Meine Gesundheit. Meine Entscheidung - BKK Linde

 
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Arbeitgeberseminar
2020/2021
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Beiträge
Beiträge
Rechengrößen 2021

                 Entgeltgrenzen (in Euro)             Geltungsbereich     jährlich   monatlich

                                                      West              85.200,00     7.100,00
                 BBG RV/ALV
                                                      Ost               80.400,00     6.700,00
                 BBG KV/PV                            West/Ost          58.050,00     4.837,50
                 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.)   West/Ost          64.350,00
                 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.)    West/Ost          58.050,00
                 Geringverdienergrenze                West/Ost                          325,00
                 Geringfügigkeitsgrenze               West/Ost                          450,00
                                                      West              39.480,00     3.290,00
                 Bezugsgröße in der SV                Ost – KV/PV       39.480,00     3.290,00
                                                      Ost – RV/ALV      37.380,00     3.115,00

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 4
Beiträge
Rechengrößen 2020

                 Entgeltgrenzen (in Euro)             Geltungsbereich     jährlich   monatlich
                                                      West              82.800,00     6.900,00
                 BBG RV/ALV
                                                      Ost               77.400,00     6.450,00
                 BBG KV/PV                            West/Ost          56.250,00     4.687,50
                 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.)   West/Ost          62.550,00
                 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.)    West/Ost          56.250,00
                 Geringverdienergrenze                West/Ost                          325,00
                 Geringfügigkeitsgrenze               West/Ost                          450,00
                                                      West              38.220,00     3.185,00
                 Bezugsgröße in der SV                Ost – KV/PV       38.220,00     3.185,00
                                                      Ost – RV/ALV      36.120,00     3.010,00

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 5
Beiträge
 Krankenversicherung

Beitragssätze 2021
            Allgemeiner Beitragssatz:                                                                     14,6 %
            Ermäßigter Beitragssatz:                                                                      14,0 %
            Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz:                                                        1,3 %
            Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:                                                         1,3 % *

* Anstelle
         eines individuellen Zusatzbeitrags erhebt die Krankenkasse für bestimmte Personenkreise (z.B. ALG II-Bezieher, Geringverdiener, Personen die an
einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen) einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser wird vom GKV-Schätzerkreis ermittelt und vom
Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 6
Beiträge
Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV

 Höchstbeitragszuschuss 2021
     Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch:
      4.837,50 Euro x 7,3 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
     Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch:
      4.837,50 Euro x 7,0 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
     Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:
      4.837,50 Euro x 7,3 % (bzw. 7,0 %) + 4.837,50 Euro x halber durchschnittlicher
      Zusatzbeitragssatz 2021

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 7
Beiträge
Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten PV

 Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2021 =    73,77 Euro
 Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,525 % 1

 Ausnahme Sachsen; Höchstzuschuss 2021 =      49,58 Euro
 Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,025 % 2

 1 Hälfte   des Beitrages zur gesetzlichen PV – der vom Versicherten allein zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht zuschussfähig.
 2 Hier   trägt der Arbeitgeber nur 1,025 %; 2,025 % (+ ggf. den Beitragszuschlag für Kinderlose) trägt der Arbeitnehmer.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 8
Beiträge
 Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

                                        Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit

                                                                          Ab 01.01.2021

                                             Steuerfrei                8 % der RV-BBG West
                                             – jährlich                 2021: 6.816,00 Euro

                                                                       4 % der RV-BBG West
                                             Sozialversicherungsfrei
                                                                        2021: 3.408,00 Euro
                                             – jährlich

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 9
Beiträge
 Weitere Beitragssätze 2021

           Arbeitslosenversicherung:                 2,40 %
           Pflegeversicherung:                       3,05 %
           Rentenversicherung:                       18,60 %
           Insolvenzgeldumlage:                      0,12 %
           Künstlersozialabgabe:                     4,20 %

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 10
Beiträge
Umlage- und Erstattungssätze 2021

                                       Ausgleichsverfahren U1 und U2
                        Umlage                         Umlagesatz   Erstattungssatz
                        U1 – ermäßigter Umlagesatz         1,80 %             50 %
                        U1 – allgemeiner Umlagesatz        2,20 %             60 %
                        U1 – erhöhter Umlagesatz           4,10 %            80 %
                        U2                                 0,89 %           100 %

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 11
Beiträge
 Fälligkeit der GSV-Beiträge 2021

                          Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit *
                             Monat                    Jan.     Feb.        März          April       Mai    Juni

                             Fällig bis               27.       24.          29.          28.        27.    28.

                             Monat                    Juli     Aug.        Sept.         Okt.        Nov.   Dez.

                             Fällig bis               28.       27.          28.          27.        26.    28.

*   Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 12
Beiträge
 Nachweis der GSV-Beiträge 2021

                         Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit *
                              Monat                   Jan.            Feb.     März          April   Mai    Juni

                              Fällig bis               25.            22.       25.            26.   25.    24.

                              Monat                    Juli           Aug.     Sept.          Okt.   Nov.   Dez.

                              Fällig bis               26.            25.       24.            25.   24.    23.

*   Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.
    Abgabetermin für den Beitragsnachweis ist 2 Arbeitstage vorher.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 13
Beiträge
Sozialgarantie 2021

 Konjunkturpaket
        Eine Corona bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten soll verhindert werden.
        Zu diesem Zweck werden die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal
         40 % stabilisiert.
        Ein darüber hinausgehender Finanzbedarf der Sozialversicherungsträger soll
         durch milliardenschwere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.
        Voraussichtliche Kosten für 2020: 5,3 Mrd. Euro.
        Voraussichtliche Kosten für 2021: noch unklar.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 14
JAE-Grenze
JAE-Grenze
Grundsatz

Ausscheiden aus der Versicherungspflicht
       Arbeitnehmer sind ab 01.01.2021 krankenversicherungsfrei,
        wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2020 (= 62.550,00 Euro),
        als auch die JAE-Grenze 2021 (= 64.350,00 Euro) überschreitet.
       Berufsanfänger mit einem Entgelt über der JAE-Grenze
        sind ab Beschäftigungsaufnahme krankenversicherungsfrei.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 16
JAE-Grenze
 Besondere JAE-Grenze

Vertrauensschutzregelung
       Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 die JAE-Grenze überschritten
        hatten und deshalb versicherungsfrei und bei einem privaten
        Versicherungsunternehmen versichert waren, gilt eine besondere JAE-
        Grenze (2021: 58.050,00 Euro).
       Arbeitgeber müssen bei einer Neueinstellung prüfen, ob die besondere
        JAE-Grenze anzuwenden ist.
       Die besondere JAE-Grenze gilt auch bei zwischenzeitlicher
        Krankenversicherungspflicht weiter.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 17
JAE-Grenze
Grundsatz

Eintritt der Versicherungspflicht
       Die Versicherungspflicht tritt grundsätzlich sofort ein.
       Unterschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die jeweils
        geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann die Versicherungspflicht
        auch unterjährig eintreten.
       Ausnahme: Kurzfristige Entgeltminderung.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 18
JAE-Grenze
 Kurzfristige Entgeltminderungen
                                           Kurzfristige Entgeltminderungen
  Entgeltminderungen haben keine Auswirkungen auf eine bestehende Krankenversicherungsfreiheit,
                                              wenn

               die Minderung                          die Rückkehr zu den        die Entgeltminderung
               des laufenden                          oder annähernd den         nur von kurzer Dauer
              Arbeitsentgelts                         Verhältnissen vor der         ist (in der Regel
             zeitlich im Vorfeld                       Entgeltminderung             nicht länger als
                befristet ist,                          absehbar ist und             drei Monate).

      Ausnahme
      Die neue Regel gilt nicht für Teilzeitbeschäftigungen während einer Elternzeit oder einer
      Pflegezeit. Solche Tätigkeiten sind versicherungsrechtlich immer neu zu beurteilen.
BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 19
I. Teil - Meldungen
Meldungen
Jahresmeldung 2020

     Abgabe der Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer mit der ersten
     folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,
     spätestens bis zum:                                  15.02.2021

     Meldezeitraum bei
     durchgehender Beschäftigung:                     01.01.2020 – 31.12.2020

     Jahresmeldung entfällt bei
           Unterbrechungsmeldung
           Sonstiger Meldung
           Abmeldung

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 21
Meldungen
Jahresmeldung 2020

     Beispiel 1 – Abmeldung statt Jahresmeldung
     Ein seit Jahren beschäftigter Arbeitnehmer kündigt sein Beschäftigungsverhältnis
     zum 31.12.2020.

     Abmeldung zum                                                  31.12.2020
     Beschäftigungszeit                                  01.01. bis 31.12.2020
     Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beschäftigungsende)                    30

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 22
Meldungen
Jahresmeldung 2020

    Beispiel 2 – Sonstige Meldung statt Jahresmeldung
    Eine Mitarbeiterin scheidet zum 31.12.2020 wegen Überschreitens der JAE-Grenze
    aus der Krankenversicherungspflicht aus. Ab 01.01.2021 ist sie privat kranken- und
    pflegeversichert. Es besteht weiterhin RV- und ALV-Pflicht.

    Abmeldung mit Beitragsgruppe 1111 zum                                  31.12.2020
    Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel)                        32
    Anmeldung mit Beitragsgruppe 0110 zum                                  01.01.2021
    Grund der Abgabe (Anmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel)                        12

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 23
Meldungen
 UV-Jahresmeldung 2020

    Meldegrund 92

    Abgabe der UV-Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer
    spätestens bis zum:                                           16.02.2021

    Meldezeitraum:                                    01.01.2020 – 31.12.2020

    Wichtig:
    Die UV-Jahresmeldung kann durch keine andere Meldung ersetzt werden.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 24
Meldungen
UV-Jahresmeldung 2020
 Beispiel
 Beschäftigung bei Arbeitgeber A
 01.02. – 31.03.2020                                  AE 4.000,00 Euro
 01.06. – 31.07.2020                                  AE 4.000,00 Euro
 01.10. – 31.10.2020                                  AE 2.000,00 Euro

 Meldungen zur Sozialversicherung
 01.02. – 31.03.2020              AE 4.000,00 Euro                        GD 30
 01.06. – 31.07.2020                                  AE 4.000,00 Euro    GD 30
 01.10. – 31.10.2020                                  AE 2.000,00 Euro    GD 30
 UV-Jahresmeldung
 01.01. – 31.12.2020                                  AE 10.000,00 Euro   GD 92
BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 25
Meldungen
 Unfallversicherung

Elektronischer Lohnnachweis – Beitragsjahr 2020
     Inhalt: Gefahrtarifstellen sowie die darauf entfallenden Unfallversicherungsentgelte,
      Arbeitsstunden und Arbeitnehmer.
     Abgabe des elektronischen Lohnnachweises für das Beitragsjahr 2020 spätestens bis
      zum 16.02.2021.

Stammdatendienst
           Automatisierter Abgleich der für Unternehmen bei der DGUV hinterlegten Daten (z. B.
            Mitgliedsnummer und Gefahrtarifstellen).
           Zeitpunkt: Vor Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 26
Steuerrecht
Steuerrecht
I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz

 Corona-Bonus
     Arbeitgeber können vom 01.03. bis 31.12.2020 eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe
      von 1.500,00 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei zahlen.
     Voraussetzung: Die Prämie darf nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen, sondern
      muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
     Die Prämie kann auch Minijobbern gezahlt werden, da sie nicht zum sozialversicherungs-
      pflichtigen Entgelt gezählt wird.
 Kurzarbeitergeld
     Zuschuss des Arbeitgebers bleibt bis 31.12.2021 steuerfrei.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 28
Steuerrecht
I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz

 Kinderbonus
          300 Euro pro Kind, für das Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht.
          Keine Anrechnung auf Grundsicherung und Sozialleistungen.
          Berücksichtigung beim Familienlastenausgleich.

 Entlastungsbetrag
     4.008,00 Euro (vorher 1.908,00 Euro) für Alleinerziehende in 2020 und 2021.
     Kann als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 29
Steuerrecht
I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz
 Dienstwagen
   0,25-Prozent-Regelung für Elektrodienstwagen bis zu einem Kaufpreis
     von 60.000,00 Euro (ab Steuerjahr 2020; vorher 40.000 Euro).
   Anschaffungszeitpunkt nach dem 31.12.2018.
 Mehrwert- und Umsatzsteuer
   Temporäre Absenkung
                                        01.07. – 31.12.2020   01.01. – 30.06.2021    ab 01.07.2021
         Allgemeiner Satz                         16 %                        19 %
         Ermäßigter Satz                              5%                       7%
         Restaurant- und
         Verpflegungs-                                5%             7%                  19 %
         dienstleistungen

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 30
Steuerrecht
Zweites Familienentlastungsgesetz
Grundfreibetrag
        2020:             9.408,00 Euro
        2021:             9.744,00 Euro
        2022:             9.984,00 Euro
  Steuerstufen
                                                        Jahreseinkommen
   Steuersatz                                    2020                2021                 2022
   14 %                        ab 9.409,00 Euro           ab 9.745,00 Euro     ab 9.985,00 Euro
   42 %                      ab 57.052,00 Euro           ab 57.919,00 Euro    ab 58.788,00 Euro
   45 %                    ab 270.501,00 Euro           ab 274.613,00 Euro   ab 278.732,00 Euro

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 31
Steuerrecht
Zweites Familienentlastungsgesetz

 Kindergeld 2021
         Erstes und zweites Kind:                      219,00 Euro    (bisher 204,00 Euro)
         Drittes Kind:                                 225,00 Euro    (bisher 210,00 Euro)
         Jedes weitere Kind:                           250,00 Euro    (bisher 235,00 Euro)

 Freibeträge 2021 – je Elternteil
         Kinderfreibetrag:                            2.730,00 Euro (bisher 2.586,00 Euro)
         Betreuungsfreibetrag:                        1.464,00 Euro (bisher 1.320,00 Euro)

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 32
Steuerrecht
Abbau des Solidaritätszuschlags

 Anhebung der Freigrenzen
 Kein Solidaritätszuschlag bis zu einer Steuerlast
    von 16.956,00 Euro statt 972,00 Euro (Einzelveranlagung),
    von 33.912,00 Euro statt 1.944,00 Euro (Zusammenveranlagung).

 Ausweitung der Milderungszone
 Verminderter Solidaritätszuschlag bis zu einem zu versteuernden Einkommen
    von 61.717,00 bis 96.409,00 Euro (Einzelveranlagung),
    von 123.434,00 Euro bis 192.818,00 Euro (Zusammenveranlagung).

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 33
Steuerrecht
 Abbau des Solidaritätszuschlags

Ausweitung der Milderungszone - Jahreseinkommen
Aufgrund unterschiedlicher Freibeträge handelt es sich hier nur um ungefähre Werte.

                                                      Kein Soli    Teilweise befreit        Voller Soli

                                            Jahreseinkommen        Jahreseinkommen      Jahreseinkommen

           Familie,                                               151.000 Euro –
                                         < 151.000 Euro *                              > 221.000 Euro *
           zwei Kinder                                            221.000 Euro *

           Alleinstehend,                                         73.000 Euro –
                                         < 73.000 Euro *                               > 109.000 Euro *
           keine Kinder                                           109.000 Euro *

          * Ungefährer Wert; Quelle: Bundesfinanzministerium
BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 34
Versicherung
Versicherung
Geringfügig Beschäftigte

Befristete Corona-Sonderregelung vom 01.03 bis 31.10.2020
   Kurzfristig Beschäftigte:
           Die Zeitgrenze wurde von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben.
           Kurzfristige Beschäftigungen, die über den 31.10.2020 hinausgehen, sind ab dem 01.11. neu
            zu beurteilen.
   Geringfügig entlohnte Beschäftigte:
    Ein unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist in bis zu fünf statt in bis zu drei
    Monaten möglich.
   Zuständiger Sozialversicherungsträger bei Fragen zur Beurteilung: Minijob-Zentrale.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 36
Versicherung
Familienversicherung

Rückwirkend zum 01.01.2020 nur noch ein Grenzwert
    Die Einkommensgrenze in Höhe von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße
     (2020: 455,00 Euro) überschreitet seit Anfang 2020 die monatliche Entgeltgrenze für
     geringfügig Beschäftigte.
    Rückwirkend zum Jahresbeginn gilt daher nur noch eine Einkommensgrenze für die
     Familienversicherung (1/7 der monatlichen Bezugsgröße) – ob Minijob oder nicht.
               Einkommensgrenze 2020: 455,00 Euro,
               Einkommensgrenze 2021: 470,00 Euro.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 37
Krankenversicherung
Krankenversicherung
Krankenkassenwahlrecht vereinfacht
                                                      Ab 01.01.2021
                     Das Mitglied teilt der neuen Krankenkasse seinen Wechselwunsch mit. Eine
                     Kündigungserklärung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht erforderlich.
           Neue Krankenkasse                              Mitglied             Bisherige Krankenkasse

         Meldet die Kündigung der                         Informiert den       Bestätigt innerhalb von zwei
         bisherigen Krankenkasse                            Arbeitgeber         Wochen nach Eingang der
          (KK-MV) und stellt eine                            über den            Meldung das Ende der
        Mitgliedsbescheinigung aus.                   Krankenkassenwechsel.      Mitgliedschaft. (KK-MV)

     Kürzere Bindungsfrist
     Mitglieder, die ihre Krankenkasse während einer bestehenden Mitgliedschaft wechseln möchten,
     können dies künftig bereits nach 12 Monaten tun (bisher 18 Monate).

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 39
Krankenversicherung
Krankenkassenwahlrecht vereinfacht
Sofortiges Wahlrecht
    Bei jeder Statusänderung (z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel oder dem Wechsel
     von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine selbstständige Tätigkeit)
     kann eine neue Krankenkasse gewählt werden.
    Das Mitglied braucht hierfür weder bei der bisherigen Krankenkasse zu kündigen
     noch ist eine Bindungsfrist einzuhalten.

Kündigung durch das Mitglied
Eine Kündigung des Mitglieds bei der bisherigen Krankenkasse ist nur noch dann
erforderlich, wenn die GKV verlassen wird (um z. B. in die PKV zu wechseln oder weil der
Wohnsitz ins Ausland verlegt wird).

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 40
Krankenversicherung
Krankenkassenwahlrecht vereinfacht
 Sofortiges Wahlrecht – Beispiel
      Mitgliedschaft bei der AOK seit 01.03.2021.
      Beschäftigung bei Arbeitgeber A endet zum 31.05.2021.
      Neue Beschäftigung bei Arbeitgeber B beginnt zum 01.06.2021.
      Mitgliedschaft bei der BKK Linde wird am 03.06.2021 beantragt (Wahlrecht
       wurde innerhalb von 2 Wochen ausgeübt).
      Der Arbeitgeber B wird über die Ausübung des Wahlrechts ebenfalls am
       03.06.2021 informiert.
      Der Krankenkassenwechsel zum 01.06.2021 kommt grundsätzlich
       zustande.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 41
Krankenversicherung
Krankenkassenwahlrecht vereinfacht

Wahlrecht bei unverändertem Versicherungsverhältnis
    Das Wahlrecht ist gegenüber der neuen Krankenkasse auszuüben.
    Allgemeine Bindefrist von 12 Monaten ist einzuhalten.
    Kündigungsfrist von 2 Monaten ist einzuhalten.
    Schriftliche Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse ist nicht notwendig.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 42
Krankenversicherung
Krankenkassenwahlrecht vereinfacht

Wahlrecht bei unverändertem Versicherungsverhältnis – Beispiel
    Die Mitgliedschaft bei der AOK besteht aufgrund einer jahrelangen Beschäftigung.
    Die Allgemeine Bindefrist von 12 Monaten ist dadurch erfüllt.
    Das Wahlrecht wird gegenüber der BKK Linde am 18.02.2021 ausgeübt.
    Die Kündigungsfrist besteht bis zum 30.04.2021.
    Der Arbeitnehmer informiert nach Bestätigung der Mitgliedschaft seinen Arbeitgeber.
    Der Krankenkassenwechsel kommt grundsätzlich zum 01.05.2021 zustande.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 43
II. Teil - Meldungen
Meldungen
 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

Elektronische Mitgliedsbescheinigung
     Papiergebundene Mitgliedsbescheinigungen entfallen teilweise.
     Arbeitnehmer haben den Arbeitgeber über die zuständige
      Krankenkasse zu informieren.
     Arbeitgeber erhalten nach einer Anmeldung eine elektronische
      Mitteilung über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Mitgliedschaft.
     Die Mitteilung erfolgt unabhängig vom Versicherungsstatus.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 45
Meldungen
 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

  Elektronische Mitgliedsbescheinigung – Beispiel
  Ein Arbeitnehmer ist seit Jahren bei der BKK Linde krankenversichert. Zum 01.02.2021 nimmt er eine
  Beschäftigung bei Arbeitgeber A auf und teilt diesem mit, dass er bei der BKK Linde versichert ist.
  Der Arbeitgeber A meldet den Arbeitnehmer zum 01.02.2021 bei der BKK Linde an.

     Beurteilung
     Die Anmeldung bei der BKK Linde war korrekt. Der Arbeitgeber A erhält
     von der BKK Linde folgende Rückmeldung:
     Feststellung zur Mitgliedschaft: „J“
     Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: 01.02.2021

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 46
Meldungen
 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

  Variante (Anmeldung bei unzuständiger Krankenkasse)
  Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer irrtümlich bei der BKK Linde an.
  Diese meldet daraufhin wie folgt zurück:

  Feststellung zur Mitgliedschaft: „N“
  Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: Keine Angabe

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 47
Meldungen
 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen
     Ab dem 01.01.2021 können Krankenkassen fehlende Jahresmeldungen (einmalig)
      elektronisch anfordern.
     Reagiert der Arbeitgeber hierauf nicht, erfolgt die weitere Korrespondenz außerhalb
      des elektronischen Arbeitgeber-Meldeverfahrens.

Entfall Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“
     Aufgrund des hohen Aufklärungsbedarfs und einer fehlenden Praxisrelevanz ist die
      Kennzeichnung einer Mehrfachbeschäftigung ab dem 01.01.2021 nicht mehr
      erforderlich.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 48
Meldungen
 Bestandsprüfung

Änderung der Gemeinsamen Grundsätze zum 01.01.2021
     Begrenzung auf Meldungen nach § 28a Absatz 1 und 2 SGB IV.
     Bei fehlender Erreichbarkeit des Arbeitgebers ist ein Einvernehmen
      mit dem Beschäftigten herzustellen.
     Übernahme von geänderten Versicherungsnummern in den
      Datenbestand des Arbeitgebers.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 49
Rentenversicherung
Rentenversicherung
Rente und Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenzen (vor Erreichen der Regelaltersgrenze)
          2019 und 2021:                               6.300,00 Euro
          2020 (einmalig erhöht):                     44.590,00 Euro

Anrechnung auf die Rente
     Übersteigendes Einkommen wird zu 40 % angerechnet.
     Hinzuverdienstdeckel (2020 ausgesetzt):
      Höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre wird mit der Rente zzgl. Hinzuverdienst
      verglichen. Übersteigende Beträge werden zu 100 % auf die Rente angerechnet.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 51
Rentenversicherung
Rente und Hinzuverdienst
Beispiel
Ein Altersrentner, 63 Jahre, bezieht eine monatliche Rente von 1.500,00 Euro. Nebenher verdient er 24.000,00 Euro
jährlich bzw. 2.000,00 Euro monatlich. Sein Hinzuverdienstdeckel beträgt 2.500,00 Euro monatlich.
 Berechnung
 24.000,00 Euro – 6.300,00 Euro                                               17.700,00 Euro
 Anrechnungsbetrag: 17.700,00 x 40 %                                           7.080,00 Euro/Jahr (590,00 Euro/Monat)
 Zahlbetrag der Rente: 1.500,00 Euro – 590,00 Euro                               910,00 Euro
 Deckelung:
 2.910,00 Euro (2.000,00 Euro + 910,00 Euro) – 2.500,00 Euro                     410,00 Euro
 Die 410,00 Euro werden zu 100 % angerechnet. Hieraus ergibt sich eine Monatsrente von 500,00 Euro (910,00 Euro – 410,00 Euro).

 Aber: Die für 2020 geltende Hinzuverdienstgrenze von 44.590,00 Euro wird nicht überschritten. Somit
 erfolgt keine Einkommensanrechnung (da auch der Hinzuverdienstdeckel für 2020 ausgesetzt wurde).

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 52
Rentenversicherung
Versicherungspflicht für Selbstständige?

 Allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
      80 % der rund vier Millionen Selbstständigen in Deutschland sind nicht
       rentenversicherungspflichtig und oft auch nicht anderweitig abgesichert.
      Selbstständige sollen daher in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen
       werden; ein bereits für die erste Jahreshälfte 2020 geplanter Gesetzentwurf lag
       bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht vor.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 53
Rentenversicherung
Versicherungspflicht für Selbstständige?

 Handwerker
      Bei Meisterzwang besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht.
      Im Februar 2020 wurde in zwölf Branchen der Meisterzwang und
       damit die Rentenversicherungspflicht wieder eingeführt.
      Übergangsregelung: Selbstständige, die allein wegen der Wiedereinführung
       des Meisterzwangs rentenversicherungspflichtig geworden wären, werden
       insoweit nicht rentenversicherungspflichtig.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 54
Rentenversicherung
Versicherungspflicht für Selbstständige?

 Handwerksbranchen, bei denen wieder Meisterzwang eingeführt wurde:

           Fliesen-, Platten- und Mosaikleger           Glasveredler
           Betonstein- und Terrazzohersteller           Raumausstatter
           Behälter- und Apparatebauer                  Orgel- und Hamoniumbauer
           Rollladen- und Sonnenschutztechniker         Böttcher
           Drechsler und Holzspielzeugmacher            Estrichleger
           Schilder- und Lichtreklamehersteller         Parkettleger

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 55
Beschäftigung
Beschäftigung
Mindestlohn 2021

Beschluss der Mindestlohnkommission
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in vier Schritten:
                                                      Mindestlohn / Std.

           Aktuell                                             9,35 Euro

           Ab 01.01.2021                                       9,50 Euro

           Ab 01.07.2021                                       9,60 Euro

           Ab 01.01.2022                                       9,82 Euro

           Ab 01.07.2022                                     10,45 Euro

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 57
Beschäftigung
Mindestlohn 2021

Der Mindestlohn gilt u. a. nicht für:
     Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
     Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung
      (nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mindestausbildungsvergütung)
     Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung nach
      Beendigung der Arbeitslosigkeit
     Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder
      hochschulischen Ausbildung stattfindet
     Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von 3 Monaten zur
      Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 58
Beschäftigung
Neue EU-Entsenderichtlinien seit 30.06.2020
 Im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz (AEntG) wurden die europäischen
 Entsenderichtlinien in Deutschland reformiert.
 Zahlreiche Neuregelungen gelten nun auch für ausländische Arbeitnehmer - und zwar in
 allen Branchen.
 Vergütung
 Aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer haben nun Anspruch
   auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen,
   auf Überstundenzuschläge, Zulagen und ggf. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld,
   auf Sachleistungen des Arbeitgebers, soweit sie gesetzlich oder in
      allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorgeschrieben sind.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 59
Beschäftigung
Neue EU-Entsenderichtlinien seit 30.06.2020

 Unterkünfte
 Arbeitgeber müssen die Vorgaben der deutschen Arbeitsstättenverordnung einhalten, wenn sie
 Unterkünfte bereitstellen / vermitteln.

 Entsendezulage
      Zulagen, die Entsendekosten (Unterkunft, Reise, Verpflegung) ausgleichen sollen, sind kein
       Bestandteil der Entlohnung und dürfen daher nicht auf den Lohn angerechnet werden.
      Zulagen für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht auf den
       Mindestlohn anzurechnen.
      Reisekosten für dienstliche Reisen im Inland sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 60
Beschäftigung
Neue EU-Entsenderichtlinien seit 30.06.2020

Langzeitentsendungen
Für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die von ihrem Arbeitgeber länger als zwölf Monate entsandt
werden, gelten nach Ablauf dieser Zeit alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen
(Fristverlängerung um sechs Monate in Ausnahmenfällen möglich).
Leiharbeiter
    Die Regelungen des AEntG finden auch auf Leiharbeitnehmer Anwendung, die in Deutschland
     eingesetzt werden.
    Ausnahmen gelten für Erstmontage- und Einbauarbeiten, die maximal acht Tage innerhalb
     eines Jahres

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 61
Beschäftigung
 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021

Unter bestimmten Voraussetzungen gelten bei Entsendungen in einen anderen EU-Staat oder nach
Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. die Schweiz weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften.
Der Nachweis im Beschäftigungsstaat erfolgt mit der sogenannten A1-Bescheinigung.
Rückblick:
      seit dem 01.01.2018 können A1-Bescheinigung maschinell beantragt werden
      seit dem 01.01.2019 ist das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren für alle
       Beteiligten verpflichtend
      Beantragung und Ausstellung in Papierform nicht mehr möglich

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 62
Beschäftigung
 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021
Im Rahmen des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes wird das A1-Verfahren zum 01.01.2021
geändert bzw. ergänzt.
A1-Antragsverfahren erweitert auf
     Beamte/Beschäftigte im öffentlichen Dienst,
     beschäftigte Seeleute, Flug- und Kabinenbesatzungen,
     gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte.
Neue Anlagen in den Gemeinsamen Grundsätzen
Die jeweiligen Datensatzbeschreibungen wurden den Gemeinsamen Grundsätzen als
neue Anlagen hinzugefügt und die Gesamtheit aller Anlagen neu nummeriert.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 63
Beschäftigung
Kurzarbeitergeld
Maßnahmen der Sozialschutzpakete I und II – Kurzarbeitergeld
Erleichterter Zugang
    Die Anmeldung von Kurzarbeit ist bereits möglich, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten
     (bisher mindestens 1/3) von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres Bruttoentgelts
     betroffen sind und die Kurzarbeit bis zum 31.03.2021 begonnen wird.
Kein Aufbau von Minusstunden erforderlich
   Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird
     verzichtet.
Verlängerung der Bezugsdauer
    Für Betriebe, die Kurzarbeit bis zum 31.12.2020 eingeführt haben, wird die Bezugsdauer auf
     bis zu 24 Monate verlängert – längstens bis zum 31.12.2021.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 64
Beschäftigung
Kurzarbeitergeld

Sozialversicherungsbeiträge
    Für Arbeitsausfälle zu zahlende SV-Beiträge werden den Unternehmen bis 30.06.2021
     vollständig, und vom 01.07. bis 31.12.2021 zur Hälfte erstattet (wenn die Kurzarbeit bis zum
     30.06.2021 eingeführt wird).
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
    Für Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt um mindestens 50 % reduziert ist, wird das
     Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat gestaffelt erhöht.
    Gilt bis 31.12.2021 für Ansprüche auf Kurzarbeitergeld, die bis zum 31.03.2021 entstanden sind.
    Kurzarbeitergeld für Berufstätige mit Kind in Höhe von 67 % des ausgefallenen Nettolohns.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 65
Beschäftigung
Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst

                                                            1.000,00 Euro              600,00 Euro           400,00 Euro
                          Beispiel 1                                            2.000,00 Euro

                        Ein Arbeitnehmer verdient 2.000,00 Euro netto. Für die Dauer von 3 Monaten
                        hat er einen Arbeitsausfall von 50 %. Die BA zahlt 600,00 Euro. Somit können
                        noch 400,00 Euro netto anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

                                                               1.200,00 Euro                         800,00 Euro
                            Beispiel 2                                          2.000,00 Euro

                        Ein Arbeitnehmer verdient 2.000,00 Euro netto. Für die Dauer von 3 Monaten
                        hat er einen Arbeitsausfall von 100 %. Die BA zahlt 1.200,00 Euro. Somit
                        können noch 800,00 Euro netto anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

                                     50 % Nettogehalt der Hauptbeschäftigung            Erstattetes Kurzarbeitergeld der BA
                                     100 % Nettogehalt der Hauptbeschäftigung           Möglicher Nettozuverdienst

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 66
Beschäftigung
Elterngeld: Übergangsweise reformiert

Reformierung des Elterngelds im Zuge der Corona-Pandemie
     Eltern in systemrelevanten Berufen, die ihre Elterngeldmonate Corona bedingt
      zwischen 01.03. und 31.12.2020 nicht nehmen, können auch nach dem 14. Monat
      des Kindes in Elternzeit gehen (spätestens bis Juni 2021).
     Eltern verlieren ihren Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie Corona bedingt mehr
      oder weniger arbeiten als geplant.
     Corona bedingte Einkommensverluste zwischen 01.03. und 31.12.2020 können bei
      der Elterngeldberechnung ausgeklammert werden.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 67
Beschäftigung
Elterngeld: Übergangsweise reformiert
Reformvorhaben 2021
     Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld.
     Eltern, die während des Elterngeldbezugs eine Teilzeitbeschäftigung
      ausüben, sollen 32 statt 30 Wochenstunden arbeiten können.
     Eltern sollen einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten, falls ihr Kind
      sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren
      wird.

BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 68
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!

           Gut, dass die Entscheidung
           in Ihrer Hand liegt!
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