Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020

Die Seite wird erstellt Norbert Vogel
 
WEITER LESEN
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
048/2020

                                            Neunkirchen und Wr. Neustadt

                                                               Nr. 4/2020
                                                          31. August 2020
   Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern
   Online Informationsveranstaltung Herbstantrag 2020 (Webinar)
   Abwicklung Herbstantrag in den Bezirksbauernkammern
   Erinnerung Agrarstrukturerhebung
   Termine SVS-, Rechts- und Steuersprechtage
    ausschließlich mit Terminvereinbarung!
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020                                                         Seite 3

Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern

Info Covid-19:
Beim Betreten der BBK-Räumlichkeiten ist ab sofort wieder ein Mund-Nasen-
Schutz zu tragen und bitte achten Sie im Wartebereich auf den nötigen Sicher-
heitsabstand! Sollten Sie sich nicht gesund fühlen oder Krankheitssymptome
aufweisen, ersuchen wir etwaige Termine zu verschieben bzw. vom Besuch der
BBK Abstand zu nehmen!

Eine vorherige Terminvereinbarung für Beratungen und den Besuch von div. Sprechtagen ist jeden-
falls erforderlich. (Termine SVS-, Rechts- und Steuer-Sprechtage sind auf der letzten Seite angeführt)

Das Büro der BBK Wr. Neustadt ist am Freitag, den 9. Oktober 2020 nicht besetzt!

Geburtstagsglückwünsche

Der ehemalige Kammersekretär von Neunkirchen und Gloggnitz, DI Alois Scherz, feierte Ende Juli
seinen 90. Geburtstag. Der ehemalige Kammersekretär von Kirchschlag und Aspang, Ing. Ernst Zöger,
feierte Anfang August seinen 80. Geburtstag.
Die Bezirksbauernkammern Neunkirchen und Wiener Neustadt gratulieren den beiden Jubilaren sehr
herzlich und wünschen weiterhin viel Gesundheit und Gottes Segen!

Informationsveranstaltungen Herbstantrag 2020 – Webinar (ONLINE)

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen werden Corona-bedingt niederösterreichweit heuer keine
Gemeindeinformationsveranstaltungen zum Herbstantrag 2020 abgehalten!
Neben den schriftlichen Informationen im Rundschreiben „BBK aktuell“ und in „Die Landwirtschaft“
bieten wir jedoch ein Webinar zum Herbstantrag 2020 an:

Termin: Mittwoch, 16. September 2020, 19 Uhr, ONLINE (Teilnahme über Computer, Tablet oder
Smartphone möglich) – Anmeldung erforderlich!
Die Teilnehmer erhalten den Zugangscode und den Termin bei der telefonischen Anmeldung zum
Webinar in der BBK Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400 bzw. BBK Wiener Neustadt, Tel. 05 0259 42000.
Der Vortrag wird anschließend auf der Website der BBK online gestellt und ist somit jederzeit für alle
Betriebe abrufbar.

Jeder Betrieb, der ÖPUL 2015 verlängern möchte, muss einen Herbstantrag 2020 abgeben!

Die meisten Verpflichtungen aus dem ÖPUL 2015 enden mit 31.12.2020.
Um die ÖPUL 2015-Maßnahmen um ein weiteres Jahr zu verlängern, ist die Abgabe eines Herbst-
antrages 2020 bis spätestens 15. Oktober (für Begrünung Zwischenfruchtanbau) bzw. 15. Dezem-
ber (alle anderen Maßnahmen) erforderlich! Die Verlängerung der Maßnahmen ist freiwillig.

Werden Maßnahmen verlängert, muss mit der gesamten Fläche weiterhin an der Maßnahme teilge-
nommen werden. Eine Reduktion der Maßnahmenfläche ist max. im Ausmaß von 5 % im Vergleich
zum Vorjahr möglich (jedenfalls 0,5 ha).
Flächenzugänge sind in den Verlängerungsjahren nicht prämienfähig.
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
Seite 4                                                          Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020

Ausblick ÖPUL-Verlängerungsjahre

Aufgrund des bevorstehenden Herbstantrages wagen wir einen Ausblick auf die bevorstehenden
ÖPUL-Verlängerungsjahre. Wenn man über die Verlängerung des ÖPUL 2015 berichtet, muss man
immer noch von geplanten Inhalten sprechen. Bis heute liegt weder eine Übergangsverordnung noch
ein mehrjähriger Finanzrahmen seitens der Europäischen Kommission vor. Beides sind jedoch zwin-
gende Voraussetzungen für die Umsetzung einer Verlängerung. Die folgenden Darstellungen stellen
deshalb erst ein Österreichisches Vorhaben dar, das noch bei der Europäischen Kommission einge-
reicht und in weiterer Folge dann auch noch genehmigt werden muss:

   2 Verlängerungsjahre wird es geben: 2021 und 2022.

   Jedes davon ist mit einem eigenen Herbstantrag zu beantragen. Mit HA 2020 wird das Verlänge-
    rungsjahr 2021 beantragt. Für 2022 wird die Abgabe eines Herbstantrages 2021 erforderlich sein.

   Zwischenfruchtvarianten, die im Sommer 2020 angelegt werden, sind bereits dem ersten Ver-
    längerungsjahr 2021 zuzurechnen.

   Maßnahmen, deren Verpflichtung mit Ende 2020 ausläuft und die mit HA 2020 nicht verlängert
    werden, können auch nicht im HA 2021 beantragt werden. Ihre Verpflichtung ist ohne Verlänge-
    rung mit Ende 2020 abgeschlossen. Ein Einstieg ist erst wieder in einem neuen ÖPUL-Programm
    („ÖPUL 2023“) möglich.

   Ein Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen ist mit HA 2020 nicht mehr möglich!
    Ausnahme: Einstieg in „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogas-
    gülle“ wird möglich sein. Der Einstieg entspricht dann einer einjährigen Verpflichtung (= 2021) und
    die im MFA 2021 beantragbare m³-Menge umfasst den Zeitraum 1.1.2021 bis 15.5.2021.

   Alle Maßnahmeninhalte (Teilnahmevoraussetzungen, Förderverpflichtungen) und Prämien sollen
    so gut wie unverändert bleiben. Auch Sanktionskumulationen sollen fortgesetzt werden.

   Maßnahmenübernahmen sind unter bekannten Grundsätzen auch in Verlängerungsjahren mög-
    lich, wobei der Übergeber die Maßnahmen verlängern muss, um sie weitergeben zu können.

   Das BMLRT arbeitet derzeit am Programm für die Verlängerungsjahre, das im Spätherbst bei der
    Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht werden soll. Der Herbstantrag 2020 wird
    somit jedenfalls „Vorbehaltlich der Genehmigung“ gestellt werden.

Für den Zwischenfruchtanbau im Sommer 2020 gelten daher die bekannten Varianten mit den jewei-
ligen Auflagen und Prämien.

Herbstantrag 2020 – Organisatorisches

Mit 24.8.2020 wurden seitens der AMA Vorbereitungsunterlagen zum Herbstantrag 2020 versendet.

Darin enthalten ist ein Begleitbrief inkl. Information über verlängerbare Maßnahmen.
Jene Maßnahmen, die verlängert werden sollen, sind auf der AMA – Zusendung anzukreuzen. Das
überarbeitete Schreiben ist unbedingt zur Herbstantragsabgabe in die BBK mitzubringen.
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020                                                      Seite 5

Soll neu in die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“
eingestiegen werden, ist dies ebenfalls gleich am AMA–Anschreiben zu vermerken.

Der Herbstantrag kann entweder selbstständig im eAMA oder über die zuständige Bezirksbauern-
kammer gestellt werden. Falls Sie Ihren Antrag im Wege der BBK Neunkirchen oder Wiener Neustadt
stellen, bekommen Sie Ihren persönlichen Termin schriftlich mitgeteilt. Wurden die Mehrfachanträge
bisher selbstständig gestellt, wird kein Termin zugeteilt!
Falls Sie dennoch einen Termin benötigen oder Ihren zugeteilten Termin absagen wollen, muss dies
zeitgerecht unter Tel. 05 0259 41400 in Neunkirchen bzw. unter Tel. 05 0259 42000 in Wr. Neustadt
gemeldet werden! Eine reibungslose und zügige Herbstantragsentgegennahme ist nur durch einen
sorgfältigen und wohlvorbereiteten Antragsteller möglich.

Für die Antragstellung über die BBK sind mitzubringen:
 Vollständiger Mehrfachantrag 2020 (auch Korrekturen)
 Begleitbrief mit den zu verlängernden Maßnahmen
 Vollmacht, wenn nicht der Antragsteller selbst in die BBK kommt.
Bei Zwischenfruchtbegrünern zusätzlich:
 Mit den Begrünungsvarianten überarbeitete Feldstücksliste MFA 2020
 Flächenänderungen bis 01.10.2020 (Stichtag) sind zu digitalisieren!
   - bei neuen Feldstücken: Betriebsnummer + Feldstücksnummer Vorbewirtschafter bzw.
       Katastralgemeinde- + Grundstücksnummer oder Skizze
   - bei neuen Schlägen oder vergrößerten Feldstücken: Skizzen auf der Hofkarte
Neue Hofkarten für Betriebe in NK und WN
 Verpflichtende Einarbeitung der neuen Hofkarten NUR für Betriebe die „Begrünung Zwischen-
   frucht“ beantragen (bei allen anderen Betriebe kann die Einarbeitung erst zum MFA 2021 erfolgen,
   da die AMA die Referenzflächen derzeit noch bearbeitet!).
 Die Hofkarte erhalten Sie spätestens beim Abgabetermin.
   Bitte prüfen Sie, ob Handlungsbedarf einer Digitalisierung besteht.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zur Herbstantragstellung in der Zeitschrift „Die
Landwirtschaft“ bzw. unter www.ama.at.
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
Seite 6                                                         Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020

Herbstantrag 2020 für Teilnehmer an „Begrünung – Zwischenfruchtanbau“

 Jene Betriebe, die weiterhin an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen - Zwischen-
  fruchtanbau“ teilnehmen wollen, müssen bis Do, 15. Oktober 2020 einen Herbstantrag abgeben.
  Damit wird diese ÖPUL-Maßnahme verlängert und die Begrünungen werden bekannt gegeben. Es
  müssen mindestens 10 % der Ackerflächen begrünt sein.
 Die Begrünungsvarianten 1 und 2 sowie die Begrünungsvariante 1 bis 5 OVFPV, die als Alter-
  native zu den ökologischen Vorrangflächen lt. Greening angerechnet werden, mussten bereits
  im MFA 2020 angegeben werden.

    Variante     Prämie    Späteste   frühester                einzuhaltende Bedingungen
                            Anlage    Umbruch
                                                  Anbau einer „Bienenmischung“ aus mind. 5 insektenblüti-
      1                                           gen Mischungspartnern, nachfolgend verpflichtender An-
 Beantragung      200 €      31.7.      15.10.    bau von Wintergetreide im Herbst,
   im MFA                                         Befahrungsverbot bis 30.9, Saatgutnachweis über Rech-
                                                  nung oder Etikett!
      2                                           Mind. 3 Mischungspartner,
 Beantragung      160 €      31.7.      15.10.    nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im
   im MFA                                         Herbst
          3       160 €      20.8.      15.11.    mind. 3 verschiedene Mischungspartner
          4       170 €      31.8.      15.2.     mind. 3 verschiedene Mischungspartner    MZ – fähig
          5       130 €      20.9.      01.3.     mind. 2 verschiedene Mischungspartner    MZ – fähig
                                                  Verpflichtender Anbau folgender winterharter Kulturen o-
                                                  der deren Mischungen: Grünschnittroggen (lt. Saatgutge-
          6       120 €     15.10.      21.3.
                                                  setz), Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse (lt.
                                                  Saatgutgesetz), Winterrübsen, Perko       MZ – fähig

Bis 15. Oktober können die Varianten 1 und 2 abgemeldet oder verkleinert werden. Flächenauswei-
tungen dieser Varianten sind nicht möglich. Eine Variantenänderung von 1 auf 2 (nicht umgekehrt)
oder auf 3, 4, 5 oder 6 ist jedoch zulässig. Voraussetzung ist keine Beanstandung durch eine Vorort-
kontrolle (=Sperre des Schlages) und keine Ankündigung einer Vorortkontrolle.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zur Herbstantragstellung in der Zeitschrift „Die
Landwirtschaft“ bzw. unter www.ama.at.

Erinnerung: Agrarstrukturerhebung 2020

Die Bezirksbauernkammern weisen darauf hin, dass die Agrarstrukturerhebung bis November 2020
zwingend durchzuführen ist!

Es besteht Auskunftspflicht! Wer den Mitwirkungspflichten gemäß §§ 9 und 10 des Bundesstatistik-
gesetzes 2000 nicht nachkommt oder wissentlich unvollständige oder falsche Angaben macht, begeht
eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen.

Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr auffinden, können diese telefonisch über die Hotline
0800/799766 oder per Mail über agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at angefordert werden.
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020                                                         Seite 7

Hilfestellung über die Bezirksbauernkammer (für Mehrfachantragsteller)

Wenn Sie die Agrarstrukturerhebung bisher noch nicht erledigt haben, bieten wir Ihnen im Zuge des
Herbstantrages 2020 letztmalig die Möglichkeit, den Fragebogen im Wege der Bezirksbauernkammer
auszufüllen. Dies wird bei Ihrem persönlichen Abgabetermin mitberücksichtigt.
Sollten Sie keinen Herbstantrag stellen, erhalten Sie trotzdem automatisch einen Termin für die Erle-
digung der Agrarstrukturerhebung.
Ein persönlicher Termin seitens der Bezirksbauernkammer ergeht an alle, die den Mehrfachantrag
bisher immer über die BBK gestellt haben und die Agrarstrukturerhebung per Stand Ende August 2020
noch nicht erledigt haben.

Folgende Unterlagen sind unbedingt zum Termin in der BBK mitzubringen:
Zugangsdaten (Aktivierungscode), die gemeinsam mit
   den Unterlagen von der Statistik Austria übermittelt wurden
 ausgefüllter Vorbereitungsbogen
 Letzter gültiger Einheitswertbescheid mit Flächen
 Auszug Grundbuch (Grundstücksverzeichnis),
   wenn vorhanden
 Pachtverträge, wenn vorhanden
 Etwaige SVS-Unterlagen, wie Beitragsvorschreibungen, …
 Wirtschaftsdüngeranfall (Jauche, Gülle, Mist)
   Mitnahme Düngeberechnung, falls vorhanden

Feldbauratgeber zum Herbstanbau

Der LK Feldbauratgeber liefert mit seinen aktuellen Sorten-, Saat-
gut-, Pflanzenschutz- und Düngeinformationen wieder wertvolle
Tipps für den Herbstanbau. Die Broschüre listet objektiv und fir-
menneutral die Wirkung der am Markt erhältlichen Pflanzen-
schutzmittel in den wichtigsten Kulturen auf.
Der Ratgeber steht unter www.noe.lko.at als Download zur Verfü-
gung und ist ab sofort unentgeltlich als Broschüre in Ihrer Bezirksbauernkammer erhältlich.

Bewirtschafterwechsel und Zahlungsanspruchsübertragungen

Bewirtschafterwechsel sind laufend durchzuführen; Zahlungsanspruchsübertragen werden vo-
raussichtlich ab Anfang Oktober 2020 bis 15. Mai 2021 möglich sein.
Bitte dringend um Terminvereinbarung in Ihrer zuständigen BBK!

Handysignatur – digitale Unterschrift

Die Handysignatur ist eine rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet und der handgeschrie-
benen Unterschrift gleichgestellt. Das Mobiltelefon ist damit der virtuelle Ausweis, mit dem Dokumente
oder Rechnungen digital unterschrieben werden können.
Sollten Sie Interesse haben, jetzt Ihre Handysignatur freizuschalten, nutzen Sie die Möglichkeit, dies
gleich bei der Abgabe des Herbstantrages mit zu erledigen. Die Freischaltung der Handysignatur
ist heuer letztmalig noch kostenlos! Sie müssen lediglich Ihr Handy sowie einen gültigen Lichtbild-
ausweis (Führerschein oder Reisepass) zur Freischaltung mitbringen.
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
Seite 8                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020

Management von Problemunkräutern

Das Thema Problemunkräuter beschäftigt uns das gesamte Jahr über. Aus aktuellem Anlass teilen wir
mit, dass sich Beschwerden innerhalb der Bauernschaft aber auch seitens der nicht-landwirtschaftli-
chen Bevölkerung häufen. Werden gegen Problemunkräuter, wie
Stechapfel, Ambrosie und Co. keine Maßnahmen gesetzt, ver-
schärft sich die Lage rasant. Es werden zahlreiche Samen ausge-
bildet, die über viele Jahre keimfähig bleiben.
Das Aussamen sollte unbedingt verhindert werden! Aktuell kann
eine weitere Flächenkontamination in den diversen Sommerkulturen
nur durch händische Bereinigung verhindert werden.
Hierbei sind aufgrund der Giftigkeit der Pflanzen unbedingt Schutz-
handschuhe zu tragen. Grundsätzlich sollte bereits sehr früh beim
Erstauftreten von Problemunkräutern entsprechend gehandelt wer-
den. „Reparaturmaßnahmen“ bei etabliertem Auftreten sind nur ein-
geschränkt möglich. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Situation bis
hin zur Untauglichkeit für gewisse Kulturen verschärft.
Besonders Sommerkulturen sind von Problemunkräutern betroffen.
Für stark befallenen Flächen empfiehlt sich daher der Anbau von
Wintergetreide, am besten zweimalig, gefolgt von Mais. Von den
Sommerungen bietet Mais die besten Möglichkeiten für eine Prob-
lemunkrautbekämpfung.

Landeszuschuss zu SV-Beiträgen für hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft be-
schäftigte Angehörige

Seitens des Landes NÖ werden auch im heurigen Jahr Zuschüsse zu den SV-Beiträgen für hauptbe-
ruflich beschäftigte Angehörige in der Land- und Forstwirtschaft gewährt.

   Als Förderungswerber berechtigt sind BetriebsführerInnen, die im Jahr 2019 eine/n Angehörige/n
    (Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkinder) mind. sechs Monate vollbeschäftigt hatten und
    diese/r somit kranken- und pensionsversichert war.
   Als Förderung wird ein Betrag von 366 € für max. eine/n Angehörige/n gewährt.
   Ohne Qualifizierungsnachweis wird die Förderung für hauptberuflich beschäftigte Angehörige bis
    zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Jahrgang 1999 und jünger) gewährt.
   Über dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 1998) bis zum 24. Lebensjahr (Jahrgang 1995), wenn eine
    geeignete Facharbeiterausbildung nachgewiesen werden kann.
   Über dem 24. Lebensjahr (Jahrgang 1994) bis zum 27. Lebensjahr (Jahrgang 1992) muss die
    Ablegung einer für die Bewirtschaftung geeigneten Meisterprüfung oder der Abschluss einer hö-
    heren land- und forstw. Bundesanstalt bzw. einer agrarischen Fachhochschule oder einer entspre-
    chenden Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur beigebracht werden.

Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch bis spätestens 30. September 2020 unter
http://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/SVB-Zuschuss_-_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungs-
beitrae.html möglich.

Weitere Auskünfte und Informationen: Abteilung Landwirtschaftsförderung der NÖ Landesregie-
rung, Tel. 02742/9005-12839
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020                                                       Seite 9

Covid-19 Investitionsprämie für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft

Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung
ein eigenes Förderungsprogramm, die sogenannte Covid-19 Investitionsprämie, konzipiert.
Die Möglichkeit zur Antragstellung geht von 1.09.2020 bis 28.02.2021. Seitens des Wirtschaftsminis-
terium wurde klargestellt, dass alle vollständigen Anträge im genannten Zeitraum auch eine Prämie
erhalten sollen. Eine Antragstellung für diese Prämie kann, im Gegensatz zur Investitionsförderung,
auch im Nachhinein beantragt werden; Investitionen/Rechnungen ab 1. August 2020 können berück-
sichtigt werden. Gefördert werden alle Investitionen ins Anlagevermögen, in den Bereichen Ökologi-
sierung und Digitalisierung.
Ein Antrag kann selbsttätig auf der Homepage https://foerdermanager.aws.at gestellt werden.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.aws.at

Da derzeit noch einige Fragen offen sind und diese laufend geklärt werden, stehen Ihnen Frau Ing.
Monika Höller, DI Martin Weihs und Frau Ing. Barbara Hendling-Watzek zur Abklärung und eventueller
Antragstellung zur Verfügung.

Photovoltaik – Optionsverträge

In den letzten Wochen häufen sich die Anfragen zum Thema Photovoltaikanlagen auf landwirtschaft-
lichen Flächen. Immer wieder treten Anbieter an Landwirte heran und legen Optionsverträge für Pho-
tovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gründen vor.
Bevor Sie einen solchen Optionsvertrag unterschreiben, nehmen Sie unbedingt eine rechtliche, steu-
erliche und betriebswirtschaftliche Beratung in Anspruch, um wirtschaftliche Nachteile zu vermei-
den!

Bio-Weideplan 2021

Die Frist für die Erstellung des Weideplans für 2021 wurde auf den 30.9.2020 verschoben. Genaue
Vorgaben zur Erstellung des Weideplans 2021 sind noch nicht bekannt. Sobald genaue Informatio-
nen dazu vorliegen, wird in geeigneter Weise darüber informiert.

Onlinekurs: Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis (PSA)

Für die Verlängerung des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises ist es notwendig, anerkannte Weiter-
bildungen im Ausmaß von 5 Stunden zu absolvieren (Termine im nächsten BBK-Rundschreiben).
Für die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung wird seitens des LFI auch ein Online-
Kurs angeboten. Kosten: 40 € pro Person
Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100 oder per E-Mail: lfi@lk-noe.at
Bekanntgabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und E-mail-Adresse.
Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform „e.lfi“.

Online-Kursangebote

Das LFI bietet Onlinekurse in mehreren Themenbereichen an. Mit einem Online-Kurs können sie un-
abhängig von Zeit und Ort einen Kurs absolvieren und dies im selbst gewählten Ausmaß und Rhyth-
mus am eigenen PC. Unter https://oe.lfi.at/onlinekursangebote+2500+2043946 können Sie die ver-
schiedenen Kurse auswählen.
Seite 10                                                                            Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020

Sprechtagstermine der SVS und Rechts-/Steuerberatung – NUR MIT TERMINVEREINBARUNG!

Vorgangsweise Sprechtag der SVS:
Eine Terminvereinbarung können Sie telefonisch unter der Tel. 050 808 808 oder auf der SVS-
Homepage unter www.svs.at/termine vornehmen. Nehmen Sie zur Beratung die Bestätigung über
den gebuchten Termin (Ausdruck oder am Smartphone), Ihre e-Card und einen Lichtbildausweis bzw.
eine aktuelle Vollmacht (bei einer Beratung für Dritte) mit.
 Viele Angelegenheiten können Sie mit den zahlreichen Online-Services unter www.svs.at/online-
    services oder unter Tel. 050 808 808 erledigen. Helfen Sie so bitte mit, die Corona-bedingt be-
    grenzten Beratungstermine für jene freizuhalten, die diese dringend benötigen!
Vorgangsweise Rechts- und Steuerberatung:
Sollten Sie eine Beratung am Rechtssprechtag beanspruchen wollen, ersuchen wir Sie um telefoni-
sche Terminvereinbarung in Ihrer zuständigen BBK!
Für den Steuersprechtag werden Anmeldungen ausschließlich in der BBK Wr. Neustadt entgegen-
genommen, da in Neunkirchen keine Sprechtage abgehalten werden.

                                          BBK Neunkirchen                                BBK Wr. Neustadt
 SVS-Sprechtage in der BBK                01.09., 15.09., 29.09., 13.10.,                03.09., 17.09., 01.10., 15.10.,
 8.30 – 12 und 13 – 15 Uhr                27.10.,                                        29.10., 05.11., 19.11., 03.12., 17.12.
                                          03.11., 17.11. 01.12., 15.12.
 SVS-Sprechtage in der                    09.09., 23.09., 07.10., 21.10.,                07.09, 21.09., 05.10., 19.10., 09.11.,
 Wirtschaftskammer                        11.11., 25.11., 09.12., 23.12.                 23.11., 07.12., 21.12.
 7 – 12 und 13 – 14.30 Uhr                Triesterstr. 63, 2620 Neunkirchen              Hauptplatz 15, 2700 Wr. Neustadt
 Rechtssprechtage in der BBK              28.09., 19.10., 23.11., 21.12.                 07.09., 05.10., 09.11., 14.12.
 9 – 12 und 13 – 15 Uhr
 Steuersprechtage in der BBK              In Neunkirchen werden keine                    18.09., 16.10., 20.11., 18.12.
 9 – 12 Uhr                               Sprechtage angeboten!
 Alle Sprechtagstermine finden Sie auch auf der BBK-Homepage!

                                                  Mit freundlichen Grüßen
Der Kammerobmann:                                                                               Der Kammersekretär:
Thomas Handler eh                                                                               DI Martin Weihs eh
Ök.-Rat Josef Fuchs eh                                                                          Ing. Monika Höller eh
Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber: Bezirksbauernkammer Neunkirchen, Triester Straße 14, 2620 Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400, Fax: 05 0259 41499
E-Mail: office@neunkirchen.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt
Bezirksbauernkammer Wr. Neustadt, Wiener Straße 95 A, 2700 Wr. Neustadt, Tel. 05 0259 42000, Fax: 05 0259 42099
E-Mail: office@wiener-neustadt.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt
Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Martin Weihs Redaktionssekretariat: Carina Stangl
Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259
Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei
Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme:
Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder
gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet
werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und
Sie können auch lesen