ARBEITSZEIT-KALENDER 2020 - Arbeiterkammer Wien
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Renate Anderl AK PRÄSIDENTIN Planbare, selbstbestimmte Arbeitszeiten, faire Bezahlung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Dafür setze ich mich ein! Arbeit verdient mehr Respekt – die AK hilft Ihnen gerne weiter! 2
Daten Persönliche Vorname Nachname Firma e an. Sie mich bitt r finden, rufen sen Kalende Falls Sie die Die AK Wien – Ihr starker Partner am Arbeitsplatz Telefonische Beratung, Mo-Fr 8.00 -15.45 Für Informationen zu folgenden Themen wählen Sie 50165, und dann für Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz...........................1201 Steuerrecht.................................................................................................. 1207 Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung.................................................... 1204 Konsumentenschutz, Internet- & Datenschutzberatung (Mo-Fr 8-12 Uhr).... 1209 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz................................................ 1208 Insolvenzschutz (Mo-Do 8-14 Uhr).............................................................. 1342 Registrierung Gesundheitsberufe................................................................ 1202 Wohnrechtsberatung (Mo-Fr 8 -12 Uhr, Di 15 -18 Uhr).................... 1345 Bildungsnavi (Mo+Do 9 -14 Uhr, Di+Mi 13 -18 Uhr)......................... 1406 Digi-Winner (Mo-Fr 8-12 Uhr)........................................................... 1405 Pflegegeldberatung (Mo-Fr 8 -15.45 Uhr)........................................ 1204 Terminvereinbarung für persönliche Beratung, Mo-Fr 8.00 -14.00 Für Informationen zu folgenden Themen wählen Sie 50165, und dann für Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz........................... 1341 Steuerrecht.................................................................................................. 1341 Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung.................................................... 1341 Konsumentenschutz, Internet- & Datenschutzberatung (Mo-Fr 8-12 Uhr..... 1209 Insolvenzschutz (Mo-Do 8-14 Uhr).............................................................. 1342 Registrierung Gesundheitsberufe (Mo-Fr 8-14 Uhr).................................... 1202 1
Dezember 2019 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do Krampus 6 Fr Nikolaus 7 Sa 8 So Maria Empfängnis 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do Vollmond 13 Fr 14 Sa 15 So Fahrplanwechsel ÖBB 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So Winterbeginn 23 Mo Weihnachtsferien 23.12.2019 - 06.01.2020 24 Di Heiliger Abend 25 Mi Christtag 26 Do Stefanitag 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo 31 Di Silvester 2
DAS LEISTET DIE ARBEITERKAMMER DATEN UND ZAHLEN FÜR 2018 Für jeden Euro Mitgliedsbeitrag holt die AK für ihre Mitglieder mehr als einen Euro an barem Geld retour. 231,2 Millionen Euro Soziales 83,5 Millionen Euro 476 Arbeitsrecht 531,2 Millionen Euro Millionen Euro AK-Beiträge für die Mitglieder 7,6 Millionen Euro 44,8 Millionen Euro Bildungsgutschein herausgeholt Steuerrückzahlung und Bildungsförderung 150,4 Millionen Euro 13,7 Millionen Euro Insolvenzentgelt Konsumentenschutz Unsere Expertinnen 8.200.000 und Experten leisteten VISITS bei unseren Onlinerechnern 2.000.000 2 MILLIONEN DOWNLOADS BERATUNGEN von Broschüren und Foldern 1.300.000 3.736.000 BROSCHÜREN ausgegeben bzw. versendet MITGLIEDER in den Bereichen: vertreten wir Tag für Tag. Arbeit, Soziales & Insolvenz: 1.364.000 87.600 768.000 Konsumentenschutz: 386.000 Quellen: Arbeiterkammer - alle Angaben 2018 / Grafik: Andreas Kuffner Steuerrecht: 207.000 RECHTSVERTRETUNGEN waren vom Beitrag befreit. Bildung: 43.000 Gerichtlich & außergerichtlich Sie haben Rechte. www.arbeiterkammer.at Tel. 01 / 501 65 - 0 Wir helfen, dass Sie auch zu Ihrem Recht kommen. GERECHTIGKEIT MUSS SEIN 3
Jänner 2020 1 Mi Neujahr 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo Heilige Drei Könige 7 Di 8 Mi OUT OF CONTROL 9 Do Ausstellung in der AK 10 Fr Vollmond 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do Ferienmesse und Vienna Autoshow (Messe Wien) 16.- 19.01. 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi Wiener Eistraum (Rathausplatz) 22.01.- 01.03. 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do 31 Fr 4
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 1 KW 2 KW 3 KW 4 KW 5 Summe Stunden 5
Februar 2020 1 Sa 2 So Super Bowl Finale (Miami Gardens, Florida) 3 Mo Semesterferien Wien/NÖ/Bgld 3. - 8.02. 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr 8 Sa 9 So Vollmond • Oscar-Verleihung 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr Valentinstag 15 Sa 16 So 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do Bauen & Energie Wien (Messe Wien) 20.- 23.02. • Wiener Opernball 21 Fr 22 Sa 23 So 24 Mo Rosenmontag 25 Di Faschingsdienstag 26 Mi Aschermittwoch • AK Gesetz wurde 1920 einstimmig beschlossen 27 Do 28 Fr 29 Sa 6
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 5 KW 6 KW 7 KW 8 KW 9 Summe Stunden 7
März 2020 1 So Steuerausgleich 2 Mo für 2019 3 Di 4 Mi 5 Do BeSt³ Wien, Stadthalle Wien 05.03. - 08.03. 6 Fr 7 Sa 8 So Internationaler Frauentag 9 Mo Vollmond 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi Wohnen & Interieur (Messe Wien) 18. - 22.03. 19 Do 20 Fr Frühlingsbeginn 21 Sa Immobilienmesse (Messe Wien) 21. - 22.03. 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So Sommerzeitbeginn 30 Mo 31 Di 8
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 9 KW 10 KW 11 KW 12 KW 13 KW 14 Summe Stunden 9
April 2020 1 Mi 2 Do Steiermarkdorf Wien Rathausplatz 02.-5.04 3 Fr 4 Sa 5 So Palmsonntag 6 Mo 7 Di Weltgesundheitstag 8 Mi Vollmond OUT OF CONTROL 9 Do Gründonnerstag Ausstellung in der AK 10 Fr Karfreitag 11 Sa 12 So Ostersonntag 13 Mo Ostermontag 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr Tag der pflegenden Angehörigen, AK Wien 18 Sa 19 So Vienna City Marathon 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do 10
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 14 KW 15 KW 16 KW 17 KW 18 Summe Stunden 11
Mai 2020 1 Fr Tag der Arbeit, Maifest (Wien Prater) 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do Vollmond 8 Fr Genuss-Festival Wien Stadtpark 08.-10.05. 9 Sa 10 So Muttertag 11 Mo Schwimm-EM (Budapest) 11.-24.05. 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr Wiener Festwochen 15.05 - 21.06. 16 Sa Eurovision Song Contest Rotterdam 17 So Österreichischer Frauenlauf 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do Christi Himmelfahrt • Sommernachtskonzert Wr. Philharmoniker, Schönbrunn 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi UEFA-Europa League Finale (Pge Arena Gdańsk) 28 Do 29 Fr 30 Sa 31 So Pfingstsonntag • UEFA-Champions League Finale (Cardiff) 12
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 18 KW 19 KW 20 KW 21 KW 22 Summe Stunden 13
Juni 2020 1 Mo Pfingstmontag 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr Vollmond 6 Sa Lange Nacht der Kirchen 7 So 8 Mo 9 Di Inkrafttreten des ersten Arbeiterkammergesetzes im Jahr 1920 10 Mi 11 Do Fronleichnam 12 Fr Fußball-Europameisterschaft 12.06 - 12.07. 13 Sa 14 So Vatertag 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 19 Fr 20 Sa Sommerbeginn 21 So 22 Mo 23 Di 24 Mi 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 30 Di 14
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 23 KW 24 KW 25 KW 26 KW 27 Summe Stunden 15
Juli 2020 1 Mi 2 Do 3 Fr Schulschluss W/NÖ/Bgld 4 Sa 5 So Vollmond • Formel I-Grand Prix von Österreich (Spielberg) 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr Olympische Sommerspiele (Tokio) 24.07- 09.08. 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do 31 Fr 16
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 27 KW 28 KW 29 KW 30 KW 31 Summe Stunden 17
August 2020 1 Sa 2 So 3 Mo Vollmond 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr 8 Sa 9 So 10 Mo 11 Di Beachvolleyball-WM (Donauinsel Wien) 11.-16.08. 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa Mariä Himmelfahrt 16 So 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 24 Mo 25 Di 26 Mi Leichtathletik-EM (Paris) 26.- 30.08. 27 Do 28 Fr 29 Sa 30 So 31 Mo 18
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 31 KW 32 KW 33 KW 34 KW 35 KW 36 Summe Stunden 19
September 2020 1 Di 2 Mi Vollmond • Schulbeginn Wien, NÖ, Bgld. 3 Do Wien Energie Business Run 4 Fr 5 Sa 6 So 7 Mo Schulbeginn W/NÖ/Bgld 8 Di 9 Mi 10 Do 11 Fr 12 Sa 13 So 14 Mo 15 Di 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo 22 Di Herbstbeginn 23 Mi 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 29 Di 30 Mi 20
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 36 KW 37 KW 38 KW 39 KW 40 Summe Stunden 21
Oktober 2020 1 Do Vollmond 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo Nationalfeiertag • Herbstferien bis 02.11. 27 Di 28 Mi 29 Do 30 Fr 31 Sa Vollmond • Weltspartag • Halloween 22
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 40 KW 41 KW 42 KW 43 KW 44 Summe Stunden 23
November 2020 1 So Allerheiligen 2 Mo Allerseelen • schulfrei 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi L14 - AK Bildungs- & Berufsinfomesse, AK Bildungszentrum 11.11.- 14.11. 12 Do 13 Fr Adventzauber und Wiener Christkindlmarkt Rathausplatz 13.11-26.12. 14 Sa 15 So Leopold (schulfrei in Wien, NÖ) 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo Vollmond 24
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 44 KW 45 KW 46 KW 47 KW 48 KW 49 Summe Stunden 25
Dezember 2020 1 Di 2 Mi 3 Do 4 Fr 5 Sa Krampus 6 So Nikolaus 7 Mo 8 Di Mariä Empfängnis 9 Mi 10 Do 11 Fr 12 Sa Fahrplanwechsel ÖBB 13 So 14 Mo 15 Di 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo Winterbeginn 22 Di 23 Mi 24 Do Heiliger Abend • Weihnachtsferien 24.12.2020 - 06.01.2021 25 Fr Christtag 26 Sa Stefanitag 27 So 28 Mo 29 Di 30 Mi Vollmond 31 Do Silvester 26
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 49 KW 50 KW 51 KW 52 KW 53 Summe Stunden 27
Jänner 2021 1 Fr Neujahr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi Heilige Drei Könige 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do Vollmond 29 Fr 30 Sa 31 So 28
Wie lange habe ich heute gearbeitet? Wie lange eine Pause gemacht? Unser Zeitspeicher unterstützt Sie dabei, Ihre Arbeitszeit einfach und genau zu dokumentieren. Das hilft im Konfliktfall, zu Ihrem Geld zu kommen. Darüber hinaus können Sie den Zeitspeicher an Ihre Bedürfnisse anpassen und für Arbeits- und Freizeitprojekte verwenden. www.ak-zeitspeicher.at 29
So funktioniert Ihre AktivKarte: Für einen Termin in der AK Wien bringen Sie bitte Ihre Karte mit! Sie wollen ein Angebot nutzen: Sie bekommen die Ermäßigung für AK Wien Mitglieder, oft auch für Ihre Begleitperson, gegen Vorweis der Karte. Aktuelle Angebote: Alle Angebote finden Sie auf wien.arbeiterkammer.at/aktivkarte Hier könne Sie auch Ihre Karte und den Newsletter anfordern. 30
Wer hilft mir rund ums Wohnen? Konflikte über die Miethöhe, Betriebskosten, Kaution oder Befristung – wir sind für Sie da! AK Hotline für Miet- und Wohnrechtsfragen: (01) 501 65 DW 1345 Mo-Fr 8-12 Uhr und Di 15-18 Uhr wohnen@akwien.at wien.arbeiterkammer.at/ zukunftsprogramm 31
Arbeitszeit: Das Wichtigste im Überblick Ausführliche Informationen zum Thema Arbeitszeit finden Sie in dem Folder: Arbeitszeit Ruhezeit /Artikelnummer 313 Alle aktuellen AK Broschüren und Folder finden Sie im Internet zum Bestellen und Download wien.arbeiterkammer.at/publikationen E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 HIER FINDEN SIE WICHTIGE KURZINFOS ZU ARBEITSZEIT, ÜBERSTUNDEN UND PAUSEN. 1 32
Arbeitszeit: Das Wichtigste im Überblick Normalarbeitszeit Wie viele Stunden müssen Sie täglich arbeiten? Wie viele wöchentlich? Der Gesetzgeber geht von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Wochen aus. Gibt es kürzere und längere Normalarbeitszeit-Regelungen? Ja. Für viele Branchen haben die Gewerkschaften eine kürzere Normalarbeitszeit ausverhandelt. Der Kollektivvertrag für Handelsan- gestellte regelt zum Beispiel eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Wochenstunden. Eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden ist möglich. Details dazu erfahren Sie bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft oder Ihrer Arbeiterkammer (AK). Wann und wie lange Sie arbeiten, vereinbaren Sie bitte schriftlich mit Ihrer Firma. Das kann Ihre Chefin oder Ihr Chef nicht einseitig festsetzen. Wann kann die Arbeitszeitverteilung durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber ausnahmsweise einseitig verändert werden? 1 Wenn besondere Gründe vorliegen, 2 Ihnen die Änderung – von Ausnahmen abgesehen – mindestens 2 Wochen vorab mitgeteilt wird, 3 keine wichtigen (= berücksichtigungswürdigen) Interessen Ihrerseits der Änderung entgegenstehen, wie z. B. Kinderbetreu- ungspflichten, 4 und nicht bereits eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 33
AK Infoservice Von der 2-Wochenfrist kann abgewichen werden, wenn dies nötig ist, um in unvorhersehbaren Fällen einen großen wirtschaftlichen Schaden zu verhindern. Teilzeitarbeit Sie arbeiten 35, 32 oder 25 Wochenstunden? Wenn Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit unter der für Ihre Branche geltenden Normalarbeitszeit liegt, arbeiten Sie in Teilzeit. Auch hier gilt: Das Ausmaß, die Arbeitszeitverteilung und jede Än- derung der Arbeitszeit sind zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Eine Änderung der vereinbarten Wochenarbeitszeit muss schriftlich erfolgen, z. B. 30 statt 25 Wochenstunden. Übrigens: Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen Ihrer Teilzeitarbeit ge- genüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden. Rufen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind: 01/501 65-1201 Mehrstunden oder Überstunden Wann handelt es sich um Mehr-, wann um Überstunden? Und müssen Sie überhaupt Mehr- bzw. Überstunden leisten? 34
Arbeitszeit: Das Wichtigste im Überblick Mehrstunden Mehrarbeit ist jene Arbeitszeit, die zwischen der vereinbarten Ar- beitszeit, z. B. 25 Wochenstunden, und der Normalarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes liegt (= 40 Stunden). Leisten Sie regelmäßig Mehrstunden, sind diese mit einem Durchschnitt in die Sonderzahlungen einzurech- nen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld). Überstunden Überstunden leisten Sie, wenn Sie die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit zuzüglich allfälliger Mehrstunden überschreiten.Bei Teilzeitbeschäftigten liegen Überstunden erst dann vor, wenn das auch bei Vollzeitbeschäftigung der Fall wäre. Überstunden sind nicht unbe- grenzt erlaubt. Die Grenze liegt bei maximal 20 Stunden pro Woche. Die Tagesarbeitszeit ist mit 12 Stunden begrenzt, inklusive Über- stunden. Im Durchschnitt von 17 Wochen ist jedoch eine Arbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche erlaubt. Das Arbeitszeitgesetz sieht viele Ausnahmeregelungen vor. Informieren Sie sich darüber bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft oder Ihrer AK. Ruhezeiten Pausen Wann steht Ihnen eine Pause zu? Und wie lange? 35
AK Infoservice Wenn Ihre Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, steht Ihnen eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu. Müssen Ruhepausen bezahlt werden? Nein. Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und müssen Ihnen nicht bezahlt werden. Im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag kann jedoch eine Anrechnung der Pausen auf die Normalarbeitszeit vereinbart werden. In diesem Fall bezahlt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitge- ber auch die Pausen. Solche Vereinbarungen sollten Sie aus Beweisgründen unbedingt schriftlich festhalten. Feierabend Wie ist die Ruhezeit nach einem Arbeitstag geregelt? Nach einem Arbeitstag steht Ihnen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu. Durch den Kollektivvertrag kann die- se Ruhezeit verkürzt werden; sie muss jedoch mindestens 8 Stunden betragen. Dann müssen aber gleichzeitig andere Ruhezeiten verlän- gert bzw. weitere Maßnahmen zu Ihrer Erholung gesetzt werden. Wochenende Welche Ruhezeiten gelten nach einer Arbeitswoche? Die Wochenendruhe muss mindestens 36 Stunden dauern und den ganzen Sonntag umfassen. Ist das nicht möglich, haben Sie Anspruch auf Wochenruhe. Darunter versteht man einen arbeitsfreien Zeitraum von durchgehend 36 Stunden. In diesen 36 Stunden muss ein ganzer Wochentag liegen. 36
Urlaub: Das Wichtigste im Überblick Ausführliche Informationen zum Thema Urlaub finden Sie in dem Folder: Urlaubsrecht /Artikelnummer 314 Alle aktuellen AK Broschüren und Folder finden Sie im Internet zum Bestellen und Download wien.arbeiterkammer.at/publikationen E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 HIER FINDEN SIE WICHTIGE KURZINFOS ZU IHREM RECHT AUF URLAUB, EINE JAHRESÜBERSICHT FÜR 2018 2 UND EINEN URLAUBSPLANER ZUM EINTRAGEN. 37
AK Infoservice Endlich ausspannen! Welche bezahlte Auszeit steht Ihnen zu? Pro Arbeitsjahr steht Ihnen ein bezahlter Urlaub von 5 Wochen zu; nach 25 anrechenbaren Jahren 6 Wochen. In Werktagen gerechnet: 5 Wochen = 30 Werktage (5 x 6 Werktage) In Arbeitstagen gerechnet: 5 Wochen = 25 Arbeitstage (5 x 5 Arbeitstage) Sie sind teilzeitbeschäftigt? Dann ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch in Arbeitstagen vereinbaren. So stehen Ihnen z. B. bei 3 Arbeitstagen pro Woche 15 Urlaubstage pro Urlaubsjahr zu (5 x 3 Arbeitstage). Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs müssen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Am besten schriftlich! Einseitig können Sie Ihren Urlaub weder antreten noch willkürlich verlängern. Auch die Ar- beitgeberseite kann Ihren Urlaub nicht einseitig anordnen. Ausnahme: Einen Urlaubstag pro Urlaubsjahr können Sie einseitig bestimmen. Diesen Tag müssen Sie der Arbeitge- berseite spätestens 3 Monate vorher schriftlich mitteilen. Welche Rechte haben Sie im Streitfall? Im Streitfall können Sie Ihren Urlaub mit Hilfe des Betriebsrates durchsetzen. Der Urlaub muss in diesem Fall mindestens 2 Wochen 38
Urlaub: Das Wichtigste im Überblick dauern und zumindest 3 Monate vorher angemeldet werden. Können Sie sich Ihren Urlaub abkaufen lassen? Nein. Solange Ihr Arbeitsverhältnis aufrecht ist, darf Urlaub nicht finanziell abgegolten werden. Wann verjähren Urlaubsansprüche? Vorweg: Älterer Urlaub wird automatisch immer zuerst verbraucht. Urlaub verjährt, wenn er nicht innerhalb von 2 Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres, in der er entstanden ist, verbraucht wird. Die Ver- jährungsfrist verlängert sich um die Dauer von Elternkarenzzeiten. Verbrauchen Sie am besten jedes Jahr Ihren Urlaub! 39
Jahreskalender 2020 JÄNNER JULI KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 1 2 3 4 5 27 1 2 3 4 5 2 6 7 8 9 10 14 12 28 6 7 8 9 10 11 12 3 13 14 15 16 17 18 19 29 13 14 15 16 17 18 19 4 20 21 22 23 24 25 26 30 20 21 22 23 24 25 26 5 27 28 29 30 31 31 27 28 29 30 31 FEBRUAR AUGUST KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 5 1 2 31 1 2 6 3 4 5 6 7 8 9 32 3 4 5 6 7 8 9 7 10 11 12 13 14 15 16 33 10 11 12 13 14 15 16 8 17 18 19 20 21 22 23 34 17 18 19 20 21 22 23 9 24 25 26 27 28 29 35 24 25 26 27 28 29 30 36 31 MÄRZ KW Mo Di Mi Do Fr Sa So SEPTEMBER 9 1 KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 10 2 3 4 5 6 7 8 36 1 2 3 4 5 6 11 9 10 11 12 13 14 15 37 7 8 9 10 14 12 13 12 16 17 18 19 20 21 22 38 14 15 16 17 18 19 20 13 23 24 25 26 27 28 29 39 21 22 23 24 25 26 27 14 30 31 40 28 29 30 APRIL OKTOBER KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 14 1 2 3 4 5 40 1 2 3 4 15 6 7 8 9 10 11 12 41 5 6 7 8 9 10 11 16 13 14 15 16 17 18 19 42 12 13 14 15 16 17 18 17 20 21 22 23 24 25 26 43 19 20 21 22 23 24 25 18 27 28 29 30 44 26 27 28 29 30 31 MAI NOVEMBER KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 18 1 2 3 44 1 19 4 5 6 7 8 9 10 45 2 3 4 5 6 7 8 20 11 12 13 14 15 16 17 46 9 10 11 12 13 14 15 21 18 19 20 21 22 23 24 47 16 17 18 19 20 21 22 22 25 26 27 28 29 30 31 48 23 24 25 26 27 28 29 49 30 JUNI KW Mo Di Mi Do Fr Sa So DEZEMBER 23 1 2 3 4 5 6 7 KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 24 8 9 10 14 12 13 14 49 1 2 3 4 5 6 25 15 16 17 18 19 20 21 50 7 8 9 10 14 12 13 26 22 23 24 25 26 27 28 51 14 15 16 17 18 19 20 27 29 30 52 21 22 23 24 25 26 27 53 28 29 30 31
Urlaubsplaner Arbeits- / Werktage Meine offenen Urlaubstage aus Vorjahren + Neuer Urlaub + Minus mein Verbrauch an Urlaubstagen Datum Urlaubsantritt Datum Urlaubsende - - - - - - - - - - - - - - Resturlaub + 41
Pflegefreistellung: Ihre Rechte im Überblick Ausführliche Informationen zum Thema Pflegefreistellung finden Sie in dem Folder: Pflegefreistellung /Artikelnummer 446 Alle aktuellen AK Broschüren und Folder finden Sie im Internet zum Bestellen und Download wien.arbeiterkammer.at/publikationen E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 LESEN SIE HIER WICHTIGE KURZINFOS RUND UM DIE PFLEGEFREISTELLUNG. 3 42
Pflegefreistellung: Ihre Rechte im Überblick Ein Familienmitglied erkrankt oder ein Kind muss betreut werden Wann dürfen Sie daheim bleiben? Krankenpflegefreistellung Wenn Sie eine erkrankte nahe Angehörige oder einen erkrankten na- hen Angehörigen pflegen müssen. Sie müssen nachweisen, dass die Pflege notwendig ist, und der erkrankte Angehörige muss mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Betreuungsfreistellung Ihr Kind ist gesund, aber die Person, die Ihr Kind ständig betreut, fällt aus schwerwiegenden Gründen aus. Begleitungsfreistellung Sie begleiten Ihr unter 10-jähriges Kind bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt. Bei allen 3 Arten der Pflegefreistellung gilt: Handelt es sich um das leibliche Kind Ihres Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, ist ein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Handelt es sich um Ihr leibliches Kind, Wahl- oder Pflegekind, ist kein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Wird Ihnen diese Zeit bezahlt? Ja. Die Bezahlung bleibt gleich – so, als ob Sie arbeiten würden. 43
AK Infoservice Wie lange und oft können Sie Pflegefreistellung nehmen? Pro Arbeitsjahr haben Sie das Recht auf eine Woche Pflege- freistellung und zwar im Ausmaß Ihrer regelmäßigen wöchentli- chen Arbeitszeit Sie können die Pflegefreistellung wochen-, tage- oder stunden- weise nehmen. Je nachdem, wie Sie die Freistellung brauchen Erkrankt Ihr unter 12-jähriges Kind neuerlich, haben Sie Anspruch auf eine 2. Woche Pflegefreistellung Was müssen Sie beachten? Sie müssen an Ihrer Arbeitsstelle unverzüglich Bescheid geben und alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen haben, damit es nicht zu einer Arbeitsverhinderung kommt. Zumutbar ist beispielsweise, dass Sie versuchen, geeignete Verwandte für die Pflege Ihres Kindes einzusetzen, z. B. Opa oder Oma. 44
Gemeinsam stark Gemeinsam mit dem ÖGB kämpfen wir von der AK gegen ungerechte Bestimmungen. Wir fordern: Mehr- und Überstunden: Volle Transparenz statt All-In-Klauseln! Im Vertrag muss das für die Normalarbeitszeit zustehende Gehalt genannt werden. Nur so kann das darüber hinausgehende Entgelt klar den Überstunden und weiteren abzugeltenden Ansprüchen zugeordnet werden. Und nur so können wir prüfen, ob das Gehalt den Gesetzen und dem Kollektivvertrag entspricht. Wenn Mehr- und Überstunden nicht bezahlt werden: Verdoppelung der Ansprüche! Wie ist es derzeit? Illegal agierende Arbeitgeberinnen und Arbeitge- ber riskieren recht wenig. Im Falle eines Gerichtsverfahrens müssen sie mit minimaler Verzinsung nur das zahlen, wozu sie ohnehin verpflichtet wären. Darum wollen wir bei wiederholter und ungebührlicher Missachtung der Entgeltzahlung von Mehr- und Überstunden die Verdoppelung der Ansprüche auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dadurch würden auch Überstundenpauschalen, All-In- und ähnliche Klauseln deutlich unattraktiver werden. 45
AK Infoservice Versetzung: Nur in gleichwertige Tätigkeiten und an Orte mit zumutbarer Wegzeit! Versetzungen in andere Tätigkeiten sollen nur gültig sein, sofern es sich um gleichwertige und klar definierte Tätigkeitsfelder handelt. Ein Arbeitsort ist zu vereinbaren. Bei örtlichen Versetzungen muss die zusätzliche Wegzeit in einer angemessenen Relation zur Arbeits- zeit stehen. Konkurrenzklauseln: Ersatzlos streichen! Es ist absurd, ehemaligen Beschäftigten bei Jobwechsel ein Jahr lang die Arbeit in ihrem Berufsfeld zu verbieten. Denn vor unlauterer Konkurrenz schützen ohnehin das Wettbewerbsrecht und legitime Vertragsklauseln zum Schutz von Geschäfts- und Betriebs- geheimnissen. Vertragsstrafen: Höchstens im Ausmaß des konkreten, nachgewiesenen Schadens! Rückerstattung von Ausbildungskosten: Maximal bis 3 Jahre nach Ausbildungsende! Diese Klausel muss sich ausdrücklich auf eine bestimmte Ausbil- dungsmaßnahme und auf die konkreten Schulungskosten beziehen. Hotelkosten, Anreisekosten und dergleichen dürfen nicht zurückgefor- dert werden. Weiters soll ein Zeitrahmen von maximal 3 Jahren nach Schulungsende gelten. Und wir fordern eine exakte Abrechnung statt einer nur Jahresschritte zählende Aliquotierungsverpflichtung sowie ein richterliches Mäßigungsrecht. 46
AK Infoservice Meine Gewerkschaft Österreichischer younion Gewerkschaftsbund Die Daseinsgewerkschaft 1020, Johann-Böhm-Platz 1 1090, Maria-Theresienstr. 11 Telefon (01) 534 44-39 Telefon (01) 313 16-8300 ÖGB-Servicecenter E-Mail: infocenter@younion.at (01) 534 44-39 Internet: www.younion.at E-Mail: oegb@oegb.at Internet: www.oegb.at Gewerkschaft Bau-Holz 1020, Johann-Böhm-Platz 1 Gewerkschaften: Telefon (01) 534 44-59 E-Mail: bau-holz@gbh.at Gewerkschaft der Internet: www.bau-holz.at Privatangestellten Druck, Journalismus, Papier Gewerkschaft der Post- und 1030, Alfred-Dallinger-Platz 1 Fernmeldebediensteten Telefon 05 03 01-301 1020, Johann-Böhm-Platz 1 E-Mail: service@gpa-djp.at Telefon (01) 534 44-49 Internet: www.gpa-djp.at E-Mail: gpf@gpf.at Internet: www.gpf.at Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Produktionsgewerkschaft 1010, Teinfaltstraße 7 pro-ge Telefon (01) 534 54-0 1020, Johann-Böhm-Platz 1 E-Mail: goed@goed.at Telefon (01) 534 44-69 Internet: www.goed.at E-Mail: proge@proge.at Internet: www.proge.at Gewerkschaft vida 1020, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon (01) 534 44-79 E-Mail: info@vida.at Internet: www.vida.at 47
AK Infoservice Die AK Wien für Sie – Immer in Ihrer Nähe Terminvereinbarung für persönliche Beratung unter (01) 501 65-1341 Telefonische Beratung unter (01) 501 65-1201 Beratungszentrum Nord 1210 Wien, Prager Straße 31 Beratungszentrum West 1160 Wien Thaliastraße 125 A Eingang Hettenkofergasse Beratungszentrum Ost 1220 Wien Wagramer Straße 147 Beratungszentrum Süd Beratungszentrum 1230 Wien 1040 Wien Liesinger Platz 1 Prinz-Eugen-Straße 20-22 youtube.com/AKOesterreich facebook.com/Arbeiterkammer wien.arbeiterkammer.at twitter.com/Arbeiterkammer 48
Wo gibt’s den Arbeitszeitkalender? Als AK Mitglied können Sie diesen Arbeitszeitkalender einfach be- stellen. Halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Sie finden diese auf der Rückseite der Zeitung AK FÜR SIE oder auf Ihrer Aktivkarte. Wichtig: Selbstverständlich werden sämtliche Inhalte unserer Druck- werke sorgfältig geprüft. Dennoch können wir keine Garantie für Voll- ständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Im Arbeitszeit- kalender finden Sie allgemeine Bestimmungen. Konkrete Rechtslagen können Ihnen nur in einem Beratungsgespräch erläutert werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: www.arbeiterkammer.at Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download für Sie bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen Weitere Bestellmöglichkeiten: E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 Artikelnummer 454 Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien, Telefon: (01) 501 65 0 Offenlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum Zulassungsnummer: AK Wien 02Z34648 M Bilder: U1: © Adobe Stock-WavebreakMediaMicro U2: © Sebastian Philipp S1: © Adobe Stock-robynmac S39: © Adobe Stock-Artranq S44: © Adobe Stock-Tomsickova Grafik: Andreas Kuffner Druck: VSG DIREKT, 2345 Brunn am Gebirge Verlags- und Herstellungsort: Wien Stand: November 2019 3
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