MEHR NETTO VOM BRUTTO - Wie Sie die Arbeitnehmer-zufriedenheit steigern und was Sie beachten sollten

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MEHR NETTO VOM BRUTTO - Wie Sie die Arbeitnehmer-zufriedenheit steigern und was Sie beachten sollten
MEHR NETTO
VOM BRUTTO
Wie Sie die Arbeitnehmer-
zufriedenheit steigern und
 was Sie beachten sollten
MEHR NETTO VOM BRUTTO - Wie Sie die Arbeitnehmer-zufriedenheit steigern und was Sie beachten sollten
STEUERFREIE ZUWENDUNGEN =                        in der letzten Zeit zu einem branchenüber-
ZUFRIEDENE ARBEITNEHMER                          greifenden Wettkampf.

Einmal im Jahr erinnert der Steuerzahlerbund     Wir möchten Sie bei diesem Kampf nicht
am Steuerzahlergedenktag daran, dass für         allein lassen und zeigen Ihnen hier eine
den Rest des Jahres nicht mehr für den Staat     Vielzahl von Angeboten, wie Sie Ihren Ar-
gearbeitet wird, sondern die Arbeitnehmer ih-    beitnehmern, zusätzlich zum Arbeitslohn,
ren Lohn oder ihr Gehalt nur für sich selbst     Gutes tun können. Diese Übersicht enthält
und Ihre Bedürfnisse nutzen können.              die häufigsten Möglichkeiten - ABER diese
                                                 sind mit vielen Nachweispflichten verbunden
2014 fiel dieser Tag auf den 8. Juli. ALSO:      und nicht jedes Angebot ist für jedes Unter-
Schauen Sie nicht nur zu, wie Ihre Arbeitneh-    nehmen geeignet.
mer auf diesen Tag warten!
                                                 Wir beraten Sie gern, welche Umsetzungs-
Auch Sie können mit steuerfreien Zuwen-          möglichkeit für Ihr Unternehmen die Beste
dungen etwas dafür tun, dass Ihre Beleg-         ist.
schaft unterm Strich mehr Netto vom Brut-
to erhält. Glauben Sie uns: Sie können davon         Haben wir Ihr Interesse geweckt?
genauso profitieren!
                                                          Sprechen Sie uns an!
In Zeiten des steigenden Fachkräftemangels             Wir helfen Ihnen gern weiter.
spielt die Zufriedenheit am Arbeitsplatz eine
große Rolle. Diese zu steigern und die Arbeit-      www.lehleiter.de | info@lehleiter.de
nehmer langfristig zu halten, entwickelte sich
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INHALT

Lohnsteuer & Umsatzsteuer         S. 1    Gesundheitsförderung          S. 13
Internetpauschale                 S. 3    Arbeitskleidung               S. 15
Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte     S. 4    Reisekosten                   S. 16
Waren- und Dienstleistungsbezug   S. 5    Betriebliche Altersvorsorge   S. 17
Erholungsbeihilfe                 S. 6    Betriebsveranstaltungen       S. 18
Telefonnutzung                    S. 7    Kassenverlustentschädigung/   S. 19
Fahrzeugwerbung                   S. 8    Fehlgeldentschädigung
Essenmarken / Restaurantschecks   S. 9    Werkzeuggeld                  S. 20
Reinigung Berufsbekleidung        S. 11   Rabattfreibetrag              S. 21
Kinderbetreuungskosten            S. 12
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LOHNSTEUER & UMSATZSTEUER
    Die Entscheidung für eine steuerfreie Zu-
                                                              Hier ist zusätzlich die
    wendung hängt neben dem Mehrwert natür-
                                                              Umsatzsteuer zu ent-
    lich auch davon ab, was zusätzlich zu be-
                                                              richten.
    achten ist.
    Ist die Umsatzsteuer zu entrichten oder ist
    der Vorsteuerabzug möglich? Oder soll-                           Für diese Zuwendung
    ten Sie sich generell mit Ihrem zuständigen                      können Sie zusätzlich die
    Mitarbeiter aus der Lohnabteilung in Ver-                        Vorsteuer ziehen.
    bindung setzen, um zusätzliche Details zu
    überprüfen?
                                                             Bitte melden Sie sich bei Ihrem
    Um Ihnen auch diese Fragen zu erleichtern,               zuständigen Lohnsachbearbeiter,
    verwenden wir im Folgenden nebenstehen-                  wenn Sie diese Möglichkeit in Be-
    de Hinweise, welche die o.g. Sachverhalte                tracht ziehen.
    wiedergeben.
                                                                Für diese Zuwendung kann
                                                                die Pauschalbesteuerung für
    Wenn Sie aber dennoch Fragen zu den
                                                                Geschenke nach § 37b EStG
    einzelnen Möglichkeiten haben, steht Ih-
                                                                greifen. Bitte melden Sie sich
    nen unser Lohn-Team natürlich gern zur
                                                                bei Ihrem Lohn-Team.
    Verfügung.
                                                  LST= Lohnsteuer | SV= Sozialversicherung
1                                                                                                2
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INTERNETPAUSCHALE                             FAHRTEN WOHNUNG /
                                                  ARBEITSSTÄTTE
    Entstehen dem Arbeitnehmer Kosten für die     Für diese Fahrten können Sie dem Arbeit-
    betriebliche Nutzung seines privaten Inter-   nehmer einen Fahrtkostenzuschuss zahlen.
    netanschlusses, so kann dieser entweder       Dieser bemisst sich mit 0,30 € je gefahrenen
    in voller Höhe der nachgewiesenen Kosten      km für die einfache Strecke (also nur einfa-
    oder pauschal mit maximal 50,00 € je Mitar-   che Entfernung) und kann für die jeweils ge-
    beiter erstattet werden.                      leisteten Arbeitstage eines Monats gezahlt
                                                  werden.
    bei tatsächlichen Kosten:
    LST-/SV-frei                                  Pauschalsteuer:
                                                  15% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Beitrags-
    bei Pauschale: 25% zzgl. Soli und Kirchen-    freiheit in der SV
    steuer, Beitragsfreiheit in der SV
                                                  Nachweise:
    Nachweise:                                    Einzelnachweis für die tatsächlichen
    •  bei tatsächlichen Kosten:                  Arbeitstage des Monats
       Kopie der monatlichen Rechnung
    •  bei Pauschale: einmalige schriftliche      Vereinfachung:
       Erklärung des Arbeitnehmers                jeder Monat wird pauschal mit 15 Arbeitsta-
       (gern stellen wir Ihnen ein passendes      gen angesetzt, Nachweis entfällt
       Muster zur Verfügung)
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WAREN- UND                                                              ERHOLUNGSBEIHILFE
    DIENSTLEISTUNGSBEZUG
    Sie können Ihren Mitarbeitern Gutschei-                                 Die Erholungsbeihilfe ist wie eine Art Urlaubs-
    ne mit einem maximalen Wert von 44,00 €                                 geld zu sehen. Je nach Familienstand des Ar-
    monatlich zur Verfügung stellen. Das häu-                               beitnehmers variieren die Maximalzuschüs-
    figste Beispiel hierfür ist der Tankgutschein.                          se. Diese betragen je Arbeitnehmer jährlich
                                                                            156,00 €, für dessen Ehegatten 104,00 € und
    LST / SV:               Bei Überschreitung der
                                                                            je Kind 52,00 €. Ein verheirateter Arbeitneh-
    frei                    Freigrenze                                      mer mit zwei Kindern (für die Unterhaltspflicht
                            von 44,00 €                                     gilt) könnte somit eine Erholungsbeihilfe von
    Nachweise:                                                              364,00 € erhalten.
    Ausgabe des Gutscheins
    muss quittiert werden                                                   Pauschalsteuer:
                                                                            25% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Beitrags-
                                                                            freiheit in der SV

                                                                            Nachweise:
                                                                            Zahlung der Beihilfe muss immer im Zusam-
                                                                            menhang mit dem Urlaub des Arbeitnehmers
                                                                            stehen (3 Monate vor oder nach der Auszah-
                                                                            lung)
                                             ©Sandor Jackal - Fotolia.com

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TELEFONNUTZUNG                                                    FAHRZEUGWERBUNG
    Nutzt der Arbeitnehmer seinen Privatan-
    schluss für betriebliche Telefonate, können
    vereinfacht 20% der Rechnungssumme, aber
    maximal 20,00 € monatlich erstattet werden.

    LST / SV:
    frei

    Nachweise:
                                                                                                           © Stefan Rajewski - Fotolia.com

    Kopie der monatlichen Rechnung                                    Sollten die Arbeitnehmer an ihrem Privat-
                                                                      Pkw Fahrzeugwerbung anbringen, spricht
                                                                      man von der Anmietung von Werbeflächen.

                                                                      Bei der Anmietung von Werbeflächen handelt
                                                                      es sich nicht um steuer- und beitragspflich-
                                                                      tigen Arbeitslohn, sondern um Einkünfte aus
                                                                      § 22 Nr. 3 EStG. Gemäß § 22 Nr. 3 Satz 2
                                                                      EStG bleiben Einkünfte aus entsprechenden
                                                                      Vermietungen bis zu 256,00 € jährlich steuer-
                                                                      frei (Freigrenze!), das entspricht ca. 21 € im
                                        © Sven Bähren - Fotolia.com
                                                                      Monat.
7                                                                                                                                            8
ESSENMARKEN /
    RESTAURANTSCHECKS
    Der Arbeitgeber kann Essenmarken oder Re-       Nachweise:
    staurantschecks an den Arbeitnehmer vertei-     Abrechnungen der Annahmestellen, aus de-
    len, die von einer Gaststätte oder vergleich-   nen sich ergeben muss, wie viele Essenmar-
    baren Annahmestellen bei der Abgabe einer       ken mit welchem Verrechnungswert einge-
    Mahlzeit in Zahlung genommen werden.            löst worden sind.

    Voraussetzungen:
    •   für jede Mahlzeit nur eine Essenmarke
        täglich
    •   Verrechnungswert derzeit maximal 6,10 €
    •   Essenmarken erhalten nur Arbeitneh-
        mer, die keine Auswärtstätigkeit ausüben
    •   pro Arbeitnehmer maximal 15 Essen-
        marken monatlich, wenn der Arbeitneh-
        mer keine Auswärtstätigkeit ausübt

    Um Steuer- und Beitragsfreiheit zu erreichen,
    muss der Arbeitnehmer mindestens den ak-
    tuellen Sachbezugswert für Essen (derzeit
    3,00 €) zuzahlen.                                                                 © Andrew Bayda - Fotolia.com

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REINIGUNG BERUFSBEKLEIDUNG                      KINDERBETREUUNGSKOSTEN
     Wäscht der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber         Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und
     gestellte Arbeitskleidung privat, so kann ein   Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Ar-
     Auslagenersatz erstattet werden. Eine Er-       beitnehmer in Kindergärten oder vergleichba-
     stattung von Reinigungskosten der privaten      ren Einrichtungen sind steuerfrei, soweit der
     Berufsbekleidung ist steuer- und beitrags-      Arbeitgeber diese Leistung zusätzlich zum oh-
     pflichtig.                                      nehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt und
                                                     ein Nachweis der Kosten vorliegt.
     Hierfür muss der Arbeitnehmer über einen
     Zeitraum von drei Monaten die entstande-
     nen Aufwendung nachweisen. Dieser Be-
     trag kann dann pauschal gezahlt werden
     und bleibt steuer- und beitragsfrei bis sich
     die Verhältnisse wesentlich ändern.

     Nachweise:
     Entstandene Aufwendungen sind über einen
     Zeitraum von drei Monaten nachzuweisen,
     Nachweis gilt für die Zukunft, bis sich die
                                                                                               © S.Kobold - Fotolia.com

     Verhältnisse wesentlich ändern.

11                                                                                                                   12
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
  GESUNDHEITSFÖRDERUNG
     Leistungen des Arbeitgebers zur betriebli-    Nachweise:
     chen Gesundheitsförderung sind bis zu ei-     Rechnungen
     nem Betrag von 500,00 € jährlich je Arbeit-   sind über die         Bei Überschreitung des
     nehmer steuerfrei.                            Buchhaltung           Freibetrages
                                                                         von 500,00 €
                                                   abzurechnen
     Voraussetzung ist, dass die Maßnahme auf
     Grundlage der gesundheitsfachlichen Be-       Hinweis:
     wertung der Krankenkassen erfolgt. Hierzu     Eine ausführliche Beschreibung bietet unser
     gehören:                                      L+P Flyer „Fit am Arbeitsplatz“.

     •   Vorbeugung und Reduzierung arbeits-
         bedingter Belastungen des Bewegungs-
         apparates
     •   Gesundheitsgerechte betriebliche Ge-
         meinschaftsverpflegung
     •   Bewältigung von Psychosozialer Belas-
         tung, Stress
     •   Vorbeugung und Bewältigung von
         Suchtmittelkonsum

                                                                                        © Robert Kneschke - Fotolia.com

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ARBEITSKLEIDUNG                                 REISEKOSTEN
     Dem Arbeitnehmer können Kosten für be-          Befindet sich der Arbeitnehmer auf Dienstrei-
     triebstypische Arbeitskleidung (z.B. Arbeits-   se, können Verpflegungsmehraufwendungen,
     schuhe, Blaumann) in voller Höhe steuer-        Fahrtkosten und Reisenebenkosten (z.B.
     und beitragsfrei erstattet werden.              Übernachtungskosten, Parkgebühren) erstat-
                                                     tet werden.
     Die unentgeltliche Überlassung typischer
     Berufskleidung ist steuerfrei. Eine Barabgel-   Hinweis:
     tung an Stelle einer unentgeltlichen Überlas-   Ausführliche Beschreibungen enthält unser
     sung ist grundsätzlich steuerpflichtig.         L+P Flyer zur Reisekostenreform 2014.

     Nachweise:
     Rechnung

                                                                                      © Gerhard Seybert - Fotolia.com

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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE                    BETRIEBSVERANSTALTUNGEN
     Beiträge des Arbeitgebers an einen Pen-        Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltun-
     sionsfonds, eine Pensionskasse oder für        gen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaft-
     eine Direktversicherung bleiben bis zu         lichem Charakter, wie z. B. Weihnachtsfeiern,
     4% der Beitragsbemessungsgrenze in der         Betriebsausflüge, Sommerfeste.
     allgemeinen Rentenversicherung steuer-
     frei (2014: 2.856,00 €/ Kalenderjahr, bzw.     Voraussetzungen:
     238,00 €/Monat), wenn sie zum Aufbau einer     •   Teilnahme muss allen Arbeitnehmern
     kapitalgedeckten betrieblichen Altersversor-       offen stehen
     gung verwendet werden und die zugesag-         •   Kosten pro Arbeitnehmer betragen je
     ten Leistungen in Form einer Rente oder            Veranstaltung max. 110,00 € (inkl. USt)
     eines Auszahlungsplans ausgezahlt werden       •   max. zwei Veranstaltungen pro Jahr
     (gilt nicht für Einmalkapitalauszahlungen).    Pauschalsteuer:
                                                    •   ist eine der oben genannten Voraus-
     Pauschalsteuer:                                    setzungen nicht erfüllt
     nur bei Altverträgen                           •   25% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Bei-
                                                        tragsfreiheit in der SV
     Nachweise:                                     Nachweise:
     Police, evtl. Vereinbarung zur Entgeltum-      Rechnungen, sind über die
     wandlung                                       Buchhaltung abzurechnen
                                                               Bei Überschreitung der Freigrenze
                                                               von 110,00 € ist Pauschalierung möglich.
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KASSENVERLUSTENTSCHÄDIGUNG/                                               WERKZEUGGELD
     FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG
     Arbeitnehmer, die im Kassen- oder Zähl-                                   Nutzt der Arbeitnehmer eigene Werkzeuge,
     dienst beschäftigt sind, dürfen monatlich bis                             kann für die Aufwendungen eine Entschädi-
     zu 16,00 € steuerfrei erhalten.                                           gung gezahlt werden.

                                                                               Die Entschädigung deckt folgende Punkte für
                                                                               die Werkzeuge ab:
                                                                               •   regelmäßige Abschreibung/Abnutzung
                                                                               •   übliche Betriebs-, Instandhaltungs- und
                                                                                   Instandsetzungskosten
                                                                               •   Kosten der Beförderung der Werkzeuge
                                                                                   zwischen Wohnung und Einsatzstelle

                                                                               LST / SV:
                                                                               frei

                                           © contrastwerkstatt - Fotolia.com

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RABATTFREIBETRAG                                 Für Fragen oder weiterführende
     Soweit dem Arbeitnehmer Wirtschaftsgü-             Informationen stehen Ihnen
     ter unentgeltlich oder verbilligt überlassen          unsere Lohn-Experten
     werden, entsteht grundsätzlich ein steuer-
     pflichtiger geldwerter Vorteil. Es gibt jedoch         gern zur Verfügung.
     eine Ausnahme für Wirtschaftsgüter, die der
     Arbeitgeber selbst produziert, mit denen er                  GÖRLITZ
     handelt oder Dienstleistungen, die der Arbeit-           Blumenstraße 1
     geber anbietet. Für diese Fälle gibt es einen           +49 (0)3581 48 40 0
     Freibetrag von 1.080,00 € jährlich.
                                Bei Überschrei-                  BAUTZEN
     LST / SV:                  tung der Frei-
     frei                       grenze von
                                                           An den Fleischbänken 5
                                1.080,00 €                  +49 (0)3591 270879 0
     Nachweise:
     Verkauf oder unentgeltliche Überlassung von                RADEBERG
     Waren oder Dienstleistungen an Arbeitneh-                 Hauptstraße 4
     mer sind über die Buchhaltung kenntlich zu              +49 (0)3528 41666 0
     machen.
                                                                 DRESDEN
                                                            Bautzner Straße 120
21
                                                            +49 (0)351 8951054 0
Tel.: +49 (0)3581 48 40 0
    info@lehleiter.de
    www.lehleiter.de

            September 2014
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