Merkblatt - Steuerfreie Arbeitgeber leistungen 2020: ABC der Zuwendungen an Arbeitnehmer - bei PKF Deutschland

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Merkblatt - Steuerfreie Arbeitgeber leistungen 2020: ABC der Zuwendungen an Arbeitnehmer - bei PKF Deutschland
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Steuerfreie Arbeitgeber­
leistungen 2020:
ABC der ­Zuwendungen
an Arbeitnehmer
Merkblatt - Steuerfreie Arbeitgeber leistungen 2020: ABC der Zuwendungen an Arbeitnehmer - bei PKF Deutschland
PKF MERKBLATT | STEUERFREIE ARBEITGEBERLEISTUNGEN

       MERKBLATT

    Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2020:
    ABC der Zuwendungen an Arbeitnehmer
    Im Rahmen der Personalbetreuung spielen Maßnahmen der Arbeitnehmerförderung eine große
    ­Rolle. Welche Kosten können für welche Handlungsfelder in welcher Höhe steuerfrei vom Arbeit­
     geber übernommen werden? Im Folgenden erfahren Sie in ABC-Form kompakt aufbereitet alles
     Wissenswerte zu diesem Thema.

    Aktien und andere Unternehmensanteile                          sie „angemessen“ sind und die Notwendigkeit von einem
                                                                   Augenarzt bescheinigt wurde.
    Verbilligte oder kostenlose Überlassung von Anteilen:
    geldwerter Vorteil bis 360 € im Jahr sind steuer- und          Beratungs- und Betreuungsleistungen
    ­sozialversicherungsfrei.
                                                                   Leistungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunter­
    Arbeitgeberleistungen für öffentliche                          nehmen sind steuerfrei
    ­Verkehrsmittel „Job-Ticket“                                   » für die Beratung in sozialen Angelegenheiten (z. B.
                                                                      Pflegeberatung),
    Job-Tickets und Zuschüsse zu nachgewiesenen Kosten             » für die Vermittlung von Betreuungspersonen für Kin­
    für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Monatsti­      der oder pflegebedürftige Angehörige sowie
    cket) sind steuer- und sozialversicherungsfrei.                » für die beruflich veranlasste zwingende kurzfristige
                                                                      Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr oder
    Voraussetzung:                                                    behinderten Kindern im Haushalt des Arbeitnehmers
    » Die Vergünstigung muss durch den Arbeitgeber an                 (z. B. bei Dienstreise oder Fortbildung).
       einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhält­
       nisses erfolgen.                                            Der Höchstbetrag für die steuerfreie Übernahme der
    » Der Zuschuss kann durch die kostenlose oder ver­             Aufwendungen liegt bei 600 € pro Jahr.
       günstigte Überlassung einer Karte für öffentliche Ver­
       kehrsmittel erfolgen.                                       Beihilfe in Notfällen
    » Der Zuschuss muss zusätzlich zum Arbeitslohn
       gewährt werden.                                             Steuer- und sozialversicherungsfreie Beihilfe durch den
    » Begünstigt sind Fahrten zwischen Wohnung und ers­            Arbeitgeber bis 600 € im Jahr, wenn der Arbeitnehmer
       ter Tätigkeitsstätte und alle weiteren Fahrten im öf­       durch Notsituationen finanziell belastet wird, z. B.:
       fentlichen Personennahverkehr. Luftverkehr und Ta­          » Krankheit oder Tod eines Familienangehörigen,
       xen sind ausdrücklich ausgeschlossen.                       » Hochwasser,
                                                                   » Brand,
    WICHTIG: Diese steuerfreien Leistungen werden auf die          » Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haf­
    Entfernungspauschale angerechnet. Dadurch soll eine               tung.
    doppelte Vergünstigung verhindert werden. Sollte dies          Die Steuerbefreiung gilt für Bar- und Sachzuwendungen.
    vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht gewünscht wer­
    den, ist eine Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber        Berufskleidung (typische)
    möglich (siehe Punkt Pauschalierung).
                                                                   Der Arbeitgeber kann die Kosten für Berufskleidung
    Bildschirmarbeitsplatz/Brille                                  steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen, wenn
                                                                   folgende Voraussetzungen vorliegen:
    Arbeitnehmern, die am Computer arbeiten, können die            » die private Nutzung muss ausgeschlossen sein,
    Kosten einer Sehhilfe steuerfrei erstattet werden, sofern      » der Erwerb muss im Fachgeschäft stattgefunden

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­ aben oder eine dauerhafte Kennzeichnung als Be­
   h                                                        den Arbeitgeber (Arbeitgeber ist Eigentümer) ist steuer-
   rufskleidung tragen (z. B. Logo des Unternehmens).       und sozialversicherungsfrei.

Betriebsveranstaltungen                                     Direktversicherungen – betriebliche Alters-
                                                            vorsorge
Betriebsveranstaltungen sind bis zur Höhe der Bruttokos­
ten von 110 € steuer- und sozialversicherungsfrei (Frei­    Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung im
betrag) je Arbeitnehmer und je Veranstaltung (Kosten für    ersten Dienstverhältnis sind bis zu 4 % der Beitragsbe­
teilnehmende Angehörige [Nicht-Arbeitnehmer] sind dem       messungsgrenze in der Rentenversicherung West (bis
betreffenden Arbeitnehmer zuzurechnen); max. 2 Veran­       3.312 €/Jahr bzw. 276 €/Monat) steuer- und sozialver­
staltungen pro Jahr.                                        sicherungsfrei.
» Übliche Zuwendungen (z. B. Speisen, Getränke,
    Übernahme von Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Aufwen­     Weitere 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, also in
    dungen für Musik, Geschenke bis 60 €, usw.).            Summe 8 %, sind zudem steuerfrei, jedoch nicht mehr
» Kosten für Raummiete oder Veranstaltungsplanung           sozialversicherungsfrei.
    müssen wieder mit eingerechnet werden.
                                                            Seit 1.1.2019 muss der Arbeitgeber für neue betriebliche
ACHTUNG: Wird der Freibetrag überschritten, muss der        Altersvorsorgeverträge einen Pflichtzuschuss i. H. v. 15 %
überschreitende Betrag pauschal mit 25 % bis 28.2. des      zahlen (vgl. Betriebsrentenstärkungsgesetz).
Folgejahres versteuert werden. Wird diese Frist versäumt,
so kommen automatisch noch 40 % SV-Abgaben hinzu.           Doppelte Haushaltsführung

Computer und Telekommunikationsgeräte                       Der Arbeitgeber kann die notwendigen Mehraufwen­
                                                            dungen aus Anlass einer zeitlich unbeschränkten oder
Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von betrieb­        beschränkten doppelten Haushaltsführung steuer- und
lichen Computern und Telekommunikationsgeräten durch        sozialversicherungsfrei vergüten, soweit keine höheren

                                                                                                                         3
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    Beträge erstattet werden, als vom Arbeitnehmer als Wer­    Die Steuerbefreiung gilt jedoch NICHT für die in der Pra­
    bungskosten hätten abgezogen werden dürfen.                xis verbreiteten Modelle der Fahrradüberlassung im Wege
                                                               einer Gehaltsumwandlung, insbesondere beim soge­
    Fahrgeld                                                   nannten E-Bike-Leasing. Sollten Sie hierzu Fragen haben,
                                                               beraten wir Sie gerne ausführlich.
    Zahlungen von Fahrgeld des Arbeitgebers an seinen
    Arbeitnehmer bis max. zur Höhe der Pendlerpauschale        „Kostenloses“ Aufladen von eigenen Elektrofahr­
    (0,30 € pro km für 15 Tage im Monat für Fahrten zwischen   zeugen im Betrieb
    Wohnung und „erster Tätigkeitsstätte“) sind steuer- und    » Erlauben Arbeitgeber das kostenlose „Betanken“ von
    sozialversicherungsfrei.                                      Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen (Privatauto
                                                                  oder auch Firmenfahrzeug) so ist dies steuer- und
    Fahrräder, Elektrofahrzeuge und                               sozialversicherungsfrei. Dies gilt für
    ­Ladestationen                                                • reine Elektro – oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge,
                                                                  • zulassungspflichtige S-Pedelecs, die schneller als
    Fahrräder und Elektrofahrzeuge                                   25 Stundenkilometer fahren,
    » Die Überlassung eines betrieblich genutzten Fahrrads        • Elektrofahrrädern (aus Billigkeitsgründen).
      oder E-Bikes, wenn es mit max. 25 km/h per Elektro­      » Die monatliche Freigrenze von 44 € kann im Gegen­
      motor betrieben wird, ist steuer- und sozialversiche­       satz zu Benzingutscheinen – zusätzlich in Anspruch
      rungsfrei.                                                  genommen werden.
    » Hinweis: Der Arbeitnehmer kann trotzdem die
      Anrechnung der Entfernungspauschale in seinen            Überlassung von Ladestationen für zu Hause
      Werbungskosten geltend machen.                           Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Ladesta­
    » Die Besteuerung von Elektro- und extern auflad­          tion für zu Hause überlassen, so ist diese lohnsteuer- und
      baren Hybridelektrofahrzeugen (auch E-Bikes, die         sozialversicherungsfrei.
      schneller als 25 km/h fahren können) erfolgt nach der    Ausnahme: Übereignung – hierzu siehe Punkt Pauscha­
      0,5 %-Regelung (anstelle der 1 %-Regelung)               lierung
      • für Fahrzeuge, die vom 1.1.2019 - 31.12.2030
         angeschafft/geleast werden.                           „Steuerfreier Auslagenersatz“ für das elektrische Auf-
      • Beachte: Emissionsgrenzen/Mindestreichweiten           laden eines Dienstfahrzeuges
                                                               Hier werden monatliche Pauschalen zugrunde gelegt:
                                                               » KEINE Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
                                                                  • 50 € für Elektrofahrzeuge
                                                                  • 25 € für Hybridelektrofahrzeuge
                                                               » EINE Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
                                                                  • 20 € für Elektrofahrzeuge
                                                                  • 10 € für Hybridelektrofahrzeuge

                                                               Fehlgeldentschädigung

                                                               Kommt der Arbeitnehmer im Betrieb mit der Kasse in
                                                               Berührung, kann eine monatliche steuer- und sozialver­
                                                               sicherungsfreie Fehlgeldentschädigung von bis zu 16 €
                                                               gezahlt werden (Freibetrag).

                                                               Gesundheitsförderung

                                                               Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit zusätzlich zum Ent­
                                                               gelt steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse zur
                                                               Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen.

                                                               Im Einzelnen sind dies die Bereiche:
                                                               » allgemeine Reduzierung von Bewegungsman-
                                                                  gel sowie Vorbeugung und Reduzierung speziel­

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ler gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und    » Nicht begünstigt sind die Beiträge für Fitness-
    gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme (z. B.        Studios.
    Rückenschule),                                        » Grenze der Zuwendung: 600 € pro Arbeitnehmer
»   Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter             und Jahr (Freibetrag)
    Belastungen des Bewegungsapparats,
»   allgemeine Vermeidung von Mangel- und Fehler-         WICHTIG: Die Maßnahme zur betrieblichen Gesund­
    nährung sowie Vermeidung und Reduktion von            heitsförderung MUSS zertifiziert sein, alternative Ange­
    Übergewicht,                                          bote erhöhen den Aufwand zur Genehmigung erheblich.
»   gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschafts-
    verpflegung (z. B. Ausrichtung der Betriebsver­       Geschenke
    pflegungsangebote an Ernährungsrichtlinien und
    Bedürfnisse der Beschäftigten, Schulungen des         Sachzuwendungen bis 60 € brutto (z. B. Blumen, Bücher,
    Küchenpersonals, Informations- und Motivierungs­      Genussmittel, Warengutscheine) zu besonderen persön­
    kampagnen),                                           lichen Anlässen (z. B. Geburtstag, Heirat, Geburt eines
»   Stressbewältigung und Entspannung (= Vermei­          Kindes, Bestehen einer Prüfung) sind steuer- und sozial­
    dung stressbedingter Gesundheitsrisiken),             versicherungsfrei
»   Förderung der individuellen Kompetenzen der Stress-   » mehrmals im Jahr möglich.
    bewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte      Ausnahme: Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig!
    Mitarbeiterführung,
»   Einschränkung des Suchtmittelkonsums (= allge­        RISIKO: Gutscheine in Form von aufladbaren Kreditkar­
    meine Förderung des Nichtrauchens, „rauch-frei“ im    ten sind derzeit in der Rechtsprechung umstritten.
    Betrieb, gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol,
    allgemeine Reduzierung des Alkoholkonsums, Nüch­      WICHTIG: Weiterhin sind seit 1.1.2020 „nachträgliche
    ternheit am Arbeitsplatz).                            Kostenerstattungen“ (z. B. Arbeitnehmer geht für 44 €
»   Begünstigt sind auch Yoga-Kurse, da es sich ent­      tanken und erhält nachträglich das Geld aus der Kasse)
    weder um verhaltens-/gesundheitsorientierte Bewe­     NICHT steuer- und sozialversicherungsfrei. Deshalb Gut­
    gungsprogramme oder um Vermeidung stressbe­           scheine ausgeben, gerne beraten wir Sie hierzu ausführ­
    dingter Gesundheitsrisiken handelt.                   lich.

                                                                                                                     5
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    Getränke                                                     » Reisenebenkosten (Taxi, Parkgebühren) nach Bele­
                                                                   gen
    Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen
    Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt zum Verzehr im    Grundlage: Nachweis der Reisekosten durch Reisekos­
    Betrieb zu Verfügung stellt, sind steuer- und sozialver­     tenabrechnung und Belege
    sicherungsfrei (z. B. Obst, Tee, Mineralwasser).
                                                                 Ausnahme: Beginnt der Arbeitnehmer an einem Tag eine
    Kindergartenzuschuss                                         Geschäftsreise, die er am folgenden Tag ohne Übernach­
                                                                 tung beendet, werden die Zeiten zusammengerechnet.
    Der Kindergartenzuschuss ist unter folgenden Vorausset­      Beträgt die Abwesenheit mehr als 8 Stunden, erhält er
    zungen steuer- und sozialversicherungsfrei:                  eine Verpflegungspauschale für den Tag, an dem er über­
    » für nicht schulpflichtige Kinder (bis zur Vollendung des   wiegend abwesend war.
       6. Lebensjahres),
    » Zuschuss muss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt           Führt der Arbeitnehmer an einem Tag mehrere Dienstrei­
       werden (keine Umwandlung von Barlohn möglich,             sen durch, darf er die Zeiten seiner Abwesenheit zusam­
       anders­lautende Rechtsprechung noch nicht von der         menrechnen. Ob der Arbeitnehmer eine Verpflegungs­
       Finanzverwaltung anerkannt),                              pauschale beanspruchen bzw. der Arbeitgeber eine
    » max. in Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten.           Verpflegungspauschale erstatten kann, hängt davon ab,
    » Voraussetzung: Originalbeleg über Zahlungen an             ob die Summe der Abwesenheitszeiten 8 Stunden über­
       Kindergärten liegen vor.                                  steigt.
    » Hinweis: Der Zuschuss kann auch geringfügig Be­
       schäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wer­       Sachbezüge bis 44 €
       den.
                                                                 Sachbezüge, die der Arbeitgeber kostenlos oder ver­
    Nutzung eigener Produkte oder Dienst­                        günstigt gewährt, sind bis zur Grenze von 44 € im Monat
    leistungen                                                   steuer- und sozialversicherungsfrei.

    Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 € (pro Jahr), wenn der       Gilt nicht für zweckgebundene Geldleistungen, nachträg­
    Arbeitgeber seinem Mitarbeiter verbilligt oder kostenlos     liche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vor­
    eigene Produkte oder Dienstleistungen überlässt (steuer-     teile, die auf einen Geldbetrag lauten.
    und sozialversicherungsfrei).
                                                                 Ausnahme: Gutscheine und Geldkarten, die nicht als
    Reisekosten                                                  Zahlungsdienste gelten, wenn sie zusätzlich zum ohnehin
                                                                 geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, z. B.:
    Der Ersatz oder die Erstattung von Reisekosten bei           » Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandels­
    Dienstreisen von Arbeitnehmern sind unter Beachtung             ketten oder regionale City-Cards,
    folgender Höchstwerte steuer- und sozialversicherungs­       » Tankkarten,
    frei:                                                        » Gutscheinkarten für einen Buchladen, Beauty- oder
    » Fahrtkosten mit dem eigenen PKW 0,30 €/gefahre­               Fitnesskarten,
         nen Kilometer                                           » Kinokarten.
    » Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesen­
         heitsdauer von (Stand 01/2020):                         Kein Sachbezug, sondern Barlohn liegt vor, wenn der
         mehr als 8 Std.       14 €                              Arbeitgeber seinem Mitarbeiter jeden Monat einen Ama-
         mind. 24 Std.         28 €                              zon-Gutschein im Wert von 44 € aushändigt. Denn die
    » mehrtägiger Abwesenheit mit Übernachtung für               Waren und Dienstleistungen auf Amazon können nicht
         An-/Abreisetag        14 €                              nur von einer begrenzten Anzahl von Akzeptanzpartnern
    » Ausnahme: Erhält der Arbeitnehmer auf der Dienst­          bezogen werden, sondern von unzähligen Händlern mit
         reise Mahlzeiten, müssen für das Frühstück 20 %         den verschiedensten Verkaufsmodellen.
         (5,60 €) und für Mittagessen und Abendbrot je 40 %
         (11,20 €) vom maximalen Tagessatz (28 €) gekürzt        Keine Anwendung bei Geldkarten, die als Geldersatz im
         werden. Die Kürzung darf jedoch nicht zu einem          Rahmen unabhängiger Systeme des unbaren Zahlungs­
         negativen Betrag führen.                                verkehrs eingesetzt werden können. Hierzu gehören ins­
    » Übernachtungskosten nach Belegen                           besondere Geldkarten, die über eine Barzahlungsfunktion

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oder über eine eigene IBAN verfügen, die für Überweisun­      Pauschalierung der Lohnsteuer
gen oder für den Erwerb von Devisen verwendet sowie als
generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden können.       Für bestimmte Zuwendungen hat der Arbeitgeber auch
                                                              die Möglichkeit von der Lohnsteuerpauschalierung von
Sammelbeförderung von Arbeitnehmern                           25 % Gebrauch zu machen. Diese Zuwendungen blei­
                                                              ben dann sozialversicherungsfrei und betreffen folgende
Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung         Zuwendungen:
von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeits­               » Kostenlose oder verbilligte arbeitstägliche Mahlzeiten
stätte mit einem Betriebsfahrzeug ist, wenn diese für den        bzw. Essenszuschüsse,
betrieblichen Einsatz notwendig ist, steuer- und sozialver­   » Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei
sicherungsfrei.                                                  Reisekosten einer beruflich veranlassten Auswärts­
                                                                 ­
                                                                 tätigkeit bis zu 100 % über die Verpflegungspauscha­
Weiterbildungskosten                                             len hinaus,
                                                              » Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstal­
Die steuer- und sozialversicherungsfreie Übernahme von           tung,
individuellen Fortbildungskosten für Arbeitnehmer wur­        » Erholungsbeihilfen (Freigrenze):
den zum 1.1.2019 erweitert:                                      • pro Arbeitnehmer                     156 €
» Steuerbefreiung, wenn die Bildungsmaßnahme über­               • für Ehegatten des Arbeitnehmer       104 €
    wiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeit­          • pro Kind des Arbeitnehmer             52 €
    gebers durchgeführt wird,                                    Bedingung ist, dass das Geld drei Monate vor oder
» Steuerbefreiung, wenn die Weiterbildung der Verbes­            nach dem Erholungsurlaub überwiesen und nachweis­
    serung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit des         lich ausgegeben wird (z. B. Buchungsbestätigung für
    Mitarbeiters dient (z. B. Sprach- oder Computerkur­          Urlaub, Kur usw., alternativ Bescheinigung des Arbeit­
    se, die nicht arbeitsplatzbezogen sind).                     nehmers, dass er den Betrag für Erholungszwecke zu
                                                                 Hause genutzt hat).
Bedingungen: Damit die Steuerbefreiung gilt, müssen           » Die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von
diese Maßnahmen ab 2020 ZWINGEND zertifiziert                    Datenverarbeitungsgeräten, sowie Zuschüsse zur
sein. Unter die Steuerbefreiung fallen:                          Internetnutzung des Arbeitnehmers (Arbeitnehmer ist
» Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention                   Eigentümer).
   und                                                        » Die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von
» Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung,              Ladevorrichtungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge,
   die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtet­       wenn diese zusätzlich zum Lohn überlassen wird.
   heit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20           Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen
   und 20b SGB V genügen.                                        Zuschuss zur heimatlichen Ladestation gibt.
                                                              » Die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung eines
Werkzeuggeld                                                     betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes zusätzlich zum
                                                                 ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, sofern das E-Bike
Die Entschädigung für die betriebliche Nutzung von               einen Elektromotor hat, mit dem es max. 25 km/h
Werkzeugen des Arbeitnehmers ist steuer- und sozialver­          fahren kann.
sicherungsfrei.                                               » Fahrtgeld für Fahrten zwischen Wohnung und erster
                                                                 Tätigkeitsstätte mit dem arbeitnehmereigenen PKW
Umzugskosten                                                     (Achtung: Pauschsteuersatz 15 %).
                                                              » Jobtickets im Wege der Barlohnumwandlung. Der
Die Erstattung der Umzugskosten für Arbeitnehmer für             Arbeitnehmer kann in diesem Fall die Fahrtkosten
beruflich veranlasste Umzüge ist bis zu dem Betrag, der          trotzdem als Werbungskosten in seiner Steuererklä­
nach dem Bundesumzugskostenrecht höchstens gezahlt               rung absetzen.
werden kann, steuer- und sozialversicherungsfrei.

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PKF MERKBLATT | STEUERFREIE ARBEITGEBERLEISTUNGEN

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