Mitteilungsblatt der Gemeinde Breitengüßbach
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44. Jahrgang • Nummer 2 • 24. Februar 2017 Mitteilungsblatt der Gemeinde Breitengüßbach Breitengüßbach s Hohengüßbach s Leimershof s Unteroberndorf s Zückshut Kirchplatz 4, 96149 Breitengüßbach Publikumsverkehr: Telefon 0 95 44 92 23-0 • Fax 0 95 44 92 23-55 Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr www.breitenguessbach.de Donnerstag zusätzlich: 13:30 - 18:00 Uhr
Gemeinde Breitengüßbach 2 Amtliche Bekanntmachungen Sachgebiete im Rathaus sind Das nächste Mitteilungsblatt unter folgenden Telefonnrn. und Anzeigenschluss für die Aprilausgabe: Freitag, 17. März 2017 E-Mail-Adressen erreichbar: Erscheinungstermin der Aprilausgabe: Freitag, 31. März 2017 Bürgermeisterin: Frau Sigrid Reinfelder....................................... Tel. 92 23-10 Anzeigenannahme für Nachrichten von Behörden, Ver- buergermeisterin@breitenguessbach.de einsnachrichten und Veranstaltungen: Frau Dirauf Sekretariat, Bürgermobil: Anzeigenannahme für Kleinanzeigen, Danksagungen Frau Oxana Mayer.............................................. Tel. 92 23-0 und Werbung: Frau Hatzold, Zimmer 0.6, Tel. 9223-24, gemeinde@breitenguessbach.de E-Mail: s.hatzold@breitenguessbach.de Geschäftsstellenleiter, Bauleitplanung: Werbungsanzeigen können folgende Größen aufweisen: In Spaltenbreite (90 mm) können die Höhen 30, 60, 130 Herr Stefan Neubauer...................................... Tel. 92 23-11 oder 260 mm betragen. In Seitenbreite (185 mm) sind geschaeftsleiter@breitenguessbach.de Höhen von 30, 60 und 130 mm oder ganze Seite möglich. Kämmerei, Standesamt: Herr Christoph J. G. Hetzel.............................. Tel. 92 23-12 c.hetzel@breitenguessbach.de Zum Titelbild... Bauamt, Bauanträge, Erschließung, Vermessung: Das Titelbild zeigt in diesem Monat eine Luftbildauf- nahme unseres Ortsteiles Zückshut, aufgenommen im Frau Angelika Fichtner..................................... Tel. 92 23-13 Sommer 2015. Foto: Nürnberg Luftbild, Hajo Dietz. a.fichtner@breitenguessbach.de Technischer Mitarbeiter: Herr Christian Spiegel ..................................... Tel. 92 23-23 Gemeinderatssitzungen c.spiegel@breitenguessbach.de Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden Herr Robert Trunk ............................................ Tel. 92 23-22 voraussichtlich am r.trunk@breitenguessbach.de Dienstag, 07.03.2017 um 19:00 Uhr und am Kasse: Dienstag, 28.03.2017 um 19:00 Uhr Frau Karin Pfund............................................... Tel. 92 23-14 im Sitzungssaal des Rathauses statt. k.pfund@breitenguessbach.de Bauanträge, die in der Gemeinderatssitzung am 28.03. behan- Steuern, Gebühren: delt werden sollen, werden nur bis spätestens 14.03.2017 angenommen. Die Tagesordnungen werden fünf Tage vor Frau Theresia Geuß.......................................... Tel. 92 23-18 Sitzungstermin an den Amtstafeln bekannt gegeben. t.geuss@breitenguessbach.de Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Friedhofswesen, Sozial- und Gewerbeamt: Müllabfuhrtermine Herr Ludwig Senger......................................... Tel. 92 23-16 Mittwoch, 1. März, Biotonne l.senger@breitenguessbach.de Mittwoch, 8. März, Restmüll, Gelber Sack, Papier Einwohnermeldeamt, Passamt, Vereine, Hallenbele- Mittwoch, 15. März, Biotonne gung: Mittwoch, 22. März, Restmüll Herr Johannes Franz......................................... Tel. 92 23-15 Mittwoch, 29. März, Biotonne j.franz@breitenguessbach.de Frau Katja Neppig............................................ Tel. 92 23-21 k.neppig@breitenguessbach.de Öffnungszeiten am Wertstoffhof Redaktion Mitteilungsblatt, Wahlen: Winterzeit: Frau Luitgard Dirauf......................................... Tel. 92 23-19 Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr l.dirauf@breitenguessbach.de Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr Notrufnummer außerhalb der Dienstzeit: Am Faschingsdienstag bleibt der Wertstoffhof geschlossen. (Sterbefall, Wasserrohrbruch)......................... Tel. 9223-0 Sommerzeit: Feuerwehr und Rettungsdienst...................................112 Dienstag, 28.03: 15:00 bis 18:00 Uhr Polizei...........................................................................110 Donnerstag, 30.03. 15:00 bis 18:00 Uhr
Gemeinde Breitengüßbach 3 Bitte beachten Sie folgende Mengenbeschränkungen: Flur-Nr. Erläuterung Grüngut: Einachsiger Pkw-Anhänger ohne Aufbau. Bei 259 TF, Waldwiesenweg größeren Mengen steht der Kompostplatz der LAKOM 283 —- in Scheßlitz nach Absprache mit dem Betreiber (Tel. 284 —- 09542/8090) und der Firma Eichhorn, Rheinstraße, Bam- 285 —- berg (hier sind 2 m3 Grüngut pro Öffnungstag kostenlos) 286 —- zur Verfügung. 286/1 —- Bauschutt: Maximal ½ m3 pro Öffnungstag. Für größere 286/2 —- Bauschuttmengen gibt es im Landkreis Bamberg ver- 286/3 —- schiedene Verwertungsanlagen. Bitte fragen Sie bei der 288 TF, Straße Abfallberatung des Landkreises nach, Tel. 0951/85 706 444 TF oder 85 708. Die Bediensteten des Wertstoffhofes sind 445 TF berechtigt, Anlieferer abzuweisen, falls die Bedingungen Das Planungsgebiet liegt im Westen des Gemeindeteils der Benutzungsordnung nicht erfüllt sind. und wird im Norden begrenzt vom Grundstück Flur-Num- mer 287, im Osten von den Grundstücken Flur-Nummer Entsorgung von Erdaushub 288 und 443, im Süden von Wald und im Westen vom Das Landratsamt Bamberg, Abfallwirtschaft, gibt unter Grundstück Flur-Nummer 282 sowie dem Wirtschafts- Tel. 0951-85706 oder Tel. 0951-85708 Auskunft über die weg Flur-Nummer 258. Das Gebiet des Bebauungsplanes Entsorgungsmöglichkeit. „Waldwiesenstraße“ ist im Lageplan vom 15. September 2016 mit dem dafür vorgesehenen Planzeichen abge- grenzt worden. Mit der Ausarbeitung des Planes und der Bürgersprechstunden Durchführung des Verfahrens ist die Ingenieurgemein- schaft SRP/IVS, Zeil/Kronach, beauftragt. Die Öffentlich- mit der Ersten Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder keit wird zu gegebener Zeit über die Ziele und Zwecke Kinder und Jugendliche sind ebenfalls herzlich willkom- der Planung unterrichtet und bekommt Gelegenheit, men. Natürlich bin ich auch zwischen diesen Terminen Anregungen zur Planung vorzubringen. Darauf wird recht- gerne für Sie da! Ich freue mich auf Ihren Besuch! zeitig durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Breitengüßbach, den 24.02.2017 Breitengüßbach (von 18:00 – 20:00 Uhr) gez. (Dienstsiegel) (jeden 1. Donnerstag im Monat im Rathaus, Zimmer 6) S. Reinfelder, Erste Bürgermeisterin nächster Termin: 02.03.2017 Zückshut (von 17:30 – 18:15 Uhr) (jeden 1. Montag im zweimonatigen Rhythmus, Satzung der Gemeinde im Feuerwehrhaus) Breitengüßbach über die nächster Termin: 03.04.2017 Verlängerung der Hohengüßbach (von 18:15 -19:00 Uhr) (jeden 1. Montag im zweimonatigen Rhythmus, Veränderungssperre für alte Schule) nächster Termin: 03.04.2017 das Gebiet „Brückenweg“ §1 Unteroberndorf (von 18:00 – 19:00 Uhr) Zu sichernde Planung (jeden 1. Montag im zweimonatigen Rhythmus, Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.1991 und im Feuerwehrhaus) 03.08.1993 beschlossen, für das Gebiet „Brückenweg“ nächster Termin: 06.03.2017 einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Pla- nung wurde gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 26 der Bayerischen Gemeindeordnung Amtliche Bekanntmachung (GO) für das Gebiet eine Veränderungssperre erlassen. der Gemeinde Breitengüßbach Zur Sicherung der Planung wird die Frist um ein Jahr ver- über die Aufstellung des Bebauungsplanes längert (§ 17 Abs. 1 BauGB). für das Allgemeine Wohngebiet §2 „Waldwiesenstraße“ Räumlicher Geltungsbereich im Gemeindeteil Zückshut Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den Um im Gemeindeteil Zückshut neue Baurechte für Wohn- Geltungsbereich des Bebauungsplanes (s. Lageplan) und bebauung zu schaffen, beschloss der Gemeinderat der betrifft folgende Flur-Nrn.: Gemeinde Breitengüßbach in seiner Sitzung am 17.01.2017 Flur-Nrn. 28, 28/2, 30, 30/3, 30/5, 32, 32/1, 44, 46, 324/5, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldwiesen- 1535, 1535/2, 1536, 1537, 1537/2, 1537/3, 1538, 1538/1, straße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1539, 1826/1, 1826/3 und 1828 umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstü- sowie Teile der Flur-Nrn. 34, 36, 38, 40, 42, 57, 141/2, 182/8, cken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Zückshut: 182/58, 324 und 1534/2 der Gemarkung Breitengüßbach
Gemeinde Breitengüßbach 4 §3 §4 Rechtswirkung der Veränderungssperre Inkrafttreten der Veränderungssperre I. In dem von der Veränderungssperre betroffenen Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntma- Gebiet dürfen chung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht ausgeführt die zu sichernde Bauleitplanung rechtsverbindlich abge- oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; schlossen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von einem • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände- Jahr. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, Gemeinde Breitengüßbach nach § 17 Abs. 2 BauGB die deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim- Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenom- Die Satzung über die Veränderungssperre ist öffentlich men werden. bekannt zu machen. Auf die Vorschriften des § 18 BauGB II. Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entge- über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungs- genstehen, kann von der Veränderungssperre eine ansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über die Veränderungssperre nach § 18 und auf § 18 Abs. 3 Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche Einvernehmen mit der Gemeinde. bei nicht fristgerechter Herbeiführung der Fälligkeit des III. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verände- Anspruches ist hinzuweisen. rungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe Breitengüßbach, den 24.02.2017 des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit gez. deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Verän- Sigrid Reinfelder derungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Erste Bürgermeisterin Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bis- her ausgeübten Nutzung werden von der Verände- rungssperre nicht berührt. Einladung zur „Zukunftswerkstatt Gesundheit“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere Gemeinde nimmt am Pro- jekt „Gesunde Kommune“ teil. Im Januar haben wir den „Gesund- heitszirkel“ gegründet, eine offene Runde von interessierten Bürgern. Gemeinsam haben wir bereits etliche Ideen für Aktionen gesammelt. Aber wir sind nicht allein auf dem Weg zur „Gesunden Kom- mune“, insgesamt vier Gemeinden aus dem Landkreis Bamberg wurden für das Projekt ausgewählt: Breiten- güßbach, Gundelsheim, Königsfeld und Stegaurach. Da macht es natürlich Sinn, sich zusammenzusetzen und aus- zutauschen. Diese Idee hatten auch die Verantwortlichen der „Gesundheitsregion plus Bamberg“, des übergeordneten Modellprojektes der „Gesunden Kommune“. Daher laden sie uns ein zur „Zukunftswerkstatt Gesundheit“ am Samstag, 1. April 2017 von 8:30 bis 13 Uhr im Pfarrzentrum St. Heinrich, Eckbertstraße 30, 96052 Bamberg. Der Tag beginnt mit gegenseitigem Kennenlernen der Teilnehmer und einer kurzen Begrüßung durch das Pro- jektteam. Danach sucht sich jeder Teilnehmer aus einer Reihe von Themenbereichen einen aus, den er/sie an dem Tag bearbeiten möchten. Die Themengruppen setzen sich gemeindeübergreifend zusammen, d.h. wir erfahren, was sich in den anderen Kommunen tut, und können uns gegenseitig inspirieren. Außerdem wird uns eine erfahrene Projektkoordinatorin Tipps geben, wie wir ein Projekt erfolgreich durchführen. Es gibt Zeit für Dis- kussion und Fragen und am Ende der Werkstatt haben wir eine genauere Vorstellung, was wir wie umsetzen kön- nen.
Gemeinde Breitengüßbach 5 Möchten Sie gerne an der „Zukunftswerkstatt Gesund- heit“ teilnehmen? Dann melden Sie sich bei in der Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 Gemeindeverwaltung bei Frau Mayer, Tel. 09544-9223-0. Auch Neueinsteiger (sowohl im Thema als auch im des Bundesmeldegesetzes Gesundheitszirkel) sind herzlich willkommen! Allerdings über das Widerspruchsrecht ist die Teilnehmerzahl begrenzt auf 20 Personen pro gegen Melderegisterauskünfte an Parteien „Gesunde Kommune“, d.h. ggf. müssen wir eine Auswahl und Wählergruppen unter den Bewerbern treffen. Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergrup- pen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft Gewährung von Zuschüssen aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, für den Bau von Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Grup- Regenwassernutzungsanlagen pen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung Zuwendungszweck ihrer Daten zu widersprechen. Die Gemeinde Breitengüßbach unterstützt Maßnah- Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei men zur Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser. der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Zu diesem Zweck gewährt sie nach Maßgabe der För- Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig derrichtlinien, im Rahmen der zur Verfügung stehenden und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung Haushaltsmittel, Zuwendungen für den Bau von Regen- widerrufen wird. wassernutzungsanlagen auf privaten und auch gewerb- Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer lichen Grundstücken im Gemeindegebiet Breitengüß- Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten bach. nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausge- henden Monaten übermitteln. Gegenstand der Zuwendung Breitengüßbach, 02.02.2017 Gefördert wird die erstmalige Errichtung von Regenwas- gez. sernutzungsanlagen. Reinfelder, Erste Bürgermeisterin Zuwendungsvoraussetzungen Die Zuwendung setzt voraus, dass die Regenwassernut- zungsanlage mindestens aus folgenden Teilen besteht Fundsachen und tatsächlich genutzt wird. Autoschlüssel Gemeindeturnhalle a) Unter- oder oberirdischer geschlossener Speicherbe- 1 Handschuh Klingenstraße 12a hälter (kein offener Sammler, wie z. B. Teich) mit einem 1 Brille Erlein Mindestvolumen von 3 cbm. 2 Jacken, 1 Regenschirm, b) Anschluss von mindestens 50 qm Dachfläche an den 2 Schals und 2 Mützen in den Frankenstuben Speicherbehälter. Folgende Niederschlagswasserverwendungen werden gefördert: a) Das Niederschlagswasser ist mindestens zur Garten- Geschwindigkeitsmessanlagen bewässerung zu verwenden. Standort: Bamberger Straße 65 (Richtung Ortsmitte) b) Das Niederschlagswasser kann darüber hinaus, unter Vom 16.01. bis 13.02.2017 Beachtung hygienischer und technischer Auflagen, (3 Fehltage) auch für die Toilettenspülung verwendet werden. gemessen: 36.917 Fahrzeuge Geschwindigkeitsüberschreitungen: Zuwendungshöhe 12.183 Fahrzeuge (= 33,0 %) Der Zuschuss bei Nutzung des Regenwassers ausschließ- davon: lich für die Gartenbewässerung beträgt pro cbm Spei- 40-45 km/h = 10.337 Fahrzeuge = 28,0 % chervolumen 102,00 €, maximal jedoch 613,00 €. über 50 km/h = 1.846 Fahrzeuge = 5,0 % Bei Nutzung des Regenwassers für Gartenbewässerung Die extremsten Verkehrsverstöße waren wie folgt: und Toilettenspülung beträgt die Förderung pro cbm Speichervolumen 204,00 €, maximal jedoch 1.022,00 €. am 04.02. zw. 09-10 Uhr: 97 km/h Es werden höchstens 45 % der anrechenbaren Kosten am 28.01. zw. 02-03 Uhr: 94 km/h vergütet. am 08.02. zw. 14-15 Uhr: 90 km/h Die benötigten Unterlagen für den Förderantrag erhalten am 18.01. zw. 00-01 Uhr: 87 km/h Sie im Rathaus, Bauamt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte am 21.01. zw. 19-20 Uhr: 87 km/h an Frau Fichtner, Tel. 09544-9223-13. am 28.01. zw. 09-10 Uhr: 87 km/h
Gemeinde Breitengüßbach 6 Standort: Klingenstraße 24 (von Behelfsbrücke kommend) JAM - Vom 02.02. bis 13.02.2017 gemessen: 2.994 Fahrzeuge gemeindliche Jugendsozialarbeit Geschwindigkeitsüberschreitungen: Ein Angebot für Kinder und Jugendliche, Jugendgrup- penleiter, Eltern, Vereine und andere Bezugsgruppen von 15 Fahrzeuge (= 0,5 %) Jugendlichen. davon: Sprechzeit: 40-50 km/h = 15 Fahrzeuge = 0,5 % Kristina Müller über 50 km/h = 0 Fahrzeuge = 0,0 % nach Vereinbarung Die extremsten Verkehrsverstöße waren wie folgt: Telefon: 0172-6189741 am 03.02. zw. 17-18 Uhr: 50 km/h E-Mail: kristina.mueller@iso-ev.de am 10.02. zw. 17-18 Uhr: 50 km/h Betreuung von Kids- und Jugendtreffs, Freizeit und Pro- am 10.02. zw. 21-22 Uhr: 49 km/h jekte, Vernetzung der Jugendarbeit, Kooperation mit Ver- am 04.02. zw. 17-18 Uhr: 48 km/h einen und weiteren Bezugsgruppen sowie Anlaufstelle am 02.02. zw. 16-17 Uhr: 47 km/h für soziale, jugendspezifische Fragestellungen und Unter- am 10.02. zw. 21-22 Uhr: 47 km/h stützung bei Problemen und Konflikten. Reinigung der Ortsstraßen Wasserwerte der FWO Letzte Probenahme: 13.10.2016. Die Analyse der Was- Das Kehrauto fährt am 09./10. und 23./24. März. seruntersuchung FWO kann im Rathaus, Zimmer 1.9, eingesehen werden. Das Wasser liegt nach dem Wasch- mittelgesetz vom 05.03.1987 im Härtebereich weich, Was- serhärtewert °dH = 5,9, mmol/l = 1,05. Nutzung der Container-Stellplätze Auswechseln der Wasseruhren Die Gemeinde Breitengüßbach macht darauf aufmerk- sam, dass an den Containerstellplätzen nur Flaschen, Im gesamten Gemeindegebiet werden im Februar, März Dosen und Altkleider über die dort stehenden Container und April die zur Auswechslung anstehenden Wasser- entsorgt werden können. uhren ausgetauscht. Für die Entsorgung von anderem Müll sind die Container- Um ein schnelles Auswechseln der Wasseruhren zu plätze nicht nutzbar. ermöglichen, bitten wir Sie, dem Wasserwart der Gemeinde Breitengüßbach, Herrn Matthias Hoffmann Wenn dort Müll abgelagert oder entsorgt wird, liegt eine und Herrn Christian Nüßlein im oben genannten Zeitraum Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschafts- und Zutritt zu gewähren. Die Uhren sollen frei zugänglich sein. Abfallgesetz vor, die durch die Gemeinde zur Anzeige Wer vom Wasserwart nicht angetroffen wurde, kann mit gebracht wird. Frau Geuß unter Tel. 9223-18 einen neuen Termin verein- Aus der Sicht der Gemeinde ist es im Interesse des baren. Umweltschutzes unverständlich, wenn anderer Müll (z. B. Wir bitten im voraus um Ihr Verständnis für evtl. entste- Grüngut oder Restmüll) auf den Containerplätzen (aus hende Unannehmlichkeiten. Bequemlichkeit) entsorgt wird. Es gibt genügend Möglichkeiten (z. B. Mülltonnen, Wert- stoffhof, Problem- und Sperrmüllsammlungen), jeglichen Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. BürgerMobil Sie wollen einkaufen, zum Zug oder zum Arzt, Behörden- gänge machen oder einfach mal Freunde besuchen? Kommen Sie und testen Sie auch weiterhin das Bür- Hundesteuer für das Jahr 2017 gerMobil. Mit Beginn des Jahres entsteht die Steuerpflicht der Hun- Wer kann als Fahrgast im BürgerMobil mitfahren? desteuer oder während des Jahres an dem Tag, an dem Das BürgerMobil ist für alle Bürgerinnen und Bürger der Steuertatbestand (§ 1 der Satzung) verwirklicht wird. aus unserer Gemeinde Breitengüßbach, die selbst nicht Die Zahlung der Hundesteuer wird von der Gemeinde mobil sind. Kinder können ab einem Alter und einer zum 1. März 2017 festgesetzt und wird, soweit vorliegend, Größe, in der kein Kindersitz mehr benötigt wird, mitfah- per Bankeinzug vom Bankkonto zum 01.03.2017 abge- ren. Tiere werden nicht befördert. bucht. Wie kann ich als Fahrgast im BürgerMobil mitfahren? Ein entsprechender Vermerk ist auf dem Abgabebe- Unser BürgerMobil mit seinen vier Fahrgastplätzen scheid eingetragen. (Mercedes Benz B 250 E) ist an folgenden Tagen für Sie Die Barzahler bitten wir um pünktliche Einzahlung. im Gemeindegebiet Breitengüßbach unterwegs
Gemeinde Breitengüßbach 7 Dienstag 8 bis 13 Uhr, Jede/r freiwillige Helfer/in ist herzlich willkommen!!! Mittwoch 8 bis 13 Uhr, Treffpunkt: Wasserwacht-Haus Donnerstag 8 bis 13 Uhr. Flussparadies Franken e. V., Dr. Anne Schmitt Wenn Sie mitfahren wollen, oder andere Fahrzeiten BRK-Wasserwacht, Ortsgruppe Breitengüßbach benötigen, melden Sie Ihren Fahrtwunsch (Anschrift und Gemeindeverwaltung Breitengüßbach, Herr Senger, Tel. Termin) spätestens einen Tag vorher bis spätestens 12 09544-9223-16. Uhr in der Gemeindeverwaltung bei Frau Mayer unter Siehe auch www.flussparadies-franken.de 09544-9223-0 an. Das Angebot ist kostenfrei. Warnung vor Betrügern Ansprechpartner zum Bahnausbau Gemeinsam mit der Firma inixmedia Bayern GmbH Folgende Ansprechpartner stehen für Ihre Fragen zur haben wir im November 2015 eine neue Auflage der Bür- Verfügung: gerinformationsbroschüre der Gemeinde Breitengüß- Schallmaßnahme: bach erstellt: „Gemeindeportrait – Informationen für Bür- Herr Burkhard Schneider. Tel. 09544 986 2019, ger und Gäste“. E-Mail: burkhard.schneider@kmsgmbh.com Nun wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass eine Beweissicherung etc.: sogenannte Trittbrettfahrerfirma vor Ort aktiv ist, um mit Anzeigen aus der Broschüre neue Aufträge zu generie- Herr Jörg Börries. Tel.09544 986 2011, 2012, ren. Bei solch betrügerischen Versuchen erhalten Sie E-Mail: joerg.boerries@arcadis.com in der Regel ein Fax mit einer Kopie Ihrer Anzeige und Ordnung und Sauberkeit: der Bitte, eventuelle Korrekturen vorzunehmen. Mit Ihrer Herr Dieter Hilbig Tel. 09544 986 2021, Unterschrift wird gleichzeitig ein neuer Auftrag bestätigt. E-Mail: dieter.hilbig@kmsgmbh.com Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Firmen nicht im Auf- trag der Gemeinde Breitengüßbach oder der inixmedia Weitere Ansprechpartner Bayern GmbH agieren und entweder Ihr oder das Urhe- Allgemeine Fragen: berrecht der Firma verletzen, die die Anzeige gestaltet DB Informationspunkt VDE8 Breitengüßbach hat. Sollten Sie versehentlich bereits einen Auftrag dieser Art unterschrieben haben, empfehlen wir Ihnen, keine Bahnhofstraße, 96149 Breitengüßbach Zahlungen zu leisten und sich umgehend von einem Telefon: 09544 9838414 Rechtsanwalt beraten zu lassen. E-Mail: infopunkt-vde8.1@t-online.de Natürlich stehen Ihnen für weitere Fragen auch die Öffnungszeiten: Mittwoch bis Sonntag 12–19 Uhr Anzeigenabteilung des Verlages inixmedia, Telefon Lärmschutztechnische Fragen: 0431/66848-60, oder die Gemeinde Breitengüßbach, Herr Dipl.-Ing. Jörg Börries Telefon 09544/9223-12, gerne zur Verfügung. Tel. 09544 986 2011 Aufzug zu den Bahngleisen Gehölze zurückschneiden Laut Auskunft der Deutschen Bahn ist vorgesehen, dass Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen im Gemeindebe- der Aufzug zu den Bahngleisen Mitte/Ende März 2017 reich; Aufforderung zum Rückschnitt von Gehölzen betriebsbereit sein wird. Die Gemeinde weist darauf hin, dass derzeit wieder zahl- reiche Hecken, Sträucher und teilweise auch Äste von Selbstverständlich sind wir auch in der Gemeinde Brei- Bäumen in die Gehwege und Fahrbahnen ragen und tengüßbach für Sie als Ansprechpartner da. dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs behindern. Kontaktdaten: Stefan Neubauer, Tel. 09544-9223-11, Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden durch diese E-Mail: geschaeftsleiter@breitenguessbach.de zu den Verkehrshindernisse beeinträchtigt. Rettungsdienste ver- Dienstzeiten im Rathaus. lieren wertvolle Zeit, weil Straßennamensschilder und Hausnummernhinweise zugewachsen sind. Alle aktuellen Nachrichten, die wir zum Bahnausbau von Alle Haus- und Grundstücksbesitzer werden an die im der DB bzw. der bauausführenden Firma Leonhard Weiss Bayerischen Straßen- und Wegegesetz enthaltene Ver- GmbH & Co. KG erhalten, werden wir auf der Internetseite pflichtung erinnert, überhängende und sichtbehindernde der Gemeinde Breitengüßbach laufend veröffentlichen. Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze sowie die nach den Bebauungsplänen geforderten Sichtdreiecke zurückzuschneiden. Ebenso dürfen Verkehrszeichen und Ramadama-Aktion Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt sein. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Inhaber bebauter am Samstag, 8. April 2017, 10:00 Uhr und unbebauter Privatgrundstücke zur Vermeidung von Große Säuberungsaktion am Baggersee in Breitengüßbach Haftungsfällen im Rahmen des Möglichen und Zumutba- Beseitigung von Abfall und Unrat auf dem gesamten ren dafür verantwortlich sind, dass von ihren Grundstü- Gelände, an den Badestränden, Liegewiesen, Zugangs- cken – insbesondere, wenn sie an eine öffentliche Straße wegen. Große Aufräumaktion im und um den Baggersee. angrenzen – keine Gefahren für andere ausgehen.
Gemeinde Breitengüßbach 8 Falls diese Aufforderung nicht beachtet wird, ist die Da aufgrund mangelnder Buchungen in den Randzeiten Gemeinde Breitengüßbach gehalten, im Einzelfall eine die ursprünglich geplante Durchführungsform der offe- kostenpflichtige Anordnung nach dem Landesstraf- und nen Ganztagesschule im Kombimodell (OGS-Kombi- Verordnungsgesetz (LStVG) bzw. Bayer. Straßen- und modell) durch das Modell der offenen Ganztagesschule Wegegesetz (BayStr.WG) zu erlassen. (OGS) ersetzt wurde, ist der Abschluss einer Kooperati- onsvereinbarung nötig, die die Übernahme der Kosten für den zusätzlich anfallenden Betriebs- und Sachauf- Niederschrift über die öffentliche wand, der nun nicht über das OGS-Kombimodell gedeckt werden kann, regelt. Die vorgelegte Kalkulation sieht Sitzung des Gemeinderates eine Kostenbeteiligung des Sachaufwandsträgers für den Betrieb der offenen Ganztagesschule an der Grundschule vom 17.01.2017 (Auszug) Breitengüßbach in Höhe von rund 45.000,- €/Jahr vor. TOP 02 öffentlich Kommunale Jugendarbeit in der Gemeinde Breitengüß- Beschluss: bach mit dem Verein iSo - Innovative Sozialarbeit e.V., Der Gemeinderat beschließt, mit dem Verein iSo - Inno- Geisfelder Str. 14, 96050 Bamberg vative Sozialarbeit e.V., Geisfelder Str. 14, 96050 Bam- - Zwischenbericht berg, eine Kooperationsvereinbarung bezüglich der offenen Ganztagesschule an der Grundschule Breiten- Sachverhalt: güßbach abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestand- Der Verein iSo - Innovative Sozialarbeit e.V., Geisfelder teil dieses Beschlusses. Die notwendigen Haushaltsmittel Str. 14, 96050 Bamberg, organisiert in Abstimmung mit werden mit der Haushaltssatzung 2017 bereitgestellt. der Gemeinde Breitengüßbach bereits seit 01.05.2014 die kommunale Jugendarbeit im Ortsteil Zückshut. In Abstimmungsergebnis: 14 : 0 Anlehnung an das bisherige Engagement des Vereines wurde dessen Aufgabenbereich in Abstimmung mit TOP 04 öffentlich dem Jugendsprecherrat und den Jugendbeauftragten Aufstellung eines Bebauungsplanes „Waldwiesen- ab dem 01.03.2016 (für die Dauer von drei Jahren mit straße“ als allgemeines Wohngebiet in der Gemeinde einem Stundenvolumen von rund 790 Arbeitsstunden Breitengüßbach, Gemeindeteil Zückshut (entspricht einem Stellenvolumen von ca. 50 % einer Voll- - Aufstellungsbeschluss zeitstelle, Sozialpädagoge/in o. vgl.)) auf das gesamte Gemeindegebiet erweitert. Mit dem Kooperationspro- jekt JAM – Jugendarbeitsmodell, das den Anforderun- Sachverhalt: gen des Jugendhilfeplanes des Landkreises Bamberg Um im Gemeindeteil Zückshut neue Baurechte für Wohn- entspricht, wird die kommunale und offene Jugendarbeit bebauung zu schaffen, soll die Aufstellung des Bebau- im Gemeindegebiet weiter gefördert. Konzeptionelle ungsplanes „Waldwiesenstraße“ beschlossen werden. Grundlage des Kooperationsprojektes ist es, bestehende Der Bereich umfasst voraussichtlich 12 neue Baurechte. Strukturen in der Jugendarbeit zu unterstützen, zu för- Die Grundstückseigentümer sind alle mit der Aufplanung dern und professionell zu begleiten. Frau Kristina Müller einverstanden. ist anwesend und wird ihre bisherigen Erfahrungen aus Der Lageplan mit Geltungsbereich, sowie eine Skizze mit der Jugendarbeit dem Gemeinderat erläutern. einer möglichen Bebauung ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls wird die FSJ-lerin Frau Janina Neundörfer anwesend sein und sich dem Gemeinderat vorstellen. Beschluss: Um im Gemeindeteil Zückshut neue Baurechte für Wohn- Vermerk: bebauung zu schaffen, beschließt der Gemeinderat der Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Ausführungen Gemeinde Breitengüßbach die Aufstellung des Bebau- von Frau Kristina Müller über ihre bisherigen Erfahrungen ungsplanes „Waldwiesenstraße“. Der Geltungsbereich aus der Jugendarbeit und von der Vorstellung der FSJ- des Bebauungsplanes umfasst Grundstücke bzw. Teilflä- lerin Frau Janina Neundörfer. chen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der TOP 03 öffentlich Gemarkung Zückshut: Flur-Nr. Erläuterung Genehmigung einer Kooperationsvereinbarung bezüg- 259 TF, Waldwiesenweg lich der offenen Ganztagsschule an der Grundschule Breitengüßbach zwischen der Gemeinde Breitengüß- 283 —- bach und dem Verein iSo - Innovative Sozialarbeit e.V., 284 —- Geisfelder Str. 14, 96050 Bamberg 285 —- 286 —- Sachverhalt: 286/1 —- Der Verein iSo- Innovative Sozialarbeit e.V., Geisfelder Str. 286/2 —- 14, 96050 Bamberg, organisiert in Abstimmung mit der 286/3 —- Gemeinde Breitengüßbach und der Schulleitung seit Beginn 288 TF, Straße des Schuljahres 2016/2017 die Durchführung der offenen 444 TF Ganztagesangebote an der Grundschule Breitengüßbach. 445 TF
Gemeinde Breitengüßbach 9 Das Planungsgebiet liegt im Westen des Gemeindeteils und wird im Norden begrenzt vom Grundstück Flur-Nr. Niederschrift über die öffentliche 287, im Osten von den Grundstücken Flur-Nr. 288 und 443, im Süden von Wald und im Westen vom Grundstück Sitzung des Gemeinderates Flur-Nr. 282 sowie dem Wirtschaftsweg Flur-Nr. 258. vom 07.02.2017 (Auszug) Das Gebiet des Bebauungsplanes „Waldwiesenstraße“ TOP 02 öffentlich ist im Lageplan vom 15. September 2016 mit dem dafür Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfran- vorgesehenen Planzeichen abgegrenzt worden. ken-West B II 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung von Bodenschätzen des Verfahrens wird die Ingenieurgemeinschaft Schneider hier: B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen & Partner Ingenieur Consult GmbH, Zeil und Ingenieur- - Anhörungsverfahren nach Art. 16 BayLplG büro für Verkehrsplanung und Siedlungswasserbau IVS, Kronach, beauftragt. Sachverhalt: Der vorgelegte Plan wird gebilligt. Gemäß Art. 16 Absatz 3 Satz 2 2. Halbsatz des Baye- Ein entsprechender Ingenieurvertrag ist dem Gemeinde- rischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) wird mitge- rat zur Genehmigung vorzulegen. teilt, dass der Regionale Planungsverband Oberfranken- West (4) im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung Abstimmungsergebnis: 14 : 0 des Ziels B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen des Kapitels B II 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Boden- schätzen ein Beteiligungsverfahren durchführt. TOP 08 öffentlich Ziel dieses Anhörungsverfahrens ist, nach der Kiesaus- beute die Einstufung der Sportfischerei zu ändern. Behandlung der Anfragen aus den Bürgerversamm- Eine Änderungsbegründung ist als Anlage beigefügt. lungen 2016 Beschluss: Sachverhalt: Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Verordnung zur Die Bürgerversammlungen haben am Änderung des Regionalplans Oberfranken-West, B II 3.1 • Montag, 21.11.2016 in Hohengüßbach, ehemaliges Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschät- Schulhaus zen, hier: B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen und hat dagegen • Dienstag, 22.11.2016 in Breitengüßbach, Gemeinde- keine Einwände. turnhalle • Donnerstag, 24.11.2016 in Unteroberndorf, Feuer- Abstimmungsergebnis: 13 : 0 wehrhaus • Mittwoch, 30.11.2016 in Zückshut, Vereinsheim des TOP 03 öffentlich SVZ Förderrichtlinien der Gemeinde Breitengüßbach über jeweils um 19:00 Uhr stattgefunden. die Gewährung von Zuschüssen für den Bau von Regen- Die einzelnen Anfragen wurden von der Ersten Bürger- wassernutzungsanlagen im Gemeindegebiet Breiten- meisterin Reinfelder, soweit bekannt, in der Bürgerver- güßbach sammlung beantwortet. - Verlängerung der Befristung Vermerk: Sachverhalt: Der Gemeinderat hat Kenntnis von den einzelnen Anfra- Mit Beschluss vom 17.01.2012 wurde die Förderung für gen in den Bürgerversammlungen, die nicht sofort beant- die Regenwassernutzung aus dem Jahr 1997 erneut bis zum 30.04.2017 verlängert. wortet werden konnten. Seit Beginn der Förderung im Jahr 1997 wurden 47 Anla- Die Bürgerversammlungen waren als Anlagen beigefügt. gen (40 in Breitengüßbach, 6 in Unteroberndorf und 1 in Hohengüßbach) gefördert. Im Durchschnitt wurden hierfür 1.870,00 Euro pro Jahr, TOP 09 öffentlich bzw. 769,23 pro Anlage, aufgewendet. Sonstiges Da die Befristung demnächst wieder endet, sollte eine Erste Bürgermeisterin Reinfelder bzw. Geschäftsstellen- Verlängerung für weitere 5 Jahre beschlossen werden. leiter Neubauer geben Folgendes bekannt: • Eine E-Mail der Reuther NetConsulting, Bad Staf- Beschluss: felstein bezüglich der Terminplanung für den FTTB/ Die Nummer 8 der Förderrichtlinien wird wie folgt geän- FTTH – Masterplan (Breitbandversorgung). dert: • 1. Treffen des Gesundheitszirkels der Gesunden Kom- Die Förderrichtlinien sind bis zum 30.04.2022 befristet. mune findet am Donnerstag, 26. Januar 2017 um 19:00 Uhr im Rathaus statt. Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Gemeinde Breitengüßbach 10 TOP 04 öffentlich III. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verände- Verlängerung der Satzung über eine Veränderungs- rungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, sperre für das Gebiet „Brückenweg“ Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit Sachverhalt: deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Verän- derungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Der Erlass dieser Satzung erfolgte in der Gemeinderats- Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bis- sitzung am 10.02.2015. Im Mitteilungsblatt Nummer 2 her ausgeübten Nutzung werden von der Verände- vom 27.02.2015, wurde diese bekanntgemacht. rungssperre nicht berührt. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren §4 außer Kraft. Da noch kein Änderungsverfahren des Gel- Inkrafttreten der Veränderungssperre tungsbereiches für dieses Gebiet eingeleitet wurde, sollte die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr ver- Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntma- längert werden. chung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die zu sichernde Bauleitplanung rechtsverbindlich abge- schlossen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von einem Beschluss: Jahr. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Der Gemeinderat der Gemeinde Breitengüßbach erlässt Gemeinde Breitengüßbach nach § 17 Abs. 2 BauGB die folgende Satzung über die Verlängerung der Verände- Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. rungssperre für das Gebiet „Brückenweg“. Die Satzung über die Veränderungssperre ist öffentlich Satzung der Gemeinde Breitengüßbach bekannt zu machen. Auf die Vorschriften des § 18 BauGB über die Verlängerung der Veränderungssperre für das über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungs- Gebiet „Brückenweg“ ansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch §1 die Veränderungssperre nach § 18 und auf § 18 Abs. 3 Zu sichernde Planung BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.1991 und bei nicht fristgerechter Herbeiführung der Fälligkeit des 03.08.1993 beschlossen, für das Gebiet „Brückenweg“ Anspruches ist hinzuweisen. einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Pla- Breitengüßbach, den ... nung wurde gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches Sigrid Reinfelder (BauGB) und Art. 26 der Bayerischen Gemeindeordnung Erste Bürgermeisterin (GO) für das Gebiet eine Veränderungssperre erlassen. Zur Sicherung der Planung wird die Frist um ein Jahr ver- Abstimmungsergebnis: 12 : 1 längert (§ 17 Abs. 1 BauGB). §2 TOP 05 öffentlich Räumlicher Geltungsbereich Sonstiges Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den Erste Bürgermeisterin Reinfelder bzw. Geschäftsstellen- Geltungsbereich des Bebauungsplanes (s. Lageplan) und leiter Neubauer geben Folgendes bekannt: betrifft folgende Flur-Nrn.: • Das nächste Projekttreffen der Gesunden Kommune Flur-Nrn. 28, 28/2, 30, 30/3, 30/5, 32, 32/1, 44, 46, 324/5, findet am Donnerstag, 23. Februar 2017 um 19:00 Uhr 1535, 1535/2, 1536, 1537, 1537/2, 1537/3, 1538, 1538/1, im Rathaus statt. 1539, 1826/1, 1826/3 und 1828 • Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24. sowie Teile der Flur-Nrn. 34, 36, 38, 40, 42, 57, 141/2, September 2017 statt. 182/8, 182/58, 324 und 1534/2 der Gemarkung Breiten- • Ein Schreiben des Landkreises Bamberg vom güßbach 02.02.2017, bezüglich des Bauprogramms Kreisstraße §3 für den Landkreis Bamberg, Geh- und Radweg ent- Rechtswirkung der Veränderungssperre lang der Kreisstraße BA 6. Diese Radwegverbindung I. In dem von der Veränderungssperre betroffenen befindet sich momentan nicht im Ausbauprogramm Gebiet dürfen des Landkreises Bamberg. Aktualisierung voraussicht- • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht ausgeführt lich im Jahr 2018. Dabei können Anträge der jewei- oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; ligen Gemeinden berücksichtigt werden. • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände- • Gastbeitrag von Gemeinderat Bernhard Pfister bei rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, Nachrichten am Ort vom 16.01.2017 und per Email an deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim- Gemeinde Breitengüßbach am 20.01.2017: ISEK und mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenom- Verkehrssituation als unzertrennliche Bausteine. men werden. Anliegen: Verlängerung der Straßenverbindung bis hin II. Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entge- zur neuen Kemmerner Eisenbahnbrücke (SÜ Kemmern). genstehen, kann von der Veränderungssperre eine Die Gemeinde Breitengüßbach wird die Verlängerung Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über der Straßenverbindung bis hin zur neuen Kemmerner Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Eisenbahnbrücke aus folgenden Gründen nicht in Einvernehmen mit der Gemeinde. Betracht ziehen:
Gemeinde Breitengüßbach 11 Praktikabilität Zwangspunkt - mehrmaliges Linksabbiegen notwendig - Engstelle Brückenbauwerk A73 inkl. Radweg - Entwurfsgeschwindigkeit = 40 km/h Kostenbeteiligung - keine direkte innerörtliche Verbindung von Ost nach - Grunderwerb für die Straße West - Bau der Straße (Kostenkennwert für 1 Kilometer Straße Eigentum / Unterhalt = 1 Mio. Euro) - die Flächen zur Verlängerung der Straße liegen in der - ggf. Erweiterung LW Brückenbauwerk A73 / kreu- Gemarkung Kemmern (u.a. Privatbesitz) zungsbedingte Kosten - Straßenwidmung (incl. Brücke) obliegt der Gemeinde - ggf. Beteiligung an den Kosten der SÜ Kemmern Kemmern - Planungskosten etc. Nachrichten anderer Stellen und Behörden Auf der Homepage des Landkreises finden sich unter Abfallgebührenbescheide dem Button „Asyl“ Informationen zum Thema „Miet- angebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge“. In den im Februar versandten Bescheiden erfolgte sowohl Die Ehrenamtlichen, die Flüchtlinge in ihre neue Woh- die Abrechnung der im Kalenderjahr 2016 tatsächlich in numgebung begleiten möchten, können sich von der Anspruch genommenen Leerungen der Restabfallbehäl- Ehrenamtsbeauftragten des Landkreises beraten lassen. ter als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszah- Zusätzlich hat der Freistaat Bayern ein umfassendes lung für das Jahr 2017. An deren Höhe ändert sich auch in Wohnraumförderprogramm aufgelegt, von dem auch Pri- diesem Jahr nichts, damit gelten weiterhin die günstigen vateigentümer profitieren können. Informationen hierzu Gebührensätze, die zuletzt mit Beginn des Jahres 2015 erteilt bei der Regierung von Oberfranken Frau Dorsch- gesenkt wurden. ner Tel. 0921-604-1487, Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehäl- E-Mail: Irene.Dorschner@reg-ofr.bayern.de. ter beträgt 18. D. h., von regelmäßig 26 Jahresleerungen können bis zu 8 Leerungen (und damit die Leistungsge- bühren) eingespart werden. Bei der Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschlagszah- Probe der Feuerwehrsirenen lungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Wer- Am Samstag, 4. März 2017 findet in der Zeit von 9:00 bis den mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nach- ca. 12:00 Uhr ein Probebetrieb der Feuerwehrsirenen berechnung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine statt. In Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle Gebührenerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten Bamberg-Forchheim werden die örtlichen Sirenen im Fälligkeit 2017 verrechnet. Die erste Abbuchung 2017 ist Landkreis ausgelöst, um deren Funktionstüchtigkeit zu für den 15. März vorgesehen. überprüfen. Wer einen seiner Abfallbehälter in einen größeren oder kleineren umtauschen lassen möchte, kann den Ände- rungswunsch auch über die E-Mail-Adresse abfallgebueh- ren@lra-ba.bayern.de mitteilen. Helferkreis Flüchtlinge Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Der Helferkreis Flüchtlinge trifft sich jeden dritten Mitt- Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h. woch im Monat im Jugendzentrum Breitengüßbach alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papier- (Bachgasse 12; unten im Pfarrzentrum). Das nächste Tref- tonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüll- fen wird am Mittwoch, 15.03.2017 um 18:30 Uhr sein. sammlung, usw.) sind darin enthalten und werden nicht Aktuelle Informationen jeweils auf der Homepage der gesondert berechnet. Gemeinde Breitengüßbach. Bei Interesse einfach vorbeikommen oder anrufen: Tel. Pfarramt 9879090 oder Gemeinde 92230. Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge Ärztliche Hilfe außerhalb Landrat Johann Kalb ist an die Landkreisgemeinden mit der Bitte herangetreten, Wohnraum für anerkannte von Praxiszeiten Flüchtlinge zu vermitteln. Bereitschaftsdienstpraxis in der Juraklinik Scheßlitz, Der Kontakt zwischen potentiellen Vermietern und Flücht- Oberend 29, 96110 Scheßlitz lingen kann über unseren Helferkreis vor Ort oder über die Gemeindeverwaltung hergestellt werden. Die Koor- Sprechstunden (Keine Anmeldung erforderlich): dinierungsstellt für Asyl beim Landratsamt (asyl@lraba. Feiertag, Wochenende:................................ 9:00-21:00 Uhr bayern.de) berät potentielle Vermieter und kann eben- Mittwoch, Freitag......................................... 16:00-20:00 Uhr falls den Kontakt zu Mietinteressenten knüpfen. Vorabend eines Feiertages......................... 18:00-20:00 Uhr
Gemeinde Breitengüßbach 12 Außerhalb dieser Sprechzeiten und für die Vermittlung Die Unterstützung aller Pflege- und Adoptivfamilien mit medizinisch notwendiger Hausbesuche ist der Ärztliche ihren Anliegen und die Präsenz in der Öffentlichkeit ist nach Bereitschaftsdienst Bayern wie vor eine der wichtigsten Aufgaben des Vereins. Alle unter Tel.: 116 117 erreichbar. Termine und Veranstaltungen können auf der Internet-Seite Zahnärztliche Bereitschaftsdienst: nachgeschaut werden: www.pfadfuerkinder-bamberg.de. Tel. 0800-66 49 289 Die Gemeinde Breitengüßbach ist Mitglied in diesem Welcher Kinderarzt/ärztin Dienst hat, ist unter der Ruf- Verein. nummer 116 117 kostenlos zu erfahren. Amt für Versorgung Apotheken-Notdienste und Familienförderung in unserer Nähe Sprechtag in der Infothek des Rathauses Bamberg, Max- Dienstbereitschaft jeweils von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des platz 3, am Dienstag, 7. März 2017, durchgehend von 9:00 folgenden Tages bis 16:00 Uhr. Hierbei können Schwerbehindertenangele- 04.03. Franz-Ludwig-Apotheke, Bamberg, genheiten, insbesondere wegen des Grades der Behin- Franz-Ludwig-Str. 14a derung oder Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis 05.03. Stadt-Apotheke, Baunach, Überkumstr. 20 mit der Genehmigungsbehörde erörtert werden. 11.03. Sonnen-Apotheke, Zapfendorf, Amt für Versorgung und Familienförderung, Bayreuth: Bamberger Str. 23 0921/605-1. 12.03. Hof-Apotheke, Bamberg, Karolinenstr. 20 18.03. Stern-Apotheke, Bamberg, Kloster-Langheim-Str. 1 Familienstützpunkte 19.03. Gartenstadt-Apotheke, Bamberg, Seehofstr. 46 Familienstützpunkte verstehen sich als unkomplizierte 25.03. Linden-Apotheke, Bamberg, Siechenstr. 47 Anlaufstellen. Mit Informationen und Angeboten möch- 26.03. Vita-Apotheke, Bamberg, Promenadestr. 2 ten sie den Familienalltag leichter und angenehmer machen. Die Familienstützpunkte sind geöffnet für alle Familien der Umgebung, unabhängig vom Alter der Kin- Nummer gegen Kummer der. Familien finden hier: • ein offenes Ohr für ihre Fragen, Kinder- und Jugendtelefon: 0800-1110333 • Kurse und Angebote zur Stärkung der Erziehungskom- Montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr petenz, Elterntelefon: 0800-1110550 • Austausch und offene Elterntreffmöglichkeiten, Mo. bis Fr.: 9 - 11 Uhr; Di. und Do. 17 - 19 Uhr • Informationen und Kontaktadressen für spezielle Das Elterntelefon ist neben dem üblichen Angebot mit Anliegen und vieles mehr, je nach Schwerpunktset- den „Frühen Hilfen vor Ort“ vernetzt, die insbesondere zung der Einrichtungen. jungen Eltern in schwierigen Situationen Hilfe anbieten Familienstützpunkte im Landkreis Bamberg können. Beratung auch bei Mobbing oder Abzocke im Internet. Vertraulich, anonym und kostenlos. • Kindergarten am Vogelberg, Bischberg (AWO) Siehe auch www.nummergegenkummer.de • Kinderhaus Frensdorf (AWO) • Kindergarten Sonnenblume, Buttenheim (Markt Buttenheim) Gesundheitsvortrag • Schloßkindergarten Gunzendorf (Markt Buttenheim) Die Kliniken des Landkreises Bamberg bieten kostenfreie Vorträge (Anmeldung nicht erforderlich) an. • Kindergarten St. Jakobus, Königsfeld Am 2. März um 19 Uhr in der Juraklinik Scheßlitz: (Kath. Kirchenstiftung) „Erkrankungen der Leber und Galle“ • Kindergarten St. Anna, Priesendorf Referent: Chefarzt Dr. M. Schöler (Kath. Kirchenstiftung) Siehe auch: www.krankenhausgmbh-bamberg.de • Kindergarten St. Sebastian, Reichmannsdorf (Kath. Kir- chenstiftung) Das Ärzteteam der GKG freut sich auf Ihr Kommen! • Kindergarten St. Marien, Aschbach (Kath. Kirchenstiftung) Pfad für Kinder e.V. • Familienzentrum Hirschaid (Netzwerk e. V.) Zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen hatte • Mehrgenerationenhaus Strullendorf (ISo e. V.) PFAD, der Verein der Pflege- und Adoptivfamilien in Ein starkes Team Bamberg und Umgebung, in die Gaststätte MTV in Bam- Die Familienstützpunkte in Stadt und Landkreis Bamberg berg eingeladen. Die Vorstandschaft wurde durch die werden Wahl in der alten Form bestätigt und das gut eingespie- • fachlich unterstützt durch die Jugendämter von Stadt lte Team kann gemeinsam in die nächste Amtszeit gehen. und Landkreis Bamberg
Gemeinde Breitengüßbach 13 • wissenschaftlich begleitet durch das Staatsinstitut für Familienforschung (ifb) und Forstpflanzenbestellung • finanziell gefördert durch das Bayerische Staatsmi- bei der WBV Bamberg e. V. ist wieder möglich. nisterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Ab sofort ist für Mitglieder der WBV Bamberg e.V. wie- Frauen der die Bestellung von Forstpflanzen und Forstmaterial Sie haben Anregungen oder Wünsche an Ihren Familien- für die kommende Frühjahrspflanzung möglich. Aktuelle stützpunkt? Bestellformulare erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Dann nehmen Sie Kontakt auf und helfen Sie mit, das Waldbesitzervereinigung Bamberg e. V. unter Tel. 09542- Angebot der Familienstützpunkte so zu gestalten, dass 772 100 oder info@wbv-bamberg.com. Bis zum 8. März es zu Ihren Bedürfnissen passt. Adressen und Ansprech- müssen die Bestellungen der Geschäftsstelle vorliegen. partner finden Sie mit Klick auf die jeweilige Einrichtung (oben). Sie können sich auch an die koordinierenden Projektbe- Fischereischein auftragten wenden: Nächster Kurs des Fischereizentrums Oberfranken im für den Landkreis Bamberg: Mario Davids, Landratsamt „Deutschen Hof“, 96342 Stockheim an 3 Wochenenden, Bamberg, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, Fachbereich jeweils Samstag/Sonntag, je 8 Unterrichtsstunden täglich. Jugend und Familie, Tel.: 0951/85556, Termine: 18./19.03., 25./26.03. und 01./02.04.2017. E-Mail: mario.davids@lra-ba.bayern.de Kosten: 250 €, inkl. Bücher. Siehe auch www.fischereizentrum-oberfranken.de. TelefonSeelsorge Neuer Jägerkurs Zuhören, ermutigen, begleiten, da sein – das ist oft sehr Der Jagdschutz und Jägerverein Bamberg e.V. bietet die- hilfreich für Menschen in Krisen. Im Ausbildungskurs der ses Jahr wieder einen Kurs zur Vorbereitung auf die staat- TelefonSeelsorge können Sie lernen, ein Gespräch sinn- liche Jägerprüfung in Bayern an. Die Kursdauer kann auf voll zu strukturieren, sich sensibel und aufrichtig auszu- etwa ein halbes Jahr verkürzt werden, sodass die Prüfung drücken und verborgene Botschaften der Anrufenden zu bereits ab November 2017 abgelegt werden kann. erkennen. Infoabend am 06.03.2017 um 19 Uhr im „Gasthaus zur Der nächste Kurs startet im März 2017. Wenn Sie Inte- Grünen Linde“ in Vorra. Die Kursabende beginnen am resse an der Mitarbeit und dem Ausbildungskurs haben, 09.03.2017. Sie finden jeweils am Montag und Donners- nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Büro auf. Wir infor- tag um 19 Uhr im „Gasthaus zur Grünen Linde“ in Vorra mieren Sie gerne! statt. Siehe auch www.jagd-in-bamberg.de. Ökumenische TelefonSeelsorge Bamberg Postfach 2747 Sachkundenachweis 96018 Bamberg zum Tiertransport Tel: 0951-28210, 0951-2086364 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bam- (Bürozeiten: Mo –Fr, 08.00 – 12.30 Uhr) berg veranstaltet zusammen mit Herrn Dr. Knörl vom Email: telefonseelsorge@erzbistum-bamberg.de Veterinäramt Bamberg am Dienstag, den 28.03.2017, um 19.00 Uhr ein Seminar zum Thema Tierschutz beim Tier- www.telefonseelsorge-bamberg.de transport. Nach Besuch des Seminars wird den Teilneh- mern nach Ablegung einer Prüfung der entsprechende Befähigungsnachweis (Sachkundenachweis) für den Tier- Forstrevier Scheßlitz transport ausgestellt. Der erworbene Sachkundenachweis berechtigt nur für den Transport für eigene Tiere. Veran- Kommunal- und Privatwald staltungsort im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forstamtmann Herr Ott Forsten in Bamberg (AELF), Schillerplatz 15, Seminarraum. Sprechstunde: Donnerstag, 15 bis 17 Uhr Interessenten melden sich bitte umgehend im AELF Bam- Tel. 09542-77 33 142 oder 0160-88 311 31 berg unter der Tel. Nr. 0951/8687-0 an. Auskünfte zum Geschäftszimmer: Neumarkt 20 in Scheßlitz Seminar erteilt Herr Hahn unter Tel. 0951/8687-12. Kostenlose Energieberatung Waldbesitzervereinigung Mittwoch, 15. und 29. März im Landratsamt. Bamberg e.V. Der Energieberaterverein Franken e.V. und die Energiea- gentur Oberfranken beantworten in einem persönlichen Öffnungszeiten: Dienstags 9 – 12 Uhr Gespräch (produktneutral), jeweils von 12:00 bis 17:45 Donnerstags 15 – 17 Uhr Uhr, Fragen zu energetischer Gebäudesanierung und Geschäftsstelle: Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz erneuerbaren Energien. Tel. 09542-77 21 00 www.wbv-bamberg.de Anmeldung: Tel. 0951-85 554.
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