Mitteilungsblatt der Gemeinde Breitengüßbach

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Breitengüßbach
44. Jahrgang • Nummer 2 • 24. Februar 2017

 Mitteilungsblatt der
 Gemeinde Breitengüßbach
  Breitengüßbach s Hohengüßbach s Leimershof s Unteroberndorf s Zückshut

  Kirchplatz 4, 96149 Breitengüßbach               Publikumsverkehr:
  Telefon 0 95 44 92 23-0 • Fax 0 95 44 92 23-55   Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
  www.breitenguessbach.de                          Donnerstag zusätzlich: 13:30 - 18:00 Uhr
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                                                       2

Amtliche Bekanntmachungen
Sachgebiete im Rathaus sind                                                             Das nächste Mitteilungsblatt
unter folgenden Telefonnrn. und                                                         Anzeigenschluss für die Aprilausgabe:
                                                                                        Freitag, 17. März 2017
E-Mail-Adressen erreichbar:                                                             Erscheinungstermin der Aprilausgabe:
                                                                                        Freitag, 31. März 2017
Bürgermeisterin:
Frau Sigrid Reinfelder....................................... Tel. 92 23-10
                                                                                        Anzeigenannahme für Nachrichten von Behörden, Ver-
buergermeisterin@breitenguessbach.de                                                    einsnachrichten und Veranstaltungen: Frau Dirauf
Sekretariat, Bürgermobil:                                                               Anzeigenannahme für Kleinanzeigen, Danksagungen
Frau Oxana Mayer.............................................. Tel. 92 23-0             und Werbung: Frau Hatzold, Zimmer 0.6, Tel. 9223-24,
gemeinde@breitenguessbach.de                                                            E-Mail: s.hatzold@breitenguessbach.de
Geschäftsstellenleiter, Bauleitplanung:                                                 Werbungsanzeigen können folgende Größen aufweisen:
                                                                                        In Spaltenbreite (90 mm) können die Höhen 30, 60, 130
Herr Stefan Neubauer...................................... Tel. 92 23-11
                                                                                        oder 260 mm betragen. In Seitenbreite (185 mm) sind
geschaeftsleiter@breitenguessbach.de                                                    Höhen von 30, 60 und 130 mm oder ganze Seite möglich.
Kämmerei, Standesamt:
Herr Christoph J. G. Hetzel.............................. Tel. 92 23-12
c.hetzel@breitenguessbach.de
                                                                                        Zum Titelbild...
Bauamt, Bauanträge, Erschließung, Vermessung:                                           Das Titelbild zeigt in diesem Monat eine Luftbildauf-
                                                                                        nahme unseres Ortsteiles Zückshut, aufgenommen im
Frau Angelika Fichtner..................................... Tel. 92 23-13
                                                                                        Sommer 2015. Foto: Nürnberg Luftbild, Hajo Dietz.
a.fichtner@breitenguessbach.de
Technischer Mitarbeiter:
Herr Christian Spiegel ..................................... Tel. 92 23-23              Gemeinderatssitzungen
 c.spiegel@breitenguessbach.de
                                                                                        Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden
Herr Robert Trunk ............................................ Tel. 92 23-22            voraussichtlich am
 r.trunk@breitenguessbach.de                                                            Dienstag, 07.03.2017 um 19:00 Uhr und am
Kasse:                                                                                  Dienstag, 28.03.2017 um 19:00 Uhr
Frau Karin Pfund............................................... Tel. 92 23-14           im Sitzungssaal des Rathauses statt.
k.pfund@breitenguessbach.de                                                             Bauanträge, die in der Gemeinderatssitzung am 28.03. behan-
Steuern, Gebühren:                                                                      delt werden sollen, werden nur bis spätestens 14.03.2017
                                                                                        angenommen. Die Tagesordnungen werden fünf Tage vor
Frau Theresia Geuß.......................................... Tel. 92 23-18
                                                                                        Sitzungstermin an den Amtstafeln bekannt gegeben.
t.geuss@breitenguessbach.de
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Friedhofswesen,
Sozial- und Gewerbeamt:                                                                 Müllabfuhrtermine
Herr Ludwig Senger......................................... Tel. 92 23-16
                                                                                        Mittwoch,     1. März,      Biotonne
l.senger@breitenguessbach.de
                                                                                        Mittwoch,     8. März,      Restmüll, Gelber Sack, Papier
Einwohnermeldeamt, Passamt, Vereine, Hallenbele-                                        Mittwoch,    15. März,      Biotonne
gung:                                                                                   Mittwoch,    22. März,      Restmüll
Herr Johannes Franz......................................... Tel. 92 23-15              Mittwoch,    29. März,      Biotonne
j.franz@breitenguessbach.de
Frau Katja Neppig............................................ Tel. 92 23-21
k.neppig@breitenguessbach.de                                                            Öffnungszeiten am Wertstoffhof
Redaktion Mitteilungsblatt, Wahlen:                                                     Winterzeit:
Frau Luitgard Dirauf......................................... Tel. 92 23-19             Dienstag:             14:00 bis 16:00 Uhr
l.dirauf@breitenguessbach.de                                                            Donnerstag:           13:00 bis 16:00 Uhr
                                                                                        Samstag:              10:00 bis 14:00 Uhr
Notrufnummer außerhalb der Dienstzeit:                                                  Am Faschingsdienstag bleibt der Wertstoffhof geschlossen.
(Sterbefall, Wasserrohrbruch)......................... Tel. 9223-0                      Sommerzeit:
Feuerwehr und Rettungsdienst...................................112                      Dienstag, 28.03:         15:00 bis 18:00 Uhr
Polizei...........................................................................110   Donnerstag, 30.03.       15:00 bis 18:00 Uhr
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                               3

Bitte beachten Sie folgende Mengenbeschränkungen:          Flur-Nr.      Erläuterung
Grüngut: Einachsiger Pkw-Anhänger ohne Aufbau. Bei         259           TF, Waldwiesenweg
größeren Mengen steht der Kompostplatz der LAKOM           283           —-
in Scheßlitz nach Absprache mit dem Betreiber (Tel.        284           —-
09542/8090) und der Firma Eichhorn, Rheinstraße, Bam-      285           —-
berg (hier sind 2 m3 Grüngut pro Öffnungstag kostenlos)    286           —-
zur Verfügung.                                             286/1         —-
Bauschutt: Maximal ½ m3 pro Öffnungstag. Für größere       286/2         —-
Bauschuttmengen gibt es im Landkreis Bamberg ver-          286/3         —-
schiedene Verwertungsanlagen. Bitte fragen Sie bei der     288           TF, Straße
Abfallberatung des Landkreises nach, Tel. 0951/85 706      444           TF
oder 85 708. Die Bediensteten des Wertstoffhofes sind      445           TF
berechtigt, Anlieferer abzuweisen, falls die Bedingungen   Das Planungsgebiet liegt im Westen des Gemeindeteils
der Benutzungsordnung nicht erfüllt sind.                  und wird im Norden begrenzt vom Grundstück Flur-Num-
                                                           mer 287, im Osten von den Grundstücken Flur-Nummer
Entsorgung von Erdaushub                                   288 und 443, im Süden von Wald und im Westen vom
Das Landratsamt Bamberg, Abfallwirtschaft, gibt unter      Grundstück Flur-Nummer 282 sowie dem Wirtschafts-
Tel. 0951-85706 oder Tel. 0951-85708 Auskunft über die     weg Flur-Nummer 258. Das Gebiet des Bebauungsplanes
Entsorgungsmöglichkeit.                                    „Waldwiesenstraße“ ist im Lageplan vom 15. September
                                                           2016 mit dem dafür vorgesehenen Planzeichen abge-
                                                           grenzt worden. Mit der Ausarbeitung des Planes und der
Bürgersprechstunden                                        Durchführung des Verfahrens ist die Ingenieurgemein-
                                                           schaft SRP/IVS, Zeil/Kronach, beauftragt. Die Öffentlich-
mit der Ersten Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder           keit wird zu gegebener Zeit über die Ziele und Zwecke
Kinder und Jugendliche sind ebenfalls herzlich willkom-    der Planung unterrichtet und bekommt Gelegenheit,
men. Natürlich bin ich auch zwischen diesen Terminen       Anregungen zur Planung vorzubringen. Darauf wird recht-
gerne für Sie da! Ich freue mich auf Ihren Besuch!         zeitig durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
                                                           Breitengüßbach, den 24.02.2017
Breitengüßbach (von 18:00 – 20:00 Uhr)
                                                           gez. (Dienstsiegel)
(jeden 1. Donnerstag im Monat im Rathaus, Zimmer 6)
                                                           S. Reinfelder, Erste Bürgermeisterin
nächster Termin: 02.03.2017

Zückshut (von 17:30 – 18:15 Uhr)
(jeden 1. Montag im zweimonatigen Rhythmus,
                                                                    Satzung der Gemeinde
im Feuerwehrhaus)                                                  Breitengüßbach über die
nächster Termin: 03.04.2017
                                                                       Verlängerung der
Hohengüßbach (von 18:15 -19:00 Uhr)
(jeden 1. Montag im zweimonatigen Rhythmus,                        Veränderungssperre für
alte Schule)
nächster Termin: 03.04.2017
                                                                  das Gebiet „Brückenweg“
                                                                                       §1
Unteroberndorf (von 18:00 – 19:00 Uhr)                                        Zu sichernde Planung
(jeden 1. Montag im zweimonatigen Rhythmus,                Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.1991 und
im Feuerwehrhaus)                                          03.08.1993 beschlossen, für das Gebiet „Brückenweg“
nächster Termin: 06.03.2017                                einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Pla-
                                                           nung wurde gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches
                                                           (BauGB) und Art. 26 der Bayerischen Gemeindeordnung
Amtliche Bekanntmachung                                    (GO) für das Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.
             der Gemeinde Breitengüßbach                   Zur Sicherung der Planung wird die Frist um ein Jahr ver-
       über die Aufstellung des Bebauungsplanes            längert (§ 17 Abs. 1 BauGB).
            für das Allgemeine Wohngebiet                                               §2
                  „Waldwiesenstraße“                                      Räumlicher Geltungsbereich
               im Gemeindeteil Zückshut                    Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den
Um im Gemeindeteil Zückshut neue Baurechte für Wohn-       Geltungsbereich des Bebauungsplanes (s. Lageplan) und
bebauung zu schaffen, beschloss der Gemeinderat der        betrifft folgende Flur-Nrn.:
Gemeinde Breitengüßbach in seiner Sitzung am 17.01.2017    Flur-Nrn. 28, 28/2, 30, 30/3, 30/5, 32, 32/1, 44, 46, 324/5,
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldwiesen-           1535, 1535/2, 1536, 1537, 1537/2, 1537/3, 1538, 1538/1,
straße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes           1539, 1826/1, 1826/3 und 1828
umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstü-    sowie Teile der Flur-Nrn. 34, 36, 38, 40, 42, 57, 141/2, 182/8,
cken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Zückshut:        182/58, 324 und 1534/2 der Gemarkung Breitengüßbach
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                         4

                              §3                                                           §4
            Rechtswirkung der Veränderungssperre                         Inkrafttreten der Veränderungssperre
I.     In dem von der Veränderungssperre betroffenen          Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntma-
       Gebiet dürfen                                          chung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit
•      Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht ausgeführt      die zu sichernde Bauleitplanung rechtsverbindlich abge-
       oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;          schlossen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von einem
•      Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände-     Jahr. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die
       rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,         Gemeinde Breitengüßbach nach § 17 Abs. 2 BauGB die
       deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim-       Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
       mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenom-     Die Satzung über die Veränderungssperre ist öffentlich
       men werden.                                            bekannt zu machen. Auf die Vorschriften des § 18 BauGB
II.    Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entge-      über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungs-
       genstehen, kann von der Veränderungssperre eine        ansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch
       Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über      die Veränderungssperre nach § 18 und auf § 18 Abs. 3
       Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im         BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche
       Einvernehmen mit der Gemeinde.                         bei nicht fristgerechter Herbeiführung der Fälligkeit des
III.   Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verände-       Anspruches ist hinzuweisen.
       rungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
       Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe          Breitengüßbach, den 24.02.2017
       des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit     gez.
       deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Verän-      Sigrid Reinfelder
       derungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie      Erste Bürgermeisterin
       Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bis-
       her ausgeübten Nutzung werden von der Verände-
       rungssperre nicht berührt.
                                                              Einladung zur
                                                              „Zukunftswerkstatt Gesundheit“
                                                                                     Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                                                     unsere Gemeinde nimmt am Pro-
                                                                                     jekt „Gesunde Kommune“ teil. Im
                                                                                     Januar haben wir den „Gesund-
                                                                                     heitszirkel“ gegründet, eine offene
                                                              Runde von interessierten Bürgern. Gemeinsam haben
                                                              wir bereits etliche Ideen für Aktionen gesammelt. Aber
                                                              wir sind nicht allein auf dem Weg zur „Gesunden Kom-
                                                              mune“, insgesamt vier Gemeinden aus dem Landkreis
                                                              Bamberg wurden für das Projekt ausgewählt: Breiten-
                                                              güßbach, Gundelsheim, Königsfeld und Stegaurach. Da
                                                              macht es natürlich Sinn, sich zusammenzusetzen und aus-
                                                              zutauschen.
                                                              Diese Idee hatten auch die Verantwortlichen der
                                                              „Gesundheitsregion plus Bamberg“, des übergeordneten
                                                              Modellprojektes der „Gesunden Kommune“. Daher
                                                              laden sie uns ein zur „Zukunftswerkstatt Gesundheit“
                                                              am Samstag, 1. April 2017 von 8:30 bis 13 Uhr
                                                              im Pfarrzentrum St. Heinrich, Eckbertstraße 30, 96052
                                                              Bamberg.
                                                              Der Tag beginnt mit gegenseitigem Kennenlernen der
                                                              Teilnehmer und einer kurzen Begrüßung durch das Pro-
                                                              jektteam. Danach sucht sich jeder Teilnehmer aus einer
                                                              Reihe von Themenbereichen einen aus, den er/sie an
                                                              dem Tag bearbeiten möchten. Die Themengruppen
                                                              setzen sich gemeindeübergreifend zusammen, d.h. wir
                                                              erfahren, was sich in den anderen Kommunen tut, und
                                                              können uns gegenseitig inspirieren. Außerdem wird uns
                                                              eine erfahrene Projektkoordinatorin Tipps geben, wie wir
                                                              ein Projekt erfolgreich durchführen. Es gibt Zeit für Dis-
                                                              kussion und Fragen und am Ende der Werkstatt haben
                                                              wir eine genauere Vorstellung, was wir wie umsetzen kön-
                                                              nen.
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                             5

Möchten Sie gerne an der „Zukunftswerkstatt Gesund-
heit“ teilnehmen? Dann melden Sie sich bei in der             Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5
Gemeindeverwaltung bei Frau Mayer, Tel. 09544-9223-0.
Auch Neueinsteiger (sowohl im Thema als auch im
                                                              des Bundesmeldegesetzes
Gesundheitszirkel) sind herzlich willkommen! Allerdings                   über das Widerspruchsrecht
ist die Teilnehmerzahl begrenzt auf 20 Personen pro                 gegen Melderegisterauskünfte an Parteien
„Gesunde Kommune“, d.h. ggf. müssen wir eine Auswahl                         und Wählergruppen
unter den Bewerbern treffen.
                                                              Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf
                                                              die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit
                                                              Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergrup-
                                                              pen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft
Gewährung von Zuschüssen                                      aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen,
für den Bau von                                               Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten
                                                              erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Grup-
Regenwassernutzungsanlagen                                    pen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die
                                                              davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung
Zuwendungszweck                                               ihrer Daten zu widersprechen.
Die Gemeinde Breitengüßbach unterstützt Maßnah-               Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei
men zur Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser.             der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner
Zu diesem Zweck gewährt sie nach Maßgabe der För-             Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig
derrichtlinien, im Rahmen der zur Verfügung stehenden         und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung
Haushaltsmittel, Zuwendungen für den Bau von Regen-           widerrufen wird.
wassernutzungsanlagen auf privaten und auch gewerb-           Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer
lichen Grundstücken im Gemeindegebiet Breitengüß-             Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten
bach.                                                         nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausge-
                                                              henden Monaten übermitteln.
Gegenstand der Zuwendung                                      Breitengüßbach, 02.02.2017
Gefördert wird die erstmalige Errichtung von Regenwas-        gez.
sernutzungsanlagen.                                           Reinfelder, Erste Bürgermeisterin

Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Regenwassernut-
zungsanlage mindestens aus folgenden Teilen besteht
                                                              Fundsachen
und tatsächlich genutzt wird.                                 Autoschlüssel                 Gemeindeturnhalle
a) Unter- oder oberirdischer geschlossener Speicherbe-        1 Handschuh                   Klingenstraße 12a
   hälter (kein offener Sammler, wie z. B. Teich) mit einem   1 Brille                      Erlein
   Mindestvolumen von 3 cbm.                                  2 Jacken, 1 Regenschirm,
b) Anschluss von mindestens 50 qm Dachfläche an den           2 Schals und 2 Mützen        in den Frankenstuben
   Speicherbehälter.
Folgende Niederschlagswasserverwendungen werden
gefördert:
a) Das Niederschlagswasser ist mindestens zur Garten-         Geschwindigkeitsmessanlagen
   bewässerung zu verwenden.                                  Standort: Bamberger Straße 65 (Richtung Ortsmitte)
b) Das Niederschlagswasser kann darüber hinaus, unter         Vom 16.01. bis 13.02.2017
   Beachtung hygienischer und technischer Auflagen,           (3 Fehltage)
   auch für die Toilettenspülung verwendet werden.            gemessen: 36.917 Fahrzeuge
                                                              Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Zuwendungshöhe                                                12.183 Fahrzeuge (= 33,0 %)
Der Zuschuss bei Nutzung des Regenwassers ausschließ-         davon:
lich für die Gartenbewässerung beträgt pro cbm Spei-
                                                              40-45 km/h = 10.337 Fahrzeuge = 28,0 %
chervolumen 102,00 €, maximal jedoch 613,00 €.
                                                              über 50 km/h = 1.846 Fahrzeuge = 5,0 %
Bei Nutzung des Regenwassers für Gartenbewässerung
                                                              Die extremsten Verkehrsverstöße waren wie folgt:
und Toilettenspülung beträgt die Förderung pro cbm
Speichervolumen 204,00 €, maximal jedoch 1.022,00 €.          am 04.02. zw. 09-10 Uhr: 97 km/h
Es werden höchstens 45 % der anrechenbaren Kosten             am 28.01. zw. 02-03 Uhr: 94 km/h
vergütet.                                                     am 08.02. zw. 14-15 Uhr: 90 km/h
Die benötigten Unterlagen für den Förderantrag erhalten       am 18.01. zw. 00-01 Uhr: 87 km/h
Sie im Rathaus, Bauamt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte      am 21.01. zw. 19-20 Uhr: 87 km/h
an Frau Fichtner, Tel. 09544-9223-13.                         am 28.01. zw. 09-10 Uhr: 87 km/h
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                            6

Standort: Klingenstraße 24
(von Behelfsbrücke kommend)                                 JAM -
Vom 02.02. bis 13.02.2017
gemessen: 2.994 Fahrzeuge
                                                            gemeindliche Jugendsozialarbeit
Geschwindigkeitsüberschreitungen:                           Ein Angebot für Kinder und Jugendliche, Jugendgrup-
                                                            penleiter, Eltern, Vereine und andere Bezugsgruppen von
15 Fahrzeuge (= 0,5 %)
                                                            Jugendlichen.
davon:
                                                            Sprechzeit:
40-50 km/h = 15 Fahrzeuge = 0,5 %
                                                            Kristina Müller
über 50 km/h = 0 Fahrzeuge = 0,0 %
                                                            nach Vereinbarung
Die extremsten Verkehrsverstöße waren wie folgt:
                                                            Telefon: 0172-6189741
am 03.02. zw. 17-18 Uhr: 50 km/h
                                                            E-Mail: kristina.mueller@iso-ev.de
am 10.02. zw. 17-18 Uhr: 50 km/h
                                                            Betreuung von Kids- und Jugendtreffs, Freizeit und Pro-
am 10.02. zw. 21-22 Uhr: 49 km/h                            jekte, Vernetzung der Jugendarbeit, Kooperation mit Ver-
am 04.02. zw. 17-18 Uhr: 48 km/h                            einen und weiteren Bezugsgruppen sowie Anlaufstelle
am 02.02. zw. 16-17 Uhr: 47 km/h                            für soziale, jugendspezifische Fragestellungen und Unter-
am 10.02. zw. 21-22 Uhr: 47 km/h                            stützung bei Problemen und Konflikten.

Reinigung der Ortsstraßen                                   Wasserwerte der FWO
                                                            Letzte Probenahme: 13.10.2016. Die Analyse der Was-
Das Kehrauto fährt am 09./10. und 23./24. März.             seruntersuchung FWO kann im Rathaus, Zimmer 1.9,
                                                            eingesehen werden. Das Wasser liegt nach dem Wasch-
                                                            mittelgesetz vom 05.03.1987 im Härtebereich weich, Was-
                                                            serhärtewert °dH = 5,9, mmol/l = 1,05.
Nutzung der
Container-Stellplätze
                                                            Auswechseln der Wasseruhren
Die Gemeinde Breitengüßbach macht darauf aufmerk-
sam, dass an den Containerstellplätzen nur Flaschen,        Im gesamten Gemeindegebiet werden im Februar, März
Dosen und Altkleider über die dort stehenden Container      und April die zur Auswechslung anstehenden Wasser-
entsorgt werden können.                                     uhren ausgetauscht.
Für die Entsorgung von anderem Müll sind die Container-     Um ein schnelles Auswechseln der Wasseruhren zu
plätze nicht nutzbar.                                       ermöglichen, bitten wir Sie, dem Wasserwart der
                                                            Gemeinde Breitengüßbach, Herrn Matthias Hoffmann
Wenn dort Müll abgelagert oder entsorgt wird, liegt eine
                                                            und Herrn Christian Nüßlein im oben genannten Zeitraum
Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschafts- und
                                                            Zutritt zu gewähren. Die Uhren sollen frei zugänglich sein.
Abfallgesetz vor, die durch die Gemeinde zur Anzeige
                                                            Wer vom Wasserwart nicht angetroffen wurde, kann mit
gebracht wird.
                                                            Frau Geuß unter Tel. 9223-18 einen neuen Termin verein-
Aus der Sicht der Gemeinde ist es im Interesse des
                                                            baren.
Umweltschutzes unverständlich, wenn anderer Müll (z. B.
                                                            Wir bitten im voraus um Ihr Verständnis für evtl. entste-
Grüngut oder Restmüll) auf den Containerplätzen (aus
                                                            hende Unannehmlichkeiten.
Bequemlichkeit) entsorgt wird.
Es gibt genügend Möglichkeiten (z. B. Mülltonnen, Wert-
stoffhof, Problem- und Sperrmüllsammlungen), jeglichen
Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.
                                                            BürgerMobil
                                                            Sie wollen einkaufen, zum Zug oder zum Arzt, Behörden-
                                                            gänge machen oder einfach mal Freunde besuchen?
                                                            Kommen Sie und testen Sie auch weiterhin das Bür-
Hundesteuer für das Jahr 2017                               gerMobil.
Mit Beginn des Jahres entsteht die Steuerpflicht der Hun-   Wer kann als Fahrgast im BürgerMobil mitfahren?
desteuer oder während des Jahres an dem Tag, an dem         Das BürgerMobil ist für alle Bürgerinnen und Bürger
der Steuertatbestand (§ 1 der Satzung) verwirklicht wird.   aus unserer Gemeinde Breitengüßbach, die selbst nicht
Die Zahlung der Hundesteuer wird von der Gemeinde           mobil sind. Kinder können ab einem Alter und einer
zum 1. März 2017 festgesetzt und wird, soweit vorliegend,   Größe, in der kein Kindersitz mehr benötigt wird, mitfah-
per Bankeinzug vom Bankkonto zum 01.03.2017 abge-           ren. Tiere werden nicht befördert.
bucht.                                                      Wie kann ich als Fahrgast im BürgerMobil mitfahren?
Ein entsprechender Vermerk ist auf dem Abgabebe-            Unser BürgerMobil mit seinen vier Fahrgastplätzen
scheid eingetragen.                                         (Mercedes Benz B 250 E) ist an folgenden Tagen für Sie
Die Barzahler bitten wir um pünktliche Einzahlung.          im Gemeindegebiet Breitengüßbach unterwegs
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                           7

Dienstag          8 bis 13 Uhr,                            Jede/r freiwillige Helfer/in ist herzlich willkommen!!!
Mittwoch          8 bis 13 Uhr,                            Treffpunkt: Wasserwacht-Haus
Donnerstag        8 bis 13 Uhr.                            Flussparadies Franken e. V., Dr. Anne Schmitt
Wenn Sie mitfahren wollen, oder andere Fahrzeiten          BRK-Wasserwacht, Ortsgruppe Breitengüßbach
benötigen, melden Sie Ihren Fahrtwunsch (Anschrift und     Gemeindeverwaltung Breitengüßbach, Herr Senger, Tel.
Termin) spätestens einen Tag vorher bis spätestens 12      09544-9223-16.
Uhr in der Gemeindeverwaltung bei Frau Mayer unter         Siehe auch www.flussparadies-franken.de
09544-9223-0 an. Das Angebot ist kostenfrei.

                                                           Warnung vor Betrügern
Ansprechpartner zum Bahnausbau                             Gemeinsam mit der Firma inixmedia Bayern GmbH
Folgende Ansprechpartner stehen für Ihre Fragen zur        haben wir im November 2015 eine neue Auflage der Bür-
Verfügung:                                                 gerinformationsbroschüre der Gemeinde Breitengüß-
Schallmaßnahme:                                            bach erstellt: „Gemeindeportrait – Informationen für Bür-
Herr Burkhard Schneider. Tel. 09544 986 2019,              ger und Gäste“.
E-Mail: burkhard.schneider@kmsgmbh.com                     Nun wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass eine
Beweissicherung etc.:                                      sogenannte Trittbrettfahrerfirma vor Ort aktiv ist, um mit
                                                           Anzeigen aus der Broschüre neue Aufträge zu generie-
Herr Jörg Börries. Tel.09544 986 2011, 2012,
                                                           ren. Bei solch betrügerischen Versuchen erhalten Sie
E-Mail: joerg.boerries@arcadis.com                         in der Regel ein Fax mit einer Kopie Ihrer Anzeige und
Ordnung und Sauberkeit:                                    der Bitte, eventuelle Korrekturen vorzunehmen. Mit Ihrer
Herr Dieter Hilbig Tel. 09544 986 2021,                    Unterschrift wird gleichzeitig ein neuer Auftrag bestätigt.
E-Mail: dieter.hilbig@kmsgmbh.com                          Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Firmen nicht im Auf-
                                                           trag der Gemeinde Breitengüßbach oder der inixmedia
Weitere Ansprechpartner                                    Bayern GmbH agieren und entweder Ihr oder das Urhe-
Allgemeine Fragen:                                         berrecht der Firma verletzen, die die Anzeige gestaltet
DB Informationspunkt VDE8 Breitengüßbach                   hat. Sollten Sie versehentlich bereits einen Auftrag dieser
                                                           Art unterschrieben haben, empfehlen wir Ihnen, keine
Bahnhofstraße, 96149 Breitengüßbach
                                                           Zahlungen zu leisten und sich umgehend von einem
Telefon: 09544 9838414
                                                           Rechtsanwalt beraten zu lassen.
E-Mail: infopunkt-vde8.1@t-online.de
                                                           Natürlich stehen Ihnen für weitere Fragen auch die
Öffnungszeiten: Mittwoch bis Sonntag 12–19 Uhr             Anzeigenabteilung des Verlages inixmedia, Telefon
Lärmschutztechnische Fragen:                               0431/66848-60, oder die Gemeinde Breitengüßbach,
Herr Dipl.-Ing. Jörg Börries                               Telefon 09544/9223-12, gerne zur Verfügung.
Tel. 09544 986 2011

Aufzug zu den Bahngleisen                                  Gehölze zurückschneiden
Laut Auskunft der Deutschen Bahn ist vorgesehen, dass      Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen im Gemeindebe-
der Aufzug zu den Bahngleisen Mitte/Ende März 2017         reich; Aufforderung zum Rückschnitt von Gehölzen
betriebsbereit sein wird.                                  Die Gemeinde weist darauf hin, dass derzeit wieder zahl-
                                                           reiche Hecken, Sträucher und teilweise auch Äste von
Selbstverständlich sind wir auch in der Gemeinde Brei-     Bäumen in die Gehwege und Fahrbahnen ragen und
tengüßbach für Sie als Ansprechpartner da.                 dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs behindern.
Kontaktdaten: Stefan Neubauer, Tel. 09544-9223-11,         Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden durch diese
E-Mail: geschaeftsleiter@breitenguessbach.de zu den        Verkehrshindernisse beeinträchtigt. Rettungsdienste ver-
Dienstzeiten im Rathaus.                                   lieren wertvolle Zeit, weil Straßennamensschilder und
                                                           Hausnummernhinweise zugewachsen sind.
Alle aktuellen Nachrichten, die wir zum Bahnausbau von     Alle Haus- und Grundstücksbesitzer werden an die im
der DB bzw. der bauausführenden Firma Leonhard Weiss       Bayerischen Straßen- und Wegegesetz enthaltene Ver-
GmbH & Co. KG erhalten, werden wir auf der Internetseite   pflichtung erinnert, überhängende und sichtbehindernde
der Gemeinde Breitengüßbach laufend veröffentlichen.       Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze sowie die
                                                           nach den Bebauungsplänen geforderten Sichtdreiecke
                                                           zurückzuschneiden. Ebenso dürfen Verkehrszeichen und
Ramadama-Aktion                                            Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt sein.
                                                           Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Inhaber bebauter
am Samstag, 8. April 2017, 10:00 Uhr                       und unbebauter Privatgrundstücke zur Vermeidung von
Große Säuberungsaktion am Baggersee in Breitengüßbach      Haftungsfällen im Rahmen des Möglichen und Zumutba-
Beseitigung von Abfall und Unrat auf dem gesamten          ren dafür verantwortlich sind, dass von ihren Grundstü-
Gelände, an den Badestränden, Liegewiesen, Zugangs-        cken – insbesondere, wenn sie an eine öffentliche Straße
wegen. Große Aufräumaktion im und um den Baggersee.        angrenzen – keine Gefahren für andere ausgehen.
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                             8

Falls diese Aufforderung nicht beachtet wird, ist die           Da aufgrund mangelnder Buchungen in den Randzeiten
Gemeinde Breitengüßbach gehalten, im Einzelfall eine            die ursprünglich geplante Durchführungsform der offe-
kostenpflichtige Anordnung nach dem Landesstraf- und            nen Ganztagesschule im Kombimodell (OGS-Kombi-
Verordnungsgesetz (LStVG) bzw. Bayer. Straßen- und              modell) durch das Modell der offenen Ganztagesschule
Wegegesetz (BayStr.WG) zu erlassen.                             (OGS) ersetzt wurde, ist der Abschluss einer Kooperati-
                                                                onsvereinbarung nötig, die die Übernahme der Kosten
                                                                für den zusätzlich anfallenden Betriebs- und Sachauf-
Niederschrift über die öffentliche                              wand, der nun nicht über das OGS-Kombimodell gedeckt
                                                                werden kann, regelt. Die vorgelegte Kalkulation sieht
Sitzung des Gemeinderates                                       eine Kostenbeteiligung des Sachaufwandsträgers für den
                                                                Betrieb der offenen Ganztagesschule an der Grundschule
vom 17.01.2017 (Auszug)                                         Breitengüßbach in Höhe von rund 45.000,- €/Jahr vor.
TOP 02 öffentlich
Kommunale Jugendarbeit in der Gemeinde Breitengüß-              Beschluss:
bach mit dem Verein iSo - Innovative Sozialarbeit e.V.,         Der Gemeinderat beschließt, mit dem Verein iSo - Inno-
Geisfelder Str. 14, 96050 Bamberg                               vative Sozialarbeit e.V., Geisfelder Str. 14, 96050 Bam-
- Zwischenbericht                                               berg, eine Kooperationsvereinbarung bezüglich der
                                                                offenen Ganztagesschule an der Grundschule Breiten-
Sachverhalt:                                                    güßbach abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestand-
Der Verein iSo - Innovative Sozialarbeit e.V., Geisfelder       teil dieses Beschlusses. Die notwendigen Haushaltsmittel
Str. 14, 96050 Bamberg, organisiert in Abstimmung mit           werden mit der Haushaltssatzung 2017 bereitgestellt.
der Gemeinde Breitengüßbach bereits seit 01.05.2014
die kommunale Jugendarbeit im Ortsteil Zückshut. In             Abstimmungsergebnis:             14 : 0
Anlehnung an das bisherige Engagement des Vereines
wurde dessen Aufgabenbereich in Abstimmung mit                  TOP 04 öffentlich
dem Jugendsprecherrat und den Jugendbeauftragten                Aufstellung eines Bebauungsplanes „Waldwiesen-
ab dem 01.03.2016 (für die Dauer von drei Jahren mit            straße“ als allgemeines Wohngebiet in der Gemeinde
einem Stundenvolumen von rund 790 Arbeitsstunden                Breitengüßbach, Gemeindeteil Zückshut
(entspricht einem Stellenvolumen von ca. 50 % einer Voll-       - Aufstellungsbeschluss
zeitstelle, Sozialpädagoge/in o. vgl.)) auf das gesamte
Gemeindegebiet erweitert. Mit dem Kooperationspro-
jekt JAM – Jugendarbeitsmodell, das den Anforderun-             Sachverhalt:
gen des Jugendhilfeplanes des Landkreises Bamberg               Um im Gemeindeteil Zückshut neue Baurechte für Wohn-
entspricht, wird die kommunale und offene Jugendarbeit          bebauung zu schaffen, soll die Aufstellung des Bebau-
im Gemeindegebiet weiter gefördert. Konzeptionelle              ungsplanes „Waldwiesenstraße“ beschlossen werden.
Grundlage des Kooperationsprojektes ist es, bestehende          Der Bereich umfasst voraussichtlich 12 neue Baurechte.
Strukturen in der Jugendarbeit zu unterstützen, zu för-         Die Grundstückseigentümer sind alle mit der Aufplanung
dern und professionell zu begleiten. Frau Kristina Müller       einverstanden.
ist anwesend und wird ihre bisherigen Erfahrungen aus           Der Lageplan mit Geltungsbereich, sowie eine Skizze mit
der Jugendarbeit dem Gemeinderat erläutern.                     einer möglichen Bebauung ist als Anlage beigefügt.
Ebenfalls wird die FSJ-lerin Frau Janina Neundörfer
anwesend sein und sich dem Gemeinderat vorstellen.              Beschluss:
                                                                Um im Gemeindeteil Zückshut neue Baurechte für Wohn-
Vermerk:
                                                                bebauung zu schaffen, beschließt der Gemeinderat der
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Ausführungen               Gemeinde Breitengüßbach die Aufstellung des Bebau-
von Frau Kristina Müller über ihre bisherigen Erfahrungen       ungsplanes „Waldwiesenstraße“. Der Geltungsbereich
aus der Jugendarbeit und von der Vorstellung der FSJ-           des Bebauungsplanes umfasst Grundstücke bzw. Teilflä-
lerin Frau Janina Neundörfer.
                                                                chen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der
TOP 03 öffentlich                                               Gemarkung Zückshut:
                                                                Flur-Nr.     Erläuterung
Genehmigung einer Kooperationsvereinbarung bezüg-
                                                                259          TF, Waldwiesenweg
lich der offenen Ganztagsschule an der Grundschule
Breitengüßbach zwischen der Gemeinde Breitengüß-                283          —-
bach und dem Verein iSo - Innovative Sozialarbeit e.V.,         284          —-
Geisfelder Str. 14, 96050 Bamberg                               285          —-
                                                                286          —-
Sachverhalt:                                                    286/1        —-
Der Verein iSo- Innovative Sozialarbeit e.V., Geisfelder Str.   286/2        —-
14, 96050 Bamberg, organisiert in Abstimmung mit der            286/3        —-
Gemeinde Breitengüßbach und der Schulleitung seit Beginn        288          TF, Straße
des Schuljahres 2016/2017 die Durchführung der offenen          444          TF
Ganztagesangebote an der Grundschule Breitengüßbach.            445          TF
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                        9

Das Planungsgebiet liegt im Westen des Gemeindeteils
und wird im Norden begrenzt vom Grundstück Flur-Nr.       Niederschrift über die öffentliche
287, im Osten von den Grundstücken Flur-Nr. 288 und
443, im Süden von Wald und im Westen vom Grundstück
                                                          Sitzung des Gemeinderates
Flur-Nr. 282 sowie dem Wirtschaftsweg Flur-Nr. 258.       vom 07.02.2017 (Auszug)
Das Gebiet des Bebauungsplanes „Waldwiesenstraße“
                                                          TOP 02 öffentlich
ist im Lageplan vom 15. September 2016 mit dem dafür
                                                          Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfran-
vorgesehenen Planzeichen abgegrenzt worden.
                                                          ken-West B II 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung
Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung      von Bodenschätzen
des Verfahrens wird die Ingenieurgemeinschaft Schneider
                                                          hier: B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen
& Partner Ingenieur Consult GmbH, Zeil und Ingenieur-
                                                          - Anhörungsverfahren nach Art. 16 BayLplG
büro für Verkehrsplanung und Siedlungswasserbau IVS,
Kronach, beauftragt.
                                                          Sachverhalt:
Der vorgelegte Plan wird gebilligt.
                                                          Gemäß Art. 16 Absatz 3 Satz 2 2. Halbsatz des Baye-
Ein entsprechender Ingenieurvertrag ist dem Gemeinde-
                                                          rischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) wird mitge-
rat zur Genehmigung vorzulegen.                           teilt, dass der Regionale Planungsverband Oberfranken-
                                                          West (4) im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung
Abstimmungsergebnis:            14 : 0                    des Ziels B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen des Kapitels B
                                                          II 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Boden-
                                                          schätzen ein Beteiligungsverfahren durchführt.
TOP 08 öffentlich                                         Ziel dieses Anhörungsverfahrens ist, nach der Kiesaus-
                                                          beute die Einstufung der Sportfischerei zu ändern.
Behandlung der Anfragen aus den Bürgerversamm-
                                                          Eine Änderungsbegründung ist als Anlage beigefügt.
lungen 2016

                                                          Beschluss:
Sachverhalt:
                                                          Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Verordnung zur
Die Bürgerversammlungen haben am                          Änderung des Regionalplans Oberfranken-West, B II 3.1
• Montag, 21.11.2016 in Hohengüßbach, ehemaliges          Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschät-
   Schulhaus                                              zen, hier: B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen und hat dagegen
• Dienstag, 22.11.2016 in Breitengüßbach, Gemeinde-       keine Einwände.
   turnhalle
• Donnerstag, 24.11.2016 in Unteroberndorf, Feuer-        Abstimmungsergebnis:              13 : 0
   wehrhaus
• Mittwoch, 30.11.2016 in Zückshut, Vereinsheim des       TOP 03 öffentlich
   SVZ                                                    Förderrichtlinien der Gemeinde Breitengüßbach über
jeweils um 19:00 Uhr stattgefunden.                       die Gewährung von Zuschüssen für den Bau von Regen-
Die einzelnen Anfragen wurden von der Ersten Bürger-      wassernutzungsanlagen im Gemeindegebiet Breiten-
meisterin Reinfelder, soweit bekannt, in der Bürgerver-   güßbach
sammlung beantwortet.                                     - Verlängerung der Befristung

Vermerk:                                                  Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den einzelnen Anfra-     Mit Beschluss vom 17.01.2012 wurde die Förderung für
gen in den Bürgerversammlungen, die nicht sofort beant-   die Regenwassernutzung aus dem Jahr 1997 erneut bis
                                                          zum 30.04.2017 verlängert.
wortet werden konnten.
                                                          Seit Beginn der Förderung im Jahr 1997 wurden 47 Anla-
Die Bürgerversammlungen waren als Anlagen beigefügt.
                                                          gen (40 in Breitengüßbach, 6 in Unteroberndorf und 1 in
                                                          Hohengüßbach) gefördert.
                                                          Im Durchschnitt wurden hierfür 1.870,00 Euro pro Jahr,
TOP 09 öffentlich                                         bzw. 769,23 pro Anlage, aufgewendet.
Sonstiges                                                 Da die Befristung demnächst wieder endet, sollte eine
Erste Bürgermeisterin Reinfelder bzw. Geschäftsstellen-   Verlängerung für weitere 5 Jahre beschlossen werden.
leiter Neubauer geben Folgendes bekannt:
• Eine E-Mail der Reuther NetConsulting, Bad Staf-        Beschluss:
    felstein bezüglich der Terminplanung für den FTTB/    Die Nummer 8 der Förderrichtlinien wird wie folgt geän-
    FTTH – Masterplan (Breitbandversorgung).              dert:
• 1. Treffen des Gesundheitszirkels der Gesunden Kom-     Die Förderrichtlinien sind bis zum 30.04.2022 befristet.
    mune findet am Donnerstag, 26. Januar 2017 um 19:00
    Uhr im Rathaus statt.                                 Abstimmungsergebnis:              13 : 0
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                            10

TOP 04 öffentlich                                              III. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verände-
Verlängerung der Satzung über eine Veränderungs-                    rungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
sperre für das Gebiet „Brückenweg“                                  Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe
                                                                    des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit
Sachverhalt:                                                        deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Verän-
                                                                    derungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie
Der Erlass dieser Satzung erfolgte in der Gemeinderats-
                                                                    Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bis-
sitzung am 10.02.2015. Im Mitteilungsblatt Nummer 2
                                                                    her ausgeübten Nutzung werden von der Verände-
vom 27.02.2015, wurde diese bekanntgemacht.
                                                                    rungssperre nicht berührt.
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren
                                                                                            §4
außer Kraft. Da noch kein Änderungsverfahren des Gel-
                                                                          Inkrafttreten der Veränderungssperre
tungsbereiches für dieses Gebiet eingeleitet wurde,
sollte die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr ver-        Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntma-
längert werden.                                                chung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit
                                                               die zu sichernde Bauleitplanung rechtsverbindlich abge-
                                                               schlossen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von einem
Beschluss:
                                                               Jahr. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitengüßbach erlässt            Gemeinde Breitengüßbach nach § 17 Abs. 2 BauGB die
folgende Satzung über die Verlängerung der Verände-            Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
rungssperre für das Gebiet „Brückenweg“.
                                                               Die Satzung über die Veränderungssperre ist öffentlich
          Satzung der Gemeinde Breitengüßbach                  bekannt zu machen. Auf die Vorschriften des § 18 BauGB
 über die Verlängerung der Veränderungssperre für das          über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungs-
                  Gebiet „Brückenweg“                          ansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch
                             §1                                die Veränderungssperre nach § 18 und auf § 18 Abs. 3
                   Zu sichernde Planung                        BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.1991 und        bei nicht fristgerechter Herbeiführung der Fälligkeit des
03.08.1993 beschlossen, für das Gebiet „Brückenweg“            Anspruches ist hinzuweisen.
einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Pla-       Breitengüßbach, den ...
nung wurde gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches              Sigrid Reinfelder
(BauGB) und Art. 26 der Bayerischen Gemeindeordnung            Erste Bürgermeisterin
(GO) für das Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.
Zur Sicherung der Planung wird die Frist um ein Jahr ver-      Abstimmungsergebnis:              12 : 1
längert (§ 17 Abs. 1 BauGB).
                             §2
                                                               TOP 05 öffentlich
               Räumlicher Geltungsbereich
                                                               Sonstiges
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den
                                                               Erste Bürgermeisterin Reinfelder bzw. Geschäftsstellen-
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (s. Lageplan) und          leiter Neubauer geben Folgendes bekannt:
betrifft folgende Flur-Nrn.:
                                                               • Das nächste Projekttreffen der Gesunden Kommune
Flur-Nrn. 28, 28/2, 30, 30/3, 30/5, 32, 32/1, 44, 46, 324/5,       findet am Donnerstag, 23. Februar 2017 um 19:00 Uhr
1535, 1535/2, 1536, 1537, 1537/2, 1537/3, 1538, 1538/1,            im Rathaus statt.
1539, 1826/1, 1826/3 und 1828
                                                               • Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24.
sowie Teile der Flur-Nrn. 34, 36, 38, 40, 42, 57, 141/2,           September 2017 statt.
182/8, 182/58, 324 und 1534/2 der Gemarkung Breiten-
                                                               • Ein Schreiben des Landkreises Bamberg vom
güßbach
                                                                   02.02.2017, bezüglich des Bauprogramms Kreisstraße
                             §3                                    für den Landkreis Bamberg, Geh- und Radweg ent-
          Rechtswirkung der Veränderungssperre                     lang der Kreisstraße BA 6. Diese Radwegverbindung
I. In dem von der Veränderungssperre betroffenen                   befindet sich momentan nicht im Ausbauprogramm
    Gebiet dürfen                                                  des Landkreises Bamberg. Aktualisierung voraussicht-
• Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht ausgeführt                lich im Jahr 2018. Dabei können Anträge der jewei-
    oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;                  ligen Gemeinden berücksichtigt werden.
• Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände-           • Gastbeitrag von Gemeinderat Bernhard Pfister bei
    rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,                 Nachrichten am Ort vom 16.01.2017 und per Email an
    deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim-               Gemeinde Breitengüßbach am 20.01.2017: ISEK und
    mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenom-             Verkehrssituation als unzertrennliche Bausteine.
    men werden.                                                Anliegen: Verlängerung der Straßenverbindung bis hin
II. Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entge-          zur neuen Kemmerner Eisenbahnbrücke (SÜ Kemmern).
    genstehen, kann von der Veränderungssperre eine            Die Gemeinde Breitengüßbach wird die Verlängerung
    Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über          der Straßenverbindung bis hin zur neuen Kemmerner
    Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im             Eisenbahnbrücke aus folgenden Gründen nicht in
    Einvernehmen mit der Gemeinde.                             Betracht ziehen:
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                                            11

Praktikabilität                                                Zwangspunkt
- mehrmaliges Linksabbiegen notwendig                          - Engstelle Brückenbauwerk A73 inkl. Radweg
- Entwurfsgeschwindigkeit = 40 km/h                            Kostenbeteiligung
- keine direkte innerörtliche Verbindung von Ost nach          - Grunderwerb für die Straße
   West                                                        - Bau der Straße (Kostenkennwert für 1 Kilometer Straße
Eigentum / Unterhalt                                             = 1 Mio. Euro)
- die Flächen zur Verlängerung der Straße liegen in der        - ggf. Erweiterung LW Brückenbauwerk A73 / kreu-
   Gemarkung Kemmern (u.a. Privatbesitz)                         zungsbedingte Kosten
- Straßenwidmung (incl. Brücke) obliegt der Gemeinde           - ggf. Beteiligung an den Kosten der SÜ Kemmern
   Kemmern                                                     - Planungskosten etc.

Nachrichten anderer Stellen und Behörden
                                                               Auf der Homepage des Landkreises finden sich unter
Abfallgebührenbescheide                                        dem Button „Asyl“ Informationen zum Thema „Miet-
                                                               angebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge“.
In den im Februar versandten Bescheiden erfolgte sowohl        Die Ehrenamtlichen, die Flüchtlinge in ihre neue Woh-
die Abrechnung der im Kalenderjahr 2016 tatsächlich in         numgebung begleiten möchten, können sich von der
Anspruch genommenen Leerungen der Restabfallbehäl-             Ehrenamtsbeauftragten des Landkreises beraten lassen.
ter als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszah-
                                                               Zusätzlich hat der Freistaat Bayern ein umfassendes
lung für das Jahr 2017. An deren Höhe ändert sich auch in
                                                               Wohnraumförderprogramm aufgelegt, von dem auch Pri-
diesem Jahr nichts, damit gelten weiterhin die günstigen
                                                               vateigentümer profitieren können. Informationen hierzu
Gebührensätze, die zuletzt mit Beginn des Jahres 2015
                                                               erteilt bei der Regierung von Oberfranken Frau Dorsch-
gesenkt wurden.
                                                               ner Tel. 0921-604-1487,
Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehäl-
                                                               E-Mail: Irene.Dorschner@reg-ofr.bayern.de.
ter beträgt 18. D. h., von regelmäßig 26 Jahresleerungen
können bis zu 8 Leerungen (und damit die Leistungsge-
bühren) eingespart werden.
Bei der Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschlagszah-      Probe der Feuerwehrsirenen
lungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Wer-           Am Samstag, 4. März 2017 findet in der Zeit von 9:00 bis
den mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nach-          ca. 12:00 Uhr ein Probebetrieb der Feuerwehrsirenen
berechnung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine             statt. In Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle
Gebührenerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten       Bamberg-Forchheim werden die örtlichen Sirenen im
Fälligkeit 2017 verrechnet. Die erste Abbuchung 2017 ist       Landkreis ausgelöst, um deren Funktionstüchtigkeit zu
für den 15. März vorgesehen.
                                                               überprüfen.
Wer einen seiner Abfallbehälter in einen größeren oder
kleineren umtauschen lassen möchte, kann den Ände-
rungswunsch auch über die E-Mail-Adresse abfallgebueh-
ren@lra-ba.bayern.de mitteilen.                                Helferkreis Flüchtlinge
Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im           Der Helferkreis Flüchtlinge trifft sich jeden dritten Mitt-
Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h.        woch im Monat im Jugendzentrum Breitengüßbach
alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papier-   (Bachgasse 12; unten im Pfarrzentrum). Das nächste Tref-
tonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüll-          fen wird am Mittwoch, 15.03.2017 um 18:30 Uhr sein.
sammlung, usw.) sind darin enthalten und werden nicht          Aktuelle Informationen jeweils auf der Homepage der
gesondert berechnet.                                           Gemeinde Breitengüßbach.
                                                               Bei Interesse einfach vorbeikommen oder anrufen:
                                                               Tel. Pfarramt 9879090 oder Gemeinde 92230.
Wohnraum für
anerkannte Flüchtlinge
                                                               Ärztliche Hilfe außerhalb
Landrat Johann Kalb ist an die Landkreisgemeinden
mit der Bitte herangetreten, Wohnraum für anerkannte           von Praxiszeiten
Flüchtlinge zu vermitteln.
                                                               Bereitschaftsdienstpraxis in der Juraklinik Scheßlitz,
Der Kontakt zwischen potentiellen Vermietern und Flücht-
                                                               Oberend 29, 96110 Scheßlitz
lingen kann über unseren Helferkreis vor Ort oder über
die Gemeindeverwaltung hergestellt werden. Die Koor-           Sprechstunden (Keine Anmeldung erforderlich):
dinierungsstellt für Asyl beim Landratsamt (asyl@lraba.        Feiertag, Wochenende:................................ 9:00-21:00 Uhr
bayern.de) berät potentielle Vermieter und kann eben-          Mittwoch, Freitag......................................... 16:00-20:00 Uhr
falls den Kontakt zu Mietinteressenten knüpfen.                Vorabend eines Feiertages......................... 18:00-20:00 Uhr
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                             12

 Außerhalb dieser Sprechzeiten und für die Vermittlung      Die Unterstützung aller Pflege- und Adoptivfamilien mit
 medizinisch notwendiger Hausbesuche ist der Ärztliche      ihren Anliegen und die Präsenz in der Öffentlichkeit ist nach
               Bereitschaftsdienst Bayern                   wie vor eine der wichtigsten Aufgaben des Vereins. Alle
             unter Tel.: 116 117 erreichbar.                Termine und Veranstaltungen können auf der Internet-Seite
           Zahnärztliche Bereitschaftsdienst:               nachgeschaut werden: www.pfadfuerkinder-bamberg.de.
                  Tel. 0800-66 49 289                       Die Gemeinde Breitengüßbach ist Mitglied in diesem
 Welcher Kinderarzt/ärztin Dienst hat, ist unter der Ruf-   Verein.
         nummer 116 117 kostenlos zu erfahren.

                                                            Amt für Versorgung
Apotheken-Notdienste
                                                            und Familienförderung
in unserer Nähe                                             Sprechtag in der Infothek des Rathauses Bamberg, Max-
Dienstbereitschaft jeweils von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des    platz 3, am Dienstag, 7. März 2017, durchgehend von 9:00
folgenden Tages                                             bis 16:00 Uhr. Hierbei können Schwerbehindertenangele-
04.03. Franz-Ludwig-Apotheke, Bamberg,                      genheiten, insbesondere wegen des Grades der Behin-
        Franz-Ludwig-Str. 14a                               derung oder Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
05.03. Stadt-Apotheke, Baunach, Überkumstr. 20              mit der Genehmigungsbehörde erörtert werden.
11.03. Sonnen-Apotheke, Zapfendorf,                         Amt für Versorgung und Familienförderung, Bayreuth:
        Bamberger Str. 23                                   0921/605-1.
12.03. Hof-Apotheke, Bamberg, Karolinenstr. 20
18.03. Stern-Apotheke, Bamberg,
        Kloster-Langheim-Str. 1                             Familienstützpunkte
19.03. Gartenstadt-Apotheke, Bamberg, Seehofstr. 46         Familienstützpunkte verstehen sich als unkomplizierte
25.03. Linden-Apotheke, Bamberg, Siechenstr. 47             Anlaufstellen. Mit Informationen und Angeboten möch-
26.03. Vita-Apotheke, Bamberg, Promenadestr. 2              ten sie den Familienalltag leichter und angenehmer
                                                            machen. Die Familienstützpunkte sind geöffnet für alle
                                                            Familien der Umgebung, unabhängig vom Alter der Kin-
Nummer gegen Kummer                                         der. Familien finden hier:
                                                            • ein offenes Ohr für ihre Fragen,
Kinder- und Jugendtelefon: 0800-1110333
                                                            • Kurse und Angebote zur Stärkung der Erziehungskom-
Montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr
                                                               petenz,
Elterntelefon: 0800-1110550
                                                            • Austausch und offene Elterntreffmöglichkeiten,
Mo. bis Fr.: 9 - 11 Uhr; Di. und Do. 17 - 19 Uhr
                                                            • Informationen und Kontaktadressen für spezielle
Das Elterntelefon ist neben dem üblichen Angebot mit           Anliegen und vieles mehr, je nach Schwerpunktset-
den „Frühen Hilfen vor Ort“ vernetzt, die insbesondere         zung der Einrichtungen.
jungen Eltern in schwierigen Situationen Hilfe anbieten
                                                            Familienstützpunkte im Landkreis Bamberg
können. Beratung auch bei Mobbing oder Abzocke im
Internet. Vertraulich, anonym und kostenlos.                • Kindergarten am Vogelberg, Bischberg (AWO)
Siehe auch www.nummergegenkummer.de                         • Kinderhaus Frensdorf (AWO)
                                                            • Kindergarten Sonnenblume, Buttenheim
                                                               (Markt Buttenheim)
Gesundheitsvortrag                                          • Schloßkindergarten Gunzendorf
                                                               (Markt Buttenheim)
Die Kliniken des Landkreises Bamberg bieten kostenfreie
Vorträge (Anmeldung nicht erforderlich) an.                 • Kindergarten St. Jakobus, Königsfeld
Am 2. März um 19 Uhr in der Juraklinik Scheßlitz:              (Kath. Kirchenstiftung)
„Erkrankungen der Leber und Galle“                          • Kindergarten St. Anna, Priesendorf
Referent: Chefarzt Dr. M. Schöler                              (Kath. Kirchenstiftung)
Siehe auch: www.krankenhausgmbh-bamberg.de                  • Kindergarten St. Sebastian, Reichmannsdorf (Kath. Kir-
                                                               chenstiftung)
Das Ärzteteam der GKG freut sich auf Ihr Kommen!
                                                            • Kindergarten St. Marien, Aschbach
                                                               (Kath. Kirchenstiftung)
Pfad für Kinder e.V.                                        • Familienzentrum Hirschaid (Netzwerk e. V.)
Zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen hatte              • Mehrgenerationenhaus Strullendorf (ISo e. V.)
PFAD, der Verein der Pflege- und Adoptivfamilien in         Ein starkes Team
Bamberg und Umgebung, in die Gaststätte MTV in Bam-         Die Familienstützpunkte in Stadt und Landkreis Bamberg
berg eingeladen. Die Vorstandschaft wurde durch die         werden
Wahl in der alten Form bestätigt und das gut eingespie-     • fachlich unterstützt durch die Jugendämter von Stadt
lte Team kann gemeinsam in die nächste Amtszeit gehen.         und Landkreis Bamberg
Gemeinde Breitengüßbach                                                                                           13

• wissenschaftlich begleitet durch das Staatsinstitut für
   Familienforschung (ifb) und                               Forstpflanzenbestellung
• finanziell gefördert durch das Bayerische Staatsmi-        bei der WBV Bamberg e. V. ist wieder möglich.
   nisterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und       Ab sofort ist für Mitglieder der WBV Bamberg e.V. wie-
   Frauen                                                    der die Bestellung von Forstpflanzen und Forstmaterial
Sie haben Anregungen oder Wünsche an Ihren Familien-         für die kommende Frühjahrspflanzung möglich. Aktuelle
stützpunkt?                                                  Bestellformulare erhalten Sie in der Geschäftsstelle der
Dann nehmen Sie Kontakt auf und helfen Sie mit, das          Waldbesitzervereinigung Bamberg e. V. unter Tel. 09542-
Angebot der Familienstützpunkte so zu gestalten, dass        772 100 oder info@wbv-bamberg.com. Bis zum 8. März
es zu Ihren Bedürfnissen passt. Adressen und Ansprech-       müssen die Bestellungen der Geschäftsstelle vorliegen.
partner finden Sie mit Klick auf die jeweilige Einrichtung
(oben).
Sie können sich auch an die koordinierenden Projektbe-
                                                             Fischereischein
auftragten wenden:                                           Nächster Kurs des Fischereizentrums Oberfranken im
für den Landkreis Bamberg: Mario Davids, Landratsamt         „Deutschen Hof“, 96342 Stockheim an 3 Wochenenden,
Bamberg, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, Fachbereich           jeweils Samstag/Sonntag, je 8 Unterrichtsstunden täglich.
Jugend und Familie, Tel.: 0951/85556,                        Termine: 18./19.03., 25./26.03. und 01./02.04.2017.
E-Mail: mario.davids@lra-ba.bayern.de                        Kosten: 250 €, inkl. Bücher. Siehe auch
                                                             www.fischereizentrum-oberfranken.de.

TelefonSeelsorge                                             Neuer Jägerkurs
Zuhören, ermutigen, begleiten, da sein – das ist oft sehr
                                                             Der Jagdschutz und Jägerverein Bamberg e.V. bietet die-
hilfreich für Menschen in Krisen. Im Ausbildungskurs der
                                                             ses Jahr wieder einen Kurs zur Vorbereitung auf die staat-
TelefonSeelsorge können Sie lernen, ein Gespräch sinn-
                                                             liche Jägerprüfung in Bayern an. Die Kursdauer kann auf
voll zu strukturieren, sich sensibel und aufrichtig auszu-
                                                             etwa ein halbes Jahr verkürzt werden, sodass die Prüfung
drücken und verborgene Botschaften der Anrufenden zu         bereits ab November 2017 abgelegt werden kann.
erkennen.
                                                             Infoabend am 06.03.2017 um 19 Uhr im „Gasthaus zur
Der nächste Kurs startet im März 2017. Wenn Sie Inte-        Grünen Linde“ in Vorra. Die Kursabende beginnen am
resse an der Mitarbeit und dem Ausbildungskurs haben,        09.03.2017. Sie finden jeweils am Montag und Donners-
nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Büro auf. Wir infor-     tag um 19 Uhr im „Gasthaus zur Grünen Linde“ in Vorra
mieren Sie gerne!                                            statt. Siehe auch www.jagd-in-bamberg.de.

Ökumenische TelefonSeelsorge Bamberg
Postfach 2747                                                Sachkundenachweis
96018 Bamberg                                                zum Tiertransport
Tel: 0951-28210, 0951-2086364                                Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bam-
(Bürozeiten: Mo –Fr, 08.00 – 12.30 Uhr)                      berg veranstaltet zusammen mit Herrn Dr. Knörl vom
Email: telefonseelsorge@erzbistum-bamberg.de                 Veterinäramt Bamberg am Dienstag, den 28.03.2017, um
                                                             19.00 Uhr ein Seminar zum Thema Tierschutz beim Tier-
www.telefonseelsorge-bamberg.de
                                                             transport. Nach Besuch des Seminars wird den Teilneh-
                                                             mern nach Ablegung einer Prüfung der entsprechende
                                                             Befähigungsnachweis (Sachkundenachweis) für den Tier-
Forstrevier Scheßlitz                                        transport ausgestellt. Der erworbene Sachkundenachweis
                                                             berechtigt nur für den Transport für eigene Tiere. Veran-
Kommunal- und Privatwald                                     staltungsort im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forstamtmann Herr Ott                                        Forsten in Bamberg (AELF), Schillerplatz 15, Seminarraum.
Sprechstunde: Donnerstag, 15 bis 17 Uhr                      Interessenten melden sich bitte umgehend im AELF Bam-
Tel. 09542-77 33 142 oder 0160-88 311 31                     berg unter der Tel. Nr. 0951/8687-0 an. Auskünfte zum
Geschäftszimmer: Neumarkt 20 in Scheßlitz                    Seminar erteilt Herr Hahn unter Tel. 0951/8687-12.

                                                             Kostenlose Energieberatung
Waldbesitzervereinigung                                      Mittwoch, 15. und 29. März im Landratsamt.
Bamberg e.V.                                                 Der Energieberaterverein Franken e.V. und die Energiea-
                                                             gentur Oberfranken beantworten in einem persönlichen
Öffnungszeiten:     Dienstags        9 – 12 Uhr              Gespräch (produktneutral), jeweils von 12:00 bis 17:45
                    Donnerstags     15 – 17 Uhr              Uhr, Fragen zu energetischer Gebäudesanierung und
Geschäftsstelle: Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz                erneuerbaren Energien.
Tel. 09542-77 21 00 www.wbv-bamberg.de                       Anmeldung: Tel. 0951-85 554.
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