Module für die ATA-OTA-Ausbildungen - Mesostruktur Erweiterte Steuerungsgruppensitzung am 11.01.2022 - mags-NRW
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Projekt: Erarbeitung eines Rahmencurriculums und eines Rahmenausbildungsplans gemäß dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G v. 14.12.2019) und der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA- APrV v. 04.11.2020) für Nordrhein-Westfalen Module für die ATA-OTA-Ausbildungen Mesostruktur Erweiterte Steuerungsgruppensitzung am 11.01.2022
Der Konstruktionsprozess als Verschränkung von deduktiver und induktiver Strategie Interpretation der Interpretation der Ausbildungsziele gemäß ATA- Kompetenzen gemäß Anlagen OTA-G 1 und 3 ATA-OTA-APrV Hinzuziehung der Identifikation von Gesetzesbegründungen Kompetenzbündelungen Vergleich Formulierung von Formulierung von Modultiteln Modultiteln Zuordnung der Kompetenzen Zuordnung der Kompetenzen gemäß Anlagen 1 und 3 ATA- gemäß Anlagen 1 und 3 ATA- OTA-APrV OTA-APrV 2
Module der ATA-Ausbildung Mesostruktur - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -
1. Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert durchführen Grundlegende Aufgaben zur Herstellung der Funktions- und Betriebsbereitschaft des anästhesiologischen Versorgungsbereichs beherrschen (organisationale Perspektive) • Anästhesiologische Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren und nachbereiten • Medikamente, medizinische Geräte und Medizinprodukte sachgerecht und sicher handhaben Patient*innen im anästhesiologischen Versorgungsbereich bedarfsgerecht betreuen (patientenbezogene Perspektive • Patient*innen in anästhesiologischen Versorgungsprozessen fachgerecht unterstützen • Patient*innen in Aufwacheinheiten überwachen Fach- und situationsgerechtes anästhesiologisches Assistenzhandeln in unterschiedlichen Einsatz- und Funktionsbereichen* • In unterschiedlichen operativen Einsatzbereichen bei anästhesiologischen Verfahren und Maßnahmen geplant und strukturiert assistieren • In ambulanten und weiteren Funktions- und Versorgungsbereichen mitwirken * Die Einordnung ist nicht eindeutig. In § 8 ATA-OTA-G wird das Assistenzhandeln dem Bereich der Mitwirkung zugeordnet. - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 4
2. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen Bei Diagnostik und Therapie mitwirken • Bei Diagnostik und Therapie in Funktionsbereichen mitwirken • Bei Patiententransporten von Menschen aller Altersstufen mitwirken Ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen • Schmerzbelastete Menschen aller Alterststufen unterstützen und schmerztherapeutische Interventionen eigenständig durchführen - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 5
3. Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten Interdisziplinär und interprofessionell zusammenarbeiten • Arbeitsprozesse mitgestalten und Teamentwicklung unterstützen • Einarbeitung und praktische Ausbildung mitgestalten - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 6
4. Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen (lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen Berufliches Selbstverständnis entwickeln • Die eigene Entwicklung in Ausbildung und Beruf gestalten • Sich an der Weiterentwicklung des Berufs beteiligen - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 7
5. Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten Relevante Kontextbedingungen des beruflichen Handelns beachten • Gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen • Mitverantwortung für die Qualitätsentwicklung übernehmen - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 8
6. Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren Individualisierte und situationsangemessene Kommunikations- und Beziehungsgestaltung • Situationsangemessen mit Patient*innen und ihren Bezugspersonen kommunizieren • Professionelle Beziehungen gestalten - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 9
7. In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln In Notfallsituationen, Notfallversorgung und Katastrophensituationen sicher handeln (mitwirken) • In Notfallsituationen sicher handeln - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 10
8. Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten Hygienische Arbeitsweisen als wesentliche Grundlage der beruflichen Tätigkeit beherzigen • Allgemeine und krankenhaushygienische Maßnahmen sowie Maßnahmen des Infektions- und Arbeitsschutzes beherrschen • Medizinprodukte nach den geltenden Normen aufarbeiten und sach- und fachgerecht lagern - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 11
Die Module der ATA-Ausbildung auf einen Blick KS Module • Anästhesiologische Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren und nachbereiten • Medikamente, medizinische Geräte und Medizinprodukte sachgerecht und sicher handhaben • Patient*innen in anästhesiologischen Versorgungsprozessen fachgerecht unterstützen 1 • Patient*innen in Aufwacheinheiten überwachen • In unterschiedlichen operativen Einsatzbereichen bei anästhesiologischen Verfahren und Maßnahmen geplant und strukturiert assistieren • In ambulanten und weiteren Funktions- und Versorgungsbereichen mitwirken • Bei Diagnostik und Therapie in Funktionsbereichen mitwirken 2 • Bei Patiententransporten von Menschen aller Altersstufen mitwirken • Schmerzbelastete Menschen aller Alterststufen unterstützen und schmerztherapeutische Interventionen eigenständig durchführen • Arbeitsprozesse mitgestalten und Teamentwicklung unterstützen 3 • Einarbeitung und praktische Ausbildung mitgestalten • Die eigene Entwicklung in Ausbildung und Beruf gestalten 4 • Sich an der Weiterentwicklung des Berufs beteiligen • Gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen 5 • Mitverantwortung für die Qualitätsentwicklung übernehmen • Situationsangemessen mit Patient*innen und ihren Bezugspersonen kommunizieren 6 • Professionelle Beziehungen gestalten 7 • In Notfallsituationen sicher handeln • Allgemeine und krankenhaushygienische Maßnahmen sowie Maßnahmen des Infektions- und Arbeitsschutzes beherrschen 8 • Medizinprodukte nach den geltenden Normen aufarbeiten und sach- und fachgerecht lagern - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 12
Module der OTA–Ausbildung (berufsspezifisch) Mesostruktur - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -
1. Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert durchführen Grundlegende Aufgaben zur Herstellung der Funktions- und Betriebsbereitschaft des operativen Versorgungsbereichs beherrschen (organisationale Perspektive) • Operative Eingriffe vorbereiten, koordinieren und nachbereiten • Medizinisch-technische Geräte, Medizinprodukte und Medikamente sicher einsetzen Patient*innen im operativen Versorgungsbereich bedarfsgerecht betreuen (patientenbezogene Perspektive • Patient*innen in operativen Versorgungsprozessen fachgerecht unterstützen Fach- und situationsgerechtes operationstechnisches Assistenzhandeln in unterschiedlichen Einsatz- und Funktionsbereichen* • In verschiedenen operativen und diagnostischen Bereichen eigenständig instrumentieren • Springertätigkeit sach- und fachgerecht ausführen • In ambulanten und weiteren Funktions- und Versorgungsbereichen mitwirken * Die Einordnung ist nicht eindeutig. In § 8 ATA-OTA-G wird das Assistenzhandeln dem Bereich der Mitwirkung zugeordnet. - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 14
2. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen Bei Diagnostik und Therapie mitwirken • Bei Diagnostik und Therapie in Funktionsbereichen mitwirken • Bei radiologischen und bildgebenden Verfahren mitwirken Ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen • Ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 15
Die Module der OTA-Ausbildung auf einen Blick KS Module • Operative Eingriffe vorbereiten, koordinieren und nachbereiten • Medizinisch-technische Geräte, Medizinprodukte und Medikamente sicher einsetzen • Patient*innen in operativen Versorgungsprozessen fachgerecht unterstützen 1 • In verschiedenen operativen und diagnostischen Bereichen eigenständig instrumentieren • Springertätigkeit sach- und fachgerecht ausführen • In ambulanten und weiteren Funktions- und Versorgungsbereichen mitwirken • Bei Diagnostik und Therapie in Funktionsbereichen mitwirken 2 • Bei radiologischen und bildgebenden Verfahren mitwirken • Ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen • Arbeitsprozesse mitgestalten und Teamentwicklung unterstützen 3 • Einarbeitung und praktische Ausbildung mitgestalten • Die eigene Entwicklung in Ausbildung und Beruf gestalten 4 • Sich an der Weiterentwicklung des Berufs beteiligen • Gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen 5 • Mitverantwortung für die Qualitätsentwicklung übernehmen • Situationsangemessen mit Patient*innen und ihren Bezugspersonen kommunizieren 6 • Professionelle Beziehungen gestalten 7 • In Notfallsituationen sicher handeln • Allgemeine und krankenhaushygienische Maßnahmen sowie Maßnahmen des Infektions- und Arbeitsschutzes beherrschen 8 • Medizinprodukte nach den geltenden Normen aufarbeiten und sach- und fachgerecht lagern - Entwurf, Stand: 11.01.2022 - 16
Aussprache und Diskussion 17
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