FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein - Ebermannstadt
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www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de 02 Informationen und amtliche Mitgliedsgemeinden: 01. Februar 2019 Bekanntmachungen der Ebermannstadt Jahrgang 42 Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Unterleinleiter FASCHING 2019 Der Elferrat lädt ein > S. 14, 21 und 22
REDAKTIONSINFORMATIONEN VORWORT Aus technischen und organisatorischen Grün- den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar- LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de in den Wintermonaten finden die jährlichen Dienstversammlungen unserer Feu- NEU: Alle Informationen für die Rubriken erwehren und die Jahreshauptversammlungen der Vereine im Stadtgebiet statt. Vereine und Kirche senden Sie ab sofort Anlass, auf die hervorragende Arbeit unserer ehrenamtlichen Retter im Jahr bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de 2018 zurück zu blicken. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Verfasser wieder und müs- Die Aufgaben der Feuerwehrleute sind vielfältig und anspruchsvoll. Ihre Bewäl- sen nicht unbedingt mit der Auffassung der tigung erfordert Wissen, Fortbildungsbereitschaft und Mut. Die 11 Feuerwehren Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der in unserem Stadtgebiet gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist. eingesandten Manuskripte bleiben der Redak- Diese beträgt 10 Minuten von der Absetzung des Notrufes bis zur tatsächlichen tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand- te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird Ankunft vor Ort. Der überwiegende Teil ihrer Einsätze liegt im Bereich des Tech- keine Haftung übernommen. Nachdruck ein- nischen Hilfsdienstes. Hier ist das Spektrum vielfältig, von der Rettung von Men- zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel- schen und Tieren, der Beseitigung oder Bekämpfung von Gefahren für Mensch lenangabe und mit Genehmigung der Redak- und Umwelt, bis hin zur Unterstützung anderer Fachdienste. Einsätze wegen tion gestattet. Wetterfolgen gehören ebenfalls dazu. Durch das tatkräftige Handeln der Weh- ren nach dem Herbststurm Fabienne konnten Straßen im Stadtgebiet rechtzei- tig geräumt und so Personenschäden vermieden werden. Brandsicherheits- wachen, z.B. bei unseren Johannisfeuern, sind ebenso Teile der Aufgaben wie IMPRESSUM / MEDIADATEN das Absichern von Umzügen oder die Unterstützung von Veranstaltungen. Zu den Kernaufgaben gehört natürlich der abwehrende Brandschutz. So wurde im Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt August 2018 durch die sehr gute Zusammenarbeit unserer Wehren, auch mit Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Unterstützung zahlreicher Landwirte, ein Brand von 80 Heuballen auf der Hoch- Franz-Dörrzapf-Straße 10 fläche von Neuses Poxstall rechtzeitig eingedämmt. Ein Übergreifen des Feuers 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650 auf die anliegende Waldfläche konnte verhindert werden. Redaktion Im Namen unserer Bürgerinnen und Bürger möchte ich mich bei allen Aktiven Andreas Kirchner unserer Wehren, den Mitgliedern der Feuerwehrvereine, den Führungs- Tel.: 09194 50680 dienstgraden in Stadt und Landkreis, aber auch bei allen weiteren Rettungs- Alle Beiträge spätestens bis zum 20. des Monats, kräften für Ihren ehrenamtlichen und selbstlosen Einsatz bedanken. Mein Dank 10 Uhr an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de gilt auch den verständnisvollen Familienmitgliedern. Wenn Sie Lust haben, Teil Layout der starken Gemeinschaft „Feuerwehr“ zu werden, melden Sie sich bitte in der Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH) Verwaltung unter ordnungsamt@ebermannstadt.de oder wenden Sie sich di- Tel.: 09191 9778713 rekt an unsere Wehren. Jede und jeder Einzelne ist herzlich willkommen! www.lotz-design.de Herzlichst Erscheinungsweise Ihre Christiane Meyer monatlich in der 1. Woche des Monats Bürgermeisterin Auflage 4.200 Druck & Anzeigenverwaltung Waltenberger-Hofmann Bahnhofstraße 9 91320 Ebermannstadt INHALT Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503 E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de S. 2 Anzeigenschluss S. 4 jeweils zum 20. des Monats, 10 Uhr Anzeigenannahme ausschließlich bei der S. 8 Druckerei Waltenberger-Hofmann S. 17 Anzeigenpreise 1/1 Seite: 285,00 € S. 18 1/2 Seite: 174,00 € 1/4 Seite: 107,00 € S. 19 1/8 Seite: 63,00 € 1/16 Seite: 42,00 € S. 21 100 mm: 86,00 € Zeilenanzeige: pro Zeile 5,50 € S. 23 Rabatte: 12 Anzeigen jährlich: 20 % S. 29 6 Anzeigen jährlich: 10 % Alle Preise inklusive 19 % MwSt. S. 30 Mitteilungsblatt l Februar 2019 3
TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT PROBEALARMIERUNG DER SIRENEN Liebe Bürgerinnen und Bürger, Am Samstag, den 2. Februar findet in der Zeit von ca. 11.00 bis 11.35 Uhr die nächste Probealarmierung der Sirenen im Land- Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und kreis statt. Evtl. Störungen sind im Anschluss an die Alarmierung möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter- dem Landratsamt Forchheim telefonisch mitzuteilen. min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten. Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per E- HINWEIS ZUR GRUNDSTEUER BEI EIGENTÜMER- Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de. WECHSEL Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn Standesamt Ebermannstadt des Kalenderjahres (01.01.) für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt (§ 9 Grundsteuergesetz - GrstG). SCHLIESSUNG RATHAUS Die Grundsteuer ist also eine sogenannte Jahressteuer, d.h. die gesamte Jahresgrundsteuer ist von einem Steuerpflichti- Das Rathaus Ebermannstadt ist am Faschingsdienstag, 5. März gen zu leisten. Die Grundsteuer wird also nicht unterjährig ab 11.00 Uhr geschlossen! abgerechnet. Nach § 10 Abs. 1 GrstG ist derjenige Schuldner der Grundsteu- SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG er, in dessen Eigentum die Wohnung oder das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahrs, also am 01.01. steht (Grundbuch- Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Katastrophen- eintragung). Maßgebend ist also nicht die im notariellen Ver- und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1, Raum B 108: trag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind • 13.02.2019, 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger Termin- die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjah- absprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194 506 66) res. Zumeist geht das Eigentum mit Zahlung der vollen Kaufpreissumme auf den Erwerber über. MÖCHTEN SIE WAHLHELFER SEIN? Außerdem ist der Grundsteuermessbescheid des Finanz- amts Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer (§ Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt (Stadt Ebermann- 182 AO). Grundsteuerveranlagungen können also erst dann stadt und Gemeinde Unterleinleiter) möchte allen Interessier- auf den neuen Eigentümer umschrieben werden, wenn uns ten die Möglichkeit bieten, aktiv an Wahlen (Europawahl, der entsprechende Messbescheid des Finanzamts zugegan- Bundestagswahl, Landtag- und Bezirkstagwahl, Bundestagswahl, gen ist. Dort ist erfahrungsgemäß mit einer bis zu 12-monatigen Volksentscheide) ehrenamtlich mitzuarbeiten. Bearbeitungszeit zu rechnen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überwachen ehrenamtlich die Der bisherige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestim- ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und helfen bei der mungen (§§ 9, 10 und 17 Grundsteuergesetz) für die rechtzei- Ausgabe und Auswertung der Stimmzettel. Die Wahlhelferinnen tige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwort- und Wahlhelfer müssen nicht den ganzen Tag vor Ort sein. Die lich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er von der Ge- Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 7.30 Uhr, in der Regel gibt es meinde einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht. Bei Schlie- der Steuerpflicht hervorgeht. Der neue Eigentümer kann von ßung der Wahllokale müssen sich alle Helferinnen und Helfer in der Gemeinde erst zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Grund- ihrem jeweiligen Wahllokal einfinden, um die abgegebenen steuer herangezogen werden. Stimmzettel auszuzählen. Start bei der Briefwahlauszählung ist Da Erstattungen nur an den jeweiligen Steuerpflichtigen erfol- in der Regel nachmittags um 16 Uhr. Die Wahlhelferinnen und gen können wird empfohlen, dass der bisherige Eigentümer Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld. bis zum Ergehen eines Aufhebungsbescheides die Zur reibungslosen Durchführung von Wahlen sind die Kommu- Grundsteuerbeträge entrichtet. Eine bestehende Einzugser- nen auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die mächtigung sollte zur Vermeidung von Zahlungsrückständen in den Wahllokalen mitwirken. und Kosten nicht storniert werden; diese wird mit Ende der Zahlungspflicht sowieso hinfällig. Sind Beträge für ein Kalen- Möchten Sie aktiv bei Wahlen mitwirken, können Sie sich derjahr entrichtet worden, für die nach der Mitteilung des Fi- ab sofort an das Wahlamt bei der Verwaltungsgemeinschaft nanzamts der neue Eigentümer heranzuziehen ist, werden die- Ebermannstadt, Frau Geck im Erdgeschoss, Zimmer 007, per se selbstverständlich dem bisherigen Eigentümer von der Ge- Telefon unter 09194/506-60 oder per E-Mail an meinde erstattet. Der Anteil des neuen Eigentümers an den ordnungsamt@ebermannstadt.de wenden. Die bereits per- verbleibenden bezahlten Beträgen (= für das Jahr des sönlich angeschriebenen Wahlhelfer müssen sich nicht Eigentumübergangs) sollte erst dann wie ggf. im notariellen mehr melden!! Vertrag vereinbart vom bisherigen Eigentümer an den neuen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit sind, Eigentümer in Rechnung gestellt werden. dass die deutsche (bzw. bei der Europawahl eine europäische) Was bedeutet das konkret? Staatsangehörigkeit vorliegt und das 18. Lebensjahr spätestens am Wahltag vollendet wird. Sowie der Wohnsitz in der jeweili- Zahlungen bitte bis zum Erhalt eines Änderungs- gen Gemeinde. bescheides leisten und nicht stornieren! Beträge werden wie beschrieben ggf. zurückgebucht bzw. können vom Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Interesse und Ihre neuen Eigentümer eingefordert werden. Mithilfe. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wendler Ihr Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt (Tel. 09194/506-26, sigrun.wendler@ebermannstadt.de). 4 Mitteilungsblatt I Februar 2019
Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haus- Das Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule in halten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt Ebermannstadt sucht schnellstmöglich für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen. EINE PÄDAGOGISCHE FACHKRAFT (M/W/D) Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisherigen Tä- ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kosten- tigkeiten und Berufserfahrungen, sowie den persönlichen günstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch Voraussetzungen nach den Bestimmungen des TVöD in die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamt- Teilzeit und vorerst auf ein Jahr befristet. Arbeitsort ist bevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der das Schülerzentrum in Ebermannstadt. ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teil- nimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Ihre Aufgaben Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar • Unterstützung der Schüler/innen bei der für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Hausaufgabenbetreuung Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebun- • selbständige Gestaltung von spielerischen, sportlichen gen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die und kreativen Angeboten Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haus- Ihr Profil halten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis Sie verfügen über eine pädagogische Ausbildung als des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegen- Kinderpfleger/in oder über eine mehrjährige Tätigkeit im heit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzuneh- Bereich der Schülerbetreuung. men, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst aus- zufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Ihre Bewerbung Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre die im Laufe des Jahres 2019 eine Ankündigung zur aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 15.02.2019 Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungs- an den Schulverband Ebermannstadt, Frau Bäumler-Kohl- beauftragten zu unterstützen. bauer, Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder gerne auch per E-Mail an bewerbung@ebermannstadt.de. Eine Rücksendung eingereichter Unterlagen kann nicht BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DER erfolgen. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT Bei Rückfragen ist Frau Trautner im Schülerzentrum (Mon- ( LANDKREIS FORCHHEIM ) tag bis Donnerstag von 11- 16 Uhr) unter 09194 795546 erreichbar. FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019 Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Eber- mannstadt wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schrei- ben vom 10.01.2019, Az. 2/21-9410, zur Kenntnis genommen. MIKROZENSUS 2019 IM JANUAR GESTARTET Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Interviewer bitten um Auskunft Bestandteile. Auch im Jahr 2019 wird in Bayern wie im gesamten Bundesge- Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 10 biet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mit- zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung teilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf. im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie bekannt gemacht: in diesem Jahr auch zu ihrer Krankenversicherung befragt. Für Haushaltssatzung den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. - Landkreis Forchheim - Im Jahr 2019 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesge- für das Haushaltsjahr 2019 biet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Aufgrund des Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung ( Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen VGemO ) i.V. mit Art. 10 ff. KommZG und Art. 63 ff. der Gemein- über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, deordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Eber- insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mi- mannstadt folgende Haushaltssatzung: krozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zur Krankenversi- §1 cherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Kranken- versicherung nach Kassenart werden auch die Art des Kran- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts- kenversicherungs-verhältnisses und der zusätzliche private jahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikro- im Verwaltungshaushalt zensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahl- in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.680.600,00 Euro reiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 40.600,00 Euro Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, fin- den die Mikrozensus-befragungen ganzjährig von Januar bis ab. Mitteilungsblatt l Februar 2019 5
§2 §5 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis- förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf §3 280.000,00 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wer- §6 den in Höhe von 0,00 € festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. §4 Ebermannstadt, den 28.11.2018 1) Die Verwaltungsumlage und Investitionsumlage wird nach der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden be- Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt rechnet. Meyer Christiane, 1. Vorsitzende Beschluss VG-Versammlung vom 27.11.2018 2) Die für die Berechnung der Verwaltungs- und genehmigungsfrei Investitionsumlage maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2017 wird BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DES für Ebermannstadt auf 6.894 Einwohner für Unterleinleiter auf 1.247 Einwohner SCHULVERBANDES EBERMANNSTADT ( LANDKREIS insgesamt auf 8.141 Einwohner FORCHHEIM ) FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019 festgesetzt. Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 3) Verwaltungsumlage 10.01.2019, Az. 2/21-9410, zur Kenntnis genommen. a) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bedarfs ( Umlage-Soll ) zur Finanzierung von Ausgaben im Bestandteile. Verwaltungshaushalt wird auf Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 1.360.700,00 Euro BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis festgesetzt. zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushalts- satzung während der allgemeinen Geschäftsstunden öffent- b) Die Verwaltungsumlage wird somit je Einwohner auf lich auf. 167,14 Euro Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich festgesetzt. bekannt gemacht: c) Die Verwaltungsumlage wird somit wie folgt festgesetzt: Haushaltssatzung des für Ebermannstadt - Landkreis Forchheim - bei 6.894 Einwohnern x 167,14 Euro = 1.152.263,16 Euro für das Haushaltsjahr 2019 für Unterleinleiter bei 1.247 Einwohnern x 167,14 Euro = 208.423,58 Euro Aufgrund des Art. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 41 KommZG und Art. abzgl. Gutschrift von 5.000,00 Euro = 203.423,58 Euro 63ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Ebermannstadt folgende Haushaltssatzung: Gesamtumlage 8.141 Einwohner = 1.355.686,74 Euro §1 4. Investitionsumlage Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts- jahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt a) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs ( Umlage-Soll ) zur Finanzierung von Ausgaben im im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt wird auf in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.844.600,00 Euro 0,00 Euro im Vermögenshaushalt festgesetzt. in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.496.400,00 Euro ab. b) Die Investitionsumlage wird somit je Einwohner auf §2 0,00 Euro festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 c) Die Investitionsumlage wird somit wie folgt festgesetzt: Euro festgesetzt. §3 für Ebermannstadt bei 6.894 Einwohnern x 0,00 Euro = 0,00 Euro Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 359.500,00 Euro festgesetzt. für Unterleinleiter bei 1.247 Einwohnern x 0,00 Euro = 0,00 Euro §4 Gesamtumlage 1) Schulverbandsumlage ( Grund- und Mittelschule ) 8.141 Einwohner = 0,00 Euro A) Festsetzung der Verwaltungsumlage 6 Mitteilungsblatt I Februar 2019
Umlegung nach der Schülerzahl: Die für die Berechnung der Umlage für die Mittagsbetreuung maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Be- darfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im 01. Oktober 2018 Verwaltungshaushalt wird auf wird auf 1.770.800,00 Euro 103 Schüler festgesetzt. festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbands- Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler auf schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 732,04 Euro Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgeben- festgesetzt. de Schülerzahl nach dem Stand vom B) Festsetzung der Investitionsumlage 01. Oktober 2018 wird auf Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 509 Verbandsschüler festgesetzt. 4) Umlage Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991) Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf A) Festsetzung der Verwaltungsumlage 3.478,98 Euro festgesetzt. Umlegung nach der Schülerzahl: B) Festsetzung der Investitionsumlage Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Be- darfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unter- Umlegung nach Schülerzahl: abschnittes 2991 wird auf Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Be- 46.300,00 Euro darfs ( Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im festgesetzt. Vermögenshaushalt wird auf Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten 0,00 Euro Schüler in der Ganztagsbetreuung auf die Mitglieder des Schul- festgesetzt. verbandes umgelegt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbands- Die für die Berechnung der Umlage für die Ganztagsbetreuung schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgeben- 01. Oktober 2018 de Schülerzahl nach dem Stand wird auf 01. Oktober 2018 42 Schüler wird auf 509 Verbandsschüler festgesetzt. festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler auf Die Investitionsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 1.102,38 Euro 0,00 Euro festgesetzt. festgesetzt. B) Festsetzung der Investitionsumlage 2) Umlage Musikschule Ebermannstadt (Unterabschnitt Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 2922) §5 Seit dem Haushaltsjahr 2012 wird für die Musikschule keine eigene Umlage festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis- tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Der Unterabschnitt 2922 ist kostendeckend zu führen. 470.000,00 Euro festgesetzt. 3) Umlage Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2990) Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist A) Festsetzung der Verwaltungsumlage berechtigt, den Kassenkredit für den Schulverband aufzuneh- Umlegung nur auf die Stadt Ebermannstadt men. §6 Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Be- darfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unter- Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. abschnittes 2990 wird auf Ebermannstadt, den 29.11.2018 75.400,00 Euro Schulverband Ebermannstadt festgesetzt. Meyer Christiane, 1. Vorsitzende Der ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten Schüler in der Mittagsbetreuung auf die Mitglieder des Schul- Beschluss Schulverbandsausschuss vom 28.11.2018 verbandes umgelegt. genehmigungsfrei Mitteilungsblatt l Februar 2019 7
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SITZUNGSDIENST verpflichtungen auf eines der bekannten Konten der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zu überweisen. • 18.02., 17.00 Uhr, Stadtrat • 25.02., 17.00 Uhr, Entwicklungs- u. Bauausschuss Nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschrift-/Bankabbuchungs- verfahrens. Erforderliche Formulare liegen bei der Kasse der Wegen Verlängerung der Ladungsfrist bitten wir die Baupläne VG Ebermannstadt auf bzw. können unter www.ebermannstadt.de mindestens 14 Tage vor einer Entwicklungs- und Bauaus- -> Rathaus & Bürgerservice -> eDienste/Formularservice -> schusssitzung im Rathaus einzureichen, da nur so eine Behand- Formulare heruntergeladen werden. lung gewährleistet werden kann. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren und ggf. Säumnis- Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie zuschläge an. auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger- service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN (JEDEN 3. FREITAG IM MONAT, 9-11 UHR, RATHAUS) Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig – Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie ganz herzlich zu meiner nächsten Sprech- stunde am 15.02.2019 ins Rathaus ein. Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen. Sofern Sie jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurzfristig ein Ge- spräch mit mir wünschen, können Sie selbstverständlich auch FAIRTRADE-TOWN EBERMANNSTADT einen Termin unter der Tel. 09194 50611 vereinbaren. Sie Ansprechpartnerin: Katharina Kurth-Lipfert, haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese rich- katharina.lipfert@ebermannstadt.de ten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen. Erstes Treffen der Steuerungsgruppe Fairtrade-Town EBS 2019 Ich freue mich auf Ihr Kommen! Erstmals 2019 trifft sich die Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin Ebermannstat. Das Treffen findet am 27. Februar, 18.00 im Büro für Jugendarbeit (Marktplatz 18) statt. Interessierte, die STRASSENREINIGUNG sich der Steuerungsgruppe anschließen möchten sind herzlich Willkommen. Nach der Verordnung der Stadt Ebermannstadt über die Rein- haltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Siche- Die Steuerungsgruppe koordiniert die Aktivitäten vor Ort, ist rung der Gehbahnen im Winter haben die Anlieger an öffentli- die treibende Kraft und dient der Vernetzung innerhalb der chen Straßen und Gehwegen an den Werktagen vor Sonn- und Stadt. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind Personen aus Feiertagen die Gehsteige und Fahrbahnen bis zur Mitte des den Bereichen Städtische Verwaltung/Politik, (Einzel-) Handel Straßenkörpers mit folgenden Ausnahmen zu reinigen: und/oder Gastronomie sowie der Zivilgesellschaft. Ortsdurchfahrt B 470, Ortsdurchfahrt St 2260 (Pretzfelder Stra- Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter ße, Bahnhofstraße, Kirchenplatz, Breitenbacher Straße und oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das Eschlipper Talstraße), Ortsdurchfahrt der St 2685 in Kanndorf Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter- und Moggast und Ortsdurchfahrt der St 2187 in Gasseldorf. stützen? Dann wenden Sie sich an Katharina Kurth-Lipfert (Ansprechpartnerin Fairtrade Town Ebermannstadt) oder Im Winter sind die Gehbahnen während der üblichen Verkehrs- Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter). zeit von 6:45 bis 20:00 Uhr von den Anliegern in sicherem Zu- stand zu erhalten, indem sie soweit wie möglich von Schnee Katharina.lipfert@ebermannstadt.de und Eis freizumachen und zu streuen sind. christian.kiehr@ebermannstadt.de Wir bitten, diese Vorschriften im Interesse der Sauberkeit und Verkehrssicherheit zu beachten! ELFERRAT EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Roland Hofmann, 09194 725444 ZAHLUNGSTERMINE BEI DER KASSE DER Webseite: www.elferrat.ebermannstadt.de VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT Veranstaltungen des Elferrates: Am 15. Februar 2019 werden folgende Zahlungen fällig: • 02.02. Großer EBSer Faschingsball, Stadthalle EBS, Ein- lass 18:30 Uhr, Beginn 19:30 Uhr • Grundsteuer I/2019 • 09.02. Jugendfasching • Gewerbesteuervorauszahlung I/2019 • 23.02. Kinderfasching, Aula Volksschule EBS Die zu zahlenden Beträge sind den Zahlungspflichtigen bekannt! • 03.03. Faschingsumzug Zahlungshinweis: Damit in unserer Stadt wieder ein tolles und buntes Faschings- treiben möglich ist, bitten wir um rege Teilnahme aller großen Es wird empfohlen, aus Gründen des Abbaus im Barzahlungs- und kleinen Faschingsbegeisterten an unseren Veranstaltun- verkehr, die laufenden Fälligkeiten und sonstige Zahlungs- gen und unserem Faschingsumzug 2019. 14 Mitteilungsblatt I Februar 2019
FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V. Hierzu geht an alle Jagdgenossen herzliche Einladung. Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de Tagesordnung: www.facebook.com/FlorianEbermannstadt 1. Begrüßung und Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers 2. Bericht des Schriftführers Feuerwehr Aktiver Dienst 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft Kontakt und Info: Tobias Theiler, 1. Kommandant 5. Verlängerung des Jagdpachtvertrages E-Mail: kommandant@feuerwehr-ebermannstadt.de 6. Verwendung des Jagdpachterlöses Vorschau für März: 7. Sonstiges Fr 01.03. 19 Uhr Übung: Unterweisung der Unfallverhütungs- gez. Müller, Jagdvorsteher vorschriften, jährliche Pflichtveranstaltung für alle. Es werden auch die Übungspläne und Veranstaltungen für 2019 vorgestellt. JAGDGENOSSENSCHAFT NEUSES-POXSTALL HEIMATMUSEUM Einladung zur ordentlichen nichtöffentlichen Jagd- genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Neu- Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055 ses–Poxstall am Freitag, den 22. Februar 2019, Beginn 18:30 E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de Uhr im Gemeinschaftsraum der Feuerwehr Neuses - Poxstall. Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de Tagesordnung: Nachruf: Der Museumsbeirat trauert um ihre Kollegin Maria 1. Begrüßung Greif, die am 13. Januar verstorben ist. Wir wussten von ihrer 2. Totengedenken schweren Erkrankung, hofften aber, sie könne sie überwinden. 3. Bericht des 1. Vorsitzenden Das Schicksal hat es anders entschieden. Mit Maria Greif verliert 4. Bericht des Kassenwartes der Museumsbeirat eine äußerst zuverlässiges und kollegiales 5. Bericht der Kassenprüfer Mitglied. Wir werden Maria ein ehrendes Gedenken bewahren. 6. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassenwartes für Das Heimatmuseum ist noch bis März in der Winterpause, das abgelaufene Jagdjahr trotzdem sind gesonderte Führungen durch die Daueraus- 7. Verwendung des Jagdpachterlöses stellung für Schulen und Gruppen nach Vereinbarung über 8. Bericht der Jagdpächter zur jagdlichen Situation das städtische Verkehrsamt möglich: Tel.: 09194/50640. 9. Wünsche und Anträge VORSCHAU: Am Mittwoch, 20. Februar 2019, findet um 17:00 gez. Christian Dorn 1. Vorstand die 64. Sitzung des Museumsbeirats im Rathaussaal statt. Interessierte sind herzlich als Gast oder auch Teilnehmer ein- STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT geladen. Neben einer Rückschau auf das verflossene Jahr wird das Programm für 2019 festgelegt und Aufsichten vergeben. Hasenbergzentrum, Feuersteinstraße 11, Ebermannstadt Der Museumsbeirat freut sich über jeden, der sich ehrenamt- Öffnungszeiten: Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr, lich für unser Museum engagiert. Eine Aufsicht im Museum Do. 15.00-18.00 Uhr z.B. umfasst zwei bis drei Stunden am Nachmittag. Der Was gibt es Neues in der Stadtbücherei? Museumsbeirat besteht seit 1992. Damit er weiter fortbeste- hen kann, sind wir auf die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bür- Auch im Februar lohnt es sich, die Bücherei zu besuchen. Es ger angewiesen. Weitere Informationen erhalten sie bei der wartet gute und aktuelle Literatur aller Genres auf Sie – beach- Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 506 62. ten Sie hierzu unser Regal mit den Neuerscheinungen! DIE NEUE SAISON beginnt am Sonntag, 10. März 2019, 14:00 Uhr, Auch wer interessante Sachbücher sucht, wird fündig – es sind mit der Eröffnung der 44. Sonderausstellung unter dem Titel: neue Bücher zu den unterschiedlichsten Themen verfügbar. Be- achten Sie auch unsere Ausstellungen zu den Themen „Fasten- Oberfränkische Malertage auf Wanderschaft. zeit“, „Konfirmation, Kommunion & Firmung“ sowie „Gesundheit“. Sie zeigt Werke von elf oberfränkischen Malerinnen und Ma- Schon jetzt möchten wir Sie über unsere Öffnungszeiten in der lern, die dann selbst vom 25. bis 28. April, also in den Oster- Faschingswoche Anfang März informieren: Am Faschingsdiens- ferien, in Ebermannstadt kreativ und vor Ort malen werden. tag, den 05.03.2019, bleibt die Bücherei geschlossen. Am Don- Ihre Arbeiten zeigen sie anschließend in einer großen Ausstel- nerstag, den 07.03.2019, findet die Ausleihe wie gewohnt statt. lung an drei Orten: im neuen Familienzentrum am Hasenberg (hier wird auch die Vernissage stattfinden), im Heimatmuse- Das Team der Stadtbücherei St. Nikolaus freut sich auf Ihren um und im Rathaus. Unsere Stadt wird von etwa 20 Künstlern Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen! aus vielfältigen Perspektiven, unterschiedlichen Stilrichtungen und variierenden Maltechniken dargestellt werden. In einer SPORTLEREHRUNGEN derartig umfassenden Ausstellung hat sich Ebermannstadt bisher noch nicht präsentiert. Deshalb erwartet den Besucher Die Stadt Ebermannstadt beabsichtigt auch heuer wieder, er- ein illustratives Porträt unserer Heimatstadt. folgreiche Sportler und Sportlerinnen des vergangenen Jahres 2018 zu ehren, die z.B. ober- oder mittelfränkische Meister/ innen wurden oder sich auch sonst auf bayerischer Ebene an JAGDGENOSSENSCHAFT BURGGAILLENREUTH der Spitze behauptet haben. Am Freitag, den 15.02.2019 findet um 19.00 Uhr im Gast- Bei den Einzel- und Mannschafts-sportarten wird dazu haus Wölfel, Windischgaillenreuth eine nicht öffentliche mindestens der Titel eines Bezirksmeisters gefordert. Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Ranglistenturniere zählen nicht. Mitteilungsblatt l Februar 2019 15
Die Vereine/Trainer/Trainerinnen werden gebeten, ihre Mel- dungen bis spätestens Freitag, 22. Februar 2019 beim Haupt- amt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt per E-Mail an ordnungsamt@ebermannstadt.de einzureichen. Die Ehrung erfolgt am Donnerstag, 14. März 2019 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Ebermannstadt. STÄDTEPARTNERSCHAFT EBERMANNSTADT - CHANTONNAY Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, liebe Ebermannstädter, im Jahr 2020 begehen wir das 50-jährige Bestehen unserer Städtepartnerschaft mit Chantonnay. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in den nahezu fünf Dekaden engagiert in unsere Städtepartnerschaft eingebracht. Verkehrsbehinderungen beim Faschingsumzug Sie taten dies in offizieller Funktion als Bürgermeister, als Mit- glieder des Stadtrats, als Verantwortungsträger in Vereinen, Für die Dauer des Faschingsumzuges (13 bis 16 Uhr) ist die als Ehrenamtliche, als Gastgeber bei den Miniolympiaden, als Hauptstraße ab der Einmündung von der Staatsstraße 2260, Lehrkräfte und Teilnehmer an den zahlreichen Schüleraustau- Kirchplatz, bis zum Marktplatz für den gesamten Verkehr schen und in erster Linie natürlich als sportlich und musika- gesperrt und ein beidseitiges absolutes Halteverbot ange- lisch aktiv Mitwirkende an den zahlreichen Miniolympiaden. ordnet. Da ein 50-jähriges Jubiläum auch zum Rückblick einlädt, Die Parkplätze im Bereich des Hotels Schwanenbräu werden bitte ich Sie, persönliche Erinnerungen, Erlebnisse und gesperrt. Anekdoten im Zusammenhang mit der Städtepartner- schaft zu Papier zu bringen. Vielleicht besitzen Sie auch aussagekräftige Bilder. Wir möchten diese Beiträge, ihr AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Einverständnis vorausgesetzt, zeitnah auf der Webseite DER STADT EBERMANNSTADT der Stadt Ebermannstadt veröffentlichen. Bitte schicken Sie die Beiträge an folgende Mailadresse: BAULEITPLANVERFAHREN freundeskreis@ebermannstadt.de oder senden Sie diese in BEBAUUNGSPLAN „SONDERGEBIET WIESENGRUND“ Papierform an das Rathaus zu Händen von Herrn Lies. Bekanntgabe Wir freuen uns über Ihre positive Reaktion und bedanken uns der Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung im Voraus. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Ihre Christiane Meyer Ihre Katja Metschnabl 1. Bürgermeisterin Vorsitzende des Freundeskreises In der Sitzung des Entwicklungs- und Bauausschusses der Stadt Ebermannstadt vom 21.01.2019 wurde der Planentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Wie- sengrund“, in der Fassung vom 21.01.2019, gebilligt und die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die formelle Be- teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planung Auf den Flurstücken 202, 203, 204, 205 und 206 der Gemar- kung Niedermirsberg befindet sich ein Gewerbebetrieb. In den Jahren zuvor konnte dieser als landwirtschaftlicher Betrieb ein- geordnet werden. Im Laufe der Jahre vergrößerte sich das Un- ternehmen und plant nun eine bauliche Erweiterung des Firmengebäudes. 2018 konnte aufgrund dieser Entwicklungen dem Unternehmen die landwirtschaftliche Privilegierung nicht mehr ausgestellt werden. Um den geänderten Bedingungen FASCHINGSUMZUG AM 03.03.2019 zu begegnen und den Erhalt sowie die zukünftige Entwicklung des Betriebs am Standort zu sichern muss Baurecht geschaf- Auch in diesem Jahr wird es am Sonntag, 03.03.2019 wieder fen werden. einen Faschingsumzug in EBS geben. Die Stadt bittet um zahl- Das Plangebiet (siehe zuvor genannte Flurstücke) ist im rechts- reiche Teilnahme aller Vereine, Stammtische, Kindergärten o.ä. kräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Ebermannstadt als und sonstigen großen und kleinen Faschingsbegeisterten! Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es handelt sich um Teilnahmemeldungen sind zunächst mit Angabe eines eine sogenannte Außenbereichsfläche nach § 35 BauGB. Um Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten an das Ordnungs- eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten amt, Herr Männlein, Tel. 506-61, Mail: ordnungsamt@eberm und die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen zu schaf- annstadt.de bis 08.02.2019 durchzugeben! fen ist die Durchführung einer Bauleitplanung notwendig. 16 Mitteilungsblatt I Februar 2019
Planungsrechtliches Verfahren Über den Inhalt der Bebauungsplanung, die mit der Planung Aufgestellt wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit verfolgten Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- integriertem Grünordnungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch kungen kann Auskunft verlangt werden. Für Auskünfte steht (BauGB). Ihnen Herr Ebert (Zimmer 112) zur Verfügung. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können wäh- § 1a Baugesetzbuch (BauGB) wird eine Umweltprüfung durch- rend der Auslegungsfrist entweder schriftlich gegenüber der Stadt geführt. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Ebermannstadt oder während der allgemeinen Öffnungszeiten Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht zur Niederschrift im Rathaus Ebermannstadt abgegeben beschrieben und bewertet. werden. Gemäß § 11 BauNVO wird ein „Sonstiges Sondergebiet (Zweck- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der bestimmung Betrieb zur Verarbeitung von Obst und Obst- Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. veredelung)“ ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungs- gerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der Das Bebauungsplangebiet ist wie folgt umgrenzt: einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die • Im Norden - grenzt die öffentliche Verkehrsfläche „Wiesen- den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die grundstraße“ an sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet gel- • Im Nord-Osten – grenzt eine private Obstbaumwiese an tend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. • Im Osten – grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an Stadt Ebermannstadt, den 22.01.2019 • Im Süden – grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an gez. Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin • Im Westen – grenzt die öffentliche Verkehrsfläche „Wiesen- grundstraße“ an Folgende Grundstücke der Gemarkung Niedermirsberg liegen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans: • Flurnummern gänzlich: 202, 203, 204, 205 und 206 SITZUNGSDIENST Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung Der Planentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Wiesen- Die nächste Gemeinderatssitzung im Rathaus in Unterleinleiter grund“ einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und findet statt am: der hydraulischen Überprüfung / Berechnung liegen gemäß § • Do., 28.02., 19.30 Uhr 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom Montag, den 11.02.2019 bis einschließlich Mittwoch, den 13.03.2019 im Rathaus der Stadt Wir bitten, Baupläne mindestens 14 Tage vor einer Gemein- Ebermannstadt, Zimmer Nr. 112, im 1. Stock, Franz-Dörrzapft- deratssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder VG Ebermann- Straße 10 in 91320 Ebermannstadt, während der allgemeinen stadt einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung Öffnungszeiten durch den Gemeinderat gewährleistet ist. Montag 08:00 – 12:00 Uhr Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr auf www.unterleinleiter.de 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 12:30 – 18:00 Uhr EINLADUNG AN ALLE SENIOREN Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Die Senioren in Unterleinleiter und Dürrbrunn treffen sich öffentlich zur Einsichtnahme aus. vierzehntägig zum Seniorennachmittag im Sportheim Unter- leinleiter am Mi, 13. und Mi, 27.02.2019 um 15.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen und anschließendem Spielenachmittag. Es sind alle Senioren recht herzlich eingeladen, daran teilzu- nehmen. Es werden immer wieder neue Mitspieler bzw. Ge- sprächspartner gesucht. Ingeborg Krämer (Seniorenbeauftragte) LADARER DORFLADEN - DORFLADEN LIEFERSERVICE Startschuss: 22.01.2019 Umfang: Gemeindegebiet Unterleinleiter und Dürrbrunn Für wen: für Kunden, die aufgrund eingeschränkter Mobi- lität ihren Einkauf nur schwer selbst erledigen können Kosten: kostenfrei Und so funktionierts: 1. Einkaufsliste erstellen 2. Einkaufsliste übermitteln: jeweils Dienstag und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr unter 0151 55715764 3. Zustellung der Einkäufe am Nachmittag des selben Tages Ausschnitt Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Wiesengrund“ inklusive Bezahlung der Waren Mitteilungsblatt l Februar 2019 17
FREIWILLIGE FEUERWEHR DÜRRBRUNN STELLENAUSSCHREIBUNG Am Freitag, den 08.02.2019 findet im Feuerwehrhaus in Dürr- brunn um 19.30 Uhr die Dienst- und Generalversammlung statt. Die Gemeinde Unterleinleiter (1.242 Einwohner) im Landkreis Forchheim Tagesordnung: sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt: 1. Eröffnung und Begrüßung, Informationen Bürgermeister 2. Tätigkeitsbericht des Kommandanten 3. Bericht des Jugendwartes EINE/N BAUHOFMITARBEITER/IN (M/W/D) 4. Neuwahlen 1. und 2. Kommandant Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisheri- 5. Grußworte gen Tätigkeit und Berufserfahrung sowie den per- 6. Wünsche und Anträge sönlichen Voraussetzungen nach den Bestimmun- gez. G. Riediger, 1 Bürgermeister gen des TVöD in Vollzeit als Krankheitsvertretung bis voraussichtlich mindestens 31.12.2019. Im Anschluss an die Dienstversammlung findet die General- versammlung statt. Ihre Aufgabenschwerpunkte Tagesordnung: Das Aufgabengebiet umfasst primär die Aufgaben- 1. Begrüßung und Gedenken an verstorbene Kameraden bereiche: 2. Bericht des Vorsitzenden • Instandhaltung und Sanierung von Straßen, We- 3. Kassenbericht gen und öffentlichen Verkehrsflächen 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft • Wartung, Pflege und Unterhaltung gemeindlicher 5. Änderung der Satzung FF Dürrbrunn Einrichtungen 6. Wünsche und Anträge • Winterdienst gez. Marco Götz, 1 Vorsitzender • Unterstützung von gemeindlichen Veranstaltun- gez. Dominik Schick, 2. Kommandant gen Daneben erfolgt bei Bedarf der Einsatz im gesam- ten Aufgabenspektrum des gemeindlichen Bauho- fes. Ihr Profil TERMINE DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG, ENERGIE • eine dreijährige Berufsausbildung in einem hand- UND KLIMA DES LANDKREISES FORCHHEIM werklichen Beruf Energiesprechstunde am 18. Februar 2019 im Landratsamt • Führerschein der Klassen B/BE (C/CE wünschens- wert) Das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim lädt am Montag, 18. Februar 2019 zwischen 13.00 und 18.00 • Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben Uhr zur kostenfreien Energieberatung in das Landratsamt unseres Bauhofes, vielseitiges technisches so- Forchheim, Am Streckerplatz 3 in Forchheim ein. wie handwerkliches Geschick und Interesse; si- chere und fundierte Kenntnisse im Umgang mit Bei diesem Beratungsangebot können sich Hauseigentümer Maschinen, Werkzeugen usw. und Bauherrn individuell und neutral über energieeffizientes Bauen und Sanieren (Dämmung, Fenster, Heizung), moderne • Teamfähigkeit, aber auch ein hohes Maß an ei- Anlagentechniken und die Nutzung Erneuerbarer Energien genverantwortlicher und selbstständiger Ar- (Solarthermie, Photovoltaik, usw.) informieren. Durch entspre- beitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, chende Maßnahmen lassen sich die Energiekosten deutlich Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungs- senken und der Wohnkomfort verbessern. bereitschaft. Für die jeweils ca. 45-minütigen Einzelgespräche ist eine • Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch Anmeldung unbedingt erforderlich; bitte vereinbaren Sie außerhalb üblicher Arbeitszeiten (Ruf- und Be- einen Beratungstermin beim Büro Energie und Klima des reitschaftsdienste). Landkreises Forchheim, Tel. 09191 86-1025. Ihre Bewerbung Weitere Informationen: www.lra-fo.de/klima Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Vortrag: Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Wel- Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis che Dämmung passt zu unserem Haus? spätestens 28. Februar 2019 an die VG Eber- mannstadt, Andreas Kirchner, Franz-Dörrzapf- Termin / Ort: Donnerstag, 14.02.2019, 19.30 Uhr, Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder gerne auch Ebermannstadt, Gasthof Resengörg, Hauptstr. 36 per E-Mail an bewerbung@ebermannstadt.de. Beratungen zur Existenzgründung, -sicherung und Unter- Eine Rücksendung eingereichter Unterlagen nehmensnachfolge durch die IHK für Oberfranken gemeinsam kann nicht erfolgen. mit den Wirtschaftsexperten der Aktivsenioren Bayern e. V. Für Auskünfte steht Ihnen Andreas Kirchner, Tel. Termin / Ort: Donnerstag, 14. Februar 2019, ab 09.00 Uhr, 09194-50680 gerne zur Verfügung. Landratsamt Dienststelle Ebermannstadt, Zim- mer B108, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt 18 Mitteilungsblatt I Februar 2019
Termin / Ort: Donnerstag, 28. Februar 2019, ab 09.00 Uhr, Landratsamt, Gebäude A, Zimmer 047, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim Informationen: Die Beratungen sind kostenfrei. Terminvergabe jeweils bis 15:00 Uhr. ÖKUMENISCHE KIRCHENNACHRICHTEN UNTERLEINLEITER Ihre Daten werden nur zum Zwecke der Terminvereinbarung erhoben und weiterverarbeitet! Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kontakt und Info: Peter Herbert, 09194 328 Anmeldung: Vorherige Anmeldung erforderlich bei der Wirt- E-Mail: pfarramt.unterleinleiter@elkb.de schaftsförderung unter Tel. 09191 86-1021 oder E-Mail an: Wifoe@Lra-Fo.de. Anmeldeschluss Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul jeweils Dienstag 16:00 Uhr. Änderungen vorbe- Kontakt und Info: 09194 9521 halten! Weltgebetstag 19. Ausbildungsmesse im Landkreis Forchheim In über 120 Ländern organisieren und gestalten Frauen jedes „Schule – was dann?“ Jahr den Weltgebetstag. Dieses Jahr: Slowenien. Thema: Termin / Ort: Samstag, 16. März 2019, 10:00 bis 14:00 Uhr, „Kommt alles ist bereit“. Auch wir, Frauen aus beiden Kon- Berufliches Schulzentrum Forchheim, fessionen haben einen Gottesdienst vorbereitet und möchten Fritz-Hoffmann-Str. 3, 91301 Forchheim Sie Alle: Frauen, Männer und Jugendliche recht herzlich dazu einladen. Informationen: unter www.berufsinfomesse-forchheim.de Freitag, den 1. März 2019 um 19.00 Uhr in der Katholischen Energie- & Immobilienmesse im Landkreis Forchheim Kirche St. Peter und Paul. Im Anschluss sind Alle zu kulinarischen Termin / Ort: Sonntag, 24. März 2019, 10:00 bis 17:00 Uhr, Köstlichkeiten ins evangelische Gemeindehaus eingeladen. Hauptstelle der Sparkasse Forchheim, Klosterstr. 14, 91301 Forchheim KATHOLISCHER FRAUENBUND UNTERLEINLEITER Herzliche Einladung zum Vortrag: „Pfiffige Senioren“, „Ge- BAYERISCHER BAUERNVERBAND FORCHHEIM fahren an der Haustüre und Enkeltrick“. Kontakt und Info: 09191 978680 Betrüger sind mit allen Wassern gewaschen. Am Mittwoch, E-Mail: Forchheim@BayerischerBauernVerband.de den 13. Februar 2019 um 19.00 Uhr. im Pfarrheim, Kinder- Webseite: www.BayerischerBauernVerband.de gartenstr. Unterleinleiter. Herr Eßel Kriminalhauptkommisar aus Bamberg informiert über die Vorgehensweise der Betrü- BBV Senioren aktiv - Treffen am Lichtmeßtag ger und gibt wertvolle Tipps wie man sich verhalten sollte. Sa. 02.02.2019 um 14:00 Uhr in Schlaifhausen, Gasthaus Vorschau: Schüpferling. Unser Landrat Dr. Hermann Ulm kommt zu Be- Am 1. März 2019 laden wir Sie Alle zum Weltgebetstag in der such. Teilnahme ist kostenlos, keine Anmeldung notwendig. Kath.Kirche. Beginn: 19.00 Uhr. Land: Slowenien. Titel : Kommt Heute beginnt der Rest Deines Lebens, alles ist bereit. Anschließend gemütliches Beisammensein mit Kulinarischen Köstlichkeiten. Mi. 20.02.2019 um 19:00 Uhr in Drosendorf, Kropfeld Keller, Referent/in: Cornelia Freifrau 28. März 2019 um 18.30 Uhr Gottesdienst für lebende und von und zu Aufseß, keine Anmeldung nötig. verstorbene Mitglieder des Frauenbundes anschließend Mitgliederversammlung mit Neuwahl der Vorstandschaft. Hofübergabeseminar - Tagesseminar Tagesordnung: Fr. 22.02.2019, 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr in Pinzberg. Anmel- dung erforderlich, Anmeldeschluss 16.02.19, Programm und 1. Begrüßung durch die Vorsitzende Anmeldevordruck erhalten Sie in der BBV Geschäftsstelle 2. Jahresrückblick Forchheim. 3. Totengedenken 4. Bericht der Schatzmeisterin Blasenschwäche 5. Entlastung der Vorstandschaft Do. 28.02.2019 um 19:00 Uhr in Trailsdorf, Gasthaus Schwarz- 6. Neuwahl der Vorstandschaft mann. Referent/in: Verena Müller, Heilpraktikerin, keine An- 7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses meldung nötig. 8. Wünsche und Anträge Wer Vorschläge hat, bzw. wer gern in der Vorstandschaft mit- ÖFFENTLICHE Kreisversammlung wirken möchte, bitte bis 20. März melden. Fr. 01.03.2019, 19:30 Uhr in Weingarts, Sportheim Waldesruh. Bad Füssing Gesundheitswoche vom 06.-13.04.2019 Schriftliche Anmeldung erforderlich, Programm und Anmelde- vordruck erhalten Sie in der BBV Geschäftsstelle Forchheim. Anmeldeschluss: 14.02.2019 EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE Veranstaltungen des BBV Bildungswerkes im Bezirk Ober- EMMAUSKIRCHE EBERMANNSTADT franken sind grundsätzlich für jedermann zugänglich. Auch Nichtlandwirte und Privatpersonen sind herzlich Kontakt und Info: Stefan u. Claudia Berner, 09194 310 willkommen! E-Mail: pfarramt.ebermannstadt@elkb.de Mitteilungsblatt l Februar 2019 19
Gottesdienste: dertechnik, Spiel & Spaß in der Natur gemeinsam Abenteuer Sonntag, 03.02.: 09.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, 19.30 erleben und dabei Jesus als Freund und Retter besser kennen Uhr Meditativer Gottesdienst; Sonntag, 10.02.: 09.15 Uhr Got- lernen. Unser Stamm ist in mehrere Teams unterteilt: Die Dach- tesdienst, 10.45 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum; Sonn- se: Starter (6-8 Jahre), Die Erdmännchen: Kundschafter (9-11 tag, 17.02.: 10.00 Uhr Familiengottesdienst, anschließend Jahre), Die Kiwis: Pfadfinder (12-14 Jahre), Die Pfadranger (15- Brunch; Sonntag, 24.02.: 09.15 Uhr Vorstellungsgottesdienst 17 Jahre). der Konfirmanden, 10.45 Uhr Gottesdienst im Senioren- Gottesdienste: zentrum. Sonntag, 03.02. um 09:30 Uhr Gottesdienst; Samstag, 09.02. Jeden Montag um 19.45 Uhr trifft sich der Kirchenchor (nicht um 18:00 Uhr Movie Night. Film ab 16 Jahren. Eintritt und Pizza in den Schulferien). frei; Sonntag, 10.02. um 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abend- mahl; Sonntag, 17.02. um 09:30 Uhr Gottesdienst; Sonntag, 24.02. um 10:00 Uhr „Im Fokus“ der etwas andere Gottesdienst. „Coffe to stay“. KATHOLISCHE PFARRGEMEINDE ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT Kontakt und Info: 09194 385 E-Mail: st-nikolaus.ebermannstadt@erzbistum-bamberg.de Webseite: www.st-nikolaus-ebermannstadt.de Nacht der Lichter In einer Zeit, in der alles immer lauter und schneller wird, su- chen wir oft nach einer kleinen Auszeit, um die Hektik des Ta- ges hinter uns zu lassen. Wir laden Sie am Freitag, den 01.02.2019 um 18.30 Uhr nach Niedermirsberg in unsere St. Jakobus Kirche ein, um bei Gebeten, Musik und kleinen Geschichten zur Ruhe zu kommen. Mitgestaltet wird unsere „Nacht der Lichter“ von der Band „feeling go(o)d“. Bitte Ker- Manfred Böhm und Wolf Sander lesen "Wer wagt es, zen mitbringen! Knappersmann oder Ritt?". Lachen mit deutschen Klassikern Gottesdienste vom 01. bis 28.02.2019: am 27. Februar 2019, 19.30 Uhr, Eintritt 8 Euro, im evangeli- schen Gemeindehaus Ebermannstadt, Kirchenweg 5. Fr., 01.02.2019: 18.00 Uhr RK Rüsssenbach; 18.30 Uhr EF Pfarr- kirche; 18.30 Uhr Nacht der Lichter – Eine kleine Auszeit mit Gebet, Musik und Texten! Niedermirsberg. Sa., 02.02.2019: EVANGELISCHES PFARRAMT HETZELSDORF 17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK, 18.00 Uhr Statio in der Marien- kapelle mit Kerzenweihe u. Lichterprozession, VAM Pfarrkir- Kontakt und Info: 09194 360 che, 19.00 Uhr Jugend-GD Feuerstein. So., 03.02.2019: 08.30 Gottesdienste: Uhr EF mit Kerzenweihe und Blasiussegen Niedermirsberg; Sonntag 3. Februar 2019: Wannbach 8.45 Uhr Gottesdienst, 10.00 Uhr WGF Krh.; 10.00 Uhr PGD, anschl. Blasiussegen Pfarr- Hetzelsdorf 10.00 Uhr Gottesdienst; Sonntag 10. Februar 2019: kirche; 10.00 Uhr WGF Wohlmuthshüll. Di., 05.02.2019: 18.00 Wannbach 8.45 Uhr Gottesdienst, Hetzelsdorf 10.00 Uhr Got- Uhr EF Krh., anschl. Blasiussegen. Mi.,06.02.2019: 18.00 Uhr tesdienst; Sonntag 17. Februar 2019: Wannbach 8.45 Uhr RK für Priesterberufe, 18.30 Uhr EF mit Kerzenweihe und Gottesdienst mit Abendmahl, Hetzelsdorf 10.00 Uhr Gottes- Blasiussegen Gasseldorf; 18.30 Uhr EF mit Kerzenweihe u. dienst; Samstag 23. Februar 2019: Wannbach 19.00 Uhr Got- Blasiussegen Rüssenbach. Do., 07.02.2019: 08.30 Uhr EF Pfarr- tesdienst für Erwachsene; Sonntag 24. Februar 2019: kirche. Fr., 08.02.2019: 18.00 Uhr RK Rüsssenbach; 18.30 Uhr Hetzelsdorf 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl; Wannbach EF Pfarrkirche. Sa., 09.02.2019: 17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK, 11.30 Uhr Eltern-Kind-Gottesdienst. 18.00 Uhr VAM Pfarrkirche. So., 10.02.2019: 08.30 Uhr EF Nie- dermirsberg; 09.00 Uhr EF Feuerstein; 10.00 Uhr WGF Krh.; 10.00 Uhr PGD Pfarrkirche, 16.00 Uhr Pfarrversammlung Pfarr- EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE zentrum; 18.30 Uhr WGF – Freude u. Heil statt Sünde Gasseldorf. GEMEINDE EBERMANNSTADT Mi., 13.02.2019: 18.00 Uhr Fatima-RK, 18.30 Uhr EF Gasseldorf. Do., 14.02.2019: 08.30 Uhr EF Pfarrkirche. Fr., 15.02.2019: 18.00 Kontakt und Info: info@efg-ebermannstadt.de Uhr RK Rüssenbach; 18.30 Uhr EF Pfarrkirche. Sa., 16.02.2019: Webseite: www.efg-ebermannstadt.de 17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK, 18.00 Uhr VAM Pfarrkirche. So., Veranstaltungen sind in den Räumen des Rot Kreuz Hauses 17.02.2019: 08.30 Uhr EF Niedermirsberg; 09.00 Uhr EF Feu- Ebermannstadt, Kalkwerk 7. erstein; 10.00 Uhr WGF Krh.; 10.00 Uhr EF, 11.00 Uhr Taufe Pfarrkirche. Di., 19.02.2019: 18.00 Uhr EF Krh., Mi., 20.02.2019: Montags 20:00 Uhr, Männerkreis bei Fam. Bohlein nach Ver- 18.30 Uhr EF Gasseldorf; 18.30 Uhr EF Rüssenbach. Do., einbarung; Jeden Mittwoch, 19:30 Uhr Bibelabend; Jeden 21.02.2019: 08.30 EF Pfarrkirche. Fr., 22.02.2019: 18.00 Uhr RK Dienstag , 19:00 Uhr Jugendhauskreis (ab 13 Jahre bei Fam. Rüsssenbach; 18.30 Uhr EF Pfarrkirche; 22.00 Uhr Feuerfunken Campbell, Ebermannstadt); Jeden Freitag, 17:30 – 19:30 Roy- Feuerstein. Sa., 23.02.2019: 17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK, 18.00 al Ranger Stamm 508 Ebermannstadt. -außer in den Ferien. Uhr VAM Pfarrkirche; 18.00 Uhr EF Niedermirsberg. So., Treffpunkt : Ebermannstadt, Rot-Kreuz-Haus, am Kalkwerk 7. 24.02.2019: 09.00 Uhr EF Feuerstein; 10.00 Uhr WGF Krh.; 10.00 Als christliche Pfadfinder wollen wir durch Teamwork, Pfadfin- Uhr PGD Pfarrkirche; 10.00 Uhr WGF Rüssenbach. Mo., 20 Mitteilungsblatt I Februar 2019
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