Vergleichende Prüfung von - Gemeindealten- und Pflegeheimen LRH-150000-5/9-2015-HR
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Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: (+43 732) 7720-11426 Fax: (+43 732) 7720-214089 E-Mail: post@lrh-ooe.at www.lrh-ooe.at Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im April 2016
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 INHALTSVERZEICHNIS Kurzfassung............................................................................................................................ 1 Überblick ........................................................................................................................... 13 Struktur der Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich............................................... 13 Bedarfs- und Entwicklungsplan ................................................................................... 17 Finanzierung der Errichtung eines APH ...................................................................... 18 Kosten- und Leistungsrechnung ................................................................................. 21 Seniorenwohnheim Mehrnbach ........................................................................................ 27 Heimentgelt ................................................................................................................. 28 Kosten- und Leistungsrechnung ................................................................................. 32 Personal ...................................................................................................................... 33 Kooperationen mit dem SHV Ried im Innkreis ............................................................ 37 Sonstige Prüfungsfeststellungen zum SWH Mehrnbach............................................. 37 APH Ried im Traunkreis ................................................................................................... 39 Heimentgelt ................................................................................................................. 41 Kosten- und Leistungsrechnung ................................................................................. 43 Personal ...................................................................................................................... 44 Kooperationen mit dem SHV Kirchdorf an der Krems und einem anderen Gemeindealten- und Pflegeheim ................................................................................. 46 Sonstige Prüfungsfeststellungen zum APH Ried im Traunkreis ................................. 47 APH Schwertberg ............................................................................................................. 51 Heimentgelt ................................................................................................................. 53 Kosten- und Leistungsrechnung ................................................................................. 57 Personal ...................................................................................................................... 57 Kooperation mit dem SHV Perg und einem anderen Gemeindealten – und Pflegeheim .................................................................................................................................... 58 Sonstige Prüfungsfeststellungen zum APH Schwertberg ........................................... 59 Geplanter Zubau ......................................................................................................... 60 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: Vergleich der Heimstrukturen ..................................................................... 16 Tabelle 2: Höhe der Budgetmittel ................................................................................ 19 Tabelle 3: SWH Mehrnbach - Darstellung Haushaltsergebnisse ................................ 27 Tabelle 4: SWH Mehrnbach - Heimentgelte ................................................................ 28 Tabelle 5: SWH Mehrnbach - halbjährlicher Tilgungsbetrag des WBF-Darlehens ..... 30 Tabelle 6: SWH Mehrnbach - Auswirkungen des WBF-Darlehens auf das Heimentgelt .................................................................................................................................... 31 Tabelle 7: SWH Mehrnbach - Verteilung des Personals auf Bereiche ........................ 34 Tabelle 8: SWH-Mehrnbach - Zusammensetzung des Pflegepersonals..................... 35 Tabelle 9: SWH Mehrnbach - Pflegestufen ................................................................. 38 Tabelle 10: APH Ried im Traunkreis - Darstellung Haushaltsergebnisse ................... 40 Tabelle 11: APH Ried im Traunkreis - Heimentgelte................................................... 41 Tabelle 12: APH Ried im Traunkreis - Annuitätenzahlungen ...................................... 42 Tabelle 13: APH Ried im Traunkreis - Verteilung des Personals auf Bereiche........... 44 Tabelle 14: APH Ried im Traunkreis - Zusammensetzung des Pflegepersonals........ 45 Tabelle 15: APH Ried im Traunkreis - Pflegestufen .................................................... 47 Tabelle 16: APH Schwertberg - jährliche Bilanzgewinne ............................................ 52 Tabelle 17: APH Schwertberg - Heimentgelte............................................................. 53 Tabelle 18: APH Schwertberg - Analyse Heimentgelt ................................................. 53 Tabelle 19: APH Schwertberg - Verteilung des Personals auf Bereiche..................... 57 Tabelle 20: APH Schwertberg - Pflegestufen .............................................................. 59 Abbildung 1: Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich ............................................. 13 Abbildung 2: Kennzahlen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ................................. 24 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR A Abt. Abteilung AMS Arbeitsmarktservice APH Alten- und Pflegeheim Verordnung der Oö. Landesregierung vom 11. März 1996 über die Errichtung, den Betrieb sowie über die zur Sicherung einer APHVO bzw. HVO fachgerechten Sozialhilfe in Alten- und Pflegeheimen erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, LGBl. Nr. 29/1996 idgF B BAGS-KV Kollektivvertrag von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe BEP Bedarfs- und Entwicklungsplan Haushaltsergebnis, das um Investitionen, Rücklagenzuführungen und Betriebsergebnis –entnahmen bereinigt wurde D Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege; diplomiertes DGKS/DGKP Personal F Fach- oder Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt FSBA Altenarbeit G GSBG Gesundheits- und Sozialbereichs Gesetz GuV Gewinn- und Verlustrechnung H HH Heimhilfe I Interessensgemeinschaft der Konfessionellen Alten- und Pflegeheime IGKAP Österreichs IKD Direktion Inneres und Kommunales K KDV Kostendämpfungsverfahren des Landes Oberösterreich KLR Kosten- und Leistungsrechnung Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 L LGBl. Landesgesetzblatt M MPG Medizinproduktegesetz O Landesgesetz über den Oberösterreichischen Landesrechnungshof Oö. LRHG 2013 (Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013), LGBl. Nr. 62/2013 Landesgesetz über die soziale Hilfe in Oberösterreich (Oö. Sozial- Oö. SHG 1998 hilfegesetz 1998), LGBl. Nr. 82/1998 idgF P PE Personaleinheit Pfleg. pflegerische R RA Rechnungsabschluss RTSH Regionaler Träger Sozialer Hilfe S SHV Sozialhilfeverband U USt Umsatzsteuer V Verpackung von Medikamenten in bestimmten Verpackungen; üblicherweise werden Wochenblister angefertigt, bei denen in Verblisterung vorgefertigte Behälter (Blister) die Wochenration an Medikamenten abgefüllt wird VZÄ Vollzeitäquivalenz, Vollzeitäquivalent(e) W WBF Wohnbauförderung(s) Wertgl. wertgleich(e) WES Wareneinsatz Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen Geprüfte Stelle(n): Gemeinde Mehrnbach Gemeinde Ried im Traunkreis Marktgemeinde Schwertberg Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales Prüfungszeitraum: 23.6.2015 bis 1.12.2015 (mit Unterbrechungen) Rechtliche Grundlage: Initiativprüfung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 und 8 des Oö. LRHG 2013, LGBl. Nr. 62/2013 Prüfungsgegenstand und -ziel: Vergleichende Prüfung von drei ausgewählten Gemeindealten- und Pflegeheimen. Schwerpunkte waren unter anderem die Kosten- und Leistungsrechnung des jeweiligen Heimes sowie eine Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung. Prüfungsteam: Manfred Holzer-Ranetbauer (Prüfungsleiter) und Mag. Thomas Huemer Prüfungsergebnis: Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde den Vertretern der Gemeinde Mehrnbach, der Gemeinde Ried im Traunkreis, der Marktgemeinde Schwertberg sowie der Abteilung Soziales in der Schlussbesprechung am 8.2.2016 zur Kenntnis gebracht. Legende: Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 KURZFASSUNG (1) LRH prüfte drei gemeindeeigene Alten- und Pflegeheime Im Rahmen einer vergleichenden Prüfung analysierte der LRH das Seniorenwohnheim (SWH) Mehrnbach im Bezirk Ried im Innkreis, das Alten- und Pflegeheim (APH) Ried im Traunkreis im Bezirk Kirchdorf an der Krems und das APH Schwertberg im Bezirk Perg. Die Gemeinden Mehrnbach und Ried im Traunkreis betreiben das Heim selbst; die Marktgemeinde Schwertberg hat den Betrieb an eine Betreiberin ausgegliedert. Ein Schwerpunkt der Prüfung war die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2013. (2) Die vom LRH geprüften Gemeindealten- und Pflegeheime weisen eine eigenständige Positionierung auf; es gibt wenig Kooperationen mit anderen Heimen Insgesamt gibt es in Oberösterreich 123 APH: davon werden 78 von Regionalen Trägern Sozialer Hilfe (RTSH; rd. 63,4 Prozent), 24 Heime von konfessionellen Trägern (rd. 19,5 Prozent) und 21 Heime von Gemeinden (rd. 17,1 Prozent) betrieben. Einhellige Strategie der drei vom LRH geprüften Gemeinden ist es, das jeweilige Heim im Entscheidungsbereich der Gemeinde zu behalten. Eine Eingliederung in den jeweiligen RTSH wird nicht angestrebt. Nach Ansicht der Gemeinden liegt der Vorteil gemeindeeigener Heime darin, dass Gemeindebürger in der Heimatgemeinde einen Heimplatz erhalten. Gemeinsam war allen drei geprüften Heimen, dass Kooperationen mit anderen Heimen im Bezirk nicht die Regel sind. Daraus ergibt sich eine eigenständige Positionierung. Der LRH regt an, die Kooperation mit anderen Heimträgern im Bezirk zu verbessern (Berichtspunkt 1; VERBESSERUNGSVORSCHLAG I). (3) Die Abteilung Soziales verzeichnet mit 31.12.2014 offene Förderzusagen von rd. 72,3 Mio. Euro; in den nächsten 15 Jahre wird mit einem Anstieg auf rd. 98,6 Mio. Euro gerechnet Die Errichtung eines neuen APH wird in der Regel zu 50 Prozent mit Wohnbauförderungsmitteln, zu 25 Prozent mit Landeszuschüssen der Abteilung Soziales und zu zehn bis 15 Prozent mit Bedarfs- zuweisungsmitteln der Direktion Inneres und Kommunales (IKD) finanziert. Der Rest stammt aus Mitteln des jeweiligen RTSH und aus dem Eigenanteil des Trägers. Mit Schreiben vom 27.2.2015 wies die Abteilung Soziales das zuständige Mitglied in der Oö. Landesregierung darauf hin, dass sich seit dem Jahr 2011 ein Finanzierungsrückstand seitens des Landes von 17.297.219 Euro ergeben hat. Mit Stichtag 31.12.2014 war ein tatsächlich offener Förderbetrag von insgesamt 72.292.525 Euro für 40 Heime zu verzeichnen. Insgesamt geht die Abteilung Soziales in den nächsten 15 Jahren von einem offenen Fördervolumen von rd. 98,6 Mio. Euro aus. Kosten für Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 1
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 notwendige Sanierungen sowie die von der Abteilung Soziales zu tragenden Zwischenfinanzierungskosten sind in dieser Kalkulation nicht enthalten. Per 1.1.2016 belief sich der aushaftende Förderbetrag auf rd. 84,6 Mio. Euro. Nach den aktuellen haushaltsrechtlichen Bestimmungen besteht keine Verpflichtung zur Meldung derartiger Mehrjahresverpflichtungen. Der Direktion Finanzen ist die Höhe der Förderzusagen nicht bekannt. Der LRH vermerkt kritisch, dass durch die hohen offenen langfristigen Verpflichtungen der Handlungsspielraum langfristig stark eingeschränkt wird. Wenn auch nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen keine Meldepflicht derartiger budgetären Bindungen besteht, empfiehlt der LRH, die vorgesehene Förderungen zumindest einmal jährlich der Direktion Finanzen sowie dem Oö. Landtag zur Kenntnis zu bringen. Ohne zusätzliche budgetäre Mittel sieht der LRH keine Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen (Berichtspunkte 4 und 5, VERBESSERUNGS- VORSCHLAG II). (4) „Alte“ Wohnbauförderungsdarlehen haben große Auswirkungen auf das Heimentgelt Die Laufzeit der Wohnbauförderungsdarlehen (WBF-Darlehen) der vom LRH geprüften Heime beträgt 30 Jahre und endet zwischen 2030 und 2032. Gemeinsames Merkmal der Darlehen ist die alle fünf Jahre ansteigende Annuitätenhöhe, welche sich gegen Ende der Laufzeit signifikant auf das Heimentgelt auswirkt. Um diese Belastung abzufedern, entwickelte die Abteilung Soziales im Frühjahr 2014 das Modell der Glättung bzw. der Harmonisierung1 der Darlehen. Die vom LRH geprüften Gemeinden wählten unterschiedliche Rückzahlungsmodalitäten: die Gemeinde Mehrnbach vermeidet zukünftige Annuitätensprünge durch Sondertilgungen. Die Marktgemeinde Schwertberg beschloss im September 2015 die Harmonisierung des Darlehens, die Gemeinde Ried im Traunkreis setzte bis zum Prüfungszeitpunkt keine Maßnahmen zur Abfederung der Annuitäten- sprünge. Das System der Finanzierung durch Wohnbauförderungsmittel gewinnt dadurch an Komplexität, dass verschiedene Ebenen des Landes Oberösterreich unterschiedliche Zielsetzungen verfolgten. Zum Prüfungszeitpunkt finanzierten 14 von insgesamt 33 in Frage kommende APH ihre Darlehen entsprechend dem ursprünglichen Tilgungsplan aus. Die Thematik der Annuitätensprünge bei neuen Projekten stellt sich seit der Novellierung der Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2005 bzw. 2013 nicht mehr (Berichtspunkt 6). 1 Bei der Glättung wird der Heimtarif bereits ab dem ersten Jahr angehoben. Die Tagsatzbelastung durch das WBF-Darlehen bleibt danach bis zum Ende der Laufzeit gleich. Die Harmonisierung bedeutet, dass die Tagsatzbelastung jährlich um 20 Cent steigt. Dafür ist der Heimtarif im ersten Jahr geringer als bei der Glättung. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 2
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Da die Struktur der WBF-Darlehen gravierende Auswirkungen auf das zu zahlende Heimentgelt hat, empfiehlt der LRH den betroffenen Trägern, die Finanzierung möglichst zu optimieren und die finanzielle Belastung über die Laufzeit ausgeglichen zu gestalten. Aus seiner Sicht ist es nicht vertretbar, dass Heimbewohner, die gegen Ende der Laufzeit eines Darlehens einen Pflegeplatz erhalten, ein wesentlich höheres Heimentgelt zu zahlen haben. Der LRH begrüßt die durch die Abteilung Soziales bereits unternommenen Schritte zur Reduktion der besonders zu Laufzeitende problematischen Annuitätensprünge. (5) Abteilung Soziales gestaltet Kosten-und Leistungsrechnung als grundsätzlich geeignetes System zur wirtschaftlichen Heimaufsicht; an Verbesserungen wird gearbeitet Ab dem Jahr 2005 wurde über Auftrag des damaligen Mitglieds der Oö. Landesregierung durch die Abteilung Soziales unter Einbindung aller Trägervertreter ein Kosten-Leistungs-Rechnungssystem erarbeitet. Eine Projektgruppe entwickelte ein Instrument, das die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung auf Heimebene ermöglicht; damit ist sowohl ein trägerinterner als auch ein trägerübergreifender Vergleich möglich. Ziele dieses Systems waren unter anderem die Darstellung der Kosten- und Erlösstruktur eines jeden Heimes in Oberösterreich auf Basis eines landesweit einheitlich geltenden Schemas und die Wahrnehmung der Wirtschaftsaufsicht durch die Abteilung Soziales. In zwei von drei durch den LRH geprüften Heimen war zwischen den Daten der KLR und dem Rechnungsabschluss keine Übereinstimmung gegeben und nicht immer nachvollziehbar. Die Dokumentation der Überleitung war nicht vollständig vorhanden (Berichtspunkte 7 und 8). Der LRH steht der KLR positiv gegenüber. Die erarbeiteten Kennzahlen unterstützen die wirtschaftliche und transparente Steuerung dieses Bereiches. Aus seiner Sicht sollte aber zukünftig die Überleitung der Kosten besser dokumentiert werden. Das würde eine mögliche Überprüfung der Werte durch die Abteilung Soziales erleichtern und die Kontinuität der Berechnung von Kennzahlen im Abgrenzungsfall gewährleisten. Die Aussagekraft zeitraumbezogener Vergleiche sollte sichergestellt werden. Die Abteilung Soziales strebt einen jährlichen Controllingbericht, der einen Kennzahlenvergleich auf Ebene der Heime ermöglicht, an. Derzeit beruht er auf Zahlen der Ist-KLR und wird nur dem jeweiligen Heim zur Verfügung gestellt. Die offengelegten Kennzahlen ermöglichen jedem Träger, seine Daten mit Landesdurchschnittswerten zu vergleichen. Ein Benchmarking unter einzelnen Heimen bzw. Heimträgern ist derzeit damit allerdings nicht möglich. Die Abteilung Soziales plant für die Auswertung des Jahres 2015 zunächst eine transparente Darstellung und den Vergleich der Kennzahlen auf Trägergruppenebene, letztlich jenen auf Ebene der einzelnen Häuser. Der LRH beurteilt die Erstellung eines transparenten Controlling-Berichtes auf Trägergruppenebene als wichtigen Schritt. Wichtig erscheint ihm auch, Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 3
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 eine transparente Datenlage aller Heime im jeweiligen Sozialhilfeverband (SHV) herzustellen. Entsprechende Kennzahlen würden dazu beitragen, dass Heime mit höheren Kosten von Heimen mit geringeren Kosten lernen können. Der LRH regt daher an, den eingeschlagenen Weg bezüglich der Transparenz der Daten und Kennzahlen weiter zu verfolgen (Berichts- punkt 9, VERBESSERUNGSVORSCHLAG III). Die Abteilung Soziales definierte Wirtschaftlichkeitskennzahlen auf vier verschiedenen Ebenen. Zum Prüfungszeitraum tagten zwei Arbeits- gruppen, die sich mit der Weiterentwicklung der KLR befassen. Erste Ergebnisse sollen im Jahr 2016 vorliegen (Berichtspunkt 11). Der LRH weist darauf hin, dass unterschiedliche Faktoren auf die Kennzahlen der verschiedenen Ebenen einwirken. Dies hat zur Folge, dass ein Vergleich der verschiedenen Heime ohne vertiefte Analyse nur eingeschränkt möglich ist. Er begrüßt daher die Bemühungen der beiden Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung und Konkretisierung der KLR und regt an, das bestehende grundsätzlich geeignete System weiter zu verbessern (Berichtspunkt 11, VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV). (6) Feststellungen zum SHW Mehrnbach: Das SWH Mehrnbach (78 Plätze) wird von der Gemeinde geführt. Kooperationen zwischen dem SWH und dem SHV Ried im Innkreis beschränkten sich im monetären Bereich auf Abstimmungsgespräche beim Einkauf. Die Heimaufnahme einer neuen Bewohnerin bzw. eines neuen Bewohners erfolgt nach einem oberösterreichweiten Objektivierungs- verfahren (Berichtspunkt 19). Der Mindestpersonalschlüssel entsprechend der APHVO wurde vom SHW Mehrnbach im Jahr 2013 um rd. 15,6 Prozent und im Jahr 2014 um rd. 19,4 Prozent überschritten und stellt damit den höchsten Wert aller oö. Gemeindealten- und Pflegeheime dar. Versäumnisse der Gemeinde lagen bei der Genehmigung des Dienstpostenplanes vor. So erfolgte die letzte Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Jahr 2009. (Berichtspunkt 16). Die Übereinstimmung der Daten zwischen der KLR und dem Rechnungsabschluss des Jahres 2013 war im SWH Mehrnbach nicht gegeben. In manchen Fällen beruhten die angegebenen Kosten sowie deren Verteilung auf die Hilfskostenstellen auf Schätzwerten. Mangels entsprechender Dokumentation war es dem LRH nicht möglich, eine vollständige Abstimmung vorzunehmen; überdies waren Geschäftsfälle fehlerhaft zugeordnet. Um diese Mängel zu beseitigen, entwickelte die Heimleitung noch im Verlauf der Prüfung einen Betriebsüberleitungsbogen zur korrekten Übertragung der Kosten. Positiv beurteilt der LRH das proaktive Handeln der Heimleitung, um mittels Sondertilgungen des ausstehende WBF-Darlehens das sprunghafte Ansteigen der Heimtarife gegen Ende der Laufzeit zu vermeiden (Berichtspunkte 14 und 15). Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 4
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Die Prüfung des LRH ergab, dass das Medizinproduktegesetz nicht lückenlos eingehalten wurde. Weiters gab der LRH Verbesserungs- vorschläge in den Bereichen Dokumentation, Reinigung sowie Konzepte ab. Auch hier wurden durch die Heimleitung noch während der Prüfung erste Umsetzungsschritte gesetzt. Positiv wertet der LRH die Einführung der Verblisterung von Medikamenten. Dadurch konnten laut Heimleitung rd. fünf Wochen-Stunden einer diplomierten Kraft zusätzlich für die Pflege gewonnen und das Medikamentenmanagement verbessert werden (Berichtspunkte 21, 22 und 23). (7) Feststellungen zum APH Ried im Traunkreis Die Kooperation im monetären Bereich zwischen dem von der Gemeinde geführten APH Ried im Traunkreis und dem SHV Kirchdorf an der Krems beschränkte sich auf Abstimmungsgespräche in Bezug auf die Heimentgelte und einzelne Produkte. Institutionalisierte gemeinsame Beschaffungen mit dem SHV oder anderen Gemeindealten- und Pflegeheimen existieren nicht; die Heimleiter pflegten informelle Kontakte. Bei der Aufnahme von neuen Bewohnerinnen bzw. Bewohnern und der Gestaltung der bezirksweiten Warteliste besteht eine Kooperation (Berichtspunkt 32). Die hohe Dichte an Pflegeplätzen im Bezirk Kirchdorf an der Krems wirkt sich auf die Heimauslastung des APH Ried in Traunkreis mit seinen 85 Plätzen aus. Sie lag Ende 2014 bei nur rd. 96,7 Prozent, was auch das Jahresergebnis des Heimes beeinflusste. Negativ wirkte sich auch aus, dass fünf Zimmer im Erdgeschoß nur erschwert genützt werden können (Berichtspunkte 24 und 25). Im Prüfungszeitraum 2012 bis 2014 wurde insgesamt ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von rd. 22.800 Euro erwirtschaftet. Damit war es nur im Jahr 2014 möglich, eine entsprechende Rücklage nach der APHVO zu bilden. Die Höhe der Rücklage insgesamt entspricht nicht dem von der Abteilung Soziales empfohlenen Richtwert und sollte entsprechend angepasst werden (Berichtspunkt 25). Die Gemeinde Ried im Traunkreis sieht keinen Handlungsbedarf, um die sich gegen Ende der Laufzeit des WBF-Darlehens ergebenden Annuitätensprünge abzufedern (Berichtspunkt 27). Die Daten der KLR des Jahres 2013 stimmen nicht vollständig mit jenen des Rechnungsabschlusses 2013 überein: Bei den Ausgaben im Bereich des Fremdpersonals ergab sich eine Differenz in Höhe von rd. 17.000 Euro, bei den Einnahmen aus Heimentgelten eine in Höhe von rd. 43.400 Euro. Die Verteilung der Kosten auf die Hilfskostenstellen beruht in einzelnen Fällen auf Schätzungen (Berichtspunkt 28). Auch bei diesem Heim ergab die Prüfung, dass das Medizinproduktegesetz nicht lückenlos eingehalten wurde. In Teilbereichen der Pflege fehlen schriftliche Standards, diese waren teilweise zum Prüfungszeitpunkt in Erarbeitung. Der LRH empfiehlt, die Standards zeitnah zu verschriftlichen. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 5
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Er regt an, die Verblisterung von Medikamenten zu prüfen (Berichtspunkte 34 und 35). Der LRH sieht bei bestimmten Inhalten des Heimvertrages Verbesserungs- bedarf. Er empfiehlt der Abteilung Soziales einen Mustervertrag zu entwickeln bzw. bestehende Musterverträge zu überarbeiten und dem jeweiligen Heimträger zur Verfügung zu stellen. Bei Investitionen empfiehlt der LRH mehrere Angebote einzuholen, um eine wirtschaftliche Einkaufspolitik sicher zu stellen (Berichtspunkte 37 und 39). (8) Feststellungen zum APH Schwertberg: In der Betriebsform unterscheidet sich das APH in Schwertberg gegenüber den beiden anderen geprüften Heimen dadurch, dass der Betrieb an einen Verein ausgelagert ist. Mit 37 Bewohnerinnen und Bewohnern ist das Heim im Vergleich zu beiden anderen geprüften Heimen klein. Die Zusammenarbeit zwischen der Marktgemeinde und der Betreiberin wird durch eine Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 1996 und mehrere Zusatzvereinbarungen geregelt. Das Vertragswerk sichert der Marktgemeinde Schwertberg Kontrollrechte zu, welche bisher nicht wahrgenommen genommen wurden. Der LRH kritisiert, dass die Marktgemeinde bis dato von ihren Kontrollrechten nicht Gebrauch machte. Insgesamt beurteilt der LRH das Vertragswerk als unübersichtlich und in Teilbereichen unklar geregelt (Berichtspunkt 40). Das APH Schwertberg führt ein doppisches Rechnungswesen. Darin werden die Einnahmen und Ausgaben verursachungsgerecht brutto dargestellt. Die jährlichen Bilanzgewinne werden entsprechend den Vorgaben der APHVO einer Rücklage zugeführt (Berichtspunkt 41). Mit einem im Jahr 2014 verrechneten Heimentgelt von 90,50 Euro je Bewohnertag ist das APH Schwertberg eines der teuersten APH in Oberösterreich und liegt um rd. 12,80 Euro über dem Landesdurchschnitt. Dieser Durchschnitt weist allerdings Unschärfen auf, weil die umsatzsteuerliche Behandlung der Heime dabei nicht berücksichtigt ist. Unter Abzug der durch die Betreiberin momentan nicht beeinflussbaren Kosten (kollektivvertragliche Regelungen) ergäbe sich ein Heimentgelt von rd. 84,80 Euro, womit es noch immer im Bereich der zehn Prozent der „teuersten“ Heime liegen würde. Auf Grund der vom Gemeinderat am 10.9.2015 beschlossenen Harmonisierung des Darlehens wird sich für das Jahr 2016 eine Belastung des Heimentgelts von 6,95 Euro ergeben. Allerdings könnten noch Einsparungspotentiale aus Sicht der Betreiberin sowie jener der Abteilung Soziales von insgesamt rd. 3,30 Euro realisiert werden. Bedingt durch die hohe Personalintensität im Pflegebereich (rd. 75 Prozent bis 80 Prozent der Kosten eines Heimes sind Personalkosten) sieht der LRH nur eingeschränkte Möglichkeiten, das Heimentgelt kurzfristig zu beeinflussen. Dennoch sollte die Betreiberin Einsparungspotentiale nutzen, um das Heimentgelt zu reduzieren. Wenn dies nicht kontinuierlich erfolgt, hätte die Marktgemeinde Schwertberg die Möglichkeit, den Vertrag zu Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 6
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 kündigen und die Betriebsführung auszuschreiben. Gleichzeitig sollten Möglichkeiten gesucht werden, um die Ertragskraft des Heimes durch zusätzliche Leistungen zu steigern (Berichtspunkt 42). Die KLR baut auf der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des APH auf. Die Übereinstimmung zwischen der GuV und der KLR ist vollständig gegeben. Im Vergleich der drei vom LRH geprüften Heime verfügt die KLR des APH Schwertberg über die höchste Aussagekraft; sie bildet Einnahmen und Ausgaben korrekt ab (Berichtspunkt 44). Nach Einschätzung des LRH wirkt sich insbesondere die Entlohnungsstruktur des Heimes negativ auf die Personalkosten aus. Das von der Betreiberin in Aussicht gestellte Einsparpotential durch die Streichung eines Zivildienerpostens und eines AMS-Stiftungspraktikanten wertet der LRH als positiv. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des APH Schwertberg werden entweder entsprechend einer Betriebsvereinbarung der Betreiberin oder gemäß dem BAGS-KV2 entlohnt. Beide Entlohnungsschemata liegen über jenem des öffentlichen Dienstes, welches in Heimen der RTSH und in Gemeindeheimen angewendet wird. (Berichtspunkt 46). Betreffend der Analyse des Heimentgeltes gab es im Frühjahr 2015 erste Kooperationsbestrebungen zwischen dem APH Schwertberg und dem SHV Perg. Mit dem zweiten gemeindeeigenen APH im Bezirk gibt es keine Kooperation. Auch auf Ebene der Heimleitung und der Pflegedienstleitung findet kein bezirksweiter Erfahrungsaustausch statt. Um die wirtschaftliche Situation des APH Schwertberg zu verbessern, regt der LRH an, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit sämtlichen Heimen im Bezirk zu suchen. Dadurch sollte es auch möglich sein, Einsparpotentiale zu lukrieren (Berichtspunkt 47). Das APH Schwertberg hielt das Medizinproduktegesetz im Hinblick auf die Unterweisungspflichten und die Dokumentation der Reinigung nicht lückenlos ein. Der Verfasser, das Änderungsdatum und das Freigabedatum ist nicht bei allen Leitlinien und Standards angeführt (Berichtspunkt 49). Der Gemeinderat fasste am 7.5.2009 einen Grundsatzbeschluss für die Erweiterung des Pflegetraktes im Seniorenzentrum Schwertberg von 36 auf 60 Pflegeplätze. Die Abteilung Soziales befürwortete am 19.5.2010 diesen Ausbau. Eine Bedarfserhebung entsprechend dem Kosten- dämpfungsverfahren des Landes OÖ (KDV)3 durch die Abteilung Soziales lag nicht vor, eine sozialplanerische Berücksichtigung erfolgte im Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) 2006 des Landes Oberösterreich. Die hochbautechnische Stellungnahme des Landes aus dem Jahr 2015 bestätigte Kosten von rd. 3,33 Mio. Euro netto (2,73 Mio. Euro für den Zubau plus 600.000 Euro für die Erweiterung der Küche). Am 21.4.2015 fasste der SHV Perg unter Bedingungen4 den einstimmigen Beschluss, das 2 Kollektivvertrag von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (kurz: „BAGS-KV“). 3 Beschlossen von der Oö. Landesregierung im Oktober 2006. 4 Mit dem Zubau sollte eine maximale Obergrenze des Tagsatzes verknüpft werden. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 7
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Seniorenwohnheim um 26 Plätze (plus bis zu 12 Plätze Tageszentrum) zu erweitern. Nach Auskunft der Abteilung Soziales ist der aktuelle Projektstatus offen. Mangels Projektstruktur waren die Projektverantwortung und die Aufgaben zwischen der Gemeinde als Eigentümerin und der Betreiberin nicht geklärt bzw. nicht vereinbart. Insgesamt wurde das Vorhaben mit wechselnder Intensität betrieben. Die nicht vorhandene Projektstruktur, die fehlenden Absprachen und Verantwortlichkeiten waren für eine professionelle Projektabwicklung hinderlich. Der LRH kritisiert das unprofessionelle Vorgehen der Gemeinde im Zusammenhang mit dem geplanten Zubau; auch wären die Vorgaben des KDV einzuhalten. Für künftige Projekte empfiehlt er, vor Projektbeginn eindeutige Strukturen inkl. Verantwortungs- bereiche (Aufgabenverteilung) zu definieren. Dazu kann der von der Abteilung Soziales neu entwickelte Wegweiser Unterstützung leisten. (Berichtspunkte 51 und 52, VERBESSERUNGSVORSCHLAG V). Der Bezirk Perg liegt bei den Langzeitpflegeplätzen derzeit etwa im Soll der im BEP 2015 vorgegebenen Plätze. Zum Prüfungszeitpunkt waren im Bezirk acht Pflegeplätze frei. Mit der Fertigstellung des APH Baumgartenberg im Jahr 2016 (72 Pflegeplätze) werden im Bezirk insgesamt 606 Plätze zur Verfügung stehen. Laut Berechnungen des BEP ist diese Anzahl an Plätzen erst für das Jahr 2020/2021 als Sollwert vorgesehen. Damit wären frühestens ab dem Jahr 2021 bei einer Weiterführung der derzeitigen Planzahlen weitere Plätze im Bezirk Perg notwendig. Bezogen auf die Anzahl der Langzeitpflegeplätze ist aus Sicht des LRH ein zusätzlicher Bedarf im Bezirk Perg aktuell nicht gegeben. Ein Bedarf an alternativen Pflegeeinrichtungen (analog derzeitiger Pilotprojekte des Landes Oberösterreich) und deren Finanzierungen zwischen allen Beteiligten wäre aus Sicht des LRH zu prüfen. Ziel sollte sein, die Kostenstruktur analog des SHV zu erreichen (Berichtspunkt 51). (9) Folgende Empfehlungen richtete der LRH an die Abteilung Soziales: a) Die Abteilung Soziales sollte darauf hinwirken, dass die Träger der APH umfassend kooperieren, um Synergien zu nutzen und eine hohe Qualität der Betreuung sicherstellen (Berichtspunkt 1; VERBESSERUNGS- VORSCHLAG I). b) Offene Förderzusagen sollten zumindest einmal jährlich der Direktion Finanzen sowie dem Oö. Landtag zur Kenntnis gebracht werden (Berichtspunkt 5, VERBESSERUNGSVORSCHLAG II). c) Bezüglich der Gültigkeit des Handbuches sollte eine Klarstellung durch die Abteilung Soziales erfolgen. Zur Prüfung der Übereinstimmung des jeweiligen Rechnungsabschlusses mit den Daten der KLR sollten entsprechende Kontrollrechnungen vorgenommen werden (Berichts- punkt 8). Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 8
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 d) Im Zuge einer Überarbeitung der KLR sollte der Interpretationsspielraum bei der Überleitung der Kosten minimiert werden. Dies würde die Validität der Daten positiv beeinflussen und somit die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft der Kennzahlen erhöhen. Der eingeschlagene Weg bezüglich der Transparenz der Daten und Kennzahlen sollte weiterverfolgt werden (Berichtspunkt 9, VERBESSERUNGSVORSCHLAG III). e) Zur einfacheren Handhabung und Minimierung etwaiger Fehlerquellen sollten die Kontobezeichnungen im Tabellenkalkulationsprogramm der KLR harmonisiert werden. Darüber hinaus sollten Verteilungsschlüssel vorgegeben werden, um die Validität der einzelnen Kennzahlen weiter zu steigern (Berichtspunkt 10). f) Das bestehende grundsätzlich geeignete System der KLR sollte noch weiter verbessert werden (Berichtspunkt 11, VERBESSERUNGS- VORSCHLAG IV). g) Ein Musterheimvertrag sollte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Judikatur entwickelt bzw. überarbeitet und den Heimträgern zur Verfügung gestellt werden (Berichtspunkt 37). h) Das Kostendämpfungsverfahren des Landes (inkl. Bedarfsprüfung) sollte bei neuen Projekten lückenlos angewendet werden (Berichtspunkt 52, VERBESSERUNGSVORSCHLAG V). (10) Folgende Empfehlungen richtet der LRH an alle geprüften Gemeinden: a) Die Träger der Alten- und Pflegeheime sollten umfassend kooperieren (Berichtspunkte 1, 19, 32 und 47). b) Die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes sollten eingehalten werden (Berichtspunkte 21, 34 und 49). c) Neue Bewohnerinnen und Bewohner sollten entsprechend der Objektivierungsrichtlinie und des Bedarfserhebungsbogens der Abteilung Soziales aufgenommen werden (Berichtspunkte 20, 33 und 48). (11) Folgende Empfehlungen richtet der LRH an die Gemeinde Mehrnbach: a) Auf die Periodenreinheit der Ergebnisse im Zusammenhang mit der Verbuchung von Rücklagen sollte geachtet werden. Durch die Verbuchung einer Gewinnentnahme ergibt sich ein Widerspruch in Bezug auf die Bildung einer Rücklage zur APHVO. Hier sollte eine Klärung zwischen der Abteilung Soziales und der IKD angestrebt werden (Berichtspunkt 12). b) Eine Optimierung des Darlehens mit dem Darlehensgeber Land OÖ sollte geprüft werden (Berichtspunkt 14). Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 9
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 c) Die Höhe der Verwaltungsumlage sollte entsprechend kalkuliert werden (Berichtspunkt 15). d) Damit der laut APHVO verordnete Mindestpersonalschlüssel eingehalten werden kann, sollte eine entsprechende Reduktion des Dienstpostenplanes vorgenommen werden (Berichtspunkt 16). e) Eine Geschäftsordnung für den Personalbeirat sollte erstellt werden (Berichtspunkt 17). f) Die während der Prüfung begonnen Verbesserungen in den Bereichen Dokumentation, Reinigung und Konzepten sollten konsequent weiterverfolgt werden (Berichtspunkt 22). (12) Folgende Empfehlungen richtet der LRH an die Gemeinde Ried im Traunkreis: a) Zur besseren Nutzung bzw. Verwertung von fünf Bewohnerzimmern im Erdgeschoß des Heimes sollte eine mittelfristige Strategie entwickelt werden (Berichtspunkt 24). b) Die Heimtarife sollten entsprechend angepasst werden, um die Bildung der zweckgebundenen Rücklage gewährleisten zu können (Berichtspunkt 25). c) Der Prüfungsausschuss sollte die Qualität seiner Prüfungshandlungen verbessern und die vorgeschriebene Anzahl an Sitzungen abhalten (Berichtspunkt 26). d) Die Gemeinde sollte ein Szenario entwickeln, um die künftigen Annuitätensprünge des WBF-Darlehens abzufedern (Berichtspunkt 27). e) Um korrekte Kennzahlen zu erhalten, ist es erforderlich auf die entsprechende Übereinstimmung zwischen dem Rechnungsabschluss und der KLR zu achten. Soweit als möglich, sollten bei der Verteilung der Kosten auf die Hilfskostenstellen plausible Aufteilungsschlüssel angewendet werden. Bezüglich der internen Verwaltungskosten sollten entsprechende Kalkulationen angestellt werden (Berichtspunkt 28). f) Die Bestimmungen der APHVO beim Mindestpersonalschlüssel sollten eingehalten werden (Berichtspunkt 29). g) Der Personalbeirat sollte die Qualität der Dokumentation in Bezug auf die Entscheidungsfindung verbessern (Berichtspunkt 30). h) Die Dokumentation in Form der Verschriftlichung von Unterlagen sollte finalisiert werden (Berichtspunkt 34). i) Die Möglichkeit zur Verblisterung von Medikamenten sollte geprüft werden (Berichtspunkt 35). Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 10
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 j) Im Zusammenhang mit der Fremdvergabe der Reinigung sollte eine entsprechende Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt werden (Berichtspunkt 36). k) Der Musterheimvertrag der Abteilung Soziales sollte angewendet werden (Berichtspunkt 37). l) Die Kameras des APH sollten beim Datenschutzregister gemeldet werden (Berichtspunkt 38). m) Um eine wirtschaftliche Einkaufspolitik sicher zu stellen, sollten bei Investitionen mehrere Angebote eingeholt werden (Berichtspunkt 39). (13) Folgende Empfehlungen richtet der LRH an die Marktgemeinde Schwertberg: a) Das Vertragswerk zwischen der Marktgemeinde Schwertberg und der Betreiberin sollte neu gestaltet werden. Dabei sollten auch Regelungen betreffend der Finanzierung von Investitionen und der Bildung von Rücklagen getroffen werden (Berichtspunkt 40). b) Es sollten weitere Einsparungspotentiale genutzt werden, um das Heimentgelt zu reduzieren. Gleichzeitig sollte die Eigenertragskraft des Heimes durch zusätzliche Leistungen gesteigert werden (Berichtspunkte 42 und 51). c) Entsprechend den Vorgaben der APHVO sind die Rücklagen aus dem Heimbetrieb zweckzuwidmen (Berichtspunkt 43). d) Der Aufteilungsschlüssel der Verwaltungskosten für das Pflegeheim sollte evaluiert werden (Berichtspunkt 44). e) Die Stellenbeschreibungen sollten überarbeitet werden (Berichtspunkt 46). f) Die Standards und Richtlinien sollten adaptiert werden (Berichtspunkt 49). g) Die Möglichkeit der Verblisterung von Medikamenten sollte geprüft werden (Berichtspunkt 50). h) Ein Bedarf an alternativen Betreuungseinrichtungen (analog derzeitiger Pilotprojekte des Landes Oberösterreich) und deren Finanzierung zwischen allen Beteiligten wäre zu prüfen (Berichtspunkt 51). i) Bei künftigen Bauprojekten sollte die Marktgemeinde vor Projektbeginn eindeutige Strukturen inkl. Verantwortungen definieren (Berichtspunkt 52). Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 11
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 (14) Im Sinne des § 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem Kontrollausschuss betreffend folgender Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge eine einmalige Folgeprüfung zu beschließen: I. Die Abteilung Soziales sollte darauf hinwirken, dass die Träger der Alten- und Pflegeheime umfassend kooperieren, um Synergien zu nutzen und eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen (Berichtspunkt 1; Umsetzung ab sofort). II. Offene Förderzusagen sollten zumindest einmal jährlich der Direktion Finanzen sowie dem Oö. Landtag zur Kenntnis gebracht werden (Berichtspunkt 5; Umsetzung kurzfristig). III. Die Abteilung Soziales sollte den eingeschlagenen Weg bezüglich der Transparenz der Daten und Kennzahlen weiter verfolgen (Berichts- punkt 9; Umsetzung ab sofort). IV. Das bestehende grundsätzlich geeignete System der Kosten- und Leistungsrechnung der Abteilung Soziales sollte noch weiter verbessert werden (Berichtspunkt 11; Umsetzung ab sofort). V. Die Abteilung Soziales sollte das Kostendämpfungsverfahren des Landes (inkl. Bedarfsprüfung) bei neuen Projekten lückenlos einhalten (Berichtspunkt 52; Umsetzung ab sofort). Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 12
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Überblick Struktur der Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich 1.1. Insgesamt gibt es in Oberösterreich 123 Alten- und Pflegeheime (APH): 78 werden davon von Regionalen Träger Sozialer Hilfe5 (RTSH; rd. 63,4 Prozent), 24 Heime von konfessionellen Trägern (rd. 19,5 Prozent) und 21 Heime von Gemeinden6 (rd. 17,1 Prozent) betrieben. Abbildung 1: Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich Quelle: Abteilung Soziales 5 Das sind die 15 Sozialhilfeverbände und die drei Statutarstädte Linz, Steyr und Wels. 6 Zwei Gemeinden lagerten den Betrieb ihrer Heime an Heimträger aus. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 13
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Auf Basis eines risikoorientierten Auswahlverfahrens wählte der LRH für seine Querschnittsprüfung zum Themenbereich „Gemeindealten- und Pflegeheime“ die Gemeinden Mehrnbach (Bezirk Ried im Innkreis), Ried im Traunkreis (Bezirk Kirchdorf an der Krems) sowie Schwertberg (Bezirk Perg) aus. Einhellige Strategie der drei vom LRH geprüften Gemeinden ist es, das jeweilige Heim im Entscheidungsbereich der Gemeinde zu behalten. Eine Eingliederung in den jeweiligen RTSH wird nicht angestrebt. Nach Ansicht der Gemeinden liegt der Vorteil gemeindeeigener Heime darin, dass Gemeindebürger in der Heimatgemeinde einen Heimplatz erhalten. Ein weiterer Vorteil dieser Heime liegt darin, dass in der Gemeinde Arbeitsplätze geschaffen werden. Zwei der drei vom LRH geprüften Heime gehen historisch auf Armenhäuser zurück. In der Marktgemeinde Schwertberg entschied man sich Ende der 1990-er Jahre zum Bau eines Heimes. Gemeinsam war allen drei geprüften Heimen, dass die Gemeinde Heimeigentümer ist der Gemeinderat über die Höhe des zu zahlenden Heimentgelts entscheidet und Kooperationen mit anderen Heimen im Bezirk bzw. im Sozialhilfeverband (SHV) nicht die Regel waren, woraus sich eine eigenständige Positionierung ergibt. Die Marktgemeinde Schwertberg unterscheidet sich aufgrund der Auslagerung des Heimbetriebes an eine Betreiberin von den anderen Standortgemeinden. Zu den wesentlichen Aufgaben der RTSH im stationären Bereich zählt: die Zurverfügungstellung sozialer Hilfe der Betrieb eigener Heime die Finanzierung der Sozialhilfe7 die regionale Sozialplanung sowie die Beschlussfassung über die Errichtung und Mitfinanzierung von stationären Einrichtungen im jeweiligen Bezirk und die Durchführung eines objektivierten Aufnahmeverfahrens der künftigen Bewohner. Die Hauptaufgabe des Landes als Träger Sozialer Hilfe ist die Finanzierung und der Ausbau des Systems sowie die Sozialplanung. Der Oö. Landesregierung kommt die rechtliche Anerkennung und die Heimaufsicht zu. 7 Gemäß § 40 Oö. SHG 1998 haben die RTSH die nicht gedeckten Kosten sozialer Hilfe zu tragen. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 14
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 1.2. Aus Sicht des LRH besteht beim Betrieb eines Altenheimes für eine Standortgemeinde ein geringes finanzielles Risiko8. Als nachteilig sieht er die eigenständige Positionierung der jeweiligen Gemeinde-APH im Bezirk. Wie die Prüfung des LRH ergab, kooperieren die Gemeinde-APH kaum mit anderen gemeindeeigenen APH und Heimen der RTSH. In diesem Zusammenhang regt der LRH an, die Kooperation mit allen Heimträgern im Bezirk zu verbessern (siehe auch Berichtspunkte 19, 32 und 47). Er sieht dies beispielsweise bei der gemeinsamen Erledigung von bestimmten Aufgaben, der gemeinsamen Beschaffung und in der gemeinsamen Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Abteilung Soziales sollte darauf hinwirken, dass die Träger der APH umfassend kooperieren, um Synergien zu nutzen und eine hohe Qualität der Betreuung sicherstellen. 2.1. Die vom LRH geprüften Heime verfügen über folgende Strukturmerkmale: 8 Von der Bewohnerin bzw. vom Bewohner nicht gedeckte Heimentgelte werden dem RTSH in Rechnung gestellt. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 15
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Tabelle 1: Vergleich der Heimstrukturen SWH APH Ried im APH Bezeichnung Mehrnbach Traunkreis Schwertberg Ried im Kirchdorf an Bezirk Perg Innkreis der Krems Eröffnung 2001 2002 2000 Anzahl Plätze 78 85 37 Anzahl Einzelzimmer 70 77 33 Anzahl Doppelzimmer 4 4 2 9 Auslastungsgrad gesamt (2014) 99,9% 96,7% 99,3% Verrechnetes Netto-Heimentgelt 11 für ein Einzelzimmer je 78,16 73,00 ----- 10 Bewohnertag (2014) Verrechnetes Brutto-Heimentgelt 12 für ein Einzelzimmer je 85,98 80,30 90,50 Bewohnertag (2014) Höhe des Wohnbauförderungsdarlehens für 2.073.566,50 3.397.514,85 1.551.936,36 die Heimerrichtung Wohnbauförderungsdarlehen 2032 2032 2030 Laufzeit bis Wohnbauförderungsdarlehen Eigene Nein Harmonisierung Glättung/Harmonisierung: Lösung Betriebsergebnis 2014 141.224,25 43.131,49 20.380 Quelle: LRH-eigene Darstellung Die Heime sind in etwa gleich alt. Zur Finanzierung gewährte das Land OÖ. Wohnbauförderungsdarlehen (WBF-Darlehen); ihre Laufzeiten enden Anfang der 2030-er Jahre. Zwei der drei geprüften Heime sind in etwa gleich groß; auslastungsmäßig liegen zwei über dem Landesdurchschnitt 2014 von 97,7 Prozent. 9 Der Auslastungsgrad gesamt ergibt sich aus der Anzahl der tatsächlichen Bewohntage dividiert durch die Anzahl der maximalen Bewohntage (max. Bewohntage=Anzahl Plätze*365). 10 Wird im Gemeinderat beschlossen (auf Basis der Plandaten). 11 Die Betreiberin hat nicht zur Steuerpflicht optiert; sie weist bei den Heimentgelten daher keine USt. aus. 12 Der SHV Perg kann entsprechend dem Gesundheits- und Sozialbereichs Gesetz (GSBG) vier Prozent der von ihm als Träger der sozialen Hilfe geleisteten Teile der Heimentgelte als Beihilfe gegenüber dem Bund geltend machen. Dieser Wert beinhaltet daher eine kalkulatorische USt. in Höhe von rd. 3,50 Euro. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 16
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Das Heimentgelt für ein Einzelzimmer je Bewohnertag lag im Landesdurchschnitt aller Heime 2014 bei 77,72 Euro. Bedarfs- und Entwicklungsplan 3.1. Zur Abschätzung des künftigen Bedarfs an Pflege- und Betreuungs- leistungen entwickelte die Abteilung Soziales im Jahr 2006 einen Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP 2006). Ziel dieses Planes war es, die damals bestehende stationäre Versorgung der im BEP ausgewiesenen pflegebedürftigen Personen von rd. 16,4 Prozent bis zum Jahr 2020 sehr moderat auf 17 Prozent zu erhöhen. In dem von der Oö. Landesregierung im Oktober 2015 zur Kenntnis genommenen neuen BEP (BEP 2015) wurden neue Entwicklungen wie die 24-Stunden-Betreuung in die Planung aufgenommen13. Um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, ersetzte der BEP 2006 den fixierten Wert durch eine Korridorplanung. Unter der Annahme, dass die Versorgung in den APH (Langzeitpflege) bzw. durch mobile Dienste in Oberösterreich ausreichend ist, diente der oberösterreichische Ist-Anteil der im Jahr 2012 betreuten Personen als Soll-Wert für die einzelnen Bezirke. In den Folgejahren sollte der Korridor konstant mit +/- 15 Prozent um den Soll-Wert gehalten werden. Zum Prüfungszeitpunkt (Herbst 2015) lagen die Ist-Werte im Bezirk Perg innerhalb des definierten Korridors des BEP 2015, der Bezirk Kirchdorf an der Krems lag über und der Bezirk Ried im Innkreis unter dem definierten Korridorwert. Mit Jahresende 2014 waren insgesamt 136 Pflegeplätze in Oberösterreich nicht belegt14. 3.2. Der LRH begrüßt, dass der BEP 2015 die neuen Entwicklungen in der Pflege mitberücksichtigte und beurteilt ihn als taugliches Instrument zur Planung des Pflegebedarfs. Für den LRH sind die nicht belegten Pflegeplätze aber ein Hinweis, dass derzeit ein Überangebot besteht. 3.3. Die Abteilung Soziales hält zu den mit 31.12.2014 nicht in Anspruch genommenen 136 Plätzen fest, dass es sich dabei lediglich um 1,1 Prozent der gesamten Heimplätze handelt. Weiters wird angemerkt, dass sich rund 2/3 der 136 freistehenden Plätze in fünf Bezirken befinden. Daher ist es auch einer der strategischen Ansätze des Bedarfs- und Entwicklungsplanes 2015 regionale Unterschiede auszugleichen. 3.4. Die 136 nicht belegten Plätze repräsentieren für den LRH eine Investitionssumme von rd. 14,3 Mio. Euro (105.000,-- Euro pro Platz). Der LRH begrüßt, dass künftig regionale Unterschiede verstärkt in der Planung berücksichtigt und ausgeglichen werden. 13 Als Basis für die Abschätzung des künftigen Bedarfs diente die Ist-Situation im Kalenderjahr 2012. Dazu wurden als Datengrundlage zum Stichtag 31.12.2012 unter anderem die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen, die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in APH sowie die Kundinnen und Kunden der Produkte im mobilen Bereich herangezogen. 14 Die meisten freien Plätze gab es in den Bezirken Gmunden und Vöcklabruck (jeweils 23 Plätze), Linz-Land (22 Plätze), Wels-Stadt (14 Plätze) sowie Braunau (10 Plätze). Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 17
Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen April 2016 Finanzierung der Errichtung eines APH 4.1. Die Finanzierung eines neu zu errichtenden Gemeinde-APH erfolgt nach einem vorgegebenen Schema. Die Errichtungskosten dürfen Normkosten von 105.000 Euro (netto) pro Platz nicht überschreiten und teilen sich im Regelfall wie folgt auf: 50 Prozent WBF-Darlehen, 25 Prozent Landeszuschuss der Abteilung Soziales, 10 – 15 Prozent Bedarfszuweisungsmittel, Rest aus Mitteln des jeweiligen RTSH und dem Eigenanteil des Trägers. 5.1. Die Förderraten der Abteilung Soziales werden nicht nach Baufortschritt sondern in gleichbleibenden Jahresraten ausbezahlt. Am 5.4.2011 wies das damals zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung die Abteilung Soziales an, die jährliche Förderungsrate pro Heim von 200.000 Euro auf 60.000 Euro zu kürzen. Im Gegenzug werden nunmehr die zusätzlichen Zwischenfinanzierungskosten der Gemeinde ebenfalls aus Mitteln der Abteilung Soziales übernommen. Mit Schreiben vom 26. 9.2011 informierte die Abteilung Soziales das in der Oö. Landesregierung zuständige Mitglied darüber, dass „aus derzeitiger Sicht die Finanzierungspläne nicht mehr eingehalten werden können“. Die Abteilung Soziales „möchte ausdrücklich darüber informieren, dass derzeit kein Spielraum für weitere Planungen von Alten- und Pflegeheimen zumindest hinsichtlich deren Finanzierung gegeben ist“. Am 7.5.2014 übermittelte die Abteilung Soziales dem zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung eine Übersicht über die Budgetsituation betreffend APH. Demnach standen für die Errichtung und den Zu- und Umbau von APH im Jahr 2014 drei Millionen Euro zur Verfügung. Es wurde darüber informiert, dass im Jahr 2014 aus diesem Budget 34 bereits laufende Heimprojekte sowie acht neue Projekte finanziert werden müssen. Die Fachabteilung „weist mit diesem Schreiben auf die sehr angespannte Situation im Förderbereich der Alten- und Pflegeheime hin.“ Weiters führte sie an, dass in den letzten Jahren die Auszahlungszeiträume der Subventionen von fünf auf 15 Jahre gestreckt worden waren. Diese Maßnahme war notwendig, weil sich die Höhe der Budgetmittel und die Anzahl der zu finanzierenden Heime seit 2009 wie folgt verändert hatten: Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 18
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