Der KREISEL - Quartal 2020

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der KREISEL
            2. Quartal 2020

                                        Hier dreht sich alles um Steuern, Sparen & Finanzen

Corona Neuigkeiten
- Steuerliche Behandlung der Corona-Maßnahmen
- Absenkung der Umsatzsteuersätze
- Corona-Krise: Werbungskostenabzug für ein
  Arbeitszimmer?
- Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages
  für Zwecke der Vorauszahlungen möglich

Schwerpunkt-Themen
- Informationen zur Vorabpauschale und Teilfreistellung
- Pflegeleistungen im Rahmen der haushaltsnahen
  Dienstleistungen gem. § 35a EStG
Inhaltsverzeichnis                                                                                                             der KREISEL 2.-2020
                                                                                                                                             

 Nachrichten aus der Kanzlei

 Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3	

 Schwerpunktthemen
 Informationen zur Vorabpauschale und Teilfreistellung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
 Pflegeleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a EStG . . . . . . . . . 5

 Corona Neuigkeiten
 Steuerliche Behandlung der Corona-Maßnahmen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              7
 Absenkung der Umsatzsteuersätze  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                7
 Corona-Soforthilfe-Maßnahmen zu unrecht erhalten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             8
 Schnelle Hilfe durch Kurzarbeitergeld und steuerpolitische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        9
 Corona-Krise: Werbungskostenabzug für ein Arbeitszimmer? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  10
 Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei steuerlichen Maßnahmen . . . . . . . . . .                                                10
 Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    11
 Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen möglich  . . . . .                                                    11
 Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgelt bei behördlichen Infektionsschutzmaßnahmen . . . .                                                     12
 Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin
 handlungsfähig  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   12
 Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen  .                                                   12
 Unterstützung für Gastronomie  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              13
 Erhöhung von Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           13
 Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   13
 Fachliche Mitteilungen
 Für Steuerzahler
 Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Abwassserkanals . . . . . . . . . . .                                               14
 Steuerfolgen beim Nießbrauch an Grundstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          14
 Energetische Sanierungskosten: Steuerermäßigung nur mit Bescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         14
 Krankheitskosten aufgrund Wegeunfalls als Werbungskosten abziehbar  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       14
 Weiterverkauf von Tickets für das Champions League-Finale als privates
 Veräußerungsgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        15
 Problemfall: Familienheim und Erbschaftsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       15

 Für Unternehmer und Unternehmen

 Lohnsteuerliche Behandlung einer BahnCard durch Arbeitgeber  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    16
 Wann entsteht für einen Arbeitnehmer ein Phantomlohn?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                16
 Gravierende Mängel bei der Kassenführung führen zu Hinzuschätzung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        17
 Pkw-Überlassung an Arbeitnehmerehegattin kann umsatzsteuerrechtliche Folgen haben . . . . . .                                                   17

 Für Vereine

 Steuerfolgen bei Sachspenden aus dem Betrieb an steuerbegünstigte Organisationen . . . . . . . . . 18

 Leistungsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Nachrichten aus der Kanzlei

Liebe Leserinnen und Leser,

Corona und die Folgen beschäftigen uns seit Mo-       ‹   Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag
naten und werden dies voraussichtlich auch die            für die Hinzurechnungstatbestände des § 8
nächsten Wochen, Monate und ggfs. Jahre tun.              Nummer 1 GewStG auf 200.000 Euro er-
                                                          höht.
Die Regierung hat nunmehr folgende steuerliche
Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen            ‹   Erhöhung der maximalen Bemessungs-
angekündigt:                                              grundlage der steuerlichen Forschungszula-
                                                          ge auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020
‹   Der Umsatzsteuersatz wird befristet vom 1. Juli       bis 2025.
    2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf
    16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt.                 ‹   Bei der Verjährungsfrist nach § 376 AO
                                                          wird die Grenze der Verfolgungsverjährung
‹   Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird           auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen
    auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgen-       Verjährungsfrist verlängert sowie in § 375a
    den Monats verschoben.                                AO geregelt, dass in Fällen der Steuerhin-
                                                          terziehung Steueransprüche, die noch nicht
‹   Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein         erfüllt, jedoch schon verjährt sind, die Ein-
    Kinderbonus von 300 Euro gewährt.                     ziehung rechtswidrig erlangter Taterträge
                                                          nach § 73 des Strafgesetzesbuches angeord-
‹   Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende            net werden kann.
    wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908
    Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und        ‹   Änderung der Umsatzsteuerverteilung (§ 1
    2021 angehoben.                                       FAG).

‹   Der steuerliche Verlustrücktrag wird für das      Wie zeitnah die Ankündigungen verabschiedet
    Jahr 2020 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro       werden bleibt abzusehen. Insbesondere die Sen-
    (bei Zusammenveranlagung) erweitert sowie         kung der Umsatzsteuer wird viele Unternehmer
    ein Mechanismus eingeführt, um den Ver-           vor technische bzw. Umsetzungsprobleme im
    lustrücktrag unmittelbar finanzwirksam schon      Rahmen der Rechnungstellung und der Buch-
    mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu ma-       führung stellen und etliche Abgrenzungspro-
    chen.                                             bleme mit sich bringen. Insbesondere da es sich
                                                      um eine zeitlich befristete Senkung handelt.
‹   Einführung einer degressiven Abschreibung in      Diese wird uns auch noch Jahre später – im
    Höhe von 25 %, höchstens das 2,5-fache der        Rahmen von Betriebsprüfungen – beschäftigen.
    linearen Abschreibung für bewegliche Wirt-
    schaftsgüter des Anlagevermögens, die in den      Näheres zu einzelnen Regelungen finden Sie in
    Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder herge-      dieser Ausgabe. Bei Fragen sprechen Sie uns
    stellt werden.                                    gern an.

‹   Bei der Besteuerung der privaten Nutzung          Ihnen einen schönen Sommer und bleiben Sie
    von Dienstwagen, die keine Kohlendioxide-         gesund!
    mission je gefahrenen Kilometer haben, wird
    der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von      Ihr PHC Team im Juli 2020
    40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.

                                                                                                          31
Schwerpunktthema                                                                         der KREISEL 2.-2020
                                                                                                        

    Informationen zur Vorabpau-                          Die Vorabpauschale ist nicht direkt an das Fi-
                                                         nanzamt zu zahlen. Sie ist ein Steuerertrag ohne
    schale und Teilfreistellung                          Geldfluss und Grundlage für die Besteuerung.
                                                         Den Steuerabzug nimmt die depotführende
    Seit der Investmentsteuerreform zum 01. Januar       Stelle vor. Diese darf die abzuführenden Beträge
    2018 wird für inländische und ausländische In-       direkt vom Girokonto oder einem anderen Ein-
    vestmentfonds, die keine oder nur eine geringe       lagekonto des Anlegers einziehen. Aufgrund der
    Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen             Besteuerung bestimmter inländischer Erträge auf
    haben, eine sogenannte Vorabpauschale als Be-        Ebene des Fonds mit Körperschaftsteuer, soll eine
    steuerungsgrundlage angesetzt. Wirtschaftlich        Teilfreistellung die steuerliche Vorbelastung des
    betrachtet handelt es sich bei der Vorabpauschale    Fonds ausgleichen. Die Investmenterträge (u.a.
    um eine vorweggenommene Besteuerung zukünf-          Vorabpauschalen) werden deshalb beim Anleger
    tiger Wertsteigerungen des Fondsvermögens. Die       teilweise von der Besteuerung freigestellt.
    Gewinne sollen möglichst jährlich und nicht erst
    bei der Veräußerung der Anteile besteuert werden.    Es ergeben sich folgende Teilfreistellungen für die
    Werden Anteile später vom Anleger veräußert,         jeweiligen Kapitalanlagen natürlicher Personen
    sind die bis dahin versteuerten Vorabpauschalen      im Privatvermögen:
    vom Veräußerungsgewinn abzuziehen, wodurch
    eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Durch         ‹   Aktienfonds (mehr als 50% in Kapitalvermö-
    die Vorabpauschale erfolgt eine Mindestbesteue-          gen angelegt)		          30 %
    rung auf Anlegerebene in Höhe des sogenannten
    Basisertrages. Der Basisertrag für 2019 beträgt      ‹   Mischfonds (mehr als 25% in Kapitalvermö-
    70% des für 2019 festgesetzten Basiszinssatz von         gen angelegt)		         15 %
    0,52% (entspricht 0,36%).
                                                         ‹   Immobilienfonds (mehr als 50% in Kapitalver-
    Die Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2019 ist         mögen angelegt)		         60 %
    zum 02. Januar 2020 als Ertrag anzusetzen soweit:
                                                         Investmenterträge, die dem inländischen Steu-
    ‹   der Fonds in 2019 eine ausreichende Wertstei-    erabzug unterlegen haben, sind in der Steuerbe-
        gerung erzielt hat und                           scheinigung als Teil der Kapitalerträge enthalten
                                                         und werden grundsätzlich nicht gesondert ausge-
    ‹   die Fondsausschüttungen in 2019 niedriger als    wiesen. Die Teilfreistellung wird bereits vom Kre-
        der berechnete Basisertrag waren.                ditinstitut der einbehaltenen Stelle berücksichtigt,
                                                         sodass nur die Nettobeträge in der Steuerbeschei-
    Eine Vorabpauschale wird nicht berücksichtigt        nigung angegeben sind.
    wenn:
                                                         Beispiel:
    ‹   ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe   Max Mustermann wohnhaft in Hannover hat für
        vorliegt (nur im Privatvermögen)                 40.000 Euro in 2007 Anteile an dem Publikums-
                                                         fonds „UniD“ – der fortlaufend 60% seines Wertes
    ‹   noch nicht errechnete Verluste vorhanden sind    in Kapitalbeteiligungen anlegt – erworben. Er hält
        (nur im Privatvermögen)                          die Anteile im Privatvermögen. Der Rücknahme-
                                                         preis der Anteile betrug am 31.12.2018 = 150.000
    ‹   eine entsprechende Nichtveranlagungsbeschei-     Euro und zum 31.12.2019 = 152.000 Euro. Am
        nigung eingereicht wurde.                        10.12.2019 veräußert er seine Anteile für 153.000
                                                         Euro.

4
Schwerpunktthema

Berechnung der Vorabpauschale 2019 und Be-
steuerung der Veräußerung

                                                    Pflegeleistungen im Rah-
                                                    men der haushaltsnahen
                                                    Dienstleistungen gem.
                                                    § 35a EStG
                                                    Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im
                                                    Sinne des § 35a Absatz 2 EStG gehören Tä-
                                                    tigkeiten, die mit der eigenen Haushaltsfüh-
                                                    rung im Zusammenhang stehen. Die tarifli-
                                                    che Einkommensteuer ermäßigt sich durch
                                                    die Aufwendungen des Steuerpflichtigen um
                                                    20 %, höchstens aber um 4.000 €. Die Steu-
                                                    erermäßigung kann aber nur in Anspruch
                                                    genommen werden, wenn die Aufwendun-
                                                    gen nicht bereits als Sonderausgaben oder
                                                    als außergewöhnliche Belastungen berück-
                                                    sichtigt worden sind. So soll verhindert wer-
                                                    den, dass eine doppelte steuerliche Berück-
                                                    sichtigung der Aufwendungen stattfindet.
                                                    Zudem sind der Erhalt einer Rechnung und
                                                    die Zahlung auf das Konto des Erbringers
                                                    der Leistung für die Inanspruchnahme der
                                                    Steuerermäßigung notwendig. Zu den Leis-
                                                    tungen gehören die Tätigkeiten, die Mitglie-
Der verbleibende Freibetrag (98.440 Euro) ist ge-   der des privaten Haushalts selbst erledigen
sondert festzustellen.                              oder für die fremde Dritte beauftragt wer-
                                                    den. In der Regel gehören personenbezo-
Haben Sie Fragen, sprechen Sie uns an!              gene Dienstleistungen wie z.B. Frisör- oder
Ihr Steuerfachangestellter - Marcus Faulhaber       Kosmetikleistungen nicht zu den haushalts-
                                                    nahen Dienstleistungen, auch wenn sie im
                                                    Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht
                                                    werden. Werden diese Leistungen allerdings

                                                                                                    5
Schwerpunktthema                                                                             der KREISEL 2.-2020
                                                                                                            

    im Leistungskatalog der Pflegeversicherung ge-         rücksichtigende Haushaltsersparnis ebenfalls als
    führt, können sie als Pflege- und Betreuungsleis-      haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen des
    tungen berücksichtigt werden. Eine Feststellung        §35a EStG berücksichtigt werden kann. Gegen
    und ein Nachweis einer Pflegebedürftigkeit oder        dieses Urteil ist allerdings ein Revisionsverfahren
    der Bezug von Leistungen aus der Pflegekasse           vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Allerdings
    sind hierbei nicht erforderlich. Es ist ausreichend,   gibt es gerade im Bereich der außergewöhnlichen
    wenn die Dienstleistung zur unmittelbaren Pfle-        Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistun-
    ge am Menschen (Grundpflege) in Anspruch ge-           gen viele individuelle Sachverhalte, welche be-
    nommen wird. Die Steuerermäßigung steht auch           rücksichtigt und bewertet werden müssen.
    anderen Personen zu, falls diese für die Dienst-
    leistung aufkommen. Da die Steuerermäßigung            Falls Sie weitere Fragen zu diesem komplexen
    gem. § 35a EStG haushaltsbezogen ist, kann die         Thema haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir wür-
    Ermäßigung allerdings nur einmal in Anspruch           den uns freuen!
    genommen werden. Werden Heimkosten als au-             Ihr Steuerfachwirt – Niklas Dittert
    ßergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, sind
    die Aufwendungen um eine zumutbare Belastung
    zu kürzen. Die somit nicht ansetzbaren Kosten
    können als Steuerermäßigungen im Rahmen des
    § 35a EStG berücksichtigt werden. Sobald bei
    der Heimunterbringung aufgrund von Pflege-
    bedürftigkeit der eigene Hausstand aufgegeben
    wird, sind die Kosten für die Heimunterbringung
    um eine Haushaltsersparnis zu kürzen. Da dieser
    Betrag ebenfalls nicht als außergewöhnliche Be-
    lastung berücksichtigt werden kann, urteilte das
    Finanzgericht Niedersachsen und entschied, dass
    die nicht als außergewöhnliche Belastung zu be-

6
Corona Neuigkeiten

Steuerliche Behandlung der Co-                       - Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die
                                                     zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt
rona-Maßnahmen
                                                     es darauf an, wann die Leistung tatsächlich aus-
Die Corona-Soforthilfe wurde zum Teil recht          geführt worden ist (Lieferung = Verschaffung
schnell und unbürokratisch an Kleinunternehmen       der Verfügungsmacht, sonstige Leistung = Zeit-
sowie an sogenannte Solo-Selbstständige ausge-       punkt der Vollendung). Damit ist weder der Tag
zahlt. Wenigen ist allerdings bekannt, wie und       der Rechnungstellung noch der Tag der Zahlung
ob die erhaltenen Zahlungen zu versteuern sind.      maßgeblich.
Die Soforthilfe unterliegt der Ertragsteuer und
ist als Einnahme im Rahmen der Gewinnermitt-         Es ergibt sich grundsätzlich die folgende Über-
lung für das Jahr 2020 zu berücksichtigen. Für die   sicht der anzuwendenden Steuersätze:
evtl. Berechnung einer Vorauszahlung bleibt die
gezahlte Soforthilfe allerdings unberücksichtigt.    Bis zum 30.6.2020 ausgeführte Leistungen
Die Soforthilfe ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die jeweiligen auszahlenden Behörden sind dazu       Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 ausgeführte
verpflichtet, dem Finanzamt auf Rückfrage sowie      Leistungen. Ab 1.1.2021 ausgeführte Leistun-
auch von Amts wegen die Empfänger der Zah-           gen
lungen sowie die Höhe der gewährten Zahlung
mitzuteilen. Wir möchten Sie daher bitten, die       Regelsteuersatz         19 %    16 %    19 %
entsprechenden Unterlagen über evtl. gezahlte
Corona-Soforthilfe den Unterlagen zur Erstel-        Ermäßigter Steuersatz 7 %        5%      7%
lung Ihrer Steuererklärungen beizufügen.
                                                     ‹   Bei Anzahlungen, die vor dem 1.7.2020 für
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sprechen          Leistungen im Übergangszeitraum verein-
Sie uns gerne an.                                        nahmt werden, ist auf diese grundsätzlich der
Ihr Steuerfachangestellter – Joachim Weissenberg         bisherige Steuersatz anzuwenden. Wird die
                                                         Leistung dann zwischen dem 1.7.2020 und
                                                         31.12.2020 erbracht, unterfällt das gesamte
                                                         Entgelt jedoch dem verminderten Steuersatz,
Absenkung der Umsatzsteuer-                              was auf der Schlussrechnung entsprechend be-
                                                         rücksichtigt werden muss. Entsprechendes gilt
sätze                                                    für Anzahlungen, die zwischen dem 1.7. und
                                                         31.12.2020 vereinnahmt werden und für die
Für alle Unternehmer:                                    die Schlussrechnung nach dem 31.12.2020 er-
                                                         stellt wird.
Die Große Koalition hat sich am 3.6.2020 zur
Bewältigung der Corona-Krise auf ein umfangrei-      ‹   Sämtliche Kassen- und ERP-Systeme sind auf
ches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket             die abgesenkten Steuersätze anzupassen.
sowie ein Zukunftspaket geeinigt. Ein zentrales
Element zur Stärkung der Konjunktur und Wirt-        ‹   In der Buchhaltung werden neue Konten für
schaftskraft soll dabei die befristete Absenkung         die angepassten Steuersätze benötigt.
der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % sowie
von 7 % auf 5 % vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 dar-     ‹   Im Rahmen der Rechnungseingangsprüfung
stellen. Die geplante Änderung ist vom Gesetzge-         ist darauf zu achten, dass für Eingangsleis-
ber zwar noch nicht umgesetzt worden, allerdings         tungen im Zeitraum zwischen 1.7.2020 und
führt die Absenkung der Umsatzsteuersätze zu             31.12.2020 der abgesenkte Steuersatz ausge-
kurzfristigem Handlungsbedarf in Unternehmen,            wiesen wird. Bei Anwendung des alten Steuer-
da Systeme und Prozesse angepasst werden müs-            satzes liegt in Höhe der Differenz ein zu hoher
sen. Insbesondere die folgenden Aspekte sind da-         Steuerausweis vor, der vom Leistungsempfän-
bei zu beachten:                                         ger nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden

                                                                                                           7
Corona Neuigkeiten                                                                         der KREISEL 2.-2020
                                                                                                          

        kann, aber vom leistenden Unternehmer trotz-       Corona-Soforthilfe-Maßnah-
        dem ans Finanzamt abzuführen ist.
                                                           men zu unrecht erhalten
    ‹   Bei Dauerleistungen, z.B. Miet- oder Leasing-
        verträgen, ist darauf zu achten, dass, soweit in   Die Corona-Soforthilfe-Anträge des Bundes
        den diesbezüglichen Verträgen Bruttoentgelte       und des Land Niedersachsens konnten bis zum
        vereinbart wurden, diese für Leistungszeiträu-     31.05.2020 gestellt werden. Die Soforthilfe wurde
        me ab Juli 2020 entsprechend an die geänder-       schnell und vermeintlich unkompliziert umgesetzt.
        te Rechtslage angepasst und die Preise für die     Die sachliche Prüfung jedes Antrags und die Ent-
        Leistungen ggf. neu kalkuliert werden müssen,      scheidung über die Bewilligung wurden von den
        vorausgesetzt, dass der Vorteil der Steuersatz-    Bundesländern übernommen. Des Weiteren sind
        senkung an den Kunden weitergegeben werden         die Bundesländer verpflichtet geeignete Maßnah-
        soll. Soweit sogenannte „Dauerrechnungen“          men zu treffen, um Missbrauch zu verhindern und
        vorliegen, sind diese anzupassen.                  aufzudecken. Der Antragsteller hat seinen vor-
                                                           aussichtlichen Liquiditätsengpass prognostiziert.
    Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleis-            Dieser wird auf der Basis seines voraussichtlichen
    tungen:                                                Umsatzes sowie des betrieblichen Sach- und Fi-
                                                           nanzaufwands für die drei auf die Antragstellung
    ‹   Am 5.6.2020 hat der Bundesrat dem Corona-          folgenden Monate ermittelt. Die Höhe der Billig-
        Steuerhilfegesetz zugestimmt. Vom 1.7.2020         keitsleistung (Einmalzahlung) ermittelt sich aus
        bis 30.6.2021 ist für Restaurant- und Verpfle-     der Unternehmensgröße sowie aus dem Liqui-
        gungsdienstleistungen der ermäßigte Steu-          ditätsengpass. Auszahlung der Billigkeitsleistung
        ersatz anzuwenden. Getränke sind von dieser        erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung und
        Steuersenkung allerdings ausgenommen, für          Bewilligung unter Vorbehalt auf Basis der Anträ-
        diese greift vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die       ge. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass
        Ermäßigung von 19 % auf 16 %.                      der Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens
                                                           oder die tatsächliche Umsatzeinbuße doch ge-
    ‹   Für Restaurations- und Verpflegungsdienst-         ringer war, als im Rahmen des Soforthilfe bean-
        leistungen (Speisen/Verzehr im Restaurant –        tragt, ist das Unternehmen zu einer Rückzahlung
        nicht außer Haus) gelten somit folgende Steu-      des überzahlten Betrags verpflichtet. Außerdem
        ersätze:                                           kann es - vor allem durch die Kombination von
                                                           mehreren Hilfsprogrammen, weiteren Entschä-
    •   Bis zum 30.6.2020 ausgeführte Leistungen           digungsleistungen oder Versicherungsleistungen
        19 %                                               - zu einer Überkompensation (Sie haben mehr er-
                                                           halten als Sie tatsächlich benötigen) kommen. Die
    •   Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 ausge-            nachträgliche Überprüfung der Anträge, ob eine
        führte Leistungen 5 %                              Überkompensation oder gar Betrug vorliegt, wird
                                                           auf der Grundlage der allgemeinen Verfahren,
    •   Zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 ausgeführ-         beispielsweise im Rahmen der Steuererklärung
        te Leistungen 7 %                                  für das Jahr 2020 oder durch andere Maßnahmen,
                                                           erfolgen. Für diesen Zweck sind alle für die Leis-
    •   Ab 1.7.2021 ausgeführte Leistungen 19 %            tungsgewährung relevanten Unterlagen 10 Jahre
                                                           lang im Original aufzubewahren und für eine Prü-
    Wir hoffen, dass wir Ihnen einen ersten Überblick      fung bereitzustellen. Bei vorsätzlichen oder leicht-
    verschaffen konnten und stehen Ihnen für Rück-         fertigen Falschangaben müssen die Antragsteller
    fragen gerne zur Verfügung.                            mit Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs
                                                           rechnen. Auch die Einbehaltung von entstande-
                                                           nen Überkompensationen kann zur Strafverfol-
                                                           gung führen.

8
Corona Neuigkeiten

Die Soforthilfe ist steuerbar und nach den allge-    ‹   Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsal-
meinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen            den vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll
der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Die             vollständig oder teilweise verzichtet werden
Bewilligungsbehörde kann die Finanzbehörden              können. Das geltende Recht verlangt, dass in
über die jeweils gewährte Soforthilfe des Leis-          Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Ar-
tungsempfängers informieren. Eine weitere finan-         beitszeitschwankungen genutzt werden, diese
zielle Entlastung für die Unternehmen ist und war        auch zur Vermeidung von Kurzarbeit einge-
die Stundung und Herabsetzung von Vorauszah-             setzt und ins Minus gefahren werden.
lungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
und Gewerbesteuer. Hier ist es wichtig, dass am      ‹   Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeit-
Ende des Jahres Anpassungen der Vorauszahlun-            nehmer können künftig Kurzarbeitergeld be-
gen beantragt werden, wenn der Gewinn höher              ziehen.
ausfällt als vorerst aufgrund von Corona ange-
nommen. Andernfalls könnte dem Steuerpflichti-       ‹   Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitge-
gen leichtfertige Steuerverkürzung (Steuerhinter-        ber normalerweise für ihre Beschäftigten zah-
ziehung) vorgeworfen werden.                             len müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit
                                                         künftig vollständig erstatten. Damit soll ein
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sprechen          Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzar-
Sie uns gerne an.                                        beit stärker für die Weiterbildung der Beschäf-
Ihre Steuerfachangestellte - Marina Burre                tigten zu nutzen.

                                                     Gleichzeitig will das Bundesfinanzministerium
                                                     eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf
Schnelle Hilfe durch Kurz-                           den Weg bringen, um die Liquidität bei Unter-
arbeitergeld und steuerpo-                           nehmen zu verbessern.
litische Maßnahmen in der
Corona-Krise                                         ‹   Den Finanzbehörden soll die Gewährung von
                                                         Stundungen von Steuerschulden erleichtert
                                                         werden.
Um den mit der Ausbreitung des Corona-Virus
verbundenen Herausforderungen für die Wirt-          ‹   Bei Unternehmen, die unmittelbar vom Coro-
schaft und den Arbeitsmarkt wirksam entgegen-            navirus betroffen sind, soll bis Ende des Jah-
zutreten, hat die Bundesregierung am 10. März            res 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und
2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung            Säumniszuschläge verzichtet werden.
der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel
und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsför-        ‹   Die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen
derung (Arbeit-von-morgen-Gesetz) beschlossen.           von Steuerpflichtigen anzupassen, sollen er-
Der Gesetzentwurf wurde schon am 13. März                leichtert werden.
verabschiedet und vom Bundespräsidenten un-
terzeichnet. Es soll im April 2020 in Kraft treten   Das Ministerium habe die hierfür erforderliche
zunächst bis Ende 2020 gelten.                       Abstimmung mit den Ländern eingeleitet. Zu-
                                                     dem wurde ein unbegrenztes Kreditprogramm für
Konkret sieht das neue Gesetz folgende Maßnah-       Unternehmen angekündigt.
men vor:

‹   Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher
    Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein
    Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindes-
    tens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeits-
    ausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle
    liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.

                                                                                                           9
Corona Neuigkeiten                                                                   der KREISEL 2.-2020
                                                                                                     

      Corona-Krise: Werbungs-                           Berücksichtigung der Auswir-
      kostenabzug für ein Arbeits-                      kungen des Coronavirus bei
      zimmer?                                           steuerlichen Maßnahmen
      Ob Werbungskosten für ein häusliches Arbeits-     Durch das Coronavirus sind beträchtliche wirt-
      zimmer geltend gemacht werden können, hängt       schaftliche Schäden entstanden oder werden
      zunächst davon ab, ob ein „Arbeitszimmer“ im      noch entstehen. Um unbillige Härten bei den
      steuerrechtlichen Sinn zur Verfügung steht. Es    Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen
      muss sich um einen separaten Raum handeln.        zu vermeiden, wird ihnen bei Stundungs- und
      Ein Schreibtisch im Schlafzimmer oder Wohn-       Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei Voraus-
      zimmer genügt nicht. Ebenso ist ein Raum, der     zahlungen für Steuern durch Anpassungen ent-
      auch als Gästezimmer dient, kein „Arbeitszim-     gegengekommen. Das Bundesfinanzministeri-
      mer“. Wenn in Zeiten von Corona ein Arbeit-       um hat dazu Folgendes mitgeteilt:
      nehmer von seinem Arbeitgeber empfohlen be-
      kommen hat, in den nächsten Tagen/Wochen          ‹   Nachweislich unmittelbar und nicht unerheb-
      von Zuhause zu arbeiten, das Bürogebäude aber         lich betroffene Steuerpflichtige können bis
      nach wie vor offen ist, könnte er also auch an        zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung
      seinen üblichen Arbeitsort gehen. Wer aber            ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der
      lieber im Homeoffice arbeitet, kann „keinen“          bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder
      Werbungskostenabzug geltend machen, da ein            fällig werdenden Steuern, die von den Lan-
      anderer Arbeitsplatz vorhanden und zugänglich         desfinanzbehörden im Auftrag des Bundes
      wäre. Muss jedoch ein Arbeitnehmer auf An-            verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpas-
      ordnung des Arbeitgebers in den nächsten Ta-          sung der Vorauszahlungen auf die Einkom-
      gen/Wochen von Zuhause aus arbeiten, weil das         men- und Körperschaftsteuer stellen. Diese
      Bürogebäude abgesperrt ist und es keiner betre-       Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil
      ten darf, ist ein Werbungskostenabzug möglich,        die Steuerpflichtigen die entstandenen Schä-
      da kein anderer Arbeitsplatz zugänglich ist.          den wertmäßig nicht im Einzelnen nach-
                                                            weisen können. Bei der Nachprüfung der
                                                            Voraussetzungen für Stundungen sind keine
                                                            strengen Anforderungen zu stellen. Auf die
                                                            Erhebung von Stundungszinsen kann in der
                                                            Regel verzichtet werden. Zu beachten ist:
                                                            Steueransprüche gegen den Steuerschuldner
                                                            können nicht gestundet werden, soweit ein
                                                            Dritter (Entrichtungspflichtiger) die Steuer
                                                            für Rechnung des Steuerschuldners zu ent-
                                                            richten, insbesondere einzubehalten und ab-
                                                            zuführen hat. Die Stundung des Haftungsan-
                                                            spruchs gegen den Entrichtungspflichtigen
                                                            ist ausgeschlossen, soweit er Steuerabzugs-
                                                            beträge einbehalten oder Beträge, die eine
                                                            Steuer enthalten, eingenommen hat.

                                                        ‹   Anträge auf Stundung der nach dem 31. De-
                                                            zember 2020 fälligen Steuern sowie Anträge
                                                            auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur
                                                            Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 be-
                                                            treffen, sind besonders zu begründen.

10
Corona Neuigkeiten

‹   Wird dem Finanzamt aufgrund Mitteilung           Herabsetzung des Gewerbe-
    des Vollstreckungsschuldners oder auf ande-
    re Weise bekannt, dass der Vollstreckungs-       steuermessbetrages für Zwe-
    schuldner unmittelbar und nicht unerheblich      cke der Vorauszahlungen mög-
    betroffen ist, soll bis zum 31. Dezember 2020    lich
    von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rück-
    ständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig    Die obersten Finanzbehörden der Länder haben
    werdenden Steuern im Sinne des ersten Punkts     gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen
    abgesehen werden. In den betreffenden Fällen     Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswir-
    sind die im Zeitraum ab dem Zeitpunkt der        kungen des Corona-Virus veröffentlicht. Bei der
    Veröffentlichung dieses Schreibens bis zum 31.   Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für
    Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge        Zwecke der Vorauszahlungen gilt Folgendes:
    für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 zu       Das Finanzamt kann bei Kenntnis veränderter
    erlassen. Die Finanzämter können den Erlass      Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags
    durch Allgemeinverfügung regeln.                 für den laufenden Erhebungszeitraum die An-
                                                     passung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Für die mittelbar Betroffenen gelten die allge-      veranlassen. Das gilt insbesondere für die Fäl-
meinen Grundsätze.                                   le, in denen das Finanzamt Einkommensteu-
                                                     er- und Körperschaftsteuervorauszahlungen
                                                     anpasst. Nachweislich unmittelbar und nicht
                                                     unerheblich betroffene Steuerpflichtige können
Steuerbefreiung für Beihilfen                        bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung
und Unterstützungen für Ar-                          ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung
beitnehmer                                           des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der
                                                     Vorauszahlungen stellen. Diese Anträge sind
                                                     nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflich-
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in            tigen die entstandenen Schäden wertmäßig
der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember            nicht im Einzelnen nachweisen können. Wenn
2020 zur Abmilderung der zusätzlichen Belas-         das Finanzamt eine Festsetzung des Gewerbe-
tungen in der Corona-Krise Beihilfen und Un-         steuermessbetrags für Zwecke der Vorauszah-
terstützungen bis zu einem Betrag von 1.500          lungen vornimmt, ist die betreffende Gemeinde
Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und           hieran bei der Festsetzung ihrer Gewerbesteuer-
Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass        Vorauszahlungen gebunden. Für etwaige Stun-
diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Ar-        dungs- und Erlassanträge gilt auch im Hinblick
beitslohn geleistet werden. Das geht aus einem       auf einen möglichen Zusammenhang mit Aus-
Schreiben des Bundesfinanzministeriums her-          wirkungen des Coronavirus, dass diese an die
vor. Arbeitgeberseitig geleistete Zuschüsse zum      Gemeinden und nur dann an das zuständige Fi-
Kurzarbeitergeld fallen nicht unter diese Steu-      nanzamt zu richten sind, wenn die Festsetzung
erbefreiung, genauso wenig Zuschüsse, die der        und Erhebung der Gewerbesteuer nicht den
Arbeitgeber als Ausgleich zum Kurzarbeiter-          Gemeinden übertragen worden ist.
geld wegen Überschreitens der Beitragsbemes-
sungsgrenze leistet. Die steuerfreien Leistungen
müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden.
Andere Steuerbefreiungen, Bewertungsver-
günstigungen oder Pauschalbesteuerungsmög-
lichkeiten bleiben hiervon unberührt und kön-
nen neben der hier aufgeführten Steuerfreiheit
in Anspruch genommen werden.

                                                                                                        11
Corona Neuigkeiten                                                                    der KREISEL 2.-2020
                                                                                                      

     Anspruch eines Arbeitneh-                             Unternehmen, Genossenschaf-
     mers auf Entgelt bei behörd-                          ten, Vereine und Wohnungsei-
     lichen Infektionsschutzmaß-                           gentümergemeinschaften wei-
     nahmen                                                terhin handlungsfähig

     Wenn ein Arbeitnehmer Adressat einer behörd-          Die vom Deutschen Bundestag anlässlich der
     lichen Maßnahme ist, wie z. B. Tätigkeitsverbot       Corona-Krise beschlossene gesetzliche Rege-
     oder Quarantäne, kann er einen Entgeltan-             lung, mit der die Handlungs- und Beschluss-
     spruch gegen seinen Arbeitgeber haben. Das            fähigkeit von Aktiengesellschaften und vielen
     Bundesarbeitsministerium weist darauf hin,            weiteren Rechtsformen sichergestellt wird, trat
     dass aus Sicht des Bundesgerichtshofs in einem        am 28. März 2020 in Kraft und gilt bis Ende
     solchen Fall ein vorübergehender, in der Person       2021: Erstmals sind virtuelle Hauptversamm-
     des Arbeitnehmers liegender Verhinderungs-            lungen von Aktiengesellschaften möglich. Da-
     grund bestehen kann, der den Arbeitgeber trotz        mit können die betroffenen Rechtsformen, also
     Wegfalls der Pflicht zur Arbeitsleistung zur          etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossen-
     Entgeltfortzahlung verpflichtet (§ 616 BGB).          schaften, Vereine und Wohnungseigentümerge-
     Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von            meinschaften, auch bei weiterhin bestehenden
     den Umständen des Einzelfalles ab (BGH-Az.:           Beschränkungen der Versammlungsmöglich-
     III ZR 43/77, hier: für höchstens 6 Wochen). In       keiten erforderliche Beschlüsse fassen und blei-
     Fällen, in denen die gesetzliche Regelung durch       ben so handlungsfähig.
     Einzel- oder Tarifvertrag eingeschränkt oder
     ausgeschlossen ist oder aus anderen Gründen
     nicht greift, besteht in vielen Konstellationen ein   Verlängerung der Erklärungs-
     öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch.        frist für vierteljährliche und
     Personen, die als Ansteckungsverdächtige auf
     Anordnung des zuständigen Gesundheitsamts
                                                           monatliche Lohnsteueranmel-
     isoliert werden und deshalb einen Verdienst-          dungen
     ausfall erleiden, erhalten eine Entschädigung
     nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Entschä-         Arbeitgeber können durch das Coronavirus
     digung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.        unverschuldet daran gehindert sein, die mo-
     Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe          natlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-
     des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der         Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Das
     siebten Woche an wird sie in Höhe des Kran-           Bundesfinanzministerium hat in einem Sch-
     kengeldes gewährt. Arbeitnehmer erhalten von          reiben vom 22.04.2020 erklärt:
     ihrem Arbeitgeber für die Dauer der Isolierung,       Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe
     längstens für sechs Wochen, eine Entschädi-           der Lohnsteuer-Anmeldungen während der
     gung in Höhe des Nettolohns. Die ausgezahlten         Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlän-
     Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag er-         gert werden, soweit sie selbst oder der mit der
     stattet. Nach sechs Wochen zahlt der Staat in         Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung
     Höhe des Krankengeldes weiter.                        Beauftragte nachweislich unverschuldet daran
                                                           gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen
                                                           pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung
                                                           darf maximal 2 Monate betragen.

12
Corona Neuigkeiten

Unterstützung für Gastrono-                          übersteigen. Werde mehr gezahlt, müsse nur der
                                                     darüber hinaus gehende Teil versteuert werden.
mie                                                  Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in den
                                                     Bundestag eingebracht und zügig behandelt wer-
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restau-        den.
rants und Gaststätten soll von 19 auf 7 Prozent
abgesenkt werden. Ziel ist es, das Gastronomiege-
werbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unter-      Bezugsdauer für Kurzarbei-
stützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen        tergeld verlängert
der Corona-Beschränkungen zu mildern. Die Re-
gelung soll ein Jahr lang gelten: vom 01.07.2020     Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird - wenn
bis 30.06.2021.                                      der Anspruch schon vor dem 31.12.2019 bestand
                                                     - von 12 auf 21 Monate bis längstens 31.12.2020
                                                     verlängert. Das hat das Bundesministerium für
Erhöhung von Kurzarbeiter-                           Arbeit und Soziales am 16.04.2020 beschlossen.
geld in der Corona-Krise                             Bislang galt, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld
                                                     auf die Dauer von zwölf Monaten beschränkt ist.
Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die         Jedoch waren in der Vergangenheit bei rückläu-
Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden:        figer Konjunktur schon etliche Unternehmen ge-
Der Bundesrat hat am 15.05.2020 dem sog. Sozi-       zwungen gewesen, wegen gesunkener Kapazitäten
alschutz-Paket II zugestimmt. Es sieht u. a. eine    auch ihr Arbeitsvolumen zu reduzieren und Kurz-
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor.                 arbeit anzumelden sowie Kurzarbeitergeld zu be-
                                                     antragen. Die Folge: Werden solche Unternehmen
Folgende Erhöhungen wurden beschlossen:              nunmehr auch noch massiv von den wirtschaft-
                                                     lichen Auswirkungen der Corona-Pandemie be-
‹   Das Kurzarbeitergeld wird erhöht, und zwar       troffen, ist das Risiko groß, dass die zwölfmonatige
    abhängig von der Dauer der Kurzarbeit. Bisher    Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld noch wäh-
    zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzar-   rend der Corona-Pandemie ausläuft. Dann müss-
    beit 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des    te das Unternehmen erst drei Monate warten, um
    Lohnausfalls.                                    erneut Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld
                                                     beantragen zu können. Hierauf hat das Bundes-
‹   Ab dem vierten Monat des Bezugs soll das         arbeitsministerium nun mit der Verlängerung der
    Kurzarbeitergeld für kinderlose Beschäftigte,    Bezugsdauer reagiert („Verordnung über die Be-
    die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger     zugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ - KugBeV).
    arbeiten, auf 70 Prozent und ab dem siebten
    Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohn-        ‹   Für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurz-
    ausfalls erhöht werden.                              arbeitergeld bis zum 31.12.2019 entstanden ist,
                                                         wird über die normale Bezugsdauer von zwölf
‹   Bei Beschäftigten mit Kindern, die derzeit um        Monaten hinaus die Bezugsdauer auf bis zu 21
    mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, be-          Monate verlängert.
    läuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat
    des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten     ‹   Die Bezugsdauer gilt längstens bis 31.12.2020.
    Monat des Bezugs auf 87 Prozent.
                                                     ‹   Die geänderte Verordnung ist rückwirkend
                                                         zum 01.01.2020 in Kraft getreten.
Hinweis:
Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld,          Die Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzar-
die Unternehmen zwischen dem 01.01.2020 und          beit betrifft nicht im Kern „Corona-geschädigte“
dem 31.12.2020 geleistet haben, sollen steuerfrei    Unternehmen, sondern solche, die bereits vor dem
bleiben. Voraussetzung soll sein, dass Aufsto-       31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
ckungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80        waren und deshalb Kurzarbeit anmelden mussten.
Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht
                                                                                                            13
Für Steuerzahler                                                                       der KREISEL 2.-2020
                                                                                                       

     Steuerliche Behandlung von                             cher die Absetzung für Abnutzung (AfA) wei-
                                                            terführen, wie bisher als Eigentümer. Bei einem
     Aufwendungen zur Sanierung                             Zuwendungsnießbrauch hat der Nießbraucher
     eines Abwassserkanals                                  keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
                                                            das Gebäude getragen und kann keine AfA abzie-
     Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwen-            hen. Der Grundstückseigentümer ebenfalls nicht,
     dungen für die (Erst- oder Zweit-) Herstellung         weil er keine Einkünfte aus dem Grundstück er-
     von Zuleitungsanlagen eines Gebäudes zum öf-           zielt. Mit dem Ende des Nießbrauchs durch den
     fentlichen Kanal zu den Herstellungskosten des         Tod des Berechtigten geht die ursprüngliche
     Gebäudes gehören, soweit die Kosten für Anlagen        AfA-Basis auf den Eigentümer über, der die AfA
     auf privatem Grund und nicht für Anlagen der           weiterführen kann.
     Gemeinde außerhalb des Grundstücks entstanden
     sind. Aufwendungen für die Ersetzung, Moderni-
     sierung oder (ggf. teilweise) Instandsetzung einer     Energetische Sanierungskos-
     vorhandenen und funktionsfähigen Kanalisation          ten: Steuerermäßigung nur
     seien demgegenüber - als Werbungskosten oder
     Betriebsausgaben - sofort abziehbar, da sie weder
                                                            mit Bescheinigung
     zu den Anschaffungs- noch zu den Herstellungs-
     kosten zählen, sondern lediglich der Erhaltung des     Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem
     Grundstücks dienen. Die Kläger hatten im Zuge          Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab
     des Abrisses eines Einfamilienhauses und Neubaus       diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten, wenn
     eines zur Vermietung vorgesehenen Zweifamili-          das Fachunternehmen eine entsprechende Be-
     enhauses Aufwendungen als sofort abzugsfähige          scheinigung ausstellt. Dafür muss ein „amtlicher
     Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht. Die            Vordruck“ verwendet werden, den das Bundesfi-
     Kosten waren für die verpflichtende Erneuerung         nanzministerium aktuell veröffentlicht hat. Die
     des durch Wurzeleinwuchs beschädigten An-              Steuerermäßigung gilt für energetische Sanie-
     schlusskanals vom auf dem eigenen Grundstück           rungsmaßnahmen, mit denen nach dem 31. De-
     befindlichen Schacht bis hin zum sich auf den          zember 2019 begonnen wurde. Pro Objekt beträgt
     öffentlichen Grund unter der Straße befindlichen       die Steuerermäßigung 20 % der Aufwendungen,
     Hauptkanal angefallen. Der Bundesfinanzhof war         insgesamt maximal 40.000 Euro. Allerdings wird
     hingegen der Ansicht, dass die Kläger diese nur als    der Abzug von der Steuerschuld über drei Jahre
     Herstellungskosten absetzen konnten.                   verteilt. In dem Jahr, in dem die Baumaßnahme
                                                            fertiggestellt wurde, sowie im folgenden Kalen-
                                                            derjahr können bis zu 7 % der Aufwendungen -
     Steuerfolgen beim Nieß-                                höchstens jeweils 14.000 Euro - und im darauf-
     brauch an Grundstücken                                 folgenden Kalenderjahr 6 % der Aufwendungen
                                                            - höchstens 12.000 Euro - steuermindernd gel-
     Bei der Übertragung eines Grundstücks unter            tend gemacht werden.
     Nießbrauchsvorbehalt hat der Nießbrauchsbe-
     rechtigte das Recht an allen Nutzungsmöglichkei-
     ten, d. h. er kann das Grundstück selbst bewohnen      Krankheitskosten aufgrund
     oder darauf einen Betrieb ausüben, aber auch das       Wegeunfalls als Werbungs-
     Grundstück ganz oder teilweise vermieten. Die
     laufenden Kosten hat er zu tragen, außergewöhnli-      kosten abziehbar
     che Erhaltungsaufwendungen und außergewöhn-
     liche öffentliche Lasten (z. B. Erschließungsbeiträ-   Die Klägerin erlitt durch einen Verkehrsunfall
     ge) muss der Eigentümer übernehmen. Handelt es         auf dem Weg von ihrer ersten Tätigkeitsstätte
     sich um einen Vorbehaltsnießbrauch zu Gunsten          nach Hause erhebliche Verletzungen. Die hier-
     des bisherigen Eigentümers und erfolgt die Über-       durch verursachten Krankheitskosten, soweit sie
     tragung unentgeltlich, dann kann der Nießbrau-         nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen
                                                            wurden, machte sie als Werbungskosten bei ihren

14
Für Steuerzahler

Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend.
Das Finanzamt sowie das Finanzgericht ließen
                                                      Problemfall: Familienheim
den Werbungskostenabzug nicht zu. Der Bundes-         und Erbschaftsteuer
finanzhof hingegen erkannte die unfallbedingten
Krankheitskosten als Werbungskosten an. Zwar          Das Familienheim, in dem sich der Mittelpunkt
seien durch die Entfernungspauschale grundsätz-       des Haushalts einer Familie oder auch nur eines
lich sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezoge-       Ehepaares befindet, k ann u nter b estimmten Vo-
ne Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege        raussetzungen an den überlebenden Ehepartner
zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte          erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Lebte das
veranlasst sind. Dies gelte auch für Unfallkosten,    Ehepaar im Zeitpunkt des Todes eines Partners in
soweit es sich um echte Wegekosten handele            einem eigenen Haus, bleibt der Wert dieses Hau-
(z. B. Reparaturaufwendungen). Andere Aufwen-         ses bei der Erbschaftsteuer unberücksichtigt, wenn
dungen, insbesondere Aufwendungen in Zusam-           der überlebende Ehepartner es in den nächsten 10
menhang mit der Beseitigung/Linderung von             Jahren als Eigentümer weiter bewohnt. Das gilt
Körperschäden, die durch einen Wegeunfall zwi-        auch für eine Haushälfte, wenn der Überlebende
schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einge-      bereits vorher Miteigentümer war. Für Zweitwoh-
treten seien, werden von der Abgeltungswirkung        nungen, Ferienwohnungen gilt diese Befreiung
dagegen nicht erfasst. Solche beruflich veranlass-    nicht. Kann der erbende Ehegatte die Wohnung
ten Krankheitskosten könnten daher - neben der        aus zwingenden Gründen nicht die vollen 10 Jah-
Entfernungspauschale - als Werbungskosten ab-         re selbst nutzen, ist dies für die Befreiung nicht
gezogen werden.                                       schädlich. Zu diesen zwingenden Gründen rech-
                                                      net auch ein krankheitsbedingter Umzug in ein
                                                      Pflegeheim. Erfolgt der Umzug in ein Altersheim,
Weiterverkauf von Tickets für                         ist dies kein zwingender Grund, ebenso wenig der
                                                      Umzug in eine kleinere Wohnung oder in ein an-
das Champions League-Fina-                            deres Haus in der Nähe der Kinder. Schädlich ist
le als privates Veräußerungs-                         auf jeden Fall auch die Veräußerung oder Schen-
                                                      kung an Kinder, selbst wenn der Überlebende z. B.
geschäft                                              aufgrund eines Nießbrauchs weiter im Haus woh-
                                                      nen bleibt. Die Erbschaftsteuer fällt dann rück-
Die Kläger hatten im April 2015 über die offizi-      wirkend an. Dies kann bei den heutigen Grund-
elle UEFA-Website zwei Tickets für das Finale         stückspreisen eine erhebliche Steuernachzahlung
der UEFA Champions League in Berlin zuge-             zur Folge haben, selbst wenn keine Zinsen auf die
lost bekommen (Anschaffungskosten: 330 Euro)          Nachzahlung berechnet werden.
und diese im Mai 2015 über eine Ticketplattform
wieder veräußert. Sie erzielten mit dem Verkauf
einen Veräußerungserlös (abzüglich Gebühren) in
Höhe von 2.907 Euro. Die Kläger gingen von ei-
ner Steuerfreiheit des Veräußerungsgeschäfts aus.
Das Finanzamt erfasste den Gewinn bei deren
Einkommensteuerfestsetzung. Das Finanzgericht
teilte die Ansicht der Kläger. Der Bundesfinanzhof
folgte dem nicht. Er entschied, dass die Kläger mit
der Anschaffung und entgeltlichen Veräußerung
der Tickets innerhalb der Jahresfrist ein privates
Veräußerungsgeschäft verwirklicht haben. Die Ti-
ckets stellen insbesondere keine „Gegenstände des
täglichen Gebrauchs“ dar, sodass sie nicht von der
Besteuerung ausgenommen seien.

                                                                                                           15
Für Unternehmer und Unternehmen                                                          der KREISEL 2.-2020
                                                                                                         

     Lohnsteuerliche Behandlung                            ‹   ein tariflich geschuldeter Mindestlohn hat
     einer BahnCard durch Arbeit-                              Vorrang vor dem allgemeinen gesetzlichen
                                                               Mindestlohn;
     geber
                                                           ‹   werden Überstunden zwar geleistet, aber nicht
     Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer            vergütet oder verrechnet, liegt in der Differenz
     Verfügung zur lohnsteuerlichen Behandlung bei             ein Phantomlohn vor.
     der Beschaffung einer BahnCard durch den Ar-
     beitgeber Stellung genommen. Bei der lohnsteu-        Ganz allgemein gilt, dass die Differenz zwischen
     erlichen Behandlung der Beschaffung einer Bahn-       dem Anspruch auf Lohn oder Gehalt und dem
     Card sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden.          tatsächlich gezahlten Bruttolohn ein „Phantom-
                                                           lohn“ ist. Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
     ‹   Kommt es bei der Überlassung der BahnCard         ist auch dieser Phantomlohn in die Abrechnung
         an den Arbeitnehmer zur prognostizierten          mit einzubeziehen und es müssen dafür auch die
         Vollamortisation, d. h. die ersparten Fahrtkos-   entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträ-
         ten für Einzelfahrscheine erreichen oder über-    ge angemeldet und abgeführt werden. Eine Be-
         steigen die Kosten der BahnCard, stellt die       sonderheit besteht in diesem Zusammenhang bei
         Überlassung der BahnCard keinen Arbeits-          den Minijobbern, die ohne Festlegung einer kon-
         lohn dar.                                         kreten wöchentlichen Arbeitszeit „auf Abruf tä-
                                                           tig“ werden. Für sie gilt ab dem 1. Januar 2019 eine
     ‹   Erreichen die durch die Nutzung der überlas-      fiktive Arbeitszeit von 20 Wochenarbeitsstunden.
         senen BahnCard ersparten Fahrtkosten nach         Selbst, wenn für diese Arbeitnehmer nur der Min-
         der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe            destlohn von derzeit 9,35 Euro/Std. angesetzt
         der BahnCard deren Kosten nicht vollständig       wird, übersteigt der Monatslohn die Grenze von
         (Teilamortisation), liegt die Überlassung der     450 Euro: Es liegt dann Beitragspflicht in allen
         BahnCard nicht im überwiegenden eigenbe-          Bereichen der Sozialversicherung vor. Diese Re-
         trieblichen Interesse des Arbeitgebers. Die       gelungen gelten für laufenden Arbeitslohn, nicht
         Überlassung der BahnCard stellt in diesem         für Einmalbezüge wie Weihnachts- oder Urlaubs-
         Fall steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.           geld. In diesen Fällen werden nur die tatsächlich
                                                           geleisteten Beträge Grundlage für die Abrech-
                                                           nung. Die Abführung der Beiträge muss vom Ar-
     Wann entsteht für einen Ar-                           beitgeber sowohl für den Arbeitnehmer - als auch
     beitnehmer ein Phantomlohn?                           für den Arbeitgeberanteil erfolgen. Die Nichtab-
                                                           führung der Beiträge unterliegt gem. § 266a Abs.
     Bei dem Phantomlohn handelt es sich um einen          1 und 2 StGB dem Strafrecht. Der Strafrahmen
     Lohn oder häufiger Lohnbestandteile, die nicht        dafür beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
     ausgezahlt worden sind, obwohl der Arbeitneh-         eine Geldstrafe. Strafbar ist bereits die schlichte
     mer darauf einen Rechtsanspruch hat. Die Ursa-        Nichtzahlung, ohne weitere Verschleierungshand-
     chen, aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen      lungen. Da für den Arbeitnehmer die Steuer-
     kann, sind vielfältig:                                pflicht für Vergütungen erst bei der tatsächlichen
                                                           Zahlung entsteht, kann der Phantomlohn nicht
     ‹   so gilt in einem tarifgebundenen Unterneh-        zu Verpflichtungen führen. Das gilt auch für den
         men grundsätzlich der Tariflohn als vereinbarte   Arbeitgeber, der die Lohnsteuer abzuführen hat.
         Vergütung, wird ein geringerer Lohn gezahlt,
         ist die Differenz der Phantomlohn;

16
Für Unternehmer und Unternehmen

Gravierende Mängel bei der                           Pkw-Überlassung an Arbeit-
Kassenführung führen zu                              nehmerehegattin kann um-
Hinzuschätzung                                       satzsteuerrechtliche Folgen
                                                     haben
Der Betreiber eines Sushi-Restaurants, der die
meisten Einnahmen in bar erzielte, setzte eine
elektronische Registrierkasse älteren Baujahres      Der Kläger hatte seine Ehefrau auf geringfügiger
ein. Fiskaljournaldaten konnte die Kasse nicht       Basis (400 Euro/Monat) für Büroarbeiten und
speichern und in der Kasse zunächst gespeicher-      Kurierfahrten angestellt. Der schriftliche Arbeits-
te Daten wurden aufgrund begrenzter Speicher-        vertrag sah eine regelmäßige wöchentliche Ar-
möglichkeiten überschrieben. Die ausgedruck-         beitszeit von 9 Stunden vor. Die Ehefrau wurde
ten Tagesendsummenbons (Z-Bons) wurden am            vereinbarungsgemäß im Wesentlichen durch die
Ende des Geschäftstages aufbewahrt, aber die von     Einräumung der Möglichkeit vergütet, einen Pkw
der Kasse ausgedruckten Warengruppenberichte         unbeschränkt und selbstbeteiligungsfrei privat zu
wurden vernichtet. Für unbare Kreditkarten- und      nutzen, den sie auch für die betrieblichen Fahrten
EC-Karten-Umsätze gab es ein entsprechendes          einzusetzen hatte. Der Bundesfinanzhof vertritt
Kartenlesegerät. Im Kassensystem fand aber keine     die Auffassung, dass das zwischen dem Unter-
Trennung der baren von den unbaren Einnahmen         nehmer und seiner Ehefrau bestehende Arbeits-
statt, weshalb sämtliche Einnahmen als Barein-       verhältnis wirksam vereinbart worden ist, sodass
nahmen ausgewiesen wurden. Die Tageseinnah-          es sich bei der Gestattung der privaten Nutzung
men wurden in einem Kassenbuch erfasst, das          des ihr überlassenen Kfz um einen Bestandteil ih-
mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms        rer Vergütung gehandelt hat. Dies habe zur Fol-
erstellt wurde. Eine Außenprüfung ergab, dass        ge, dass die Gestattung der privaten Fahrzeug-
die eingesetzte Kasse Aufzeichnungsmängel auf-       benutzung als tauschähnlicher Umsatz, sowie die
weist, weil die erfassten Tageseinnahmen täglich     Veräußerung des zum Unternehmensvermögen
gelöscht würden, bis auf das Benutzerhandbuch        gehörenden Fahrzeugs der Umsatzbesteuerung
weder Organisationsunterlagen noch die Verfah-       unterworfen wurden. Der Ehemann sei aber aus
rensdokumentation zur elektronischen Regist-         der Anschaffung sowie aus den laufenden Kosten
rierkasse vorgelegt werden konnten und bar und       des Fahrzeugs zum Vorsteuerabzug berechtigt.
unbar vereinnahmte Einnahmen jeweils nicht
gesondert festgehalten würden. Es wurden daher
Hinzuschätzungen vorgenommen und der Fall
ging vor Gericht. Doch das Finanzgericht Müns-
ter stellte klar, dass eine Schätzungsbefugnis ge-
geben ist, weil die Buchführung der Besteuerung
nicht zugrunde gelegt werden kann und auch die
Höhe der vom Finanzamt vorgenommenen Hin-
zuschätzungen im Ergebnis nicht zu beanstanden
ist. Es liege ein gravierender formeller Mangel
bereits darin, dass der Betreiber des Sushi-Res-
taurants seine Aufzeichnungen mittels Tabellen-
kalkulationsprogramm (hier Standardsoftware:
Numbers für Mac) geführt hat. Des Weiteren sei
die sog. Kassensturzfähigkeit im Betrieb des Su-
shi-Restaurants nicht gewährleistet.

                                                                                                           17
Für Vereine                                                                                                                   der KREISEL 2.-2020
                                                                                                                                                  

     Steuerfolgen bei Sachspenden                                                  amtlich vorgeschriebenen Muster erstellt. Bei
                                                                                   Sachspenden muss diese Bescheinigung auch
     aus dem Betrieb an steuerbe-                                                  die Grundlagen für die Ermittlung des bestä-
     günstigte Organisationen                                                      tigten Werts enthalten. Die Sachspenden unter-
                                                                                   liegen auch der Umsatzsteuer, weil der Unter-
     Sachspenden werden z. Zt. in großem Umfang                                    nehmer beim Einkauf auch die darauf gezahlte
     durch Unternehmen aus dem Betriebsvermögen                                    Vorsteuer geltend gemacht hat. Der Wert der
     insbesondere zu karitativen Zwecken geleistet.                                Spenden richtet sich wie bei den Ertragsteuern
     Spenden an steuerbegünstigte Organisationen                                   nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt
     sind steuerlich als Entnahmen einzustufen.                                    der Spende. Auch für die Umsatzsteuer kann
     Beim Abgang aus einem Betrieb müssen sie                                      der Wert aber bis auf 0 Euro absinken, wenn
     mit dem Teilwert gewinnerhöhend angesetzt                                     z. B. bei Frischwaren das Haltbarkeitsdatum in
     werden. Handelt es sich bei den Spenden um                                    wenigen Tagen erreicht wird oder die Waren
     Waren, die der Betrieb zwecks Weiterverkauf                                   andere Mängel aufweisen. Liegt eine Wertab-
     eingekauft hat oder um hergestellte Erzeug-                                   gabe mit einer Bemessungsgrundlage von mehr
     nisse, dann gelten die Anschaffungs- oder Her-                                als 1 Euro vor, richtet sich der Steuersatz für die
     stellungskosten gleichzeitig als Teilwert. Ist seit                           Umsatzsteuer nach dem normalen Satz für die
     dem Erwerb/der Herstellung eine Preisände-                                    Ware, d. h. der Steuersatz gem. § 12 UStG von
     rung erfolgt, gilt der fiktive Einkaufspreis/Her-                             7 % oder 19 % kommt zur Anwendung.
     stellungskostenpreis im Zeitpunkt der Spende
     als Teilwert. Werden nicht mehr verkäufliche
     Waren, z. B. Lebensmittel gespendet, ist der
     Preis entsprechend geringer, evtl. ist auch ein
     Wert von 0 Euro anzusetzen. Ausnahmsweise
     kann die Sachspende auch mit ihrem Buchwert
     angesetzt werden, wenn sie an eine steuerbe-
     günstigte Körperschaft geleistet wird. Dies gilt
     aber nur, wenn die Spendenbescheinigung der
     begünstigten Organisation nicht über einen hö-
     heren Wert lautet. Stellt die empfangende Kör-
     perschaft eine Spendenbescheinigung über die
     Sachspende aus, kann der Betrag um die auf die
     Spende entfallende Umsatzsteuer erhöht wer-
     den. Der Spender kann den Wert der Sachspen-
     de als Sonderausgabe abziehen, wenn der Emp-
     fänger die Spendenbescheinigung nach dem

             IMPRESSUM – Ausgabe 2./2020/14. Jahrgang · Herausgeber: PHC Partnerschaft Haverkamp & Coll. Steuerberatungsgesellschaft,
             Stammestraße      40,    30459      Hannover,    Telefon:      0511 / 47 32 31-3,     Fax:     0511 / 47 32 31-59,     E-Mail:     info@phc-wp.de,
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