Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbstständige und Existenzgründer

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Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbstständige und Existenzgründer
Mit Plan ins eigene Business.
    Eine Information für
Selbstständige und Existenzgründer
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbstständige und Existenzgründer
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbstständige und Existenzgründer
Selbstständige und Existenzgründer   3

Inhalt
04   Selbstständigkeit: Eine echte Entscheidung
05   Die freiwillige Krankenversicherung
05   Voraussetzungen
06   Wie beantrage ich die freiwillige Mitgliedschaft
06   Leistungen
06   Habe ich Anspruch auf Krankengeld
07   Beitragsberechnung
08   Wann können sich meine Beiträge ändern?
09   Freiwillige Unfallversicherung
10   Freiwillige Arbeitslosenversicherung
11   Rentenversicherung – gesetzlich oder privat?
12   Gesetzliche Rentenversicherung kraft Gesetzes
12   Gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag.
13   Freiwillige Rentenversicherung
13   Private Lebensversicherung
14   Fördermittel für Existenzgründer
14   Förderung durch regionale Wirtschaftsprogramme
14   Der Gründungszuschuss
15   Auf dem Weg in die Selbstständigkeit
15   Die Entscheidung
16   Das Geschäftsmodell
17   Der Finanzplan
17   Das Unternehmen
18   Hilfreiche Adressen
19   Das Verbundsystem Deutsche
		   Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
19   Der ideale Partner für Ihren
     Sozialversicherungsschutz!
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbstständige und Existenzgründer
Vorwort

Selbstständigkeit: Eine echte Entscheidung

Als selbstständige Unternehmerin bzw. selbstständiger Unternehmer in
Deutschland bereichern Sie mit Ihren Ideen und Ihrem Unternehmergeist unsere
Wirtschaft. Natürlich bleibt Selbstständigen immer ein unternehmerisches
Risiko – und das lässt sich nicht versichern. Doch für Ihren Sozialversiche-
rungsschutz haben Sie mit dem Verbundsystem Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See einen kompetenten und verlässlichen Partner.

So wie Sie Ihre persönlichen Ziele haben, hat auch die KNAPPSCHAFT ein klares
Ziel vor Augen: Rundum zufriedene und gesunde Kunden. Neben ihrer Erfah-
rung im Bereich Kranken-­Renten- und Pflegeversicherung bietet sie Ihnen ein
umfang­reiches Angebot an Leistungen und Services.

Lassen Sie sich doch ausführlich zu Hause oder im Betrieb beraten. Ihre per­sön­
lichen Firmenkundenberater finden Sie auf unserer Internetseite www.kbs.de
unter der Rubrik Firmenkundenbetreuung.

In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Infos rund um die Versicherung
in der Selbstständigkeit – und dazu Tipps und Hinweise für angehende Exis-
tenzgründer.

Machen Sie Ihre Ideen wahr!

Ihre KNAPPSCHAFT
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Selbstständige und Existenzgründer   5

Die freiwillige
Krankenversicherung
Beim Einstieg in die Selbstständigkeit ist allerhand für den
Start Ihres Business zu organisieren. Doch auch Kran­kenver­
sicherung, Rentenversicherung und mehr liegen nun in Ihren
Händen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen
und Antworten zur freiwilligen Krankenversicherung bei
der KNAPPSCHAFT.

Voraussetzungen                                 im Rahmen einer eigenen Mitgliedschaft oder
Kommt die freiwillige Kranken­versicherung      einer Familienversicherung krankenversichert?
für mich in Frage?                              Dann setzt sich Ihre Versicherung automa-
Selbstständige sind in der gesetzlichen Kran-   tisch als freiwillige Krankenversicherung fort,
kenversicherung nicht versicherungspflichtig.   sofern Sie nicht innerhalb von 14 Tagen eine
                                                anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Waren Sie vor der Aufnahme Ihrer selbststän-    nachweisen. In der sozialen Pflegeversicherung
digen Tätigkeit zuletzt bei der KNAPPSCHAFT     tritt für Sie in diesem Fall Versicherungspflicht
                                                ein.
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbstständige und Existenzgründer
Sie waren zuletzt im Ausland krankenversi-        Habe ich Anspruch auf Krankengeld?
chert? Dann können Sie einen Antrag auf die       Selbstständige haben in der freiwilligen
freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen    Krankenversicherung grundsätzlich keinen
Krankenversicherung stellen. Voraussetzung        Krankengeldanspruch. Falls Sie sich jedoch
ist, dass Sie eine bestimmte Vorversicherungs-    für den Krankheitsfall absichern möchten,
zeit erfüllen. Denken Sie in diesem Fall daran,   können Sie bei der KNAPPSCHAFT einen
den Antrag innerhalb von drei Monaten nach        gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem
dem Ende der ausländischen Versicherung zu        43. Tag der Arbeits­unfähigkeit wählen. Da-
stellen.                                          durch senken Sie Ihr Risiko von Einkommens­
                                                  einbußen bei Erkrankungen.
Wie beantrage ich die freiwillige
Mitgliedschaft?                                   Sie wollen Ihren Krankengeldanspruch bereits
Den Aufnahmeantrag für die „Freiwillige           vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit begin­
Krankenversicherung und Pflegeversiche-           nen lassen? Auch das ist möglich – durch
rung“ finden Sie im Internet unter                Ab­schluss eines Wahltarifs. Die monatliche
www.knappschaft.de – einschließlich weiterer      Prämie richtet sich nach der Höhe und dem
Informationen zur freiwilligen Kranken­           Beginn des gewählten Wahltarif-­Krankengeldes.
versicherung. Selbstverständlich erhalten
Sie den Antrag auch in jeder Dienststelle der
KNAPPSCHAFT. Eine Übersicht der aktu­ellen
Rechengrößen können Sie zudem der Anlage
                                                    info
zur Broschüre entnehmen.
                                                    Eine weitere Option: die private Krankentagegeld-
                                                    Versicherung. Unser Kooperationspartner, die
Leistungen                                          Gothaer Krankenversicherung AG, bietet Ihnen
Welche Leistungen bekomme ich?                      einen derartigen Zusatzschutz.
In der freiwilligen Krankenversicherung haben
                                                    Weitere Informationen finden Sie in unserer Bro-
Sie die gleichen Leistungsansprüche wie
                                                    schüre „Wahltarife zum Krankengeld”, die Sie in
Pflichtversicherte der gesetzlichen Kranken-
                                                    jeder Dienststelle erhalten.
versicherung.
Selbstständige und Existenzgründer   7

Beitragsberechnung
Wovon werden meine Beiträge berechnet?
Für die Berechnung der Beiträge in der freiwil-
ligen Krankenversicherung berücksichtigt die
KNAPPSCHAFT Ihre gesamte wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit. Das heißt, dass alle zur
Verfügung stehenden Einnahmen für die Bei-
tragsbemessung herangezogen werden.
Beitragspflichtige Einnahmen sind:
· Arbeitseinkommen
· Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
· ausländische Renten
                                                      Sind Ihre gesamten beitragspflichtigen Ein-
· Versorgungsbezüge
                                                      nahmen geringer als das gesetzlich vorge-
  (zum Beispiel Betriebsrenten)
                                                      schriebene Mindesteinkommen, berechnet
· Arbeitsentgelt
                                                      die KNAPPSCHAFT die Beiträge von diesem
· alle sonstigen Einnahmen wie zum Beispiel
                                                      Mindestbetrag.
  Mieteinkünfte, Unfallrenten oder Zinsein-
                                                      Als Mindesteinkommen gilt:
  nahmen
                                                      · für alle freiwillig versicherten
                                                        ­Selbstständigen ein Betrag in Höhe von
                                                         einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße.

  info
  Als Nachweis für Ihr erzieltes Arbeitseinkommen
  benötigt die KNAPPSCHAFT in jedem Fall Ihren
  Einkommensteuerbescheid. Zahlen, die für die Be-
  rechnung Ihrer Beiträge nicht von Bedeutung sind,
  können dabei unkenntlich gemacht werden.
Sofern Sie Ihre selbstständige Tätigkeit erst   Nach Vorlage Ihres Einkommensteuerbeschei-
neu aufnehmen, kennen Sie die genaue Höhe       des werden Ihre Beiträge für die Zukunft zu-
Ihres Arbeitseinkommens natürlich noch nicht.   nächst vorläufig, ausgehend von den mittels
Daher schätzen Sie Ihr Arbeitseinkommen in      Einkommensteuerbescheid festgesetzten
diesen Fällen zunächst. Ihre Beiträge berech-   Einkünften, bemessen. Eine Beitragsneube-
net die KNAPPSCHAFT dann anhand dieses          rechnung erfolgt dabei ab dem Ersten des
Werts. Sobald Ihnen der erste Einkommen-        Monats, der auf die Ausstellung des Einkom-
steuerbescheid nach Beginn Ihrer selbststän-    mensteuerbescheides folgt.
digen Tätigkeit erteilt wurde, berechnet die    Die endgültige Beitragsfestsetzung auf Grund-
KNAPPSCHAFT die Beiträge vom Beginn der         lage Ihrer tatsächlich erzielten Einkünfte
selbstständigen Tätigkeit an, auf Grundlage     erfolgt für Zeiten ab dem 1. Januar 2018 rück-
des nun vorliegenden Einkommensteuerbe-         wirkend, sobald Sie der KNAPPSCHAFT den
scheides, rückwirkend neu.                      Einkommensteuerbescheid für das Kalender-
                                                jahr, für das der Einkommensteuerbescheid
Wann können sich meine Beiträge                 erstellt wurde, vorgelegt haben. Dabei hat
ändern?                                         die KNAPPSCHAFT Ihre Beiträge innerhalb von
Ihre Beiträge erhöhen oder ermäßigen sich,      drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalen-
wenn sich die Höhe Ihrer beitragspflichtigen    derjahres endgültig zu bemessen.
Einnahmen verändert. Maßgeblich für die         Sollte sich Ihr laufendes Arbeitseinkommen
Neuberechnung Ihrer Beiträge sind grund-        im Vergleich zu dem zuletzt nachgewiesenen
sätzlich das Erstelldatum sowie die fristge-    Arbeitseinkommen um mindestens ein Viertel
rechte Vorlage Ihres Einkommensteuerbe-         verringert haben, kann die KNAPPSCHAFT Ihre
scheides bei der KNAPPSCHAFT.                   Beiträge - auf Antrag und nach Vorlage eines
                                                Vorauszahlungsbescheides - unter bestimm-
                                                ten Voraussetzungen auch kurzfristig zum
                                                nächsten Ersten des Monats reduzieren.
Selbstständige und Existenzgründer   9

Freiwillige
Unfallversicherung
Mehr als ein Drittel aller Unfälle ereignen sich bei der
Arbeit. Für Arbeitsunfälle und anerkannte Berufskrank­
heiten tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Diese ist
jedoch auf Personenschäden beschränkt – Sachschäden sind
nicht durch sie abgedeckt.

Für Selbstständige besteht – auf wenige Aus­-
                                                  hinweis
nah­men wie landwirtschaftliche Unterneh-
                                                  Nicht verpassen: Die Eröffnung
mer – keine Versicherungspflicht. Je nach
                                                  Ihres Unternehmens müssen Sie
Satzung Ihres zuständigen Unfallversicherungs-    Ihrer zuständigen Berufsgenos-
trägers – also der Berufsgenossenschaft –         senschaft innerhalb einer Woche
kön­nen Sie der freiwilligen Unfallversicherung   mitteilen.
beitreten. Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich
nach der Satzung Ihrer Berufsgenossenschaft.
Mit Ihrem Beitrag sichern Sie sich unter
anderem eine verhältnismäßig preisgünstige
steuerfreie Unfallrente. Die Versicherung be-
inhaltet auch Maßnahmen zur Rehabilitation.
Lassen Sie sich doch von Ihrer Berufsgenos-
                                                  info
senschaft vorab beraten und über satzungs-
                                                  Hauptverband der gewerblichen
spezifische Regelungen informieren.               Berufsgenossenschaften e.V.
Sie wissen nicht, welche Berufsgenossen-          Alte Heerstraße 111
schaft für Ihren Betrieb zuständig ist? Dann      53757 St. Augustin
wenden Sie sich einfach an den Hauptverband       Telefon: 0800 60 50 404

der gewerblichen Berufsgenossenschaften:
Freiwillige
Arbeitslosenversicherung

Auch Selbstständige können in die Arbeits-
                                                                  hinweis
losenversicherung einzahlen. Wie das geht?
                                                                  Nicht verpassen: Die ­freiwillige
Dazu müssen Sie sich lediglich freiwillig                         ­Arbeitslosenversicherung für
weiterversichern. Dies ist möglich, wenn                          Selbstständige müssen Sie
· Ihre Tätigkeit mindestens 15 Stunden                            ­innerhalb von drei Monaten nach
  wöchentlich umfasst und                                         Aufnahme Ihrer selbstständigen

· Sie vor Ihrer selbstständigen Tätigkeit in der                  Tätigkeit bei der Arbeitsagentur
                                                                  beantragen.
  Arbeits­losenversicherung versichert waren.

                                                   Nähere Auskünfte zur freiwilligen Arbeits­
                                                   losenversicherung erhalten Sie bei Ihrer
                                                   örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.
Selbstständige und Existenzgründer   11

Rentenversicherung –
gesetzlich oder privat?
Eine eindeutige Entscheidung für die gesetzliche oder private
Altersvorsorge kann nicht so ohne Weiteres getroffen werden.
Die meisten Selbstständigen wählen eine Kombination von bei­
dem. Der Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
unter anderem darin, dass Pflichtversicherte bereits bei sechs
Beitragsmonaten einen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnah­
men (zum Beispiel Kuren) haben und durch die Beitragszah­
lung auch einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung
erwerben beziehungsweise aufrechterhalten können.
Gesetzliche Rentenversicherung
                                                     gut zu wissen:
kraft Gesetzes                                       Für die ersten drei Kalenderjahre zahlen Sie als
Einige Selbstständige sind kraft Gesetzes in der     „Jungunternehmer“ die Hälfte des Regelbeitrags
gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Zu       (296,21 Euro beziehungsweise 279,93 Euro).
ihnen gehören unter anderem die selbststän-          ­Beachten Sie dabei jedoch, dass geringere Beiträge
digen Gewerbetreibenden in Handwerksbe-              zu einer entsprechend niedrigeren Rente führen.
                                                     Auf Antrag können Sie den höheren Regelbeitrag
trieben (Handwerker). Die Pflichtversicherung
                                                     auch früher zahlen.
beginnt mit Eintragung in die Handwerks-
rolle und der Aufnahme der selbstständigen
Tätigkeit. Mit Beendigung der selbstständigen
Tätigkeit (zum Beispiel durch Abmeldung des
Gewerbes) endet die Pflichtversicherung.

Zu den rentenversicherungspflichtigen              Gesetzliche Rentenversicherung
Selbstständigen gehören unter bestimmten           auf Antrag
Voraussetzungen auch Lehrer, Erzieher, Pfle-       Selbstständige, die nicht kraft Gesetzes
gepersonen, Hebammen, Entbindungspfleger,          ren­ten­versicherungspflichtig sind, können
Seelotsen, Künstler, Publizisten, Hausgewer-       innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme
betreibende, Küstenschiffer, Küstenfischer         ihrer selbstständigen Tätigkeit eine Pflicht-
und Selbstständige mit einem Auftraggeber.         versicherung beantragen.

Beitragshöhe                                       Beitragshöhe
Der Beitrag zur Rentenversicherung für Selbst-     Bei der Rentenversicherungspflicht auf
ständige orientiert sich an dem Durchschnitts-     Antrag gelten dieselben Beitragsgrundsätze
verdienst aller Versicherten: der Bezugs­größe.    wie bei der Rentenversicherungspflicht
2020 beträgt der Regelbeitrag monatlich            kraft Gesetzes.
592,41 Euro in den alten Bundes­ländern bezie-
hungsweise 559,86 Euro in den neuen Bundes-          nicht verpassen:
ländern. Können Sie dem Rentenversicherungs-         Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem Sie
                                                     erstmals die Voraussetzungen erfüllen – sofern Sie
träger nachweisen, dass Ihr Einkommen höher
                                                     den Antrag innerhalb von drei Monaten danach
oder niedriger als die Bezugsgröße ist, können
                                                     stellen. Beantragen Sie die Versicherungspflicht
Sie einen entsprechend höheren oder niedrige-        erst später, beginnt sie mit dem Tag, der dem
ren Beitrag zur Rentenversicherung zahlen.           Eingang des Antrages folgt.
Selbstständige und Existenzgründer   13

                                                               Beitragshöhe
 beispiele
                                                               Ihr Mindestbeitrag beläuft sich 2020 auf
 a) Sie nehmen Ihre selbstständige Tätigkeit am
                                                               monatlich 83,70 Euro. Bei der freiwilligen
   1. Juni 2020 auf. Ihr Antrag auf Pflichtversicherung geht
   beim ­Rentenversicherungsträger am 13. Juli 2020 ein. Die   Rentenversicherung können Sie Ihren Beitrag
   ­Rentenversicherungspflicht beginnt am 1. Juni 2020.        selbst bestimmen. Maximal können Sie
                                                               ­monatlich bis zu 1283,40 Euro zahlen.
 b) Sie nehmen Ihre selbstständige Tätigkeit am
   1. Juni 2020 auf. Ihr Antrag auf Pflichtversicherung
   geht beim Rentenversicherungsträger am
                                                               Private Lebensversicherung
   14. September 2020 ein. Die Rentenversicherungs-
   pflicht b­ eginnt erst am 15. September 2020, da Sie
                                                               Die klassische private Altersvorsorge ist die
   den Antrag mehr als drei Monate nach Beginn Ihrer           dynamische Kapitallebensversicherung. Eine
   ­Tätigkeit einreichen.                                      derartige Lebensversicherung sollte stets
                                                               auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung
                                                               enthalten. Für Ihre Alterssicherung planen
Freiwillige Rentenversicherung                                 Sie am besten mindestens die bisherigen Bei-
Selbstverständlich können Sie auch eine frei-                  träge (ca. 20 Prozent Ihres Einkommens) ein,
willige Rentenversicherung beantragen. Die                     damit Sie später ausreichend versorgt sind.
freiwillige Rentenversicherung empfiehlt sich
grundsätzlich immer dann, wenn Sie am
31. Dezember 1983 bereits 60 Beitragsmo-
nate auf Ihrem Rentenkonto hatten und Sie
darüber hinaus monatlich Beiträge gezahlt
haben. Durch die lückenlose Weiterzahlung
des Mindestbeitrags bleibt in diesem Fall
Ihr Anspruch auf Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit erhalten.
Fördermittel für Existenzgründer

Förderung durch regionale                              Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit
Wirtschaftsprogramme                                   eine ausrei­chende Lebensgrundlage erwarten
Es gibt eine ganze Reihe von finanziellen              lässt. Die Auszahlung ist möglich, wenn Sie
Hilfen zur Existenzgründung wie verbilligte            · durch die Existenzgründung eine bestehende
Darlehen, Zuschüsse und Beihilfen.                       Arbeitslosigkeit beenden,
Einige dieser Hilfen können Sie im Rahmen              · für mindestens 150 Tage einen Rest­
von regionalen Wirtschaftsförderungspro-                 anspruch auf Arbeitslosengeld haben,
grammen erhalten. Nähere Informationen                 · ausreichend Kenntnisse und Fähigkeiten
erteilen Ihre zuständige Industrie-und Han-              zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
delskammer oder Ihre Handwerkskammer.                    haben,
                                                       · eine Bestätigung einer fachkundigen Stelle
                                                         über die Tragfähigkeit der Existenzgründung
  nicht verpassen:                                       vorlegen können und
  Beantragen Sie derartige Fördermittel vor dem        · die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich
  Beginn Ihrer Selbstständigkeit. Ansonsten ver-
                                                         ausüben.
  fällt in vielen Fällen Ihr Anspruch auf Förderung.
                                                       Den Gründungszuschuss erhalten Sie in Höhe
                                                       des Arbeitslosengeldes für sechs Monate.
                                                       Daneben bekommen Sie einen Festbetrag in
Der Gründungszuschuss                                  Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung
Eine besondere Förderform bietet auch die              (zum Beispiel Kranken und Pflegeversiche-
Bundesagentur für Arbeit: den Gründungs-               rung, Rentenversicherung).
zuschuss. Die hierfür erforderlichen Voraus-
setzungen erfahren Sie im Detail bei Ihrer
Agentur für Arbeit. Hier stellen wir Ihnen den
Gründungszuschuss kurz vor: Die Agentu-
ren für Arbeit können einen so genannten
Gründungszuschuss gewähren, wenn die
Selbstständige und Existenzgründer   15

  gut zu wissen:                             Rentenversicherungspflicht beim
  Für den Festbetrag zur sozialen
                                             Gründungszuschuss
  Absicherung in Höhe von 300 Euro           Als Bezieher eines Gründungszuschusses
  können Sie nach Ablauf von sechs           unterliegen Sie nur der Rentenversicherungs­
  Monaten für weitere neun Monate            pflicht, wenn Sie eine kraft Gesetzes renten­
  erhalten.                                  versicherungs­pflichtige selbstständige Tätigkeit
                                             ausüben – oder wenn Sie sich für die gesetz-
                                             liche Rentenversicherung auf Antrag entscheiden.

Auf dem Weg in die
Selbstständigkeit
Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier die wichtigsten Tipps
und Hinweise für Ihre Entscheidung in Richtung Selbststän­
digkeit. Das Allerwichtigste zuerst: Informieren Sie sich
gründlich und lassen Sie sich beraten – bei allem, was auf
Sie zukommt.

Die Entscheidung
Nutzen Sie Beratung!                         Sind Sie ein Unternehmertyp?
Besuchen Sie möglichst ein Gründungs­        Stehen Sie die Strapazen – gerade in der Start­
seminar Ihrer Kammer oder Ihres Verbandes.   phase – und auch später durch? Sind Sie quali-
Holen Sie sich anschließend bei einem        fiziert genug? Steht Ihre Familie hinter Ihnen?
Berater der Kammer oder des Verbandes,       Eine Reihe von einfachen Testfragen hilft Ihnen,
bei einem freien Unternehmensberater oder    in dieser Frage Sicherheit zu gewinnen.
anderen kompetenten Fachleuten wertvolle
Ratschläge ein.
Sie haben sich entschieden? Dann geht es mit
dem Geschäftsmodell weiter ...

Das Geschäftsmodell
Erforschen Sie den Markt!
Lernen Sie Ihre möglichen Kunden mit ihren
Bedürfnissen und ihrem Verhalten genau ken-
nen. Verschaffen Sie sich auch einen Über-
blick über die Konkurrenzsituation, vor allem
an dem Standort, den Sie für Ihr Business
wählen.

Optimieren Sie Ihre Geschäftsidee!
Finden Sie möglichst Ihr EVA. Die Abkürzung
steht für „Einmaliges Verkaufsargument“.
Sie können die Leute in der Regel nur dann
veranlassen, ausgerechnet bei Ihnen Kunde
zu werden, wenn Sie etwas anbieten, was die
Konkurrenz nicht hat

Finden Sie den richtigen Weg in die             Kalkulieren Sie Ihren Verdienst!
Selbstständigkeit!                              Wie auch immer Sie zu Ihrem eigenen Unter-
Sie können ein Unternehmen neu gründen,         nehmen finden: Überlegen Sie, ob sich die
sich an einem Betrieb beteiligen oder als       Gründung einer selbstständigen Existenz für
Lizenz- Unternehmer (Franchising) arbeiten.     Sie auszahlt. Lohnt sich der Aufwand? Reicht
Alternativ können Sie auch einen bestehen-      Ihnen der Gewinn, um Ihren gewohnten
den Betrieb übernehmen.                         Lebensstandard zu finanzieren?
Selbstständige und Existenzgründer   17

Das Konzept steht. Jetzt geht es an die
Finanzierung.

Der Finanzplan
Kalkulieren Sie Ihr benötigtes Startkapital!      Erledigen Sie alle notwendigen Formalitäten!
Wie groß ist Ihr Kapitalbedarf für die Gründung   Bedenken Sie die Anforderungen von Behör-
und die Startphase? Machen Sie eine Aufstel-      den, Kammern, Berufsverbänden et cetera
lung aller kurz-und längerfristig relevanten      Erkundigen Sie sich, für welche Vorhaben Sie
Kostenpositionen.                                 besondere Voraussetzungen und Nachweise,
                                                  behördliche Zulassungen oder Genehmigun-
Ermitteln Sie alle möglichen Finanzquellen!       gen benötigen.
Wie viel Geld haben Sie selbst zur Verfügung?
Wer könnte Ihnen privat Geld leihen? Wer          Sorgen Sie für das Finanzamt vor!
würde sich an Ihrem Unternehmen betei-            Stellen Sie sich von Anfang an auf neue
ligen? Prüfen Sie die vielfältigen Angebote       Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein.
der Kreditinstitute und die Förderprogramm
des Bundes, der Bundesländer und auch der         Sichern Sie sich ab!
Europäischen Union.                               Kümmern Sie sich um ausreichende Versiche-
                                                  rungen für Ihr Unternehmen, aber auch für
Das Unternehmen                                   Ihre Familie.
Wählen Sie die richtige Rechtsform!
Wie viel Einfluss wollen Sie in Ihrem Unter-
nehmen haben? Welches Haftungsrisiko               info
wollen Sie auf sich nehmen? Entscheiden Sie,       Die Broschüre „Starthilfe“ mit vielen Informa­tionen
                                                   zum erfolgreichen Weg in die Selbstständigkeit
welche Form Ihre geschäftlichen, steuerlichen
                                                   erhalten Sie kostenlos beim Bundesministerium für
und rechtlichen Anforderungen erfüllt.
                                                   Wirtschaft und Energie unter www.bmwi.de
Hilfreiche Adressen

· DeutscherIndustrie- und Handelstag             · Deutsche Ausgleichsbank, Bonn
  Adenauerallee 148 | 53113 Bonn                   Ludwig-Erhard-Platz 1 – 3 | 53179 Bonn
  Tel.: 0228 10 40 | Fax: 0228 1 04 - 158          Tel.: 0228 8310 | Fax: 0228 831 - 2255
  (Über diese Adresse erfahren Sie auch
  die sämtlichen Adressen der lokalen   · Kreditanstalt für Wiederaufbau
  Industrie- und Handelskammern.)         Palmengartenstraße 5 – 9
                                          60049 Frankfurt am Main
· Deutscher Handwerkskammertag/ Zentral- Tel.: 069 74310
  verband des Deutschen Handwerks e. V.   www.kfw.de
  Mohrenstraße 20 – 21 | 10117 Berlin
  Tel.: 030 206190                      · Bundesministerium für Wirtschaft
  (Über diese Adresse erfahren Sie auch   und Energie
  die sämtlichen Adressen der lokalen     Scharnhorststraße 34 – 37 | 10115 Berlin
  Handwerkskammern.)                      Tel.: 030 2014 - 9
                                          www.bufi.de
· Hauptverband der gewerblichen
  Berufsgenossenschaften                         · Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT)
  Albrechtstraße 10 b | 10117 Berlin               Breite Straße 29 | 10178 Berlin
  Tel.: 030 288763-61 | Fax: 030 288763-70         Tel.: 030 20308 - 0
                                                   www.ihk.de
· Deutsches Patent-­und Markenamt
  80297 München                                  · SCHUFA (Bundesverband) Vereinigung der
  Tel.: 089 2195 - 3402 | Fax: 089 2195 - 2221     Deutschen Schutz-­Gemeinschaften
  www.dpma.de                                      für allgemeine Kreditsicherung e. V.
  (Informationen, Merkblätter und                  Postfach 18 29 | 65008 Wiesbaden
  Patentschriften)                                 Tel.: 0611 9278 - 0 | Fax: 0611 9278 - 109
                                                   www.schufa.de
                                                   (Hier erfahren Sie unter anderem die Adres-
                                                   sen der örtlichen SCHUFA-­Geschäftsstellen.)
Selbstständige und Existenzgründer   19

Das Verbundsystem
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Der ideale Partner für Ihren Sozialversicherungsschutz!

Wussten Sie, dass …
· die KNAPPSCHAFT heute bereits rund           · Sie bei der KNAPPSCHAFT jederzeit Anspruch
  1,6 Millionen Versicherte zählt und            auf eine kostenlose Rentenberechnung
  ­damit eine der großen Krankenkassen in        haben?
   ­Deutschland ist?
                                               · die KNAPPSCHAFT Ihren aktiven Einsatz für
· zum medizinischen Netz der KNAPPSCHAFT        gesundheitsbewusstes Verhalten mit einem
  Krankenhäuser, Kurkliniken, ein Sozialme-     Bonus („AktivBonus“, „AktivBonus junge Familie“
  dizinischer Dienst mit 24 Untersuchungs­      und „AktivBonus junior“) in Form einer Geld­-
  stellen sowie mehr als 2.000 Ärzte und        prä­mie belohnen?
  Spezialisten gehören?
                                               · Sie von der KNAPPSCHAFT eine Prämie von
· Sie mit der KNAPPSCHAFT einen Ansprech-        25 Euro erhalten, wenn wir dank Ihrer Emp-
  partner für Ihre Renten-, Kranken- und         fehlung ein neues Mitglied in der Kranken-
  ­Pflegeversicherung haben, was in Deutsch-     versicherung begrüßen dürfen?
   land einmalig ist?
                                               · Sie zur KNAPPSCHAFT wechseln können,
· Sie bei der KNAPPSCHAFT ein umfangrei-         wenn Ihre Bindungsfrist von 18 Monaten bei
  ches und individuelles Serviceangebot für      der bisherigen Krankenkasse abgelaufen ist
  Firmenkunden nutzen können?                    oder diese erstmalig einen Zusatzbeitrag
                                                 erhebt oder den Zusatzbeitragssatz erhöht
                                                 (Sonderkündigungsrecht)?
· Sie für einen Wechsel nur die Wahlerklä-      oder Ihren aktuell gesammelten Bonusbe-
  rung zur KNAPPSCHAFT ausfüllen und Ihre       trag jederzeit einsehen – diese und wei-
  Mitglied­schaft bei der bisherigen Kranken-   tere kostenfreie Services können Sie ganz
  kasse formlos schriftlich kündigen müssen?    bequem von zu Hause aus nutzen. Einfach
  Die erteilte Kündigungsbestätigung leiten     registrieren auf
  Sie einfach an die KNAPPSCHAFT weiter.        www.knappschaft.de/meineknappschaft
  Zwei Monate nach der Kündigung kann
  Ihre Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT
  beginnen!                                     info
                                                Servicetelefone:
                                                Kranken- und Pflegeversicherung: 0800 7245 900
· Sie Ihre Anliegen rund um die Uhr an sieben
                                                Rentenversicherung und
  Tagen in der Woche von zuhause und unter-
                                                Rehabilitation: 0800 1000 48080 (kostenfrei)
  wegs in Ihrem geschützten Kundenbereich       Minijob-­Zentrale: 0355 290270 799
  auf der Homepage der KNAPPSCHAFT klären       E-­ Mail:
  können? Ob persönliche Daten aktualisie-      melde-beitragswesen@kbs.de
  ren, sicher mit der KNAPPSCHAFT kommuni-      Internet:

  zieren, die elektronische Patientenquittung   www.knappschaft.de
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ist immer für Sie da!
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Dann lassen Sie sich individuell beraten
und betreuen.
Selbstständige und Existenzgründer   23
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Pieperstraße 14–28, 44789 Bochum

www.knappschaft.de
                                                           Vordr. 10039     11. 19 – BAL I – 8 000 – 2765

Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Herausgebers gestattet.

Bildnachweise:
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Seite 5: © Portra - Istockphoto.com,
Seite 7: © Drobot Dean - Fotolia.com,
Seite 11: © fizkes - Fotolia.com,
Seite 13: © Flamingo Images - Fotolia.com,
Seite 16: © contrastwerkstatt - Fotolia.com

Stand: 1. Januar 2020
Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

                                                  MONATLICHE BERECHNUNGSGRÖSSEN AB DEM 1. JANUAR 2020

                                                  Beitragsbemessungsgrenze		                                                                                                     4.687,50 Euro

                                                  Bezugsgröße		                                                                                                                  3.185,00 Euro

                                                  Bemessungsgrundlage                                          für Fachschüler, Berufsfachschüler und Studenten
                                                  		                                                           an ausländischen Hochschulen                                        744,00 Euro

                                                  		                                                           bei Mitgliedschaftserhalt ohne Leistungsanspruch                    318,50 Euro

                                                  Mindesteinkommen                                             für alle freiwilligen Versicherten                                1.061,67 Euro

                                                  BEITRAGSSÄTZE KRANKENVERSICHERUNg

                                                  Beitragssätze                                                allgemeiner Beitragssatz                                                  14,6 %

                                                                                                               ermäßigter Beitragssatz                                                   14,0 %

                                                  		                                                           Zusatzbeitragssatz                                                      1,10 % 2)

                                                  sonstige Beitragssätze                                       für Studenten, Fachschüler und Berufsfachschüler
                                                  		                                                           und Studenten an ausländischen Hochschulen                              10,22 %

                                                  		                                                           ausländische Renten                                                        7,3 %

                                                  BEITRAGSSÄTZE PFLEGEVERSICHERUNG

                                                  bundeseinheitlich                                            bei nachgewiesener Elterneigenschaft 1)                                   3,05 %

                                                  		                                                           ohne nachgewiesener Elterneigenschaft 1)                                  3,30 %

                                                  bei Anspruch auf Beihilfe
                                                  oder Heilfürsorge bei Krankheit                              bei nachgewiesener Elterneigenschaft 1)                                 1,525 %
                                                  oder Pflege nach beamten-
                                                  rechtlichen Vorschriften oder
                                                  Grundsätzen                                                  ohne nachgewiesener Elterneigenschaft 1)                                1,775 %

                                                  1) Die Elterneigenschaft ist gegenüber der beitragsabführenden Stelle (Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger, Zahlstelle von Versorgungs­
                                                     bezügen), bei Selbstzahlern der Pflegekasse, nachzuweisen. Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind bzw. das 23. Lebensjahr noch
                                                     nicht vollendet haben, sind generell von der Zuschlagspflicht ausgenommen.
Vordr. 13511     11. 19 – BAL I – 30 000 – 2891

                                                  2) Der Zusatzbeitragssatz ist bei der Ermittlung der Beiträge aus ausländischen Renten nur in Höhe von 0,55 % zu berücksichtigen.

                                                  Stand: 1. Januar 2020
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