FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt

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FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
www.ebermannstadt.de
www.unterleinleiter.de

 02                     Informationen und amtliche              Mitgliedsgemeinden:
 01. Februar 2019       Bekanntmachungen der                    Ebermannstadt
 Jahrgang 42            Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt   Unterleinleiter

  FASCHING 2019
   Der Elferrat lädt ein
   > S. 14, 21 und 22
FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
2   Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
REDAKTIONSINFORMATIONEN                            VORWORT
Aus technischen und organisatorischen Grün-
den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar-     LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,
tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an:
mitteilungsblatt@ebermannstadt.de
                                                   in den Wintermonaten finden die jährlichen Dienstversammlungen unserer Feu-
NEU: Alle Informationen für die Rubriken           erwehren und die Jahreshauptversammlungen der Vereine im Stadtgebiet statt.
Vereine und Kirche senden Sie ab sofort
                                                   Anlass, auf die hervorragende Arbeit unserer ehrenamtlichen Retter im Jahr
bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de
                                                   2018 zurück zu blicken.
Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben
die Meinung der Verfasser wieder und müs-          Die Aufgaben der Feuerwehrleute sind vielfältig und anspruchsvoll. Ihre Bewäl-
sen nicht unbedingt mit der Auffassung der         tigung erfordert Wissen, Fortbildungsbereitschaft und Mut. Die 11 Feuerwehren
Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der            in unserem Stadtgebiet gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist.
eingesandten Manuskripte bleiben der Redak-        Diese beträgt 10 Minuten von der Absetzung des Notrufes bis zur tatsächlichen
tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand-
te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird
                                                   Ankunft vor Ort. Der überwiegende Teil ihrer Einsätze liegt im Bereich des Tech-
keine Haftung übernommen. Nachdruck ein-           nischen Hilfsdienstes. Hier ist das Spektrum vielfältig, von der Rettung von Men-
zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel-     schen und Tieren, der Beseitigung oder Bekämpfung von Gefahren für Mensch
lenangabe und mit Genehmigung der Redak-           und Umwelt, bis hin zur Unterstützung anderer Fachdienste. Einsätze wegen
tion gestattet.                                    Wetterfolgen gehören ebenfalls dazu. Durch das tatkräftige Handeln der Weh-
                                                   ren nach dem Herbststurm Fabienne konnten Straßen im Stadtgebiet rechtzei-
                                                   tig geräumt und so Personenschäden vermieden werden. Brandsicherheits-
                                                   wachen, z.B. bei unseren Johannisfeuern, sind ebenso Teile der Aufgaben wie
IMPRESSUM / MEDIADATEN                             das Absichern von Umzügen oder die Unterstützung von Veranstaltungen. Zu
                                                   den Kernaufgaben gehört natürlich der abwehrende Brandschutz. So wurde im
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt      August 2018 durch die sehr gute Zusammenarbeit unserer Wehren, auch mit
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt              Unterstützung zahlreicher Landwirte, ein Brand von 80 Heuballen auf der Hoch-
Franz-Dörrzapf-Straße 10
                                                   fläche von Neuses Poxstall rechtzeitig eingedämmt. Ein Übergreifen des Feuers
91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650                auf die anliegende Waldfläche konnte verhindert werden.

Redaktion
                                                   Im Namen unserer Bürgerinnen und Bürger möchte ich mich bei allen Aktiven
Andreas Kirchner                                   unserer Wehren, den Mitgliedern der Feuerwehrvereine, den Führungs-
Tel.: 09194 50680                                  dienstgraden in Stadt und Landkreis, aber auch bei allen weiteren Rettungs-
Alle Beiträge spätestens bis zum 20. des Monats,   kräften für Ihren ehrenamtlichen und selbstlosen Einsatz bedanken. Mein Dank
10 Uhr an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de       gilt auch den verständnisvollen Familienmitgliedern. Wenn Sie Lust haben, Teil
Layout
                                                   der starken Gemeinschaft „Feuerwehr“ zu werden, melden Sie sich bitte in der
Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH)           Verwaltung unter ordnungsamt@ebermannstadt.de oder wenden Sie sich di-
Tel.: 09191 9778713                                rekt an unsere Wehren. Jede und jeder Einzelne ist herzlich willkommen!
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                                                   Herzlichst
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monatlich in der 1. Woche des Monats               Bürgermeisterin
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                                                   INHALT
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FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT                                 PROBEALARMIERUNG DER SIRENEN
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                      Am Samstag, den 2. Februar findet in der Zeit von ca. 11.00 bis
                                                                   11.35 Uhr die nächste Probealarmierung der Sirenen im Land-
Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und
                                                                   kreis statt. Evtl. Störungen sind im Anschluss an die Alarmierung
möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter-
                                                                   dem Landratsamt Forchheim telefonisch mitzuteilen.
min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und
Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten.
Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per E-
                                                                     HINWEIS ZUR GRUNDSTEUER BEI EIGENTÜMER-
Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de.                         WECHSEL
Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da.                  Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn
Standesamt Ebermannstadt                                           des Kalenderjahres (01.01.) für das jeweilige Kalenderjahr
                                                                   festgesetzt (§ 9 Grundsteuergesetz - GrstG).
    SCHLIESSUNG RATHAUS                                            Die Grundsteuer ist also eine sogenannte Jahressteuer, d.h.
                                                                   die gesamte Jahresgrundsteuer ist von einem Steuerpflichti-
Das Rathaus Ebermannstadt ist am Faschingsdienstag, 5. März        gen zu leisten. Die Grundsteuer wird also nicht unterjährig
ab 11.00 Uhr geschlossen!                                          abgerechnet.
                                                                   Nach § 10 Abs. 1 GrstG ist derjenige Schuldner der Grundsteu-
    SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG                     er, in dessen Eigentum die Wohnung oder das Grundstück zu
                                                                   Beginn des Kalenderjahrs, also am 01.01. steht (Grundbuch-
Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Katastrophen-              eintragung). Maßgebend ist also nicht die im notariellen Ver-
und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1, Raum B 108:                   trag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind
• 13.02.2019, 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger Termin-         die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjah-
  absprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194 506 66)           res. Zumeist geht das Eigentum mit Zahlung der vollen
                                                                   Kaufpreissumme auf den Erwerber über.

    MÖCHTEN SIE WAHLHELFER SEIN?                                   Außerdem ist der Grundsteuermessbescheid des Finanz-
                                                                   amts Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer (§
Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt (Stadt Ebermann-         182 AO). Grundsteuerveranlagungen können also erst dann
stadt und Gemeinde Unterleinleiter) möchte allen Interessier-      auf den neuen Eigentümer umschrieben werden, wenn uns
ten die Möglichkeit bieten, aktiv an Wahlen (Europawahl,           der entsprechende Messbescheid des Finanzamts zugegan-
Bundestagswahl, Landtag- und Bezirkstagwahl, Bundestagswahl,       gen ist. Dort ist erfahrungsgemäß mit einer bis zu 12-monatigen
Volksentscheide) ehrenamtlich mitzuarbeiten.                       Bearbeitungszeit zu rechnen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überwachen ehrenamtlich die         Der bisherige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestim-
ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und helfen bei der            mungen (§§ 9, 10 und 17 Grundsteuergesetz) für die rechtzei-
Ausgabe und Auswertung der Stimmzettel. Die Wahlhelferinnen        tige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwort-
und Wahlhelfer müssen nicht den ganzen Tag vor Ort sein. Die       lich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er von der Ge-
Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 7.30 Uhr, in der Regel gibt es   meinde einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende
eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht. Bei Schlie-    der Steuerpflicht hervorgeht. Der neue Eigentümer kann von
ßung der Wahllokale müssen sich alle Helferinnen und Helfer in     der Gemeinde erst zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Grund-
ihrem jeweiligen Wahllokal einfinden, um die abgegebenen           steuer herangezogen werden.
Stimmzettel auszuzählen. Start bei der Briefwahlauszählung ist
                                                                   Da Erstattungen nur an den jeweiligen Steuerpflichtigen erfol-
in der Regel nachmittags um 16 Uhr. Die Wahlhelferinnen und
                                                                   gen können wird empfohlen, dass der bisherige Eigentümer
Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld.
                                                                   bis zum Ergehen eines Aufhebungsbescheides die
Zur reibungslosen Durchführung von Wahlen sind die Kommu-          Grundsteuerbeträge entrichtet. Eine bestehende Einzugser-
nen auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die          mächtigung sollte zur Vermeidung von Zahlungsrückständen
in den Wahllokalen mitwirken.                                      und Kosten nicht storniert werden; diese wird mit Ende der
                                                                   Zahlungspflicht sowieso hinfällig. Sind Beträge für ein Kalen-
Möchten Sie aktiv bei Wahlen mitwirken, können Sie sich
                                                                   derjahr entrichtet worden, für die nach der Mitteilung des Fi-
ab sofort an das Wahlamt bei der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                   nanzamts der neue Eigentümer heranzuziehen ist, werden die-
Ebermannstadt, Frau Geck im Erdgeschoss, Zimmer 007, per
                                                                   se selbstverständlich dem bisherigen Eigentümer von der Ge-
Telefon unter 09194/506-60 oder per E-Mail an
                                                                   meinde erstattet. Der Anteil des neuen Eigentümers an den
ordnungsamt@ebermannstadt.de wenden. Die bereits per-
                                                                   verbleibenden bezahlten Beträgen (= für das Jahr des
sönlich angeschriebenen Wahlhelfer müssen sich nicht
                                                                   Eigentumübergangs) sollte erst dann wie ggf. im notariellen
mehr melden!!
                                                                   Vertrag vereinbart vom bisherigen Eigentümer an den neuen
Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit sind,         Eigentümer in Rechnung gestellt werden.
dass die deutsche (bzw. bei der Europawahl eine europäische)
                                                                   Was bedeutet das konkret?
Staatsangehörigkeit vorliegt und das 18. Lebensjahr spätestens
am Wahltag vollendet wird. Sowie der Wohnsitz in der jeweili-      Zahlungen bitte bis zum Erhalt eines Änderungs-
gen Gemeinde.                                                      bescheides leisten und nicht stornieren! Beträge werden
                                                                   wie beschrieben ggf. zurückgebucht bzw. können vom
Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Interesse und Ihre      neuen Eigentümer eingefordert werden.
Mithilfe.
                                                                   Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wendler
Ihr Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt              (Tel. 09194/506-26, sigrun.wendler@ebermannstadt.de).

4   Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haus-
  Das Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule in             halten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt
  Ebermannstadt sucht schnellstmöglich                             für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1
                                                                   000 Haushalte zu befragen.
     EINE PÄDAGOGISCHE FACHKRAFT (M/W/D)                           Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren
  Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisherigen Tä-          ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kosten-
  tigkeiten und Berufserfahrungen, sowie den persönlichen          günstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch
  Voraussetzungen nach den Bestimmungen des TVöD in                die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamt-
  Teilzeit und vorerst auf ein Jahr befristet. Arbeitsort ist      bevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der
  das Schülerzentrum in Ebermannstadt.                             ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teil-
                                                                   nimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des
  Ihre Aufgaben
                                                                   Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar
  • Unterstützung der Schüler/innen bei der                        für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.
    Hausaufgabenbetreuung
                                                                   Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebun-
  • selbständige Gestaltung von spielerischen, sportlichen
                                                                   gen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die
    und kreativen Angeboten
                                                                   Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haus-
  Ihr Profil                                                       halten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis
  Sie verfügen über eine pädagogische Ausbildung als               des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegen-
  Kinderpfleger/in oder über eine mehrjährige Tätigkeit im         heit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzuneh-
  Bereich der Schülerbetreuung.                                    men, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst aus-
                                                                   zufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
  Ihre Bewerbung
                                                                   Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte,
  Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre            die im Laufe des Jahres 2019 eine Ankündigung zur
  aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 15.02.2019              Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungs-
  an den Schulverband Ebermannstadt, Frau Bäumler-Kohl-            beauftragten zu unterstützen.
  bauer, Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder
  gerne auch per E-Mail an bewerbung@ebermannstadt.de.
  Eine Rücksendung eingereichter Unterlagen kann nicht               BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DER
  erfolgen.                                                          VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT
  Bei Rückfragen ist Frau Trautner im Schülerzentrum (Mon-           ( LANDKREIS FORCHHEIM )
  tag bis Donnerstag von 11- 16 Uhr) unter 09194 795546
  erreichbar.
                                                                     FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019
                                                                   Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Eber-
                                                                   mannstadt wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schrei-
                                                                   ben vom 10.01.2019, Az. 2/21-9410, zur Kenntnis genommen.
  MIKROZENSUS 2019 IM JANUAR GESTARTET
                                                                   Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen
Interviewer bitten um Auskunft
                                                                   Bestandteile.
Auch im Jahr 2019 wird in Bayern wie im gesamten Bundesge-
                                                                   Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 10
biet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung
                                                                   Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis
bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mit-
                                                                   zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung
teilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei
                                                                   während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von
besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und        Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich
Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie     bekannt gemacht:
in diesem Jahr auch zu ihrer Krankenversicherung befragt. Für
                                                                                       Haushaltssatzung
den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem
                                                                         der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt
Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
                                                                                    - Landkreis Forchheim -
Im Jahr 2019 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesge-                        für das Haushaltsjahr 2019
biet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete
Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt.      Aufgrund des Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (
Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen       VGemO ) i.V. mit Art. 10 ff. KommZG und Art. 63 ff. der Gemein-
über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung,         deordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Eber-
insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mi-        mannstadt folgende Haushaltssatzung:
krozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zur Krankenversi-                                        §1
cherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Kranken-
versicherung nach Kassenart werden auch die Art des Kran-          Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts-
kenversicherungs-verhältnisses und der zusätzliche private         jahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikro-           im Verwaltungshaushalt
zensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahl-           in den Einnahmen und Ausgaben mit           1.680.600,00 Euro
reiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb
für alle Bürger von großer Bedeutung.                              im Vermögenshaushalt
                                                                   in den Einnahmen und Ausgaben mit               40.600,00 Euro
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, fin-
den die Mikrozensus-befragungen ganzjährig von Januar bis          ab.

                                                                                                       Mitteilungsblatt   l   Februar 2019   5
FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
§2                                                           §5
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-                       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis-
förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.                                tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
                                          §3                                                    280.000,00 Euro
                                                                          festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wer-
                                                                                                       §6
den in Höhe von 0,00 € festgesetzt.
                                                                          Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
                                          §4
                                                                          Ebermannstadt, den 28.11.2018
1) Die Verwaltungsumlage und Investitionsumlage wird
nach der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden be-                         Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt
rechnet.                                                                  Meyer Christiane, 1. Vorsitzende
                                                                          Beschluss VG-Versammlung vom 27.11.2018
2) Die für die Berechnung der Verwaltungs- und
                                                                          genehmigungsfrei
Investitionsumlage maßgebende Einwohnerzahl nach
dem Stand vom 30.06.2017 wird
                                                                            BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DES
für Ebermannstadt                     auf           6.894 Einwohner
für Unterleinleiter                   auf           1.247 Einwohner
                                                                            SCHULVERBANDES EBERMANNSTADT ( LANDKREIS
insgesamt                             auf           8.141 Einwohner         FORCHHEIM ) FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019
festgesetzt.                                                              Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt
                                                                          wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom
3) Verwaltungsumlage                                                      10.01.2019, Az. 2/21-9410, zur Kenntnis genommen.
a) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten                  Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen
Bedarfs ( Umlage-Soll ) zur Finanzierung von Ausgaben im                  Bestandteile.
Verwaltungshaushalt wird auf
                                                                          Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9
                               1.360.700,00 Euro                          BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis
festgesetzt.                                                              zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushalts-
                                                                          satzung während der allgemeinen Geschäftsstunden öffent-
b) Die Verwaltungsumlage wird somit je Einwohner auf                      lich auf.
                                   167,14 Euro
                                                                          Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich
festgesetzt.
                                                                          bekannt gemacht:
c) Die Verwaltungsumlage wird somit wie folgt festgesetzt:                                     Haushaltssatzung
                                                                                                      des
für Ebermannstadt
                                                                                            - Landkreis Forchheim -
bei 6.894 Einwohnern               x 167,14 Euro = 1.152.263,16 Euro
                                                                                          für das Haushaltsjahr 2019
für Unterleinleiter
bei 1.247 Einwohnern x 167,14 Euro =                    208.423,58 Euro   Aufgrund des Art. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 41 KommZG und Art.
abzgl. Gutschrift von 5.000,00 Euro =                   203.423,58 Euro   63ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband
                                                                          Ebermannstadt folgende Haushaltssatzung:
Gesamtumlage
8.141 Einwohner                                     = 1.355.686,74 Euro                                §1

4. Investitionsumlage                                                     Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts-
                                                                          jahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
a) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten
Bedarfs ( Umlage-Soll ) zur Finanzierung von Ausgaben im                  im Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt wird auf                                                in den Einnahmen und Ausgaben mit        2.844.600,00 Euro

                                    0,00 Euro                             im Vermögenshaushalt
festgesetzt.                                                              in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.496.400,00 Euro
                                                                          ab.
b) Die Investitionsumlage wird somit je Einwohner auf                                                  §2
                                    0,00 Euro
festgesetzt.                                                              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
                                                                          und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf       0,00
c) Die Investitionsumlage wird somit wie folgt festgesetzt:               Euro festgesetzt.
                                                                                                    §3
für Ebermannstadt
bei 6.894 Einwohnern                  x     0,00 Euro   =     0,00 Euro   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
                                                                          auf 359.500,00 Euro festgesetzt.
für Unterleinleiter
bei 1.247 Einwohnern                  x     0,00 Euro   =     0,00 Euro                                §4

Gesamtumlage                                                              1) Schulverbandsumlage ( Grund- und Mittelschule )
8.141 Einwohner                                         =     0,00 Euro   A) Festsetzung der Verwaltungsumlage

6   Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
Umlegung nach der Schülerzahl:                                  Die für die Berechnung der Umlage für die Mittagsbetreuung
                                                                maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Be-
darfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im                                 01. Oktober 2018
Verwaltungshaushalt wird auf
                                                                wird auf
                     1.770.800,00 Euro                                                  103 Schüler
festgesetzt.                                                    festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbands-       Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler auf
schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
                                                                                        732,04 Euro
Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgeben-        festgesetzt.
de Schülerzahl nach dem Stand vom
                                                                B) Festsetzung der Investitionsumlage
                     01. Oktober 2018
wird auf                                                        Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
                   509 Verbandsschüler
festgesetzt.
                                                                4) Umlage Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991)
Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf
                                                                A) Festsetzung der Verwaltungsumlage
                       3.478,98 Euro
festgesetzt.                                                    Umlegung nach der Schülerzahl:

B) Festsetzung der Investitionsumlage                           Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Be-
                                                                darfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unter-
Umlegung nach Schülerzahl:                                      abschnittes 2991 wird auf
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Be-                              46.300,00 Euro
darfs ( Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im           festgesetzt.
Vermögenshaushalt wird auf
                                                                Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten
                         0,00 Euro                              Schüler in der Ganztagsbetreuung auf die Mitglieder des Schul-
festgesetzt.                                                    verbandes umgelegt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbands-       Die für die Berechnung der Umlage für die Ganztagsbetreuung
schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.         maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom
Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgeben-                             01. Oktober 2018
de Schülerzahl nach dem Stand
                                                                wird auf
                     01. Oktober 2018                                                    42 Schüler
wird auf
                   509 Verbandsschüler                          festgesetzt.
festgesetzt.                                                    Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler auf
Die Investitionsumlage wird somit je Verbandsschüler auf                               1.102,38 Euro
                         0,00 Euro                              festgesetzt.
festgesetzt.
                                                                B) Festsetzung der Investitionsumlage
2) Umlage Musikschule Ebermannstadt (Unterabschnitt             Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
2922)
                                                                                             §5
Seit dem Haushaltsjahr 2012 wird für die Musikschule keine
eigene Umlage festgesetzt.                                      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis-
                                                                tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
Der Unterabschnitt 2922 ist kostendeckend zu führen.
                                                                                      470.000,00 Euro
                                                                festgesetzt.
3) Umlage Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2990)
                                                                Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist
A) Festsetzung der Verwaltungsumlage                            berechtigt, den Kassenkredit für den Schulverband aufzuneh-
Umlegung nur auf die Stadt Ebermannstadt                        men.
                                                                                             §6
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Be-
darfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unter-    Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
abschnittes 2990 wird auf                                       Ebermannstadt, den 29.11.2018
                      75.400,00 Euro                            Schulverband Ebermannstadt
festgesetzt.                                                    Meyer Christiane, 1. Vorsitzende
Der ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten
Schüler in der Mittagsbetreuung auf die Mitglieder des Schul-   Beschluss Schulverbandsausschuss vom 28.11.2018
verbandes umgelegt.                                             genehmigungsfrei

                                                                                                   Mitteilungsblatt   l   Februar 2019   7
FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
8   Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
Mitteilungsblatt   l   Februar 2019   9
FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
10   Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
Mitteilungsblatt   l   Februar 2019   11
12   Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
Mitteilungsblatt   l   Februar 2019   13
SITZUNGSDIENST                                               verpflichtungen auf eines der bekannten Konten der
                                                                  Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zu überweisen.
• 18.02., 17.00 Uhr, Stadtrat
• 25.02., 17.00 Uhr, Entwicklungs- u. Bauausschuss                Nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschrift-/Bankabbuchungs-
                                                                  verfahrens. Erforderliche Formulare liegen bei der Kasse der
Wegen Verlängerung der Ladungsfrist bitten wir die Baupläne       VG Ebermannstadt auf bzw. können unter www.ebermannstadt.de
mindestens 14 Tage vor einer Entwicklungs- und Bauaus-            -> Rathaus & Bürgerservice -> eDienste/Formularservice ->
schusssitzung im Rathaus einzureichen, da nur so eine Behand-     Formulare heruntergeladen werden.
lung gewährleistet werden kann.
                                                                  Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren und ggf. Säumnis-
Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie          zuschläge an.
auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger-
service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem

     SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN
     (JEDEN 3. FREITAG IM MONAT, 9-11 UHR, RATHAUS)
Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig
– Bürgernähe soll keine Floskel bleiben.
Daher lade ich Sie ganz herzlich zu meiner nächsten Sprech-
stunde am 15.02.2019 ins Rathaus ein.
Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen. Sofern Sie
jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurzfristig ein Ge-
spräch mit mir wünschen, können Sie selbstverständlich auch         FAIRTRADE-TOWN EBERMANNSTADT
einen Termin unter der Tel. 09194 50611 vereinbaren. Sie
                                                                  Ansprechpartnerin: Katharina Kurth-Lipfert,
haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese rich-
                                                                  katharina.lipfert@ebermannstadt.de
ten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich
werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen.                      Erstes Treffen der Steuerungsgruppe Fairtrade-Town
                                                                  EBS 2019
Ich freue mich auf Ihr Kommen!
                                                                  Erstmals 2019 trifft sich die Steuerungsgruppe Fairtrade-Town
Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin
                                                                  Ebermannstat. Das Treffen findet am 27. Februar, 18.00 im
                                                                  Büro für Jugendarbeit (Marktplatz 18) statt. Interessierte, die
     STRASSENREINIGUNG                                            sich der Steuerungsgruppe anschließen möchten sind herzlich
                                                                  Willkommen.
Nach der Verordnung der Stadt Ebermannstadt über die Rein-
haltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Siche-     Die Steuerungsgruppe koordiniert die Aktivitäten vor Ort, ist
rung der Gehbahnen im Winter haben die Anlieger an öffentli-      die treibende Kraft und dient der Vernetzung innerhalb der
chen Straßen und Gehwegen an den Werktagen vor Sonn- und          Stadt. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind Personen aus
Feiertagen die Gehsteige und Fahrbahnen bis zur Mitte des         den Bereichen Städtische Verwaltung/Politik, (Einzel-) Handel
Straßenkörpers mit folgenden Ausnahmen zu reinigen:               und/oder Gastronomie sowie der Zivilgesellschaft.
Ortsdurchfahrt B 470, Ortsdurchfahrt St 2260 (Pretzfelder Stra-   Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter
ße, Bahnhofstraße, Kirchenplatz, Breitenbacher Straße und         oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das
Eschlipper Talstraße), Ortsdurchfahrt der St 2685 in Kanndorf     Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter-
und Moggast und Ortsdurchfahrt der St 2187 in Gasseldorf.         stützen? Dann wenden Sie sich an Katharina Kurth-Lipfert
                                                                  (Ansprechpartnerin Fairtrade Town Ebermannstadt) oder
Im Winter sind die Gehbahnen während der üblichen Verkehrs-       Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter).
zeit von 6:45 bis 20:00 Uhr von den Anliegern in sicherem Zu-
stand zu erhalten, indem sie soweit wie möglich von Schnee        Katharina.lipfert@ebermannstadt.de
und Eis freizumachen und zu streuen sind.                         christian.kiehr@ebermannstadt.de
Wir bitten, diese Vorschriften im Interesse der Sauberkeit und
Verkehrssicherheit zu beachten!                                     ELFERRAT EBERMANNSTADT
                                                                  Kontakt und Info: Roland Hofmann, 09194 725444
     ZAHLUNGSTERMINE BEI DER KASSE DER                            Webseite: www.elferrat.ebermannstadt.de
     VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT                        Veranstaltungen des Elferrates:
Am 15. Februar 2019 werden folgende Zahlungen fällig:             • 02.02. Großer EBSer Faschingsball, Stadthalle EBS, Ein-
                                                                    lass 18:30 Uhr, Beginn 19:30 Uhr
• Grundsteuer I/2019                                              • 09.02. Jugendfasching
• Gewerbesteuervorauszahlung I/2019                               • 23.02. Kinderfasching, Aula Volksschule EBS
Die zu zahlenden Beträge sind den Zahlungspflichtigen bekannt!    • 03.03. Faschingsumzug

Zahlungshinweis:                                                  Damit in unserer Stadt wieder ein tolles und buntes Faschings-
                                                                  treiben möglich ist, bitten wir um rege Teilnahme aller großen
Es wird empfohlen, aus Gründen des Abbaus im Barzahlungs-         und kleinen Faschingsbegeisterten an unseren Veranstaltun-
verkehr, die laufenden Fälligkeiten und sonstige Zahlungs-        gen und unserem Faschingsumzug 2019.

14    Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V.                          Hierzu geht an alle Jagdgenossen herzliche Einladung.

Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de                            Tagesordnung:
www.facebook.com/FlorianEbermannstadt                               1. Begrüßung und Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers
                                                                    2. Bericht des Schriftführers
 Feuerwehr Aktiver Dienst                                           3. Kassenbericht
                                                                    4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
Kontakt und Info: Tobias Theiler, 1. Kommandant
                                                                    5. Verlängerung des Jagdpachtvertrages
E-Mail: kommandant@feuerwehr-ebermannstadt.de
                                                                    6. Verwendung des Jagdpachterlöses
Vorschau für März:                                                  7. Sonstiges
Fr 01.03. 19 Uhr Übung: Unterweisung der Unfallverhütungs-          gez. Müller, Jagdvorsteher
vorschriften, jährliche Pflichtveranstaltung für alle. Es werden
auch die Übungspläne und Veranstaltungen für 2019 vorgestellt.
                                                                      JAGDGENOSSENSCHAFT NEUSES-POXSTALL
  HEIMATMUSEUM                                                      Einladung zur ordentlichen nichtöffentlichen Jagd-
                                                                    genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Neu-
Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055                    ses–Poxstall am Freitag, den 22. Februar 2019, Beginn 18:30
E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de                               Uhr im Gemeinschaftsraum der Feuerwehr Neuses - Poxstall.
Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de
                                                                    Tagesordnung:
Nachruf: Der Museumsbeirat trauert um ihre Kollegin Maria           1. Begrüßung
Greif, die am 13. Januar verstorben ist. Wir wussten von ihrer      2. Totengedenken
schweren Erkrankung, hofften aber, sie könne sie überwinden.        3. Bericht des 1. Vorsitzenden
Das Schicksal hat es anders entschieden. Mit Maria Greif verliert   4. Bericht des Kassenwartes
der Museumsbeirat eine äußerst zuverlässiges und kollegiales        5. Bericht der Kassenprüfer
Mitglied. Wir werden Maria ein ehrendes Gedenken bewahren.          6. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassenwartes für
Das Heimatmuseum ist noch bis März in der Winterpause,                 das abgelaufene Jagdjahr
trotzdem sind gesonderte Führungen durch die Daueraus-              7. Verwendung des Jagdpachterlöses
stellung für Schulen und Gruppen nach Vereinbarung über             8. Bericht der Jagdpächter zur jagdlichen Situation
das städtische Verkehrsamt möglich: Tel.: 09194/50640.              9. Wünsche und Anträge

VORSCHAU: Am Mittwoch, 20. Februar 2019, findet um 17:00            gez. Christian Dorn 1. Vorstand
die 64. Sitzung des Museumsbeirats im Rathaussaal statt.
Interessierte sind herzlich als Gast oder auch Teilnehmer ein-        STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT
geladen. Neben einer Rückschau auf das verflossene Jahr wird
das Programm für 2019 festgelegt und Aufsichten vergeben.           Hasenbergzentrum, Feuersteinstraße 11, Ebermannstadt
Der Museumsbeirat freut sich über jeden, der sich ehrenamt-         Öffnungszeiten:   Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr,
lich für unser Museum engagiert. Eine Aufsicht im Museum                              Do. 15.00-18.00 Uhr
z.B. umfasst zwei bis drei Stunden am Nachmittag. Der               Was gibt es Neues in der Stadtbücherei?
Museumsbeirat besteht seit 1992. Damit er weiter fortbeste-
hen kann, sind wir auf die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bür-      Auch im Februar lohnt es sich, die Bücherei zu besuchen. Es
ger angewiesen. Weitere Informationen erhalten sie bei der          wartet gute und aktuelle Literatur aller Genres auf Sie – beach-
Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 506 62.                     ten Sie hierzu unser Regal mit den Neuerscheinungen!

DIE NEUE SAISON beginnt am Sonntag, 10. März 2019, 14:00 Uhr,       Auch wer interessante Sachbücher sucht, wird fündig – es sind
mit der Eröffnung der 44. Sonderausstellung unter dem Titel:        neue Bücher zu den unterschiedlichsten Themen verfügbar. Be-
                                                                    achten Sie auch unsere Ausstellungen zu den Themen „Fasten-
Oberfränkische Malertage auf Wanderschaft.                          zeit“, „Konfirmation, Kommunion & Firmung“ sowie „Gesundheit“.
Sie zeigt Werke von elf oberfränkischen Malerinnen und Ma-          Schon jetzt möchten wir Sie über unsere Öffnungszeiten in der
lern, die dann selbst vom 25. bis 28. April, also in den Oster-     Faschingswoche Anfang März informieren: Am Faschingsdiens-
ferien, in Ebermannstadt kreativ und vor Ort malen werden.          tag, den 05.03.2019, bleibt die Bücherei geschlossen. Am Don-
Ihre Arbeiten zeigen sie anschließend in einer großen Ausstel-      nerstag, den 07.03.2019, findet die Ausleihe wie gewohnt statt.
lung an drei Orten: im neuen Familienzentrum am Hasenberg
(hier wird auch die Vernissage stattfinden), im Heimatmuse-         Das Team der Stadtbücherei St. Nikolaus freut sich auf Ihren
um und im Rathaus. Unsere Stadt wird von etwa 20 Künstlern          Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen!
aus vielfältigen Perspektiven, unterschiedlichen Stilrichtungen
und variierenden Maltechniken dargestellt werden. In einer            SPORTLEREHRUNGEN
derartig umfassenden Ausstellung hat sich Ebermannstadt
bisher noch nicht präsentiert. Deshalb erwartet den Besucher        Die Stadt Ebermannstadt beabsichtigt auch heuer wieder, er-
ein illustratives Porträt unserer Heimatstadt.                      folgreiche Sportler und Sportlerinnen des vergangenen Jahres
                                                                    2018 zu ehren, die z.B. ober- oder mittelfränkische Meister/
                                                                    innen wurden oder sich auch sonst auf bayerischer Ebene an
  JAGDGENOSSENSCHAFT BURGGAILLENREUTH                               der Spitze behauptet haben.
Am Freitag, den 15.02.2019 findet um 19.00 Uhr im Gast-             Bei den Einzel- und Mannschafts-sportarten wird dazu
haus Wölfel, Windischgaillenreuth eine nicht öffentliche            mindestens der Titel eines Bezirksmeisters gefordert.
Jagdgenossenschaftsversammlung statt.                               Ranglistenturniere zählen nicht.

                                                                                                      Mitteilungsblatt   l   Februar 2019   15
Die Vereine/Trainer/Trainerinnen werden gebeten, ihre Mel-
dungen bis spätestens Freitag, 22. Februar 2019 beim Haupt-
amt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt per E-Mail
an ordnungsamt@ebermannstadt.de einzureichen.
Die Ehrung erfolgt am Donnerstag, 14. März 2019 um 18.30
Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Ebermannstadt.

     STÄDTEPARTNERSCHAFT
     EBERMANNSTADT - CHANTONNAY
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, liebe Ebermannstädter,
im Jahr 2020 begehen wir das 50-jährige Bestehen unserer
Städtepartnerschaft mit Chantonnay.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in den nahezu fünf
Dekaden engagiert in unsere Städtepartnerschaft eingebracht.
                                                                         Verkehrsbehinderungen beim Faschingsumzug
Sie taten dies in offizieller Funktion als Bürgermeister, als Mit-
glieder des Stadtrats, als Verantwortungsträger in Vereinen,             Für die Dauer des Faschingsumzuges (13 bis 16 Uhr) ist die
als Ehrenamtliche, als Gastgeber bei den Miniolympiaden, als             Hauptstraße ab der Einmündung von der Staatsstraße 2260,
Lehrkräfte und Teilnehmer an den zahlreichen Schüleraustau-              Kirchplatz, bis zum Marktplatz für den gesamten Verkehr
schen und in erster Linie natürlich als sportlich und musika-            gesperrt und ein beidseitiges absolutes Halteverbot ange-
lisch aktiv Mitwirkende an den zahlreichen Miniolympiaden.               ordnet.
Da ein 50-jähriges Jubiläum auch zum Rückblick einlädt,                  Die Parkplätze im Bereich des Hotels Schwanenbräu werden
bitte ich Sie, persönliche Erinnerungen, Erlebnisse und                  gesperrt.
Anekdoten im Zusammenhang mit der Städtepartner-
schaft zu Papier zu bringen. Vielleicht besitzen Sie auch
aussagekräftige Bilder. Wir möchten diese Beiträge, ihr                  AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Einverständnis vorausgesetzt, zeitnah auf der Webseite                   DER STADT EBERMANNSTADT
der Stadt Ebermannstadt veröffentlichen.
Bitte schicken Sie die Beiträge an folgende Mailadresse:                   BAULEITPLANVERFAHREN
freundeskreis@ebermannstadt.de oder senden Sie diese in                    BEBAUUNGSPLAN „SONDERGEBIET WIESENGRUND“
Papierform an das Rathaus zu Händen von Herrn Lies.
                                                                         Bekanntgabe
Wir freuen uns über Ihre positive Reaktion und bedanken uns
                                                                         der Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung
im Voraus.
                                                                         gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ihre Christiane Meyer                  Ihre Katja Metschnabl
1. Bürgermeisterin                     Vorsitzende des Freundeskreises   In der Sitzung des Entwicklungs- und Bauausschusses der Stadt
                                                                         Ebermannstadt vom 21.01.2019 wurde der Planentwurf des
                                                                         Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Wie-
                                                                         sengrund“, in der Fassung vom 21.01.2019, gebilligt und die
                                                                         formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                         im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die formelle Be-
                                                                         teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
                                                                         lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
                                                                         Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planung
                                                                         Auf den Flurstücken 202, 203, 204, 205 und 206 der Gemar-
                                                                         kung Niedermirsberg befindet sich ein Gewerbebetrieb. In den
                                                                         Jahren zuvor konnte dieser als landwirtschaftlicher Betrieb ein-
                                                                         geordnet werden. Im Laufe der Jahre vergrößerte sich das Un-
                                                                         ternehmen und plant nun eine bauliche Erweiterung des
                                                                         Firmengebäudes. 2018 konnte aufgrund dieser Entwicklungen
                                                                         dem Unternehmen die landwirtschaftliche Privilegierung nicht
                                                                         mehr ausgestellt werden. Um den geänderten Bedingungen
     FASCHINGSUMZUG AM 03.03.2019                                        zu begegnen und den Erhalt sowie die zukünftige Entwicklung
                                                                         des Betriebs am Standort zu sichern muss Baurecht geschaf-
Auch in diesem Jahr wird es am Sonntag, 03.03.2019 wieder                fen werden.
einen Faschingsumzug in EBS geben. Die Stadt bittet um zahl-
                                                                         Das Plangebiet (siehe zuvor genannte Flurstücke) ist im rechts-
reiche Teilnahme aller Vereine, Stammtische, Kindergärten o.ä.
                                                                         kräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Ebermannstadt als
und sonstigen großen und kleinen Faschingsbegeisterten!
                                                                         Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es handelt sich um
Teilnahmemeldungen sind zunächst mit Angabe eines                        eine sogenannte Außenbereichsfläche nach § 35 BauGB. Um
Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten an das Ordnungs-                eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten
amt, Herr Männlein, Tel. 506-61, Mail: ordnungsamt@eberm                 und die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen zu schaf-
annstadt.de bis 08.02.2019 durchzugeben!                                 fen ist die Durchführung einer Bauleitplanung notwendig.

16    Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
Planungsrechtliches Verfahren                                  Über den Inhalt der Bebauungsplanung, die mit der Planung
Aufgestellt wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit       verfolgten Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir-
integriertem Grünordnungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch         kungen kann Auskunft verlangt werden. Für Auskünfte steht
(BauGB).                                                       Ihnen Herr Ebert (Zimmer 112) zur Verfügung.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und   Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können wäh-
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) wird eine Umweltprüfung durch-      rend der Auslegungsfrist entweder schriftlich gegenüber der Stadt
geführt. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen    Ebermannstadt oder während der allgemeinen Öffnungszeiten
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht        zur Niederschrift im Rathaus Ebermannstadt abgegeben
beschrieben und bewertet.                                      werden.

Gemäß § 11 BauNVO wird ein „Sonstiges Sondergebiet (Zweck-     Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
bestimmung Betrieb zur Verarbeitung von Obst und Obst-         Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
veredelung)“ ausgewiesen.                                      Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungs-
                                                               gerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der
Das Bebauungsplangebiet ist wie folgt umgrenzt:                einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die
• Im Norden - grenzt die öffentliche Verkehrsfläche „Wiesen-   den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die
  grundstraße“ an                                              sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet gel-
• Im Nord-Osten – grenzt eine private Obstbaumwiese an         tend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
• Im Osten – grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an
                                                               Stadt Ebermannstadt, den 22.01.2019
• Im Süden – grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an
                                                               gez. Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin
• Im Westen – grenzt die öffentliche Verkehrsfläche „Wiesen-
  grundstraße“ an
Folgende Grundstücke der Gemarkung Niedermirsberg liegen
innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans:
• Flurnummern gänzlich: 202, 203, 204, 205 und 206
                                                                 SITZUNGSDIENST
Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung
Der Planentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Wiesen-       Die nächste Gemeinderatssitzung im Rathaus in Unterleinleiter
grund“ einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und    findet statt am:
der hydraulischen Überprüfung / Berechnung liegen gemäß §      • Do., 28.02., 19.30 Uhr
3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom Montag, den 11.02.2019 bis
einschließlich Mittwoch, den 13.03.2019 im Rathaus der Stadt   Wir bitten, Baupläne mindestens 14 Tage vor einer Gemein-
Ebermannstadt, Zimmer Nr. 112, im 1. Stock, Franz-Dörrzapft-   deratssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder VG Ebermann-
Straße 10 in 91320 Ebermannstadt, während der allgemeinen      stadt einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung
Öffnungszeiten                                                 durch den Gemeinderat gewährleistet ist.
Montag              08:00 – 12:00 Uhr                          Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie
Dienstag            08:00 – 12:00 Uhr                          auf www.unterleinleiter.de
                    14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch            08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag          12:30 – 18:00 Uhr
                                                                 EINLADUNG AN ALLE SENIOREN
Freitag             08:00 – 12:00 Uhr                          Die Senioren in Unterleinleiter und Dürrbrunn treffen sich
öffentlich zur Einsichtnahme aus.                              vierzehntägig zum Seniorennachmittag im Sportheim Unter-
                                                               leinleiter am Mi, 13. und Mi, 27.02.2019 um 15.00 Uhr mit
                                                               Kaffee und Kuchen und anschließendem Spielenachmittag.
                                                               Es sind alle Senioren recht herzlich eingeladen, daran teilzu-
                                                               nehmen. Es werden immer wieder neue Mitspieler bzw. Ge-
                                                               sprächspartner gesucht.
                                                               Ingeborg Krämer (Seniorenbeauftragte)

                                                                 LADARER DORFLADEN - DORFLADEN LIEFERSERVICE
                                                               Startschuss: 22.01.2019
                                                               Umfang:     Gemeindegebiet Unterleinleiter und Dürrbrunn
                                                               Für wen:    für Kunden, die aufgrund eingeschränkter Mobi-
                                                                           lität ihren Einkauf nur schwer selbst erledigen
                                                                           können
                                                               Kosten:     kostenfrei
                                                               Und so funktionierts:
                                                               1. Einkaufsliste erstellen
                                                               2. Einkaufsliste übermitteln: jeweils Dienstag und Freitag
                                                                  von 9.00 bis 13.00 Uhr unter 0151 55715764
                                                               3. Zustellung der Einkäufe am Nachmittag des selben Tages
Ausschnitt Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Wiesengrund“        inklusive Bezahlung der Waren

                                                                                                  Mitteilungsblatt   l   Februar 2019   17
FREIWILLIGE FEUERWEHR DÜRRBRUNN
       STELLENAUSSCHREIBUNG                                   Am Freitag, den 08.02.2019 findet im Feuerwehrhaus in Dürr-
                                                              brunn um 19.30 Uhr die Dienst- und Generalversammlung statt.
     Die Gemeinde Unterleinleiter
     (1.242 Einwohner) im Landkreis Forchheim                 Tagesordnung:
     sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:                     1. Eröffnung und Begrüßung, Informationen Bürgermeister
                                                              2. Tätigkeitsbericht des Kommandanten
                                                              3. Bericht des Jugendwartes
           EINE/N BAUHOFMITARBEITER/IN (M/W/D)                4. Neuwahlen 1. und 2. Kommandant
     Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisheri-        5. Grußworte
     gen Tätigkeit und Berufserfahrung sowie den per-         6. Wünsche und Anträge
     sönlichen Voraussetzungen nach den Bestimmun-            gez. G. Riediger, 1 Bürgermeister
     gen des TVöD in Vollzeit als Krankheitsvertretung
     bis voraussichtlich mindestens 31.12.2019.               Im Anschluss an die Dienstversammlung findet die General-
                                                              versammlung statt.
     Ihre Aufgabenschwerpunkte
                                                              Tagesordnung:
     Das Aufgabengebiet umfasst primär die Aufgaben-
                                                              1. Begrüßung und Gedenken an verstorbene Kameraden
     bereiche:
                                                              2. Bericht des Vorsitzenden
     • Instandhaltung und Sanierung von Straßen, We-          3. Kassenbericht
       gen und öffentlichen Verkehrsflächen                   4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
     • Wartung, Pflege und Unterhaltung gemeindlicher         5. Änderung der Satzung FF Dürrbrunn
       Einrichtungen                                          6. Wünsche und Anträge
     • Winterdienst                                           gez. Marco Götz, 1 Vorsitzender
     • Unterstützung von gemeindlichen Veranstaltun-          gez. Dominik Schick, 2. Kommandant
       gen
     Daneben erfolgt bei Bedarf der Einsatz im gesam-
     ten Aufgabenspektrum des gemeindlichen Bauho-
     fes.
     Ihr Profil
                                                                TERMINE DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG, ENERGIE
     • eine dreijährige Berufsausbildung in einem hand-         UND KLIMA DES LANDKREISES FORCHHEIM
       werklichen Beruf
                                                              Energiesprechstunde am 18. Februar 2019 im Landratsamt
     • Führerschein der Klassen B/BE (C/CE wünschens-
       wert)                                                  Das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim
                                                              lädt am Montag, 18. Februar 2019 zwischen 13.00 und 18.00
     • Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben
                                                              Uhr zur kostenfreien Energieberatung in das Landratsamt
       unseres Bauhofes, vielseitiges technisches so-
                                                              Forchheim, Am Streckerplatz 3 in Forchheim ein.
       wie handwerkliches Geschick und Interesse; si-
       chere und fundierte Kenntnisse im Umgang mit           Bei diesem Beratungsangebot können sich Hauseigentümer
       Maschinen, Werkzeugen usw.                             und Bauherrn individuell und neutral über energieeffizientes
                                                              Bauen und Sanieren (Dämmung, Fenster, Heizung), moderne
     • Teamfähigkeit, aber auch ein hohes Maß an ei-
                                                              Anlagentechniken und die Nutzung Erneuerbarer Energien
       genverantwortlicher und selbstständiger Ar-
                                                              (Solarthermie, Photovoltaik, usw.) informieren. Durch entspre-
       beitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit,
                                                              chende Maßnahmen lassen sich die Energiekosten deutlich
       Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungs-
                                                              senken und der Wohnkomfort verbessern.
       bereitschaft.
                                                              Für die jeweils ca. 45-minütigen Einzelgespräche ist eine
     • Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch
                                                              Anmeldung unbedingt erforderlich; bitte vereinbaren Sie
       außerhalb üblicher Arbeitszeiten (Ruf- und Be-
                                                              einen Beratungstermin beim Büro Energie und Klima des
       reitschaftsdienste).
                                                              Landkreises Forchheim, Tel. 09191 86-1025.
     Ihre Bewerbung
                                                              Weitere Informationen: www.lra-fo.de/klima
     Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden
                                                              Vortrag: Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Wel-
     Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis
                                                              che Dämmung passt zu unserem Haus?
     spätestens 28. Februar 2019 an die VG Eber-
     mannstadt, Andreas Kirchner, Franz-Dörrzapf-             Termin / Ort: Donnerstag, 14.02.2019, 19.30 Uhr,
     Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder gerne auch                           Ebermannstadt, Gasthof Resengörg, Hauptstr. 36
     per E-Mail an bewerbung@ebermannstadt.de.
                                                              Beratungen zur Existenzgründung, -sicherung und Unter-
     Eine Rücksendung eingereichter Unterlagen
                                                              nehmensnachfolge durch die IHK für Oberfranken gemeinsam
     kann nicht erfolgen.
                                                              mit den Wirtschaftsexperten der Aktivsenioren Bayern e. V.
     Für Auskünfte steht Ihnen Andreas Kirchner, Tel.
                                                              Termin / Ort: Donnerstag, 14. Februar 2019, ab 09.00 Uhr,
     09194-50680 gerne zur Verfügung.
                                                                            Landratsamt Dienststelle Ebermannstadt, Zim-
                                                                            mer B108, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt

18    Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
Termin / Ort: Donnerstag, 28. Februar 2019, ab 09.00 Uhr,
              Landratsamt, Gebäude A, Zimmer 047,
              Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Informationen: Die Beratungen sind kostenfrei.
            Terminvergabe jeweils bis 15:00 Uhr.
                                                                   ÖKUMENISCHE KIRCHENNACHRICHTEN
                                                                   UNTERLEINLEITER
Ihre Daten werden nur zum Zwecke der Terminvereinbarung
erhoben und weiterverarbeitet!                                   Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
                                                                 Kontakt und Info: Peter Herbert, 09194 328
Anmeldung: Vorherige Anmeldung erforderlich bei der Wirt-
                                                                 E-Mail: pfarramt.unterleinleiter@elkb.de
           schaftsförderung unter Tel. 09191 86-1021 oder
           E-Mail an: Wifoe@Lra-Fo.de. Anmeldeschluss            Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul
           jeweils Dienstag 16:00 Uhr. Änderungen vorbe-         Kontakt und Info: 09194 9521
           halten!
                                                                 Weltgebetstag
19. Ausbildungsmesse im Landkreis Forchheim                      In über 120 Ländern organisieren und gestalten Frauen jedes
„Schule – was dann?“                                             Jahr den Weltgebetstag. Dieses Jahr: Slowenien. Thema:
Termin / Ort: Samstag, 16. März 2019, 10:00 bis 14:00 Uhr,       „Kommt alles ist bereit“. Auch wir, Frauen aus beiden Kon-
              Berufliches Schulzentrum Forchheim,                fessionen haben einen Gottesdienst vorbereitet und möchten
              Fritz-Hoffmann-Str. 3, 91301 Forchheim             Sie Alle: Frauen, Männer und Jugendliche recht herzlich dazu
                                                                 einladen.
Informationen: unter www.berufsinfomesse-forchheim.de
                                                                 Freitag, den 1. März 2019 um 19.00 Uhr in der Katholischen
Energie- & Immobilienmesse im Landkreis Forchheim                Kirche St. Peter und Paul. Im Anschluss sind Alle zu kulinarischen
Termin / Ort: Sonntag, 24. März 2019, 10:00 bis 17:00 Uhr,       Köstlichkeiten ins evangelische Gemeindehaus eingeladen.
              Hauptstelle der Sparkasse Forchheim,
              Klosterstr. 14, 91301 Forchheim                      KATHOLISCHER FRAUENBUND UNTERLEINLEITER
                                                                 Herzliche Einladung zum Vortrag: „Pfiffige Senioren“, „Ge-
  BAYERISCHER BAUERNVERBAND FORCHHEIM                            fahren an der Haustüre und Enkeltrick“.
Kontakt und Info: 09191 978680                                   Betrüger sind mit allen Wassern gewaschen. Am Mittwoch,
E-Mail: Forchheim@BayerischerBauernVerband.de                    den 13. Februar 2019 um 19.00 Uhr. im Pfarrheim, Kinder-
Webseite: www.BayerischerBauernVerband.de                        gartenstr. Unterleinleiter. Herr Eßel Kriminalhauptkommisar
                                                                 aus Bamberg informiert über die Vorgehensweise der Betrü-
BBV Senioren aktiv - Treffen am Lichtmeßtag                      ger und gibt wertvolle Tipps wie man sich verhalten sollte.
Sa. 02.02.2019 um 14:00 Uhr in Schlaifhausen, Gasthaus           Vorschau:
Schüpferling. Unser Landrat Dr. Hermann Ulm kommt zu Be-         Am 1. März 2019 laden wir Sie Alle zum Weltgebetstag in der
such. Teilnahme ist kostenlos, keine Anmeldung notwendig.        Kath.Kirche. Beginn: 19.00 Uhr. Land: Slowenien. Titel : Kommt
Heute beginnt der Rest Deines Lebens,                            alles ist bereit. Anschließend gemütliches Beisammensein mit
                                                                 Kulinarischen Köstlichkeiten.
Mi. 20.02.2019 um 19:00 Uhr
in Drosendorf, Kropfeld Keller, Referent/in: Cornelia Freifrau   28. März 2019 um 18.30 Uhr Gottesdienst für lebende und
von und zu Aufseß, keine Anmeldung nötig.                        verstorbene Mitglieder des Frauenbundes anschließend
                                                                 Mitgliederversammlung mit Neuwahl der Vorstandschaft.
Hofübergabeseminar - Tagesseminar
                                                                 Tagesordnung:
Fr. 22.02.2019, 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr in Pinzberg. Anmel-
dung erforderlich, Anmeldeschluss 16.02.19, Programm und         1. Begrüßung durch die Vorsitzende
Anmeldevordruck erhalten Sie in der BBV Geschäftsstelle          2. Jahresrückblick
Forchheim.                                                       3. Totengedenken
                                                                 4. Bericht der Schatzmeisterin
Blasenschwäche                                                   5. Entlastung der Vorstandschaft
Do. 28.02.2019 um 19:00 Uhr in Trailsdorf, Gasthaus Schwarz-     6. Neuwahl der Vorstandschaft
mann. Referent/in: Verena Müller, Heilpraktikerin, keine An-     7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
meldung nötig.                                                   8. Wünsche und Anträge
                                                                 Wer Vorschläge hat, bzw. wer gern in der Vorstandschaft mit-
ÖFFENTLICHE Kreisversammlung                                     wirken möchte, bitte bis 20. März melden.
Fr. 01.03.2019, 19:30 Uhr in Weingarts, Sportheim Waldesruh.

Bad Füssing Gesundheitswoche vom 06.-13.04.2019
Schriftliche Anmeldung erforderlich, Programm und Anmelde-
vordruck erhalten Sie in der BBV Geschäftsstelle Forchheim.
Anmeldeschluss: 14.02.2019                                         EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE
Veranstaltungen des BBV Bildungswerkes im Bezirk Ober-             EMMAUSKIRCHE EBERMANNSTADT
franken sind grundsätzlich für jedermann zugänglich.
Auch Nichtlandwirte und Privatpersonen sind herzlich             Kontakt und Info: Stefan u. Claudia Berner, 09194 310
willkommen!                                                      E-Mail: pfarramt.ebermannstadt@elkb.de

                                                                                                    Mitteilungsblatt   l   Februar 2019   19
Gottesdienste:                                                   dertechnik, Spiel & Spaß in der Natur gemeinsam Abenteuer
Sonntag, 03.02.: 09.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, 19.30     erleben und dabei Jesus als Freund und Retter besser kennen
Uhr Meditativer Gottesdienst; Sonntag, 10.02.: 09.15 Uhr Got-    lernen. Unser Stamm ist in mehrere Teams unterteilt: Die Dach-
tesdienst, 10.45 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum; Sonn-      se: Starter (6-8 Jahre), Die Erdmännchen: Kundschafter (9-11
tag, 17.02.: 10.00 Uhr Familiengottesdienst, anschließend        Jahre), Die Kiwis: Pfadfinder (12-14 Jahre), Die Pfadranger (15-
Brunch; Sonntag, 24.02.: 09.15 Uhr Vorstellungsgottesdienst      17 Jahre).
der Konfirmanden, 10.45 Uhr Gottesdienst im Senioren-            Gottesdienste:
zentrum.
                                                                 Sonntag, 03.02. um 09:30 Uhr Gottesdienst; Samstag, 09.02.
Jeden Montag um 19.45 Uhr trifft sich der Kirchenchor (nicht     um 18:00 Uhr Movie Night. Film ab 16 Jahren. Eintritt und Pizza
in den Schulferien).                                             frei; Sonntag, 10.02. um 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abend-
                                                                 mahl; Sonntag, 17.02. um 09:30 Uhr Gottesdienst; Sonntag,
                                                                 24.02. um 10:00 Uhr „Im Fokus“ der etwas andere Gottesdienst.
                                                                 „Coffe to stay“.

                                                                   KATHOLISCHE PFARRGEMEINDE
                                                                   ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT
                                                                 Kontakt und Info: 09194 385
                                                                 E-Mail: st-nikolaus.ebermannstadt@erzbistum-bamberg.de
                                                                 Webseite: www.st-nikolaus-ebermannstadt.de
                                                                 Nacht der Lichter
                                                                 In einer Zeit, in der alles immer lauter und schneller wird, su-
                                                                 chen wir oft nach einer kleinen Auszeit, um die Hektik des Ta-
                                                                 ges hinter uns zu lassen. Wir laden Sie am Freitag, den
                                                                 01.02.2019 um 18.30 Uhr nach Niedermirsberg in unsere
                                                                 St. Jakobus Kirche ein, um bei Gebeten, Musik und kleinen
                                                                 Geschichten zur Ruhe zu kommen. Mitgestaltet wird unsere
                                                                 „Nacht der Lichter“ von der Band „feeling go(o)d“. Bitte Ker-
Manfred Böhm und Wolf Sander lesen "Wer wagt es,                 zen mitbringen!
Knappersmann oder Ritt?". Lachen mit deutschen Klassikern        Gottesdienste vom 01. bis 28.02.2019:
am 27. Februar 2019, 19.30 Uhr, Eintritt 8 Euro, im evangeli-
schen Gemeindehaus Ebermannstadt, Kirchenweg 5.                  Fr., 01.02.2019: 18.00 Uhr RK Rüsssenbach; 18.30 Uhr EF Pfarr-
                                                                 kirche; 18.30 Uhr Nacht der Lichter – Eine kleine Auszeit mit
                                                                 Gebet, Musik und Texten! Niedermirsberg. Sa., 02.02.2019:
     EVANGELISCHES PFARRAMT HETZELSDORF                          17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK, 18.00 Uhr Statio in der Marien-
                                                                 kapelle mit Kerzenweihe u. Lichterprozession, VAM Pfarrkir-
Kontakt und Info: 09194 360
                                                                 che, 19.00 Uhr Jugend-GD Feuerstein. So., 03.02.2019: 08.30
Gottesdienste:                                                   Uhr EF mit Kerzenweihe und Blasiussegen Niedermirsberg;
Sonntag 3. Februar 2019: Wannbach 8.45 Uhr Gottesdienst,         10.00 Uhr WGF Krh.; 10.00 Uhr PGD, anschl. Blasiussegen Pfarr-
Hetzelsdorf 10.00 Uhr Gottesdienst; Sonntag 10. Februar 2019:    kirche; 10.00 Uhr WGF Wohlmuthshüll. Di., 05.02.2019: 18.00
Wannbach 8.45 Uhr Gottesdienst, Hetzelsdorf 10.00 Uhr Got-       Uhr EF Krh., anschl. Blasiussegen. Mi.,06.02.2019: 18.00 Uhr
tesdienst; Sonntag 17. Februar 2019: Wannbach 8.45 Uhr           RK für Priesterberufe, 18.30 Uhr EF mit Kerzenweihe und
Gottesdienst mit Abendmahl, Hetzelsdorf 10.00 Uhr Gottes-        Blasiussegen Gasseldorf; 18.30 Uhr EF mit Kerzenweihe u.
dienst; Samstag 23. Februar 2019: Wannbach 19.00 Uhr Got-        Blasiussegen Rüssenbach. Do., 07.02.2019: 08.30 Uhr EF Pfarr-
tesdienst für Erwachsene; Sonntag 24. Februar 2019:              kirche. Fr., 08.02.2019: 18.00 Uhr RK Rüsssenbach; 18.30 Uhr
Hetzelsdorf 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl; Wannbach       EF Pfarrkirche. Sa., 09.02.2019: 17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK,
11.30 Uhr Eltern-Kind-Gottesdienst.                              18.00 Uhr VAM Pfarrkirche. So., 10.02.2019: 08.30 Uhr EF Nie-
                                                                 dermirsberg; 09.00 Uhr EF Feuerstein; 10.00 Uhr WGF Krh.;
                                                                 10.00 Uhr PGD Pfarrkirche, 16.00 Uhr Pfarrversammlung Pfarr-
     EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE                                  zentrum; 18.30 Uhr WGF – Freude u. Heil statt Sünde Gasseldorf.
     GEMEINDE EBERMANNSTADT                                      Mi., 13.02.2019: 18.00 Uhr Fatima-RK, 18.30 Uhr EF Gasseldorf.
                                                                 Do., 14.02.2019: 08.30 Uhr EF Pfarrkirche. Fr., 15.02.2019: 18.00
Kontakt und Info: info@efg-ebermannstadt.de                      Uhr RK Rüssenbach; 18.30 Uhr EF Pfarrkirche. Sa., 16.02.2019:
Webseite: www.efg-ebermannstadt.de                               17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK, 18.00 Uhr VAM Pfarrkirche. So.,
Veranstaltungen sind in den Räumen des Rot Kreuz Hauses          17.02.2019: 08.30 Uhr EF Niedermirsberg; 09.00 Uhr EF Feu-
Ebermannstadt, Kalkwerk 7.                                       erstein; 10.00 Uhr WGF Krh.; 10.00 Uhr EF, 11.00 Uhr Taufe
                                                                 Pfarrkirche. Di., 19.02.2019: 18.00 Uhr EF Krh., Mi., 20.02.2019:
Montags 20:00 Uhr, Männerkreis bei Fam. Bohlein nach Ver-        18.30 Uhr EF Gasseldorf; 18.30 Uhr EF Rüssenbach. Do.,
einbarung; Jeden Mittwoch, 19:30 Uhr Bibelabend; Jeden           21.02.2019: 08.30 EF Pfarrkirche. Fr., 22.02.2019: 18.00 Uhr RK
Dienstag , 19:00 Uhr Jugendhauskreis (ab 13 Jahre bei Fam.       Rüsssenbach; 18.30 Uhr EF Pfarrkirche; 22.00 Uhr Feuerfunken
Campbell, Ebermannstadt); Jeden Freitag, 17:30 – 19:30 Roy-      Feuerstein. Sa., 23.02.2019: 17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK, 18.00
al Ranger Stamm 508 Ebermannstadt. -außer in den Ferien.         Uhr VAM Pfarrkirche; 18.00 Uhr EF Niedermirsberg. So.,
Treffpunkt : Ebermannstadt, Rot-Kreuz-Haus, am Kalkwerk 7.       24.02.2019: 09.00 Uhr EF Feuerstein; 10.00 Uhr WGF Krh.; 10.00
Als christliche Pfadfinder wollen wir durch Teamwork, Pfadfin-   Uhr PGD Pfarrkirche; 10.00 Uhr WGF Rüssenbach. Mo.,

20    Mitteilungsblatt   I   Februar 2019
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