Meine Gesundheit. Meine Entscheidung - BKK Linde

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Arbeitgeberseminar
2022/2023
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Thema: Beiträge
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Beiträge
Rechengrößen 2023

Entgeltgrenzen (in Euro)             Geltungsbereich     jährlich   monatlich
                                     West              87.600,00     7.300,00
BBG RV/ALV
                                     Ost               85.200,00     7.100,00
BBG KV/PV                            West/Ost          59.850,00     4.987,50
Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.)   West/Ost          66.600,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.)    West/Ost          59.850,00
Geringverdienergrenze                West/Ost                         325,00
Geringfügigkeitsgrenze               West/Ost                         520,00
                                     West              40.740,00     3.395,00
Bezugsgröße in der SV                Ost – KV/PV       40.740,00     3.395,00
                                     Ost – RV/ALV      39.480,00     3.290,00
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Beiträge
Rechengrößen 2022

Entgeltgrenzen (in Euro)             Geltungsbereich     jährlich   monatlich
                                     West              84.600,00     7.050,00
BBG RV/ALV
                                     Ost               81.000,00     6.750,00
BBG KV/PV                            West/Ost          58.050,00     4.837,50
Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.)   West/Ost          64.350,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.)    West/Ost          58.050,00
Geringverdienergrenze                West/Ost                         325,00
Geringfügigkeitsgrenze               West/Ost                         450,00
                                     West              39.480,00     3.290,00
Bezugsgröße in der SV                Ost – KV/PV       39.480,00     3.290,00
                                     Ost – RV/ALV      37.800,00     3.150,00
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Beiträge
Krankenversicherung

Beitragssätze 2023

   • Allgemeiner Beitragssatz:                                                                               14,6 %
   • Ermäßigter Beitragssatz:                                                                                14,0 %
   • Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:                                                                     1,6 %*
   • Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz:                                                                    1,5 %*²

  * Anstelle eines individuellen Zusatzbeitrags erhebt die Krankenkasse für bestimmte Personenkreise (z.B. ALG II-Bezieher, Geringverdiener,
   Personen die an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen) einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

  *² Bei Erhöhungen des individuellen Zusatzbeitragssatzes entfällt vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023 die Mitteilungspflicht.
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Beiträge

                          Entwicklung der Beitragssätze seit 2019
     16

     14

     12

     10

     8

     6

     4

     2

     0
               2019                 2020                   2021                 2022                 2023

          Beitragssatz allgemein   Beitragssatz ermäßigt    Zusatzbeitrag individuell   Zusatzbeitrag durchschnittlich
Beiträge
Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV
Höchstbeitragszuschuss 2023

  • Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch:
    4.987,50 Euro x 7,3 % +
    4.987,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

  • Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch:
    4.987,50 Euro x 7,0 % +
    4.987,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

  • Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:
    4.987,50 Euro x 7,3 % (bzw. 7,0 %) +
    4.987,50 Euro x halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2023
Beiträge
Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten PV

  • Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2023 =                                                        76,06 Euro
    Berechnung: BBG KV/PV 2023 = 4.987,50 Euro x 1,525 % 1
  • Ausnahme Sachsen; Höchstzuschuss 2023 =                                                          51,12 Euro
    Berechnung: BBG KV/PV 2023 = 4.987,50 Euro x 1,025 % 2

  1   Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen PV – der vom Versicherten allein zu tragende
      Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht zuschussfähig.
  2   Hier trägt der Arbeitgeber nur 1,025 %; 2,025 % (+ ggf. den Beitragszuschlag für Kinderlose)
      trägt der Arbeitnehmer.
Beiträge
Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit

                                                Ab 01.01.2023
    Steuerfrei                              8 % der RV-BBG West
    - jährlich                               2023: 7.008,00 Euro

    Sozialversicherungsfrei                 4 % der RV-BBG West
    - jährlich                               2023: 3.504,00 Euro

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
Seit Anfang 2022 muss jeder Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung (z. B. über
eine Direktversicherung) durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart,
15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss leisten.
Beiträge
Weitere Beitragssätze 2023

  • Arbeitslosenversicherung:    2,60 %   (bis Ende 2022: 2,40 %)

  • Rentenversicherung:         18,60 %   (unverändert)

  • Pflegeversicherung:         3,05 %    (unverändert)

  • Pflegeversicherung          0,35 %    (unverändert)
    Zuschlag für Kinderlose
  • Insolvenzgeldumlage:        0,06 %    (bis Ende 2022: 0,09 %)

  • Künstlersozialabgabe:       5,00 %    (bis Ende 2022: 4,20 %)
Beiträge

             Entwicklung der weiteren Beitragssätze seit 2019
  20

  18

  16

  14

  12

  10

  8

  6

  4

  2

  0
       ALV         RV            PV            InsGU          KSK

                          2019   2020   2021   2022    2023
Beiträge
Umlage- und Erstattungssätze 2023

Ausgleichsverfahren U1 und U2

   Umlage                        Umlagesatz   Erstattungssatz

   U1 – ermäßigter Umlagesatz         2,2 %             50 %
   U1 – allgemeiner Umlagesatz        2,7 %             60 %
   U1 – erhöhter Umlagesatz           5,1 %             80 %
   U2                                0,89 %            100 %
Beiträge
Fälligkeit der GSV-Beiträge 2023

Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit 1

  Monat                             Jan.              Feb.             März              April         Mai    Juni

  Fällig bis                         27.               24.              29.               26.          26.    28.

  Monat                              Juli             Aug.             Sept.             Okt.          Nov.   Dez.

  Fällig bis                          27.              29.              27.              27.²          28.    27.

  1   Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.
  2   Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
      Schleswig-Holstein, Thüringen: 26.10.2023
Beiträge
Nachweis der GSV-Beiträge 2023
Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit 1

  Monat                             Jan.              Feb.             März              April         Mai    Juni

  Abgabe bis                         25.               22.              27.               24.          24.    26.

  Monat                              Juli             Aug.             Sept.             Okt.          Nov.   Dez.

  Abgabe bis                          25.              25.               25.             25.²          24.    21.

  1   Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.
      Abgabetermin für den Beitragsnachweis ist 2 Arbeitstage vorher.
  2   Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
      Schleswig-Holstein, Thüringen: 24.10.2023
Thema: JAG-Grenze
JAE-Grenze
Grundsatz

Ausscheiden aus der Versicherungspflicht

  • Arbeitnehmer sind ab 01.01.2023 krankenversicherungsfrei, wenn ihr
    regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2022 (= 64.350,00 Euro) als
    auch die JAE-Grenze 2023 (66.600,00 Euro) überschreitet.

  • Berufsanfänger mit einem Entgelt über der JAE-Grenze sind ab ihrer
    Beschäftigungsaufnahme krankenversicherungsfrei.
JAE-Grenze
Besondere JAEG-Grenze

Vertrauensschutzregelung

  • Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 die JAE-Grenze überschritten
    hatten und deshalb versicherungsfrei und bei einem privaten
    Versicherungsunternehmen versichert waren, gilt eine besondere
    JAE-Grenze (2023: 59.850,00 Euro).

  • Arbeitgeber müssen bei einer Neueinstellung prüfen, ob die besondere
    JAE-Grenze anzuwenden ist.

  • Die besondere JAE-Grenze gilt auch bei zwischenzeitlicher
    Krankenversicherungspflicht weiter.
JAE-Grenze
Grundsatz

Eintritt der Versicherungspflicht

  • Die Versicherungspflicht tritt grundsätzlich sofort ein.

  • Unterschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die jeweils
    geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann die Versicherungspflicht
    auch unterjährig eintreten.

  • Ausnahme: Kurzfristige Entgeltminderung.
JAEG
Kurzfristige Entgeltminderung
                                 Kurzfristige Entgeltminderungen
Entgeltminderungen haben keine Auswirkungen auf eine bestehende Krankenversicherungsfreiheit,

                                               wenn

         die Minderung                   die Rückkehr zu den
                                                                          die Entgeltminderung
         des laufenden                   oder annähernd den
                                                                           nur von kurzer Dauer
        Arbeitsentgelts                  Verhältnissen vor der
                                                                           ist (in der Regel nicht
       zeitlich im Vorfeld                Entgeltminderung
                                                                         länger als drei Monate).
          befristet ist,                   absehbar ist und

Ausnahme
Die neue Regel gilt nicht für Teilzeitbeschäftigungen während einer Elternzeit oder einer
Pflegezeit. Solche Tätigkeiten sind versicherungsrechtlich immer neu zu beurteilen.
Thema: Meldungen
Meldungen
Jahresmeldung 2022
Meldegrund 50

 Abgabe der Jahresmeldung 2022 für Arbeitnehmer
 mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,
 spätestens bis zum:                                             15.02.2023

 Meldezeitraum bei
 durchgehender Beschäftigung:                            01.01. – 31.12.2022

Jahresmeldung entfällt bei
  • Unterbrechungsmeldung
  • Sonstiger Meldung
  • Abmeldung
Meldungen
Jahresmeldung 2022

Beispiel 1 – Abmeldung statt Jahresmeldung
Ein seit Jahren beschäftigter Arbeitnehmer kündigt sein Beschäftigungsverhältnis zum
31.12.2022.
Abmeldung zum                                                                      31.12.2022
Beschäftigungszeit                                                      01.01. bis 31.12.2022
Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beschäftigungsende)                                        30

Beispiel 2 – Sonstige Meldung statt Jahresmeldung
Eine Mitarbeiterin scheidet zum 31.12.2022 wegen Überschreitens der JAE-Grenze aus der
Krankenversicherungspflicht aus. Es besteht weiterhin RV- und ALV-Pflicht. Ab 01.01.2023 ist
sie freiwillig kranken- und pflegeversichert.
Abmeldung mit Beitragsgruppe 1111 zum                                             31.12.2022
Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel)                                   32
Anmeldung mit Beitragsgruppe 9111 zum                                             01.01.2023
Grund der Abgabe (Anmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel)                                   12
Meldungen
UV-Jahresmeldung 2022
Meldegrund 92

 Abgabe der UV-Jahresmeldung 2022 für Arbeitnehmer
 spätestens bis zum:                                              16.02.2023

 Meldezeitraum:                                           01.01. – 31.12.2022

Wichtig:
  Die UV-Jahresmeldung kann durch keine andere Meldung ersetzt werden.
Meldungen
UV-Jahresmeldung 2023
 Beispiel
 Beschäftigung bei Arbeitgeber A
 01.02. – 31.03.2022    AE 4.000,00 Euro
 01.06. – 31.07.2022    AE 4.000,00 Euro
 01.10. – 31.10.2022    AE 2.000,00 Euro

 Meldungen zur Sozialversicherung
 01.02. – 31.03.2022    AE 4.000,00 Euro   GD 30
 01.06. – 31.07.2022    AE 4.000,00 Euro   GD 30
 01.10. – 31.10.2022    AE 2.000,00 Euro   GD 30

 UV-Jahresmeldung
 01.01. – 31.12.2022   AE 10.000,00 Euro   GD 92
Meldungen
Unfallversicherung
Elektronischer Lohnnachweis – Beitragsjahr 2022
  • Inhalt:
    Gefahrtarifstellen sowie die darauf entfallenden
    Unfallversicherungsentgelte, Arbeitsstunden und Arbeitnehmer.
  • Abgabe des elektronischen Lohnnachweises für das Beitragsjahr 2022
    spätestens bis zum 16.02.2023.

Stammdatendienst
  • Automatisierter Abgleich der für Unternehmen bei der DGUV
    hinterlegten Daten (Mitgliedsnummer und Gefahrtarifstellen).
  • Zeitpunkt:
    Vor Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises.
Meldungen
Unternehmens- statt Mitgliedsnummer

 • Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
   erhalten zum 01.01.2023 bundesweit einheitliche 15-stellige
   Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen Mitgliedsnummern ab.

 • Schaffung einer nachhaltigen Basis für Digitalisierungsprojekte durch
   einheitliche Standards.

 • Die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen erfolgt grundsätzlich
   automatisch.

 • Sobald die neue Unternehmensnummer vom zuständigen
   Unfallversicherungsträger schriftlich mitgeteilt wurde, muss diese an Stelle
   der bisherigen Mitgliedsnummer genutzt werden.
Meldungen
Elektronische AU-Bescheinigung
Von der AU-Bescheinigung zur eAU – warum?

                                             jährlich rund 77 Millionen Arbeits-
                                               unfähigkeitsbescheinigungen

                                             in vierfacher Ausfertigung – jeweils für
                                               Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arzt und
                                               Krankenkasse

                                             das bedeutet jährlich rund 308 Mio.
                                               Papierbescheinigungen, die
                                               ausgedruckt, ausgewertet und archiviert
                                               werden müssen
Meldungen
Elektronische AU-Bescheinigung
Verschiebung des Abrufverfahrens
  • Der maschinelle Abruf der AU-Daten durch die Arbeitgeber wurde vom 10.07.2022
    auf den 01.01.2023 verschoben.

Informations- statt Vorlagepflicht ab 2023
  • Ab dem 01.01.2023 müssen erkrankte Arbeitnehmer keine AU-Bescheinigung mehr
    beim Arbeitgeber vorlegen, diesen jedoch über die AU und deren Dauer informieren.

Abruf erst nach Mitteilung durch den Arbeitnehmer
  • Auf Basis der Informationen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber für Zeiträume,
    für die ein Beschäftigungsverhältnis bei ihm besteht oder bestand, die eAU bei der
    Krankenkasse anfordern.
  • Ein regelmäßiger wie auch automatisierter Abruf durch den Arbeitgeber ist nicht
    zulässig.
Meldungen
Steuerung des Verfahrens durch die Angabe im Feld „AU_ab_AG“.

                                   Erstbescheinigung und Folgebescheinigung

Der Arbeitnehmer war vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit     Der Arbeitnehmer war vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit
– wenn auch nur für kurze Zeiträume – arbeitsfähig            durchgehend arbeitsunfähig

Der Arbeitgeber gibt als Beginn der Arbeitsunfähigkeit das    Der Arbeitgeber gibt als Beginn der Arbeitsunfähigkeit den
erstmalige Fehlen in diesem Krankheitsfall an                 Tag nach dem Ende der vorherigen eAU an

Krankenkasse prüft, ob ein AU-Fall zu dem Datum vorliegt      Krankenkasse prüft, ob ein AU-Fall zu dem Datum vorliegt

Wenn ein AU-Fall vorliegt,      Wenn kein AU-Fall vorliegt,   Aufgrund eines Arztwechsels oder der Mitbehandlung
wird dieser entsprechend        antwortet sie mit             durch einen Facharzt bzw. aufgrund eines stationären
der Anforderungen dem           Meldegrund „4 – eAU liegt     Aufenthaltes können mehrere Meldungen für eine Anfrage
Arbeitgeber übermittelt         nicht vor“                    vorliegen.
Meldungen
Elektronische AU-Bescheinigung – Rückmeldung
Rückmeldungen der Krankenkasse

Rückmeldung wegen Krankenkassenzuständigkeit
  • Arbeitnehmer nicht bekannt
  • Keine Mitgliedschaft oder Versicherung im angefragten Zeitraum
  • Wechsel in die PKV oder Verzug ins Ausland
Rückmeldung nach Abgleich der Daten:
  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim AG entspricht dem Beginn bei der Krankenkasse.
  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim AG fällt in einen laufenden Arbeitsunfähigkeits-
    zeitraum bei der Krankenkasse.
  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim AG liegt vor dem Beginn bei der Krankenkasse.
  • Keine Übereinstimmung des Arbeitsunfähigkeitszeitraums.
Meldungen
Elektronische AU-Bescheinigung – Rückmeldung

Welche Informationen erhält der Arbeitgeber?

  • Name des/der Beschäftigten
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Angaben zu einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall
  • Ende der Entgeltfortzahlung wegen anrechenbarer Vorerkrankungen
Meldungen
Rückmeldung der Krankenkasse - Beispiele

          26.04.                       30.04.         Erfolgt die Anfrage des Arbeitgebers im Feld „AU_ab_AG“ mit einem
                    AU-Zeitraum KK                    Beginn der AU nach dem Beginn bei der Krankenkasse, weil z. B. am ersten
                                                      Tag der AU noch gearbeitet wurde, wird durch die Krankenkasse die AU
                                                      zurückgemeldet, in deren Verlauf das gemeldete „AU_ab_AG“-Datum fällt.
             AU_ab_AG
                   27.04.
                                                      Es wird daher die AU vom 26.04. – 30.04. übermittelt

                   26.04.                    30.04.   Erfolgt die Anfrage des Arbeitgebers im Feld „AU_ab_AG“ mit einem vor
                                                      dem Beginn bei der Krankenkasse liegenden AU-Beginn, weil z. B. die AU
                            AU-Zeitraum KK
                                                      erst ab dem 4. Tag attestiert wurde, prüft die Krankenkasse, ob eine AU
                                                      innerhalb von 5 Tagen in die Zukunft ab dem vom Arbeitgeber gemeldeten
AU_ab_AG                                              „AU_ab_AG“-Datum begonnen hat und übermittelt diese.
 24.04.

                                                      Es wird daher die AU vom 26.04. – 30.04. übermittelt.
Meldungen
Elektronische AU-Bescheinigung
Kurz und knapp – die wichtigsten Punkte für ihre Praxis

  • Abruf erst nach der Mitteilung durch den Arbeitnehmer
  • Regelmäßige/ automatisierte Abrufe sind nicht zulässig
  • Jede AU-Bescheinigung (Erst- und Folgebescheinigung) ist separat anzufordern
  • Keine Unterscheidung im Prozess hinsichtlich dem versicherungsrechtlichen
    Status des Arbeitnehmers
  • Zuständigkeit bei Minijobs liegt bei der zuständigen Krankenkasse – nicht der
    Minijob-Zentrale
  • Steuerung des Verfahrens durch die Angabe im Feld „AU_ab_AG“
  • Möglichkeit, Zeiträume aus der Vergangenheit anzufordern
  • Arbeitnehmer erhält zur Beweispflicht bis auf Weiteres eine AU-Bescheinigung
Meldungen
Einrichtung eines Arbeitgeberkontos
Maschinelle Datenübermittlung ab 2023
Anforderung durch die Krankenkasse
Sofern bei einer DEÜV-Erstanmeldung eines Beschäftigten oder in einem Beitragsnachweis eine
Hauptbetriebsnummer angegeben wird, für die noch kein Arbeitgeberkonto besteht, meldet die
Krankenkasse per Datensatz „Krankenkassenmeldung“ (DSKK) die Anforderung zur Eröffnung
des Arbeitgeberkontos zurück.

Grundlagen für die elektronische Anforderung
  • Für die Krankenkasse muss ersichtlich sein, ob es sich um eine Neuanlage handelt,
     oder um die Zuordnung zu einem bestehenden Arbeitgeberkonto.
  • Neben der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes ist in der Anmeldung
     der Arbeitgeber (Hauptbetriebsnummer) anzugeben.
  • Im Falle von mehr als einer Hauptbetriebsnummer ist die für den anzumeldenden
     Arbeitnehmer zuständige Hauptbetriebsnummer anzugeben.
Meldungen
Einrichtung eines Arbeitgeberkontos
Rückmeldung durch Arbeitgeber:
Arbeitgeber haben die elektronische Anforderung grundsätzlich ab 01.01.2023 mit der nächsten
Entgeltabrechnung ebenfalls elektronisch zu beantworten.
Die Übermittlung der notwendigen Angaben erfolgt mit dem Datensatz „Arbeitgeberkonto“ (DSAK).

  • Datenbausteine: Grunddaten, abweichende Korrespondenzanschrift, Dienstleister,
     Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 und SEPA-Lastschriftmandat.
  • Abgabegründe: 01 – Rückmeldung zur Anforderung (nur auf Anforderung) und 02 –
     Änderungsmeldung (späterer Zeitpunkt).
  • Prüfung und Aktualisierung aller betrieblichen Stammdaten im Entgeltabrechnungsprogramm.
  • Übergangsfrist bis zum 01.07.2023.
Meldungen
8. SGB IV-Änderungsgesetz
Reduzierung der Annahmestellen

  • Zur Vereinfachung der Meldeverfahren soll perspektivisch nur noch
    eine Annahmestelle pro Kassenart zulässig sein.

Gesonderte Elternzeitmeldungen durch Arbeitgeber

  • Ab 2024 melden Arbeitgeber der zuständigen Krankenkasse Beginn
    und Ende einer Elternzeit, wenn die Beschäftigung durch Wegfall des
    Anspruchs auf Entgelt für mindestens einen Kalendermonat
    unterbrochen wird.
Meldungen
8. SGB IV-Änderungsgesetzt
Zentrale Stammdatendatei

  • Ab 2024 steht Arbeitgebern für die Durchführung der Melde-, Beitrags- und
    Antragsverfahren eine automatisierte Datei mit allen notwendigen
    Stammdaten zum Abruf zur Verfügung.

Abrufverfahren für Versicherungsnummern

  • Liegt Arbeitgebern die für eine Meldung benötigte Versicherungsnummer
    eines neuen Beschäftigten nicht vor, ist diese ab dem 01.01.2023 direkt bei
    der Datenstelle der DRV anzufordern.

  • Zudem wird die Bezeichnung „Sozialversicherungsausweis“ in
    „Versicherungsnummernnachweis“ geändert.
Meldungen
Neuregelungen § 95a SGB IV – Ablösung von sv.net

Was ist neu?
  • Mit dem Online-Datenspeicher soll Betrieben die Möglichkeit gegeben werden die
    Daten voll elektronisch zu speichern, zu übermitteln und zum Abruf bereit zu halten.

  • Registrierung zukünftig nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich.
  • Neues Design und Oberfläche zur Nutzung auf Endgeräten aller Art.

Wie sieht der Fahrplan aus?
  • Im Frühjahr 2023 werden die Einrichtungsarbeiten abgeschlossen.
  • Die neue Ausfüllhilfe wird ab 01.07.2023 für Pilot-Anwender freigegeben.
  • sv.net steht bis zum 31.12.2023 weiterhin zur Verfügung.
Thema: Versicherung
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022
Zum 01.10.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro je Stunde erhöht. Damit
einher gingen auch die Veränderungen bei den Entgeltgrenzen für Mini- und Midijobs.
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022
Minijobber: Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Die Entgeltgrenzen für die geringfügig entlohnten Beschäftigungen orientiert sich seit
dem 01.10.2022 am gesetzlichen Mindestlohn und wurde zudem dynamisch ausgestattet.

     Berechnungsformel
     Aktueller Mindestlohn x 130* = Geringfügigkeitsgrenze (gerundet)
              3
     •   Die Zahl 130 entspricht 13 Wochen (= 3 Monate)
         mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden.

Aktuelle Geringfügigkeitsgrenze
   • 12,00 Euro x 130 = 520,00 Euro
            3
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022
Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen
Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führt
nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung.

           Bis 30.09.2022                             Seit 01.10.2022

             Gelegentlich =                              Gelegentlich =
        Zeitraum von bis zu drei               Zeitraum von bis zu zwei Monaten
          Monaten innerhalb                        innerhalb eines Zeitjahres.
            eines Zeitjahres.
                                                Das monatliche Arbeitsentgelt
            Das monatliche                          darf max. das Zweifache
            Arbeitsentgelt                     der monatlichen Geringfügigkeits-
          spielte keine Rolle.                         grenze betragen.
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022
Midijobber: Höhere Entgeltgrenzen und geänderte Beitragsberechnung

  • Der Übergangsbereich beginnt nun bei 520,01 Euro und endet bei
    1.600,00 Euro (bis 30.09.2022: 450,01 Euro bzw. 1.300,00 Euro).

  • Ab 2023 folgt eine weitere Erhöhung auf 2.000,00 Euro
    (Drittes Entlastungspaket).

  • Ebenfalls neu: Der Arbeitnehmeranteil wird über eine gesonderte
    Formel berechnet und vom Gesamtbeitrag abgesetzt, um so den
    Arbeitgeberanteil zu ermitteln.
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022

 Beispiel (nur Rentenversicherung):

 Erzieltes Arbeitsentgelt November 2022:                                                       600,00 Euro
 Beitragspflichtige Einnahme (für den Gesamtbeitrag):      1,14401 x 600,00 Euro - 230,41777 = 455,99 Euro
 Gesamtbeitrag Rentenversicherung:                                      455,99 Euro x 9,3 % x 2 = 84,82 Euro
 Beitragspflichtige Einnahme des Arbeitnehmers:                1,48148 x 600,00 Euro - 770,37 = 118,52 Euro

 Beitragsanteil des Arbeitnehmers:
 118,52 Euro x 9,3 % =                                                                           11,02 Euro
 Beitragsanteil des Arbeitgebers:
 84,82 Euro (Gesamtbeitrag) – 11,02 Euro (Arbeitnehmerbeitrag) =                                 73,80 Euro

Zum Vergleich:
Bis 30.09.2022 hätte der RV-Gesamtbeitrag bei 94,44 Euro gelegen. Hiervon wären 38,64 Euro
auf den Arbeitnehmer und 55,80 Euro auf den Arbeitgeber entfallen.
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022

Arbeitsentgelt                          bis September 2022                                                 ab Oktober 2022

                         Gesamtbeitrag                  AG                 AN            Gesamtbeitrag             AG            AN

521,00 Euro                167,10 Euro           104,07 Euro           63,03 Euro          146,08 Euro          145,78 Euro     0,30 Euro

800,00 Euro                293,26 Euro           159,80 Euro          133,46 Euro          273,58 Euro          190,71 Euro    82,87 Euro

1500,00 Euro               599,26 Euro           299,63 Euro          299,63 Euro          593,52 Euro          303,51 Euro   290,01 Euro

 * Beitragsberechnung zur KV, RV, ALV und PV ohne Umlagen. Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3 %. Kein PV-Zuschlag.
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022
Übergangsregelung für Midijobs bis 520,00 Euro

  • Midijobber, die in einem bestehendem Beschäftigungsverhältnis weiterhin mehr als
    450,00 Euro, aber nicht mehr als durchschnittlich 520,00 Euro im Monat verdienen, bleiben
    aufgrund von Bestandsschutzregelungen versicherungspflichtig.

  • Die Bestandsschutzregelungen gelten in der Kranken-, Pflege- und
    Arbeitslosenversicherung längstens bis zum 31.12.2023; auf Antrag ist eine Befreiung von
    der Versicherungspflicht möglich (Antragsfrist bis 02.01.2023, ALV auch später).

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung wirken die Bestandsschutzregelungen allerdings
    nur dann, wenn die Voraussetzungen einer Familienversicherung nicht erfüllt sind.
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022
Übergangsregelung für Midijobs bis 520,00 Euro

  • Wird kein Antrag auf Befreiung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen-
    versicherung gestellt, ermittelt sich die geminderte beitragspflichtige Einnahme
    nach der bisher bekannten Formel, die in der Kurzfassung wie folgt lautet:

                1.131876 x Arbeitsentgelt – 171,439

  • In der Rentenversicherung gibt es keine Bestandsschutzregelung.
    (Ausnahme: Beschäftigungen in Privathaushalten)

  • Die betreffenden Arbeitnehmer wurden zum 01.10.2022 als Minijobber
    rentenversicherungspflichtig; auf Antrag ist jedoch auch hier eine Befreiung von
    der Versicherungspflicht möglich.
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022
Wieder mehrere Einzugsstellen für eine Beschäftigung

  • Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist die Minijob-Zentrale zuständige
    Einzugsstelle, für Beschäftigungen im Übergangsbereich die Krankenkasse.

  • Für Bestandsschutzfälle haben es Arbeitgeber nun mit zwei Einzugsstellen zu
    tun, da zumindest für den Zweig der Rentenversicherung ein Minijob vorliegt,
    der bei der Minijob-Zentrale zu melden und abzurechnen ist.

  • Für die anderen Versicherungszweige ist in diesen Bestandsschutzfällen melde-
    und beitragsrechtlich grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, bei der der
    Minijobber versichert ist.
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022
Mehrere Einzugsstellen für eine Beschäftigung

Beispiel: Ummeldung Beitragsgruppenwechsel zur Minijob-Zentrale und Krankenkasse
Eine seit Jahren ausgeübte Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt in Höhe von 500,00 Euro. Es
besteht kein Anspruch auf Familienversicherung (=Bestandsschutz in der KV, ALV und PV). Es wurde kein
Antrag auf Befreiung gestellt.

Krankenkasse:
Abmeldung Grund 32      Personengruppe 101 Beitragsgruppe 1111        Zeitraum: 01.01.2022 bis 30.09.2022
Anmeldung Grund 12      Personengruppe 109 Beitragsgruppe 1011        Zeitraum: ab 01.10.2022

Minijob-Zentrale:
Anmeldung Grund 12      Personengruppe 109 Beitragsgruppe 0100        Zeitraum: ab 01.10.2022
Versicherung
Mini- und Midijobber: Änderungen zum 01.10.2022
Mehrere Einzugsstellen für eine Beschäftigung

                                           Mehr als geringfügige
       Geringfügige Beschäftigung
                                             Beschäftigung

            Minijob-Zentrale                    Krankenkasse

                PG 109                          PG 109
       BGR 6100, 6500, 0100, 0500         BGR 1011, 1001, 0010
Thema: Rentenversicherung
Rentenversicherung
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Ab 01.01.2023 verpflichtend
  • Bis Ende 2022 ist die Teilnahme an der euBP freiwillig.
  • Ab 2023 müssen die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch
     aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm an die
     Rentenversicherung übermittelt werden.

  • Ausnahme: Bis zum 31.12.2026 kann auf Antrag auf eine elektronische
     Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden.

Zielsetzung
  • Erleichterung der Vorbereitung einer Betriebsprüfung.
  • Verringerung des Aufwands für alle Beteiligten.
Rentenversicherung
Rente und Hinzuverdienst
Altersrenten (vor Erreichen der Regelaltersrente)
Aktuelle Regelung:
  • Es gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060,00 Euro (bis 2019: 6.300,oo Euro).
     Übersteigendes Einkommen wird zu 40% auf die Rente angerechnet.
  • Das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre wird mit der Rente zuzüglich
     Hinzuverdienst verglichen. Übersteigende Beträge werden zu 100% auf die
     Rente angerechnet (Hinzuverdienstdeckel – seit 2020 nicht mehr angewendet).

Regelung ab 2023:
  • Die Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente werden
     vollständig aufgehoben.
Rentenversicherung
Rente und Hinzuverdienst

 Beispiel
 Ein Altersrentner, 63 Jahre, bezieht eine monatliche Rente von 1.350,00 Euro.
 Er arbeitet in Vollzeit weiter und verdient 60.760,00 Euro jährlich.

 Berechnung 2022:
 60.760,00 Euro – 46.060,00 Euro =                                               14.700,00 Euro
 Anrechnungsbetrag: 14.700,00 x 40 % =                                      5.880,00 Euro/Jahr
                                                                          (490,00 Euro/Monat)
 Zahlbetrag der Rente: 1.350,00 Euro – 490,00 Euro =                               860,00 Euro

 Berechnung 2023:
 Im Jahr 2023 spielt der Hinzuverdienst keine Rolle mehr. Die Rente wird in voller Höhe
 ausgezahlt.
Rentenversicherung
Rente und Hinzuverdienst
Individuelle Entscheidung
  • Die neuen Regelungen eröffnen zahlreiche Optionen für den
    (vorzeitigen) Rentenbezug und die Berufstätigkeit.
  • Rentenabschläge: Ausgleichen oder in Kauf nehmen?
       Vorzeitiger Rentenbezug führt häufig zu Rentenabschlägen.
       Diese mindern die Rente dauerhaft.
       Rentenabschläge können über Sondereinzahlungen in die
       Rentenkasse ausgeglichen werden.
       Beitragsleistungen während der fortgeführten
       Berufstätigkeit erhöhen die spätere Altersrente.
Rentenversicherung
Rente und Hinzuverdienst
Erwerbsminderungsrente
Auch bei den Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner kommt
es ab dem 01.01.2023 zu einer deutlichen Verbesserung.

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung:
        Hinzuverdienstgrenze:
         3/8 x 14 x 3.395,00 Euro =                    17.823,75 Euro

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:
        Mindesthinzuverdienstgrenze:
         6/8 x 14 x 3.395,00 Euro =                    35.647,50 Euro

        Individuelle Werte können höher ausfallen.
Rentenversicherung
Digitale Rentenübersicht

 • In einem elektronischen Portal sollen Informationen über
   eigene Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater
   Altersvorsorge zur Verfügung gestellt werden.

 • Es geht um Altersvorsorgeprodukte, also Versicherungen
   sowie Zusagen und Verträge der gesetzlichen, betrieblichen
   oder privaten Altersvorsorge.

 • Bürger sollen damit einen Gesamtüberblick der erreichten und
   erreichbaren Altersvorsorgeansprüche erhalten.

 • Ziel ist es, Handlungsbedarf zu erkennen, um Altersvorsorge-
   entscheidungen treffen zu können.
Thema: Beschäftigung
Beschäftigung
Kurzarbeitergeld
Zugangserleichterung bis Jahresende verlängert
  • Für Unternehmen reichte es aus, wenn mindestens 10% der Beschäftigten
     von Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld
     gezahlt werden kann.

Leiharbeitnehmer
  • Beschäftigte von Verleihbetrieben haben vom 01.10. bis 31.12.2022 erneut
     Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Regelung war Ende Juni 2022 ausgelaufen).

Förderung beruflicher Weiterbildung
  • Unternehmen, die ihren Beschäftigten während der Phase der Kurzarbeit
     Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen, erhalten noch bis zum 31.07.2023
     finanzielle Unterstützungen.
Beschäftigung
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Umsetzung einer EU-Richtlinie aus Juni 2019
Pflegezeit und Familienpflegezeit – u. a.:
  • Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Antrag innerhalb von vier Wochen
     zu beantworten und – sollte er den Antrag ablehnen – dies zu begründen.
  • Möglichkeit für Beschäftigte, ihre Freistellung unter bestimmten
     Voraussetzungen vorzeitig zu beenden.
  • Einführung eines Kündigungsschutzes für Beschäftigte während der
     vereinbarten Freistellung.

Elternzeit
  • Verpflichtung des Arbeitgebers, die Ablehnung eines Antrags innerhalb
     von vier Wochen zu begründen.
Thema: Steuerrecht
Steuerrecht
Anpassung von Grundfreibetrag und Steuerstufen
Grundfreibetrag
 • 2022: 10.347,00 Euro
 • 2023: 10.632,00 Euro
 • 2024: 10.932,00 Euro

Steuerstufen

                                          Jahreseinkommen
  Steuersatz                      2022                 2023                 2024
  14 %                ab 10.348,00 Euro    ab 10.632,00 Euro    ab 10.932,00 Euro
  42 %                ab 58.597,00 Euro    ab 61.972,00 Euro    ab 63.515,00 Euro
  45 %               ab 277.826,00 Euro   ab 277.826,00 Euro   ab 277.826,00 Euro
Steuerrecht
Anpassung von Grundfreibetrag und Steuerstufen
Grundfreibetrag
 • 2022: 10.347,00 Euro
 • 2023: 10.632,00 Euro oder 10.908,00 Euro
 • 2024: 10.932,00 Euro oder 11.604,00 Euro

Steuerstufen

                                                       Jahreseinkommen
Steuersatz         2022                           2023                                        2024
14 %          ab 10.348,00 Euro    ab 10.632,00 Euro      ab 10.909,00 Euro    ab 10.932,00 Euro     ab 11.605,00 Euro
42 %          ab 58.597,00 Euro    ab 61.972,00 Euro      ab 62.827,00 Euro    ab 63.515,00 Euro     ab 66.779,00 Euro
45 %         ab 277.826,00 Euro   ab 277.826,00 Euro     ab 277.826,00 Euro   ab 277.826,00 Euro   ab 277.826,00 Euro
Steuerrecht
Freibeträge, Steuerstufen und Kindergeld
Kinderfreibetrag
                     2022                                       2023                                2024
   2.810,00 Euro*              8.548,00 Euro*        2.880,00 Euro     8.952,00 Euro     2.994,00 Euro     9.312,00 Euro
* Rückwirkende Anhebung   von bisher 2.730,00 Euro

Kindergeld
                                                             2022                 2023
 Erstes und zweites Kind                              219,00 Euro        237,00 Euro      250,00 Euro
 Drittes Kind                                         225,00 Euro        237,00 Euro      250,00 Euro
 Weiteres Kind                                        250,00 Euro        250,00 Euro      250,00 Euro

Inflationsausgleichsprämie
Vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2024 bleiben Zahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten
bis zu 3.000,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
Steuerrecht
Besteuerung von Renten

Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19.05.2021

  • Wegen möglicher Doppelbesteuerung sind die bisherigen
    Übergangsregelungen hin zur nachgelagerten Besteuerung von
    Alterseinkünften verfassungswidrig.

Geplante Neuregelung

  • Als Ausgleich für die Besteuerung von Renten in der Auszahlungsphase
    sollen Aufwendungen für die Altersvorsorge während der
    Erwerbstätigkeit ab dem 01.01.2023 voll von der Steuer absetzbar sein.
Steuerrecht
Homeoffice- Pauschale
Arbeitszimmer
  • Das häusliche Arbeitszimmer ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn für die
    betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Die Abzugsfähigkeit ist auf 1.250,00 Euro begrenzt.
    Ausnahme: Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen
    und beruflichen Betätigung.

Homeoffice-Pauschale
  • Steht kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung, können 5,00 Euro täglich
    steuerlich geltend gemacht werden (ab 2023 bis zu einem jährlichen Höchstbetrag
    von 1.000,00 Euro).
  • Es erfolgt eine pauschale Anerkennung; spezielle Nachweise sind nicht erforderlich.
Steuerrecht
Homeoffice- Pauschale
Berücksichtigung als Werbungskosten
  • Die Homeoffice-Pauschale gehört zu den Werbungskosten.
  • Sie wirkt sich allerdings nur dann aus, wenn die jährlichen Werbungskosten
    insgesamt 1.200,00 Euro überschreiten.

  Beispiel
  Ein Arbeitnehmer kann im Jahr Werbungskosten in Höhe von 400,00 Euro
  nachweisen. Zusätzlich war er 103 Arbeitstage im Homeoffice tätig. Dabei nutzt
  er einen Tisch im Wohnzimmer als Arbeitsplatz.
  Ergebnis
  Der Arbeitnehmer kann Werbungskosten in Höhe von 400,00 Euro + 515,00 Euro
  (103 x 5,00 Euro) = 915,00 Euro steuerlich geltend machen. Diese wirken sich
  jedoch nicht aus, da seine Werbungskosten insgesamt niedriger sind als der
  Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200,00 Euro.
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir sind für Sie da
 ArbeitgeberService
 Maggistraße 5
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 E-Mail:   ArbeitgeberService@bkk-linde.de
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