Update 2019 See- und Luftfracht

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Update 2019 See- und Luftfracht
See- und Luftfracht Update 2019

     Mitter Safety Consulting / Basel / Switzerland
Update 2019 See- und Luftfracht
01.01.2017   30.06.2017   01.01.2018   01.01.2019   30.06.2019   31.12.2019
Update 2019 See- und Luftfracht
ADR/RID 2019 Ladungssicherung
EN 12195 – ADR 7.5.7.1

                                IMDG code 2019 / Edition Amendment 39-18
                                Ladungssicherung: CTU-Code ab 01.01.2018

               IATA-DGR 2019
               EN 12195, Kipptest, 5.0.1.5.2
               Versandstücke müssen innerhalb der Umverpackung gesichert sein.
Update 2019 See- und Luftfracht
Der UN-Unterausschuss und das ICAO
Dangerous Goods Panel hat festgestellt, dass die
Dicke der Linie auf Gefahrzetteln (2 mm) keinen
Einfluss auf die Sicherheit hat.

Es gilt:

Bei der Gefahrgutannahme am Flughafen
muss die Dicke der Linie somit nicht mehr
berücksichtigt werden.
Update 2019 See- und Luftfracht
Bezettelung für Lithiumbatterien:
Verbindlich ab 1. Januar 2019, da die Übergangsfrist abläuft.

                                                                Platz für die UN-Nummer

                                                                Platz für die Tel.-Nr. für
                                                                weitere Auskünfte
Update 2019 See- und Luftfracht
Test Report   Techn. Beschreibung Batterie   Test der Verpackung
Update 2019 See- und Luftfracht
Im Beförderungspapier einer
                                                         Transportkette, die eine See- oder
                                                         Luftbeförderung einschliesst, ist
                                                         zu vermerken:

                                                         ADR 5.4.1.1.7
                                                         BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1

                                                         Ev. «Tunnel-Beschränkungscode (D/E)»
                                                         gem. Spalte 15 ADR, falls Beförderung durch Tunnel
Kein                                                     vorgesehen ist.
Beförderungspapier
gem. ADR mehr
notwendig!                                               Versandstücke:
                     Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1   Bezettelt und markiert gemäss IATA-
                                                         DGR od. IMDG code
Update 2019 See- und Luftfracht
e

    mit z.B. DG   Office
    oder

    Erbium eChecklisten
Update 2019 See- und Luftfracht
Restrukturierung der Qualifikationsanforderungen im Luftverkehr
- Einführung verschoben: Anstatt wie zuerst geplant 2019, wird es erst 01/2021 verbindlich

Was ändert sich?
- Es sollen tätigkeitsorientierte und nicht funktionsbezogene Schulungsinhalte vermittelt werden
- Qualifikation entsprechend der Aufgaben und nicht wie bisher „Qualifikation entsprechend der
  Funktion“
- Das System der Personalkategorien wird ersetzt durch sogenannte thematische
  Befähigungseinheiten

Ziele:
-   Klar formulierte Lernziele und deutlich beschriebene einzelne Fähigkeiten
-   Diese führen zu genau festgehaltene Tätigkeiten im Gefahrgutprozess
-   Mehr Praxis und weniger Theorie, mit genauere Anpassung des Schulungsumfangs
-   Konzentration auf die gefährlichen Stoffe und Themen im Gefahrgutprozess, die zur Ausübung
    der entsprechenden Tätigkeit notwendig sind
Update 2019 See- und Luftfracht
Gültig ab dem 1. Januar 2019
Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen:
- Anpassungen bei der Klassifizierung von Explosivstoffen, polymerisierende Stoffe, Düngemittel
  auf Grundlage von festem Ammoniumnitrat, ansteckungsgefährliche tierische Stoffe, ätzende
  Stoffe und Gemische sowie bei Lithiumbatterien
- Identifizierung: 14 neue UN Nummern für diverse Klassen
- Sonderbestimmungen: Diverse Änderungen und Anpassungen
- 14 Verpackungsanweisungen wurden ergänzt und angepasst, meist Lithiumbatterien
- Anpassungen bei den Bau- und Prüfanforderungen für Druckflaschen
- GHS - Ein nach diesen Vorschriften nicht erforderliches GHS Piktogramm sollte nur als
  vollständiges GHS Kennzeichen (volles Etikett) und nicht eigenständig als GHS-Piktogramm
  erscheinen
- Trennung der Versandstücken mit Lithiumbatterien von Versandstücke der Klasse 1, 2.1, 3, 4.1 und
  5.1
Update Seeverkehr – IMDG code 2019
UN Nummer auf Container: Nur wenn mehr als 4 t brutto und nur eine UN-Nr. verladen

  14.09.2018                 Gefahrguttag Luzern 2018 / Raul Mitter     11
Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen:

-   Neue UN Nummer 3537 bis 3548 'ARTICLES CONTAINING DANGEROUS GOODS’
-   Viskose Flüssigkeiten - Befreiung analog ADR, Grenze 30L bis 450L
-   Klassifizierung Korrosiv Kapitel 2.8 überarbeitet und an GHS-Texten angepasst
-   Die 18 Segregationsgruppen - codiert und in Spalte 16b der DGL aufgenommen
-   Neue Einträge für TOXIC SOLID, FLAMMABLE, INORGANIC, N.O.S.(UN 3535) und LITHIUM BATTERIES
    INSTALLED IN CARGO TRANSPORT UNIT (UN 3536)
-   Einige bestehende Verpackungsanweisungen wurden aktualisiert / hinzugefügt
-   Es wird eine neue Tabelle zu 7.2.6.3 hinzugefügt, die Trennung-Befreiungen für organische Peroxide
    UN 3101 bis 3120 vorsieht
-   Das EmS guide (Emergency Schedule) wurde aktualisiert und überarbeitet, Eintrag nach wie vor in
    Spalte 15 der DGL
Keine GHS-Symbole auf Tankcontainer
z.B. eLKW TeslaSemi, geplant für 2020
Drehmoment mind. 10.000 Nm, ca. 2000 PS – Beschleunigung? Mehr als 1 G.
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