Mein Handbuch zur Vermietung von Ferienwohnungen und Privatzimmern
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Mein Handbuch zur Vermietung von Ferienwohnungen und Privatzimmern Zusammengestellt von: Tourist-Information Wasserburg (Bodensee), Lindenplatz 1, 88142 Wasserburg (Bodensee) Telefon: +49 (0) 8382 887474 Fax: +49 (0) 8382 89042 tourist-info@wasserburg-bodensee.de, www.wasserburg-bodensee.de Stand: April 2021
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen über Wasserburg .......................... 3-4 Tourismus in Wasserburg........................................................... 3 Wasserburger Energieteam........................................................ 3 Touristikgemeinschaft Wasserburg e.V (TGW). ......................... 3 Tourist-Information Wasserburg ................................................. 3 Kooperation „Lindauer Bodensee“ ............................................. 4 Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT) ........................... 4 Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) ...................... 4 Rechtliche Grundlagen ........................................................... 5-6 Bundesmeldegesetz ................................................................... 5 Datenschutz................................................................................ 5 Gastaufnahmebedingungen ....................................................... 5 Gewerberecht ............................................................................. 5 Rundfunk / GEZ Gebühren ......................................................... 6 Steuerrecht ................................................................................. 6 Stornierung ................................................................................. 6 Allgemeines zur Vermietung .................................................. 7-8 An- und Abreisetag ..................................................................... 7 Auslastung .................................................................................. 7 Belegungsmeldungen ................................................................. 7 Bodolzer Gastgeber.................................................................... 7 DTV-Sterne Klassifizierung ........................................................ 8 Meldescheinwesen AVS ............................................................. 8 Ökosonne ................................................................................... 8 Reiserücktrittsversicherung ........................................................ 8 Preisfestlegung ........................................................................... 8 Reservierungssystem TOMAS ................................................... 8 Schnittstelle zur Hotelsoftware ................................................... 8 Tipps zur Vermietung ................................................................. 9 1 / 18
Meldepflicht, Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag ............ 11-12 Meldepflicht .............................................................................. 11 Fremdenverkehrsbeitrag .......................................................... 11 Kurbeitrag ................................................................................. 12 Gästekarte „ECHT BODENSEE CARD“ (EBC) .................. 13-14 Das Projekt ECHT BODENSEE CARD .................................... 13 Finanzierungsgrundlage ........................................................... 13 Freie Fahrt mit Bus und Bahn .................................................. 13 ECHT BODENSEE CARD Reiseführer .................................... 13 ECHT BODENSEE APP........................................................... 14 ECHT BODENSEE Bus............................................................ 14 Formular „Vorabfrage zur Gästekarte und Meldeschein“ ......... 14 Weiteres Wissenswertes .................................................... 15-16 Besichtigung durch die Tourist-Info .......................................... 15 Bildmaterial ............................................................................... 15 Gästeehrung ............................................................................. 15 Gastgeberzugang auf www.wasserburg-bodensee.de ............ 15 Imagefilme Wasserburg............................................................ 16 Informationen aus der Tourist-Info ........................................... 16 Prospektmaterial....................................................................... 16 Vermarktungsstufen – Ihr Vermarktungswunsch ............... 17-18 Keine Vermittlung gewünscht ................................................... 17 Zimmervermittlung / Darstellung auf der Homepage ................ 17 Eintrag im Urlaubsmagazin ...................................................... 18 Rückantwort Vermarktungsstufen ....................................separat Stammdatenbogen der Tourist-Information ......................separat Stammdatenbogen zur Unterkunft ............................................... Stammdatenbogen zur Wohneinheit ............................................ 2 / 18
Allgemeine Informationen über Wasserburg Allgemeine Informationen über Wasserburg (Bodensee) Tourismus in Wasserburg Wasserburg am Bodensee ist ein staatlich anerkannter Luftkurort sowie ausgezeichnete energie- und umweltfreundliche Gemeinde mit ca. 3.800 Einwohnern am bayrischen Bodenseeufer. Die Gemeinde verfügt über ca. 1.650 Gästebetten und einen Campingplatz. Insgesamt verzeichnet Wasserburg ca. 52.300 Ankünfte mit 232.400 Übernachtungen mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 4,44 Tagen (Stand: 2019). Wasserburger Energieteam Seit 2007 besteht das Wasserburger Energieteam aus engagierten Bürgern und Gemeinderäten mit dem Ziel energie- und umweltbewusstes Handeln in der Gemeinde zu fördern. Seit 2007 ist Wasserburg Teilnehmer des European Energy Awards (eea). Seit 2015 zeichnen die Gemeinde zusammen mit dem Wasserburger Energieteam und der Touristikgemeinschaft Wasserburg e.V. Betriebe mit der „Ökosonne“ aus, die sich in den Bereichen Umweltschutz, Verkehr, Kommunikation und Energie engagieren. 2017 wurde Wasserburg (Bodensee) mit dem Energy Award in Gold ausgezeichnet. Touristikgemeinschaft Wasserburg e.V. (TGW) In Wasserburg gibt es den Verein Touristikgemeinschaft Wasserburg e.V.. Dies ist ein bunt gemischter Zusammenschluss aus Wasserburger Bürgern die im Tourismus tätig sind, oder von den Besuchern profitieren. Die TGW arbeitet eng zusammen mit der Tourist-Information Wasserburg und unterstützt den Tourismus im Ort. Die TGW ist Veranstalter der Feste „Wasserburg brennt“, „Fisch & Mehr“ und „Genuss & Herbst“. Und hat das Projekt „Hausbänkle“ im Jahr 2018 ins Leben gerufen. Über die Mitgliedsbeiträge können sehr viele Aktionen in Wasserburg unterstützt und gestaltet werden, die ohne diesen Zusammenschluss nicht möglich wären. 1. Vorsitzende: Bettina Sporrädle, Hege. Weitere Informationen auf www.tgw-wasserburg.de. Tourist-Information in Wasserburg Die Tourist-Information in Wasserburg ist u. a. zuständig für die Vermarktung des Ortes als Urlaubsziel, die Gästebetreuung und die Zimmervermittlung. Öffnungszeiten Januar, Februar und Montag – Freitag 9:00 – 12:00 Uhr November, Dezember: Montag – Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr März, April, Oktober: 14:00 – 16:30 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr Montag – Freitag 8:00 – 12:30 Uhr Mai bis September: 14:00 – 17:30 Uhr Samstag: 9:00 – 12:00 Uhr Weitere Informationen auf www.wasserburg-bodensee.de. 3 / 18
Kooperation „Lindauer Bodensee“ Die Orte Lindau, Wasserburg, Nonnenhorn und Bodolz präsentieren sich seit 2011 gemeinsam als „Lindauer Bodensee“ und arbeiten bei touristischen Projekten Hand in Hand. Der Genuss spielt dabei eine wichtige Rolle, denn hier ist man stolz auf die heimischen Produkte. Und für die sportlichen Genießer bieten wir seit 2015 die „Panorama-Radrunde“ an, welche mit atemberaubendem Panorama zu den schönsten Aussichtspunkten in der Region führt sowie eine Rad- und Wanderkarte mit 10 Radtouren- und 15 Wanderrouten-Guide. Weitere Informationen auf www.lindauerbodensee.de. Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT) Am deutschen Bodenseeufer gibt es eine eigenständige regionale Tourismusorganisation, die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH. Die Gesellschaft wurde 2013 gegründet. Gesellschafter sind: Landkreis Bodenseekreis, Landkreis Lindau, Landkreis Sigmaringen sowie die Stadt Stockach und die Gemeinde Bodman-Ludwigshaufen aus dem Landkreis Konstanz. Die DBT ist auf deutscher Seite die regionale Dienstleistungs- und Koordinationsstelle. Sie fungiert als Destination Management Organisation (DMO) für die deutsche Bodenseeregion und ist der Kommunikator zwischen den hiesigen touristischen Akteuren. Außerdem übernimmt die DBT strategische und operative Marketing- und Vertriebsaufgaben, wie beispielsweise Messe- und Internetauftritte, Marktforschung sowie das Einwerben von Fördermitteln. Die DBT ist außerdem Inhaberin der Dachmarke „Echt Bodensee – die schönsten Aussichten in der Vierländerregion“ und für deren Verbreitung und Vermarktung zuständig. Weitere Informationen auf www.echt-bodensee.de. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Die Internationale Bodensee Tourismus GmbH ist die zentrale Dachorganisation für die Förderung und Vermarktung des internationalen Bodenseetourismus und der daran teilhabenden Tourismusorganisationen. Gesellschafter sind: Landkreis Bodenseekreis, Landkreis Konstanz, Landkreis Lindau, Liechtenstein Marketing, Oberschwaben-Tourismus GmbH, Schaffhauserland Tourismus, St.Gallen-Bodensee Tourismus, Thurgau Tourismus, Verband der Tourismuswirtschaft Bodensee e.V. und Vorarlberg Tourismus. Zentrale Aufgabe der IBT GmbH ist es die Tourismusstrategie, Markeninhalte und -themen umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die inhaltliche Führung liegt bei der IBT GmbH. Ihre Arbeit umfasst die Koordination von Marktforschung und Konkurrenzbeobachtung sowie Marketingaufgaben wie Marktbearbeitung und Imagewerbung für den internationalen Bodensee in den bestehenden Kernmärkten sowie neuen und internationalen Märkten. Darüber hinaus ermöglicht die IBT GmbH Synergien, indem sie Kooperationen und Erfahrungsaustausch der verschiedenen Tourismusakteure organisiert. Entsprechend der entwickelten Leitlinien verfolgt die IBT GmbH in ihrer Arbeit zwei Schwerpunkte: die Ausweitung der bestehenden Kernmärkte um neue, insbesondere internationale Märkte, sowie die strategische Orientierung für den Ganzjahrestourismus Weitere Informationen auf www.bodensee.eu. 4 / 18
Rechtliche Grundlagen Für die Vermietung von Ferienhäusern, -wohnungen und -zimmern gelten grundsätzlich Vorschriften – unabhängig davon, ob eine eigene Immobilie regelmäßig oder die Mietwohnung kurzzeitig an Gäste vermietet wird. Jeder Gastgeber ist für die Einhaltung der Regelungen und gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich und sollte sich im Detail informieren. Bundesmeldegesetz Nach dem Bundesmeldegesetz ist jeder Gastgeber verpflichtet, für den Gast einen „Meldeschein für Beherbergungsbetriebe“ auszustellen. Dieser Meldeschein ist vom Gast bei der Ankunft zu unterschreiben. Der Gastgeber muss den Meldeschein ein Jahr aufbewahren und spätestens nach Ablauf weiterer drei Monate vernichten. In Wasserburg gibt es die verpflichtende elektronische Meldung über das Meldescheinwesen AVS. Meldeschein-/ECHT BODENSE CARD-Vorlagen für Ihren Drucker gibt es kostenfrei in der Tourist-Information. Verfügt die Beherbergungsstätte über mindestens 10 Betten, ist der Gastgeber nach dem Beherbergungsstatistikgesetz zudem verpflichtet, Daten an das statistische Landesamt zu melden. Datenschutz Gastgeber müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung einhalten. Das gilt unter anderem für die eigene Website, Buchungsanfragen, Newsletter-Versand, Weihnachtspost oder Vertragsabschlüsse. Der Gast ist unter anderem über die Verarbeitung dieser Daten aufzuklären und über seine Rechte zu informieren. Gastaufnahmebedingungen Mit den Gastaufnahmebedingungen werden die Rechte und Pflichten zwischen Gast und Gastgeber im Buchungsfall geregelt. Die Gemeinde Wasserburg lässt diese regelmäßig rechtlich überprüfen und anpassen. Die Gastaufnahmebedingen der Gemeinde Wasserburg können Sie jeder Zeit im Urlaubsmagazin oder auf der Homepage einsehen: https://www.wasserburg-bodensee.de/gastaufnahmebedingungen/ Gewerberecht Grundsätzlich ist jeder Gastgeber verpflichtet, seine Vermietung dem örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen. Diese Anzeige dient lediglich der Information der zuständigen Behörden. Diese prüfen dann, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und somit ein Gewerbe anzumelden und ein Gewerbeschein auszustellen ist. 5 / 18
Rundfunk / GEZ-Gebühren Wie bei Privatpersonen müssen auch Anbieter von Ferienunterkünften einen Rundfunkbeitrag für die bloße Möglichkeit des Empfangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abführen. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge im Jahr. Steuerrecht Jegliche Einnahmen aus der Vermietung von Ferienunterkünften sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Ob darüber hinaus Umsatz- und Gewerbesteuer abzuführen sind, hängt von der Höhe der Einnahme ab. Eine Umsatzsteuerpflicht des Gastgebers und damit die Verpflichtung zum Ausweis von Mehrwertsteuer auf der Rechnung bestehen bei Einnahmen über 17.500 Euro pro Jahr; eine Gewerbesteuerpflicht entsteht bei einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro. Stornierung Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z. B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung. Bei einer Stornierung muss der Vermieter die stornierte Wohneinheit sofort freimelden und aktiv versuchen diese anderweitig zu vermieten. Gelingt ihm das nicht, kann er dem Gast, nach gültiger Rechtsprechung, die anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, in Rechnung stellen: 90 % bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern 80 % bei Übernachtung mit Frühstück 70 % bei Halbpension 60 % bei Vollpension Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte Unterkunft z. B. wegen Überbuchung, keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann. 6 / 18
he Grundlagen Allgemeines zur Vermietung An-und Abreisetage In Wasserburg gibt es keine festen An- und Abreisetage. Sie bestimmen selbst, ob Sie nur wochenweise oder tageweise vermieten möchten. Beachten Sie allerdings, dass Gäste vermehrt kurzfristig buchen und Urlaubsaufenthalte von 14 Tagen und mehr nur noch selten der Fall sind. Viele Urlauber bevorzugen mehrmals im Jahr einen Kurzurlaub. In Wasserburg liegt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei 4,44 Tagen (Stand: 2019). Auslastung Die Hauptreisezeit in Wasserburg ist in den Sommermonaten Juni, Juli und August. Jedoch ist auch die Vor- und Nachsaison bei Gästen sehr beliebt. Hier können Sie einen Anreiz über den Preis oder die Mindestaufenthaltsdauer schaffen. Bitte beachten Sie, dass die Urlaubsplanung vorwiegend in den Wintermonaten stattfindet. Hier ist es besonders wichtig, dass der Belegungskalender aktualisiert ist und der Vermieter erreichbar ist bzw. seine E-Mails regelmäßig kontrolliert und beantwortet. Über die Wintermonate erhalten wir oft Anfragen von Firmen, die eine Unterkunft für mehrere Monate für Ihre Mitarbeiter suchen. Kalkulieren Sie hierfür einen festen Wochen- bzw. Monatspreis. Sofern Sie auch längerfristig über die Wintermonate vermieten möchten, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir Sie in unsere Wintervermieter-Liste aufnehmen können. Belegungsmeldungen Damit wir Ihre Unterkunft gewissenhaft an anfragende Gäste weitervermitteln können, ist es zwingend notwendig, dass Sie Ihren Belegungskalender stets aktuell halten. Ihre Unterkunft ist ab der Anmeldung bei uns automatisch komplett frei gemeldet. Bei einer Anmeldung, erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten zu unserem Reservierungssystem sodass Sie Ihre Belegungen selbstständig einpflegen können. Bodolzer Gastgeber Bodolz ist eine eigenständige Gemeinde mit eigener Postleitzahl, Rathaus und Bürgermeister. Wenn Sie eine Unterkunft in Bodolz vermieten, sind Sie daher verpflichtet die Übernachtungen im Rathaus Bodolz anzumelden. Da Bodolz keine teilnehmende Gemeinde für die ECHT BODENSEE CARD Gästekarte ist, bezahlen die Gäste in Bodolz auch keinen Kurbeitrag und erhalten somit auch keine EBC. 7 / 18
DTV-Sterne Klassifizierung Für Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter besteht die Möglichkeit an einer Sterne- Klassifizierung vom Deutschen Tourismusverband teilzunehmen. Die Teilnahme an der Klassifizierung ist freiwillig und hat eine Gültigkeit von jeweils 3 Jahren. Durch die Klassifizierung wird die Qualität ihres Hauses anhand objektiver, bundesweit einheitlicher Kriterien eingeschätzt und ermöglicht somit dem Gast eine schnellere und sichere Auswahl seines Ferienquartiers. Diese „Sterne“ stellen mittlerweile ein wichtiges Buchungs- und Entscheidungskriterium dar. Die Klassifizierungen in Wasserburg werden von einer zertifizierten DTV-Prüferin durchgeführt und sind kostenpflichtig. Weitere Informationen zur Klassifizierung erhalten Sie in der Tourist- Information Wasserburg oder im Internet unter: http://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/sterneunterkuenfte.html Meldescheinwesen AVS Über das Meldescheinwesen der Firma AVS erfolgt die Gastanmeldung, das Ausstellen des Meldescheins und der Druck der Gästekarte ECHT BODENSEE CARD. Als Wasserburger Vermieter erhalten Sie die Zugangsdaten von der Tourist-Information Wasserburg. Wenn Sie eine Unterkunft in Bodolz vermieten, erhalten Sie keine Zugangsdaten, da Sie die Gästeanmeldung im Rathaus Bodolz anmelden müssen. Ökosonne in unserer modernen Welt ist es nicht immer einfach darauf zu achten, etwas für das Klima oder eine nachhaltige Welt zu tun. Vermieter und Gäste sollen sensibilisiert werden, umweltfreundliche Verhaltensweisen im Rahmen des Urlaubes zu bevorzugen. Die Gemeinde Wasserburg (Bodensee), das Wasserburger Energieteam, sowie die Touristikgemeinschaft Wasserburg e. V. zeichnen daher seit 2015 mit der Ökosonne Betriebe aus, die sich in den Bereichen Umweltschutz, Verkehr, Energie und Kommunikation engagieren. Kriterien für die Auszeichnung sind u.a.: ✓ Angebot von regionalen Produkten ✓ Sparsamer Umgang mit Ressourcen ✓ Unterstützung der Fortbewegung mit dem Fahrrad und dem ÖPNV ✓ Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien Betriebe, welche mit der Ökosonne ausgezeichnet sind, werden sowohl im Urlaubsmagazin mit Gastgeberverzeichnis, als auch auf der gemeindlichen Homepage prominent dargestellt. Des Weiteren erhalten Sie eine Ökosonne, welche Sie in Ihrer Unterkunft ausstellen dürfen. Reiserücktrittversicherung Vereinzelt kommt es vor, dass Gäste Ihre Unterkunft wieder stornieren möchten, da sie die Reise aus gesundheitlichen Gründen oder einem unvorhergesehenen Zwischenfall nicht mehr antreten sollten. Als Service für den Gast können Sie ihn bereits bei der Buchung darauf hinweisen, eine Reiserücktrittversicherung im Falle einer Stornierung abzuschließen. Versicherungsscheine der ERGO Reiseversicherung erhalten Sie in der Tourist-Information oder auch digital als Pdf. 8 / 18
Preisfestlegung Der Vermieter bestimmt den Übernachtungspreis für die Wohnung/Zimmer selbst. Zu beachten ist, dass der Tagespreis ein absoluter Endpreis ist, d.h. Nebenkosten wie Strom, Wasser, Bettwäsche sowie die Endreinigung müssen bereits enthalten sein. Der Kurbeitrag muss separat ausgewiesen werden. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können Geldbußen nach sich ziehen. Sie können unterschiedliche Saisonzeiten, Staffelpreise, Kinderermäßigungen etc. festlegen. Reservierungssystem TOMAS Über das Reservierungssystem erfolgt die Darstellung Ihrer Unterkunft sowie die Vermittlung freigemeldeter Unterkünfte durch die Tourist-Information, auf der Homepage www.wasserburg-bodensee.de und bei Bedarf auch Online Buchbarkeit. Hier werden alle Informationen Ihres Hauses gebündelt, können von Ihnen selbst verwaltet werden und werden bei Bedarf dargestellt und bei Gästeanfragen vermittelt: - Bilder des Hauses und der jeweiligen Wohneinheit - Texte wie z.B. Unterkunfts- und Zimmerbeschreibung - Eigenschaften der Unterkunft und W - Aufenthaltsdauer und Tage an denen grundsätzlich eine An- und Abreise möglich ist - Preise für verschiedene Saisonzeiten wie z.B. Messen oder Ferien - Belegungskalender Schnittstelle zur Hotelsoftware Wenn Sie Ihre Unterkunft mit einer Hotelsoftware verwalten wie z.B. Hotline, Velox, Protel, SoftTec, Citadel, u.v.m. dann können Sie ganz unkompliziert eine Schnittstelle zu unserem Meldescheinwesen AVS einrichten lassen. Die dafür benötigte Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie bei der Tourist-Information Wasserburg. 9 / 18
Tipps zur Vermietung Bilder Bei der Präsentation kommt es vor allem auf die Bilder an, denn die Bilder sind der erste Kontakt zum Gast. Die Bilder sollen nicht „geschönt“ sein, sondern eine vorteilhafte Aufnahme bei Tageslicht und schönem Wetter sein, denn das macht den Gästen Lust auf einen Aufenthalt bei Ihnen. Ausschlaggebend ist ebenso die Qualität der Bilder: verschwommene oder zu dunkle Bilder wirken auf den Gast nicht ansprechend. Beschreibung Ein attraktiver Text mit detaillierter Beschreibung und den Vorteilen, die sie von anderen unterscheidet, machen es zukünftigen Gästen leicht, sich für eine Unterkunft zu entscheiden. Übertreibungen sind nicht förderlich, sondern die Fakten sind wichtig. So werden unrealistische Erwartungen seitens der Gäste vermieden. Bei der Preisangabe ist eine wahrheitsgemäße und korrekte Angabe zwingend notwendig. Ein aktuell gepflegter Belegungskalender verhindert außerdem unnötige Anfragen in Belegt-Zeiträumen sowie enttäuschte Gäste. Buchungsbestätigung Wir empfehlen Ihnen Ihrem Gast immer eine schriftliche Buchungsbestätigung zu übersenden. Mit dieser Bestätigung können Sie dem Gast bereits die Datei „Vorabfrage zur Gästekarte und Meldeschein“ übersenden mit der Bitte diese auszufüllen und an Sie zurückzusenden. Somit können Sie schon bevor der Gast anreist, den Meldeschein ausfüllen und die EBC Karte ausdrucken. Des weiteren sollten Sie dem Gast die Gastaufnahmebedingungen bereits bei der Reservierung zusenden, ebenso haben wir eine pdf.Datei für eine Reiserücktritts- Versicherung für Deutschland. Wenn ein Gast storniert und eine Reiserücktritts-Versicherung hat, erspart Ihnen das viel Diskussionen. 10 / 18
Meldepflicht, Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag Meldepflicht Laut § 23 des Bundesmeldegesetz (BMG) muss jeder Urlaubsgast mit einem Meldeschein angemeldet werden. Zusätzlich können Orte nach § 7 dem Kommunalabgabegesetz (KAG) einen Kurbeitrag erheben. Der unterschriebene Meldeschein muss vom Vermieter mind. 12 Monate und max. 15 Monate aufgehoben werden. Fremdenverkehrsbeitrag Ebenso wird in Wasserburg ein Fremdenverkehrsbeitrag pro Person (auch Kinder) in Höhe von 0,10 Euro pro Übernachtung erhoben zzgl. zum Übernachtungspreis und dem Kurbeitrag. Bitte berücksichtigen Sie diese Abgabe bei Ihrer Preiskalkulation. Die Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsbeitrag) bietet Gemeinden die Möglichkeit, für den spezifischen Aufwand, den sie für die touristische Förderung hat, einen Beitrag von Personen und Unternehmen zu erheben, die aus dem Tourismus wirtschaftlichen Nutzen ziehen. Die Abrechnung erfolgt monatlich durch die Tourist-Information zusammen mit dem Kurbeitrag und wird jedoch separat vom Konto abgebucht, sofern ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeindekasse Wasserburg vorliegt. 11 / 18
Kurbeitrag Ist eine zweckgebundene touristische Abgabe, die durch Kurorte vom Gast erhoben werden darf. Die Abwicklung wird vereinfacht so gehandhabt, dass der Gast diesen beim Gastgeber bezahlt und der Gastgeber den Kurbeitrag treuhänderisch über die Kurbeitragsrechnung an die Gemeinde weiterleitet. In Wasserburg wird ganzjährig ein Kurbeitrag erhoben: Hauptsaison Nebensaison 15. April – 15. Oktober 16. Oktober – 14. April Personen ab 16. Jahre 2,80 Euro 1,70 Euro Erwachsene Geschäftsreisende, Tagungs- und 0,00 Euro 0,00 Euro Seminarteilnehmer Kinder 6 - 15 Jahre 1,20 Euro 1,20 Euro Kinder 0 - 5 Jahre 0,00 Euro 0,00 Euro Behinderte 50 – 80 % 1,70 Euro 1,20 Euro „B“ Begleitperson 1,70 Euro 1,20 Euro Behinderte 50 – 80 % Behinderte 81 – 100 % 0,00 Euro 0,00 Euro „B“ Begleitperson 0,00 Euro 0,00 Euro Behinderte 81 – 100 % Geschäftsreisende die in Wasserburg arbeiten sowie Tagungs- und Seminarteilnehmer in Wasserburg, sind während Ihres Aufenthaltes vom Kurbeitrag befreit und erhalten dementsprechend keine Gästekarte. Jedoch können sie freiwillig als Gäste gemeldet werden, Kurbeitrag bezahlen und erhalten dann die ECHT BODENSEE CARD. Über den eingeforderten Kurbeitrag erhalten Sie von der Tourist-Information monatlich eine Abrechnung. Die Fälligkeit ist vier Wochen nach dem Rechnungsdatum. 12 / 18
Gästekarte ECHT BODENSEE CARD (EBC) Durch Eintragung der Gästedaten im Meldescheinsystem AVS bekommt der Gast beim Gastgeber eine Gästekarte mit dem Namen „ECHT BODENSEE CARD“ (EBC). Mit der EBC erhalten die Gäste in den teilnehmenden Gemeinden am deutschen Bodenseeufer freie Fahrt mit Bus & Bahn im gesamten Bodo-Verkehrsverbund sowie zahlreiche weitere Vorteile. Das Projekt ECHT BODENSEE CARD 2017 startete die ECHT BODENSEE CARD als flächendeckende regionale (Kreis- und Bundesland übergreifende) Gästekarte mit den vier teilnehmenden Gemeinden Langenargen, Eriskirch, Sipplingen und Bodman-Ludwigshafen (ca. 500.000 Übernachtungen). Mit dem Start der Saison 2018 und der Umstellung von einer Chipkartenlösung auf eine Papierlösung schlossen sich die Gemeinden Nonnenhorn und Wasserburg (ca. 325.000 Übernachtungen) dem Projekt an. Seit 2019 erhalten Gäste in Immenstaad, Heiligenberg und Frickingen die ECHT BODENSEE CARD (ca. 380.000 Übernachtungen). Seit 2020 ist Hagnau (ca. 230.000 Übernachtungen) mit dabei und 2021 kommen Lindau (935.000 Übernachtungen) und Überlingen (70.6396 Übernachtungen) dazu. Januar 2022 auch noch Kressbronn (271.419 Übernachtungen). Weitere Informationen: https://www.youtube.com/watch?v=6lhT44GWXi0 Finanzierungsgrundlage Die Finanzierungsgrundlage der EBC stellt ein Solidarbeitrag von 1,06 Euro netto zzgl. MwSt pro Nacht / pro Person dar. Dieser setzt sich aus den Anteilen für den Bodo-Verkehrsverbund für die Bereitstellung der ÖPNV-Leistungen und für die EBC Marketingmaßnahmen und anteiligen Betriebskosten der DBT zusammen. Dem Gast entstehen dabei keine weiteren Kosten, denn die Gästekarte wird über den Kurbeitrag finanziert und ist bereits ab der ersten Übernachtung inklusive. Freie Fahrt mit Bus und Bahn Mit der EBC erhalten die Gäste bei ihrer Anreise in den teilnehmenden Gemeinden freie Fahrt mit Bus und Bahn im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Bodensee-Oberschwaben (BODO). Die EBC gilt für die gesamte Dauer des Aufenthalts und ist in Kombination mit dem Lichtbildausweis der persönliche Fahrschein. ECHT BODENSEE CARD Reiseführer Die Bodenseeregion bietet ein vielfältiges Freizeitangebot für jeden Geschmack. Der EBC Reiseführer gibt Auskunft über die touristische Vorteilsleistungen aus den Bereichen Aktiv, Bergwelten, Familie, Genuss, Kultur, Schifffahrt und Wassererlebnis. Seit 2020 ist dieser auch in englischer Sprache kostenfrei in der Tourist-Information erhältlich. 13 / 18
ECHT BODENSEE APP jedem Gast steht ein Reiseführer als APP mit noch mehr Möglichkeiten der Urlaubsplanung zur Verfügung. Diese ist kostenfrei erhältlich für iOS und Android und beinhaltet: • Öffnungszeiten, Preise und aktuelle Infos zu Sehenswürdigkeiten • ÖPNV-Navigation mit Haltestellen und Verbindungen in Echtzeit • Aktuelle Veranstaltungstipps und Termine • Wander- und Radtourenvorschläge im Bodensee Tourenprotal • Alle Vorteile und Partner der ECHT BODENSEE CARD • Die schönsten Fotomotive und #echtbodensee Selfiepoints • Persönliche Highlights können als Favoriten vorgemerkt werden ECHT BODENSEE BUS Zusätzlich verkehrt ein ECHT BODENSEE BUS als Sonderlinie 100 zwischen Langenargen und Bodman-Ludwigshafen, welcher Gästen und Einheimischen in den Sommerferien in Baden-Württemberg zur Verfügung steht. Formular „Vorabfrage zur Gästekarte und Meldeschein“ Das Formular soll als Hilfestellung dienen alle erforderlichen Daten abzufragen, damit Sie die ECHT BODENSEE CARD bereits vor Anreise ihrer Gäste vorbereiten können. Das Formular steht ebenfalls als Pdf zur Verfügung und kann z.B. bei der Auftragsbestätigung mit versendet werden. Das Formular wird Ihnen kostenfrei von der Tourist-Information Wasserburg zur Verfügung gestellt. 14 / 18
Weiteres Wissenswertes Besichtigung durch die Tourist-Info Damit wir in der Tourist-Information bei der Zimmersuche bestmöglich Auskunft und beraten können, würden wir gerne Ihre Unterkunft besichtigen. Wenn von Ihrer Seite hierfür Interesse besteht, dann freuen wir uns über eine Rückmeldung. Bildmaterial Die Gemeinde Wasserburg engagiert regelmäßig einen Fotografen, der zu den unterschiedlichsten Themen professionelle Bilder macht. Diese dürfen Sie gerne auch für Ihre Vermarktung verwenden. Alle Bilder downloaden können Sie unter folgendem Link: https://bit.ly/32My3T0 Gästeehrung unsere wertvollsten Gäste sind Stammgäste, die immer wieder gerne nach Wasserburg kommen. Stammgäste sorgen nicht nur für regelmäßige Buchungen, sondern geben Ihre positiven Erfahrungen in der Regel weiter und ziehen somit neue Gäste zu uns nach Wasserburg. Aus diesem Grunde ehren wir alle Gäste, ab dem 5 Aufenthalt im 5er Schritt, mit einer Urkunde und einem Präsent. Gezählt werden dabei alle Aufenthalte in Wasserburg, dabei müssen die Gäste nicht alle Aufenthalte in Ihrem Haus verbracht haben. ➔ Bitte fragen Sie bei Ihren Gästen nach, wie oft Sie bereits bei uns in Wasserburg zu Gast waren und teilen Sie uns bitte folgende Daten mit: ✓ Name und Adresse der Gäste ✓ Anzahl der Aufenthalte in Wasserburg Mit einem Tag Bearbeitungszeit richten wir ein Präsent mit den verschiedensten Produkten aus Wasserburg, inkl. Urkunde. Das Präsent dürfen Sie dann entweder selbst für Ihre Gäste abholen und Ihnen überreichen, oder Sie informieren Ihre Gäste, dass dieses zur Abholung bei uns in der Tourist-Information bereit liegt. Diese Anerkennung zur Gästetreue, wird auch von den Gästen sehr geschätzt. Gastgeberzugang auf www.wasserburg-bodensee.de Auf der gemeindeeigenen Homepage gibt es einen extra Gastgeberzugang. Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Download wie z.B. • Zug-, Bus- und Schifffahrtspläne • Öffnungszeiten Gastronomie • Monatlicher Veranstaltungskalender • Div. Plakate zu Veranstaltungen 15 / 18
Imagefilme Wasserburg Die schönsten Facetten in und um Wasserburg wurden zu jeder Zeit eingefangen und in fünf Imagefilmen zusammengetragen. Die Filme können Sie unter nachfolgenden Links anschauen und gerne auch auf Ihren Kanälen wie z.B. Homepage und Social Media verbreiten: Frühling https://youtu.be/0KcmhdP9U-g Sommer https://youtu.be/sSidedn1VAA Herbst https://youtu.be/ZCUqmctcKgU Winter https://youtu.be/1iKxLlBlseE 1 Jahr https://youtu.be/TKeZLLmJnkE Infos aus der Tourist-Information In regelmäßigen Abständen übersendet die Tourist-Information Wasserburg wichtige Informationen an alle Gastgeber wie z.B. Hinweis über Einmietbetrüger, Fahrpläne, Einladungen zu Touristikertagen, u.v.m. per E-Mail. Wir empfehlen Ihnen daher regelmäßig Ihre E-Mails zu überprüfen, damit Sie stets alle aktuellen Informationen erhalten. Prospektmaterial Prospektmaterial für Ihre Gäste über Wasserburg, dem Bodensee, das Allgäu und zu den unterschiedlichsten Themen, erhalten Sie jeder Zeit kostenfrei in der Tourist-Information. Jährlich im Frühjahr findet eine Prospektbörse in Scheidegg statt und ein Prospektbörsenschiff liegt im Hafen Friedrichshafen und Lindau, bei welchem Sie sich mit Prospektmaterial eindecken können. Die Tourist-Information informiert Sie hier rechtzeitig über die Termine per E-Mail. 16 / 18
Vermarktungsstufen – Ihr Vermarktungswunsch → keine Vermittlung erwünscht Auch wenn keine Vermittlung seitens der Tourist-Information gewünscht ist, benötigen wir zur Anmeldung der Gäste mindestens Ihre Unterkunft- und Vermieterdaten. Zimmervermittlung (zwei verschiedene Vermarktungsstufen) Gerne vermitteln wir Ihre Unterkunft an anfragende Gäste weiter. Hierzu füllen Sie bitte die beigefügte Rückantwort sowie den Stammdatenbogen aus und senden diese Unterlagen an uns, die Tourist-Information, zurück. Wir übertragen Ihre Daten in unser Reservierungssystem und Meldescheinwesen. Die Tourist-Information bietet Ihnen zwei unterschiedliche Vermarktungsstufen an: Stufe 1: Internetdarstellung Ich möchte im Reservierungssystem der Tourist-Information und im Internetauftritt der Gemeinde unter www.wasserburg-bodensee.de und der TIS-Anlage an der Tourist- Information dargestellt werden. Für diesen Eintrag wird eine Jahresgebühr fällig: Gastgeber bis 9 Betten Gastgeber ab 10 Betten → 60,00 Euro brutto + MwSt./ jährlich → 120,00 Euro brutto + MwSt./ jährlich mit Anzeige im Urlaubsmagazin mit Anzeige Eintrag im Urlaubsmagazin → 90,00 Euro brutto + MwSt./ jährlich → 180,00 Euro brutto + MwSt./ jährlich ohne Anzeige im Urlaubsmagazin ohne Anzeige Eintrag im Urlaubsmagazin Stufe 2: Online-Buchbar Ich möchte online buchbar sein. Es stehen über 150 direkte Schnittstellen zu Reservierungssystemen und Chanel Manager kostenlos zur Verfügung! Bei diesem Service fällt keine Jahresgebühr an. Kosten bei erfolgreicher Buchung: ✓ Gastgebereigene Homepage (Optional) 3% Provision ✓ www.wasserburg-bodensee.de 12% Provision ✓ Reservierungssystem der Tourist-Information 12% Provision ✓ www.echt-bodensee.de (Homepage DBT) 9% Provision ✓ Netzwerk LOHOSPO 15% Provision ✓ Kostenlose Homepage möglich 5% Provision Wenden Sie sich hierfür direkt an unseren Partner „LOHOSPO“: service@lohospo.de oder unter Tel. 0761 154331-51 17 / 18
Eintrag im Urlaubsmagazin mit Gastgeberverzeichnis Wasserburg ist Herausgeber des Urlaubsmagazins „Mein Lieblingsplatz“ mit Gastgeberverzeichnis, welches jährlich erscheint. Das Urlaubsmagazin ist eine Informationsbroschüre, welche dem Gast einen Überblick Ihrer Unterkunft (Beschreibung, Preise, Bilder) verschaffen soll. Im Spätsommer werden alle bei uns gemeldeten Gastgeber automatisch angeschrieben, ob sie an einer Anzeige interessiert sind. Durch einen Eintrag im Urlaubsmagazin wird Ihre Unterkunft automatisch auf verschiedenen Messen, bei verschiedenen Tourist-Informationen, bei der Autobahnraststätte Hegau, bei Prospektanfragen, usw. vermarktet. Diese Informationen haben wir aus verschiedenen, uns vorliegenden Grundlagendokumenten zusammengestellt, die Ihnen für die Vermietung Ihrer Unterkunft behilflich sein sollen. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Tourist-Information Wasserburg Lindenplatz 1 88142 Wasserburg (Bodensee) Tel.: +49 (0) 8382 887474 Fax: +49 (0) 8382 89042 info@wasserburg-bodensee.de www.wasserburg-bodensee.de 18 / 18
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