Meine Gesundheit. Meine Entscheidung - BKK Linde
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Beiträge Rechengrößen 2021 Entgeltgrenzen (in Euro) Geltungsbereich jährlich monatlich West 85.200,00 7.100,00 BBG RV/ALV Ost 80.400,00 6.700,00 BBG KV/PV West/Ost 58.050,00 4.837,50 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) West/Ost 64.350,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.) West/Ost 58.050,00 Geringverdienergrenze West/Ost 325,00 Geringfügigkeitsgrenze West/Ost 450,00 West 39.480,00 3.290,00 Bezugsgröße in der SV Ost – KV/PV 39.480,00 3.290,00 Ost – RV/ALV 37.380,00 3.115,00 BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 4
Beiträge Rechengrößen 2020 Entgeltgrenzen (in Euro) Geltungsbereich jährlich monatlich West 82.800,00 6.900,00 BBG RV/ALV Ost 77.400,00 6.450,00 BBG KV/PV West/Ost 56.250,00 4.687,50 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) West/Ost 62.550,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.) West/Ost 56.250,00 Geringverdienergrenze West/Ost 325,00 Geringfügigkeitsgrenze West/Ost 450,00 West 38.220,00 3.185,00 Bezugsgröße in der SV Ost – KV/PV 38.220,00 3.185,00 Ost – RV/ALV 36.120,00 3.010,00 BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 5
Beiträge Krankenversicherung Beitragssätze 2021 Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 % Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz: 1,3 % Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 1,3 % * * Anstelle eines individuellen Zusatzbeitrags erhebt die Krankenkasse für bestimmte Personenkreise (z.B. ALG II-Bezieher, Geringverdiener, Personen die an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen) einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser wird vom GKV-Schätzerkreis ermittelt und vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 6
Beiträge Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV Höchstbeitragszuschuss 2021 Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch: 4.837,50 Euro x 7,3 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch: 4.837,50 Euro x 7,0 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz Privat krankenversicherte Arbeitnehmer: 4.837,50 Euro x 7,3 % (bzw. 7,0 %) + 4.837,50 Euro x halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021 BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 7
Beiträge Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten PV Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2021 = 73,77 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,525 % 1 Ausnahme Sachsen; Höchstzuschuss 2021 = 49,58 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,025 % 2 1 Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen PV – der vom Versicherten allein zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht zuschussfähig. 2 Hier trägt der Arbeitgeber nur 1,025 %; 2,025 % (+ ggf. den Beitragszuschlag für Kinderlose) trägt der Arbeitnehmer. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 8
Beiträge Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit Ab 01.01.2021 Steuerfrei 8 % der RV-BBG West – jährlich 2021: 6.816,00 Euro 4 % der RV-BBG West Sozialversicherungsfrei 2021: 3.408,00 Euro – jährlich BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 9
Beiträge Weitere Beitragssätze 2021 Arbeitslosenversicherung: 2,40 % Pflegeversicherung: 3,05 % Rentenversicherung: 18,60 % Insolvenzgeldumlage: 0,12 % Künstlersozialabgabe: 4,20 % BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 10
Beiträge Umlage- und Erstattungssätze 2021 Ausgleichsverfahren U1 und U2 Umlage Umlagesatz Erstattungssatz U1 – ermäßigter Umlagesatz 1,80 % 50 % U1 – allgemeiner Umlagesatz 2,20 % 60 % U1 – erhöhter Umlagesatz 4,10 % 80 % U2 0,89 % 100 % BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 11
Beiträge Fälligkeit der GSV-Beiträge 2021 Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit * Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Fällig bis 27. 24. 29. 28. 27. 28. Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Fällig bis 28. 27. 28. 27. 26. 28. * Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 12
Beiträge Nachweis der GSV-Beiträge 2021 Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit * Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Fällig bis 25. 22. 25. 26. 25. 24. Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Fällig bis 26. 25. 24. 25. 24. 23. * Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. Abgabetermin für den Beitragsnachweis ist 2 Arbeitstage vorher. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 13
Beiträge Sozialgarantie 2021 Konjunkturpaket Eine Corona bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten soll verhindert werden. Zu diesem Zweck werden die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 % stabilisiert. Ein darüber hinausgehender Finanzbedarf der Sozialversicherungsträger soll durch milliardenschwere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Voraussichtliche Kosten für 2020: 5,3 Mrd. Euro. Voraussichtliche Kosten für 2021: noch unklar. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 14
JAE-Grenze
JAE-Grenze Grundsatz Ausscheiden aus der Versicherungspflicht Arbeitnehmer sind ab 01.01.2021 krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2020 (= 62.550,00 Euro), als auch die JAE-Grenze 2021 (= 64.350,00 Euro) überschreitet. Berufsanfänger mit einem Entgelt über der JAE-Grenze sind ab Beschäftigungsaufnahme krankenversicherungsfrei. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 16
JAE-Grenze Besondere JAE-Grenze Vertrauensschutzregelung Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 die JAE-Grenze überschritten hatten und deshalb versicherungsfrei und bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert waren, gilt eine besondere JAE- Grenze (2021: 58.050,00 Euro). Arbeitgeber müssen bei einer Neueinstellung prüfen, ob die besondere JAE-Grenze anzuwenden ist. Die besondere JAE-Grenze gilt auch bei zwischenzeitlicher Krankenversicherungspflicht weiter. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 17
JAE-Grenze Grundsatz Eintritt der Versicherungspflicht Die Versicherungspflicht tritt grundsätzlich sofort ein. Unterschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann die Versicherungspflicht auch unterjährig eintreten. Ausnahme: Kurzfristige Entgeltminderung. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 18
JAE-Grenze Kurzfristige Entgeltminderungen Kurzfristige Entgeltminderungen Entgeltminderungen haben keine Auswirkungen auf eine bestehende Krankenversicherungsfreiheit, wenn die Minderung die Rückkehr zu den die Entgeltminderung des laufenden oder annähernd den nur von kurzer Dauer Arbeitsentgelts Verhältnissen vor der ist (in der Regel zeitlich im Vorfeld Entgeltminderung nicht länger als befristet ist, absehbar ist und drei Monate). Ausnahme Die neue Regel gilt nicht für Teilzeitbeschäftigungen während einer Elternzeit oder einer Pflegezeit. Solche Tätigkeiten sind versicherungsrechtlich immer neu zu beurteilen. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 19
I. Teil - Meldungen
Meldungen Jahresmeldung 2020 Abgabe der Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum: 15.02.2021 Meldezeitraum bei durchgehender Beschäftigung: 01.01.2020 – 31.12.2020 Jahresmeldung entfällt bei Unterbrechungsmeldung Sonstiger Meldung Abmeldung BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 21
Meldungen Jahresmeldung 2020 Beispiel 1 – Abmeldung statt Jahresmeldung Ein seit Jahren beschäftigter Arbeitnehmer kündigt sein Beschäftigungsverhältnis zum 31.12.2020. Abmeldung zum 31.12.2020 Beschäftigungszeit 01.01. bis 31.12.2020 Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beschäftigungsende) 30 BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 22
Meldungen Jahresmeldung 2020 Beispiel 2 – Sonstige Meldung statt Jahresmeldung Eine Mitarbeiterin scheidet zum 31.12.2020 wegen Überschreitens der JAE-Grenze aus der Krankenversicherungspflicht aus. Ab 01.01.2021 ist sie privat kranken- und pflegeversichert. Es besteht weiterhin RV- und ALV-Pflicht. Abmeldung mit Beitragsgruppe 1111 zum 31.12.2020 Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel) 32 Anmeldung mit Beitragsgruppe 0110 zum 01.01.2021 Grund der Abgabe (Anmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel) 12 BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 23
Meldungen UV-Jahresmeldung 2020 Meldegrund 92 Abgabe der UV-Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer spätestens bis zum: 16.02.2021 Meldezeitraum: 01.01.2020 – 31.12.2020 Wichtig: Die UV-Jahresmeldung kann durch keine andere Meldung ersetzt werden. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 24
Meldungen UV-Jahresmeldung 2020 Beispiel Beschäftigung bei Arbeitgeber A 01.02. – 31.03.2020 AE 4.000,00 Euro 01.06. – 31.07.2020 AE 4.000,00 Euro 01.10. – 31.10.2020 AE 2.000,00 Euro Meldungen zur Sozialversicherung 01.02. – 31.03.2020 AE 4.000,00 Euro GD 30 01.06. – 31.07.2020 AE 4.000,00 Euro GD 30 01.10. – 31.10.2020 AE 2.000,00 Euro GD 30 UV-Jahresmeldung 01.01. – 31.12.2020 AE 10.000,00 Euro GD 92 BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 25
Meldungen Unfallversicherung Elektronischer Lohnnachweis – Beitragsjahr 2020 Inhalt: Gefahrtarifstellen sowie die darauf entfallenden Unfallversicherungsentgelte, Arbeitsstunden und Arbeitnehmer. Abgabe des elektronischen Lohnnachweises für das Beitragsjahr 2020 spätestens bis zum 16.02.2021. Stammdatendienst Automatisierter Abgleich der für Unternehmen bei der DGUV hinterlegten Daten (z. B. Mitgliedsnummer und Gefahrtarifstellen). Zeitpunkt: Vor Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 26
Steuerrecht
Steuerrecht I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz Corona-Bonus Arbeitgeber können vom 01.03. bis 31.12.2020 eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 1.500,00 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei zahlen. Voraussetzung: Die Prämie darf nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen, sondern muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Die Prämie kann auch Minijobbern gezahlt werden, da sie nicht zum sozialversicherungs- pflichtigen Entgelt gezählt wird. Kurzarbeitergeld Zuschuss des Arbeitgebers bleibt bis 31.12.2021 steuerfrei. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 28
Steuerrecht I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz Kinderbonus 300 Euro pro Kind, für das Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht. Keine Anrechnung auf Grundsicherung und Sozialleistungen. Berücksichtigung beim Familienlastenausgleich. Entlastungsbetrag 4.008,00 Euro (vorher 1.908,00 Euro) für Alleinerziehende in 2020 und 2021. Kann als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 29
Steuerrecht I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz Dienstwagen 0,25-Prozent-Regelung für Elektrodienstwagen bis zu einem Kaufpreis von 60.000,00 Euro (ab Steuerjahr 2020; vorher 40.000 Euro). Anschaffungszeitpunkt nach dem 31.12.2018. Mehrwert- und Umsatzsteuer Temporäre Absenkung 01.07. – 31.12.2020 01.01. – 30.06.2021 ab 01.07.2021 Allgemeiner Satz 16 % 19 % Ermäßigter Satz 5% 7% Restaurant- und Verpflegungs- 5% 7% 19 % dienstleistungen BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 30
Steuerrecht Zweites Familienentlastungsgesetz Grundfreibetrag 2020: 9.408,00 Euro 2021: 9.744,00 Euro 2022: 9.984,00 Euro Steuerstufen Jahreseinkommen Steuersatz 2020 2021 2022 14 % ab 9.409,00 Euro ab 9.745,00 Euro ab 9.985,00 Euro 42 % ab 57.052,00 Euro ab 57.919,00 Euro ab 58.788,00 Euro 45 % ab 270.501,00 Euro ab 274.613,00 Euro ab 278.732,00 Euro BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 31
Steuerrecht Zweites Familienentlastungsgesetz Kindergeld 2021 Erstes und zweites Kind: 219,00 Euro (bisher 204,00 Euro) Drittes Kind: 225,00 Euro (bisher 210,00 Euro) Jedes weitere Kind: 250,00 Euro (bisher 235,00 Euro) Freibeträge 2021 – je Elternteil Kinderfreibetrag: 2.730,00 Euro (bisher 2.586,00 Euro) Betreuungsfreibetrag: 1.464,00 Euro (bisher 1.320,00 Euro) BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 32
Steuerrecht Abbau des Solidaritätszuschlags Anhebung der Freigrenzen Kein Solidaritätszuschlag bis zu einer Steuerlast von 16.956,00 Euro statt 972,00 Euro (Einzelveranlagung), von 33.912,00 Euro statt 1.944,00 Euro (Zusammenveranlagung). Ausweitung der Milderungszone Verminderter Solidaritätszuschlag bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717,00 bis 96.409,00 Euro (Einzelveranlagung), von 123.434,00 Euro bis 192.818,00 Euro (Zusammenveranlagung). BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 33
Steuerrecht Abbau des Solidaritätszuschlags Ausweitung der Milderungszone - Jahreseinkommen Aufgrund unterschiedlicher Freibeträge handelt es sich hier nur um ungefähre Werte. Kein Soli Teilweise befreit Voller Soli Jahreseinkommen Jahreseinkommen Jahreseinkommen Familie, 151.000 Euro – < 151.000 Euro * > 221.000 Euro * zwei Kinder 221.000 Euro * Alleinstehend, 73.000 Euro – < 73.000 Euro * > 109.000 Euro * keine Kinder 109.000 Euro * * Ungefährer Wert; Quelle: Bundesfinanzministerium BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 34
Versicherung
Versicherung Geringfügig Beschäftigte Befristete Corona-Sonderregelung vom 01.03 bis 31.10.2020 Kurzfristig Beschäftigte: Die Zeitgrenze wurde von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben. Kurzfristige Beschäftigungen, die über den 31.10.2020 hinausgehen, sind ab dem 01.11. neu zu beurteilen. Geringfügig entlohnte Beschäftigte: Ein unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist in bis zu fünf statt in bis zu drei Monaten möglich. Zuständiger Sozialversicherungsträger bei Fragen zur Beurteilung: Minijob-Zentrale. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 36
Versicherung Familienversicherung Rückwirkend zum 01.01.2020 nur noch ein Grenzwert Die Einkommensgrenze in Höhe von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (2020: 455,00 Euro) überschreitet seit Anfang 2020 die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte. Rückwirkend zum Jahresbeginn gilt daher nur noch eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung (1/7 der monatlichen Bezugsgröße) – ob Minijob oder nicht. Einkommensgrenze 2020: 455,00 Euro, Einkommensgrenze 2021: 470,00 Euro. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 37
Krankenversicherung
Krankenversicherung Krankenkassenwahlrecht vereinfacht Ab 01.01.2021 Das Mitglied teilt der neuen Krankenkasse seinen Wechselwunsch mit. Eine Kündigungserklärung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Neue Krankenkasse Mitglied Bisherige Krankenkasse Meldet die Kündigung der Informiert den Bestätigt innerhalb von zwei bisherigen Krankenkasse Arbeitgeber Wochen nach Eingang der (KK-MV) und stellt eine über den Meldung das Ende der Mitgliedsbescheinigung aus. Krankenkassenwechsel. Mitgliedschaft. (KK-MV) Kürzere Bindungsfrist Mitglieder, die ihre Krankenkasse während einer bestehenden Mitgliedschaft wechseln möchten, können dies künftig bereits nach 12 Monaten tun (bisher 18 Monate). BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 39
Krankenversicherung Krankenkassenwahlrecht vereinfacht Sofortiges Wahlrecht Bei jeder Statusänderung (z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel oder dem Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine selbstständige Tätigkeit) kann eine neue Krankenkasse gewählt werden. Das Mitglied braucht hierfür weder bei der bisherigen Krankenkasse zu kündigen noch ist eine Bindungsfrist einzuhalten. Kündigung durch das Mitglied Eine Kündigung des Mitglieds bei der bisherigen Krankenkasse ist nur noch dann erforderlich, wenn die GKV verlassen wird (um z. B. in die PKV zu wechseln oder weil der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird). BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 40
Krankenversicherung Krankenkassenwahlrecht vereinfacht Sofortiges Wahlrecht – Beispiel Mitgliedschaft bei der AOK seit 01.03.2021. Beschäftigung bei Arbeitgeber A endet zum 31.05.2021. Neue Beschäftigung bei Arbeitgeber B beginnt zum 01.06.2021. Mitgliedschaft bei der BKK Linde wird am 03.06.2021 beantragt (Wahlrecht wurde innerhalb von 2 Wochen ausgeübt). Der Arbeitgeber B wird über die Ausübung des Wahlrechts ebenfalls am 03.06.2021 informiert. Der Krankenkassenwechsel zum 01.06.2021 kommt grundsätzlich zustande. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 41
Krankenversicherung Krankenkassenwahlrecht vereinfacht Wahlrecht bei unverändertem Versicherungsverhältnis Das Wahlrecht ist gegenüber der neuen Krankenkasse auszuüben. Allgemeine Bindefrist von 12 Monaten ist einzuhalten. Kündigungsfrist von 2 Monaten ist einzuhalten. Schriftliche Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse ist nicht notwendig. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 42
Krankenversicherung Krankenkassenwahlrecht vereinfacht Wahlrecht bei unverändertem Versicherungsverhältnis – Beispiel Die Mitgliedschaft bei der AOK besteht aufgrund einer jahrelangen Beschäftigung. Die Allgemeine Bindefrist von 12 Monaten ist dadurch erfüllt. Das Wahlrecht wird gegenüber der BKK Linde am 18.02.2021 ausgeübt. Die Kündigungsfrist besteht bis zum 30.04.2021. Der Arbeitnehmer informiert nach Bestätigung der Mitgliedschaft seinen Arbeitgeber. Der Krankenkassenwechsel kommt grundsätzlich zum 01.05.2021 zustande. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 43
II. Teil - Meldungen
Meldungen 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021 Elektronische Mitgliedsbescheinigung Papiergebundene Mitgliedsbescheinigungen entfallen teilweise. Arbeitnehmer haben den Arbeitgeber über die zuständige Krankenkasse zu informieren. Arbeitgeber erhalten nach einer Anmeldung eine elektronische Mitteilung über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Mitgliedschaft. Die Mitteilung erfolgt unabhängig vom Versicherungsstatus. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 45
Meldungen 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021 Elektronische Mitgliedsbescheinigung – Beispiel Ein Arbeitnehmer ist seit Jahren bei der BKK Linde krankenversichert. Zum 01.02.2021 nimmt er eine Beschäftigung bei Arbeitgeber A auf und teilt diesem mit, dass er bei der BKK Linde versichert ist. Der Arbeitgeber A meldet den Arbeitnehmer zum 01.02.2021 bei der BKK Linde an. Beurteilung Die Anmeldung bei der BKK Linde war korrekt. Der Arbeitgeber A erhält von der BKK Linde folgende Rückmeldung: Feststellung zur Mitgliedschaft: „J“ Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: 01.02.2021 BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 46
Meldungen 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021 Variante (Anmeldung bei unzuständiger Krankenkasse) Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer irrtümlich bei der BKK Linde an. Diese meldet daraufhin wie folgt zurück: Feststellung zur Mitgliedschaft: „N“ Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: Keine Angabe BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 47
Meldungen 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021 Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen Ab dem 01.01.2021 können Krankenkassen fehlende Jahresmeldungen (einmalig) elektronisch anfordern. Reagiert der Arbeitgeber hierauf nicht, erfolgt die weitere Korrespondenz außerhalb des elektronischen Arbeitgeber-Meldeverfahrens. Entfall Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ Aufgrund des hohen Aufklärungsbedarfs und einer fehlenden Praxisrelevanz ist die Kennzeichnung einer Mehrfachbeschäftigung ab dem 01.01.2021 nicht mehr erforderlich. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 48
Meldungen Bestandsprüfung Änderung der Gemeinsamen Grundsätze zum 01.01.2021 Begrenzung auf Meldungen nach § 28a Absatz 1 und 2 SGB IV. Bei fehlender Erreichbarkeit des Arbeitgebers ist ein Einvernehmen mit dem Beschäftigten herzustellen. Übernahme von geänderten Versicherungsnummern in den Datenbestand des Arbeitgebers. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 49
Rentenversicherung
Rentenversicherung Rente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) 2019 und 2021: 6.300,00 Euro 2020 (einmalig erhöht): 44.590,00 Euro Anrechnung auf die Rente Übersteigendes Einkommen wird zu 40 % angerechnet. Hinzuverdienstdeckel (2020 ausgesetzt): Höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre wird mit der Rente zzgl. Hinzuverdienst verglichen. Übersteigende Beträge werden zu 100 % auf die Rente angerechnet. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 51
Rentenversicherung Rente und Hinzuverdienst Beispiel Ein Altersrentner, 63 Jahre, bezieht eine monatliche Rente von 1.500,00 Euro. Nebenher verdient er 24.000,00 Euro jährlich bzw. 2.000,00 Euro monatlich. Sein Hinzuverdienstdeckel beträgt 2.500,00 Euro monatlich. Berechnung 24.000,00 Euro – 6.300,00 Euro 17.700,00 Euro Anrechnungsbetrag: 17.700,00 x 40 % 7.080,00 Euro/Jahr (590,00 Euro/Monat) Zahlbetrag der Rente: 1.500,00 Euro – 590,00 Euro 910,00 Euro Deckelung: 2.910,00 Euro (2.000,00 Euro + 910,00 Euro) – 2.500,00 Euro 410,00 Euro Die 410,00 Euro werden zu 100 % angerechnet. Hieraus ergibt sich eine Monatsrente von 500,00 Euro (910,00 Euro – 410,00 Euro). Aber: Die für 2020 geltende Hinzuverdienstgrenze von 44.590,00 Euro wird nicht überschritten. Somit erfolgt keine Einkommensanrechnung (da auch der Hinzuverdienstdeckel für 2020 ausgesetzt wurde). BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 52
Rentenversicherung Versicherungspflicht für Selbstständige? Allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige 80 % der rund vier Millionen Selbstständigen in Deutschland sind nicht rentenversicherungspflichtig und oft auch nicht anderweitig abgesichert. Selbstständige sollen daher in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden; ein bereits für die erste Jahreshälfte 2020 geplanter Gesetzentwurf lag bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht vor. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 53
Rentenversicherung Versicherungspflicht für Selbstständige? Handwerker Bei Meisterzwang besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Im Februar 2020 wurde in zwölf Branchen der Meisterzwang und damit die Rentenversicherungspflicht wieder eingeführt. Übergangsregelung: Selbstständige, die allein wegen der Wiedereinführung des Meisterzwangs rentenversicherungspflichtig geworden wären, werden insoweit nicht rentenversicherungspflichtig. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 54
Rentenversicherung Versicherungspflicht für Selbstständige? Handwerksbranchen, bei denen wieder Meisterzwang eingeführt wurde: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Glasveredler Betonstein- und Terrazzohersteller Raumausstatter Behälter- und Apparatebauer Orgel- und Hamoniumbauer Rollladen- und Sonnenschutztechniker Böttcher Drechsler und Holzspielzeugmacher Estrichleger Schilder- und Lichtreklamehersteller Parkettleger BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 55
Beschäftigung
Beschäftigung Mindestlohn 2021 Beschluss der Mindestlohnkommission Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in vier Schritten: Mindestlohn / Std. Aktuell 9,35 Euro Ab 01.01.2021 9,50 Euro Ab 01.07.2021 9,60 Euro Ab 01.01.2022 9,82 Euro Ab 01.07.2022 10,45 Euro BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 57
Beschäftigung Mindestlohn 2021 Der Mindestlohn gilt u. a. nicht für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mindestausbildungsvergütung) Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von 3 Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 58
Beschäftigung Neue EU-Entsenderichtlinien seit 30.06.2020 Im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz (AEntG) wurden die europäischen Entsenderichtlinien in Deutschland reformiert. Zahlreiche Neuregelungen gelten nun auch für ausländische Arbeitnehmer - und zwar in allen Branchen. Vergütung Aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, auf Überstundenzuschläge, Zulagen und ggf. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, auf Sachleistungen des Arbeitgebers, soweit sie gesetzlich oder in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorgeschrieben sind. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 59
Beschäftigung Neue EU-Entsenderichtlinien seit 30.06.2020 Unterkünfte Arbeitgeber müssen die Vorgaben der deutschen Arbeitsstättenverordnung einhalten, wenn sie Unterkünfte bereitstellen / vermitteln. Entsendezulage Zulagen, die Entsendekosten (Unterkunft, Reise, Verpflegung) ausgleichen sollen, sind kein Bestandteil der Entlohnung und dürfen daher nicht auf den Lohn angerechnet werden. Zulagen für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht auf den Mindestlohn anzurechnen. Reisekosten für dienstliche Reisen im Inland sind vom Arbeitgeber zu übernehmen. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 60
Beschäftigung Neue EU-Entsenderichtlinien seit 30.06.2020 Langzeitentsendungen Für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die von ihrem Arbeitgeber länger als zwölf Monate entsandt werden, gelten nach Ablauf dieser Zeit alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen (Fristverlängerung um sechs Monate in Ausnahmenfällen möglich). Leiharbeiter Die Regelungen des AEntG finden auch auf Leiharbeitnehmer Anwendung, die in Deutschland eingesetzt werden. Ausnahmen gelten für Erstmontage- und Einbauarbeiten, die maximal acht Tage innerhalb eines Jahres BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 61
Beschäftigung 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021 Unter bestimmten Voraussetzungen gelten bei Entsendungen in einen anderen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. die Schweiz weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Der Nachweis im Beschäftigungsstaat erfolgt mit der sogenannten A1-Bescheinigung. Rückblick: seit dem 01.01.2018 können A1-Bescheinigung maschinell beantragt werden seit dem 01.01.2019 ist das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren für alle Beteiligten verpflichtend Beantragung und Ausstellung in Papierform nicht mehr möglich BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 62
Beschäftigung 7. SGB IV-ÄndG: Änderungen zum 01.01.2021 Im Rahmen des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes wird das A1-Verfahren zum 01.01.2021 geändert bzw. ergänzt. A1-Antragsverfahren erweitert auf Beamte/Beschäftigte im öffentlichen Dienst, beschäftigte Seeleute, Flug- und Kabinenbesatzungen, gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte. Neue Anlagen in den Gemeinsamen Grundsätzen Die jeweiligen Datensatzbeschreibungen wurden den Gemeinsamen Grundsätzen als neue Anlagen hinzugefügt und die Gesamtheit aller Anlagen neu nummeriert. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 63
Beschäftigung Kurzarbeitergeld Maßnahmen der Sozialschutzpakete I und II – Kurzarbeitergeld Erleichterter Zugang Die Anmeldung von Kurzarbeit ist bereits möglich, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten (bisher mindestens 1/3) von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres Bruttoentgelts betroffen sind und die Kurzarbeit bis zum 31.03.2021 begonnen wird. Kein Aufbau von Minusstunden erforderlich Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird verzichtet. Verlängerung der Bezugsdauer Für Betriebe, die Kurzarbeit bis zum 31.12.2020 eingeführt haben, wird die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert – längstens bis zum 31.12.2021. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 64
Beschäftigung Kurzarbeitergeld Sozialversicherungsbeiträge Für Arbeitsausfälle zu zahlende SV-Beiträge werden den Unternehmen bis 30.06.2021 vollständig, und vom 01.07. bis 31.12.2021 zur Hälfte erstattet (wenn die Kurzarbeit bis zum 30.06.2021 eingeführt wird). Erhöhung des Kurzarbeitergeldes Für Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt um mindestens 50 % reduziert ist, wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat gestaffelt erhöht. Gilt bis 31.12.2021 für Ansprüche auf Kurzarbeitergeld, die bis zum 31.03.2021 entstanden sind. Kurzarbeitergeld für Berufstätige mit Kind in Höhe von 67 % des ausgefallenen Nettolohns. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 65
Beschäftigung Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst 1.000,00 Euro 600,00 Euro 400,00 Euro Beispiel 1 2.000,00 Euro Ein Arbeitnehmer verdient 2.000,00 Euro netto. Für die Dauer von 3 Monaten hat er einen Arbeitsausfall von 50 %. Die BA zahlt 600,00 Euro. Somit können noch 400,00 Euro netto anrechnungsfrei hinzuverdient werden. 1.200,00 Euro 800,00 Euro Beispiel 2 2.000,00 Euro Ein Arbeitnehmer verdient 2.000,00 Euro netto. Für die Dauer von 3 Monaten hat er einen Arbeitsausfall von 100 %. Die BA zahlt 1.200,00 Euro. Somit können noch 800,00 Euro netto anrechnungsfrei hinzuverdient werden. 50 % Nettogehalt der Hauptbeschäftigung Erstattetes Kurzarbeitergeld der BA 100 % Nettogehalt der Hauptbeschäftigung Möglicher Nettozuverdienst BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 66
Beschäftigung Elterngeld: Übergangsweise reformiert Reformierung des Elterngelds im Zuge der Corona-Pandemie Eltern in systemrelevanten Berufen, die ihre Elterngeldmonate Corona bedingt zwischen 01.03. und 31.12.2020 nicht nehmen, können auch nach dem 14. Monat des Kindes in Elternzeit gehen (spätestens bis Juni 2021). Eltern verlieren ihren Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie Corona bedingt mehr oder weniger arbeiten als geplant. Corona bedingte Einkommensverluste zwischen 01.03. und 31.12.2020 können bei der Elterngeldberechnung ausgeklammert werden. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 67
Beschäftigung Elterngeld: Übergangsweise reformiert Reformvorhaben 2021 Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Eltern, die während des Elterngeldbezugs eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, sollen 32 statt 30 Wochenstunden arbeiten können. Eltern sollen einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten, falls ihr Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren wird. BKK LINDE | Wiesbaden, 22. Dezember 2020 | Seite 68
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