MOBILE ARBEIT - BESSER REGELN
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GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS! MOBILE ARBEIT MOBILES ARBEITEN – FRAGEN UND ANTWORTEN RECHTLICHE GRUNDLAGEN ZUM THEMA MOBILES ARBEITEN Mobile Arbeit ist in Deutschland auf dem flexibilisierten Arbeitswelt Rechnung zu Für Beschäftigte kann mobiles Arbeiten viele Vorteile haben. So lässt sich der Arbeits- Vormarsch. Immer mehr Arbeitnehmerin- tragen und andererseits Regeln zu schaf- alltag flexibel gestalten sowie der Beruf mit dem Privatleben viel besser vereinen. Die Re- nen und Arbeitnehmer benutzen sogenann- fen, die Orientierung bieten und Auszeiten gelung des mobilen Arbeitsplatzes wirft jedoch viele Fragen auf, die es zu beantworten gilt. te mobile Arbeitsmittel (Laptop, Smart- ermöglichen sowie die bestehenden Ge- phone, Tablet u. Ä.), mit denen an jedem setze wahren. Ort und vor allem zu jeder Zeit dienstliche WIRD ARBEIT VON ZU HAUSE AUCH erfolgt, hängt von der jeweiligen Arbeits- Aufgaben erledigt werden können. In dieser Broschüre sollen die wichtigsten VERGÜTET? zeitregelung (Vertrauensarbeitszeit, Gleit- Fragen zur rechtlichen Bewertung mobiler zeit, Schichtarbeit) ab. Die Auswirkungen auf die Arbeitswelt Arbeit beantwortet werden. Damit soll ein Arbeit, auch mobile Arbeit außerhalb der durch die Einführung mobiler Arbeitsmit- erster Anstoß gegeben werden, um neue üblichen Arbeitszeit, ist grundsätzlich zu Wenn außerhalb der Arbeitszeit gearbeitet tel sind enorm. Regelungen zur Arbeits- Wege in der Arbeitsgestaltung zu gehen. bezahlen. Nach Rechtsprechung des Bun- wird und Überstunden vergütet werden sol- zeit müssen oftmals völlig neu betrachtet desarbeitsgerichts reicht es aus, wenn die len, kommt es ggf. darauf an, ob eine Ver- werden, insbesondere müssen Fragen des freiwillige Arbeit von zu Hause aus not- gütung vereinbart worden ist oder ob dies Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiter- wendig war, um die geschuldete Arbeit zu den Umständen nach nur gegen eine Vergü- hin berücksichtigt werden. IST FREIWILLIGE ARBEIT VON erledigen. tung zu erwarten ist. Darüber hinaus müs- ZU HAUSE = ARBEITSZEIT? sen Überstunden von der Arbeitgeberseite Die Beschäftigten selbst erleben die Ob tatsächlich eine zusätzliche Vergütung ausdrücklich oder konkludent angeordnet Verbreitung mobiler Arbeitsmittel meist Arbeit ist im Grundsatz immer Arbeitszeit! zwiegespalten. Einerseits bieten sich völ- Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitge- lig neue Möglichkeiten der freien Zeitein- ber merkt, dass außerhalb der betriebs- teilung und der Vereinbarkeit von Familie üblichen Arbeitszeit gearbeitet wird, muss und Beruf, sprich von Beruflichem und er oder sie darauf hinweisen, dass dieses Privatem. Andererseits ist der „Schutz- Arbeiten zu unterlassen ist. raum“ des Privaten nicht mehr gegeben, wenn die Grenzen zwischen Arbeit und Arbeitszeit ist die Zeit, während die oder der Leben erodieren und eine dauerhafte Er- Beschäftigte fremdbestimmte Arbeit leisten reichbarkeit gegeben ist. muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diese Es ist das Ziel der IG BCE, die Gesundheit Arbeit angeordnet hat. Es genügt schon die der Beschäftigten dauerhaft zu schützen. Duldung und Entgegennahme der erbrachten Neue Vereinbarungen können die „Gret- Arbeitsergebnisse. chenfrage“ der bisherigen Auseinander- setzung lösen. Es gilt, auf der einen Seite „Freiwillige“ Arbeit von zu Hause stellt also Ansprüchen einer individualisierten und Arbeitszeit gem. § 2 Abs. 1 ArbZG dar. 2 www.gute-arbeit.igbce.de www.gute-arbeit.igbce.de 3
GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS! MOBILE ARBEIT WAS GILT, WENN AM WOCHENENDE WAS IST MIT DEN REGELUNGEN DES DIENSTLICHE E-MAILS GESCHRIEBEN ARBEITSSCHUTZES, WENN NICHT IM EIN DRITTEL LIEST JOB-E-MAILS IN DER FREIZEIT WERDEN? BETRIEB GEARBEITET WIRD? „Wie häufig lesen Sie außerhalb der Arbeitszeit dienstliche E-Mails?“ Antworten der Beschäftigten Beim Schreiben von E-Mails am Wochen- Das Arbeitsschutzgesetz und seine Verord- ende gilt ebenfalls: Es ist Arbeitszeit! Sie nungen dienen dazu, die körperliche und psy- muss erfasst werden. Ob eine zusätzliche chische Gesundheit der Beschäftigten bei der Vergütung zu erfolgen hat, hängt von der Arbeit zu schützen. Die Arbeitgeberin oder Ich bekomme keine Täglich oder jeweiligen Arbeitszeitregelung ab. der Arbeitgeber ist deswegen verpflichtet, dienstlichen E-Mails 25,0 % 11,7 % fast täglich alle Maßnahmen zu treffen, die Gefahren, Gemäß § 9 ArbZG ist das Arbeiten an Sonn- Belästigungen, Schäden und vermeidbare 9,0 % Mehrmals und Feiertagen ausdrücklich verboten. Wer Belastungen am Arbeitsplatz verhindern. die Woche also am Sonntag noch schnell eine E-Mail 2012 beantwortet, verstößt gegen die gesetzli- Eine Beschränkung auf den Betrieb sieht Nie oder Etwa einmal fast nie 42,2 % 4,7 % in der Woche chen Vorschriften. das Arbeitsschutzgesetz nicht vor. Seltener als 7,5 % einmal in der Woche Abweichung zu 100 % durch Rundung: 3.078 befragte abhängig Beschäftigte 2012 Quelle: Beschäftigtenbefragung der DAK-Gesundheit 2012 © Hans-Böckler-Stiftung 2013 oder gebilligt worden sein. Darlegungs- und Vergütung erfolgt, hängt wie beschrieben vom beweispflichtig ist die Arbeitnehmerseite, Einzelfall ab. wenn nunmehr nach neuster Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch nur noch im Auch bei Arbeit von zu Hause gelten die Vor- Rahmen der abgestuften Darlegungs- und schriften aus dem Arbeitszeitgesetz, insbe- Beweislast. Wenn es ein Langzeitkonto gibt, sondere die Höchstarbeitszeit. Die Arbeitszeit wird es in der Regel keine zusätzlich zu ver- darf acht Stunden täglich nur bis maximal gütenden Überstunden geben, da alles über zehn Stunden überschreiten, wenn innerhalb das Konto ausgeglichen wird. der gesetzlichen Regelungen (§ 3 ArbZG, sechs Monate) ein Ausgleich erfolgt. WAS GILT, WENN SPÄTABENDS NOCH Auch die Ruhezeit ist einzuhalten. Wenn z. B. von DIENSTLICH TELEFONIERT WIRD? 22:00 Uhr bis 22:30 Uhr noch dienstlich telefoniert wird, verschiebt sich das Ende des Arbeitstages Wer am Abend auf dem Sofa noch ein dienst- auf 22:30 Uhr. Danach ist eine Ruhezeit von min- liches Telefonat führt, arbeitet. Es handelt sich destens elf Stunden einzuhalten (vgl. § 4 ArbZG). dann um Arbeitszeit. Sie muss damit auf je- Der Arbeitsbeginn am nächsten Tag darf also den Fall erfasst werden. Ob eine zusätzliche nicht vor 09:30 Uhr erfolgen. 4 www.gute-arbeit.igbce.de www.gute-arbeit.igbce.de 5
GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS! MOBILE ARBEIT Betriebsräte haben somit auf der Grundlage zeitlichen Ausmaßes digitaler Arbeit und von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG umfassende zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes STÄNDIGE ERREICHBARKEIT, DAUERPRÄSENZ BERUFLICHER Möglichkeiten, bei der Einführung und An- starten. SCHWIERIGKEITEN — DER ZUSAMMENHANG wendung mobiler Arbeitsmittel mitzube- „Ich muss auch zu Hause an Schwierigkeiten bei der Arbeit denken.“ stimmen. Das Mitbestimmungsrecht greift Der Betriebsrat hat auch ein Mitbestim- schon in der Planungsphase der Entschei- mungsrecht, wenn die Arbeitszeit vorüber- Beschäftigte, von denen erwartet dung ein. Erfasst sind sowohl mobile Ar- gehend verkürzt oder verlängert werden wird, außerhalb ihrer normalen Trifft voll und ganz zu Trifft eher zu beitsmittel wie Smartphones oder Laptops soll (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Wenn im Arbeitszeit erreichbar zu sein: an sich (Hardware) als auch die damit zu- Rahmen mobiler Arbeit die Arbeitnehmerin- sammenhängende Software. nen und Arbeitnehmer zu Zeiten arbeiten, Sehr häufig 29 % 59% 30 % die nicht üblich oder vereinbart sind, kann Mit dazu gehören auch Fragen der dadurch der Betriebsrat von der Arbeitgeberin oder Oft 20 % 54% 34 % notwendigen Veränderung des Arbeitsab- dem Arbeitgeber verlangen, das Arbeiten zu laufs (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), des Ar- diesen Zeiten zu unterlassen. Selten 11 % 36% 25 % beitsplatzes (§ 90 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG) so- wie die Einweisung der von der möglichen Nie 8% 28% 20 % Überwachung Betroffenen. KANN DER BETRIEBSRAT DURCH- SETZEN, DASS DER ARBEITSSCHUTZ © 2012 DGB-Index Gute Arbeit Wenn sich Betriebsrat und die Arbeitgeberin AUCH BEI MOBILER ARBEIT GILT? oder der Arbeitgeber nicht einigen, kann die Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Er ist dem Urlaubskonto gutzuschreiben. Einigungsstelle angerufen werden. Eines vorweg: Der Arbeitsschutz gilt wie muss also gewährleisten, dass auch bei Die geleistete Arbeitszeit ist grundsätzlich oben dargelegt uneingeschränkt auch bei mobiler Arbeit die Arbeitsschutzvorschrif- zu erfassen. mobiler Arbeit. Soweit es keine gesetzliche ten eingehalten werden. Es ist in diesem KANN DER BETRIEBSRAT MOBILES oder tarifliche Regelung gibt, hat der Be- Zusammenhang z. B. sehr fraglich, ob die ARBEITEN ZEITLICH BEGRENZEN? triebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mit- Bildschirmarbeitsverordnung eingehalten HAT DER BETRIEBSRAT BEI DER bestimmungsrecht bei Regelungen über die wird, wenn von zu Hause aus dauerhaft auf EINFÜHRUNG MOBILER ARBEITSMIT- Bei der Ausgestaltung betrieblicher Ar- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufs- sehr kleinen (Tablet-)Bildschirmen oder gar TEL EIN MITBESTIMMUNGSRECHT? beitszeitregelungen hat der Betriebsrat krankheiten sowie über den Gesundheits- Smartphonedisplays gearbeitet wird. ein umfassendes Mitbestimmungsrecht. schutz im Rahmen gesetzlicher Vorschriften. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kommt bei digitaler Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ge- Arbeit eine herausragende Rolle zu, wenn Betriebsrat bezüglich Beginn und Ende staltungsspielräume bei der Umsetzung ein- E-MAILS IM URLAUB es keine tarifliche oder gesetzliche Rege- sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit schlägiger Vorschriften zugestanden werden, lung gibt. Das Bundesarbeitsgericht hat auf die einzelnen Wochenarbeitstage mit- ist der Betriebsrat zu beteiligen. Im Rahmen Der Urlaub dient der Erholung. Es ist des- entschieden, dass das Mitbestimmungsrecht zubestimmen. Bei der Gestaltung digitaler der Bildschirmarbeitsverordnung ermöglicht wegen nicht zulässig, wenn Arbeitgeberin- des Betriebsrats nicht nur bei technischen Arbeit können Betriebsräte im Rahmen das Mitbestimmungsrecht dem Betriebsrat nen oder Arbeitgeber von Beschäftigten Einrichtungen gilt, die explizit zur Kontrolle des Mitbestimmungsrechts Regelungen z. B. Einfluss darauf zu nehmen, dass ergo- verlangen, dass Tätigkeiten während des eingesetzt werden, sondern auch bei Ein- darüber abschließen, welches Zeitfens- nomisch geeignete Geräte eingeführt werden. Urlaubs erledigt werden. Wenn Beschäftig- richtungen, die nur dafür geeignet sind. ter für mobile Arbeit zur Verfügung ste- te im Urlaub trotzdem auf eine dienstliche hen soll. Da die Durchsetzung gegenüber Daneben sei erwähnt, dass der Betriebsrat E-Mail antworten oder einen dienstlichen Auf den Überwachungswillen der Arbeitge- Beschäftigten in der betrieblichen Praxis gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG die Aufga- Anruf entgegennehmen, wird der Urlaub un- berseite kommt es beim Mitbestimmungs- schwierig sein wird, kann der Betriebsrat be hat, Maßnahmen des Arbeitsschutzes und terbrochen. Dieser Tag war kein Urlaubstag. recht nicht an. sinnvolle Initiativen zur Begrenzung des des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. 6 www.gute-arbeit.igbce.de www.gute-arbeit.igbce.de 7
GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS! MOBILE ARBEIT Gemäß § 91 BetrVG kann der Betriebsrat anderen Kontinenten und in anderen Zeitzonen angemessene Maßnahmen zur Abwendung, dabei sein müssen. Milderung oder zum Ausgleich der Belas- tung verlangen und gegebenenfalls durch Der Betriebsrat kann auch die Themen „mobi- DER WEG ZUR BETRIEBLICHEN REGELUNG die Einigungsstelle durchsetzen, wenn le Arbeit“ und/oder „Erreichbarkeit“ auf einer durch Änderungen der Arbeitsplätze oder Betriebsversammlung ansprechen und eine der Arbeitsumgebung, die den gesicherten Expertin oder einen Experten zum jeweiligen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen Thema einladen, z. B. von der IG BCE, der Bun- über die menschengerechte Arbeit offen- desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme- KONKRETE BETRIEBLICHE sichtlich widersprechen, Beschäftigte in dizin (BAuA) oder der Berufsgenossenschaf- besonderer Weise belastet werden. ten, um Beschäftigte für diese Themen zu 1 REGELUNGEN — SO KÖNNTE sensibilisieren. Aber es muss geregelt sein, IG BCE berät und unter- DER WEG AUSSEHEN! dass in solchen Fällen die Regelungen aus stützt die Betriebsräte WAS KANN DER BETRIEBSRAT dem Arbeitszeitgesetz nicht verletzt werden. fachlich und rechtlich UNTERNEHMEN, WENN BESCHÄFTIGTE Eine Lösung kann sein, dass in dem Fall zwin- Es braucht einen Plan, um Gute Arbeit zu DER EINSCHRÄNKUNG MOBILER ARBEIT gender Arbeiten am Abend am selben und am regeln und zu einer konkreten Vereinbarung SKEPTISCH GEGENÜBERSTEHEN? nächsten Tag entsprechend später mit der Ar- 2 zu kommen. Deshalb haben wir uns an er- beit begonnen wird, um die Höchstarbeitszeit folgreichen Beispielen der letzten Jahre Auch wenn dem Betriebsrat bei mobiler Arbeit nicht zu überschreiten und die gesetzliche Ru- Beschäftigte einbinden orientiert und eine mögliche Umsetzung der ein breites Spektrum an Mitbestimmungsmög- hezeit von elf Stunden einzuhalten. für bessere Regelungen Themen in fünf Schritten entwickelt. Aber lichkeiten zur Verfügung steht, wird die betrieb- im Betrieb welches Thema im konkreten Betrieb Prio- liche Regulierung nicht bei allen Beschäftigten- rität hat, kann nur der Betriebsrat vor Ort gruppen auf Unterstützung stoßen. Besonders WAS MACHT DIE IG BCE IM BEREICH entscheiden. gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeit- MOBILE ARBEIT? 3 nehmer, in deren Arbeitsalltag die Nutzung mo- Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir Betriebsrat verhandelt mit biler Arbeitsmittel stark integriert ist, können Die IG BCE versteht sich als erste An- euch in dieser Broschüre nicht vorschreiben dem Arbeitgeber eine kon- sich durch eine Regulierung der Nutzungsmög- sprechpartnerin für Betriebsräte bei allen wollen, wie Betriebsräte zu arbeiten haben. krete betriebliche Regelung lichkeiten in ihrer Arbeit beschnitten sehen. Be- Fragen rund um mobile Arbeit. Dabei ist es Vielmehr möchten wir mögliche Schritte triebsräte können schnell das Gefühl gewinnen, egal, ob es um eine rechtliche Bewertung beschreiben, die sich auf dem Weg, eine „gegen die eigenen Leute“ zu agieren, wenn sie einer betrieblichen Regelung, die konkre- konkrete betriebliche Regelung umzusetzen, ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten bei mobiler te Beantwortung einzelner Fragen oder um 4 als erfolgreich erwiesen haben. Arbeit nutzen möchten. eine weiter gefasste arbeitspolitische Ein- Gemeinsame führung in das jeweilige Thema geht. Über betriebliche Aktionen und Wir würden uns freuen, wenn wir es in der Der Betriebsrat sollte deswegen im Dialog den direkten Draht zu den IG BCE-Bezirken Mitgliedergewinnung laufenden Amtszeit zusammen schaffen mit den betroffenen Beschäftigten versuchen, kann schnell mit den zuständigen Abteilun- würden, gemeinsam neben dem Thema mo- über eine betriebliche Regelung einen kollek- gen in der IG BCE-Hauptverwaltung Kontakt bile Arbeit noch möglichst in weiteren Fel- tiven Rahmen zu setzen, der individuelle Ab- aufgenommen werden. dern der Guten Arbeit im Betrieb zu konkre- weichungen unter Einhaltung der gesetzlichen 5 ten betrieblichen Regelungen zu kommen. Regelungen zulässt. Es ist z. B. schwierig, Die IG BCE ist auch in dem politischen Wil- Umsetzung der das Arbeiten am Abend generell zu verbie- lensbildungsprozess mit den entsprechenden vereinbarten Änderungen ten, wenn einzelne Beschäftigte abends noch politischen Handelnden zu diesem Thema im sorgt für Gute Arbeit bei einer Telefonkonferenz mit Standorten auf Gespräch. 8 www.gute-arbeit.igbce.de www.gute-arbeit.igbce.de 9
GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS! MOBILE ARBEIT DIE INITIATIVE IM ÜBERBLICK — MITSTREITER ZU ZENTRALE WERKZEUGE UND TERMINE MITGLIEDERN MACHEN Zur Unterstützung der Initiative „Gute Arbeit — Wir regeln das!“ haben wir eine Reihe Gemeinsame betriebliche Aktionen „Jetzt Mitglied werden, für Gute Arbeit“ von Dingen geplant, die wir im Folgenden in der Übersicht darstellen wollen. ANSPRECHPARTNER UND ARBEITSMATERIALIEN UNSER ZEITPLAN FÜR GUTE ARBEIT Gestalten setzt Gestaltungsmacht voraus. AUCH DAS WOLLEN WIR GEMEINSAM ANGEHEN. Die IG BCE unterstützt Betriebsräte, Arbeit- Wenn wir auch künftig in einer veränderten nehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Um- 2014 Start der Initiative Arbeitswelt Arbeitsbedingungen im Betrieb im Deshalb stellen wir euch zur Ansprache der setzung Guter Arbeit und beim Abschluss von „Gute Arbeit – Wir regeln das!“ Sinne der Beschäftigten positiv gestalten wol- Kolleginnen und Kollegen eine Reihe von Un- betrieblichen Regelungen. Durch die Betriebs- len, brauchen wir nicht nur Ideen und Engage- terstützungsangeboten in entsprechenden betreuerinnen und Betriebsbetreuer, Fachse- ment, sondern wir müssen auch stark sein. Formaten zur Verfügung. Wichtig ist, dass kretärinnen und Fachsekretäre sowie mit: 2015 Forum Arbeitspolitik die Beteiligung der Beschäftigten ein ent- • Informationsbroschüren Wettbewerb: Gute-Arbeit-Preis Stark im Sinne von Organisationsstärke. scheidender Teil der Umsetzung von Guter • Informationsveranstaltungen Schwerpunkt: Arbeits- und Das heißt konkret, dass wir unsere Ideen Arbeit im Betrieb ist und somit von vorn- • Musterbetriebsvereinbarungen Gesundheitsschutz, Arbeits- und unser Engagement für Gute Arbeit im herein miteingeplant und mitgedacht wird. • Qualifizierungsangeboten nach § 37.6 BetrVG organisation und betriebliche Betrieb auch dazu nutzen wollen, neue • Redebausteinen Arbeitszeitgestaltung Beschäftigtengruppen oder bisher unent- Wenn ihr Unterstützung zu diesem Thema • Präsentationen zum Einstieg in das Thema schlossene Kolleginnen und Kollegen für die benötigt, wendet euch jederzeit an die Ab- • Best-Practice-Lösungen IG BCE zu gewinnen. teilung Mitglieder/Allgemeine Organisation. 2016 Verleihung: Gute-Arbeit-Preis INTERNET Zwischenbilanz: Umsetzung konkreter Alle Materialien und Unterlagen zur Initiative fin- betrieblicher Regelungen www.bilderfilm.de det ihr auf der Seite www.gute-arbeit.igbce.de. Schwerpunkt: Beschäftigungspolitik und Demografie, Berufliche Bildung/ JOURNAL ARBEITSPOLITIK Weiterbildung Darüber hinaus werden wir allen, deren E-Mail- Adresse wir zur Verfügung haben, regelmäßig im Rahmen des Journals Arbeitspolitik Infor- 2017 6. Ordentlicher Gewerkschaftskongress mationen über die Entwicklung und den Umset- Bundestagswahl zungsstand unserer Initiative zukommen lassen. Bilanz und Auswertung VERANSTALTUNGEN Erfolgskommunikation Regionale Veranstaltungen werden wir auch wei- terhin durchführen. Die Seminare zur Umsetzung arbeitspolitischer Themen werden wir in einem ei- 2018 Betriebsratswahlen genen Bildungsprogramm 2015 zusammenfassen. 10 www.gute-arbeit.igbce.de www.gute-arbeit.igbce.de 11
ANSPRECHPARTNER ZUM THEMA MOBILE ARBEIT ABTEILUNG ARBEITSPOLITIK R 05 11 . 76 31 - 188 P abt.arbeitspolitik@igbce.de FACHSEKRETÄR ABTEILUNG ARBEITSPOLITIK ARBEITSORGANISATION UND BETRIEBLICHE ARBEITSZEITGESTALTUNG S Sören Tuleweit R 05 11 . 76 31 - 472 P soeren.tuleweit@igbce.de HERAUSGEBERIN: IG BCE — VB 3 ABTEILUNG ARBEITSPOLITIK Königsworther Platz 6, D-30167 Hannover V. i. S. d. P.: Ralf Sikorski Redaktion: Sören Tuleweit, Isabel Eder, Peter Voigt Kontakt: abt.arbeitspolitik@igbce.de Internet: www.gute-arbeit.igbce.de www.gute-arbeit.igbce.de Druck: BWH GmbH — Die Publishing Company
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