Module für die ATA-OTA-Ausbildungen - Mesostruktur Erweiterte Steuerungsgruppensitzung am 11.01.2022 - mags-NRW

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Projekt: Erarbeitung eines Rahmencurriculums und eines Rahmenausbildungsplans gemäß dem
    Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G v. 14.12.2019) und der
 Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-
                                 APrV v. 04.11.2020) für Nordrhein-Westfalen

Module für die ATA-OTA-Ausbildungen
                                          Mesostruktur

               Erweiterte Steuerungsgruppensitzung am 11.01.2022
Der Konstruktionsprozess als Verschränkung von deduktiver und induktiver Strategie

               Interpretation der                         Interpretation der
          Ausbildungsziele gemäß ATA-                Kompetenzen gemäß Anlagen
                     OTA-G                              1 und 3 ATA-OTA-APrV

              Hinzuziehung der                            Identifikation von
            Gesetzesbegründungen                        Kompetenzbündelungen

                                        Vergleich
               Formulierung von                            Formulierung von
                  Modultiteln                                Modultiteln

          Zuordnung der Kompetenzen                   Zuordnung der Kompetenzen
          gemäß Anlagen 1 und 3 ATA-                  gemäß Anlagen 1 und 3 ATA-
                  OTA-APrV                                    OTA-APrV

                                                                                     2
Module der
ATA-Ausbildung
Mesostruktur

               - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -
1. Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich
   eigenverantwortlich planen und strukturiert durchführen

                                  Grundlegende Aufgaben zur Herstellung der Funktions- und Betriebsbereitschaft des anästhesiologischen
                                  Versorgungsbereichs beherrschen (organisationale Perspektive)
                                  • Anästhesiologische Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren und nachbereiten
                                  • Medikamente, medizinische Geräte und Medizinprodukte sachgerecht und sicher handhaben

                                  Patient*innen im anästhesiologischen Versorgungsbereich bedarfsgerecht betreuen (patientenbezogene
                                  Perspektive
                                  • Patient*innen in anästhesiologischen Versorgungsprozessen fachgerecht unterstützen
                                  • Patient*innen in Aufwacheinheiten überwachen

                                  Fach- und situationsgerechtes anästhesiologisches Assistenzhandeln in unterschiedlichen Einsatz- und
                                  Funktionsbereichen*
                                  • In unterschiedlichen operativen Einsatzbereichen bei anästhesiologischen Verfahren und Maßnahmen geplant
                                    und strukturiert assistieren
                                  • In ambulanten und weiteren Funktions- und Versorgungsbereichen mitwirken

* Die Einordnung ist nicht eindeutig. In § 8 ATA-OTA-G wird das Assistenzhandeln dem Bereich der Mitwirkung zugeordnet.

                                                 - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                                                                4
2. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche
   Anordnungen eigenständig durchführen

                  Bei Diagnostik und Therapie mitwirken
                  • Bei Diagnostik und Therapie in Funktionsbereichen mitwirken
                  • Bei Patiententransporten von Menschen aller Altersstufen
                    mitwirken

                  Ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen
                  • Schmerzbelastete Menschen aller Alterststufen unterstützen
                    und schmerztherapeutische Interventionen eigenständig
                    durchführen

                        - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                            5
3. Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten

                   Interdisziplinär und interprofessionell
                   zusammenarbeiten
                   • Arbeitsprozesse mitgestalten und Teamentwicklung
                     unterstützen
                   • Einarbeitung und praktische Ausbildung mitgestalten

                         - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                              6
4. Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen
   (lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche
   Anforderungen bewältigen

                   Berufliches Selbstverständnis entwickeln
                   • Die eigene Entwicklung in Ausbildung und Beruf gestalten
                   • Sich an der Weiterentwicklung des Berufs beteiligen

                         - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                             7
5. Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten

                  Relevante Kontextbedingungen des beruflichen
                  Handelns beachten
                  • Gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
                  • Mitverantwortung für die Qualitätsentwicklung übernehmen

                        - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                            8
6. Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen
   unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und
   ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren

                    Individualisierte und situationsangemessene
                    Kommunikations- und Beziehungsgestaltung
                    • Situationsangemessen mit Patient*innen und ihren
                      Bezugspersonen kommunizieren
                    • Professionelle Beziehungen gestalten

                          - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                                 9
7. In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln

                   In Notfallsituationen, Notfallversorgung und
                   Katastrophensituationen sicher handeln (mitwirken)
                   • In Notfallsituationen sicher handeln

                        - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                           10
8. Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten

                  Hygienische Arbeitsweisen als wesentliche Grundlage
                  der beruflichen Tätigkeit beherzigen
                  • Allgemeine und krankenhaushygienische Maßnahmen sowie
                    Maßnahmen des Infektions- und Arbeitsschutzes beherrschen
                  • Medizinprodukte nach den geltenden Normen aufarbeiten
                    und sach- und fachgerecht lagern

                       - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                       11
Die Module der ATA-Ausbildung auf einen Blick
KS   Module
     •   Anästhesiologische Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren und nachbereiten
     •   Medikamente, medizinische Geräte und Medizinprodukte sachgerecht und sicher handhaben
     •   Patient*innen in anästhesiologischen Versorgungsprozessen fachgerecht unterstützen
1    •   Patient*innen in Aufwacheinheiten überwachen
     •   In unterschiedlichen operativen Einsatzbereichen bei anästhesiologischen Verfahren und Maßnahmen geplant und strukturiert assistieren
     •   In ambulanten und weiteren Funktions- und Versorgungsbereichen mitwirken
     •   Bei Diagnostik und Therapie in Funktionsbereichen mitwirken
2    •   Bei Patiententransporten von Menschen aller Altersstufen mitwirken
     •   Schmerzbelastete Menschen aller Alterststufen unterstützen und schmerztherapeutische Interventionen eigenständig durchführen
     •   Arbeitsprozesse mitgestalten und Teamentwicklung unterstützen
3    •   Einarbeitung und praktische Ausbildung mitgestalten
     •   Die eigene Entwicklung in Ausbildung und Beruf gestalten
4    •   Sich an der Weiterentwicklung des Berufs beteiligen
     •   Gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
5    •   Mitverantwortung für die Qualitätsentwicklung übernehmen
     •   Situationsangemessen mit Patient*innen und ihren Bezugspersonen kommunizieren
6    •   Professionelle Beziehungen gestalten
7    •   In Notfallsituationen sicher handeln
     •   Allgemeine und krankenhaushygienische Maßnahmen sowie Maßnahmen des Infektions- und Arbeitsschutzes beherrschen
8    •   Medizinprodukte nach den geltenden Normen aufarbeiten und sach- und fachgerecht lagern

                                          - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                                                                12
Module
der OTA–Ausbildung
(berufsspezifisch)

Mesostruktur

                     - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -
1. Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich
   eigenverantwortlich planen und strukturiert durchführen

                                  Grundlegende Aufgaben zur Herstellung der Funktions- und Betriebsbereitschaft des operativen
                                  Versorgungsbereichs beherrschen (organisationale Perspektive)
                                  • Operative Eingriffe vorbereiten, koordinieren und nachbereiten
                                  • Medizinisch-technische Geräte, Medizinprodukte und Medikamente sicher einsetzen

                                  Patient*innen im operativen Versorgungsbereich bedarfsgerecht betreuen (patientenbezogene Perspektive
                                  • Patient*innen in operativen Versorgungsprozessen fachgerecht unterstützen

                                  Fach- und situationsgerechtes operationstechnisches Assistenzhandeln in unterschiedlichen Einsatz- und
                                  Funktionsbereichen*
                                  • In verschiedenen operativen und diagnostischen Bereichen eigenständig instrumentieren
                                  • Springertätigkeit sach- und fachgerecht ausführen
                                  • In ambulanten und weiteren Funktions- und Versorgungsbereichen mitwirken

* Die Einordnung ist nicht eindeutig. In § 8 ATA-OTA-G wird das Assistenzhandeln dem Bereich der Mitwirkung zugeordnet.

                                                 - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                                                            14
2. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche
   Anordnungen eigenständig durchführen

                  Bei Diagnostik und Therapie mitwirken
                  • Bei Diagnostik und Therapie in Funktionsbereichen
                    mitwirken
                  • Bei radiologischen und bildgebenden Verfahren mitwirken

                  Ärztliche Anordnungen eigenständig
                  durchführen
                  • Ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen

                        - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                        15
Die Module der OTA-Ausbildung auf einen Blick
KS   Module
     •   Operative Eingriffe vorbereiten, koordinieren und nachbereiten
     •   Medizinisch-technische Geräte, Medizinprodukte und Medikamente sicher einsetzen
     •   Patient*innen in operativen Versorgungsprozessen fachgerecht unterstützen
1    •   In verschiedenen operativen und diagnostischen Bereichen eigenständig instrumentieren
     •   Springertätigkeit sach- und fachgerecht ausführen
     •   In ambulanten und weiteren Funktions- und Versorgungsbereichen mitwirken
     •   Bei Diagnostik und Therapie in Funktionsbereichen mitwirken
2    •   Bei radiologischen und bildgebenden Verfahren mitwirken
     •   Ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen
     •   Arbeitsprozesse mitgestalten und Teamentwicklung unterstützen
3    •   Einarbeitung und praktische Ausbildung mitgestalten
     •   Die eigene Entwicklung in Ausbildung und Beruf gestalten
4    •   Sich an der Weiterentwicklung des Berufs beteiligen
     •   Gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
5    •   Mitverantwortung für die Qualitätsentwicklung übernehmen
     •   Situationsangemessen mit Patient*innen und ihren Bezugspersonen kommunizieren
6    •   Professionelle Beziehungen gestalten
7    •   In Notfallsituationen sicher handeln
     •   Allgemeine und krankenhaushygienische Maßnahmen sowie Maßnahmen des Infektions- und Arbeitsschutzes beherrschen
8    •   Medizinprodukte nach den geltenden Normen aufarbeiten und sach- und fachgerecht lagern

                                          - Entwurf, Stand: 11.01.2022 -                                                   16
Aussprache und
  Diskussion

                 17
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