ARAG FORTE 3D BEDINGUNGEN FÜR DIE FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNG / BASISRENTE MIT FLEXIBLER BEITRAGSZAHLUNG - STAND 10.2008
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ARAG FoRte 3D Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung Stand 10.2008 B 702 10.2008
ARAG FoRte 3D Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung Inhalt Seite Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit flexibler Beitragszahlung (A89)........................................................................................................................ 4 Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene BasisRente mit flexibler Beitragszahlung (A90)..........................................................................................................................................16 Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (B88)................................................................................................................................................................................................................................................................27 Besondere Bedingungen für die Kollektivversicherung nach Sondertarifen (Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexibler Beitragszahlung (B100) ..........................................................................................................................................................................................................................................................................28 Besondere Bedingungen für die nachgelagert besteuerte Direktversicherung (B112)......................................................................................................................................................................29 Erläuterungen zu Anlagen in Fonds (G04) ..............................................................................................................................................................................................................................................................31 Datenschutzeinwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindungserklärungen (G08).............................................................................................................................................................39 Allgemeine Angaben über die Steuerregelungen bei Lebensversicherungen (G01) .........................................................................................................................................................................41 ARAG FoRte 3D - Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung 10.2008 3
Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit flexibler Beitragszahlung (A89) Sehr geehrte Kundin, Garantiefondsvermögen Das im Rahmen des Konzepts „FoRte 3D sehr geehrter Kunde, Sicherung“ im hierfür von der ARAG zugrun- de gelegten Garantiefonds angelegte Kapital mit den nachfolgenden Bedingungen informieren wir Sie über die Regelun- Garantierter Beitragserhalt im Von den bis zum Garantiezeitpunkt gezahlten gen, die für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und Erlebensfall Beiträgen abzüglich verbrauchter Beiträge für uns gelten. möglicherweise eingeschlossene Zusatzversi- cherungen wird der im Versicherungsvertrag Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung beantragt hat. Er wird vereinbarte Anteil garantiert. Der Anteil kann als solcher im Vertragsdokument genannt. während der Aufschubzeit unter der Voraus- setzung der Finanzierbarkeit verändert werden. Sind Sie die versicherte Person, aber nicht Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Garantierte Erlebensfallleistung Die garantierte Erlebensfallleistung umfasst Arbeitgeber auf Ihr Leben die Versicherung abgeschlossen hat), dann sprechen den garantierten Beitragserhalt im Erlebens- wir Sie in den Bedingungen und anhängenden Textteilen nicht unmittelbar an. fall und die Beträge, die durch vereinbartes Die dort festgelegten Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur Umschichten aus der freien Fondsanlage ab- den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner. gesichert werden. Garantiezeitpunkt Im Versicherungsschein dokumentierter Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist während der Aufschubzeit an Termin, zu dem die garantierte Erlebensfall- der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Fondsvermögen) unmittelbar leistung zugesichert wird beteiligt. Das Fondsvermögen wird in Investmentzertifikaten von Investment- Klassisches Deckungskapital Zurückgestelltes (reserviertes) Kapital für die fonds angelegt. Die im Rahmen der freien Fondsauswahl zur Verfügung ste- garantierte Erlebensfallleistung ohne das Ver- henden Investmentfonds sowie der Garantiefonds des optionalen Absiche- mögen im Garantiefonds rungskonzepts „FoRte 3D Sicherung“ sind in den beigefügten Verbraucherin- Kostenreserve Für die Bezahlung anfallender Kosten zu- formationen („Erläuterungen zu Anlagen in Fonds (G04)“) genannt. rückgestelltes Kapital Naturalleistung Leistung erfolgt durch Übertragung der Sie haben die Chance, bei Kurssteigerung des von Ihnen gewählten Invest- Fondsanteile (statt Geldleistung) in ein De- mentfonds Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgang tragen Sie aber auch pot des Begünstigten. Es ist nur eine Über- das Risiko der Wertminderung. Bei Anlage in Fonds, die nicht auf Euro lauten tragung von Anteilen aus dem freien Fonds- (Fremdwährungsfonds), können darüber hinaus Schwankungen der Wäh- vermögen möglich. rungskurse den Wert der Anlage beeinflussen. Regelbeitrag Individuell festgelegter Beitrag für den Gesamtvertrag, den Sie entsprechend der Die Erträge des Fondsvermögens verwenden wir entsprechend den Vertragsbe- vereinbarten Zahlungsweise und Zahldauer stimmungen. Bei ausschüttenden Fonds legen wir die Erträge zum Rücknahme- bezahlen preis in Anteileinheiten der jeweiligen Investmentfonds an und schreiben diese Regelbeitragssumme Summe der Beiträge, die sich bei Einhaltung zu 100 Prozent dem Fondsvermögen Ihrer Versicherung gut. Bei thesaurierenden der planmäßigen Beitragsvereinbarung für Fonds fließen die Erträge unmittelbar dem Sondervermögen des betreffenden die Hauptversicherung und eventuell einge- Fonds zu und erhöhen damit den Wert der Investmentanteile. schlossener Zusatzversicherungen zum En- de der Beitragszahlungsdauer ergibt Vorab erläutern wir Ihnen noch einige Begriffe: Rentenfaktor Umrechnungsschlüssel des Verrentungska- pitals in die zu zahlende Rente Aufschubzeit Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum Rentengarantiezeit Zeitraum, für den die Rente – auch bei Tod Zeitpunkt der Rentenzahlung der versicherten Person – nach Rentenbe- Effektiver Beitrag Betrag, der von Ihrem gezahlten Beitrag ginn in jedem Falle gezahlt wird Hauptversicherung nach der Finanzierung möglicher Zusatzver- Rumpf(beginn)jahr Zeitraum (in Monaten) zwischen Versiche- sicherungen zur Deckung Ihrer Altersver- rungsbeginn und dem nachfolgenden Ver- sorgung der Hauptversicherung verbleibt. sicherungsjahrestag Bei regelmäßiger planmäßiger Beitragszah- Schlussüberschussanteile Widerrufliche, zum tatsächlichen Rentenbe- lung ist dies vereinbarungsgemäß zunächst ginn fällige Überschüsse der im Versicherungsschein genannte Re- Sicherungsvermögen Die Summe aus klassischem Deckungskapi- gelbeitrag Hauptversicherung.. tal und Garantiefondsvermögen Fondsvermögen Angesammeltes Kapital in den ausgewählten Versicherungsbeginn Im Versicherungsschein genannter Zeit- freien Fonds und (bei Auswahl des Konzepts punkt, zu dem der Versicherungsvertrag „FoRte 3D Sicherung“) im Garantiefonds beginnt Forderungskonto Konto, auf dem die noch offenen Forderungen, Versicherungsjahrestag Monatserster des ersten und aller weiteren wie z.B. Risikobeiträge, Verwaltungskosten und vollen Versicherungsjahre in Übereinstimmung Beiträge für mögliche Zusatzversicherungen, mit dem Monat des Garantiezeitpunktes gebucht werden, sofern sie nicht dem Fonds- Beispiel: vermögen entnommen werden können Versicherungsbeginn 01.02.2009 Freies Fondsvermögen, Das Fondsvermögen Ihres Vertrages während Garantiezeitpunkt 01.08.2030 freie Fondsanlage der Aufschubzeit, ohne das Vermögen des im Versicherungsjahrestag 01.08. eines jeden Konzept „FoRte 3D Sicherung“ im Garantie- Kalenderjahres fonds gehaltenen Sicherungsvermögens. Die Vertragsvermögen Der Wert der auf Ihren Vertrag entfallenden Fonds der freien Fondsanlage (freie Fonds) Anteile an den jeweiligen Fonds und das auf können bei Beantragung durch Wahl einer Ihren Vertrag entfallende klassische Deckungs- Anlagestrategie oder durch individuelle Aus- kapital wahl festgelegt werden. Verzinstes Reservekonto Zum Garantiezeitpunkt wird die garantierte Erlebensfallleistung verzinslich angelegt. 4 ARAG FoRte 3 D - Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung 10.2008
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? börsenfreier Tag, so gilt der Rücknahmepreis des letzten Börsentages vor dem Wirksamkeitsdatum. Tarife FRAB08W, FRAB08M, FRA08W, FRA08M 5. Zum Rentenbeginn muss die jährliche Rente die Mindestrente erreichen. Diese beträgt beim tatsächlichen Rentenbeginn 1 Prozent der jährlichen Rentenzahlung Bezugsgröße im Sinne von § 18 Abs.1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Wird dieser Betrag aufgrund eines zu niedrigen Werts des zu verrentenden 1. Erlebt die versicherte Person den gewünschten Rentenzahlungsbeginn, Kapitals nicht erreicht, so wird anstelle einer Rente eine Kapitalabfindung zahlen wir lebenslänglich eine vorschüssige Rente je nach vereinbarter Ren- entsprechend § 1 Ziffer 7 Abs. 2 bis 4 gezahlt. tenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir Garantierter Beitragserhalt im Erlebensfall und garantierte Erlebensfall- die Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig leistung davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Im Todesfalle ist uns ein neuer Rentenempfänger zu benennen. 6. Sie haben die Möglichkeit, einen garantierten Beitragserhalt im Erlebensfall mit uns zu vereinbaren. Dabei wird garantiert, dass von den bis zum Garantie- 2. Im Vertrag vereinbaren wir mit Ihnen den Garantiezeitpunkt sowie den zeitpunkt gezahlten Beiträgen abzüglich verbrauchter Beiträge für möglicher- frühesten und spätesten Rentenbeginn (flexibler Rentenbeginn). weise eingeschlossene Zusatzversicherungen ein vereinbarter Anteil zwischen 0 und 100 Prozent als Mindestkapital für die Verrentung zur Verfügung steht. Sie haben die Möglichkeit, den Beginn der Rentenzahlung zwischen dem frühesten und spätesten Rentenbeginn zu wählen. Dieser Termin ist uns einen Weiter haben Sie auch die Möglichkeit, die in der freien Fondsanlage erwirt- Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn schriftlich mitzuteilen. Allerdings schafteten Erträge zu sichern und dadurch die garantierte Erlebensfallleistung ist vor Erreichen des Garantiezeitpunktes die Höhe der Erlebensfallleistung – zu erhöhen. Dies kann im Rahmen des automatisierten Absicherungsverfah- sofern vereinbart – nicht garantiert. rens „ARAG RenditeTresor“ oder durch individuelle Vereinbarung erfolgen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Beilage „Erläuterungen zu Der Garantiezeitpunkt ist in der Regel der früheste Rentenbeginn; sollten Sie Anlagen in Fonds (G04)“. den frühesten Rentenbeginn weniger als zehn Jahre nach Versicherungsbe- ginn gewählt haben, so ist der Garantiezeitpunkt der erste Versicherungsjah- Zur Absicherung der garantierten Erlebensfallleistung stehen zwei Konzepte restag nach Ablauf von zehn Jahren seit Versicherungsbeginn, wenn nicht zur Verfügung. In dem Konzept „klassische Absicherung“ wird die garantierte explizit der früheste Rentenbeginn als Garantiezeitpunkt gewählt wird. Erlebensfallleistung durch Anlage im klassischen Deckungskapital abgesichert. Wir zahlen Ihnen Ihre Rente unabhängig von Ihrem Alter auch bereits vor Das Konzept „FoRte 3D Sicherung“ sichert die garantierte Erlebensfallleistung Erreichen des frühesten Rentenbeginns, sofern Sie uns dies einen Monat vor durch eine Kombination aus der Anlage im klassischen Deckungskapital und in dem gewünschten Rentenbeginn schriftlich mitteilen und die Mindestrente einem Garantiefonds. Dieser Garantiefonds kann innerhalb eines bestimmten gemäß § 1 Ziffer 5 erreicht ist. Zu diesem Zeitpunkt evtl. bestehende Zusatz- Zeitraumes nur einen beschränkten Kursverlust erleiden und somit nicht unter versicherungen werden, mit Ausnahme einer Hinterbliebenenzusatzversiche- ein bestimmtes Niveau (Sicherungsniveau) sinken. Um durch die Kombination rung, ausgeschlossen. sicherzustellen, dass zum Garantiezeitpunkt die garantierte Erlebensfallleistung zur Verfügung steht, erfolgt zu Beginn eines jeden Monats nach einem versi- 3. Bei Vertragsabschluss benennen wir Ihnen die garantierten Rentenfaktoren cherungsmathematischen Verfahren eine Aufteilung zwischen der Anlage im für alle Versicherungsjahrestage zwischen dem frühesten und spätesten Garantiefonds, der Anlage im klassischen Deckungskapital und der Anlage in Rentenbeginn. Diese geben an, welche Rentenhöhe Sie für Ihr Verrentungska- freien Fonds. Die Aufteilung wird dabei so gewählt, dass selbst bei einem pital von je 10.000 Euro am entsprechenden Versicherungsjahrestag mindes- Kursverlust des Garantiefonds bis zum Sicherungsniveau ausreichend Mittel tens erhalten. Der garantierte Rentenfaktor beträgt 85 Prozent des Rentenfak- zur Verfügung stehen, um bei Anlage im klassischen Deckungskapital die tors, der bei Vertragsbeginn für den jeweiligen Rentenbeginn gilt. garantierte Erlebensfallleistung zu erreichen. Zum tatsächlichen Rentenbeginn ermitteln wir nach den zu diesem Zeitpunkt Im Rahmen des Konzepts „FoRte 3D Sicherung“ garantiert die ARAG Lebens- aktuellen Rechnungsgrundlagen den dann gültigen Rentenfaktor. Mit diesem versicherungs-AG die vereinbarte Erlebensfallleistung für den Teil des Siche- Faktor verrenten wir das gesamte vorhandene Kapital. Das gesamte vorhande- rungsvermögens, der sich im klassischen Deckungskapital befindet. ne und zu verrentende Kapital beinhaltet sämtliche Fondsvermögen, das Der Garantiegeber und der Garantieumfang für den anderen Teil des Siche- klassische Deckungskapital, das verzinste Reservekonto und zuteilungsfähige rungsvermögens für die garantierte Erlebensfallleistung, d.h. der Teil der im widerrufliche Schlussüberschussanteile abzüglich eventueller Forderungen auf Garantiefonds angelegt ist, ist in den "Erläuterungen zu Anlagen in Fonds dem versicherungstechnischen Forderungskonto. (G04)" beschrieben. Wenn der garantierte Rentenfaktor größer ist als der nach den aktuellen Rech- Den für Ihren Vertrag verwendeten Garantiefonds, den Namen der Kapitalan- nungsgrundlagen festgestellte, so verrenten wir jedoch sämtliche Fondsver- lagegesellschaft und des externen Garantiegebers finden Sie in der Beilage mögen, das klassische Deckungskapital und das verzinste Reservekonto min- „Erläuterungen zu Anlagen in Fonds (G04)“ unter der Rubrik „Die FoRte 3D destens mit dem garantierten Rentenfaktor, den wir Ihnen in den Versicherten- Sicherung“. informationen und im Versicherungsschein genannt haben. Kapitalabfindung Die aktuellen Rechnungsgrundlagen zum tatsächlichen Rentenbeginn erge- ben sich aus dem für den Neuzugang aktuell geltenden Rechnungszins, der in 7. Anstelle der Rentenzahlungen leisten wir zum Fälligkeitstag der ersten Rente der Deckungsrückstellungsverordnung festgelegt ist, und aus der von der eine Kapitalabfindung, wenn die versicherte Person diesen Termin erlebt und Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) für den Neuzugang empfohlenen aktuell uns der Antrag auf Kapitalabfindung spätestens drei Jahre vor dem Fälligkeits- gültigen Sterbetafel für Rentenversicherungen. tag der ersten Rente zugegangen ist. Für die Tarife FRAB08M und FRAB08W oder bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von mindestens fünf Jahren Mit Beginn der Rentenzahlung endet die Beteiligung Ihrer Versicherung an der verkürzt sich dieser Zeitraum auf drei Monate. Fondsentwicklung. Ab diesem Zeitpunkt werden die zur Finanzierung Ihrer Rente benötigten Mittel als Kapitalanlage in unserem Deckungsstock angelegt. In diesem Falle legen wir bei der Ermittlung des Wertes des Fondsvermögens den Rücknahmepreis der Anteile am vereinbarten Fälligkeitstag der Versiche- 4. Unsere Leistung ist abhängig vom Wert der für Ihren Versicherungsvertrag rungsleistung zugrunde. Ist dieser ein börsenfreier Tag, so gilt der Rücknahme- gutgeschriebenen Fondsanteile (§ 54 b Versicherungsaufsichtsgesetz). Den preis des letzten Börsentages vor dem Wirksamkeitsdatum. Zeitwert des Fondsvermögens Ihrer Versicherung ermitteln wir, indem die Zahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Fondsanteile mit den jeweiligen Rück- Eine teilweise Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich, soweit die Rente nahmepreisen der Fondsanteile am Stichtag multipliziert wird. Ist dieser ein aus dem verbleibenden Verrentungskapital unter Berücksichtigung unserer ARAG FoRte 3D - Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung 10.2008 5
zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung gültigen Rechnungsgrundlagen für Werden nach dem Tod der versicherten Person noch Beiträge gezahlt, erstat- Rentenversicherungen den Mindestbetrag gemäß § 1 Ziffer 5 erreicht. ten wir diese in voller Höhe zurück. Die Leistung erfolgt als Geldleistung oder auf Antrag in Naturalleistungen Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit und wurde bis zu (Fondsanteile) in der entsprechenden Höhe. Der Teil der Versicherungsleis- deren Tod der vorhandene Zeitwertanteil (Zeitrentenbarwert) nicht vollständig tung, der bei Naturalleistung in Wertpapieren erbracht wird, entspricht dem ausgezahlt, so wird die entsprechende Rente bis zum Ende der Rentengaran- freien Fondsvermögen. Eine Leistung bis zur Höhe von 500 Euro und Bruchtei- tiezeit weitergezahlt. Für diesen Fall ist uns ein neuer Rentenempfänger be- le von Fondsanteilen erbringen wir in jedem Fall als Geldleistung. kannt zu geben. Stattdessen ist es auch möglich, den noch vorhandenen Zeitwertanteil (Zeitrentenbarwert) auszuzahlen. Mit der Auszahlung endet der Bei Leistung der – nur ganzen – Fondsanteile ist uns von Ihnen ein bestehen- Vertrag. des Wertpapierdepot zu benennen, auf welches die Anteile übertragen wer- den können. Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, wird keine weitere Leistung fällig. Rentengarantiezeit Stirbt bei den Tarifen FRA08W und FRA08M die versicherte Person während 8. Sie können die Rentengarantiezeit bis spätestens drei Jahre vor Fälligkeit der der Aufschubzeit, erlischt die Versicherung ohne Leistung. ersten Rente jederzeit ändern. Die maximale Dauer der Garantiezeit ist abhän- gig von Ihrem Alter bei Rentenbeginn (siehe nachfolgende Tabelle). Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit 10. Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Vertrag mit eingeschlos- Maximale Dauer der Rentengarantiezeiten: sen, übernehmen wir für Sie die Beitragszahlung ab dem Zeitpunkt des Ein- tritts der Berufsunfähigkeit entsprechend den Voraussetzungen in den Beson- Rentenbeginnalter Männer Frauen deren Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Nach 20-56 25 29 diesem Zeitpunkt von Ihnen tatsächlich gezahlte Regelbeiträge erstatten wir 57 24 28 Ihnen zurück. Zuzahlungen, die immer freiwillige Beiträge sind, werden dage- 58 23 27 gen nicht zurückgezahlt. 59 23 27 60 22 26 61 22 26 § 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 62 21 25 63 21 24 Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist 64 20 23 und Sie den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig (vgl. § 9 und § 10) 65 19 22 gezahlt haben. Der Einlösungsbeitrag ist der erste Regelbeitrag, jedoch maxi- 66 18 21 mal der Beitragsanteil für das Rumpfjahr. Bei anderer als monatlicher Zah- 67 18 21 lungsweise und vorhandener Restzahldauer vom Versicherungsbeginn bis zur 68 17 20 Fälligkeit des ersten – ganzen – Regelbeitrags ist der Einlösungsbeitrag der 69 16 19 Beitrag vom Versicherungsbeginn bis zum Fälligkeitstag des ersten ganzen 70 15 18 Regelbeitrags. Bei der Mindesteinzahlung nach § 6 Ziffer 1 ist der Einlösungs- 71 15 17 beitrag die vereinbarte Einzahlung zum Versicherungsbeginn. Vor dem im 72 14 16 Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht jedoch 73 13 16 kein Versicherungsschutz. 74 12 15 75 12 14 § 3 Können Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen? 76 11 13 77 10 13 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von dreißig Tagen ohne Angabe 78 10 12 von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt 79 9 11 am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen 80 9 10 einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes Sie können sich auch jederzeit zu Beginn und während der Rentengarantiezeit und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. den jeweiligen Zeitwertanteil (Zeitrentenbarwert) in einem Betrag auszahlen lassen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider- rufs. Der Widerruf ist zu richten an: Leistung im Todesfall ARAG Lebensversicherungs-AG 9. Bei Tod der versicherten Person während der Aufschubzeit bei den Tarifen Prinzregentenplatz 9, 81675 München FRAB08W und FRAB08M wird eine Leistung fällig. Diese Leistung ist der im E-Mail: Anfrage-LV@ARAG.de Versicherungsschein vereinbarte Anteil (0 – 100 Prozent) der – um die ver- brauchten Beiträge für mögliche Zusatzversicherungen gekürzten – gezahlten Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu Beiträge, vermindert um eventuell schon vorab entnommene Fondsanteile, richten: +49 (0) 89/4124-2525 mindestens jedoch das gesamte vorhandene Kapital (klassisches Deckungska- pital, Fondsvermögen, Kapital auf dem verzinsten Reservekonto und die Widerrufsfolgen widerruflichen Schlussüberschussanteile). Das Fondsvermögen wird als Geld- leistung oder – auf Antrag – als Naturalleistung in der entsprechenden Höhe Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir gezahlt (siehe § 1 Ziffer 7 Abs. 4 und 5). erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Wider- rufs entfällt. Für die Bewertung des Fondsvermögens ist das Eingangsdatum der Todesfall- meldung bei uns in der Hauptverwaltung maßgebend. Ist dies ein börsenfreier Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, Tag, so gilt der Rücknahmepreis des letzten Börsentages vor dem Eingangsda- können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- tum dieser Meldung. schutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Wir erstatten Ihnen aber einen ggf. vorhandenen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § Sind auf dem Forderungskonto noch Forderungen der Gesellschaft offen, so 169 VVG. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der werden diese von der in § 1 Ziffer 9 Abs.1 genannten Leistung einbehalten. 6 ARAG FoRte 3 D - Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung 10.2008
Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits 3. Der erste Regelbeitrag (Einlösungsbeitrag nach § 2) wird abweichend von § empfangenen Leistungen zurückzugewähren. 152 Abs. 3 VVG sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem tatsächlichen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Regelbeiträge Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens dreißig Tage nach Zu- (Folgebeiträge) sind innerhalb der ersten 60 Monate der Vertragsdauer jeweils gang des Widerrufs. am ersten Tag der vereinbarten Zahlungsabschnitte fällig. Zu den Möglichkei- ten der flexiblen Beitragszahlung siehe § 7. § 4 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? 4. Werden eingeschlossene Zusatzversicherungen aus dem Hauptvertrag z.B. wegen Ablauf, Kündigung oder Rücktritt ausgeschlossen, bleibt der Regelbei- 1. Den von Ihnen gezahlten Beiträgen entnehmen wir die Inkassokosten. trag des Vertrages trotzdem in der aktuellen Höhe unverändert. Somit erhöht sich der effektive Beitrag für die Hauptversicherung und stärkt damit die Einen weiteren Anteil verwenden wir für die Rückstellung des garantierten Kapitalbildung Ihres Vertrages. Beitragserhalts, sofern dieser vereinbart ist. Für den verbleibenden Rest erwer- ben wir Fondsanteile und führen diese dem Fondsvermögen zu. Nur wenn Sie diesem Verfahren ausdrücklich widersprechen, reduziert sich der Regelbeitrag um die Höhe der Beiträge für die ausgeschlossenen Zusatzversi- 2. Dabei wird für die Anlage in freien Fonds der zuletzt verfügbare Ausgabekurs cherungen. In diesem Falle bleibt der effektive Beitrag für die Hauptversiche- der Anteile am Tag des Geldeingangs zugrunde gelegt. Die Aufteilung des rung unverändert. anzulegenden Betrags erfolgt in dem von Ihnen im Antrag festgelegten Ver- hältnis. Sie können die Aufteilung jederzeit neu festlegen (Switch). Haben Sie In jedem Falle erhalten Sie einen Nachtrag zum Versicherungsschein, der den keine neuere Weisung erteilt, erfolgt die Aufteilung nach dem bei Antragstel- Ausschluss der Zusatzversicherung und den nunmehr gültigen Regelbeitrag lung festgelegten Verhältnis. dokumentiert. 3. In dem Konzept „FoRte 3D Sicherung“ wird zum Monatswechsel nach einem 5. Die Übermittlung der Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. mathematischen Verfahren das Vertragsvermögen zwischen dem klassischen Deckungskapital, dem Garantiefonds und den freien Fonds aufgeteilt. Für den 6. Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns Teil, der im freien Fondsvermögen angelegt wird, gilt Ziffer 2. erforderlich. 7. Zahlungen können nur bis zum tatsächlichen Rentenbeginn geleistet wer- § 5 Vertragliche Entnahmen aus dem Fondsvermögen den. 1. Die von uns am Monatsende erfolgenden Entnahmen aus dem freien Fondsvermögen verwenden wir regelmäßig zur Deckung der Abschlusskosten § 7 Flexible Beitragszahlung für die Hauptversicherung und der Verwaltungskosten sowie für die – nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechneten – Risiko- 1. Neben der in § 6 beschriebenen planmäßigen Beitragsvereinbarung können beiträge zur Deckung des übernommenen Risikos. Sie Ihre effektive Beitragszahlung im Rahmen der folgenden Voraussetzungen auch flexibel gestalten. Dabei werden bei planmäßigem Zahlungseingang die in der Tarifkalkulation pauschal angesetzten Beitragsteile zur Deckung der Abschlusskosten für die Wenn die Beiträge für die ersten 60 Monate der Vertragsdauer gezahlt wurden, Hauptversicherung in gleichmäßigen Raten über einen Zeitraum von 60 haben Sie die Möglichkeit geringere Beiträge zu zahlen. Monaten, längstens jedoch bis zum frühesten Rentenbeginn, dem freien Fondsvermögen entnommen. Der grundsätzliche Anspruch auf Ersatz dieser Der tatsächliche Zahlungsstand darf dann vom planmäßigen Zahlungsstand Abschlusskosten entsteht mit Abschluss des Versicherungsvertrages und ist in maximal um einen Jahresregelbeitrag unterschritten werden. Falls die Unter- der Tarifkalkulation berücksichtigt. Im Falle der vorzeitigen Kündigung verzich- schreitung höher ist, verweisen wir auf § 10 Ziffer 1 dieser Bedingungen. Die ten wir darauf, noch nicht fällig gewordene Prämienteile zur Tilgung von Zeiten der Beitragspausen werden bei der Ermittlung des planmäßigen Zah- Abschlusskosten geltend zu machen. Fällig gewordene und noch nicht aus lungsstandes nicht angerechnet. dem Fondsvermögen ausgeglichene Forderungen werden jedoch gegebenen- falls in Ansatz gebracht. Zudem muss die Finanzierbarkeit des Vertrages entsprechend § 8 gegeben sein. 2. Zusätzlich werden die Beiträge für mögliche eingeschlossene beitragspflich- tige Zusatzversicherungen, die grundsätzlich Jahresbeiträge sind, immer am Darüber hinaus können Sie jedoch jederzeit weitere Zahlungen leisten. Monatsersten in monatlichen Raten aus dem vorhandenen freien Fondsver- mögen und – sofern vorhanden – dem für die garantierte Erlebensfallleistung Zuzahlungen nicht weiter benötigten Sicherungsvermögen entnommen. 2. Jeder eingehende Betrag wird daraufhin überprüft, ob es sich um einen Falls das freie Fondsvermögen für die Entnahmen dieser Beiträge nicht aus- laufenden Regelbeitrag oder um eine Zuzahlung handelt. Der eingehende reicht, wird der fehlende Betrag ins Forderungskonto vorgetragen und mit Betrag ist dann ganz oder teilweise eine Zuzahlung, wenn dadurch mit den ab möglichen zukünftigen Einnahmen verrechnet. In dem Konzept „FoRte 3D dem übernächsten Monat ausstehenden Regelbeiträgen der Beitragsstand Sicherung“ kann im Rahmen der monatlichen Umschichtung auch eine Ver- zum Garantiezeitpunkt das aktuelle Beitragssummenziel um mehr als einen rechnung mit nicht mehr benötigtem Sicherungsvermögen erfolgen. Ist die Jahresregelbeitrag überschreitet. Finanzierbarkeit des Vertrages gefährdet, greifen die Maßnahmen nach § 8 dieser Bedingungen. Das aktuelle Beitragssummenziel ist die Summe aus den vereinbarten Regel- beiträgen und den bereits geleisteten Zuzahlungen. § 6 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Steht fest, dass dieser Betrag ganz oder teilweise eine Zuzahlung ist, so wird er in der Höhe als Zuzahlung bewertet, in der er nicht zum Ausgleich noch 1. Es wird ein laufender Beitrag als Regelbeitrag, der auch Null sein kann, für die offener Regelbeiträge und der durch Beitragspausen entstandenen Beitrags- vereinbarte Beitragszahlungsdauer festgelegt. Bei einer Wahl des Regelbeitrags rückstände zum Zeitpunkt der Zahlung dient. in Höhe von Null Euro ist eine Einzahlung von mindestens 10.000 Euro, zahlbar zum Versicherungsbeginn, zu vereinbaren (Ausnahme: 5.000 Euro Mindestein- Für die Zuzahlungen gelten die Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des zahlung bei Wiederanlage von Ablaufleistungen). Vertragsabschlusses. 2. Diese Regelbeiträge sollen für die gesamte Beitragszahlungsdauer in der Über Zuzahlungen, die auf den Vertrag eingehen, erhalten Sie eine schriftliche vereinbarten Zahlungsweise (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat- Information. Wünschen Sie keine Bewertung Ihrer Zahlung als Zuzahlung und lich) zu festen Zahlungsterminen gezahlt werden. die damit verbundene Erhöhung Ihres Beitragssummenziels, haben Sie uns ARAG FoRte 3D - Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung 10.2008 7
bitte innerhalb von sechs Wochen nach Zahlungseingang schriftlich darüber – der früheste Start einer Beitragspause ist nach voller Regelbeitragszahlung zu informieren, diese Zahlung im Rahmen der Beitragsflexibilität als Vorauszah- für die ersten 24 Monate möglich; lung von Regelbeiträgen zu behandeln. Damit wird für Ihren Vertrag die oben – die Beitragspause darf während der Vertragslaufzeit höchstens dreimal in genannte Zuzahlungsregel bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt mit der Folge, Anspruch genommen werden; dass dann jeder eingehende Betrag als Regelbeitrag bewertet wird. Dies gilt – die maximale Dauer aller Beitragspausen zusammen beträgt 36 Monate. solange zwischen Ihnen und uns keine neue Vereinbarung hinsichtlich der Bewertung Ihrer Zahlungen erfolgt ist oder das Beitragssummenziel erreicht Weitere Beitragspausen sind ab Geburt Ihres Kindes bzw. Adoption eines wurde. Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres möglich. Vor dem frühesten Rentenbeginn gilt für die auf die Zuzahlungen entfallenden Auch während der Beitragspause prüfen wir jeden Monat, ob der Vertrag Abschlusskosten § 5 Ziffer 1 Abs. 2 entsprechend. Abschlusskosten auf nach insgesamt noch finanzierbar ist. Ist das nicht mehr der Fall, können wir mit dem frühesten Rentenbeginn geleistete Zuzahlungen werden sofort fällig. Ihnen entsprechend § 8 Maßnahmen wie Änderungen des Regelbeitrags (Beitragsreduktion) bzw. Beitragsfreistellungen vereinbaren. Ist das Beitragssummenziel erreicht, ist jede weitere Zahlung eine Zuzahlung. Die während der Beitragspause nicht gezahlten Regelbeiträge können Sie Zuzahlungen sind grundsätzlich in unbegrenzter Höhe möglich. Wenn jedoch jederzeit nachholen, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. eine der nachfolgend beschriebenen Kriterien eintritt, sind sie nur noch in Höhe eines Jahresregelbeitrags – jeweils pro laufendem Versicherungsjahr – Beitragsreduzierung zulässig: 5. Solange die Finanzierbarkeit nach § 8 gegeben ist, sichern wir Ihnen unter – wenn der garantierte Beitragserhalt im Erlebensfall höher als 90 Prozent der den in § 7 Ziffer 4 genannten Voraussetzungen alternativ die Reduzierung der eingezahlten Beiträge – vermindert um die Beitragsanteile für mögliche Beitragszahlung auf die Höhe der Risikobeiträge, zuzüglich eines Kostenanteils eingeschlossene Zusatzversicherungen – ist; dies gilt nur für die letzten drei für eine möglicherweise im Vertrag enthaltene Leistung im Todesfall sowie Jahre vor dem Garantiezeitpunkt; möglicher eingeschlossener Zusatzversicherungen, zu. – wenn und solange der zum Zeitpunkt der Zuzahlung geltende Rechnungs- zins gemäß der Deckungsrückstellungsverordnung (siehe § 1 Ziffer 3 Abs. 4) § 8 Finanzierbarkeit des Vertrages den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten tariflichen Rech- nungszins um mindestens 1 Prozentpunkt unterschreitet; 1. Wir prüfen jeden Monat, ob der Vertrag aufgrund des aktuellen Fondsver- mögens noch finanzierbar ist, d.h. ob die laufenden Abschluss- und Verwal- – wenn die DAV für das Neugeschäft eine neue Sterbetafel für Rentenversi- tungskosten und die Risikobeiträge für die Haupt- und möglichen Zusatzversi- cherungen empfiehlt und eine daraufhin von uns vorgenommene Prüfung cherungen aus dem Fondsvermögen noch entnommen werden können. In ergibt, dass der im Zeitpunkt unserer Prüfung für einen 60-jährigen Mann seltenen Fällen kann die Finanzierbarkeit trotz laufender Beitragszahlung auch garantierte Rentenfaktor (ohne Berücksichtigung einer Rentengarantiezeit) dann gefährdet sein, wenn das Fondsvermögen aufgrund wirtschaftlicher den auf Basis der von der DAV empfohlenen Sterbetafel für Rentenversiche- Gegebenheiten, wie z.B. einem Vermögensverfall der im Fonds enthaltenen rungen ermittelten Rentenfaktor überschreitet. Wertpapiere, aufgebraucht wurde. Sollten Sie in den genannten Fällen über die Einschränkung hinausgehende 2. Ist die Finanzierbarkeit des Vertrages nicht mehr gegeben, informieren wir Zuzahlungen leisten wollen, ist dies über den Abschluss eines neuen Vertrags Sie über den aktuellen Zahlstand und über die in diesem Fall bestehenden möglich. Maßnahmen, wie z.B. Änderung des Regelbeitrags, Beitragsfreistellung, Nach- zahlungen oder Sonderzahlungen, um den Versicherungsschutz, auch für Zahlungen nach dem Garantiezeitpunkt mögliche eingeschlossene Zusatzversicherungen, aufrechtzuerhalten. 3. Spätestens mit dem frühesten Rentenbeginn endet die Beitragszahlungs- Die Höhe der zu zahlenden Beiträge teilen wir Ihnen mit. dauer. 3. Haben Sie etwaige Zusatzversicherungen in den Hauptvertrag eingeschlos- Sie haben aber die Möglichkeit, darüber hinaus freiwillige Beiträge zu zahlen. sen und können für diese aus den aufgezeigten Gründen keine Beiträge mehr Nach dem Garantiezeitpunkt werden diese Beiträge nach Entnahme der aus dem Fondsvermögen entnommen werden, so sind Sie zur Aufrechterhal- Verwaltungskosten im verzinsten Reservekonto und somit nicht mehr in Fonds tung des Versicherungsschutzes aus den Zusatzversicherungen verpflichtet, angelegt. Sofern diese Beiträge die Regelbeitragssumme übersteigen, werden die Beiträge hierfür gesondert zu zahlen. sie als Zuzahlungen zur Erhöhung des zu verrentenden Kapitals verwendet. 4. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen keine Nachzahlung bzw. Sonderzahlung Wir werden zum frühesten Rentenbeginn das Lastschrifteinzugsverfahren für die Beiträge der Zusatzversicherungen, mit der Sie die Finanzierbarkeit Ihres nicht aussetzen bzw. die Rechnungserstellung beenden, es sei denn, Sie haben Vertrages bzw. den Versicherungsschutz aus den Zusatzversicherungen sicher- uns über Ihren Wunsch auf Beginn der Rentenzahlung oder über die Ausset- stellen, werden wir das im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehene Mahn- zung der Beitragszahlung informiert. Allerdings wird nach dem Garantiezeit- und Kündigungsverfahren durchführen. punkt nur der im Versicherungsschein dokumentierte Anteil der bis zum Garantiezeitpunkt gezahlten Beiträge abzüglich der verbrauchten Beiträge für mögliche eingeschlossene Zusatzversicherungen garantiert. § 9 Was geschieht, wenn der Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird? Beitragspause 1. Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir, solan- 4. Auf Ihren Wunsch bzw. bei Nichteinhaltung der Beitragsvereinbarung kann ge die Zahlung noch nicht bewirkt ist, vom Versicherungsvertrag zurücktreten. eine Beitragspause vereinbart werden, wenn – unter vorsichtiger Kalkulation – Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige die Finanzierbarkeit des Vertrages (siehe § 8) voraussichtlich bis Ende der Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen Beitragspause gegeben ist. die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersu- chungen verlangen. Mit der Beitragspause wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, für einen be- stimmten Zeitraum mit der Beitragszahlung auszusetzen, ohne die Risikoabsi- 2. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht cherung zu reduzieren. Wegen der vertraglich vorgesehenen Entnahmen auch gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonder- während der Beitragspause verweisen wir auf § 5. te Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis- Weitere Voraussetzungen sind für eine Beitragspause notwendig: tungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nicht- zahlung nicht zu vertreten haben. 8 ARAG FoRte 3 D - Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung 10.2008
§ 10 Was geschieht, wenn Sie Folgebeiträge nicht rechtzeitig zahlen Rückzahlungen sind nur im Rahmen der Beitragszahlung möglich. und die Möglichkeiten der flexiblen Beitragszahlung ausgeschöpft sind? § 12 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei 1. Wenn Sie einen Folgebeitrag, Zinsen und Kosten innerhalb der ersten 60 stellen? Monate nicht rechtzeitig zahlen bzw. wenn Sie nach Ablauf dieser 60 Monate den planmäßigen Zahlungsstand nach § 7 Ziffer 1 Abs. 3 um mehr als einen Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes Jahresregelbeitrag unterschreiten, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin beziffern wir Ihnen im Einzelnen die rückständi- 1. Sie können Ihre Versicherung vor dem frühesten Rentenbeginn jederzeit gen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten, setzen Ihnen eine Zahlungsfrist schriftlich zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen, bei von mindestens zwei Wochen und geben die Rechtsfolgen an, die nach den Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Absätzen 2 bis 6 dieser Ziffer mit dem Fristablauf verbunden sind. Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Bei bestehenden Zusatzversicherungen sind wir von der Leistung frei, wenn nach Ablauf der Frist von mindestens zwei Wochen der Versicherungsfall Nach dem frühesten Rentenbeginn können Sie statt einer Kündigung die eintritt und Sie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles mit der Zahlung Leistungen nach § 1 abrufen. der Beiträge oder der Zinsen oder Kosten im Verzuge sind. 2. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung Ihres Versicherungsvertrages mit Trotz einer möglicherweise noch bestehenden Finanzierbarkeit vermindert Nachteilen verbunden ist. Wegen der Verrechnung von Abschlusskosten ist in sich der Versicherungsschutz auf eine beitragsfreie Versicherungssumme bzw. den ersten Jahren nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufs- entfällt ganz, falls die beitragsfreie Mindestrente nicht erreicht ist. wert erreicht auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der einge- zahlten Beiträge. Die Darstellung der Garantiewerte unter Berücksichtigung Mit dem Mahnschreiben erklären wir gleichzeitig die Kündigung des gesamten des Stornoabzuges je 1.000 Euro eingezahlter Beiträge können Sie der Modell- Vertrages, d.h. der Hauptversicherung und der Zusatzversicherungen. Die rechnung und der Anlage C50 zum Versicherungsschein entnehmen. Kündigung wird wirksam, wenn bei Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist der Zahlungsverzug noch besteht. Die Kündigung hat zur Folge, dass Ihr Endet Ihre Versicherung nach den Tarifen FRAB08M oder FRAB08W durch Vertrag beitragsfrei gestellt wird (vgl. § 12 Ziffer 5). Kündigung, so erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung abzüglich Ist die Beitragsfreistellung wegen Nichterreichen der beitragsfreien Mindest- noch offener Forderungen auf dem Forderungskonto. Der Rückkaufswert ist rente nicht möglich, wird der zur Verfügung stehende Rückkaufswert der der Zeitwert Ihrer Versicherung vermindert um einen angemessenen Abzug Versicherung abzüglich noch offener Forderungen auf dem Forderungskonto (Stornoabzug nach § 169 Abs. 5 VVG) sowie um eine Gebühr für die Fondsent- nach § 12 dieser Bedingungen bei den Tarifen mit Beitragsrückgewähr im nahme. Todesfall (Tarifbezeichnung: FRAB08) gegen Vorlage des Versicherungsscheins ausgezahlt. Ist ein Rückkaufswert nicht vorhanden, erlischt die Versicherung Der Zeitwert ist das klassische Deckungskapital und das Fondsvermögen. Das ohne Wert. klassische Deckungskapital wird nach den anerkannten Regeln der Versiche- rungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Sind wir wegen Ihres Zahlungsverzugs zur Leistung nicht verpflichtet, so Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung berechnet. Bei der Ermittlung des erbringen wir zumindest die Leistung, die sich dadurch ergibt, dass sich die Fondsvermögens wird der Rücknahmepreis der Anteile am letzten Börsentag Versicherung in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt hätte. vor dem Wirksamwerden der Kündigung des Versicherungsvertrages zugrunde gelegt. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach dem Kündigungstermin die Zahlung des angemahnten Beitrags nachholen. Tritt in Die Höhe des Stornoabzugs ist abhängig von der Zeit vom Versicherungsbe- der Zeit zwischen dem Kündigungstermin und der Zahlung der Versicherungs- ginn bis zum Garantiezeitpunkt. Bezugsgröße für den Stornoabzug ist das fall ein, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Produkt aus der Restlaufzeit bis zum Garantiezeitpunkt und dem zum Zeit- punkt der Kündigung garantierten Rückkaufswert für die garantierte Erlebens- Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung fallleistung. Ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum Garantiezeitpunkt kürzer als 16 Jahre, beträgt der Stornoabzug 0,3 Prozent dieser Bezugsgröße. 2. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht Bei einem Zeitraum von 16 und mehr Jahren, aber weniger als 25 Jahren alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des beträgt er 0,4 Prozent dieser Bezugsgröße und bei einem Zeitraum von 25 und Beitrags innerhalb der ersten 60 Monate von einem Konto vereinbart, gilt die mehr Jahren beträgt er 0,5 Prozent dieser Bezugsgröße. Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtig- Zusätzlich wird von dem Fondsvermögen eine Gebühr in Höhe von 5 Prozent ten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Ver- des Fondsvermögens, jedoch maximal 50 Euro erhoben. Bei dem Konzept schulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch „FoRte 3D Sicherung“ gilt hierbei als Fondsvermögen der die Summe aus rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung in garantiertem Rückkaufswert und Stornoabzug übersteigende Teil des Ver- Textform erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht tragsvermögens. eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Auf den Stornoabzug und die Gebühr für die Fondsentnahme wird verzichtet, falls – die versicherte Person das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat § 11 Sind individuelle Entnahmen aus dem Fondsvermögen möglich? oder – der früheste Rentenbeginn erreicht ist oder Individuelle Entnahmen aus dem freien Fondsvermögen sind bei den Tarifen – die Versicherung vorher beitragsfrei gestellt wurde. FRAB08W und FRAB08M frühestens nach 24 Monaten möglich. Allerdings darf ein Sockelbetrag in Höhe von 500 Euro nicht unterschritten werden. Zudem Mit dem Stornoabzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des muss die Finanzierbarkeit des Vertrages gewährleistet sein. verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass sich die Risikogemeinschaft Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass dennoch – bedingt durch diese gleichmäßig aus Versicherten mit einem hohen und einem geringeren Risiko individuellen Entnahmen – zukünftig die Finanzierbarkeit des Vertrages nach § zusammensetzt. Da Personen mit einem geringeren Risiko die Risikogemein- 8 gefährdet sein kann, wenn das freie Fondsvermögen aufgrund wirtschaftli- schaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird in Form eines cher Gegebenheiten, wie zum Beispiel einem Vermögensverfall der im Fonds kalkulatorischen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch enthaltenen Wertpapiere, aufgebraucht wird. vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Wir kalkulieren im Übri- gen so, dass alle Verträge über ihre Laufzeit hinweg zu den Erträgen beitragen. Für individuelle Entnahmen erheben wir eine Gebühr für die Fondsentnahme Diese Erträge fallen in der Regel erst in späteren Versicherungsjahren an. (§ 12 Ziffer 2) bezogen auf die Höhe der Entnahme. ARAG FoRte 3D - Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung 10.2008 9
Vorzeitige Vertragsauflösungen schmälern daher den tariflich kalkulierten Es wird zunächst ein Stornoabzug vom Zeitwert Ihrer Versicherung sowie eine Ertrag. Gebühr auf die Fondsentnahme erhoben. Der Zeitwert ist das klassische Deckungskapital und das Fondsvermögen. Das klassische Deckungskapital Darüber hinaus wird mit dem Stornoabzug ein Ausgleich für kollektiv gestelltes wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zum Zeit- Risikokapital vorgenommen. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten punkt der Wirksamkeit der Beitragsfreistellung berechnet. Bei der Ermittlung Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des Fondsvermögens wird der Rücknahmepreis der Anteile am letzten Börsen- des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versicherten- tag vor dem Wirksamwerden der Beitragsfreistellung des Versicherungsvertra- bestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages partizi- ges zugrunde gelegt. piert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskün- Für die Höhe des Stornoabzugs und der Gebühr für die Fondsentnahme gelten digung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und § 12 Ziffer 2 Abs. 4 und 5 entsprechend. müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die Nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik sind weiter günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Garantien und Optionen, da eine Reserven für die Vertriebs- und Verwaltungskosten zu bilden mit der Folge, Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer ist. dass in Bezug auf die Kosten der Vertrag bis zum Garantiezeitpunkt finanziert ist. Die hierfür notwendigen Beträge zur Reservebildung werden dem Fonds- Wir sind berechtigt, den Rückkaufswert angemessen herabzusetzen, soweit vermögen entnommen. dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsneh- mer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich Sollte dort jedoch nicht genügend Kapital zur Bildung dieser Reserven vorhan- aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. den sein, lösen wir eventuell vorhandene Zusatzversicherungen auf. Das Die Herabsetzung ist nach § 169 Abs. 6 VVG jeweils auf ein Jahr befristet. dadurch freiwerdende Deckungskapital dieser Zusatzversicherungen fließt in das Fondsvermögen. Sind keine Zusatzversicherungen eingeschlossen bzw. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annah- reicht nach Ausschluss aller Zusatzversicherungen das Fondsvermögen trotz- men in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug dem nicht zur Bildung der Kostenreserve aus, wird die Kostenreserve dem wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird im letzteren Forderungskonto belastet, das im Laufe der Zeit, z.B. durch eingehende Über- Falle entsprechend herabgesetzt. schüsse ausgeglichen werden kann. 3. Das auszuzahlende Kapital des freien Fondsvermögens erbringen wir als Reicht das Fondsvermögen aus, um diese Kostenreserve zu bilden und sind Geldleistung oder auf Antrag in Naturalleistung (Wertpapiere des Fondsver- Zusatzversicherungen eingeschlossen, so werden diese im gleichen Verhältnis mögens) in entsprechender Höhe. Eine Leistung bis zur Höhe von 500 Euro wie die neue Regelbeitragssumme gesenkt und anschließend beitragsfrei und Bruchteile von Fondsanteilen erbringen wir in jedem Falle als Geldleis- gestellt bzw. auf Ihren Wunsch hin aus dem Vertrag ausgeschlossen. Für sie tung. wird ebenfalls eine Reserve ermittelt und gebildet, damit die – dann vermin- derten – Zusatzversicherungen bis zu ihrem Ablauf finanziert sind. Auch diese Bei Leistung der – nur ganzen – Fondsanteile ist uns von Ihnen ein entspre- Reserven werden dem Fondsvermögen entnommen. Ist jedoch eine Finanzie- chendes Wertpapierdepot zu benennen, auf welches die Anteile übertragen rung dieser Zusatzversicherungsreserven durch das Fondsvermögen nicht werden können. möglich, werden die Zusatzversicherungen so weit wie nötig gesenkt. 4. Kündigen Sie die Tarife FRA08W und FRA08M, erfolgt keine Auszahlung, Eine in den Vertrag möglicherweise eingeschlossene Risiko- oder Unfalltod- sondern eine Beitragsfreistellung (siehe unten unter Ziffer 5). Mögliche Zusatz- Zusatzversicherung wird in jedem Falle aus dem Vertrag ausgeschlossen. Fällt versicherungen werden ausgeschlossen. bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Rente unter den Mindest- betrag, wird diese Zusatzversicherung ebenfalls aus dem Vertrag ausgeschlos- Eine teilweise Beitragsfreistellung erfolgt durch Beitragsreduktion (siehe § 7 sen, möglicherweise vorhandenes Kapital der Berufsunfähigkeits-Zusatzver- Ziffer 5). Eine Teilkündigung wird durch die Kombination von Beitragsredukti- sicherung wird dem Fondsvermögen zugeführt. on und Entnahme aus dem freien Fondsvermögen (siehe § 11) durchgeführt. Ist eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in den Vertrag mit einge- Vollständige Beitragsfreistellung schlossen worden, so ist hier die Behandlung dieser Zusatzversicherung ent- sprechend der eben beschriebenen Handlungsweise bei der Berufsunfähig- 5. Anstelle einer Kündigung können Sie mit uns eine Beitragsfreistellung Ihres keits-Zusatzversicherung. Vertrages vereinbaren mit der Folge, dass das Kapital, soweit es nicht für die Bildung einer klassischen Deckungsrückstellung benötigt wird, bis zum Ren- Die Todesfallleistung der Tarife FRAB08M und FRAB08W wird in der Aufschub- tenbeginn im Fondsvermögen verbleibt und dann gemäß § 1 Ziffer 3 bis 5 zeit auf das noch vorhandene Vermögen reduziert. verrentet wird. Wenn Sie das Konzept „FoRte 3D Sicherung“ vereinbart haben, erfolgt bei vorzeitiger Beitragsfreistellung eine Umstellung auf das Konzept Bei vorzeitiger Beitragsfreistellung sind keine Beitragszahlungen mehr möglich. „klassische Absicherung“. Wegen des Anlagerisikos haben Sie die Möglichkeit, das freie Fondsvermögen Sie können Ihre Versicherung bis zum Garantiezeitpunkt jederzeit schriftlich in einen anderen – risikoarmen – Fonds umzuschichten (Shiften, siehe § 13). unter Beachtung der in § 12 Ziffer 1 genannten Fristen beitragsfrei stellen lassen, sofern die voraussichtliche Rente die Mindestrente nach § 1 Ziffer 5 nicht unterschreitet. Die voraussichtliche Rente wird aus der Summe der bisher gezahlten Beiträge und Zuzahlungen ermittelt, die mit dem zum Garantiezeit- punkt gültigen garantierten Rentenfaktor in eine Rente umgerechnet werden. Sollte die voraussichtliche Rente die Mindestrente nicht erreichen, so erfolgt stattdessen beim Tarif FRAB08 eine Kündigung und der Rückkaufswert wird ausgezahlt (siehe § 12 Ziffer 2 und 3). Auch die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden: Wegen der Verrechnung von Abschlusskosten ist in den ersten Jahren nur ein geringer Wert vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme zur Verfügung. Die Darstellung der Garantiewerte unter Berücksichtigung des Stornoabzugs je 1.000 Euro eingezahlter Beiträge kön- nen Sie für die Tarife FRAB08M und FRAB08W der Modellrechnung und der Anlage C 50 zum Versicherungsschein entnehmen. 10 ARAG FoRte 3 D - Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung / BasisRente mit flexibler Beitragszahlung 10.2008
Sie können auch lesen