Mitteilungsblatt - Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mitteilungsblatt Nr. 48 Freitag, 27. November 2020 www.bad-peterstal-griesbach.de Das Licht, das wir für andere erleuchten, beleuchtet auch unseren eigenen Weg. Herausgeber und Verleger: Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Meinrad Baumann o.V.i.A. Verlag und private Anzeigen: ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg, Telefon: 0781/504-1455, Telefax: 0781/504-1469 E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de/www.anb-reiff.de Gewerbliche Anzeigen und Beilagen: Sabine Höfler, Telefon: 0781/504-1451, Telefax: 0781/504-1469, E-Mail: sabine.hoefler@reiff.de Zustellprobleme: Tel. 0781/504-5566, anb.zustellung@reiff.de Aboservice: Tel. 0781/504-5566, anb.leserservice@reiff.de Anzeigenschluss: Dienstag, 16.00 Uhr Bezugspreis: jährlich € 21,-. Das Amtsblatt erscheint 1 x wöchentlich.
Seite 2 Freitag, 27. November 2020 Nummer 48 ✆ WICHTIGE RUFNUMMERN UND ADRESSEN Bürgermeisteramt Bad Peterstal-Griesbach Schwarzwaldstraße 11, 77740 Bad Peterstal-Griesbach Notrufe Polizei 1 10 Telefonzentrale: 07806/79-0, Fax: 07806/7948 Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt (europaweit) 1 12 Mail: gemeinde@bad-peterstal-griesbach.de Krankentransport 07 81 / 1 92 22 Internet: www.bad-peterstal-griesbach.de Störungen Stromnetz: Überlandwerk Mittelbaden 07821/2800 Servicezeiten: Montag – Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst Montagnachmittag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Den ärztlichen, kinderärztlichen und augenärztli- Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr chen Notdienst für die Bereiche Bad Peterstal- Griesbach / Oppenau / Oberkirch vermittelt die Telefon Mailadresse Integrierte Leitstelle Offenburg über die gemein- Bürgermeister same Notfall-Nummer: 116 117 Meinrad Baumann 07806/79-20 baumann.meinrad@bad-peterstal-griesbach.de Der Dienst der Augenärzte Sekretariat Bürgermeister geht von Freitag 18 Uhr bis Montag 7.00 Uhr Gerda Kiefer 07806/79-21 sekretariat@bad-peterstal-griesbach.de bzw. an Feiertagen von 7.00 Uhr bis anderntags Hauptamt/Personalamt 7.00 Uhr. Matthias Börsig 07806/79-22 boersig.matthias@bad-peterstal-griesbach.de Der Dienst der Allgemeinärzte Bau- und Liegenschaftsamt geht von Freitag 18 Uhr bis Montag 7.00 Uhr Markus Waidele 07806/79-23 waidele.markus@bad-peterstal-griesbach.de bzw. an Feiertagen von 7.00 Uhr bis anderntags 7.00 Uhr. Rechnungsamt Martin Armbruster 07806/79-25 armbruster.martin@bad-peterstal-griesbach.de Notdienst der Zahnärzte In dringenden Fällen ist der zahnärztliche Not- Gemeindekasse, Rente dienst unter der Telefonnummer Michael Dinger 07806/79-26 dinger.michael@bad-peterstal-griesbach.de 01803/222555-11 zu erreichen. Hannah Schnottalla 07806/79-27 schnottalla.hannah@bad-peterstal-griesbach.de Der jeweils diensttuende Zahnarzt hält Sprech- Ordnungsamt/Standesamt stunde in der Praxis von 10.00 bis 11.00 und Michael Panter 07806/79-32 panter.michael@bad-peterstal-griesbach.de von 17.00 bis 18.00 Uhr. Bürgerbüro Notfallpraxen in der Ortenau Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundbüro, Sozialamt Patienten können bei akuten Erkrankungen ohne Monika Roth, Daniela Kimmig, vorherige Anmeldung während der Öffnungszei- Ulrike Mayer 07806/79-36 buergerbuero@bad-peterstal-griesbach.de ten direkt in die Notfallpraxen kommen: - Achern, Josef-Wurzler-Str. 7, 77855 Achern Ortsverwaltung Bad Griesbach Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag Servicezeiten: von 9 bis 13 Uhr und 16 bis 20 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 09.30 Uhr – 12.00 Uhr - Offenburg / Erwachsene, Ebertplatz 12, Zentrale 07806/9887-0 ov.bad-griesbach@t-online.de 77654 Offenburg Fax 07806/9887-17 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donners- Ortsvorsteher Ludwig Kimmig 07806/9887-11 tag von 19 bis 22 Uhr, Mittwoch und Freitag Gisela Panter 07806/9887-12 von 16 bis 22 Uhr, Samstag, Sonn- und Feier- tag von 8 bis 22 Uhr Bauhof - Offenburg / Kinder , Ebertplatz 12, 77654 Herbert Bruder 07806/457 bauhof-bpg@t-online.de Offenburg 0173/3195984 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19 bis Forst 22 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag von Maurice Mayer 07806/79-31 mayer.maurice@bad-peterstal-griesbach.de 9 bis 9 Uhr 0175/7211596 - Lahr, Klostenstraße 19, 77933 Lahr Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag Wassermeister Thomas Huber 07806/305 Kanalmeister Oliver Fischer 07804/ 2617 von 9 bis 21 Uhr Matthias-Erzberger-Schule 07806/445 Sporthalle 07806/1581 - Wolfach, Oberwolfacher Straße 10, 77709 Feuerwehrhaus Bad Peterstal 07806/8012 Freibad 07806/1230 Wolfach Feuerwehrhaus Bad Griesbach 07806/9887-18 Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9 bis 13 Uhr und 17 bis 20 Uhr Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst – auch außerhalb der Öffnungszeiten - über die zen- Kur und Tourismus GmbH trale Rufnummer 116 117 zu erreichen. Wilhelmstraße 2, 77740 Bad Peterstal-Griesbach In lebensbedrohlichen Situationen ist der Ret- Servicezeiten tungsdienst/Notarzt unter der Notrufnummer Telefonzentrale: 07806/9100-0 April – Oktober 112 zu alarmieren. Fax: 07806/9100-29 Montag – Freitag 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr Notdienste der Apotheken Mail: info@bad-peterstal-griesbach.info Samstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Samstag, 28.11.2020, 8.30 Uhr Internet: www.bad-peterstal-griesbach.de bis Sonntag, 29.11.2020, 8.30 Uhr November – März Sonnen-Apotheke Caunes, Marlener Str. 11, Montag – Freitag 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr 77656 Offenburg (Gewerbegebiet West 1) 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr Stadt-Apotheke Gengenbach, Hauptstr. 21, 77723 Gengenbach Axel Singer, Geschäftsführer 07806/9100-15 singer.axel@bad-peterstal-griesbach.info Petra Boschert 07806/9100-14 boschert.petra@bad-peterstal-griesbach.info Sonntag, 29.11.2020, 8.30 Uhr Maria Winter 07806/9100-16 winter.maria@bad-peterstal-griesbach.info bis Montag, 30.11.2020, 8.30 Uhr Apotheke am Ebertplatz, Ebertplatz 12, 77654 Offenburg (Oststadt)
Nummer 48 Freitag, 27. November 2020 Seite 3 AMTLICHE Winterdienst der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach BEKANNTMACHUNGEN Nachstehend veröffentlichen wir den Räum- und Streuplan der Ge- meinde Bad Peterstal-Griesbach für die Ortsteile Bad Peterstal und Bad Griesbach. Gemeinderatssitzung Am Montag, 30.11.2020, 19.00 Uhr, findet im Kulturhaus 1) Räum- und Streuplan für den Ortsteil Bad Peterstal Bad Peterstal – Großer Saal – Verantwortlicher Einsatzleiter: eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Herbert Bruder, Rohrenbach 9, Tel.: 8377 Tagesordnung: Fuhrunternehmer und Beauftragte: - Fa. Julius Zimmermann, Räum- und Streudienst, TOP 1: Frageviertelstunde - Richard Keßler, Räumdienst - Bernhard Huber, Räum- und Streudienst TOP 2: Bau- und Grundstücksangelegenheiten: - Bauhof der Gemeinde, Räum- und Streudienst, a) Bauantrag zum Bau von 3 PKW-Garagen und 8 entsprechend der bestehenden Bezirkseinteilung. PKW-Abstellplätzen, auf dem Grundstück Flurstück Nr. 109, Gemarkung Peterstal, Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung und Schwarzwaldstraße 20 der maßgebenden Gemeinderatsbeschlüsse wird folgender Räum- b) Bauantrag zum Umbau, Teilabbruch und Umnutzung und Streuplan für den Ortsteil Bad Peterstal aufgestellt: des ehemaligen Gebäudes Stahlbad, auf dem Grundstück Flurstück Nr. 109, Ge- a) R ä u m p l a n: markung Peterstal, Schwarzwaldstraße 20 1. Hauptstecken: TOP 3: Bekanntgaben aus der Arbeit der Gemeindeverwaltung Wilhelmstraße einschl. Parkplätze, Bahnhofstraße, Bahnhofpark- sowie Beantwortung von Anfragen aus der letzten Ge- platz, Bahnhofabfahrt, Forsthausstraße mit Nebenstraßen, Stöck- meinderatssitzung matt, Breitsodstraße bis Abzweigung Am Eckenacker, Am Ecke- nacker, Alter Eckenackerweg, Kurhausweg bis Kurhaus, Bästenbach TOP 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen bis Anwesen Obert/Zimmermann, Schulhof, Gehwege an der B 28 Sitzung vom 02.11.2020 soweit nicht die Anlieger räumpflichtig sind. Die Hauptstrecken sollen nach Möglichkeit werktags bis 7.00 Uhr TOP 5: Anträge, Fragen und Anregungen aus der Mitte des Ge- und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt sein. meinderates 2. Nebenstrecken: Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung lade ich recht herzlich Mülbenweg mit Nebenstrecken, Kostspring, oberer Bästenbach mit ein. Nebenstrecken, Tanzweg mit Nebenstrecken, Palmspring, Holchen- Im Hinblick auf die Corona-Pandemie werden die erforderlichen Überskopf mit Nebenstrecken, Sportplatz, Kirchbergweg mit Kur- Vorkehrungen getroffen, dass die allseits bekannten Hygiene- und hausparkplatz, Zefersgrund, Engelberg, Hirschgasse, Breitsodstraße Abstandsempfehlungen eingehalten werden. Bitte halten Sie zu an- mit Nebenstrecken, Vorderbergweg, Am Rain, In den Gassen, Im deren Personen permanent mindestens 1,5 Meter Abstand. Die ob- Löchle, unterer Schwimmbadparkplatz bis Sportplatz, Lutherweg, ligatorische Mund-Nasen-Bedeckung darf abgenommen werden, Durbenjörg. wenn der zugewiesene Sitzplatz eingenommen worden ist. Vorstehende Aufstellung bedeutet keine unbedingte Rangordnung. Innerhalb der Gruppen kann auf Anordnung je nach Zweckmäßig- gez. keit oder Notwendigkeit im Wechsel geräumt werden. Meinrad Baumann Bürgermeister b) S t r e u p l a n 1. Verkehrswichtige und gefährliche Stellen innerhalb der geschlos- senen Ortslage: Bahnhofstraße, Forsthausstraße, Leopoldstraße, Bahnhofabfahrt, Altersjubilare Stöckmatt, Alter Eckenackerweg, Am Eckenacker, - jeweils nur an den Gefällstrecken-, Wilhelmstraße, Schulhof, Gehwege an der B Wir gratulieren zum Geburtstag 28, soweit nicht die Anlieger streupflichtig sind. Streckenabschnitte mit keinem oder nur geringem Gefälle werden in Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach gratuliert nachfolgenden der Regel nicht gestreut. Der Streudienst soll nach Möglichkeit werk- Einwohnern tags bis 7.00 und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr zum neuen Lebensjahr: beendet sein. Frau Gerda Bruder 2. Verkehrswichtige und besonders gefährliche Stellen außerhalb der Rohrenbach 9 geschlossenen Ortslage: am Donnerstag, 3. Dezember 2020 80 Jahre Mülbenweg bis Nr. 19 sowie Nebenstrecke bis Abzweigung Mülben Nr.17/18, Bästenbach bis Nr. 21, Kostspring, Kirchbergweg, Über- skopf/Holchen, Littweg, Breitsodstraße bis Zirzel, Tanzweg bis Tanz, Schwimmbadparkplatz bis Sportplatz (bei Bedarf), Nächste Abfallabfuhr: - jeweils im Bereich der Hauptstrecken (ohne Hofzufahrten) sowie - nur an den Gefällstrecken. Bitte halten Sie die Abfallbehältnisse rechtzeitig bereit. Streckenabschnitte mit keinem oder nur geringem Gefälle werden in Der Abfuhrtermin bezieht sich jeweils auf beide Ortsteile: der Regel nicht gestreut. Montag, 30. November 2020 grüneTonne Innenbezirke Vorstehende Aufstellungen bedeuten keine unbedingte Rangord- nung. Innerhalb der Gruppen kann auf Anordnung je nach Zweck- Alle Informationen rund um die Abfallentsorgung finden Sie unter: mäßigkeit oder Notwendigkeit im Wechsel gestreut werden. www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de
Seite 4 Freitag, 27. November 2020 Nummer 48 Bei gefährlicher Glätte (Glatteis) können auf besondere Anordnung Die Straßen und Wege werden nicht freigesalzen. des Einsatzleiters im Einzelfall weitere Stellen in den Streudienst ein- bezogen werden. Wir bitten um Kenntnisnahme Als Streugut wird vorwiegend Streusplitt mit einer Beigabe von Weiter bitten wir alle Einwohner unserer Gemeinde, sich und ihre Streusalz verwendet. Die Straßen und Wege werden nicht freigesal- Fahrzeuge rechtzeitig auf die winterlichen Straßenverhältnisse einzu- zen. richten. Die Straßen und Wege werden nicht freigesalzen. Aus diesem Grund bitten wir auch alle Fremdenverkehrsbetriebe und 2) Räum- und Streuplan für den Ortsteil Bad Griesbach Zimmervermieter, ihre Wintergäste rechtzeitig auf die winterlichen Verantwortlicher Einsatzleiter: Straßenverhältnisse im Schwarzwald aufmerksam zu machen. Herbert Bruder, Rohrenbach 9, Tel.: 8377 Je eine Fertigung des Räum- und Streuplanes ist ab dem 27.11.2020 Unternehmer: an den Gemeindeverkündigungstafeln der Rathäuser Bad Peterstal - Bernhard Kimmig, Wilde Rench 50, und Bad Griesbach angeschlagen. - Meinrad Schmiederer, Dollenberg 3, für den Bereich „Dollenberg“ Auf die Anschläge wird hingewiesen. - Bauhof der Gemeinde Sicherung des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen und Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung und Wegen der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach während der der maßgebenden Gemeinderatsbeschlüsse wird folgender Räum- Wintermonate. und Streuplan für den Ortsteil Bad Griesbach aufgestellt: Auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Winter bitten wir alle a) R ä u m p l a n Verkehrsteilnehmer und Anlieger an den öffentlichen Straßen und Wegen der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach im Interesse der Ver- 1. Hauptstrecken: kehrssicherheit in den kommenden Wintermonaten folgendes zu Wilde Rench, Brandstraße, Breitenberg, Dollenberg, Sonnhalde, beachten: Kapellenstraße, Bahnhofplatz, Ackerköpfle, Eichbühlstraße; Gehwe- 1. Räum- und Streupflicht für die Gehwege. ge entlang der B28 soweit nicht die Anlieger verpflichtet sind, Schul- 2. Rodelverbot auf allen öffentlichen Straßen und Wegen. hof. Wir bitten insbesondere die Eltern dringend ihre Kinder vom Die Hauptstrecken sollen nach Möglichkeit werktags bis 7.00 Uhr Rodeln auf öffentlichen Straßen und Wegen abzuhalten und ent- und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt sein. sprechend zu beaufsichtigen. Die Kraftfahrer werden um erhöh- te Aufmerksamkeit gebeten. 2. Nebenstrecken: 3. Der von der Gemeinde mit erheblichem Kostenaufwand durch- Thomasberg, Waltersweg, Friedhof, Heidenbühl, Döttelbach, Kirch- geführte Streudienst wird teilweise wirkungslos, wenn das Streu- berg, Nebenstrecken Breitenberg, Holzhau, Rohrenbach, Stieg, Ne- material vor Ende der kalten Jahreszeit von den Anliegern ent- benstrecken Wilde Rench und Sommerseite, Parkplatz Kapellenstra- fernt wird; für evtl. dadurch entstehende Unfälle sind die Verur- ße, Parkplatz gegenüber Metzgerei Wössner, Wendeplatz DB. sacher in vollem Umfange haftbar. 4. Der von den Räumfahrzeugen entfernte Schnee darf von den Vorstehende Aufstellung bedeutet keine unbedingte Rangordnung. Anliegern nicht auf die geräumte Fahrbahn zurückgeworfen Innerhalb der Gruppen kann auf Anordnung werden. je nach Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit im Wechsel geräumt 5. Fahrzeuge dürfen auf der Fahrbahn nur so abgestellt werden, werden. dass die Winterdienst-, Müll- und evtl. Einsatzfahrzeuge der Feu- erwehr usw. dadurch nicht behindert werden. b) S t r e u p l a n 6. Nicht gestattet ist weiterhin das Ablagern von Holz und anderen Materialien in nicht ausreichender Entfernung vom Straßen- 1. Verkehrswichtige und gefährliche Stellen innerhalb der geschlos- bzw. Wegrand, wenn dadurch auf den vielfach engen Straßen senen Ortslage: und Wegen die Verkehrssicherheit durch Sicht- und sonstige Behinderungen beeinträchtigt wird. Wilde Rench, Sonnhalde, Kapellenstraße, Ackerköpfle, Eichbühl- straße, Heidenbühl, - jeweils nur an den Gefällstrecken-; Gehwege Nach § 41 Abs. 1 des StrG obliegt es den Gemeinden im Rahmen entlang der B 28, soweit nicht die Anlieger streupflichtig sind, Schul- des Zumutbaren als öffentlich rechtliche Pflicht, Straßen innerhalb hof. der geschlossenen Ortslage zu reinigen, zu räumen und bei Schnee- Streckenabschnitte mit keinem oder nur geringem Gefälle werden in und Eisglätte zu bestreuen, soweit dies aus polizeilichen Gründen der Regel nicht gestreut. geboten ist. Da es praktisch unmöglich ist, alle Straßen bei plötzli- Der Streudienst soll nach Möglichkeit werktags bis 7.00 Uhr und an cher Eis- oder Glättebildung durch Streuen in einen ungefährlichen Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr beendet sein. Zustand zu versetzen oder ständig darin zu erhalten, hat die Recht- sprechung anerkannt, dass eine Pflicht alle Fahrbahnen öffentlicher 2. Verkehrswichtige und besonders gefährliche Stellen außerhalb der Straßen und Wege bei Winterglätte zu bestreuen, nicht besteht. geschlossenen Ortslage: 1. Eine Streupflicht der Gemeinde bei Schnee- und Eisglätte auf Fahrbahnen besteht innerhalb geschlossener Ortschaften nur an Breitenberg, Brandstraße, Wilde Rench, Dollenberg, Thomasberg verkehrswichtigen und gefährlichen Punkten bzw. Stellen. und unterer Rohrenbach Dabei sind als gefährlich nur solche Stellen anzusehen, die we- - jeweils im Bereich der Hauptstrecken (ohne Hofzufahrten) sowie gen ihres eigentümlichen, nicht ohne weiteres erkennbaren Zu- - nur an den Gefällstrecken. standes die Möglichkeit eines Unfalls selbst bei Beachtung der Streckenabschnitte mit keinem oder nur geringem Gefälle werden in allgemein erforderlichen Sorgfalt befürchten lassen (z.B. starke der Regel nicht gestreut. Gefällstrecken). 2. Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Streupflicht Vorstehende Aufstellungen bedeuten keine unbedingte Rangord- nur bei besonders gefährlichen Stellen zu denen Gefällstrecken nung. Innerhalb der Gruppen kann auf Anordnung je nach Zweck- und Kurven, nicht aber durch Eis und Schnee verursachte Glät- mäßigkeit oder Notwendigkeit im Wechsel gestreut werden. te zu rechnen sind. 3. Die Streupflicht der Gemeinde auf Straßen in innerörtlichen Be- Bei gefährlicher Glätte (Glatteis) können auf besondere Anordnung reichen besteht gegenüber Fußgängern nur an gekennzeichne- des Einsatzleiters im Einzelfall weitere Stellen in den Streudienst ein- ten oder notwendigen Übergängen. Im Übrigen wird auf die bezogen werden. Pflichten der Anlieger hingewiesen. 4. Für Fußgängerüberwege außerhalb geschlossener Ortschaften Als Streugut wird überwiegend Streusplitt mit einer Beigabe von besteht keine Streupflicht. Streusalz verwendet.
Nummer 48 Freitag, 27. November 2020 Seite 5 5. Eine Verpflichtung der Gemeinde zum Streuen ist auch denn 2. Für Grundstücke der Gemeinde, die nicht überwiegend Wohn- nicht gegeben, wenn das Streuen wegen anhaltendem starken zwecken dienen, sowie bei gemeindlichen Alters- und Wohnhei- Schneefall keine nachhaltige Sicherheitswirkung erzielt und des- men verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§ 41 Abs. 1 Satz halb zwecklos ist. 1Strßengesetz). Bei Glatteisbildung braucht mit dem Bestreuen grundsätzlich erst 3. Für die Unternehmen von Eisenbahnen des öffentlichen Ver- eine angemessene Zeit nach Eintritt der Glätte begonnen zu werden. kehrs und von Straßenbahnen gelten die Verpflichtungen nach Zur Einrichtung eines nächtlichen Streudienstes ist die Gemeinde dieser Satzung insoweit, als auf den ihren Zwecken dienenden grundsätzlich nicht verpflichtet, auch nicht zur Bestreuung verkehrs- Grundstücken Gebäude stehen, die einen unmittelbaren Zugang wichtiger und gefährlicher Stellen. zu der Straße haben oder es sich um Grundstücke handelt, die nicht unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienen (§ 41 Abs. 3 Schneeräumung Satz 2 Straßengesetz). Auf Grund der gesetzl. Bestimmungen und des Gemeinderatsbe- Die Verpflichtungen nach dieser Satzung gelten nicht für die Eigen- schlusses vom 28.11.1977 werden in unserer Gemeinde vom tümer des Bettes öffentlicher Gewässer (§ 41 Abs. 3 Satz 1 Straßen- Schnee geräumt: gesetz). a) Ortsstraßen b) Gemeindeverbindungsstraßen §2 Verpflichtete c) Haus- und Hofzufahrten 1. Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Für die Räumung der Haus- und Hofzufahrten gilt folgendes: Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben (§ 1. Das Räumfahrzeug räumt bis zur Hofreite jedes bewohnten An- 15 Abs. 1 Straßengesetz). Als Straßenanlieger gelten auch die Eigen- wesens bzw. bis zur Garage, wenn diese vor dem Wohngebäude tümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch steht. Eine Räumung zu weiteren Garagen oder Nebengebäu- eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast den erfolgt nicht. Der vom Räumfahrzeug angeschobene Schnee stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwi- ist vom Anlieger zu entfernen. schen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei 2. Hofflächen werden grundsätzlich vom Gemeinderäumfahrzeug besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßen- nicht vom Schnee geräumt, dasselbe gilt für Grundstücksein- breite beträgt (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz). fahrten usw. 2. Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe 3. Private Parkplätze können nicht vom Räumfahrzeug der Ge- Fläche verpflichtet, besteht gesamtschuldnerische Verantwortung; meinde geräumt werden, da der Räumdienst sonst unzulässig sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ih- verzögert wird. nen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. 4. Zu jedem Anwesen wird nur ein Zugangsweg geräumt. Falls ein 3. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger öffentlich geräumter Weg an einem Anwesen vorbeiführt, er- verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. folgt deshalb von der Gemeinde kein weiterer Räumdienst für eine evtl. 2. Zufahrt zu einer gesondert stehenden Garage u. ä.; §3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht die Wahl des zu räumenden Zuganges steht der Gemeinde zu. 1. Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer Die Gemeinde wird auch in diesen Wintermonaten bemüht sein, die öffentlichen Straße sind. öffentlichen Straßen und Wege innerhalb der Gemarkung wie in den 2. Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Geh- vergangenen Jahren im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht so- wege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer weit als möglich für alle Verkehrsteilnehmer verkehrssicher zu hal- Breite von 1 Meter. ten. In diesem Zusammenhang möchten wir jedoch darauf hinwei- 3. Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen sind sen, dass es bei starkem Schneefall usw. trotz aller Bemühungen an deren Rand liegende Flächen in einer Breite von 1,5 Metern. nicht immer möglich sein wird, in kurzer Zeit alle öffentlichen Stra- Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u.ä. nahezu ßen und Wege sowie Plätze zu räumen. bis zur Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger für eine nach Trotz Tag- und Nachteinsatz werden gewisse Wartezeiten hingenom- Satz 1 entsprechend breite Fläche entlang dieser Einrichtungen men werden müssen; dies gilt sowohl für die Ortsstraßen als auch für verpflichtet. die Außenbezirke. 4. Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsamen Be- Reklamationen bitten wir auf wirkliche Notfälle zu beschränken. nutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidmeten und Die Gemeinde hat schon bisher ihre Verpflichtungen über den ge- durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Flächen. setzlichen Rahmen hinaus erfüllt und wird dies auch in Zukunft nach 5. Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige ihren Möglichkeiten tun. Dass sie aber bei einem Winterdienst auf Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidme- über 70 km Straßen und Wegen keine Sonderwünsche erfüllen ten Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen kann, dürfte jedem einsichtigen Einwohner unserer Gemeinde klar Straße sind. sein. 6. Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zufahrt oder Zugang Gleichzeitig müssen wir alle Verkehrsteilnehmer, ob Fahrzeuglenker zur sie erschließenden Straße oder liegen sie hintereinander zur oder Fußgänger, dringend bitten, sich bzw. Ihr Fahrzeug auf die win- gleichen Straße, so erstrecken sich die gemeinsam zu erfüllen- terlichen Verhältnisse einzustellen. In gewissen Situationen wird man den Pflichten nach dieser Satzung auf den Gehweg und die wei- eben um gutes Schuhwerk bzw. um Schneeketten nicht herumkom- teren in Abs. 2 bis Abs. 5 genannten Flächen an den der Straße men. Alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer können durch die Be- nächstgelegenen Grundstücke. achtung der obigen Punkte und ihrer gesetzlichen Verpflichtung selbst wesentlich mit dazu beitragen, den Winterdienst schneller und §4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten wirkungsvoller durchzuführen. 1. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht be- Streupflicht-Satzung stimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffent- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, lichen Ordnung. Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) 2. Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen vom 20.11.1989. mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände Auf Grund von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes Baden-Württem- (z.B. Frostgefahr) entgegenstehen. berg und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der 3. Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Keh- Gemeinderat am 20.11.1989 folgende Satzung beschlossen: richt ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbar zuge- führt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanla- § 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht gen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. 1. Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der Ortsdurchfahr- ten die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufun- gen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Seite 6 Freitag, 27. November 2020 Nummer 48 §5 Umfang des Schneeräumens auch in diesem Jahr genügend Wunschpaten für die 78 Bewohner 1. Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind zu finden. Neu hinzu kommen in diesem Jahr die Überraschungs- auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, wünsche für alle Kurzzeitpflegegäste, die erst nach dem 1.12. im dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet Seniorenzentrum einziehen. Auch die Mitarbeiterteams, die durch und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind die Corona-Pandemie einen beachtlichen Mehraufwand hatten, sol- in der Regel mindestens auf 1,2 m Breite zu räumen. len in diesem Jahr bedacht werden. „Die Wunschpaten können ab 2. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restli- dem 1. Dezember täglich in der Zeit von 10 – 18 Uhr zu uns in die chen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet Eingangshalle kommen und sich dort bei unseren Mitarbeiterinnen sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahr- registrieren. Abgeben können sie die Geschenke dann vom 22. – 24. bahn bzw. am Rande der in § 3 Abs. 2 bis 6 genannten Flächen Dezember,“ so Hausleiter Steffen Nork. Bislang ist es gelungen, das anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrin- Haus coronafrei zu halten – dass es so bleibt, ist natürlich der größte nen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelz- Wunsch für das Jahr 2021! wasser abziehen kann. 3. Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Breite von mindestens 1 Meter zu räumen. Menschen beschäftigen 4. Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräum- Unternehmen müssen bis zum 31.03.2021 ter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zuge- führt werden. ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind §6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze 1. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Geh- schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. wege und die weiteren in § 3 genannten Flächen sowie die Zu- Die örtliche Arbeitsagentur muss diese Beschäftigungspflicht für das gänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Kalenderjahr 2020 prüfen. Deswegen müssen Arbeitgeber mit min- Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen destens 20 Arbeitsplätzen bis spätestens 31.03.2021 der Agentur Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Die Streu- für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht pflicht erstreckt sich auf die nach § Abs. 1 zu räumende Fläche. verlängert werden. Am schnellsten geht dies elektronisch. 2. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Kostenlose Software 3. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine 4. § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermit- §7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von telt. Um die Ausgleichsabgabe zu berechnen und die entsprechende Schnee- und Eisglätte Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kos- Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis tenfreie Software IW-Elan nutzen. 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglät- „Download“ zur Verfügung. Die Meldung kann auf elektronischem te auftritt, ist unverzüglich bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Neben und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. dem elektronischen Weg kann – sofern keine Downloadmöglichkeit besteht - unter der Rubrik „Service“ eine CD-ROM bestellt werden. §8 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz Weitere Hinweise und Erläuterungen können über die BA-Seite handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtungen www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/schwerbe- aus § 1 nicht erfüllt, insbesondere hinderte-menschen abgerufen werden. a) Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in § 4 reinigt , Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwi- b) Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht schen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 entsprechend den Vorschriften in den §§ 5 und 7 streut. 823 7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Offen- c) bei Schnee- und Eisglätte Gehwege und die weiteren in § 3 burg beantwortet. genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den §§ 6 und 7 streut. 2. Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßengesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. KUR- UND TOURISMUS GmbH Das Bürgermeisteramt Reisewelt trifft Destination im Zoom- Meeting SONSTIGE Organisiert von der Kur und Tourismus GmbH fand am 18. Novem- BEKANNTMACHUNGEN ber ein erfolgreicher Austausch von 40 Teilnehmern aus der Reise- welt, sowie touristischen Akteuren der Destination Bad Peterstal- Griesbach, via Zoom-Meeting statt. Seniorenzentrum Das Bad Peterstal lässt Thematisiert wurde unter Moderation von Claudia Freimuth, Ver- Wünsche wahr werden triebsexpertin in der Team- und Prozessentwicklung, der direkte Aus- tausch von Reisebüros und Destinationen in Hinblick auf die direkte Ab dem 1. Dezember steht im Eingangsbereich des Seniorenzent- Buchbarkeit von Unterkünften, die dem potentiellen Gast meist un- rums in der Schwarzwaldstraße 40 in Bad Peterstal wieder ein bekannt bleiben, da große Reisekonzerne Unterkünfte mit geringer Wunschbaum. Auch wenn der sonst vom Haus veranstaltete Weih- Bettenanzahl in ihrem Sortiment gar nicht erst führen. Dass gerade nachtsmarkt coronabedingt leider ausfällt, will das Leitungsteam die kleinere Pensionen, naturnaher Urlaub auf dem Bauernhof oder in noch neue Tradition des Wunschbaumes aufrecht erhalten. In den der Ferienwohnung jedoch gerade in diesen Zeiten gefragter sind vergangenen Jahren war der Weihnachtsmarkt ein Besuchermagnet denn je, spiegelt der derzeitige Trend im Tourismus wieder und auch und somit Garant dafür, dass auch alle Wunschsterne einen Wunsch- die Teilnehmer aus der Reisewelt bestätigten die steigende Nachfra- paten bekamen. Pflegedienstleiterin Kathrin Kesy ist zuversichtlich, ge nach solchen naturnahen Reisezielen.
Nummer 48 Freitag, 27. November 2020 Seite 7 Die ursprünglich dazu geplante Expedientenreise musste unter be- Engagement und stellt klar, dass Ruf und Schreib durchaus in der kannten Umständen zwar entfallen, schmackhaft wurde den Teilneh- Lage sind „dicke Bretter zu bohren“. Nicht nur, dass es schwierig ist, mern die Region mit all ihren Facetten trotzdem gemacht. Eine raf- so viele Städte und Gemeinden unter einen Hut zu bringen, sondern finiert abgestimmte virtuelle Reise durch Bad Peterstal-Griesbach, das Ganze auch noch erfolgreich über ehemalige Landesgrenzen geleitet von Axel Singer, Geschäftsführer der Kur und Tourismus hinweg zu bewerkstelligen, sei ein beachtlicher Erfolg, der zum Woh- GmbH, wurde den Teilnehmern stattdessen geboten. Hierbei hatten le der gesamten Region dient. sowohl das Hotel Adlerbad und Hotel Kimmig als auch der Löcher- Patrick Schreib sagt: „Was wir jetzt notariell besiegelt haben, war nur hansenhof die Möglichkeit, die Vorzüge des Hauses in einem persön- durch das Engagement der vielen Kolleginnen und Kollegen in den lichen Portrait vorzustellen. Neben den damit einhergehenden loka- einzelnen Orten und Regionen, als auch der Nationalparkverwaltung len kulinarischen Spezialitäten wurden vor allem der Wandertouris- möglich. Jetzt gilt es unsere gemeinsame Strategie beherzt und en- mus und das Erlebnis Natur der Nationalparkregion Bad Peterstal- gagiert zum Wohl der Region umzusetzen. Dieses Projekt ist in dieser Griesbach hervorgehoben. Form einzigartig in Deutschland. Auch wenn die GmbH erst jetzt Eine bunte Mischung und gewaltige Vielfalt, die sich da auftat, gegründet wurde, sind schon etliche Projekte in der Umsetzung, wie stellte man immer wieder fest. zum Beispiel ein gemeinsames Filmprojekt über die Region, ein ge- Rege Teilnahme und das gegenseitige Interesse an einer Zusammen- meinschaftliches Wanderkartenprojekt, die Touristinformation im arbeit bestätigten die Relevanz des Themas. Nationalparkzentrum Ruhestein und die digitale Vernetzung von Mo- bilität, Tourismus und Informationen.“ Schreib erläutert weiter: „Die Natur, ist für uns Schwarzwälder, seit jeher wichtiger Bestandteil un- seres Lebens und unserer Identität. Der Nationalpark Schwarzwald schützt und erhält diesen Wald, der uns ausmacht. Mit der neu ge- gründeten GmbH ist es sowohl für unsere Gäste aus der ganzen Welt als auch für die Menschen aus der Region möglich, die gesamte Nationalparkregion zu erleben und mit vielen spannenden Informa- tion versorgt zu werden. Gerade in Zeiten von Kontaktbeschränkun- gen und Social Distancing ist es für die Menschen wichtig, wieder eine Verbindung zur Natur herzustellen und die Schönheit ihrer Ur- sprünglichkeit zu genießen. Wo gelänge das besser als in unserer Nationalparkregion?“. Die Gesellschafter der Nationalparkregion Schwarzwald GmbH: 1. Stadt Achern 2. Stadt Alpirsbach 3. Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach 4. Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach Momentaufnahme des Zoom-Meetings am 18.11.2020 Foto: 5. Gemeinde Baiersbronn Maria Winter 6. Stadt Bühl 7. Gemeinde Bühlertal 8. Gemeinde Durbach Nationalparkregion gründet GmbH und 9. Stadt Freudenstadt stärkt die Destination rund um den 10. Gemeinde Kappelrodeck 11. Gemeinde Lauf Nationalpark Schwarzwald 12. Gemeinde Loßburg Baiersbronn. Am vergangenen Freitag, den 20. November 2020 13. Gemeinde Oberwolfach haben die Anrainerkommunen des Nationalparks Schwarzwald eine 14. Gemeinde Ottenhöfen gemeinsame GmbH gegründet, um den Tourismus der National- 15. Gemeinde Ottersweier parkregion Schwarzwald zu fördern und Kräfte zu bündeln. Die neue 16. Gemeinde Pfalzgrafenweiler Nationalparkregion Schwarzwald GmbH besteht aus 21 Gesellschaf- 17. Gemeinde Sasbach tern in 27 Gemeinden. Gemeinsam umschließen sie die 10.000 18. Gemeinde Sasbachwalden Hektar große Fläche des Nationalparks Schwarzwald. 19. Gemeinde Seebach Neben den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus den einzel- 20. Renchtal Tourismus GmbH (mit Oberkirch, Oppenau und Lau- nen Gründungskommunen, waren auch Guido Wolf, Minister der tenbach) Justiz und für 2 Europa sowie Tourismus, Landrat und Vorsitzender 21. Zweckverband im Tal der Murg (mit Gaggenau, Gernsbach, des Nationalparkrates Dr. Klaus Rückert, Dr. Wolfgang Schlund, Di- Forbach, Weisenbach und Loffenau) rektor des Nationalparks Schwarzwald und Andreas Braun, Touris- mus Baden-Württemberg vor Ort in der Baiersbronner Schwarzwald- halle. Die Gründung fand unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln statt. Die neu gegründete Nationalparkregion GmbH orientiert sich nicht an politischen Grenzen, sondern an den Bedürfnissen und dem Verhalten der Gäste, die die gesamte Region als eine Destination wahrnehmen. VEREINSNACHRICHTEN Minister Wolf ging in seinen Grußworten auf die herausragende Be- deutung des interkommunalen Projektes ein und hob hervor, dass gerade in der aktuell schwierigen Zeit, eine solche Kooperation zu- Freiwillige Feuerwehr Bad Peterstal- kunftsweisend und für die Tourismusbranche ein Hoffnungsschim- mer sei. Die Region stünde national und international in Konkurrenz Griesbach zu vielen anderen Destinationen. Es sei deshalb von enormer Wich- tigkeit das Alleinstellungsmerkmal Nationalpark herauszustellen, ge- Abteilung Bad Griesbach meinsam Kräfte zu bündeln und eine Fokussierung auf die Kernkom- petenzen vorzunehmen. Dies geschehe mit der Gründung der Nati- In den letzten Tagen verteilte die FFW Bad Griesbach im Ortsteil Bad onalparkregion Schwarzwald GmbH. Auch sei das Tourismuskon- Griesbach die gelben Abfallsäcke. Sollten Sie keine bekommen ha- zept, welches von der Landesregierung vor einem Jahr vorgestellt ben, bitten wir um Nachsicht. Bei Bedarf können Sie diese bei der wurde, par excellence umgesetzt. Ortsverwaltung kostenfrei abholen. Landrat Dr. Rückert begrüßt den engen Schulterschluss zwischen den Kommunen rund um den Nationalpark und betont die Bedeu- tung der Zusammenarbeit. Rückert dankt dem Baiersbronner Bür- Abteilungskommando germeister Michael Ruf und insbesondere Patrick Schreib für ihr
Seite 8 Freitag, 27. November 2020 Nummer 48 Kolpingsfamilie Bad Peterstal Sonntag, 06.12.2020 08:30 Bad Griesbach Eucharistiefeier (KK) Zur Feier des Kolpinggedenktages treffen wir uns am Freitag, den 4. 10:00 Oppenau Eucharistiefeier (KK) Dezember zum gemeinsamen Gottesdienst um 18:30 Uhr in der musikalisch gestaltet von der Musikgruppe Kirche in Bad Peterstal. Wir feiern gemeinsam mit der Kolpingsfa- Leuchtkraft milie Bad Griesbach. 10:30 Bad Peterstal Wortgottesfeier für Familien (M.Schindler/M.Börsig) Der Vorstand 14: Oppenau Tauffeier (KK) getauft werden: Tim Huber und Matteo Hodapp Kolpingsfamilie Bad Griesbach Kolpinggedenktag 2020 Den Gottesdiensten in der Seelsorgeeinheit stehen vor: Wir feiern unseren Kolpinggedenktag wie letztes Jahr zusammen mit Pfr. Klaus Kimmig (KK) Pfr. Herrmann (He) der Peterstaler Kolpingfamilie. Pfr. Lerchenmüller (Le) Pfr. Otteny (Ot) Hierzu treffen wir uns am 4.Dezember zur gemeinsamen Messe um Gemeindereferentin Susanne Schwarz (Sc) 18.30 Uhr in der Kirche Bad Peterstal. Diakon Meinrad Bächle (MB) Denkt bitte an die Coronaregeln und dass es vermutlich kein gemein- sames Treffen danach geben wird. Beichtzeiten Bei Fragen dürft ihr mich gerne anrufen. Es gibt keine regelmäßigen Beichtzeiten. Wer ein Gespräch sucht, Schöne Grüße - Stefan Huber kann sich telefonisch bei den Seelsorgerinnen und Seelsorgern mel- Treu Kolping den. Rosenkranzgebet immer 45 Min. vor Gottesdienstbeginn: Bad Griesbach Dienstag, 01.12. 17:45 Uhr Bad Peterstal KIRCHLICHE NACHRICHTEN Samstag, 05.12. 18:00 Uhr Donnerstag, 03.12. 17:45 Uhr Oppenau Freitag, 27.11. + 04.12. 18:15 Uhr Seelsorgeeinheit Oberes Renchtal Samstag, 28.11. 18:00 Uhr Gottesdienste: Auszug aus dem Hygiene-Konzept Samstag, 28.11.2020 II. Kirchenräume: 17:00 Oppenau Adventlicher Impuls Bitte beachten Sie die Neuregelungen (fett gedruckt) gemäß Pande- ”Auf dem Weg zur Krippe” miestufe 3 des Landes Baden-Württemberg 18:45 Oppenau Eucharistiefeier am Vorabend als Rorate- • In den Kirchenräumen gibt es markierte Plätze. gottesdienst (KK/Sc) • Die Kirchenbesucher können durch das Hauptportal hineinkom- men und die Kirche durch alle Türen verlassen. Ordner stehen am Sonntag, 29.11.2020 Eingang bereit. 08:30 Bad Griesbach Eucharistiefeier (KK) • Um Händedesinfektion wird gebeten, Desinfektionsmittel steht zur 10:00 Bad Peterstal Eucharistiefeier (KK) Verfügung. 14:30 Oppenau Tauffeier (KK) • Das Tragen von Schutzmasken im Gottesdienst und beim getauft wird: Raphael Maier Rosenkranz ist verpflichtend. • Von allen Mitfeiernden sind die Kontaktdaten zu erfassen. Montag, 30.11.2020 Das Formular liegt aus, gerne können Sie sich Vordrucke 17:45 Oppenau Eucharistische Anbetung im Schweigen mitnehmen und ausgefüllt zum nächsten Gottesdienst mit- (KK) bringen oder Sie können das Formular auf der Homepage 19:00 Bad Peterstal Adventsandacht der Frauengemeinschaft herunterladen. 19:00 Oppenau Eucharistiefeier (KK) • Gemeindegesang ist nicht möglich. • Kollektenkörbchen gehen keine durch die Reihen, sie werden an Dienstag, 01.12.2020 den Ausgängen der Kirche aufgestellt. 18:00 Bad Peterstal Adventlicher Impuls • Wenn Sie Anzeichen einer Erkrankung haben, bleiben Sie bitte gestaltet vom Gemeindeteam zuhause. Die Ordner sind in diesem Fall angehalten, den Zutritt Bad Peterstal zum Kirchenraum zum Schutz der anderen Besucher zu verwei- gern. Donnerstag, 03.12.2020 18:30 Bad Peterstal Eucharistiefeier (He) III. Gemeinderäume Auf Grund der Vorgaben der Landesregierung und der damit verbun- Freitag, 04.12.2020 denen Einschränkungen werden die Gemeinderäume in der Seel- 18:30 Bad Peterstal Eucharistiefeier Kolpinggedenktag (He) sorgeeinheit vom vom 2. bis 30. November grundsätzlich geschlos- 19:00 Oppenau Eucharistiefeier (KK) sen, da Veranstaltungen aller Art auszusetzen sind. Davon ausge- nommen sind alle derzeit relevanten Sitzungen der Kirchengemeinde 2. Adventssonntag und Vorbereitungstreffen für Gottesdienste, Erstkommunion und für In Bad Peterstal und Bad Griesbach: Kollekte für das Pfarr- Adventsaktionen. Diese können unter Einhaltung der bisherigen Hy- blatt gieneregelungen tagen.Gruppenzusammenkünfte wie z.B. Krabbel- Verkauf von Jugendkarten: Es werden Karten mit Weih- gruppe, Minis, Landjugend, Literaturkreis usw. können in diesem nachtsmotiven zum Verkauf angeboten. Der Erlös ist für die Zeitraum nicht stattfinden. Jugendarbeit in der Gemeinde und Diözese Gottesdienste Wenn Sie den Gottesdienst nicht besuchen können, besteht trotz- Samstag, 05.12.2020 dem die Möglichkeit, Gottesdienste zu feiern und gemeinsam zu be- 17:00 Oppenau Adventlicher Impuls ten. Fernsehen und Internet bieten dazu viele gute Möglichkeiten: In ”Auf dem Weg zur Krippe” ARD, ZDF und KTV werden z. B. Sonntagsgottesdienste übertra- 18:45 Bad Peterstal Eucharistiefeier am Vorabend als Rorate- gen. gottesdienst (KK/Sc)
Nummer 48 Freitag, 27. November 2020 Seite 9 Taufen St. Peter und Paul Bad Peterstal Zur Absprache eines Termins melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Kath. Frauengemeinschaft St. Elisabeth Bad Peterstal Trauerfeiern Herzliche Einladung zur Adventsfeier • Auf dem Friedhof nach Vorgabe der Kommune, nur für geladene Wir laden alle unsere Mitglieder und weitere Interessierte sehr herz- Trauergäste lich zu unserer Adventsfeier am Montag, 30. November um 19:00 • In Bad Peterstal und Bad Griesbach besteht die Möglichkeit in der Uhr ein. kalten Jahreszeit die Trauerfeier, nur für geladene Trauergäste, in Sie findet unter Berücksichtigung der geltenden Hygienevorschriften der Pfarrkirche zu feiern. in der Pfarrkirche St. Peter und Paul statt. • Seelenämter in den Pfarrkirchen Über einen regen Besuch würden wir uns sehr freuen. • Totengebete sind weiterhin nicht möglich Die Vorstandschaft Bestellen von Heiligen Messen Wortgottesfeier für Familien im Advent Heilige Messen in persönlichen Anliegen werden im Moment nicht Das Kinderkirchenteam lädt am 2. Adventssonntag, 06.12.2020 angenommen, da dadurch während der Gottesdienste die Einhaltung um 10:30 Uhr zu einer Wortgottesfeier in die Pfarrkirche in Bad der Mindestteilnehmerzahl nicht gewährleistet ist. Gerne können Sie Peterstal ein. Aufgrund der begrenzten Personenzahl ist eine Anmel- Heilige Messen bestellen, die wir dann in Ihrem Anliegen in die dung unbedingt erforderlich bis spätestens Freitag, 04.12.2020 bei Mission schicken und dort gefeiert werden. Marion Schindler, Tel. 07806/1490 Für das Kinderkirchenteam: Marion Schindler und Michaela Bör- Katholische öffentliche Bücherei Josefshaus, Dreikönigweg sig 1, Oppenau Öffnungszeiten: Sonntag: 09:00 - 11:00 Uhr Kontakt und Mittwoch: 15:00 - 17:30 Uhr Wir möchten unsere Leserinnen und Leser darauf hinweisen, dass SEELSORGETEAM: die neuen Buchspiegel zum Mitnehmen bereit liegen. Leider findet Pfarrer Klaus Kimmig dieses Jahr keine Buchausstellung im Josefshaus statt. Es ist trotz- Tel. 07804/2076 dem möglich, Bestellungen abzugeben. Sprechzeiten: Über Ihren Besuch freut sich das Bücherei-Team. Oppenau: Freitag, 04.12., 16:00-18:00 Uhr Bad Peterstal: Dienstag, 01.12, 17:00-18:00 Uhr Wir sind wieder für Sie da! Beim Besuch der Bücherei ist das Tragen Oder nach Vereinbarung von einem Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben. Es gelten die allge- Subsidiar Michael Lerchenmüller meinen Hygieneregeln! Tel. 07804/3240 Sprechzeit nach Vereinbarung Essener Adventskalender Subsidiar Hermann Otteny An den Schriftenständen liegt der Adventskalender zum Preis von Tel. 07806/91 06 92 3,50 € aus. Sprechzeit nach Vereinbarung Gemeindereferentin Susanne Schwarz Mitgliederversammlung des Vincentius-Vereins K.Ö.R. Tel. 07804/91196-09 o. 0173 9025185 Einladung zur Mitgliederversammlung des Vincentius-Vereins K.Ö.R. Sprechzeit nach Vereinbarung am Dienstag, den 8. Dezember 2020 um 20.00 Uhr in der Günter Diakon Meinrad Bächle Bimmerle Halle Tel. 07806/359 o. 0171 7849529 Auf der Tagesordnung stehen: 1. Begrüßung und Feststellung der Sprechzeit nach Vereinbarung Tagesordnung – 2. Genehmigung des Protokolls vom 14. Juli 2020 – 3. Bericht des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlus- PFARRBÜRO: ses zum 31.12.2019 (§5Abs. 1 e der Satzung) – 4. Bericht über das Oppenau, Bachstr. 27 Geschäftsjahr 2019 – 5. Genehmigung der Jahresabrechnung 2019 Pfarrsekretärin: Ulrike Panter, Brigitte Stantejsky, Monika Huber und Entlastung des Vorstands (§ 5 Abs. 1 e der Satzung) – 6. Be- Tel. 07804/2076, Fax -2145 schluss über die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung E-Mail: pfarramt.oppenau@kath-oberes-renchtal.de des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 – 7. Bericht des Geschäfts- Öffnungszeiten: führers über das Geschäftsjahr 2020 und die Auswirkungen der Co- Montag 9:00-11:00 Uhr rona Pandemie – 8. Beschluss über die Neubesetzung der Heimlei- Dienstag 9:00-11:00 Uhr tung im Vincentiushaus Oppenau – 9. Wünsche, Anträge, Verschie- Mittwoch 9:30-11:00 Uhr denes Freitag 10:30-12:30 Uhr und 15:00-17:30 Uhr Emmaus-Gottesdienst Bad Peterstal-Griesbach, Wilhelmstr. 10a Am Sonntag, 13.12.2020 findet um 18:30 Uhr in der Pfarrkirche Pfarrsekretärin: Monika Huber in Oppenau der Emmaus-Gottesdienst statt. Der Gottesdienst wird Tel. 07806/1070, Fax -910156 von E-Mail: pfarramt.bad.peterstal@kath-oberes-renchtal.de Mitgliedern unserer Seelsorgeeinheit vorbereitet und gestaltet. Öffnungszeiten: Im Mittelpunkt steht Elisabeth. Musikalisch wird der Gottesdienst von Dienstag 08:30-10:30 Uhr und 16:30-17:30 Uhr der Gruppe „Leuchtkraft“ gestaltet. Freitag 10:00-11:00 Uhr Arbeitskreis Integration - Kleiderkammer im Josefshaus BANKVERBINDUNGEN Die Kleiderkammer bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Sollten Sie Kirchengemeinde Oberes Renchtal: sich aber in einer persönlichen Notlage befinden und dringend Klei- Pfarrei St. Antonius Bad Griesbach dung benötigen, dürfen Sie sich gerne an das Pfarrbüro Oppenau, Pfarrei St. Johannes Bapt. Oppenau Tel. 07804 2076 wenden. Das Team der Kleiderkammer richtet ein Pfarrei St. Peter und Paul Bad Peterstal Kleiderpaket nach Ihren Vorgaben und vereinbart einen Übergabe- Volksbank Offenburg IBAN: DE35 6649 0000 0000 0005 07 termin mit Ihnen. BIC: GENODE61OG1 Sparkasse OG-Ortenau IBAN: DE42 6645 0050 0018 0107 52 BIC: SOLADES1OFG Das nächste Pfarrblatt umfasst den Zeitraum vom 05.12.2020 bis 03.01.2021 Seelsorgeeinheit Oberes Renchtal • Bachstraße 27 Redaktionsschluss Montag, 30.11.2020, 12:00 Uhr 77728 Oppenau • Tel. 07804/2076, Fax -2145 E-Mail: pfarramt.oppenau@kath-oberes-renchtal.de Internet: www.kath-oberes-renchtal.de
Seite 10 Freitag, 27. November 2020 Nummer 48 Ökumene 18:00 Pfarrkirche Bad Peterstal Edeltraud Doll Adventsimpulse zur Einstimmung auf die Adventssonntage Hildegard Harter Immer samstags um 17:00 Uhr laden Mitglieder des Ausschuss Li- Adventlicher Impuls turgie mit einem Adventsimpuls zur Einstimmung auf das Advents- wochenende in die Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Oppenau ein. Samstag, 13.12. Gemeinsam können Sie an den vier Adventswochenenden den Weg 17:00 Pfarrkirche Oppenau zur Krippe mitgehen. Adventlicher Impuls • Samstag, 28.11. 17:00 Uhr, Pfarrkirche Oppenau „Die Wüste und das trockene Land sollen sich freuen, die Steppe soll Sonntag, 3. Advent jubeln“ 18:30 Pfarrkirche Oppenau • Samstag, 05.12. 17:00 Uhr, Pfarrkirche Oppenau Emmaus-Gottesdienst „Bahnt für den Herrn einen Weg“ Bei jedem Impuls werden Stationen aufgebaut, die über die ganze Dienstag, 15.12 Advents- und Weihnachtszeit in der Pfarrkirche stehen bleiben und 18:30 Pfarrkirche Bad Griesbach auch zwischendurch zum persönlichen Verweilen einladen. Eucharistiefeier als Rorate Ökumenische Adventsimpulse Donnerstag, 17.12. Auch dieses Jahr laden wir Sie wieder recht herzlich ein, etwas Ruhe 18:30 Pfarrkirche Bad Peterstal und Kraft zu tanken bei unseren ökumenischen Adventsimpulsen. Feier der Versöhnung Mittlerweile ist es in zur Tradition geworden, dass sich Gemeindemit- 19:30 Ev. Kirche Oppenau glieder des Oberen Renchtals abends, in der Regel um 18:00 Uhr, Ökumenisches Taizé-Abendgebet zu einem adventlichen Impuls zusammenfinden. Eingeladen sind alle Menschen – gleich welchen Alters und welcher Konfession. Samstag, 19.12. Im Ablauf wird es durch Corona bedingt einige Änderungen geben. 17:00 Pfarrkirche Oppenau Um die Vorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten, werden die Adventlicher Impuls Adventsimpulse in diesem Jahr ausschließlich in den katholischen und evangelischen Kirchen der Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach Sonntag, 4. Advent und Oppenau stattfinden. 18:00 Pfarrkirche Oppenau Der Impuls kann mit unterschiedlichen Elementen gestaltet werden, Feier der Versöhnung vielleicht mit Musik, Gebeten, einer Geschichte, einer Bibelstelle ..., Ihren Ideen sind in den Kirchen kaum Grenzen gesetzt. Montag, 21.12. Wenn Sie noch einen freien Termin belegen wollen, dann melden 19:00 Pfarrkirche Oppenau Sie sich telefonisch im katholischen Pfarrbüro in Oppenau unter Tel. Eucharistiefeier als Rorate 07804 /2076. Bitte beachten Sie: Die Termine werden wöchentlich im amtlichen Dienstag, 22.12. Mitteilungsblatt aktualisiert. 18:30 Pfarrkirche Bad Griesbach Feier der Versöhnung Ökumenische Adventsimpulse Segens- und Impulstexte zum Mitnehmen Samstag, 28.11. Liebe Gemeindemitglieder, 17:00 Pfarrkirche Oppenau wir wünschen Ihnen dann und wann ein gutes Wort, das Ihr Herz Stationenweg: „Auf dem Weg zur Krippe“ berührt. Adventlicher Impuls Mit diesem Gedanken hat der Ausschuss Liturgie Segens- und Im- 18:45 Pfarrkirche Oppenau pulstexte gesammelt, die Sie seit dem ersten Adventswochenende an Eucharistiefeier als Rorate einer Schnur in den Pfarrkirchen unserer Seelsorgeeinheit aufgereiht finden. Montag, 30.11. Segen bedeutet so viel wie: von Gott etwas Gutes gesagt/ zugespro- 18:00 Pfarrkirche Bad Peterstal chen bekommen. Gott sagt: Du bist gut! Ich stärke dich! Ich begleite Frauengemeinschaft dich! Ich St. Elisabeth beschütze dich! Gerade für einen Weg durch die Advents- und Weih- Adventsandacht nachtszeit einen Zuspruch zu erfahren, kann bestärken und Mut und Hoffnung für das Kommende geben. Warum dann nicht ein Segen Dienstag, 01.12. zum Mitnehmen, quasi im Vorbeigehen? 18:00 Pfarrkirche Bad Peterstal Gemeindeteam Sie sind herzlich eingeladen sich in der Advents- und Weihnachtszeit Adventlicher Impuls einen Segens- oder Impulstext beim Besuch in der Kirche mitzuneh- men. Bitte nehmen Sie nur den Text, den Sie auch angefasst haben Samstag, 05.12. und halten Sie sich an die bekannten Hygienevorgaben. Die Texte 17:00 Pfarrkirche Oppenau werden immer wieder aufgefüllt, so dass Sie die Möglichkeit haben Adventlicher Impuls viele unterschiedliche Impulse oder Segensgebete zu erhalten. 18:45 Pfarrkirche Bad Peterstal Eucharistiefeier als Rorate Montag, 07.12. Evangelische Kirchengemeinde 19:00 Oppenau: Pfarrkirche Kurseelsorge - Kirche im Nationalpark Eucharistiefeier als Rorate 19:30 Seelsorgeeinheit 62. Aktion von BROT FÜR DIE WELT: „ Kindern Zukunft Ökumenisches Hausgebet im Advent schenken „ die am ersten Advent-Sonntag 2020 startet. Donnerstag, 10.12. „Kindern Zukunft schenken „Mit Ihrer Spende helfen Sie 18:00 Ev. Kirche Oppenau Luzia, die Lichterkönigin mit, dass Menschen das bekommen, was sie für ein Leben Adventlicher Impuls in Würde brauchen. Unterstützen Sie auch in diesem Jahr die Arbeit von „Brot für die Welt“! Herzlichen Dank! Freitag, 11.12. In unseren Kirchen liegen Faltblätter, Spendentüten und Überwei- 06:00 Oppenau: Pfarrkirche sungsvordrucke aus oder spenden Sie mit dem Stichwort BROT Eucharistiefeier als Rorate, FÜR DIE WELT auf das Konto der Evangelischen Kirchengemeinde. gestaltet vom Ausschuss Liturgie
Sie können auch lesen