Mietspiegel 2018 der Großen Kreisstadt Pirna

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Mietspiegel 2018 der Großen Kreisstadt Pirna
Mietspiegel 2018
 der Großen Kreisstadt Pirna
Mietspiegel 2018 der Großen Kreisstadt Pirna
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pirna,

    die Große Kreisstadt Pirna ist ein beliebter   che Auskunft über die ortsüblichen Mieten
    Wohn- und Lebensstandort. Seit 2011 zie-       gibt und aufzeigt, welche Entgeltpreise im
    hen aus der nahen Landeshauptstadt Dres-       Durchschnitt für bestimmte Wohnungen
    den, aber auch aus dem ländlichen Um-          erhoben werden. Die hierfür zugrunde ge-
    land, mehr Menschen in unsere attraktive       legten Daten entstammen einer umfang-
    Stadt, als aus Pirna wegziehen. Als Folge      reichen und repräsentativen Erhebung, die
    dieser Entwicklung ist der Pirnaer Woh-        gemeinsam mit Vermietern und Verwaltern
    nungsmarkt einer stetigen Entwicklung          ausgewertet wurde. Ihrer engagierten und
    unterworfen. Durch Sanierungen und Neu-        konstruktiven Mitarbeit an der Fortschrei-
    bauten hat sich das Mietwohnungsangebot        bung des Pirnaer Mietspiegels gilt mein be-
    in den letzten Jahren kontinuierlich erwei-    sonderer Dank.
    tert. Auch in den nächsten Jahren werden
    weitere Wohnbauflächen erschlossen.            Nachdem der Stadtrat der Stadt Pirna in der
                                                   Sitzung vom 12.12.2017 den Mietspiegel
    Das Wohlfühlen der Menschen in unserer         Pirna 2018 als einfachen Mietspiegel an-
    Stadt ist mir als Oberbürgermeister der        erkannt hat, ist dieser ab dem 01.01.2018
    Großen Kreisstadt Pirna ein wichtiges An­      in Kraft getreten. Der Mietspiegel wird Ih-
    liegen. Dafür spielt die richtige Wohnung      nen ab diesem Zeitpunkt kostenlos auf der
    eine entscheidende Rolle, denn Wohnen ist      Homepage der Stadt Pirna zur Verfügung
    ein Grundbedürfnis, das allen Bürgerinnen      stehen.
    und Bürgern in geeigneter Form zur Verfü-
    gung stehen muss. Der Großen Kreisstadt        Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der An-
    Pirna ist es wichtig, dass für alle Einwoh-    wendung des Mietspiegels Pirna 2018 und
    nerinnen und Einwohner ein angemessenes        hoffe, dass dieser dazu beiträgt, Konflikte
    und bezahlbares Angebot an Wohnraum            über die Miethöhe zu vermeiden.
    vorhanden ist.
    Nicht immer sind sich jedoch Mieter und
    Vermieter einig, was eine Wohnung kosten
    darf. Mit dem Mietspiegel Pirna 2018 liegt
    eine transparente Orientierungshilfe vor,      Klaus-Peter Hanke
    die Mietern wie Vermietern eine verlässli-     Oberbürgermeister

2
Gesetzliche Grundlage, Funktion und Geltungsbereich
des Mietspiegels Pirna 2018
Der Mietspiegel Pirna 2018 wurde gemäß          Wirtschaftsstrafgesetzes gegen Mietpreis-
der Anforderungen des § 558 c BGB (Bür-         überhöhungen und des Strafgesetzbuches
gerliches Gesetzbuch) als einfacher Miet-       gegen Mietwucher zu beachten. Diese
spiegel erstellt.                               knüpfen an eine erhebliche Überschreitung
Er ist eine Übersicht über die in Pirna üb-     der ortsüblichen Vergleichsmiete an.
lichen Mieten für nicht preisgebundenen         Ein Über- bzw. Unterschreiten der Gren-
Wohnraum vergleichbarer Art, Größe,             zen der Mietpreisspannen ist durch die
Ausstattung, Beschaffenheit und Lage und        erhobenen Daten nicht gedeckt. Ein Über-
bestimmt damit die sogenannte ortsübli-         schreiten der Spannenobergrenzen ist nur
che Vergleichsmiete. Diese setzt sich, ent-     gerechtfertigt, wenn die Wohnung unter
sprechend den gesetzlichen Vorgaben, aus        Berücksichtigung aller Wohnbedingungen
Mieten zusammen, die in den letzten vier        weitere besondere Ausstattungsmerkmale
Jahren neu vereinbart (Neuvertragsmieten)       aufweist.
oder, von Veränderungen der Betriebskos-        Der Mietspiegel Pirna 2018 wurde von den
ten nach § 560 BGB abgesehen, geändert          Interessenvertretern der Mieter und Vermie-
worden sind (geänderte Bestandsmieten).         ter anerkannt und vom Stadtrat der Stadt
Der Mietspiegel Pirna 2018 liefert somit        Pirna am 12.12.2017 beschlossen. Er gilt ab
Informationen über das aktuelle örtliche        01.01.2018 grundsätzlich für alle vermiete-
Mietniveau. Auf seiner Grundlage können         ten Wohnungen im Stadtgebiet von Pirna.
sich Mietvertragsparteien bei bestehenden       Aufgrund rechtlicher Bestimmungen bzw.
oder neuen Mietverhältnissen über eine an-      unzureichender Datenerhebung gilt der
gemessene Miethöhe einigen, ohne selbst         Mietspiegel Pirna 2018 nicht für nachfol-
Vergleichsobjekte ermitteln oder Kosten für     gende Anwendungsbereiche:
Sachverständigengutachten aufwenden zu          „„ Wohnungen in Ein- und Zweifamilien-
müssen. Ziel sollte dabei immer der faire In-      häusern,
teressenausgleich zwischen Mieter und Ver-      „„ Wohnungen, deren Erstellung oder Mo-
mieter sein. Zudem dient der Mietspiegel           dernisierung mit Mitteln öffentlicher
auch Gerichten, Gutachtern und Investoren          Haushalte gefördert wurden und deren
als statistische Übersicht.                        Miethöhe deshalb einer Preisbindung
Hauptanwendungsgebiet für den Mietspie-            unterliegt,
gel ist das gesetzliche Mieterhöhungsver-       „„ Wohnungen mit gemäß Mietvertrag ge-
fahren nach Maßgabe der §§ 558 bis 560             werblich oder teilgewerblich genutzten
BGB, bei dem ein Vermieter die Zustim-             Räumen,
mung seines Mieters zu einer Erhöhung der       „„ Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwoh-
vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Ver-       nungen,
gleichsmiete verlangen kann. Davon ausge-       „„ Wohnungen in Heimen und Anstalten,
nommen ist Wohnraum, dessen Miethöhe            „„ Wohnraum, der nur zum vorübergehen-
per Gesetz oder im Zusammenhang mit ei-            den Gebrauch vermietet ist,
ner Förderzusage festgelegt worden ist.         „„ Wohnungen, für die ein Staffelmietver-
Schließlich ist der Mietspiegel auch zur           trag vereinbart worden ist,
Feststellung von Mietpreisüberhöhungen          „„ Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen
und Mietwucher gemäß § 5 WiSTG (Wirt-              und festen Mietzinsvereinbarungen über
schaftsstrafgesetz) und § 302 a StGB (Straf-       eine Zeitdauer von mehr als drei Jahren,
gesetzbuch) sowie zur Berechnung der            „„ möbliert oder teilmöbliert vermietete
Höhe der Fehlbelegungsabgabe im Rahmen             Wohnungen,
des sozialen Wohnungsbaus bedeutsam,            „„ Wohnungen, deren Küche, Toilette und
da sich diese Grenzwerte an der ortsübli-          Bad, wenn vorhanden, von anderen
chen Vergleichsmiete orientieren.                  Mietparteien mitbenutzt werden,
Bei Neuvermietung können vom Mietspie-          „„ Wohnungen, die nicht vom Vermieter
gel abweichende Mieten vereinbart wer-             mit Bad / Dusche, Innen-WC und Hei-
den. Dabei sind die Bestimmungen des               zung ausgestattet worden sind.

                                                                                              3
Hintergrund, Datengrundlage und Methodik
    des Mietspiegels Pirna 2018
    Seit 1998 verfügt die Stadt Pirna über ein-    gewertet, bei denen die Miete im Zeitraum
    fache Mietspiegel. Mit dem Mietspiegel         vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2017 neu
    Pirna 2014 erfolgte eine grundlegende Um-      vereinbart oder, von Veränderungen der
    stellung der Methodik der Mietbewertung        Betriebskosten nach § 560 BGB abgesehen,
    weg von einer Einteilung des Wohnungs-         geändert wurde.
    bestandes in feste Ausstattungsklassen hin     Obwohl keine gesetzlich vorgeschriebene
    zu einer Bewertung, welche die individuelle    Auswertungsmethode für einen einfachen
    Ausstattung und Beschaffenheit der Woh-        Mietspiegel vorgegeben ist, orientierte sich
    nung sowie des Wohnumfeldes mit einem          die Auswertung, wie schon beim Mietspie-
    Punktesystem erfasst.                          gel Pirna 2014, an den Hinweisen des Bun-
    Die Fortschreibung zum Mietspiegel Pirna       desinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumfor-
    2018 erfolgte federführend durch die Fach-     schung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen
    gruppe Stadtentwicklung der Stadtverwal-       und Raumordnung (BBR).
    tung Pirna in enger Abstimmung mit ei-         Entsprechend den Hinweisen des BBSR er-
    ner Arbeitsgruppe (AG Mietspiegel). Diese      folgte eine Kappung von jeweils 1 / 6 der
    bestand aus Mitgliedern der städtischen        Datensätze am oberen und unteren Ende
    Wohnungsgesellschaft Pirna, den vor Ort        der Mietpreisspanne. In die Endauswertung
    ansässigen Wohnungsgenossenschaften,           flossen somit 5.472 Datensätze in einer
    privaten Verwaltern und Großvermietern,        Mietpreisspanne (Nettokaltmiete) zwischen
    dem Regionalverband Haus & Grund Dres-         3,81 € / m² und 7,95 € / m² ein. Gegenüber
    den e. V. sowie dem Mieterverein Dresden       dem Mietspiegel 2014 stellt dies sowohl
    und Umgebung e. V.                             eine deutliche Steigerung der auswertba-
    Die Mitglieder der AG Mietspiegel bestätig-    ren Datensätze (2014: 3.935 Datensätze)
    ten, dass sich der Mietspiegel Pirna 2014 in   als auch eine Ausweitung der Mietpreis-
    der Anwendung bewährt hat. Es besteht          spanne nach oben dar (2014: 3,80 € / m² –
    somit keine Notwendigkeit, die damals ge-      7,14 €  m²).
    wählte Methodik grundlegend zu ändern.         Im Schnitt aller Datensätze ergibt sich für
    Gleichwohl besteht nach nunmehr vier Jah-      den Mietspiegel 2018 eine durchschnittli-
    ren die Notwendigkeit der Fortschreibung       che Nettokaltmiete von 5,35 € / m². Gegen-
    zum Mietspiegel Pirna 2018.                    über dem Mietspiegel 2014 (5,06 € / m²)
                                                   entspricht dies einer Steigerung um 5,7 %.
    Die Fortschreibung verfolgt dabei folgende     Bundesweit wird für 2016 eine durch-
    Ziele:                                         schnittliche Nettokaltmiete von 5,76 € / m²
    „„ Anpassung der Miethöhen an aktuelle         für Bestandsmieten angegeben, 2014 lag
       Marktbedingungen,                           dieser Wert noch bei 5,64 € / m². Bei Erst-
    „„ Schließung der im Mietspiegel 2014 vor-     und Wiedervermietungen liegt das Niveau
       handenen „Lücken“ in einzelnen Miet-        deutlich höher und wird bundesweit für
       spiegelfeldern aufgrund eines unzurei-      das erste Halbjahr 2017 mit 7,90 € / m² an-
       chenden Stichprobenumfangs,                 gegeben, 2015 lag dieser Wert noch bei
    „„ weitere Ausdifferenzierung des nach         7,29 €  / m².
       1990 erfolgten Neubaus, insbesondere        Zwar ist in Pirna beim Mietspiegel 2018
       der in den letzten Jahren erfolgten Neu-    gegenüber dem Mietspiegel 2014 eine
       bauten,                                     Verschiebung der Vermietungen hin zu
    „„ Korrektur bzw. Ergänzung der zur Be-        Miethöhen über 5,50 € / m² festzustellen,
       wertung von Wohnung / Wohnumfeld            während Vermietungen unter 4,50 € / m²
       gewählten Kriterien.                        kaum noch auftreten. Gleichwohl ist auch
                                                   in Pirna nach wie vor ein sozial verträg-
    Ziel der Erfassung war die Erhebung eines      liches Wohnen möglich. Immerhin reich-
    umfangreichen Datenbestandes. Im Miet-         lich 25 % der erfassten Mietänderungen
    spiegel Pirna 2018 wurden die Nettokalt-       bewegten sich in einem Bereich von unter
    mieten von knapp 5.500 Wohnungen aus-          5,00 € / m².

4
33,7                 33,8
35 %
                                              32,5

30 %
                                                                                            Mietspiegel 2014

                                                                   25,1                     Mietspiegel 2018
                                       23,7
25 %

20 %

                                                            15,7

15 %
                   13,2

                                                                                9,3
10 %

 5%                                                                                         3,4
                          3,1
                                                                                                         1,5
        0,2 0,0                                                           0,6         0,6
                                                                                                   0,1         0,0 0,2
 0%
        3,50 bis   4,00 bis     4,50 bis      5,00 bis      5,50 bis      6,00 bis    6,50 bis     7,00 bis    7,50 bis   Abbildung 1:
         3,99 €     4,49 €       4,99 €        5,49 €        5,99 €        6,49 €      6,99 €       7,15 €      7,99 €    Miethöhenverteilung
                                                                                                                          Mietspiegel Pirna 2014
                                                                                                                          vs. Mietspiegel Pirna
                                                                                                                          2018

2.000
                                                1.850

1.500
                                                             1.372
                                 1.295

1.000

                                                                            507
 500

                     171                                                                187
                                                                                                     80
            1                                                                                                     9
   0
        3,50 bis   4,00 bis     4,50 bis      5,00 bis      5,50 bis      6,00 bis    6,50 bis     7,00 bis    7,50 bis
         3,99 €     4,49 €       4,99 €        5,49 €        5,99 €        6,49 €      6,99 €       7,15 €      7,99 €    Abbildung 2:
                                                                                                                          Verteilung der Miet-
                                                                                                                          höhen der bereinigten
                                                                                                                          Datensätze nach Miet-
                                                                                                                          preisgruppen

                                                                                                                                                   5
Die Besetzung der Mietspiegelfelder erfolg-   4 Wohnungsgrößenklassen auf 3 Klassen
                          te mit dem Ziel, die „Lücken“ des Miet-       reduziert. Im Gegenzug erfolgte mit dem
                          spiegels Pirna 2014 aufgrund unzureichen-     Stichjahr 2002 (Erlass der ersten Energieein-
                          der Stichprobenumfänge (mind. 30 Fälle        sparverordnung EnEV) die Einführung einer
                          je Mietspiegelfeld) zu verringern und den     neuen Baualtersklasse. Diese gewährleistet
                          nach 1990 errichteten Neubau weiter zu        eine angemessene Berücksichtigung der in
                          differenzieren. In Abstimmung mit der AG      den letzten Jahren erfolgten Neubauten
                          Mietspiegel wurden dafür die bisherigen       bzw. Sanierungen.

                                                                         Mietpreisspanne         Basismietwert
                           Wohnungsgröße          Baujahr                 (Nettokaltmiete        (Nettokaltmiete
                                                                             in € / m²)             in € / m²)

                                                  bis 1918                   4,52 – 6,62               5,52
                                                  1919 – 1945                4,41 – 6,60               5,63
Tabelle 1:
                                                  1946 – 1968                4,10 – 6,94               5,58
Mietspiegelfelder          ≤ 50 m²
(Mietpreisspannen und                             1969 – 1990                4,00 – 6,80               5,27
Basismietwerte) des
Mietspiegels Pirna 2018                           1991 – 2001                4,75 – 7,50               5,48
                                                  ab 2002                         *                      *
                                                  bis 1918                   4,00 – 7,82               5,29
                                                  1919 – 1945                4,25 – 6,94               5,52
* keine Angabe auf-
grund des geringen                                1946 – 1968                4,02 – 7,13               5,38
Stichprobenumfanges        > 50 m² bis ≤ 80 m²
möglich (weniger als                              1969 – 1990                4,00 – 7,25               4,94
30 Fälle)
                                                  1991 – 2001                4,70 – 7,00               5,79
                                                  ab 2002                    5,04 – 7,25               6,59
                                                  bis 1918                   4,30 – 7,27               5,19
                                                  1919 – 1945                     *                      *
                                                  1946 – 1968                3,86 – 6,55               5,19
                           > 80 m²
                                                  1969 – 1990                4,00 – 6,78               4,81
                                                  1991 – 2001                4,40 – 7,50               5,63
                                                  ab 2002                    5,74 – 7,50               6,83

                          Damit sind für 16 von 18 Mietspiegel-         markt nur untergeordnet vorhanden, so
                          feldern Aussagen zur ortsüblichen Ver-        dass die Nichtbesetzung der beiden Miet-
                          gleichsmiete möglich. Die beiden unbesetz-    spiegelfelder hinnehmbar ist. Für beide
                          ten Mietspiegelfelder (Wohnungen über         Felder gibt es alternative Möglichkeiten
                          80 m² aus der Zeit von 1919 bis 1945 und      (u. a. Sachverständigengutachten, drei
                          Wohnungen unter 50 m² aus der Zeit            Vergleichswohnungen) zur Mietbestim-
                          nach 2002) sind auch real im Wohnungs-        mung.

6
Anwendung des Bewertungssystems zur Ermittlung
des Mietpreises

Der wohnungsspezifische Mietwert bemisst        ten Schritt der Basismietwert nach Baualter
sich, ausgehend vom Basismietwert, über         und Wohnungsgröße bestimmt. Anschlie-
die Beachtung von wohnwerterhöhen-              ßend erfolgt in einem zweiten Schritt die
den bzw. wohnwertmindernden Merkma-             Bestimmung der wohnwerterhöhenden
len der Wohnung und des unmittelbaren           bzw. wohnwertmindernden Merkmale für
Wohnumfeldes. Diese Merkmale werden             die Wohnung anhand eines Punktsystems.
anhand eines Punktesystems erfasst und          Dabei ist allein die Wohnungs- und Ge-
bewertet.                                       bäudeausstattung maßgeblich, die durch
Diese Herangehensweise berücksichtigt,          den Vermieter gestellt wurde. Hat ein Mie-
dass sich der Pirnaer Wohnungsmarkt in          ter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst
den letzten Jahren hinsichtlich der De-         geschaffen, ohne dass die Kosten hierfür
tailausstattung der Wohnungen zuneh-            vom Vermieter erstattet wurden, so bleiben
mend ausdifferenziert hat. Die Energieeffi-     diese Ausstattungsmerkmale unberücksich-
zienz von Wohngebäuden gewinnt ebenso           tigt.
wie die Kosten von Heizung und Warm-            Bei einem ausgeglichenen Verhältnis von
wasser sowie die barrierearme Gestaltung        wohnwerterhöhenden und wohnwertmin-
zunehmend an Bedeutung. Der Mietspiegel         dernden Merkmalen kann der ausgewiese-
Pirna 2018 trägt dieser Entwicklung durch       ne Basiswert als ortsübliche Miete für diese
die Beachtung von energetischen Kompo-          Wohnungen angesehen werden. Bei einem
nenten und Merkmalen zur Zugänglichkeit         nicht ausgeglichenen Verhältnis erfolgt
einer Wohnung Rechnung.                         entsprechend der Punkthöhe ein Zu- bzw.
Die Bewertungsmerkmale des Mietspiegels         Abschlag zum Basismietwert. Dabei ist der
Pirna 2014 haben sich in der Anwendung          Punktwert wie schon im Mietspiegel Pirna
größtenteils bewährt. In Abstimmung mit         2014 mit 12 Cent / m² je Punkt festgelegt.
der AG Mietspiegel wurden deshalb im            Als korrekturbedürftig erwies sich die
Mietspiegel Pirna 2018 nur geringfügige         beim Mietspiegel Pirna 2014 festgelegte
Änderungen u. a. bei den Kriterien Balkon,      „Kappungsgrenze“ von + / - 10 Punkten.
Fußböden, Aufzug, Stellplatz, Energieeffi-      Dies führte in Einzelfällen dazu, dass eine
zienz und Lärm vorgenommen. Insgesamt           Wohnung die Grenzen der Mietpreisspan-
über 20 Merkmale bieten die Möglichkeit         nen nach unten wie oben nicht erreichen
einer sehr individuellen Mietbestimmung         konnte. Deshalb erfolgt mit dem Mietspie-
abgestellt auf die individuellen Eigenheiten    gel Pirna 2018 die Aufhebung dieser „Kap-
der Wohnung und ihrer Umgebung.                 pungsgrenze“. Somit bestimmen die unte-
Die Wohnlage ist durch Merkmale zur             re und obere Grenze der Mietpreisspannen
Lärmbelastung und Erreichbarkeit von            die tatsächlich in Pirna ortsüblichen Mieten,
Infrastruktureinrichtungen     gekennzeich-     sofern dies aus der Bewertung von Woh-
net. Eine unabhängige Darstellung dieser        nung und Wohnumfeld so hervor geht. Ein
Kriterien (lärmbelastete Straßen, Stand-        Über- bzw. Unterschreiten der Grenzen der
orte und Einzugsbereiche von Nahversor-         Mietpreisspannen ist durch die erhobenen
gungseinrichtungen, Kindertagesstätten/         Daten nicht gedeckt. Ein Überschreiten der
Grundschulen und Ärzten etc.) erfolgt           Spannenobergrenzen ist nur gerechtfertigt,
auf der Homepage der Stadt Pirna unter          wenn die Wohnung unter Berücksichtigung
www.pirna.de/Was_erledige_ich_wo_Miet-          aller Wohnbedingungen weitere besondere
spiegel_.4316d785/.                             Ausstattungsmerkmale aufweist.
Zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichs-   Zum weiteren Verständnis wird auf die bei-
miete wird für die Wohnung in einem ers-        gefügten Anwendungsbeispiele verwiesen.

                                                                                                7
Kriterien der Wohnung
                          1    wohnwerterhöhende Merkmale                                     Punkte   Bewertung
                               Balkon / Loggia / Terrasse ≤ 3 m²
                                                                                                1
                               (französische Balkone gelten nicht als wohnwerterhöhend)
                          A
                               Balkon / Loggia / Terrasse > 3 m² oder
                                                                                                2
                               Mietergarten
                               Bad und WC getrennt in der Wohnung                               1
                          B
                               separates Gäste-WC in der Wohnung                                2
                          C    Bad mit Fenster                                                  1
                          D    Bad mit Dusche und Wanne                                         1
                               Parkett / Holzdielen / Fliesen / Steinzeug /
                          E                                                                     1
                               Designbeläge (PVC) in allen Wohnräumen

Tabelle 2:
                               zusätzlicher Abstellraum innerhalb der
                          F                                                                     1
Punktwertsystem für die        Wohnung > 1 m² Grundfläche
Kriterien der Wohnung
                               Wohnung ist barrierearm gestaltet
                               (treppenloser Zugang zur Wohnung; schwellen- und treppenlose     1
                          G    Innenräume; Bad mit Dusche, Höhe der Duschwanne < 10 cm)

                               Wohnung ist barrierefrei nach DIN 18040-2 gestaltet
                                                                                                2
                               (schließt die Erreichbarkeit der Wohnung im Gebäude ein)

                               Aufzug
                          H    (ausgenommen sind Erdgeschosswohnungen, sofern keine Neben-      2
                               und Gemeinschaftsräume mit dem Fahrtstuhl erreichbar sind)

                               Stellplatz oder Carport / Garage in unmittel­barer Nähe
                               des Wohngebäudes (bis ca. 150 m Entfernung) kann
                               vom Wohnungsvermieter angemietet werden bzw.
                           I   wird von diesem kostenfrei zur Verfügung gestellt
                               Außenstellplatz                                                  1
                               Carport / Garage                                                 2
                               Wohnung befindet sich in einem Gebäude mit nicht
                          J                                                                     1
                               mehr als 6 Wohnungen je Treppenaufgang
                               Endenergie (Verbrauch oder Bedarf) < 130 kWh / m² / a
                                                                                                1
                               (entspricht den Energieeffizienzklassen C und D)
                          K
                               Endenergie (Verbrauch oder Bedarf) < 75 kWh / m² / a
                                                                                                2
                               (entspricht den Energieeffizienzklassen A+, A und B)

                               wertige und besondere Zusatzausstattung bei 5 der
                               folgenden 10 Merkmale
                               „„ Außenjalousien / Sonnenschutz an den Fenstern
                               „„ Kamin
                               „„ zweiter Balkon
¹ Zu den Wohnräumen            „„ Balkonverglasung komplett / Wintergarten
                          L                                                                     1
zählen alle Zimmer             „„ 3-fach-Verglasung in den Wohnräumen
(Wohn- und Schlaf-             „„ Galerie
räume mit mind. 6 m²
                               „„ Einbauküche
Wohnfläche) und
Küchen. Nicht als              „„ Einbaumöbel im Bad
Wohnräume gelten Ne-           „„ Fußbodenheizung
benräume wie Abstell-          „„ Concierge
räume, Speisekammern,
Flure, Badezimmer und     PUNKTZAHL a 1
Toiletten.                (Punkte A, G, I und K mit entweder / oder-Entscheidung)

8
Kriterien der Wohnung
2   wohnwertmindernde Merkmale                                          Punkte   Bewertung
    ungünstiger Grundriss der Wohnung
A   (Flur > 15 % der Wohnfläche oder mehr als ein Durchgangszimmer        1
    zu anderen Wohnräumen)

B   abgeschlossene Küche ohne Fenster                                     2
C   Wohnung ab dem 5. Obergeschoss ohne Aufzug                            2
    keine grundlegende Instandhaltung / Erneuerung an
    folgenden Gebäudebestandteilen nach 1990                              1
    (gilt nur für Gebäude, die vor 1990 erbaut wurden) Elektroinstal-
    lation

    Sanitärinstallation und Sanitärausstattung samt Flie-
D                                                                         2
    sen
    Hausflur / Treppenhaus                                                1
    Fassade                                                               1
    Fenster                                                               1
    Wärmedämmung entspricht nicht mindestens der
E   Wärmeschutzverordnung 1982                                            2
    (betrifft keine denkmalgeschützten Gebäude)

F   kein Abstellraum außerhalb der Wohnung > 2,0 m²                       1
PUNKTZAHL a 2

                                                                                             9
Kriterien der Wohnlage
                           1    wohnwerterhöhende Merkmale                             Punkte   Bewertung
                                Immission²
                                keine Belastung / Beeinträchtigung, ruhige Wohnlage
                           A    gekennzeichnet z. B. durch                                 1
                                „„ vorwiegend Anliegerverkehr oder
                                „„ verkehrsberuhigter Bereich

                                Wohnumfeld
                                begehbare Grünfläche mit Erholungs- und Freizeit-
                           B    wert (Gartenanlagen, parkähnliche Grünanlagen,             1
                                Wald oder Spielplätze) in Hausnähe (bis ca. 200 m),
                                gepflegte Wohnumgebung
                           PUNKTZAHL b 1
                           2    wohnwertmindernde Merkmale                             Punkte   Bewertung
Tabelle 3:
Punktwertsystem für die         Immission²
Kriterien der Wohnlage          starke Belastung der Hauptwohnräume (Wohn-,
                                Schlaf-, Kinderzimmer) durch dauerhaften und
                                erheblichen Lärm, z. B.
                                „„ Hauptverkehrsstraßen mit einer Frequentierung
                                   von mehr als 8.200 Kfz / Tag oder
                           A    „„ Lärmkorridor („Hot Spot“) der Elbtalbahn oder
² Immission:                    „„ produzierendes Gewerbe / Industrie oder
Einwirkung von festen,          „„ unmittelbar an die Wohnung angrenzende
flüssigen oder gasför-
                                   Außengastronomie
migen Stoffen sowie
von Lärm, Wärme oder            eine Lärmquelle                                            1
Strahlen an einem Ort
                                zwei oder mehr Lärmquellen                                 2
³ fußläufige Erreichbar-
keit:                           Wohnumfeld
Distanz zwischen Wohn-          erhebliche negative optische Einflüsse z. B.
                           B                                                               1
ort und Angebot in ei-          „„ überwiegend unberäumte Industriebrachen oder
nem Radius von maximal
                                „„ zerfallene und unbewohnte Bausubstanz
800 Metern (Gehzeit bis
zu 15 Minuten)                  Infrastruktur
(vgl.: BBE: Nahversor-
                                gekennzeichnet durch nicht fußläufige Erreichbarkeit
gung im Freistaat Sach-
sen. Dresden 2006 / 07)         „„ Einrichtungen der Nahversorgung                         1
                           C    „„ medizinische Versorgungseinrichtungen                   1
                                  (Krankenhaus oder Allgemeinärzte)
                                „„ soziale Einrichtungen                                   1
                                  (Grundschule oder Kita)                              0

                           PUNKTZAHL b 2
                           (Punkt A mit entweder / oder-Entscheidung)

10
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Nettokaltmiete in € / m²)
Summe der wohnwerterhöhenden Punkte (S1 = a1 + b1)
Summe der wohnwertmindernden Punkte (S2 = a2 + b2)
Gesamtpunktzahl als Differenz zwischen wohnwerterhöhenden und
wohnwertmindernden Punkten (GS = S1 – S2)
(positive Ergebnisse wirken wohnwerterhöhend,
negative Ergebnisse wirken wohnwertmindernd)

Berechnung des Wohnwertes als Multiplikation der Gesamtpunktzahl
mit dem Wohnwertfaktor 0,12 € / m²
(W = GS * 0,12)
Basismietwert (B) entsprechend Baualter und Wohnungsgröße
ortsübliche Vergleichsmiete (VM) als Summe der Basismiete und
Wohnwertes
(VM = B + W sofern die wohnwerterhöhenden Punkte überwiegen)
(VM = B +[-W]) sofern die wohnwertmindernden Punkte überwiegen)                       Tabelle 4:
                                                                                      Ermittlung der orts-
(VM = B sofern sich wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde                           üblichen Vergleichsmiete
Punkte ausgleichen)
Hinweis: Ein Über- bzw. Unterschreiten der Ober- und Untergrenzen der Mietpreis-
spannen ist durch die erhobenen Daten nicht gedeckt. Ein Überschreiten der Span-
nenobergrenze ist nur gerechtfertigt, wenn die Wohnung unter Berücksichtigung aller
Wohnbedingungen weitere besondere Ausstattungsmerkmale (z. B. Sauna, besondere
Sport- und Freizeitangebote) aufweist.

                                                                                                           11
Mietspiegel Pirna 2018
                        Punktesystem zur Bestimmung des Wohnwertes der Wohnung

                        Anwendungsbeispiel 1
                        „„ Adresse: Kohlbergstraße XX, 01796                     „„ Baujahr: 1960
                          Pirna                                                  „„ Basismietwert entsprechend Baualter
                        „„ Wohnungsgröße (m²): 65                                    und Wohnungsgröße (€ / m²): 5,38 € / m²

                         Kriterien der Wohnung
                         1    wohnwerterhöhende Merkmale                                           Punkte     Bewertung
                              Balkon/ Loggia/ Terrasse ≤ 3 m²
                                                                                                      1             -
                         A    (französische Balkone gelten nicht als wohnwerterhöhend)

                              Balkon/Loggia/Terrasse > 3 m² oder Mietergarten                         2            2
                              Bad und WC getrennt in der Wohnung                                      1             -
                         B
                              separates Gäste-WC in der Wohnung                                       2             -
                         C    Bad mit Fenster                                                         1            1
                         D    Bad mit Dusche und Wanne                                                1             -
                              Parkett / Holzdielen / Fliesen / Steinzeug / Designbeläge
                         E                                                                            1             -
                              (PVC) in allen Wohnräumen4
                              zusätzlicher Abstellraum innerhalb der Wohnung
4
  Zu den Wohnräumen       F                                                                           1             -
zählen alle Zimmer            > 1 m² Grundfläche
(Wohn- und Schlafräu­
                              Wohnung ist barrierearm gestaltet
me mit mind. 6 m²
                              (treppenloser Zugang zur Wohnung; schwellen- und treppenlose            1             -
Wohnfläche) und
                         G    Innenräume; Bad mit Dusche, Höhe der Duschwanne < 10 cm)
Küchen.
Nicht als Wohn­räume          Wohnung ist barrierefrei nach DIN 18040-2 gestaltet
gelten Nebenräume wie                                                                                 2             -
                              (schließt die Erreichbarkeit der Wohnung im Gebäude ein)
Abstellräume, Speise-
kammern, Flure, Bade-         Aufzug
zimmer und Toiletten.    H    (ausgenommen sind Erdgeschosswohnungen, sofern keine Neben-             2             -
                              und Gemeinschaftsräume mit dem Fahrtstuhl erreichbar sind)

                              Stellplatz oder Carport / Garage in unmittelbarer Nähe
                              des Wohngebäudes (bis ca. 150 m Entfernung) kann
                              vom Wohnungsvermieter angemietet werden bzw.
                          I   wird von diesem kostenfrei zur Verfügung gestellt
                              Außenstellplatz                                                         1            1
                              Carport / Garage                                                        2             -
                              Wohnung befindet sich in einem Gebäude mit nicht
                          J                                                                           1             -
                              mehr als 6 Wohnungen je Treppenaufgang
                              Endenergie (Verbrauch oder Bedarf)
                              < 130 kWh / m² / a                                                      1             -
                              (entspricht den Energieeffizienzklassen C und D)
                         K
                              Endenergie (Verbrauch oder Bedarf)
                              < 75 kWh / m² / a                                                       2             -
                              (entspricht den Energieeffizienzklassen A+, A und B)

12
wertige und besondere Zusatzausstattung bei 5 der
     folgenden 10 Merkmale
     „„ Außenjalousien / Sonnenschutz an den Fenstern
     „„ Kamin
     „„ zweiter Balkon
     „„ Balkonverglasung komplett /Wintergarten
L                                                                       1          -
     „„ 3-fach-Verglasung in den Wohnräumen
     „„ Galerie
     „„ Einbauküche
     „„ Einbaumöbel im Bad
     „„ Fußbodenheizung
     „„ Concierge

PUNKTZAHL a 1
                                                                                   4
(Punkte A, G, I und K mit entweder / oder-Entscheidung)

Kriterien der Wohnung
2    wohnwertmindernde Merkmale                                       Punkte   Bewertung
     ungünstiger Grundriss der Wohnung
A    (Flur > 15 % der Wohnfläche oder mehr als ein Durchgangszimmer     1          -
     zu anderen Wohnräumen)

B    abgeschlossene Küche ohne Fenster                                  2          -
C    Wohnung ab dem 5. Obergeschoss ohne Aufzug                         2          -
     keine grundlegende Instandhaltung / Erneuerung an
     folgenden Gebäudebestandteilen nach 1990
     (gilt nur für Gebäude, die vor 1990 erbaut wurden)

     Elektroinstallation                                                1          -

D    Sanitärinstallation und Sanitärausstattung samt
                                                                        2          -
     Fliesen
     Hausflur / Treppenhaus                                             1          -
     Fassade                                                            1          -
     Fenster                                                            1          -
     Wärmedämmung entspricht nicht mindestens der
E    Wärmeschutzverordnung 1982                                         2          -
     (betrifft keine denkmalgeschützten Gebäude)

F    kein Abstellraum außerhalb der Wohnung > 2,0 m²                    1          -
PUNKTZAHL a 2                                                                      0

                                                                                           13
Kriterien der Wohnlage
                           1    wohnwerterhöhende Merkmale                              Punkte   Bewertung
                                Immission5
                                keine Belastung / Beeinträchtigung, ruhige Wohnlage
                           A    gekennzeichnet z.B. durch                                   1        1
                                „„ vorwiegend Anliegerverkehr oder
                                „„ verkehrsberuhigter Bereich

                                Wohnumfeld
                                begehbare Grünfläche mit Erholungs- und Freizeit-
                           B    wert (Gartenanlagen, parkähnliche Grünanlagen,              1        1
                                Wald oder Spielplätze) in Hausnähe (bis ca. 200
                                Meter), gepflegte Wohnumgebung
                           PUNKTZAHL b 1                                                             2
                           2    wohnwertmindernde Merkmale                              Punkte   Bewertung
                                Immission5
                                starke Belastung der Hauptwohnräume (Wohn-,
                                Schlaf-, Kinderzimmer) durch dauerhaften und erheb-
                                lichen Lärm, z. B.
                                „„ Hauptverkehrsstraßen mit einer Frequentierung von
                                   mehr als 8.200 Kfz / Tag oder
                           A    „„ Lärmkorridor („Hot Spot“) der Elbtalbahn oder
5
  Immission:                    „„ produzierendes Gewerbe / Industrie oder
Einwirkung von festen,          „„ unmittelbar an die Wohnung angrenzende Außen-
flüssigen oder gasför-
                                   gastronomie
migen Stoffen sowie
von Lärm, Wärme oder            eine Lärmquelle                                             1        -
Strahlen an einem Ort
                                zwei oder mehr Lärmquellen                                  2        -
6
  fußläufige Erreichbar-
keit:                           Wohnumfeld
Distanz zwischen Wohn-          erhebliche negative optische Einflüsse z. B.
                           B                                                                1        -
ort und Angebot in ei-          „„ überwiegend unberäumte Industriebrachen oder
nem Radius von maximal
                                „„ zerfallene und unbewohnte Bausubstanz
800 Metern (Gehzeit bis
zu 15 Minuten)                  Infrastruktur
(vgl.: BBE: Nahversor-
                                gekennzeichnet durch nicht fußläufige Erreichbarkeit6
gung im Freistaat Sach-
                                „„ Einrichtungen der Nahversorgung                          1        -
sen. Dresden 2006 / 07)
                           C    „„ medizinische Versorgungseinrichtungen                    1        -
                                  (Krankenhaus oder Allgemeinärzte)
                                „„ soziale Einrichtungen                                    1        -
                                  (Grundschule oder Kita)                               0        0

                           PUNKTZAHL b 2
                                                                                                     0
                           (Punkt A mit entweder / oder-Entscheidung)

14
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (€ / m²)
Summe der wohnwerterhöhenden Punkte (S1 = a1 + b1)                          6
Summe der wohnwertmindernden Punkte (S2 = a2 + b2)                          0
Gesamtpunktzahl als Differenz zwischen wohnwerterhöhenden und
wohnwertmindernden Punkten (GS = S1 – S2)                                   6
(positive Ergebnisse wirken wohnwerterhöhend,
negative Ergebnisse wirken wohnwertmindernd)

Berechnung des Wohnwertes als Multiplikation der Gesamtpunktzahl
mit dem Wohnwertfaktor 0,12 € / m²                                        0,72 €
(W = GS * 0,12)
Basismietwert (B) entsprechend Baualter und Wohnungsgröße                 5,38 €
ortsübliche Vergleichsmiete (VM) als Summe der Basismiete und
Wohnwertes
(VM = B + W sofern die wohnwerterhöhenden Punkte überwiegen)
                                                                          6,10 €
(VM = B +[-W]) sofern die wohnwertmindernden Punkte überwiegen)
(VM = B sofern sich wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde
Punkte ausgleichen)
Hinweis: Ein Über- bzw. Unterschreiten der Ober- und Untergrenzen der Mietpreis-
spannen ist durch die erhobenen Daten nicht gedeckt. Ein Überschreiten der Span-
nenobergrenze ist nur gerechtfertigt, wenn die Wohnung unter Berücksichtigung aller
Wohnbedingungen weitere besondere Ausstattungsmerkmale (z. B. Sauna, besondere
Sport- und Freizeitangebote) aufweist.

                                                                                      15
Mietspiegel Pirna 2018
                        Punktesystem zur Bestimmung des Wohnwertes der Wohnung

                        Anwendungsbeispiel 2
                        „„ Adresse: Dresdner Straße XX, 01796                    „„ Baujahr: vor 1900
                          Pirna                                                  „„ Basismietwert entsprechend Baualter
                        „„ Wohnungsgröße (m²): 85                                    und Wohnungsgröße: 5,19 € / m²

                         Kriterien der Wohnung
                         1    wohnwerterhöhende Merkmale                                          Punkte     Bewertung
                              Balkon / Loggia / Terrasse ≤ 3 m²
                                                                                                     1            -
                         A    (französische Balkone gelten nicht als wohnwerterhöhend)

                              Balkon / Loggia / Terrasse > 3 m² oder Mietergarten                    2            -
                              Bad und WC getrennt in der Wohnung                                     1            -
                         B
                              separates Gäste-WC in der Wohnung                                      2            -
                         C    Bad mit Fenster                                                        1            1
                         D    Bad mit Dusche und Wanne                                               1            -
                              Parkett / Holzdielen / Fliesen / Steinzeug / Designbeläge
                         E                                                                           1            -
                              (PVC) in allen Wohnräumen7
                              zusätzlicher Abstellraum innerhalb der Wohnung
7
  Zu den Wohnräumen       F                                                                          1            -
zählen alle Zimmer            > 1 m² Grundfläche
(Wohn- und Schlafräu-
                              Wohnung ist barrierearm gestaltet
me mit mind. 6 m²
                              (treppenloser Zugang zur Wohnung; schwellen- und treppenlose           1            -
Wohnfläche) und
                         G    Innenräume; Bad mit Dusche, Höhe der Duschwanne < 10 cm)
Küchen.
Nicht als Wohnräume           Wohnung ist barrierefrei nach DIN 18040-2 gestaltet
gelten Nebenräume wie                                                                                2            -
                              (schließt die Erreichbarkeit der Wohnung im Gebäude ein)
Abstellräume, Speise-
kammern, Flure, Bade-         Aufzug
zimmer und Toiletten.    H    (ausgenommen sind Erdgeschosswohnungen, sofern keine Neben-            2            -
                              und Gemeinschaftsräume mit dem Fahrtstuhl erreichbar sind)

                              Stellplatz oder Carport / Garage in unmittelbarer Nähe
                              des Wohngebäudes (bis ca. 150 m Entfernung) kann
                              vom Wohnungsvermieter angemietet werden bzw.
                          I   wird von diesem kostenfrei zur Verfügung gestellt
                              Außenstellplatz                                                        1            1
                              Carport / Garage                                                       2            -
                              Wohnung befindet sich in einem Gebäude mit nicht
                          J                                                                          1            1
                              mehr als 6 Wohnungen je Treppenaufgang
                              Endenergie (Verbrauch oder Bedarf)
                              < 130 kWh / m² / a                                                     1            -
                              (entspricht den Energieeffizienzklassen C und D)
                         K
                              Endenergie (Verbrauch oder Bedarf)
                              < 75 kWh / m² / a                                                      2            -
                              (entspricht den Energieeffizienzklassen A+, A und B)

16
wertige und besondere Zusatzausstattung bei 5 der
     folgenden 10 Merkmale
     „„ Außenjalousien / Sonnenschutz an den Fenstern
     „„ Kamin
     „„ zweiter Balkon
     „„ Balkonverglasung komplett / Wintergarten
L                                                                       1          -
     „„ 3-fach-Verglasung in den Wohnräumen
     „„ Galerie
     „„ Einbauküche
     „„ Einbaumöbel im Bad
     „„ Fußbodenheizung
     „„ Concierge

PUNKTZAHL a 1
                                                                                   3
(Punkte A, G, I und K mit entweder / oder-Entscheidung)

Kriterien der Wohnung
2    wohnwertmindernde Merkmale                                       Punkte   Bewertung
     ungünstiger Grundriss der Wohnung
A    (Flur > 15 % der Wohnfläche oder mehr als ein Durchgangszimmer     1          -
     zu anderen Wohnräumen)

B    abgeschlossene Küche ohne Fenster                                  2          -
C    Wohnung ab dem 5. Obergeschoss ohne Aufzug                         2          -
     keine grundlegende Instandhaltung / Erneuerung an
     folgenden Gebäudebestandteilen nach 1990
     (gilt nur für Gebäude, die vor 1990 erbaut wurden)

     Elektroinstallation                                                1          -

D    Sanitärinstallation und Sanitärausstattung samt
                                                                        2          -
     Fliesen
     Hausflur / Treppenhaus                                             1          1
     Fassade                                                            1          1
     Fenster                                                            1          -
     Wärmedämmung entspricht nicht mindestens der
E    Wärmeschutzverordnung 1982                                         2          1
     (betrifft keine denkmalgeschützten Gebäude)

F    kein Abstellraum außerhalb der Wohnung > 2,0 m²                    1          1
PUNKTZAHL a 2                                                                      4

                                                                                           17
Kriterien der Wohnlage
                           1    wohnwerterhöhende Merkmale                              Punkte   Bewertung
                                Immission8
                                keine Belastung / Beeinträchtigung, ruhige Wohnlage
                           A    gekennzeichnet z. B. durch                                  1        -
                                „„ vorwiegend Anliegerverkehr oder
                                „„ verkehrsberuhigter Bereich

                                Wohnumfeld
                                begehbare Grünfläche mit Erholungs- und Freizeit-
                           B    wert (Gartenanlagen, parkähnliche Grünanlagen,              1        -
                                Wald oder Spielplätze) in Hausnähe (bis ca. 200
                                Meter), gepflegte Wohnumgebung
                           PUNKTZAHL b 1                                                             0
                           2    wohnwertmindernde Merkmale                              Punkte   Bewertung
                                Immission8
                                starke Belastung der Hauptwohnräume (Wohn-,
                                Schlaf-, Kinderzimmer) durch dauerhaften und erheb-
                                lichen Lärm, z. B.
                                „„ Hauptverkehrsstraßen mit einer Frequentierung von
                                   mehr als 8.200 Kfz / Tag oder
                           A    „„ Lärmkorridor („Hot Spot“) der Elbtalbahn oder
8
  Immission:                    „„ produzierendes Gewerbe / Industrie oder
Einwirkung von festen,          „„ unmittelbar an die Wohnung angrenzende Außen-
flüssigen oder gasför-
                                   gastronomie
migen Stoffen sowie
von Lärm, Wärme oder            eine Lärmquelle                                             1        1
Strahlen an einem Ort
                                zwei oder mehr Lärmquellen                                  2        -
9
  fußläufige Erreichbar-
keit:                           Wohnumfeld
Distanz zwischen Wohn-          erhebliche negative optische Einflüsse z. B.
                           B                                                                1        -
ort und Angebot in ei-          „„ überwiegend unberäumte Industriebrachen oder
nem Radius von maximal
                                „„ zerfallene und unbewohnte Bausubstanz
800 Metern (Gehzeit bis
zu 15 Minuten)                  Infrastruktur
(vgl.: BBE: Nahversor-
                                gekennzeichnet durch nicht fußläufige Erreichbarkeit9
gung im Freistaat Sach-
                                „„ Einrichtungen der Nahversorgung                          1        -
sen. Dresden 2006 / 07)
                           C    „„ medizinische Versorgungseinrichtungen                    1        -
                                  (Krankenhaus oder Allgemeinärzte)
                                „„ soziale Einrichtungen                                    1        1
                                  (Grundschule oder Kita)                               0        0

                           PUNKTZAHL b 2
                                                                                                     2
                           (Punkt A mit entweder / oder-Entscheidung

18
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (€ / m²)
Summe der wohnwerterhöhenden Punkte (S1 = a1 + b1)                          3
Summe der wohnwertmindernden Punkte (S2 = a2 + b2)                          6
Gesamtpunktzahl als Differenz zwischen wohnwerterhöhenden und
wohnwertmindernden Punkten (GS = S1 – S2)                                   -3
(positive Ergebnisse wirken wohnwerterhöhend,
negative Ergebnisse wirken wohnwertmindernd)

Berechnung des Wohnwertes als Multiplikation der Gesamtpunktzahl
mit dem Wohnwertfaktor 0,12 € / m²                                       -0,36 €
(W = GS * 0,12)
Basismietwert (B) entsprechend Baualter und Wohnungsgröße                 5,19 €
ortsübliche Vergleichsmiete (VM) als Summe der Basismiete und
Wohnwertes
(VM = B + W sofern die wohnwerterhöhenden Punkte überwiegen)
                                                                          4,83 €
(VM = B +[-W]) sofern die wohnwertmindernden Punkte überwiegen)
(VM = B sofern sich wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde
Punkte ausgleichen)
Hinweis: Ein Über- bzw. Unterschreiten der Ober- und Untergrenzen der Mietpreis-
spannen ist durch die erhobenen Daten nicht gedeckt. Ein Überschreiten der Span-
nenobergrenze ist nur gerechtfertigt, wenn die Wohnung unter Berücksichtigung aller
Wohnbedingungen weitere besondere Ausstattungsmerkmale (z. B. Sauna, besondere
Sport- und Freizeitangebote) aufweist.

                                                                                      19
Herausgeber
Große Kreisstadt Pirna
Fachbereich II – Fachgruppe Stadtentwicklung
Am Markt 1 / 2
01796 Pirna

Foto Titelseite
Stadtverwaltung Pirna

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Stand
Februar 2018
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