ARAG Lebensversicherung Bedingungen für die Kapitallebensversicherung/ Rentenversicherung - Stand 5.2008
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ARAG Lebensversicherung Bedingungen für die Kapitallebensversicherung/ Rentenversicherung Stand 5.2008 B 705 5.2008
Bedingungen für die Kapitallebensversicherung / Rentenversicherung Inhalt Seite Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (A77) ....................................................................................................................................................... 4 Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung (A84).............................................................................................................................................................................11 Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung (A79) ....................................................................................................................................................................................17 Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit garantierter einprozentiger Rentensteigerung (A80) ...................................................................................24 Besondere Bedingungen für die Lebensversicherung / Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (B70)........................................................................................................................................................................................................................30 Besondere Bedingungen für die Option auf Vertragsverlängerung für die Lebensversicherung (B51).........................................................................................................31 Besondere Bedingungen für die Option auf Vertragsverlängerung für die Rentenversicherung (B52)........................................................................................................32 Besondere Bedingungen für die Überschussbeteiligung in Fonds (B90) ...............................................................................................................................................................33 Besondere Bedingungen für die nachgelagert besteuerte Direktversicherung (B106)......................................................................................................................................34 Besondere Bedingungen für die Firmengruppenversicherung nach Sondertarifen (Kapitalbildende Lebensversicherung) (B108) ....................................................36 Besondere Bedingungen für die Kollektivversicherung nach Sondertarifen (Rentenversicherung) (B109) ................................................................................................37 Datenschutzeinwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindungserklärungen (G08)..............................................................................................................................38 Allgemeine Angaben über die Steuerregelungen bei Lebensversicherungen (G01)..........................................................................................................................................40 Bedingungen für die Kapitallebensversicherung / Rentenversicherung 5.2008 3
Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (A77) Sehr geehrter Kunde, Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. mit den nachfolgenden Bedingungen wollen wir Sie über die Regelungen Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens dreißig Tage nach Zu- informieren, die für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsneh- gang des Widerrufs. mer und uns gelten. Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung beantragt hat. Er wird § 4 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? als solcher im Vertragsdokument genannt. 1. Die Beiträge zu Ihrer Kapitalversicherung sind Jahresbeiträge. Die Jahresbei- Sind Sie versicherte Person, aber nicht Versicherungsnehmer (z.B. weil Ihr träge werden zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig. Arbeitgeber auf die Versicherung Ihr Leben abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie in den Bedingungen und anhängenden Textteilen nicht unmittelbar an. 2. Nach Vereinbarung können Sie Jahresbeiträge auch in halbjährlichen, vier- Die dort festgelegten Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur teljährlichen oder monatlichen Raten zahlen; hierfür werden Ratenzuschläge in den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner. Höhe von 5 Prozent bei monatlicher, 3 Prozent bei vierteljährlicher und 2 Prozent bei halbjährlicher Zahlungsweise erhoben. § 1 Was ist versichert? 3. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir etwaige Beitragsrück- stände verrechnen. Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall 4. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird abweichend von § 152 Abs. 3 VVG Tarife K08W, K08M, K08WD, K08MD sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe- Wir zahlen die vereinbarte Hauptversicherungssumme, wenn die versicherte ginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils am ersten Tag der Person den im Versicherungsschein genannten Ablauftermin der Versiche- vereinbarten Zahlungsabschnitte fällig. rungsdauer erlebt. Wir zahlen die vereinbarte Todesfallsumme, wenn sie vor diesem Termin stirbt. 5. Die Übermittlung der Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. 6. Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns § 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? erforderlich. Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist Zuzahlungen zur Dauerverkürzung und Sie den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig (vgl. § 4 Ziffer 4 und § 5) gezahlt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der 7. Sie können zur Abkürzung der Versicherungsdauer oder Beitragszahlungs- Versicherung besteht jedoch kein Versicherungsschutz, außer es sind die dauer bei Tarif K08, falls Todes- und Erlebensfallsumme übereinstimmen, Bedingungen des vorläufigen Versicherungsschutzes erfüllt. jederzeit Zuzahlungen leisten. Die Restversicherungsdauer bzw. Restbeitragszahlungsdauer muss jedoch § 3 Können Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen? nach erfolgter Zuzahlung mindestens fünf Jahre betragen. Die Mindestzuzah- lung beträgt 150 Euro. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von dreißig Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt Die Zuzahlungen sind mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen und am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen unter Angabe der Vertragsnummer unmittelbar an die Gesellschaft zu über- einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weisen. Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Die auf die Zuzahlungen entfallenden jährlichen Überschussanteile werden wie die Hauptversicherung verwendet und zusammen mit der Versicherungs- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider- leistung fällig. rufs. Der Widerruf ist zu richten an: Bei Versicherungen mit Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ARAG Lebensversicherungs-AG (BUZV) darf durch eine Zuzahlung die Versicherungsdauer der Berufsunfähig- Prinzregentenplatz 9, 81675 München keits-Zusatzversicherung nicht unterschritten werden. E-Mail: Anfrage-LV@ARAG.de Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu § 5 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? richten: +49 (0) 89 41 24-25 25 Einlösungsbeitrag Widerrufsfolgen 1. Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir, solan- ge die Zahlung noch nicht bewirkt ist, vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Wider- Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen rufs entfällt. die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersu- Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, chungen verlangen. können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Wir erstatten Ihnen aber einen Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, ggf. vorhandenen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mittei- § 169 VVG. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der lung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein 4 Bedingungen für die Kapitallebensversicherung / Rentenversicherung 5.2008
auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berech- zu vertreten haben. nete Deckungskapital der Versicherung. Mindestens erstatten wir jedoch den Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Folgebeitrag Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Beträgt die 2. Wenn Sie einen Folgebeitrag, Zinsen oder Kosten nicht rechtzeitig zahlen, so verbleibende Versicherungsdauer weniger als fünf Jahre, so erfolgt eine erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin beziffern gleichmäßige Verteilung über diesen Zeitraum. Von dem so ermittelten Wert wir Ihnen im Einzelnen die rückständigen Beiträge der Prämie, Zinsen und erfolgt ein Stornoabzug. Kosten, setzen Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen und geben die Rechtsfolgen an, die nach den Absätzen 2 bis 6 dieser Ziffer mit dem Die Höhe des Stornoabzugs ist abhängig von der Versicherungsdauer Ihrer Fristablauf verbunden sind. Versicherung. Bezugsgröße für den Stornoabzug ist das Produkt aus der Rest- laufzeit und dem zum Zeitpunkt der Kündigung garantierten Rückkaufswert. Bei bestehenden Zusatzversicherungen sind wir von der Leistung frei, wenn Bei einer Versicherungsdauer unter 16 Jahren beträgt der Stornoabzug 0,3 nach Ablauf der Frist von mindestens zwei Wochen der Versicherungsfall Prozent dieser Bezugsgröße. Bei einer Versicherungsdauer von 16 und mehr eintritt und Sie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles mit der Zahlung Jahren, aber weniger als 25 Jahren beträgt er 0,4 Prozent dieser Bezugsgröße der Beiträge, Zinsen oder Kosten im Verzug sind. und bei einer Versicherungsdauer von 25 und mehr Jahren beträgt er 0,5 Prozent dieser Bezugsgröße. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist, so vermindert sich damit Ihr Versicherungsschutz auf die beitragsfreie Auf den Stornoabzug wird verzichtet, falls Versicherungssumme bzw. entfällt ganz, falls die beitragsfreie Mindestversi- - zwei Drittel (aufgerundet auf volle Jahre) der vereinbarten Versicherungs- cherungssumme nicht erreicht ist. dauer abgelaufen sind oder - die versicherte Person das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat Mit dem Mahnschreiben erklären wir gleichzeitig die Kündigung des gesamten oder Vertrages, d.h. der Hauptversicherung und der Zusatzversicherungen. Die - der Abruftermin erreicht ist, falls dieser vereinbart war oder Kündigung wird wirksam, wenn bei Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist - die Versicherung vorher beitragsfrei gestellt wurde. der Zahlungsverzug noch besteht. Die Kündigung hat zur Folge, dass die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt wird und Versi- Die Übersicht über die Entwicklung der garantierten Rückkaufswerte können cherungsschutz nur mehr in Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme Sie der Modellrechnung und der Anlage C50 zu Ihrem Versicherungsschein besteht. entnehmen. Ist eine solche Umwandlung wegen Nichterreichen der Mindestversicherungs- Beitragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abgezogen. summe nicht möglich, wird der zur Verfügung stehende Rückkaufswert der Versicherung, abzüglich noch offener Forderungen, gegen Vorlage des Versi- Bitte beachten Sie, dass die Kündigung Ihres Versicherungsvertrages mit cherungsscheins ausgezahlt. Ist kein Rückkaufswert vorhanden, erlischt die Nachteilen verbunden ist. Wegen der Verrechnung von Abschluss- und Ver- Versicherung ohne Wert. triebskosten ist in den ersten Jahren der Versicherung nur ein geringer Rück- kaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht auch in den Folgejahren Sind wir wegen Ihres Zahlungsverzugs zur Leistung nicht verpflichtet, so nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge. erbringen wir zumindest die Leistung, die sich dadurch ergibt, dass sich die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt hätte. Mit dem Stornoabzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Die Kalkulation von Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach dem Versicherungsprodukten basiert darauf, dass sich die Risikogemeinschaft Kündigungstermin die Zahlung des angemahnten Beitrags nachholen. Tritt in gleichmäßig aus Versicherten mit einem hohen und einem geringeren Risiko der Zeit zwischen dem Kündigungstermin und der Zahlung der Versicherungs- zusammensetzt. Da Personen mit einem geringeren Risiko die Risikogemein- fall ein, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. schaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatorischen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Wir kalkulieren im Übri- gen so, dass alle Verträge über ihre Laufzeit hinweg zu den Erträgen beitragen. 3. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht Diese Erträge fallen in der Regel erst in späteren Versicherungsjahren an. alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Vorzeitige Vertragsauflösungen schmälern daher den tariflich kalkulierten Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Ertrag. Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezo- gen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Darüber hinaus wird mit dem Stornoabzug ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen Risikokapital vorgenommen. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil nach unserer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Haben Sie zu vertre- des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versicherten- ten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir bestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages partizi- berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlan- piert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit gen. muss der Vertrag daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskün- digung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne § 6 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die beitragsfrei stellen? günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Garantien und Optionen, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer ist. Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes 3. Wir sind berechtigt, den Rückkaufswert angemessen herabzusetzen, soweit 1. Sie können Ihre Versicherung schriftlich kündigen dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsneh- - jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres, mer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich - bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjah- aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. res mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsab- Die Herabsetzung ist nach § 169 Abs. 6 VVG jeweils auf ein Jahr befristet. schnitts, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Zusätzlich zahlen wir die Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschüsse aus, 2. Bei Kündigung erhalten Sie – soweit vorhanden – entsprechend § 169 VVG soweit sie nicht bereits in dem berechneten Rückkaufswert enthalten sind, den Rückkaufswert erstattet. Der Rückkaufswert ist das nach den anerkannten sowie einen Schlussüberschussanteil, soweit ein solcher nach § 17 für den Fall Bedingungen für die Kapitallebensversicherung / Rentenversicherung 5.2008 5
der Kündigung vorgesehen ist. Außerdem erhöht sich der Auszahlungsbetrag Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in Rechnung gegebenenfalls um die Ihrer Versicherung gemäß § 17 Ziffer 1c zugeteilten gestellt. Bewertungsreserven. 2. Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren nach § 4 Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annah- Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. Hierbei werden die ersten men in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug Beiträge zur Tilgung von Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen, wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird im letzteren soweit sie nicht für die Leistungen im Versicherungsfall und Kosten des Versi- Falle entsprechend herabgesetzt. cherungsbetriebes in der jeweiligen Versicherungsperiode und für die Bildung der Deckungsrückstellung aufgrund von § 25 Abs. 2 RechVersV i.V.m. § 169 Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung Abs. 3 VVG bestimmt sind. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 4 Prozent der von Ihnen während der 4. Anstelle einer Kündigung nach Ziffer 1 können Sie unter Beachtung der dort Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt. genannten Termine und Fristen schriftlich verlangen, von der Beitragszah- lungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die Versicherungs- 3. Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden während der vertrag- summe auf eine beitragsfreie Summe herab, die nach anerkannten Regeln der lich vereinbarten Beitragszahlungsdauer aus den laufenden Beiträgen getilgt. Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode unter Zugrundlegung des Rückkaufswertes nach Ziffer 2 errechnet wird. Der 4. Das beschriebene Verrechnungsverfahren hat wirtschaftlich zur Folge, dass aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Summe zur Verfügung in den ersten Jahren Ihrer Versicherung nur geringe Beträge für einen Rück- stehende Betrag vermindert sich um einen angemessenen Stornoabzug kaufswert oder zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhan- gemäß Ziffer 2 sowie um rückständige Beiträge. den sind. Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. Wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten sind in den § 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? ersten Jahren nur geringe Beiträge zur Bildung einer beitragsfreien Versiche- rungssumme vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt 1. Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle Mittel in der Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfrei- vor Vertragsabschluss in Verbindung mit dem Versicherungsantrag in Textform en Versicherungssumme zur Verfügung. gestellten Fragen (gefahrerhebliche Umstände) zum Zeitpunkt der Antragstel- lung wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Nähere Informationen zur beitragsfreien Versicherungssumme und ihrer Höhe Anzeigepflicht). Stellen wir nach Abgabe Ihrer Erklärung, aber vor Vertragsan- können Sie der Modellrechnung und der Anlage C50 zu Ihrem Versicherungs- nahme noch Fragen in Textform im Sinne des Satzes 1, sind Sie auch insoweit schein entnehmen. zur Anzeige verpflichtet. Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Stornoabzug gemäß Ziffer 2 Abs. 6 2. Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch diese – und 7 entsprechend. neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der gestellten Fragen entsprechend der Ziffer 1 verantwortlich. 5. Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und erreicht die nach Ziffer 4 zu berechnende beitragsfreie Versicherungssumme Rücktritt den Mindestbetrag von 500 Euro nicht, so erhalten Sie den Rückkaufswert (vgl. Ziffer 2). 3. Wenn gefahrerhebliche Umstände im Sinne von Ziffer 1, die für die Über- nahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben und für unseren Ent- Bestimmung des Abruftermins schluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Ziffer 2) vor Vertragsannahme 6. Falls die laufenden Überschussanteile in Bonusse umgewandelt oder ver- nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zinslich angesammelt werden (§ 17 Ziffer 2), ist im Versicherungsschein ein zurücktreten. Termin genannt, ab dem Ihr Versicherungsvertrag vorzeitig beendet werden kann (Abruftermin). Der Abruftermin ist so ermittelt, dass zu diesem Zeitpunkt Dies gilt jedoch nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Anzeigepflicht unter Zugrundelegung der für das Jahr des Vertragsabschlusses erklärten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Unser Rücktritts- Überschussanteilsätze mindestens die vereinbarte Hauptversicherungssumme recht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht ist jedoch dann zur Auszahlung gelangt. Diese Überschussanteilsätze können jedoch nicht ausgeschlossen, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei garantiert werden, da sie vor allem von den Kapitalerträgen, aber auch vom Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun- Verlauf der Sterblichkeit und von der Entwicklung der Kosten abhängen. gen, geschlossen hätten. Beitragsrückzahlung Im Falle des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir den Rück- tritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht 7. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Möglichkeit eines Policendarlehens Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- tungspflicht ursächlich war. 8. Wir können Ihnen bis zur Höhe des Rückkaufswertes (Ziffer 2) ein zu verzin- sendes Policendarlehen auf die Versicherungsleistung gewähren. Ein Rechts- Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Rückkaufswert nach § 6 Ziffern 1 bis 3. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. 9. Ein Policendarlehen werden wir mit der fälligen Versicherungsleistung sowie im Falle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung oder bei Kündi- Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung gung verrechnen; vorher werden wir es nicht zurückfordern. Sie hingegen verpflichtet. können den Darlehensbetrag jederzeit zurückzahlen. Kündigung § 7 Was bedeutet die Verrechnung von Abschluss- und 4. Ist unser Rücktritt ausgeschlossen, weil die Verletzung der Anzeigepflicht Vertriebskosten? weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. 1. Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Die Abschluss- und Vertriebskosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung über die Rech- nungslegung von Versicherungsunternehmen) sind bereits pauschal bei der 6 Bedingungen für die Kapitallebensversicherung / Rentenversicherung 5.2008
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den § 9 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg oder Einsatz bzw. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 1. Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf Kündigen wir diese Versicherung, wandelt sie sich in eine beitragsfreie Versi- welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren Versicherungs- cherung um, wenn die beitragsfreie Mindestrente erreicht ist. Andernfalls wird schutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des ein etwa vorhandener Rückkaufswert ausgezahlt. Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. Rückwirkende Vertragsanpassung 2. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere Leis- 5. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei tungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, Rückkaufswertes der Versicherung (§ 6 Ziffer 1 bis 3). Diese Einschränkung geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen unserer Leistungspflicht entfällt, wenn die versicherte Person in unmittelbarem rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versiche- sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rungsperiode Vertragsbestandteil. ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. Erhöht sich die Prämie durch die Vertragsanpassung um mehr als 10 Prozent 3. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem oder können wir die Gefahrabsicherung für den nicht oder nicht richtig ange- Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen zeigten Umstand nur über eine Leistungsausschlussklausel in den Vertrag mit oder chemischen Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzli- aufnehmen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang chen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen unserer entsprechenden Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des für den Todes- unserer Mitteilung weisen wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hin. tag berechneten Rückkaufwertes der Versicherung (§ 6 Ziffer 1 bis 3), sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl Ausübung unserer Rechte von Personen zu gefährden. 6. Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen § 10 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Den Rücktritt erklären wir schriftlich innerhalb eines Monats. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem 1. Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die die von uns geltend gemachten Versicherungsvertrages besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns Rechte begründet, Kenntnis erhalten haben. Dabei geben wir in unserer nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung aus- schriftlich abgefassten Rücktrittserklärung die Umstände an, auf die wir unse- schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen ren Rücktritt stützen, und weisen Sie auch auf die Folgen der Anzeigepflicht- worden ist. Andernfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Rück- verletzung hin. Weitere nachträglich bekannt gewordene Umstände zur kaufswert Ihrer Versicherung (§ 6 Ziffer 1 bis 3). Begründung unseres Rücktrittsrechts können wir nur dann noch anführen, wenn für diese die Einmonatsfrist noch nicht verstrichen ist. 2. Dasselbe gilt entsprechend bei einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung. Die Frist nach Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags- Ziffer 1 beginnt mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung anpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. Unrichtigkeit der Anzeige kannten. 7. Die genannten Rechte können wir nur binnen fünf Jahren seit Abschluss des § 11 Was ist bei Fälligkeit der Versicherungsleistung zu beachten? Vertrags ausüben. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. 1. Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Zusätzlich können wir auch den Nachweis der letzten Anfechtung Beitragszahlung verlangen. 8. Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, wenn durch unrichti- 2. Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen, nachdem ge oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahme- Sie als Versicherungsnehmer selbst Kenntnis davon erlangt haben. Außer den entscheidung Einfluss genommen worden ist (arglistige Täuschung). Handelt in Ziffer 1 genannten Unterlagen sind uns einzureichen: es sich um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die - eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde, Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der Anzeigepflicht - ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache keine Kenntnis hatten. sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat. Ziffer 7 gilt entsprechend. 3. Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nach- Leistungserweiterung oder Wiederherstellung der Versicherung weise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. 9. Die Ziffern 1 bis 8 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweiternde 4. Belege können wir jedoch nur insoweit verlangen, als Ihnen deren Beschaf- Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entsprechend. fung billigerweise zugemutet werden kann. Die Fristen nach Ziffer 7 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu 5. Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die zu laufen. Versicherungsleistung beansprucht. Erklärungsempfänger 6. Der Bezugsberechtigte kann statt einer fälligen Kapitalleistung oder eines Teils davon eine gleichwertige Versorgungsrente wählen (ausgenommen bei 10. Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen betrieblichen Direktversicherungen). Die Rente kann ohne oder mit Anwart- gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmäch- schaft auf Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Die Höhe der Rente richtet tigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als sich nach den im Zeitpunkt der Rentenwahl geltenden Rententarifen mit den bevollmächtigt, eine Rücktritts- oder Anfechtungserklärung entgegenzuneh- dazugehörigen Versicherungsbedingungen. men. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufent- halt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versicherungs- 7. Wenn uns die in Ziffer 1 bis 3 genannten Unterlagen vom Versicherungs- scheines zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. nehmer bzw. dem Bezugsberechtigten oder dem Anspruchserhebenden Bedingungen für die Kapitallebensversicherung / Rentenversicherung 5.2008 7
vorsätzlich nicht vorgelegt werden, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung dem Tod der versicherten Person kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen solange frei, bis dieser Verpflichtung nachgekommen wird. Bei grob fahrlässi- werden. ger Verletzung dieser Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, die Leistung in einem die Schwere Ihres Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. 2. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und Ihre Ansprüche bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung weder für unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststel- Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. wenn Sie Ihre Verpflichtung arglistig verletzt haben. 3. Sie können Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag auch abtreten oder Unsere vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit hat bei Verletzung einer verpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich überhaupt zulässig sind. nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklä- rungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir Sie durch gesonderte Mittei- 4. Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechts (vgl. lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Ziffer 1) sowie eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn 8. Bei eventuell eingeschlossenen Zusatzversicherungen sind die dort zugrun- sie uns vom bisherigen Berechtigten schriftlich angezeigt worden sind. Der de liegenden Bedingungen für die Erbringung der dort festgelegten Nachwei- bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können aber auch andere Perso- se zu beachten. nen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen vorgenommen haben. § 12 Wo sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen? § 16 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? 1. Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein außergewöhnlicher, Kosten. Bei Überweisungen in das Ausland trägt der Empfangsberechtigte nicht im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs anfallender Verwal- auch die damit verbundene Gefahr. tungsaufwand entsteht, können die dadurch verursachten Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt beispielsweise bei Gebühren für Rücklast- 2. Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten (§ 4 schriften oder Übersetzungskosten für nicht in deutscher Sprache abgefasste Ziffer 5). Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie Schreiben und Urkunden oder angefallene Gebühren für Anfragen beim fristgerecht (vgl. § 4 Ziffer 4 und § 5 Ziffer 2) alles getan haben, damit der Einwohnermeldeamt. Beitrag bei uns eingeht. § 17 Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt? § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG an 1. Den Inhaber des Versicherungsscheines können wir als berechtigt ansehen, den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermit- Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der telt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Die Bewer- Inhaber des Versicherungsscheines seine Berechtigung nachweist. tungsreserven werden dabei im Anhang des Geschäftsberichts ausgewiesen (§ 54 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunter- 2. In den Fällen des § 15 Ziffer 4 brauchen wir den Nachweis der Berechtigung nehmen, RechVersV). Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen nur dann anzuerkennen, wenn uns die schriftliche Anzeige des bisherigen Wirtschaftsprüfer geprüft und unserer Aufsichtsbehörde eingereicht. Berechtigten vorliegt. Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Schritte von der Entstehung der Überschüsse bis zu deren Verteilung auf die einzelnen Versicherungen § 14 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis etwas ausführlicher erläutern, wobei wir jetzt schon darauf hinweisen wollen, beziehen? dass in den einzelnen Überschussarten temporär oder auch dauerhaft Über- schüsse ausfallen können. 1. Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schrift- lich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns 1. Allgemeine Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung zugegangen sind. der Versicherungsnehmer 2. Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. a) Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalan- Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da eine an Sie zu richtende lagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Versicherungsleistungen vorgesehen sind (§ 3 der Verordnung über die Anschrift gesandt werden kann; unsere Erklärung gilt drei Tage nach Absen- Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung, ZRQuotenV) er- dung unseres eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn halten die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens den in dieser Ver- Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbli- ordnung genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Fassung der Verordnung che Niederlassung verlegt haben. sind 90 Prozent vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Beträge finanziert, die für die garantierten Versicherungsleistungen benötigt 3. Bei Änderung Ihres Namens gilt Ziffer 2 entsprechend. werden (§ 1 Abs. 2 der Verordnung). Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. 4. Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, eine im Inland ansässige Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn Sterblichkeit und Kosten nied- Person benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Mitteilungen entgegenzu- riger sind, als bei der Tarifkalkulation angenommen. Auch an diesen Über- nehmen (Zustellungsbevollmächtigter). schüssen werden die Versicherungsnehmer nach der genannten Verord- nung angemessen beteiligt. § 15 Wer erhält die Versicherungsleistung? b) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Über- schuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen zu Bestands- 1. Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als unseren gruppen zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir beispielsweise, um Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere Person versicherte Risiken wie das Erlebens-, Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsrisi- benannt haben, die bei Eintritt des Versicherungsfalles die Ansprüche aus dem ko zu berücksichtigen. Bei der Einteilung in die Bestandsgruppen orientieren Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des wir uns an der Anlage 1, Abschnitt D der Verordnung über die Berichterstat- Versicherungsfalles können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Nach tung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht (BerVersV). 8 Bedingungen für die Kapitallebensversicherung / Rentenversicherung 5.2008
Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die ein- wartschaft und bei Kündigung nach dem 60. Lebensjahr oder nach zwei zelnen Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu Drittel der Aufschubzeit oder nach Erreichen des Abruftermins der mit 8,5 seiner Entstehung beigetragen haben. Den Überschuss führen wir der Rück- Prozent vom Ablauftermin abgezinsten erreichten Schlussüberschussan- stellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit er nicht in Form der so ge- wartschaft. Bei vorzeitiger Kündigung nach Ablauf der Wartefrist wird der nannten Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberechtigten Anteil der mit 7 Prozent abgezinsten erreichten Schlussüberschussanwart- Versicherungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstellung dient dazu, Er- schaft ausgezahlt der dem Verhältnis von erreichtem Deckungskapital gebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für (Summe aus garantiertem Rückkaufswert und Stornoabschlag) zur Versi- die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. cherungssumme bzw. Erlebensfallsumme entspricht. Die erreichte Schluss- Nur ausnahmsweise können wir die Rückstellung im Interesse der Versiche- überschussanwartschaft erhält man, indem man die für das jeweilige Kalen- rungsnehmer auch zur Abwendung eines Notstandes (z. B. Verlustabde- derjahr zugewiesenen Überschussanteile multipliziert mit dem für dasselbe ckung) heranziehen. Hierzu benötigen wir die Zustimmung der Aufsichts- Kalenderjahr im Geschäftsbericht deklarierten Schlussdividendensatz auf- behörde. summiert. Bei Ablauf der Versicherungsdauer wird zudem eine Schlusszah- lung in Prozent der Versicherungssumme bzw. der Erlebensfallsumme aus- c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen bezahlt. über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurz- Durch Kündigung und Tod beitragsfrei gewordene Versicherungen erhalten fristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Ein Teil der Be- Zinsüberschussanteile in Prozent der überschussberechtigten Deckungs- wertungsreserven fließt den Versicherungsnehmern gemäß § 153 Abs. 3 rückstellung, die als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Versi- VVG unmittelbar zu. Hierzu wird die Höhe der Bewertungsreserven monat- cherungssumme (Bonus) verwendet werden. lich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird den Verträgen nach dem in Ziffer 2 beschriebenen Verfahren zugeordnet (§ 153 Abs. 3 VVG). Bei Been- Bei Kündigung Ihrer Versicherung erhalten Sie die Deckungsrückstellung digung eines Vertrages wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zur des Bonus bzw. das Ansammlungsguthaben. Die Deckungsrückstellung des Hälfte zugeteilt und ausgezahlt. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapital- Bonus wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ausstattung bleiben unberührt. zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung berechnet. 2. Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung Ihres Versicherungsmathematische Hinweise Vertrages Die Bemessungsgrundlagen für die Überschussanteile werden nach aner- a) Ihre Versicherung gehört im Gewinnverband Einzelversicherungen zur kannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundla- Bestandsgruppe 111: Kapitalbildende Lebensversicherung mit überwiegen- gen der Tarifkalkulation ermittelt. Bei der Tarifkalkulation haben wir die Ster- dem Todesfallcharakter. Jede einzelne Versicherung innerhalb dieser Be- betafel DAV 1994T verwendet und den gemäß der derzeit gültigen Verord- standsgruppe erhält Anteile an den Überschüssen dieser Bestandsgruppe. nung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung (DeckRV) Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zulasten höchstmöglichen Rechnungszins von 2,25 Prozent angesetzt. des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert und ansonsten der Rückstel- lung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Überschussan- c) Neben der Beteiligung an den handelsrechtlichen Überschüssen beteiligen teilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag wir Ihren Vertrag bei Beendigung durch Tod, Rückkauf oder Ablauf auch des verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Über- angemessen an den Bewertungsreserven, die durch die Prämienzahlungen schussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht kön- Ihres Vertrages mit geschaffen worden sind. Die gesamte Höhe der vertei- nen Sie bei uns jederzeit anfordern. lungsrelevanten Bewertungsreserven wird dabei grundsätzlich monatlich zum jeweils letzten Börsenhandelstag des Vormonats und nur bei Vertrags- b) Im Folgenden möchten wir Sie über die Voraussetzungen für die Fälligkeit beendigung im Januar zum 3. Börsenhandelstag des Januars ermittelt. Die der Überschussanteile (Wartezeit, Zuteilungsstichtag), die mögliche Form Bewertungsreserven zum 31.12. eines Jahres werden im Anhang zum Jah- und Verwendung sowie über die Bemessungsgrundlagen der Überschuss- resabschluss ausgewiesen. anteile informieren. Mit dem Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung treten Sie als Alle Versicherungen dieser Bestandsgruppe erhalten ab Beginn Über- Versicherungsnehmer in eine bestehende kollektive Risikogemeinschaft ein. schussanteile. Diese werden monatsratierlich verdient und jeweils am Ende Dies gilt auch für den Bereich der Kapitalanlagen. Mit den von Ihnen ge- des Kalenderjahres bzw. bei Vertragsbeendigung zugeteilt. zahlten Prämien profitieren Sie dabei von den Erträgen aufgrund der Eigen- Versicherungen mit laufender Beitragszahlung oder Versicherungen, die schaften des gesamten Portfolios. Da die Kapitalanlagen – und damit auch durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfrei wurden, erhalten lau- die Bewertungsreserven – zum einen auch Passiva bedecken, die nicht dem fende Überschussanteile (Grund-, Risiko- und Zinsüberschussanteil), die als Kundenvermögen zuzuordnen sind (z.B. Eigenkapital, Pensionsrückstellun- Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherungssumme (Bo- gen, sonstige Verbindlichkeiten) bzw. die Anforderungen an die Kapitalaus- nus) sowie als Beitrag für einen Mindesttodesfallbonus verwendet werden. stattung (Solvabilität) sicherstellen (freie RfB, Schlussüberschussanteilfonds) Der Grundüberschussanteil wird in Promille der Versicherungssumme bzw. und zum anderen nicht direkt einzelnen passivischen Verpflichtungen zu- der Erlebensfallsumme, der Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobei- geordnet werden können, ist der Anteil der Versicherungsnehmer an den trages und der Zinsüberschussanteil in Prozent der überschussberechtigten verteilungsrelevanten Bewertungsreserven durch einen Zuordnungs- und Deckungsrückstellung bemessen. Verteilungsschlüssel bestimmt. Die Summe der Bonusse wird auf den Mindesttodesfallbonus angerechnet. Dieser Schlüssel setzt zunächst die gesamten verteilungsrelevanten Passiv- Übersteigt die Todesfallsumme die Erlebensfallsumme, wird ab Versiche- posten des anteiligen Kundenvermögens (Deckungsrückstellung, Beitrags- rungsbeginn auch für den übersteigenden Teil bei Tod eine zusätzliche Ver- überträge, Ansammlungsguthaben, gebundene RfB) in Relation zu den ge- sicherungsleistung (Sofortbonus) in Prozent der überschießenden Todesfall- samten Passiva (Bilanzsumme), wobei nicht relevante Passivposten (z.B. summe gewährt (Klassisches Bonussystem). Fonds-Deckungsrückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten) entspre- chend außer Acht bleiben. Unter Anwendung dieses Schlüssels ergibt sich Auf Antrag können die laufenden und die zur Finanzierung des Sofortbonus dann die anteilige Bewertungsreserve, die im Rahmen eines verursachungs- nötigen Überschussanteile auch verzinslich angesammelt oder in Fonds orientierten Verfahrens - d.h. in Abhängigkeit von Volumen und Dauer des angelegt werden. zur Verfügung gestellten Kapitals - einzelvertraglich auf die anspruchsbe- rechtigten Verträge verteilt wird. Außerdem wird bei Ablauf der Versicherung ein Schlussüberschussanteil in Prozent der laufenden Überschussbeteiligung gewährt. Bei Tod der versi- Das Verteilungsverfahren beruht darauf, dass sich der einzelvertragliche An- cherten Person und bei Kündigung nach Zurücklegen einer Wartefrist (ein teil jedes anspruchsberechtigten Vertrages zu einem Stichtag aus dem Ver- Drittel der Versicherungsdauer, aber höchstens zehn Jahre) wird ein ge- hältnis der Summe seiner Vertragskapitalien zu diesem Stichtag zur Summe kürzter Schlussüberschussanteil gewährt. Dieser entspricht bei Tod der mit 6 aller Vertragskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge zum letzten Prozent vom Ablauftermin abgezinsten erreichten Schlussüberschussan- Bilanzstichtag ergibt. Das Vertragskapital ist dabei bestimmt durch die ein- Bedingungen für die Kapitallebensversicherung / Rentenversicherung 5.2008 9
zelvertragliche klassische Deckungsrückstellung zzgl. bereits verbindlich Die so neu festgesetzte Prämie muss angemessen und erforderlich sein, um zugeteilter Überschussguthaben zum klassischen Bonussystem oder zur die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten. verzinslichen Ansammlung, vorhandene Beitragsüberträge bei nichtmonat- licher Zahlungsweise sowie bestehender Rückstellungen zur Schlussüber- Anstelle dieser Prämienerhöhung können Sie auch eine entsprechende Herab- schussbeteiligung. Damit wird sichergestellt, dass der Anteil eines Vertrages setzung der Versicherungsleistung verlangen; handelt es sich um eine prä- an den Bewertungsreserven gegenüber anderen Verträgen umso höher ist, mienfreie Versicherung, sind wir unter den genannten Voraussetzungen je länger er im Bestand ist, je höher sein Deckungskapital und je höher seine berechtigt, die Versicherungsleistung herabzusetzen. erwirtschafteten Erträge (Überschüsse) sind. Als weitere Voraussetzung für eine wirksame Neufestsetzung der Prämie muss Gemäß § 153 Abs. 3 VVG wird der bei Beendigung des Vertrages für diesen ein unabhängiger Treuhänder als Vertreter der Interessen der Gesamtheit der Zeitpunkt zu ermittelnde Wert zur Hälfte zugeteilt und an Sie als Versiche- Versicherungsnehmer die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 überprüfen und rungsnehmer ausgezahlt. bestätigen. Dessen Mitwirkung kann nur entfallen, wenn die Neufestsetzung der Prämie oder die Herabsetzung der Versicherungsleistung der Genehmi- 3. Informationen über die Höhe der Überschussbeteiligung gung der Aufsichtsbehörde bedarf. Charakteristisch für die Lebensversicherung sind die langfristigen Garantien. 2. Wir haben keine Möglichkeit der Neufestsetzung der Prämie bei unzurei- Garantiert wird über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg die vereinbarte chender Kalkulation der Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Versicherungsleistung bei gleichbleibenden Beiträgen. Unabhängig von dem Neukalkulation, wenn dies ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar - insbe- jeweiligen Verlauf der Kapitalmärkte haben Sie damit in jeder Lebensphase die sondere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulati- Planungssicherheit, die Sie für die Altersvorsorge brauchen. onsgrundlagen - hätte erkennen müssen. Die Ihnen gegebenen Garantien erfordern von uns eine vorsichtige Tarifkalku- 3. Sollten einzelne Bestimmungen in den dem Vertrag zugrunde liegenden lation. Wir müssen ausreichend Vorsorge treffen für Veränderungen der Kapi- Allgemeinen oder Besonderen Versicherungsbedingungen aufgrund eines talmärkte, eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der bestandskräftigen Verwaltungsakts der Aufsichts- oder Kartellbehörde oder Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen bezüglich der Kapitalanlagenverzin- aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung für unwirksam erklärt werden, sung und der Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten führen zu können wir diese durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortfüh- Überschüssen, an denen wir Sie beteiligen. Durch die jährliche Überschussbe- rung des Vertrages notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag teiligung erhöht sich die Ihnen garantierte Versicherungsleistung. ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. Diese sind würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des - allein schon wegen der langen Vertragslaufzeit - nicht vorhersehbar und von Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksich- uns nur begrenzt beeinflussbar. Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Zins- tigt, wobei sich Maßstäbe und Inhalt der Ergänzung nach den gesetzlichen entwicklung des Kapitalmarktes. Aber auch die Entwicklung des versicherten Vorschriften (§ 306 ff. BGB) bestimmen. Risikos und der Kosten sind von Bedeutung. Die absolute Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert werden. Den Modellrech- Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt. nungen können Sie den möglichen Verlauf der Überschussbeteiligung ent- nehmen. 4. Die Neufestsetzung der Prämien bzw. die Herabsetzung der Versicherungs- leistungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung unter Angabe der § 18 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? hierfür maßgeblichen Gründe an Sie folgt, die neue Regelung nach Ziffer 3 wird dagegen schon nach zwei Wochen nach Ihrer Benachrichtigung unter Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen- Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe Vertragsbestandteil. dung. An wen können Sie sich in Problemfällen wenden? § 19 Wo ist der Gerichtsstand? Bitte fragen Sie uns bei Unklarheiten oder Verständnisfragen zu Ihrer Versiche- Für Klagen aus Ihrem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die rung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sollte es dennoch einmal Grund zur gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den Versicherungs- Beschwerde geben, können Sie sich auch an folgende Stellen wenden: vertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung - Versicherungsombudsmann e.V. Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Postfach 080632, 10006 Berlin Aufenthalt haben. Telefon (0 18 04) 22 44 24 (0,25 Euro je Gespräch), Fax (0 18 04) 22 44 25 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder in Unser Unternehmen ist Mitglied in diesem Verein. Sie können daher das Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, zustän- kostenlose und außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch dig ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nehmen. Auf Wunsch senden wird Ihnen gerne die Verfahrensordnung zu. nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Ge- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn meinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. § 20 Welche vertraglichen bzw. gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten dieser Bestimmungen gibt es nach §§ 163 und 164 VVG? 1. Für den Fall einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den techni- schen Berechnungsgrundlagen und der daraus errechneten Prämie haben wir das Recht, die Prämie entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festzusetzen. 10 Bedingungen für die Kapitallebensversicherung / Rentenversicherung 5.2008
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