Mitwirkungsmöglichkeiten der Energieverbraucher an der Energiewende - Anreize, Infrastrukturen, Finanzierung - Achim Zerres, Abteilungsleiter ...

 
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Mitwirkungsmöglichkeiten der Energieverbraucher an der Energiewende - Anreize, Infrastrukturen, Finanzierung - Achim Zerres, Abteilungsleiter ...
www.bundesnetzagentur.de

Mitwirkungsmöglichkeiten der Energieverbraucher an der
Energiewende – Anreize, Infrastrukturen, Finanzierung

Achim Zerres, Abteilungsleiter
               Name des Referenten Energieregulierung, Bundesnetzagentur
Mitwirkungsmöglichkeiten der Energieverbraucher an der Energiewende - Anreize, Infrastrukturen, Finanzierung - Achim Zerres, Abteilungsleiter ...
Inhalt

  1. Mitwirkungsmöglichkeiten und Anreize für Verbraucher
     Welche Rollen kann der Verbraucher im Smart Market einnehmen?
         Â Netzbetreiber,
         Â Erzeuger,
         Â Prosumer,
           Prosumer
         Â Dienstleister,
         Â Verbraucher

  2. Infrastrukturen und deren Finanzierung
     z Welche Infrastrukturen sind nötig?
     z Wie sollen sich diese Infrastrukturen entwickeln / finanziert
         werden?
     z Welche Infrastrukturen sollten reguliert werden und was kann /
         muss der Regulierer zur Unterstützung der verschiedenen Rollen
         tun?

                                                                      2
Mitwirkungsmöglichkeiten der Energieverbraucher an der Energiewende - Anreize, Infrastrukturen, Finanzierung - Achim Zerres, Abteilungsleiter ...
Smart Grid / Smart Market
„Smart Grid“ und „Smart Market“ – Eckpunktepapier der BNetzA

                      Smart Market

              intelligente               intelligenter
            Stromerzeugung                 Verbrauch

                            Smart Grid

            intelligente                        intelligente
            Stromnetze                             Zähler

                           intelligente
                                  g
                             Speicher

                                                               3
Netzbetrieb Übertragungsnetze
Modellprojekt Netzausbau Westküste in Schleswig-Holstein zur
Finanzierung neuer Netze ( 380 kV-Trasse, Netzbetreiber Tennet)
 „ Grünes Bürgernetz Westküste GmbH & Co. KG (verwaltet und
    investiert als Eigentümer in das Netz, welches sie an den
    N t b t ib verpachtet)
    Netzbetreiber         ht t)
 „ Wertpapiere vor allem für private Anleger, bevorzugt Kleinanleger,
    die von der Trasse betroffen sind
 „ Maximale Bürgerbeteiligung: 40 Mio. € bzw. 15% der
    Gesamtinvestition
 „ Mindestbeteiligung 1.000 €
 „ Zinssatz: 4,5
               4 5 – 5%
 „ Interessanter Ansatz,
    keine regulatorischen Hindernisse,
                           Hindernisse
              aber noch Fragen offen!
                                                                   4
Netzbetrieb: Verteilnetzebene
 Beispiel Energiegenossenschaften

Netzgenossenschaften
    „   Organisation nach dem Genossenschaftsgedanken:                „
                                                                      „Was  dem
                                                                             e Einzelnen
                                                                                     e e
        Mitglieder sind zugleich Eigentümer und Kunden ihrer          nicht möglich ist, das
        Genossenschaft (Identitätsprinzip)                            vermögen viele.“
    „   bbegrenztet H
                    Haftung
                      ft    ddes Ei
                                 Einzelnen
                                      l    auff di
                                                die Höh
                                                    Höhe seiner
                                                           i
         Beteiligung                                                  (Friedrich Wilhelm
                                                                          Raiffeisen)
    „   nach Erzeugungs
              Erzeugungs- und Versorgungsgenossenschaften nun
        erste Bestrebungen, Netze zu übernehmen
    „   Beispiele: Netzkauf EWS eG; BürgerEnergie Berlin (BEB)
    „   Netzbetrieb bedarf der Genehmigung (§ 4 EnWG,
        Landesregulierungsbehörde)
    „   Marktkommunikation und Entflechtungsvorschriften sind
        einzuhalten
    „   BNetzA steht ‚Zersplitterung
                      Zersplitterung‘ von Netzen kritisch gegenüber

                                                                                     5
Erzeugung:
  Beispiel Energiegenossenschaften

Erzeugungs- und Versorgungsgenossenschaften
Erzeugungs
„   regionale Beteiligungsmodelle für dezentrale Energieerzeugung
    und –versorgung
         versorgung (Bürgerwindparks
                      (Bürgerwindparks, Photovoltaikanlagen etc
                                                            etc.))
„   Möglichkeit der Entwicklung und des Ausbaus
    erneuerbarer Energien
„   Identitätsprinzip und begrenzte Haftung (s. o.)
„   Versorgungsgenossenschaft ist Energieversorgungs-
    unternehmen nach § 3 Nr. 18 EnWG
         Wer Haushaltskunden mit Energie beliefert, muss bei
         BNetzA eine Anzeige nach § 5 EnWG einreichen

                                                               6
Erzeugung/Speicherung (Prosumer)

Photovoltaik und Solarspeicher
                       p
„   zur Speicherung und Nutzung des selbst erzeugten PV-Stroms

„   PV-Anlagenbetreiber mit/ohne Speicher werden heute bereits durch
    Berechnung arbeitsbasierter Netznutzungsentgelte bei Vorhaltung
    der vollen Netzleistung gefördert !
„   künftig (zusätzlich) Fördermöglichkeit der Anlage selbst durch KfW
    (2 000 € pro Speicher;
    (2.000       S i h
     Anschaffungskosten z.B.. 13.000 € für 4,6 KW)
„   Anlagen tragen nicht zur Netzstabilisierung bei,
    da nicht netzorientiert betrieben;

                                                                         7
Erzeugung / Dienstleistung ( Prosumer)

BHKW‘s : Heizkraftwerk im eigenen Haus
   „ selbst
        lb t (unabhängig)
             ( bhä i ) oderd zentral
                                   t l gesteuerte
                                          t    t EErzeugung
     (‚Schwarmkraftwerke‘)
   „ mit Erd-
          Erd oder Biogas betrieben,
                           betrieben daher unabhängig vom Strompreis
     und Möglichkeit der Erfüllung der Anforderungen des § 3 EEWärmeG
   „ KWK
     KWK-Zuschuss
            Zuschuss für produzierten und ins Netz eingespeisten Strom
   „ künftig Möglichkeit des § 14a EnWG (Rechtsverordnung)
   „ Beispiel Vergütung Mini
                         Mini-KWK
                              KWK (bis 50 KWel) 2012
      KWK-Stromerzeugung: 5,41ct/kWh el
      Mindestvergütung für eingespeisten Strom
      (Durchschnitt): 4,47 ct/kWh
      Vermiedene NNE: 0,3 – 0,6 ct/kWh
      Ggf. Befreiung von Erdgassteuer: 0,55 ct/kWh
                                                                   8
Erzeugung / Dienstleistung: Wärmepumpen

 Wärmepumpen
 ™ effiziente Art der Stromheizung
 ™ zukünftig Möglichkeit des § 14a EnWG (ermäßigte Netzentgelte für
   unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, wenn die Steuerung der
   Anlage dem Netzbetreiber überlassen wird – ‚Dienstleistung‘ für den
   Netzbetreiber)
 ™ Voraussetzung: Regelung der Einzelheiten durch Rechtsverordnung
 ™ Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG
 ™ Sondertarife für Wärmepumpenstrom erhältlich, aber nur wenige
   üb
   überregionale
            i l A  Anbieter
                      bi t aufgrund
                              f    d von M
                                         Markteintrittshindernissen
                                            kt i t itt hi d i
     o Lastprofile
     o intransparentes Produktangebot
     o Mangelnde Kostendeckung
     o Zukunft der Nachtspeicherheizung
     o Uneinheitliche Erhebung KA

                                                                         9
Verbrauch / Dienstleistung: Elektromobilität

Elektromobilität ist noch entwicklungsfähig
 z Regierungsprogramm / Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität,
   Forschungsförderung durch das BMBF:
   1.000.000 Elektroautos bis 2020
 z Potenzial
   P t i l für
             fü iintelligentes
                   t lli t (f(ferngesteuertes)
                                      t    t ) Laden
                                               L d undd Rückspeisen
                                                         Rü k i         ins
                                                                        i
   Netz
 z Elektromobilität ist eine Smart Market – Anwendung,
                                            Anwendung aber mittelfristig
   auf Smart Grid-Infrastrukturen angewiesen
 z Integration von Erneuerbarer Energie, Anstoß für variable Tarife und
   neue Dienstleistungen
 z Elektroautos setzen sich auf dem Markt noch nicht durch
       ƒ in der Anschaffung teuer
       ƒ kurze Reichweite der Batterie
       ƒ zu wenig Ladeinfrastruktur
       ƒ zu lange Ladezeiten
                                                                      10
Verbrauch: Nachtspeicherheizungen

Nachtspeicherheizungen
   „ In
     I den
        d 70‘er
            70‘ undd 80‘er
                       80‘ JJahre
                                h eine
                                     i preiswerte
                                           i     t HHeizmöglichkeit,
                                                      i ö li hk it
     aber ineffizient und heute die teuerste Art der Heizung
   „ Sondertarife für Heizstrom,
                       Heizstrom aber nur wenige überregionale
     Anbieter, Markteintrittshindernisse, siehe Wärmepumpe )
     „gefangene Kunden“
   „ zukünftig
        kü fti Möglichkeit
                Mö li hk it ddes § 14a
                                   14 EEnWG;
                                         WG V Voraussetzung:
                                                        t
     Rechtsverordnung
   „ EnEV: Außerbetriebnahme von Elektrospeicherheizungen bis
     2020, spätestens jedoch 30 Jahre nach Einbau
   Beispiel: 2-Personen-Haushalt in Landkreis Rottweil/Schwarzwald
      monatlicher Stromabschlag: 211,00 €
      jährliche Netzentgelte: 921,00 € (netto)
      Bei Reduzierungg der NNE z. B. auf 80 bzw. 20%
      wären nur 736,00 bzw. 184,20 € zu zahlen
                                                                       11
Verbrauch: Wechsel des Stromlieferanten

Versorgerwechsel stärkt wettbewerbliche Strukturen des Marktes
   ¾   Wechsel erhöht Wettbewerbsdruck, stärkt Innovationen
   ¾   Wechsel zu einem Spezialangebot kann Marktintegration
       erneuerbarer Energien fördern
   Grundregeln:         ► Der Billigste ist nicht notwendiger Weise der Beste
                        ► Vorkassezahlungen genau prüfen
       (Würden Sie heute schon das Auto bezahlen, dass Sie nächstes Jahr fahren wollen?)

   „   Große Einsparpotenziale im Vergleich zur Grundversorgung möglich

                                                                                           12
Verbrauch / Dienstleistung: Hausautomation
 Smart Home Anwendungen entfalten ihr volles Potenzial nicht
 „ E-energy – Projekte zeigen, das Einsparungen durch Lastverschiebung
   und Verbrauchsverlagerung möglich sind, wenn die richtigen Anreize
   gesetzt werden
 „ Smart
   S t Home
         H     Anwendungen
               A      d        helfen,
                               h lf Energie
                                       E     i ddurchh V
                                                       Verhaltensänderung
                                                          h lt ä d
   oder Verbrauchsverlagerung zu sparen
 „ zur Nutzung von Lastverschiebungspotenzialen sind Signale aus dem
   Smart Market erforderlich; Smart Meter allein helfen nicht, wenn das
   ökonomische Potenzial nicht attraktiv ist
 Verbraucher muss Vorteile aus und Spaß an den Anwendungen haben !

                                                                     13
2. Infrastrukturen und Finanzierung

  Welche Infrastrukturen sind nötig,
                                  g, um den
  verschiedenen Rollen zu dienen?

   Î Netzausbau

   Î Smart Grid

   Î Smart Meter (dort wo der Verbraucher einen
      Mehrwert daraus hat))

   Î Telekommunikationsverbindungen

   Î Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

                                                  14
Netzausbau

                                           Investitionsvolumen
Studie                 Ausbaubedarf [km]                         Abdeckung
                                           [Mrd. €]

Übertragungsnetz                                                 HGÜ-Technik, Koordiniert mit
Netzentwicklungsplan   5700 km             ~ 20 Mrd.             TYNDP, Netzregelverbund,
                       ~ 195.000                                 Schätzung, ohne smart Grid
Verteilnetz BDEW                           ~ 11,6
                                               ,6 bis
                                                  b s ~ 23,8
                                                         3,8     bis 2020
                         bi ~ 381
                         bis  381.000
                                  000
                                                                 Konventioneller Ausbau
Verteilnetz dena       ~ 112.000           ~ 18,4                ohne smart Grid bis 2020
                                                                 Konventioneller
                                                                 K     ti   ll A Ausbau
                                                                                    b
Verteilnetz dena       --                  ~ 9,8                 mit smart Grid bis 2020
Netzausbauberichte                                               ausgewählte Netzbetreiber,
der „großen
    „großen“ VNB       ~ 3100 km           ~ 2,6                 keine Vollabdeckung
BMWi                   ausstehend

      –    belastbare Einschätzungen zum Ausbaubedarf liegen derzeit nur im
           Übertragungsnetz vor
      –    bisherige Studien sind wegen unterschiedlicher Methoden und
           Abdeckungsgrade nur eingeschränkt vergleichbar
      –    bislang keine belastbare Abgrenzung zwischen Ersatz- und
           Erweiterungsmaßnahmen im Verteilnetz                                        15
2. Infrastrukturen und Finanzierung

Welche Infrastrukturen sind nötig, um den
verschiedenen
     h d       Rollen
                 ll zu dienen?
                        d

 Î Smart Meter ((dort wo der Verbraucher einen
   Mehrwert daraus hat)
   Kosten‐Nutzen‐Analyse
                     y des BMWi läuft

 Î Telekommunikationsverbindungen

   Funk, Festnetz, Powerline

 Î Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

   Henne‐Ei‐Thema

                                                 16
2. Infrastrukturen und Finanzierung

Wie sollen sich diese Infrastrukturen entwickeln / finanziert werden?
 ~ Smart Grid Infrastrukturen dienen der Systemstabilität und dem
     marktdienlichen Management von Kapazitäten, Netzzuständen und
     der Netzsteuerungg – also allen und sollten über Netzentgelte
                                                             g
     finanziert werden
       9 Diskussion um Eignung des Regulierungsrahmens läuft

 ~ Smart Market Infrastrukturen sollen sich im Markt entwickeln und
     auch vom Markt finanziert werden – Was der Verbraucher will, weil er
     einen Mehrwert daraus hat, das kauft er auch
 ~   Möglichst wenig weitere Subventionen

                                                                       17
2. Infrastrukturen und Finanzierung

                               Welche Infrastrukturen sollten reguliert werden?
Sm
 mart Grid --- Smarrt Market

                               „   Smart Grid, weil es über Netzentgelte finanziert
                                   wird

                               „   jede sonstige Infrastruktur , die über
                                   Netzentgelte oder Umlagen finanziert wird

                                                                                  18
2. Infrastrukturen und Finanzierung

                                          Was kann / muss der Regulierer noch zur
                                           Unterstützung der verschiedenen Rollen
                                           t ?
                                           tun?
                                          ¾ Änderung der Netzentgeltstruktur
Smart Grid

                                          ¾ Rechtsverordnungen zum Messwesen
                                          ¾ Vereinheitlichung der Netznutzungsverträge
         d --- Smaart Markett

                                          ¾ SLP, Stärkung der analytischen SLP
                                          ¾ Ausweitung registrierende
                                            Leistungsmessung
                                          ¾ Zählerstandsgangmessung

                                                                                         19
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