Mit "Wumms" aus der Corona-Krise? - Alle steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfen im Detail - BBG Bremen

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Mit "Wumms" aus der Corona-Krise? - Alle steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfen im Detail - BBG Bremen
Ausgabe 2/2020                                                                                                                                                                             Journal

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Alle steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfen im Detail

Mit »Wumms« aus der Corona-Krise?
Schutzschild, Soforthilfe, Steuerhilfegesetz, Konjunktur­    Umsatzsteuer für die Gastronomie beschlossen worden.         geordnet, um Wettbewerbsverzerrungen mit privaten
paket – zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Bundes­     Befristet für ein Jahr wird auf Verpflegungsdienstleistun­   Unternehmen zu verhindern. Kommunen hatten bisher
regierung Milliarden-Programme auf den Weg gebracht.         gen nur noch der ermäßigte Steuersatz fällig. Die Krux       bereits die Möglichkeit, bis zum 31. Dezember 2020 auf
Auf die Zahlungsverpflichtungen eines Betriebes nimmt ein    dabei: Getränke – egal, ob alkoholisch oder nicht – sind     Basis der früheren Rechtslage zu verfahren. Weil auch sie
Virus keine Rücksicht, deshalb zielen viele der Maßnahmen    von der Steuersenkung ausgenommen. Das wirft Fragen          durch die Pandemie vor besonderen Herausforderungen
auf die Sicherung der Liquidität ab. Unter www.shbb.de       auf. Sind Pauschalpreise für ein Frühstück am Hotelbuffet    stehen, kam die Verlängerung nicht überraschend.
informieren wir Sie seit Beginn der Krise fortlaufend über   damit passé, wenn der Gast so viel Kaffee zu seinem Bröt­
alles Wichtige im Zusammenhang mit den verschiedenen         chen bekommt, wie er möchte? Ist ein Kaffee, in dem eine
steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfsmaßnahmen.   Kugel Vanilleeis schwimmt, ein Getränk oder eine Speise?
Und natürlich nehmen wir auch in dieser Ausgabe einzelne        Sichergestellt sein muss, dass über die Kassensysteme                                                                                    Inhalt
Maßnahmen unter die Lupe – zum Beispiel die Regelungen       jederzeit rechtskonform abgerechnet wird. Das ist für
aus den Corona-Steuerhilfegesetzen.                          die Gastronomie auch deswegen eine Herausforderung,           Steuern und Rechnungswesen | Seite 1  –  5
                                                             weil sich bei der Umsatzsteuer der reguläre und der           Mit »Wumms« aus der Corona-Krise? – Seite 1
Ob Unternehmer oder Arbeitnehmer, ob Betriebe der            ermäßigte Steuer­satz zum Jahreswechsel wieder ändern.        Editorial – Seite 2
Tourismusbranche oder Landwirtschaft, ob Einzelbe­              Nach dem Corona-Steuerhilfegesetz dürfen Zuschüsse         Neue Überbrückungshilfe: Know-how vom Steuerberater gefragt – Seite 2
triebe oder größere Unternehmen – die Regelungen im          des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld steuerfrei              Fiskus darf Hilfe nicht pfänden – Seite 2
ersten Corona-Steuerhilfegesetz betreffen die unter­         bleiben. Zuschüsse, die der Arbeitgeber zum Kurzarbei­        Steuerliche Behandlung der Corona Soforthilfen – Umsatzsteuerfrei – Seite 2
schiedlichsten Zielgruppen.                                  tergeld oder zum Saison-Kurzarbeitergeld zahlt, werden        Zeitlich befristete Umsatzsteuersenkung – Worauf Unternehmen jetzt achten müssen – Seite 3
   Schon bevor mit dem Konjunkturpaket die Umsatz­           bis zu 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen           Registrierkassen – Umrüstung nicht vergessen – Seite 3
                                                                                                                           Sonderzahlung ohne Bezug zur Pandemie sind nicht steuerbegünstigt – Seite 4
steuersenkung von 19 auf 16 Prozent (ermäßigter Steuer­      dem Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne
                                                                                                                           Vorsicht vor ungeplanten Corona-Folgen – Seite 4
satz von sieben auf fünf Prozent) bis Ende 2020 verab­       den Arbeitsausfall erzielt hätte (Soll-Entgelt), und dem
                                                                                                                           Steuervorauszahlung erstatten lassen – Pauschalierter Verlustrücktrag – Seite 4
schiedet wurde (siehe Artikel auf Seite 3), war mit dem      während der Kurzarbeit erzielten Bruttoeinkommen
                                                                                                                           Steuerfalle für Personengesellschaften – Gewerbliche Abfärbung vermeiden! – Seite 5
ersten Corona-Steuerhilfegesetz eine Sonderregel bei der     (Ist-Entgelt) nach dem Sozialgesetzbuch steuerfrei
                                                                                                                           Aufsichtsratsvergütungen nicht immer umsatzsteuerpflichtig – Seite 5
                                                             gestellt. Die Steuerbefreiung ist auf Zuschüsse begrenzt,
                                                             die für März bis Dezember 2020 geleistet werden.

    Coronakrise
                                                                                                                           Betriebswirtschaft | Seite 5
                                                                Dass Corona-Sonderzahlungen, die ein Arbeitge­
                                                                                                                           Photovoltaik – Solardeckel aufgehoben – Seite 5
                                                             ber zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezem­              EEG-Umlage – Weiterer Anstieg politisch gestoppt – Seite 5

    Spezial
                                                             ber 2020 an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu­
                                                             sätzlich zum Arbeitslohn auszahlt, bis zu einer Höhe von      GmbH-Spezial | Seite 6
                                                             1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben,
                                                                                                                           Forderungsausfall aus Gesellschafterdarlehen – Seite 6
                                                             hatte die Bundesregierung zunächst per Verordnung er­
    Laufend aktualisierte
                                                             möglicht. Auf Vorschlag des Finanzausschusses wurde
    Informationen finden                                      diese Regel ins Corona-Steuerhilfegesetz aufgenommen,
                                                                                                                           Recht | Seite 7

    Sie auf der Homepage!                                                                                                  Sozialversicherungsfreie kurzfristige Saisonbeschäftigung: Zeitgrenzen erhöht – Seite 7
                                                             um die Rechtssicherheit zu erhöhen.
                                                                                                                           Kurzarbeiter und Rentner – Erhöhte Zuverdienstgrenzen – Seite 7
                                                               Wer wegen Kita- oder Schulschließungen seine Kinder         Einsatz von Asylbewerbern als Erntehelfer – Schnell zum Job – Seite 7
                                                             betreuen muss und deshalb nicht arbeitet, kann auch           Insolvenzantragspflicht bis Ende September 2020 ausgesetzt – Seite 7
                                                             vom Corona-Steuerhilfegesetz profitieren. Eltern kom-
                                                             men länger in den Genuss von Corona-Geld, sofern              Internes | Seite 8
                                                             bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.                       Erfolgreiche Steuerberaterprüfungen 2020 – Seite 8
                                                               Verlängert wurde auch die Übergangsregelung bei der         Veränderung in der LBV-Leitung – Seite 8
                                                             Umsatzsteuer auf kommunale Leistungen. Deutsch­               Steuertermine Juli bis September 2020 – Seite 8
                            www.shbb.de                      land hatte eine EU-Richtlinie umgesetzt und die Umsatz­       Impressum – Seite 8
                                                             besteuerung von Tätigkeiten der öffentlichen Hand neu
Mit "Wumms" aus der Corona-Krise? - Alle steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfen im Detail - BBG Bremen
S H B B J o u r n a l | Steuern und Rechnungswesen                                                                                                              A u s g a b e          2 / 2 0 2 0

                                                       Editorial

                                                                                                                                                                                                    fotolia_ PhotoSG
                       Liebe Leserin, lieber Leser,

                         schwerpunktmäßig befasst sich diese Ausgabe mit
                         diversen Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der              Neue Überbrückungshilfe: Know-how vom Steuerberater gefragt
                         wirtschaftlichen Härten durch die Corona-Krise.
                         Corona trifft die Wirtschaft mit voller Wucht. Die
                                                     zunächst befürchtete ge­
                                                                                  Ab sofort Anträge einreichen!
                                                     sundheitliche Katastrophe    Höhere Zuschüsse, aber auch höhere Anforderungen beim         60 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahr erreicht, ent­
                                                     ist in Deutschland zum       Antrag kennzeichnen die neue Überbrückungshilfe für           fällt für diesen Monat die Hilfszahlung. Ansonsten
                                                     Glück ausgeblieben; der      Selbstständige und kleine Unternehmen.                        erstattet der Bund jeweils gegenüber dem Vorjahresmonat
                                                     Shutdown hat insoweit sei­                                                                 ■ 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch
                                                     ne Wirkung nicht verfehlt.   Um Unternehmen und Selbstständigen zu helfen, de­             größer 40 und kleiner 50 Prozent,
                                                     Aber die wirtschaftlichen    ren Existenz durch die Corona-Folgen bedroht ist, stellt      ■ 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch
                                                     Folgen der Schutzmaßnah­     die Bundesregierung bis zu 25 Milliarden Euro als             zwischen 50 und 70 Prozent und
                                                     men sind extrem und brin­    Überbrückungshilfe zur Verfügung. Die Gelder wer­             ■ 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent
                                                     gen besonders kleine und     den als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August         Umsatzeinbruch.
                                                     mittelgroße Betriebe stark   gewährt und folgen der bisherigen Corona-Soforthilfe.
                  Dr. Willi Cordts
                                                     in Bedrängnis.               Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische            Von Ausnahmefällen abgesehen, zahlt der Bund für die
                             Natürlich gibt es Unterschiede zwischen Bran­        Unternehmen und Organisationen, sofern sie sich nicht         drei Monate
                         chen und Regionen. Auch die ersten Lockerun­             für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren,        ■ bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten
                         gen, die wir erleben, wirken sich nicht für alle glei­   außerdem Soloselbstständige, selbstständige Angehörige        maximal 9.000 Euro,
                         chermaßen positiv aus. Nach eigener Einschätzung         der freien Berufe im Haupterwerb sowie gemeinnüt­             ■ bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten
                         rechnet nur etwa die Hälfte der betroffenen Unter­       zige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft            maximal 15.000 Euro sowie
                         nehmen damit, dass sie bereits in diesem Jahr wie­       wirtschaftlich am Markt tätig sind.                           ■ bei Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten
                         der zum Normalbetrieb zurückkehren werden.                  Voraussetzung ist, dass die Umsätze coronabedingt          maximal 150.000 Euro.
                         Ein Großteil sieht frühestens für 2021 einer Norma­      im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent
                         lisierung des Geschäftsbetriebes entgegen oder kann      gegenüber den Umsätzen im Vorjahreszeitraum einge­            Um Missbrauch auszuschließen, setzt der Bund bei
                         die Folgen für die betriebliche Entwicklung derzeit      brochen sind. Bei Unternehmen, die erst nach April 2019       der neuen Überbrückungshilfe auf die Sachkompe­
                         überhaupt noch nicht abschätzen. Und leider wer­         gegründet wurden, werden die Monate November und              tenz von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Sie
                         den einige Unternehmer ihren Betrieb tatsächlich         Dezember 2019 zum Vergleich herangezogen. Antrag­             führen das Antragsverfahren für die Antragssteller di­
                         schließen oder Insolvenz anmelden müssen.                steller dürfen sich am 31. Dezember 2019 noch nicht in        gital durch und reichen mit der Antragstellung unter
                             Jede Krise ist ein Stresstest. Zunächst geht es um   wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.              anderem eine Umsatzprognose und eine Abschätzung
                         Soforthilfen für diejenigen, deren Existenz auf dem         Anträge können bis zum 31. August 2020 eingereicht         der Fixkosten für den Erstattungszeitraum mit ein.
                         Spiel steht. Die Politik verhedderte sich bisher nicht   werden. Wie viel Geld erstattet wird, hängt davon ab,         Nach Programmende findet eine Soll-Ist-­Abrechnung
                         in Minikompromissen. Mit milliardenschweren              wie groß der Umsatz in den Fördermonaten Juni, Juli           statt. Bei Abweichung sind zu viel gezahlte Zuschüsse
                         Liquiditätshilfen, Förderprogrammen und Konjunk­         und August jeweils im Vergleich zum Vorjahresmonat            zurückzuzahlen, oder die Hilfen werden nachträg­
                         turpaketen landete sie in relativ kurzer Zeit ziem­      ist. Werden in einem der drei Monate noch mindestens          lich aufgestockt.
                         lich große Würfe. Natürlich gibt es nachvollziehbare
                         Kritik an einzelnen Maßnahmen. Auch die Steuer­
                         berater haben Etliches im Hinblick auf Wirksamkeit
                         und praktische Umsetzung der Maßnahmen zu be­
                         mängeln. Dennoch sei an den von Ludwig Erhard
                                                                                  Fiskus darf Hilfe nicht pfänden
                         geprägten Satz erinnert, dass Wirtschaft zu 50 Pro­      Die Corona-Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milde­      Pfändungsverfügung des Finanzamts vom November
                         zent Psychologie ist. Von einer Politik, die Optimis­    rung der finanziellen Notlage im Zusammenhang mit der         2019 belegt war, verweigerte die Bank die Auszahlung.
                         mus und Zuversicht fördert, profitiert die Wirtschaft    Covid-19-Pandemie und dient nicht der Befriedigung von        Das Gericht verpflichtete das Finanzamt dazu, die Kon­
                         maßgeblich. Die Zeit extremen Leidens darf nicht zu      Gläubigeransprüchen, die vor März 2020 entstanden sind.       tenpfändung für den Zeitraum einzustellen, für den die
                         einer Schockstarre führen.                               So urteilte das Finanzgericht Münster im Mai 2020 und gab     Corona-­Soforthilfe gewährt wurde. Für den gerichtli­
                             In wechselvollen Zeiten rückt auch das Risiko­       dem Eilantrag eines Soloselbstständigen statt, der sich ge­   chen Antrag bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis, weil die
                         management verstärkt in den Fokus. Die bewähr­           gen die Pfändung seines Kontos inklusive der Corona-So­       Corona-­Soforthilfe nicht von den zivilrechtlichen Pfän­
                         ten Auswertungssysteme der Buchführung und               forthilfe durch den Fiskus gewehrt hatte. Der Antragstel­     dungsregelungen erfasst werde. Vollstreckung und Auf­
                         ausgereifte Planungsinstrumente sind hierfür die         ler betreibt einen Reparaturservice, ihm waren im März        rechterhaltung der Pfändungsverfügung führten zu einem
                         wichtigsten Grundlagen. In Kombination mit wirt­         9.000 Euro als Corona-Soforthilfe bewilligt worden. Da        unangemessenen Nachteil für den Antragsteller, da die
                         schaftlichem, steuerlichem und rechtlichem Spezial­      das Konto aufgrund von Umsatzsteuerschulden mit einer         Zweckbindung der Hilfszahlung beeinträchtigt wird.
                         wissen helfen sie bei der Bestimmung der eigenen
                         ökonomischen Lage, beim Erkennen von betrieb­
                         lichen Stärken und Schwächen und bei der Beur­
                         teilung künftiger Chancen und Risiken. Für den           Steuerliche Behandlung der Corona-Soforthilfen

                                                                                  Umsatzsteuerfrei
                         Unternehmensverbund des Landwirtschaftlichen
                         Buchführungsverbandes darf ich reklamieren, dass
                         Corona uns nicht in die Knie zwingen wird. Wir
                         stehen den Mandanten verlässlich mit den bewährten       Gelder, die Gewerbetreibende, Freiberufler und Land­          werden muss, soweit die relevanten Angaben im Antrag
                         Dienstleistungen zur Verfügung – auch unter neuen        wirte mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Rah­            richtig und vollständig waren und wahrheitsgemäß ge­
                         Bedingungen.                                             men des Corona-Soforthilfeprogramms von Bund und              macht wurden. Völlig steuerbefreit sind die Soforthilfen
                                                                                  Ländern erhalten, unterliegen nicht der Umsatzsteuer          allerdings nicht: Sie müssen als Betriebseinnahme
                                                                                  und müssen damit weder in den Umsatzsteuer-Voran­             erfasst und in den Einkommen-, Körperschaft- und
                       Ihr                                                        meldungen noch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung            Gewerbesteuererklärungen entsprechend berücksich­
                                                                                  angegeben werden. Das hat das Bayerische Landesamt            tigt werden. Erzielt der Empfänger im Jahr 2020 einen
                                                                                  für Steuern klargestellt. Es handele sich bei der Sofort­     Gewinn, kann auf den Zuschuss der individuelle Steuer­
                                                                                  hilfe um eine Billigkeitsleistung, die nicht zurückgezahlt    satz fällig werden.

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Mit "Wumms" aus der Corona-Krise? - Alle steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfen im Detail - BBG Bremen
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Zeitlich befristete Umsatzsteuersenkung

Worauf Unternehmen jetzt achten müssen
Die temporäre Absenkung der Umsatzsteuer ist Herzstück         Voranmeldungszeitraums (Monat, Quartal oder im                                        Beispiel:
des Konjunkturpaketes der Bundesregierung. Wir zeigen          Ausnahmefall Kalenderjahr), in dem dieser Eigenver­                                   Der Unternehmer A hat am 20. Juni 2020 Unternehmer B
Ihnen, warum eine zutreffende Rechnungsstellung für            brauch ausgeführt worden ist.                                                         eine Rechnung über 10.000 Euro zuzüglich 1.900 Euro
Unternehmer von zentraler Bedeutung ist.                       ■ Innergemeinschaftlicher Erwerb (Lieferungen aus                                     Umsatzsteuer ausgestellt. Unternehmer B überweist umge­
                                                               anderen EU-Staaten)                                                                   hend 11.900 Euro. Die Leistung wird aber erst am 7. August
Seit dem 1. Juli 2020 und zeitlich begrenzt bis zum 31. De­    Innerhalb der EU werden Waren, die Unternehmen über                                   2020 ausgeführt. Beim Rechnungsbetrag von 11.900 Euro
zember dieses Jahres gilt ein regulärer Umsatzsteuer­          Ländergrenzen hinweg austauschen, grundsätzlich im                                    beträgt die darin enthaltene Steuer auf Basis des korrekten
satz von nur noch 16 statt bisher 19 Prozent. Auch der         Staat des Erwerbers versteuert. Beim innergemeinschaft­                               Steuersatzes von 16 Prozent nur 1.641,38 Euro.
ermäßigte Steuersatz wurde bis Ende dieses Jahres ab­          lichen Erwerber entsteht die Umsatzsteuer mit Ausstel­                                Unternehmer A muss auch die Differenz zwischen
gesenkt – von sieben auf fünf Prozent. Nicht abgesenkt         lung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des dem Erwerb                               dem von ihm ausgewiesenen und dem korrekten Wert
wird dagegen der pauschale Umsatzsteuersatz für land-          folgenden Monats.                                                                     (1.900 – 1.641,38 = 258,62 Euro) als Umsatzsteuer abfüh­
und forstwirtschaftliche Betriebe von 10,7 beziehungs­                                                                                               ren. Unternehmer B kann nur die gesetzliche Umsatzsteuer
weise 5,5 Prozent. Es ist nicht nur die erste Änderung des     Auch bei Anzahlungen auf den Liefertermin achten                                      von 1.641,38 Euro als Vorsteuer abziehen. Allerdings darf
Regelsteuersatzes seit mehr als 13 Jahren. Es passiert über­   Fallen Anzahlung und Lieferung einer Ware nicht in                                    Unternehmer A die Rechnung berichtigen. Dabei ist oft­
haupt zum ersten Mal seit Einführung des Umsatzsteuer­         einen Zeitraum, in dem derselbe Steuersatz gilt, werden                               mals zu klären, ob die Vertragsparteien zivilrechtlich eine
systems in seiner heutigen Form, dass der Regelsteuersatz      Berichtigungen notwendig.                                                             Netto- oder Bruttopreisvereinbarung abgeschlossen haben.
gesenkt und nicht angehoben wird. Dass diese Ände­
rung nur befristet angelegt ist, ist ebenfalls ein Novum.      Beispiel:                                                                             Aus Gründen der Vereinfachung wird die Finanzverwal­
  In der Praxis führt die Absenkung zu vielen Abgren­          Ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Kunde, zum Bei­                                 tung es nicht beanstanden, wenn ein Unternehmer für eine        Unsere Meinung

                                                                                                                                                                                                                     Hoher
zungsproblemen. Wir geben Ihnen Tipps und Hinweise             spiel ein Arzt, bestellt im Juli 2020 bei einem Händler ein                           nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. August 2020 an ei­
zu den wichtigsten Fragen.                                     medizinisches Gerät für 23.000 Euro zuzüglich Umsatz­                                 nen anderen Unternehmer erbrachte Leistung in der Rech­
                                                               steuer. Als Liefertermin wird Oktober 2020 vereinbart.                                nung den vor dem 1. Juli 2020 geltenden Steuersatz ausweist,
Maßgeblich für den Steuersatz ist der Zeitpunkt der
Leistungserbingung! Für die Entstehung der Umsatz­
                                                               Bei Bestellung leistet der Kunde bereits die Hälfte des
                                                               Kaufpreises als Anzahlung. Auf die Anzahlung erhebt
                                                                                                                                                     diesen Steuerbetrag abführt und den Umsatzsteueraus­
                                                                                                                                                     weis nicht berichtigt. Das sieht ein Schreiben des Bundes­      Aufwand
steuer und die zutreffende Anwendung des Steuer­               der Händler eine Umsatzsteuer von 16 Prozent – also                                   finanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der
satzes kommt es einzig darauf an, wann die Leistung            gemäß dem seit Juli geltenden Regelsteuersatz. Dann                                   Länder vor. Weiter heißt es darin, einem zum Vorsteuer­         Der Bund hofft mit der Um­
ausgeführt worden ist:                                         platzt aufgrund von Lieferengpässen die geplante Aus­                                 abzug berechtigten Leistungsempfänger werde aus Grün­           satzsteuersenkung auf eine
■ Lieferungen                                                  lieferung im Herbst, und der Kunde erhält das Gerät erst                              den der Praktikabilität aus derartigen unrichtigen Rech­        Stimulierung des Konsums.
Lieferungen gelten dann als ausgeführt, wenn der Leis­         im Februar 2021. In diesem Beispiel wird die Leistung –                               nungen im selben Übergangszeitraum ein Vorsteuerabzug           Wie hoch der Effekt sein wird,
tungsempfänger die Verfügungsmacht an dem Gegen­               die Lieferung der Geräts – erst im neuen Jahr ausge­                                  auf Grundlage des ausgewiesenen Steuersatzes gewährt.           hängt stark davon ab, ob Han­
stand erworben hat. Wird der Gegenstand befördert oder         führt. Da der Bund den Regelsteuersatz nur bis zum                                                                                                    del, Gewerbe und Dienstleis­
versendet, ist die Lieferung mit Beginn der Beförderung        31. Dezember 2020 abgesenkt hat, entfallen auf das                                    Sonderfälle: Was passiert mit Gutscheinen, Mitglieds-           ter die Steuersenkung an die
oder Versendung ausgeführt.                                    Gerät 19 Prozent Umsatzsteuer und nicht 16 Prozent.                                   beiträgen, Mieten und Lizenzgebühren?                           Endverbraucher weiterreichen.
■ Sonstige Leistungen                                          Der Lieferant hat in diesem Beispiel sowohl in der                                    Bei Gutscheinen muss darauf geachtet werden, ob es sich         Das wird von Branche zu Bran­
Dienstleistungen und andere sonstige Leistungen sind           Schlussrechnung gegenüber dem Kunden als auch bei                                     um Einzweck- oder um Mehrzweckgutscheine handelt. Bei           che und von Betrieb zu Betrieb
Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sonstige Leis­         der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2021 beim                                    einem Einzweckgutschein wird die Herausgabe des Gut­            unterschiedlich sein. Was alle
tungen sind im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt.          Finanzamt die zu niedrig angesetzte Umsatzsteuer aus                                  scheins als Lieferung angesehen. Bei einem Mehrzweckgut­        Unter­nehmen trifft, ist der Auf­
■ Teilleistungen                                               der Anzahlung zu berichtigen.                                                         schein kommt es auf den Zeitpunkt der Leistungsausfüh­          wand für die Umstellung der
Teilleistungen kann es dann geben, wenn eine Leistung                                                                                                rung an, die mit dem Gutschein beansprucht werden kann.         Rechnungs- und Buchungs­
wirtschaftlich sinnvoll teilbar ist. Außerdem müssen           Unrichtigen Umsatzsteuerausweis vermeiden                                                Steuerpflichtige Mitgliedsbeiträge für das Kalenderjahr      systeme – zum Jahreswechsel
Auftraggeber und Auftragnehmer für die einzelnen Teil­         Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können sich                                    2020 unterliegen im Regelfall dem verminderten Umsatz­          2020/21 gleich noch mal. Die
leistungen gesonderte Entgelte vereinbart haben. Nur           die ihnen von Lieferanten in Rechnung gestellte Um­                                   steuersatz, wenn die Mitgliedschaft erst mit Ablauf des         aus der Maßnahme resultie­
wenn das der Fall ist, ist für die Bemessung der Umsatz­       satzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten las­                                 31. Dezember 2020 als erfüllt gilt.                             renden Abgrenzungsprobleme
steuer nicht der Zeitpunkt der Gesamtleistung relevant,        sen. Was aber macht man, wenn ein Lieferant eine falsche                                 Bei Dauerleistungen wie zum Beispiel Miet-, Pacht- und       machen eine umfassende und
sondern jeweils der Zeitpunkt der Erbringung der ein­          Umsatzsteuer ausweist? Stellt ein Unternehmer eine                                    Leasingverträgen ist sicherzustellen, dass die Verträge –       rechtzeitige Beratung notwen­
zelnen Teilleistung.                                           Rechnung mit dem bisherigen Umsatzsteuersatz von                                      sofern sie umsatzsteuerlich Rechnungen darstellen –             dig. Ein Anwendungsschreiben
■ Unentgeltliche Wertabgaben (Eigenverbrauch)                  19 Prozent aus, erbringt die Leistung aber zwischen dem                               angepasst werden. Alternativ sind entsprechende Dauer­          von der Finanzverwaltung zur
Entnimmt ein Unternehmer Leistungen aus dem Be­                1. Juli und dem 31. Dezember 2020, liegt eine unrichtig                               rechnungen anzupassen.                                          Umsatz­steuersenkung wurde
triebsvermögen für den eigenen, privaten Bedarf, muss          ausgewiesene Umsatzsteuer vor. Laut Gesetz schuldet der                                  Die Steuersenkung kann auch Jahresleistungen wie Li­         immerhin zeitnah veröffent­
er dafür auch Umsatzsteuer zahlen. Ein Beispiel ist ein        leistende Unternehmer bei einem zu hoch ausgewiesenen                                 zenzgebühren betreffen. Wenn diese Leistungen mit Ab­           licht. Vielleicht hat die Maß­
Betrieb, der eine Photovoltaikanlage auf dem Dach              Umsatzsteuerbetrag grundsätzlich auch den Mehr­betrag.                                lauf des 31. Dezember 2020 als erbracht anzusehen sind, ist     nahme einen psychologischen
installiert hat und den erzeugten Strom zum Teil für           Der zu hoch ausgewiesene Steuerbetrag kann vom vor­                                   für diese der verminderte Umsatzsteuersatz anzuwenden.          Effekt. Ob aber der Nutzen
das private Wohnhaus nutzt. Die Umsatzsteuer für               steuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger aber                                      Ist die Zahlung für das Jahr vorab geleistet worden, ist eine   auch die Kosten übersteigt,
unentgeltliche Wertabgaben entsteht mit Ablauf des             nicht als Vorsteuer abgezogen werden.                                                 Anpassung der Abrechnung erforderlich.                          darf bezweifelt werden.

Registrierkassen: Umrüstung nicht vergessen
Registrierkassen und andere elektronische Kassensys­                                                                                                   Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010
teme, die in Deutschland zum Einsatz kommen, müs­                                                                                                    und vor dem 1. Januar 2020 gekauft wurden und die
                                                                                                                      AdobeStock_BillionPhotos.com

sen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)                                                                                               bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen noch
ausgerüstet sein. Diese Maßnahme, mit der der Gesetz­                                                                                                bis zum 31. Dezember 2022 eingesetzt werden. Neue
geber Manipulationen an digitalen Abrechnungsdaten                                                                                                   Registrierkassen dürfen nur noch mit TSE verkauft
verhindern will, gilt seit Beginn dieses Jahres. Weil                                                                                                werden. Wer eine neue Ladenkasse erwirbt, muss diese
aber zunächst nicht genügend zertifizierte Lösungen                                                                                                  künftig innerhalb von vier Wochen beim zuständigen
für die Umrüstung zur Verfügung standen, hat die Fi­                                                                                                 Finanzamt registrieren. Dies gilt, sobald die Behörden
nanzverwaltung Händlern, Gastronomen und allen                 jedoch bald ab: Spätestens bis zum 30. September 2020                                 hierfür eine elektronische Mitteilungsmöglichkeit
anderen Betrieben mit Barzahlungsgeschäften mehr               müssen Registrierkassen über TSE verfügen, sonst                                      geschaffen haben. Das SHBB Journal wird über den
Zeit für die Umrüstung eingeräumt. Diese Frist läuft           drohen Bußgelder.                                                                     Fortgang informieren.

                                                                                                                                                                                                www.shbb.de | 3
Mit "Wumms" aus der Corona-Krise? - Alle steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfen im Detail - BBG Bremen
S H B B J o u r n a l | Steuern und Rechnungswesen                                                                                                                     A u s g a b e           2 / 2 0 2 0

                     Bonuszahlungen für Mitarbeiter

                     Corona-Prämie: Was sollen Arbeitgeber beachten?
                     Bis zu 1.500 Euro dürfen Arbeitgeber ihren Angestell­        ■ die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung                      Arbeitgebers, die auf einer vertraglichen Vereinbarung
                     ten steuer- und sozialversicherungsfrei als Prämie für die   nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen                  (zum Beispiel Arbeits- oder Tarifvertrag) oder rechtlichen
                     Belastungen durch die Corona-Krise gewähren. Doch Vor­       Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und                                Verpflichtung (zum Beispiel „betriebliche Übung“) beru­
                     sicht: Ohnehin zu zahlende Bezüge dürfen nicht einfach       ■ bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht                     hen, die vor dem 1. März getroffen wurde, können eben­
                     umdeklariert werden.                                         erhöht wird.                                                         falls nicht als steuerfreie Unterstützung gewährt werden.
                                                                                                                                                       Hier kann nur zusätzlich die Zahlung einer Corona-­
                     Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch           Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten freiwillige              Prämie erfolgen. Sofern vor dem 1. März keine vertrag­
                      die Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Arbeit­           Sonderzahlung wie ein 13. Gehalt, Urlaubs- oder Weih­                lichen Vereinbarungen oder rechtlichen Verpflichtungen
                     nehmern vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 Bei­           nachtsgeld und fragen sich, ob diese auch als Corona-                des Arbeitgebers zur Gewährung einer Sonderzahlung
                     hilfen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und        Beihilfe steuerfrei gewährt werden dürfen. Für die Steu­             bestanden, kann – unter Einhaltung der sonstigen
                      sozialversicherungsfrei in Form von Geldzahlungen           erfreiheit ist es erforderlich, dass aus den vertraglichen           Voraussetzungen – anstelle der Sonderzahlung auch eine
                     und/oder Sachbezügen gewähren. Voraussetzung: Das            Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh­                   steuer­freie Corona-Prämie gewährt werden.
                      sogenannte Zusätzlichkeitserfordernis wird einge­           mer erkennbar ist, dass es sich um eine Unterstützung                   Die Regelung zu den Corona-Sonderzahlungen be­
                     halten. Leistungen der Arbeitgeber werden nur dann           zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die                 günstigt Beschäftigte aller Branchen. Auch sogenannte
                     „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“            Corona-Krise handelt und die übrigen Voraussetzungen                 Mini-Jobber können hiervon profitieren. Bei Arbeits­
                     (= on top) erbracht, wenn                                    eingehalten werden.                                                  verhältnissen unter nahen Angehörigen muss die Ge­
                     ■ die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeits­             So kann eine Vereinbarung über eine Sonderzah­                     währung einer solchen Unterstützung jedoch auch unter
                      lohn angerechnet,                                           lung, die vor dem 1. März ohne Bezug zur Corona-Krise                Fremden üblich sein, um von der Steuerfreiheit zu profi­
                     ■ der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der           getroffen wurde, nicht nachträglich in eine steuerfreie              tieren. Vom Arbeitgeber geleistete Zuschüsse zum Kurz­
                     Leistung herabgesetzt (Gehaltsumwandlung),                   Corona-Prämie umgewandelt werden. Leistungen des                     arbeitergeld fallen nicht unter diese Steuer­befreiung.

                                                                                                                                                       Vorauszahlung erstatten lassen

                                                                                                                                                       Pauschalierter
                                                                                                                                                       Verlustrücktrag
                                                                                                                                                       Auf Antrag können bereits absehbare Verluste des laufen­
                                                                                                                                        fotolia_Pejo

                                                                                                                                                       den Jahres zur Erstattung von bereits gezahlten Steuer­
                                                                                                                                                       vorauszahlungen für das Jahr 2019 genutzt werden.

                     Erbschaftsteuerliche Lohnsummenregelungen im Auge behalten!                                                                       Wer wegen der Corona-Krise 2020 mit einem Verlust

                     Ungeplante Corona-Folgen
                                                                                                                                                       rechnet, kann beim Finanzamt beantragen, dass die­
                                                                                                                                                       ser bereits jetzt mit den Einkommensteuer- oder Kör­
                                                                                                                                                       perschaftsteuervorauszahlungen aus 2019 verrechnet
                     Aufgepasst bei Betriebsübertragungen: Die Corona-Krise       Übertragung gezahlt wurde. Der Prozentsatz richtet sich              wird. Das gilt für alle Steuerpflichtigen mit Einkünf­
                     kann Auswirkungen auf die Erfüllung der Lohnsummen­          nach der Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Übertra­                ten aus Land- und Forstwirtschaft, gewerblichen Ein­
                     regel haben – und damit zu ungewollter Erbschaftsteuer­      gung; bei mehr als 20 Beschäftigten sind es 400 Prozent.             künften, Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder
                     last führen.                                                    Auch bei der im Gesetz zusätzlich verankerten                     Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Von
                                                                                  Options­variante ist die Lohnsummenregel das zentrale                einer Betroffenheit wird ausgegangen, wenn die Vo­
                     Um die Betriebsnachfolge innerhalb der Familie zu er­        Element. Kommt die Regelverschonung prinzipiell nur                  rauszahlungen für 2020 bereits auf null Euro herab­
                     leichtern und den Fortbestand von Unternehmen durch          für Unternehmen in Frage, bei denen der Anteil des Ver­              gesetzt wurden. Den Steuerbescheid für 2019 dürfen
                     sehr hohe Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastungen         waltungsvermögens am Gesamtvermögen nicht größer                     Antragsteller allerdings noch nicht erhalten haben.
                     nicht zu gefährden, darf in Deutschland produktives          als 90 Prozent ist, haben Betriebe mit besonders viel pro­              Zur Vereinfachung bietet der Gesetzgeber an, den Ver­
                     Eigentum wie gewerbliches, land- und forstwirtschaft­        duktivem Vermögen (Verwaltungsvermögen maximal                       lust pauschal in Höhe von 30 Prozent des Gesamtbe­
                     liches oder freiberufliches Betriebsvermögen unter be­       zwanzig Prozent) mit der Optionsvariante die Chance                  trages der voraussichtlichen Einkünfte 2019 anzuset­
                     stimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt übertra­           auf vollständige Steuerbefreiung. Hier sind die Regeln               zen (maximal fünf Million Euro bei Einzelveranlagung
                     gen werden. Für begünstigtes Vermögen im Sinne des           noch strenger: Das Unternehmen muss mindestens                       und zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung).
                     Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes hat der Gesetz­       sieben statt fünf Jahre fortgeführt werden, und die                  Das hat den Vorteil, dass zunächst keine umfang­reichen
                     geber großzügige Verschonungsregeln eingeräumt. Im           geforderte Mindestlohnsumme ist größer.                              Nachweise erforderlich sind. Es bleibt Antragstellern
                     Gegenzug müssen sich die Betriebe über mehrere Jahre            Doch egal ob Regelverschonung oder Optionsvari­                   offen, unter Einreichung detaillierter Nachweise einen
                     im Sinne des Gesetzgebers wohl verhalten. Doch das           ante: Betriebe in der Wohlverhaltensperiode könnte die               größeren Verlustrücktrag zu beantragen. Mit dem Ver­
                     kann für Betriebe, die jetzt auf die Corona-Krise reagie­    Covid-19-Pandemie in die Bredouille bringen. Lohn­                   lustrücktrag aus 2020 berechnet das Finanzamt die
                     ren müssen, in Einzelfällen zum Problem werden.              kürzungen, Kurzarbeit und Entlassungen als Krisen-­                  Vorauszahlungen für 2019 neu und erstattet dann Beträ­
                        Nach der sogenannten Regelverschonung bleiben             Maßnahmen senken zwar die Personalkosten. Damit                      ge, die auf Basis der Berechnung zu viel gezahlt wurden.
                     85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens von der        steigt aber die Gefahr, die Lohnsummenregel zu brechen.                 Genau abgerechnet wird mit den Steuerbescheiden
                     Erbschaftsteuer verschont. Vom Rest dürfen weitere           Eine ungeplante Erbschaftsteuerlast wäre die Folge.                  für 2019 und 2020. Weil bei der Steuerfestsetzung für
                     Beträge bis zu 150.000 Euro steuerfrei abgezogen wer­                                                                             2019 ein Verlustrücktrag erst nach erfolgter Veran­
                     den, wenn das Unternehmen mindestens fünf Jahre lang         Unser Rat:                                                           lagung für 2020 berücksichtigt werden kann, können
                     fortgeführt wird. Eine wesentliche Voraussetzung ist die     Die fortlaufende Überwachung der Lohnsummen ist                      zunächst Nachzahlungen drohen. Das Finanzamt stun­
                     Einhaltung der Lohnsummenregel. Sie soll sicherstellen,      für Unternehmen, die innerhalb der letzten fünf (bei der             det aber in der Regel Nachzahlungen, die auf einem
                     dass der neue Eigentümer nach der steuerbegünstigten         Optionsvariante: sieben) Jahre im Wege einer vorweg­                 nicht berücksichtigten Verlustrücktrag beruhen, zins­
                     Übernahme nicht in großem Ausmaß Stellen abbaut.             genommenen Erbfolge oder im Todesfall übertra­                       los bis zur Erteilung des Steuerbescheids 2020. Ergibt
                        Die Lohnsummenregel besagt, dass die Summe der            gen wurden und die eine Steuerbefreiung nach dem                     sich bei der Veranlagung für 2020, dass ein Verlust­
                     Löhne in den fünf Jahren nach der Betriebsübergabe           Erbschaft­steuerrecht anvisieren, wichtiger denn je. Dies            rücktrag in ausreichender Höhe besteht, wird der Be­
                     eine Mindestlohnsumme nicht unterschreiten darf.             gilt besonders, wenn im Personalbereich Einschnitte zur              scheid für 2019 geändert. Ergibt sich kein Verlust oder
                     Diese wird in Prozent der durchschnittlichen Jahreslohn­     Krisenbewältigung notwendig werden.                                  ein geringerer Verlustrücktrag, ist der gestundete Betrag
                     summe angegeben, die in den letzten fünf Jahren vor der                                                                           nachzuzahlen.

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Mit "Wumms" aus der Corona-Krise? - Alle steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfen im Detail - BBG Bremen
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Solardeckel aufgehoben                                        Steuerfalle für Personengesellschaften mit gewerblicher Tätigkeit

Photovoltaik                                                  Abfärbung vermeiden!
Betreiber von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer Leis­       Zur Vermeidung einer sogenannten steuerlichen Ab­                                  In dem Fall hatten die beiden Gesellschafter einer
tung bis 750 Kilowattpeak (kWp) sollen weiterhin eine Ein­    färbung gewerblicher Tätigkeiten auf sämtliche Einkünf­                         Grundstücksverwaltung unter dem Namen ihrer GbR
speisevergütung erhalten, auch wenn die Gesamtkapazität       te einer Personengesellschaft ist es oftmals notwendig, bei                     im Jahr 2010 zwei Bankdarlehen zur Errichtung einer
über die Marke von 52 Gigawatt steigt. Das Erreichen der      gemischten Tätigkeiten die gewerblichen Aktivitäten in                          Photovoltaikanlage aufgenommen. Die Rechnung für
bisherigen Förderobergrenze war schon für diesen Som­         einen gesonderten Einzelbetrieb oder in eine gesonderte                         den Bau der Anlage, die Anmeldung bei der Bundesnetz­
mer prognostiziert worden. Der Bundestag hat Mitte Juni       Gesellschaft auszugliedern.                                                     agentur, der Abschluss des Einspeisevertrags und auch
2020 beschlossen, die bisherige Förderobergrenze aus dem                                                                                      die Versicherung der Elektronik erfolgten unter dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersatzlos zu streichen.                                                                                     Namen ihrer Verwaltungsgesellschaft. Für das strittige
  Der Solardeckel hatte ursprünglich die Aufgabe, die                                                                                         Jahr 2012 reichten sie beim Finanzamt zwei zusammen­
Kosten des Solarenergie-Zubaus zu begrenzen. Einzig                                                                                           gefasste Einkünfteermittlungen ein: Für Einkünfte aus
bei PV-Anlagen mit einer Leistung bis 750 kWp wird die                                                                                        Vermietung und Verpachtung sowie für Einkünfte aus

                                                                                                                       fotolia_Elenathewise
Höhe der Vergütung für den eingespeisten Solarstrom                                                                                           gewerblicher Tätigkeit. Anders als von den Gesellschaf­
noch vom Staat vorgegeben und nicht über Auktionen                                                                                            tern erklärt, qualifizierte das Finanzamt die Einkünfte
ermittelt. Sie liegt für Anlagen, die im Juli 2020 ans Netz                                                                                   aus der Grundstücksvermietung wegen des Betriebes der
gehen, je nach Anlagengröße und Standort zwischen                                                                                             Photo­voltaikanlage in gewerbliche Einkünfte um und er­
6,62 und 9,43 Cent je Kilowattstunde. Der Vergütungs­         Im Steuerrecht liegen die Tücken oft im Detail. Zum Bei­                        hob auf sämtliche Einkünfte Gewerbesteuer.
satz ist für 20 Jahre festgeschrieben.                        spiel bei der sogenannten Abfärbetheorie: Personengesell­                          Im Einspruchsverfahren vertraten die beiden Gesell­
                                                              schaften erzielen grundsätzlich einheitliche Einkünfte nur                      schafter die Auffassung, dass die Abfärberegelung nicht
                                                              einer einzigen Einkunftsart mit der weiteren Besonder­                          zur Anwendung kommen dürfe, weil sie konkludent ei­
                                                              heit, dass beim Vorliegen gewerblicher Tätigkeiten unab­                        ne zweite Photovoltaik-GbR gegründet hätten. Das FG
Weiterer Anstieg politisch gestoppt                           hängig von deren Umfang (abgesehen von sehr geringen                            stellte demgegenüber klar, dass nach den zwei Tätigkeits­
                                                              Bagatellgrenzen) sämtliche anderen land- und forstwirt­                         bereichen getrennte Gewinnermittlungen kein Indiz für

EEG-Umlage                                                    schaftlichen, freiberuflichen oder vermögensverwalten­
                                                              den Tätigkeiten auch zu gewerb­lichen Einkünften um­
                                                                                                                                              die Gründung einer zweiten GbR sind, wenn sie zu einer
                                                                                                                                              einzigen Gewinn- und Verlustrechnung zusammenge­
Die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz              qualifiziert werden. Werden in einer Personengesellschaft                       fasst und in einer einzigen Feststellungserklärung unter
(EEG) wird gesenkt und ab dem kommenden Jahr zum              neben Einkünften aus freiberuflicher oder landwirtschaft­                       einer Steuernummer eingereicht werden. Im konkreten
Teil aus dem Bundeshaushalt finanziert. Darauf hat sich       licher Tätigkeit auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt,                         Fall sprächen die gesamten Umstände gegen die Grün­
die große Koalition in Berlin verständigt. Neben den          müssen die gewerblichen Tätigkeiten in eine gesonder­                           dung einer zweiten GbR: So seien alle Verträge unter dem
Einnahmen aus dem nationalen Handel mit CO-Zerti­            te Gesellschaft ausgegliedert werden, um zu vermeiden,                          Namen der Verwaltungsgesellschaft abgeschlossen und
fi­­katen soll ein weiterer Zuschuss des Bundes sicher­       dass auch die aus land- und forstwirtschaftlichen oder                          deren Geschäftskonto auch für die gewerbliche Tätigkeit
stellen, dass die EEG-Umlage von derzeit 6,756 Cent           freiberuflichen Tätigkeiten zu gewerblichen Einkünften                          genutzt worden. Zudem sei in der für die Vermietungs­
je Kilowattstunde auf 6,5 Cent je Kilo­wattstunde in          umqualifiziert werden. Diese Empfehlung gilt auch für                           tätigkeit erstellten Bilanz die Photovoltaikanlage als Be­
2021 sinkt (2022: 6 Cent je Kilowattstunde).                  vermögensverwaltende Personengesellschaften mit steu­                           triebsvermögen ausgewiesen.
     Berechnungen zufolge wäre die EEG-Umlage ohne            erlichem Privatvermögen und Einkünften aus Vermie­
politisches Eingreifen 2021 stark angestiegen. Schon vor      tung und Verpachtung, die auch gewerbliche Tätigkei­                            Unser Rat:
der Corona-Krise hatte ein Preisverfall für Erdgas zu         ten oberhalb der steuerlichen Bagatellgrenzen ausüben.                          Wer mit Hilfe des Ausgliederungsmodells eine gewerb­
niedrigeren Stromerzeugungskosten geführt. Durch den          In der Praxis muss für den Fiskus die Abgrenzung der Tä­                        liche Abfärbung vermeiden möchte, sollte vor Aufnahme
Lockdown ist die Nachfrage nach Strom stark gesunken.         tigkeitsbereiche klar erkennbar sein. Ist das nicht der Fall,                   der gewerblichen Tätigkeit einen gesonderten schrift­
Beide Faktoren belasten den Preis, zu dem Strom aus Er­       kann es zur ungewollten „gewerblichen Abfärbung“ kom­                           lichen Gesellschaftsvertrag mit einem unterscheidbaren
neuerbaren Energien an der Strombörse verkauft wird.          men. Und zwar selbst dann, wenn die gewerblichen Ein­                           Namen für die Gesellschaft abfassen. Auch ist darauf zu
Die EEG-Umlage gleicht die Differenz zwischen den             künfte vergleichsweise gering sind. Das zeigt ein Fall, mit                     achten, dass sämtliche für den Betrieb der gewerblichen
Erlösen aus dem Verkauf des Ökostroms und der fixen           dem sich das Finanzgericht München (FG) im Juni 2018                            Gesellschaft erforderlichen Verträge und Geschäfte tat­
Vergütung, die die Betreiber von Erneuerbare Energien-        beschäftigt hat. Das Verfahren ist seit April 2020 vor dem                      sächlich im Namen und auf Rechnung der gewerblichen
Anlagen für den eingespeisten Strom erhalten, aus.            Bundesfinanzhof anhängig.                                                       Gesellschaft abgeschlossen werden.

Bundesfinanzhof passt seine Rechtsprechung dem Europäischen Gerichtshof an

Aufsichtsräte nicht zwangsläufig Unternehmer
Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung               hiervon. Der leitende Angestellte wandte sich gegen die                         der EuGH-Rechtsprechung angeschlossen. Offengelas­
hinsichtlich der Unternehmereigenschaft von Aufsichts­        Annahme, dass er als Mitglied des Aufsichtsrats Unter­                          sen haben die Richter in München, ob bei variabler Ver­
ratsmitgliedern.                                              nehmer sei und damit umsatzsteuerpflichtige Leistun­                            gütung an der Unternehmereigenschaft festzuhalten ist.
                                                              gen erbringe. Einspruch und Klage beim Finanzgericht                               Die geänderte Rechtsprechung könnte auch auf
Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer         hatten keinen Erfolg.                                                           Aufsichtsgremien in Vereinen und Stiftungen sowie
Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als            Demgegenüber gab der BFH der Klage mit Verweis                               auf Beiräte Auswirkungen haben. Solange der Bund
Unternehmer tätig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH)         auf den EuGH statt. Nach der EuGH-Rechtsprechung                                den Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht ändert,
entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.        übt ein Mitglied eines Aufsichtsrats genau dann keine                           können sich Aufsichtsratsmitglieder und beaufsich­
Damit schließt sich das höchste deutsche Finanzgericht        selbstständige Tätigkeit aus, wenn es für Rechnung und                          tigte Gesellschaften weiter darauf berufen, dass dem
in dieser Rechtsfrage der Auffassung des Europäischen         unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und                               Erlass zufolge die Aufsichtsratstätigkeit zur Unter­
Gerichtshofs (EuGH) an.                                       dabei selbst kein wirtschaftliches Risiko trägt. In dem                         nehmereigenschaft führt. Ist die zu beaufsichtigende
  Der Entscheidung zugrunde liegt der Fall eines leiten­      seinerzeit vom EuGH entschiedenen Fall ergab sich                               Gesellschaft nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt,
den Angestellten, der Aufsichtsratsmitglied bei einer von     letzteres daraus, dass das Aufsichtsratsmitglied eine feste                     kann allerdings eine Nichtbesteuerung der Aufsichts­
seinem Arbeitgeber kontrollierten Aktiengesellschaft          Vergütung unabhängig von der Teilnahme an Sitzungen                             ratstätigkeit von Vorteil sein. In diesem Fall sollten
war. Nach Satzung der AG erhielt jedes Aufsichtsrats­         und den geleisteten Arbeitsstunden erhielt. Der BFH hat                         sich betroffene Unternehmen, Vereine und Verbände,
mitglied für seine Tätigkeit eine jährliche Festvergü­        sich bei seinem Urteil nun in Abkehr von seiner bishe­                          Stiftungen und ähnliche Organisationen auf die geän­
tung von 20.000 Euro oder einen zeitanteiligen Anteil         rigen Rechtsprechung für genau diese Fallkonstellation                          derte BFH-Rechtsprechung berufen.

                                                                                                                                                                                       www.shbb.de | 5
Mit "Wumms" aus der Corona-Krise? - Alle steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfen im Detail - BBG Bremen
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                      Bundesfinanzhof muss entscheiden

                      Forderungsausfall aus Gesellschafterdarlehen
                      Das Finanzgericht in Düsseldorf hatte darüber zu entschei­    Nicht zurückgezahltes Krisendarlehen führt zu               zu erzielen. Das gelte im konkreten Fall für das erste
                      den, wie sich der Forderungsausfall aus einem Gesellschaf­    nachträglichen Anschaffungskosten                           Darlehen. Die nötige Einkunftserzielungsabsicht werde
                      terdarlehen einkommensteuerrechtlich auswirkt. Im Kern        Das Finanzgericht in Düsseldorf widersprach in seinem       widerlegbar vermutet.
                      ging es um die Frage, wann nachträgliche Anschaffungs­        Urteil vom Januar 2020 der Auffassung des Finanzamts.          Dem steht auch die im Einkommensteuergesetz
                      kosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen        Die Krise der GmbH trat nach Ansicht der Richter deut­      verankerte Subsidiaritätsklausel nicht entgegen, die
                      bei Beteiligungen entstehen können.                           lich vor November 2013 ein. Bereits im Juni 2013 hätte      die Vorrangigkeit der Einkunftsarten regelt. Sie kann
                                                                                    ein ordentlicher Kaufmann der Gesellschaft nur noch         im Streitfall keine Sperrwirkung entfalten, da ein mit
                     Verluste aus einer Darlehensforderung im Privatvermö­          Eigenkapital, jedoch kein Fremdkapital mehr zugeführt.      null Euro bewertetes Darlehen andere Einkünfte weder
                     gen unterliegen im Rahmen der Einkünfte aus Kapital­           Demnach handele es sich beim zweiten Darlehen vom           erhöht noch vermindert und daher auch nicht zu ande­
                     vermögen nach dem Einkommensteuergesetz einer nur              Juni 2013 um ein eigenkapitalersetzendes Krisendar­         ren Einkunftsarten gehören kann.
                     sehr beschränkten Verlustnutzung. Ein besonderer Fall          lehen. Bei der Berechnung des Auflösungsverlusts im            Nach diesen Grundsätzen hat der Ausfall des im
                     liegt vor, wenn ein wesentlich beteiligter Anteilseigner ein   Sinne des Einkommensteuergesetzes sei der im Juni 2013      Januar 2012 gewährten Darlehens, soweit die GmbH
                     Darlehen „seiner“ GmbH zur Verfügung stellt. Kann die          gewährte und nicht zurückgezahlte Darlehensanteil           es nicht zurückgezahlt hat, nicht aber der Ausfall der
                     GmbH das Darlehen nur teilweise oder gar nicht zurück­         daher als nachträgliche Anschaffungskosten anzuset­         später gewährten Darlehen zu einem steuerlich zu be­
                     bezahlen, weil sie aufgelöst wird, können die Verluste als     zen. Folglich sei auch der Auflösungsverlust des Klägers    rücksichtigenden Verlust der Kläger bei den Einkünf­
                     nachträgliche Anschaffungskosten für die GmbH-Betei­           unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens          ten aus Kapitalvermögen geführt. Die Vermutung, dass
                     ligung betrachtet werden. Das Finanzgericht Düsseldorf         entsprechend zu erhöhen.                                    sie die drei Darlehen in der Absicht gewährt haben, da­
                     entschied im Januar 2020 über die einkommensteuer­                Dass sich die GmbH auch schon bei Gewährung des          durch steuerlich relevante Einkünfte zu erzielen, ist be­
                     rechtliche Behandlung nachträglicher Anschaffungs­             ersten Darlehens im Januar 2012 in einer wirtschaftli­      züglich der zuletzt gewährten Darlehen vom Juni und
                     kosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen.        chen Krise befunden hat, kann nach Auffassung der Rich­     vom November 2013 nach Auffassung des Gerichts
                        In dem zugrunde liegenden Fall ging es um den Allein­       ter hingegen nicht angenommen werden. Zwar seien die        widerlegt. Diese Darlehen seien in der Krise gegeben
                     gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der ge­         Umsätze der Gesellschaft im Jahr 2012 bereits deutlich      worden und damit durch das Gesellschaftsverhältnis
                     meinsam mit seiner Ehefrau der eigenen Gesellschaft            rückläufig gewesen. Ein Großauftrag in diesem Jahr habe     veranlasst gewesen.
                     mehrere Darlehen gewährt hatte. Eines der Darlehen             allerdings dazu geführt, dass der Umsatzrückgang deut­         Was den Fall allgemein interessant macht: Im Zu­
                     gewährten die Kläger der GmbH im Januar 2012. Ein wei­         lich kleiner ausfiel als im folgenden Jahr. Die GmbH ist    sammenhang mit der Aufhebung des Eigenkapital­
                     teres folgte im Juni 2013 und zwar zu einem Zeitpunkt,         nach Auffassung des Gerichts erst im Laufe des Jah­         ersatzrechts besteht eine Vertrauensschutzregelung.
                     als der GmbH die Zahlungsunfähigkeit drohte und die            res 2012 in eine Krise geraten, als auch die Hausbank       Die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von
                     Hausbank der Gesellschaft keinen Kredit mehr einräu­           nicht mehr bereit war, ihr weitere Darlehen zu gewähren.    nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapital­
                     men wollte. Wenige Monate später im November 2013              Damit habe der Gesellschafter das erste Darlehen vor        ersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzu­
                     gewährte das Paar der GmbH ein drittes Darlehen. Trotz         der Krise der GmbH gewährt.                                 wenden, wenn der Gesellschafter eine solche bis zum
                     dieser Finanzspritzen war die Gesellschaft am Ende nicht                                                                   16. April 2019 geleistet hat oder sie bis zu diesem Tag
                     zu halten: Sie wurde zum 31. Dezember 2014 aufgelöst.          Forderungsausfall des früheren Darlehens bei Ein-           eigenkapitalersetzend geworden ist. Die möglicher­
                        In ihrer Steuererklärung 2014 behandelten die Kläger         künften aus Kapitalvermögen berücksichtigen                weise günstigere Regelung des Einkommensteuerge­
                     die Verluste aus allen drei Darlehen inklusive der nicht       Als hinreichend informierter Geschäftsführer habe der       setzes darf jedoch auch in einem wie hier vorliegenden
                     gezahlten Zinsen als nachträgliche Anschaffungskosten          Kläger das erste Darlehen allerdings nicht zurückgefor­     Fall nicht faktisch ausgeschlossen sein, wenn infolge
                     auf die Beteiligung und erklärten den Auflösungsverlust         dert. Dadurch sei der Wert dieses Darlehens auf null       der Subsidiaritätsklausel eine Verlustnutzung eigent­
                     im Sinne des Einkommensteuergesetzes entsprechend.             Euro gesunken. Bei solch stehen gelassenen Darlehen         lich ausgenommen ist.
                        Das Finanzamt folgte dieser Berechnung nicht. Nach           scheidet die Ansetzung als nachträgliche Anschaffungs­        Das Finanzgericht hat die Revision gegen das Urteil
                     dessen Auffassung war lediglich das dritte Darlehen             kosten und damit die Anrechnung eines höheren Auf­         zugelassen, da der Bundesfinanzhof bisher nicht ent­
                     während der Krise der Gesellschaft gewährt worden,              lösungsverlustes aus, seitdem der Gesetzgeber mit dem      schieden hat, ob sich in solchen Konstellationen ein Steu­
                     sodass die Finanzverwaltung auch nur für das dritte            „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur          erpflichtiger – gegebenenfalls auch nur teilweise – dafür
                     Darlehen einen entsprechenden Auflösungsverlust in             Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) das Eigen­             entscheiden kann, die bisherigen Grundsätze zur Berück­
                     der Steuererklärung akzeptierte. Die beiden früheren            kapitalersatzrecht gestrichen hat.                         sichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus
                     Darlehen seien vor der Krise der GmbH gewährt wor­                Das Gericht führte aus, dass seit Einführung der Ab­     eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen weiterhin
                     den und hätten deshalb keine Auswirkung auf den Auf­            geltungssteuer der endgültige Verlust aus einer Kapital­   anzuwenden, wenn die Regelungen zu den Einkünften
                     lösungsverlust. Nach erfolglosem Einspruch gingen die           forderung jedoch bei den Einkünften aus Kapitalvermö­      aus Kapitalvermögen im Übrigen zu einem günstigeren
                     Kläger gegen die Nichtberücksichtigung der Darlehen             gen zu berücksichtigen sei, sofern das Darlehen in der     Ergebnis führen. Die Revision wurde eingelegt und ist
                     vom Januar 2012 und vom Juni 2013 vor Gericht.                 Absicht gewährt worden sei, dadurch positive Einkünfte      beim Bundesfinanzhof anhängig.

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Mit "Wumms" aus der Corona-Krise? - Alle steuerlichen, finanziellen und rechtlichen Hilfen im Detail - BBG Bremen
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Kurzarbeiter und Rentner

Erhöhte Zuver-
dienstgrenzen
Der Bund erleichtert den Beziehern von Kurzarbeitergeld
vorübergehend die Hinzuverdienstmöglichkeiten. Ge­
mäß Sozialgesetzbuch wären Entgelte aus einer anderen,
während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenom­
menen Beschäftigung grundsätzlich auf das Kurzarbei­
tergeld anzurechnen. Für Nebentätigkeiten in system­

                                                                                                                                                                                      fotolia_Kablonk Micro
relevanten Branchen wie dem Lebensmittelbereich oder
dem Gesundheitswesen hatte der Bund bereits eine
vorübergehende Sonderregelung geschaffen, nach der
das Einkommen aus der Nebenbeschäftigung bis Ende
Oktober 2020 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerech­
net wird. Voraussetzung: Kurzarbeitergeld plus Restein­      Sozialversicherungsfreie kurzfristige Saisonbeschäftigung

                                                             Zeitgrenzen befristet erhöht
kommen des Hauptberufs plus Hinzuverdienst überstei­
gen nicht das Monatseinkommen des Beschäftigten ohne
den Arbeitsausfall (Soll-Entgelt). Nun wird diese Regel
bis zum 31. Dezember 2020 auf alle Berufe ausgedehnt.        Saisonarbeitskräfte dürfen übergangsweise unter bestimm­       Beispiel:
  Auch die Hinzuverdienstgrenze für Rentner in der ge­       ten Voraussetzungen länger sozialversicherungsfrei arbeiten.   Eine auf fünf Monate beschränkte Saisonbeschäftigung be­
setzlichen Rentenversicherung wurde erhöht. Für das                                                                         gann am 1. Februar 2020, das heißt einen Monat vor dem
laufende Jahr liegt sie bei vorgezogenen Altersrenten bei    Der Gesetzgeber hat die Zeitgrenzen für eine sozialver­        Übergangszeitraum, und wird an mindestens fünf Tagen in
44.590 Euro statt regulär bei 6.300 Euro. Ab 2021 gelten     sicherungsfreie kurzfristige Saisonbeschäftigung für           der Woche ausgeübt. Dann wäre die Arbeit nur noch im Feb­
wieder die bisherigen Grenzen. In der Alterssicherung        einen Übergangszeitraum vom 1. März bis 31. Okto­              ruar sozialversicherungspflichtig, von März bis Juni (im Über­
der Landwirte wurde die Verdienstgrenze bis Jahres­ende      ber 2020 erhöht. Danach dürfen Saisonarbeitnehmer              gangszeitraum) hingegen sozialversicherungsfrei, sofern kei­
vollständig aufgehoben.                                      wie zum Beispiel Saisonkräfte in der Gastronomie in            ne zu berücksichtigenden Vorbeschäftigungszeiten innerhalb
                                                             dieser Zeit sozialversicherungsfrei kurzfristig beschäf­       eines Kalenderjahres bestehen. Würde die auf fünf Monate
                                                             tigt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis vertrag­        beschränkte Beschäftigung insgesamt im Übergangszeitraum
Einsatz von Asylbewerbern                                    lich von vornhe­rein auf maximal fünf Kalendermonate           liegen, wäre sie komplett sozialversicherungsfrei.
                                                             (statt sonst drei Monate) oder bei Mehrfachbeschäfti­

Schnell zum Job                                              gung auf maximal 150 Kalendertage (statt sonst 90 Ta­
                                                             ge) beschränkt wird. Diese Grenzen gelten immer dann,
                                                                                                                            Zu beachten ist, dass eine sozialversicherungsfreie kurz­
                                                                                                                            fristige Beschäftigung mit einem Entgelt von mehr als
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine sogenannte Glo­        wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen pro            450 Euro im Monat weiter nur für Arbeitnehmer in Be­
balzustimmung für die Beschäftigung von Asylbewer­           Woche (inklusive Wochen­enden und Feiertage) ausgeübt          tracht kommt, die diese Tätigkeit nicht berufsmäßig aus­
bern, unter anderem als Erntehelfer in der Landwirtschaft,   werden soll. Ist die Beschäftigung für weniger als fünf Ta­    üben. Auf Kurzarbeiter aus anderen Branchen, die als
erteilt. Die Regelung gilt noch bis zum 31. Oktober 2020.    ge in der Woche ausgelegt, wäre das Beschäftigungsver­         Saisonkräfte einspringen, dürfte das zutreffen, da der
Die Bundesagentur muss ihre Zustimmung zur Arbeits­          hältnis von vornherein auf maximal 115 Arbeitstage (statt      Bezug von Kurzarbeitergeld einer fortbestehenden
aufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen.        sonst 70 Arbeit­stage) zu beschränken (Wochenenden und         Hauptbeschäftigung gleichgestellt wird.
Die Globalzustimmung gilt für                                Feiertage werden nicht mitgezählt).
■ Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei                Nach wie vor ist es für die Sozialversicherungsfreiheit     Unser Rat:
denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten            einer kurzfristigen Beschäftigung erforderlich, dass die       Angesichts der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben für
unanfechtbar abgeschlossen ist,                              Befristung entsprechend der geltenden Zeitgrenzen be­          eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäf­t igung
■ Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im      reits vor Beschäftigungsbeginn in einem schriftlichen          von Saisonarbeitnehmern sollten Sie sich als Arbeitgeber
Bundesgebiet aufhalten,                                      Arbeitsvertrag festgelegt wird.                                in Zweifelsfällen vom zuständigen Berufsverband oder
■ die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung,             Die übergangsweise Erhöhung der Zeitgrenzen kann            einem Rechtsanwalt beraten lassen. Für steuerliche Frage­
■ für Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel          unter Umständen rückwirkend ab dem 1. März 2020 zur            stellungen steht Ihre Beratungsstelle zur Verfügung.
diese Beschäftigung nicht erlaubt.                           Sozialversicherungsfreiheit führen.

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in Folge der Corona-Krise

Insolvenzantragspflicht vorerst ausgesetzt
Um Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in             So greift die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur          Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt rück­
Finanznot geraten sind, mehr Zeit für die Sanierung zu       dann, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschul­             wirkend zum 1. März 2020. Wer sie in Anspruch nehmen
geben, setzt der Bund die Insolvenzantragspflicht bis zum    dung tatsächlich auf den Folgen der Covid-19-Pandemie          will, sollte nachweisen können, dass sein Unternehmen
30. September 2020 aus.                                                                                                          vor der Pandemie nicht insolvenzreif war und dass
                                                                                                                                 alle Zahlungen, die nach der Insolvenzreife getätigt
Wird ein Unternehmen in Deutschland zahlungs­                                                                                    wurden, der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetrie­
unfähig, sind die Geschäftsführer dazu verpflichtet,                                                                             bes dienen. Hilfreich ist auch zu belegen, dass mit
innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag                                                                                  der staatlichen Förderung der finanzielle Engpass
zu stellen. Tun sie das nicht, können die Verant­                                                                                vermindert werden kann. Die neue Regelung schränkt
wortlichen zu Schadenersatz verpflichtet werden                                                                                  auch die Möglichkeit von Gläubigern für drei Monate
und machen sich unter Umständen strafbar. Dieser                                                                                 ein, durch Insolvenzanträge Insolvenzverfahren
                                                                                                                            fotolia_insolvents

Rechtsgrundsatz wird wegen der aktuellen Pande­                                                                                  zu erzwingen. Geschäftsleiter haften während der
mie teilweise außer Kraft gesetzt. Um Unterneh­                                                                                  Aussetzung nur eingeschränkt für Zahlungen, die
men, die aufgrund der Corona-Beschränkungen                                                                                      sie nach Eintritt der Insolvenzreife des Unterneh­
in finanzielle Schieflage geraten sind, mehr Luft für                                                                            mens vornehmen. Zudem gelten neue Kredite, die
die Sanierung zu verschaffen, hebt die Bundesregierung       beruht. Zudem muss die begründete Aussicht bestehen,           während dieser Zeit an von der Covid-19-Pandemie
die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020       dass die Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden kann,            betroffene Unternehmen gewährt werden, nicht als
auf. Die Erleichterung ist aber an Bedingungen geknüpft.     etwa durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen.                 sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung.

                                                                                                                                                                        www.shbb.de | 7
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