Flexiblen Rahmen für mobiles Arbeiten si- chern
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Flexiblen Rahmen für mobiles Arbeiten si- chern Gesetzlicher Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten widerspricht arbeits- rechtlichen Grundsätzen September 2020 Zusammenfassung Solche Maßnahmen wären dazu geeignet Die aktuelle Krisensituation aufgrund der den bereits heute hohen Anteil von Home- Corona-Pandemie zeigt, dass Arbeitgeber office und mobiler Arbeit noch weiter zu stei- und Beschäftigte auch zum Zweck des Infek- gern. Ein starrer Rechtsanspruch mit bürokra- tionsschutzes die Möglichkeiten des mobilen tischen Begründungspflichten, warum Home- Arbeitens verantwortungsvoll nutzen. Diese office nicht möglich ist, würde dagegen die positive Entwicklung darf nicht als Begrün- Akzeptanz entsprechender Instrumente hin- dung dafür dienen, wie von Bundesarbeitsmi- dern. nister Heil angedeutet, einen bürokratischen Rechtsanspruch auf „Homeoffice“ einzufüh- In verschiedenen Branchen haben auch die ren. Tarifpartner eine Reihe teils sehr unterschied- licher Gestaltungsansätze für mobiles Arbei- Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice wi- ten in einem Betrieb gefunden, die den Inte- derspricht den Grundzügen des Arbeits- ressen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern rechts. Die Ausgestaltung des Arbeitsortes gleichermaßen gerecht werden. Eine Stan- muss sich ebenso wie die Arbeitszeit grund- dardlösung gibt es nicht. Die jeweilige Ausge- sätzlich nach den Wünschen und Anforderun- staltung von mobilem Arbeiten liegt in der Ver- gen der Kunden richten. Sie stellen durch ihre antwortung der Arbeitsvertragsparteien, die Nachfrage den Betrieb und auch die Arbeits- dabei durch die Sozial- und Betriebspartner leistung sicher. Die betrieblichen Erforder- unterstützt werden können. nisse müssen stets Berücksichtigung finden. Neben unterstützenden Maßnahmen gibt es Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hin- bereits zahlreiche Handlungsempfehlungen sichtlich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit der Unfallversicherungsträger, Verbände und ist konstitutiv für die Arbeitsbeziehungen und praxisnahen Forschungsinstitute für die Un- verfassungsrechtlich abgesichert. Ein Eingriff ternehmen, wie mobiles Arbeiten bzw. Home- in dieses Recht durch einen Anspruch auf office gut und gesundheitserhaltend zu ge- mobiles Arbeiten oder Homeoffice wäre ein stalten ist. Die Unternehmen sind demnach in schwerwiegender Eingriff in die Unternehmer- Fragen der Arbeitsgestaltung bereits gut auf- freiheit und mit höherrangigen verfassungs- gestellt und können auf praktikable Empfeh- rechtlichen Erwägungen nicht vereinbar. Statt lungen zurückgreifen. eines starren Anspruchs auf mobiles Arbeiten sind nachhaltige Maßnahmen in Erwägung zu Im Einzelnen ziehen, die die Bereitschaft der Vertragspar- teien steigern können, entsprechende Instru- Durch die Digitalisierung kann Arbeit heute in mente zu nutzen. vielen Bereichen unabhängig von Ort und Zeit
erbracht werden. Mobiles Arbeiten schafft da- Die Berücksichtigung der Interessen der Be- mit ein hohes Maß an Flexibilität für Beschäf- schäftigten ist umfassend gesichert, da die tigte z. B. zur besseren Vereinbarkeit von Be- Ausübung des Weisungsrechts „nach billigem ruf und Privatleben, zur Reduzierung von Ermessen“ erfolgen muss. Dies setzt voraus, Pendel- und Präsenzzeiten, aber auch zur dass die wesentlichen Umstände des Falles Optimierung des Kundenkontakts vor Ort. abgewogen und die beiderseitigen Interessen Das erhöht die Produktivität und Mitarbeiter- angemessen berücksichtigt werden. Hierzu zufriedenheit, wovon auch Arbeitgeber profi- gehören auch die sozialen Lebensverhält- tieren. nisse der Beschäftigten, wie familiäre Pflich- ten und Unterhaltsverpflichtungen. Wichtig ist, zwischen den unterschiedlichen Arten möglicher Vertragsgestaltung zu unter- Großes Angebot mobilen Arbeitens scheiden. Das ist besonders relevant beim Unterschied zwischen mobilem Arbeiten, und Insgesamt bieten 61 % aller Unternehmen in des Homeoffice auf der einen sowie Telear- Deutschland ihren Beschäftigten, für die das beit auf der anderen Seite. Hier bestehen möglich ist, die Option zum mobilen Arbeiten zentrale Unterschiede. Beim mobilen Arbei- an. Der Anteil der Unternehmen steigt mit der ten soll und kann die Arbeitsleistung generell Unternehmensgröße. Während 60 % der von wechselnden Orten erbracht werden. Kleinstunternehmen (1 bis 9 Beschäftigte) werden. Mobiles Arbeiten kann teilweise oder mobiles Arbeiten einrichten, sind es 65 % der vollständig von zu Hause im Homeoffice erfol- kleinen Unternehmen (10 bis 49 Beschäf- gen. Beim Einsatz im Homeoffice wird ver- tigte). Bei 83 % der mittelgroßen Unterneh- traglich geregelt, dass und in welchem Um- men (50 bis 249 Beschäftigte) ist mobiles Ar- fang der Beschäftigte die Arbeitsleistung bei beiten möglich. Bei den großen Unternehmen sich zu Hause erbringt. Arbeit im Homeoffice (250 und mehr Beschäftigte) beträgt der An- ist damit eine Gestaltungsform der mobilen teil 94 % (Destatis 2017). Arbeit. Dies wird auch in der Covid19-Arbeits- schutzregel zutreffend beschrieben. Telear- Die gegenüber dem mobilen Arbeiten engere beit liegt demgegenüber dann vor, wenn der Beschäftigungsform des Homeoffice bieten Arbeitgeber selbst den Arbeitsplatz in den 35 % der Betriebe an (IAB 2017). Verglichen Räumlichkeiten des Arbeitnehmers fest ein- mit dem Stand vor der Corona-Pandemie richtet, die Gestaltung des Arbeitsplatzes also könnten sogar noch einmal bis zu 30 Prozent unmittelbar auf ihn zurück zu führen ist. Die- der Beschäftigten aus dem Bereich der klas- ser Fall ist in der Praxis eher selten. sischen Bürotätigkeiten von zu Hause arbei- ten. In der Gruppe der Spezialisten und Ex- Mobiles Arbeiten schafft Chancen perten voraussichtlich noch mehr (IAB 2020). Das IAB hat auch festgestellt, dass beispiels- Der Arbeitgeber muss im Wettbewerb mit an- weise 64 % der Beschäftigten, die bisher kein deren Unternehmen die Erfüllung der Kun- Homeoffice genutzt haben, dies nicht möch- denwünsche gewährleisten. Die Zufrieden- ten, weil eine Trennung von Beruf und Privat- heit seiner Kunden entscheidet über den Er- leben gewünscht ist. folg des Unternehmens und damit auch über die Sicherheit der Arbeitsplätze. Betriebliche Diese Zahlen zeigen, dass es keines gesetz- Erfordernisse müssen umfassend berück- geberischen Anstoßes bedarf, um mobiles Ar- sichtigt werden. So kann beispielsweise die beiten zu fördern. Im Gegenteil, dort, wo mo- Zusammenarbeit von Teams im Rahmen agi- biles Arbeiten möglich ist, gehört ein entspre- ler Arbeitsmethoden die gemeinsame Arbeit chendes Angebot an die Beschäftigten zum vor Ort erfordern. Daher ist es sachgerecht, Gesamtpaket, um als Arbeitgeber in Zeiten dass er Ort und Zeit der Arbeitsleistung (§ 106 des demografischen Wandels und Fachkräf- Satz 1 Gewerbeordnung) bestimmt. Aufgrund temangels attraktiv insbesondere für junge dieses Weisungsrechts legt der Arbeitgeber Fachkräfte sein zu können. fest, ob die Beschäftigten ihre Arbeitsleistung im Betrieb oder auch mobil erbringen. Gesetzlicher Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten widerspricht arbeitsrechtlichen Grundsätzen September 2020 2
Dass es keines Anschubs von Homeoffice Zudem würde ein Rechtsanspruch bei Be- durch einen Rechtsanspruch bedarf zeigen schäftigten, die diesen nicht in Anspruch neh- auch die Erfahrungen anderer Länder: in Dä- men können, zusätzlich zur ohnehin oft be- nemark, Norwegen und Finnland ist der sonders beanspruchenden Tätigkeit, zu zu- Homeofficeanteil beispielsweise noch höher sätzlicher Unzufriedenheit führen, ein Aspekt, als in Deutschland und auch hier gibt es kei- der angesichts der aktuellen gesellschaftli- nen Anspruch auf Homeoffice – so wie auch chen Herausforderungen nicht unterschätzt sonst in keinem Land, selbst die vielzitierten werden sollte. Gerade vor dem aktuellen Hin- niederländischen Regelungen zum mobilen tergrund der Pandemiesituation aber auch Arbeiten enthalten keinen Rechtsanspruch. darüber hinaus birgt ein Rechtsanspruch auf Homeoffice die Gefahr der Spaltung der Be- Zu prüfen sind im Rahmen der Diskussion legschaft und hat damit auch die Gefährdung schließlich die gesamtgesellschaftlichen Fol- des Betriebsfriedens zur Folge, weil oftmals gen zunehmender mobiler Arbeit. So wird gerade die Beschäftigten, deren Tätigkeiten z. B. aus dem Vereinigten Königreich von ei- zur Bewältigung der Krise unentbehrlich sind, ner teils existenzbedrohenden Verödung der diese Tätigkeit nicht im Homeoffice ausführen Innenstädte berichtet, die auch grundsätzli- können. che Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur mit sich bringt. Zudem können auch technische Hürden mo- biles Arbeiten erschweren, wenn z. B. Inter- Mobiles Arbeiten nicht überall möglich netverbindungen nicht mit ausreichender Bandbreite zur Verfügung stehen (IAB 2020). Ob die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten, ge- 26% Prozent der aktuell Befragten (2017: geben ist, hängt ganz überwiegend von der 21%) gaben an, aufgrund mangelnder techni- Art der Tätigkeit ab. In denjenigen Bereichen, scher Voraussetzungen wie z. B. einer man- die derzeit von den Einschränkungen des öf- gelnden Breitbandversorgung nicht mobil ar- fentlichen Lebens ganz oder stark betroffen beiten zu können (IAB 2020). sind – wie etwa Gastronomie und Einzelhan- delsgeschäfte, Sportstätten und Unterhal- Die auf der Positivliste der Bundesagentur für tungsbetriebe, ist Homeoffice weitgehend Arbeit ausgewiesenen Mangelberufe z. B. im nicht möglich (IAB 2020). Aber auch 66% der Pflegebereich sind von wenigen Ausnahmen Beschäftigten aus den Funktionsbereichen abgesehen überwiegend solche, die nicht Produktion und Dienstleistungen bleiben eher mobil oder im Homeoffice ausgeführt werden an ihrem Arbeitsplatz (IAB 2020). In einer ak- können. Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice tuellen Befragung gaben 80% der Beschäftig- kann dazu führen, dass diese Tätigkeiten für ten, ohne die Möglichkeit mobil zu arbeiten Beschäftigte an Attraktivität verlieren, ein an, dass ihre Tätigkeit hierfür nicht geeignet Rechtsanspruch auf Homeoffice birgt daher sei. die Gefahr einer empfindlichen Verschärfung des Fachkräftemangels. Es liegt auf der Hand, dass ein Krankenpfle- ger keinen Schichtdienst von zu Hause aus Koalitionsvertrag sieht Förderung vor machen kann und eine Monteurin in der Pro- duktion muss zwangsläufig im Werk an der Auch der Koalitionsvertrag der Regierungsko- Fertigungsstraße ihrer Beschäftigung nach- alition bietet keine Grundlage für einen ge- gehen. Die Pflicht zur Begründung, dass mo- setzlichen Anspruch auf mobile Arbeit. Dort biles Arbeiten nicht möglich ist, würde in die- heißt es vielmehr: sen Bereichen nur zu sinnloser Bürokratie für die Arbeitgeber führen. Dies stünde im klaren „Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleich- Widerspruch zum vom Koalitionsausschuss tern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rah- am 22. April 2020 beschlossenen Belastungs- men schaffen. Zu diesem gehört auch ein moratorium. Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegen- über ihrem Arbeitgeber über die Entschei- Gesetzlicher Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten widerspricht arbeitsrechtlichen Grundsätzen September 2020 3
dungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssi- auch weiter in der Verantwortung der Tarifver- cherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im tragsparteien, der Betriebspartner und der Ar- Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. beitsvertragsparteien liegen. Ein gesetzlicher Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen Anspruch griffe in diese Regelung ein und zu mobiler Arbeit treffen.“ würde – entgegen dem Koalitionsvertrag – Tarifautonomie schwächen, statt sie zu stär- Aus diesen Formulierungen folgt keineswegs, ken. dass die Koalitionspartner sich auf die Einfüh- rung eines gesetzlichen Homeofficean- Mobiles Arbeiten verändert Führung spruchs geeinigt haben, rechtlicher Rahmen für mobiles Arbeiten kann ebenso bedeuten, Vertrauen in die Leistung und Einsatzbereit- dass Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit schaft der Beschäftigten ist eine zentrale Vo- vom Arbeitgeber auf die Beschäftigten dele- raussetzung für Führungskräfte, um mobiles giert werden können und die Vertragsfreiheit Arbeiten erfolgreich umzusetzen. Führung auf hinsichtlich der Nutzung der Arbeitsmittel klar- Distanz anstatt Führung „face to face“ setzt gestellt wird. neue Kommunikationswege verbunden mit klaren Strukturen voraus. Mobiles Arbeiten Gestaltungsspielräume für Tarifverträge erfordert für Führungskräfte mehr Abspra- und Betriebsvereinbarungen notwendig chen, einen noch engeren Kontakt zu den Mit- arbeitenden und somit einen höheren Kom- Die Tarifpartner haben die große Bedeutung munikations- und Organisationsaufwand. Die einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung mit In- Führungskräfte hierfür zu befähigen ist Auf- strumenten wie mobilem Arbeiten erkannt. In gabe und im ureigenen Interesse der Unter- verschiedenen Branchen wurden eine Reihe nehmen. Auch dies lässt sich durch Gesetz teils sehr unterschiedlicher Lösungsansätze nicht verordnen, sondern nur auf betrieblicher gefunden, die den Interessen von Arbeitge- Ebene entwickeln. bern und Arbeitnehmern gleichermaßen ge- recht werden. Tarifverträge können einen Mobile Arbeit durch Reformen bei der Ar- Rahmen bieten, um mobile Arbeit bei dafür beitszeit unterstützen geeigneten Tätigkeiten in einem Betrieb um- zusetzen. Mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeitge- staltung gehen zunehmend mit einer Auswei- Tarifregelungen zu mobilem Arbeiten gibt es tung veränderter Arbeitszeitgestaltung ein- u. a. in der Metall- und Elektroindustrie, in der her. Gestaltung und Einteilung der Arbeitszeit chemischen Industrie, in der Papierindustrie wird stärker von den Beschäftigten bestimmt. oder der Versicherungswirtschaft, sowie in Die Beschäftigten erledigen ihre Aufgaben in zahlreichen Unternehmen, z. B. bei der Deut- einem verabredeten Zeitraum eigenverant- schen Bahn AG oder der Telekom AG. Bei der wortlich. Deshalb entfällt vielfach eine formale Volkswagen AG bestehen beispielsweise be- Zeiterfassung ebenso wie die Anwesenheits- triebliche Vereinbarungen, die bereits vor der kontrolle. Coronakrise von 24.000 Beschäftigten in An- spruch genommen wurden. Im Zusammen- Für Beschäftigte bedeutet dies vor allem, spiel von Betriebs- und Tarifpartnern ist daher dass sie ihre Arbeitszeit unkompliziert, flexi- bereits heute ein hohes Maß an Flexibilität bel und vor allem weitgehend eigenständig möglich und wird auch „gelebt“. einteilen und so Beruf und Privatleben optimal vereinbaren können. Das eine „Standardmodell“ gibt es nicht. Bei allen Gestaltungsansätzen ist vielmehr zu be- Für den Arbeitgeber ist es im Rahmen der rücksichtigen, dass die Heterogenität von Vertrauensarbeitszeit z. B. im Homeoffice da- Branchen und Betrieben spezifische und her kaum möglich, die Einhaltung der Auf- passgenaue Lösungen erfordert. Die Ausge- zeichnungspflichten zu gewährleisten. Will staltung von mobilem Arbeiten muss daher der Gesetzgeber mobiles Arbeiten und Homeoffice zusätzlich fördern, so sollte das Gesetzlicher Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten widerspricht arbeitsrechtlichen Grundsätzen September 2020 4
Arbeitszeitgesetz dahingehend angepasst Vertragsfreiheit beim Einsatz der Arbeits- werden, dass der Arbeitgeber die Verpflich- mittel stärken tung zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten ab- schließend auf die Beschäftigten übertragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ebenso wie kann. Sozialpartner – müssen darin frei bleiben, vertragliche Vereinbarungen über die Nut- Zur zusätzlichen Flexibilität für Unternehmen zung vom Arbeitgeber oder vom Beschäftig- und Beschäftigte würde auch die mit den eu- ten gestellter Arbeitsmittel und mögliche Kos- ropäischen Vorgaben im Einklang stehende tenerstattungen zu treffen. Viele Beschäftigte Umstellung der täglichen auf eine wöchentli- bevorzugen die Nutzung eigener Arbeitsmittel che Arbeitszeit und die Möglichkeit der An- im Rahmen von „Bring your own device“ passung der Ruhezeit durch die Sozialpartner (BYOD). Es ist daher geboten, Vorgaben zu beitragen. unterlassen, die vertragliche Absprachen in diesem Bereich einschränken. Eine gesetzli- Arbeits- und Datenschutz müssen zur mo- che Erstattungspflicht für eine beschränkte bilen Arbeit passen Anzahl von Arbeitnehmern würde eine Spal- tung von Belegschaften forcieren und den Be- Beim mobilen Arbeiten und Homeoffice ist triebsfrieden gefährden. mehr denn je die Eigenverantwortung und Gestaltungskompetenz der Beschäftigten ge- fragt, den eigenen Arbeitsalltag sinnvoll zu strukturieren, Pausen selbstständig einzuhal- Ansprechpartner: ten und auch ergonomische Gestaltungsas- pekte zu beachten. BDA | DIE ARBEITGEBER Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber- verbände Schon heute stellen Arbeitgeber den Be- schäftigten entsprechende Informationen zur Arbeits- und Tarifrecht Verfügung (beispielsweise durch Schulun- T +49 30 2033-1203 gen), wie mobiles Arbeiten und Homeoffice arbeitsrecht@arbeitgeber.de gesundheitsgerecht zu gestalten sind. Eine generelle Kontrolle der Arbeitsbedingungen ist ihm demgegenüber nicht möglich. Ebenso wie der Arbeitsschutz sollte der Da- tenschutz, den Einsatz moderner Technolo- gien und damit mobiler Arbeit unterstützen. Arbeitgeber und Betriebsrat kommt dabei auch im Rahmen der Datenschutzgrundver- ordnung eine wichtige Rolle zu. Betriebsver- einbarungen können den Einsatz dieser Techniken unterstützen und dürfen ihn nicht behindern. So muss z. B. die Integration neuer und modifizierter Programme in ange- messener Zeit umgesetzt werden können. Dazu müssen Verzögerungspotentiale im Be- triebsverfassungsgesetz identifiziert und ab- geschafft werden. Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 20 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden. Gesetzlicher Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten widerspricht arbeitsrechtlichen Grundsätzen September 2020 5
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