Der Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung - Ursula Sedlaczek
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Ursula Sedlaczek Interne Information zur Sicherheitspolitik Der Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung ________________________________________
Impressum Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Sektionschef Hon.Prof. DDr. Erich Reiter Redaktion: Mag. Walter Matyas Korrektorat: Doris Washiedl, Melitta Strouhal Gestaltung und Technische Redaktion: Doris Washiedl Eigentümer, Verleger und Hersteller: Büro für Sicherheitspolitik des Bundesministeriums für Landesverteidigung Amtsgebäude Stiftgasse 2a, 1070 Wien Tel. (+43-1) 5200/27000, Fax (+43-1) 5200/17068 Aktuelle Informationen zu Publikationen des Büros für Sicherheitspolitik und der Landesverteidigungsakademie finden Sie im Internet:
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine rechtliche Grundlagen ________________________________________________________________________5 2. Länderübersicht_________________________________________________________________________________________6 2.1. Belgien________________________________________________________________________________________________6 2.2. Dänemark_____________________________________________________________________________________________6 2.3. Deutschland ___________________________________________________________________________________________6 2.4. Estland________________________________________________________________________________________________6 2.5. Finnland ______________________________________________________________________________________________6 2.6. Frankreich_____________________________________________________________________________________________6 2.7. Griechenland __________________________________________________________________________________________7 2.8. Großbritannien_________________________________________________________________________________________7 2.9. Irland_________________________________________________________________________________________________7 2.10. Italien________________________________________________________________________________________________7 2.11. Lettland______________________________________________________________________________________________7 2.12. Litauen ______________________________________________________________________________________________7 2.13. Luxemburg___________________________________________________________________________________________7 2.14. Malta ________________________________________________________________________________________________7 2.15. Niederlande __________________________________________________________________________________________8 2.16. Österreich ____________________________________________________________________________________________8 2.17. Polen ________________________________________________________________________________________________8 2.18. Portugal______________________________________________________________________________________________8 2.19. Schweden ____________________________________________________________________________________________8 2.20. Slowakei _____________________________________________________________________________________________8 2.21. Slowenien ____________________________________________________________________________________________8 2.22. Spanien ______________________________________________________________________________________________8 2.23. Tschechien ___________________________________________________________________________________________9 2.24. Ungarn ______________________________________________________________________________________________9 2.25. Zypern_______________________________________________________________________________________________9 3. „The Future European Constitution“ – eine Umfrage in den 25 Mitgliedsländern _______________________________9 4. Verwendete Literatur ___________________________________________________________________________________12 Links im Internet zu diesem Thema _________________________________________________________________________12 3
Ursula Sedlaczek: Der Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung Am 17. und 18. Juni 2004 einigten sich die 25 Staats- und aber erst je nach nationalen Bestimmungen initiiert wer- Regierungschefs der EU im Rahmen der Regierungskon- den. Das obligatorische Referendum hat meistens im Zu- ferenz (IGC/CIG) auf einen Vertragstext zu einer neuen sammenhang mit einer Verfassungsänderung Grundlage für die EU – die EU-Verfassung. Diese wurde automatisch stattzufinden. Des Weiteren können Referen- am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regie- den bindend oder nicht-bindend – also konsultativ, zum rungschefs unterzeichnet. Bevor die EU-Verfassung aber Beispiel im Rahmen einer Volksbefragung – sein. Das in Kraft treten kann, müssen alle 25 Mitgliedsstaaten die Referendum stellt eine Form der direkten demokratischen EU-Verfassung ratifizieren. Der Ratifizierungsprozess Legitimierung dar. In einigen europäischen Ländern hat sollte bis Ende 2006 abgeschlossen sein, andernfalls muss diese Form der Basisdemokratie lange Tradition. Die Be- sich der Europäische Rat erneut mit der Verfassung be- fürworter der Abhaltung eines Referendums zur europäi- schäftigen. Die Ratifizierung durch die Mitgliedsländer schen Verfassung sehen darin die Möglichkeit, zur hat gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Be- Erhöhung der Legitimierung durch die EU-Bürger beizu- stimmungen zu erfolgen, die große nationale Unter- tragen. schiede aufweisen. Die Ratifikation der EU-Verfassung hat gemäß Artikel In der vorliegenden Information soll auf die Ratifizie- 48 EUV nach den nationalen verfassungsrechtlichen Be- rungsmechanismen der Mitgliedsländer und deren aktuel- stimmungen der Mitglieder der EU zu erfolgen. Die EU- le politische Haltung dazu eingegangen werden. Verfassung stellt eine Änderung der bereits bestehenden EU-Verträge dar. Es werden Hoheitsrechte der Mitglieds- Das Flash Eurobarometer 159/2 vom Juli 2004 mit dem staaten an die EU übertragen. Der Schlussakte zur europä- Titel „The Future European Constitution“ soll einen Ein- ischen Verfassung ist eine Erklärung beigefügt, wonach blick in die Einstellung und den Wissensstand der EU- die Regierungskonferenz feststellt, dass der Europäische Bürger hinsichtlich der EU-Verfassung geben. Rat befasst wird, „wenn nach Ablauf von zwei Jahren nach Unterzeichung des Verfassungsvertrages vier Fünftel der Die rechtlichen und politischen Voraussetzungen des Mitgliedsstaaten den genannten Vertrag ratifiziert haben Ratifizierungsprozesses unterliegen einer dynamischen und in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten Schwierig- Entwicklung, deshalb muss darauf hingewiesen werden, keiten bei der Ratifikation aufgetreten sind“. dass in dieser Arbeit der Stand Oktober 2004 dargestellt wird. In einigen Mitgliedsländern ist die Diskussion dar- Falls nur ein Staat die EU-Verfassung nicht ratifiziert, über, in welcher Form die Ratifikation durchzuführen sei, kann diese nicht in Kraft treten. Für den Fall des Scheiterns noch nicht abgeschlossen. des Ratifikationsprozesses gibt es mehrere Szenarien. Diese reichen von der Möglichkeit einer Neuabstimmung, über 1. Allgemeine rechtliche die Aushandlung eines Sondermitgliedstatus oder eine Neuverhandlung des Verfassungsvertrages bis zur Beibe- Grundlagen haltung des Vertrages von Nizza. Bisher gab es insgesamt 40 Referenden über Aspekte der Weiterentwicklung der europäischen Integration. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in den Mitgliedsländern gab und gibt es auf Europaebene den Vor dem Inkrafttreten der Europäischen Verfassung Wunsch nach einer „Idealvariante“, nach der jedes EU- müssen alle 25 Mitgliedsländer diese ratifizieren. Die ver- Mitgliedsland ein Referendum am gleichen Tag oder zu- fassungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Ratifikation mindest in der gleichen Woche abzuhalten hätte. Für die sind in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich. Es be- Variante eines EU-weiten Referendums sprachen sich steht die Möglichkeit der Ratifizierung durch das nationale allerdings im EU-Konvent nur 97 von 120 Mitgliedern aus. Parlament oder mittels eines Referendums. Auch im Rah- Die grundsätzliche Möglichkeit Referenden abzuhalten men der Referenden gibt es Unterschiede in der rechtli- besteht in 20 nationalen Verfassungen der 25 Mitglieds- chen Qualifikation. Bei einem fakultativen Referendum staaten der EU, in 17 Staaten ermöglichen die nationalen stimmt das Volk über einen bereits vom nationalen Parla- Bestimmungen ein Referendum über die EU-Verfassung. ment gefassten Beschluss ab, diese Referenden müssten 5
Interne Information zur Sicherheitspolitik, Dezember 2004 2. Länderübersicht rendums in der EU-Verfassungsfrage anfreunden kön- nen, jedoch nicht mit einer plebiszitären Mitbestimmung 2.1. Belgien in anderen nationalen oder internationalen Bereichen. Für ein Referendum besteht in Belgien keine Rechts- Bedenken hat die Regierung gegen die Einführung von grundlage. Der Druck der Öffentlichkeit und der politi- Referenden aber insbesondere, weil Volksentscheidun- schen Vertreter war in Belgien jedoch so stark, dass gen zu sehr von der Tagespolitik beeinflusst werden Ministerpräsident Verhofstadt eine Volksabstimmung könnten. im Frühjahr 2005, wenn möglich gleichzeitig mit den Ende September 2004 einigten sich SPD und Grüne auf Niederlanden, abhalten lässt. Allerdings ist diese Ab- einen Gesetzesentwurf, der einen Volksentscheid zur EU- stimmung rechtlich nicht bindend. Verfassung möglich machen könnte. Dieser wurde dem Bundestag vorgelegt. Schröder stellte aber klar, dass nur 2.2. Dänemark der Bundestag über eine Annahme der EU-Verfassung In Dänemark ist im Falle eines Überganges von Hoheits- entscheiden wird. Auch der Vorsitzende der Unionsfrakti- rechten auf eine supranationale Einrichtung ein obligato- on im Bundestag, Wolfgang Schäuble, steht einer plebiszi- risches und bindendes Referendum vorgesehen, wenn tären Mitentscheidungsmöglichkeit generell sehr skeptisch keine 5/6-Mehrheit im Parlament dagegen zustande gegenüber. kommt. Es reicht ein 1/6-Anteil von Parlamentariern, um ein bindendes Referendum bei Übertragung von 2.4. Estland Hoheitsrechten durchzuführen. 1992 stimmten die Dä- In Estland dreht sich die zentrale Frage darum, ob die nen in einem Referendum gegen den Vertrag von Maast- EU-Verfassung als internationaler Vertrag angesehen richt, 1993 fiel die Wiederholung dann positiv aus. 2005 wird oder nicht. Bei Änderungen von bestimmten Ver- finden in Dänemark Parlamentswahlen statt, und nach fassungsnormen ist ein obligatorisches, bindendes Refe- diesen soll laut Premier Rasmussen im Herbst 2005 das rendum vorgesehen, Ausnahme sind internationale Referendum über die EU-Verfassung abgehalten wer- Verträge. Auf Initiative des Parlamentes kann ein fakul- den. Auch über eine mögliche Euro-Teilnahme soll dabei tatives und konsultatives Referendum abgehalten wer- abgestimmt werden. Die Chancen für einen positiven den. Die Debatte, wie die EU-Verfassung qualifiziert Ausgang stehen gut. werden soll und welche Bedeutung sie damit für die nationale Verfassung hat, ist noch im Gange. 2.3. Deutschland Das deutsche Grundgesetz sieht keine Volksabstimmun- 2.5. Finnland gen auf Bundesebene vor. Aus diesem Grund gab es in In Finnland bestünde die Möglichkeit zu fakultativen Deutschland bisher auch keine Referenden zu Europa- und konsultativen Referenden. Die Regierung wäre nicht themen. Im Juli 2004 schloss Bundeskanzler Schröder ein an den Volksentscheid gebunden. Politisch gibt es Forde- Referendum über die EU-Verfassung öffentlich rigoros rungen von Seiten der Grünen, der Linken und der Nati- aus (keine verfassungsrechtliche Grundlage), ebenso onalen Fraktion. Eine Entscheidung steht noch aus. Joschka Fischer (Ablehnung aus zeitlichen Gründen), jedoch kam es in der Folge zu einer anhaltenden Diskus- sion über die grundsätzliche Möglichkeit der Veranke- 2.6. Frankreich rung von Referenden in der Verfassung, um damit eine Die verfassungsrechtlichen Regelungen sehen bei Ver- plebiszitäre Mitbestimmung in genau festgelegten Berei- fassungsänderungen und Vertragsratifizierungen ein chen zu ermöglichen. Im Bundestag benötigt man aber fakultatives, bindendes Referendum vor. Es gilt das prä- eine 2/3-Mehrheit, um so eine Grundgesetzänderung sidenzielle Plebiszit bei Gesetzesentwürfen. durchführen zu können. Bereits 2003 hatte die FDP einen Staatspräsident Chirac sah sich mit einer großen An- diesbezüglichen Vorschlag vorgelegt, der aber im Bun- zahl von Befürwortern auf politische Ebene, aus seiner destag abgelehnt wurde. Edmund Stoiber und Angelika eigenen Partei UMP, aus der Sozialistischen Partei und Merkel würden sich mit der Idee eines EU-weiten Refe- 6
Ursula Sedlaczek: Der Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung jener der breiten Öffentlichkeit der Abhaltung eines Refe- ab, 2002 setzten sich die Befürworter bei der Wiederho- rendums über die EU-Verfassung konfrontiert. Europa- lung des Referendums allerdings durch. Die irische themen sind in Frankreich von hoher politischer Volksabstimmung über die europäische Verfassung Bedeutung. Bereits 1992 stimmten die Franzosen über den wird voraussichtlich Ende 2005 stattfinden. Vertrag von Maastricht im Rahmen eines Referendums ab, und als logische Schlussfolgerung entstand nun auch die 2.10. Italien Forderung nach einem Referendum über die EU- Bei Verfassungsänderung ist in Italien ein fakultatives, Verfassung. Der Staatspräsident entschloss sich aufgrund bindendes Referendum vorgesehen. Weiters besteht die des politischen Drucks, im Mai 2005 ein Referendum ab- Möglichkeit eines fakultativen, konsultativen Referen- zuhalten. Gegen die EU-Verfassung versucht sich Ex- dums durch das Parlament. Bei internationalen Verträ- Premier Laurent Fabius zu stellen. Im November 2004 gen sind Referenden ausgeschlossen. In Italien läuft noch sprach Chirac seine Befürchtung aus, dass, falls heute das die Diskussion, wie die EU-Verfassung rechtlich einzu- Referendum stattfinden würde, ein negativer Ausgang stufen ist. Die Regierung und die Opposition stehen ei- möglich sein könnte. nem Referendum grundsätzlich offen gegenüber, die Entscheidung ist noch ausständig. 2.7. Griechenland Die verfassungsrechtliche Möglichkeit zu einem fakultati- 2.11. Lettland ven, bindenden Referendum in Fällen eines „wichtigen Die rechtliche Möglichkeit eines obligatorischen und nationalen Interesses“ ist bei Beschluss des Präsidenten bei bindenden Referendums bei Zustimmung oder Ände- Zustimmung der absoluten Mehrheit gegeben. Von politi- rung hinsichtlich der Verfassung gibt es, bei internationa- scher und öffentlicher Seite wird in Griechenland aber keine len Verträgen ist dies in Lettland allerdings nicht Notwendigkeit zur Abhaltung eines Referendums gesehen. vorgesehen. Nach Ansicht der Staatspräsidentin Vike- Die Aussicht auf ein Referendum besteht derzeit nicht. Freiberga besteht derzeit keine Notwendigkeit, ein Refe- rendum abzuhalten. 2.8. Großbritannien Großbritannien verfügt über keine geschriebene Verfas- 2.12. Litauen sung. Es fehlt die Rechtsgrundlage für die Abhaltung Ebenso wie in Lettland ist bei Zustimmung oder Ände- von Referenden, jedoch kann die Regierung oder das rung der Verfassung ein obligatorisches Referendum Parlament diese in besonderen Fällen verlangen. Pre- anzusetzen. Die Möglichkeit eines fakultativen Referen- mierminister Blair legte den Termin für ein Referendum dums besteht bei wichtigen Themen wie „Leben, Staat mit Ende 2006 relativ spät fest und hofft, bis dahin die oder Volk“. Litauen hat als erster Staat im November große Gruppe der Euroskeptiker in Großbritannien ü- 2004 die Verfassung ratifiziert. berzeugen zu können. Auch möchte er aus politischer Überlegung das Referendum nicht vor den geplanten 2.13. Luxemburg Unterhauswahlen im Mai 2005 abhalten. Ein Nein der In Luxemburg gibt es laut Verfassung die Möglichkeit, Briten zur EU-Verfassung würde für Großbritannien fakultative und konsultative Referenden abzuhalten. und seine Stellung in der EU weit gehende Folgen haben. Regierungschef Juncker kündigte eine Abstimmung im Aus diesem Grund würde die konservative Opposition Frühjahr 2005 an, diese soll dann informell bindend sein. eine Abstimmung vor den Wahlen bevorzugen. 2.9. Irland 2.14. Malta In Malta besteht eigentlich keine Rechtsgrundlage für die Die Notwendigkeit einer obligatorischen Abstimmung Abhaltung von Referenden, jedoch kann per Sonderge- bei Verfassungsänderungen ist in Irland in der Verfas- setz ein konsultatives Referendum eingeleitet werden. sung festgelegt. Es wird über jeden neuen EU-Vertrag Malta hatte 2003 ein Referendum über den Beitritt zur abgestimmt. 2001 lehnten die Iren den Vertrag von Nizza EU abgehalten. In Bezug auf die EU-Verfassung sieht 7
Interne Information zur Sicherheitspolitik, Dezember 2004 man von politischer Seite keine Notwendigkeit, ein Refe- 2.18. Portugal rendum durchzuführen. In Portugal kündigte der ehemalige portugiesische Mi- nisterpräsident und jetzige EU-Kommissionspräsident 2.15. Niederlande José Manuel Durao Barroso ein Referendum, mit Zu- In den Niederlanden gibt es seit kurzem die Möglichkeit stimmung der anderen Großparteien für Anfang 2005 eines konsultativen Referendums. Dies wurde durch an. Die Beteiligungsquote der Wahlberechtigten muss, Parlamentsmehrheit beschlossen. Das Referendum über um ein bindendes Votum zu erreichen, bei 50 Prozent die EU-Verfassung ist rechtlich nicht bindend, jedoch liegen. will man auf politischer Ebene dem Abstimmungser- gebnis folgen. Die Abstimmung ist Anfang 2005 vorge- 2.19. Schweden sehen. In Schweden besteht die Möglichkeit zu einem fakultati- ven, nicht bindenden Referendum. Dieses muss durch 2.16. Österreich das Parlament beschlossen werden. Die Haltung der Im Falle einer Gesamtänderung der Verfassung ist eine Regierung ist ablehnend, jedoch wird der politische obligatorische Volksabstimmung vorgesehen, bei Teil- Druck – teils durch Parlamentsabgeordnete, teils durch änderungen besteht die Möglichkeit einer fakultativen die Opposition – immer stärker. Die Mehrheit der Bevöl- Abstimmung durch das Volk. Bei dem innerstaatlichen kerung wünscht sich ebenfalls ein Referendum über die Ratifikationsverfahren bedarf es einer 2/3-Mehrheit im EU-Verfassung. Eine Entscheidung ist noch nicht gefal- Nationalrat. Die EU-Verfassung stellt für die Mehrheit len. Möglichweise hat die Regierung noch den negativen der österreichischen Parlamentarier keine Gesamtände- Volksentscheid über die Einführung des Euro vor Au- rung der österreichischen Verfassung dar. Eine gesamt- gen. europäische Abstimmung wäre für die österreichische Regierung eine Bedingung für ein Referendum. Teile der 2.20. Slowakei FPÖ argumentierten mit ihrer Forderung nach einer Im Falle eines wichtigen öffentlichen Interesses kann ein Volksabstimmung damit, dass wesentliche Bausteine der fakultatives Referendum durchgeführt werden. Die Ent- österreichischen Verfassung durch die EU-Verfassung scheidung ist noch nicht getroffen worden. sehr wohl berührt würden, auch einige Mitglieder der SPÖ könnten sich eine nationale Abstimmung vorstellen. 2.21. Slowenien Die Diskussion ist noch im Gange. In Slowenien gilt die verfassungsrechtliche Regelung, dass es im Falle einer Verfassungsänderung fakultative 2.17. Polen und bindende Referenden geben kann. Die Initiative In Polen gibt es die Möglichkeit eines fakultativen, bin- muss das Parlament setzen. Bisher ist aber noch keine denden Referendums, wenn es zur Übertragung von Entscheidung gefallen. Hoheitsrechten auf supranationale Einrichtungen kommt (dazu ist die Initiative des Parlamentes notwen- 2.22. Spanien dig) oder wenn es zu Änderungen eines Verfassungstei- Bei großen Eingriffen in die Verfassung ist ein obligatori- les oder einer wichtigen Angelegenheit kommt. In sches, bindendes, bei kleineren Verfassungsänderungen diesem Fall wird auf Initiative des Präsidenten, des Se- ein fakultatives, bindendes Referendum vorgesehen. Zu nats oder von 1/5 der Abgeordneten reagiert. Minister- Fragen internationaler Verträge wird ein Referendum präsident Belka bekräftigte die Absicht, ein Referendum ausgeschlossen. Der neue sozialistische Ministerpräsi- zur EU-Verfassung in Polen durchführen zu lassen. dent Zapatero kündigte als einer der ersten Staatschefs Auch Staatspräsident Kwasniewski will ein Referendum ein Referendum über die EU-Verfassung in Spanien an. Ende 2005 abhalten. Ein genauer Termin steht noch nicht Damit wird die Tradition der Referenden fortgesetzt. fest. Diese gab es 1978 über eine neue Verfassung und 1986 über die NATO-Mitgliedschaft. Innenpolitisch hat die 8
Ursula Sedlaczek: Der Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung Volkspartei zugestimmt, obwohl sie durch die neue Ver- 3. „The Future European fassung einen möglichen Bedeutungsverlust Spaniens in Constitution“ – eine Umfrage in der EU befürchtet. Schwierigkeiten bezüglich der Verfas- sung gibt es seitens der Linken Fraktion und der nationa- den 25 Mitgliedsländern len Minderheiten. Das Referendum soll am 20. Februar Diese Umfrage wurde auf Wunsch des Generalsekretari- 2005 abgehalten werden. ats der Europäischen Kommission von EOS Gallup Eu- rope erstellt. Sie soll die Einstellungen und den Grad der Informiertheit der europäischen Bürger in Fragen der 2.23. Tschechien neuen europäischen Verfassung darstellen. In Tschechien gibt es keine Rechtsgrundlage für ein Refe- rendum, jedoch kann das Parlament durch einen Geset- Die Feldarbeit fand von Juni 2004 bis Juli 2004 statt, die- zesbeschluss die Abhaltung eines bindenden se Interviews wurden vom 21. Juni bis 3. Juli 2004 von den Referendums anordnen. Der zurückgetretene Minister- Institutionen des EOS Gallup Europe-network geführt, präsident und zukünftige EU-Kommissar Spidla hatte und die Ergebnisse wurden im Juli 2004 im Flash Euroba- ein Referendum über die EU-Verfassung angekündigt. rometer 159/2 veröffentlicht. Sozio-demographische Vari- Ein konkreter Termin steht allerdings noch nicht fest. ablen waren Geschlecht, Alter, Bildungsgrad, Profession und Art des Wohnsitzes. Es wird darauf hingewiesen, 2.24. Ungarn dass die Ergebnisse und Interpretationen nicht die Mei- Ein bindendes Referendum ist auf Initiative des Parla- nung der Europäischen Kommission darstellen. mentes oder des Präsidenten per Anordnung durch Ge- Befragt wurden 1000 Bürger pro Mitgliedsland. Es setz möglich. Ungarn hat als zweiter Staat die wurden neben persönlichen Interviews auch telefonische Verfassung im Dezember 2004 ratifiziert. Befragungen durchgeführt, allerdings nicht in den Län- dern Tschechien, Lettland, Litauen und der Slowakei. In 2.25. Zypern Estland wurden die Methoden der telefonischen Befra- Die Rechtsgrundlage für Referenden fehlt in Zypern, gung und der persönlichen Befragung gewählt. jedoch fand im April 2004 ein Referendum über die Wie- dervereinigung des griechischen Teils mit dem türki- Die Befragungen betrafen den Grad (und die Zufrie- schen Teil der Insel statt, in dem sich die griechischen denheit bezüglich) des Informationsstandes der EU-Bürger Zyprioten gegen eine Wiedervereinigung ausgesprochen über die neue EU-Verfassung durch die Medien, ob eine hatten. Kein Referendum wurde bezüglich des Beitritts Informationsveranstaltung im Wohnort gewünscht werde Zyperns zur EU abgehalten. In der Frage der europäi- oder nicht, aber auch das Wissen über die EU-Verfassung. schen Verfassung wird es ebenfalls keine Abstimmung Auch die Frage nach einem Europa der „zwei Geschwin- geben. digkeiten“ wurde gestellt, ebenso danach, ob die Schaf- fung eines EU-Außenministers gewünscht werde. 9
Interne Information zur Sicherheitspolitik, Dezember 2004 Die Frage lautete: „The European Union must adopt a Constitution: Rather agree – Rather disagree – Don`t know/No Answer“ Tabelle 1: Antworten geordnet nach Ländern Zustimmung (in %) Ablehnung (in %) Keine Antwort (in %) Belgien 86 10 4 Dänemark 62 24 14 Deutschland 81 14 5 Estland 57 8 35 Finnland 76 15 8 Frankreich 85 11 4 Griechenland 89 9 keine Angabe Großbritannien 51 34 15 Irland 81 12 6 Italien 94 5 keine Angabe Lettland 63 10 27 Litauen 76 9 16 Luxemburg 88 8 4 Malta 75 11 13 Niederlande 72 25 3 Österreich 78 14 8 Polen 71 22 7 Portugal 81 7 12 Schweden 50 26 24 Slowakei 70 11 19 Slowenien 87 4 9 Spanien 93 5 keine Angabe Tschechien 65 15 20 Ungarn 90 5 5 Zypern 83 8 8 10
Ursula Sedlaczek: Der Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung Tabelle 2: Länder geordnet nach Ergebnis Zustimmung (in %) Ablehnung (in %) Keine Antwort (in %) Italien 94 Großbritannien 34 Estland 35 Spanien 93 Schweden 26 Lettland 27 Ungarn 90 Niederlande 25 Schweden 24 Griechenland 89 Dänemark 24 Tschechien 20 Luxemburg 88 Polen 22 Slowakei 19 Slowenien 87 Tschechien 15 Litauen 16 Belgien 86 Finnland 15 Großbritannien 15 Frankreich 85 Deutschland 14 Dänemark 14 Zypern 83 Österreich 14 Malta 13 Deutschland 81 Irland 12 Portugal 12 Irland 81 Slowakei 11 Slowenien 8 Portugal 81 Malta 11 Finnland 8 Österreich 78 Frankreich 11 Österreich 8 Finnland 76 Belgien 10 Zypern 8 Litauen 76 Lettland 10 Polen 7 Malta 75 Griechenland 9 Irland 6 Niederlande 72 Litauen 9 Deutschland 5 Polen 71 Luxemburg 8 Ungarn 5 Slowakei 70 Zypern 8 Belgien 4 Tschechien 65 Estland 8 Frankreich 4 Lettland 63 Portugal 7 Luxemburg 4 Dänemark 62 Italien 5 Niederlande 3 Estland 57 Spanien 5 Spanien 2 Großbritannien 51 Ungarn 5 Griechenland 2 Schweden 50 Slowenien 4 Italien 1 Tabelle 3: Gesamteuropäisches Ergebnis Zustimmung (in %) Ablehnung (in %) keine Antwort (in %) Alle 25 Mitgliedsländer nach der Er- 79 15 7 weiterung 2004 Alle 15 Mitgliedsländer vor der Erwei- 80 14 6 terung 2004 Neue Mitgliedsländer 73 16 11 11
Interne Information zur Sicherheitspolitik, Dezember 2004 Das Ergebnis zeigt, dass der Unterschied zwischen den Susanne Szech-Koundouros: Was bringt die EU-Verfassung. neuen Mitgliedsländern und den 15 anderen Mitgliedern Übersicht über das Ergebnis der Regierungskonferenz bezüglich der Zustimmung 7 Prozent beträgt. Diese Dif- zur europäischen Verfassung. Arbeitspapier/ Dokumentation Nr. 137/2004. Herausgegeben von der ferenz erscheint als nicht wirklich groß, jedoch gibt es bei Konrad-Adenauer-Stiftung. Berlin, Juli 2004. genauerer Betrachtung der einzelnen neuen Mitglieds- Andreas Maurer, Simon Schunz: Ratifikation durch Referen- länder große Prozent-Unterschiede. Auf einzelne Staaten dum? Europas Verfassung nach der Regierungskon- bezogen gibt es Variationen in der Zustimmung von 50 ferenz. Stiftung Wissenschaft und Politik, Deutsches Prozent bis 94 Prozent. Institut für Internationale Politik und Sicherheit. Berlin, November 2003. Die größte Zustimmung findet sich in Italien, Spanien Andreas Maurer/Andrea Stengel: Ein Referendum für und Ungarn. Ein hoher Grad an Zustimmung ist auch in Europas Verfassungsvertrag? Stiftung Wissenschaft Slowenien, einem neuen Mitgliedsland, zu finden. Er- und Politik, Deutsches Institut für Internationale Politik staunlich niedrig ist die Zustimmung in alten EU- und Sicherheit. Berlin, August 2004. Mitgliedsländern wie den Niederlanden, Dänemark, Henning Tewes: Reaktionen in Polen auf den Brüsseler Schweden (mit der geringsten Zustimmung) oder Groß- Kompromiss vom 19.6. Länderbericht der Konrad- britannien. Die kleineren neuen Mitgliedsländer Tsche- Adenauer-Stiftung vom 22. Juni 2004; nur digital chien, Lettland und Estland zeigten ebenfalls eine verfügbar . geringere Zustimmung. Flash Eurobarometer 159/2. The Future European Die größte Ablehnung findet sich in Großbritannien, Constitution (Wave 2). Conducted by EOS Gallup Schweden, den Niederlanden und Dänemark. Groß ist die Europe upon the request of the European Commission (Sectretariat General). Survey: June-July 2004. Analytic Ablehnung auch in Polen, Tschechien und Finnland, bald Report: July 2004. gefolgt von Deutschland und Österreich. Die geringste Ablehnung ist in Italien, Spanien, Ungarn und Slowenien Michael Däumer: Reaktionen aus Spanien auf den Brüsseler Gipfel. Länderbericht der Konrad-Adenauer-Stiftung zu finden. vom 22. Juni 2004; nur digital verfügbar . Interessant erscheint auch der hohe Prozentsatz in der Tabelle „Keine Antwort“, angeführt von Estland, Lettland Thomas Bernd Stehling: Blair kündigt EU-Referendum an. Länderbericht der Konrad-Adenauer-Stiftung vom 21. und Schweden vor Tschechien und der Slowakei. Ob da- April 2004; nur digital verfügbar für Desinteresse oder Uninformiertheit der Grund ist, kann . den Niederlanden, Spanien, Griechenland und Italien. Helmut Reifeld: Europawahlen Juni 2004. Ergebnisse und Bewertungen der Außenstellen der Konrad-Adenauer- Stiftung; digital verfügbar . Ludger Kühnhardt: Auf dem Weg zu einem europäischen Martin Peter: Blairs persönlicher Prüfstein: Das Verfassungspatriotismus. Die Perspektive der Verfassungsreferendum. In: Die Presse, 26. Juni 2004. Referenden in vielen Mitgliedsstaaten. In: Neue Zürcher Zeitung, 16. Juli 2004; digital verfügbar . könnten die Verfassung legitimieren. In: Neue Zürcher Zeitung, 17. Juni 2004. Kristina Kurze: Die herausfordernde Entscheidung I und II, 11. August 2004; digital verfügbar . Tobias Daniel: Weg frei für die Volksentscheide, 24. August 2004; digital verfügbar . 12
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