MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLESHAUSEN

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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLESHAUSEN
MITTEILUNGSBLATT
                       DER GEMEINDE ALLESHAUSEN
                  Verantwortlicher Herausgeber: Bürgermeisteramt Alleshausen
BM Klaus Ulmschneider, Hauptstraße 10, 88422 Alleshausen, Tel. 07582-8178, Fax 07582-2014
klaus.ulmschneider@alleshausen.de, gemeinde@alleshausen.de, mb-alleshausen@web.de
Sprechstunden: Dienstag 14:00 Uhr – 17:00 Uhr und Donnerstag 16:00 Uhr – 19:00 Uhr

Nr. 5                                Donnerstag, 04.02.2021                                                      50. Jahrgang

Aktuelles aus dem Rathaus
In der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 08.12.2020 beschließt der Gemeinderat, die Wahl zum
Bürgermeister der Gemeinde Alleshausen, am 25.04.201 durchzuführen.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Wahl ist wie folgt beschlossen.

                                             Öffentliche Bekanntmachung
                                    Gemeinde Alleshausen - Landkreis Biberach
                  Ausschreibung der Stelle der / des ehrenamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters
Die Stelle der/die ehrenamtliche Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Alleshausen (537 Einwohner) ist infolge des
Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 25. April 2021, eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 09. Mai 2021
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik
Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und
müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Freitag, 09. April 2021, 18.00 Uhr,
schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Bürgermeister Klaus Ulmschneider, Bürgermeisteramt
Alleshausen, Hauptstraße 10, 88422 Alleshausen verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (s. o.) nachzureichen:
• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung
    auf amtlichem Vordruck;
• eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2
    Gemeindeordnung vorliegt;
• Unionsbürger/innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die
    Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In
    Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit
    verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/Bürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder
    Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 26. April 2021 und endet am
Mittwoch, 28. April 2021 um 18.00 Uhr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften der ersten Wahl.
Ort und Zeit einer evtl. persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
Alleshausen, den 04.02.2021
Klaus Ulmschneider,
Bürgermeister

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, dem 26.01.2021

Top   Bericht des Bürgermeisters
  -   BM Ulmschneider berichtet über die Situation in Alleshausen in Zusammenhang mit CORONA
  -   Bezuschussung des Projekt Dorfladen durch das Programm ELR
  -   Im Zuge des intensiven Schneefalles kam es zu Verzögerungen bei der Schneeräumung. An
      dieser Stelle gilt unserem Räumdienst Hr. Weber für seine Arbeit unser Dank
  -   Umfrage Dorfladen erhielt sehr große Resonanz (GR Brehm und Hepp)

Top   Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Alleshausen und Seekirch zum
      gemeinsamen Betrieb einer Kindertagesstätte
  -   Der Gemeinderat sah in dem vorliegenden Vertag noch geringen Änderungsbedarf.

Top   Sanierung zweier Feldkreuze durch örtliche Initiative
      Eine Initiative aus Alleshauser Bürgern hat sich vorgenommen sich der Sanierung der
      vorhandenen Bildstöcke und Feldkreuzen anzunehmen. Federführend hat dies Harald Huckle
      in die Hand genommen.
      Zwei Holzkreuze mussten aufgrund ihres Zustandes bereits abgebaut/entfernt werden. Es
      handelt sich um das statthafte Kreuz Kieferle an der Einmündung der Betzenweiler/Moosburger
      Straße sowie um das schöne große Holzkreuz an der Gemeindeverbindungsstraße nach
      Bischmannshausen an der Einfahrt zum Kleintierzuchtverein. Der Christuskörper an „Kieferles
      Kreuz“ ist zur weiteren Verwendung im Außenbereich nicht mehr geeignet. Die
      Holzeinlassungen in die Metallhalterungen/Stative waren bereits „durchgefault“.
      Eine gesamte Kostendarstellung liegt für beide Kreuze -bei Neuanschaffung eines
      Christuskörpers in der Größe von ca. 85 cm bei ca. 2.400 Euro.
      Eine Sanierung des vorhandenen Christuskörper kommt zur Wiederverwendung nicht in
      Betracht.
      Der Gemeinderat befürwortet die Initiative und dankt den Helfern ausdrücklich. Die Sanierung
      wird mit den notwendigen Mitteln unterstützt. Spenden und andere Kostenträger sind
      willkommen und werden gerne entgegengenommen und angesprochen.

 Top Zusätzliche Öffnungszeit des Grüngutplatzes im Frühjahr und im Herbst: Hier Antrag
     der Gemeinde Seekirch
      Der Gemeinderat beschließt, den Grüngutplatz jeweils am Freitagnachmittag zusätzlich für 1 ½
      Stunden zu öffnen. Das Vorhaben ist bereits mit der FFW Alleshausen -Altersabteilung-
      abgesprochen.
      Die Öffnungen erfolgen nur zu den Hauptzeiten im Frühjahr und im Herbst für die Dauer von 10
      bis 12 Wochen im Jahr.

 Top Vergaberichtlinien zur Vergabe
      Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung nachfolgend, in der Tabelle aufgeführte Kriterien
      zur Vergabe der, derzeit noch beiden Bauplätze der Gemeinde im Bereich des BBP
      Schmitteäcker III. Ein Termin zur Bewerbung bzw. zum Bewerbungsschuss wird noch 2-mal im
      Mitteilungsblatt veröffentlicht, so dass alle Bürger gleichermaßen Kenntnis haben. Das
      nachfolgende Formular wird auf der Homepage unter: Rathaus informiert / aktuelles
      veröffentlicht.

                                                                                                  2
Gemeinde Alleshausen - Bauplatzvergabekriterien
 Persönliche Daten Bauplatzinteressent/en:
                                                            wenn verheiratet oder Lebenspartnerschaft hier
                                                            Name des Partners eintragen
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
PLZ / Ort:
Datenschutzhinweis:
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Grundsätzen der EU-DSGVO. Ihre
Betroffenenrechte ersehen Sie bitte in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage www.tiefenbach-
federsee.de. Die Datenschutzerklärung senden wir Ihnen auf Wunsch auch gerne zu.
Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung
Die Reihenfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bauplätze erfolgt gemäß der nachstehenden
Auswahlmatrix und deren System zur Verteilung von Punkten. Der Bewerber mit der höchsten
Punktzahl darf sich vor dem Bewerber mit einer niedrigeren Punktezahl einen Bauplatz aussuchen.
Bitte berechnen Sie anhand nachfolgender Tabelle Ihre Punkte und tragen Sie diese wahrheitsgetreu
in die letzte Spalte ein.

  Nr.  Kriterium                                                                    Punktezahl
    1  Soziale Kriterien
  1.1  Familienstand
   a.  Alleinstehend oder verwitwet                                                      10
       Paar, das den Bauplatz zum gemeinsamen Eigentum des Grundstücks
    b.                                                                                   10
       erwirbt.
       Verheiratet, eingetragene Partnerschaft nach LPartG oder einer
    c.                                                                                   10
       sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
       Max. mögliche Punkte                                                              10
          Anzahl der im Haushalt der Bewerber mit Hauptwohnsitz
  1.2     gemeldeten und tatsächlich wohnenden minderjährigen Kinder (Eine
          ärztlich bescheinigte Schwangerschaft wird als Kind angerechnet - den
          Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen).
    a.    kein Kind                                                                      5
    b.    1 Kind                                                                         5
    c.    2 Kinder                                                                       10
    d.    3 und mehr Kinder                                                              15
          Max. mögliche Punkte                                                           15
  1.3     Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers oder eines im
          Haushalt des Bewerbers lebenden Angehörigen
          Grad Behinderung 50 % oder Pflegegrad 1, 2 oder 3                              5
          Grad Behinderung 80 % oder Pflegegrad 4 oder 5                                 10
          Max. mögliche Punkte                                                           15

                                                                                                         3
Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein und nicht in 1.5
1.4 aufgeführt
    Bewerber m/w/d (Alleinstehend oder Paare), die innerhalb der letzten 5
    Jahre Mitglied in einem gemeinnützigen Verein sind, erhalten für jedes
    volle ununterbrochene Jahr der Mitgliedschaft 1 Punkt - max. 5 Punkte.        10
    Bei Ehegatten, Lebenspartnern nach dem PartG oder einer sonstigen auf
    Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie Paaren, die den Bauplatz
    zum gemeinsamen Grundstückseigentum erwerben, können die Punkte
    kumuliert werden, wenn der Antrag gemeinsam gestellt wurde.
    Max. mögliche Punkte                                                          10
1.5 Für ehrenamtliches Engagement außerhalb der Gemeinde innerhalb
    der letzten 5 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung als
    - Mitglied des Gemeinde/Ortschaftsrates
    - Mitglied einer "Blaulicht-Organisation" (u.a. Freiwillige Feuerwehr, DRK,
    etc.)
    - Mitglied einer Funktion der Kirchengemeindeleitung
    - Inhaber einer Sonderaufgabe in einem im Vereinsregister
    eingetragenen Verein
    - Inhaber einer Sonderaufgabe in einer sozial-karitativen Einrichtung
    erhalten die Bewerber/ der Bewerber m/w/d 1 Punkt für jedes volle,
    ununterbrochene Kalenderjahr der Tätigkeitsausübung - max. 5 Punkte.
    Bei Ehegatten, Lebenspartnern nach dem PartG oder einer sonstigen auf
    Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie Paaren, die den Bauplatz
    zum gemeinsamen Grundstückseigentum erwerben, können die Punkte
    kumuliert werden, wenn der Antrag gemeinsam gestellt wurde.
    Max. mögliche Punkte                                                          10
    Max. mögliche Punkte Soziale Kriterien                                        60

  2 Ortsbezugskriterien
2.1 Zeitdauer seit Begründung des Hauptwohnsitzes durch Bewerber in
    der Gemeinde
    Bewerber (Alleinstehend oder Paare, siehe 1.1): erhalten pro volles
    Kalenderjahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und
    tatsächlichen Hauptwohnsitzes in der Gemeinde, innerhalb der
    vergangenen fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist 2 Punkte. Die
    Zeitdauer des gemeldeten Hauptwohnsitzes in vollen, ununterbrochenen          20
    Kalenderjahren von Ehegatten, Lebenspartnern und Paaren werden
    kumuliert berücksichtigt. Vergangene Ortsansässigkeiten außerhalb des
    vorgenannten Zeitraums, werden mit 2 Punkte pro Jahr, aber max. 10
    Punkten, gewertet.
    Max. mögliche Punkte                                                          20
    Zeitdauer seit Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch Bewerber in
2.2
    der Gemeinde
    Bewerber (Alleinstehend oder Paare), die eine Erwerbstätigkeit als
    Arbeiter, Angestellte, Beamte, Gewerbetreibende, Freiberufler,
    Selbstständige oder Arbeitgeber innerhalb der letzten fünf Jahre im
    Gemeindegebiet ausüben, erhalten für jedes volle Kalenderjahr ihrer           10
    Erwerbstätigkeit in der Gemeinde 1 Punkt, max. 5. Ehegatten und
    Lebenspartner werden kumuliert berücksichtigt. Berücksichtigt werden
    nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.
    Max. mögliche Punkte                                                          10

                                                                                       4
2.3 Mitgliedschaft in einem ortsansässigen Verein
      Bewerber (Alleinstehend oder Paare), die innerhalb der letzten 10 Jahre
      Mitglied in einem ortsansässigen Verein sind bzw. waren, erhalten für
      jedes volles ununterbrochene Jahr der Mitgliedschaft 1 Punkt - max. 5
      Punkte. Bei Ehegatten, Lebenspartnern nach dem PartG oder einer
                                                                                     10
      sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie Paaren, die
      den Bauplatz zum gemeinsamen Grundstückseigentum erwerben,
      können die Punkte kumuliert werden, wenn der Antrag gemeinsam
      gestellt wurde.
      Max. mögliche Punkte                                                           10
  2.4 Für ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde (innerhalb der
      letzten 5 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung) als
      - Mitglied des Gemeinde-/ Ortschaftsrates
      - Mitglied einer "Blaulicht-Organisation" (u.a. Freiwillige Feuerwehr, DRK,
      etc.)
      - Mitglied einer Funktion der Kirchengemeindeleitung
      - Inhaber einer Sonderaufgabe in einem im Vereinsregister
      eingetragenen Verein
      - Inhaber einer Sonderaufgabe in einer sozial-karitativen Einrichtung
      erhalten die Bewerber/ der Bewerber m/w/d 2 Punkte für jedes volle,
      ununterbrochene Kalenderjahr der Tätigkeitsausübung - max. 10 Punkte.
      Bei Ehegatten, Lebenspartnern nach dem PartG oder einer sonstigen auf
      Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie Paaren die den Bauplatz
      zum gemeinsamen Grundstückseigentum erwerben, können die Punkte
      kumuliert werden, wenn der Antrag gemeinsam gestellt wurde.
      Max. mögliche Punkte                                                            20
      Max. mögliche Punkte Soziale Kriterien                                          60
                                                                                     120
Wollen Sie noch weitere Argumente anführen (z.B. sonstige Verbindungen zur Gemeinde etc.), fügen
Sie diese bitte auf einem gesonderten Blatt bei.
Vergabeverfahren
1. Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats am 26.01.2021 werden
    die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Alleshausen öffentlich bekanntgemacht.
2. Alle interessierten Bewerber haben sich mit diesem Formular neu zu bewerben.
    Dies erfolgt im Hinblick auf den (die) aktuellen Bauplätz(e) in Schmitteäcker III.
    Eine Fortführung dieser Matrix kann bei der Vergabe weiterer Bauplätze -nach Aktualisierung-
    verwendet werden.
3. Alle Bewerber können sich schriftlich oder in Textform (Brief oder E-Mail) ab Veröffentlichung bis
    – zum noch öffentlich zu machendem Termin, um einen der Plätze bewerben. Unvollständige
    Bewerbungsunterlagen führen zum Verfahrensausschluss. Die Bewerber versichern mit Abgabe
    der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen.
4. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am (Datum wird im Mitteilungsblatt bekannt gegeben), 24 Uhr,
    wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen
    anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden
    anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet.
5. Über das Ergebnis der Vergabe der Bauplätze werden gemäß der festgestellten Punkteverteilung
    der wertbaren Bewerbungen, die ab Platzziffer 1 in der absteigenden Reihenfolge ermittelten
    Bewerber in Textform oder schriftlich von der Gemeinde informiert. Anschließend haben die
    Bewerber sich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information verbindlich schriftlich oder in
    Textform (auch zur Niederschrift) zu erklären, ob und – soweit mehrere Bauplätze zugewiesen
    werden können – welchen Bauplatz sie erwerben wollen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt die
    Bewerbung als zurückgenommen und die Gemeinde kann den oder die zuvor einer Bewerbung

                                                                                                   5
zugewiesenen Bauplätze an andere nachrückende Bewerber vergeben und veräußern. Auf
      Grundlage dieser Rückmeldungen erfolgt das Zuteilungsverfahren.
6.    Die Bewerberkriterien müssen zu jeder Vergabe eines Platzes durch die Gemeindeverwaltung
      unter Mitteilung der Interessenten aktualisiert werden.
7.    Baubeginn ist 18 Monate nach Erwerb zu vollziehen.

Bericht aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 26.01.2021
Top     BM Ulmschneider berichtet über den Kindergartenneubau - Nachbesserungen im
        Bereich der statischen Belastung im Bereich des Umbaues des Pavillon.
        Karin Weckenmann stellt eine Kindergartenapp zur internen/externen Kommunikation
        Eltern/Erzieherinnen …vor.
        Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung soll diese App erworben werden.
        Einstellung einer Reinigungskraft für die Schule
        Als weitere Reinigungskraft für die Schule wird Frau Nadine Zschocke eingestellt
        Einstellung einer Erzieherin
        Für den Kindergarten wird als Erzieherin Frau Diana Wroblewski mit einem
        Beschäftigungsumfang von 70 % eingestellt. Sie kommt ersatzweise für Frau Zimmerling,
        welche aufgrund Schwangerschaft unter den gegebenen Umständen nicht weiterarbeiten
        kann.
        Einstellung eines Fronmeisters
        Für die ausgeschriebene Fronmeisterstelle meldeten sich 2 Interessenten. Ein Interessent zog
        im Vorfeld seine Bewerbung zurück.
        Ohne Gegenstimme stimmt der Gemeinderat der Einstellung des Herrn Andreas Geng
        -bei Befangenheit der Frau GR’in Ott- im Rahmen eins geringfügigen
        Beschäftigungsverhältnisses ein.
Ulmschneider, BM

Das Rathaus ist am Donnerstag 04.02.2021 geschlossen.
Proberuf der Sirenen ist am Samstag 06.02.2021 um 12:00 Uhr

Deifelsweib – bleib mr vom Leib
Wir, die Kinder vom Kindergarten Seegrashüpfer wollen auch in
Zeiten von Corona, nicht auf die Fasnet und die Deifelsweiber
verzichten.
Durch die Kontaktbeschränkungen dürfen wir euch leider nicht treffen,
deshalb hatten wir die Idee Deifelsweiber – Masken zu entwerfen.
Die Kinder der Notbetreuung haben schon fleißig gebastelt.
Und jetzt seid ihr dran.
Die Vorlage dazu gibt´s bei uns im Kindergarten gegen eine kleine
Spende.
Es gibt 2 Varianten:
Bastelset vorbestellen und zuhause selbst gestalten oder an
Kinder in Alleshausen und Brasenberg verschenken die
Patenschaft für ein Kind übernehmen, welches die Masken im
Kindergarten herstellt.
Bei Interesse gerne im Kindergarten melden.
Wir freuen uns über viele geschmückte „Deifelsweiber –Fenster“ in den Straßen.
Kindergarten Seegrashüpfer

                                                                                                   6
Kirchliche Nachrichten
Katholische Kirchengemeinde:
Kirche Seekirch: max. 38 Gottesdienstbesucher, Kirche Alleshausen: max. 14 Gottesdienstbesucher
Kirche Tiefenbach: max. 10 Gottesdienstbesucher. *= Einlass vorrangig mit telefonischer
Voranmeldung (Anmeldung ist montags bis freitags von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr bei Fam. Erwin Strohm
unter Tel. 07582/934764 möglich) unangemeldete Teilnahme ist möglich, sofern Plätze frei sind. Zu
allen Gottesdiensten besteht Maskenpflicht, bitte tragen Sie eine FFP2- oder medizinische Maske.
•   Sonntag, 07. Februar ist um 10:15 Uhr Eucharistiefeier in Seekirch.
•   Dienstag, 09. Februar 13:30 Uhr Rosenkranz in Seekirch, 18:00 Uhr Rosenkranz in Alleshausen
    18:30 Uhr Abendmesse in Alleshausen
Evangelische Kirchengemeinde:
•   Sonn- und feiertags laden wir um 10:00 Uhr zum Gottesdienst ein, aufgrund der Corona-Krise
    allerdings mit Mindestabstand von 2 m, einer Höchstzahl von 23 Plätzen und Maskenpflicht, bitte
    tragen Sie eine FFP2- oder medizinische Maske. Die Mitfeiernden werden namentlich erfasst.
Der Kindergottesdienst findet zurzeit nicht statt.
Kirche in Zeiten von Corona
Unsere Kirche bleibt zum Gebet unter der Woche geöffnet.
Auf unserer Webseite http://www.evkirche-badbuchau.de finden Sie weitere Hinweise.
Auf der Webseite des Evangelischen Bildungswerks Oberschwaben (https://www.ebo-rv.de) finden
Sie aktuelle Themen und auch Online-Veranstaltungen (Webinare).
Gottesdienste
• So 07.02.2021 – Sexagesimä
    10:00 Uhr Gottesdienst im Rahmen der Predigtreihe über die Jahreslosung (Pfr. Georg Maile,
    Bad Schussenried); Predigt über „Auf der Straße der Barmherzigkeit – Mutter Teresa“
Konfirmandenunterricht
Der Konfirmandenunterricht findet zurzeit online mittwochs um 14:00 Uhr statt.
Jungschar
Die Jungschar für 8–12-Jährige mit Jugendreferentin Miriam Rampp findet zurzeit nicht statt (vorerst
bis Ende Januar).
Öffentliche Bücherei (im Evang. Gemeindehaus, Karlstraße 24):
Sobald der Lockdown beendet ist, hat die Bücherei wieder montags bis freitags von 09:30–16:30 Uhr
geöffnet.

Information / Vorträge
LEINÖL & MEHR......
Am kommenden Samstag, 06. Februar 2021 bin ich von 14:00 – 15:30 Uhr am Bienenstand zum
Verkauf von Leinöl und Honig. Ich freu mich auf euer Kommen! Regina Lutz

Moderation und Methoden für digitale Formate in der Jugendarbeit
Die Kreisjugendringe Biberach und Ravensburg bieten am Dienstag, 23. Februar von 19:00 – 20:30
Uhr einen digitalen Workshop zum Thema online Sessions lebendig gestalten an. Seminare und
Gruppenstunden finden in den meisten Vereinen nun online statt. Diese digitalen Versammlungen
wollen gut vorbereitet sein. So tauchen Fragen auf, wie man in der Planung vorgeht, wie man mehr
Abwechslung reinbringt und wie man alle Teilnehmenden motiviert und bei der Stange hält. Im
Workshop werden verschiedene Methoden gezeigt und gemeinsam Tools ausprobiert. Der Workshop
wird über die Videoplattform zoom durchgeführt. Nach der Anmeldung über info@kjr-biberach.de wird
der Zugangslink verschickt. Anmeldeschluss ist der 19. Februar.

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Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V.
Für rechtliche Betreuer gibt es am Dienstag, 23. Februar, um 19:00 Uhr
eine digitale Fortbildungsveranstaltung vom Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V.. Frau Angelika
Gnann vom Pflegedienst Blaser-Holzmann wird das Wohnprojekt Casa Philia – Betreutes Wohnen auf dem
alten Postareal - vorstellen. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein PC oder ein mobiles
Endgerät wie Laptop, Tablet oder Smartphone mit Lautsprecher, sowie eine stabile Internetverbindung. Sie
können sich bis 19. Februar 2021 anmelden unter Telefon 07351-17869 oder E-Mail
an info@betreuungsverein-bc.de . Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mailadresse mit. Sie bekommen
dann rechtzeitig den Zugangslink zur Online-Fortbildungsveranstaltung zugesandt.

                  Aktion „Lichter für Demokratie und Toleranz“ als klares Zeichen
                  Genau ein Jahr nach dem rechtsextremistisch motivierten Anschlag von Hanau sollen am
                  Freitag 19. Februar 2021 von 21:45 bis 22.15 Uhr wieder in und um Biberach Lichter für
Demokratie und Toleranz leuchten. Initiiert vom Bündnis für Demokratie und Toleranz (BDT) und vom
Kreisjugendring (KJR) im Landkreis Biberach hatten sich schon bei der ersten Aktion im letzten Jahr über
400 Teilnehmer auf Plätzen gesammelt um ihre Anteilnahme und Solidarität mit den Opfern von Hass, Hetze
und Rassismus und ihren Angehörigen zu zeigen. Die Idee ist dieses Jahr, dass sich diese Lichter am 19.
Februar auf ganz Baden-Württemberg und vielleicht darüber hinaus ausbreiten und genau zum Zeitpunkt
des Anschlags von Hanau um 21:58 Uhr leuchten. Ohne große Reden und ohne lautes Tamtam, sondern
stille Gedanken und stilles Gedenken. Statt Treffen auf öffentlichen Plätzen findet in diesem Jahr ein online
Gedenken über die Videoplattform zoom statt. Dazu sind um 21:45 Uhr alle Interessierten eingeladen. Der
Zugang ist mit der Meeting-ID: 980 4426 0612 und dem Kenncode: 641669 möglich.
Auf Facebook, Instagram und den Homepages der Mitglieder des Bündnisses, über den Landesjugendring,
über die katholischen und evangelischen Dekanate werden die Teilnehmer dazu aufgerufen, eine Kerze, ein
Teelicht im Glas, eine Taschenlampe, ein Knicklicht oder auch das Handy zu nehmen und diese halbe
Stunde in ihr Fenster zu stellen. Damit will das BDT mit möglichst vielen Bürgern ein deutliches Zeichen
setzen, dass Hass, Hetze, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit keine Chance in
unserer Mitte haben. Es gilt, gemeinsam für eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft einzutreten.
Alle Gruppierungen, Firmen und Organisationen, die dabei sein und auch andere dafür begeistern wollen,
können auf der Homepage des Kreisjugendrings Biberach www.kjr-biberach.de Plakate und Flyer
herunterladen und mit ihrem Logo versehen verteilen.
Homepage: www.demokratie-toleranz-bc.de oder https://kjr-biberach.de/lichter-fuer-demokratie-und-
toleranz-19-02-2021

Die Covid-19 Pandemie hat uns immer noch fest im Griff. Um sie einzudämmen ist es essenziell, dass sich
in den kommenden Wochen so viele Menschen wie möglich impfen lassen. Dafür muss die Hemmschwelle,
den Weg zum Impfzentrum anzutreten, so gering wie möglich gehalten werden.
Um den Bürger*innen den Weg zum Impfzentrum zu erleichtern haben die Forscherinnen und Forscher am
Heidelberg Institute for Geoinformation Technology (HeiGIT) eine Web-Anwendung entwickelt, die
automatisch von einem Standort oder einer Adresse aus die beste Route zum nächstgelegenen oder einem
individuell bestimmten Impfzentrum berechnet. Die Art der Fortbewegung kann dabei selbst bestimmt
werden (zu Fuß, per Fahrrad, Auto oder mit dem Rollstuhl) und die Route wird für das gewählte
Verkehrsmittel optimiert.
Die Anwendung ist frei verfügbar, den Link zur Anwendung finden Sie hier:
https://impfzentrum.openrouteservice.org/#/
Wir hoffen so, unseren Teil zu einer möglichst hohen Impfbeteiligung zu leisten und möchten Sie an dieser
Stelle um Ihre Mithilfe bitten: Um möglichst viele Menschen vom Impfzentren-Routenplaner profitieren zu
lassen bitten wir Sie darum, die Bekanntheit der Anwendung zu erhöhen, den Link auf Ihren Kanälen mit
den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen und diese Information ggf. an Kommunen und sonstige relevante
Empfänger weiterzuleiten.
Online-Medien wie Spiegel.de und das Verbraucherportal Chip.de haben bereits über die Anwendung
berichtet:
https://www.chip.de/news/Praktischer-Routenplaner-zum-Corona-Impfzentrum_183254240.html
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/corona-impfrechner-kalkuliert-ihren-impftermin-wann-werde-
ich-geimpft-a-0f03b139-5656-47eb-b34d-a1fe144d9db7
Für Menschen, die den Umgang mit Technik nicht gewohnt sind, z.B. Senior*Innen, haben wir Ihnen einen
leicht verständlichen und illustrierten Leitfaden zur Nutzung des Routenplaners an diese Mail angehängt.
Auch diesen dürfen Sie selbstverständlich gerne weitergeben.
Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Hinweise zum Impfzentren-Routing haben, teilen Sie uns diese bitte
unter communications@heigit.org mit.

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