Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst

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Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst
Mit Plan ins eigene Business.
      Eine Information für Selbst-
 ständige und Existenzgründer
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst
Inhalt

04   Selbstständigkeit: Eine echte Entscheidung
05   Die freiwillige Krankenversicherung
05   Voraussetzungen
06   Wie beantrage ich die freiwillige Mitgliedschaft?
06   Leistungen
06   Habe ich Anspruch auf Krankengeld?
07   Beitragsberechnung
08   Wann können sich meine Beiträge ändern?
09   Freiwillige Unfallversicherung
10   Freiwillige Arbeitslosenversicherung
11   Rentenversicherung – gesetzlich oder privat?
12   Gesetzliche Rentenversicherung kraft Gesetzes
12   Gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag
13   Freiwillige Rentenversicherung
13   Private Lebensversicherung
14   Fördermittel für Existenzgründer
14   Förderung durch regionale Wirtschaftsprogramme
14   Der Gründungszuschuss
15   Auf dem Weg in die Selbstständigkeit
15   Die Entscheidung
16   Das Geschäftsmodell
17   Der Finanzplan
17   Das Unternehmen
18   Hilfreiche Adressen
19   Das Verbundsystem
     Deutsche Rentenversicherung
     Knappschaft-Bahn-See
21   Die KNAPPSCHAFT ist immer für Sie da!
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst
Vorwort

Selbstständigkeit: Eine echte Entscheidung

Als selbstständige Unternehmerin bzw. selbstständiger Unter­
nehmer in Deutschland bereichern Sie mit Ihren Ideen und Ihrem
Unternehmergeist unsere Wirtschaft. Natürlich bleibt Selbsständi­
gen immer ein unternehmerisches Risiko – und das lässt sich nicht
versichern. Doch für Ihren Sozialversicherungsschutz haben Sie mit
dem Verbundsystem Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See einen kompetenten und verlässlichen Partner.

So wie Sie Ihre persönlichen Ziele haben, hat auch die KNAPPSCHAFT
ein klares Ziel vor Augen: Rundum zufriedene und gesunde Kunden.
Neben ihrer Erfahrung im Bereich Kranken-­Renten- und Pflege­­­­­ver­
sicherung bietet sie Ihnen ein umfang­reiches Angebot an Leistun­
gen und Services.

Lassen Sie sich doch ausführlich zu Hause oder im Betrieb beraten.
Ihre per­sön­lichen Firmenkundenberater finden Sie auf unserer Inter­
netseite www.kbs.de unter der Rubrik Firmenkundenbetreuung.

In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Infos rund um die
Versicherung in der Selbstständigkeit – und dazu Tipps und
Hinweise für angehende Existenzgründer.

Machen Sie Ihre Ideen wahr!
Ihre KNAPPSCHAFT
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst
Selbstständige und Existenzgründer   5

Die freiwillige
Krankenversicherung
Beim Einstieg in die Selbstständigkeit ist allerhand für
den Start Ihres Business zu organisieren. Doch auch
Kran­kenver­sicherung, Rentenversicherung und mehr
liegen nun in Ihren Händen. Im Folgenden finden Sie
die wichtigsten Fragen und Antworten zur freiwilligen
Krankenversicherung bei der KNAPPSCHAFT.

Voraussetzungen
                                          Waren Sie vor der Aufnahme Ihrer
Kommt die freiwillige Krankenversi-
                                          selbstständigen Tätigkeit zuletzt bei der
cherung für mich in Frage?
                                          KNAPPSCHAFT im Rahmen einer eigenen
Selbstständige sind in der gesetzlichen
                                          Mitgliedschaft oder einer Familienversi­
Krankenversicherung nicht versiche­
                                          cherung krankenversichert? Dann setzt
rungspflichtig.
                                          sich Ihre Versicherung automatisch
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst
als freiwillige Krankenversicherung         Leistungen
fort, sofern Sie nicht innerhalb von 14     Welche Leistungen bekomme ich?
Tagen eine anderweitige Absicherung         In der freiwilligen Krankenversicherung
im Krankheitsfall nachweisen. In der        haben Sie die gleichen Leistungsansprü­
sozialen Pflegeversicherung tritt für Sie   che wie Pflichtversicherte der gesetzli­
in diesem Fall Versicherungspflicht ein.    chen Krankenversicherung.

Sie waren zuletzt im Ausland kranken­       Habe ich Anspruch auf
versichert? Dann können Sie einen           Krankengeld?
Antrag auf die freiwillige Mitgliedschaft   Selbstständige haben in der freiwilligen
in der gesetzlichen Krankenversicherung     Krankenversicherung grundsätzlich kei­
stellen. Voraussetzung ist, dass Sie eine   nen Krankengeldanspruch.
bestimmte Vorversicherungszeit er­          Falls Sie sich jedoch für den Krankheits­
füllen. Denken Sie in diesem Fall daran,    fall absichern möchten, können Sie bei
den Antrag innerhalb von drei Monaten       der KNAPPSCHAFT einen gesetzlichen
nach dem Ende der ausländischen             Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag
Versicherung zu stellen.                    der Arbeits­unfähigkeit wählen.
                                            Dadurch senken Sie Ihr Risiko von
Wie beantrage ich die freiwilli-            Einkommens­einbußen bei Erkrankungen.
ge Mitgliedschaft?
Den Aufnahmeantrag für die „Frei­           Sie wollen Ihren Krankengeldanspruch
willige Krankenversicherung und             bereits vor dem 43. Tag der Arbeitsunfä­
Pflegeversicherung“ finden Sie im
Internet unter www.knappschaft.de –
einschließlich weiterer Informationen
                                              INFO
zur freiwilligen Kranken­versicherung.
                                              Eine weitere Option: die private Kranken­
Selbstverständlich erhalten Sie den
                                              tagegeld- Versicherung. Unser Kooperati­
Antrag auch in jeder Dienststelle der         onspartner, die Gothaer Krankenversiche­
KNAPPSCHAFT. Eine Übersicht der aktu­         rung AG, bietet Ihnen einen derartigen
ellen Rechengrößen können Sie zudem           Zusatzschutz. Weitere Informationen finden
der Anlage zur Broschüre entnehmen.           Sie in unserer Broschüre „Wahltarife zum
                                              Krankengeld”, die Sie in jeder Dienststelle
                                              erhalten.
Selbstständige und Existenzgründer   7

higkeit begin­nen lassen? Auch das ist
möglich – durch Ab­schluss eines Wahl­
tarifs. Die monatliche Prämie richtet
sich nach der Höhe und dem Beginn
des gewählten Wahltarif-­Krankengeldes.

Beitragsberechnung
Wovon werden meine Beiträge
berechnet?
Für die Berechnung der Beiträge in
der freiwilligen Krankenversicherung
                                             · Versorgungsbezüge
berücksichtigt die KNAPPSCHAFT Ihre
                                               (zum Beispiel Betriebsrenten)
gesamte wirtschaftliche Leistungs­
                                             · Arbeitsentgelt
fähigkeit. Das heißt, dass alle zur
                                             · alle sonstigen Einnahmen wie zum
Verfügung stehenden Einnahmen
                                               Beispiel Mieteinkünfte, Unfallrenten
für die Beitragsbemessung heran­
                                               oder Zinseinnahmen
gezogen werden.
                                             Sind Ihre gesamten beitragspflichtigen
                                             Einnahmen geringer als das gesetzlich
Beitragspflichtige Einnahmen sind:
                                             vorgeschriebene Mindesteinkommen,
· Arbeitseinkommen
                                             berechnet die KNAPPSCHAFT die
· Renten der gesetzlichen Renten­
                                             Beiträge von diesem Mindestbetrag.
  versicherung
· ausländische Renten
                                             Als Mindesteinkommen gilt:
                                             · für alle freiwillig versicherten
                                               ­Selbstständigen ein Betrag in Höhe
  INFO
                                               von einem Drittel der monatlichen
  Als Nachweis für Ihr erzieltes Arbeits­
                                               Bezugsgröße.
  einkommen benötigt die KNAPPSCHAFT
  in jedem Fall Ihren Einkommensteuerbe­
  scheid. Zahlen, die für die Berechnung
  Ihrer Beiträge nicht von Bedeutung sind,
  können dabei unkenntlich gemacht werden.
Sofern Sie Ihre selbstständige Tätigkeit von den mittels Einkommensteuer­
erst neu aufnehmen, kennen Sie die       bescheid festgesetzten Einkünften,
genaue Höhe Ihres Arbeitseinkommens bemessen. Eine Beitragsneuberech­
natürlich noch nicht. Daher schätzen     nung erfolgt dabei ab dem Ersten des
Sie Ihr Arbeitseinkommen in diesen       Monats, der auf die Ausstellung des
Fällen zunächst. Ihre Beiträge berech­   Einkommensteuerbescheides folgt.
net die KNAPPSCHAFT dann anhand
dieses Werts. Sobald Ihnen der           Die endgültige Beitragsfestsetzung auf
erste Einkommensteuerbescheid nach Grundlage Ihrer tatsächlich erzielten
Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit Einkünfte erfolgt für Zeiten ab dem
erteilt wurde, berechnet die             1. Januar 2018 rückwirkend, sobald Sie
KNAPPSCHAFT die Beiträge vom             der KNAPPSCHAFT den Einkommensteu­
Beginn der selbstständigen Tätigkeit     erbescheid für das Kalenderjahr, für das
an, auf Grundlage des nun vorliegen­     der Einkommensteuerbescheid erstellt
den Einkommensteuerbescheides,           wurde, vorgelegt haben. Dabei hat
rückwirkend neu.                         die KNAPPSCHAFT Ihre Beiträge inner­
                                           halb von drei Jahren nach Ablauf des
Wann können sich meine                     jeweiligen Kalenderjahres endgültig zu
Beiträge ändern?                           bemessen.
Ihre Beiträge erhöhen oder ermäßigen
sich, wenn sich die Höhe Ihrer beitrags­   Sollte sich Ihr laufendes Arbeitsein­
pflichtigen Einnahmen verändert. Maß­      kommen im Vergleich zu dem zuletzt
geblich für die Neuberechnung Ihrer        nachgewiesenen Arbeitseinkommen
Beiträge sind grundsätzlich das Erstell­   um mindestens ein Viertel verringert
datum sowie die fristgerechte Vorlage      haben, kann die KNAPPSCHAFT Ihre
Ihres Einkommensteuerbescheides bei        Beiträge - auf Antrag und nach Vorlage
der KNAPPSCHAFT.                           eines Vorauszahlungsbescheides -
Nach Vorlage Ihres Einkommensteuer­        unter bestimmten Voraussetzungen
bescheides werden Ihre Beiträge für die    auch kurzfristig zum nächsten Ersten
Zukunft zunächst vorläufig, ausgehend      des Monats reduzieren.
Selbstständige und Existenzgründer   9

Freiwillige
Unfallversicherung
Mehr als ein Drittel aller Unfälle ereignen sich bei der
Arbeit. Für Arbeitsunfälle und anerkannte Berufskrank­
heiten tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Diese ist jedoch auf Personenschäden beschränkt –
Sachschäden sind nicht durch sie abgedeckt.

Für Selbstständige besteht – auf weni­       Sie wissen nicht, welche Berufsgenos­
ge Ausnah­men wie landwirtschaftliche        senschaft für Ihren Betrieb zuständig
Unternehmer – keine Versicherungs­           ist? Dann wenden Sie sich einfach an
pflicht. Je nach Satzung Ihres zuständigen   den Hauptverband der gewerblichen
Unfallversicherungsträgers – also der        Berufsgenossenschaften:
Berufsgenossenschaft – kön­nen Sie der
freiwilligen Unfallversicherung beitreten.     HINWEIS
Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach      Nicht verpassen: Die Eröffnung Ihres
der Satzung Ihrer Berufsgenossenschaft.        Unternehmens müssen Sie Ihrer zuständi­
                                               gen Berufsgenossenschaft innerhalb einer
                                               Woche mitteilen.
Mit Ihrem Beitrag sichern Sie sich unter
anderem eine verhältnismäßig preis­
günstige steuerfreie Unfallrente.
Die Versicherung beinhaltet auch               INFO
Maßnahmen zur Rehabilitation.                  Hauptverband der gewerblichen
Lassen Sie sich doch von Ihrer Berufs­         Berufsgenossenschaften e.V.
                                               Alte Heerstraße 111
genossenschaft vorab beraten und
                                               53757 St. Augustin
über satzungsspezifische Regelungen
                                               Telefon: 0800 60 50 404
informieren.
Freiwillige
Arbeitslosenversicherung

Auch Selbstständige können in die
Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Wie das geht? Dazu müssen Sie sich
lediglich freiwillig weiterversichern.

Dies ist möglich, wenn
· Ihre Tätigkeit mindestens 15 Stunden
  wöchentlich umfasst und
· Sie vor Ihrer selbstständigen Tätigkeit
  in der Arbeits­losenversicherung ver­
  sichert waren.

Nähere Auskünfte zur freiwilligen
Arbeits­losenversicherung erhalten Sie
bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur
für Arbeit.

  HINWEIS
  Nicht verpassen: Die f­ reiwillige
  ­Arbeitslosenversicherung für Selbst­
  ständige müssen Sie i­nnerhalb von drei
  Monaten nach Aufnahme Ihrer selbst­
  ständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur
  beantragen.
Selbstständige und Existenzgründer   11

Rentenversicherung –
gesetzlich oder privat?
Eine eindeutige Entscheidung für die gesetzliche oder private
Altersvorsorge kann nicht so ohne Weiteres getroffen wer­
den. Die meisten Selbstständigen wählen eine Kombination
von beidem. Der Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung
besteht unter anderem darin, dass Pflichtversicherte bereits
bei sechs Beitragsmonaten einen Anspruch auf Rehabilita­
tionsmaßnahmen (zum Beispiel Kuren) haben und durch
die Beitragszahlung auch einen Anspruch auf Rente wegen
Erwerbsminderung erwerben beziehungsweise aufrecht­
erhalten können.
Gesetzliche Rentenversicherung
                                               GUT ZU WISSEN
kraft Gesetzes
                                               Für die ersten drei Kalenderjahre zahlen
Einige Selbstständige sind kraft Geset­
                                              Sie als „Jungunternehmer“ die Hälfte des
zes in der gesetzlichen Rentenversiche­       Regelbeitrags (305,97 Euro beziehungs­
rung versichert. Zu ihnen gehören unter       weise 289,70 Euro). ­Beachten Sie dabei
anderem die selbstständigen Gewer­            jedoch, dass geringere Beiträge zu einer
betreibenden in Handwerksbetrieben            entsprechend niedrigeren Rente führen.
                                              Auf Antrag können Sie den höheren
(Handwerker). Die Pflichtversicherung
                                              Regelbeitrag auch früher zahlen.
beginnt mit Eintragung in die Hand­
werksrolle und der Aufnahme der
selbstständigen Tätigkeit. Mit Be­
                                           579,39 Euro in den neuen Bundesländern.
endigung der selbstständigen Tätigkeit
                                           Können Sie dem Rentenversicherungsträ­
(zum Beispiel durch Abmeldung des
                                           ger nachweisen, dass Ihr Einkommen hö­
Gewerbes) endet die Pflichtversicherung.
                                           her oder niedriger als die Bezugsgröße ist,
                                           können Sie einen entsprechend höheren
Zu den rentenversicherungspflichti­
                                           oder niedrigeren Beitrag zur Rentenversi­
gen Selbstständigen gehören unter
                                           cherung zahlen.
bestimmten Voraussetzungen auch
Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen,
                                           Gesetzliche Rentenversicherung
Hebammen, Entbindungspfleger,
                                           auf Antrag
Seelotsen, Künstler, Publizisten,
                                           Selbstständige, die nicht kraft Geset­
Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer,
                                           zes ren­ten­versicherungspflichtig sind,
Küstenfischer und Selbstständige mit
                                           können innerhalb von fünf Jahren nach
einem Auftraggeber.
                                           Aufnahme ihrer selbstständigen Tätig­
                                           keit eine Pflichtversicherung beantragen.
Beitragshöhe
Der Beitrag zur Rentenversicherung für       NICHT VERPASSEN:
Selbstständige orientiert sich an dem        Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an
Durchschnittsverdienst aller Versicherten:   dem Sie erstmals die Voraussetzungen er­
                                             füllen – sofern Sie den Antrag innerhalb von
der Bezugs­größe. 2021 beträgt der Re­
                                             drei Monaten danach stellen. Beantragen
gelbeitrag monatlich 611,94 Euro in den
                                             Sie die Versicherungspflicht erst später,
alten Bundes­ländern beziehungsweise         beginnt sie mit dem Tag, der dem
                                              Eingang des Antrages folgt.
Selbstständige und Existenzgründer   13

                                                 Anspruch auf Rente wegen verminderter
  BEISPIELE
                                                 Erwerbsfähigkeit erhalten.
  a) Sie nehmen Ihre selbstständige Tätigkeit
  am 1. Juni 2021 auf. Ihr Antrag auf Pflicht­
  versicherung geht beim Rentenver­              Beitragshöhe
  sicherungsträger am 13. Juli 2021 ein.         Ihr Mindestbeitrag beläuft sich 2021
  Die ­Rentenversicherungspflicht beginnt        auf monatlich 83,70 Euro. Bei der frei­
  am 1. Juni 2021.                               willigen Rentenversicherung können
  b) Sie nehmen Ihre selbstständige Tätigkeit    Sie Ihren Beitrag selbst bestimmen.
  am 1. Juni 2021 auf. Ihr Antrag auf Pflicht­   Maximal können Sie ­monatlich bis zu
  versicherung geht beim Rentenversiche­         1320,60 Euro zahlen.
  rungsträger am 14. September 2021 ein. Die
  Rentenversicherungspflicht ­beginnt erst am
  15. September 2021, da Sie den Antrag mehr
                                                 Private Lebensversicherung
  als drei Monate nach Beginn Ihrer ­Tätigkeit   Die klassische private Altersvorsorge ist
  einreichen.                                    die dynamische Kapitallebensversiche­
                                                 rung. Eine derartige Lebensversicherung
                                                 sollte stets auch eine Berufsunfähig­
Beitragshöhe
                                                 keitsversicherung enthalten. Für Ihre
Bei der Rentenversicherungspflicht auf
                                                 Alterssicherung planen Sie am besten
Antrag gelten dieselben Beitragsgrund­
                                                 mindestens die bisherigen Beiträge (ca.
sätze wie bei der Rentenversicherungs­
                                                 20 Prozent Ihres Einkommens) ein, damit
pflicht kraft Gesetzes.
                                                 Sie später ausreichend versorgt sind.

Freiwillige Rentenversicherung
Selbstverständlich können Sie auch eine
freiwillige Rentenversicherung beantra­
gen. Die freiwillige Rentenversicherung
empfiehlt sich grundsätzlich immer
dann, wenn Sie am 31. Dezember 1983
bereits 60 Beitragsmonate auf Ihrem
Rentenkonto hatten und Sie darüber hi­
naus monatlich Beiträge gezahlt haben.
Durch die lückenlose Weiterzahlung des
Mindestbeitrags bleibt in diesem Fall Ihr
Fördermittel für Existenzgründer

Förderung durch regionale                  Gründungszuschuss gewähren, wenn
Wirtschaftsprogramme                       die Aufnahme Ihrer selbstständigen
Es gibt eine ganze Reihe von finanzi­      Tätigkeit eine ausrei­chende Lebens­
ellen Hilfen zur Existenzgründung wie      grundlage erwarten lässt.
verbilligte Darlehen, Zuschüsse und
Beihilfen. Einige dieser Hilfen können    Die Auszahlung ist möglich, wenn Sie
Sie im Rahmen von regionalen Wirt­        · durch die Existenzgründung eine be­
schaftsförderungsprogrammen erhal­          stehende Arbeitslosigkeit beenden,
ten. Nähere Informationen erteilen Ihre · für mindestens 150 Tage einen Rest­
zuständige Industrie- und Handels­          anspruch auf Arbeitslosengeld haben,
kammer oder Ihre Handwerkskammer.         · ausreichend Kenntnisse und Fähigkei­
                                            ten zur Ausübung der selbstständigen
  NICHT VERPASSEN:                          Tätigkeit haben,
  Beantragen Sie derartige Fördermittel   · eine Bestätigung einer fachkundigen
  vor dem Beginn Ihrer Selbstständigkeit.
                                            Stelle über die Tragfähigkeit der Exis­
  Ansonsten verfällt in vielen Fällen Ihr
                                            tenzgründung vorlegen können und
  Anspruch auf Förderung.
                                          · die selbstständige Tätigkeit hauptbe­
                                            ruflich ausüben.
Der Gründungszuschuss
Eine besondere Förderform bietet           Den Gründungszuschuss erhalten Sie
auch die Bundesagentur für Arbeit:         in Höhe des Arbeitslosengeldes für
den Gründungszuschuss. Die hierfür         sechs Monate. Daneben bekommen
erforderlichen Voraussetzungen erfah­      Sie einen Festbetrag in Höhe von 300
ren Sie im Detail bei Ihrer Agentur für    Euro zur sozialen Absicherung (zum
Arbeit. Hier stellen wir Ihnen den Grün­   Beispiel Kranken und Pflegeversiche-
dungszuschuss kurz vor: Die Agenturen      rung, Rentenversicherung).
für Arbeit können einen so genannten
Selbstständige und Existenzgründer   15

                                             Rentenversicherungspflicht beim
  GUT ZU WISSEN                              Gründungszuschuss
  Für den Festbetrag zur sozialen Absiche­   Als Bezieher eines Gründungszuschusses
  rung in Höhe von 300 Euro können Sie       unterliegen Sie nur der Rentenver­
  nach Ablauf von sechs Monaten für
                                             sicherungs­­­pflicht, wenn Sie eine kraft
  weitere neun Monate erhalten.
                                             Gesetzes renten­versicherungs­pflichtige
                                             selbstständige Tätigkeit ausüben – oder
                                             wenn Sie sich für die gesetzliche Renten­
                                             versicherung auf Antrag entscheiden.

Auf dem Weg in die
Selbstständigkeit
Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier die wichtigsten
Tipps und Hinweise für Ihre Entscheidung in Richtung
Selbststän­digkeit. Das Allerwichtigste zuerst: Informieren
Sie sich gründlich und lassen Sie sich beraten – bei allem,
was auf Sie zukommt.

Die Entscheidung
Nutzen Sie Beratung!                         Sind Sie ein Unternehmertyp?
Besuchen Sie möglichst ein Gründungs­        Stehen Sie die Strapazen – gerade in der
seminar Ihrer Kammer oder Ihres Ver­         Start­phase – und auch später durch? Sind
bandes. Holen Sie sich anschließend bei      Sie qualifiziert genug? Steht Ihre Familie
einem Berater der Kammer oder des Ver­       hinter Ihnen? Eine Reihe von einfachen
bandes, bei einem freien Unternehmens­       Testfragen hilft Ihnen, in dieser Frage
berater oder anderen kompetenten             Sicherheit zu gewinnen.
Fachleuten wertvolle Ratschläge ein.
Sie haben sich entschieden? Dann geht es
mit dem Geschäftsmodell weiter ...

Das Geschäftsmodell
Erforschen Sie den Markt!
Lernen Sie Ihre möglichen Kunden mit
ihren Bedürfnissen und ihrem Verhal­
ten genau kennen. Verschaffen Sie sich
auch einen Überblick über die Konkur­
renzsituation, vor allem an dem Stand­
ort, den Sie für Ihr Business wählen.

Optimieren Sie Ihre Geschäftsidee!
Finden Sie möglichst Ihr EVA.
Die Abkürzung steht für „Einmaliges
Verkaufsargument“. Sie können die
Leute in der Regel nur dann veran­
lassen, ausgerechnet bei Ihnen Kunde
zu werden, wenn Sie etwas anbieten,
was die Konkurrenz nicht hat.

Finden Sie den richtigen Weg in           Kalkulieren Sie Ihren Verdienst!
die Selbstständigkeit!                    Wie auch immer Sie zu Ihrem eigenen
Sie können ein Unternehmen neu            Unternehmen finden: Überlegen Sie,
gründen, sich an einem Betrieb            ob sich die Gründung einer selbststän­
beteiligen oder als Lizenz-Unter­nehmer   digen Existenz für Sie auszahlt. Lohnt
(Franchising) arbeiten. Alternativ        sich der Aufwand? Reicht Ihnen der
können Sie auch einen bestehenden         Gewinn, um Ihren gewohnten Lebens­
Betrieb übernehmen.                       standard zu finanzieren?
Selbstständige und Existenzgründer    17

Das Konzept steht. Jetzt geht es an
die Finanzierung.

Der Finanzplan                              Erledigen Sie alle notwendigen
Kalkulieren Sie Ihr benötigtes              Formalitäten!
Startkapital!                               Bedenken Sie die Anforderungen von
Wie groß ist Ihr Kapitalbedarf für die      Behörden, Kammern, Berufsverbänden
Gründung und die Startphase? Machen         et cetera Erkundigen Sie sich, für welche
Sie eine Aufstellung aller kurz- und län­   Vorhaben Sie besondere Voraussetzun­
gerfristig relevanten Kostenpositionen.     gen und Nachweise, behördliche Zulas­
                                            sungen oder Genehmigungen benötigen.
Ermitteln Sie alle möglichen
Finanzquellen!                              Sorgen Sie für das Finanzamt vor!
Wie viel Geld haben Sie selbst zur          Stellen Sie sich von Anfang an auf neue
Verfügung? Wer könnte Ihnen privat          Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein.
Geld leihen? Wer würde sich an Ihrem
Unternehmen beteiligen? Prüfen Sie die      Sichern Sie sich ab!
vielfältigen Angebote der Kreditinstitute   Kümmern Sie sich um ausreichende
und die Förderprogramm des Bundes,          Versicherungen für Ihr Unternehmen,
der Bundesländer und auch der               aber auch für Ihre Familie.
Europäischen Union.

Das Unternehmen
                                             INFO
Wählen Sie die richtige Rechtsform!
                                             Die Broschüre „Starthilfe“ mit vielen
Wie viel Einfluss wollen Sie in Ihrem        Informa­tionen zum erfolgreichen Weg in
Unternehmen haben? Welches Haftungs­         die Selbstständigkeit erhalten Sie kostenlos
risiko wollen Sie auf sich nehmen?           beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Entscheiden Sie, welche Form Ihre            Energie unter www.bmwi.de.

geschäftlichen, steuerlichen und
rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Hilfreiche Adressen

· Deutscher Industrie- und Handelstag · Kreditanstalt für Wiederaufbau
  Adenauerallee 148 | 53113 Bonn            Palmengartenstraße 5–9
  Tel.: 0228 10 40 | Fax: 0228 1 04-158     60049 Frankfurt am Main
  (Über diese Adresse erfahren Sie auch Tel.: 069 74310
  die sämtlichen Adressen der lokalen       www.kfw.de
  Industrie- und Handelskammern.)
                                          · Bundesministerium für Wirtschaft
· Deutscher Handwerkskammertag/             und Energie
  Zentralverband des Deutschen              Scharnhorststraße 34 –37 | 10115 Berlin
  Handwerks e. V.                           Tel.: 030 2014- 9
  Mohrenstraße 20–21 | 10117 Berlin         www.bufi.de
  Tel.: 030 206190
  (Über diese Adresse erfahren Sie auch · Deutscher Industrie- und Handelstag
  die sämtlichen Adressen der lokalen       (DIHT)
  Handwerkskammern.)                        Breite Straße 29 | 10178 Berlin
                                            Tel.: 030 20308-0
· Hauptverband der gewerblichen             www.ihk.de
  Berufsgenossenschaften
  Albrechtstraße 10 b | 10117 Berlin      · SCHUFA (Bundesverband) Ver-
  Tel.: 030 288763-61 | Fax: 030 288763-70 einigung der Deutschen Schutz-­
                                            Gemeinschaften für allgemeine
· Deutsches Patent-­und Markenamt           Kreditsicherung e. V.
  80297 München                             Postfach 1829 | 65008 Wiesbaden
 Tel.: 089 2195-3402 | Fax: 089 2195-2221   Tel.: 0611 9278 -0 | Fax: 0611 9278-109
 www.dpma.de (Informationen, Merk­          www.schufa.de
 blätter und Patentschriften)               (Hier erfahren Sie unter anderem
                                            die Adressen der örtlichen SCHUFA-­
· Deutsche Ausgleichsbank, Bonn             Geschäftsstellen.)
  Ludwig-Erhard-Platz 1–3 | 53179 Bonn
  Tel.: 0228 8310 | Fax: 0228 831-2255
Selbstständige und Existenzgründer   19

Das Verbundsystem
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Der ideale Partner für Ihren Sozialversicherungsschutz!

Wussten Sie, dass …
· die KNAPPSCHAFT heute bereits rund       · die KNAPPSCHAFT Ihren aktiven Einsatz
  1,6 Millionen Versicherte zählt und        für gesundheitsbewusstes Verhalten mit
  ­damit eine der großen Krankenkassen       einem Bonus („AktivBonus“, „AktivBonus
   in ­Deutschland ist?                      junge Familie“ und „AktivBonus junior“)
                                             in Form einer Geld­-
· zum medizinischen Netz der KNAPP­          prä­mie belohnen?
  SCHAFT Krankenhäuser, Kurkliniken,
  ein Sozialmedizinischer Dienst mit 24    · Sie von der KNAPPSCHAFT eine Prämie
  Untersuchungs­stellen sowie mehr als       von 25 Euro erhalten, wenn wir dank
  2.000 Ärzte und Spezialisten gehören?      Ihrer Empfehlung ein neues Mitglied
                                             in der Krankenversicherung begrüßen
· Sie mit der KNAPPSCHAFT einen An­          dürfen?
  sprechpartner für Ihre Renten-, Kran­
  ken- und ­Pflegeversicherung haben,      · Sie zur KNAPPSCHAFT wechseln
  was in Deutschland einmalig ist?           können, wenn Ihre Bindungsfrist von
                                             12 Monaten bei der bisherigen Kranken­
· Sie bei der KNAPPSCHAFT ein umfang­        kasse abgelaufen ist oder diese erst­
  reiches und individuelles Serviceange­     malig einen Zusatzbeitrag erhebt oder
  bot für Firmenkunden nutzen können         den Zusatzbeitragssatz erhöht (Sonder­
                                             kündigungsrecht)?
· Sie bei der KNAPPSCHAFT jederzeit
  Anspruch auf eine kostenlose Renten­
  berechnung haben?
· Sie für einen Wechsel nur die
  Wahl­erklärung zur KNAPPSCHAFT          INFO
  ausfüllen müssen? Zwei Monate           Servicetelefone:
                                          Kranken- und Pflegeversicherung:
  später kann Ihre Mitgliedschaft bei
                                          0800 7245 900
  der KNAPPSCHAFT beginnen!
                                          Rentenversicherung und Rehabilitation:
                                          0800 1000 48080 (kostenfrei)
· Sie Ihre Anliegen rund um die Uhr       Minijob-­Zentrale:
  an sieben Tagen in der Woche von        0355 290270 799
  zuhause und unterwegs in Ihrem          E-­ Mail:
  geschützten Kundenbereich auf           melde-beitragswesen@kbs.de
  der Homepage der KNAPPSCHAFT
                                          Internet:
  klären können? Ob persönliche           www.knappschaft.de
  Daten aktualisieren, sicher mit der
  KNAPPSCHAFT kommunizieren,
  die elektronische Patientenquittung
  oder Ihren aktuell gesammelten Bonus­
  betrag jederzeit einsehen – diese und
  weitere kostenfreie Services können
  Sie ganz bequem von zu Hause aus
  nutzen. Einfach registrieren auf
  www.knappschaft.de/meineknappschaft
Die KNAPPSCHAFT
ist immer für Sie da!
Haben Sie noch Fragen?
Benötigen Sie weitere Informationen?
Dann lassen Sie sich individuell beraten
und betreuen.
IMPRESSUM
Herausgegeben von:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14 – 28, 44789 Bochum
www.knappschaft.de

Bildnachweise:
                                              Vordr. 10039     4. 21 – ZQSM – 0 – 733

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Nachdruck, auch auszugsweise, ist
nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Herausgebers gestattet.
Stand: Januar 2021
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