Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 4/2020 31. August 2020
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048/2020 Neunkirchen und Wr. Neustadt Nr. 4/2020 31. August 2020 Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern Online Informationsveranstaltung Herbstantrag 2020 (Webinar) Abwicklung Herbstantrag in den Bezirksbauernkammern Erinnerung Agrarstrukturerhebung Termine SVS-, Rechts- und Steuersprechtage ausschließlich mit Terminvereinbarung!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Seite 3 Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern Info Covid-19: Beim Betreten der BBK-Räumlichkeiten ist ab sofort wieder ein Mund-Nasen- Schutz zu tragen und bitte achten Sie im Wartebereich auf den nötigen Sicher- heitsabstand! Sollten Sie sich nicht gesund fühlen oder Krankheitssymptome aufweisen, ersuchen wir etwaige Termine zu verschieben bzw. vom Besuch der BBK Abstand zu nehmen! Eine vorherige Terminvereinbarung für Beratungen und den Besuch von div. Sprechtagen ist jeden- falls erforderlich. (Termine SVS-, Rechts- und Steuer-Sprechtage sind auf der letzten Seite angeführt) Das Büro der BBK Wr. Neustadt ist am Freitag, den 9. Oktober 2020 nicht besetzt! Geburtstagsglückwünsche Der ehemalige Kammersekretär von Neunkirchen und Gloggnitz, DI Alois Scherz, feierte Ende Juli seinen 90. Geburtstag. Der ehemalige Kammersekretär von Kirchschlag und Aspang, Ing. Ernst Zöger, feierte Anfang August seinen 80. Geburtstag. Die Bezirksbauernkammern Neunkirchen und Wiener Neustadt gratulieren den beiden Jubilaren sehr herzlich und wünschen weiterhin viel Gesundheit und Gottes Segen! Informationsveranstaltungen Herbstantrag 2020 – Webinar (ONLINE) Aufgrund der steigenden Infektionszahlen werden Corona-bedingt niederösterreichweit heuer keine Gemeindeinformationsveranstaltungen zum Herbstantrag 2020 abgehalten! Neben den schriftlichen Informationen im Rundschreiben „BBK aktuell“ und in „Die Landwirtschaft“ bieten wir jedoch ein Webinar zum Herbstantrag 2020 an: Termin: Mittwoch, 16. September 2020, 19 Uhr, ONLINE (Teilnahme über Computer, Tablet oder Smartphone möglich) – Anmeldung erforderlich! Die Teilnehmer erhalten den Zugangscode und den Termin bei der telefonischen Anmeldung zum Webinar in der BBK Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400 bzw. BBK Wiener Neustadt, Tel. 05 0259 42000. Der Vortrag wird anschließend auf der Website der BBK online gestellt und ist somit jederzeit für alle Betriebe abrufbar. Jeder Betrieb, der ÖPUL 2015 verlängern möchte, muss einen Herbstantrag 2020 abgeben! Die meisten Verpflichtungen aus dem ÖPUL 2015 enden mit 31.12.2020. Um die ÖPUL 2015-Maßnahmen um ein weiteres Jahr zu verlängern, ist die Abgabe eines Herbst- antrages 2020 bis spätestens 15. Oktober (für Begrünung Zwischenfruchtanbau) bzw. 15. Dezem- ber (alle anderen Maßnahmen) erforderlich! Die Verlängerung der Maßnahmen ist freiwillig. Werden Maßnahmen verlängert, muss mit der gesamten Fläche weiterhin an der Maßnahme teilge- nommen werden. Eine Reduktion der Maßnahmenfläche ist max. im Ausmaß von 5 % im Vergleich zum Vorjahr möglich (jedenfalls 0,5 ha). Flächenzugänge sind in den Verlängerungsjahren nicht prämienfähig.
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Ausblick ÖPUL-Verlängerungsjahre Aufgrund des bevorstehenden Herbstantrages wagen wir einen Ausblick auf die bevorstehenden ÖPUL-Verlängerungsjahre. Wenn man über die Verlängerung des ÖPUL 2015 berichtet, muss man immer noch von geplanten Inhalten sprechen. Bis heute liegt weder eine Übergangsverordnung noch ein mehrjähriger Finanzrahmen seitens der Europäischen Kommission vor. Beides sind jedoch zwin- gende Voraussetzungen für die Umsetzung einer Verlängerung. Die folgenden Darstellungen stellen deshalb erst ein Österreichisches Vorhaben dar, das noch bei der Europäischen Kommission einge- reicht und in weiterer Folge dann auch noch genehmigt werden muss: 2 Verlängerungsjahre wird es geben: 2021 und 2022. Jedes davon ist mit einem eigenen Herbstantrag zu beantragen. Mit HA 2020 wird das Verlänge- rungsjahr 2021 beantragt. Für 2022 wird die Abgabe eines Herbstantrages 2021 erforderlich sein. Zwischenfruchtvarianten, die im Sommer 2020 angelegt werden, sind bereits dem ersten Ver- längerungsjahr 2021 zuzurechnen. Maßnahmen, deren Verpflichtung mit Ende 2020 ausläuft und die mit HA 2020 nicht verlängert werden, können auch nicht im HA 2021 beantragt werden. Ihre Verpflichtung ist ohne Verlänge- rung mit Ende 2020 abgeschlossen. Ein Einstieg ist erst wieder in einem neuen ÖPUL-Programm („ÖPUL 2023“) möglich. Ein Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen ist mit HA 2020 nicht mehr möglich! Ausnahme: Einstieg in „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogas- gülle“ wird möglich sein. Der Einstieg entspricht dann einer einjährigen Verpflichtung (= 2021) und die im MFA 2021 beantragbare m³-Menge umfasst den Zeitraum 1.1.2021 bis 15.5.2021. Alle Maßnahmeninhalte (Teilnahmevoraussetzungen, Förderverpflichtungen) und Prämien sollen so gut wie unverändert bleiben. Auch Sanktionskumulationen sollen fortgesetzt werden. Maßnahmenübernahmen sind unter bekannten Grundsätzen auch in Verlängerungsjahren mög- lich, wobei der Übergeber die Maßnahmen verlängern muss, um sie weitergeben zu können. Das BMLRT arbeitet derzeit am Programm für die Verlängerungsjahre, das im Spätherbst bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht werden soll. Der Herbstantrag 2020 wird somit jedenfalls „Vorbehaltlich der Genehmigung“ gestellt werden. Für den Zwischenfruchtanbau im Sommer 2020 gelten daher die bekannten Varianten mit den jewei- ligen Auflagen und Prämien. Herbstantrag 2020 – Organisatorisches Mit 24.8.2020 wurden seitens der AMA Vorbereitungsunterlagen zum Herbstantrag 2020 versendet. Darin enthalten ist ein Begleitbrief inkl. Information über verlängerbare Maßnahmen. Jene Maßnahmen, die verlängert werden sollen, sind auf der AMA – Zusendung anzukreuzen. Das überarbeitete Schreiben ist unbedingt zur Herbstantragsabgabe in die BBK mitzubringen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Seite 5 Soll neu in die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ eingestiegen werden, ist dies ebenfalls gleich am AMA–Anschreiben zu vermerken. Der Herbstantrag kann entweder selbstständig im eAMA oder über die zuständige Bezirksbauern- kammer gestellt werden. Falls Sie Ihren Antrag im Wege der BBK Neunkirchen oder Wiener Neustadt stellen, bekommen Sie Ihren persönlichen Termin schriftlich mitgeteilt. Wurden die Mehrfachanträge bisher selbstständig gestellt, wird kein Termin zugeteilt! Falls Sie dennoch einen Termin benötigen oder Ihren zugeteilten Termin absagen wollen, muss dies zeitgerecht unter Tel. 05 0259 41400 in Neunkirchen bzw. unter Tel. 05 0259 42000 in Wr. Neustadt gemeldet werden! Eine reibungslose und zügige Herbstantragsentgegennahme ist nur durch einen sorgfältigen und wohlvorbereiteten Antragsteller möglich. Für die Antragstellung über die BBK sind mitzubringen: Vollständiger Mehrfachantrag 2020 (auch Korrekturen) Begleitbrief mit den zu verlängernden Maßnahmen Vollmacht, wenn nicht der Antragsteller selbst in die BBK kommt. Bei Zwischenfruchtbegrünern zusätzlich: Mit den Begrünungsvarianten überarbeitete Feldstücksliste MFA 2020 Flächenänderungen bis 01.10.2020 (Stichtag) sind zu digitalisieren! - bei neuen Feldstücken: Betriebsnummer + Feldstücksnummer Vorbewirtschafter bzw. Katastralgemeinde- + Grundstücksnummer oder Skizze - bei neuen Schlägen oder vergrößerten Feldstücken: Skizzen auf der Hofkarte Neue Hofkarten für Betriebe in NK und WN Verpflichtende Einarbeitung der neuen Hofkarten NUR für Betriebe die „Begrünung Zwischen- frucht“ beantragen (bei allen anderen Betriebe kann die Einarbeitung erst zum MFA 2021 erfolgen, da die AMA die Referenzflächen derzeit noch bearbeitet!). Die Hofkarte erhalten Sie spätestens beim Abgabetermin. Bitte prüfen Sie, ob Handlungsbedarf einer Digitalisierung besteht. Beachten Sie auch die weiteren Informationen zur Herbstantragstellung in der Zeitschrift „Die Landwirtschaft“ bzw. unter www.ama.at.
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Herbstantrag 2020 für Teilnehmer an „Begrünung – Zwischenfruchtanbau“ Jene Betriebe, die weiterhin an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen - Zwischen- fruchtanbau“ teilnehmen wollen, müssen bis Do, 15. Oktober 2020 einen Herbstantrag abgeben. Damit wird diese ÖPUL-Maßnahme verlängert und die Begrünungen werden bekannt gegeben. Es müssen mindestens 10 % der Ackerflächen begrünt sein. Die Begrünungsvarianten 1 und 2 sowie die Begrünungsvariante 1 bis 5 OVFPV, die als Alter- native zu den ökologischen Vorrangflächen lt. Greening angerechnet werden, mussten bereits im MFA 2020 angegeben werden. Variante Prämie Späteste frühester einzuhaltende Bedingungen Anlage Umbruch Anbau einer „Bienenmischung“ aus mind. 5 insektenblüti- 1 gen Mischungspartnern, nachfolgend verpflichtender An- Beantragung 200 € 31.7. 15.10. bau von Wintergetreide im Herbst, im MFA Befahrungsverbot bis 30.9, Saatgutnachweis über Rech- nung oder Etikett! 2 Mind. 3 Mischungspartner, Beantragung 160 € 31.7. 15.10. nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im im MFA Herbst 3 160 € 20.8. 15.11. mind. 3 verschiedene Mischungspartner 4 170 € 31.8. 15.2. mind. 3 verschiedene Mischungspartner MZ – fähig 5 130 € 20.9. 01.3. mind. 2 verschiedene Mischungspartner MZ – fähig Verpflichtender Anbau folgender winterharter Kulturen o- der deren Mischungen: Grünschnittroggen (lt. Saatgutge- 6 120 € 15.10. 21.3. setz), Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse (lt. Saatgutgesetz), Winterrübsen, Perko MZ – fähig Bis 15. Oktober können die Varianten 1 und 2 abgemeldet oder verkleinert werden. Flächenauswei- tungen dieser Varianten sind nicht möglich. Eine Variantenänderung von 1 auf 2 (nicht umgekehrt) oder auf 3, 4, 5 oder 6 ist jedoch zulässig. Voraussetzung ist keine Beanstandung durch eine Vorort- kontrolle (=Sperre des Schlages) und keine Ankündigung einer Vorortkontrolle. Beachten Sie auch die weiteren Informationen zur Herbstantragstellung in der Zeitschrift „Die Landwirtschaft“ bzw. unter www.ama.at. Erinnerung: Agrarstrukturerhebung 2020 Die Bezirksbauernkammern weisen darauf hin, dass die Agrarstrukturerhebung bis November 2020 zwingend durchzuführen ist! Es besteht Auskunftspflicht! Wer den Mitwirkungspflichten gemäß §§ 9 und 10 des Bundesstatistik- gesetzes 2000 nicht nachkommt oder wissentlich unvollständige oder falsche Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr auffinden, können diese telefonisch über die Hotline 0800/799766 oder per Mail über agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at angefordert werden.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Seite 7 Hilfestellung über die Bezirksbauernkammer (für Mehrfachantragsteller) Wenn Sie die Agrarstrukturerhebung bisher noch nicht erledigt haben, bieten wir Ihnen im Zuge des Herbstantrages 2020 letztmalig die Möglichkeit, den Fragebogen im Wege der Bezirksbauernkammer auszufüllen. Dies wird bei Ihrem persönlichen Abgabetermin mitberücksichtigt. Sollten Sie keinen Herbstantrag stellen, erhalten Sie trotzdem automatisch einen Termin für die Erle- digung der Agrarstrukturerhebung. Ein persönlicher Termin seitens der Bezirksbauernkammer ergeht an alle, die den Mehrfachantrag bisher immer über die BBK gestellt haben und die Agrarstrukturerhebung per Stand Ende August 2020 noch nicht erledigt haben. Folgende Unterlagen sind unbedingt zum Termin in der BBK mitzubringen: Zugangsdaten (Aktivierungscode), die gemeinsam mit den Unterlagen von der Statistik Austria übermittelt wurden ausgefüllter Vorbereitungsbogen Letzter gültiger Einheitswertbescheid mit Flächen Auszug Grundbuch (Grundstücksverzeichnis), wenn vorhanden Pachtverträge, wenn vorhanden Etwaige SVS-Unterlagen, wie Beitragsvorschreibungen, … Wirtschaftsdüngeranfall (Jauche, Gülle, Mist) Mitnahme Düngeberechnung, falls vorhanden Feldbauratgeber zum Herbstanbau Der LK Feldbauratgeber liefert mit seinen aktuellen Sorten-, Saat- gut-, Pflanzenschutz- und Düngeinformationen wieder wertvolle Tipps für den Herbstanbau. Die Broschüre listet objektiv und fir- menneutral die Wirkung der am Markt erhältlichen Pflanzen- schutzmittel in den wichtigsten Kulturen auf. Der Ratgeber steht unter www.noe.lko.at als Download zur Verfü- gung und ist ab sofort unentgeltlich als Broschüre in Ihrer Bezirksbauernkammer erhältlich. Bewirtschafterwechsel und Zahlungsanspruchsübertragungen Bewirtschafterwechsel sind laufend durchzuführen; Zahlungsanspruchsübertragen werden vo- raussichtlich ab Anfang Oktober 2020 bis 15. Mai 2021 möglich sein. Bitte dringend um Terminvereinbarung in Ihrer zuständigen BBK! Handysignatur – digitale Unterschrift Die Handysignatur ist eine rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet und der handgeschrie- benen Unterschrift gleichgestellt. Das Mobiltelefon ist damit der virtuelle Ausweis, mit dem Dokumente oder Rechnungen digital unterschrieben werden können. Sollten Sie Interesse haben, jetzt Ihre Handysignatur freizuschalten, nutzen Sie die Möglichkeit, dies gleich bei der Abgabe des Herbstantrages mit zu erledigen. Die Freischaltung der Handysignatur ist heuer letztmalig noch kostenlos! Sie müssen lediglich Ihr Handy sowie einen gültigen Lichtbild- ausweis (Führerschein oder Reisepass) zur Freischaltung mitbringen.
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Management von Problemunkräutern Das Thema Problemunkräuter beschäftigt uns das gesamte Jahr über. Aus aktuellem Anlass teilen wir mit, dass sich Beschwerden innerhalb der Bauernschaft aber auch seitens der nicht-landwirtschaftli- chen Bevölkerung häufen. Werden gegen Problemunkräuter, wie Stechapfel, Ambrosie und Co. keine Maßnahmen gesetzt, ver- schärft sich die Lage rasant. Es werden zahlreiche Samen ausge- bildet, die über viele Jahre keimfähig bleiben. Das Aussamen sollte unbedingt verhindert werden! Aktuell kann eine weitere Flächenkontamination in den diversen Sommerkulturen nur durch händische Bereinigung verhindert werden. Hierbei sind aufgrund der Giftigkeit der Pflanzen unbedingt Schutz- handschuhe zu tragen. Grundsätzlich sollte bereits sehr früh beim Erstauftreten von Problemunkräutern entsprechend gehandelt wer- den. „Reparaturmaßnahmen“ bei etabliertem Auftreten sind nur ein- geschränkt möglich. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Situation bis hin zur Untauglichkeit für gewisse Kulturen verschärft. Besonders Sommerkulturen sind von Problemunkräutern betroffen. Für stark befallenen Flächen empfiehlt sich daher der Anbau von Wintergetreide, am besten zweimalig, gefolgt von Mais. Von den Sommerungen bietet Mais die besten Möglichkeiten für eine Prob- lemunkrautbekämpfung. Landeszuschuss zu SV-Beiträgen für hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft be- schäftigte Angehörige Seitens des Landes NÖ werden auch im heurigen Jahr Zuschüsse zu den SV-Beiträgen für hauptbe- ruflich beschäftigte Angehörige in der Land- und Forstwirtschaft gewährt. Als Förderungswerber berechtigt sind BetriebsführerInnen, die im Jahr 2019 eine/n Angehörige/n (Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkinder) mind. sechs Monate vollbeschäftigt hatten und diese/r somit kranken- und pensionsversichert war. Als Förderung wird ein Betrag von 366 € für max. eine/n Angehörige/n gewährt. Ohne Qualifizierungsnachweis wird die Förderung für hauptberuflich beschäftigte Angehörige bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Jahrgang 1999 und jünger) gewährt. Über dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 1998) bis zum 24. Lebensjahr (Jahrgang 1995), wenn eine geeignete Facharbeiterausbildung nachgewiesen werden kann. Über dem 24. Lebensjahr (Jahrgang 1994) bis zum 27. Lebensjahr (Jahrgang 1992) muss die Ablegung einer für die Bewirtschaftung geeigneten Meisterprüfung oder der Abschluss einer hö- heren land- und forstw. Bundesanstalt bzw. einer agrarischen Fachhochschule oder einer entspre- chenden Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur beigebracht werden. Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch bis spätestens 30. September 2020 unter http://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/SVB-Zuschuss_-_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungs- beitrae.html möglich. Weitere Auskünfte und Informationen: Abteilung Landwirtschaftsförderung der NÖ Landesregie- rung, Tel. 02742/9005-12839
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Seite 9 Covid-19 Investitionsprämie für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein eigenes Förderungsprogramm, die sogenannte Covid-19 Investitionsprämie, konzipiert. Die Möglichkeit zur Antragstellung geht von 1.09.2020 bis 28.02.2021. Seitens des Wirtschaftsminis- terium wurde klargestellt, dass alle vollständigen Anträge im genannten Zeitraum auch eine Prämie erhalten sollen. Eine Antragstellung für diese Prämie kann, im Gegensatz zur Investitionsförderung, auch im Nachhinein beantragt werden; Investitionen/Rechnungen ab 1. August 2020 können berück- sichtigt werden. Gefördert werden alle Investitionen ins Anlagevermögen, in den Bereichen Ökologi- sierung und Digitalisierung. Ein Antrag kann selbsttätig auf der Homepage https://foerdermanager.aws.at gestellt werden. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.aws.at Da derzeit noch einige Fragen offen sind und diese laufend geklärt werden, stehen Ihnen Frau Ing. Monika Höller, DI Martin Weihs und Frau Ing. Barbara Hendling-Watzek zur Abklärung und eventueller Antragstellung zur Verfügung. Photovoltaik – Optionsverträge In den letzten Wochen häufen sich die Anfragen zum Thema Photovoltaikanlagen auf landwirtschaft- lichen Flächen. Immer wieder treten Anbieter an Landwirte heran und legen Optionsverträge für Pho- tovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gründen vor. Bevor Sie einen solchen Optionsvertrag unterschreiben, nehmen Sie unbedingt eine rechtliche, steu- erliche und betriebswirtschaftliche Beratung in Anspruch, um wirtschaftliche Nachteile zu vermei- den! Bio-Weideplan 2021 Die Frist für die Erstellung des Weideplans für 2021 wurde auf den 30.9.2020 verschoben. Genaue Vorgaben zur Erstellung des Weideplans 2021 sind noch nicht bekannt. Sobald genaue Informatio- nen dazu vorliegen, wird in geeigneter Weise darüber informiert. Onlinekurs: Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis (PSA) Für die Verlängerung des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises ist es notwendig, anerkannte Weiter- bildungen im Ausmaß von 5 Stunden zu absolvieren (Termine im nächsten BBK-Rundschreiben). Für die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung wird seitens des LFI auch ein Online- Kurs angeboten. Kosten: 40 € pro Person Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100 oder per E-Mail: lfi@lk-noe.at Bekanntgabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und E-mail-Adresse. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform „e.lfi“. Online-Kursangebote Das LFI bietet Onlinekurse in mehreren Themenbereichen an. Mit einem Online-Kurs können sie un- abhängig von Zeit und Ort einen Kurs absolvieren und dies im selbst gewählten Ausmaß und Rhyth- mus am eigenen PC. Unter https://oe.lfi.at/onlinekursangebote+2500+2043946 können Sie die ver- schiedenen Kurse auswählen.
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Sprechtagstermine der SVS und Rechts-/Steuerberatung – NUR MIT TERMINVEREINBARUNG! Vorgangsweise Sprechtag der SVS: Eine Terminvereinbarung können Sie telefonisch unter der Tel. 050 808 808 oder auf der SVS- Homepage unter www.svs.at/termine vornehmen. Nehmen Sie zur Beratung die Bestätigung über den gebuchten Termin (Ausdruck oder am Smartphone), Ihre e-Card und einen Lichtbildausweis bzw. eine aktuelle Vollmacht (bei einer Beratung für Dritte) mit. Viele Angelegenheiten können Sie mit den zahlreichen Online-Services unter www.svs.at/online- services oder unter Tel. 050 808 808 erledigen. Helfen Sie so bitte mit, die Corona-bedingt be- grenzten Beratungstermine für jene freizuhalten, die diese dringend benötigen! Vorgangsweise Rechts- und Steuerberatung: Sollten Sie eine Beratung am Rechtssprechtag beanspruchen wollen, ersuchen wir Sie um telefoni- sche Terminvereinbarung in Ihrer zuständigen BBK! Für den Steuersprechtag werden Anmeldungen ausschließlich in der BBK Wr. Neustadt entgegen- genommen, da in Neunkirchen keine Sprechtage abgehalten werden. BBK Neunkirchen BBK Wr. Neustadt SVS-Sprechtage in der BBK 01.09., 15.09., 29.09., 13.10., 03.09., 17.09., 01.10., 15.10., 8.30 – 12 und 13 – 15 Uhr 27.10., 29.10., 05.11., 19.11., 03.12., 17.12. 03.11., 17.11. 01.12., 15.12. SVS-Sprechtage in der 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 07.09, 21.09., 05.10., 19.10., 09.11., Wirtschaftskammer 11.11., 25.11., 09.12., 23.12. 23.11., 07.12., 21.12. 7 – 12 und 13 – 14.30 Uhr Triesterstr. 63, 2620 Neunkirchen Hauptplatz 15, 2700 Wr. Neustadt Rechtssprechtage in der BBK 28.09., 19.10., 23.11., 21.12. 07.09., 05.10., 09.11., 14.12. 9 – 12 und 13 – 15 Uhr Steuersprechtage in der BBK In Neunkirchen werden keine 18.09., 16.10., 20.11., 18.12. 9 – 12 Uhr Sprechtage angeboten! Alle Sprechtagstermine finden Sie auch auf der BBK-Homepage! Mit freundlichen Grüßen Der Kammerobmann: Der Kammersekretär: Thomas Handler eh DI Martin Weihs eh Ök.-Rat Josef Fuchs eh Ing. Monika Höller eh Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Neunkirchen, Triester Straße 14, 2620 Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400, Fax: 05 0259 41499 E-Mail: office@neunkirchen.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt Bezirksbauernkammer Wr. Neustadt, Wiener Straße 95 A, 2700 Wr. Neustadt, Tel. 05 0259 42000, Fax: 05 0259 42099 E-Mail: office@wiener-neustadt.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Martin Weihs Redaktionssekretariat: Carina Stangl Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und
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