MEHR NETTO VOM BRUTTO - Wie Sie die Arbeitnehmer-zufriedenheit steigern und was Sie beachten sollten
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STEUERFREIE ZUWENDUNGEN = in der letzten Zeit zu einem branchenüber- ZUFRIEDENE ARBEITNEHMER greifenden Wettkampf. Einmal im Jahr erinnert der Steuerzahlerbund Wir möchten Sie bei diesem Kampf nicht am Steuerzahlergedenktag daran, dass für allein lassen und zeigen Ihnen hier eine den Rest des Jahres nicht mehr für den Staat Vielzahl von Angeboten, wie Sie Ihren Ar- gearbeitet wird, sondern die Arbeitnehmer ih- beitnehmern, zusätzlich zum Arbeitslohn, ren Lohn oder ihr Gehalt nur für sich selbst Gutes tun können. Diese Übersicht enthält und Ihre Bedürfnisse nutzen können. die häufigsten Möglichkeiten - ABER diese sind mit vielen Nachweispflichten verbunden 2014 fiel dieser Tag auf den 8. Juli. ALSO: und nicht jedes Angebot ist für jedes Unter- Schauen Sie nicht nur zu, wie Ihre Arbeitneh- nehmen geeignet. mer auf diesen Tag warten! Wir beraten Sie gern, welche Umsetzungs- Auch Sie können mit steuerfreien Zuwen- möglichkeit für Ihr Unternehmen die Beste dungen etwas dafür tun, dass Ihre Beleg- ist. schaft unterm Strich mehr Netto vom Brut- to erhält. Glauben Sie uns: Sie können davon Haben wir Ihr Interesse geweckt? genauso profitieren! Sprechen Sie uns an! In Zeiten des steigenden Fachkräftemangels Wir helfen Ihnen gern weiter. spielt die Zufriedenheit am Arbeitsplatz eine große Rolle. Diese zu steigern und die Arbeit- www.lehleiter.de | info@lehleiter.de nehmer langfristig zu halten, entwickelte sich
INHALT Lohnsteuer & Umsatzsteuer S. 1 Gesundheitsförderung S. 13 Internetpauschale S. 3 Arbeitskleidung S. 15 Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte S. 4 Reisekosten S. 16 Waren- und Dienstleistungsbezug S. 5 Betriebliche Altersvorsorge S. 17 Erholungsbeihilfe S. 6 Betriebsveranstaltungen S. 18 Telefonnutzung S. 7 Kassenverlustentschädigung/ S. 19 Fahrzeugwerbung S. 8 Fehlgeldentschädigung Essenmarken / Restaurantschecks S. 9 Werkzeuggeld S. 20 Reinigung Berufsbekleidung S. 11 Rabattfreibetrag S. 21 Kinderbetreuungskosten S. 12
LOHNSTEUER & UMSATZSTEUER Die Entscheidung für eine steuerfreie Zu- Hier ist zusätzlich die wendung hängt neben dem Mehrwert natür- Umsatzsteuer zu ent- lich auch davon ab, was zusätzlich zu be- richten. achten ist. Ist die Umsatzsteuer zu entrichten oder ist der Vorsteuerabzug möglich? Oder soll- Für diese Zuwendung ten Sie sich generell mit Ihrem zuständigen können Sie zusätzlich die Mitarbeiter aus der Lohnabteilung in Ver- Vorsteuer ziehen. bindung setzen, um zusätzliche Details zu überprüfen? Bitte melden Sie sich bei Ihrem Um Ihnen auch diese Fragen zu erleichtern, zuständigen Lohnsachbearbeiter, verwenden wir im Folgenden nebenstehen- wenn Sie diese Möglichkeit in Be- de Hinweise, welche die o.g. Sachverhalte tracht ziehen. wiedergeben. Für diese Zuwendung kann die Pauschalbesteuerung für Wenn Sie aber dennoch Fragen zu den Geschenke nach § 37b EStG einzelnen Möglichkeiten haben, steht Ih- greifen. Bitte melden Sie sich nen unser Lohn-Team natürlich gern zur bei Ihrem Lohn-Team. Verfügung. LST= Lohnsteuer | SV= Sozialversicherung 1 2
INTERNETPAUSCHALE FAHRTEN WOHNUNG / ARBEITSSTÄTTE Entstehen dem Arbeitnehmer Kosten für die Für diese Fahrten können Sie dem Arbeit- betriebliche Nutzung seines privaten Inter- nehmer einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. netanschlusses, so kann dieser entweder Dieser bemisst sich mit 0,30 € je gefahrenen in voller Höhe der nachgewiesenen Kosten km für die einfache Strecke (also nur einfa- oder pauschal mit maximal 50,00 € je Mitar- che Entfernung) und kann für die jeweils ge- beiter erstattet werden. leisteten Arbeitstage eines Monats gezahlt werden. bei tatsächlichen Kosten: LST-/SV-frei Pauschalsteuer: 15% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Beitrags- bei Pauschale: 25% zzgl. Soli und Kirchen- freiheit in der SV steuer, Beitragsfreiheit in der SV Nachweise: Nachweise: Einzelnachweis für die tatsächlichen • bei tatsächlichen Kosten: Arbeitstage des Monats Kopie der monatlichen Rechnung • bei Pauschale: einmalige schriftliche Vereinfachung: Erklärung des Arbeitnehmers jeder Monat wird pauschal mit 15 Arbeitsta- (gern stellen wir Ihnen ein passendes gen angesetzt, Nachweis entfällt Muster zur Verfügung) 3 4
WAREN- UND ERHOLUNGSBEIHILFE DIENSTLEISTUNGSBEZUG Sie können Ihren Mitarbeitern Gutschei- Die Erholungsbeihilfe ist wie eine Art Urlaubs- ne mit einem maximalen Wert von 44,00 € geld zu sehen. Je nach Familienstand des Ar- monatlich zur Verfügung stellen. Das häu- beitnehmers variieren die Maximalzuschüs- figste Beispiel hierfür ist der Tankgutschein. se. Diese betragen je Arbeitnehmer jährlich 156,00 €, für dessen Ehegatten 104,00 € und LST / SV: Bei Überschreitung der je Kind 52,00 €. Ein verheirateter Arbeitneh- frei Freigrenze mer mit zwei Kindern (für die Unterhaltspflicht von 44,00 € gilt) könnte somit eine Erholungsbeihilfe von Nachweise: 364,00 € erhalten. Ausgabe des Gutscheins muss quittiert werden Pauschalsteuer: 25% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Beitrags- freiheit in der SV Nachweise: Zahlung der Beihilfe muss immer im Zusam- menhang mit dem Urlaub des Arbeitnehmers stehen (3 Monate vor oder nach der Auszah- lung) ©Sandor Jackal - Fotolia.com 5 6
TELEFONNUTZUNG FAHRZEUGWERBUNG Nutzt der Arbeitnehmer seinen Privatan- schluss für betriebliche Telefonate, können vereinfacht 20% der Rechnungssumme, aber maximal 20,00 € monatlich erstattet werden. LST / SV: frei Nachweise: © Stefan Rajewski - Fotolia.com Kopie der monatlichen Rechnung Sollten die Arbeitnehmer an ihrem Privat- Pkw Fahrzeugwerbung anbringen, spricht man von der Anmietung von Werbeflächen. Bei der Anmietung von Werbeflächen handelt es sich nicht um steuer- und beitragspflich- tigen Arbeitslohn, sondern um Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG. Gemäß § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG bleiben Einkünfte aus entsprechenden Vermietungen bis zu 256,00 € jährlich steuer- frei (Freigrenze!), das entspricht ca. 21 € im © Sven Bähren - Fotolia.com Monat. 7 8
ESSENMARKEN / RESTAURANTSCHECKS Der Arbeitgeber kann Essenmarken oder Re- Nachweise: staurantschecks an den Arbeitnehmer vertei- Abrechnungen der Annahmestellen, aus de- len, die von einer Gaststätte oder vergleich- nen sich ergeben muss, wie viele Essenmar- baren Annahmestellen bei der Abgabe einer ken mit welchem Verrechnungswert einge- Mahlzeit in Zahlung genommen werden. löst worden sind. Voraussetzungen: • für jede Mahlzeit nur eine Essenmarke täglich • Verrechnungswert derzeit maximal 6,10 € • Essenmarken erhalten nur Arbeitneh- mer, die keine Auswärtstätigkeit ausüben • pro Arbeitnehmer maximal 15 Essen- marken monatlich, wenn der Arbeitneh- mer keine Auswärtstätigkeit ausübt Um Steuer- und Beitragsfreiheit zu erreichen, muss der Arbeitnehmer mindestens den ak- tuellen Sachbezugswert für Essen (derzeit 3,00 €) zuzahlen. © Andrew Bayda - Fotolia.com 9 10
REINIGUNG BERUFSBEKLEIDUNG KINDERBETREUUNGSKOSTEN Wäscht der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und gestellte Arbeitskleidung privat, so kann ein Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Ar- Auslagenersatz erstattet werden. Eine Er- beitnehmer in Kindergärten oder vergleichba- stattung von Reinigungskosten der privaten ren Einrichtungen sind steuerfrei, soweit der Berufsbekleidung ist steuer- und beitrags- Arbeitgeber diese Leistung zusätzlich zum oh- pflichtig. nehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt und ein Nachweis der Kosten vorliegt. Hierfür muss der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Monaten die entstande- nen Aufwendung nachweisen. Dieser Be- trag kann dann pauschal gezahlt werden und bleibt steuer- und beitragsfrei bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Nachweise: Entstandene Aufwendungen sind über einen Zeitraum von drei Monaten nachzuweisen, Nachweis gilt für die Zukunft, bis sich die © S.Kobold - Fotolia.com Verhältnisse wesentlich ändern. 11 12
GESUNDHEITSFÖRDERUNG GESUNDHEITSFÖRDERUNG Leistungen des Arbeitgebers zur betriebli- Nachweise: chen Gesundheitsförderung sind bis zu ei- Rechnungen nem Betrag von 500,00 € jährlich je Arbeit- sind über die Bei Überschreitung des nehmer steuerfrei. Buchhaltung Freibetrages von 500,00 € abzurechnen Voraussetzung ist, dass die Maßnahme auf Grundlage der gesundheitsfachlichen Be- Hinweis: wertung der Krankenkassen erfolgt. Hierzu Eine ausführliche Beschreibung bietet unser gehören: L+P Flyer „Fit am Arbeitsplatz“. • Vorbeugung und Reduzierung arbeits- bedingter Belastungen des Bewegungs- apparates • Gesundheitsgerechte betriebliche Ge- meinschaftsverpflegung • Bewältigung von Psychosozialer Belas- tung, Stress • Vorbeugung und Bewältigung von Suchtmittelkonsum © Robert Kneschke - Fotolia.com 13 14
ARBEITSKLEIDUNG REISEKOSTEN Dem Arbeitnehmer können Kosten für be- Befindet sich der Arbeitnehmer auf Dienstrei- triebstypische Arbeitskleidung (z.B. Arbeits- se, können Verpflegungsmehraufwendungen, schuhe, Blaumann) in voller Höhe steuer- Fahrtkosten und Reisenebenkosten (z.B. und beitragsfrei erstattet werden. Übernachtungskosten, Parkgebühren) erstat- tet werden. Die unentgeltliche Überlassung typischer Berufskleidung ist steuerfrei. Eine Barabgel- Hinweis: tung an Stelle einer unentgeltlichen Überlas- Ausführliche Beschreibungen enthält unser sung ist grundsätzlich steuerpflichtig. L+P Flyer zur Reisekostenreform 2014. Nachweise: Rechnung © Gerhard Seybert - Fotolia.com 15 16
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE BETRIEBSVERANSTALTUNGEN Beiträge des Arbeitgebers an einen Pen- Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltun- sionsfonds, eine Pensionskasse oder für gen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaft- eine Direktversicherung bleiben bis zu lichem Charakter, wie z. B. Weihnachtsfeiern, 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Betriebsausflüge, Sommerfeste. allgemeinen Rentenversicherung steuer- frei (2014: 2.856,00 €/ Kalenderjahr, bzw. Voraussetzungen: 238,00 €/Monat), wenn sie zum Aufbau einer • Teilnahme muss allen Arbeitnehmern kapitalgedeckten betrieblichen Altersversor- offen stehen gung verwendet werden und die zugesag- • Kosten pro Arbeitnehmer betragen je ten Leistungen in Form einer Rente oder Veranstaltung max. 110,00 € (inkl. USt) eines Auszahlungsplans ausgezahlt werden • max. zwei Veranstaltungen pro Jahr (gilt nicht für Einmalkapitalauszahlungen). Pauschalsteuer: • ist eine der oben genannten Voraus- Pauschalsteuer: setzungen nicht erfüllt nur bei Altverträgen • 25% zzgl. Soli und Kirchensteuer, Bei- tragsfreiheit in der SV Nachweise: Nachweise: Police, evtl. Vereinbarung zur Entgeltum- Rechnungen, sind über die wandlung Buchhaltung abzurechnen Bei Überschreitung der Freigrenze von 110,00 € ist Pauschalierung möglich. 17 18
KASSENVERLUSTENTSCHÄDIGUNG/ WERKZEUGGELD FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG Arbeitnehmer, die im Kassen- oder Zähl- Nutzt der Arbeitnehmer eigene Werkzeuge, dienst beschäftigt sind, dürfen monatlich bis kann für die Aufwendungen eine Entschädi- zu 16,00 € steuerfrei erhalten. gung gezahlt werden. Die Entschädigung deckt folgende Punkte für die Werkzeuge ab: • regelmäßige Abschreibung/Abnutzung • übliche Betriebs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten • Kosten der Beförderung der Werkzeuge zwischen Wohnung und Einsatzstelle LST / SV: frei © contrastwerkstatt - Fotolia.com 19 20
RABATTFREIBETRAG Für Fragen oder weiterführende Soweit dem Arbeitnehmer Wirtschaftsgü- Informationen stehen Ihnen ter unentgeltlich oder verbilligt überlassen unsere Lohn-Experten werden, entsteht grundsätzlich ein steuer- pflichtiger geldwerter Vorteil. Es gibt jedoch gern zur Verfügung. eine Ausnahme für Wirtschaftsgüter, die der Arbeitgeber selbst produziert, mit denen er GÖRLITZ handelt oder Dienstleistungen, die der Arbeit- Blumenstraße 1 geber anbietet. Für diese Fälle gibt es einen +49 (0)3581 48 40 0 Freibetrag von 1.080,00 € jährlich. Bei Überschrei- BAUTZEN LST / SV: tung der Frei- frei grenze von An den Fleischbänken 5 1.080,00 € +49 (0)3591 270879 0 Nachweise: Verkauf oder unentgeltliche Überlassung von RADEBERG Waren oder Dienstleistungen an Arbeitneh- Hauptstraße 4 mer sind über die Buchhaltung kenntlich zu +49 (0)3528 41666 0 machen. DRESDEN Bautzner Straße 120 21 +49 (0)351 8951054 0
Tel.: +49 (0)3581 48 40 0 info@lehleiter.de www.lehleiter.de September 2014
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