Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                   11/2017, 23. Mai 2017

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-
                 studiengang Betriebswirtschaftslehre des Fach-
                 bereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien
                 Universität Berlin                                       88

                 Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und
                 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
                 Volkswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirt-
                 schaftswissenschaft der Freien Universität Berlin       150

                                                                 FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017   87
FU-Mitteilungen

 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-                                            §1
      studiengang Betriebswirtschaftslehre                                           Geltungsbereich
    des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft
           der Freien Universität Berlin                             Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des
                                                                  Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre des
                                                                  Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien Uni-
                         Präambel                                 versität Berlin (Bachelorstudiengang) und in Ergänzung
                                                                  zur Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erpro-           Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren
bungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Ok-            für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen
tober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fach-                (Leistungen) im Bachelorstudiengang.
bereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft
der Freien Universität Berlin am 19. April 2017 die fol-                                    §2
gende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-                                Qualifikationsziele
studiengang Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs
Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin                 (1) Die Absolventinnen und Absolventen besitzen
erlassen: *                                                       grundlegende, berufsvorbereitende Kenntnisse über be-
                                                                  triebswirtschaftliche Fragestellungen und Zusammen-
                                                                  hänge sowie erweiterte Kenntnisse und Methoden in
Inhaltsverzeichnis                                                ausgewählten Vertiefungsgebieten der speziellen Be-
§1    Geltungsbereich                                             triebswirtschaftslehre. Sie können das erworbene Wis-
                                                                  sen einordnen und reflektieren und systematisch wie-
§2    Qualifikationsziele                                         dergeben. Außerdem sind sie in der Lage, das Wissen
§3    Studieninhalte                                              zu interpretieren und wesentliche betriebswirtschaftliche
                                                                  Konzepte einzelfallbezogen anzuwenden. Ihnen steht
§4    Studienberatung und Studienfachberatung                     somit ein Instrumentarium zur Verfügung, welches zum
§5    Prüfungsausschuss                                           Erkennen und Analysieren und zur verantwortlichen
                                                                  Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme auf wissen-
§6    Regelstudienzeit                                            schaftlicher Grundlage befähigt. Die Absolventinnen
§7    Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen                und Absolventen können die hergeleiteten Problemlö-
                                                                  sungsansätze sachgerecht begründen und angemes-
§8    Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung                sen kommunizieren.
§9    Lehr- und Lernformen                                           (2) Die Absolventinnen und Absolventen können ihre
                                                                  Fachexpertise nutzen und problemadäquat anwenden,
§ 10 Bachelorarbeit
                                                                  sowohl im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Praxis
§ 11 Wiederholung von Prüfungsleistungen                          als auch im Rahmen fortdauernder wissenschaftlicher
                                                                  Qualifikation. Sie können dabei nicht nur ausschließlich
§ 12 Anrechnung von Leistungen                                    auf ihr Fach bezogen handeln, sondern sind zugleich zur
§ 13 Elektronische Prüfungsleistungen                             Kommunikation als auch Kooperation über das eigene
                                                                  Fach hinaus befähigt. Sie sind in der Lage, die erlernten
§ 14 Antwort-Wahl-Verfahren                                       Arbeits- bzw. Vorgehensweisen kritisch zu reflektieren,
§ 15 Auslandsstudium                                              deren Anwendungsfelder und Grenzen zu erkennen und
                                                                  sie neuen Problemen sowie anderen Adressaten gemäß
§ 16 Studienabschluss                                             anzupassen bzw. weiterzuentwickeln. Sie sind sensibel
§ 17 Mündliche und schriftliche Prüfung für das                   für die unterschiedlichen Interessen der Akteure in der
     Wirtschaftsprüfungsexamen                                    betriebswirtschaftlichen Praxis und die daraus ent-
                                                                  stehenden Konflikte. Sie haben Erfahrung mit der Ent-
§ 18 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen                      wicklung von Lösungen in Gruppen, verfügen über
                                                                  Basiswissen zum Aufbau wissenschaftlicher Arbeiten
                                                                  sowie Recherche und Präsentationskompetenzen. Darü-
Anlagen                                                           ber hinaus können sie in globalen Dimensionen denken
Anlage 1: Modulbeschreibungen                                     und haben die Fähigkeit, Lösungsansätze für praxis-
                                                                  orientierte Problemstellungen unter Berücksichtigung
Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan                      von Gender- und Diversityaspekten zu entwickeln.
Anlage 3: Zeugnis (Muster)                                           (3) Die späteren Berufsfelder der Absolventinnen und
Anlage 4: Urkunde (Muster)                                        Absolventen sind äußerst vielfältig und umfassen lei-
                                                                  tende, planende, analysierende und beratende Tätig-
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin   keiten mit betriebswirtschaftlichem Bezug, z. B. in natio-
am 11. Mai 2017 bestätigt worden.                                 nalen und internationalen Organisationen, öffentlichen

88      FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017
FU-Mitteilungen

Verwaltungen, Unternehmen und Finanzinstitutionen,            nen. Die fachsystematische Behandlung des Lehrstoffs
Forschungs- und Lehrinstitutionen, Verbänden, Kam-            in Vorlesungen fördert das analytische, abstrakte, kon-
mern, Gewerkschaften und Medien oder in freiberuf-            zeptionelle und vernetzte Denken der Studentinnen und
licher Tätigkeit. Die Absolventinnen und Absolventen          Studenten. Die selbstständige Anwendung der ver-
sind dazu befähigt ein konsekutives, wissenschaftliches       mittelten Fachinhalte durch Beispiele im Rahmen von
Masterstudium aufzunehmen.                                    Übungen fördern das systematische und zielorientierte
                                                              Erkennen und Lösen von Aufgaben und Problemen
                                                              ebenso wie die Fähigkeit, umfängliche Informationen
                          §3                                  schnell zu verdichten und komplexe Sachverhalte zu ab-
                     Studieninhalte                           strahieren und prägnant auf den Punkt zu bringen, um
                                                              sie auf Beispiele übertragen zu können. Im Rahmen von
    (1) Um die zur Erreichung der Qualifikationsziele         Tutorien und Seminaren stehen Interaktion, Kommuni-
notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, umfasst der            kation und reflektierte Diskussion im Vordergrund. Das
Bachelorstudiengang sowohl theoretische Grundlagen            Präsentieren und Sprechen vor der Gruppe befördert die
und quantitative Methoden der modernen Betriebswirt-          Kompetenz, den eigenen Standpunkt zu vertreten
schaftslehre als auch anwendungsorientiertes Wissen           ebenso wie eine kritische Selbstreflektion und den ver-
und die Einführung in aktuelle Forschungsfragen. Zu-          antwortungsvollen, situationsadäquaten Umgang mit
nächst erhalten die Studentinnen und Studenten einen          Kommilitoninnen und Kommilitonen. Das Studium um-
Überblick über Teilgebiete der Betriebswirtschaftslehre,      fasst die Förderung der Selbstkompetenz wie z. B. eine
um gemäß der eigenen Begabungen und Interessen                Optimierung der persönlichen Arbeitsprozesse, die Ent-
eine fundierte Wahl von Vertiefungsgebieten vorzuneh-         wicklung bestimmter Methodenkompetenzen wie z. B.
men und die in Vertiefungsgebieten erworbenen Spezi-          Informations- und Medienkompetenz oder auch den
alkenntnisse in der Praxis anwenden zu können. In der         Ausbau sozialer Kompetenzen wie z. B. eine situations-
Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre wird ein systema-        adäquate Gesprächs- und Verhandlungsführung oder
tischer Gesamtüberblick über einzelwirtschaftliche Tat-       eine Sensibilisierung für Gender- und Diversityfragen.
bestände, Theorien und Probleme der Praxis angebo-            Der Bachelorstudiengang dient in der Vielfalt der Stu-
ten. Unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen      dienangebote der aktiven Vermittlung und Entwicklung
Tätigkeitsfelder werden grundlegende Kenntnisse der           von Kenntnissen und Fähigkeiten, die den Studentinnen
einzelnen funktionalen Bereiche eines Unternehmens            und Studenten zusammen mit dem Kernfach eine inte-
vermittelt. Das Studiengebiet der Quantitativen Grundla-      grale Bildung ermöglichen, die sie in Bezug auf die
gen der Betriebswirtschaftslehre vermittelt Anwendun-         späteren Berufsfelder vorbereitet.
gen moderner mathematischer und statistischer Instru-
mentarien und Methoden zur Lösung einzelwirtschaft-
licher Problemstellungen. Zudem werden die Studentin-
                                                                                    §4
nen und Studenten in die Informationstechnologie und in
                                                                  Studienberatung und Studienfachberatung
die Anwendung von Standardsoftware eingeführt. Darü-
ber hinaus lernen sie, wie betriebliche Informationssys-
                                                                (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der
teme entwickelt werden. Im Vordergrund steht dabei der
                                                              Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische
Einsatz von betrieblicher Standardsoftware, von Daten-
                                                              Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
banksystemen und der Entwicklung von Anwendersys-
temen. Im Studiengebiet Recht für Wirtschaftswissen-             (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch-
schaftler werden Grundkenntnisse der Rechtsordnung            schullehrerinnen oder Hochschullehrer, die Lehrver-
vermittelt und ein Grundverständnis ihrer gesellschaftli-     anstaltungen im Bachelorstudiengang anbieten, und die
chen Einordnung geschaffen. Die Studentinnen und Stu-         Studiengangskoordinatorin oder den Studiengangskoor-
denten üben, rechtliche Gegebenheiten als wichtige            dinator des Bachelorstudiengangs, sowie durch mindes-
Komponente im einzelwirtschaftlichen Entscheidungs-           tens eine studentische Hilfskraft zu den regelmäßigen
prozess zu berücksichtigen und zugleich die Wandel-           Sprechstunden durchgeführt. Weiterhin wird empfohlen,
und Gestaltbarkeit des Rechts zu erkennen. Das Stu-           die Eignung der individuellen Studienverlaufsplanung
dium erstreckt sich auf die öffentlich-rechtlichen und pri-   mit der Studiengangskoordinatorin oder dem Studien-
vat-rechtlichen Lehrinhalte, die für Betriebswirte rele-      gangskoordinator zu besprechen.
vant sind. Die Vertiefungsphase ermöglicht ein fachspe-
                                                                (3) Außerdem bieten die Dozentinnen und Dozenten
zifisches Studium je nach individuellen Neigungen und
                                                              des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien
Zielen der Studentinnen und Studenten. Hierzu werden
                                                              Universität Berlin (Fachbereich) in ihren jeweiligen
vertiefende Kenntnisse in verschiedenen Funktionalbe-
                                                              Sprechstunden individuell Studienberatungen an. Darü-
reichen der Betriebswirtschaftslehre, in wichtigen Berei-
                                                              ber hinaus führt der Fachbereich zu Beginn eines jeden
chen der Volkswirtschaftslehre, in Statistik/Ökonometrie
                                                              Wintersemesters besondere Informationsveranstaltun-
sowie Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht ange-
                                                              gen durch. Die inhaltliche Gestaltung und die Form die-
boten.
                                                              ser Veranstaltungen werden vom Fachbereich ständig
  (2) Das Studium umfasst auch die Weiterentwicklung          an die sich ändernden Studien- und Berufsbedingungen
und Optimierung von wichtigen Schlüsselqualifikatio-          angepasst.

                                                                           FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017   89
FU-Mitteilungen

  (4) Der Fachbereich stellt den Studentinnen und Stu-      – Modul: Jahresabschluss und Steuern (6 LP),
denten geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung.       – Modul: Supply and Operations Management (6 LP),
                                                            – Modul: Strategisches Management (6 LP) und
                        §5                                  – Modul: Grundlagen der Personalpolitik (6 LP).
                 Prüfungsausschuss                              (5) Im Studiengebiet Quantitative Grundlagen der Be-
                                                            triebswirtschaftslehre der Grundlagenphase im Umfang
Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die
                                                            von 18 LP sind folgende Module zu absolvieren:
übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom
Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissen-         – Modul: Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
schaft der Freien Universität Berlin für den Bachelorstu-     (6 LP),
diengang eingesetzte Prüfungsausschuss.                     – Modul: Einführung in die Statistik (6 LP) und
                                                            – Modul: Einführung in die Wirtschaftsinformatik (6 LP).
                         §6                                   (6) Im Studiengebiet Grundlagen der Volkswirt-
                   Regelstudienzeit                         schaftslehre der Grundlagenphase im Umfang von
                                                            12 LP sind folgende Module zu absolvieren:
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.                – Modul: Einführung in die Volkswirtschaftslehre (6 LP)
                                                              und

                        §7                                  – Modul: Grundlagen der Mikroökonomie (6 LP).
               Aufbau und Gliederung;                          (7) Im Studiengebiet Recht für Wirtschaftswissen-
               Umfang der Leistungen                        schaftler der Grundlagenphase im Umfang von 12 LP
                                                            sind folgende Module zu absolvieren:
  (1) Der Bachelorstudiengang im Umfang von 180
                                                            a) Pflichtbereich:
Leistungspunkten (LP) umfasst:
                                                              – Modul: Privatrecht (6 LP) und
1. das Kernfach im Umfang von 150 LP inklusive
   Bachelorarbeit im Umfang von 12 LP und                   b) Wahlpflichtbereich: Es ist eines der folgenden Mo-
                                                               dule zu wählen und zu absolvieren:
2. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung
   (ABV) im Umfang von 30 LP.                                 – Modul: Öffentliches Recht (6 LP),
  (2) Das Kernfach gliedert sich neben der Bachelor-          – Modul: Handels- und Gesellschaftsrecht (6 LP) oder
arbeit im Umfang von 12 LP in die Grundlagenphase im          – Modul: Arbeitsrecht (6 LP).
Umfang von 96 LP und die Vertiefungsphase im Umfang            (8) In der Vertiefungsphase sind zwei oder drei Ver-
von 42 LP.                                                  tiefungsgebiete sowie dazugehörige Module der gewähl-
  (3) In der Grundlagenphase sind Leistungen in fol-        ten Vertiefungsgebiete im Umfang von insgesamt 42 LP
genden Studiengebieten zu absolvieren:                      zu wählen und absolvieren. Davon ist mindestens eines
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre im Umfang von        der folgenden Module – möglichst vor Beantragung der
   54 LP,                                                   Bachelorarbeit – zu wählen und zu absolvieren:

2. Quantitative Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre     – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden im
   im Umfang von 18 LP,                                       Management (6 LP),
                                                            – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden im
3. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre im Umfang von
                                                              Marketing (6 LP),
   12 LP und
                                                            – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden in
4. Recht für Wirtschaftswissenschaftler im Umfang von
                                                              der Wirtschaftsinformatik (6 LP),
   12 LP.
                                                            – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden in
   (4) Im Studiengebiet Allgemeine Betriebswirtschafts-
                                                              Finance, Accounting and Taxation (6 LP),
lehre der Grundlagenphase im Umfang von 54 LP sind
folgende Module zu absolvieren:                             – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden in
                                                              der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (6 LP).
– Modul: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
  (6 LP),                                                     (9) Die Vertiefungsgebiete der Vertiefungsphase sind
                                                            wie folgt zu wählen:
– Modul: Grundlagen externer Unternehmensrechnung
  (6 LP),                                                   1. Ein Vertiefungsgebiet mit mindestens 12 LP ist aus
                                                               den Vertiefungsgebieten gemäß Abs. 10 Nr. 1 bis
– Modul: Grundlagen interner Unternehmensrechnung              Nr. 10 zu wählen.
  (6 LP),
                                                            2. Ein zweites Vertiefungsgebiet mit mindestens 12 LP
– Modul: Grundlagen des Marketings (6 LP),                     ist aus den Vertiefungsgebieten gemäß Abs. 10 Nr. 1
– Modul: Investition und Finanzierung (6 LP),                  bis Nr. 13 zu wählen.

90     FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017
FU-Mitteilungen

3. Ein drittes Vertiefungsgebiet mit mindestens 6 LP      4. Vertiefungsgebiet Innovationsmanagement:
   kann aus den Vertiefungsgebieten gemäß Abs. 10           – Pflichtmodul: Grundlagen des Innovationsmanage-
   Nr. 1 bis Nr. 4 und Nr. 7 bis Nr. 13 gewählt werden.       ments (6 LP)
In jedem der gewählten Vertiefungsgebiete muss bzw.         – Modul: Projektmanagement (6 LP)
müssen – sofern vorhanden – das Pflichtmodul bzw. die
Pflichtmodule im Umfang von jeweils 6 LP absolviert         – Modul: BusinessplanLab (6 LP)
werden. Jedes gewählte Modul in den Vertiefungsgebie-       – Modul: Organisation: Strukturen und Prozesse
ten darf nur einmal absolviert und nur einem Vertie-          (6 LP)
fungsgebiet zugerechnet werden.                             – Modul: Unternehmenskooperation (6 LP)
  (10) Folgende Vertiefungsgebiete werden angeboten:        – Modul: Corporate Governance and Corporate So-
1. Vertiefungsgebiet Unternehmenskooperation:                 cial Responsibility (6 LP)
  – Pflichtmodul: Unternehmenskooperation (6 LP)            – Modul: Schließende Statistik (6 LP)

  – Modul: Corporate Governance and Corporate So-           – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden
    cial Responsibility (6 LP)                                im Management (6 LP)
                                                          5. Vertiefungsgebiet Marketing:
  – Modul: International Management (6 LP)
                                                            – Pflichtmodul: Business- und Dienstleistungsmarke-
  – Modul: Organisation: Strukturen und Prozesse
                                                              ting (6 LP)
    (6 LP)
                                                            – Pflichtmodul: Marketingplanung (6 LP)
  – Modul: Projektmanagement (6 LP)
                                                            – Modul: Schließende Statistik (6 LP)
  – Modul: Schließende Statistik (6 LP)
                                                            – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden
  – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden            im Marketing (6 LP)
    im Management (6 LP)
                                                          6. Vertiefungsgebiet Wirtschaftsinformatik:
2. Vertiefungsgebiet Organisation:
                                                            – Pflichtmodul:     Entscheidungsunterstützungssys-
  – Pflichtmodul: Organisation: Strukturen und Pro-           teme (6 LP)
    zesse (6 LP)                                            – Pflichtmodul: Informationsmanagement (6 LP)
  – Modul: Corporate Governance and Corporate So-           – Modul: Systementwicklung (6 LP)
    cial Responsibility (6 LP)
                                                            – Projektmodul: Net Economy – International Busi-
  – Modul: Grundlagen des Innovationsmanagements              ness Case Study (6 LP)
    (6 LP)
                                                            – Modul: Wirtschaftsinformatik – Ausgewählte Frage-
  – Modul: International Management (6 LP)                    stellungen (6 LP)
  – Modul: Projektmanagement (6 LP)                         – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden
  – Modul: Unternehmenskooperation (6 LP)                     in der Wirtschaftsinformatik (6 LP)
                                                          7. Vertiefungsgebiet Controlling:
  – Modul: Schließende Statistik (6 LP)
                                                            – Pflichtmodul: Controlling (6 LP)
  – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden
    im Management (6 LP)                                    – Modul: Spezialfragen der internen Unternehmens-
                                                              rechnung (6 LP)
3. Vertiefungsgebiet Corporate Governance and Res-
   ponsibility:                                             – Modul: Anwendungsorientierte Fragen des Cont-
                                                              rolling (6 LP)
  – Pflichtmodul: Corporate Governance and Corpo-
    rate Social Responsibility (6 LP)                       – Modul: Internationale und nationale Unternehmen-
                                                              spublizität (6 LP)
  – Modul: Grundlagen des Innovationsmanagements
                                                            – Modul: Entscheidungstheorie (6 LP)
    (6 LP)
                                                            – Modul:    Unternehmensbewertung         und    Steuern
  – Modul: International Management (6 LP)
                                                              (6 LP)
  – Modul: Organisation: Strukturen und Prozesse            – Modul: Konzernrechnungslegung und Unterneh-
    (6 LP)                                                    mensbewertung (6 LP)
  – Modul: Projektmanagement (6 LP)                         – Modul: Schließende Statistik (6 LP)
  – Modul: Unternehmenskooperation (6 LP)                   – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden
  – Modul: Schließende Statistik (6 LP)                       in Finance, Accounting and Taxation (6 LP)

  – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Methoden        8. Vertiefungsgebiet Finanzierung:
    im Management (6 LP)                                    – Pflichtmodul: Entscheidungstheorie (6 LP)

                                                                        FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017   91
FU-Mitteilungen

     – Modul: Unternehmensbewertung und Steuern                  – Modul: Staat und Allokation (6 LP)
       (6 LP)                                                    – Modul: Ausgewählte Fragestellungen der Wirt-
     – Modul: Vertiefende Fragen der Finanzierung                  schaftswissenschaft (6 LP)
       (6 LP)                                                 12. Vertiefungsgebiet Quantitative Methoden:
     – Modul: Anwendungsorientierte Fragen der Finan-
                                                                 – Modul: Schließende Statistik (6 LP)
       zierung (6 LP)
                                                                 – Modul: Statistische Modellierung (6 LP)
     – Modul: Konzernrechnungslegung und Unterneh-
       mensbewertung (6 LP)                                      – Modul: Stichprobenverfahren (6 LP)
     – Modul: Schließende Statistik (6 LP)                       – Modul: Einführung in die Ökonometrie (6 LP)
     – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Metho-              – Modul: Einführung in die Zeitreihenanalyse (6 LP)
       den in Finance, Accounting and Taxation (6 LP)            – Modul:       Entscheidungsunterstützungssysteme
 9. Vertiefungsgebiet Unternehmensrechnung und Wirt-               (6 LP)
    schaftsprüfung:                                           13. Vertiefungsgebiet Öffentliches Recht und Wirt-
     – Pflichtmodul: Internationale und nationale Unter-          schaftsrecht:
       nehmenspublizität (6 LP)                                  – Modul: Öffentliches Recht (6 LP)
     – Modul: Konzernrechnungslegung und Unterneh-               – Modul: Handels- und Gesellschaftsrecht (6 LP)
       mensbewertung (6 LP)
                                                                 – Modul: Arbeitsrecht (6 LP)
     – Modul: Spezialfragen der Unternehmensrech-
       nung und Wirtschaftsprüfung (6 LP)                     Ein Modul des Wahlpflichtbereichs des Studiengebiets
                                                              Recht für Wirtschaftswissenschaftler der Grundlagen-
     – Modul: Anwendungsorientierte Fragen der Unter-         phase gemäß Abs. 7 Buchst. b) kann nicht mehr für das
       nehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung (6 LP)          Vertiefungsgebiet Öffentliches Recht und Wirtschafts-
     – Modul: Controlling (6 LP)                              recht gewählt werden.
     – Modul: Entscheidungstheorie (6 LP)                       (11) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und
     – Modul: Handels- und Gesellschaftsrecht (6 LP)          Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen
                                                              der aktiven Teilnahme, Modulsprachen, die Regeldauer
     – Modul: Schließende Statistik (6 LP)
                                                              und die Angebotshäufigkeit informieren für jedes Modul
     – Modul: Wirtschaftspolitik (6 LP)                       des Bachelorstudiengangs die Modulbeschreibungen in
     – Modul: Staat und Allokation (6 LP)                     der Anlage 1. Für die Module
     – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Metho-           – Modul: Arbeitsrecht (6 LP),
       den in Finance, Accounting and Taxation (6 LP)         – Modul: Einführung in die Ökonometrie (6 LP),
10. Vertiefungsgebiet    Betriebswirtschaftliche   Steuer-    – Modul: Einführung in die Statistik (6 LP),
    lehre:
                                                              – Modul: Einführung in die Volkswirtschaftslehre (6 LP),
     – Pflichtmodul: Nationale und internationale Er-
                                                              – Modul: Einführung in die Zeitreihenanalyse (6 LP),
       tragsbesteuerung (6 LP)
     – Modul: Steuerliche Gewinnermittlung und Rechts-        – Modul: Grundlagen der Makroökonomie (6 LP),
       formbesteuerung (6 LP)                                 – Modul: Grundlagen der Mikroökonomie (6 LP),
     – Modul: Unternehmerische Steuerplanung für Fort-        – Modul: Handels- und Gesellschaftsrecht (6 LP),
       geschrittene (6 LP)                                    – Modul: Makroökonomie (6 LP),
     – Modul: Umsatzsteuer und weitere Verkehrsteuern         – Modul: Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
       (6 LP)                                                   (6 LP),
     – Modul: Unternehmensbewertung und Steuern
                                                              – Modul: Mikroökonomie (6 LP),
       (6 LP)
                                                              – Modul: Öffentliches Recht (6 LP),
     – Modul: Staat und Allokation (6 LP)
                                                              – Modul: Privatrecht (6 LP),
     – Modul: Wissenschaftliche Konzepte und Metho-
       den in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre        – Modul: Schließende Statistik (6 LP),
       (6 LP)                                                 – Modul: Staat und Allokation (6 LP),
11. Vertiefungsgebiet Volkswirtschaftstheorie und -politik:   – Modul: Statistische Modellierung (6 LP),
     – Modul: Grundlagen der Makroökonomie (6 LP)             – Modul: Stichprobenverfahren (6 LP) und
     – Modul: Mikroökonomie (6 LP)                            – Modul: Wirtschaftspolitik (6 LP)
     – Modul: Makroökonomie (6 LP)                            wird auf die Studien- und Prüfungsordnung für den
     – Modul: Wirtschaftspolitik (6 LP)                       Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre des Fach-

92      FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017
FU-Mitteilungen

bereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität       schen bzw. theoretischen Grundlagen oder Kennt-
Berlin verwiesen.                                             nisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine For-
                                                              schungsprobleme und dienen damit der Darstellung
  (12) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im
                                                              allgemeiner Zusammenhänge und theoretischer
Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische
                                                              Grundlagen. Die vorrangige Lehrform ist der Vortrag
Studienverlaufsplan in der Anlage 2.
                                                              der jeweiligen Lehrkraft. Kurze Interaktionen und ge-
                                                              meinsame Übungselemente sind möglich.
                       §8                                   2. Vertiefungsvorlesung (VV): Vertiefungsvorlesungen
  Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung                 vermitteln vertiefende Kenntnisse über ein spezielles
                                                               Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. Die vor-
   (1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung         rangige Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen Lehr-
(ABV) erwerben die Studentinnen und Studenten über             kraft. Interaktionen und gemeinsame Diskussionen
die fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breitere        am Ende einzelner Abschnitte sind möglich.
wissenschaftliche Bildung sowie individuelle Soft Skills.   3. Seminar (S): Ein Seminar dient der Vermittlung von
Hierzu gehören praktische und praxisbezogene Kompe-            Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebietes und
tenzen in den Bereichen Fremdsprachen, Informations-           dem Erwerb von Fähigkeiten, eine Fragestellung
technologien, Gender und Diversity, Organisation oder          selbstständig zu bearbeiten, die Ergebnisse darzu-
personale und soziale Kommunikation. Die Möglichkeit,          stellen und kritisch zu diskutieren. Die vorrangigen
einen Teil der Studienleistungen an ausländischen Uni-         Arbeitsformen sind Seminargespräche auf der Grund-
versitäten zu erbringen, fördert neben dem Erwerb              lage von Unterrichtsmitteln, Fachliteratur und Quellen
fremdsprachlicher und interkultureller Kompetenzen die         sowie die Gruppenarbeit.
berufliche Befähigung für Tätigkeiten in internationalen
Unternehmen und Organisationen.                             4. Seminar am PC (SPC): Ein Seminar am PC dient in
                                                               der Präsenzzeit der Vermittlung von Kenntnissen ei-
   (2) Der Studienbereich ABV umfasst ein obligatori-          nes abgegrenzten Stoffgebietes und dem Erwerb von
sches Berufspraktikum sowie unterschiedliche Kompe-            Fähigkeiten, eine Fragestellung selbstständig zu be-
tenzbereiche, die berufsrelevante Qualifikationsfelder         arbeiten, die Ergebnisse darzustellen und kritisch zu
abdecken. Es ist Aufgabe der Studentinnen und Studen-          diskutieren. Die vorrangige Arbeitsform ist das ge-
ten, sich geeignete Berufspraktikumsplätze zu suchen.          meinsame Arbeiten am PC unter Einführung und An-
Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des                 wendung von Spezialsoftware.
Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft und die Unter-
                                                            5. Übung (Ü): Übungen dienen der Vermittlung von an-
stützung bei der Suche, Organisation und Durchführung
                                                               wendungsorientierten Kenntnissen eines abgegrenz-
des Berufspraktikums wird von der Studienfachberaterin
                                                               ten Stoffgebietes und dem Erwerb von praktischen
oder dem Studienfachberater des Fachbereichs sowie
                                                               Fähigkeiten und Arbeitstechniken. Die Studentinnen
dem Career Service der Freien Universität Berlin durch-
                                                               und Studenten lernen eine Aufgabe selbstständig
geführt.
                                                               nach wissenschaftlichen Kriterien zu bearbeiten, die
  (3) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachte              Ergebnisse darzustellen und kritisch zu diskutieren.
Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen             Sie dienen dem vielseitigen Durchdenken in Variatio-
des Kernfachs gemäß § 7 Abs. 2 übereinstimmen.                 nen, um das Verständnis zu erweitern. Die vorrangi-
   (4) Die Module des Studienbereichs ABV sowie die            gen Arbeitsformen sind das Üben von Arbeitstechni-
Beschreibung der für Studentinnen und Studenten des            ken, Praxis- oder Fachkenntnissen, vertiefende Ge-
Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft wählbaren Mo-             spräche sowie Gruppenarbeit und die praktische Ein-
dule des Studienbereichs ergeben sich aus der Studien-         übung von fachspezifischen Fertigkeiten. Übungen
ordnung und der Prüfungsordnung für den Studienbe-             begleiten eine Vorlesung konzeptionell. Die Lehrkraft
reich ABV in Bachelorstudiengängen der Freien Univer-          leitet an und kontrolliert die Tätigkeiten.
sität Berlin (StO-ABV und PO-ABV) sowie aus der Studi-      6. Methodenübung (MÜ): Eine Methodenübung dient
enordnung und der Prüfungsordnung für den                      dazu, mündliche Kompetenzen zu erweitern, um spe-
Studienbereich ABV in Bachelorstudiengängen des                zifische Themen unter Beachtung von fachlichen
Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft.                          Konzepten sicher zu führen. Die vorrangige Arbeits-
                                                               form ist das Übungsgespräch zu unterschiedlichen
                                                               Themen innerhalb des betriebswirtschaftlichen Ver-
                         §9                                    tiefungsgebietes.
                Lehr- und Lernformen                        7. Projektseminar (PS): In Projektgruppen werden prak-
                                                               tische oder wissenschaftliche Problemstellungen der
  (1) Es sind folgende Lehr- und Lernformen vorge-
                                                               Betriebswirtschaftslehre unter Anleitung durch An-
sehen:
                                                               wendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Me-
1. Vorlesung (V): Vorlesungen vermitteln entweder ei-          thoden bearbeitet. Die Studentinnen und Studenten
   nen Überblick über einen größeren Gegenstandsbe-            tragen hierzu durch Einzel- und Gruppenleistungen in
   reich der Betriebswirtschaftslehre und seine methodi-       Form von mathematisch-statistischen Auswertun-

                                                                          FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017   93
FU-Mitteilungen

  gen, Präsentationen, schriftlichen Ausarbeitungen          Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß
  (Hausarbeiten), Softwareentwicklung u. ä. bei.             Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss
                                                             eine Betreuerin oder einen Betreuer ein.
8. Projekt (Pj): Ein Projekt im Projektmodul dient der An-
   eignung von praktischen Handlungskompetenzen.                (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit
   Über einen festgelegten Zeitraum bearbeiten Studie-       der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der
   rende eigenständig ein internes oder externes Pro-        Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs-
   jekt. Die vorrangige Lehrform ist die Betreuung bei       sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb
   der Planung und Durchführung.                             der Bearbeitungszeit von 360 Stunden abgeschlossen
                                                             werden kann. Ausgabe und Fristeinhaltung sind akten-
9. Studentisches Tutorium (ST): Diese haben die Auf-
                                                             kundig zu machen. Das Thema kann einmal innerhalb
   gabe, den Stoff von Vorlesungen oder Übungen zu er-
                                                             der ersten beiden Wochen zurückgegeben werden und
   läutern und zu diskutieren. Sie dienen der Aufberei-
                                                             gilt dann als nicht ausgegeben. Im Krankheitsfall ist ein
   tung des Stoffes und fördern die Kommunikation so-
                                                             amtsärztliches Attest vorzulegen, dessen Kosten die
   wohl zwischen Lehrenden und Teilnehmerinnen/Teil-
                                                             Studentin oder der Student zu tragen hat.
   nehmern als auch zwischen den Teilnehmerinnen/
   Teilnehmern untereinander. Tutorien sollen grund-           (5) Die Abgabefrist für die Bachelorarbeit beträgt
   sätzlich keinen zusätzlichen Stoff vermitteln. Tutorien   zwölf Wochen. Das Thema der Bachelorarbeit wird in
   können in mehreren parallelen Gruppen angeboten           der Regel zum Ende der Vorlesungszeit ausgegeben.
   werden. Sie werden unter Anleitung fortgeschrittener,      (6) Die Bachelorarbeit soll ca. 30 Seiten (ca. 9 000
   speziell geschulter Studentinnen und Studenten            Wörter) umfassen.
   durchgeführt.
                                                                (7) Die Bachelorarbeit ist in zwei gebundenen Exem-
   (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können          plaren sowie in elektronischer Form (Source-Form) bei
in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden.           dem Prüfungsausschuss einzureichen. Die Abgabe ist
Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen In-       aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat die Studen-
ternet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei        tin oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie
werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die        oder er die Arbeit selbstständig verfasst und keine ande-
zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer-          ren als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt
sität Berlin angeboten und von den Studentinnen und          hat.
Studenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig
und/oder betreut bearbeitet. Blended-Learning kann in           (8) Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüferinnen oder
der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion             Prüfern zu bewerten. Bestehen Zweifel an der selbst-
von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung        ständigen Abfassung der Bachelorarbeit, können beide
der Kommunikation zwischen den Lernenden und Leh-            Prüferinnen oder Prüfer beim Prüfungsausschuss be-
renden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgs-        antragen, dass die Studentin oder der Student angehört
kontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.         wird.
                                                                (9) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note
                                                             für die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0)
                        § 10                                 ist.
                    Bachelorarbeit
                                                                (10) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor-
                                                             arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss
   (1) Mit der Bachelorarbeit soll eine Studentin oder ein
                                                             beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-
Student nachweisen, dass sie oder er ein begrenztes
                                                             rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und
wirtschaftswissenschaftliches Problem in einer vorge-
                                                             die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-
gebenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden selbst-
                                                             lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des
ständig bearbeiten kann.
                                                             Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-
   (2) Eine Studentin oder ein Student wird auf Antrag       fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im
vom zuständigen Prüfungsausschuss zur Bachelor-              Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit,
arbeit zugelassen, wenn sie oder er im Bachelorstudien-      die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in
gang zuletzt an der Freien Universität Berlin immatriku-     besonderer Weise prägt, unterscheidet.
liert gewesen ist und im Bachelorstudiengang Module im
Umfang von mindestens 90 LP erfolgreich absolviert
hat.                                                                               § 11
   (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit                  Wiederholung von Prüfungsleistungen
sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun-
gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung          (1) Bestandene Prüfungsleistungen dürfen nicht wie-
einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit-        derholt werden.
schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor-                (2) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Bachelor-
arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet         arbeit einmal, sonstige studienbegleitende Prüfungs-
über den Antrag; wird eine Bescheinigung über die            leistungen zweimal wiederholt werden. Wird der letzt-

94     FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017
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mögliche, zweite Wiederholungsversuch mit „nicht aus-          (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungs-
reichend“ bewertet, ist die Prüfungsleistung endgültig      leistungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren ab-
nicht bestanden. Kann mit Nichtbestehen der Prüfungs-       gelegt worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei
leistung der Studienabschluss nicht mehr erreicht wer-      der Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so leitet
den, ist auch die Gesamtprüfung nicht bestanden. In         eine Prüferin oder ein Prüfer die gesamten Prüfungs-
diesem Fall erstellt der Prüfungsausschuss der Studen-      unterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe von
tin oder dem Studenten einen schriftlichen Bescheid mit     Prüfungsergebnissen an den Prüfungsausschuss. Der
Rechtsmittelbelehrung darüber, dass die Gesamtprü-          Prüfungsausschuss überprüft die Prüfungsaufgaben
fung endgültig nicht bestanden ist und stellt eine Be-      darauf, ob sie auf die Qualifikationsziele des jeweiligen
scheinigung bisher erzielter Leistungen aus.                Moduls abgestellt sind und zuverlässige Prüfungsergeb-
                                                            nisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, dass ein-
  (3) Handelt es sich bei einer Wiederholungsprüfung
                                                            zelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei
um die letzte Prüfungsleistung vor Abschluss des Studi-
                                                            der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu be-
ums, dann kann die Prüfung auf Antrag der Studentin
                                                            rücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prü-
oder des Studenten an den Prüfungsausschuss bereits
                                                            fungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsauf-
im Semester des vorangehenden Prüfungsversuchs
                                                            gaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung
durchgeführt wird.
                                                            der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum
                                                            Nachteil einer Studentin oder eines Studenten aus-
                                                            wirken. Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der
                      § 12                                  zu eliminierenden Prüfungsaufgaben 15 % der Gesamt-
            Anrechnung von Leistungen                       zahl der erzielbaren Bewertungspunkte, so ist die Prü-
                                                            fungsleistung insgesamt zu wiederholen.
  Die Anerkennung von Leistungen aus einem voran-
gegangenen Studium soll die Studentin oder der Student         (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü-
unverzüglich zu Beginn des Studiums beantragen.             fungsleistung ist bestanden, wenn die Studentin oder
                                                            der Student mindestens 50 % der erzielbaren Bewer-
                                                            tungspunkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze)
                       § 13                                 oder wenn die Zahl der von der Studentin oder dem Stu-
         Elektronische Prüfungsleistungen                   denten erzielten Bewertungspunkte um nicht mehr als
                                                            10 % die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des
   (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die    Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung
Durchführung und Auswertung unter Verwendung von            durchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (rela-
digitalen Technologien.                                     tive Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens-
                                                            grenze zum Tragen, so muss die Studentin oder der Stu-
   (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von      dent für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl
digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech-    mindestens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er-
nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungs-         reicht haben.
aufgaben und die Durchführung der elektronischen
Prüfungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern             (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs-
festzustellen.                                              leistungen sind wie folgt zu bewerten:

   (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität      Hat die Studentin oder der Student die für das Beste-
der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür        hen der Prüfungsleistung nach Abs. 3 erforderliche Min-
werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektroni-        destbewertungspunktzahl erreicht, so lautet die Note
schen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwechsel-     – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %,
bar und dauerhaft der Studentin oder dem Studenten zu-
                                                            – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger
geordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektro-
                                                              als 75 %,
nischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit
unverändert und vollständig sind.                           – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber
                                                              weniger als 50 %,
   (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü-
fungsleistung ist auf Antrag der geprüften Studentin oder   – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als
des geprüften Studenten von einer Prüferin oder einem         25 %
Prüfer zu überprüfen.                                       der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer-
                                                            tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte
                                                            zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten
                        § 14                                gilt im Übrigen die RSPO.
               Antwort-Wahl-Verfahren
                                                              (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3
   (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-       und 4 finden keine Anwendung, wenn
Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel-      1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben
len.                                                           gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort-

                                                                          FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017   95
FU-Mitteilungen

  Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be-           genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leis-
  werten, übereinstimmen                                     tungsnachweise endgültig nicht erbracht oder Prüfungs-
                                                             leistungen endgültig nicht bestanden hat oder sich in
  oder
                                                             einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.
2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs-
   aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens             (3) Wird der Studienabschluss in einer Studiendauer
   an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des       von sechs Semestern erreicht, dann können auf schrift-
   Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht         lichen, unwiderruflichen Antrag der Studentin oder des
   übersteigt.                                               Studenten zwei bestandene und differenziert bewertete
                                                             Module im Umfang von insgesamt höchstens 12 LP in
                                                             nicht differenziert bewertete Module umgewandelt wer-
                                                             den. Wird der Studienabschluss in einer Studiendauer
                          § 15
                                                             von sieben Semestern erreicht, dann kann auf schrift-
                    Auslandsstudium
                                                             lichen, unwiderruflichen Antrag der Studentin oder des
                                                             Studenten ein bestandenes und differenziert bewertetes
   (1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus-
                                                             Modul im Umfang von höchstens 6 LP in ein nicht diffe-
landsstudienaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des Aus-
                                                             renziert bewertetes Modul umgewandelt werden. Die
landsstudiums sollen Leistungen erbracht werden, die
                                                             Studiendauer ist die Zeitdauer des Studiums in angefan-
für den Bachelorstudiengang anrechenbar sind. Der
                                                             genen Semestern zwischen dem Datum des Beginns
Prüfungsausschuss kann auf Antrag vor Beginn der
                                                             des ersten Fachsemesters und dem Semester, in wel-
Bearbeitung der Bachelorarbeit gestatten, dass die
                                                             ches das Datum der letzten Prüfungsleistung fällt. Der
Bachelorarbeit im Rahmen eines Auslandsstudiums an-
                                                             Antrag gemäß Satz 1 oder 2 ist vor der Aushändigung
gefertigt wird.
                                                             der Studienabschlussdokumente zu stellen. Der Prü-
   (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer          fungsausschuss kann auf Antrag die gemäß Satz 1 oder
Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen-         2 jeweils maßgebliche Studiendauer in folgenden Fällen
ten, der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschus-         verlängern:
ses sowie der zuständigen Stelle an der Zielhochschule
über die Dauer des Auslandsstudiums, über die im Rah-        1. für eine Studentin oder einen Studenten, die oder der
men des Auslandsstudiums zu erbringenden Leistun-               während des Studiums des Bachelorstudiengangs für
gen, die gleichwertig zu den Leistungen im Bachelor-            mindestens zwei Semester ein Mandat im Fachbe-
studiengang sein müssen, sowie die den Leistungen               reichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft,
zugeordneten Leistungspunkte vorausgehen. Verein-               im Akademischen Senat der Freien Universität Berlin
barungsgemäß erbrachte Leistungen werden angerech-              oder den Vorsitz der Ausbildungskommission des
net.                                                            Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft wahrgenom-
                                                                men hat, entsprechend der Belastung durch die
   (3) Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsauf-          Gremientätigkeit;
enthalt wird das vierte oder fünfte Fachsemester emp-
fohlen. Der Fachbereich unterstützt die Studentinnen         2. für eine Studentin oder einen Studenten, die oder der
und Studenten bei der Planung und Vorbereitung des              während des Studiums des Bachelorstudiengangs
Auslandsstudiums sowie bei der Suche nach geeigne-              mindestens zwei Semester lang ein eigenes Kind
ten ausländischen Hochschulen.                                  oder ein Adoptivkind vor Vollendung dessen 10. Le-
                                                                bensjahres erzogen oder die Pflege naher Angehöri-
                                                                ger übernommen hat, entsprechend der Belastung
                          § 16                                  durch die Kindererziehung bzw. Pflege;
                    Studienabschluss
                                                             3. für eine Studentin oder einen Studenten, die oder der
   (1) Der Studienabschluss ist erreicht, wenn die in §§ 7      während des Studiums des Bachelorstudiengangs
und 10 genannten Leistungen nachgewiesen sind. Ab               Urlaubssemester genommen hat, wenn während der
dem Semester, das dem Erreichen des Studien-                    Urlaubssemester keine Prüfungsleistungen – ein-
abschlusses folgt, können am Fachbereich Wirtschafts-           schließlich von Wiederholungsprüfungen zu Prüfun-
wissenschaft der Freien Universität Berlin keine weite-         gen – erbracht wurden.
ren Prüfungen im Bachelorstudiengang abgelegt wer-
                                                                (4) Aufgrund der bestandenen Prüfungen im Bache-
den. Der Prüfungsausschuss stellt auf Antrag der Stu-
                                                             lorstudiengang werden eine Urkunde und ein Zeugnis
dentin oder des Studenten fest, ob die Voraussetzungen
                                                             (Anlagen 3 und 4) sowie ein Diploma Supplement in
für den Studienabschluss erfüllt sind.
                                                             deutscher und in englischer Version ausgehändigt.
   (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit       Darüber hinaus werden eine Zeugnisergänzung mit
die Studentin oder der Student – an einer anderen Hoch-      Angaben zu den einzelnen Modulen und ihren Bestand-
schule im gleichen Fach oder in einem Modul, welches         teilen (Transkript) erstellt. Alle Dokumente tragen das
einem der im Bachelorstudiengang studierten Module           Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung
und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti-       erbracht worden ist.

96       FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017
FU-Mitteilungen

                        § 17                                  (4) Die mündliche Prüfung ersetzt nicht die in den ge-
      Mündliche und schriftliche Prüfung für das           nannten Modulen zu absolvierenden Prüfungsleistun-
            Wirtschaftsprüfungsexamen                      gen. Sie ist für die Berechnung der Gesamtnote nicht
                                                           relevant. Das Prüfungsergebnis wird nicht im Zeugnis
  (1) Vorbehaltlich des Vorliegens einer Bestätigung der   über die gesamte Prüfung im Bachelorstudiengang aus-
„Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei      gewiesen.
der Wirtschaftsprüferkammer“ gemäß § 8 der Wirt-
schaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung wird            (5) Die Dauer der mündlichen Prüfung wird so be-
den Studentinnen und Studenten des Bachelorstudien-        messen, dass auf jede Studentin und jeden Studenten
gangs die Teilnahme an einer mündlichen und an einer       20 bis 30 Minuten entfallen. Mehr als drei Studentinnen
schriftlichen Prüfung für das Wirtschaftsprüfungsexa-      oder Studenten sollen nicht zusammen geprüft werden.
men ermöglicht, die auf das Wirtschaftsprüfungsexamen         (6) Die mündliche Prüfung wird von einer Prüferin
anrechenbar ist. Der Prüfungsausschuss benennt einen       oder einem Prüfer in Gegenwart einer Beisitzerin oder
Beauftragten oder eine Beauftragte für die Organisation    eines Beisitzers abgenommen.
und Durchführung dieser Prüfungen.
   (2) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung       (7) Gegenstand der schriftlichen Prüfung gemäß
gemäß Abs. 1 ist neben der Immatrikulation für den         Abs. 1 sind die Module gemäß Abs. 3, bei denen die zu
Bachelorstudiengang die erfolgreiche Absolvierung der      erbringenden Prüfungsleistungen Elemente im Antwort-
folgenden Module:                                          Wahl-Verfahren beinhalten. Diese Module werden acht
                                                           Wochen vor der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.
l   Internationale und nationale Unternehmenspublizität    Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 bis
l   Controlling                                            120 Minuten. Sollte der Gegenstand der schriftlichen
l   Entscheidungstheorie                                   Prüfung mehr als sieben Module gemäß Satz 1 ent-
                                                           halten, so beträgt die Dauer der schriftlichen Prüfung
l   Konzernrechnungslegung und Unternehmensbewer-          120 bis 150 Minuten. Die schriftliche Prüfung ersetzt
    tung                                                   nicht die in den genannten Modulen zu absolvierenden
l   Grundlagen der Makroökonomie                           Prüfungsleistungen. Sie ist für die Berechnung der
Ferner ist das Modul „Staat und Allokation“ oder das Mo-   Gesamtnote nicht relevant. Das Prüfungsergebnis wird
dul „Wirtschaftspolitik“ erfolgreich zu absolvieren. Es    nicht im Zeugnis über die Bachelorprüfung ausgewie-
wird empfohlen, den individuellen Studienverlaufsplan      sen.
frühzeitig in einer Studienfachberatung zu entwickeln.        (8) Die Prüfungstermine und die Anmeldefristen wer-
   (3) Die möglichen Gegenstände der mündlichen Prü-       den rechtzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben.
fung gemäß Abs. 1 ergeben sich aus einem oder meh-         Die Prüfungen gemäß Abs. 1 werden zumindest einmal
reren der folgenden Module:                                im Jahr abgenommen. Die Bewertung erfolgt mit „be-
l   Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler              standen“ oder „nicht bestanden“.
l   Einführung in die Statistik                              (9) Die mündliche und die schriftliche Prüfung gemäß
l   Grundlagen der Makroökonomie                           Abs. 1 kann jeweils einmal wiederholt werden.
l   Grundlagen der Mikroökonomie                              (10) Über die bestandenen Prüfungen gemäß Abs. 1
l   Einführung in die Volkswirtschaftslehre                wird ein Zeugnis ausgestellt.
l   Einführung in die Betriebswirtschaftslehre                (11) Studentinnen oder Studenten, die die mündliche
l   Grundlagen des Marketings                              und die schriftliche Prüfung gemäß Abs. 1 bestanden
                                                           haben, können beim Prüfungsausschuss beantragen,
l   Grundlagen externer Unternehmensrechnung               dass das Modul „Grundlagen der Makroökonomie“ nicht
l   Grundlagen interner Unternehmensrechnung               als Modul des Vertiefungsgebiets „Volkswirtschaftstheo-
l   Strategisches Management                               rie und -politik“ gemäß § 7 Abs. 10 Nr. 11, sondern als
                                                           Teil des Studiengebiets Grundlagen der Volkswirt-
l   Investition und Finanzierung
                                                           schaftslehre der Grundlagenphase gemäß § 7 Abs. 6
l   Jahresabschluss und Steuern                            und das Modul „Grundlagen der Personalpolitik“ nicht
l   Supply and Operations Management                       als Teil des Studiengebiets „Allgemeine Betriebswirt-
                                                           schaftslehre“ der Grundlagenphase gemäß § 7 Abs. 4
l   Internationale und nationale Unternehmenspublizität
                                                           zu absolvieren ist. Der unwiderrufliche Antrag gemäß
l   Controlling                                            Satz 1 ist schriftlich vor der Aushändigung der Studien-
l   Entscheidungstheorie                                   abschlussdokumente zu stellen. Nach Bewilligung des
l   Konzernrechnungslegung und Unternehmensbewer-          Antrags erhöht sich der Umfang des Studiengebiets
    tung                                                   „Grundlagen der Volkswirtschaftslehre“ der Grundlagen-
                                                           phase auf 18 LP und vermindert sich der Umfang des
l   Wirtschaftspolitik                                     Studiengebiets „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“
l   Staat und Allokation                                   der Grundlagenphase auf 48 LP.

                                                                         FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017   97
FU-Mitteilungen

                                                      § 18
                                  Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

                                (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
                             lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien
                             Universität Berlin) in Kraft.
                               (2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Ba-
                             chelorstudiengang vom 13. Juni 2012 (FU-Mitteilungen
                             88/2012, S. 2114) und die Prüfungsordnung für den
                             Bachelorstudiengang vom 13. und 20. Juni 2012 (FU-
                             Mitteilungen 88/2012, S. 2165), zuletzt geändert am
                             15. Oktober 2014 (FU-Mitteilungen 43/2014, S. 946)
                             außer Kraft.
                                (3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studen-
                             ten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudien-
                             gang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert wer-
                             den. Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkraft-
                             treten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang an
                             der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind,
                             studieren und erbringen die Leistungen auf der Grund-
                             lage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2,
                             sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die
                             Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim
                             Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf
                             Antrag erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prü-
                             fungsausschuss über den Umfang der Berücksichtigung
                             von zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits begonne-
                             nen oder abgeschlossenen Modulen oder über deren
                             Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu er-
                             bringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von
                             Vertrauensschutz und Gleichbehandlung Rechnung ge-
                             tragen wird. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.
                               (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der
                             Grundlage der Studienordnung und der Prüfungsord-
                             nung gemäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommer-
                             semesters 2020 gewährleistet.

98   FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen                               zum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl der
                                                            dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte
                                                            als Maßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand,
Erläuterungen:                                              der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa
Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit          zu erbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stun-
nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes        den.
Modul des Bachelorstudiengangs                              Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die
l   die Bezeichnung des Moduls,                             Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie
l   die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des       neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern-
    Moduls,                                                 formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü-
                                                            fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den
l   die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen       Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis-
    Modul,                                                  tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor,
l   Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,             wenn mindestens 80 % der in den Lehr- und Lernformen
l   Lehr- und Lernformen des Moduls,                        eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be-
                                                            sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger
l   den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-   Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls,
    reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,     so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest-
l   Formen der aktiven Teilnahme,                           legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft
l   die Prüfungsformen,                                     ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die
                                                            Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen.
l   die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,
                                                            In Modulen, in denen alternative Formen der aktiven
l   die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,           Teilnahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem
l   die Regeldauer des Moduls,                              studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For-
                                                            men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester
l   die Häufigkeit des Angebots,
                                                            von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten
l   die Verwendbarkeit des Moduls.                          Lehrveranstaltungstermin festzulegen.
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-       Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu-
tigen insbesondere                                          gehörige Modulprüfung abgelegt werden.
l   die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-      Module werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modul-
    zeit,                                                   prüfung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die
                                                            Qualifikationsziele des Moduls zu beziehen und über-
l   den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer     prüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch.
    Aufgaben im Rahmen der                                  Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige
l   Präsenzstudienzeit,                                     Maß beschränkt.
l   die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-     In Modulen, in denen alternative Prüfungsformen vorge-
    tung,                                                   sehen sind, ist die Prüfungsform des jeweiligen Semes-
l   die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-     ters von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im
    Studienphasen,                                          ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.
l   die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-    Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-
    tungen,                                                 nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg-
                                                            reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo-
l   die Prüfungszeit selbst.                                duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei-
Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem            ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu-
Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen       len ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige
Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Stu-         Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung
denten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres   für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten
modulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben         Leistungspunkte.

                                                                          FU-Mitteilungen 11/2017 vom 23.05.2017   99
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