9 SGB V?                  11

28.       Wie werden Beginnverlegungen von Verträgen behandelt, die bis zum 20.12.2012 abgeschlossen wurden?             11

Version 1.3
Allgemeine                                    4.   Wie ist der 21.12.2012                    6.   Wie sind die Auswirkungen
                                                       zu verstehen?                                  von Unisex auf die SIGNAL
    Informationen                                 	Der 21.12.2012 bezieht sich auf den               Kranken­versicherung?
                                                       Vertragsabschluss.                        	Die SIGNAL Krankenversicherung
    1.   Was bedeutet Unisex?                     	Das bedeutet: Für Verträge, die bis               wird ihr Produktangebot im Rahmen
    	Unter Unisex versteht man die ge-                einschließlich 20.12.2012 geschlos-            von Unisex überarbeiten. Es ent-
         schlechtsunabhängige Beitragskal-             sen werden (durch Antragsannah-                steht somit eine neue Unisex-Welt,
         kulation in der Versicherungsbran-            meerklärung oder Police), gelten               mit zum Teil deutlich höheren Bei-
         che. Das Geschlecht wird bei der              noch die bisherigen Bisex-Konditio-            trägen als in der bisherigen Bisex-
         Kalkulation nicht mehr berücksich-            nen.   Somit    können     bis      zum        Welt- und zwar für Männer und
         tigt. Daher zahlen Männer und Frau-           20.12.2012 noch Verträge zu Bisex-             Frauen. Die Gründe hierfür liegen
         en identische Beiträge.                       Bedingungen geschlossen werden,                nicht ausschließlich „an Unisex“,
                                                       die erst in 2013 beginnen. Hier gel-           sondern an einem Mix aus gesetzli-
    2.   Was bedeutet Bisex?                           ten die üblichen Regelungen zur                chen Anforderungen und unterneh-
    	Unter Bisex versteht man die ge-                 Vordatierung.                                  merischen Entscheidungen wie z. B.
         schlechtsabhängige Beitragskalku-                                                            der Aufnahme von bestimmten Min-
         lation in der Versicherungsbranche.           Beispiel:                                      destleistungen als Reaktion auf die
         Das Geschlecht wird bei der Kalku-            Abschluss im November 2012,                    aktuelle Diskussion um Leistungslü-
         lation berücksichtigt. Daher zahlen           Beginn zum 1. Mai 2013 möglich.                cken in der PKV. Die neuen Unisex-
         Männer und Frauen unterschiedli-                                                             Beiträge sind wegen zahlreicher Än-
         che Beiträge.                            5.   Werden Bestandskunden auf                      derungen und Verbesserungen mit
                                                       Unisex umgestellt?                             der   bisherigen   Bisex-Kalkulation
    3.   Warum müssen Unisex-                     	Der bisherige Bisex-Bestand ist von               nicht vergleichbar. Die bisherigen
         Beiträge eingeführt werden?                   Unisex nicht betroffen, für ihn än-            Ergebnisse der Unisex-Kalkulation
    	Grundlage für die Einführung von                 dert sich zum 21.12.2012 nichts.               auf der zuvor genannten Grundlage
         Unisex-Beiträgen ist ein Urteil des           Wichtig ist, dass es im Bisex-Be-              zeigen, dass sich die Prognosen
         Europäischen Gerichtshofs (EuGH)              stand auch nicht zu Beitragserhö-              zahlreicher Fachleute bestätigen:
         vom 01.03.2011. Die bisherigen ge-            hungen kommt, weil die Tarife im               Die Unisex-Beiträge liegen im Re-
         schlechtsabhängigen Beiträge (Bi-             Neugeschäft nicht mehr angeboten               gelfall über dem bisherigen Bei-
         sex-Beiträge),   dürfen      ab   dem         werden (dürfen). Die Tarife und de-            tragsniveau der Frauen.
         21.12.2012 im Neugeschäft nicht               ren Kalkulation sind so angelegt,
         mehr angeboten werden, da sie ei-             dass fehlender Neu­
                                                                         zugang nicht
         nen Verstoß gegen das Gleichbe-               beitragserhöhend wirkt. Ein gutes
         handlungsgebot von Männern und                Beispiel sind hierfür die SIGNAL Be-
         Frauen darstellen. Für die PKV be-            standstarife (Tarife, die nicht mehr
         deutet das, dass alle Tarife, die nach        der aktuellen Verkaufs­palette ange-
         Bisex   kalkuliert   sind,   ab   dem         hören), die sich in den letzten Jahren
         21.12.2012 im Neugeschäft nicht               ähnlich günstig wie die Neuge-
         mehr angeboten werden dürfen. Es              schäftspalette entwickelt haben und
         ist erforderlich, eine neue Unisex-           zum    Jahreswechsel       2012/2013
         Verkaufspalette einzuführen.                  ebenfalls beitragsstabil bleiben.

4                                                                                                                                 Version 1.3
7.     Lohnt sich ein Wechsel aus                    9.   Ist auch die Beitrags-                Vertragliche
       der gesetzlichen Krankenver-                       kalkulation in der GKV
       sicherung in die SIGNAL                            von Unisex betroffen?                 Besonderheiten
       Krankenversicherung vor dem                   	Nein. In der gesetzlichen Kranken-
       21.12.2012?                                        versicherung ändert sich nichts.      12. Können Anträge mit einem
	Ja. Die Beiträge in der Unisex-Welt                     Hier spielt das Geschlecht bei der        Beginn in 2013 noch zu
       werden für Männer, aber auch für                   Beitragsberechnung bereits heute          Bisex-Konditionen geschlos-
       Frauen steigen. Daher ist es für je-               keine Rolle. Das Geschlecht führt         sen werden? Sind Vordatie-
       den attraktiv, noch dieses Jahr in die             aber weiterhin zu unterschiedlichen       rungen möglich?
       private    Krankenversicherung          zu         Zuweisungen aus dem Risikostruk-      	Das Beginndatum im Antrag (techni-
       wechseln, da in der Regel in Unisex-               turausgleich.                             scher Versicherungsbeginn) ist nicht
       Tarifen keine Beitragsvorteile reali-                                                        dafür entscheidend, ob ein Vertrag
       siert werden. Für Interessenten, die          10. Warum sind die Unisex-                     nach Unisex oder Bisex geschlos-
       aktuell noch unentschlossen sind,                 Beiträge im Vergleich zu                   sen wird. Der Beginn kann somit
       können Sie zudem die Unisex-Ga-                   Bisex-Beiträgen so hoch?                   durchaus in der Zukunft liegen. Hier
       rantieerklärung nutzen. Damit kann            	Für die Kalkulation werden neben             gelten die üblichen Regelungen (wie
       der Kunde im ersten Quartal 2013                   der Geschlechtsverteilung von Män-        z. B. max. 6 Monate Vordatierung).
       ohne erneute Gesundheitsprüfung                    nern und Frauen auch die aktuellen        Entscheidend für die Frage, ob ein
       von Bisex in die namensgleichen                    Entwicklungen bei den Leistungs-          Vertrag zu Unisex- oder Bisex-Kon-
       Unisex-Tarife wechseln.                            ausgaben und die verlängerte Leis-        ditionen geschlossen wird, ist das
                                                          tungsdauer aufgrund der nochmals          Datum des Vertragsabschlusses.
8.     Was gilt bei einem Wechsel                         erhöhten Lebenserwartung berück-          Bitte beachten Sie hierzu die Frage
       von einer anderen PKV zur                          sichtigt. Inkludiert sind ebenfalls       4.
       SIGNAL Krankenversicherung?                        eine Absenkung des sogenannten
	
 Auch            hier   gilt   der        Stichtag        garantierten Rechnungszinses auf
       21.12.2012. Wechselt der Kunde mit                 2,75 % und Leistungsoptimierungen
       einem Vertragsabschluss bis zum                    (z.B. ambulante Psychotherapie).
       20.12.2012, gelten bei der SIGNAL                  Die neuen Unisex-Beiträge sind we-
       Krankenver­
                 sicherung          die    Bisex-         gen dieser zahlreichen Änderungen
       Konditionen. Ab dem 21.12.2012                     und Verbesserungen mit der bishe-
       gelten die Unisex-Konditionen. Es                  rigen Bisex-Kalkulation nicht ver-
       ist daher davon auszugehen, dass                   gleichbar.
       im Jahr 2013 die Zahl der PKV
       Wechsler aus Beitragsgründen ab-              11. Welche Tarife können
       nehmen wird.                                      ab dem 21.12.2012
                                                         angeboten werden?
	Hintergrund: Ein Wechsel aus Bisex-                	Die SIGNAL Krankenversicherung
       Tarifen beim Mitbewerber muss in                   hat ihr Produktangebot ab dem
       Unisex-Tarife der SIGNAL Kranken­                  21.12.2012 überarbeitet. Wie die
       versicherung erfolgen. Beitragsvor-                neue Produktpalette aussehen wird,
       teile werden bei vergleichbarem                    entnehmen Sie bitte der Übersicht
       Versicherungsschutz nicht entste-                  auf den Seiten 6 und 7.
       hen. Umgekehrt führt das zu höhe-
       rer    Bestandssicherheit,         da   ein
       Wechsel von der SIGNAL Kranken
       zu einem Mitbewerber noch unat-
       traktiver wird als bisher.

Version 1.3                                                                                                                                5
Unisex-Neugeschäftstarife der
    SIGNAL Krankenversicherung ab 21.12.2012

      Produktlinie „VOLLVERSICHERUNGprivat“

                                                                                                                                                   EXKLUSIV-PLUS
                                                                                                                                                    EXKLUSIV-PLUS 0
                                                                                                                                   EXKLUSIV
                                                                                                                                                    EXKLUSIV-PLUS 1
                                                                                                                                   EXKLUSIV 0
                                                                                                KOMFORT-PLUS                                        EXKLUSIV-PLUS 2
                                                                                                                                   EXKLUSIV 1
                                                                                                  KOMFORT-PLUS 1
                                                                       KOMFORT                                                     EXKLUSIV 2
                                                                                                  KOMFORT-PLUS 2
                                                                        KOMFORT 1
                                        START-PLUS                                                KOMFORT-PLUS 3
                                                                        KOMFORT 2
               START                                                    KOMFORT 3

       Produktlinie „BEIHILFEprivat“

                                                                                                                                        Beihilfe-EXKLUSIV
                                                                                                                                            EXKLUSIV-B
                                                                               Beihilfe-KOMFORT
                                                                                                                                           EXKLUSIV-B-W
                                                                                      KOMFORT-B
                       Beihilfe-START                                                                                                     EXKLUSIV-B-E [1]
                                                                                     KOMFORT-B-W
                            START-B                                                                                                        EXKLUSIV-B-ES
                                                                                    KOMFORT-B-E[1]
                        KlinikUNFALLpur

      Spezialangebote für Personen in der Ausbildung (= R-Tarife)
                   In den meisten der o.g. Tarife gibt es vom 15. bis zum 33. Lebensjahr besonders günstige Konditionen. Je nach tarif­licher Regelung
                             gelten diese für Auszubildende, Schüler an weiterbildenden Schulen, Studenten, Beamtenanwärter, Referendare.
    Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen
    Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise.

      Anwartschaftstarife
                                  Für alle genannten Beihilfetarife ist für Heilfürsorge-Berechtigte eine Anwartschaftsversicherung möglich.
                                 Zusätzlich bestehen für Polizeibeamte besondere Vereinbarungen mit der Ge­werkschaft der Polizei (GdP).
    Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen
    Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise.

      private Beitragsentlastung (peB)

                                                                                           peB
                                                              Nur zusammen mit SIGNAL KV-Voll- bzw. Beihilfetarifen
    Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen
    Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise.

      Optionstarif

                                                                                     flexSIprivat
                                                                     reiner Optionstarif für privat Vollversicherte
    Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen
    Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise.

    In dieser Broschüre ist das ab dem 21.12.2012 gültige Unisex-Angebot der SIGNAL Krankenversicherung dargestellt.
    Das Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.

6                                                                                                                                                             Version 1.3
Zusatzversicherung Produktlinie „Ambulant“
                                                                                                                                         AmbulantTOP
                                                                                               AmbulantPLUS                           Einführung zum späteren
                                                                                                                                         Zeitpunkt geplant
                                                 AmbulantSTARTpur                           AmbulantPLUSpur
        AmbulantBASISpur

  Zusatzversicherung Produktlinie „Klinik“
                                                                                                                                          KlinikTOP
                                                                                                 KlinikPLUS                              KlinikTOPpur
                                                     KlinikSTART                                KlinikPLUSpur
          KlinikUNFALLpur                           KlinikSTARTpur

  Zusatzversicherung Produktlinie „Zahn“
                                                                                                                                          ZahnTOP
                                                                                                 ZahnPLUS                                ZahnTOPpur
                                                     ZahnSTARTpur                               ZahnPLUSpur
              ZahnBASISpur

  Gefördertes Pflegegeld                                                              Upgrade-Produkt
                                  PflegeBAHR                                                                       PflegeBAHRPLUS
                                pauschale Leistung                                                                  pauschale Leistung

  Pflegetagegeld
                                                                                                                                          PflegeTOP
                                                                                                 PflegePLUS                       frei wählbare Absicherung

                                                      PflegeSTART                          frei wählbare Absicherung

              PflegeUNFALL                        frei wählbare Absicherung

        frei wählbare Absicherung

  Krankenhaustagegeld                                                                 Kurtagegeld

                                                                                                                       KurPLUS
                                        EKH
                                                                                                                      ab 01.01.2014

  EinkommensSicherungs-Programm (ESP) – Krankentagegeld
                       ESP-VA                                                  ESP-VS                                                  ESP-E
                   Arbeitnehmer mit                                        Selbstständige mit                                    Personen ohne
                    SIGNAL KV Voll                                          SIGNAL KV Voll                                       SIGNAL KV Voll

  Optionstarif

                                                                                flexSI
                                                             reiner Optionstarif für gesetzlich Versicherte

Für ausgewählte Vermittler zusätzlich ab 01.04.2013: GE, GE-PLUS, GE-TOP und Z 50-3.
Die Tarife ZAHN, ZAHN-PRO, VORSORGE und AKUT stehen weiterhin für Kunden der Innungskrankenkassen zur Verfügung.

Version 1.3                                                                                                                                                     7
13. Gibt es eine Möglichkeit,               16. Wie können Unisex-Bestands-                 18. Kann ein Wechsel aus Unisex
        die Bisex-Welt für Kunden                   kunden zukünftig wechseln?                      zurück nach Bisex erfolgen?
        zu sichern, die erst nach               	Für Kunden der Unisex-Welt besteht            	Nein. Nach dem derzeitigen Geset-
        dem 20.12.2012 in die PKV                   ebenfalls        das   Tarifwechselrecht        zesentwurf schließt der Gesetzge-
        wechseln können?                            nach § 204 VVG. Unisex-Kunden                   ber einen Wechsel aus Unisex-Tari-
    	Ja, die Bisex-Welt kann über eine             können      in    andere   Unisex-Tarife        fen in die Bisex-Welt aus.
        Anwartschaftsversicherung     –   bei       wechseln. Ein Wechsel in Bisex-Tari-
        Heilfürsorgeanspruch und bei be-            fe ist nach dem derzeitigen Gest-           19. Wie wird ein Kind im Rahmen
        stehender GKV-/PKV-Pflicht auch             zesentwurf ausgeschlossen.                      der Kindernachversicherung
        ab Beginn –gesichert werden. Der                                                            nach dem 21.12.2012 versi-
        Abschluss dieser Anwartschaftsver-      17. Können Bisex-Neukunden in                       chert, wenn der Elternteil
        sicherung muss vor dem 21.12.2012           Unisex-Tarife wechseln?                         noch in Bisex-Tarifen versi-
        erfolgen. Ein reiner Optionstarif       	Ja. Grundsätzlich besteht nach den                chert ist?
        (flexSI, flexSIprivat, OSG2 und OS-         gesetzlichen Regelungen des § 204           	Es sind folgende Konstellationen zu
        G2V) reicht nicht. Ausnahme für             VVG     ein      Tarifwechselrecht.   Für       unterscheiden:
        OSG2 und OSG2V: Bei anschließen-            eventuelle Mehrleistungen kann eine
        dem Wechsel in eine stationäre Zu-          Gesundheitsprüfung erfolgen. Für                1. Elterteil mit Bisex Bausteintari-
        satzversicherung. Bitte beachten            alle Neukunden, die vom 01.07.2012              fen oder Bisex Kompakttarif (nicht
        Sie hierzu die ergänzenden Informa-         bis zum 20.12.2012 in die SIGNAL                Privatserie)
        tionen zum Abschluss der kleinen            Krankenversicherung wechseln, gibt          	Das Kind erhält grundsätzlich eben-
        Anwartschaft im Beratungshaus.              es eine besondere Garantie.                     falls Bisex Bausteintarife oder den Bi-
                                                                                                    sex Kompakttarif (nicht Privatserie)
    14. Gibt es Unterschiede                    	Die Kunden haben zusätzlich über                  des Elternteils. Es können aber gleich-
        zwischen einer kleinen und                  den gesetzlichen Anspruch gemäß                 wertige Kompakttarife der Privatserie
        großen Anwartschaftsversi-                  § 204 VVG hinaus das Recht, „Bi-                in Unisex ohne erneute Gesundheits-
        cherung im Hinblick auf                     sex-Tarife“ der Produktlinie „privat“           prüfung versichert werden. Sind die
        Unisex?                                     (START, START-PLUS, KOMFORT,                    gewünschten Tarife für das Kind hö-
    	Nein. Für die kleine und die große            KOMFORT-PLUS,                EXKLUSIV,          her oder umfassender als die Tarife
        Anwartschaft gelten die gleichen            EXKLUSIV-PLUS), der Produktlinie                des Elternteils, erfolgt eine Gesund-
        Regelungen. Bei Abschluss vor dem           „Beihilfe“ (START-B, KOMFORT-B                  heitsprüfung.
        21.12.2012 erfolgt die Aktivierung in       inkl.   Ergänzungstarife)     und     des
        Bisex.                                      EinkommensSicherungs-Programms                   Beispiele zur KV-Vollversicherung
                                                    (ESP-Tarife) in die namensgleichen          	a)	
                                                                                                     Elternteil hat die Tarife AV100,
    15. Wie können Bisex-Bestands-                  „Unisex-Tarife“ umzustellen – und                   VS100/1, Z80-DS versichert:
        kunden zukünftig wechseln?                  zwar ohne erneute Gesundheitsprü-           		Kind erhält grundsätzlich eben-
    	Der bisherige Bisex-Bestand kann              fung. Dieses Recht muss im Zeit-                    falls AV100, VS100/1 und Z80-
        auch zukünftig gemäß § 204 VVG              raum 01.01.2013 bis 31.03.2013 aus-                 DS. Alternativ kann auch ein Uni-
        (Tarifwechselrecht) in andere Bisex-        geübt werden. Da einige Unisex-                     sextarif    der   Privatserie   mit
        Tarife wechseln. Zudem ist eine Um-         Tarife im Vergleich zu den bisheri-                 gleichwertigen Leistungen ge-
        stellung in die Unisex-Welt möglich.        gen Bisex-Tarifen Leistungserweite-                 wählt werden (in diesem Fall ma-
        Dagegen ist nach dem derzeitigem            rungen enthalten, sichert diese Ga-                 ximal ExklusivPlus Unisex).
        Gesetzesentwurf ein Wechsel von             rantie ein Umstellungsrecht ohne
        Unisex nach Bisex nicht möglich.            erneute       Gesundheitsprüfung      für        b)	Elternteil hat KK-PLUS versichert:
        Somit genießen Kunden in der Bi-            diese Mehrleistungen.                       		Kind erhält grundsätzlich eben-
        sex-Welt maximale Flexibilität.                                                                 falls KK-PLUS. Alternativ kann
                                                                                                        auch ein Unisextarif der Privats-
                                                                                                        erie mit gleichwertigen Leistun-
                                                                                                        gen gewählt werden (in diesem
                                                                                                        Fall max. ExklusivPlus Unisex).

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Beispiele zur Beihilfeversicherung             Beispiel zur Beihilfeversicherung       		1.	Gleichartiger Versicherungs-
        a)	Elternteil hat die Tarife AB, SB-R,   	Elternteil hat die Tarife KOMFORT-B,                schutz (gem. § 204 VVG)
              SB-W, AEB, SEB versichert:               KOMFORT-B-W und KOMFORT-B-                       Der Wechsel erfolgt in der bis-
		Kind erhält grundsätzlich eben-                     E in Bisex versichert:                           herigen      Welt.    Der     Vertrag
              falls AB, SB-R, SB-W, AEB, SEB.     	Kind erhält grundsätzlich ebenfalls                 kann    in    Bisex      verbleiben.
              Alternativ kann auch ein Unisex-         die Tarife KOMFORT-B, KOMFORT-
              tarif mit gleichwertigen Leistun-        B-W und KOMFORT-B-E in Bisex.           			 Beispiel:
              gen gewählt werden – in diesem           Alternativ können auch die Tarife       			Umstellung der Bisex-Tarife
              Fall maximal Beihilfe Exklusiv =         KOMFORT-B, KOMFORT-B-W und                        AS100, VSG100, Z100 in den
              EXKLUSIV-B,     EXKLUSIV-B-W,            KOMFORT-B-E in Unisex ohne ge-                    Bisex-Tarif KK 1.
              EXKLUSIV-B-E, EXKLUSIV-B-ES.             sonderte Prüfung einer Mehrleis-
                                                       tung versichert werden.                 		2.	Kein gleichartiger
        b)	Elternteil hat BO und BOZ versi-                                                   			
                                                                                                  Versicherungsschutz
              chert:                                                                           			
                                                                                                  Der Wechsel erfolgt in der
		Kind erhält grundsätzlich eben-                                                                      Unisex-Welt. Ein Verbleib in
              falls BO und BOZ. Alternativ        Tarifliche Besonderheiten                             der    Bisex-Welt      ist        ausge-
              kann auch ein Unisextarif mit                                                             schlossen.
                                                  ab dem 21.12.2012
              gleichwertigen Leistungen ge-
              wählt werden – in diesem Fall                                                    			 Beispiel:
              maximal    Beihlife   Komfort   =   20. Führt eine Veränderung des               			
                                                                                                  Umstellung             Voll-       in    Teil-
              KOMFORT-B, KOMFORT-B-W,                 Versicherungsschutzes zu                           versicherung oder umgekehrt.
              KOMFORT-B-E.                            einer Umstellung auf Unisex?
                                                      Diese Frage kann nicht pauschal mit         b. Nachversicherung einer bereits
       2. Eltern mit Bisex Kompakttarif
                                                     „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.     		    bestehenden Bisex-Leistungsart
       der Privatserie                                Grundsätzlich gilt: Eine Umstellung      		Die Nachversicherung einer be-
	Das Kind erhält grundsätzlich eben-                 auf Unisex erfolgt, wenn eine so we-           reits bestehenden Bisex-Leis-
       falls den Bisex Kompakttarif der Pri-          sentliche Änderung vorgenommen                 tungsart kann grundsätzlich in
       vatserie, den auch der Elternteil versi-       wird, dass der geänderte Vertrag ei-           der Bisex-Welt erfolgen. Voraus-
       chert hat. Es können aber auch die             nem    Neuabschluss       gleichkommt.         setzung hierfür ist jedoch, dass
       gleichnamigen (gleichwertigen) Uni-            Eine solche Änderung ist dann anzu-            der nachzuversichernde Tarif als
       sex-Kompakttarife der Privatserie für          nehmen, wenn z. B. ein wesentliches            Bisex-Variante vorhanden ist
       das Kind ohne erneute Gesundheits-             Merkmal des Versicherungsvertrages
       prüfung versichert werden.                     geändert wird, wie eine Umstellung       		     Beispiel 1:
                                                      von einer Teil- in eine Vollversiche-    		
                                                                                                 Bestehender            Bisex-Tarif         GE.
        Beispiel zur KV-Vollversicherung              rung. Bitte beachten Sie hierzu die             Nachversicherung         der        Tarife
	Elternteil hat den Tarif Komfort1                   einzelnen Konstellationen.                      GE-PLUS/GE-TOP           oder         Z50
        Bisex:                                                                                        kann in Bisex erfolgen.
	Kind erhält grundsätzlich ebenfalls                 a. Tarifwechsel
        den Komfort1 Bisex. Alternativ kann       		Ein Tarifwechsel ist ein Verlassen        		     Beispiel 2:
        auch der Tarif Komfort1 Unisex ohne              des bisherigen Tarifes in einen       		
                                                                                                 Bestehende Bisex-Tarife AB,
        gesonderte Prüfung einer Mehrleis-               neuen Tarif. Hierbei ist zwischen            SB-R. Nachversicherung der
        tung versichert werden.                          Wechseln in gleichartigen Versi-             Tarife AEB, SEB, SB-W kann in
                                                         cherungsschutz und nicht gleich-             Bisex erfolgen.
                                                         artigem Versicherungsschutz zu
                                                         unterscheiden:

Version 1.3                                                                                                                                        9
c. Nachversicherung einer                  h. Erhöhung oder Änderung des                 Beispiel:
     		    neuen Leistungsart                   		     Tarifs peB                            	Ausübung des Optionsrechts von
     		Die Nachversicherung einer neu-         		Die Erhöhung oder Änderung des                 flexSI nach KOMFORT.
           en Leistungsart, die bislang im             Tarifs peB führt nicht zu einer
           Vertrag noch nicht abgesichert              Umstellung auf Unisex. Der Ver-            Ausnahme für OSG 2 und OSG 2V:
           ist, muss in Unisex erfolgen.               trag kann in der Bisex-Welt ver-      	
                                                                                              Bei anschließendem Wechsel in
                                                       bleiben.                                   eine stationäre Zusatzversicherung
     		Beispiel:                                                                                  kann diese in der Bisex-Welt verblei-
     		
       Nachversicherung des Tarifs                  i. Beitragsanpassung                          ben.
            KlinikTOP in Unisex zu einem        		
                                                  Eine       Beitragsanpassung       führt
            bestehenden Tarif GE in Bisex.             nicht zur Umstellung auf Unisex.           Beispiel:
                                                       Der Vertrag verbleibt in der Bi-      	Ausübung des Optionsrechts von
         d. Vereinbarung eines                         sex-Welt.                                  OSG 2V nach SG 100.
     		Selbstbehalts
     		Die Vereinbarung oder Verände-                                                       23. Kann die Bisex-Welt mit den
           rung eines Selbstbehalts wird        Anwartschaften und                               Tarifen flexSI oder flexSIpri-
           wie ein Tarifwechsel (Punkt 20.a.)                                                    vat gesichert werden?
                                                Optionsrechte
           angesehen. Der Vertrag kann in                                                    	Nein. Die Tarife flexSI oder flexSIpri-
           Bisex verbleiben.                                                                      vat sichern die Bisex-Welt nicht.
                                                21. Lebt eine Anwartschaftsversi-
     		Beispiel:                                    cherung, die in der Bisex-Welt           24. Ein heilfürsorgeberechtigter
     		     Umstellung Tarif KK-Plus in KK1         geschlossen wurde, ab dem                    Beamter hat lediglich den
                                                    21.12.2012 in der Unisex-                    Tarif
         e. Alterssprung (KiJu-Umstellung)          Welt auf?                                	
                                                                                              KOMFORT-B-W versichert. Nach
     		Eine Umstellung vom Kinder- auf         	Nein. Eine Anwartschaftsversiche-               Ende der Heilfürsorge wird das ver-
           den Jugendlichenbeitrag bzw.             rung, die bis zum 20.12.2012 abge-            traglich vereinbarte Optionsrecht in
           vom Jugendlichen- auf den Er-            schlossen wird, lebt auch nach dem            die Tarife KOMFORT-B und KOM-
           wachsenenbeitrag      löst   keine       21.12.2012 grundsätzlich in Bisex             FORT-B-E(1) ausgeübt. Können die-
           Umstellung auf Unisex aus. Der           auf. Dabei ist es unerheblich, ob die         se beiden Tarife in Bisex geführt
           Vertrag verbleibt in der Bisex-          Anwartschaft als „kleine“ oder „gro-          werden?
           Welt.                                    ße“ Anwartschaft geführt wird.           	Ja. Da die Tarife KOMFORT-B und
                                                                                                  KOMFORT-B-E(1) in der Option des
         f. Änderung der Karenzzeit oder        22. Was geschieht bei Ausübung                    Tarifs KOMFORT-B-W ausdrücklich
     		    Erhöhung eines Tagegeldes                eines Optionsrechts?                          genannt sind, erfolgt die Nachversi-
     		Die Erhöhung eines Tagegeldes           	Grundsätzlich gilt: Wird ein Options-           cherung in Bisex. Voraussetzung ist
           oder die Änderung der Karenz-            recht innerhalb der gleichen Leis-            jedoch, dass der Tarif KOMFORT-B-
           zeit innerhalb eines bestehenden         tungsarten ausgeübt, so kann der              W vor dem 21.12.2012 abgeschlos-
           Krankentagegeldtarifs führt nicht        Vertrag auch weiterhin in der Bisex-          sen wurde.
           zu einer Umstellung auf Unisex.          Welt geführt werden.
           Der Vertrag kann in der Bisex-
           Welt verbleiben.                          Beispiel:
                                                	Ausübung des Optionsrechts von
         g.	
            Nachversicherung des Tarifs              START nach KOMFORT.
           peB
     		Bei Kunden mit einer Bisex-KV-          	Wird ein Optionsrecht aus einem
           Vollversicherung ist die Nachver-        reinen Optionstarif oder aus einem
           sicherung von peB ebenfalls in           Zusatztarif mit einer Wechseloption
           Bisex möglich. Für Unisexkunden          ausgeübt, so ist der daraus entste-
           ist die Nachversicherung von peB         hende Vertrag in Unisex zu führen.
           nur in Unisex möglich.

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Kundenrückgewinnung,

Wiederinkraftsetzung,

Wiederaufnahme,

Beginnverlegung

25. Kann ein gekündigter Bisex-
    Vertrag im Rahmen einer
    Kundenrückgewinnung in der
    Bisex-Welt wieder auf­leben?
	
 Nein.        Die    Kundenrückgewinnung
       stellt einen neuen Vertrag dar. Die-
       ser kann nach dem 21.12.2012 nur in
       Unisex geführt werden.

26. Kann ein gekündigter Bisex-
    Vertrag im Rahmen einer
    Wiederinkraft­setzung in der
    Bisex-Welt wieder aufleben?
	
 Nein.         Die    Wiederinkraftsetzung
       stellt einen neuen Vertrag dar. Die-
       ser kann nach dem 21.12.2012 nur in
       Unisex geführt werden.

27. Was gilt bei einer gesetzlich
    vorgeschriebenen Wiederauf-
    nahme im Rahmen des § 5
    Abs. 9 SGB V?
	Eine Wiederaufnahme im Rahmen
       des § 5 Abs. 9 SGB V erfolgt immer
       nach Bisex.

28. Wie werden Beginnverlegun-
    gen von Verträgen behandelt,
    die bis zum 20.12.2012
    abgeschlossen wurden?
	Die Beginnverlegung kann im Rah-
       men    der    geltenden   Regularien
       grundsätzlich zu Bisex-Konditionen
       erfolgen.

Version 1.3                                   11
In 100 Jahren haben wir viel über
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               Denn auf Basis langjähriger Tradition ent-   der SIGNAL IDUNA nicht geändert: hier
               wickeln wir unser umfangreiches Produkt-     arbeiten Menschen für Menschen.

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               Hauptverwaltung Dortmund
               Joseph-Scherer-Straße 3
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               Telefon (0231) 1 35-0
               Fax (0231) 1 35-46 38                                                         Ganz in Ihrer Nähe

               Hauptverwaltung Hamburg
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               20354 Hamburg
               Telefon (040) 41 24-0
               Fax (040) 41 24-29 58

               info@signal-iduna.de
               www.signal-iduna.de
xxxxxx Jan13

               Version 1.3                                                                                        12
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