MITARBEITERBINDUNG DURCH NETTOLOHNOPTIMIERUNG UND INFORMATIONEN ZUR "CORONA-PRÄMIE" - Stand: 28. Oktober 2020 - KH Steuerberater
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MITARBEITERBINDUNG DURCH NETTOLOHNOPTIMIERUNG UND INFORMATIONEN ZUR „CORONA-PRÄMIE“ Stand: 28. Oktober 2020
Inhaltsübersicht 1. Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn 2. Pauschalierungsmöglichkeit der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber 3. Förderung der Elektromobilität (PKW und Fahrräder) Seite 2
1. Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistungen Seite 3
1.1 Grundsätze - Betrieblich veranlasste Zuwendungen an Arbeitnehmer führen grundsätzlich zu lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn - Für ausgewählte Zuwendungen gewährt der Gesetzgeber Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit - Sachzuwendungen (keine Geldzuwendungen) - Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn* - Pauschalierungsmöglichkeit für weitere Zuwendungen Seite 4
1.2 Aufmerksamkeiten (R19.6 LStR) - Sachzuwendungen (keine Geldzuwendungen) - aus persönlichem Anlass (z.B. Geburtstag, Jubiläum, Geburt) - Nicht begünstigt: allgemeine Anlässe wie Weihnachten - Höchstbetrag 60 € je Anlass - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 5
1.3 Bahncard ( ableitbar aus§3 Nr. 15 und Nr. 16 EStG) - Arbeitnehmer nutzt Bahncard für private Bahnreisen und dienstliche Bahnfahrten - Übernahme der Kosten für die Bahncard durch den Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn - die Kosten für die Bahncard und die dadurch ermäßigt abgerechneten dienstlichen Bahnfahrten die tatsächlichen zu erstattenden Bahnkosten für Dienstfahrten ohne Bahncard unterschreiten Vollamortisation der Bahncard - Nutzung Bahncard durch den Arbeitnehmer für private Bahnreisen kein steuerpflichtiger Arbeitslohn Seite 6
1.4 Beihilfen für Notfälle (R 3.11 Abs. 2 Satz 4 LStR) - Beihilfen des Arbeitgebers im Krankheits- oder Unglücksfall - Finanzielle Belastung des Arbeitnehmers durch Notsituation - Höchstbetrag 600 € jährlich - Weitere Voraussetzungen - Mitbestimmung über Zahlung von Beihilfen durch Betriebsrat oder - Weniger als 5 Arbeitnehmer - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 7
1.5 Belegschaftsrabatte (§8 Abs. 3 EStG) - Kostenlose oder verbilligte Überlassung von Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer - Rabattfreibetrag von 1.080 € jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei - Ausgangsgröße ist ortsüblicher Endpreis gemindert um Bewertungsabschlag von 4% - Der den Rabattfreibetrag übersteigende Rabatt stellt lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar - Beispiel: Arbeitgeber überlässt Fernseher unentgeltlich an Arbeitnehmer. Ladenpreis 2.000 €. Bemessungsgrundlage 1.920 €, davon 1.080 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, Arbeitslohn verbleibende 840 € Seite 8
1.6 Betreuungsleistungen (§3 Nr. 34a EStG) - Übernahmen von Betreuungskosten von Kindern unter 14 Jahren und pflegebedürftigen Angehörigen - Kurzfristig eintretende berufliche Sondersituation - Beispiel: Corona-Krise - außergewöhnliche Dienstzeiten oder - Schließung von Schulen und Kitas - Höchstbetrag 600 € jährlich - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 9
1.7 Betriebliche Datenverarbeitungsgeräte (§3 Nr. 45 EStG) - Überlassung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten sowie Software an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung - Insbesondere - Computer und Tablets - Smartphones - Office-Programme (z.B. in der Cloud-Version) - Arbeitgeber bleibt Eigentümer der Geräte - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 10
1.8 Betriebliche Gesundheitsförderung (§3 Nr. 34 EStG) - Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (sog. Präventionsmaßnahmen) - Begünstigte Maßnahmen knüpfen an Leistungskatalog der Krankenkassen i.S.d. §§20 und 20a SGB V an - Kostenübernahme für Rückenschule, Kurse zur Stressbewältigung - Seminare zur gesundheitsgerechten Ernährung sowie über Alkohol-, Nikotin und anderen Suchtmittelmissbrauch - Höchstens 600 € jährlich - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 11
1.9 Betriebsveranstaltungen (R 19.5 Abs. 4 Satz 2 LStR) - Betriebliche Veranstaltungen des Arbeitgebers mit gesellschaftlichem Charakter (Weihnachtsfeier, Jubiläumsfeier, Betriebsausflüge) - Betriebsveranstaltung muss allen Arbeitnehmern zugänglich sein - Freibetrag von 110 € pro Arbeitnehmer - Begünstigt sind bis zu 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 12
1.10 Corona-Prämie (§3 Nr. 11a EStG) - Vom Arbeitgeber gewährte Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen (beim Gesellschafter-GF Schriftform!) - Geldleistungen - Sachleistungen - Aufgrund der Corona-Krise (z.B. Mehrarbeit, veränderte Rahmenbedingungen durch kurzfristiges Home Office) - Höchstbetrag 1.500 € je Dienstverhältnis bis 31.12.2020 - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei - Nicht zulässig: Umwandlung von vertraglich vereinbarten Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld, Bonusvergütung) Seite 13
1.11 Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG) - Arbeitgeber-/Arbeitnehmerfinanzierte Beitragszahlungen - Lohnsteuerfreier Höchstbetrag: 6.624 € jährlich / 552 € monatlich - Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag: 3.312 € jährlich / 276 € monatlich - Besonderheit arbeitnehmerfinanzierte Beitragszahlungen - Pflichtzuschuss des Arbeitgebers von 15% - Risiken für Arbeitgeber (siehe unser Informationsschreiben) - Informationspflicht durch Betriebsrentenstärkungsgesetz - Gleichbehandlungsgrundsatz Seite 14
1.12 Fehlgeldentschädigungen („Mankogeld“) (R 19.3 Abs. 1 Nr. 4 LStR) - Anwendbar bei Arbeitnehmern im Kassen- oder Zähldienst bzw. mit Zugang zur Geschäftskasse - Höchstbetrag bis 16 € monatlich oder alternativ Ersatz tatsächlicher Kassenfehlbestände - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 15
1.13 Gutscheine und Gutscheinkarte (§8 Abs. 2 S.11 EStG) - Als Sachbezug gelten ab 2020 nur Gutscheine und Geldkarten - die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und - die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen - Höchstbetrag bis 44 € monatlich - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 16
1.13 Gutscheine und Gutscheinkarte – cont. - Nach der allgemeinen Auffassung sind zulässig - Waren- und Tankgutscheine - Closed-Loop-Karten (aufladbare Geschenkkarten) - Controlled-Loop-Karten (Centergutscheine, City-Cards) - Unzulässig sind dagegen - Open-Loop-Karten (Geldkarten oder Karten mit Barauszahlungsfunktion) Seite 17
1.14 Jobticket (§3 Nr. 15 EStG) - Arbeitgeberzuschüsse für - Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im genehmigten Linienverkehr - Private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (Bus, Straßenbahn, U- und S-Bahn, Regionalzüge) - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei - Aufwendungen für IC, ICE, Taxen und Luftverkehr sind ausgenommen Seite 18
1.15 Kindergartenzuschüsse (§3 Nr. 33 EStG) - Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen - Begünstigt sind auch die Kosten für Verpflegung - Keine beitragsmäßige Begrenzung - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 19
1.16 Markenbotschafter (§22 Nr. 3 EStG) - Zahlung von Vergütungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für besondere Werbeleistungen (z.B. Werbeaufdruck auf privatem Fahrzeug) - Steuerbegünstigung erfordert vergleichbare Vereinbarungen mit fremden Dritten - Vergütungen gehören beim Arbeitnehmer zu den sonstigen Einkünften i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG (kein Arbeitslohn) - Nicht einkommensteuerpflichtig bis 255 € (Freigrenze) Seite 20
1.17 Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§3 Nr. 39 EStG) - Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen - Direkte Beteiligungen am Unternehmen (Aktien, GmbH-Anteile) - Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen - Weitere Voraussetzungen - Gewährung im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses - Gilt für alle Mitarbeiter mit Betriebszugehörigkeit länger als 1 Jahr - Höchstbetrag bis 360 € jährlich - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 21
1.18 Reisekosten (§3 Nr. 16 EStG) - Fahrtkosten: tatsächliche Aufwendungen bzw. Pauschalierung mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer - Verpflegungsmehraufwendungen: einheitliche Pauschbeträge 8 bis 24 Stunden 14 € 24 Stunden (mehrtägige Reise) 28 € An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen 14 € - Übernachtungskosten: tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers Seite 22
1.19 Sehhilfe (R 19.3 Abs. 2 Nr. 2 LStR) - Arbeitgeberzuschuss zu einer speziellen Sehhilfe (v.a. Bildschirmarbeitsplatz) - Gesetzliche Verpflichtung nach dem „Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG) und „Arbeitsmedizinische Versorgungsverordnung“ (ArbMedVV) - Bescheinigung Notwendigkeit einer Sehhilfe durch fachkundige Person i.S.d. ArbMedVV - Erstattungsfähig sind angemessene Kosten - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Seite 23
1.20 Telekommunikationskosten (§3 Nr. 50 EStG) - Auslagenersatz für die berufliche Nutzung arbeitnehmereigener Telekommunikationsgeräte - Privater Telefonanschluss sowie Smartphone - Privater Internetanschluss - Grundregelung: Erstattung der beruflich veranlassten Aufwendungen anhand geeigneter Belege und Aufzeichnungen (detaillierte Nachweisführung) - Kleinstbetragsregelung: Pauschal 20% der vorgelegten Rechnungen für 3-Monats-Vergleichszeitraum-Zeitraum, max. 20 € monatlich - Lohnsteuer- uns sozialversicherungsfrei Seite 24
2. Pauschalierungsmöglichkeit der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Seite 25
2.1 Betriebsveranstaltungen (§40 Abs. 2 Nr. 2 EStG) - Überschreitung - des Freibetrags von 110 € oder - Anzahl von 2 Veranstaltungen jährlich - Lohnsteuerpauschalierung 25% Seite 26
2.2 Erholungsbeihilfen (§40 Abs. 2 Nr. 3 EStG) - Arbeitgeberzuschuss zu Erholungskosten des Arbeitnehmers - Höchstbetrag der jährlichen Förderung - für Arbeitnehmer 156 € - für Ehegatten 104 € - je Kind 52 € - Überprüfung der zweckgebundenen Verwendung durch den Arbeitgeber - Lohnsteuerpauschalierung 25 % Seite 27
2.3 Fahrtkostenzuschüsse (§40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b EStG) - Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen PKW - 180 Tage x einfache Entfernung (kürzestes Strecke) x 0,30 € - Lohnsteuerpauschalierung 15% - Insoweit kein Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer - Gestaltungsoption v.a. bei Arbeitnehmern, deren Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.000 € nicht überschreiten Seite 28
2.4 Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten (§40 abs. 2 Nr. 5 EStG) - Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung - Insbesondere - Computer und Tablets - Smartphones - Arbeitnehmer wird Eigentümer der Geräte - Lohnsteuerpauschalierung 25% Seite 29
2.5 Sachzuwendungen (§ 37b Abs. 2 EStG) - Betrieblich veranlasste Zuwendungen (Ausnahmen: §37b Abs. 2 Satz 2 EStG) - Höchstbetrag bis zu 10.000 € jährlich - z.B. Ausgestaltung von Vergütungssystemen (Urlaubsreise für besondere Leistungen anstatt Bonuszahlung) - Lohnsteuerpauschalierung 30% - Achtung: - Ausübung Pauschalierungswahlrecht einheitlich für alle Zuwendungen an alle Mitarbeiter im entsprechenden Wirtschaftsjahr - Sozialversicherungspflicht! Seite 30
2.6 Verpflegungsmehraufwendungen (§40 Abs. 2 Nr. 2 EStG) - Über die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen hinaus können zusätzlich erstattet werden: 8 bis 24 Stunden 14 € 24 Stunden (mehrtägige Reise) 28 € An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen 14 € - Lohnsteuerpauschalierung 25% Seite 31
3. Förderung der Elektromobilität (PKW und Fahrräder) Seite 32
3.1 Grundsätze PKW-Überlassung an Arbeitnehmer - Privatnutzung führt zu Arbeitslohn in Höhe des geldwerten Vorteils - Bestimmung des geldwerten Vorteils - 1%-Methode - Fahrtenbuch - Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig Seite 33
3.1.1 1-%-Methode Pauschale Ermittlungsmethode für Privatnutzung 1 % des inländischen Bruttolistenpreises Kosten Privatfahrten: Komplett abgegolten Seite 34
3.1.1 1-%-Methode – cont. Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Monatlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer Ausnahmen: Nutzung weniger als 15 0,002 % des Listenpreises Tage/Monat pro Entfernungskilometer Seite 35
3.1.2 Fahrtenbuchmethode - Exakte Ermittlung der Privatnutzung - Gesamtkosten werden kilometergenau auf die Privatnutzung und die berufliche Nutzung des Fahrzeugs aufgeteilt Gesamtkosten x Privatfahrten Gesamtstrecke Seite 36
3.2 Förderung der Elektromobilität - Ertragsteuerliche Förderung der Privatnutzung aus der Überlassung von betrieblichen Firmen-PKW und Firmen-Fahrrädern - Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der 1%-Methode bzw. nur anteilige Berücksichtigung von Abschreibung und Leasingrate bei der Fahrtenbuchmethode - Begünstigungszeitraum 01.01.2019 und dem 31.12.2030 - Maßgebend ist der Tag der Überlassung an den Arbeitnehmer Seite 37
3.3 Förderung eines PKW Seite 38
3.3.1 Förderung reiner Elektrofahrzeuge (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) - Keine Kohlenstoffdioxidemission - Bruttolistenpreis max. 60.000 EUR - 1%-Methode: Viertelung der Bemessungsgrundlage, d.h. 25% des Bruttolistenpreises maßgebend für Versteuerung - Fahrtenbuchmethode: Viertelung der Abschreibung bzw. Leasingraten bei Ermittlung des privaten Nutzungsanteils - Bruttolistenpreis höher als 60.000 EUR - 1%-Methode: Halbierung der Bemessungsgrundlage, d.h. 50% des Bruttolistenpreises maßgebend für Versteuerung - Fahrtenbuchmethode: Halbierung der Abschreibung bzw. Seite Leasingraten bei Ermittlung des privaten Nutzungsanteils
3.3.2 Förderung von Hybridfahrzeugen (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) - Kohlenstoffdioxidemission max. 50 g/km oder - Reichweite Elektromotor mindestens 40 km (bei Überlassung ab 01.01.2022: 60 km 01.01.2025: 80 km) - 1%-Methode: Halbierung der Bemessungsgrundlage, d.h. 50% des Bruttolistenpreises maßgebend für Versteuerung - Fahrtenbuchmethode: Halbierung der Abschreibung bzw. Leasingraten bei Ermittlung des privaten Nutzungsanteils Seite 40
3.4 Förderung eines Fahrrades Seite 41
3.4.1 Unterscheidung zwischen Fahrrad und PKW Geschwindigkeit < 6 km/h (ohne Pedalunterstützung) Fahrrad E-Bike (Motorantrieb ohne Pedalunterstützung möglich) Geschwindigkeit ≥ 6 km/h Zulassungspflichtiger PKW (ohne Pedalunterstützung) Geschwindigkeit ≤ 25 km/ Pedelec Hilfsantrieb ≤ 25 kWh Fahrrad (E-Motor-Unterstützung nur mit Pedalantrieb) Geschwindigkeit > 25 kWh Zulassungspflichtiger PKW Seite 42
3.4.1 Überlassung eines „Fahrrades“ - Überlassung erfolgt zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, d.h. keine Gehaltsumwandlung (§ 3 Nr. 37 EStG) - Lohnsteuer und sozialversicherungsfrei (keine Versteuerung der Privatnutzung) - Gehaltsumwandlung (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) - Behandlung wie reines Elektrofahrzeug (Viertelung der Bemessungsgrundlage) Seite 43
3.5 Überlassung eines „PKW“ - Behandlung wie reines Elektrofahrzeug (Viertelung der Bemessungsgrundlage) - §6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Seite 44
4 Ladestationen - Nutzung betrieblicher Ladestationen durch den Arbeitnehmer - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§3 Nr. 46 EStG) - Übereignung einer Ladestation an den Arbeitnehmer - Lohnsteuerpauschalierung 25% (§40 Abs. 2 Nr. 6 EStG) Seite 45
Ihre Ansprechpartner Andreas Schwab Marco Huder Steuerberater Steuerberater 06071/7363-15 06071/7363-18 Stefanie Dienst Simone Huder Martina Deak 06071/7363-23 06071/7363-19 06071/7363-118 Seite 46
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