Flächennutzungsplanänderung "Wild- und Freizeitpark Willingen"
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Gemeinde Willingen (Upland) Ortsteil Willingen Flächennutzungsplanänderung „Wild- und Freizeitpark Willingen" Teil A: Begründung gem. § 2a BauGB Teil B: Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB (als Konzeptentwurf) Teil C: Planteil Vorentwurf der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB März 2021 Bearbeitung:
Inhalt Seite A 1 Allgemeine Planungsvoraussetzungen .......................................................1 1.1 Planungsanlass ...............................................................................................1 1.2 Räumliche Lage und Abgrenzung des Plangebiets .........................................1 1.3 Planungsrechtlicher Rahmen und Verfahrensschritte .....................................2 1.4 Bodenschutz in der Bauleitplanung .................................................................3 1.4.1 Vorrang der Innenentwicklung und Umwidmungssperrklausel ........................3 2 Konzept...........................................................................................................4 3 Planerische Rahmenbedingungen ...............................................................6 3.1 Regionalplan Nordhessen (RPN) ....................................................................6 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................8 3.2.1 Grünordnung und naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich..........................9 3.3 Bebauungspläne ..............................................................................................9 3.4 Sonstige fachgesetzlichen Anforderungen ......................................................9 3.4.1 FFH-Gebiet „Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen“ ........9 3.5 Klimaschutz und Klimaanpassung ...................................................................9 4 Flächenbilanz ...............................................................................................10 Abbildungen Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM........................................................... 1 Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde)................................................................. 2 Abbildung 3: Nutzungskategorien des Parkgeländes auf DOP-Grundlage (Gemeinde) .............. 4 Abbildung 4: Lageplan des Parks (gesüdet)................................................................................. 5 Abbildung 5: RPN 2009 - Ausschnitt ............................................................................................ 6 Abbildung 6: Flächennutzungsplan - vor der Änderung ............................................................... 8 Abbildung 7: Flächennutzungsplan - nach der Änderung............................................................. 8 Teil B: Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB (als Konzeptentwurf) Teil C: Planteil Hinweis: Dieses Dokument enthält rechtlich geschützte Informationen. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 1 1 Allgemeine Planungsvoraussetzungen 1.1 Planungsanlass Die Eigentümer des Grundstückes Ge- markung Willingen, Flur 13, Flurstück 11/5 beabsichtigen, die Nutzung des im Wild- und Freizeitpark vorhandenen Pavil- lons, in dem sich derzeit das Lehr- und Schulungsmaterial für Umwelt und Natur befindet, umzunutzen. Für die Zukunft ist es geplant, hier zusätz- lich einen Kiosk unterzubringen, welcher Eis, Kaffee & Kuchen und nicht- alkoholische Kaltgetränke sowie Fla- schenbier anbietet. Des Weiteren sollen Sitzmöglichkeiten für ca. 40 Personen entstehen. Das Lehr- und Schulungsma- terial wird auch weiterhin im Pavillon ver- bleiben. Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich von Willingen. Die be- troffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Fläche für die Landwirtschaft" und als „Grünlandfläche" dargestellt. Eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist nicht möglich, so dass für die Realisierung des Vorhabens eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen muss. Der Neubau dient der Entwicklung des Wild- und Freizeitparks und damit der langfristi- gen Sicherung eines beliebten Ausflugziels in der Gemeinde Willingen (Upland) und ist insofern von öffentlichem Interesse. Der seit vielen Jahren bestehende Wild- und Freizeitpark Willingen soll daher nun in seinem Bestand in die Darstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Willingen (Upland) aufgenommen werden. Damit soll aus kommunalplanerischer Sicht eine Be- reinigung und Klarstellung des Flächen- und Nutzungskonzeptes erfolgen. Darüber hinaus soll mit der Anpassung der Flächendarstellung der „öffentliche Belang" manifes- tiert und damit die Grundlage für die Genehmigung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB geschaffen werden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Usseln) hat daher in ihrer Sitzung am 17.09.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Flächennutzungsplanände- rung "Wild- und Freizeitpark Willingen“ im Ortsteil Willingen beschlossen. 1.2 Räumliche Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet liegt südlich des Kernorts und umfasst das gesamte Parkgelände: Im Zentrum die Stellplatzanlage mit mehreren baulichen Anlagen (z.B. Kasse/ Souvenir- shop, Jagdmuseum, WC-Anlage und Restaurant) und den umliegenden, zahlreichen und weitläufigen Freigehegen und Märchenwald. Die Flächen sind zum einen im Besitz der Betreiber bzw. wurden jüngst wieder langfristig durch Pacht gesichert. Der Geltungsbereich des Plangebiets besitzt somit eine Größe von rd. 9,3 ha. Die verkehrliche Erschließung ist über die bestehende Zufahrt im Westen, die das Plangebiet über die Straße Am Ettelsberg an die Kernortslage und die B 251 (Briloner Straße) anbindet, gesichert. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 2 Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde) Hinweis: Aufgrund der großen Abweichung zwischen der Kartengrundlage des aktuel- len Flächennutzungsplans und dem Luftbild bzw. des Amtlichen Liegenschaftskataster- informationssystems (ALKIS) wird auf obiger Abbildung die tatsächliche Abgrenzung des Parkgeländes auf ALKIS-Grundlage dargestellt, so dass die tatsächlichen Grenzen sichtbar werden. 1.3 Planungsrechtlicher Rahmen und Verfahrensschritte Die Bauleitplanung wird im 2-stufigen Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB aufge- stellt. Folgende gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte hat der Bauleitplan be- reits durchlaufen: Nr. Verfahrensschritt mit Rechtsgrundlage Datum / Zeitraum 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 17.09.2020 Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit als öffentliche 2. laufend Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger 3. laufend öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit als öffentliche vom __.__.____ 4. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bis __.__.____ Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger vom __.__.____ 5. öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis __.__.____ 6. Feststellungsbeschluss gem. § 5 Abs. 1 BauGB __.__.____ 7. Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung der Ge- __.__.____ nehmigungsverfügung gem. § 6 Abs. 5 BauGB Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 3 1.4 Bodenschutz in der Bauleitplanung „Täglich werden in Deutschland rund 73 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächen- verbrauch - von ca. 104 Fußballfeldern. Zwar lässt sich "Fläche" im engeren Wortsinn nicht "verbrauchen". Fläche ist jedoch – wie auch der Boden - eine endliche Res- source, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten. Bis zum Jahr 2020 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf maximal 30 Hektar pro Tag verringern. Dieses sogenannte 30-ha-Ziel hat sie in ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 festgelegt. Die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007 konkretisiert diese Vorgabe: Sie formuliert Visionen und benennt Ak- tionsfelder für Bund, Länder und Kommunen. Die Europäische Kommission strebt gar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null an. Notwendig ist zum einen, den Flächenverbrauch wie geplant zu reduzieren. Zum ande- ren müssen bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen auch besser genutzt wer- den.“1 Daher wurden mit Änderung des Baugesetzbuchs im Jahr 2013 zwei in diesem Zu- sammenhang wesentliche Änderungen aufgenommen. Diese betreffen in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung zum einen den Grundsatz des Vorrangs der Innenentwicklung (§ 1 Abs. 5 BauGB, „Vorrang der Innenentwick- lung2) und zum anderen die erhöhte Begründungspflicht bei der Umwandlung landwirt- schaftlich oder als Wald genutzter Flächen (§ 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB „Umwidmungs- sperrklausel“3) und erhöhen somit auch die Anforderungen an den ebenfalls in § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten „schonenden Umgang mit Grund und Boden“ („Bo- denschutzklausel“). Die o.g. Neuregelungen normieren jedoch „nicht etwa eine strikte Rechtspflicht (OVG Münster Urt. v. 28. 6. 2007 – 7 D 59/06.NE, aaO vor Rn. 1). Sie sind vielmehr „in der Abwägung zu berücksichtigen“ (§ 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB) und beinhalten damit eine „Abwägungsdirektive“.4 1.4.1 Vorrang der Innenentwicklung und Umwidmungssperrklausel Gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB sollen zur Verringerung der zusätzlichen Inan- spruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde, insbesondere 1Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: http://www.bmub.bund.de/themen/strategien- bilanzen-gesetze/nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs/ 2 § 1 Abs. 5 BauGB: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umwelt- schützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. [...] Hierzu soll die städte- bauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“ 3 § 1a Abs. 2 BauGB „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. [...] Die Notwendigkeit der Umwandlung land- wirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“ 4 zit. nach: Beck`scher Online-Kommentar BauGB, Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, 115. Ergänzungslieferung 2014 – Rn. 62-62c. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 4 • durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maß- nahmen zur Innenentwicklung genutzt sowie • Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Darüber hinaus sollen gemäß § 1a Abs. 2 Satz 2+4 BauGB • landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen nur im not- wendigen Umfang umgenutzt werden. Die Notwendigkeit ist zu begründen. Beurteilung: Das Plangebiet umfasst Flächen im Außenbereich, die aber seit Jahren (Eröffnung als Wild- und Märchenpark im Jahr 1966) bereits vollständig in Nutzung als Wild- und Frei- zeitpark sind - eine Erweiterung des tradierten Parkareals findet nicht statt. Landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen werden durch die vorliegende Pla- nung nicht neu beansprucht - abgesehen von den bereits intensiver genutzten Berei- chen um die zentrale Stellplatzanlage herum bleiben die Grünlandflächen wie auch die Waldflächen im Bestand erhalten, welchen die Freizeitnutzungen weitgehend unterge- ordnet werden. Insofern ist die Umwidmungssperrklausel nicht berührt. Das geplante Vorhaben entspricht durch die geplante Nachverdichtung dem Vorrang der Innenentwicklung. 2 Konzept Abbildung 3: Nutzungskategorien des Parkgeländes auf DOP-Grundlage (Gemeinde) „Der Wild- und Freizeitpark Willingen liegt im hessischen Naturpark Diemelsee. Er ent- stand 1966 als Märchenpark. Im Laufe der Jahre kamen weitläufige Wildgehege, mit dem Schwerpunkt heimischer Tiere, und deren Bewohner hinzu. Als weitere Attraktion sorgt der Freizeitpark durch Fahrgeschäfte, Spielplätze und Freizeitgeräte für Ab- wechslung für Jung und Alt. Der Wild- und Freizeitpark ist eine gemeinnützige Einrichtung, die sich an Menschen jeder Altersgruppe richtet. Die Angebote richten sich ganzjährig an Jedermann: Fami- Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 5 lien, Kindergärten, Schulklassen, etc. Bei Modernisierungsmaßnahmen wurde der Park behindertengerechter gemacht. Der Betrieb nutzt seine Gegebenheiten für die Förderung des Natur- und Artenschut- zes. Zur Erhaltung bedrohter Tierarten beteiligen wir uns u. a. an Auswilderungsprojek- ten der europäischen Wildkatze. Wir wollen das Interesse der Öffentlichkeit bei der Verbesserung des Mensch-Tier- Verhältnisses sowie verantwortungsvollem Umgang mit Tieren fördern. Der Wild- und Freizeitpark Willingen sorgt für interaktive (Freizeit-) Erlebnisse für Jeden. Aktiv gestalten wir einen naturnahen, erlebnisorientierten Wildpark. Der Besucher hat die Möglichkeit verschiedene Parkbewohner, wie z. B. Rotwild, Berberaffen, Braunbä- ren, Waschbären, Schafe und Ziegen; mit dem im Park erhältlichem Futter zu füttern und hautnah zu erleben. Weiterhin werden an 6 Tagen in der Woche Greifvogel-, Eulen- und Papageienvorfüh- rungen angeboten. Auch dadurch ist es für den Besucher möglich die Tiere und deren Lebensräume mit allen Sinnen zu begreifen. Im Zusammenhang mit dem Informationspavillon und dem Jagdmuseum mit etlichen Exponaten und Lehrfilmen wird der Park als außerschulischer Lernort angeboten. Es- sens- und Picknickmöglichkeiten unterstützen die Erholung der Besucher. Um den Besuchern auch in Zukunft weiterhin einen qualitativ hochwertigen Aufenthalt bieten zu können, arbeiten wir stetig daran unser Angebot zu verbessern. Dies ist u. a. möglich durch den lehrreichen Informationspavillon, eine Überarbeitung und Aktualisie- rung der Gehegebeschilderung sowie die Haltung von Seminaren zur Einführung in die einheimische Greifvögel- und Eulenwelt.“ (Auszug: www.wildpark-willingen.de) Abbildung 4: Lageplan des Parks (gesüdet) Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 6 Planungsauslöser ist nun die Umnutzung des 2011 errichteten Informations-Pavillons „Zur Eule“ am östlichen Rand des Parkplatzes (Nr. 33): Bislang befindet sich hier das Lehr- und Schulungsmaterial für Umwelt und Natur, zukünftig soll hier zusätzlich ein Kiosk mit Sitzmöglichkeiten für bis zu 40 Personen untergebracht werden, welcher Eis, Kaffee & Kuchen sowie nicht-alkoholische Kaltgetränke und Flaschenbier anbietet. 3 Planerische Rahmenbedingungen 3.1 Regionalplan Nordhessen (RPN) Die Gemeinde Willingen (Upland), unmit- telbar nördlich der Landesgrenze Hes- sens zu Nordrhein-Westfahlen gelegen, übernimmt als Grundzentrum im ländli- chen Raum des Landkreises Waldeck - Frankenberg die Funktion der Erhaltung und Schaffung von Versorgungsinfra- struktur und von Arbeitsplätzen. Der zentrale Ortsteil ist Willingen. Das Plangebiet wird als „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ sowie „Vorbehaltsge- biet für Natur und Landschaft“ darge- stellt, untergeordnet im Süden auch als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ sowie im Südwesten als „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“: Abbildung 5: RPN 2009 - Ausschnitt „In den in der Karte festgelegten „Vor- ranggebieten für Landwirtschaft“ hat die landwirtschaftliche Bodennutzung Vorrang vor anderen Raumansprüchen. In diesen Gebieten sind Nutzungen und Maßnahmen nicht zulässig, die die landwirtschaftliche Bodennutzung einschließlich Tierhaltung ausschließen oder wesentlich erschwe- ren.“ 5 „Die in der Karte festgelegten „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ sind für die land- wirtschaftliche Bodennutzung geeignet und dieser i.d.R. vorbehalten. Eine Inanspruchnahme für andere Raumansprüche ist unter besonderer Berücksichti- gung des landwirtschaftlichen Belangs zulässig für [...] • Anlagen der Freiraumerholung mit weit überwiegendem Freiflächenanteil, wenn die Genehmigungsfähigkeit durch Abstimmung mit den anderen Fachbe- langen hergestellt werden kann [...].“6 Die als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ festgelegten Waldflächen „sollen dauerhaft bewaldet und in ihrem Funktionszusammenhang erhalten bleiben7 [...]. Der Wald ist so zu schützen, naturnah zu bewirtschaften und zu entwickeln, dass seine Funktion als Wirtschaftsfaktor und als Arbeitsplatz im ländlichen Raum optimal in Einklang steht mit seinen Schutzfunktionen für Pflanzen- und Tierarten, für die Landschaft, das Klima, 5 aus: RPN 2009, 4.6.1 (Z) 6 aus: RPN 2009: Grundsatz 1, S. 110 7 aus: RPN 2009: Ziel 1, S. 115. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 7 den Boden, die Luft und den Wasserhaushalt sowie der Funktion für die Erholung der Bevölkerung.8 „In den in der Karte festgelegten „Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft“ ist den Belangen von Natur und Landschaft in der Abwägung mit den überlagerten Kartendar- stellungen und anderen Raumansprüchen besonderes Gewicht beizumessen.9 (Bio- topschwerpunkt Hochheidekomplex gem. Landschaftsplanentwurf Willingen (Upland), 2012) Bei der vorliegenden tradierten Nutzung handelt es sich um eine im Außenbereich ge- legene Freizeitstätte, die dem temporären Aufenthalt und der naturbezogenen (Frei- raum-)Erholung dient und innerhalb eines Schwerpunkts der örtlichen Naherholungs- landschaft liegt. Innerhalb dieser Ausweisungskategorie erfolgt keine Änderung der be- stehenden Flächen- und Nutzungskonzeption, welche überwiegend den Darstellungen im Regionalplan entspricht: Die Beweidung der nördlichen Freiflächen durch die Wildtiere im Park, welche im Be- reich des Biotopschwerpunkts Hochheidekomplexes liegen, wird als landwirtschaftli- chen Nutzung (mittleres Ertragspotential gem. Bodenviewer Hessen) gleichsinnig bei- behalten. Auch entlang der Südgrenze wird der Randbereich, dem „Vorranggebiet für Forstwirt- schaft“ entsprechend, zukünftig unter Berücksichtigung der Realnutzung als „Wald“/ „Freizeitnutzung im Wald“ dargestellt. Auch der Bereich des „Vorbehaltsgebiets für Landwirtschaft“ im Südwesten, welcher im Flächennutzungsplan bereits als „Fläche für Wald“ dargestellt ist, wird zukünftig ent- sprechend der Realnutzung als „Wald“/ „Freizeitnutzung im Wald“ dargestellt - auch hier erfolgt demnach keine Nutzungsänderung im Bereich des seit 1966 existierenden Märchenwalds. Das Planvorhaben ist demnach mit den Zielen und/oder Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung in Einklang zu bringen. 8 aus: RPN 2009: Grundsatz 3, S. 116. 9 aus: RPN 2009, 4.1.1 (G) Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 8 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) Abbildung 6: Flächennutzungsplan - vor der Änderung Abbildung 7: Flächennutzungsplan - nach der Änderung Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (1993) der Gemeinde Willingen stellt die nördliche Hälfte gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als „Grünland“, der zentrale Bereich um die Stellplatzanlage herum als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Die südlichen Rand- bereiche im Westen und Süden werden ebenfalls gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als „Flächen für Wald“ dargestellt. Entsprechend der bestehenden und zukünftig auch weiter geplanten Nutzung als Wild- und Freizeitpark werden die Flächen nach der Änderung wie folgt dargestellt: • Der zentrale Bereich der Zufahrt und der Stellplatzanlage inkl. der hier an- grenzenden Gebäude wird gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark - Freizeitnutzung Kernzone“ dargestellt. Hier werden die bestehenden und geplanten Nutzungen mit größeren Versiegelungsanteilen konzentriert. Hierunter fallen beispielsweise Stellplätze, Zufahrten, Kassen- und Sanitärge- bäude, Jagdmuseum, Imbiss, Geisterkeller sowie der bislang zu Informations- zwecken genutzte Pavillon, welcher nun in seiner Nutzung erweitert werden soll10. • Der südlich angrenzende Waldbestand, der neben Tiergehegen auch bei- spielsweise einen „Märchenwald“, einen „Dinopark“ sowie einen Waldlehrpfad beherbergt, wird neben der Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als „Flä- che für Wald“ überlagernd auch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als „Sonderbau- fläche Wild- und Freizeitpark - Freizeitnutzung im Wald“ dargestellt. Hierdurch wird klargestellt, dass der Bereich auch in Zukunft den Status als „Wald“ behalten soll und diesem untergeordnet aber die entsprechenden Frei- zeitnutzungen zulässig sind. Diese umfassen beispielsweise Dino- und Mär- chenfiguren, Futterraum, Waldbühne, Porzellanmuseum, kleinflächige Fahrge- schäfte, Aussichtsplattformen, Tiergehege, eine Greifvogelzuchtstation und ei- ne begehbare Voliere. Somit erfolgt die Darstellung „überlagernd“, um damit auch das Ziel der größt- möglichen Schonung des Waldbestandes bei Anlage und Betrieb von Freizei- 10 Zukünftig soll hier auch ein Kiosk mit Sitzmöglichkeiten sowie Eis-, Kaffee- & Kuchenverkauf inkl. nicht-alkoholischer Kaltgetränke und Flaschenbier entstehen. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 9 telemente auszudrücken. Hier gelten daher beide Planungsziele „Fläche für Wald“ und „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark - Freizeitnutzung im Wald“ gleichrangig nebeneinander. • Die nördliche Hälfte wird überwiegend als Weide für die Wildtiere des Parks genutzt und demnach gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB als „Private Grünflä- che - Wild- und Freizeitpark“ dargestellt. Somit sind hier neben der Weidenutzung und dieser untergeordnet auch typi- sche Elemente eines Wild- und Freizeitparks zulässig. Hierunter fallen bei- spielsweise die Tiergehege, die Freiflugvoliere, Aussichtspunkte, Fußwege und Futterhäuschen. Die Flächenabgrenzungen wurden dabei auf Luftbildgrundlage eng am Bestand der Hauptnutzungen (Wild- und Freizeitpark: Kernzone, Wald, Weide) abgegrenzt, so dass keine wesentliche Ausweitung aktueller Freizeitnutzungen stattfindet, kleinräumige Entwicklungsspielräume innerhalb der Nutzungskategorien aber möglich sind. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Wild- und Freizeitpark im Be- stand wie auch bei möglichen kleinflächigen Entwicklungen/ Umstrukturierungen aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. 3.2.1 Grünordnung und naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich vgl. Umweltbericht, Kap. 3.4: „Erläuterung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen“ 3.3 Bebauungspläne Für das Plangebiet existiert bislang kein Bebauungsplan. 3.4 Sonstige fachgesetzlichen Anforderungen 3.4.1 FFH-Gebiet „Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen“ vgl. Umweltbericht, Kap. 2.3.2.1: „FFH-Vorprüfung“ 3.5 Klimaschutz und Klimaanpassung Nicht zuletzt auf Grund des UN-Weltklimaberichts ist deutlich geworden, dass die Be- kämpfung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel dauerhafte Zu- kunftsaufgaben auch der Städte und Gemeinden sind. Diese Aufgaben haben auch ei- ne städtebauliche Dimension, der die Gemeinden bei ihren Vorgaben zur örtlichen Bo- Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 10 dennutzung Rechnung tragen sollen11. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der klimagerech- ten Stadtentwicklung in den Gemeinden“ (BauGB Novelle 2011) zur Stärkung des Kli- maschutzes u. a. eine Klimaschutzklausel eingefügt, die Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung erweitert, Sonderregelungen für die Windenergienutzung eingefügt und die Nutzung insbesondere von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden erleichtert werden. Der neugefasste § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB bestimmt nunmehr, dass die Bauleitpläne dazu beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebens- grundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaan- passung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern, sowie die städtebauli- che Gestalt und das Orts- und das Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“ Die Neuregelungen der § 1 Abs. 5 Satz 2, und § 1a Abs. 5 BauGB werten den kommunalen Klimaschutz auf, verleihen ihm aber keinen Vorrang vor anderen Be- langen nach § 1 Abs. 6 BauGB und § 1a BauGB. Das hier zur Diskussion stehende Vorhaben ist maßstabsbedingt weder dazu in der Lage gravierende Auswirkungen auf das Klima hervorzurufen noch durch ggf. festzu- setzende Maßnahmen einen spürbaren Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Eine Unterstützung der Klimaschutzziele erfolgt im vorliegenden Fall durch die pla- nungsrechtliche Sicherung von überwiegend Weide- oder Waldflächen und demnach dem Schutz vor großflächigen Versiegelungen - diese werden in der bereits überwie- gend beanspruchten Kernzone im Bestand festgeschrieben. 4 Flächenbilanz Nutzung Fläche Anteil „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark: 8.765 qm 9,4 % Freizeitnutzung Kernzone“ „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark: 32.758 qm 35,1 % Freizeitnutzung im Wald“ / „Fläche für Wald“ „Private Grünfläche: 51.765 qm 55,5 % Wild- und Freizeitpark“ GESAMT 93.288 qm 100,0 % Gemeinde Willingen (Upland) März 2021 11 aus: Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Gemeinde Willingen (Upland) Ortsteil Willingen Flächennutzungsplanänderung „Wild- und Freizeitpark Willingen" Teil A: Begründung gem. § 2a BauGB Teil B: Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB Teil C: Planteil Konzeptentwurf Vorentwurf der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB März 2021 Bearbeitung:
INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Umweltprüfung ......................................................1 2 Einleitung .......................................................................................................2 2.1 Rahmen des Umweltberichts ...........................................................................2 2.2 Inhalt und Ziel des Bebauungsplans................................................................3 2.2.1 Lage des Plangebietes und Übersicht .............................................................3 2.2.2 Ziel und Zweck der Planung ............................................................................4 2.3 Darstellung der relevanten Umweltschutzziele ................................................4 2.3.1 Übergeordnete Planwerke ...............................................................................4 2.3.2 Spezifische gesetzliche Anforderungen im Planbereich ..................................5 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB .................................................................................................7 3.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands ..............................................................................................7 3.1.1 Schutzgutbezogene Bestandsaufnahme (Basisszenario) ...............................7 3.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .........12 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung..........................................................................................................13 3.4 Erläuterung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.................15 3.4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Grünordnungskonzept...15 3.4.2 Naturschutzrechtlicher Eingriffsausgleich ......................................................15 3.4.3 Überwachungsmaßnahmen...........................................................................16 3.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................16 3.6 Anfälligkeit der Vorhaben im Katastrophenfall ...............................................16 3.6.1 Auswirkungen ................................................................................................16 3.6.2 Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung ......................................16 4 Zusätzliche Angaben ...................................................................................16 4.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und eventueller Lücken durch fehlende Kenntnisse/ Schwierigkeiten ...........16 4.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .................................................17 5 Referenzliste ................................................................................................17 Abbildungen Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM........................................................... 3 Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde)................................................................. 3 Abbildung 3: Plangebiet auf ALKIS & DOP-Basis (Gmd.) im Kontaktbereich zum FFH-Gebiet... 5 Abbildung 4: Ausschnitt Maßnahmenkarte zum FFH-Gebiet ....................................................... 6 Abbildung 5: Plangebiet auf Basis des LP-Entwurfs 2012, Karte „Biotoptypen“ .......................... 7 Tabellen Tabelle 1: Zusammenfassung – Erheblichkeit von Umweltauswirkungen.................................... 1 Tabelle 2: Kurzübersicht des Planungsgebiets ............................................................................ 3 Tabelle 3: Darstellungen und Flächenbilanz im Plangebiet.......................................................... 4 Tabelle 4: Aussagen übergeordneter Planwerke und Art der Berücksichtigung im Bauleitplan... 4 Tabelle 5: Fachgesetze (schutzgutbezogen)................................................................................ 5 Tabelle 6: Prognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung. ............................................ 12 Tabelle 7: Prognose des Umweltzustands bei Durchführung..................................................... 14 Tabelle 8: Lücken durch fehlende Kenntnisse/ Schwierigkeiten ................................................ 16 Hinweis: Dieses Dokument enthält rechtlich geschützte Informationen Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland) Seite 1 Hinweis: Folgende umweltbezogene Informationen wurden bislang bei der Erarbeitung des Vorentwurfs berücksichtigt: - Landschaftsplan-Entwurf der Gemeinde Willingen (Upland) (Stand 2012) - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau eines Aussichts- und Infor- mationspavillons im Wild- und Freizeitpark Willingen“ (April 2011). – Bioline, Planung-Analysen-Gutachten, Lichtenfels – Dalwigksthal, - Sichtung frei zugänglicher Umweltinformationen (z.B. Natureg, Gruschu, Bo- denviewer, Geodaten Hessen, Luftbilder). Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB dienen der Information sowie der Sammlung planungsrelevanter Hinweise und Anregungen von öffentlichen und privaten Akteuren - nach Abschluss der früh- zeitigen Beteiligungsverfahren werden alle umweltrelevanten Informationen im vorliegenden Umweltbericht ergänzt und im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur erneuten Stellungnahme vor- bzw. ausgelegt. 1 Zusammenfassung der Umweltprüfung - wird noch ergänzt - Tabelle 1: Zusammenfassung – Erheblichkeit von Umweltauswirkungen. Schutzgut: Spezifische Anforderungen zu Erheblichkeit/ beachten: Kompensati- onserfordernis: Biologische Vielfalt Boden Klima und Luft Kultur- und Sachgüter Landschaft Mensch Wasser Wechselbeziehungen Verm. von Emissionen/ Entsorgung Erneuerbare Energien Skala der resultierenden Erheblichkeit: x starke Konfliktsituation vorhanden (Beeinträchtigung nicht vollständig ausgleichbar/ überwindbar) -- mäßige Konfliktsituation vorhanden (spezifische Maßnahmen erforderlich, aber ausgleichbar/ überwindbar) - geringe Konfliktsituation vorhanden (allgemeine Maßnahmen erforderlich, aber ausgleichbar/ überwindbar) ± keine/ sehr geringe Aufwertung oder Konflikt (grünordnerische Gestaltungsgebote) + geringe bis mäßige Schutzgutaufwertung Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland) Seite 2 2 Einleitung 2.1 Rahmen des Umweltberichts „Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die einschlägigen Schutzgüter ermittelt und beur- teilt werden. In Anpassung an die Planungsebene werden dann die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen von Vorhaben und Projekten ermittelt und in einem Umweltbericht zum Bauleitplan gem. Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) beschrie- ben und bewertet. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detail- lierungsgrad des Bauleitplans „angemessener Weise verlangt werden kann.“ Die Anforderungen an die Umweltprüfung ergänzen und überschneiden sich mit denen an die Landschaftsplanung im Bauleitverfahren. Die Landschaftsplanung nimmt Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen aus dem Naturschutzrecht zur Erhaltung der Funk- tionen des Naturhaushalts und der Landschaft. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt in § 1ff BNatSchG vor, dass im besiedelten und unbesiedelten Bereich die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts als Lebensgrund- lage des Menschen nachhaltig zu sichern ist. In Siedlungen sind Teile von Natur und Landschaft, auch begrünte Flächen und deren Bestände, in besonderem Maße zu schützen und zu entwickeln. Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen sind, auch durch Maßnahmen des Natur- schutzes und der Landschaftspflege, gering zu halten. Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchti- gungen sind auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern. Die Vegetation ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nutzung zu sichern; unbebaute Flächen, deren Pflanzendecke beseitigt worden ist, sind wieder standortge- recht zu begrünen. Die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schüt- zen. Ihre Lebensstätten und Lebensräume (Biotope) sowie ihre sonstigen Lebensbe- dingungen sind zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen. Die besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG zum Tötungs-, Störungs- und Zerstörungsverbot sind der kommunalen Abwägung nach § 1(6) BauGB nicht zugäng- lich. Soweit Risiken bekannt werden, die einer späteren Planumsetzung entgegenste- hen, ist eine Folgenbewältigung bereits auf Ebene der Bauleitplanung sicherzustellen. Die historische und kultürliche Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes und die land- schaftsgebundenen Erholungsmöglichkeiten sind zu erhalten. Im Hinblick auf die naturschutzrechtlichen Auswirkungen von Plänen sind die erwartba- ren Verbesserungen oder Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gemäß § 1 BauGB darzustellen und die Möglichkeiten der erforderlichen Maßnahmen zur Ein- griffsvermeidung und Minderung sowie von Ausgleich und Ersatz aufzuzeigen. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland) Seite 3 2.2 Inhalt und Ziel des Bebauungsplans 2.2.1 Lage des Plangebietes und Übersicht Das Plangebiet liegt südlich des Kernorts am Ettelsberghang und umfasst das ge- samte Gelände des Wild- und Freizeit- parks: Im Zentrum die Stellplatzanlage mit mehreren baulichen Anlagen (z.B. Kasse/ Souvenirshop, Jagdmuseum, WC- Anlage und Restaurant) und den umlie- genden, zahlreichen und weitläufigen Freigehegen und Märchenwald. Die Flä- chen sind zum einen im Besitz der Be- treiber bzw. wurden jüngst wieder lang- fristig durch Pacht gesichert. Die verkehrliche Erschließung ist über die bestehende Zufahrt im Westen, die das Plangebiet über die Straße Am Ettelsberg an die Kernortslage und die B 251 Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM (Briloner Straße) anbindet, gesichert. Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde) Tabelle 2: Kurzübersicht des Planungsgebiets Landkreis: Waldeck-Frankenberg Kommune: Willingen (Upland) Gemarkung: Willingen Flur: Flur 13 Rechts-Hoch-Wert, Raster: 472810, 5681635 Exposition/ Höhe ü. NHN: Steil von Süd nach Nord hin abfallend, 700 - 620 m ü. NHN Größe des Plangebiets rd. 9,3 ha Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland) Seite 4 2.2.2 Ziel und Zweck der Planung Die Eigentümer der Wild- und Freizeitparks beabsichtigen, die Nutzung des vorhande- nen Pavillons, in dem sich derzeit das Lehr- und Schulungsmaterial für Umwelt und Natur befindet, umzunutzen. Für die Zukunft ist es geplant, hier zusätzlich einen Kiosk unterzubringen, welcher Eis, Kaffee & Kuchen und nicht-alkoholische Kaltgetränke sowie Flaschenbier anbietet. Des Weiteren sollen Sitzmöglichkeiten für ca. 40 Perso- nen entstehen. Das Lehr- und Schulungsmaterial wird auch weiterhin im Pavillon ver- bleiben. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Fläche für die Landwirtschaft" und als „Grünlandfläche" dargestellt. Eine Genehmi- gung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist nicht möglich, so dass für die Realisierung des Vor- habens eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen muss. Der seit vielen Jahren bestehende Wild- und Freizeitpark Willingen soll daher nun in seinem Bestand in die Darstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Willingen (Upland) aufgenommen werden. Damit soll aus kommunalplanerischer Sicht eine Be- reinigung und Klarstellung des Flächen- und Nutzungskonzeptes erfolgen. Eine Beschreibung und Begründung der Nutzungskonzeption kann der Begründung, Kap. „Flächennutzungsplan“ entnommen werden. Tabelle 3: Darstellungen und Flächenbilanz im Plangebiet Festsetzung Fläche in ha (gerundet) Anteil in % „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark: Freizeitnutzung 8.765 qm 9,4 % Kernzone“ „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark: Freizeitnutzung im 32.758 qm 35,1 % Wald“ überlagernd mit „Fläche für Wald“ „Private Grünfläche: Wild- und Freizeitpark“ 51.765 qm 55,5 % GESAMT 93.288 qm 100 % 2.3 Darstellung der relevanten Umweltschutzziele 2.3.1 Übergeordnete Planwerke Tabelle 4: Aussagen übergeordneter Planwerke und Art der Berücksichtigung im Bauleitplan Fachpläne Festlegungen, bei der Aufstellung des Bauleitplans zu beachten Regionalplan „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ (RPN 2009): „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ untergeordnet auch „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ und „Vorbe- haltsgebiet für Landwirtschaft“. Flächennut- „Grünland“ zungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ (FNP): „Flächen für Wald“ Landschaftspla- Sport-/ Freizeitanlage nentwurf (LP- Grünland frischer Standorte, intensiv genutzt Entwurf 2012): Gebietsfremden Gehölz(-insel) Gehölze trockener bis frischer Standorte Sonstige Nadelwälder Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland) Seite 5 2.3.2 Spezifische gesetzliche Anforderungen im Planbereich Tabelle 5: Fachgesetze (schutzgutbezogen) Schutzgut Spezifische gesetzliche Anforderungen, im Bauleitplan zu beach- ten Biologische Das Plangebiet grenze im Westen unmittelbar an das FFH-Gebiet Vielfalt „Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen“ an. Boden Bodendenkmäler sowie Altlasten oder Ablagerungen und andere Bo- denkontaminationen sind nach derzeitigem Kenntnisstand im Plange- biet nicht bekannt und auch nicht zu vermuten. Klima und Luft Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Korridors mit erhöhten An- forderungen an den Klimaschutz (RPN 2009). Kultur- und Schutzgebiete/ Schutzobjekte sind nicht betroffen. Sachgüter Landschaft Besondere Landschaftsbildfunktionen sind gem. RPN 2009 nicht be- troffen. Mensch Der Geltungsbereich liegt in den Grenzen des großräumlichen Natur- parks "Diemelsee". Wasser Wasserschutzgebiete werden nicht überplant, nach RPN 2009 sind auch keine erhöhten Anforderungen an den Grundwasserschutz zu beachten. (Quellen: Natureg Hessen, Bodenviewer Hessen, Geoportal Hessen, GruSchu Hessen, Regionalplan Nordhessen, Flächennutzungsplan, Landschaftsplanentwurf) 2.3.2.1 FFH-Vorprüfung Das Plangebiet stößt im Westen an das FFH-Gebiet „Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen“ an, wes- halb eine Auswirkungsprognose erforder- lich ist. Der vorläufige Maßnahmenplan 1 nennt folgende Erhaltungsziele der Lebens- raumtypen (LRT) nach FFH-Anhang: - Borstgrasrasen (LRT-Code 6230) - Bergheiden (LRT-Code 4030 b) - Flüsse der planaren und montanen Stufe (LRT-Code 3260) - Hainsimsen-Buchenwald (LRT-Code 9110) Abbildung 3: Plangebiet auf ALKIS & DOP-Basis (Gmd.) - Waldmeister-Buchenwald (LRT-Code im Kontaktbereich zum FFH-Gebiet 9130) 1 Vorläufige Maßnahmenplan als Teil des Bewirtschaftungsplanes nach § 5 HAGBNatschG für das FFH – Gebiet Nr. 4717-350 „Ettelsberg mit Ruthenaar- u. Hoppecketal bei Willingen“, Regierungspräsidium Kassel, Stand 12/2012. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland) Seite 6 Darüber hinaus werden für - Groppe und - Arnika Erhaltungsziele festgelegt. Der nebenstehende Auszug aus dem Maßnahmenplan zeigt, dass im Kontakt- bereich zum Plangebiet keine LRT oder maßgeblichen FFH-Arten des Schutzge- biets erfasst wurden. Die FNP-Änderung betrifft tradierte Nut- zungen, die im Bestand festgeschrieben werden - eine Ausweitung der Nutzung soll nicht erfolgen. Abbildung 4: Ausschnitt Maßnahmenkarte zum FFH- Gebiet Demnach sind mögliche Beeinträchtigungen der Schutzziele des FFH-Gebiets nicht in Betracht zu ziehen, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i.S. von § 34 BNatSchG ist nicht erforderlich. 2.3.2.2 Naturpark "Diemelsee" Die Schutzkategorie des Naturparks "Diemelsee" hat einen nichtrestriktiven Charakter, im Vordergrund steht der Schutz- und Entwicklungsapell. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland) Seite 7 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB 3.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu- stands 3.1.1 Schutzgutbezogene Bestandsaufnahme (Basisszenario) 3.1.1.1 Biologische Vielfalt Schutzgebiete/ -objekte 2 : Keine Betroffenheit ableitbar (vgl. oben Kap. „FFH- Vorprüfung“). Grundlage für die Bestandsbeschreibung bildet der LP-Entwurf 2012 i.V.m. Luftbild- auswertungen und dem „Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau eines Aus- sichts- und Informationspavillons im Wild- und Freizeitpark Willingen“ 3. Abbildung 5: Plangebiet auf Basis des LP-Entwurfs 2012, Karte „Biotoptypen“ Demnach sind im Plangebiet folgende Biotop- und Nutzungsstrukturen vorhanden: Bebauten Bereiche im Zentrum: Der überwiegende Teil besteht aus einer geschotterten Zufahrtsstraße sowie daran nördlich und südlich angrenzenden ebenfalls geschotterten Parkplatzflächen. Im zent- ralen Bereich liegen die Gebäude des Tier- und Freizeitparks sowie diverse Freizeitein- richtungen wie beispielsweise Jagdmuseum, Imbiss, Geisterkeller und der bislang zu Informationszwecken genutzte Pavillon, welcher nun in seiner Nutzung nun erweitert werden soll. 2 Nach § 34 (1) BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines NATURA 2000 – Gebiets hin zu überprüfen. Die Prüfung ist gem. § 16 Abs. 1 HAGBNatSchG unselbstständiger Teil des Verwaltungs- oder Planungsverfahrens (außer in den Fällen des § 34 Abs. 6 Satz 1 des BNatSchG); sie wird von der dafür zuständigen Stelle im Benehmen mit der Naturschutzbehörde der gleichen Verwaltungsstufe durchgeführt. Nach § 67 BNatSchG kann die Naturschutzbehörde von den Verboten und Geboten des Gesetzes und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften auf Antrag Befreiungen gewähren. 3 „Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau eines Aussichts- und Informationspavillons im Wild- und Freizeit- park Willingen“ (April 2011). – Bioline, Planung-Analysen-Gutachten, Lichtenfels – Dalwigksthal. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland) Seite 8 Nördliche Weideflächen: Bei den Flächen handelt es sich um intensiv genutzte Wirtschaftswiesen, welche als Gehege- und Weideflächen genutzt werden und eingezäunt sind. „Ein Großteil wird von gewöhnlichen Grünlandarten wie Rispengras (Poa ssp.), Rotschwingel (Festuca rubra), Weidelgras (Lolium perenne), Löwenzahn (Taraxacum officinale) und Weißklee (Trifolium repens) eingenommen. Aufgrund der intensiven Weidenutzung ist das Arten- spektrum insgesamt stark reduziert und zum Zeitpunkt der Begehung nach der Winter- saison teils vegetationsfrei“ (Auszug LBP). Der Gehölzbestand im Zentrum besteht nach dem LP-Entwurf aus gebietsfremden Gehölzen. Darüber hinaus befindet sich am Böschungsfuß ein Tiergehege, der Böschungsbereich selbst ist mit Gehölzen bestanden (LP-Entwurf: Gehölze trockener bis frischer Standor- te), ebenso sind die Weideflächen im Westen und Norden mit Gehölzen gesäumt. Südlich angrenzender Waldbestand: Die an die Parkplätze und Außenanlagen nach Süden hin angrenzenden Flächen sind überwiegend mit Nadelgehölzen bestockt (LP-Entwurf: Sonstige Nadelwälder), in den Saumbereichen finden sich auch Laubarten. Im Wald liegen u.a. diverse Tiergehege, der „Märchenpark“, ein „Dinopark“ sowie ein Waldlehrpfad, aber auch ein Futterraum, die Waldbühne, das Porzellanmuseum und kleinflächige Fahrgeschäfte. Artenschutz Der LBP zum bereits erstellten Informationspavillon trifft folgende Aussagen: „Wenngleich es sich bei allen anzutreffenden heimischen Vogelarten um besonders geschützte Arten, die größtenteils auch europarechtlich über die Vogelschutz-Richtlinie (EG-RL 79/409) geschützt sind, handelt, werden durch das Vorhaben keine nachhalti- gen Beeinträchtigungen bezüglich der örtlichen Vogelwelt erwartet. Aufgrund der ge- ringen Größe und nur schwachen Projektwirkungen werden auch planungsrelevante FFH-Anhang IV-Arten nicht bzw. potenziell nicht beeinträchtigt. Weder die Zerstörung von relevanten Lebensräumen noch nachhaltige Trennwirkungen o.ä. können festge- stellt werden. Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des § 19 Abs. 1 und 5 des Bundesnaturschutzgesetzes kann für die untersuchten Bereiche mit größter Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.“ Da die sonstigen, im weiteren Plangebiet vorhanden Arten sich unter den seit 1966 eingeführten und seitdem kontinuierlich weiterentwickelten Nutzungen angesiedelt ha- ben, ist bei einer Bestandsfestschreibung inkl. gleichsinniger geringflächiger Entwick- lungsspielräume nicht von erheblichen Artfolgen auszugehen. Wenn im Zuge der Planumsetzung Anlagen erstellt oder Gehölze beansprucht werden, sind für die Umsetzung die jeweils geltenden artenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Dazu gehören vorrangig Rodungsverbote innerhalb von Brut- und Setzzei- ten. Bei möglichen kleinräumigen Vorhaben, die auf Grundlage der FNP-Änderungen er- möglicht werden sollen, sind keine Artenschutz-Risiken erkennbar, die nicht im Zuge der Planumsetzung bewältigt werden können. 3.1.1.2 Boden Schutzgebiete/ -objekte: Nicht betroffen. Der Untergrund besteht aus Tonschiefer, Sandstein, Kieselschiefer, die Böden werden überwiegend zu den Lockerbraunerden gezählt. Die Fläche wird gem. Bodenviewer Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
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