Der KREISEL - Quartal 2020
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der KREISEL 2. Quartal 2020 Hier dreht sich alles um Steuern, Sparen & Finanzen Corona Neuigkeiten - Steuerliche Behandlung der Corona-Maßnahmen - Absenkung der Umsatzsteuersätze - Corona-Krise: Werbungskostenabzug für ein Arbeitszimmer? - Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen möglich Schwerpunkt-Themen - Informationen zur Vorabpauschale und Teilfreistellung - Pflegeleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a EStG
Inhaltsverzeichnis der KREISEL 2.-2020 Nachrichten aus der Kanzlei Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schwerpunktthemen Informationen zur Vorabpauschale und Teilfreistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Pflegeleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a EStG . . . . . . . . . 5 Corona Neuigkeiten Steuerliche Behandlung der Corona-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Absenkung der Umsatzsteuersätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Corona-Soforthilfe-Maßnahmen zu unrecht erhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schnelle Hilfe durch Kurzarbeitergeld und steuerpolitische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Corona-Krise: Werbungskostenabzug für ein Arbeitszimmer? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei steuerlichen Maßnahmen . . . . . . . . . . 10 Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen möglich . . . . . 11 Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgelt bei behördlichen Infektionsschutzmaßnahmen . . . . 12 Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin handlungsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen . 12 Unterstützung für Gastronomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Erhöhung von Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Fachliche Mitteilungen Für Steuerzahler Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Abwassserkanals . . . . . . . . . . . 14 Steuerfolgen beim Nießbrauch an Grundstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Energetische Sanierungskosten: Steuerermäßigung nur mit Bescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Krankheitskosten aufgrund Wegeunfalls als Werbungskosten abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Weiterverkauf von Tickets für das Champions League-Finale als privates Veräußerungsgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Problemfall: Familienheim und Erbschaftsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Für Unternehmer und Unternehmen Lohnsteuerliche Behandlung einer BahnCard durch Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Wann entsteht für einen Arbeitnehmer ein Phantomlohn? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Gravierende Mängel bei der Kassenführung führen zu Hinzuschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Pkw-Überlassung an Arbeitnehmerehegattin kann umsatzsteuerrechtliche Folgen haben . . . . . . 17 Für Vereine Steuerfolgen bei Sachspenden aus dem Betrieb an steuerbegünstigte Organisationen . . . . . . . . . 18 Leistungsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Nachrichten aus der Kanzlei Liebe Leserinnen und Leser, Corona und die Folgen beschäftigen uns seit Mo- Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag naten und werden dies voraussichtlich auch die für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 nächsten Wochen, Monate und ggfs. Jahre tun. Nummer 1 GewStG auf 200.000 Euro er- höht. Die Regierung hat nunmehr folgende steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen Erhöhung der maximalen Bemessungs- angekündigt: grundlage der steuerlichen Forschungszula- ge auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 Der Umsatzsteuersatz wird befristet vom 1. Juli bis 2025. 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Bei der Verjährungsfrist nach § 376 AO wird die Grenze der Verfolgungsverjährung Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgen- Verjährungsfrist verlängert sowie in § 375a den Monats verschoben. AO geregelt, dass in Fällen der Steuerhin- terziehung Steueransprüche, die noch nicht Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein erfüllt, jedoch schon verjährt sind, die Ein- Kinderbonus von 300 Euro gewährt. ziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 des Strafgesetzesbuches angeord- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende net werden kann. wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und Änderung der Umsatzsteuerverteilung (§ 1 2021 angehoben. FAG). Der steuerliche Verlustrücktrag wird für das Wie zeitnah die Ankündigungen verabschiedet Jahr 2020 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro werden bleibt abzusehen. Insbesondere die Sen- (bei Zusammenveranlagung) erweitert sowie kung der Umsatzsteuer wird viele Unternehmer ein Mechanismus eingeführt, um den Ver- vor technische bzw. Umsetzungsprobleme im lustrücktrag unmittelbar finanzwirksam schon Rahmen der Rechnungstellung und der Buch- mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu ma- führung stellen und etliche Abgrenzungspro- chen. bleme mit sich bringen. Insbesondere da es sich um eine zeitlich befristete Senkung handelt. Einführung einer degressiven Abschreibung in Diese wird uns auch noch Jahre später – im Höhe von 25 %, höchstens das 2,5-fache der Rahmen von Betriebsprüfungen – beschäftigen. linearen Abschreibung für bewegliche Wirt- schaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Näheres zu einzelnen Regelungen finden Sie in Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder herge- dieser Ausgabe. Bei Fragen sprechen Sie uns stellt werden. gern an. Bei der Besteuerung der privaten Nutzung Ihnen einen schönen Sommer und bleiben Sie von Dienstwagen, die keine Kohlendioxide- gesund! mission je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von Ihr PHC Team im Juli 2020 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht. 31
Schwerpunktthema der KREISEL 2.-2020 Informationen zur Vorabpau- Die Vorabpauschale ist nicht direkt an das Fi- nanzamt zu zahlen. Sie ist ein Steuerertrag ohne schale und Teilfreistellung Geldfluss und Grundlage für die Besteuerung. Den Steuerabzug nimmt die depotführende Seit der Investmentsteuerreform zum 01. Januar Stelle vor. Diese darf die abzuführenden Beträge 2018 wird für inländische und ausländische In- direkt vom Girokonto oder einem anderen Ein- vestmentfonds, die keine oder nur eine geringe lagekonto des Anlegers einziehen. Aufgrund der Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen Besteuerung bestimmter inländischer Erträge auf haben, eine sogenannte Vorabpauschale als Be- Ebene des Fonds mit Körperschaftsteuer, soll eine steuerungsgrundlage angesetzt. Wirtschaftlich Teilfreistellung die steuerliche Vorbelastung des betrachtet handelt es sich bei der Vorabpauschale Fonds ausgleichen. Die Investmenterträge (u.a. um eine vorweggenommene Besteuerung zukünf- Vorabpauschalen) werden deshalb beim Anleger tiger Wertsteigerungen des Fondsvermögens. Die teilweise von der Besteuerung freigestellt. Gewinne sollen möglichst jährlich und nicht erst bei der Veräußerung der Anteile besteuert werden. Es ergeben sich folgende Teilfreistellungen für die Werden Anteile später vom Anleger veräußert, jeweiligen Kapitalanlagen natürlicher Personen sind die bis dahin versteuerten Vorabpauschalen im Privatvermögen: vom Veräußerungsgewinn abzuziehen, wodurch eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Durch Aktienfonds (mehr als 50% in Kapitalvermö- die Vorabpauschale erfolgt eine Mindestbesteue- gen angelegt) 30 % rung auf Anlegerebene in Höhe des sogenannten Basisertrages. Der Basisertrag für 2019 beträgt Mischfonds (mehr als 25% in Kapitalvermö- 70% des für 2019 festgesetzten Basiszinssatz von gen angelegt) 15 % 0,52% (entspricht 0,36%). Immobilienfonds (mehr als 50% in Kapitalver- Die Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2019 ist mögen angelegt) 60 % zum 02. Januar 2020 als Ertrag anzusetzen soweit: Investmenterträge, die dem inländischen Steu- der Fonds in 2019 eine ausreichende Wertstei- erabzug unterlegen haben, sind in der Steuerbe- gerung erzielt hat und scheinigung als Teil der Kapitalerträge enthalten und werden grundsätzlich nicht gesondert ausge- die Fondsausschüttungen in 2019 niedriger als wiesen. Die Teilfreistellung wird bereits vom Kre- der berechnete Basisertrag waren. ditinstitut der einbehaltenen Stelle berücksichtigt, sodass nur die Nettobeträge in der Steuerbeschei- Eine Vorabpauschale wird nicht berücksichtigt nigung angegeben sind. wenn: Beispiel: ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe Max Mustermann wohnhaft in Hannover hat für vorliegt (nur im Privatvermögen) 40.000 Euro in 2007 Anteile an dem Publikums- fonds „UniD“ – der fortlaufend 60% seines Wertes noch nicht errechnete Verluste vorhanden sind in Kapitalbeteiligungen anlegt – erworben. Er hält (nur im Privatvermögen) die Anteile im Privatvermögen. Der Rücknahme- preis der Anteile betrug am 31.12.2018 = 150.000 eine entsprechende Nichtveranlagungsbeschei- Euro und zum 31.12.2019 = 152.000 Euro. Am nigung eingereicht wurde. 10.12.2019 veräußert er seine Anteile für 153.000 Euro. 4
Schwerpunktthema Berechnung der Vorabpauschale 2019 und Be- steuerung der Veräußerung Pflegeleistungen im Rah- men der haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a EStG Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35a Absatz 2 EStG gehören Tä- tigkeiten, die mit der eigenen Haushaltsfüh- rung im Zusammenhang stehen. Die tarifli- che Einkommensteuer ermäßigt sich durch die Aufwendungen des Steuerpflichtigen um 20 %, höchstens aber um 4.000 €. Die Steu- erermäßigung kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Aufwendun- gen nicht bereits als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berück- sichtigt worden sind. So soll verhindert wer- den, dass eine doppelte steuerliche Berück- sichtigung der Aufwendungen stattfindet. Zudem sind der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung notwendig. Zu den Leis- tungen gehören die Tätigkeiten, die Mitglie- Der verbleibende Freibetrag (98.440 Euro) ist ge- der des privaten Haushalts selbst erledigen sondert festzustellen. oder für die fremde Dritte beauftragt wer- den. In der Regel gehören personenbezo- Haben Sie Fragen, sprechen Sie uns an! gene Dienstleistungen wie z.B. Frisör- oder Ihr Steuerfachangestellter - Marcus Faulhaber Kosmetikleistungen nicht zu den haushalts- nahen Dienstleistungen, auch wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Werden diese Leistungen allerdings 5
Schwerpunktthema der KREISEL 2.-2020 im Leistungskatalog der Pflegeversicherung ge- rücksichtigende Haushaltsersparnis ebenfalls als führt, können sie als Pflege- und Betreuungsleis- haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen des tungen berücksichtigt werden. Eine Feststellung §35a EStG berücksichtigt werden kann. Gegen und ein Nachweis einer Pflegebedürftigkeit oder dieses Urteil ist allerdings ein Revisionsverfahren der Bezug von Leistungen aus der Pflegekasse vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Allerdings sind hierbei nicht erforderlich. Es ist ausreichend, gibt es gerade im Bereich der außergewöhnlichen wenn die Dienstleistung zur unmittelbaren Pfle- Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistun- ge am Menschen (Grundpflege) in Anspruch ge- gen viele individuelle Sachverhalte, welche be- nommen wird. Die Steuerermäßigung steht auch rücksichtigt und bewertet werden müssen. anderen Personen zu, falls diese für die Dienst- leistung aufkommen. Da die Steuerermäßigung Falls Sie weitere Fragen zu diesem komplexen gem. § 35a EStG haushaltsbezogen ist, kann die Thema haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir wür- Ermäßigung allerdings nur einmal in Anspruch den uns freuen! genommen werden. Werden Heimkosten als au- Ihr Steuerfachwirt – Niklas Dittert ßergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, sind die Aufwendungen um eine zumutbare Belastung zu kürzen. Die somit nicht ansetzbaren Kosten können als Steuerermäßigungen im Rahmen des § 35a EStG berücksichtigt werden. Sobald bei der Heimunterbringung aufgrund von Pflege- bedürftigkeit der eigene Hausstand aufgegeben wird, sind die Kosten für die Heimunterbringung um eine Haushaltsersparnis zu kürzen. Da dieser Betrag ebenfalls nicht als außergewöhnliche Be- lastung berücksichtigt werden kann, urteilte das Finanzgericht Niedersachsen und entschied, dass die nicht als außergewöhnliche Belastung zu be- 6
Corona Neuigkeiten Steuerliche Behandlung der Co- - Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt rona-Maßnahmen es darauf an, wann die Leistung tatsächlich aus- Die Corona-Soforthilfe wurde zum Teil recht geführt worden ist (Lieferung = Verschaffung schnell und unbürokratisch an Kleinunternehmen der Verfügungsmacht, sonstige Leistung = Zeit- sowie an sogenannte Solo-Selbstständige ausge- punkt der Vollendung). Damit ist weder der Tag zahlt. Wenigen ist allerdings bekannt, wie und der Rechnungstellung noch der Tag der Zahlung ob die erhaltenen Zahlungen zu versteuern sind. maßgeblich. Die Soforthilfe unterliegt der Ertragsteuer und ist als Einnahme im Rahmen der Gewinnermitt- Es ergibt sich grundsätzlich die folgende Über- lung für das Jahr 2020 zu berücksichtigen. Für die sicht der anzuwendenden Steuersätze: evtl. Berechnung einer Vorauszahlung bleibt die gezahlte Soforthilfe allerdings unberücksichtigt. Bis zum 30.6.2020 ausgeführte Leistungen Die Soforthilfe ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Die jeweiligen auszahlenden Behörden sind dazu Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 ausgeführte verpflichtet, dem Finanzamt auf Rückfrage sowie Leistungen. Ab 1.1.2021 ausgeführte Leistun- auch von Amts wegen die Empfänger der Zah- gen lungen sowie die Höhe der gewährten Zahlung mitzuteilen. Wir möchten Sie daher bitten, die Regelsteuersatz 19 % 16 % 19 % entsprechenden Unterlagen über evtl. gezahlte Corona-Soforthilfe den Unterlagen zur Erstel- Ermäßigter Steuersatz 7 % 5% 7% lung Ihrer Steuererklärungen beizufügen. Bei Anzahlungen, die vor dem 1.7.2020 für Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Leistungen im Übergangszeitraum verein- Sie uns gerne an. nahmt werden, ist auf diese grundsätzlich der Ihr Steuerfachangestellter – Joachim Weissenberg bisherige Steuersatz anzuwenden. Wird die Leistung dann zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 erbracht, unterfällt das gesamte Entgelt jedoch dem verminderten Steuersatz, Absenkung der Umsatzsteuer- was auf der Schlussrechnung entsprechend be- rücksichtigt werden muss. Entsprechendes gilt sätze für Anzahlungen, die zwischen dem 1.7. und 31.12.2020 vereinnahmt werden und für die Für alle Unternehmer: die Schlussrechnung nach dem 31.12.2020 er- stellt wird. Die Große Koalition hat sich am 3.6.2020 zur Bewältigung der Corona-Krise auf ein umfangrei- Sämtliche Kassen- und ERP-Systeme sind auf ches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket die abgesenkten Steuersätze anzupassen. sowie ein Zukunftspaket geeinigt. Ein zentrales Element zur Stärkung der Konjunktur und Wirt- In der Buchhaltung werden neue Konten für schaftskraft soll dabei die befristete Absenkung die angepassten Steuersätze benötigt. der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 dar- Im Rahmen der Rechnungseingangsprüfung stellen. Die geplante Änderung ist vom Gesetzge- ist darauf zu achten, dass für Eingangsleis- ber zwar noch nicht umgesetzt worden, allerdings tungen im Zeitraum zwischen 1.7.2020 und führt die Absenkung der Umsatzsteuersätze zu 31.12.2020 der abgesenkte Steuersatz ausge- kurzfristigem Handlungsbedarf in Unternehmen, wiesen wird. Bei Anwendung des alten Steuer- da Systeme und Prozesse angepasst werden müs- satzes liegt in Höhe der Differenz ein zu hoher sen. Insbesondere die folgenden Aspekte sind da- Steuerausweis vor, der vom Leistungsempfän- bei zu beachten: ger nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden 7
Corona Neuigkeiten der KREISEL 2.-2020 kann, aber vom leistenden Unternehmer trotz- Corona-Soforthilfe-Maßnah- dem ans Finanzamt abzuführen ist. men zu unrecht erhalten Bei Dauerleistungen, z.B. Miet- oder Leasing- verträgen, ist darauf zu achten, dass, soweit in Die Corona-Soforthilfe-Anträge des Bundes den diesbezüglichen Verträgen Bruttoentgelte und des Land Niedersachsens konnten bis zum vereinbart wurden, diese für Leistungszeiträu- 31.05.2020 gestellt werden. Die Soforthilfe wurde me ab Juli 2020 entsprechend an die geänder- schnell und vermeintlich unkompliziert umgesetzt. te Rechtslage angepasst und die Preise für die Die sachliche Prüfung jedes Antrags und die Ent- Leistungen ggf. neu kalkuliert werden müssen, scheidung über die Bewilligung wurden von den vorausgesetzt, dass der Vorteil der Steuersatz- Bundesländern übernommen. Des Weiteren sind senkung an den Kunden weitergegeben werden die Bundesländer verpflichtet geeignete Maßnah- soll. Soweit sogenannte „Dauerrechnungen“ men zu treffen, um Missbrauch zu verhindern und vorliegen, sind diese anzupassen. aufzudecken. Der Antragsteller hat seinen vor- aussichtlichen Liquiditätsengpass prognostiziert. Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleis- Dieser wird auf der Basis seines voraussichtlichen tungen: Umsatzes sowie des betrieblichen Sach- und Fi- nanzaufwands für die drei auf die Antragstellung Am 5.6.2020 hat der Bundesrat dem Corona- folgenden Monate ermittelt. Die Höhe der Billig- Steuerhilfegesetz zugestimmt. Vom 1.7.2020 keitsleistung (Einmalzahlung) ermittelt sich aus bis 30.6.2021 ist für Restaurant- und Verpfle- der Unternehmensgröße sowie aus dem Liqui- gungsdienstleistungen der ermäßigte Steu- ditätsengpass. Auszahlung der Billigkeitsleistung ersatz anzuwenden. Getränke sind von dieser erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung und Steuersenkung allerdings ausgenommen, für Bewilligung unter Vorbehalt auf Basis der Anträ- diese greift vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die ge. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass Ermäßigung von 19 % auf 16 %. der Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens oder die tatsächliche Umsatzeinbuße doch ge- Für Restaurations- und Verpflegungsdienst- ringer war, als im Rahmen des Soforthilfe bean- leistungen (Speisen/Verzehr im Restaurant – tragt, ist das Unternehmen zu einer Rückzahlung nicht außer Haus) gelten somit folgende Steu- des überzahlten Betrags verpflichtet. Außerdem ersätze: kann es - vor allem durch die Kombination von mehreren Hilfsprogrammen, weiteren Entschä- • Bis zum 30.6.2020 ausgeführte Leistungen digungsleistungen oder Versicherungsleistungen 19 % - zu einer Überkompensation (Sie haben mehr er- halten als Sie tatsächlich benötigen) kommen. Die • Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 ausge- nachträgliche Überprüfung der Anträge, ob eine führte Leistungen 5 % Überkompensation oder gar Betrug vorliegt, wird auf der Grundlage der allgemeinen Verfahren, • Zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 ausgeführ- beispielsweise im Rahmen der Steuererklärung te Leistungen 7 % für das Jahr 2020 oder durch andere Maßnahmen, erfolgen. Für diesen Zweck sind alle für die Leis- • Ab 1.7.2021 ausgeführte Leistungen 19 % tungsgewährung relevanten Unterlagen 10 Jahre lang im Original aufzubewahren und für eine Prü- Wir hoffen, dass wir Ihnen einen ersten Überblick fung bereitzustellen. Bei vorsätzlichen oder leicht- verschaffen konnten und stehen Ihnen für Rück- fertigen Falschangaben müssen die Antragsteller fragen gerne zur Verfügung. mit Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs rechnen. Auch die Einbehaltung von entstande- nen Überkompensationen kann zur Strafverfol- gung führen. 8
Corona Neuigkeiten Die Soforthilfe ist steuerbar und nach den allge- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsal- meinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen den vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Die vollständig oder teilweise verzichtet werden Bewilligungsbehörde kann die Finanzbehörden können. Das geltende Recht verlangt, dass in über die jeweils gewährte Soforthilfe des Leis- Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Ar- tungsempfängers informieren. Eine weitere finan- beitszeitschwankungen genutzt werden, diese zielle Entlastung für die Unternehmen ist und war auch zur Vermeidung von Kurzarbeit einge- die Stundung und Herabsetzung von Vorauszah- setzt und ins Minus gefahren werden. lungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Hier ist es wichtig, dass am Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeit- Ende des Jahres Anpassungen der Vorauszahlun- nehmer können künftig Kurzarbeitergeld be- gen beantragt werden, wenn der Gewinn höher ziehen. ausfällt als vorerst aufgrund von Corona ange- nommen. Andernfalls könnte dem Steuerpflichti- Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitge- gen leichtfertige Steuerverkürzung (Steuerhinter- ber normalerweise für ihre Beschäftigten zah- ziehung) vorgeworfen werden. len müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzar- Sie uns gerne an. beit stärker für die Weiterbildung der Beschäf- Ihre Steuerfachangestellte - Marina Burre tigten zu nutzen. Gleichzeitig will das Bundesfinanzministerium eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf Schnelle Hilfe durch Kurz- den Weg bringen, um die Liquidität bei Unter- arbeitergeld und steuerpo- nehmen zu verbessern. litische Maßnahmen in der Corona-Krise Den Finanzbehörden soll die Gewährung von Stundungen von Steuerschulden erleichtert werden. Um den mit der Ausbreitung des Corona-Virus verbundenen Herausforderungen für die Wirt- Bei Unternehmen, die unmittelbar vom Coro- schaft und den Arbeitsmarkt wirksam entgegen- navirus betroffen sind, soll bis Ende des Jah- zutreten, hat die Bundesregierung am 10. März res 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Säumniszuschläge verzichtet werden. der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsför- Die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen derung (Arbeit-von-morgen-Gesetz) beschlossen. von Steuerpflichtigen anzupassen, sollen er- Der Gesetzentwurf wurde schon am 13. März leichtert werden. verabschiedet und vom Bundespräsidenten un- terzeichnet. Es soll im April 2020 in Kraft treten Das Ministerium habe die hierfür erforderliche zunächst bis Ende 2020 gelten. Abstimmung mit den Ländern eingeleitet. Zu- dem wurde ein unbegrenztes Kreditprogramm für Konkret sieht das neue Gesetz folgende Maßnah- Unternehmen angekündigt. men vor: Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindes- tens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeits- ausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft. 9
Corona Neuigkeiten der KREISEL 2.-2020 Corona-Krise: Werbungs- Berücksichtigung der Auswir- kostenabzug für ein Arbeits- kungen des Coronavirus bei zimmer? steuerlichen Maßnahmen Ob Werbungskosten für ein häusliches Arbeits- Durch das Coronavirus sind beträchtliche wirt- zimmer geltend gemacht werden können, hängt schaftliche Schäden entstanden oder werden zunächst davon ab, ob ein „Arbeitszimmer“ im noch entstehen. Um unbillige Härten bei den steuerrechtlichen Sinn zur Verfügung steht. Es Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen muss sich um einen separaten Raum handeln. zu vermeiden, wird ihnen bei Stundungs- und Ein Schreibtisch im Schlafzimmer oder Wohn- Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei Voraus- zimmer genügt nicht. Ebenso ist ein Raum, der zahlungen für Steuern durch Anpassungen ent- auch als Gästezimmer dient, kein „Arbeitszim- gegengekommen. Das Bundesfinanzministeri- mer“. Wenn in Zeiten von Corona ein Arbeit- um hat dazu Folgendes mitgeteilt: nehmer von seinem Arbeitgeber empfohlen be- kommen hat, in den nächsten Tagen/Wochen Nachweislich unmittelbar und nicht unerheb- von Zuhause zu arbeiten, das Bürogebäude aber lich betroffene Steuerpflichtige können bis nach wie vor offen ist, könnte er also auch an zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung seinen üblichen Arbeitsort gehen. Wer aber ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der lieber im Homeoffice arbeitet, kann „keinen“ bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder Werbungskostenabzug geltend machen, da ein fällig werdenden Steuern, die von den Lan- anderer Arbeitsplatz vorhanden und zugänglich desfinanzbehörden im Auftrag des Bundes wäre. Muss jedoch ein Arbeitnehmer auf An- verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpas- ordnung des Arbeitgebers in den nächsten Ta- sung der Vorauszahlungen auf die Einkom- gen/Wochen von Zuhause aus arbeiten, weil das men- und Körperschaftsteuer stellen. Diese Bürogebäude abgesperrt ist und es keiner betre- Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil ten darf, ist ein Werbungskostenabzug möglich, die Steuerpflichtigen die entstandenen Schä- da kein anderer Arbeitsplatz zugänglich ist. den wertmäßig nicht im Einzelnen nach- weisen können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Zu beachten ist: Steueransprüche gegen den Steuerschuldner können nicht gestundet werden, soweit ein Dritter (Entrichtungspflichtiger) die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu ent- richten, insbesondere einzubehalten und ab- zuführen hat. Die Stundung des Haftungsan- spruchs gegen den Entrichtungspflichtigen ist ausgeschlossen, soweit er Steuerabzugs- beträge einbehalten oder Beträge, die eine Steuer enthalten, eingenommen hat. Anträge auf Stundung der nach dem 31. De- zember 2020 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 be- treffen, sind besonders zu begründen. 10
Corona Neuigkeiten Wird dem Finanzamt aufgrund Mitteilung Herabsetzung des Gewerbe- des Vollstreckungsschuldners oder auf ande- re Weise bekannt, dass der Vollstreckungs- steuermessbetrages für Zwe- schuldner unmittelbar und nicht unerheblich cke der Vorauszahlungen mög- betroffen ist, soll bis zum 31. Dezember 2020 lich von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rück- ständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig Die obersten Finanzbehörden der Länder haben werdenden Steuern im Sinne des ersten Punkts gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen abgesehen werden. In den betreffenden Fällen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswir- sind die im Zeitraum ab dem Zeitpunkt der kungen des Corona-Virus veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung dieses Schreibens bis zum 31. Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge Zwecke der Vorauszahlungen gilt Folgendes: für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 zu Das Finanzamt kann bei Kenntnis veränderter erlassen. Die Finanzämter können den Erlass Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags durch Allgemeinverfügung regeln. für den laufenden Erhebungszeitraum die An- passung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Für die mittelbar Betroffenen gelten die allge- veranlassen. Das gilt insbesondere für die Fäl- meinen Grundsätze. le, in denen das Finanzamt Einkommensteu- er- und Körperschaftsteuervorauszahlungen anpasst. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können Steuerbefreiung für Beihilfen bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung und Unterstützungen für Ar- ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung beitnehmer des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflich- Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in tigen die entstandenen Schäden wertmäßig der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember nicht im Einzelnen nachweisen können. Wenn 2020 zur Abmilderung der zusätzlichen Belas- das Finanzamt eine Festsetzung des Gewerbe- tungen in der Corona-Krise Beihilfen und Un- steuermessbetrags für Zwecke der Vorauszah- terstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 lungen vornimmt, ist die betreffende Gemeinde Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und hieran bei der Festsetzung ihrer Gewerbesteuer- Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass Vorauszahlungen gebunden. Für etwaige Stun- diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Ar- dungs- und Erlassanträge gilt auch im Hinblick beitslohn geleistet werden. Das geht aus einem auf einen möglichen Zusammenhang mit Aus- Schreiben des Bundesfinanzministeriums her- wirkungen des Coronavirus, dass diese an die vor. Arbeitgeberseitig geleistete Zuschüsse zum Gemeinden und nur dann an das zuständige Fi- Kurzarbeitergeld fallen nicht unter diese Steu- nanzamt zu richten sind, wenn die Festsetzung erbefreiung, genauso wenig Zuschüsse, die der und Erhebung der Gewerbesteuer nicht den Arbeitgeber als Ausgleich zum Kurzarbeiter- Gemeinden übertragen worden ist. geld wegen Überschreitens der Beitragsbemes- sungsgrenze leistet. Die steuerfreien Leistungen müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Andere Steuerbefreiungen, Bewertungsver- günstigungen oder Pauschalbesteuerungsmög- lichkeiten bleiben hiervon unberührt und kön- nen neben der hier aufgeführten Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden. 11
Corona Neuigkeiten der KREISEL 2.-2020 Anspruch eines Arbeitneh- Unternehmen, Genossenschaf- mers auf Entgelt bei behörd- ten, Vereine und Wohnungsei- lichen Infektionsschutzmaß- gentümergemeinschaften wei- nahmen terhin handlungsfähig Wenn ein Arbeitnehmer Adressat einer behörd- Die vom Deutschen Bundestag anlässlich der lichen Maßnahme ist, wie z. B. Tätigkeitsverbot Corona-Krise beschlossene gesetzliche Rege- oder Quarantäne, kann er einen Entgeltan- lung, mit der die Handlungs- und Beschluss- spruch gegen seinen Arbeitgeber haben. Das fähigkeit von Aktiengesellschaften und vielen Bundesarbeitsministerium weist darauf hin, weiteren Rechtsformen sichergestellt wird, trat dass aus Sicht des Bundesgerichtshofs in einem am 28. März 2020 in Kraft und gilt bis Ende solchen Fall ein vorübergehender, in der Person 2021: Erstmals sind virtuelle Hauptversamm- des Arbeitnehmers liegender Verhinderungs- lungen von Aktiengesellschaften möglich. Da- grund bestehen kann, der den Arbeitgeber trotz mit können die betroffenen Rechtsformen, also Wegfalls der Pflicht zur Arbeitsleistung zur etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossen- Entgeltfortzahlung verpflichtet (§ 616 BGB). schaften, Vereine und Wohnungseigentümerge- Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von meinschaften, auch bei weiterhin bestehenden den Umständen des Einzelfalles ab (BGH-Az.: Beschränkungen der Versammlungsmöglich- III ZR 43/77, hier: für höchstens 6 Wochen). In keiten erforderliche Beschlüsse fassen und blei- Fällen, in denen die gesetzliche Regelung durch ben so handlungsfähig. Einzel- oder Tarifvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen ist oder aus anderen Gründen nicht greift, besteht in vielen Konstellationen ein Verlängerung der Erklärungs- öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch. frist für vierteljährliche und Personen, die als Ansteckungsverdächtige auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamts monatliche Lohnsteueranmel- isoliert werden und deshalb einen Verdienst- dungen ausfall erleiden, erhalten eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Entschä- Arbeitgeber können durch das Coronavirus digung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. unverschuldet daran gehindert sein, die mo- Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe natlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer- des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Das siebten Woche an wird sie in Höhe des Kran- Bundesfinanzministerium hat in einem Sch- kengeldes gewährt. Arbeitnehmer erhalten von reiben vom 22.04.2020 erklärt: ihrem Arbeitgeber für die Dauer der Isolierung, Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe längstens für sechs Wochen, eine Entschädi- der Lohnsteuer-Anmeldungen während der gung in Höhe des Nettolohns. Die ausgezahlten Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlän- Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag er- gert werden, soweit sie selbst oder der mit der stattet. Nach sechs Wochen zahlt der Staat in Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Höhe des Krankengeldes weiter. Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen. 12
Corona Neuigkeiten Unterstützung für Gastrono- übersteigen. Werde mehr gezahlt, müsse nur der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden. mie Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in den Bundestag eingebracht und zügig behandelt wer- Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restau- den. rants und Gaststätten soll von 19 auf 7 Prozent abgesenkt werden. Ziel ist es, das Gastronomiege- werbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unter- Bezugsdauer für Kurzarbei- stützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen tergeld verlängert der Corona-Beschränkungen zu mildern. Die Re- gelung soll ein Jahr lang gelten: vom 01.07.2020 Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird - wenn bis 30.06.2021. der Anspruch schon vor dem 31.12.2019 bestand - von 12 auf 21 Monate bis längstens 31.12.2020 verlängert. Das hat das Bundesministerium für Erhöhung von Kurzarbeiter- Arbeit und Soziales am 16.04.2020 beschlossen. geld in der Corona-Krise Bislang galt, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld auf die Dauer von zwölf Monaten beschränkt ist. Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Jedoch waren in der Vergangenheit bei rückläu- Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: figer Konjunktur schon etliche Unternehmen ge- Der Bundesrat hat am 15.05.2020 dem sog. Sozi- zwungen gewesen, wegen gesunkener Kapazitäten alschutz-Paket II zugestimmt. Es sieht u. a. eine auch ihr Arbeitsvolumen zu reduzieren und Kurz- Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. arbeit anzumelden sowie Kurzarbeitergeld zu be- antragen. Die Folge: Werden solche Unternehmen Folgende Erhöhungen wurden beschlossen: nunmehr auch noch massiv von den wirtschaft- lichen Auswirkungen der Corona-Pandemie be- Das Kurzarbeitergeld wird erhöht, und zwar troffen, ist das Risiko groß, dass die zwölfmonatige abhängig von der Dauer der Kurzarbeit. Bisher Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld noch wäh- zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzar- rend der Corona-Pandemie ausläuft. Dann müss- beit 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des te das Unternehmen erst drei Monate warten, um Lohnausfalls. erneut Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Hierauf hat das Bundes- Ab dem vierten Monat des Bezugs soll das arbeitsministerium nun mit der Verlängerung der Kurzarbeitergeld für kinderlose Beschäftigte, Bezugsdauer reagiert („Verordnung über die Be- die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger zugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ - KugBeV). arbeiten, auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohn- Für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurz- ausfalls erhöht werden. arbeitergeld bis zum 31.12.2019 entstanden ist, wird über die normale Bezugsdauer von zwölf Bei Beschäftigten mit Kindern, die derzeit um Monaten hinaus die Bezugsdauer auf bis zu 21 mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, be- Monate verlängert. läuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Die Bezugsdauer gilt längstens bis 31.12.2020. Monat des Bezugs auf 87 Prozent. Die geänderte Verordnung ist rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Hinweis: Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, Die Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzar- die Unternehmen zwischen dem 01.01.2020 und beit betrifft nicht im Kern „Corona-geschädigte“ dem 31.12.2020 geleistet haben, sollen steuerfrei Unternehmen, sondern solche, die bereits vor dem bleiben. Voraussetzung soll sein, dass Aufsto- 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ckungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 waren und deshalb Kurzarbeit anmelden mussten. Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht 13
Für Steuerzahler der KREISEL 2.-2020 Steuerliche Behandlung von cher die Absetzung für Abnutzung (AfA) wei- terführen, wie bisher als Eigentümer. Bei einem Aufwendungen zur Sanierung Zuwendungsnießbrauch hat der Nießbraucher eines Abwassserkanals keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude getragen und kann keine AfA abzie- Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwen- hen. Der Grundstückseigentümer ebenfalls nicht, dungen für die (Erst- oder Zweit-) Herstellung weil er keine Einkünfte aus dem Grundstück er- von Zuleitungsanlagen eines Gebäudes zum öf- zielt. Mit dem Ende des Nießbrauchs durch den fentlichen Kanal zu den Herstellungskosten des Tod des Berechtigten geht die ursprüngliche Gebäudes gehören, soweit die Kosten für Anlagen AfA-Basis auf den Eigentümer über, der die AfA auf privatem Grund und nicht für Anlagen der weiterführen kann. Gemeinde außerhalb des Grundstücks entstanden sind. Aufwendungen für die Ersetzung, Moderni- sierung oder (ggf. teilweise) Instandsetzung einer Energetische Sanierungskos- vorhandenen und funktionsfähigen Kanalisation ten: Steuerermäßigung nur seien demgegenüber - als Werbungskosten oder Betriebsausgaben - sofort abziehbar, da sie weder mit Bescheinigung zu den Anschaffungs- noch zu den Herstellungs- kosten zählen, sondern lediglich der Erhaltung des Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem Grundstücks dienen. Die Kläger hatten im Zuge Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab des Abrisses eines Einfamilienhauses und Neubaus diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten, wenn eines zur Vermietung vorgesehenen Zweifamili- das Fachunternehmen eine entsprechende Be- enhauses Aufwendungen als sofort abzugsfähige scheinigung ausstellt. Dafür muss ein „amtlicher Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht. Die Vordruck“ verwendet werden, den das Bundesfi- Kosten waren für die verpflichtende Erneuerung nanzministerium aktuell veröffentlicht hat. Die des durch Wurzeleinwuchs beschädigten An- Steuerermäßigung gilt für energetische Sanie- schlusskanals vom auf dem eigenen Grundstück rungsmaßnahmen, mit denen nach dem 31. De- befindlichen Schacht bis hin zum sich auf den zember 2019 begonnen wurde. Pro Objekt beträgt öffentlichen Grund unter der Straße befindlichen die Steuerermäßigung 20 % der Aufwendungen, Hauptkanal angefallen. Der Bundesfinanzhof war insgesamt maximal 40.000 Euro. Allerdings wird hingegen der Ansicht, dass die Kläger diese nur als der Abzug von der Steuerschuld über drei Jahre Herstellungskosten absetzen konnten. verteilt. In dem Jahr, in dem die Baumaßnahme fertiggestellt wurde, sowie im folgenden Kalen- derjahr können bis zu 7 % der Aufwendungen - Steuerfolgen beim Nieß- höchstens jeweils 14.000 Euro - und im darauf- brauch an Grundstücken folgenden Kalenderjahr 6 % der Aufwendungen - höchstens 12.000 Euro - steuermindernd gel- Bei der Übertragung eines Grundstücks unter tend gemacht werden. Nießbrauchsvorbehalt hat der Nießbrauchsbe- rechtigte das Recht an allen Nutzungsmöglichkei- ten, d. h. er kann das Grundstück selbst bewohnen Krankheitskosten aufgrund oder darauf einen Betrieb ausüben, aber auch das Wegeunfalls als Werbungs- Grundstück ganz oder teilweise vermieten. Die laufenden Kosten hat er zu tragen, außergewöhnli- kosten abziehbar che Erhaltungsaufwendungen und außergewöhn- liche öffentliche Lasten (z. B. Erschließungsbeiträ- Die Klägerin erlitt durch einen Verkehrsunfall ge) muss der Eigentümer übernehmen. Handelt es auf dem Weg von ihrer ersten Tätigkeitsstätte sich um einen Vorbehaltsnießbrauch zu Gunsten nach Hause erhebliche Verletzungen. Die hier- des bisherigen Eigentümers und erfolgt die Über- durch verursachten Krankheitskosten, soweit sie tragung unentgeltlich, dann kann der Nießbrau- nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wurden, machte sie als Werbungskosten bei ihren 14
Für Steuerzahler Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Das Finanzamt sowie das Finanzgericht ließen Problemfall: Familienheim den Werbungskostenabzug nicht zu. Der Bundes- und Erbschaftsteuer finanzhof hingegen erkannte die unfallbedingten Krankheitskosten als Werbungskosten an. Zwar Das Familienheim, in dem sich der Mittelpunkt seien durch die Entfernungspauschale grundsätz- des Haushalts einer Familie oder auch nur eines lich sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezoge- Ehepaares befindet, k ann u nter b estimmten Vo- ne Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege raussetzungen an den überlebenden Ehepartner zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Lebte das veranlasst sind. Dies gelte auch für Unfallkosten, Ehepaar im Zeitpunkt des Todes eines Partners in soweit es sich um echte Wegekosten handele einem eigenen Haus, bleibt der Wert dieses Hau- (z. B. Reparaturaufwendungen). Andere Aufwen- ses bei der Erbschaftsteuer unberücksichtigt, wenn dungen, insbesondere Aufwendungen in Zusam- der überlebende Ehepartner es in den nächsten 10 menhang mit der Beseitigung/Linderung von Jahren als Eigentümer weiter bewohnt. Das gilt Körperschäden, die durch einen Wegeunfall zwi- auch für eine Haushälfte, wenn der Überlebende schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einge- bereits vorher Miteigentümer war. Für Zweitwoh- treten seien, werden von der Abgeltungswirkung nungen, Ferienwohnungen gilt diese Befreiung dagegen nicht erfasst. Solche beruflich veranlass- nicht. Kann der erbende Ehegatte die Wohnung ten Krankheitskosten könnten daher - neben der aus zwingenden Gründen nicht die vollen 10 Jah- Entfernungspauschale - als Werbungskosten ab- re selbst nutzen, ist dies für die Befreiung nicht gezogen werden. schädlich. Zu diesen zwingenden Gründen rech- net auch ein krankheitsbedingter Umzug in ein Pflegeheim. Erfolgt der Umzug in ein Altersheim, Weiterverkauf von Tickets für ist dies kein zwingender Grund, ebenso wenig der Umzug in eine kleinere Wohnung oder in ein an- das Champions League-Fina- deres Haus in der Nähe der Kinder. Schädlich ist le als privates Veräußerungs- auf jeden Fall auch die Veräußerung oder Schen- kung an Kinder, selbst wenn der Überlebende z. B. geschäft aufgrund eines Nießbrauchs weiter im Haus woh- nen bleibt. Die Erbschaftsteuer fällt dann rück- Die Kläger hatten im April 2015 über die offizi- wirkend an. Dies kann bei den heutigen Grund- elle UEFA-Website zwei Tickets für das Finale stückspreisen eine erhebliche Steuernachzahlung der UEFA Champions League in Berlin zuge- zur Folge haben, selbst wenn keine Zinsen auf die lost bekommen (Anschaffungskosten: 330 Euro) Nachzahlung berechnet werden. und diese im Mai 2015 über eine Ticketplattform wieder veräußert. Sie erzielten mit dem Verkauf einen Veräußerungserlös (abzüglich Gebühren) in Höhe von 2.907 Euro. Die Kläger gingen von ei- ner Steuerfreiheit des Veräußerungsgeschäfts aus. Das Finanzamt erfasste den Gewinn bei deren Einkommensteuerfestsetzung. Das Finanzgericht teilte die Ansicht der Kläger. Der Bundesfinanzhof folgte dem nicht. Er entschied, dass die Kläger mit der Anschaffung und entgeltlichen Veräußerung der Tickets innerhalb der Jahresfrist ein privates Veräußerungsgeschäft verwirklicht haben. Die Ti- ckets stellen insbesondere keine „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ dar, sodass sie nicht von der Besteuerung ausgenommen seien. 15
Für Unternehmer und Unternehmen der KREISEL 2.-2020 Lohnsteuerliche Behandlung ein tariflich geschuldeter Mindestlohn hat einer BahnCard durch Arbeit- Vorrang vor dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn; geber werden Überstunden zwar geleistet, aber nicht Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer vergütet oder verrechnet, liegt in der Differenz Verfügung zur lohnsteuerlichen Behandlung bei ein Phantomlohn vor. der Beschaffung einer BahnCard durch den Ar- beitgeber Stellung genommen. Bei der lohnsteu- Ganz allgemein gilt, dass die Differenz zwischen erlichen Behandlung der Beschaffung einer Bahn- dem Anspruch auf Lohn oder Gehalt und dem Card sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden. tatsächlich gezahlten Bruttolohn ein „Phantom- lohn“ ist. Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Kommt es bei der Überlassung der BahnCard ist auch dieser Phantomlohn in die Abrechnung an den Arbeitnehmer zur prognostizierten mit einzubeziehen und es müssen dafür auch die Vollamortisation, d. h. die ersparten Fahrtkos- entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträ- ten für Einzelfahrscheine erreichen oder über- ge angemeldet und abgeführt werden. Eine Be- steigen die Kosten der BahnCard, stellt die sonderheit besteht in diesem Zusammenhang bei Überlassung der BahnCard keinen Arbeits- den Minijobbern, die ohne Festlegung einer kon- lohn dar. kreten wöchentlichen Arbeitszeit „auf Abruf tä- tig“ werden. Für sie gilt ab dem 1. Januar 2019 eine Erreichen die durch die Nutzung der überlas- fiktive Arbeitszeit von 20 Wochenarbeitsstunden. senen BahnCard ersparten Fahrtkosten nach Selbst, wenn für diese Arbeitnehmer nur der Min- der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe destlohn von derzeit 9,35 Euro/Std. angesetzt der BahnCard deren Kosten nicht vollständig wird, übersteigt der Monatslohn die Grenze von (Teilamortisation), liegt die Überlassung der 450 Euro: Es liegt dann Beitragspflicht in allen BahnCard nicht im überwiegenden eigenbe- Bereichen der Sozialversicherung vor. Diese Re- trieblichen Interesse des Arbeitgebers. Die gelungen gelten für laufenden Arbeitslohn, nicht Überlassung der BahnCard stellt in diesem für Einmalbezüge wie Weihnachts- oder Urlaubs- Fall steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. geld. In diesen Fällen werden nur die tatsächlich geleisteten Beträge Grundlage für die Abrech- nung. Die Abführung der Beiträge muss vom Ar- Wann entsteht für einen Ar- beitgeber sowohl für den Arbeitnehmer - als auch beitnehmer ein Phantomlohn? für den Arbeitgeberanteil erfolgen. Die Nichtab- führung der Beiträge unterliegt gem. § 266a Abs. Bei dem Phantomlohn handelt es sich um einen 1 und 2 StGB dem Strafrecht. Der Strafrahmen Lohn oder häufiger Lohnbestandteile, die nicht dafür beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder ausgezahlt worden sind, obwohl der Arbeitneh- eine Geldstrafe. Strafbar ist bereits die schlichte mer darauf einen Rechtsanspruch hat. Die Ursa- Nichtzahlung, ohne weitere Verschleierungshand- chen, aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen lungen. Da für den Arbeitnehmer die Steuer- kann, sind vielfältig: pflicht für Vergütungen erst bei der tatsächlichen Zahlung entsteht, kann der Phantomlohn nicht so gilt in einem tarifgebundenen Unterneh- zu Verpflichtungen führen. Das gilt auch für den men grundsätzlich der Tariflohn als vereinbarte Arbeitgeber, der die Lohnsteuer abzuführen hat. Vergütung, wird ein geringerer Lohn gezahlt, ist die Differenz der Phantomlohn; 16
Für Unternehmer und Unternehmen Gravierende Mängel bei der Pkw-Überlassung an Arbeit- Kassenführung führen zu nehmerehegattin kann um- Hinzuschätzung satzsteuerrechtliche Folgen haben Der Betreiber eines Sushi-Restaurants, der die meisten Einnahmen in bar erzielte, setzte eine elektronische Registrierkasse älteren Baujahres Der Kläger hatte seine Ehefrau auf geringfügiger ein. Fiskaljournaldaten konnte die Kasse nicht Basis (400 Euro/Monat) für Büroarbeiten und speichern und in der Kasse zunächst gespeicher- Kurierfahrten angestellt. Der schriftliche Arbeits- te Daten wurden aufgrund begrenzter Speicher- vertrag sah eine regelmäßige wöchentliche Ar- möglichkeiten überschrieben. Die ausgedruck- beitszeit von 9 Stunden vor. Die Ehefrau wurde ten Tagesendsummenbons (Z-Bons) wurden am vereinbarungsgemäß im Wesentlichen durch die Ende des Geschäftstages aufbewahrt, aber die von Einräumung der Möglichkeit vergütet, einen Pkw der Kasse ausgedruckten Warengruppenberichte unbeschränkt und selbstbeteiligungsfrei privat zu wurden vernichtet. Für unbare Kreditkarten- und nutzen, den sie auch für die betrieblichen Fahrten EC-Karten-Umsätze gab es ein entsprechendes einzusetzen hatte. Der Bundesfinanzhof vertritt Kartenlesegerät. Im Kassensystem fand aber keine die Auffassung, dass das zwischen dem Unter- Trennung der baren von den unbaren Einnahmen nehmer und seiner Ehefrau bestehende Arbeits- statt, weshalb sämtliche Einnahmen als Barein- verhältnis wirksam vereinbart worden ist, sodass nahmen ausgewiesen wurden. Die Tageseinnah- es sich bei der Gestattung der privaten Nutzung men wurden in einem Kassenbuch erfasst, das des ihr überlassenen Kfz um einen Bestandteil ih- mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms rer Vergütung gehandelt hat. Dies habe zur Fol- erstellt wurde. Eine Außenprüfung ergab, dass ge, dass die Gestattung der privaten Fahrzeug- die eingesetzte Kasse Aufzeichnungsmängel auf- benutzung als tauschähnlicher Umsatz, sowie die weist, weil die erfassten Tageseinnahmen täglich Veräußerung des zum Unternehmensvermögen gelöscht würden, bis auf das Benutzerhandbuch gehörenden Fahrzeugs der Umsatzbesteuerung weder Organisationsunterlagen noch die Verfah- unterworfen wurden. Der Ehemann sei aber aus rensdokumentation zur elektronischen Regist- der Anschaffung sowie aus den laufenden Kosten rierkasse vorgelegt werden konnten und bar und des Fahrzeugs zum Vorsteuerabzug berechtigt. unbar vereinnahmte Einnahmen jeweils nicht gesondert festgehalten würden. Es wurden daher Hinzuschätzungen vorgenommen und der Fall ging vor Gericht. Doch das Finanzgericht Müns- ter stellte klar, dass eine Schätzungsbefugnis ge- geben ist, weil die Buchführung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann und auch die Höhe der vom Finanzamt vorgenommenen Hin- zuschätzungen im Ergebnis nicht zu beanstanden ist. Es liege ein gravierender formeller Mangel bereits darin, dass der Betreiber des Sushi-Res- taurants seine Aufzeichnungen mittels Tabellen- kalkulationsprogramm (hier Standardsoftware: Numbers für Mac) geführt hat. Des Weiteren sei die sog. Kassensturzfähigkeit im Betrieb des Su- shi-Restaurants nicht gewährleistet. 17
Für Vereine der KREISEL 2.-2020 Steuerfolgen bei Sachspenden amtlich vorgeschriebenen Muster erstellt. Bei Sachspenden muss diese Bescheinigung auch aus dem Betrieb an steuerbe- die Grundlagen für die Ermittlung des bestä- günstigte Organisationen tigten Werts enthalten. Die Sachspenden unter- liegen auch der Umsatzsteuer, weil der Unter- Sachspenden werden z. Zt. in großem Umfang nehmer beim Einkauf auch die darauf gezahlte durch Unternehmen aus dem Betriebsvermögen Vorsteuer geltend gemacht hat. Der Wert der insbesondere zu karitativen Zwecken geleistet. Spenden richtet sich wie bei den Ertragsteuern Spenden an steuerbegünstigte Organisationen nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt sind steuerlich als Entnahmen einzustufen. der Spende. Auch für die Umsatzsteuer kann Beim Abgang aus einem Betrieb müssen sie der Wert aber bis auf 0 Euro absinken, wenn mit dem Teilwert gewinnerhöhend angesetzt z. B. bei Frischwaren das Haltbarkeitsdatum in werden. Handelt es sich bei den Spenden um wenigen Tagen erreicht wird oder die Waren Waren, die der Betrieb zwecks Weiterverkauf andere Mängel aufweisen. Liegt eine Wertab- eingekauft hat oder um hergestellte Erzeug- gabe mit einer Bemessungsgrundlage von mehr nisse, dann gelten die Anschaffungs- oder Her- als 1 Euro vor, richtet sich der Steuersatz für die stellungskosten gleichzeitig als Teilwert. Ist seit Umsatzsteuer nach dem normalen Satz für die dem Erwerb/der Herstellung eine Preisände- Ware, d. h. der Steuersatz gem. § 12 UStG von rung erfolgt, gilt der fiktive Einkaufspreis/Her- 7 % oder 19 % kommt zur Anwendung. stellungskostenpreis im Zeitpunkt der Spende als Teilwert. Werden nicht mehr verkäufliche Waren, z. B. Lebensmittel gespendet, ist der Preis entsprechend geringer, evtl. ist auch ein Wert von 0 Euro anzusetzen. Ausnahmsweise kann die Sachspende auch mit ihrem Buchwert angesetzt werden, wenn sie an eine steuerbe- günstigte Körperschaft geleistet wird. Dies gilt aber nur, wenn die Spendenbescheinigung der begünstigten Organisation nicht über einen hö- heren Wert lautet. Stellt die empfangende Kör- perschaft eine Spendenbescheinigung über die Sachspende aus, kann der Betrag um die auf die Spende entfallende Umsatzsteuer erhöht wer- den. Der Spender kann den Wert der Sachspen- de als Sonderausgabe abziehen, wenn der Emp- fänger die Spendenbescheinigung nach dem IMPRESSUM – Ausgabe 2./2020/14. Jahrgang · Herausgeber: PHC Partnerschaft Haverkamp & Coll. Steuerberatungsgesellschaft, Stammestraße 40, 30459 Hannover, Telefon: 0511 / 47 32 31-3, Fax: 0511 / 47 32 31-59, E-Mail: info@phc-wp.de, Internet: www.phc-wp.de · Satz- und Druck: www.medien-zirkel.de - Agentur für Digital- und Printmedien· Haftungsausschluss: Wir haben diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass wir für eventuell enthaltene Informationsfehler keine 18 Haftung übernehmen. Die fachlichen Informationen sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
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