News zum Einstellungstermin 01.08.2020 - Schleswig-Holstein
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News zum Einstellungstermin 01.08.2020 Allgemein Im Lehramt an Grundschulen war in den letzten beiden Einstellungsterminen eine konstante Bewerberzahl zu verzeichnen, die allerdings nur knapp ausgereicht hat, alle Ausbildungsplätze zu besetzen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Ten- denz anhalten wird. In den Lehrämtern für Sonderpädagogik, an Gemeinschaftsschu- len und an Berufsbildenden Schulen ist weiterhin mit einem geringen Bewerberauf- kommen zu rechnen. Um einen Einsatzwunsch möglichst erfüllt zu bekommen, ist es dennoch wichtig, so früh wie möglich ein beglaubigtes Zeugnis oder zumindest eine Prüfungsbescheinigung bzw. ein vollständiges Transcript of Records des Masterab- schlusses (120 Credit Points) vorzulegen. Bitte fügen Sie der Bewerbung kein unvoll- ständiges Transcript of Records bei. Restplatzvergabe Wir gehen davon aus, dass es im Lehramt an Gymnasien keine Restplatzvergabe geben wird. Kombinierte Studiengänge Für Bewerberinnen und Bewerber die über ein Studium verfügen, das sie für meh- rere Lehrämter befähigt (z. B. Grund- und Hauptschullehrkraft; Lehrkraft für die Grund- und Mittelstufe u. ä.) ergibt sich die Notwendigkeit, sich für ein Lehramt zu entscheiden. Beim Ausfüllen des Bewerberbogens können noch mehrere Auswahl- möglichkeiten getroffen werden (z. B. Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Ge- meinschaftsschulen). Sollte es im Auswahlverfahren in allen gewählten Lehrämtern zu Angeboten kommen, muss eine Entscheidung für eines dieser Lehrämter getrof- fen werden. Eine kombinierte Ausbildung ist in Schleswig-Holstein nicht möglich. Hilfsweise könnte ein zweiter verkürzter Vorbereitungsdienst (Dauer 1 Jahr) in einem anderen Lehramt angeschlossen werden. Lehramt an Berufsbildenden Schulen Aus gegebener Veranlassung weisen wir noch einmal darauf hin, dass vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes der Nachweis eines 12-monatigen Praktikums in der stu- dierten Fachrichtung erbracht werden muss. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit in der Fachrichtung ersetzt das Praktikum.
-2- Lehramt für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen Das Bewerbungsverfahren wurde umgestellt. Statt bisher über ein zentrales Verfah- ren bewirbt man sich seit März 2019 direkt auf die zur Verfügung stehenden Ausbil- dungsplätze über die Homepage des MBWK (Reiter "Quer- und Seiteneinstieg" und dort den Reiter "Fachlehrkräfte"). Die Bewerbung erfolgt dann per Email. Unterrichtsfächer und Fachrichtungen mit einem besonders hohen Bedarf Eine Übersicht dieser Fächer und Fachrichtungen finden Sie am Ende dieses Doku- ments. Regional-/Minderheitensprachen Zum Einstellungstermin 01.08.2020 wird erstmals der Nachweis eines Zertifikates (mind. 2 Semester; mind. 15 Punkte) in den Sprachen Dänisch, Friesisch und Nieder- deutsch mit 10 zusätzlichen Punkten im Auswahlverfahren bedacht. Gleiches gilt für ein Zertifikat in Mathematik an der Grundschule. Hausarbeit Im Vorbereitungsdienst haben Sie die Möglichkeit die Hausarbeit durch ein spezielles DaZ-Zertifikat zu ersetzen. Bereits vorhandene Bescheinigungen können nicht ange- rechnet werden. Neu ab 01.02.2020 ist im Lehramt an Grundschulen das Zertifikat für Mathematik o- der Deutsch, wenn diese Fächer nicht als eigenständige Unterrichtsfächer Bestand- teil des Studiums waren. Das Zertifikat, dass im Rahmen des Vorbereitungsdienstes vom IQSH durchgeführt wird, ersetzt die Hausarbeit. Im Lehramt für Sonderpädagogik kann der Zertifikatskurs "Beratung", der ebenfalls vom IQSH angeboten wird, die Hausarbeit ersetzen. Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst Im Lehramt für berufsbildende Schulen, im Lehramt an Gemeinschaftsschulen und im Lehramt für Sonderpädagogik können sich auch Menschen um eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst bewerben, die über einen Universitätsabschluss oder einen Abschluss einer Fachhochschule (Master) ohne Lehramtsqualifikation verfügen. Nä- heres erfahren Sie auf der Homepage des Bildungsministeriums. Quereinstieg für Lehramtsabsolventen Es können sich auch Studienabsolventen*Innen mit einem Lehramtsabschluss für den Quereinstieg in ein Lehramt, das von dem studierten Lehramt abweicht, bewer- ben. Sie müssen sich in diesen Fällen wie die Bewerber*Innen ohne Lehramtsab- schluss in den entsprechenden Auswahlgesprächen qualifizieren.
-3- Bewerber mit ausländischer Lehramtsqualifikation Konnten bisher nur Lehrkräfte, die 2 Unterrichtsfächer bzw. ein Unterrichtsfach und eine Fachrichtung studiert haben, zu einem Anpassungslehrgang zugelassen wer- den, so können seit 2017 auch Lehrkräfte, die im ausländischen Studium nur ein Un- terrichtsfach belegt haben, zu einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprü- fung zugelassen werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahme ist eine unbefristete Beschäftigung im Schuldienst aber keine Verbeamtung möglich. Für eine Verbeamtung muss zwingend eine Lehrbefähigung für ein zweites Unterrichts- fach nachgewiesen werden. Vertretungsunterricht Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums sind Sie berechtigt, als Vertretungslehr- kraft an Schulen zu arbeiten. In Schleswig-Holstein werden diese Stellen über den "Online Stellenmarkt Schule" vergeben. Den Link dorthin sowie zu weiteren Informati- onen zum Vorbereitungsdienst finden Sie untenstehend. Es können auch entspre- chende Nachweise aus anderen Bundesländern eingereicht werden. Regionalzuschlag In den Kreisen Dithmarschen, Steinburg, Herzogtum-Lauenburg und Segeberg erhal- ten LiV im Vorbereitungsdienst, die an bestimmten Schulen in diesen Kreisen ihre Ausbildung absolvieren, einen Regionalzuschlag in Höhe von 250 Euro monatlich. Hierzu muss der im Rahmen der Bewerbung geäußerte Einsatzwunsch mit besonde- rem Vordruck erweitert werden. Weitere Infos finden Sie auf der Homerpage des MBWK unter dem Punkt "Ausbildung" / "Vorbereitungsdienst" oder Sie klicken hier. Masernschutzgesetz Ab 01.03.2020 müssen alle Lehrkräfte (zunächst nicht im Lehramt an berufsbilden- den Schulen) bei der Einstellung nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Ausgenommen sind Personen, die vor dem 01.01.1971 geboren sind. Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden: > Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektions- schutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen) > ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern > ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt > ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontrain- dikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Ma- sern geimpft werden kann, ist mit anzugeben). Der Nachweis ist der Bewerbung als Kopie beizufügen. Auch bei Dienstantritt in der Schule ist der Nachweis vorzulegen. Ihr Bewerberteam
-4- Links zu weiteren Informationen Bewerbungsformulare Klick hier oder im Browser eingeben https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/LehrkraefteSH/Ausbil- dung/_documents/vorbereitungsdienst.html Verordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens (KapVO-LK-) Klick hier oder im Browser eingeben http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/m7x/page/bssho- prod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-LKKapVOSH2012rahmen%3Ajuris-lr00&documentnum- ber=1&numberofresults=16&showdoccase=1&doc.part=R¶mfromHL=true#focuspoint Informationen des Landesseminars Klick hier oder im Browser eingeben http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/L/lehrerausbildung.html Quereinstieg Klick hier oder im Browser eingeben http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=Ausl- LehrV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true Anpassungslehrgang / Eignungsprüfung Klick hier oder im Browser eingeben http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=Ausl- LehrV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true Online-Stellenmarkt Klick hier oder im Browser eingeben https://service.schleswig-holstein.de/verwaltungsportal/fvp/fv/MBK/pbOn/?sid=14 Regionalzuschlag (ab 03/2020) Klick hier oder im Browser eingeben https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/LehrkraefteSH/Ausbildung/downloads/be- werbung_zuschlag.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Masernschutzimpfung Klick hier oder im Browser eingeben https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/Impfen/ImpfenSchulenMasern.html;jsessio- nid=BE98B037C207101F414E25FD22AFF49F.delivery1-replication
Als Fächer / Fachrichtungen mit besonders hohem Bedarf sind festgelegt für das Lehramt an / für Sonderpädagogik Gemeinschafts- Berufsbildenden Grundschulen Gymnasium schulen Schulen Chemie X X Englisch X X X Evang. Religion X X Kath. Religion X X X Kunst X X Mathematik X X X X Musik X X X Philosophie X Physik X X Spanisch X Sport X Agrarwirtschaft X Bautechnik X Elektrotechnik X Fahrzeugtechnik X Gesundheit u. Pflege X Informationstechnik X Medientechnik X Metalltechnik X Sozialpädagogik X Emot. u. soz. Entw. X Geistige Entw. X Hören X Körp. u. mot. Entw. X Lernen X Sehen X Sprache X Für Fächer oder Fachrichtungen mit außergewöhnlichem Bedarf werden zusätzlich 100 Punkte gewährt. Dies betrifft in den einzelnen Lehrämtern folgende Fächer 1. Lehramt an Grundschulen Mathematik 2. Lehramt an Gemeinschaftsschulen Physik 3. Lehramt an Gymnasien Chemie, Kunst, Mathematik, Musik, Physik,
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