MEIN ANNABERG BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG BELAGSFERTIG - Projektbezeichnung: Raiffeisen Immobilien

 
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MEIN ANNABERG BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG BELAGSFERTIG - Projektbezeichnung: Raiffeisen Immobilien
MEIN ANNABERG

          BAU- UND
  AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG

                      BELAGSFERTIG

Stand 04.05.2018
___________________________________________________________________

Bauträger:             Torus Bauträger GmbH
                       Penzendorf 25
                       4552 Wartberg

Projektbezeichnung:    Mein Annaberg
                       Schneiderweg Alkoven
WOHNANLAGE ALKOVEN
TORUS BAUTRÄGER GMBH

1. GRUNDLAGEN

Verkaufspläne Stand 04.05.2018

2. ALLGEMEINFLÄCHEN

2.1 ZUFAHRT

      2.1.1 Bodenbelag Gehweg und Fahrwege

      Asphaltbelag oder Betonsteinpflaster in Splittbett, Fugen gesandet, kein
      Leistenstein. Im Bereich der Fahrwege obliegt es dem Bauträger auch
      Rassengittersteine oder einen befahrbaren Schotterrasen einzubauen.

      2.1.2 Grünflächen

      Die Außenanlagen, ausgenommen die Allgemeinflächen, werden als einfache
      Grünflächen, humusiert inkl. besämt, ausgeführt. Sträucher, Büsche und
      Bäume sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
      Zäune sind vom Käufer auszuführen und nicht enthalten.

2.2 KINDERSPIELPLATZ
      Die Flächen für den ausgewiesenen Kinderspielplatz werden gem.
      Baubehörde dimensioniert und freigehalten. Dieser Bereich wird lediglich mit
      einem Rasen begrünt. Die Spielplatzausstattung samt Fallschutzmatten sind
      nicht enthalten.

3. WOHNHÄUSER

3.1 KELLER

      3.1.1 Bodenbelag

      Betonbodenplatte ohne Fußbodenaufbau

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     3.1.2 Wände

     Trennwände, sofern vorhanden, zwischen verschiedenen Raumnutzungen -
     Stahlbetonwände schalrein unverputzt oder Ziegelwände verputzt oder
     Trockenbauwände jeweils ohne Anstrich.

     3.1.3 Decke

     Stahlbetondecke schalrein unverputzt und ohne Anstrich

     3.1.4 Türen

     Stahlzargen als Eck- oder Umfassungs- oder Blockzargen mit Türblättern aus
     Blech. Kellerraumtüren nicht enthalten.

3.2 STIEGENHAUS

     3.2.1 Bodenbelag im Untergeschoß, Erdgeschoß und Obergeschoß

     Tritt- und Setzstufe in Rohbeton schalrein ohne Belag für spätere
     Belagsaufbringung gerichtet.

     3.2.2 Wände

     Wände UG:
     Stahlbetonwände schalrein unverputzt oder Ziegelwände verputzt jeweils
     ohne Anstrich oder Trockenbauwände.

     Wände EG und OG:
     Stahlbetonwände schalrein, oder mit Dämmung laut bauphysikalischem
     Erfordernis inkl. GK-Platte nicht gespachtelt oder Gipskartonständerwände
     nicht gespachtelt jeweils ohne Anstrich.

     3.2.3 Decken

     Stahlbeton schalrein oder Ziegeldecke unverputzt

     3.2.4 Geländer und Handläufe

     Nur bei Ausbaustufe schlüsselfertig enthalten

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3.3 ERDGESCHOSS UND OBERGESCHOSS

     3.3.1 Bodenbelag

     Nur bei Ausbaustufe schlüsselfertig enthalten
     Fußbodenaufbau samt Fußbodenheizung enthalten

     3.3.2 Wände

     Außenwände und tragende Innenwände:
     Beton schalrein oder Ziegelwand verputzt ohne Anstrich.

     Wohnungstrennwände:
     Stahlbetonwände schalrein mit Dämmung laut bauphysikalischem Erfordernis
     inkl. GK-Platte nicht gespachtelt oder Ziegelwände verputzt ohne Anstrich.

     Nicht tragende Innenwände:
     Gipskartonständerwände (einfach beplankt), nicht gespachtelt und ohne
     Anstrich.

     3.3.3 Decken:

     Betondecke schalrein oder Ziegeldecke

     3.3.4 Abdichtung

     Alternativabdichtung in den Sanitärräumen nur bei Ausbaustufe
     schlüsselfertig enthalten.

     3.3.5 Hauseingangstüren

     Holz-Alu oder Aluminiumtüre (nach Wahl Bauträger) weiß seidenmatt
     beschichtet, gefalzt, außen Knauf, innen Drücker. Glasausschnitt.

     3.3.6 Innentüren

     Nur bei Ausbaustufe schlüsselfertig enthalten.

     3.3.7 Fensterkonstruktionen

     Kunststofffenster innen und außen weiß.
     Verglasung gem. Energieausweis (0,6W/m²K).
     Öffenbare Terrassentüren und Fenster werden mit Dreh-Kippbeschläge
     ausgestattet.
     Bodenhohe Fenster im Obergeschoß sind zweigeteilt (unten Fixverglasung
     als Absturzsicherung und oben Fenster mit Dreh-Kippbeschlag)

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     Optional sind gegen einen Aufpreis Fenster mit einer außenliegenden
     Aluminiumschale in einem gewünschten RAL –Farbton in Abstimmung mit
     dem Bauträger, Architekten, und dem Bebauungsplan erhältlich.

     3.3.8 Terrassen

     Trennwände, wenn vorhanden, werden als aufgesetzte Holz-
     /Metallkonstruktion mit Sockelkonstruktion nach Wahl des Bauträgers
     ausgeführt.
     Schotterfläche als Untergrund.

3.4 FASSADE

     3.4.1 Außenwandverkleidung

     Vollwärmeschutzverbundsystem mit einer Dämmstärke lt. Vorgabe
     Energieausweis samt Reibputz.

     Die Farbgestaltung erfolgt nach Farbkonzept des Bauträgers.

     Optional sind gegen Aufpreis andere Farben in Abstimmung mit dem
     Bauträger, Architekten und dem Bebauungsplan erhältlich.
     Glasvordach optional erhältlich.

     3.4.2 Innenfensterbänke

     Nur bei Ausbaustufe schlüsselfertig enthalten.

     3.4.3 Außenfensterbänke

     Aluminium beschichtet – Farbe gem. Farbkonzept des Bauträgers

     3.4.4 Sonnenschutz

     Unterputzraffstorekästen werden an allen Fenstern außer Badezimmer und
     WC projektiert und ausgeführt.
     Diese Kästen werden mit einer Elektroleerverrohrung ausgestattet. Schalter
     samt Verkabelung ist nicht enthalten.
     Laut Energieausweis ist an allen Fenstern und Fenstertüren im Erdgeschoss
     ein Sonnenschutz erforderlich.
     Der Sonnenschutz ist durch den Käufer individuell als Zusatzleistung zu
     ordern oder vom Käufer einbauen zu lassen, die Farbgebung (Vorgabe durch
     Bauträger) ist für alle gleich zu wählen.

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      3.4.5 Verblechungen

      Verblechungen in Aluminium beschichtet, gemäß Farbkonzept laut Bauträger.

      3.4.6 Dachabdichtung Häuser

      Variante Flachdach:
      2-lagig Elastomere Bitumenabdichtung mit Bekiesung

      Variante Steildach:
      Dachziegel (Betondachstein)

3.5 SCHLIESSANLAGE

Schließzylinder mit 3 Schlüsseln für die Hauseingangstür.

3.6 GEBÄUDETECHNIK
Erste Löschhilfen, Löscheinrichtungen und technische Ersatzmaßnahmen sind nicht
enthalten.

3.7 ELEKTRO- UND HAUSTECHNIKAUSSTATTUNG

      3.7.1 Elektroausstattung Keller

      Jeder Raum erhält einen Lichtauslass samt Schalter sowie eine Steckdose für
      z. B. Anschluss einer Gefriertruhe oder dergleichen.
      Die Installation erfolgt „Auf Putz“.

      3.7.2 Elektroinstallation Wohnhäuser

      Vorraum:
          1 Deckenauslass mit Wechselschalter
          2 Steckdosen

      WC:
        1 Deckenauslass mit Schalter

      Abstellraum:
         1 Deckenauslass mit Schalter
         1 Steckdose

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     Küche:
        1 Deckenauslass mit Schalter
        4 Steckdosen Arbeitsfläche
        1 Steckdose Kühlschrank
        1 Steckdose Geschirrspüler
        1 Steckdose Dunstabzug (Umluft)
        1 Auslass E-Herd

     Wohnen / Essen:
       2 Deckenauslässe mit Schalter
       5 Steckdosen
       Leerverrohrung für Telefon und TV Antennen

     Vorraum ins OG:
         1 Deckenauslass mit Wechselschalter

     Zimmer im OG (in Summe 3 Zimmer):
        je 1 Deckenauslass mit Schalter
        je 3 Steckdosen

     Bad:
        1 Deckenauslass mit Schalter
        1 Wandanschluss mit Schalter
        1 Steckdose Waschmaschine
        1 Steckdose beim Waschbecken

     Allgemein:
     1 Rauchmelder je Wohnraum

     Medien:
     Die Liwest Kabelmedien GmbH (Breitbandinternet, digitales Fernsehen und
     Festnetztelefonie) und die Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH
     (Glasfaserkabel) verlegen Leitungen in der Straße. Anbindung optional
     möglich.

3.8 HKLS-AUSSTATTUNG WOHNHÄUSER

     3.8.1 Allgemeines

     Zählungen Wohnhaus
     Je Haus – Kaltwasser
     Je Haus – Erdgas (Biogas)

     Die Warmwasseraufbereitung sowie die Heizung erfolgen mittels Gasthermen
     (Durchlauferhitzer für Warmwasseraufbereitung) situiert im Bad OG.
     Einzelheizung je Einheit. Ein Anschlusskasten je Haushälfte befindet sich an
     der Außenwand.

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     3.8.2 Beheizung

     Die Beheizung der Wohnflächen erfolgt über Fußbodenheizungen.

     3.8.3 WC – Ausstattung

     Nur bei Ausführungsvariante schlüsselfertig enthalten.

     Mechanische Entlüftung ist nicht vorgesehen.

     3.8.4 Badezimmerausstattung

     Sanitärausstattung bei Ausbaustufe belagsfertig nicht enthalten.

     Waschmaschinen – Anlage:
     Für einen Waschmaschinenanschluss ist die Verrohrung vorgesehen.

     3.8.5 Wohnraumlüftung

     Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung laut Vorgabe Energieausweis
     (wenn gesetzlich vorgesehen).
     Zentrale der Wohnraumlüftung sitzt im Abstellraum EG, Vorraum EG oder
     WC EG, je nach technischen Möglichkeiten.

3.9 STELLPLÄTZE

     Jede Einheit erhält 2 Stellplätze. Gemäß Lageplan werden diese Stellplätze
     als Carport oder freie Stellplätze ausgeführt.

     Carports: Diese werden in Holzbauweise oder Stahl errichtet. Die
     Dacheindeckung erfolgt mittels Folie oder Trapezblech (nach Wahl des
     Bauträgers).

     Freie Stellplätze: Asphaltbelag oder Betonsteinpflaster in Splittbett, Fugen
     gesandet, kein Leistenstein

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4. ALLGEMEINES

4.1 BAU UND AUSSTATTUNGSÄNDERUNGEN, SONDERWÜNSCHE
Um Ihnen die Abwicklung Ihrer Sonderwünsche zu erleichtern, erlauben wir uns,
Ihnen folgende grundsätzliche Informationen zu geben:

Änderungen auf Wunsch des Eigentumswerbers sind grundsätzlich möglich, sofern
sie keine Verzögerung des Baufortschritts bewirken, nicht im Widerspruch zu
behördlichen Bestimmungen oder Auflagen stehen und vorher das schriftliche
Einverständnis des Bauträgers eingeholt wird und technisch auch machbar sind.

Was nicht in der Baubeschreibung angeführt ist, wird nicht geliefert bzw. geleistet.
Allfällige Änderungen der Ausführungen und der Ausstattungen, begründet durch
technische Erfordernisse und behördliche Vorschriften, soweit sie keine
Verschlechterung der Ausstattung bewirken und soweit sie die Lage und Bestand
der Wohnungen nicht nennenswert verändern, bleiben dem Bauträger vorbehalten.

      4.1.1 Grundrissänderungen

      Sämtliche Änderungen, die planlich zu erfassen sind (z.B. Versetzen von
      Wänden, Türen etc.) und mit einem Planwechsel der Baubehörde zur
      Bewilligung vorgelegt werden müssen, sind mit Kosten verbunden, welche der
      Wohnungswerber zu tragen hat.

      In der Regel sind tragende Wände, Stiegen, Installationsschächte sowie
      Fenster und Wohnungs- bzw. Hauseingangstüren sowie Stiegen in ihrer Lage
      unveränderbar.

      Bei Änderungen an nichttragenden Wänden ist sicherheitshalber das
      Einvernehmen mit der Heizungsfirma herzustellen, um eine eventuell
      erforderliche, allenfalls mit Kosten verbundene Neuberechnung der
      Heizkörperdimensionierung zu veranlassen.
      Eine Änderung an nicht tragenden Wänden verursacht zusätzlich meist eine
      Änderung der bauseits bereits in den Decken und Wandscheiben
      eingebrachten Elektroauslässe.

      Bei Bestellung von Einbaumöbeln beachten Sie bitte, dass geringe
      Maßabweichungen zulässig sind und Putzstärken sowie Verfliesungen in den
      Plänen nicht ausgewiesen werden. Wandverbauten an Außenwänden können
      eine Störung des Klimahaushaltes bewirken, was die Bildung von
      Schimmelpilzen an der Wandoberfläche zur Folge hat. Es ist daher für eine
      entsprechende Konvektion hinter Einbaumöbel zu sorgen.

      Wir stehen Ihnen zur Beratung gerne zur Verfügung.

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     Jeder Käufer kann bis zu 2 Stunden für ein Beratungs- und auch Änderungs-
     oder Ausstattungsgespräch kostenlos in Anspruch nehmen.
     Alle sich daraus ergebenden weiteren Schritte müssen zur Umsetzung dann
     beim Bauträger beauftragt werden:
     Stundensätze:           Techniker € 120,- je Stunde
                             Baumeister/Fachingenieure € 160,- je Stunde
                             Km Geld € 0,42 je km
     Weitere Nebenkosten werden nicht verrechnet (Pläne plotten, Kopien etc. im
     üblichen Ausmaß)
     Alle Preise inkl. Mwst.

     Die Leistungen müssen vor Durchführung schriftlich beauftragt werden. Die
     Abrechnung erfolgt jeweils nach Leistungserbringen ca. 2 wöchentlich.

     Änderungen der Ausstattung bzw. die Ausstattung selbst ist bei dieser
     Variante vom Käufer zu organisieren.
     Achtung. Bodenbelagsstärken müssen mind. 4 Wochen vor
     Estrichherstellung bekannt gegeben werden, ansonsten vom Bauträger eine
     Belagsstärke von 1,2 cm berücksichtigt wird.

4.2 ALLGEMEINES ZUM NEUBAU

     4.2.1 Raumhöhen

     Es können die Raumhöhen teilweise aufgrund von Unterzügen und
     abgehängten Decken unterschritten werden.
     Raumhöhe im Erd- und Obergeschoß beträgt ca. 2,6m, im Keller ca. 2,2m.

     4.2.2 Böschungen

     Die Grundstücksfläche wird flach geneigt ausgeführt. Im Bereich der
     Grundgrenze kann es zu Böschungsausbildungen kommen, um
     Niveauunterschiede auszugleichen.

     4.2.3 Allgemeines

     Jedes neu errichtete Haus benötigt Zeit sowohl zum Austrocknen als auch
     zum Setzen.

     Die normale Abgabe der Baufeuchte aus den Wänden kann behindert
     werden, wenn gewisse Benützungsvorsorgen nicht eingehalten werden.
     Insbesondere kann durch mangelhaftes Lüften und Heizen Feuchte
     entstehen, die den in der Luft befindlichen Pilzsporen einen besseren
     Nährboden bieten.

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      Es ist daher unbedingt für ausreichende Luftumwälzung in allen Räumen zu
      sorgen (Heizen, Lüften)
      Keinesfalls ist es empfehlenswert die Wände vor dem vollständigen
      Austrocknen zu tapezieren, da dadurch die Abgabe der, in den Bauteilen
      vorhandenen, Feuchtigkeit unterbunden bzw. verzögert wird.

      Gleichzeitig zu oben angeführtem Austrocknungsprozess durchläuft das
      Bauwerk nach Fertigstellung die Phase der sogenannten Kurzzeitsetzung.
      Infolge dieser beiden Stabilisierungsprozesse können geringfügige Schwind-
      als auch Setzungsrisse auftreten, die eine ganz normale Erscheinung sind
      und nicht notwendigerweise einen Mangel darstellen.

      Silikonfugen sind Wartungsfugen, und sollten mind. alle drei Jahre erneuert
      werden.

      4.2.4 Verbaute mechanische/elektrische Geräte

      Wir weisen darauf hin, dass verbaute mechanische/elektrische Geräte
      Wartungs– und Serviceintervallen unterliegen. Werden diese nicht
      eingehalten erlischt jeglicher Garantieanspruch, somit können Schäden und
      Folgeschäden nicht als Mangel angesehen werden.

4.3 BETRETEN DER BAUSTELLE
Vor der Haus-/Wohnungsübergabe ist aus Gründen der Unfallverhütung, der
Schadenshaftung und der Gewährleistung, das Betreten der Baustelle generell
verboten. Dies gilt auch für alle Eigentümer/Käufer, auch wenn diese
Sonderwünsche ausführen lassen wollen.
Sollte dies missachtet werden, haftet der Eigentümer/ Käufer selber für alle
auftretenden Schäden bzw. betritt er die Baustelle wiederrechtlich, so erfolgt dies
auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Unvermeidliche bzw. notwendige
Lokalaugenscheine im Zusammenhang mit der Durchführung von Sonderwünschen
sind nur mit Begleitung eines Verantwortlichen jener Firma, die den Sonderwunsch
in Auftrag genommen hat, bzw. mit der Bauleitung möglich.

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