Vergleichende Prüfung von - Gemeindealten- und Pflegeheimen LRH-150000-5/9-2015-HR
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Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: (+43 732) 7720-11426 Fax: (+43 732) 7720-214089 E-Mail: post@lrh-ooe.at www.lrh-ooe.at Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im April 2016
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
INHALTSVERZEICHNIS
Kurzfassung............................................................................................................................ 1
Überblick ........................................................................................................................... 13
Struktur der Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich............................................... 13
Bedarfs- und Entwicklungsplan ................................................................................... 17
Finanzierung der Errichtung eines APH ...................................................................... 18
Kosten- und Leistungsrechnung ................................................................................. 21
Seniorenwohnheim Mehrnbach ........................................................................................ 27
Heimentgelt ................................................................................................................. 28
Kosten- und Leistungsrechnung ................................................................................. 32
Personal ...................................................................................................................... 33
Kooperationen mit dem SHV Ried im Innkreis ............................................................ 37
Sonstige Prüfungsfeststellungen zum SWH Mehrnbach............................................. 37
APH Ried im Traunkreis ................................................................................................... 39
Heimentgelt ................................................................................................................. 41
Kosten- und Leistungsrechnung ................................................................................. 43
Personal ...................................................................................................................... 44
Kooperationen mit dem SHV Kirchdorf an der Krems und einem anderen
Gemeindealten- und Pflegeheim ................................................................................. 46
Sonstige Prüfungsfeststellungen zum APH Ried im Traunkreis ................................. 47
APH Schwertberg ............................................................................................................. 51
Heimentgelt ................................................................................................................. 53
Kosten- und Leistungsrechnung ................................................................................. 57
Personal ...................................................................................................................... 57
Kooperation mit dem SHV Perg und einem anderen Gemeindealten – und Pflegeheim
.................................................................................................................................... 58
Sonstige Prüfungsfeststellungen zum APH Schwertberg ........................................... 59
Geplanter Zubau ......................................................................................................... 60
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management ExcellenceVergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabelle 1: Vergleich der Heimstrukturen ..................................................................... 16
Tabelle 2: Höhe der Budgetmittel ................................................................................ 19
Tabelle 3: SWH Mehrnbach - Darstellung Haushaltsergebnisse ................................ 27
Tabelle 4: SWH Mehrnbach - Heimentgelte ................................................................ 28
Tabelle 5: SWH Mehrnbach - halbjährlicher Tilgungsbetrag des WBF-Darlehens ..... 30
Tabelle 6: SWH Mehrnbach - Auswirkungen des WBF-Darlehens auf das Heimentgelt
.................................................................................................................................... 31
Tabelle 7: SWH Mehrnbach - Verteilung des Personals auf Bereiche ........................ 34
Tabelle 8: SWH-Mehrnbach - Zusammensetzung des Pflegepersonals..................... 35
Tabelle 9: SWH Mehrnbach - Pflegestufen ................................................................. 38
Tabelle 10: APH Ried im Traunkreis - Darstellung Haushaltsergebnisse ................... 40
Tabelle 11: APH Ried im Traunkreis - Heimentgelte................................................... 41
Tabelle 12: APH Ried im Traunkreis - Annuitätenzahlungen ...................................... 42
Tabelle 13: APH Ried im Traunkreis - Verteilung des Personals auf Bereiche........... 44
Tabelle 14: APH Ried im Traunkreis - Zusammensetzung des Pflegepersonals........ 45
Tabelle 15: APH Ried im Traunkreis - Pflegestufen .................................................... 47
Tabelle 16: APH Schwertberg - jährliche Bilanzgewinne ............................................ 52
Tabelle 17: APH Schwertberg - Heimentgelte............................................................. 53
Tabelle 18: APH Schwertberg - Analyse Heimentgelt ................................................. 53
Tabelle 19: APH Schwertberg - Verteilung des Personals auf Bereiche..................... 57
Tabelle 20: APH Schwertberg - Pflegestufen .............................................................. 59
Abbildung 1: Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich ............................................. 13
Abbildung 2: Kennzahlen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ................................. 24
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management ExcellenceVergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR
A
Abt. Abteilung
AMS Arbeitsmarktservice
APH Alten- und Pflegeheim
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 11. März 1996 über die
Errichtung, den Betrieb sowie über die zur Sicherung einer
APHVO bzw. HVO
fachgerechten Sozialhilfe in Alten- und Pflegeheimen erforderlichen
sonstigen Voraussetzungen, LGBl. Nr. 29/1996 idgF
B
BAGS-KV Kollektivvertrag von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe
BEP Bedarfs- und Entwicklungsplan
Haushaltsergebnis, das um Investitionen, Rücklagenzuführungen und
Betriebsergebnis
–entnahmen bereinigt wurde
D
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege; diplomiertes
DGKS/DGKP
Personal
F
Fach- oder Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt
FSBA
Altenarbeit
G
GSBG Gesundheits- und Sozialbereichs Gesetz
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
H
HH Heimhilfe
I
Interessensgemeinschaft der Konfessionellen Alten- und Pflegeheime
IGKAP
Österreichs
IKD Direktion Inneres und Kommunales
K
KDV Kostendämpfungsverfahren des Landes Oberösterreich
KLR Kosten- und Leistungsrechnung
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management ExcellenceVergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
L
LGBl. Landesgesetzblatt
M
MPG Medizinproduktegesetz
O
Landesgesetz über den Oberösterreichischen Landesrechnungshof
Oö. LRHG 2013
(Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013), LGBl. Nr. 62/2013
Landesgesetz über die soziale Hilfe in Oberösterreich (Oö. Sozial-
Oö. SHG 1998
hilfegesetz 1998), LGBl. Nr. 82/1998 idgF
P
PE Personaleinheit
Pfleg. pflegerische
R
RA Rechnungsabschluss
RTSH Regionaler Träger Sozialer Hilfe
S
SHV Sozialhilfeverband
U
USt Umsatzsteuer
V
Verpackung von Medikamenten in bestimmten Verpackungen;
üblicherweise werden Wochenblister angefertigt, bei denen in
Verblisterung
vorgefertigte Behälter (Blister) die Wochenration an Medikamenten
abgefüllt wird
VZÄ Vollzeitäquivalenz, Vollzeitäquivalent(e)
W
WBF Wohnbauförderung(s)
Wertgl. wertgleich(e)
WES Wareneinsatz
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management ExcellenceVergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen Geprüfte Stelle(n): Gemeinde Mehrnbach Gemeinde Ried im Traunkreis Marktgemeinde Schwertberg Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales Prüfungszeitraum: 23.6.2015 bis 1.12.2015 (mit Unterbrechungen) Rechtliche Grundlage: Initiativprüfung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 und 8 des Oö. LRHG 2013, LGBl. Nr. 62/2013 Prüfungsgegenstand und -ziel: Vergleichende Prüfung von drei ausgewählten Gemeindealten- und Pflegeheimen. Schwerpunkte waren unter anderem die Kosten- und Leistungsrechnung des jeweiligen Heimes sowie eine Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung. Prüfungsteam: Manfred Holzer-Ranetbauer (Prüfungsleiter) und Mag. Thomas Huemer Prüfungsergebnis: Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde den Vertretern der Gemeinde Mehrnbach, der Gemeinde Ried im Traunkreis, der Marktgemeinde Schwertberg sowie der Abteilung Soziales in der Schlussbesprechung am 8.2.2016 zur Kenntnis gebracht. Legende: Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
KURZFASSUNG
(1) LRH prüfte drei gemeindeeigene Alten- und Pflegeheime
Im Rahmen einer vergleichenden Prüfung analysierte der LRH das
Seniorenwohnheim (SWH) Mehrnbach im Bezirk Ried im Innkreis, das
Alten- und Pflegeheim (APH) Ried im Traunkreis im Bezirk Kirchdorf an der
Krems und das APH Schwertberg im Bezirk Perg. Die Gemeinden
Mehrnbach und Ried im Traunkreis betreiben das Heim selbst; die
Marktgemeinde Schwertberg hat den Betrieb an eine Betreiberin
ausgegliedert. Ein Schwerpunkt der Prüfung war die Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2013.
(2) Die vom LRH geprüften Gemeindealten- und Pflegeheime weisen eine
eigenständige Positionierung auf; es gibt wenig Kooperationen mit
anderen Heimen
Insgesamt gibt es in Oberösterreich 123 APH: davon werden 78 von
Regionalen Trägern Sozialer Hilfe (RTSH; rd. 63,4 Prozent), 24 Heime von
konfessionellen Trägern (rd. 19,5 Prozent) und 21 Heime von Gemeinden
(rd. 17,1 Prozent) betrieben. Einhellige Strategie der drei vom LRH
geprüften Gemeinden ist es, das jeweilige Heim im Entscheidungsbereich
der Gemeinde zu behalten. Eine Eingliederung in den jeweiligen RTSH
wird nicht angestrebt. Nach Ansicht der Gemeinden liegt der Vorteil
gemeindeeigener Heime darin, dass Gemeindebürger in der
Heimatgemeinde einen Heimplatz erhalten. Gemeinsam war allen drei
geprüften Heimen, dass Kooperationen mit anderen Heimen im Bezirk nicht
die Regel sind. Daraus ergibt sich eine eigenständige Positionierung. Der
LRH regt an, die Kooperation mit anderen Heimträgern im Bezirk zu
verbessern (Berichtspunkt 1; VERBESSERUNGSVORSCHLAG I).
(3) Die Abteilung Soziales verzeichnet mit 31.12.2014 offene
Förderzusagen von rd. 72,3 Mio. Euro; in den nächsten 15 Jahre wird
mit einem Anstieg auf rd. 98,6 Mio. Euro gerechnet
Die Errichtung eines neuen APH wird in der Regel zu 50 Prozent mit
Wohnbauförderungsmitteln, zu 25 Prozent mit Landeszuschüssen der
Abteilung Soziales und zu zehn bis 15 Prozent mit Bedarfs-
zuweisungsmitteln der Direktion Inneres und Kommunales (IKD) finanziert.
Der Rest stammt aus Mitteln des jeweiligen RTSH und aus dem Eigenanteil
des Trägers.
Mit Schreiben vom 27.2.2015 wies die Abteilung Soziales das zuständige
Mitglied in der Oö. Landesregierung darauf hin, dass sich seit dem Jahr
2011 ein Finanzierungsrückstand seitens des Landes von 17.297.219 Euro
ergeben hat. Mit Stichtag 31.12.2014 war ein tatsächlich offener
Förderbetrag von insgesamt 72.292.525 Euro für 40 Heime zu verzeichnen.
Insgesamt geht die Abteilung Soziales in den nächsten 15 Jahren von
einem offenen Fördervolumen von rd. 98,6 Mio. Euro aus. Kosten für
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 1Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
notwendige Sanierungen sowie die von der Abteilung Soziales zu
tragenden Zwischenfinanzierungskosten sind in dieser Kalkulation nicht
enthalten. Per 1.1.2016 belief sich der aushaftende Förderbetrag auf
rd. 84,6 Mio. Euro.
Nach den aktuellen haushaltsrechtlichen Bestimmungen besteht keine
Verpflichtung zur Meldung derartiger Mehrjahresverpflichtungen. Der
Direktion Finanzen ist die Höhe der Förderzusagen nicht bekannt.
Der LRH vermerkt kritisch, dass durch die hohen offenen langfristigen
Verpflichtungen der Handlungsspielraum langfristig stark eingeschränkt
wird. Wenn auch nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen keine
Meldepflicht derartiger budgetären Bindungen besteht, empfiehlt der LRH,
die vorgesehene Förderungen zumindest einmal jährlich der Direktion
Finanzen sowie dem Oö. Landtag zur Kenntnis zu bringen. Ohne
zusätzliche budgetäre Mittel sieht der LRH keine Möglichkeit, zusätzliche
Kapazitäten zu schaffen (Berichtspunkte 4 und 5, VERBESSERUNGS-
VORSCHLAG II).
(4) „Alte“ Wohnbauförderungsdarlehen haben große Auswirkungen auf
das Heimentgelt
Die Laufzeit der Wohnbauförderungsdarlehen (WBF-Darlehen) der vom
LRH geprüften Heime beträgt 30 Jahre und endet zwischen 2030 und
2032. Gemeinsames Merkmal der Darlehen ist die alle fünf Jahre
ansteigende Annuitätenhöhe, welche sich gegen Ende der Laufzeit
signifikant auf das Heimentgelt auswirkt.
Um diese Belastung abzufedern, entwickelte die Abteilung Soziales im
Frühjahr 2014 das Modell der Glättung bzw. der Harmonisierung1 der
Darlehen. Die vom LRH geprüften Gemeinden wählten unterschiedliche
Rückzahlungsmodalitäten: die Gemeinde Mehrnbach vermeidet zukünftige
Annuitätensprünge durch Sondertilgungen. Die Marktgemeinde
Schwertberg beschloss im September 2015 die Harmonisierung des
Darlehens, die Gemeinde Ried im Traunkreis setzte bis zum
Prüfungszeitpunkt keine Maßnahmen zur Abfederung der Annuitäten-
sprünge. Das System der Finanzierung durch Wohnbauförderungsmittel
gewinnt dadurch an Komplexität, dass verschiedene Ebenen des Landes
Oberösterreich unterschiedliche Zielsetzungen verfolgten. Zum
Prüfungszeitpunkt finanzierten 14 von insgesamt 33 in Frage kommende
APH ihre Darlehen entsprechend dem ursprünglichen Tilgungsplan aus.
Die Thematik der Annuitätensprünge bei neuen Projekten stellt sich seit der
Novellierung der Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2005 bzw. 2013 nicht
mehr (Berichtspunkt 6).
1
Bei der Glättung wird der Heimtarif bereits ab dem ersten Jahr angehoben. Die Tagsatzbelastung
durch das WBF-Darlehen bleibt danach bis zum Ende der Laufzeit gleich.
Die Harmonisierung bedeutet, dass die Tagsatzbelastung jährlich um 20 Cent steigt. Dafür ist der
Heimtarif im ersten Jahr geringer als bei der Glättung.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 2Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Da die Struktur der WBF-Darlehen gravierende Auswirkungen auf das zu
zahlende Heimentgelt hat, empfiehlt der LRH den betroffenen Trägern, die
Finanzierung möglichst zu optimieren und die finanzielle Belastung über die
Laufzeit ausgeglichen zu gestalten. Aus seiner Sicht ist es nicht vertretbar,
dass Heimbewohner, die gegen Ende der Laufzeit eines Darlehens einen
Pflegeplatz erhalten, ein wesentlich höheres Heimentgelt zu zahlen haben.
Der LRH begrüßt die durch die Abteilung Soziales bereits unternommenen
Schritte zur Reduktion der besonders zu Laufzeitende problematischen
Annuitätensprünge.
(5) Abteilung Soziales gestaltet Kosten-und Leistungsrechnung als
grundsätzlich geeignetes System zur wirtschaftlichen Heimaufsicht;
an Verbesserungen wird gearbeitet
Ab dem Jahr 2005 wurde über Auftrag des damaligen Mitglieds der
Oö. Landesregierung durch die Abteilung Soziales unter Einbindung aller
Trägervertreter ein Kosten-Leistungs-Rechnungssystem erarbeitet. Eine
Projektgruppe entwickelte ein Instrument, das die Kostenstellen- und
Kostenträgerrechnung auf Heimebene ermöglicht; damit ist sowohl ein
trägerinterner als auch ein trägerübergreifender Vergleich möglich. Ziele
dieses Systems waren unter anderem die Darstellung der Kosten- und
Erlösstruktur eines jeden Heimes in Oberösterreich auf Basis eines
landesweit einheitlich geltenden Schemas und die Wahrnehmung der
Wirtschaftsaufsicht durch die Abteilung Soziales.
In zwei von drei durch den LRH geprüften Heimen war zwischen den Daten
der KLR und dem Rechnungsabschluss keine Übereinstimmung gegeben
und nicht immer nachvollziehbar. Die Dokumentation der Überleitung war
nicht vollständig vorhanden (Berichtspunkte 7 und 8).
Der LRH steht der KLR positiv gegenüber. Die erarbeiteten Kennzahlen
unterstützen die wirtschaftliche und transparente Steuerung dieses
Bereiches. Aus seiner Sicht sollte aber zukünftig die Überleitung der
Kosten besser dokumentiert werden. Das würde eine mögliche
Überprüfung der Werte durch die Abteilung Soziales erleichtern und die
Kontinuität der Berechnung von Kennzahlen im Abgrenzungsfall
gewährleisten. Die Aussagekraft zeitraumbezogener Vergleiche sollte
sichergestellt werden.
Die Abteilung Soziales strebt einen jährlichen Controllingbericht, der einen
Kennzahlenvergleich auf Ebene der Heime ermöglicht, an. Derzeit beruht
er auf Zahlen der Ist-KLR und wird nur dem jeweiligen Heim zur Verfügung
gestellt. Die offengelegten Kennzahlen ermöglichen jedem Träger, seine
Daten mit Landesdurchschnittswerten zu vergleichen. Ein Benchmarking
unter einzelnen Heimen bzw. Heimträgern ist derzeit damit allerdings nicht
möglich. Die Abteilung Soziales plant für die Auswertung des Jahres 2015
zunächst eine transparente Darstellung und den Vergleich der Kennzahlen
auf Trägergruppenebene, letztlich jenen auf Ebene der einzelnen Häuser.
Der LRH beurteilt die Erstellung eines transparenten Controlling-Berichtes
auf Trägergruppenebene als wichtigen Schritt. Wichtig erscheint ihm auch,
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 3Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
eine transparente Datenlage aller Heime im jeweiligen Sozialhilfeverband
(SHV) herzustellen. Entsprechende Kennzahlen würden dazu beitragen,
dass Heime mit höheren Kosten von Heimen mit geringeren Kosten lernen
können. Der LRH regt daher an, den eingeschlagenen Weg bezüglich der
Transparenz der Daten und Kennzahlen weiter zu verfolgen (Berichts-
punkt 9, VERBESSERUNGSVORSCHLAG III).
Die Abteilung Soziales definierte Wirtschaftlichkeitskennzahlen auf vier
verschiedenen Ebenen. Zum Prüfungszeitraum tagten zwei Arbeits-
gruppen, die sich mit der Weiterentwicklung der KLR befassen. Erste
Ergebnisse sollen im Jahr 2016 vorliegen (Berichtspunkt 11).
Der LRH weist darauf hin, dass unterschiedliche Faktoren auf die
Kennzahlen der verschiedenen Ebenen einwirken. Dies hat zur Folge, dass
ein Vergleich der verschiedenen Heime ohne vertiefte Analyse nur
eingeschränkt möglich ist. Er begrüßt daher die Bemühungen der beiden
Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung und Konkretisierung der KLR und
regt an, das bestehende grundsätzlich geeignete System weiter zu
verbessern (Berichtspunkt 11, VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV).
(6) Feststellungen zum SHW Mehrnbach:
Das SWH Mehrnbach (78 Plätze) wird von der Gemeinde geführt.
Kooperationen zwischen dem SWH und dem SHV Ried im Innkreis
beschränkten sich im monetären Bereich auf Abstimmungsgespräche beim
Einkauf. Die Heimaufnahme einer neuen Bewohnerin bzw. eines neuen
Bewohners erfolgt nach einem oberösterreichweiten Objektivierungs-
verfahren (Berichtspunkt 19).
Der Mindestpersonalschlüssel entsprechend der APHVO wurde vom SHW
Mehrnbach im Jahr 2013 um rd. 15,6 Prozent und im Jahr 2014 um rd. 19,4
Prozent überschritten und stellt damit den höchsten Wert aller
oö. Gemeindealten- und Pflegeheime dar. Versäumnisse der Gemeinde
lagen bei der Genehmigung des Dienstpostenplanes vor. So erfolgte die
letzte Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Jahr 2009.
(Berichtspunkt 16).
Die Übereinstimmung der Daten zwischen der KLR und dem
Rechnungsabschluss des Jahres 2013 war im SWH Mehrnbach nicht
gegeben. In manchen Fällen beruhten die angegebenen Kosten sowie
deren Verteilung auf die Hilfskostenstellen auf Schätzwerten. Mangels
entsprechender Dokumentation war es dem LRH nicht möglich, eine
vollständige Abstimmung vorzunehmen; überdies waren Geschäftsfälle
fehlerhaft zugeordnet. Um diese Mängel zu beseitigen, entwickelte die
Heimleitung noch im Verlauf der Prüfung einen Betriebsüberleitungsbogen
zur korrekten Übertragung der Kosten. Positiv beurteilt der LRH das
proaktive Handeln der Heimleitung, um mittels Sondertilgungen des
ausstehende WBF-Darlehens das sprunghafte Ansteigen der Heimtarife
gegen Ende der Laufzeit zu vermeiden (Berichtspunkte 14 und 15).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 4Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Die Prüfung des LRH ergab, dass das Medizinproduktegesetz nicht
lückenlos eingehalten wurde. Weiters gab der LRH Verbesserungs-
vorschläge in den Bereichen Dokumentation, Reinigung sowie Konzepte
ab. Auch hier wurden durch die Heimleitung noch während der Prüfung
erste Umsetzungsschritte gesetzt. Positiv wertet der LRH die Einführung
der Verblisterung von Medikamenten. Dadurch konnten laut Heimleitung
rd. fünf Wochen-Stunden einer diplomierten Kraft zusätzlich für die Pflege
gewonnen und das Medikamentenmanagement verbessert werden
(Berichtspunkte 21, 22 und 23).
(7) Feststellungen zum APH Ried im Traunkreis
Die Kooperation im monetären Bereich zwischen dem von der Gemeinde
geführten APH Ried im Traunkreis und dem SHV Kirchdorf an der Krems
beschränkte sich auf Abstimmungsgespräche in Bezug auf die
Heimentgelte und einzelne Produkte. Institutionalisierte gemeinsame
Beschaffungen mit dem SHV oder anderen Gemeindealten- und
Pflegeheimen existieren nicht; die Heimleiter pflegten informelle Kontakte.
Bei der Aufnahme von neuen Bewohnerinnen bzw. Bewohnern und der
Gestaltung der bezirksweiten Warteliste besteht eine Kooperation
(Berichtspunkt 32).
Die hohe Dichte an Pflegeplätzen im Bezirk Kirchdorf an der Krems wirkt
sich auf die Heimauslastung des APH Ried in Traunkreis mit seinen 85
Plätzen aus. Sie lag Ende 2014 bei nur rd. 96,7 Prozent, was auch das
Jahresergebnis des Heimes beeinflusste. Negativ wirkte sich auch aus,
dass fünf Zimmer im Erdgeschoß nur erschwert genützt werden können
(Berichtspunkte 24 und 25).
Im Prüfungszeitraum 2012 bis 2014 wurde insgesamt ein negatives
Betriebsergebnis in Höhe von rd. 22.800 Euro erwirtschaftet. Damit war es
nur im Jahr 2014 möglich, eine entsprechende Rücklage nach der APHVO
zu bilden. Die Höhe der Rücklage insgesamt entspricht nicht dem von der
Abteilung Soziales empfohlenen Richtwert und sollte entsprechend
angepasst werden (Berichtspunkt 25).
Die Gemeinde Ried im Traunkreis sieht keinen Handlungsbedarf, um die
sich gegen Ende der Laufzeit des WBF-Darlehens ergebenden
Annuitätensprünge abzufedern (Berichtspunkt 27).
Die Daten der KLR des Jahres 2013 stimmen nicht vollständig mit jenen
des Rechnungsabschlusses 2013 überein: Bei den Ausgaben im Bereich
des Fremdpersonals ergab sich eine Differenz in Höhe von
rd. 17.000 Euro, bei den Einnahmen aus Heimentgelten eine in Höhe von
rd. 43.400 Euro. Die Verteilung der Kosten auf die Hilfskostenstellen beruht
in einzelnen Fällen auf Schätzungen (Berichtspunkt 28).
Auch bei diesem Heim ergab die Prüfung, dass das Medizinproduktegesetz
nicht lückenlos eingehalten wurde. In Teilbereichen der Pflege fehlen
schriftliche Standards, diese waren teilweise zum Prüfungszeitpunkt in
Erarbeitung. Der LRH empfiehlt, die Standards zeitnah zu verschriftlichen.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 5Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Er regt an, die Verblisterung von Medikamenten zu prüfen (Berichtspunkte
34 und 35).
Der LRH sieht bei bestimmten Inhalten des Heimvertrages Verbesserungs-
bedarf. Er empfiehlt der Abteilung Soziales einen Mustervertrag zu
entwickeln bzw. bestehende Musterverträge zu überarbeiten und dem
jeweiligen Heimträger zur Verfügung zu stellen. Bei Investitionen empfiehlt
der LRH mehrere Angebote einzuholen, um eine wirtschaftliche
Einkaufspolitik sicher zu stellen (Berichtspunkte 37 und 39).
(8) Feststellungen zum APH Schwertberg:
In der Betriebsform unterscheidet sich das APH in Schwertberg gegenüber
den beiden anderen geprüften Heimen dadurch, dass der Betrieb an einen
Verein ausgelagert ist. Mit 37 Bewohnerinnen und Bewohnern ist das Heim
im Vergleich zu beiden anderen geprüften Heimen klein. Die
Zusammenarbeit zwischen der Marktgemeinde und der Betreiberin wird
durch eine Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 1996 und mehrere
Zusatzvereinbarungen geregelt. Das Vertragswerk sichert der
Marktgemeinde Schwertberg Kontrollrechte zu, welche bisher nicht
wahrgenommen genommen wurden. Der LRH kritisiert, dass die
Marktgemeinde bis dato von ihren Kontrollrechten nicht Gebrauch machte.
Insgesamt beurteilt der LRH das Vertragswerk als unübersichtlich und in
Teilbereichen unklar geregelt (Berichtspunkt 40).
Das APH Schwertberg führt ein doppisches Rechnungswesen. Darin
werden die Einnahmen und Ausgaben verursachungsgerecht brutto
dargestellt. Die jährlichen Bilanzgewinne werden entsprechend den
Vorgaben der APHVO einer Rücklage zugeführt (Berichtspunkt 41).
Mit einem im Jahr 2014 verrechneten Heimentgelt von 90,50 Euro je
Bewohnertag ist das APH Schwertberg eines der teuersten APH in
Oberösterreich und liegt um rd. 12,80 Euro über dem Landesdurchschnitt.
Dieser Durchschnitt weist allerdings Unschärfen auf, weil die
umsatzsteuerliche Behandlung der Heime dabei nicht berücksichtigt ist.
Unter Abzug der durch die Betreiberin momentan nicht beeinflussbaren
Kosten (kollektivvertragliche Regelungen) ergäbe sich ein Heimentgelt von
rd. 84,80 Euro, womit es noch immer im Bereich der zehn Prozent der
„teuersten“ Heime liegen würde. Auf Grund der vom Gemeinderat am
10.9.2015 beschlossenen Harmonisierung des Darlehens wird sich für das
Jahr 2016 eine Belastung des Heimentgelts von 6,95 Euro ergeben.
Allerdings könnten noch Einsparungspotentiale aus Sicht der Betreiberin
sowie jener der Abteilung Soziales von insgesamt rd. 3,30 Euro realisiert
werden.
Bedingt durch die hohe Personalintensität im Pflegebereich (rd. 75 Prozent
bis 80 Prozent der Kosten eines Heimes sind Personalkosten) sieht der
LRH nur eingeschränkte Möglichkeiten, das Heimentgelt kurzfristig zu
beeinflussen. Dennoch sollte die Betreiberin Einsparungspotentiale nutzen,
um das Heimentgelt zu reduzieren. Wenn dies nicht kontinuierlich erfolgt,
hätte die Marktgemeinde Schwertberg die Möglichkeit, den Vertrag zu
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 6Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
kündigen und die Betriebsführung auszuschreiben. Gleichzeitig sollten
Möglichkeiten gesucht werden, um die Ertragskraft des Heimes durch
zusätzliche Leistungen zu steigern (Berichtspunkt 42).
Die KLR baut auf der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des APH auf.
Die Übereinstimmung zwischen der GuV und der KLR ist vollständig
gegeben. Im Vergleich der drei vom LRH geprüften Heime verfügt die KLR
des APH Schwertberg über die höchste Aussagekraft; sie bildet Einnahmen
und Ausgaben korrekt ab (Berichtspunkt 44).
Nach Einschätzung des LRH wirkt sich insbesondere die
Entlohnungsstruktur des Heimes negativ auf die Personalkosten aus. Das
von der Betreiberin in Aussicht gestellte Einsparpotential durch die
Streichung eines Zivildienerpostens und eines AMS-Stiftungspraktikanten
wertet der LRH als positiv. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des APH
Schwertberg werden entweder entsprechend einer Betriebsvereinbarung
der Betreiberin oder gemäß dem BAGS-KV2 entlohnt. Beide
Entlohnungsschemata liegen über jenem des öffentlichen Dienstes,
welches in Heimen der RTSH und in Gemeindeheimen angewendet wird.
(Berichtspunkt 46).
Betreffend der Analyse des Heimentgeltes gab es im Frühjahr 2015 erste
Kooperationsbestrebungen zwischen dem APH Schwertberg und dem SHV
Perg. Mit dem zweiten gemeindeeigenen APH im Bezirk gibt es keine
Kooperation. Auch auf Ebene der Heimleitung und der Pflegedienstleitung
findet kein bezirksweiter Erfahrungsaustausch statt. Um die wirtschaftliche
Situation des APH Schwertberg zu verbessern, regt der LRH an, die
Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit sämtlichen Heimen im
Bezirk zu suchen. Dadurch sollte es auch möglich sein, Einsparpotentiale
zu lukrieren (Berichtspunkt 47).
Das APH Schwertberg hielt das Medizinproduktegesetz im Hinblick auf die
Unterweisungspflichten und die Dokumentation der Reinigung nicht
lückenlos ein. Der Verfasser, das Änderungsdatum und das Freigabedatum
ist nicht bei allen Leitlinien und Standards angeführt (Berichtspunkt 49).
Der Gemeinderat fasste am 7.5.2009 einen Grundsatzbeschluss für die
Erweiterung des Pflegetraktes im Seniorenzentrum Schwertberg von 36 auf
60 Pflegeplätze. Die Abteilung Soziales befürwortete am 19.5.2010 diesen
Ausbau. Eine Bedarfserhebung entsprechend dem Kosten-
dämpfungsverfahren des Landes OÖ (KDV)3 durch die Abteilung Soziales
lag nicht vor, eine sozialplanerische Berücksichtigung erfolgte im Bedarfs-
und Entwicklungsplan (BEP) 2006 des Landes Oberösterreich. Die
hochbautechnische Stellungnahme des Landes aus dem Jahr 2015
bestätigte Kosten von rd. 3,33 Mio. Euro netto (2,73 Mio. Euro für den
Zubau plus 600.000 Euro für die Erweiterung der Küche). Am 21.4.2015
fasste der SHV Perg unter Bedingungen4 den einstimmigen Beschluss, das
2
Kollektivvertrag von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (kurz: „BAGS-KV“).
3
Beschlossen von der Oö. Landesregierung im Oktober 2006.
4
Mit dem Zubau sollte eine maximale Obergrenze des Tagsatzes verknüpft werden.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 7Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Seniorenwohnheim um 26 Plätze (plus bis zu 12 Plätze Tageszentrum) zu
erweitern.
Nach Auskunft der Abteilung Soziales ist der aktuelle Projektstatus offen.
Mangels Projektstruktur waren die Projektverantwortung und die Aufgaben
zwischen der Gemeinde als Eigentümerin und der Betreiberin nicht geklärt
bzw. nicht vereinbart. Insgesamt wurde das Vorhaben mit wechselnder
Intensität betrieben. Die nicht vorhandene Projektstruktur, die fehlenden
Absprachen und Verantwortlichkeiten waren für eine professionelle
Projektabwicklung hinderlich. Der LRH kritisiert das unprofessionelle
Vorgehen der Gemeinde im Zusammenhang mit dem geplanten Zubau;
auch wären die Vorgaben des KDV einzuhalten. Für künftige Projekte
empfiehlt er, vor Projektbeginn eindeutige Strukturen inkl. Verantwortungs-
bereiche (Aufgabenverteilung) zu definieren. Dazu kann der von der
Abteilung Soziales neu entwickelte Wegweiser Unterstützung leisten.
(Berichtspunkte 51 und 52, VERBESSERUNGSVORSCHLAG V).
Der Bezirk Perg liegt bei den Langzeitpflegeplätzen derzeit etwa im Soll der
im BEP 2015 vorgegebenen Plätze. Zum Prüfungszeitpunkt waren im
Bezirk acht Pflegeplätze frei. Mit der Fertigstellung des APH
Baumgartenberg im Jahr 2016 (72 Pflegeplätze) werden im Bezirk
insgesamt 606 Plätze zur Verfügung stehen. Laut Berechnungen des BEP
ist diese Anzahl an Plätzen erst für das Jahr 2020/2021 als Sollwert
vorgesehen. Damit wären frühestens ab dem Jahr 2021 bei einer
Weiterführung der derzeitigen Planzahlen weitere Plätze im Bezirk Perg
notwendig. Bezogen auf die Anzahl der Langzeitpflegeplätze ist aus Sicht
des LRH ein zusätzlicher Bedarf im Bezirk Perg aktuell nicht gegeben. Ein
Bedarf an alternativen Pflegeeinrichtungen (analog derzeitiger Pilotprojekte
des Landes Oberösterreich) und deren Finanzierungen zwischen allen
Beteiligten wäre aus Sicht des LRH zu prüfen. Ziel sollte sein, die
Kostenstruktur analog des SHV zu erreichen (Berichtspunkt 51).
(9) Folgende Empfehlungen richtete der LRH an die Abteilung Soziales:
a) Die Abteilung Soziales sollte darauf hinwirken, dass die Träger der APH
umfassend kooperieren, um Synergien zu nutzen und eine hohe Qualität
der Betreuung sicherstellen (Berichtspunkt 1; VERBESSERUNGS-
VORSCHLAG I).
b) Offene Förderzusagen sollten zumindest einmal jährlich der Direktion
Finanzen sowie dem Oö. Landtag zur Kenntnis gebracht werden
(Berichtspunkt 5, VERBESSERUNGSVORSCHLAG II).
c) Bezüglich der Gültigkeit des Handbuches sollte eine Klarstellung durch die
Abteilung Soziales erfolgen. Zur Prüfung der Übereinstimmung des
jeweiligen Rechnungsabschlusses mit den Daten der KLR sollten
entsprechende Kontrollrechnungen vorgenommen werden (Berichts-
punkt 8).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 8Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
d) Im Zuge einer Überarbeitung der KLR sollte der Interpretationsspielraum
bei der Überleitung der Kosten minimiert werden. Dies würde die Validität
der Daten positiv beeinflussen und somit die Vergleichbarkeit und die
Aussagekraft der Kennzahlen erhöhen. Der eingeschlagene Weg bezüglich
der Transparenz der Daten und Kennzahlen sollte weiterverfolgt werden
(Berichtspunkt 9, VERBESSERUNGSVORSCHLAG III).
e) Zur einfacheren Handhabung und Minimierung etwaiger Fehlerquellen
sollten die Kontobezeichnungen im Tabellenkalkulationsprogramm der KLR
harmonisiert werden. Darüber hinaus sollten Verteilungsschlüssel
vorgegeben werden, um die Validität der einzelnen Kennzahlen weiter zu
steigern (Berichtspunkt 10).
f) Das bestehende grundsätzlich geeignete System der KLR sollte noch
weiter verbessert werden (Berichtspunkt 11, VERBESSERUNGS-
VORSCHLAG IV).
g) Ein Musterheimvertrag sollte unter Berücksichtigung der aktuellen
Rechtslage und Judikatur entwickelt bzw. überarbeitet und den
Heimträgern zur Verfügung gestellt werden (Berichtspunkt 37).
h) Das Kostendämpfungsverfahren des Landes (inkl. Bedarfsprüfung) sollte
bei neuen Projekten lückenlos angewendet werden (Berichtspunkt 52,
VERBESSERUNGSVORSCHLAG V).
(10) Folgende Empfehlungen richtet der LRH an alle geprüften Gemeinden:
a) Die Träger der Alten- und Pflegeheime sollten umfassend kooperieren
(Berichtspunkte 1, 19, 32 und 47).
b) Die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes sollten eingehalten
werden (Berichtspunkte 21, 34 und 49).
c) Neue Bewohnerinnen und Bewohner sollten entsprechend der
Objektivierungsrichtlinie und des Bedarfserhebungsbogens der Abteilung
Soziales aufgenommen werden (Berichtspunkte 20, 33 und 48).
(11) Folgende Empfehlungen richtet der LRH an die Gemeinde Mehrnbach:
a) Auf die Periodenreinheit der Ergebnisse im Zusammenhang mit der
Verbuchung von Rücklagen sollte geachtet werden. Durch die Verbuchung
einer Gewinnentnahme ergibt sich ein Widerspruch in Bezug auf die
Bildung einer Rücklage zur APHVO. Hier sollte eine Klärung zwischen der
Abteilung Soziales und der IKD angestrebt werden (Berichtspunkt 12).
b) Eine Optimierung des Darlehens mit dem Darlehensgeber Land OÖ sollte
geprüft werden (Berichtspunkt 14).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 9Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
c) Die Höhe der Verwaltungsumlage sollte entsprechend kalkuliert werden
(Berichtspunkt 15).
d) Damit der laut APHVO verordnete Mindestpersonalschlüssel eingehalten
werden kann, sollte eine entsprechende Reduktion des Dienstpostenplanes
vorgenommen werden (Berichtspunkt 16).
e) Eine Geschäftsordnung für den Personalbeirat sollte erstellt werden
(Berichtspunkt 17).
f) Die während der Prüfung begonnen Verbesserungen in den Bereichen
Dokumentation, Reinigung und Konzepten sollten konsequent
weiterverfolgt werden (Berichtspunkt 22).
(12) Folgende Empfehlungen richtet der LRH an die Gemeinde Ried im
Traunkreis:
a) Zur besseren Nutzung bzw. Verwertung von fünf Bewohnerzimmern im
Erdgeschoß des Heimes sollte eine mittelfristige Strategie entwickelt
werden (Berichtspunkt 24).
b) Die Heimtarife sollten entsprechend angepasst werden, um die Bildung der
zweckgebundenen Rücklage gewährleisten zu können (Berichtspunkt 25).
c) Der Prüfungsausschuss sollte die Qualität seiner Prüfungshandlungen
verbessern und die vorgeschriebene Anzahl an Sitzungen abhalten
(Berichtspunkt 26).
d) Die Gemeinde sollte ein Szenario entwickeln, um die künftigen
Annuitätensprünge des WBF-Darlehens abzufedern (Berichtspunkt 27).
e) Um korrekte Kennzahlen zu erhalten, ist es erforderlich auf die
entsprechende Übereinstimmung zwischen dem Rechnungsabschluss und
der KLR zu achten. Soweit als möglich, sollten bei der Verteilung der
Kosten auf die Hilfskostenstellen plausible Aufteilungsschlüssel
angewendet werden. Bezüglich der internen Verwaltungskosten sollten
entsprechende Kalkulationen angestellt werden (Berichtspunkt 28).
f) Die Bestimmungen der APHVO beim Mindestpersonalschlüssel sollten
eingehalten werden (Berichtspunkt 29).
g) Der Personalbeirat sollte die Qualität der Dokumentation in Bezug auf die
Entscheidungsfindung verbessern (Berichtspunkt 30).
h) Die Dokumentation in Form der Verschriftlichung von Unterlagen sollte
finalisiert werden (Berichtspunkt 34).
i) Die Möglichkeit zur Verblisterung von Medikamenten sollte geprüft werden
(Berichtspunkt 35).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 10Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
j) Im Zusammenhang mit der Fremdvergabe der Reinigung sollte eine
entsprechende Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt werden (Berichtspunkt
36).
k) Der Musterheimvertrag der Abteilung Soziales sollte angewendet werden
(Berichtspunkt 37).
l) Die Kameras des APH sollten beim Datenschutzregister gemeldet werden
(Berichtspunkt 38).
m) Um eine wirtschaftliche Einkaufspolitik sicher zu stellen, sollten bei
Investitionen mehrere Angebote eingeholt werden (Berichtspunkt 39).
(13) Folgende Empfehlungen richtet der LRH an die Marktgemeinde
Schwertberg:
a) Das Vertragswerk zwischen der Marktgemeinde Schwertberg und der
Betreiberin sollte neu gestaltet werden. Dabei sollten auch Regelungen
betreffend der Finanzierung von Investitionen und der Bildung von
Rücklagen getroffen werden (Berichtspunkt 40).
b) Es sollten weitere Einsparungspotentiale genutzt werden, um das
Heimentgelt zu reduzieren. Gleichzeitig sollte die Eigenertragskraft des
Heimes durch zusätzliche Leistungen gesteigert werden (Berichtspunkte 42
und 51).
c) Entsprechend den Vorgaben der APHVO sind die Rücklagen aus dem
Heimbetrieb zweckzuwidmen (Berichtspunkt 43).
d) Der Aufteilungsschlüssel der Verwaltungskosten für das Pflegeheim sollte
evaluiert werden (Berichtspunkt 44).
e) Die Stellenbeschreibungen sollten überarbeitet werden (Berichtspunkt 46).
f) Die Standards und Richtlinien sollten adaptiert werden (Berichtspunkt 49).
g) Die Möglichkeit der Verblisterung von Medikamenten sollte geprüft werden
(Berichtspunkt 50).
h) Ein Bedarf an alternativen Betreuungseinrichtungen (analog derzeitiger
Pilotprojekte des Landes Oberösterreich) und deren Finanzierung zwischen
allen Beteiligten wäre zu prüfen (Berichtspunkt 51).
i) Bei künftigen Bauprojekten sollte die Marktgemeinde vor Projektbeginn
eindeutige Strukturen inkl. Verantwortungen definieren (Berichtspunkt 52).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 11Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
(14) Im Sinne des § 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem
Kontrollausschuss betreffend folgender Beanstandungen und
Verbesserungsvorschläge eine einmalige Folgeprüfung zu
beschließen:
I. Die Abteilung Soziales sollte darauf hinwirken, dass die Träger der
Alten- und Pflegeheime umfassend kooperieren, um Synergien zu
nutzen und eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen
(Berichtspunkt 1; Umsetzung ab sofort).
II. Offene Förderzusagen sollten zumindest einmal jährlich der Direktion
Finanzen sowie dem Oö. Landtag zur Kenntnis gebracht werden
(Berichtspunkt 5; Umsetzung kurzfristig).
III. Die Abteilung Soziales sollte den eingeschlagenen Weg bezüglich der
Transparenz der Daten und Kennzahlen weiter verfolgen (Berichts-
punkt 9; Umsetzung ab sofort).
IV. Das bestehende grundsätzlich geeignete System der Kosten- und
Leistungsrechnung der Abteilung Soziales sollte noch weiter
verbessert werden (Berichtspunkt 11; Umsetzung ab sofort).
V. Die Abteilung Soziales sollte das Kostendämpfungsverfahren des
Landes (inkl. Bedarfsprüfung) bei neuen Projekten lückenlos
einhalten (Berichtspunkt 52; Umsetzung ab sofort).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 12Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Überblick
Struktur der Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich
1.1. Insgesamt gibt es in Oberösterreich 123 Alten- und Pflegeheime (APH):
78 werden davon von Regionalen Träger Sozialer Hilfe5 (RTSH;
rd. 63,4 Prozent), 24 Heime von konfessionellen Trägern
(rd. 19,5 Prozent) und 21 Heime von Gemeinden6 (rd. 17,1 Prozent)
betrieben.
Abbildung 1: Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich
Quelle: Abteilung Soziales
5
Das sind die 15 Sozialhilfeverbände und die drei Statutarstädte Linz, Steyr und Wels.
6
Zwei Gemeinden lagerten den Betrieb ihrer Heime an Heimträger aus.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 13Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Auf Basis eines risikoorientierten Auswahlverfahrens wählte der LRH für
seine Querschnittsprüfung zum Themenbereich „Gemeindealten- und
Pflegeheime“ die Gemeinden Mehrnbach (Bezirk Ried im Innkreis), Ried
im Traunkreis (Bezirk Kirchdorf an der Krems) sowie Schwertberg (Bezirk
Perg) aus. Einhellige Strategie der drei vom LRH geprüften Gemeinden ist
es, das jeweilige Heim im Entscheidungsbereich der Gemeinde zu
behalten. Eine Eingliederung in den jeweiligen RTSH wird nicht
angestrebt. Nach Ansicht der Gemeinden liegt der Vorteil
gemeindeeigener Heime darin, dass Gemeindebürger in der
Heimatgemeinde einen Heimplatz erhalten. Ein weiterer Vorteil dieser
Heime liegt darin, dass in der Gemeinde Arbeitsplätze geschaffen werden.
Zwei der drei vom LRH geprüften Heime gehen historisch auf
Armenhäuser zurück. In der Marktgemeinde Schwertberg entschied man
sich Ende der 1990-er Jahre zum Bau eines Heimes. Gemeinsam war
allen drei geprüften Heimen, dass
die Gemeinde Heimeigentümer ist
der Gemeinderat über die Höhe des zu zahlenden Heimentgelts
entscheidet und
Kooperationen mit anderen Heimen im Bezirk bzw. im
Sozialhilfeverband (SHV) nicht die Regel waren, woraus sich eine
eigenständige Positionierung ergibt.
Die Marktgemeinde Schwertberg unterscheidet sich aufgrund der
Auslagerung des Heimbetriebes an eine Betreiberin von den anderen
Standortgemeinden.
Zu den wesentlichen Aufgaben der RTSH im stationären Bereich zählt:
die Zurverfügungstellung sozialer Hilfe
der Betrieb eigener Heime
die Finanzierung der Sozialhilfe7
die regionale Sozialplanung sowie
die Beschlussfassung über die Errichtung und Mitfinanzierung von
stationären Einrichtungen im jeweiligen Bezirk und die Durchführung
eines objektivierten Aufnahmeverfahrens der künftigen Bewohner.
Die Hauptaufgabe des Landes als Träger Sozialer Hilfe ist die
Finanzierung und der Ausbau des Systems sowie die Sozialplanung. Der
Oö. Landesregierung kommt die rechtliche Anerkennung und die
Heimaufsicht zu.
7
Gemäß § 40 Oö. SHG 1998 haben die RTSH die nicht gedeckten Kosten sozialer Hilfe zu tragen.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 14Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
1.2. Aus Sicht des LRH besteht beim Betrieb eines Altenheimes für eine
Standortgemeinde ein geringes finanzielles Risiko8. Als nachteilig sieht er
die eigenständige Positionierung der jeweiligen Gemeinde-APH im Bezirk.
Wie die Prüfung des LRH ergab, kooperieren die Gemeinde-APH kaum
mit anderen gemeindeeigenen APH und Heimen der RTSH. In diesem
Zusammenhang regt der LRH an, die Kooperation mit allen Heimträgern
im Bezirk zu verbessern (siehe auch Berichtspunkte 19, 32 und 47). Er
sieht dies beispielsweise bei der gemeinsamen Erledigung von
bestimmten Aufgaben, der gemeinsamen Beschaffung und in der
gemeinsamen Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Abteilung Soziales sollte darauf hinwirken, dass die Träger der APH
umfassend kooperieren, um Synergien zu nutzen und eine hohe Qualität
der Betreuung sicherstellen.
2.1. Die vom LRH geprüften Heime verfügen über folgende Strukturmerkmale:
8
Von der Bewohnerin bzw. vom Bewohner nicht gedeckte Heimentgelte werden dem RTSH in
Rechnung gestellt.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 15Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Tabelle 1: Vergleich der Heimstrukturen
SWH APH Ried im APH
Bezeichnung
Mehrnbach Traunkreis Schwertberg
Ried im Kirchdorf an
Bezirk Perg
Innkreis der Krems
Eröffnung 2001 2002 2000
Anzahl Plätze 78 85 37
Anzahl Einzelzimmer 70 77 33
Anzahl Doppelzimmer 4 4 2
9
Auslastungsgrad gesamt (2014) 99,9% 96,7% 99,3%
Verrechnetes Netto-Heimentgelt
11
für ein Einzelzimmer je 78,16 73,00 -----
10
Bewohnertag (2014)
Verrechnetes Brutto-Heimentgelt
12
für ein Einzelzimmer je 85,98 80,30 90,50
Bewohnertag (2014)
Höhe des
Wohnbauförderungsdarlehens für 2.073.566,50 3.397.514,85 1.551.936,36
die Heimerrichtung
Wohnbauförderungsdarlehen
2032 2032 2030
Laufzeit bis
Wohnbauförderungsdarlehen Eigene
Nein Harmonisierung
Glättung/Harmonisierung: Lösung
Betriebsergebnis 2014 141.224,25 43.131,49 20.380
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Die Heime sind in etwa gleich alt. Zur Finanzierung gewährte das Land
OÖ. Wohnbauförderungsdarlehen (WBF-Darlehen); ihre Laufzeiten enden
Anfang der 2030-er Jahre. Zwei der drei geprüften Heime sind in etwa
gleich groß; auslastungsmäßig liegen zwei über dem Landesdurchschnitt
2014 von 97,7 Prozent.
9
Der Auslastungsgrad gesamt ergibt sich aus der Anzahl der tatsächlichen Bewohntage dividiert durch
die Anzahl der maximalen Bewohntage (max. Bewohntage=Anzahl Plätze*365).
10
Wird im Gemeinderat beschlossen (auf Basis der Plandaten).
11
Die Betreiberin hat nicht zur Steuerpflicht optiert; sie weist bei den Heimentgelten daher keine USt.
aus.
12
Der SHV Perg kann entsprechend dem Gesundheits- und Sozialbereichs Gesetz (GSBG) vier Prozent
der von ihm als Träger der sozialen Hilfe geleisteten Teile der Heimentgelte als Beihilfe gegenüber
dem Bund geltend machen. Dieser Wert beinhaltet daher eine kalkulatorische USt. in Höhe von
rd. 3,50 Euro.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 16Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Das Heimentgelt für ein Einzelzimmer je Bewohnertag lag im
Landesdurchschnitt aller Heime 2014 bei 77,72 Euro.
Bedarfs- und Entwicklungsplan
3.1. Zur Abschätzung des künftigen Bedarfs an Pflege- und Betreuungs-
leistungen entwickelte die Abteilung Soziales im Jahr 2006 einen Bedarfs-
und Entwicklungsplan (BEP 2006). Ziel dieses Planes war es, die damals
bestehende stationäre Versorgung der im BEP ausgewiesenen
pflegebedürftigen Personen von rd. 16,4 Prozent bis zum Jahr 2020 sehr
moderat auf 17 Prozent zu erhöhen. In dem von der Oö. Landesregierung
im Oktober 2015 zur Kenntnis genommenen neuen BEP (BEP 2015)
wurden neue Entwicklungen wie die 24-Stunden-Betreuung in die Planung
aufgenommen13. Um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, ersetzte
der BEP 2006 den fixierten Wert durch eine Korridorplanung. Unter der
Annahme, dass die Versorgung in den APH (Langzeitpflege) bzw. durch
mobile Dienste in Oberösterreich ausreichend ist, diente der
oberösterreichische Ist-Anteil der im Jahr 2012 betreuten Personen als
Soll-Wert für die einzelnen Bezirke. In den Folgejahren sollte der Korridor
konstant mit +/- 15 Prozent um den Soll-Wert gehalten werden. Zum
Prüfungszeitpunkt (Herbst 2015) lagen die Ist-Werte im Bezirk Perg
innerhalb des definierten Korridors des BEP 2015, der Bezirk Kirchdorf an
der Krems lag über und der Bezirk Ried im Innkreis unter dem definierten
Korridorwert. Mit Jahresende 2014 waren insgesamt 136 Pflegeplätze in
Oberösterreich nicht belegt14.
3.2. Der LRH begrüßt, dass der BEP 2015 die neuen Entwicklungen in der
Pflege mitberücksichtigte und beurteilt ihn als taugliches Instrument zur
Planung des Pflegebedarfs. Für den LRH sind die nicht belegten
Pflegeplätze aber ein Hinweis, dass derzeit ein Überangebot besteht.
3.3. Die Abteilung Soziales hält zu den mit 31.12.2014 nicht in Anspruch
genommenen 136 Plätzen fest, dass es sich dabei lediglich um
1,1 Prozent der gesamten Heimplätze handelt. Weiters wird angemerkt,
dass sich rund 2/3 der 136 freistehenden Plätze in fünf Bezirken befinden.
Daher ist es auch einer der strategischen Ansätze des Bedarfs- und
Entwicklungsplanes 2015 regionale Unterschiede auszugleichen.
3.4. Die 136 nicht belegten Plätze repräsentieren für den LRH eine
Investitionssumme von rd. 14,3 Mio. Euro (105.000,-- Euro pro Platz). Der
LRH begrüßt, dass künftig regionale Unterschiede verstärkt in der
Planung berücksichtigt und ausgeglichen werden.
13
Als Basis für die Abschätzung des künftigen Bedarfs diente die Ist-Situation im Kalenderjahr 2012.
Dazu wurden als Datengrundlage zum Stichtag 31.12.2012 unter anderem die Anzahl der
pflegebedürftigen Menschen, die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in APH sowie die
Kundinnen und Kunden der Produkte im mobilen Bereich herangezogen.
14
Die meisten freien Plätze gab es in den Bezirken Gmunden und Vöcklabruck (jeweils 23 Plätze),
Linz-Land (22 Plätze), Wels-Stadt (14 Plätze) sowie Braunau (10 Plätze).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 17Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016
Finanzierung der Errichtung eines APH
4.1. Die Finanzierung eines neu zu errichtenden Gemeinde-APH erfolgt nach
einem vorgegebenen Schema. Die Errichtungskosten dürfen Normkosten
von 105.000 Euro (netto) pro Platz nicht überschreiten und teilen sich im
Regelfall wie folgt auf:
50 Prozent WBF-Darlehen,
25 Prozent Landeszuschuss der Abteilung Soziales,
10 – 15 Prozent Bedarfszuweisungsmittel,
Rest aus Mitteln des jeweiligen RTSH und dem Eigenanteil des
Trägers.
5.1. Die Förderraten der Abteilung Soziales werden nicht nach Baufortschritt
sondern in gleichbleibenden Jahresraten ausbezahlt. Am 5.4.2011 wies
das damals zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung die Abteilung
Soziales an, die jährliche Förderungsrate pro Heim von 200.000 Euro auf
60.000 Euro zu kürzen. Im Gegenzug werden nunmehr die zusätzlichen
Zwischenfinanzierungskosten der Gemeinde ebenfalls aus Mitteln der
Abteilung Soziales übernommen. Mit Schreiben vom 26. 9.2011
informierte die Abteilung Soziales das in der Oö. Landesregierung
zuständige Mitglied darüber, dass „aus derzeitiger Sicht die
Finanzierungspläne nicht mehr eingehalten werden können“. Die
Abteilung Soziales „möchte ausdrücklich darüber informieren, dass derzeit
kein Spielraum für weitere Planungen von Alten- und Pflegeheimen
zumindest hinsichtlich deren Finanzierung gegeben ist“.
Am 7.5.2014 übermittelte die Abteilung Soziales dem zuständigen Mitglied
der Oö. Landesregierung eine Übersicht über die Budgetsituation
betreffend APH. Demnach standen für die Errichtung und den Zu- und
Umbau von APH im Jahr 2014 drei Millionen Euro zur Verfügung. Es
wurde darüber informiert, dass im Jahr 2014 aus diesem Budget 34
bereits laufende Heimprojekte sowie acht neue Projekte finanziert werden
müssen. Die Fachabteilung „weist mit diesem Schreiben auf die sehr
angespannte Situation im Förderbereich der Alten- und Pflegeheime hin.“
Weiters führte sie an, dass in den letzten Jahren die
Auszahlungszeiträume der Subventionen von fünf auf 15 Jahre gestreckt
worden waren. Diese Maßnahme war notwendig, weil sich die Höhe der
Budgetmittel und die Anzahl der zu finanzierenden Heime seit 2009 wie
folgt verändert hatten:
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 18Sie können auch lesen