Mein Handbuch zur Vermietung von Ferienwohnungen und Privatzimmern

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Mein Handbuch zur Vermietung von Ferienwohnungen und Privatzimmern
Mein Handbuch zur
               Vermietung von
            Ferienwohnungen und
                Privatzimmern

Zusammengestellt von:
Tourist-Information Wasserburg (Bodensee), Lindenplatz 1, 88142 Wasserburg (Bodensee)
Telefon: +49 (0) 8382 887474 Fax: +49 (0) 8382 89042
tourist-info@wasserburg-bodensee.de, www.wasserburg-bodensee.de
Stand: April 2021
Mein Handbuch zur Vermietung von Ferienwohnungen und Privatzimmern
Inhaltsverzeichnis                Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Informationen über Wasserburg .......................... 3-4
Tourismus in Wasserburg........................................................... 3
Wasserburger Energieteam........................................................ 3
Touristikgemeinschaft Wasserburg e.V (TGW). ......................... 3
Tourist-Information Wasserburg ................................................. 3
Kooperation „Lindauer Bodensee“ ............................................. 4
Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT) ........................... 4
Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) ...................... 4

Rechtliche Grundlagen ........................................................... 5-6
Bundesmeldegesetz ................................................................... 5
Datenschutz................................................................................ 5
Gastaufnahmebedingungen ....................................................... 5
Gewerberecht ............................................................................. 5
Rundfunk / GEZ Gebühren ......................................................... 6
Steuerrecht ................................................................................. 6
Stornierung ................................................................................. 6

Allgemeines zur Vermietung .................................................. 7-8
An- und Abreisetag ..................................................................... 7
Auslastung .................................................................................. 7
Belegungsmeldungen ................................................................. 7
Bodolzer Gastgeber.................................................................... 7
DTV-Sterne Klassifizierung ........................................................ 8
Meldescheinwesen AVS ............................................................. 8
Ökosonne ................................................................................... 8
Reiserücktrittsversicherung ........................................................ 8
Preisfestlegung ........................................................................... 8
Reservierungssystem TOMAS ................................................... 8
Schnittstelle zur Hotelsoftware ................................................... 8
Tipps zur Vermietung ................................................................. 9

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Meldepflicht, Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag ............ 11-12
Meldepflicht .............................................................................. 11
Fremdenverkehrsbeitrag .......................................................... 11
Kurbeitrag ................................................................................. 12

Gästekarte „ECHT BODENSEE CARD“ (EBC) .................. 13-14
Das Projekt ECHT BODENSEE CARD .................................... 13
Finanzierungsgrundlage ........................................................... 13
Freie Fahrt mit Bus und Bahn .................................................. 13
ECHT BODENSEE CARD Reiseführer .................................... 13
ECHT BODENSEE APP........................................................... 14
ECHT BODENSEE Bus............................................................ 14
Formular „Vorabfrage zur Gästekarte und Meldeschein“ ......... 14

Weiteres Wissenswertes .................................................... 15-16
Besichtigung durch die Tourist-Info .......................................... 15
Bildmaterial ............................................................................... 15
Gästeehrung ............................................................................. 15
Gastgeberzugang auf www.wasserburg-bodensee.de ............ 15
Imagefilme Wasserburg............................................................ 16
Informationen aus der Tourist-Info ........................................... 16
Prospektmaterial....................................................................... 16

Vermarktungsstufen – Ihr Vermarktungswunsch ............... 17-18
Keine Vermittlung gewünscht ................................................... 17
Zimmervermittlung / Darstellung auf der Homepage ................ 17
Eintrag im Urlaubsmagazin ...................................................... 18

Rückantwort Vermarktungsstufen ....................................separat

Stammdatenbogen der Tourist-Information ......................separat
Stammdatenbogen zur Unterkunft ...............................................
Stammdatenbogen zur Wohneinheit ............................................

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Allgemeine Informationen über Wasserburg
Allgemeine Informationen über Wasserburg (Bodensee)

Tourismus in Wasserburg
Wasserburg am Bodensee ist ein staatlich anerkannter Luftkurort sowie ausgezeichnete
energie- und umweltfreundliche Gemeinde mit ca. 3.800 Einwohnern am bayrischen
Bodenseeufer. Die Gemeinde verfügt über ca. 1.650 Gästebetten und einen Campingplatz.
Insgesamt verzeichnet Wasserburg ca. 52.300 Ankünfte mit 232.400 Übernachtungen mit
einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 4,44 Tagen (Stand: 2019).

Wasserburger Energieteam
Seit 2007 besteht das Wasserburger Energieteam aus engagierten Bürgern und
Gemeinderäten mit dem Ziel energie- und umweltbewusstes Handeln in der Gemeinde zu
fördern. Seit 2007 ist Wasserburg Teilnehmer des European Energy Awards (eea).
Seit 2015 zeichnen die Gemeinde zusammen mit dem Wasserburger Energieteam und der
Touristikgemeinschaft Wasserburg e.V. Betriebe mit der „Ökosonne“ aus, die sich in den
Bereichen Umweltschutz, Verkehr, Kommunikation und Energie engagieren.
2017 wurde Wasserburg (Bodensee) mit dem Energy Award in Gold ausgezeichnet.

Touristikgemeinschaft Wasserburg e.V. (TGW)
In Wasserburg gibt es den Verein Touristikgemeinschaft Wasserburg e.V.. Dies ist ein bunt
gemischter Zusammenschluss aus Wasserburger Bürgern die im Tourismus tätig sind, oder
von den Besuchern profitieren. Die TGW arbeitet eng zusammen mit der Tourist-Information
Wasserburg und unterstützt den Tourismus im Ort.
Die TGW ist Veranstalter der Feste „Wasserburg brennt“, „Fisch & Mehr“ und „Genuss &
Herbst“. Und hat das Projekt „Hausbänkle“ im Jahr 2018 ins Leben gerufen.
Über die Mitgliedsbeiträge können sehr viele Aktionen in Wasserburg unterstützt und gestaltet
werden, die ohne diesen Zusammenschluss nicht möglich wären.
1. Vorsitzende: Bettina Sporrädle, Hege. Weitere Informationen auf www.tgw-wasserburg.de.

Tourist-Information in Wasserburg
Die Tourist-Information in Wasserburg ist u. a. zuständig für die Vermarktung des Ortes als
Urlaubsziel, die Gästebetreuung und die Zimmervermittlung.

                                    Öffnungszeiten

  Januar, Februar und
                                               Montag – Freitag        9:00 – 12:00 Uhr
  November, Dezember:

                                               Montag – Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr
  März, April, Oktober:                                            14:00 – 16:30 Uhr
                                               Freitag              9:00 – 12:00 Uhr

                                               Montag – Freitag       8:00 – 12:30 Uhr
  Mai bis September:                                                 14:00 – 17:30 Uhr
                                               Samstag:               9:00 – 12:00 Uhr

Weitere Informationen auf www.wasserburg-bodensee.de.

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Kooperation „Lindauer Bodensee“
Die Orte Lindau, Wasserburg, Nonnenhorn und Bodolz präsentieren sich seit 2011 gemeinsam
als „Lindauer Bodensee“ und arbeiten bei touristischen Projekten Hand in Hand. Der Genuss
spielt dabei eine wichtige Rolle, denn hier ist man stolz auf die heimischen Produkte.
Und für die sportlichen Genießer bieten wir seit 2015 die „Panorama-Radrunde“ an, welche
mit atemberaubendem Panorama zu den schönsten Aussichtspunkten in der Region führt
sowie eine Rad- und Wanderkarte mit 10 Radtouren- und 15 Wanderrouten-Guide.
Weitere Informationen auf www.lindauerbodensee.de.

Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT)
Am deutschen Bodenseeufer gibt es eine eigenständige regionale Tourismusorganisation, die
Deutsche Bodensee Tourismus GmbH. Die Gesellschaft wurde 2013 gegründet.
Gesellschafter sind: Landkreis Bodenseekreis, Landkreis Lindau, Landkreis Sigmaringen
sowie die Stadt Stockach und die Gemeinde Bodman-Ludwigshaufen aus dem Landkreis
Konstanz.
Die DBT ist auf deutscher Seite die regionale Dienstleistungs- und Koordinationsstelle. Sie
fungiert als Destination Management Organisation (DMO) für die deutsche Bodenseeregion
und ist der Kommunikator zwischen den hiesigen touristischen Akteuren. Außerdem
übernimmt die DBT strategische und operative Marketing- und Vertriebsaufgaben, wie
beispielsweise Messe- und Internetauftritte, Marktforschung sowie das Einwerben von
Fördermitteln. Die DBT ist außerdem Inhaberin der Dachmarke „Echt Bodensee – die
schönsten Aussichten in der Vierländerregion“ und für deren Verbreitung und Vermarktung
zuständig.
Weitere Informationen auf www.echt-bodensee.de.

Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT)
Die Internationale Bodensee Tourismus GmbH ist die zentrale Dachorganisation für die
Förderung und Vermarktung des internationalen Bodenseetourismus und der daran
teilhabenden Tourismusorganisationen.
Gesellschafter sind: Landkreis Bodenseekreis, Landkreis Konstanz, Landkreis Lindau,
Liechtenstein Marketing, Oberschwaben-Tourismus GmbH, Schaffhauserland Tourismus,
St.Gallen-Bodensee Tourismus, Thurgau Tourismus, Verband der Tourismuswirtschaft
Bodensee e.V. und Vorarlberg Tourismus.
Zentrale Aufgabe der IBT GmbH ist es die Tourismusstrategie, Markeninhalte und -themen
umzusetzen und weiterzuentwickeln.
Die inhaltliche Führung liegt bei der IBT GmbH. Ihre Arbeit umfasst die Koordination von
Marktforschung und Konkurrenzbeobachtung sowie Marketingaufgaben wie Marktbearbeitung
und Imagewerbung für den internationalen Bodensee in den bestehenden Kernmärkten sowie
neuen und internationalen Märkten. Darüber hinaus ermöglicht die IBT GmbH Synergien,
indem sie Kooperationen und Erfahrungsaustausch der verschiedenen Tourismusakteure
organisiert. Entsprechend der entwickelten Leitlinien verfolgt die IBT GmbH in ihrer Arbeit zwei
Schwerpunkte: die Ausweitung der bestehenden Kernmärkte um neue, insbesondere
internationale Märkte, sowie die strategische Orientierung für den Ganzjahrestourismus
Weitere Informationen auf www.bodensee.eu.

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Rechtliche Grundlagen

Für die Vermietung von Ferienhäusern, -wohnungen und -zimmern gelten grundsätzlich
Vorschriften – unabhängig davon, ob eine eigene Immobilie regelmäßig oder die Mietwohnung
kurzzeitig an Gäste vermietet wird. Jeder Gastgeber ist für die Einhaltung der Regelungen und
gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich und sollte sich im Detail informieren.

Bundesmeldegesetz
Nach dem Bundesmeldegesetz ist jeder Gastgeber verpflichtet, für den Gast einen
„Meldeschein für Beherbergungsbetriebe“ auszustellen. Dieser Meldeschein ist vom Gast bei
der Ankunft zu unterschreiben. Der Gastgeber muss den Meldeschein ein Jahr aufbewahren
und spätestens nach Ablauf weiterer drei Monate vernichten.
In Wasserburg gibt es die verpflichtende elektronische Meldung über das Meldescheinwesen
AVS. Meldeschein-/ECHT BODENSE CARD-Vorlagen für Ihren Drucker gibt es kostenfrei in
der Tourist-Information.
Verfügt die Beherbergungsstätte über mindestens 10 Betten, ist der Gastgeber nach dem
Beherbergungsstatistikgesetz zudem verpflichtet, Daten an das statistische Landesamt zu
melden.

Datenschutz
Gastgeber müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der
Datenschutzgrundverordnung einhalten. Das gilt unter anderem für die eigene Website,
Buchungsanfragen, Newsletter-Versand, Weihnachtspost oder Vertragsabschlüsse. Der Gast
ist unter anderem über die Verarbeitung dieser Daten aufzuklären und über seine Rechte zu
informieren.

Gastaufnahmebedingungen
Mit den Gastaufnahmebedingungen werden die Rechte und Pflichten zwischen Gast und
Gastgeber im Buchungsfall geregelt. Die Gemeinde Wasserburg lässt diese regelmäßig
rechtlich überprüfen und anpassen. Die Gastaufnahmebedingen der Gemeinde Wasserburg
können Sie jeder Zeit im Urlaubsmagazin oder auf der Homepage einsehen:
https://www.wasserburg-bodensee.de/gastaufnahmebedingungen/

Gewerberecht
Grundsätzlich ist jeder Gastgeber verpflichtet, seine Vermietung dem örtlichen Gewerbeamt
anzuzeigen. Diese Anzeige dient lediglich der Information der zuständigen Behörden. Diese
prüfen dann, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und somit ein Gewerbe anzumelden und
ein Gewerbeschein auszustellen ist.

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Rundfunk / GEZ-Gebühren
Wie bei Privatpersonen müssen auch Anbieter von Ferienunterkünften einen Rundfunkbeitrag
für die bloße Möglichkeit des Empfangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abführen. Die
Höhe richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der dort sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge im Jahr.

Steuerrecht
Jegliche Einnahmen aus der Vermietung von Ferienunterkünften sind in der
Einkommenssteuererklärung anzugeben. Ob darüber hinaus Umsatz- und Gewerbesteuer
abzuführen sind, hängt von der Höhe der Einnahme ab. Eine Umsatzsteuerpflicht des
Gastgebers und damit die Verpflichtung zum Ausweis von Mehrwertsteuer auf der Rechnung
bestehen bei Einnahmen über 17.500 Euro pro Jahr; eine Gewerbesteuerpflicht entsteht bei
einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro.

Stornierung
Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Reist der Gast erst gar
nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet,
unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der
ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z. B. Wäsche,
Frühstück, Strom, Heizung.
Bei einer Stornierung muss der Vermieter die stornierte Wohneinheit sofort freimelden und
aktiv versuchen diese anderweitig zu vermieten. Gelingt ihm das nicht, kann er dem Gast,
nach gültiger Rechtsprechung, die anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter
Aufwendungen, in Rechnung stellen:
       90 % bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern
       80 % bei Übernachtung mit Frühstück
       70 % bei Halbpension
       60 % bei Vollpension

Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte
Unterkunft z. B. wegen Überbuchung, keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen
kann.

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he Grundlagen
                       Allgemeines zur Vermietung

An-und Abreisetage
In Wasserburg gibt es keine festen An- und Abreisetage. Sie bestimmen selbst, ob Sie nur
wochenweise oder tageweise vermieten möchten. Beachten Sie allerdings, dass Gäste
vermehrt kurzfristig buchen und Urlaubsaufenthalte von 14 Tagen und mehr nur noch selten
der Fall sind. Viele Urlauber bevorzugen mehrmals im Jahr einen Kurzurlaub. In Wasserburg
liegt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei 4,44 Tagen (Stand: 2019).

Auslastung
Die Hauptreisezeit in Wasserburg ist in den Sommermonaten Juni, Juli und August. Jedoch
ist auch die Vor- und Nachsaison bei Gästen sehr beliebt. Hier können Sie einen Anreiz über
den Preis oder die Mindestaufenthaltsdauer schaffen. Bitte beachten Sie, dass die
Urlaubsplanung vorwiegend in den Wintermonaten stattfindet. Hier ist es besonders wichtig,
dass der Belegungskalender aktualisiert ist und der Vermieter erreichbar ist bzw. seine E-Mails
regelmäßig kontrolliert und beantwortet.

Über die Wintermonate erhalten wir oft Anfragen von Firmen, die eine Unterkunft für mehrere
Monate für Ihre Mitarbeiter suchen. Kalkulieren Sie hierfür einen festen Wochen- bzw.
Monatspreis. Sofern Sie auch längerfristig über die Wintermonate vermieten möchten, geben
Sie uns bitte Bescheid, damit wir Sie in unsere Wintervermieter-Liste aufnehmen können.

Belegungsmeldungen
Damit wir Ihre Unterkunft gewissenhaft an anfragende Gäste weitervermitteln können, ist es
zwingend notwendig, dass Sie Ihren Belegungskalender stets aktuell halten. Ihre Unterkunft
ist ab der Anmeldung bei uns automatisch komplett frei gemeldet. Bei einer Anmeldung,
erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten zu unserem Reservierungssystem sodass Sie Ihre
Belegungen selbstständig einpflegen können.

Bodolzer Gastgeber
Bodolz ist eine eigenständige Gemeinde mit eigener Postleitzahl, Rathaus und Bürgermeister.
Wenn Sie eine Unterkunft in Bodolz vermieten, sind Sie daher verpflichtet die Übernachtungen
im Rathaus Bodolz anzumelden.
Da Bodolz keine teilnehmende Gemeinde für die ECHT BODENSEE CARD Gästekarte ist,
bezahlen die Gäste in Bodolz auch keinen Kurbeitrag und erhalten somit auch keine EBC.

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DTV-Sterne Klassifizierung
Für Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter besteht die Möglichkeit an einer Sterne-
Klassifizierung vom Deutschen Tourismusverband teilzunehmen. Die Teilnahme an der
Klassifizierung ist freiwillig und hat eine Gültigkeit von jeweils 3 Jahren. Durch die
Klassifizierung wird die Qualität ihres Hauses anhand objektiver, bundesweit einheitlicher
Kriterien eingeschätzt und ermöglicht somit dem Gast eine schnellere und sichere Auswahl
seines Ferienquartiers. Diese „Sterne“ stellen mittlerweile ein wichtiges Buchungs- und
Entscheidungskriterium dar.
Die Klassifizierungen in Wasserburg werden von einer zertifizierten DTV-Prüferin durchgeführt
und sind kostenpflichtig. Weitere Informationen zur Klassifizierung erhalten Sie in der Tourist-
Information Wasserburg oder im Internet unter:
http://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/sterneunterkuenfte.html

Meldescheinwesen AVS
Über das Meldescheinwesen der Firma AVS erfolgt die Gastanmeldung, das Ausstellen des
Meldescheins und der Druck der Gästekarte ECHT BODENSEE CARD.
Als Wasserburger Vermieter erhalten Sie die Zugangsdaten von der Tourist-Information
Wasserburg. Wenn Sie eine Unterkunft in Bodolz vermieten, erhalten Sie keine Zugangsdaten,
da Sie die Gästeanmeldung im Rathaus Bodolz anmelden müssen.

Ökosonne
in unserer modernen Welt ist es nicht immer einfach darauf zu achten, etwas für das Klima
oder eine nachhaltige Welt zu tun. Vermieter und Gäste sollen sensibilisiert werden,
umweltfreundliche Verhaltensweisen im Rahmen des Urlaubes zu bevorzugen.
Die Gemeinde Wasserburg (Bodensee), das Wasserburger Energieteam, sowie die
Touristikgemeinschaft Wasserburg e. V. zeichnen daher seit 2015 mit der Ökosonne Betriebe
aus, die sich in den Bereichen Umweltschutz, Verkehr, Energie und Kommunikation
engagieren.

Kriterien für die Auszeichnung sind u.a.:
    ✓ Angebot von regionalen Produkten
    ✓ Sparsamer Umgang mit Ressourcen
    ✓ Unterstützung der Fortbewegung
        mit dem Fahrrad und dem ÖPNV
    ✓ Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien

Betriebe, welche mit der Ökosonne ausgezeichnet sind, werden sowohl im Urlaubsmagazin
mit Gastgeberverzeichnis, als auch auf der gemeindlichen Homepage prominent dargestellt.
Des Weiteren erhalten Sie eine Ökosonne, welche Sie in Ihrer Unterkunft ausstellen dürfen.

Reiserücktrittversicherung
Vereinzelt kommt es vor, dass Gäste Ihre Unterkunft wieder stornieren möchten, da sie die
Reise aus gesundheitlichen Gründen oder einem unvorhergesehenen Zwischenfall nicht mehr
antreten sollten. Als Service für den Gast können Sie ihn bereits bei der Buchung darauf
hinweisen, eine Reiserücktrittversicherung im Falle einer Stornierung abzuschließen.
Versicherungsscheine der ERGO Reiseversicherung erhalten Sie in der Tourist-Information
oder auch digital als Pdf.

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Preisfestlegung
Der Vermieter bestimmt den Übernachtungspreis für die Wohnung/Zimmer selbst. Zu
beachten ist, dass der Tagespreis ein absoluter Endpreis ist, d.h. Nebenkosten wie Strom,
Wasser, Bettwäsche sowie die Endreinigung müssen bereits enthalten sein. Der Kurbeitrag
muss separat ausgewiesen werden. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können
Geldbußen nach sich ziehen. Sie können unterschiedliche Saisonzeiten, Staffelpreise,
Kinderermäßigungen etc. festlegen.

Reservierungssystem TOMAS
Über das Reservierungssystem erfolgt die Darstellung Ihrer Unterkunft sowie die Vermittlung
freigemeldeter Unterkünfte durch die Tourist-Information, auf der Homepage
www.wasserburg-bodensee.de und bei Bedarf auch Online Buchbarkeit.
Hier werden alle Informationen Ihres Hauses gebündelt, können von Ihnen selbst verwaltet
werden und werden bei Bedarf dargestellt und bei Gästeanfragen vermittelt:
    - Bilder des Hauses und der jeweiligen Wohneinheit
    - Texte wie z.B. Unterkunfts- und Zimmerbeschreibung
    - Eigenschaften der Unterkunft und W
    - Aufenthaltsdauer und Tage an denen grundsätzlich eine An- und Abreise möglich ist
    - Preise für verschiedene Saisonzeiten wie z.B. Messen oder Ferien
    - Belegungskalender

Schnittstelle zur Hotelsoftware
Wenn Sie Ihre Unterkunft mit einer Hotelsoftware verwalten wie z.B. Hotline, Velox, Protel,
SoftTec, Citadel, u.v.m. dann können Sie ganz unkompliziert eine Schnittstelle zu unserem
Meldescheinwesen AVS einrichten lassen.
Die dafür benötigte Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie bei der Tourist-Information
Wasserburg.

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Tipps zur Vermietung
Bilder
Bei der Präsentation kommt es vor allem auf die Bilder an, denn die Bilder sind der erste
Kontakt zum Gast. Die Bilder sollen nicht „geschönt“ sein, sondern eine vorteilhafte Aufnahme
bei Tageslicht und schönem Wetter sein, denn das macht den Gästen Lust auf einen
Aufenthalt bei Ihnen. Ausschlaggebend ist ebenso die Qualität der Bilder: verschwommene
oder zu dunkle Bilder wirken auf den Gast nicht ansprechend.

Beschreibung
Ein attraktiver Text mit detaillierter Beschreibung und den Vorteilen, die sie von anderen
unterscheidet, machen es zukünftigen Gästen leicht, sich für eine Unterkunft zu entscheiden.
Übertreibungen sind nicht förderlich, sondern die Fakten sind wichtig. So werden
unrealistische Erwartungen seitens der Gäste vermieden. Bei der Preisangabe ist eine
wahrheitsgemäße und korrekte Angabe zwingend notwendig. Ein aktuell gepflegter
Belegungskalender verhindert außerdem unnötige Anfragen in Belegt-Zeiträumen sowie
enttäuschte Gäste.

Buchungsbestätigung
Wir empfehlen Ihnen Ihrem Gast immer eine schriftliche Buchungsbestätigung zu übersenden.
Mit dieser Bestätigung können Sie dem Gast bereits die Datei „Vorabfrage zur Gästekarte und
Meldeschein“ übersenden mit der Bitte diese auszufüllen und an Sie zurückzusenden. Somit
können Sie schon bevor der Gast anreist, den Meldeschein ausfüllen und die EBC Karte
ausdrucken. Des weiteren sollten Sie dem Gast die Gastaufnahmebedingungen bereits bei
der Reservierung zusenden, ebenso haben wir eine pdf.Datei für eine Reiserücktritts-
Versicherung für Deutschland. Wenn ein Gast storniert und eine Reiserücktritts-Versicherung
hat, erspart Ihnen das viel Diskussionen.

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Meldepflicht, Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag

Meldepflicht
Laut § 23 des Bundesmeldegesetz (BMG) muss jeder Urlaubsgast mit einem Meldeschein
angemeldet werden. Zusätzlich können Orte nach § 7 dem Kommunalabgabegesetz (KAG)
einen Kurbeitrag erheben. Der unterschriebene Meldeschein muss vom Vermieter mind. 12
Monate und max. 15 Monate aufgehoben werden.

Fremdenverkehrsbeitrag
Ebenso wird in Wasserburg ein Fremdenverkehrsbeitrag pro Person (auch Kinder) in Höhe
von 0,10 Euro pro Übernachtung erhoben zzgl. zum Übernachtungspreis und dem Kurbeitrag.
Bitte berücksichtigen Sie diese Abgabe bei Ihrer Preiskalkulation.

Die Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsbeitrag) bietet Gemeinden die Möglichkeit, für
den spezifischen Aufwand, den sie für die touristische Förderung hat, einen Beitrag von
Personen und Unternehmen zu erheben, die aus dem Tourismus wirtschaftlichen Nutzen
ziehen.

Die Abrechnung erfolgt monatlich durch die Tourist-Information zusammen mit dem Kurbeitrag
und wird jedoch separat vom Konto abgebucht, sofern ein SEPA-Lastschriftmandat bei der
Gemeindekasse Wasserburg vorliegt.

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Kurbeitrag
Ist eine zweckgebundene touristische Abgabe, die durch Kurorte vom Gast erhoben werden
darf. Die Abwicklung wird vereinfacht so gehandhabt, dass der Gast diesen beim Gastgeber
bezahlt und der Gastgeber den Kurbeitrag treuhänderisch über die Kurbeitragsrechnung an
die Gemeinde weiterleitet.

In Wasserburg wird ganzjährig ein Kurbeitrag erhoben:
                                          Hauptsaison               Nebensaison
                                     15. April – 15. Oktober   16. Oktober – 14. April

  Personen ab 16. Jahre
                                           2,80 Euro                  1,70 Euro
  Erwachsene
  Geschäftsreisende,
  Tagungs- und                             0,00 Euro                  0,00 Euro
  Seminarteilnehmer

  Kinder 6 - 15 Jahre                      1,20 Euro                  1,20 Euro

  Kinder 0 - 5 Jahre                       0,00 Euro                  0,00 Euro

  Behinderte 50 – 80 %                     1,70 Euro                  1,20 Euro

  „B“ Begleitperson
                                           1,70 Euro                  1,20 Euro
  Behinderte 50 – 80 %

  Behinderte 81 – 100 %                    0,00 Euro                  0,00 Euro

  „B“ Begleitperson
                                           0,00 Euro                  0,00 Euro
  Behinderte 81 – 100 %

Geschäftsreisende die in Wasserburg arbeiten sowie Tagungs- und Seminarteilnehmer in
Wasserburg, sind während Ihres Aufenthaltes vom Kurbeitrag befreit und erhalten
dementsprechend keine Gästekarte. Jedoch können sie freiwillig als Gäste gemeldet werden,
Kurbeitrag bezahlen und erhalten dann die ECHT BODENSEE CARD.

Über den eingeforderten Kurbeitrag erhalten Sie von der Tourist-Information monatlich eine
Abrechnung. Die Fälligkeit ist vier Wochen nach dem Rechnungsdatum.

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Gästekarte ECHT BODENSEE CARD (EBC)

Durch Eintragung der Gästedaten im Meldescheinsystem AVS bekommt der Gast beim
Gastgeber eine Gästekarte mit dem Namen „ECHT BODENSEE CARD“ (EBC). Mit der EBC
erhalten die Gäste in den teilnehmenden Gemeinden am deutschen Bodenseeufer freie Fahrt
mit Bus & Bahn im gesamten Bodo-Verkehrsverbund sowie zahlreiche weitere Vorteile.

Das Projekt ECHT BODENSEE CARD
2017 startete die ECHT BODENSEE CARD als flächendeckende regionale (Kreis- und
Bundesland übergreifende) Gästekarte mit den vier teilnehmenden Gemeinden Langenargen,
Eriskirch, Sipplingen und Bodman-Ludwigshafen (ca. 500.000 Übernachtungen).
Mit dem Start der Saison 2018 und der Umstellung von einer Chipkartenlösung auf eine
Papierlösung schlossen sich die Gemeinden Nonnenhorn und Wasserburg (ca. 325.000
Übernachtungen) dem Projekt an. Seit 2019 erhalten Gäste in Immenstaad, Heiligenberg und
Frickingen die ECHT BODENSEE CARD (ca. 380.000 Übernachtungen). Seit 2020 ist Hagnau
(ca. 230.000 Übernachtungen) mit dabei und 2021 kommen Lindau (935.000
Übernachtungen) und Überlingen (70.6396 Übernachtungen) dazu. Januar 2022 auch noch
Kressbronn (271.419 Übernachtungen).
Weitere Informationen: https://www.youtube.com/watch?v=6lhT44GWXi0

Finanzierungsgrundlage
Die Finanzierungsgrundlage der EBC stellt ein Solidarbeitrag von 1,06 Euro netto zzgl. MwSt
pro Nacht / pro Person dar. Dieser setzt sich aus den Anteilen für den Bodo-Verkehrsverbund
für die Bereitstellung der ÖPNV-Leistungen und für die EBC Marketingmaßnahmen und
anteiligen Betriebskosten der DBT zusammen. Dem Gast entstehen dabei keine weiteren
Kosten, denn die Gästekarte wird über den Kurbeitrag finanziert und ist bereits ab der ersten
Übernachtung inklusive.

Freie Fahrt mit Bus und Bahn
Mit der EBC erhalten die Gäste bei ihrer Anreise in den teilnehmenden Gemeinden freie Fahrt
mit Bus und Bahn im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Bodensee-Oberschwaben
(BODO). Die EBC gilt für die gesamte Dauer des Aufenthalts und ist in Kombination mit dem
Lichtbildausweis der persönliche Fahrschein.

ECHT BODENSEE CARD Reiseführer
Die Bodenseeregion bietet ein vielfältiges Freizeitangebot für jeden Geschmack. Der EBC
Reiseführer gibt Auskunft über die touristische Vorteilsleistungen aus den Bereichen Aktiv,
Bergwelten, Familie, Genuss, Kultur, Schifffahrt und Wassererlebnis. Seit 2020 ist dieser auch
in englischer Sprache kostenfrei in der Tourist-Information erhältlich.

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ECHT BODENSEE APP
jedem Gast steht ein Reiseführer als APP mit noch mehr Möglichkeiten der Urlaubsplanung
zur Verfügung. Diese ist kostenfrei erhältlich für iOS und Android und beinhaltet:
 • Öffnungszeiten, Preise und aktuelle Infos zu Sehenswürdigkeiten
 • ÖPNV-Navigation mit Haltestellen und Verbindungen in Echtzeit
 • Aktuelle Veranstaltungstipps und Termine
 • Wander- und Radtourenvorschläge im Bodensee Tourenprotal
 • Alle Vorteile und Partner der ECHT BODENSEE CARD
 • Die schönsten Fotomotive und #echtbodensee Selfiepoints
 • Persönliche Highlights können als Favoriten vorgemerkt werden

ECHT BODENSEE BUS
Zusätzlich verkehrt ein ECHT BODENSEE BUS als Sonderlinie 100 zwischen Langenargen
und Bodman-Ludwigshafen, welcher Gästen und Einheimischen in den Sommerferien in
Baden-Württemberg zur Verfügung steht.

Formular „Vorabfrage zur Gästekarte und Meldeschein“
Das Formular soll als Hilfestellung dienen alle erforderlichen Daten abzufragen, damit Sie die
ECHT BODENSEE CARD bereits vor Anreise ihrer Gäste vorbereiten können. Das Formular
steht ebenfalls als Pdf zur Verfügung und kann z.B. bei der Auftragsbestätigung mit versendet
werden. Das Formular wird Ihnen kostenfrei von der Tourist-Information Wasserburg zur
Verfügung gestellt.

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Weiteres Wissenswertes

Besichtigung durch die Tourist-Info
Damit wir in der Tourist-Information bei der Zimmersuche bestmöglich Auskunft und beraten
können, würden wir gerne Ihre Unterkunft besichtigen. Wenn von Ihrer Seite hierfür Interesse
besteht, dann freuen wir uns über eine Rückmeldung.

Bildmaterial
Die Gemeinde Wasserburg engagiert regelmäßig einen Fotografen, der zu den
unterschiedlichsten Themen professionelle Bilder macht. Diese dürfen Sie gerne auch für Ihre
Vermarktung verwenden.
Alle Bilder downloaden können Sie unter folgendem Link: https://bit.ly/32My3T0

Gästeehrung
unsere wertvollsten Gäste sind Stammgäste, die immer wieder gerne nach Wasserburg
kommen. Stammgäste sorgen nicht nur für regelmäßige Buchungen, sondern geben Ihre
positiven Erfahrungen in der Regel weiter und ziehen somit neue Gäste zu uns nach
Wasserburg. Aus diesem Grunde ehren wir alle Gäste, ab dem 5 Aufenthalt im 5er Schritt, mit
einer Urkunde und einem Präsent. Gezählt werden dabei alle Aufenthalte in Wasserburg,
dabei müssen die Gäste nicht alle Aufenthalte in Ihrem Haus verbracht haben.

   ➔ Bitte fragen Sie bei Ihren Gästen nach, wie oft Sie bereits bei uns in Wasserburg zu
     Gast waren und teilen Sie uns bitte folgende Daten mit:
         ✓ Name und Adresse der Gäste
         ✓ Anzahl der Aufenthalte in Wasserburg

Mit einem Tag Bearbeitungszeit richten wir ein Präsent mit den verschiedensten Produkten
aus Wasserburg, inkl. Urkunde. Das Präsent dürfen Sie dann entweder selbst für Ihre Gäste
abholen und Ihnen überreichen, oder Sie informieren Ihre Gäste, dass dieses zur Abholung
bei uns in der Tourist-Information bereit liegt.
Diese Anerkennung zur Gästetreue, wird auch von den Gästen sehr geschätzt.

Gastgeberzugang auf www.wasserburg-bodensee.de
Auf der gemeindeeigenen Homepage gibt es einen extra Gastgeberzugang.
Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Download wie z.B.
   • Zug-, Bus- und Schifffahrtspläne
   • Öffnungszeiten Gastronomie
   • Monatlicher Veranstaltungskalender
   • Div. Plakate zu Veranstaltungen

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Imagefilme Wasserburg
Die schönsten Facetten in und um Wasserburg wurden zu jeder Zeit eingefangen und in fünf
Imagefilmen zusammengetragen. Die Filme können Sie unter nachfolgenden Links anschauen
und gerne auch auf Ihren Kanälen wie z.B. Homepage und Social Media verbreiten:

       Frühling      https://youtu.be/0KcmhdP9U-g
       Sommer        https://youtu.be/sSidedn1VAA
       Herbst        https://youtu.be/ZCUqmctcKgU
       Winter        https://youtu.be/1iKxLlBlseE
       1 Jahr        https://youtu.be/TKeZLLmJnkE

Infos aus der Tourist-Information
In regelmäßigen Abständen übersendet die Tourist-Information Wasserburg wichtige
Informationen an alle Gastgeber wie z.B. Hinweis über Einmietbetrüger, Fahrpläne,
Einladungen zu Touristikertagen, u.v.m. per E-Mail.
Wir empfehlen Ihnen daher regelmäßig Ihre E-Mails zu überprüfen, damit Sie stets alle
aktuellen Informationen erhalten.

Prospektmaterial
Prospektmaterial für Ihre Gäste über Wasserburg, dem Bodensee, das Allgäu und zu den
unterschiedlichsten Themen, erhalten Sie jeder Zeit kostenfrei in der Tourist-Information.
Jährlich im Frühjahr findet eine Prospektbörse in Scheidegg statt und ein Prospektbörsenschiff
liegt im Hafen Friedrichshafen und Lindau, bei welchem Sie sich mit Prospektmaterial
eindecken können. Die Tourist-Information informiert Sie hier rechtzeitig über die Termine per
E-Mail.

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Vermarktungsstufen –
                        Ihr Vermarktungswunsch
→ keine Vermittlung erwünscht
Auch wenn keine Vermittlung seitens der Tourist-Information gewünscht ist, benötigen wir zur
Anmeldung der Gäste mindestens Ihre Unterkunft- und Vermieterdaten.

Zimmervermittlung (zwei verschiedene Vermarktungsstufen)
Gerne vermitteln wir Ihre Unterkunft an anfragende Gäste weiter. Hierzu füllen Sie bitte die
beigefügte Rückantwort sowie den Stammdatenbogen aus und senden diese Unterlagen an
uns, die Tourist-Information, zurück. Wir übertragen Ihre Daten in unser Reservierungssystem
und Meldescheinwesen.
Die Tourist-Information bietet Ihnen zwei unterschiedliche Vermarktungsstufen an:

      Stufe 1: Internetdarstellung
Ich möchte im Reservierungssystem der Tourist-Information und im Internetauftritt der
Gemeinde unter www.wasserburg-bodensee.de und der TIS-Anlage an der Tourist-
Information dargestellt werden. Für diesen Eintrag wird eine Jahresgebühr fällig:

   Gastgeber bis 9 Betten                        Gastgeber ab 10 Betten

→ 60,00 Euro brutto + MwSt./ jährlich         → 120,00 Euro brutto + MwSt./ jährlich
  mit Anzeige im Urlaubsmagazin                 mit Anzeige Eintrag im Urlaubsmagazin

→ 90,00 Euro brutto + MwSt./ jährlich         → 180,00 Euro brutto + MwSt./ jährlich
  ohne Anzeige im Urlaubsmagazin                ohne Anzeige Eintrag im Urlaubsmagazin

      Stufe 2: Online-Buchbar
Ich möchte online buchbar sein. Es stehen über 150 direkte Schnittstellen zu
Reservierungssystemen und Chanel Manager kostenlos zur Verfügung!
Bei diesem Service fällt keine Jahresgebühr an.

                                                          Kosten bei erfolgreicher Buchung:
   ✓ Gastgebereigene Homepage (Optional)                                       3% Provision
   ✓ www.wasserburg-bodensee.de                                              12% Provision
   ✓ Reservierungssystem der Tourist-Information                             12% Provision
   ✓ www.echt-bodensee.de (Homepage DBT)                                       9% Provision
   ✓ Netzwerk LOHOSPO                                                        15% Provision
   ✓ Kostenlose Homepage möglich                                               5% Provision

Wenden Sie sich hierfür direkt an unseren Partner „LOHOSPO“:
service@lohospo.de oder unter Tel. 0761 154331-51

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Eintrag im Urlaubsmagazin mit Gastgeberverzeichnis
Wasserburg ist Herausgeber des Urlaubsmagazins „Mein Lieblingsplatz“ mit
Gastgeberverzeichnis, welches jährlich erscheint. Das Urlaubsmagazin ist eine
Informationsbroschüre, welche dem Gast einen Überblick Ihrer Unterkunft (Beschreibung,
Preise, Bilder) verschaffen soll. Im Spätsommer werden alle bei uns gemeldeten Gastgeber
automatisch angeschrieben, ob sie an einer Anzeige interessiert sind. Durch einen Eintrag im
Urlaubsmagazin wird Ihre Unterkunft automatisch auf verschiedenen Messen, bei
verschiedenen      Tourist-Informationen,   bei  der   Autobahnraststätte      Hegau,    bei
Prospektanfragen, usw. vermarktet.

Diese Informationen haben wir aus verschiedenen, uns vorliegenden Grundlagendokumenten
zusammengestellt, die Ihnen für die Vermietung Ihrer Unterkunft behilflich sein sollen.
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Tourist-Information Wasserburg
Lindenplatz 1
88142 Wasserburg (Bodensee)
Tel.: +49 (0) 8382 887474
Fax: +49 (0) 8382 89042
info@wasserburg-bodensee.de
www.wasserburg-bodensee.de

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