MOBILE ARBEIT - BESSER REGELN

 
WEITER LESEN
MOBILE ARBEIT - BESSER REGELN
MOBILE ARBEIT – BESSER REGELN
      Betriebliche Regelungen für Gute Arbeit!
MOBILE ARBEIT - BESSER REGELN
GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS!                                                                                                                                               MOBILE ARBEIT

MOBILES ARBEITEN –                                                                             FRAGEN UND ANTWORTEN
RECHTLICHE GRUNDLAGEN                                                                          ZUM THEMA MOBILES ARBEITEN

Mobile Arbeit ist in Deutschland auf dem      flexibilisierten Arbeitswelt Rechnung zu         Für Beschäftigte kann mobiles Arbeiten viele Vorteile haben. So lässt sich der Arbeits-
Vormarsch. Immer mehr Arbeitnehmerin-         tragen und andererseits Regeln zu schaf-         alltag flexibel gestalten sowie der Beruf mit dem Privatleben viel besser vereinen. Die Re-
nen und Arbeitnehmer benutzen sogenann-       fen, die Orientierung bieten und Auszeiten
                                                                                               gelung des mobilen Arbeitsplatzes wirft jedoch viele Fragen auf, die es zu beantworten gilt.
te mobile Arbeitsmittel (Laptop, Smart-       ermöglichen sowie die bestehenden Ge-
phone, Tablet u. Ä.), mit denen an jedem      setze wahren.
Ort und vor allem zu jeder Zeit dienstliche                                                       WIRD ARBEIT VON ZU HAUSE AUCH                erfolgt, hängt von der jeweiligen Arbeits-
Aufgaben erledigt werden können.              In dieser Broschüre sollen die wichtigsten          VERGÜTET?                                    zeitregelung (Vertrauensarbeitszeit, Gleit-
                                              Fragen zur rechtlichen Bewertung mobiler                                                         zeit, Schichtarbeit) ab.
Die Auswirkungen auf die Arbeitswelt          Arbeit beantwortet werden. Damit soll ein        Arbeit, auch mobile Arbeit außerhalb der
durch die Einführung mobiler Arbeitsmit-      erster Anstoß gegeben werden, um neue            üblichen Arbeitszeit, ist grundsätzlich zu      Wenn außerhalb der Arbeitszeit gearbeitet
tel sind enorm. Regelungen zur Arbeits-       Wege in der Arbeitsgestaltung zu gehen.          bezahlen. Nach Rechtsprechung des Bun-          wird und Überstunden vergütet werden sol-
zeit müssen oftmals völlig neu betrachtet                                                      desarbeitsgerichts reicht es aus, wenn die      len, kommt es ggf. darauf an, ob eine Ver-
werden, insbesondere müssen Fragen des                                                         freiwillige Arbeit von zu Hause aus not-        gütung vereinbart worden ist oder ob dies
Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiter-                                                       wendig war, um die geschuldete Arbeit zu        den Umständen nach nur gegen eine Vergü-
hin berücksichtigt werden.
                                              IST FREIWILLIGE ARBEIT VON                       erledigen.                                      tung zu erwarten ist. Darüber hinaus müs-
                                              ZU HAUSE = ARBEITSZEIT?                                                                          sen Überstunden von der Arbeitgeberseite
Die Beschäftigten selbst erleben die                                                           Ob tatsächlich eine zusätzliche Vergütung       ausdrücklich oder konkludent angeordnet
Verbreitung mobiler Arbeitsmittel meist       Arbeit ist im Grundsatz immer Arbeitszeit!
zwiegespalten. Einerseits bieten sich völ-    Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitge-
lig neue Möglichkeiten der freien Zeitein-    ber merkt, dass außerhalb der betriebs-
teilung und der Vereinbarkeit von Familie     üblichen Arbeitszeit gearbeitet wird, muss
und Beruf, sprich von Beruflichem und         er oder sie darauf hinweisen, dass dieses
Privatem. Andererseits ist der „Schutz-       Arbeiten zu unterlassen ist.
raum“ des Privaten nicht mehr gegeben,
wenn die Grenzen zwischen Arbeit und          Arbeitszeit ist die Zeit, während die oder der
Leben erodieren und eine dauerhafte Er-       Beschäftigte fremdbestimmte Arbeit leisten
reichbarkeit gegeben ist.                     muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die
                                              Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diese
Es ist das Ziel der IG BCE, die Gesundheit    Arbeit angeordnet hat. Es genügt schon die
der Beschäftigten dauerhaft zu schützen.      Duldung und Entgegennahme der erbrachten
Neue Vereinbarungen können die „Gret-         Arbeitsergebnisse.
chenfrage“ der bisherigen Auseinander-
setzung lösen. Es gilt, auf der einen Seite   „Freiwillige“ Arbeit von zu Hause stellt also
Ansprüchen einer individualisierten und       Arbeitszeit gem. § 2 Abs. 1 ArbZG dar.

  2                                                                www.gute-arbeit.igbce.de    www.gute-arbeit.igbce.de                                                                3
MOBILE ARBEIT - BESSER REGELN
GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS!                                                                                                                                                                              MOBILE ARBEIT

                                                                                                                                  WAS GILT, WENN AM WOCHENENDE                   WAS IST MIT DEN REGELUNGEN DES
                                                                                                                                  DIENSTLICHE E-MAILS GESCHRIEBEN                ARBEITSSCHUTZES, WENN NICHT IM
         EIN DRITTEL LIEST JOB-E-MAILS IN DER FREIZEIT
                                                                                                                                  WERDEN?                                        BETRIEB GEARBEITET WIRD?
         „Wie häufig lesen Sie außerhalb der Arbeitszeit dienstliche E-Mails?“
         Antworten der Beschäftigten                                                                                           Beim Schreiben von E-Mails am Wochen-          Das Arbeitsschutzgesetz und seine Verord-
                                                                                                                               ende gilt ebenfalls: Es ist Arbeitszeit! Sie   nungen dienen dazu, die körperliche und psy-
                                                                                                                               muss erfasst werden. Ob eine zusätzliche       chische Gesundheit der Beschäftigten bei der
                                                                                                                               Vergütung zu erfolgen hat, hängt von der       Arbeit zu schützen. Die Arbeitgeberin oder
   Ich bekomme keine                                                                                    Täglich oder           jeweiligen Arbeitszeitregelung ab.             der Arbeitgeber ist deswegen verpflichtet,
  dienstlichen E-Mails    25,0 %                                                               11,7 %   fast täglich                                                          alle Maßnahmen zu treffen, die Gefahren,
                                                                                                                               Gemäß § 9 ArbZG ist das Arbeiten an Sonn-      Belästigungen, Schäden und vermeidbare
                                                                                                9,0 %   Mehrmals               und Feiertagen ausdrücklich verboten. Wer      Belastungen am Arbeitsplatz verhindern.
                                                                                                        die Woche
                                                                                                                               also am Sonntag noch schnell eine E-Mail
                                                                2012                                                           beantwortet, verstößt gegen die gesetzli-      Eine Beschränkung auf den Betrieb sieht
              Nie oder                                                                                  Etwa einmal
               fast nie   42,2 %                                                                4,7 %   in der Woche           chen Vorschriften.                             das Arbeitsschutzgesetz nicht vor.

                                                                                                        Seltener als
                                                                                                7,5 %   einmal in der Woche

         Abweichung zu 100 % durch Rundung: 3.078 befragte abhängig Beschäftigte 2012
         Quelle: Beschäftigtenbefragung der DAK-Gesundheit 2012 © Hans-Böckler-Stiftung 2013

oder gebilligt worden sein. Darlegungs- und                              Vergütung erfolgt, hängt wie beschrieben vom
beweispflichtig ist die Arbeitnehmerseite,                               Einzelfall ab.
wenn nunmehr nach neuster Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts auch nur noch im                               Auch bei Arbeit von zu Hause gelten die Vor-
Rahmen der abgestuften Darlegungs- und                                   schriften aus dem Arbeitszeitgesetz, insbe-
Beweislast. Wenn es ein Langzeitkonto gibt,                              sondere die Höchstarbeitszeit. Die Arbeitszeit
wird es in der Regel keine zusätzlich zu ver-                            darf acht Stunden täglich nur bis maximal
gütenden Überstunden geben, da alles über                                zehn Stunden überschreiten, wenn innerhalb
das Konto ausgeglichen wird.                                             der gesetzlichen Regelungen (§ 3 ArbZG,
                                                                         sechs Monate) ein Ausgleich erfolgt.

      WAS GILT, WENN SPÄTABENDS NOCH                                     Auch die Ruhezeit ist einzuhalten. Wenn z. B. von
      DIENSTLICH TELEFONIERT WIRD?                                       22:00 Uhr bis 22:30 Uhr noch dienstlich telefoniert
                                                                         wird, verschiebt sich das Ende des Arbeitstages
Wer am Abend auf dem Sofa noch ein dienst-                               auf 22:30 Uhr. Danach ist eine Ruhezeit von min-
liches Telefonat führt, arbeitet. Es handelt sich                        destens elf Stunden einzuhalten (vgl. § 4 ArbZG).
dann um Arbeitszeit. Sie muss damit auf je-                              Der Arbeitsbeginn am nächsten Tag darf also
den Fall erfasst werden. Ob eine zusätzliche                             nicht vor 09:30 Uhr erfolgen.

  4                                                                                             www.gute-arbeit.igbce.de       www.gute-arbeit.igbce.de                                                               5
MOBILE ARBEIT - BESSER REGELN
GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS!                                                                                                                                                                            MOBILE ARBEIT

                                                                                                                            Betriebsräte haben somit auf der Grundlage     zeitlichen Ausmaßes digitaler Arbeit und
                                                                                                                            von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG umfassende        zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
      STÄNDIGE ERREICHBARKEIT, DAUERPRÄSENZ BERUFLICHER                                                                     Möglichkeiten, bei der Einführung und An-      starten.
      SCHWIERIGKEITEN — DER ZUSAMMENHANG                                                                                    wendung mobiler Arbeitsmittel mitzube-
      „Ich muss auch zu Hause an Schwierigkeiten bei der Arbeit denken.“                                                    stimmen. Das Mitbestimmungsrecht greift        Der Betriebsrat hat auch ein Mitbestim-
                                                                                                                            schon in der Planungsphase der Entschei-       mungsrecht, wenn die Arbeitszeit vorüber-
      Beschäftigte, von denen erwartet                                                                                      dung ein. Erfasst sind sowohl mobile Ar-       gehend verkürzt oder verlängert werden
       wird, außerhalb ihrer normalen          Trifft voll und ganz zu                          Trifft eher zu
                                                                                                                            beitsmittel wie Smartphones oder Laptops       soll (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Wenn im
        Arbeitszeit erreichbar zu sein:
                                                                                                                            an sich (Hardware) als auch die damit zu-      Rahmen mobiler Arbeit die Arbeitnehmerin-
                                                                                                                            sammenhängende Software.                       nen und Arbeitnehmer zu Zeiten arbeiten,
                             Sehr häufig      29 %                              59%                          30 %                                                          die nicht üblich oder vereinbart sind, kann
                                                                                                                            Mit dazu gehören auch Fragen der dadurch       der Betriebsrat von der Arbeitgeberin oder
                                        Oft   20 %                       54%                            34 %                notwendigen Veränderung des Arbeitsab-         dem Arbeitgeber verlangen, das Arbeiten zu
                                                                                                                            laufs (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), des Ar-      diesen Zeiten zu unterlassen.
                                     Selten   11 %           36%                         25 %                               beitsplatzes (§ 90 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG) so-
                                                                                                                            wie die Einweisung der von der möglichen
                                       Nie     8%         28%                     20 %
                                                                                                                            Überwachung Betroffenen.                          KANN DER BETRIEBSRAT DURCH-
                                                                                                                                                                              SETZEN, DASS DER ARBEITSSCHUTZ
      © 2012 DGB-Index Gute Arbeit
                                                                                                                            Wenn sich Betriebsrat und die Arbeitgeberin       AUCH BEI MOBILER ARBEIT GILT?
                                                                                                                            oder der Arbeitgeber nicht einigen, kann die
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber                               Er ist dem Urlaubskonto gutzuschreiben.                Einigungsstelle angerufen werden.              Eines vorweg: Der Arbeitsschutz gilt wie
muss also gewährleisten, dass auch bei                               Die geleistete Arbeitszeit ist grundsätzlich                                                          oben dargelegt uneingeschränkt auch bei
mobiler Arbeit die Arbeitsschutzvorschrif-                           zu erfassen.                                                                                          mobiler Arbeit. Soweit es keine gesetzliche
ten eingehalten werden. Es ist in diesem                                                                                       KANN DER BETRIEBSRAT MOBILES                oder tarifliche Regelung gibt, hat der Be-
Zusammenhang z. B. sehr fraglich, ob die                                                                                       ARBEITEN ZEITLICH BEGRENZEN?                triebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mit-
Bildschirmarbeitsverordnung eingehalten                                        HAT DER BETRIEBSRAT BEI DER                                                                 bestimmungsrecht bei Regelungen über die
wird, wenn von zu Hause aus dauerhaft auf                                      EINFÜHRUNG MOBILER ARBEITSMIT-               Bei der Ausgestaltung betrieblicher Ar-        Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufs-
sehr kleinen (Tablet-)Bildschirmen oder gar                                    TEL EIN MITBESTIMMUNGSRECHT?                 beitszeitregelungen hat der Betriebsrat        krankheiten sowie über den Gesundheits-
Smartphonedisplays gearbeitet wird.                                                                                         ein umfassendes Mitbestimmungsrecht.           schutz im Rahmen gesetzlicher Vorschriften.
                                                                     § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kommt bei digitaler           Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der          Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ge-
                                                                     Arbeit eine herausragende Rolle zu, wenn               Betriebsrat bezüglich Beginn und Ende          staltungsspielräume bei der Umsetzung ein-
      E-MAILS IM URLAUB                                              es keine tarifliche oder gesetzliche Rege-             sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit       schlägiger Vorschriften zugestanden werden,
                                                                     lung gibt. Das Bundesarbeitsgericht hat                auf die einzelnen Wochenarbeitstage mit-       ist der Betriebsrat zu beteiligen. Im Rahmen
Der Urlaub dient der Erholung. Es ist des-                           entschieden, dass das Mitbestimmungsrecht              zubestimmen. Bei der Gestaltung digitaler      der Bildschirmarbeitsverordnung ermöglicht
wegen nicht zulässig, wenn Arbeitgeberin-                            des Betriebsrats nicht nur bei technischen             Arbeit können Betriebsräte im Rahmen           das Mitbestimmungsrecht dem Betriebsrat
nen oder Arbeitgeber von Beschäftigten                               Einrichtungen gilt, die explizit zur Kontrolle         des Mitbestimmungsrechts Regelungen            z. B. Einfluss darauf zu nehmen, dass ergo-
verlangen, dass Tätigkeiten während des                              eingesetzt werden, sondern auch bei Ein-               darüber abschließen, welches Zeitfens-         nomisch geeignete Geräte eingeführt werden.
Urlaubs erledigt werden. Wenn Beschäftig-                            richtungen, die nur dafür geeignet sind.               ter für mobile Arbeit zur Verfügung ste-
te im Urlaub trotzdem auf eine dienstliche                                                                                  hen soll. Da die Durchsetzung gegenüber        Daneben sei erwähnt, dass der Betriebsrat
E-Mail antworten oder einen dienstlichen                             Auf den Überwachungswillen der Arbeitge-               Beschäftigten in der betrieblichen Praxis      gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG die Aufga-
Anruf entgegennehmen, wird der Urlaub un-                            berseite kommt es beim Mitbestimmungs-                 schwierig sein wird, kann der Betriebsrat      be hat, Maßnahmen des Arbeitsschutzes und
terbrochen. Dieser Tag war kein Urlaubstag.                          recht nicht an.                                        sinnvolle Initiativen zur Begrenzung des       des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.

  6                                                                                              www.gute-arbeit.igbce.de   www.gute-arbeit.igbce.de                                                                7
GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS!                                                                                                                                                  MOBILE ARBEIT

Gemäß § 91 BetrVG kann der Betriebsrat              anderen Kontinenten und in anderen Zeitzonen
angemessene Maßnahmen zur Abwendung,                dabei sein müssen.
Milderung oder zum Ausgleich der Belas-
tung verlangen und gegebenenfalls durch             Der Betriebsrat kann auch die Themen „mobi-      DER WEG ZUR BETRIEBLICHEN REGELUNG
die Einigungsstelle durchsetzen, wenn               le Arbeit“ und/oder „Erreichbarkeit“ auf einer
durch Änderungen der Arbeitsplätze oder             Betriebsversammlung ansprechen und eine
der Arbeitsumgebung, die den gesicherten            Expertin oder einen Experten zum jeweiligen
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen             Thema einladen, z. B. von der IG BCE, der Bun-
über die menschengerechte Arbeit offen-             desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-
                                                                                                                                                   KONKRETE BETRIEBLICHE
sichtlich widersprechen, Beschäftigte in            dizin (BAuA) oder der Berufsgenossenschaf-
besonderer Weise belastet werden.                   ten, um Beschäftigte für diese Themen zu
                                                                                                                                 1                 REGELUNGEN — SO KÖNNTE
                                                    sensibilisieren. Aber es muss geregelt sein,                      IG BCE berät und unter-      DER WEG AUSSEHEN!
                                                    dass in solchen Fällen die Regelungen aus                          stützt die Betriebsräte
      WAS KANN DER BETRIEBSRAT 		                   dem Arbeitszeitgesetz nicht verletzt werden.                       fachlich und rechtlich
      UNTERNEHMEN, WENN BESCHÄFTIGTE                Eine Lösung kann sein, dass in dem Fall zwin-                                                  Es braucht einen Plan, um Gute Arbeit zu
      DER EINSCHRÄNKUNG MOBILER ARBEIT              gender Arbeiten am Abend am selben und am                                                      regeln und zu einer konkreten Vereinbarung
      SKEPTISCH GEGENÜBERSTEHEN?                    nächsten Tag entsprechend später mit der Ar-
                                                                                                                                 2                 zu kommen. Deshalb haben wir uns an er-
                                                    beit begonnen wird, um die Höchstarbeitszeit                                                   folgreichen Beispielen der letzten Jahre
Auch wenn dem Betriebsrat bei mobiler Arbeit        nicht zu überschreiten und die gesetzliche Ru-                    Beschäftigte einbinden       orientiert und eine mögliche Umsetzung der
ein breites Spektrum an Mitbestimmungsmög-          hezeit von elf Stunden einzuhalten.                               für bessere Regelungen       Themen in fünf Schritten entwickelt. Aber
lichkeiten zur Verfügung steht, wird die betrieb-                                                                            im Betrieb
                                                                                                                                                   welches Thema im konkreten Betrieb Prio-
liche Regulierung nicht bei allen Beschäftigten-                                                                                                   rität hat, kann nur der Betriebsrat vor Ort
gruppen auf Unterstützung stoßen. Besonders             WAS MACHT DIE IG BCE IM BEREICH                                                            entscheiden.
gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeit-         MOBILE ARBEIT?                                                           3
nehmer, in deren Arbeitsalltag die Nutzung mo-                                                                                                     Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir
                                                                                                                     Betriebsrat verhandelt mit
biler Arbeitsmittel stark integriert ist, können    Die IG BCE versteht sich als erste An-                                                         euch in dieser Broschüre nicht vorschreiben
                                                                                                                     dem Arbeitgeber eine kon-
sich durch eine Regulierung der Nutzungsmög-        sprechpartnerin für Betriebsräte bei allen                                                     wollen, wie Betriebsräte zu arbeiten haben.
                                                                                                                     krete betriebliche Regelung
lichkeiten in ihrer Arbeit beschnitten sehen. Be-   Fragen rund um mobile Arbeit. Dabei ist es                                                     Vielmehr möchten wir mögliche Schritte
triebsräte können schnell das Gefühl gewinnen,      egal, ob es um eine rechtliche Bewertung                                                       beschreiben, die sich auf dem Weg, eine
„gegen die eigenen Leute“ zu agieren, wenn sie      einer betrieblichen Regelung, die konkre-                                                      konkrete betriebliche Regelung umzusetzen,
ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten bei mobiler        te Beantwortung einzelner Fragen oder um                                     4                 als erfolgreich erwiesen haben.
Arbeit nutzen möchten.                              eine weiter gefasste arbeitspolitische Ein-                             Gemeinsame
                                                    führung in das jeweilige Thema geht. Über                        betriebliche Aktionen und     Wir würden uns freuen, wenn wir es in der
Der Betriebsrat sollte deswegen im Dialog           den direkten Draht zu den IG BCE-Bezirken                          Mitgliedergewinnung         laufenden Amtszeit zusammen schaffen
mit den betroffenen Beschäftigten versuchen,        kann schnell mit den zuständigen Abteilun-                                                     würden, gemeinsam neben dem Thema mo-
über eine betriebliche Regelung einen kollek-       gen in der IG BCE-Hauptverwaltung Kontakt                                                      bile Arbeit noch möglichst in weiteren Fel-
tiven Rahmen zu setzen, der individuelle Ab-        aufgenommen werden.                                                                            dern der Guten Arbeit im Betrieb zu konkre-
weichungen unter Einhaltung der gesetzlichen                                                                                     5                 ten betrieblichen Regelungen zu kommen.
Regelungen zulässt. Es ist z. B. schwierig,         Die IG BCE ist auch in dem politischen Wil-                            Umsetzung der
das Arbeiten am Abend generell zu verbie-           lensbildungsprozess mit den entsprechenden                        vereinbarten Änderungen
ten, wenn einzelne Beschäftigte abends noch         politischen Handelnden zu diesem Thema im                           sorgt für Gute Arbeit
bei einer Telefonkonferenz mit Standorten auf       Gespräch.

  8                                                                      www.gute-arbeit.igbce.de    www.gute-arbeit.igbce.de                                                             9
GUTE ARBEIT — WIR REGELN DAS!                                                                                                                                                      MOBILE ARBEIT

DIE INITIATIVE IM ÜBERBLICK —                                                                         MITSTREITER ZU
ZENTRALE WERKZEUGE UND TERMINE                                                                        MITGLIEDERN MACHEN

Zur Unterstützung der Initiative „Gute Arbeit — Wir regeln das!“ haben wir eine Reihe                 Gemeinsame betriebliche Aktionen „Jetzt Mitglied werden, für Gute Arbeit“
von Dingen geplant, die wir im Folgenden in der Übersicht darstellen wollen.

ANSPRECHPARTNER UND ARBEITSMATERIALIEN                UNSER ZEITPLAN FÜR GUTE ARBEIT                  Gestalten setzt Gestaltungsmacht voraus.         AUCH DAS WOLLEN WIR GEMEINSAM ANGEHEN.
Die IG BCE unterstützt Betriebsräte, Arbeit-                                                          Wenn wir auch künftig in einer veränderten
nehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Um-               2014   Start der Initiative                    Arbeitswelt Arbeitsbedingungen im Betrieb im     Deshalb stellen wir euch zur Ansprache der
setzung Guter Arbeit und beim Abschluss von                   „Gute Arbeit – Wir regeln das!“         Sinne der Beschäftigten positiv gestalten wol-   Kolleginnen und Kollegen eine Reihe von Un-
betrieblichen Regelungen. Durch die Betriebs-                                                         len, brauchen wir nicht nur Ideen und Engage-    terstützungsangeboten in entsprechenden
betreuerinnen und Betriebsbetreuer, Fachse-                                                           ment, sondern wir müssen auch stark sein.        Formaten zur Verfügung. Wichtig ist, dass
kretärinnen und Fachsekretäre sowie mit:               2015   Forum Arbeitspolitik
                                                                                                                                                       die Beteiligung der Beschäftigten ein ent-
•   Informationsbroschüren                                    Wettbewerb: Gute-Arbeit-Preis           Stark im Sinne von Organisationsstärke.          scheidender Teil der Umsetzung von Guter
•   Informationsveranstaltungen                               Schwerpunkt: Arbeits- und               Das heißt konkret, dass wir unsere Ideen         Arbeit im Betrieb ist und somit von vorn-
•   Musterbetriebsvereinbarungen                              Gesundheitsschutz, Arbeits-             und unser Engagement für Gute Arbeit im          herein miteingeplant und mitgedacht wird.
•   Qualifizierungsangeboten nach § 37.6 BetrVG               organisation und betriebliche           Betrieb auch dazu nutzen wollen, neue
•   Redebausteinen                                            Arbeitszeitgestaltung                   Beschäftigtengruppen oder bisher unent-          Wenn ihr Unterstützung zu diesem Thema
•   Präsentationen zum Einstieg in das Thema                                                          schlossene Kolleginnen und Kollegen für die      benötigt, wendet euch jederzeit an die Ab-
•   Best-Practice-Lösungen                                                                            IG BCE zu gewinnen.                              teilung Mitglieder/Allgemeine Organisation.
                                                       2016   Verleihung: Gute-Arbeit-Preis
INTERNET                                                      Zwischenbilanz: Umsetzung konkreter
Alle Materialien und Unterlagen zur Initiative fin-           betrieblicher Regelungen                  www.bilderfilm.de

det ihr auf der Seite www.gute-arbeit.igbce.de.
                                                              Schwerpunkt: Beschäftigungspolitik
                                                              und Demografie, Berufliche Bildung/
JOURNAL ARBEITSPOLITIK                                        Weiterbildung
Darüber hinaus werden wir allen, deren E-Mail-
Adresse wir zur Verfügung haben, regelmäßig
im Rahmen des Journals Arbeitspolitik Infor-           2017   6. Ordentlicher Gewerkschaftskongress
mationen über die Entwicklung und den Umset-
                                                              Bundestagswahl
zungsstand unserer Initiative zukommen lassen.
                                                              Bilanz und Auswertung
VERANSTALTUNGEN                                               Erfolgskommunikation
Regionale Veranstaltungen werden wir auch wei-
terhin durchführen. Die Seminare zur Umsetzung
arbeitspolitischer Themen werden wir in einem ei-      2018   Betriebsratswahlen
genen Bildungsprogramm 2015 zusammenfassen.

    10                                                                   www.gute-arbeit.igbce.de     www.gute-arbeit.igbce.de                                                                11
ANSPRECHPARTNER
ZUM THEMA MOBILE ARBEIT

 ABTEILUNG ARBEITSPOLITIK
 R 05 11 . 76 31 - 188
 P abt.arbeitspolitik@igbce.de

 FACHSEKRETÄR ABTEILUNG ARBEITSPOLITIK
 ARBEITSORGANISATION UND BETRIEBLICHE
 ARBEITSZEITGESTALTUNG
 S Sören Tuleweit
 R 05 11 . 76 31 - 472
 P soeren.tuleweit@igbce.de

HERAUSGEBERIN:
IG BCE — VB 3 ABTEILUNG ARBEITSPOLITIK
Königsworther Platz 6, D-30167 Hannover

V. i. S. d. P.:   Ralf Sikorski
Redaktion:        Sören Tuleweit, Isabel Eder, Peter Voigt
Kontakt:          abt.arbeitspolitik@igbce.de
Internet:         www.gute-arbeit.igbce.de
                                                             www.gute-arbeit.igbce.de
Druck:            BWH GmbH — Die Publishing Company
Sie können auch lesen