Mitwirkungsmöglichkeiten der Energieverbraucher an der Energiewende - Anreize, Infrastrukturen, Finanzierung - Achim Zerres, Abteilungsleiter ...
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www.bundesnetzagentur.de Mitwirkungsmöglichkeiten der Energieverbraucher an der Energiewende – Anreize, Infrastrukturen, Finanzierung Achim Zerres, Abteilungsleiter Name des Referenten Energieregulierung, Bundesnetzagentur
Inhalt 1. Mitwirkungsmöglichkeiten und Anreize für Verbraucher Welche Rollen kann der Verbraucher im Smart Market einnehmen?  Netzbetreiber,  Erzeuger,  Prosumer, Prosumer  Dienstleister,  Verbraucher 2. Infrastrukturen und deren Finanzierung z Welche Infrastrukturen sind nötig? z Wie sollen sich diese Infrastrukturen entwickeln / finanziert werden? z Welche Infrastrukturen sollten reguliert werden und was kann / muss der Regulierer zur Unterstützung der verschiedenen Rollen tun? 2
Smart Grid / Smart Market „Smart Grid“ und „Smart Market“ – Eckpunktepapier der BNetzA Smart Market intelligente intelligenter Stromerzeugung Verbrauch Smart Grid intelligente intelligente Stromnetze Zähler intelligente g Speicher 3
Netzbetrieb Übertragungsnetze Modellprojekt Netzausbau Westküste in Schleswig-Holstein zur Finanzierung neuer Netze ( 380 kV-Trasse, Netzbetreiber Tennet) Grünes Bürgernetz Westküste GmbH & Co. KG (verwaltet und investiert als Eigentümer in das Netz, welches sie an den N t b t ib verpachtet) Netzbetreiber ht t) Wertpapiere vor allem für private Anleger, bevorzugt Kleinanleger, die von der Trasse betroffen sind Maximale Bürgerbeteiligung: 40 Mio. € bzw. 15% der Gesamtinvestition Mindestbeteiligung 1.000 € Zinssatz: 4,5 4 5 – 5% Interessanter Ansatz, keine regulatorischen Hindernisse, Hindernisse aber noch Fragen offen! 4
Netzbetrieb: Verteilnetzebene Beispiel Energiegenossenschaften Netzgenossenschaften Organisation nach dem Genossenschaftsgedanken: „ „Was dem e Einzelnen e e Mitglieder sind zugleich Eigentümer und Kunden ihrer nicht möglich ist, das Genossenschaft (Identitätsprinzip) vermögen viele.“ bbegrenztet H Haftung ft ddes Ei Einzelnen l auff di die Höh Höhe seiner i Beteiligung (Friedrich Wilhelm Raiffeisen) nach Erzeugungs Erzeugungs- und Versorgungsgenossenschaften nun erste Bestrebungen, Netze zu übernehmen Beispiele: Netzkauf EWS eG; BürgerEnergie Berlin (BEB) Netzbetrieb bedarf der Genehmigung (§ 4 EnWG, Landesregulierungsbehörde) Marktkommunikation und Entflechtungsvorschriften sind einzuhalten BNetzA steht ‚Zersplitterung Zersplitterung‘ von Netzen kritisch gegenüber 5
Erzeugung: Beispiel Energiegenossenschaften Erzeugungs- und Versorgungsgenossenschaften Erzeugungs regionale Beteiligungsmodelle für dezentrale Energieerzeugung und –versorgung versorgung (Bürgerwindparks (Bürgerwindparks, Photovoltaikanlagen etc etc.)) Möglichkeit der Entwicklung und des Ausbaus erneuerbarer Energien Identitätsprinzip und begrenzte Haftung (s. o.) Versorgungsgenossenschaft ist Energieversorgungs- unternehmen nach § 3 Nr. 18 EnWG Wer Haushaltskunden mit Energie beliefert, muss bei BNetzA eine Anzeige nach § 5 EnWG einreichen 6
Erzeugung/Speicherung (Prosumer) Photovoltaik und Solarspeicher p zur Speicherung und Nutzung des selbst erzeugten PV-Stroms PV-Anlagenbetreiber mit/ohne Speicher werden heute bereits durch Berechnung arbeitsbasierter Netznutzungsentgelte bei Vorhaltung der vollen Netzleistung gefördert ! künftig (zusätzlich) Fördermöglichkeit der Anlage selbst durch KfW (2 000 € pro Speicher; (2.000 S i h Anschaffungskosten z.B.. 13.000 € für 4,6 KW) Anlagen tragen nicht zur Netzstabilisierung bei, da nicht netzorientiert betrieben; 7
Erzeugung / Dienstleistung ( Prosumer) BHKW‘s : Heizkraftwerk im eigenen Haus selbst lb t (unabhängig) ( bhä i ) oderd zentral t l gesteuerte t t EErzeugung (‚Schwarmkraftwerke‘) mit Erd- Erd oder Biogas betrieben, betrieben daher unabhängig vom Strompreis und Möglichkeit der Erfüllung der Anforderungen des § 3 EEWärmeG KWK KWK-Zuschuss Zuschuss für produzierten und ins Netz eingespeisten Strom künftig Möglichkeit des § 14a EnWG (Rechtsverordnung) Beispiel Vergütung Mini Mini-KWK KWK (bis 50 KWel) 2012 KWK-Stromerzeugung: 5,41ct/kWh el Mindestvergütung für eingespeisten Strom (Durchschnitt): 4,47 ct/kWh Vermiedene NNE: 0,3 – 0,6 ct/kWh Ggf. Befreiung von Erdgassteuer: 0,55 ct/kWh 8
Erzeugung / Dienstleistung: Wärmepumpen Wärmepumpen effiziente Art der Stromheizung zukünftig Möglichkeit des § 14a EnWG (ermäßigte Netzentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, wenn die Steuerung der Anlage dem Netzbetreiber überlassen wird – ‚Dienstleistung‘ für den Netzbetreiber) Voraussetzung: Regelung der Einzelheiten durch Rechtsverordnung Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG Sondertarife für Wärmepumpenstrom erhältlich, aber nur wenige üb überregionale i l A Anbieter bi t aufgrund f d von M Markteintrittshindernissen kt i t itt hi d i o Lastprofile o intransparentes Produktangebot o Mangelnde Kostendeckung o Zukunft der Nachtspeicherheizung o Uneinheitliche Erhebung KA 9
Verbrauch / Dienstleistung: Elektromobilität Elektromobilität ist noch entwicklungsfähig z Regierungsprogramm / Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität, Forschungsförderung durch das BMBF: 1.000.000 Elektroautos bis 2020 z Potenzial P t i l für fü iintelligentes t lli t (f(ferngesteuertes) t t ) Laden L d undd Rückspeisen Rü k i ins i Netz z Elektromobilität ist eine Smart Market – Anwendung, Anwendung aber mittelfristig auf Smart Grid-Infrastrukturen angewiesen z Integration von Erneuerbarer Energie, Anstoß für variable Tarife und neue Dienstleistungen z Elektroautos setzen sich auf dem Markt noch nicht durch in der Anschaffung teuer kurze Reichweite der Batterie zu wenig Ladeinfrastruktur zu lange Ladezeiten 10
Verbrauch: Nachtspeicherheizungen Nachtspeicherheizungen In I den d 70‘er 70‘ undd 80‘er 80‘ JJahre h eine i preiswerte i t HHeizmöglichkeit, i ö li hk it aber ineffizient und heute die teuerste Art der Heizung Sondertarife für Heizstrom, Heizstrom aber nur wenige überregionale Anbieter, Markteintrittshindernisse, siehe Wärmepumpe ) „gefangene Kunden“ zukünftig kü fti Möglichkeit Mö li hk it ddes § 14a 14 EEnWG; WG V Voraussetzung: t Rechtsverordnung EnEV: Außerbetriebnahme von Elektrospeicherheizungen bis 2020, spätestens jedoch 30 Jahre nach Einbau Beispiel: 2-Personen-Haushalt in Landkreis Rottweil/Schwarzwald monatlicher Stromabschlag: 211,00 € jährliche Netzentgelte: 921,00 € (netto) Bei Reduzierungg der NNE z. B. auf 80 bzw. 20% wären nur 736,00 bzw. 184,20 € zu zahlen 11
Verbrauch: Wechsel des Stromlieferanten Versorgerwechsel stärkt wettbewerbliche Strukturen des Marktes ¾ Wechsel erhöht Wettbewerbsdruck, stärkt Innovationen ¾ Wechsel zu einem Spezialangebot kann Marktintegration erneuerbarer Energien fördern Grundregeln: ► Der Billigste ist nicht notwendiger Weise der Beste ► Vorkassezahlungen genau prüfen (Würden Sie heute schon das Auto bezahlen, dass Sie nächstes Jahr fahren wollen?) Große Einsparpotenziale im Vergleich zur Grundversorgung möglich 12
Verbrauch / Dienstleistung: Hausautomation Smart Home Anwendungen entfalten ihr volles Potenzial nicht E-energy – Projekte zeigen, das Einsparungen durch Lastverschiebung und Verbrauchsverlagerung möglich sind, wenn die richtigen Anreize gesetzt werden Smart S t Home H Anwendungen A d helfen, h lf Energie E i ddurchh V Verhaltensänderung h lt ä d oder Verbrauchsverlagerung zu sparen zur Nutzung von Lastverschiebungspotenzialen sind Signale aus dem Smart Market erforderlich; Smart Meter allein helfen nicht, wenn das ökonomische Potenzial nicht attraktiv ist Verbraucher muss Vorteile aus und Spaß an den Anwendungen haben ! 13
2. Infrastrukturen und Finanzierung Welche Infrastrukturen sind nötig, g, um den verschiedenen Rollen zu dienen? Î Netzausbau Î Smart Grid Î Smart Meter (dort wo der Verbraucher einen Mehrwert daraus hat)) Î Telekommunikationsverbindungen Î Ladeinfrastruktur für Elektromobilität 14
Netzausbau Investitionsvolumen Studie Ausbaubedarf [km] Abdeckung [Mrd. €] Übertragungsnetz HGÜ-Technik, Koordiniert mit Netzentwicklungsplan 5700 km ~ 20 Mrd. TYNDP, Netzregelverbund, ~ 195.000 Schätzung, ohne smart Grid Verteilnetz BDEW ~ 11,6 ,6 bis b s ~ 23,8 3,8 bis 2020 bi ~ 381 bis 381.000 000 Konventioneller Ausbau Verteilnetz dena ~ 112.000 ~ 18,4 ohne smart Grid bis 2020 Konventioneller K ti ll A Ausbau b Verteilnetz dena -- ~ 9,8 mit smart Grid bis 2020 Netzausbauberichte ausgewählte Netzbetreiber, der „großen „großen“ VNB ~ 3100 km ~ 2,6 keine Vollabdeckung BMWi ausstehend – belastbare Einschätzungen zum Ausbaubedarf liegen derzeit nur im Übertragungsnetz vor – bisherige Studien sind wegen unterschiedlicher Methoden und Abdeckungsgrade nur eingeschränkt vergleichbar – bislang keine belastbare Abgrenzung zwischen Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen im Verteilnetz 15
2. Infrastrukturen und Finanzierung Welche Infrastrukturen sind nötig, um den verschiedenen h d Rollen ll zu dienen? d Î Smart Meter ((dort wo der Verbraucher einen Mehrwert daraus hat) Kosten‐Nutzen‐Analyse y des BMWi läuft Î Telekommunikationsverbindungen Funk, Festnetz, Powerline Î Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Henne‐Ei‐Thema 16
2. Infrastrukturen und Finanzierung Wie sollen sich diese Infrastrukturen entwickeln / finanziert werden? ~ Smart Grid Infrastrukturen dienen der Systemstabilität und dem marktdienlichen Management von Kapazitäten, Netzzuständen und der Netzsteuerungg – also allen und sollten über Netzentgelte g finanziert werden 9 Diskussion um Eignung des Regulierungsrahmens läuft ~ Smart Market Infrastrukturen sollen sich im Markt entwickeln und auch vom Markt finanziert werden – Was der Verbraucher will, weil er einen Mehrwert daraus hat, das kauft er auch ~ Möglichst wenig weitere Subventionen 17
2. Infrastrukturen und Finanzierung Welche Infrastrukturen sollten reguliert werden? Sm mart Grid --- Smarrt Market Smart Grid, weil es über Netzentgelte finanziert wird jede sonstige Infrastruktur , die über Netzentgelte oder Umlagen finanziert wird 18
2. Infrastrukturen und Finanzierung Was kann / muss der Regulierer noch zur Unterstützung der verschiedenen Rollen t ? tun? ¾ Änderung der Netzentgeltstruktur Smart Grid ¾ Rechtsverordnungen zum Messwesen ¾ Vereinheitlichung der Netznutzungsverträge d --- Smaart Markett ¾ SLP, Stärkung der analytischen SLP ¾ Ausweitung registrierende Leistungsmessung ¾ Zählerstandsgangmessung 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 20
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