Digitale Gesundheitsanwendungen in der Praxis - Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen und wie werden sie verordnet?
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Digitale Gesundheitsanwendungen in der Praxis Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen und wie werden sie verordnet? mit Beiträgen von Hartmannbund Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.
Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. ℅ ADA Health GmbH Karl-Liebknecht-Straße 1, 10178 Berlin Vorsitzender: Daniel Nathrath Schatzmeisterin: Diana Heinrichs Geschäftsführerin: Dr. Anne Sophie Geier Eintrag im Vereinsregister: Registernummer VR 37693 B Vereinsregister Berlin, Amtsgericht Charlottenburg Email: impressum@digitalversorgt.de Telefon: +49 30 62 93 84 94 Fax: +49 30 62 93 84 96
Sehr geehrte Damen und Herren, mit den digitalen Gesundheitsanwendungen kommt ein neuer Baustein in die Regelversorgung des deutschen Gesundheitssystems – und das in einer Zeit, die herausfordernder nicht sein könnte. Die Pandemie stellt unser aller Leben auf den Kopf. Sie zeigt gleichzeitig, welches Potential digitale Unterstüt- zungsangebote bieten, wenn wir uns auf sie einlassen. Mit den DiGA haben wir die Chance, einen neuen Versorgungszweig zu etablieren, der nicht nur bestehende Angebote ergänzen, sondern auch gezielt Versorgungslücken schließen kann. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) wurde im Dezember 2019 von einer Gruppe junger Unternehmer:innen aus der E-Health- Branche gegründet und ist seitdem auf über 130 Mitglieder angewachsen. Von Seiten des GKV Spitzenverbandes und der Politik ist der SVDGV als „maßgeb- liche Spitzenorganisation“ anerkannt. Als Interessenvertreter der E-Health- Unternehmen verstehen wir es als unsere Kernaufgabe, zu allen Themen rund um die DiGA umfassend und transparent zu informieren. Seit Oktober des vergangenen Jahres haben Versicherte die Möglichkeit, über eine ärztliche Verordnung oder einen Diagnosenachweis digitale Gesundheits- anwendungen zu erhalten. Für die Versorgung und das Vertrauen besonders relevant ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis eines Nutzens jeder DiGA. Denn die positiven Versorgungseffekte bilden die Grundlage für die Akzeptanz der digitalen Gesundheitsanwendungen. In dieser Übersicht wollen wir Ihre Fragen beantworten: Was ist bei der Verord- nung einer DiGA zu beachten? Was sind die Evidenzgrundlagen? Welche DiGA gibt es aktuell, welche weiteren werden in den nächsten Monaten folgen? Und wie können Patient:innen über DiGA aufgeklärt werden? Es ist uns wichtig, unterschiedliche Perspektiven auf diesen neuen Versorgung- baustein mit einzubinden: Beiträge der neuen Initiative patients4digital, des Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. und des Hart- mannbundes finden Sie ebenfalls in dieser Broschüre. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam im Dialog und Schulterschluss die nächs- ten Schritte hin zu einer digitalen Zukunft der Gesundheitsversorgung gehen. Eine angenehme Lektüre und herzliche Grüße, Ihre Dr. Anne Sophie Geier Geschäftsführerin SVDGV e.V.
Inhaltsverzeichnis 1. DiGA - ein neuer Versorgungsbereich ......................................................................... 02 1.1 Definition und Anforderungen an Digitale Gesundheitsanwendungen .......................... 02 1.2 Gesetzliche Grundlagen durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ........................... 02 1.3 Prüfung und Zulassung von DiGA ......................................................................................... 02 1.3.1 Die dauerhafte Zulassung ..................................................................................................... 02 1.3.2 Die vorläufige Zulassung ........................................................................................................ 02 1.4 Evidenznachweis ..................................................................................................................... 03 1.5 Qualitätskriterien: Sicherheit, Datenschutz & Co ................................................................ 04 1.6 DiGA vs Gesundheitsapp - Abgrenzung ................................................................................ 04 2. DiGA in der Versorgung ................................................................................................... 06 2.1 Verordnung und Kosten DiGA ................................................................................................. 06 2.2 DiGA im ärztlichen Alltag - welchen Nutzen bringen sie? ..................................................... 06 2.3 Abrechnung ärztlicher Leistungen .......................................................................................... 06 2.4 Information und Beratung von Patient:innen ....................................................................... 07 2.5 Fachinformationen zu verschiedenen DiGA .......................................................................... 07 2.6 Zuständigkeiten bei Schwierigkeiten mit der Anwendung .................................................. 07 3. Fragen aus der ärztlichen Praxis / FAQ ........................................................................ 08 3.1 Datenschutz und Datensicherheit .......................................................................................... 08 3.2 Intergration in die ärztliche Versorgung ................................................................................ 08 3.3 Kostenübernahme .................................................................................................................... 08 3.4 Haftung ...................................................................................................................................... 09 3.5 Produkte .................................................................................................................................... 09 3.6 Evidenz ....................................................................................................................................... 09 4. Fortbildungsangebote zu DiGA ..................................................................................... 10 5. Perspektiven auf DiGA .................................................................................................. 11 a. Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. ............. 11 b. Patients4Digital (P4D) ................................................................................................ 12 c. Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. ............................ 13 6. Gelistete DiGA ................................................................................................................ 15 7. DiGA im Antragsprozess ....................................................................................................... 54 8. Zukunft der digitalen Versorgung ................................................................................ 56
1. DiGA - ein neuer Versorgungsbereich 1. DiGA - ein neuer Versorgungsbereich (DiGAV), schafft Transparenz für Versicherte und Leistungserbringer in Bezug auf die Qualität und 1.1 Definition und Anforderungen Digitaler Verfügbarkeit von DiGA. Sie definiert die genauen Gesundheitsanwendungen Anforderungen an Digitale Gesundheitsanwen- dungen sowie zulässige Methoden zum Nachweis Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA), im positiver Versorgungseffekte. Weiterhin legt sie die alltäglichen Sprachgebrauch auch “Apps auf Rezept” Voraussetzungen für ein transparentes Verzeichnis genannt, sind digitale Programme, die von Ärzt:in- aller DiGA sowie ein unabhängiges Prüfverfahren nen oder Psychotherapeut:innen per Rezept verord- fest, das alle Anwärter Digitaler Gesundheitsanwen- net werden können. Die Kosten für die Verordnung dungen durchlaufen müssen. einer DiGA tragen die gesetzlichen Krankenversi- cherungen. Eine Digitale Gesundheitsanwendung besitzt einen medizinischen Nutzen und/oder trägt 1.3 Prüfung und Zulassung von DiGA zu einer sogenannten Struktur- und Verfahrens- verbesserung bei. Sie unterstützt ihre Nutzer:innen Um in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen also entweder in der Erkennung, Überwachung, zu werden, müssen Anwendungen das entspre- Behandlung oder Linderung von Erkrankungen chende Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arz- oder sie verbessert Strukturen oder Prozesse rund neimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich um die medizinische Versorgung und leistet so durchlaufen. Das DiGA-Verzeichnis ist einsehbar einen positiven Beitrag für Patient:innen. unter https://diga.bfarm.de/. Eine DiGA ist immer ein CE-gekennzeichnetes Mit dem Antrag auf Aufnahme in das Verzeich- Medizinprodukt der unteren Risikoklasse I oder nis sind die laut DiGAV definierten Anforderungen IIa. DiGA stellen dadurch in vielen Fällen eine sinn- in Form mehrerer Checklisten sowie die Erfüllung volle konservative Erstlinien- oder unterstützende medizinprodukterechtlicher Anforderungen nach- Begleittherapie dar. Die Anwendungen werden von zuweisen und dem BfArM zur Prüfung vorzulegen. Patient:innen allein oder gemeinsam mit behan- Ist das Prüfverfahren des BfArM erfolgreich abge- delnden Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen schlossen, kann die Aufnahme einer DiGA in das genutzt. Verzeichnis auf zwei Arten erfolgen: die vorläufige Zulassung oder die dauerhafte Zulassung. 1.2 Gesetzliche Grundlagen durch das DVG 1.3.1 Die dauerhafte Zulassung Seit Oktober 2020 können Digitale Gesundheits- anwendungen von Ärzt:innen oder Psychothera- Hersteller, die die Wirksamkeit ihrer DiGA bereits peut:innen per Rezept verordnet werden. Die in klinischen Studien nachweisen konnten, kön- rechtliche Grundlage dafür bilden die Paragraphen nen direkt eine dauerhafte Zulassung beantragen. 33a und 139e (SGB V) des Digitale-Versorgung- Die Ergebnisse der klinischen Studie(n) werden Gesetzes (DVG), welches am 19. Dezember 2019 im DiGA-Verzeichnis auf der Website des Bundes- in Kraft trat.1 Darin wird der Versorgungsanspruch instituts für Arzneimittel und Medizinprodukte im auf Digitale Gesundheitsanwendungen festgelegt: Bereich „Informationen für Fachkreise“ zusammen- „Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, deren gefasst. Zudem werden die aus der Studie resultie- Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Techno- renden wissenschaftlichen Publikationen genannt. logien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, 1.3.2 Die vorläufige Zulassung oder: Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Zulassung auf Erprobung die Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linde- rung oder Kompensierung von Verletzungen oder Digitale Gesundheitsanwendungen sind innovative Behinderungen zu unterstützen”. Der mit dem DVG Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Techno- für Patient:innen geschaffene Versorgungsanspruch logien beruhen und einen gänzlich neuen Versor- auf DiGA besteht genauso, wie auf eine Versorgung gungsbereich bilden. Sie stellen einen konservativen mit Hilfsmitteln, beispielsweise einer Gehhilfe, oder Therapieansatz dar und sind für Patient:innen risi- einem Arzneimittel, beispielsweise Insulin. koarm. Aus diesen Erwägungen heraus hat der Die an das DVG anschließende Rechtsverordnung, Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, DiGA auch die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung dann in die Versorgung aufzunehmen, wenn noch 1 h ttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s2562.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_ id%3D%27bgbl119s2562.pdf%27%5D__1614676720622 2
keine kontrollierten, klinischen Studien durchge- gestellt, dass nur solche DiGA dauerhaft in die führt wurden. Es müssen allerdings überzeugende Regelversorgung aufgenommen werden, die Hinweise vorliegen, dass der Nachweis eines posi- umfangreiche Nachweise der positiven Versor- tiven Versorgungseffektes von der DiGA im Erpro- gungseffekte erbracht haben. Andererseits bekom- bungszeitraum erbracht wird. men Patient:innen so die Chance, frühzeitig von Soll eine DiGA auf Erprobung zugelassen werden, risikoarmen und innovativen Therapieansätzen pro- sind Hersteller dazu verpflichtet, beim BfArM eine fitieren zu können. systematische Datenanalyse (z.B. eine Pilotstudie) aus der spezifischen DiGA sowie eine Literatur- recherche einzureichen. Nur wenn die Ergebnisse 1.4 Evidenznachweis der systematischen Datenauswertung darauf hinweisen, dass die DiGA in einer größeren (kon- Eine DiGA, für die die Aufnahme in das Verzeichnis trollierten) vergleichenden Studie die positiven beantragt wird, muss ihre positiven Versorgungs- Versorgungseffekte nachweisen kann, kann der effekte anhand einer vergleichenden Studie nach- Hersteller die BfArM-Listung erhalten. Der Herstel- weisen - entweder vor Aufnahme in das Verzeichnis ler muss darüber hinaus ein detailliertes Evidenz- oder nach Ablauf des zwölfmonatigen Erprobungs- konzept vorlegen. Dieses enthält eine Darstellung zeitraums (siehe Abschnitt 1.3.2). Hinsichtlich der der bestehenden Literatur und Studien, die von Methodik sind verschiedene Studien möglich, Dritten durchgeführt wurden, ein nach allgemein beispielsweise klinische oder epidemiologische anerkannten wissenschaftlichen Standards erstell- Studien. Die Ergebnisse sind in Form eines nach all- tes Evaluationskonzept für die durchzuführende gemeinen wissenschaftlichen Standards angefertig- Studie und im Regelfall ein positives Ethikvotum. ten Schlussberichts zu veröffentlichen. Das Evidenzkonzept wird von den Expert:innen des Bei einem Antrag auf vorläufige Aufnahme einer BfArM sowie ggf. externen Gutachtern eingehend DiGA ist der positive Versorgungseffekt unter geprüft und bildet die Grundlage für die Zulassung anderem mithilfe eines nach allgemein anerkann- auf Erprobung. Sofern der Antrag auf Zulassung auf ten, wissenschaftlichen Standards erstellten Eva- Erprobung positiv beschieden wird, ist der finale luationskonzepts glaubhaft darzulegen. Dieses Nutzennachweis innerhalb von 12 Monaten nach beinhaltet z.B. den Randomisierungsprozess in der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis zu erbringen. Studie, die Spezifizierung der statistischen Analysen Durch dieses Verfahren ist einerseits sicher- oder die Art der Verblindung und ist von einem her- Geforderter Evidenznachweis bereits vorhanden? Nein4 Ja Zulassung der DiGA auf Dauerhafte Zulassung Erprobung für 12 Monate der DiGA Erfolgreicher Nachweis Nein positiver Versorgungseffekte Ja Dauerhafte Zulassung DiGA verliert ihre Zulassung der DiGA Abb.: Wege zur Zulassung 2 h ttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DiGAV_RefE.pdf 3 https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis 4 Nein, aber bereits plausibel begründet siehe BfArM dazu https://www.bfarm.de/SharedDocs/Bilder/zzz/DE/Presse/FastTrack_.jpg?__blob=poster&v=4 3 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
1. DiGA - ein neuer Versorgungsbereich stellerunabhängigen, wissenschaftlichen Institut zu gen, die für DiGA mit hohem Schutzbedarf greifen, erstellen. unterschieden. Evidenzangaben und Studienlage zu jeder einzelnen Die Anforderungen zur Interoperabilität einer DiGA können im BfArM-Verzeichnis (https://diga. DiGA geben vor, dass eine Anwendung geeignet bfarm.de/verzeichnis) unter der Rubrik „Informa- sein muss, eine Zusammenarbeit mit anderen Orga- tionen für Fachkreise” nachgelesen werden. Dort nisationen oder technischen Systemen zu ermögli- wird unter „Angaben zur Evidenz” der erbrachte chen. Dies wird durch die Verwendung bestimmter positive Versorgungseffekt benannt und die zugrun- Schnittstellen oder Standards gewährleistet. deliegenden Quellen und Daten sind genauer aus- „So müssen DiGA einen unkomplizierten und geführt. sicheren Export von Daten ermöglichen, um bei- spielsweise behandlungsrelevante Informationen einfach an eine:n Ärzt:in weitergeben zu können. 1.5 Qualitätskriterien: Sicherheit, Der Datenexport muss dabei einfach und für die Datenschutz & Co. Nutzer:innen leicht handhabbar sein (beispiels- weise mit einem entsprechenden Button).” Um eine Listung im DiGA-Verzeichnis beantragen zu können, müssen Hersteller dem BfArM gegenüber zahlreiche Nachweise erbringen, die von diesem 1.6 DiGA vs. Gesundheitsapp - Abgrenzung überprüft und ggf. mit weiteren Nachforderungen validiert werden. Die Anforderungen umfassen ins- Als Digitale Gesundheitsanwendung können gesamt 120 Einzelaspekte aus den folgenden Berei- Anwendungen zugelassen werden, deren Haupt- chen: funktion auf einer digitalen Technologie beruht. Neben Smartphone-Apps können also auch Brow- • Sicherheit und Funktionstauglichkeit seranwendungen oder andere Programme als DiGA • Datenschutz und Informationssicherheit gelten. • Qualität, insbesondere Interoperabilität5 Der Begriff „Digitale Gesundheitsanwendung” ist zwar nicht geschützt, ist jedoch im Gesundheits- Im praktischen Einsatz von DiGA sind Datensi- wesen ausschließlich für solche Anwendungen vor- cherheit und Datenschutz für viele Ärzt:innen gesehen, die im offiziellen DiGA-Verzeichnis gelistet und Psychotherapeut:innen von besonderem sind. Damit wird sichergestellt, dass diese Anwen- Interesse. Daher muss jede DiGA den Anforderun- dungen einen medizinischen Nutzen oder eine gen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Struktur- und Verfahrensverbesserung nachgewie- sowie der Digitale Gesundheitsanwendungen-Ver- sen haben und von Ärzt:innen verordnet werden ordnung (DiGAV) entsprechen. Daraus ergibt sich, können. dass Anbieter beispielsweise keinerlei Daten auf Servern ohne entsprechenden Angemessenheits- Digitale Gesundheitsanwendungen grenzen sich in beschluss sichern dürfen. Außerdem dürfen perso- vielerlei Hinsicht von den bereits seit vielen Jahren nenbezogene Daten nach dem Nutzungsende der existierenden „Gesundheitsapps“ ab: Anwendung nicht gespeichert werden, sondern sind unmittelbar zu löschen. Herstellern Digitaler (1)F unktionsumfang: Die Funktionen Digitaler Gesundheitsanwendungen ist es untersagt, Daten Gesundheitsanwendungen unterstützen ihre von Nutzer:innen außerhalb des bestimmungs- Nutzer:innen in der Erkennung, Überwachung, gemäßen Gebrauchs (d.h. zum Nachweis positiver Behandlung oder Linderung von Erkrankun- Versorgungseffekte oder zur dauerhaften Gewähr- gen. Ebenso können sie auch Strukturen und leistung der technischen Funktionalität) zu nutzen. Prozesse rund um die medizinische Versorgung Eine kommerzielle Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern. Diesen Effekt, vom Gesetzgeber ist ausdrücklich verboten. Somit haben DiGA weder auch als medizinischer Nutzen oder Struktur- versteckte Kosten noch werden Daten für Werbe- und Verfahrensverbesserung bezeichnet, müs- zwecke verwendet. sen Digitale Gesundheitsanwendungen für ihre Darüber hinaus müssen DiGA diverse Anforderun- Zulassung nachweisen. Das Programm einer gen zur Informationssicherheit erfüllen, die sich DiGA ist auf eine Begleitung und Unterstützung an den Empfehlungen des Bundesamts für Sicher- der Patient:innen von mehreren Wochen oder heit in der Informationstechnik (BSI) orientieren. auch Monaten ausgelegt. Andere Gesundheits- Dabei wird zwischen Basisanforderungen, die aus- apps hingegen bieten in ihrer Funktionalität nahmslos zu erfüllen sind, und Zusatzanforderun- oftmals vorrangig Tracking-Möglichkeiten oder 5 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Beratungsverfahren/DiGA-Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=11, S. 37 4
allgemeingültige Tipps und Handreichungen für dungen andere Kriterien als Gesundheitsapps, einen Gesundheitsbereich. Ihre Funktionen und denn DiGA müssen neben den Vorschriften der Wirksamkeit werden nicht gesondert und unab- DSGVO auch die darüber hinausgehenden, stren- hängig überprüft. gen Vorschriften der DiGAV erfüllen. Vor dem Zulassungsverfahren führen Hersteller umfang- (2) M edizinprodukt: Digitale Gesundheitsan- reiche Sicherheitstests durch, die gewährleisten, wendungen sind immer CE-gekennzeichnete dass die Gesundheitsdaten der Patient:innen vor Medizinprodukte der Risikoklasse I oder IIa. den Zugriffen Dritter geschützt sind. Gesundheitsapps sind oft keine Medizinpro- dukte, sie besitzen also u.a. keine medizinische (4) Kostenerstattung durch Krankenkassen: DiGA Zweckbestimmung. So kann beispielsweise ein werden über sämtliche gesetzliche Krankenkas- Abnehmprogramm grundsätzlich auch Men- sen hinweg erstattet. Verwendet eine Person also schen mit Adipositas helfen, ist jedoch nicht eine Digitale Gesundheitsanwendung, kann sie explizit auf deren Bedürfnisse ausgelegt, son- dies auch bei einem Wechsel der Krankenkasse dern richtet sich auch an Menschen, die aus weiter tun. Bei Gesundheitsapps ist dies in weni- anderen Gründen Körpergewicht verlieren gen Fällen zutreffend, da die Kostenübernahme wollen. Eine Meditationsapp könnte grundsätz- entweder auf Selektivverträgen zwischen Herstel- lich auch Menschen helfen, die unter Angststö- lern und Kassen basiert oder die Apps direkt von rungen leiden. Jedoch wurden ihre Inhalte nicht den Kassen selbst entwickelt wurden. explizit daraufhin überprüft, ob sie Patient:in- nen mit Angststörungen helfen. Medizinpro- (5) Finanzierung: Hersteller Digitaler Gesundheits- duktehersteller sind dazu verpflichtet strenge anwendungen finanzieren sich über die Ein- Qualitätsmanagement- und Kontrollsysteme nahmen, die durch die Kostenerstattung der einzuführen und zu betreiben. Diese unterliegen Krankenkassen erzielt werden. Die Geschäftsmo- der Kontrolle der zuständigen Landesbehörden. delle der Hersteller von Gesundheitsapps können Zudem lassen Hersteller von Medizinprodukten auch auf Werbeeinnahmen oder Premium-Abon- ihre Qualitätssicherungssysteme von staatlich nements beruhen. Teilweise bieten gesetzliche benannten Zertifizierungsstellen auditieren. Krankenkassen eigene Gesundheitsapps an, um damit ihre Attraktivität für neue Kund:innen zu (3) D atenschutz: In puncto Datenschutz und Daten- erhöhen. Dabei können Daten von Patient:innen sicherheit erfüllen Digitale Gesundheitsanwen- direkt an ihre Krankenkasse übermittelt werden. Gesundheits-Apps Digitale Gesundheitsanwendungen Ziel: Ziel: Verbesserung von Gesundheit oder Wohlbefinden Verbesserung von Gesundheit oder Versorgung Kein klinischer Nutzungsnachweis Nutzungsnachweis durch klinische Studie In der Regel Selbstzahler Erstattet durch GKV und PKV6 Datensicherheit nicht reguliert Gesetzliche Vorschriften für Datensicherheit Datenschutz durch DSGVO reguliert Zusätzliche Datenschutzregularien kein Medizinprodukt CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt Abb.: Unterschiede Gesundheits-Apps und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) 6 D ie Erstattung durch private Krankenversicherungen ist noch nicht eindeutig geregelt. Patient:innen sollten sich vor der Einlösung des Rezeptes bei ihrer PKV erkundigen, ob die Kosten übernommen werden. 5 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
2. DiGA in der Versorgung 2. DiGA in der Versorgung Möglichkeit, die Progression der Erkrankung zu ver- folgen. Sie erhalten Informationen zu Patient:innen 2.1 Verordnung und Kosten von DiGA in einem einheitlichen Format. Dies kann Ärzt:innen in ihren Entscheidungen zu Therapieanpassungen „Apps auf Rezept” können von Ärzt:innen sowie unterstützen. Viele DiGA bieten ihren Nutzer:innen von Psychotherapeut:innen und Zahnärzt:innen beispielsweise die Möglichkeit, einen Export des verordnet werden. Wer ein Rezept für eine DiGA Arztreportes vorzunehmen. Exportierte Reports erhalten hat, reicht dieses bei der Krankenkasse ein können ausgedruckt oder per E-Mail geteilt werden. und erhält dafür einen Rezept-Code. Dieser wird in Perspektivisch werden Informationen aus Digitalen der App eingegeben, woraufhin diese freigeschaltet Gesundheitsanwendungen immer stärker in die wird. Wer kein ärztliches Rezept hat, kann die Nut- elektronische Patientenakte integriert, so dass sie zung der DiGA bei seiner Krankenkasse beantragen. direkt im Praxissystem verfügbar sein werden. Für die diese Genehmigung von der Krankenkasse ist das Vorliegen der medizinischen indikation nach- zuweisen, für welche die DiGA bestimmt ist. Dieser 2.3 Abrechnung ärztlicher Leistung Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Arztbrief sein. Sofern vertragsärztliche Leistungen für die Versor- gung mit DiGA erforderlich sind, werden diese von Für Digitale Gesundheitsanwendungen gilt das den gesetzlichen Krankenversicherungen vergütet. Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, die Kosten wer- Das betrifft etwa die Vergütung einer möglichen den vollständig und unmittelbar von der Kranken- ärztlichen Beratung der Versicherten, die durch die kasse übernommen. Versicherte müssen nicht in digitale Anwendung initiiert ist. Die genaue Ausge- Vorleistung gehen und keine Zuzahlung leisten. staltung der Vergütung wird - z.T. DiGA-spezifisch - vom einheitlichen Bewertungsausschuss im EBM/ EBZ festgelegt bzw. zwischen Kassenärztlicher Bun- 2.2 DiGA im ärztlichen Alltag - welchen Nutzen desvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der bringen sie? Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) aus- gehandelt. Digitale Gesundheitsanwendungen sind eine inno- vative Therapieform. Sie basieren auf Software Aktuell (August 2021) gibt es zwei EBM-Ziffern zur sowie teilweise auf Hardware, beispielsweise auf ärztlichen Abrechnung von Leistungen im Zusam- Sensoren und Wearables. Das Anwendungsspekt- menhang mit DiGA: rum ist sehr breit. DiGA können als konservative Pri- märtherapie oder als begleitende Therapie neben • E ine allgemeine Zusatzpauschale für das Ausstel- der klassischen pharmakologischen Intervention len einer Erstverordnung einer DiGA (GOP 01470: oder Begleitung durch Heilmittel eingesetzt werden. 18 Punkte/2 Euro). Sie können sowohl bewährte, leitliniengerechte • E ine spezielle Zusatzpauschale für die Verlaufs- Lebensstilintervention in einem strukturierten und kontrolle und die Auswertung der DiGA somnio validierten Therapieprogramm, diagnostische Ele- (GOP 01471: 64 Punkte/7,12 Euro). mente zur Steuerung der Therapie als auch eigene dedizierte Wirkmechanismen beinhalten. DiGA sind für die eigenständige Nutzung durch Patient:innen selbst oder auch für die gemeinsame Nutzung mit dem Leistungserbringer vorgesehen. Sie können bestehende Therapien ergänzen und unterstützen, sollen die ärztliche Begleitung jedoch keinesfalls ersetzen. Sinnvoll ist eine enge Einbindung einer DiGA in die konservative, ärztliche Therapie. Viele Digitale Gesundheitsanwendungen verfügen über Funktionen zur Erfassung erkrankungsrele- vanter Parameter, wie Schmerzintensität, Anfalls- häufigkeit, Körpergewicht oder BMI. Dafür werden im Regelfall validierte Fragebögen und Werkzeuge verwendet. Behandelnde Ärzt:innen haben so die 6
2.4 Information und Beratung von Patient:innen Für die Beantwortung produktspezifischer Fragen von Patient:innen müssen DiGA-Hersteller einen Support-Service zur Verfügung stellen, der alle Fra- gen innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Dies kann per Telefon, E-Mail oder Chat erfolgen und muss auch am Wochenende gewährleistet sein. Informationen, für welche Patient:innen und wel- che Indikationen eine DiGA geeignet ist oder welche Funktionen sie beinhaltet, sind im DiGA-Verzeichnis Schritt 1: Verordnung / Nutzungsfreigabe des BfArM unter https://diga.bfarm.de/de/verzeich- DiGA per PZN in der PVS auswählen und den Patient:innen wie gewohnt Arzneimittelrezept nis genauer ausgeführt. Künftig werden ausführli- ausstellen. che Informationen zu einzelnen DiGA auch auf der Plattform www.digitalversorgt.info des Spitzenver- bands Digitale Gesundheitsversorgung zu finden sein. (Informationen zu Fortbildungsangeboten rund um DiGA: siehe Kap. 4) 2.5 Fachinformationen zu verschiedenen DiGA Detaillierte Informationen für Ärzt:innen und Psy- Schritt 2: Rezept-Einlösung chotherapeuti:innen zu den einzelnen Digitalen Patient:innen reichen das Rezept bei Krankenkasse Gesundheitsanwendungen sind im BfArM-Verzeich- ein und erhalten dafür einen Rezept-Code, um die nis unter https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis und DiGA freizuschalten. unter dem Unterpunkt “Informationen für Fach- kreise” zu finden. Dort sind u.a. Angaben zu Patien- tengruppen, Verordnung oder Evidenz aufgelistet. Ausführliche Informationen zu DiGA allgemein und einzelnen Anwendungen im Speziellen werden künftig auch unter www.digitalversorgt.info aufge- führt. 2.6 Zuständigkeiten bei Schwierigkeiten mit der Anwendung Hersteller Digitaler Gesundheitsanwendungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Support anzu- bieten, der innerhalb von 24 Stunden Anfragen Schritt 3: Abrechnung von Patient:innen beantwortet - auch an Wochen- Die Kosten werden nach dem Sachleistungsprinzip unmittelbar und vollständig von der Krankenkasse enden. Auf den Webseiten der Hersteller sind alle übernommen, Versicherte müssen nicht in Vorleis- Informationen zum Support für Patient:innen und tung gehen oder zuzahlen. DiGAs gliedern sich wie Ärzt:innen erhältlich. Neben dem Support bieten Hilfsmittel in die Versorgung ein und es gibt für Sie als viele Hersteller Schulungen per Video, Telefon oder behandelnde:n Ärzt:in keine Budgetdeckelung. auch persönlich zum Umgang mit der DiGA an, sowohl für Patient:innen als auch für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Informationen dazu sind auf den Webseiten sowie direkt bei den Herstellern erhältlich. 7 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
3. Fragen aus der ärztlichen Praxis / FAQ 3. Fragen aus der ärztlichen Praxis / FAQ keit, die einzelnen DiGA kennenzulernen und aus- zuprobieren. Bitte wenden Sie sich dazu an den 3.1 Datenschutz und Datensicherheit jeweiligen Hersteller. Sind die Daten in einer DiGA sicher? Spart die DiGA Arztkonsultationen ein? DiGA müssen nicht nur die Anforderungen der DiGA verfolgen nicht den Zweck, Arztkonsultationen DSGVO erfüllen, sondern zusätzliche Regularien der einzusparen. Vielmehr sollen sie die ärztliche Thera- DiGAV. Damit wurde ein sehr hohes Sicherheits- pie insgesamt verbessern, indem sie Ärzt:innen und niveau etabliert. Dies gewährleistet, dass Daten Patient:innen durch digitale Prozesse unterstützen. nicht gegen den Willen von Patient:innen verwendet So können Informationen aus einer DiGA (z.B. Arzt- werden. report) dabei helfen, Gespräche mit Patient:innen zielgerichteter durchzuführen. Wo werden die Daten einer DiGA gespeichert? Anbieter dürfen per Gesetz keinerlei Daten auf Ser- Welche Angaben muss das Rezept für eine DiGA vern ohne entsprechenden Angemessenheitsbe- enthalten? schluss sichern. Name der Anwendung, PZN sowie Verordnungs- dauer Wer kann auf Daten einer DiGA zugreifen? DiGA-Hersteller dürfen auf Daten nur zugreifen, insofern dies der Zweck der DiGA und der Nach- 3.3 Kostenübernahme weis des positiven Versorgungseffektes erfordert. Die Daten aus einer DiGA dürfen von Herstellern Erstatten private Krankenversicherer die Kosten ausschließlich zur Verbesserung der DiGA oder einer DiGA? Gewährleistung ihrer technischen Funktionalität Die Erstattung durch private Krankenversicherun- verwendet werden. gen ist noch nicht eindeutig geregelt. Im Zweifel sollten sich Patient:innen vor der Einlösung des Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen können nur Rezeptes bei ihrer PKV erkundigen, ob die Kosten auf Daten zugreifen, wenn eine eindeutige Einwilli- übernommen werden. gung des Patienten oder der Patientin vorliegt. Trägt die GKV unweigerlich den gesamten Preis der Dürfen Krankenkassen auf die durch DiGA gewon- DIGA? nen Daten zurückgreifen? Ja, die GKV muss den vollen Preis der DiGA, der im Nein, Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die BfArM-Verzeichnis angegeben ist, erstatten. Eine Daten aus einer DiGA. Zuzahlung ist nicht vorgesehen und die Kranken- kasse trägt die Kosten für den kompletten Zeitraum Wird mit den Daten Geld verdient? der Verordnung und etwaige Folgeverordnungen. Mit den durch die DiGA erhobenen Daten wird kein Geld verdient (wie es bspw. durch die Nutzung für Kann eine Kostenübernahme auch ohne ärztliche Werbung aus anderen Apps bekannt ist). Dies ist Verordnung erfolgen? durch die Vorgaben der DiGAV ausgeschlossen. Eine Nutzung ohne ärztliche Verordnung ist dann Einige DiGA bieten Patient:innenen die Möglichkeit, möglich, wenn der Patient oder die Patientin die ihre Einwilligung zu erteilen, damit erhobene Daten für die DiGA erforderliche Indikation gegenüber in verschlüsselter und pseudonymisierter Form zu der Krankenkasse nachweisen kann. Dann händigt Zwecken der medizinischen Forschung genutzt wer- diese den entsprechenden Freischaltcode für die den können. Damit tragen Nutzer:innen dazu bei, DiGA aus. die medizinische Versorgung in Deutschland weiter zu verbessern. 3.2 Integration in die ärztliche Versorgung Können DiGA vor der Verordnung getestet werden? Die meisten Hersteller bieten Produktschulungen und zeitlich limitierte Testzugänge für Ärzt:innen und Praxisteams an. So erhalten diese die Möglich- 8
3.4 Haftung Wer haftet für Fehlanwendungen und Nebenwir- kungen? Die Haftung erfolgt parallel zur Haftung bei der Verordnung oder dem Einsatz von anderen Medi- zinprodukten, also letztlich in Abhängigkeit vom Verschulden. Kurz gefasst: Grundsätzlich sind Her- steller dazu verpflichtet, dass die Anwendung der jeweiligen DiGA fehlerfrei erfolgt, d.h. bei Schäden, die auf Produktfehler zurückzuführen sind, haftet primär der jeweilige Hersteller. Im Rahmen der ärzt- lichen Tätigkeit ist allerdings darauf zu achten, dass die Diagnose für die verordnete DiGA vorliegt und alle Kontraindikationen ausgeschlossen wurden, d.h. die DiGA indikationsgemäß eingesetzt wird. 3.5 Produkte Gibt es DiGA, die zusammen mit einem Hilfsmit- tel oder anderen Anwendungen verordnet werden können oder sollen? Grundsätzlich können Digitale Gesundheitsan- wendungen zusammen mit Hardware verschrie- ben werden, wenn ihre Hauptfunktion weiterhin auf digitalen Technologien beruht. Eine DiGA, die zusammen mit einer Hardware verordnet wird, ist z.B. die Anwendung “Invirto”, die eine digitale Psychotherapie mithilfe einer Virtual Reality-Brille anbietet. 3.6 Evidenz Wo kann ich als Ärzt:in oder Psychotherapeut:in die Studien, die zu einer DiGA vorliegen, einsehen? Im offiziellen DiGA-Verzeichnis des BfArM unter https://diga.bfarm.de/verzeichnis sind unter dem Reiter “Informationen für Fachkreise” Angaben zur Studienlage und Evidenz für die jeweilige DiGA zu finden. Abb.: Digitale Gesundheitsanwendungen in Kombination mit Hardware 9 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
4. Fortbildungsangebote zu DiGA kostenlos & ohne Voranmeldung CME-zertifizierte Fortbildungen live auf www.digitalversorgt.de/events Den Krebs behandeln, den Menschen begleiten. 10. November 2021 18:00 - 19:30 Uhr Neue Studien und Impulse aus der Psychoonkologie 21. Oktober 2021 16:00 - 17:30 Uhr Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) 18. November 2021 16:00 - 17:30 Uhr im Bereich psychischer Erkrankungen 01. Dezember 2021 16:00 - 17:30 Uhr 17. November 2021 18:00 - 19:00 Uhr Leitliniengerechte Therapieoptionen bei Adipositas 08. Dezember 2021 18:00 - 19:00 Uhr 20. Oktober 2021 18:00 - 19:30 Uhr Migräne digital behandeln 24. November 2021 18:00 - 19:30 Uhr 09. Juni 2021 16:00 - 17:00 Uhr Migräne-Prophylaxe durch richtige Ernährung – 14. Juli 2021 16:00 - 17:00 Uhr Funktioniert das? 14. Oktober 2021 19:30 - 21:00 Uhr Rücken- und Gelenkschmerzen: Leitliniengetreue 02. November 2021 19:30 - 21:00 Uhr Behandlung des Bewegungsapparats mit DiGA 12. Januar 2022 19:00 - 20:30 Uhr Tabakentwöhnung in der Arztpraxis – 06. April 2022 19:00 - 20:30 Uhr einfach, schnell und effektiv 25. Oktober 2021 19:00 - 20:30 Uhr Was tun, wenn meine Patienten schlecht schlafen? 23. November 2021 19:00 - 20:30 Uhr Bewährte Methoden und neue Wege per App 16. Dezember 2021 19:00 - 20:30 Uhr 06. Oktober 2021 18:00 - 19:30 Uhr Wie können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) 03. November 2021 18:00 - 19:30 Uhr bisherige Behandlungsansätze ergänzen? Ausblick und 02. Dezember 2021 18:00 - 19:30 Uhr Chancen am Beispiel von Panikstörung und Agoraphobie 10
Hartmannbund Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DIGA) Welche potenziellen Vorteile ergeben sich aus werden durch das Bundesamt für Arzneimittel und Sicht des Hartmannbundes für Ärzt:innen, Psy- Medizinprodukte (BfArM) geprüft. Zum Beleg des chotherapeut:innen und Patient:innen? medizinischen Nutzens ist eine klinische Studie erforderlich. Als Hartmannbund sehen wir hierfür randomisiert-kontrollierte Studien als Goldstandard Patient:innen an. • U nterstützung und Motivation bei der Therapie- Wir sehen in dem neuen Versorgungsbereich ein umsetzung großes Potenzial für das intime Arzt-Patienten- • S teigerung von Adhärenz und Sicherheit Verhältnis! Die Mehrwerte durch die Nutzung der Anwendungen sollten auf der Hand liegen. Ein • Z eitgemäßer Umgang mit einer (chronischen) Report für das Fachpersonal sollte beispielsweise Erkrankung Standard sein. • Stärkung der Gesundheitskompetenz • V erfügbarkeit validierter Informationen auf Basis von Leitlinien jederzeit und an jedem Ort • U nterstützung durch 24h-Antwort-Support der DIAGNOSE: NÜTZLICH Hersteller • N utzung durch die Patient:innen muss transpa- rent einsehbar sein • F lexiblere Verschreibungszeiträume sollten zur Verfügung stehen. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen • B udgetentlastung durch extrabudgetäre Verord- nung • M ehr Zeit für das Arzt-Patienten Gespräch durch verlängerten digitalen Arm als Brücke zwischen den Vorstellungsterminen • V erschreibung mit gewohnten Mitteln (Muster 16) • E ntlastung durch aufbereitete Auswertung von Daten - als zusammengefasstes Kurzprotokoll - möglich • T ransparente Nutzungsanalyse für erneute Ver- JETZT IM STORE: schreibung sinnvoll DIE HARTMANNBUND-APP • A nfallender Mehrarbeit muss eine adäquate Ver- gütung gegenüberstehen 11 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
5. Perspektiven auf DiGA Welche Chancen ergeben sich für Patient:innen wird, könnte dann gemeinsam mit Patient:innen durch eine Verankerung Digitaler Gesundheitsan- anhand der Informationen, die die DiGA erfasst hat, wendungen (DiGA) in der Regelversorgung und im über die Diagnose, Anpassungen der Therapie oder Praxisalltag? Verbesserung des Adhärenzverhaltens gesprochen werden. Patient:innen wünschen Vertrauensverhältnis Patient:innen wollen verstärkt eine selbstbe- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) dienen stimmte Rolle einnehmen der Ergänzung einer Arzt-Patienten-Beziehung. Die Nutzung von DiGA kann die Arzt-Patienten- Die Suche nach Gesundheitsinformationen im Inter- Beziehung über die punktuellen Treffen in den net gehört für eine steigende Zahl von Bürger:innen Sprechstunden hinaus vertiefen, da Ärzt:innen und zum Alltag. Gleichzeitig wird es für Patient:innen Psychotherapeut:innen die Möglichkeit erhalten, immer schwieriger, die Qualität und Zuverlässigkeit ihre Patient:innen mit Hilfe der DiGA in ihrem The- der Quellen zu bewerten. Gleiches gilt für das Ange- rapiealltag zu begleiten. bot digitaler Anwendungen. Die in der Regelversorgung verankerte Verschrei- bung und Empfehlung von digitalen Angeboten Lange Wartezeiten für Patient:innen kritisch durch Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen nutzt das bestehende Vertrauensverhältnis und die Kom- Für Patient:innen ist es besonders herausfordend, petenz der Versorger:innen, um sicherzustellen, lange auf einen Facharzttermin warten zu müssen. dass Patient:innen qualitativ hochwertige digitale Dies kann auch den Verlauf der Erkrankung negativ Anwendungen nutzen. beeinflussen. Die Verschreibung einer passenden DiGA ermöglicht den Behandelnden, in diesen Fäl- len Unterstützung anzubieten. Über Patients4Digital Weiterhin können über DiGAs bereits im Vorfeld zum Facharzttermin wichtige Informationen über Patients4Digital (P4D) ist eine Initiative, die sich für die Symptomatik des Leidens der Patientin oder ein patientenorientiertes zukünftiges Gesundheits- des Patienten standardisiert erfasst werden. Diese system 4.0 einsetzt. Informationen können die Diagnose beim Erstbe- Wir wollen Bürger:innen ermöglichen, ihre neue such der Fachärzt:innen erleichtern. Rolle im digitalisierten Gesundheitswesen und Gesundheitsmarkt aktiv zu gestalten und wahrzu- nehmen. Gezielte Gespräche helfen Patient:innen im Umgang mit der Erkrankung Der Praxisalltag erlaubt es oft nicht, detaillierte Auf- zeichnungen, Tagebücher zu Symptomen und Medi- kamenteneinnahmen oder Daten, die über Devices erfasst wurden, gemeinsam mit Patient:innen zu besprechen. Die Unterstützung durch eine DiGA kann es Ärzt:in- nen und Psychotherapeut:innen erleichtern, ein Gespräch auf Augenhöhe zu führen und ihre Patient:innen abzuholen. In der Zeit, die üblicher Weise für die Befragung der Patientin aufgewendet 12
Politischer Wille und ärztliche Patient:innen verbessern. Skeptische Stimmen rüh- Wirklichkeit ren einerseits daher, dass eine ganze Berufsgruppe jahrzehntelang mit schlechten IT-Lösungen ver- Anforderungen an die Integration digitaler sorgt wurde; andererseits besteht an vielen Stellen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den Praxis- noch ein großes Informationsdefizit über das DiGA- alltag aus ärztlicher Sicht. Angebot, die medizinische Evidenz und die Funk- tionsweise einzelner Anwendungen. Und es fehlen Berufsverband Deutscher Internistinnen und Konzepte zur besseren ärztlichen Einbindung in den Internisten e.V. (BDI) Verordnungs- und Therapieprozess. Für eine erfolgreiche Integration in den Versor- Mit digitalen Gesundheitsanwendungen erwei- gungsalltag ist es empfehlenswert, die Akzep- tert sich das Spektrum an Therapieangeboten im tanz von DiGA innerhalb der Ärzteschaft zu Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen. Zwar besteht bereits die Möglichkeit, dass erstmals um digitale Anwendungen jenseits der Patient:innen sich bei entsprechender ärztlicher Telemedizin. Ein halbes Jahr nach dem DiGA-Start oder psychotherapeutischer Diagnose eine DiGA besteht jedoch weiterhin ein Ungleichgewicht zwi- direkt von ihrer Krankenkasse erstatten lassen kön- schen dem politischen Willen des Gesetzgebers und nen. Aus ärztlicher Sicht ist diese Vorgehensweise den Erwartungen von Ärzt:innen hinsichtlich der flä- jedoch weder medizinisch sinnvoll noch im Sinne chendeckenden Integration von „Apps auf Rezept“ einer flächendeckenden Verankerung praktikabel. in die Regelversorgung. Ärzt:innen erwarten, dass DiGA komplementär zu bestehenden Behandlungsansätzen eingesetzt Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sind werden. Aus internistischer Sicht bestehen z.B. bei digitale Gesundheitsanwendungen ein zentraler vielen chronischen internistischen Erkrankungen Baustein seiner Digitalisierungsoffensive für das sowohl im haus- als auch fachärztlichen Bereich deutsche Gesundheitswesen. Sie stellen in einem mannigfaltige Einsatzmöglichkeiten. Hier erwarten System, dessen digitale Infrastruktur lange ver- wir eine deutliche Ausweitung des bestehenden nachlässigt wurde, einen Innovationssprung dar, Angebots. DiGA können und dürfen die ärztliche der Deutschland einerseits schlagartig an die euro- Behandlung sowie den direkten Arzt-Patienten-Kon- päische Spitze katapultiert, während sich zeitgleich takt nicht ersetzen, sondern müssen diese sinnvoll grundlegende Anwendungen, wie die elektronische ergänzen. Patientenakte (ePA) oder das e-Rezept, noch im Ent- wicklungsprozess befinden. Die Politik verspricht sich von DiGA nicht nur eine Verbesserung der Ärztliche Anforderungen im Detail Patientenversorgung, sondern auch eine Stärkung des E-Health-Standortes Deutschland. Um die Akzeptanz nachhaltig zu erhöhen, müssen aus Sicht des BDI folgende Anforderungen erfüllt Bislang schreitet die Überführung von DiGA in den sein: Versorgungsalltag noch zögerlich voran. Ärzt:in- nen in diesem Zusammenhang eine mangelnde Grundlegende Informationen zum Verordnungs- Digitalisierungsbereitschaft zu unterstellen, ist prozess – die vorliegende Broschüre ist dafür ein jedoch ungerechtfertigt. Das Gegenteil der Fall: Wie gutes Beispiel – sowie transparente, qualitativ hoch- auch beim Einsatz telemedizinischer Versorgungs- wertige Fachinformationen bezüglich der Wirkungs- konzepte steht die Ärzteschaft digitalen Gesund- weise und des medizinischen Nutzens müssen der heitsanwendungen positiv und offen gegenüber, Ärzteschaft niedrigschwellig zugänglich gemacht wenn es sich um wirksame, anwenderfreundliche werden. Aus ärztlicher Sicht steht die wissenschaft- Anwendungen handelt, die die Versorgung der liche Evidenz zum Nutzen von DiGA besonders im 13 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
5. Perspektiven auf DiGA Kontakt: info@bdi.de Fokus. Die vorläufige Listung im BfArM-Verzeichnis für DiGA, die einen Nutzennachweis noch erbringen müssen, ist im Sinne einer zügigen Überführung von Innovation in die Regelversorgung zwar nach- vollziehbar, birgt jedoch ebenso offensichtliche Risiken. Hier gilt: je höher die Evidenz, desto höher ist die Bereitschaft zur Verordnung auf Seiten der Ärzt:innen. Darüber hinaus steigt das Vertrauen in digitale Anwendungen mit zunehmender persönlicher Nut- zererfahrung. Ärzt:innen, die beruflich oder privat bereits Gebrauch von DiGA gemacht haben und deren Funktionsweise kennen, fällt eine Empfeh- lung gegenüber den Patient:innen zweifelsohne leichter. Ärzt:innen müssen daher die Möglichkeit haben, DiGA umfassend – z.B. über großzügige Test- zugänge – im Vorfeld einer Verschreibung zu testen. Die Einbindung von Ärzt:innen in den Verordnungs- und Therapieprozess muss für einen optimalen Therapieverlauf gewährleistet sein. Besonders vor der erstmaligen Anwendung einer DiGA ist das Arzt-Patienten-Gespräch medizinisch notwendig. Damit wird nicht nur die Arzt-Patienten-Beziehung gestärkt, sondern es kann auch eine umfassende Aufklärung sowie die Festlegung gemeinsamer The- rapieziele stattfinden. Bei langfristigen Verordnun- gen (Folgerezepte) sind zudem Verlaufskontrollen eine sinnvolle Ergänzung. Letztendlich muss der zeitliche Mehraufwand für die Beratung und die Therapiebegleitung auch abrechnungstechnisch eine angemessene Berück- sichtigung finden. Als neuartiges Medizinprodukt sind DiGA nicht mit Arzneimitteln gleichzusetzen. Die aktuelle Abrechnungssystematik, wonach Ver- tragsärzt:innen für die Verordnung einer dauerhaft im BfArM-Verzeichnis gelisteten DiGA eine ein- malige Vergütung in Höhe von 2 Euro erhalten, ist unzureichend. Grundsätzlich darf die Verordnung einer DiGA weder das bestehende Heilmittel- noch das Honorarbudget belasten. Alle ärztlichen Leis- tungen müssen von den Krankenkassen extrabud- getär vergüten werden. 14
CANKADO PRO-React Onco PZN: 17491545 DiGA Status: vorläufig aufgenommen Min./Max. Nutzung: 90 Tage/unbeschränkt Altersgruppen: 18-65 Jahre | 65+ Jahre Sprachen: deutsch, viele weitere Risikoklasse: Klasse I gemäß MDR Plattformen/Versionen: ab iOS 13 | ab Android 4.1 | Webandwendung CANKADO Service GmbH Indikationen Kontraindikationen C50 keine Kurzbeschreibung PRO-React Onco ist eine Web- und App-basierte Digitale Gesundheitsanwendung zur Unterstüt- zung von Brustkrebspatientinnen und -patienten. Mit PRO-React Onco können Patientinnen und Patienten Ihre Beschwerden eigenständig erfassen. In Abhängigkeit zur Erkrankung und der lau- fenden Therapie werden automatisiert Verhaltenshinweise gegeben, wie dringend die jeweilige Beschwerde mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin besprochen werden muss. Funktionen Dynamische Beschwerdenerfassung um Patientinnen und Patienten zeitlich und emotional möglichst wenig zu belasten, wenn keine Beschwerden vorliegen, aber zeitgleich keine wichtigen Ereignisse zu verpassen. Automatisierte Verhaltenshinweise helfen Patientinnen und Patienten einzuschätzen, wie dringend die vorliegenden Beschwerden ärztlich abgeklärt werden müssen. Visitenreports mit kompaktem Überblick um dem Arzt oder der Ärztin die Visitenvorbereitung zu erleichtern. Herstellerinformationen Fachkreisfortbildungen für Fachkreise CME-zertifizierte Fortbildungen finden sie unter digitalversorgt.info/events Tel.: 0800 / 000 921 2 Mail: support@cankado.com Web: diga.cankado.com 1 Fußnote1 2 Fußnote1 20 15 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
lebendiger 6. Gelistete Kolumnentitel DiGA | CANKADO PRO-React Onco Testzugang erhältlich! Wirkweise Um auf der einen Seite keinen wichtigen Zeitpunkt zu verpassen und auf der anderen Seite unnö- tige Dokumentationen zu vermeiden, verwendet PRO-React Onco eine spezielle Technologie zur Erkennung auftretender Beschwerden. Auf Basis einer allgemeinen Gesundheitsskala kann das System ermitteln, ob eine Verschlechterung aufgetreten ist und löst eine detaillierte Befragung möglicher Beschwerden aus. In Abhängigkeit zur Erkrankung und der laufenden Therapie wer- den automatisiert Verhaltenshinweise gegeben, wie dringend die jeweilige Beschwerde mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin besprochen werden muss. Hierdurch werden Patientinnen und Patienten ein aktiver Teil ihres eigenen Behandlungsteams. Zusätzlich hilft PRO-React Onco dem Arzt oder der Ärztin bei der Visitenvorbereitung. Durch die kontinuierliche Dokumentation entsteht ein durchgehendes Bild über den Krankheitsverlauf. So kann der Arzt oder die Ärztin sich besser auf die jeweilige Visite vorbereiten und besser auf die individuelle Situation eingehen. Positive Versorgungseffekte Patientenrelevante Verfahrens- und Strukturverbesserung: Gesundheitskompetenz Kernfunktionalität von PRO-React Onco stellt das Symptomberichtssysteme da. Hierbei liegt der Fokus auf dem Selbstmanagement von Patientinnen und Patienten, indem diese automatisierte Verhaltensempfehlungen erhalten und einordnen können, wie dringend beobachtete Symptome ärztlich abzuklären sind. Dadurch wirkt PRO-React Onco positiv auf die Patientenkompetenz, also die Fähigkeit sich als Betroffene oder Betroffener selber einzubringen und dadurch aktiv Schritte zu ergreifen. Studien Mithilfe der in PRO-React Onco angewandten Methoden konnten in verschiedenen klinischen Studien bereits positive Effekte beobachtet werden (Eine Übersicht der entsprechenden Referen- zen ist auf www.diga.bfarm.de/de/verzeichnis/961 bereitgestellt.). Innerhalb der randomisierten, multizentrischen Phase IV PreCycle Studie (NCT03220178) wurde zum Beispiel bereits eine regel- mäßige PRO-React Onco Nutzung an 59% (+/-10%) der Tage über 2 Jahre hinweg und eine klinisch relevante Reduktion der SAE Inzidenz von 31,4 zu 20,6 pro 100 Patientinnen gezeigt. Vertragsärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Nutzung Die Tätigkeiten unterteilen sich in zwei Prozesse. Prozess 1 - Einweisung (Einmalig): Die Patientinnen und Patienten müssen über die Bedeutung der Anwendung für den eigenen Therapieverlauf aufgeklärt werden. Zudem ist es wichtig sicher- zustellen, dass Patientinnen und Patienten verstehen, dass die dokumentierten Beobachtungen in der Folge zur Visitenvorbereitung und während der Visite verwendet werden. Prozess 2 - Visite (Wiederkehrend): Hauptanwendung für Ärztinnen und Ärzte ist die Einbindung der Dokumentationen in die Visitenvorbereitung und zur Besprechung während der Visite. 1 Fußnote1 2 Fußnote1 21 16
deprexis PZN: 17265872 DiGA Status: dauerhaft aufgenommen Min./Max. Nutzung: 90 Tage/unbeschränkt Altersgruppen: 18-65 Jahre | 65+ Jahre Sprachen: deutsch, viele weitere Risikoklasse: Klasse I gemäß MDR Plattformen/Versionen: Webanwendung GAIA AG Indikationen Kontraindikationen F32.0 F32.1 F32.2 F33.0 F33.1 F33.2 F20 F23 F25 F31 R45.8 Kurzbeschreibung deprexis ist ein interaktives onlinebasiertes Selbsthilfeprogramm zur Therapieunterstützung von Patient:innen mit Depressionen und depressiven Verstimmungen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Das Programm soll in Ergänzung zu einer sonst üblichen Behandlung (zum Beispiel beim Haus-, Facharzt oder Psychotherapeuten) eingesetzt werden. deprexis basiert auf etablierten psy- chotherapeutischen Ansätzen und Verfahren, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT). Funktionen deprexis weist eine Haupt- und mehrere Nebenfunktionen auf. Die Hauptfunktion besteht in einem „Dialog“. deprexis bietet den Nutzer:innen kurze Informationen an und diese:r Nutzer:in wählt dann aus einer festgelegten Anzahl von Antwortmöglichkeiten. Es folgt die nächste Infor- mation, auf die die Nutzer:innen dann wiederum reagieren können usw. So entsteht eine Kom- munikationsdynamik. • Textnachrichten (SMS, E-Mail) • Fragebögen • Arbeitsblätter, Übungen, Zusammenfassungen (PDF) • Audios 1 Fußnote1 2 Fußnote1 22 17 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
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