Mitteilungen - Fachbereich Wirtschaftswissenschaft
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 6/2023, 16. März 2023 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation des Fachbereichs Wirtschafts- wissenschaft der Freien Universität Berlin 108 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Management & Marketing des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin 159 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023 107
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung für den Verfahren für die Erbringung von Studien- und Prüfungs- Masterstudiengang Finance, Accounting leistungen (Leistungen) im Masterstudiengang. and Taxation des Fachbereichs Wirtschafts- wissenschaft der Freien Universität Berlin §2 Qualifikationsziele Präambel (1) Die Absolvent*innen können bereits vorhandenes Wissen in den Themengebieten Finanzierung, externe Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung, in- (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom terne Unternehmensrechnung/Controlling, betriebswirt- 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der schaftliche Steuerlehre sowie Affine Ergänzungsgebie- Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswis- ten wesentlich vertiefen und erweitern. Sie können das senschaft der Freien Universität Berlin am erworbene Wissen ordnen und einzelfallbezogen ange- 16. November 2022 die folgende Studien- und Prü- messen anwenden sowie Interpretationen vornehmen fungsordnung für den Masterstudiengang Finance, Ac- und es systematisch wiedergeben. Sie besitzen die er- counting and Taxation des Fachbereichs Wirtschaftswis- forderlichen fachlichen Kenntnisse und Methoden und senschaft der Freien Universität Berlin erlassen: * können selbstständig wissenschaftlich arbeiten, ge- wonnene Erkenntnisse kritischen einordnen und reflek- Inhaltsverzeichnis tieren. Sie sind in der Lage, bestehende Probleme zu §1 Geltungsbereich erkennen, zu analysieren und fachlich angemessene Problemlösungen herzuleiten. Dabei geht es auch um §2 Qualifikationsziele die Entwicklung sachgerechter Lösungsansätze für die §3 Studieninhalte Lösung komplexer Probleme auf der Grundlage be- grenzter und unsicherer Informationen sowie um neu §4 Studienberatung und Studienfachberatung auftretende Probleme. Sie sind in der Lage, verantwort- §5 Prüfungsausschuss lich zu handeln. Die Studierenden kennen die Grund- §6 Regelstudienzeit sätze und allgemeine Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sowie guter wissenschaftlicher Praxis und §7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen können diese bei ersten wissenschaftlichen Tätigkeiten §8 Lehr- und Lernformen berücksichtigen. §9 Masterarbeit (2) Absolvent*innen können gewonnene Lösungen sachgerecht an unterschiedliche Adressaten angemes- § 10 Wiederholung von Prüfungsleistungen sen vermitteln und kontextbezogen verteidigen. Die § 11 Auslandsstudium erlangten kommunikativen Kompetenzen ermöglichen § 12 Studienabschluss einen Austausch sowohl mit Fachvertreterinnen und -vertretern als auch mit nicht fachkundigen Personen § 13 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen sowie eine zielorientierte Teamarbeit. Sie können die eigenen Aussagen begründen, kritisch würdigen und Anlagen Werturteile abgeben. Sie sind in der Lage, auf der Grundlage ihrer integrativen Fähigkeiten neue Vorge- Anlage 1: Modulbeschreibungen hensweisen zu entwickeln bzw. bestehende Vorgehens- Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan weisen zu verbessern. Sie können dabei geschlechts- Anlage 3: Zeugnis (Muster) spezifische und interkulturelle Besonderheiten berück- sichtigen, die in Zusammenhang mit Fragestellungen im Anlage 4: Urkunde (Muster) Bereich Finance, Accounting and Taxation (FACTS) re- levant sind. (3) Absolvent*innen des Masterstudiengangs werden vorzugsweise auf eine wissenschaftliche, aber auch auf §1 eine Tätigkeit in der Berufspraxis vorbereitet. Als rele- Geltungsbereich vante fachliche Bereiche sind vor allem die Finanzie- Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des rung, die externe Unternehmensrechnung und Wirt- Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation schaftsprüfung, die interne Unternehmensrechnung/ des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien Controlling sowie die betriebswirtschaftliche Steuerlehre Universität Berlin (Masterstudiengang) und in Ergän- zu nennen. Eine künftige berufliche Tätigkeit kommt in zung zur Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der privaten Unternehmen (z. B. leitende, beratende und Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und prüfende Tätigkeiten) und der Öffentlichen Verwaltung in Betracht. Die Absolvent*innen des forschungsorien- * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin tierten Masters sind dazu befähigt, ein Promotionsstu- am 3. März 2023 bestätigt worden. dium aufzunehmen. 108 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023
FU-Mitteilungen §3 ben, spätestens nach Ablauf der Hälfte der Regelstu- Studieninhalte dienzeit die Teilnahme an Studienfachberatungen zur Förderung eines erfolgreichen weiteren Studienverlaufs (1) Dem Masterstudiengang sind die fachlichen Be- angeboten. reiche Finanzierung, externe Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung, interne Unternehmensrech- nung/Controlling, betriebswirtschaftliche Steuerlehre so- §5 wie affine Ergänzungen zugeordnet. Die affinen Ergän- Prüfungsausschuss zungen umfassen die thematischen Bereiche Recht und Methoden sowie weitere thematische Bereiche. Das Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die Studium vermittelt vertiefte Kenntnisse und erweitertes übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Wissen in diesen Bereichen. Es werden die Grundsätze Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissen- wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftli- schaft der Freien Universität Berlin für den Masterstu- cher Praxis vermittelt und angewendet. Im Studium wird diengang eingesetzte Prüfungsausschuss. in das wissenschaftliche Arbeiten angeleitet eingeführt. (2) Das Studium umfasst auch die Weiterentwicklung §6 und Optimierung von wichtigen Schlüsselqualifikatio- Regelstudienzeit nen. Im Rahmen von seminaristischem Unterricht und Seminaren stehen Interaktion, Kommunikation und re- Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. flektierte Diskussion im Vordergrund. Das Präsentieren sowie das Sprechen vor der Gruppe befördern die Kom- petenz, den eigenen Standpunkt zu vertreten ebenso §7 wie eine kritische Selbstreflektion und den verantwor- Aufbau und Gliederung tungsvollen, situationsadäquaten Umgang mit Kommi- litoninnen und Kommilitonen. Die fachsystematische (1) Der Masterstudiengang gliedert sich in das Stu- Behandlung des Lehrstoffs in Vorlesungen fördert das dium der Module im Umfang von 90 Leistungspunkten analytische, abstrakte, konzeptionelle und vernetzte (LP) und die Masterarbeit im Umfang von 30 LP. Denken der Studierenden. Das Studium umfasst die Förderung der Selbstkompetenz wie z. B. eine Optimie- (2) Es sind folgende Module im Umfang von insge- rung der persönlichen Arbeitsprozesse, die Entwicklung samt 30 LP zu absolvieren: bestimmter Methodenkompetenzen wie z. B. Informa- – Pflichtmodul: Internationale Unternehmensbericht- tions-, Datenanalyse- und Medienkompetenz oder auch erstattung (6 LP), den Ausbau sozialer Kompetenzen wie z. B. eine situa- – Pflichtmodul: Leistungsmessung und Management- tionsadäquate Gesprächs- und Verhandlungsführung anreize (6 LP), oder eine Sensibilisierung für Gender- und Diversityfra- gen. Der Masterstudiengang dient in der Vielfalt der Stu- – Pflichtmodul: Steuerwirkungen (6 LP) und dienangebote der aktiven Vermittlung und Entwicklung – Pflichtmodul: Research Methods in FACTS (6 LP) von Kenntnissen und Fähigkeiten, die den Studierenden – entweder Wahlpflichtmodul: Derivate und ihre Bewer- eine integrale Bildung ermöglichen, die sie in Bezug auf tung (6 LP) oder die späteren Berufsfelder im Bereich Finanzen, Unter- nehmensrechnung, Wirtschaftsprüfung, Controlling oder Wahlpflichtmodul: Kapitalmarkttheorie (6 LP). Steuern vorbereitet. (3) Es sind mindestens zwei, maximal drei der folgen- den Wahlpflichtmodule im Umfang von jeweils 6 LP zu wählen und zu absolvieren: §4 – Wahlpflichtmodul: Hauptseminar Finanzierung (6 LP), Studienberatung und Studienfachberatung – Wahlpflichtmodul: Hauptseminar Unternehmensrech- (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen- nung und Wirtschaftsprüfung (6 LP) traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be- – Wahlpflichtmodul: Hauptseminar Controlling (6 LP), ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. – Wahlpflichtmodul: Hauptseminar Betriebswirtschaftli- (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch- che Steuerlehre (6 LP). schullehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrver- (4) Im Bereich Recht sind im Umfang von 12 LP zwei anstaltungen im Masterstudiengang anbieten zu den der folgenden Wahlpflichtmodule zu wählen und zu ab- regelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zusätzlich solvieren, die beide nicht differenziert bewertet werden: steht mindestens eine studentische Hilfskraft beratend zur Verfügung. – Wahlpflichtmodul: Gesellschaftsrecht (6 LP), (3) Es wird insbesondere Studierenden, die die Stu- – Wahlpflichtmodul: Allgemeines Steuerrecht (6 LP), dienziele des bisherigen Studiums zu weniger als einem – Wahlpflichtmodul: Wirtschafts- und Umweltstrafrecht Drittel der zu erbringenden Leistungspunkte erreicht ha- (6 LP), FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023 109
FU-Mitteilungen – Wahlpflichtmodul: Bilanz- und Unternehmenssteuer- 4. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre: recht (6 LP), – Modul: Steuerwirkungen für ausländische Studie- – Wahlpflichtmodul: Europarecht und internationale Be- rende (6 LP), züge des Grundgesetzes (6 LP). – Modul: Internationale Steuerplanung (6 LP), (5) Aus den folgenden Bereichen sind – Modul: Spezialthemen der Betriebswirtschaftlichen entweder sechs Module im Umfang von insgesamt Steuerlehre (6 LP), 36 LP bei einer Wahl von zwei Modulen nach Abs. 3 – Modul: Anwendungsorientierte Fragen der Be- oder triebswirtschaftlichen Steuerlehre (6 LP), – Modul: Steuerplanung der Unternehmensnach- fünf Module im Umfang von insgesamt 30 LP bei einer folge (6 LP), Wahl von drei Modulen nach Abs. 3 – Modul: Mergers & Acquisitions und Steuern (6 LP), zu wählen und zu absolvieren; dabei muss jeweils mindestens ein Modul im Bereich Methoden (Nr. 6) und – Modul: Umsatzsteuer und Tax Analytics (6 LP). mindestens ein Modul im Bereich Volkswirtschaftslehre 5. Recht: (Nr. 7) gewählt und absolviert werden: – Modul: Umwandlungs- und Insolvenzrecht (6 LP), 1. Finanzierung: – Modul: Kapitalmarktrecht und seine ökonomischen – Modul: Discounted Cash Flow Verfahren (6 LP), Grundlagen (6 LP), – Modul: Brownsche Bewegung in der Finanzie- – Modul: Ausgewählte rechtliche Fragen (6 LP). rungstheorie (6 LP), 6. Methoden: Aus diesem Bereich ist mindestens ein – Modul: Spezialfragen der Finanzierung (6 LP), Modul zu wählen und zu absolvieren. Für ein Modul aus diesem Bereich ist ein Antrag auf nicht differen- – Modul: Anwendungsorientierte Fragen der Finan- zierte Bewertung zu stellen: zierung (6 LP) sowie – Modul: Econometric Analysis (6 LP), – eines der beiden folgenden Module kann in diesem Bereich ebenfalls gewählt werden, sofern dieses – Modul: Einführung in die Ökonometrie (6 LP), nicht bereits unter Abs. 2 ausgewählt und absol- – Modul: Einführung in die Mikroökonometrie (6 LP). viert wurde: Kapitalmarkttheorie (6 LP) oder Deri- 7. Volkswirtschaftslehre: Aus diesem Bereich ist min- vate und ihre Bewertung (6 LP). destens ein Modul zu wählen und zu absolvieren. Ins- 2. Externe Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprü- gesamt können aus diesem Bereich maximal zwei fung: Module gewählt und absolviert werden. Für ein Modul aus diesem Bereich ist ein Antrag auf nicht differen- – Modul: Internationale Unternehmensberichterstat- zierte Bewertung zu stellen: tung für ausländische Studierende (6 LP), – Modul: Microeconomic Analysis (6 LP), – Modul: Wirtschaftsprüfung (6 LP), – Modul: Optimal Taxation (6 LP), – Modul: Praxis der Abschlussprüfung (6 LP), – Modul: International Public Economics (6 LP), – Modul: Accounting-Based Stock Valuation (6 LP), – Modul: Economics of the Welfare State (6 LP). – Modul: Rechnungslegung von Finanzinstrumenten (6) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte (6 LP), und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den – Modul: Anwendungsorientierte Fragen der Unter- zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil- nehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung (6 LP), nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü- fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel- – Modul: Spezialfragen der Unternehmensrechnung mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die und Wirtschaftsprüfung (6 LP). den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die 3. Interne Unternehmensrechnung/Controlling: Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für – Modul: Leistungsmessung und Management- die Module des Masterstudiengangs die Modulbeschrei- anreize für ausländische Studierende (6 LP), bungen in der Anlage 1. Für die Module „Econometric Analysis“ und „Microeconomic Analysis“ wird auf die – Modul: Rationales Entscheiden im Controlling Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudien- (6 LP), gang Economics des Fachbereichs Wirtschaftswissen- – Modul: Unternehmensanalyse und -bewertung schaft der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die (6 LP), Module „Optimal Taxation“, „International Public Econo- mics“ und „Economics of the Welfare State“ wird auf die – Modul: Anwendungsorientierte Fragen des Con- Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudien- trolling (6 LP), gang Public Economics des Fachbereichs Wirtschafts- – Modul: Spezialfragen des Controlling (6 LP). wissenschaft der Freien Universität Berlin verwiesen. 110 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023
FU-Mitteilungen Für das Modul „Einführung in die Ökonometrie“ und §9 „Einführung in die Mikroökonometrie“ wird auf die Stu- Masterarbeit dien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudien- gang Volkswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirt- (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die*der Studie- schaftswissenschaft der Freien Universität Berlin ver- rende in der Lage ist, eine Fragestellung aus dem Ge- wiesen. biet der Betriebswirtschaftslehre, speziell aus den Berei- chen Finance, Accounting and Taxation auf fortgeschrit- (7) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im tenem wissenschaftlichen Niveau selbstständig zu be- Masterstudiengang unterrichtet der exemplarische Stu- arbeiten und die Ergebnisse angemessen schriftlich und dienverlaufsplan in der Anlage 2. mündlich darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumentieren. §8 (2) Studierende werden auf Antrag zur Masterarbeit Lehr- und Lernformen zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, dass sie Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr- 1. im Masterstudiengang zuletzt an der Freien Universi- und Lernformen angeboten: tät Berlin immatrikuliert gewesen sind und 1. Vorlesungen (V) vermitteln entweder einen Überblick 2. bereits Module im Umfang von mindestens 48 LP im über einen größeren Gegenstandsbereich des Fa- Masterstudiengang absolviert haben. ches und seine methodischen bzw. theoretischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme und die- Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge- nen damit der Darstellung allgemeiner Zusammen- mäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einer hänge und theoretischer Grundlagen. Die vorrangige prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Übernahme der Betreuung der Masterarbeit. Der zu- Kurze Interaktionen und gemeinsame Übungsele- ständige Prüfungsausschuss entscheidet über den An- mente sind möglich. trag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der Masterarbeit gemäß Satz 1 nicht vorge- 2. Im seminaristischen Unterricht (sU) findet eine inter- legt, so setzt der Prüfungsausschuss eine*n Betreuer*in aktive Vermittlung der Grundlagen durch Lehrende ein. und aktive Beiträge der Studierenden statt. Semina- ristischer Unterricht kann Übungsteile, Fallstudien, (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit Diskussionsforen und andere Formen aktiver Teil- dem*der Betreuer*in das Thema der Masterarbeit aus. nahme beinhalten, die eine Interaktion mit den Stu- Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen dierenden fördern. sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbeitungs- frist abgeschlossen werden kann. Gegenstand der Be- 3. Hauptseminare (HS) dienen der Vermittlung von treuung ist die Anleitung zur Einhaltung der Regeln für Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebietes und gute wissenschaftliche Praxis unter Berücksichtigung dem Erwerb von Fähigkeiten, eine Fragestellung der Besonderheiten des eigenen Fachgebiets. Ausgabe selbstständig zu bearbeiten, die Ergebnisse darzu- und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. stellen und kritisch zu diskutieren. Die vorrangigen Arbeitsformen sind Hauptseminargespräche auf der (5) Die Masterarbeit soll etwa 20 000 Wörter umfas- Grundlage von Unterrichtsmitteln, Fachliteratur und sen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt Quellen sowie die Gruppenarbeit. 22 Wochen. Sie kann in deutscher oder englischer Spra- che abgefasst werden. 4. Bei einem Seminar am PC (S-PC) erfolgt die wesent- liche Arbeit am PC unter Anwendung einer Spezial- (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum software. der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen In- nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die*der Stu- ternet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei dierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die Masterarbeit selbstständig verfasst und keine anderen zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Univer- als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sität Berlin angeboten und von den Studierenden ein- hat. Die Masterarbeit ist in drei maschinenschriftlichen zeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchfüh- im Portable-Document-Format (PDF) abzugeben. Die rungsphase (Austausch und Diskussion von Lernob- PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und nicht jekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kom- nur grafisch enthalten; ferner darf sie keine Rechtebe- munikation zwischen den Lernenden und Lehrenden) schränkung aufweisen. bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, (7) Bei der Abgabe hat die*der Studierende schriftlich Transferunterstützung) eingesetzt werden. zu versichern, dass sie*er die Arbeit selbstständig ver- FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023 111
FU-Mitteilungen fasst und keine anderen als die angegebenen Quellen Stelle an der Zielhochschule über die Dauer des Aus- und Hilfsmittel benutzt hat. landsstudiums, über die im Rahmen des Auslandsstu- (8) Die Masterarbeit ist innerhalb von zehn Wochen diums zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs- den Leistungen im Masterstudiengang sein müssen, so- berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be- wie die den Leistungen zugeordneten Leistungspunkte werten. Dabei soll der*die Betreuer*in der Masterarbeit vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistun- eine*r der Prüfungsberechtigten sein. gen werden anerkannt. (9) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note für (3) Die Studienfachberatung wird durch die Profes- die Masterarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. sor*innen, die Lehrveranstaltungen im Kernstudium an- bieten, zu den regelmäßigen Sprechstunden durchge- (10) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master- führt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Eignung der arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss individuellen Studienverlaufsplanung mit dem*der Stu- beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- diengangskoordinator*in zu besprechen. rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- (4) Es wird empfohlen, das Auslandsstudium wäh- lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des rend des dritten Fachsemesters des Masterstudien- Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- gangs zu absolvieren. fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im Masterstudiengang zu erbringenden Masterarbeit, die das Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in be- § 12 sonderer Weise prägt, unterscheidet. Studienabschluss (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass § 10 die gemäß §§ 7 und 9 geforderten Leistungen erbracht Wiederholung von Prüfungsleistungen worden sind. Ab dem Semester, das dem Erreichen des Studienabschlusses folgt, entfällt der Prüfungsanspruch (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen Prüfungsleis- am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien tungen einschließlich der Masterarbeit zweimal wieder- Universität Berlin. Der Prüfungsausschuss stellt auf An- holt werden. Wird der letztmögliche, zweite Wieder- trag der*des Studierenden fest, ob die Voraussetzungen holungsversuch mit „nicht ausreichend“ bewertet, ist die für den Studienabschluss erfüllt sind. Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden. Kann dann der Studienabschluss nicht mehr erreicht werden, ist (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit auch die Gesamtprüfung endgültig nicht bestanden. In die*der Studierende an einer Hochschule im gleichen diesem Fall erstellt der Prüfungsausschuss der*dem Studiengang oder in einem Modul, welches mit einem Studierenden einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung der im Masterstudiengang zu absolvierenden und bei darüber, dass die Gesamtprüfung mit einer Bewertung der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigenden „nicht ausreichend“ endgültig nicht bestanden ist und Module identisch oder vergleichbar ist, Leistungen end- stellt eine Bescheinigung bisher erzielter Leistungen gültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen endgültig aus. nicht bestanden hat oder sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet. (2) Handelt es sich um die letzte Prüfungsleistung vor Abschluss des Studiums, dann kann die Prüfung auf An- (3) Wird der Studienabschluss in einer Studiendauer trag der*des Studierenden an den Prüfungsausschuss von vier Semestern erreicht, dann können auf schrift- bereits im Semester des vorangehenden Prüfungsver- lichen, unwiderruflichen Antrag der*des Studierenden suchs durchgeführt werden zwei bestandene und differenziert bewertete Module im Umfang von insgesamt höchstens 12 LP in nicht diffe- (3) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete renziert bewertete Module umgewandelt werden. Wird Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. der Studienabschluss in einer Studiendauer von fünf Se- mestern erreicht, dann kann auf schriftlichen, unwider- ruflichen Antrag der*des Studierenden ein bestandenes § 11 und differenziert bewertetes Modul im Umfang von Auslandsstudium höchstens 6 LP in ein nicht differenziert bewertetes Mo- dul umgewandelt werden. Die Studiendauer ist die Zeit- (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf- dauer des Studiums in angefangenen Semestern zwi- enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums schen dem Datum des Beginns des ersten Fachsemes- sollen Leistungen erbracht werden, die für den Master- ters und dem Semester, in welches das Datum der letz- studiengang anrechenbar sind. ten Prüfungsleistung fällt. Der Antrag gemäß Satz 1 (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer oder 2 ist vor der Aushändigung der Studienabschluss- Vereinbarung zwischen der*dem Studierenden, der* dokumente zu stellen. Der Prüfungsausschuss kann auf dem Vorsitzenden des für den Masterstudiengang zu- Antrag die gemäß Satz 1 oder 2 jeweils maßgebliche ständigen Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Studiendauer in folgenden Fällen verlängern: 112 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023
FU-Mitteilungen 1. für eine*n Studierende, die oder der während des Stu- werden ergänzend englische Versionen von Zeugnis diums des Masterstudiengangs für mindestens zwei und Urkunde ausgehändigt. Semester ein Mandat im Fachbereichsrat des Fach- bereichs Wirtschaftswissenschaft, im Akademischen Senat der Freien Universität Berlin oder den Vorsitz § 13 der Ausbildungskommission des Fachbereichs Wirt- Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen schaftswissenschaft wahrgenommen hat, entspre- chend der Belastung durch die Gremientätigkeit; (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien 2. für eine*n Studierende, die oder der während des Stu- Universität Berlin) in Kraft. diums des Masterstudiengangs mindestens zwei Se- (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung mester lang ein eigenes Kind oder ein Adoptivkind vor für den Masterstudiengang vom 14. Juni 2017 (FU-Mit- Vollendung dessen 10. Lebensjahres erzogen oder teilungen 25/2017, S. 479) außer Kraft. die Pflege naher Angehöriger übernommen hat, ent- sprechend der Belastung durch die Kindererziehung (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach de- bzw. Pflege; ren Inkrafttreten im Masterstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert werden. Studierende, 3. für eine*n Studierende, die oder der während des Stu- die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Master- diums des Masterstudiengangs Urlaubssemester ge- studiengang an der Freien Universität Berlin immatriku- nommen hat, wenn während der Urlaubssemester liert worden sind, studieren und erbringen die Leistun- keine Prüfungsleistungen – einschließlich von Wie- gen auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsord- derholungsprüfungen zu Prüfungen – erbracht wur- nung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des den. Studiums und die Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. (4) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab- Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Um- schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor- schreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei- den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt zufügen, dass für die Person des*der Antragsteller*in der Antragstellung bereits begonnenen oder abge- keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Über den Antrag schlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistun- (5) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- gen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz schulgrad Master of Science (M. Sc.) verliehen. Die Stu- und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. dierenden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anla- Die Umschreibung ist nicht revidierbar. gen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (englische (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeug- Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß nisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2024 und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Auf Antrag gewährleistet. FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023 113
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßein- heit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin- Erläuterungen: gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden. Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Pflicht nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie neben Modul des Masterstudiengangs der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernformen und P die Bezeichnung des Moduls, der erfolgreichen Absolvierung der Prüfungsleistungen P die*den Verantwortliche*n des Moduls, eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Eine P die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 % Modul, der in den Lehr- und Lernformen eines Moduls vorge- P Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, sehenen Präsenzstudienzeit besucht wurden. Besteht P Lehr- und Lernformen des Moduls, keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, so wird sie dennoch drin- P den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- gend empfohlen. Die Festlegung einer Präsenzpflicht reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, durch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und Lernformen, P Formen der aktiven Teilnahme, für die im Folgenden die Teilnahme lediglich empfohlen P die Prüfungsformen, wird, ausgeschlossen. Formen einer aktiven Teilnahme können sein: Präsentation, Kurzprojekt, Software-Pro- P die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, gramm, Kurzessay, Diskussionsbeteiligung oder Kurz- P die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, referat. In Modulen, in denen alternative Formen der ak- P die Regeldauer des Moduls, tiven Teilnahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden P die Häufigkeit des Angebots, Formen der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semes- P die Verwendbarkeit des Moduls. ter von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ers- ten Lehrveranstaltungstermin festzulegen. Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- tigen insbesondere Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge- hörige Modulprüfung abgelegt werden. Module werden P die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) abge- zeit, schlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika- P den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü- P die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be- tung, schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor- men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili- P die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä- Studienphasen, testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen. P die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- tungen, Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei- P die Prüfungszeit selbst. che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Moduls Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulen Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel- ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Teil- lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge- nahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung für nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits- den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei- Leistungspunkte. 114 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023
FU-Mitteilungen 1. Bereich Finanzierung Wahlpflichtmodul: Derivate und ihre Bewertung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen zentrale Themengebiete aus der Derivatebewertung, insbesondere aus der theoreti- schen Perspektive. Sie können Derivate methodisch stringent bewerten und diese Bewertungen rechtfertigen. Da- bei entwickeln sie erfolgreich integrative Fähigkeiten und setzen diese kontextbezogen ein. Sie können bereichs- spezifische und -übergreifende Diskussionen führen. Die gewonnenen Ergebnisse können kritisch gewürdigt wer- den. Inhalte: Futures, Forwards und die wichtigsten Optionen. Methoden zur Bewertung dieser Derivate werden vorgestellt. Den roten Faden bildet der Fundamentalsatz der Preistheorie, dessen verschiedene Versionen in der Veranstaltung in- tensiv diskutiert werden. Er ist das entscheidende Instrumentarium, um die verschiedenen Derivate zu bewerten – was anhand von Praxisbeispielen vertieft wird. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion ausgewählter Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Probleme, Stellungnahmen zu Thesen Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit sU 30 Diskussion und Bespre- Vor- und Nachbereitung sU 30 chung von Übungsaufgaben Seminaristischer Prüfungsvorbereitung und 2 zu den angegebenen Unterricht Prüfung 60 Lehrinhalten, ggf. Bearbei- tung von Fallstudien Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) oder Klausur (60 Minuten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023 115
FU-Mitteilungen Wahlpflichtmodul: Kapitalmarkttheorie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen zentrale Themengebiete aus der Gleichgewichtstheorie, insbesondere aus der theoreti- schen Perspektive. Sie können Gleichgewichte methodisch stringent analysieren und charakterisieren. Dabei ent- wickeln sie erfolgreich integrative Fähigkeiten und setzen diese kontextbezogen ein. Die gewonnenen Ergebnisse können kritisch gewürdigt werden. Inhalte: Das Modul vermittelt das Modell eines ökonomischen Finanzmarktgleichgewichtes. Vermittelt werden zudem das Capital Asset Pricing Modell und das Arrow-Debreu-Gleichgewicht sowie die Einbeziehung des informationsasym- metrischen Gleichgewichts. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion ausgewählter Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Probleme, Stellungnahmen zu Thesen Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit sU 30 Diskussion und Bespre- Vor- und Nachbereitung sU 30 chung von Übungsaufgaben Seminaristischer Prüfungsvorbereitung und 2 zu den angegebenen Unterricht Prüfung 60 Lehrinhalten, ggf. Bearbei- tung von Fallstudien Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) oder Klausur (60 Minuten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Unregelmäßig Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation 116 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023
FU-Mitteilungen Modul: Discounted Cashflow Verfahren Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen die wichtigsten Verfahren der Unternehmensbewertung (kurz DCF). Sie können Pro- blemlösungen aus der Unternehmensbewertung methodisch stringent herleiten und rechtfertigen. Dabei entwickeln sie erfolgreich integrative Fähigkeiten und setzen diese kontextbezogen ein. Sie können bereichsspezifische und -übergreifende Diskussionen führen. Die gewonnenen Ergebnisse können begründet und kritisch gewürdigt wer- den. Inhalte: Behandelt werden die Verfahren WACC, APV, FTE und TCF. Ebenso wird die buchwertorientierte Finanzierung vorgestellt; Fragen der Einbeziehung der Einkommensteuer werden diskutiert. Diskutiert und analysiert werden der theoretische Hintergrund und die notwendigen Annahmen der DCF-Theorie. Wichtigstes Instrumentarium sind be- dingte Erwartungen. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion ausgewählter Präsenzzeit V 15 Vorlesung 1 Probleme, Stellungnahmen zu Thesen Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit sU 30 Diskussion und Bespre- Vor- und Nachbereitung sU 45 chung von Übungsaufgaben Seminaristischer Prüfungsvorbereitung und 2 zu den angegebenen Unterricht Prüfung 60 Lehrinhalten, ggf. Bearbei- tung von Fallstudien Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) oder Klausur (60 Minuten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Unregelmäßig Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023 117
FU-Mitteilungen Modul: Brownsche Bewegung in der Finanzierungstheorie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die moderne Finanzierungstheorie ist ohne das Konzept der Brownschen Bewegung nicht mehr denkbar: Sobald mehrperiodige Unsicherheit und ein möglichst allgemeiner Zustandsraum abgebildet werden sollen, bedient man sich dieses mathematischen Modells. Jedoch werden die Grundlagen der Brownschen Bewegung und die zu- grunde liegenden formalen Begriffe wie Maß, allgemeine Zufallsvariable und Lebesgue-Integral nahezu gar nicht in den mathematischen Grundveranstaltungen behandelt, obwohl auch sie in der Entscheidungs- und Spieltheorie Anwendung finden (zum Beispiel als Wahrscheinlichkeiten und verallgemeinerter Erwartungsnutzen). In dieser Veranstaltung sollen die Studierenden die formalen Grundlagen des Konzepts der Brownschen Bewegung kennen lernen, wobei der Fokus sehr stark auf der Anwendungsorientierung und weniger der formalen Präzision des Kon- zeptes liegt. Viele Beispiele aus der Ökonomie verdeutlichen das Konzept. Die Studierenden können bereichsspe- zifische und -übergreifende Diskussionen führen. Inhalte: Behandelt werden Grundlagen der Maßtheorie, des Lebesque-Integrals, der allgemeinen Definition einer Zufalls- variablen und der Brownschen Bewegung. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion ausgewählter Präsenzzeit V 15 Vorlesung 1 Probleme, Stellungnahmen zu Thesen Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit sU 30 Diskussion und Bespre- Vor- und Nachbereitung sU 45 chung von Übungsaufgaben Seminaristischer Prüfungsvorbereitung und 2 zu den angegebenen Unterricht Prüfung 60 Lehrinhalten, ggf. Bearbei- tung von Fallstudien Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) oder Klausur (60 Minuten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Unregelmäßig Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation 118 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023
FU-Mitteilungen Modul: Spezialfragen der Finanzierung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden beherrschen in ausgewählten Themengebieten aus dem Bereich neoklassische Finanzierung die Forschungsmethoden und die Herangehensweisen. Zu ausgewählten Fragestellungen können die Studieren- den die relevanten Probleme identifizieren, analysieren und bewerten. Sie sind in der Lage, unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der fachspezifischen Methoden eigenständig Problemlösungen herzuleiten und zu rechtfer- tigen. Sie können bereichsspezifische und -übergreifende Diskussionen führen. Die Studierenden können sich selbstständig neues Wissen und Können aneignen. Inhalte: Behandelt werden ausgewählte Themengebiete der neoklassischen Finanzierung (z. B. Durchführung einer Unter- nehmensbewertung, Analyse von Finanzierungsplanungen oder fallstudienbasierte Simulation einer Unterneh- mensfinanzierung). Im Mittelpunkt steht eine intensive Auseinandersetzung mit dem Forschungsstand zu ausge- wählten Fragestellungen aus dem Bereich Finanzierung. Hierzu zählen auch theoriebasierte und anwendungsori- entierte Fragestellungen. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion ausgewählter Präsenzzeit V 15 Vorlesung 1 Probleme, Stellungnahmen zu Thesen Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit sU 30 Diskussion und Bespre- Vor- und Nachbereitung sU 45 chung von Übungsaufgaben Seminaristischer Prüfungsvorbereitung und 2 zu den angegebenen Unterricht Prüfung 60 Lehrinhalten, ggf. Bearbei- tung von Fallstudien Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) oder Klausur (60 Minuten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Unregelmäßig Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023 119
FU-Mitteilungen Modul: Hauptseminar Finanzierung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen ausgewählte Themengebiete aus den Teilbereichen der Finanzierung die Forschungs- methoden des Faches vorzugsweise aus einer theoretischen und/oder methodischen Perspektive. Sie können Problemlösungen methodisch stringent herleiten und rechtfertigen. Dabei entwickeln sie erfolgreich integrative Fä- higkeiten und setzen diese kontextbezogen ein. Sie können bereichsspezifische und -übergreifende Diskussionen führen. Die gewonnenen Ergebnisse können begründet und kritisch gewürdigt werden. Inhalte: Behandelt werden ausgewählte Themengebiete der neoklassischen Finanzierung. Dabei sollen auch aktuelle, in der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur auftretende Fragestellungen und dabei typischerweise auftretende Probleme thematisiert werden. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Aktive mündliche Beteili- gung, Beantwortung von Präsenzzeit HS 45 Diskussionsfragen, Diskus- Vor- und Nachbereitung HS 75 Hauptseminar 3 sion zum Vortrag und zur Prüfungsvorbereitung und Verteidigung anderer Haupt- Prüfung 60 seminararbeiten Modulprüfung: Hausarbeit (15 bis 20 Seiten) mit Präsentation und Aussprache (insgesamt ca. 40 Minuten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Unregelmäßig Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation 120 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023
FU-Mitteilungen Modul: Anwendungsorientierte Fragen der Finanzierung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden beherrschen Herangehensweisen des Faches aus einer anwendungsorientierten Perspektive. Sie besitzen berufliche Handlungskompetenzen. Sie können erworbenen Wissen einzelfallbezogen angemessen anwenden interpretieren. Komplexe Problemstellungen können unter besonderer Berücksichtigung der in der be- ruflichen Praxis anzutreffenden Probleme erkannt und analysiert und gelöst werden, die sich sowohl aus theoreti- scher als auch aus praktischer Sicht rechtfertigen lassen. Sie können bereichsspezifische und -übergreifende Dis- kussionen führen. Sie sind in der Lage, Handlungsstrategien und Ergebnisse angemessen und wissenschaftlich begründet zu vermitteln bzw. zu kommunizieren. Inhalte: Behandelt werden ausgewählte praxisnahe Themengebiete der Finanzierung. Dabei sollen auch aktuelle, in der beruflichen Praxis auftretende Fragestellungen und dabei typischerweise auftretende Probleme thematisiert wer- den. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion ausgewählter Präsenzzeit V 15 Vorlesung 1 Probleme, Stellungnahmen zu Thesen Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit sU 30 Diskussion und Bespre- Vor- und Nachbereitung sU 45 chung von Übungsaufgaben Seminaristischer Prüfungsvorbereitung und 2 zu den angegebenen Unterricht Prüfung 60 Lehrinhalten, ggf. Bearbei- tung von Fallstudien Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) oder Klausur (60 Minuten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Unregelmäßig Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023 121
FU-Mitteilungen 2. Bereich Externe Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung Pflichtmodul: Internationale Unternehmensberichterstattung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können Probleme der externen Rechnungslegung identifizieren, analysieren und bewerten. Sie beherrschen die Methodik zur Lösung von komplexen Bilanzierungsproblemen vorzugsweise im internationalen Kontext. Sie besitzen erweiterte fachliche Kenntnisse und methodischen Fähigkeiten. Sie sind in der Lage, ausge- wählte Bilanzierungsprobleme mittlerer und hoher Komplexität zu lösen sowie neu auftretende Probleme (Ausle- gung von Normen, Füllung von Regelungslücken) unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Methoden sowie des Instrumentariums der juristischen Methodenlehre einer systematischen Lösung zugänglich zu machen und sachgerecht zu beurteilen. Sie können bereichsspezifische und -übergreifende Diskussionen führen. Inhalte: Externe Unternehmensrechnung, insbesondere Problemlösungsmethodik, Behandlung ausgewählter Fragestel- lungen im Einzelabschluss und Konzernabschluss sowie weitere Berichterstattungserfordernisse vorzugsweise nach International Financial Reporting Standards (IFRS). In E-Learning-Einheiten, die optional sind, kann mit ei- nem interaktiven E-Learning-System zu ausgewählten Themenbereichen gearbeitet werden. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion ausgewählter Präsenzzeit V 15 Vorlesung 1 Probleme, Stellungnahmen zu Thesen Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit sU 30 Diskussion und Bespre- Vor- und Nachbereitung sU 40 chung von Übungsaufgaben Seminaristischer Prüfungsvorbereitung und 2 zu den angegebenen Unterricht Prüfung 65 Lehrinhalten, ggf. Bearbei- tung von Fallstudien Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) oder Klausur (90 Minuten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation 122 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023
FU-Mitteilungen Modul: Internationale Unternehmensberichterstattung für ausländische Studierende* Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können Probleme der externen Rechnungslegung identifizieren, analysieren und bewerten. Sie beherrschen die Methodik zur Lösung von komplexen Bilanzierungsproblemen vorzugsweise im internationalen Kontext. Sie besitzen erweiterte fachliche Kenntnisse und methodischen Fähigkeiten. Nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, ausgewählte Bilanzierungsprobleme mittlerer und hoher Komplexität zu lösen sowie neu auftretende Probleme (Auslegung von Normen, Füllung von Regelungslücken) unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Methoden sowie des Instrumentariums der juristischen Methodenlehre einer systemati- schen Lösung zugänglich zu machen und sachgerecht zu beurteilen. Sie können bereichsspezifische und -über- greifende Diskussionen führen. Inhalte: Externe Unternehmensrechnung, insbesondere Problemlösungsmethodik, Behandlung ausgewählter Fragestel- lungen im Einzelabschluss und Konzernabschluss sowie weitere Berichterstattungserfordernisse vorzugsweise nach International Financial Reporting Standards (IFRS). In E-Learning-Einheiten, die optional sind, kann mit ei- nem interaktiven E-Learning-System zu ausgewählten Themenbereichen gearbeitet werden. Die Inhalte sind in besonderem Maße auf die typischerweise auftretenden Vorkenntnisse ausländischer Studierender abgestimmt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion ausgewählter Präsenzzeit V 15 Vorlesung 1 Probleme, Stellungnahmen zu Thesen Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit sU 30 Diskussion und Bespre- Vor- und Nachbereitung sU 40 chung von Übungsaufgaben Seminaristischer Prüfungsvorbereitung und 2 zu den angegebenen Unterricht Prüfung 65 Lehrinhalten, ggf. Bearbei- tung von Fallstudien Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) oder Klausur (90 Minuten) Modulsprache: Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Unregelmäßig Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation * Ausländische Austauschstudierende absolvieren dieses Modul anstelle des Moduls „Internationale Unternehmens- berichterstattung“ FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023 123
FU-Mitteilungen Modul: Wirtschaftsprüfung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Wirtschaftswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Modulverantwortliche/r: Dozent*innen des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können Probleme betriebswirtschaftlicher Prüfungen (insbesondere Abschlussprüfungen) unter Berücksichtigung der anzuwendenden Normen analysieren und bewerten. Sie beherrschen die Methoden zur Lö- sung von komplexen Prüfungsproblemen. Sie besitzen erweiterte fachliche Kenntnisse und methodische Fähigkei- ten und sie sind in der Lage, Prüfungsurteile herzuleiten, sachgerecht zu begründen sowie kritisch zu reflektieren. Dabei auftretende Probleme werden erkannt und einer sachgerechten Problemlösung zugänglich gemacht; dabei geht es auch darum, in komplexen bzw. unstrukturierten Situationen geeignete Prüfungspfade zu bestimmen. Wei- terhin ist es das Ziel, insbesondere empirische Forschungsbeiträge in diesem Bereich zu verstehen und deren Be- deutung z. B. für die Prüfungspraxis und die Normengebung zu erkennen und zu verstehen. Die Studierenden kön- nen bereichsspezifische und -übergreifende Diskussionen führen. Inhalte: Ökonomische Probleme des Prüfungswesens und ihre Lösungsansätze (Information als Kernelement funktionie- render Märkte, asymmetrische Information als Motivation von Prüfungsleistungen, theoretische Fundierung des Prüfungsprozesses, Zugang zum Beruf des Wirtschaftsprüfers, berufsständische Organisationen, Prüfungsnor- men und Konsequenzen bei Normverstößen), Prüfungsprozess (Risikomodell, Auftragsannahme und Prüfungspla- nung, Methoden zur Erlangen von Prüfungsnachweisen auch bei IT-Einsatz, Data Analytics, Fraud und Going Concern-Beurteilungen, Urteilsbildung und Berichterstattung, Qualitätssicherung und Kontrolle, Sonderprobleme), weitere Prüfungsdienstleitungen (Systematisierung, gesetzliche und freiwillige Prüfungsdienstleistungen), Prü- fungsforschung. Behandelt werden die internationalen Prüfungsnormen sowie relevante nationale Normen. Der vorangehende Besuch des Moduls „Internationale Unternehmensberichterstattung“ oder gleichwertige Leistungen werden dringend empfohlen. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion ausgewählter Präsenzzeit V 15 Vorlesung 1 Probleme, Stellungnahmen zu Thesen Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit sU 30 Diskussion und Bespre- Vor- und Nachbereitung sU 40 chung von Übungsaufgaben Seminaristischer Prüfungsvorbereitung und 2 zu den angegebenen Unterricht Prüfung 65 Lehrinhalten, ggf. Bearbei- tung von Fallstudien Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) oder Klausur (90 Minuten) Modulsprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Unregelmäßig Verwendbarkeit: Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation 124 FU-Mitteilungen 6/2023 vom 16.03.2023
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