Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich - wie weiter? - SVLW und KGTV Swissbau Focus

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Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich - wie weiter? - SVLW und KGTV Swissbau Focus
Mustervorschriften der Kantone im
 Energiebereich - wie weiter?

                SVLW und KGTV

                 Swissbau Focus
         18. Januar 2018, 9.15 bis 10.45
              Halle 1.0 Süd Raum 4
                                           Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (KGTV)
                                                           Sekretariat MKR Consul?ng AG
                                                             Steinerstrasse 37, 3006 Bern
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Programm
         •Vorstellung des Projektes                                         A. Freitag

         •Energiegesetze Umsetzung                           C. Mathys
          – Input zum Stand der Umsetzung in den Kantonen       AUE BS
          – Umsetzung am Beispiel Basel Stadt
          – Hinweis zum Stand der Vollzugshilfen und Schulungsunterlagen
          – Wert und Stellung der Merkblätter

         •Vorstellung der Merkblätter                        Projektleiter
          – Bezug zu den Mustervorschriften / Vollzugshilfen
          – Herausforderung, Lösung und Nutzen

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   2   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
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Was will die KGTV?

   • Die KGTV koordiniert die Brancheninteressen als Interessengemeinschaft hinsichtlich
     der Energie- und Umweltpolitik sowie der Energiestrategie 2050.

   • Ansprechpartner für Politik und Behörden in Bezug auf die Gebäudetechnik.

   • Erarbeitet Wege und Massnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz und zur
     Reduktion der CO2-Emissionen.

   • Setzt sich für Rahmenbedingungen für die Gebäudetechnik -Branche ein.

   • Setzt sich für die Aus- und Weiterbildung ein.

   • Unterstützt die teilnehmenden Vereine/Verbände bei der Umsetzung ihrer
     spezifischen Interessen und Massnahmen, sofern diese mit den KGTV
     Gesamtinteressen vereinbar sind.

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Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich - wie weiter? - SVLW und KGTV Swissbau Focus
Wer ist der KGTV
33 Verbände nutzen die «Plattform KGTV»
                                                             Partner-Organisationen

                                                       Gebäudetechnik-Verbände
                                                             in der KGTV

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Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich - wie weiter? - SVLW und KGTV Swissbau Focus
Der Ausschuss der KGTV
     Der Vorstand

   Name                                                  Verband                Rolle in der KGTV
   Martin W. Bänninger                                   SVLW                   Vorstandsmitglied
   Dr. Jürgen Baumann                                    GSGI                   Vorstandsmitglied
   Elmar Fischer                                         SWKI                   Vorstandsmitglied
   Alfred Freitag                                        FKR                    Vorstandsmitglied
   Jürg Grossen                                          Nationalrat            Präsident
   Simon Hämmerli                                        VSEI                   Stv. Präsident
   Stephan Peterhans                                     FWS                    Vorstandsmitglied
   Urs von Arkx                                          USIC                   Vorstandsmitglied
   Markus Weber                                          SIA BGT und FGE        Vorstandsmitglied
   Oskar E. Aeberli                                                             Medienbeauftragter
   Pamela Balmer                                         MKR Consultig AG       Geschäftsstelle

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Der Challenge für die Gebäudetechnik
-> Energieeffizienz ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll

                                  Gebäudetechnik ist kein HIGH, kein LOW,
                                    sondern ein NO-INTEREST Produkt

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Die 4 Dossiers der «Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände»
-> Top-Down: Politik, Behörden, Programme, Bildung

                     Politik:                                               Behörden:
                     Energiestrategie 2050                                  Vollzug Mustervorschriften

                     Programme:                                             Bildung:
                     Effizienzprogramm GT                                   Energiebildungsinitiative

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Merkblätter weshalb?

         • Zweck
           – für den Vollzug, Planung und Ausführung, Stand der Technik aufzeigen zur
             Umsetzung der Mustervorschriften
           – Unsicherheiten beseitigen und Chancen nutzen
           – Politik auf zeigen, was gefordert wird ist schon Stand der Technik!
         • Ziel
           – Arbeitshilfen, welche die Umsetzung der Mustervorschriften mit dem Wissen
             der Gebäudetechnik Branche unterstützen
           – Praktikable Werkzeuge zur Verfügung stellen
           – Hilfsmittel für Ausbildung und Weiterbildung

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So wurde gearbeitet
      Erläuterung / Logbuch
         • Ziel: die EnFK bei der Umsetzung der MuKEn2014 aktiv zu unterstützen.

         • 9. 02. 2015 Besuch bei den EnFK LU, UR, ZG, SZ; MuKEn waren bis dato mit der
           Bauabnahme abgeschlossen, Gebäudetechnik ein Randthema.
           Energieausweis nun für alle Bauten Pflicht. GA und BO noch vieles offen.
           Alle Gewerke haben einen Grenzwert zu erfüllen, Förderung der GT! HFM?
         • 25. 06. 2015 KGTV Sommerworkshop Besprechung der MuKEn2014, in
           Anwesenheit von Dr. Werner Leuthard, Leiter Abteilung Energie, Kt. Aargau.
           – Resultat:
            1. Das Basismodul mit den Teilen C, E, F, J und L sowie die Module 3, 5, 7 und
                 8 sind für die Gebäudetechnik von Bedeutung
            2. Diese Module und Teile wurden entsprechend dem 5-Punkte Programm
                 der KGTV (Planung, Produkte, Ausführung, Betrieb und Schulung) den
                 Gebäudetechnik-Verbänden zugewiesen

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Zu bearbeitende Teile und Module
      Erste Priorität: Basismodul
      Zuständige Organisation für: Planung, Produkte, Ausführung, Betrieb, Schulung
      * GA involviert
        • Teil C *Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen Vollzugshilfen EN-3, 4, 5
          – swki, GKS, suissetec, für alles
          – Wärme EN-3 , FWS, GKS VSSH
          – Lüftung EN-4, ProKlima, GKS SVLW
          – Kälte EN-5, ProKlima, SVK
        • Teil E *Eigenstromerzeugung bei Neubauten
          – swissGEE, SIA FGE, WKK, swisssolar
        • Teil F *Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz EN-3,
          – swki, FWS, GKS, suissetec, swisssolar, VSSH, swisscontracting
        • Teil J Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in
          Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen EN-14,
          – swki, SWV-ASC
        • Teil L Grossverbraucher EN-15
          – swki, SVK, energo, GSGi, ENAW, ACT
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Zu bearbeitende Teile und Module
      Zweite Priorität: Module 3,5,7,8
      Zuständige Organisation für: Planung, Produkte, Ausführung, Betrieb, Schulung
      * GA involviert
         • 3. Heizungen im Freien und Freiluftbäder EN-10, 11
           – swki, suissetec, ifma
           – Wärme EN-3, FWS, VSSH
         • 5: *Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten
            – MeGA, GNI, GSGI, FKR, ProKlima, swissGIN
         • 7: Ausführungsbestätigung
           (Wir wollen sicherstellen, dass was geplant und bestellt komplett den
           Vorschriften entsprechend installiert, dokumentiert und betriebsbereit ist)
            – swki, MeGA, GNI, ProKlima, IG-BSK, suissetec, GKS, GSGi
         • 8: *Betriebsoptimierung
            – Energo, GSGi, FKR, SVK, ifma, GNI, swisscontracting, enaw, act

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Basismodul, Teil C Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen
         • Art. 1.18 Abwärmenutzung (V)
         • Abwärme, die im Gebäude anfällt, insbesondere jene aus Kälteerzeugung sowie
           aus gewerblichen und industriellen Prozessen, ist zu nutzen, soweit dies
           technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
         vVollzugshilfe EN-3 4. Abwärmenutzung
           – Okay

         vMerkblatt
          - Für die Betriebsoptimierung sollte der Wirkungsgrad des Tauschers über die
            Lebensdauer erfasst werden können.

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Merkblätter

   MB Nr: Vollzugshilfe                                      Merkblatt Thema               Verantwortlich        Arbeitsgruppe                Stand 06.12.2017
     1    EN-101                                             Komfortlüftungen              FEZ IBN               Energiecluster,              In Bearbeitung
          Anforderungen an die Deckung des                                                 Fredy Reimann         suissetec, swki, E2F,
          Wärmebedarfes von Neubauten                                                                            Zugesagt: ProKlima,
          EN105                                                                                                  SKMV, SVLW, GSGI,
          Lüftungstechnische Anlagen                                                                             GKS, Minergie
     2    EN-101                                             Warmhalteband                 VSSH                  VSSH, swki, Jürg Nipkow      Entwurf liegt vor
          Anforderungen an die Deckung des                                                 Milo Tetamanti        suissetec
          Wärmebedarfes von Neubauten                                                            Merkblatt Thema       Inhalt
                                                                                                 Komfortlüftungen      Vereisungsschutz WRG Differenzdruck gesteuert,
       3     EN-102                                          8. Sommerlicher               swki                        Merkblatt
                                                                                                             GSGI, somfy,        für die Energie
                                                                                                                           Griesser        Min. 4Klassen,  Wie machen
                                                                                                                                                  Merkblätter  von    es die
                                                                                                                       Hersteller?
                                                             Wärmeschutz                   Stefan Waldhauser Zugesagt: GKS                 verschiedenen
                                                                                                                       SIA 386.110 enthält dazu was
                                                             Wärmeschutz von                                                               Organisationen.
                                                                                                                       Neu SIA 382-5
                                                             Gebäuden                                                                      Kein Sinn
                                                                                                                       Hygiene in Lüftungsanlagen,     für ein
                                                                                                                                                    Filterwechsel
                                                                                                                                           weiteres.
                                                                                                                       Demand Control, Volumengesteuert
       4     EN-103                                          Wärmedämmung              swki                 swki, isolsuisse, VSSH,           Wird mit Merkblatt Nr. 5
                                                                                            Warmhalteband              Vorzüge- Nachteile der verschiedenen Systeme, wichtige
             Heizung und Warmwasser                                                    Stefan Waldhauser suissetec Einflussfaktoren zusammengelegt
                                                                                                            Zugesagt: Zirkulation
                                                                                                                       GKS          ist zu behandeln. Steuern und regeln usw.
       5     EN-103                                          8. Wärmedämmung           suissetec            suissetec, Abhängigkeit
                                                                                                                        GKS                   Arbeitsgruppe
                                                                                                                                        von Steigleitungen etc. besteht
             Heizung und Warmwasser                          Warmwasserleitungen und Robert Diana                      Bei der Zirkulation ist der elektrische Energiebedarf geringer.
                                                             Kaltwasserleitungen                                       Was bei WP mit dem Anlagenwirkungsgrad?
       6     EN-103                                          10. Einzelraumregulierung GNI                  GSGI, FKR, Frostschutz
                                                                                                                           suissetec, Leitungen  im Freien?
                                                                                                                                              In Bearbeitung
             Heizung und Warmwasser                                                    P. Schoeffel         swki       Sanitär  ist zu  wenig  mit der Energiediskussion vertraut.
                                                                                                                       Studie
                                                                                                            (Danfoss, Heimeier)Stefan    Bertsch NTB   - BFE
                                                                                                                       Legionellen
       7     EN-103                                          2. Heizung mit fossilen   suissetec            swki, E2F Neues Kapitel 8.4 Nachtauskühlungen
                                                                                                                                              Besteht
             Heizung und Warmwasser                          Energieträgern            Robert8.Diana
                                                                                               Sommerlicher Zugesagt: In
                                                                                                                       Minergie,
                                                                                                                          Gebäuden ohne Klima-Kälte Anlagen muss die
                                                             Ersatz eines                   Wärmeschutz energie-cluster,
                                                                                                                       Nachtauskühlung
                                                                                                                              SKMV, mit Einbruch und Witterungsgeschützten
                                                                                            Wärmeschutz von
                                                             Wärmeerzeugers                                 FWS, GKS, Fernwärme von grösser 5% der Geschossfläche
                                                                                                                       Öffnungsflächen
                                                                                            Gebäuden
                                                                                                            Verband gewährleistet werden können. Sommerlicher Wärmeschutz?
                                                                                                                       Ist sinnvoll und ist nicht die Aufgabe der MuKEn
       8     EN-103                                          3. Ortsfeste elektrische  GKS                  Nach Bedarf, GSGI?                Entwurf liegt vor
                                                                                                                       Ist Thema für Architekten.
             Heizung und Warmwasser                          Widerstandsheizungen      Konrad Imbach        Zugesagt: Mit
                                                                                                                       FWS  GA zusammen?
                                                             Notheizungen
                                                                                                 Wärmedämmung               Leitungen mit grosser Dimensionen
Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?          18.01.18                    13                                   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
                                                                                                                            suissetec hat ein älteres Merkblatt.
                                                                                                                            Seite 4 Nahe bei Null
                                                                                                                            Bundesgesetz: Mit Energie muss haushälterisch umgegangen
Merkblätter
   MB NR: Vollzugshilfe                                      Merkblatt Thema             Verantwortlich      Arbeitsgruppe                Stand 06.12.2017
     9    EN-113                                             Verbrauchsabhängige Heiz-   SVW                 swki, BFE,                   Entwurf liegt vor
          VHKA                                               und                         Annette Rapp        Zugesagt: Belimo,
          Teil J                                             Warmwasserkostenabrech                          Siemens
                                                             nung
      10     Teil C                                          Wassererwärmer              suissetec           swki, GSGI, GNI              Merkblatt liegt vor
                                                                                         Robert Diana        E2F
                                                                                                             Zugesagt: FWS, GKS
      11     Teil C                                          Abwärmenutzung              SVK                 SVW, E2F                     Entwurf liegt vor
                                                                                         Rolf Löhrer         Zugesagt: Fernwärme
                                                                                                             Verband
      12     Teil E                                          Eigenstromerzeugung         VESE                BFE, swisssolar, E2F         Entwurf liegt vor
                                                                                         Heinrich Lüthi-     Zugesagt: energie-cluster
                                                                                         Studer
      13     Teil L                                          Grossverbraucher            EnAW                act, ZH, BE Peter Haldi      Kein Bedarf
                                                                                         Armin Eberle        E2F
                                                                                         Noch anfragen
      14     Modul 5                                         Ausrüstungspflicht GA bei   GNI                 GSGI, MeGA, FKR,            Entwurf liegt vor
                                                             Neubauten                   P. Schoeffel        KNX, swki, smartgrid ready,
                                                                                                             E2F

      15     Modul 7                                         Ausführungsbestätigung      IPB/KBOB            sia,swki, suissetec,   In Bearbeitung
                                                                                         Fredy Reimann       E2F, SKMV, STV, Eubac,
                                                                                                             NNBS, FEZ?
                                                                                                             Ämter?
                                                                                                             Zugesagt: GNI,SVLW,
                                                                                                             FKR, GSGI, Minergie,
                                                                                                             energo
      16     Modul 8                                         Betriebsoptimierung         GNI                 GSGI, FKR; Energo      Entwurf liegt vor
                                                                                         P. Schoeffel        IFMA, MeGA, swki, E2F,
                                                                                                             Anfragen: ISS, IFMA
                                                                                                             Zugesagt: GSGI, FKR;
                                                                                                             Energo, SKMV, SVK, SVW

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?          18.01.18                            14                       Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Stand Merkblätter
Ziel vom 12. Januar 2017
   • Ziel
     – Ende 2017 Merkblätter für Vernehmlassung erstellt.
          • Herbst erstes Bündel zur Vernehmlassung
          • Vernehmlassung: EnFK, und KGTV Verbände
          • Übersetzung nach Vernehmlassung
     – Mitte 2018 stehen alle Merkblätter zur Verfügung
          • Danach Information sowie Schulung
   • Schulungskonzept mit der HSLU ist in der Erarbeitung Auftraggeber EnFK
               – Ist mit dem Dossier Bildung abzusprechen

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   15   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Stand Merkblätter
Weiteres Vorgehen
   • Die Merkblatt Entwürfe sind vom Verantwortlichen Verband an die Steuerungsgruppe
     und Arbeitsgruppe sowie BFE A. Grossenbacher und EnFK S. Kämpfen zur
     Vernehmlassung zu senden.
     – Termin Versand Mitte Januar 2018
     – Termin Eingabe Ende März 2018
   • Kommentierung der Eingaben, wenn diese von grosser Tragweite sind.
     – Diese im Merkblatt-Team besprechen
     – Begründetes Veto von Steuerungs- u/o Arbeitsgruppe sowie BFE u/o EnFK kann zur
       Einstellung führen.
   • Ende April 2018 stehen die Merkblätter in Deutsch zur Verfügung

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   16   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Ausführung
      Layout-Struktur V1
        Layout     Grund Layout entsprechend dem verantwortlichen Verband
        Logos      der beteiligten Verbände sind aufzuführen
        Fusszeile Mitarbeitende und Verband Nicht aufführen da zu volatil
        Wichtig:   „ KGTV Initiative “ ist auf dem Merkblatt aufzuführen
        Angabe der Bezugsquelle: KGTV, Verband etc.
                   KGTV soll Liste führen mit dem Link zu Download Ordner beim
                   entsprechenden Verband
                   Verknüpfung auf EnDK-Webseite zu KGTV Liste
                   Hinweis wo melden bei Ergänzungen!
        Titel      Merkblatt Thema, Verband Z.B. Merkblatt Komfortlüftung gemäss
                   Mustervorschriften
        Einleitung Gemäss den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
                   2014....... Es gilt jeweils das kantonale Energiegesetz.
        Gliederung Inhalt, Zweck, Geltungsbereich, Erläuterung, Weiterführende
                   Literatur Verweis zu den Vollzugshilfen z.B EN-105
        Sprache    alle 3 Landessprachen!
        Umfang     Max 4 A4 Seiten, ein A3 doppelseitig
Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   17   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Ausführung
      Inhalt
         Inhalt     Soll eine Hilfe für den Vollzug, Planung und Ausführung und Betrieb
                    sein
                    Text nur wenn nötig, Tabellen und Checklisten
         Anliegen EnFK:
         • Berücksichtigung neuer Technologien oder Materialien
         • Abbild des aktualisierten Stands der Technik
         • Wissensvermittlung
             – Planungshinweise, Installationshinweise, Technik
             – Verweise auf Firmendokumente, Tools etc.?
                     • Ja, als Beispiele dürfen diese aufgeführt werden mit Verweis, dass es so was gibt
         • Erklärung von Normen und deren Anwendungen, welche in den MuKEn und Vollzugshilfen
           hingewiesen wird …
             – Besser in Schulungen erläutern, ausser Teile der Norm die gut fassbar, erläuterbar sind

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   18          Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Grossen Dank an die EnFK ins besonders Herrn Stephan Kämpfen und an
die Mitstreiter
      Steuerungsgruppe                                                  Arbeitsgruppe

• Name                         Vorname            Verband               • Name         Vorname       Verband
• Kalvelage                    Frank              energie cluster       • Kalvelage    Frank         energie cluster
• Keel                         Markus             Eubac                 • Keel         Markus        Eubac
• Reimann                      Fredy              FEZ IBN               • Reimann      Fredy         FEZ IBN
• Freitag                      Alfred             FKR                   • Freitag      Alfred        FKR
• Schöffel                     Pierre             GNI                   • Schöffel     Pierre        GNI
• Baumann                      Jürgen             GSGI                  • Baumann      Jürgen        GSGI
• Löhrer                       Rolf               SVK                   • Diana        Robert        suissetec
• Viviana                      Schulz             GKS                   • Waldhauser   Stefan        SWKI
• Heini                        Lüthi              VESE                  • Pirovino     Luca          SIA
• Mangold                      Gregor             suissetec
• Waldhauser                   Stefan             SWKI
• Tettamanti                   Milo               VSSH

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MuKEn 2014 – und jetzt?

                   Christian Mathys, Amt für Umwelt und Energie BS
MuKEn 2014 – und jetzt?
- Stand der Umsetzung in den Kantonen
- Stand Vollzugshilfen und Schulungsunterlagen
- Umsetzung am Beispiel Kanton BS
- Wert und Stellung von Merkblättern

                                                 21
Stand Umsetzung in den Kantonen
Wann ist in welchem Kanton mit dem Inkrafttreten zu rechnen? (Stand Sept. 2017)

      2016            2017           2018           2019            2020

                                                                             22
Stand Umsetzung in den Kantonen
Bisherige Umsetzung der MuKEn 2014 in den Kantonen (wird jährlich aktualisiert)

                                Viele Teilmodule sind bereits weitgehend umgesetzt (Stand März
                                2017)

                                                                                           23
Stand Vollzugshilfen
Alle VoHi und Nachweise /
Formulare sind verfügbar auf
www.endk.ch
Ø Fachleute
Ø Vollzugshilfen
(für MuKEn 2014 und MuKEN 2008)

                                  24
Stand Weiterbildungsangebot der EnFK
• Alle Module liegen im 2. Quartal 2018 in Deutsch und Französisch vor
• Module sind zur freien Verfügung durch die Energiefachstellen

                                                                         25
Stand Weiterbildungsangebot der EnFK
Modulinhalte

                                       26
Stand Weiterbildungsangebot der EnFK
Beispiel Schulungsmodul SM-02 Gebäudehülle
      Vollzugshilfen und Formulare                        Wohnbauten          bestehende         Zweckbauten
                                                                              (Wohn-)Bauten
                                                          EN-103, 105, 113,   EN-103, 105        (EN-103, 113)
                               allgemeine Anforderungen   (EN-110)            (EN-110)           EN-105, 110,
                               Gebäudetechnik                                                    136, 140

                                                          EN-102, 106         EN-102, 106        EN-102, 106,
                               Wärmeschutz von Gebäuden
         Modul 1: Basismodul

                                                          (EN-101)                               112, 131, 132

                               Wärmeerzeugung             EN-101              EN-120             EN-101

                                                                                                 (EN-104)
                                                                              EN-121, 122, 123   EN-111, 133, 136
                               Elektrizität               EN-104

                               Vorbildfunktion
                               öffentliche Hand

                                                          EN-130, 134, 135    EN-134, 135
       Module 2 - 11:

                                                                                                                    27
Umsetzung am Beispiel Kanton Basel-Stadt
• Umsetzung MuKEn 2014 vollumfänglich!
• Angepasstes Energiegesetz und zugehörige Verordnung seit 1.10.2017 in Kraft
• «BS-Upgrade» für Teil F des Basismoduls «erneuerbare Energie beim
  Heizungsersatz» wie folgt:
1. Der Ersatz einer fossilen Heizung hat in jedem Fall durch ein erneuerbares System
   (Wärmepumpe, Holz, Fernwärme) zu erfolgen.
2. Ist dies technisch nicht möglich oder die Investitionskosten – trotz Förderung –
   höher als bei fossiler Heizung: (Wieder-)Einbau fossile Heizung zulässig, wenn:
   a) Massnahmen erfolgen, um den fossilen Bedarf um 20 % zu reduzieren
   b) ein GEAK C oder ein Minergie-Nachweis vorgelegt werden kann
   Merke: in jedem Fall sind 50% des Warmwassers mit erneuerbarer Energie zu
   erzeugen!

                                                                               28
Wert und Stellung von Merkblättern

• Merkblätter haben einen ähnlichen Stellenwert wie Vollzugshilfen
• Auch Vollzugshilfen können einen merkblattähnlichen Charakter haben. Beispiel:
  EN-131 (Gewächshäuser), EN-132 (Traglufthallen)
• Auch die SIA kennt – in absteigender Relevanz – Normen, Empfehlungen und
  Merkblätter. In SIA-Merkblättern werden beispielsweise keine Grenzwerte
  statuiert.
• Ergänzende Merkblätter wie diejenigen des KGTV können für das ausführende und
  planende Gewerbe äusserst hilfreich sein – insbesondere wenn sie in Absprache
  und Zusammenarbeit mit der AG MuKEn entstanden sind.

                                                                           29
Merkblatt Nr. 1
Wohnungslüftungen
FEZ IBN
   • Mitarbeitende Organisationen
     – Arbeitsgruppe in der Formierung
   • Verantwortlich
     – Fredy Reimann
   • Struktur Entwurf liegt vor:
      – Lüftungsanlagen Übersicht: Fensterlüftung, Komfortlüftung Einzelraum/Zentral/dezentral, Abluftanlagen,
          Fensterlüftung
      – Vereinbarung nach SlA 180 des Lüftungskonzeptes Luftqualität
      – Materialisierung
      – Brandschutz
      – Chemineé, Ofen, Küchenabluft koordinieren mit Wohnraumlüftung
      – Inbetriebnahme, Einstellungen, Inbetriebsetzungen, Abnahmeprotokolle

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   30              Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 2
      Warmhalteband an Sanitär-Leitungen

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   31   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Vereinigung Schweizerischer
Sanitär- und Heizungsfachleute
   Arbeitsgruppe:
   • Ueli Ehrbar, Geschäftsführer Domotec AG Aarburg
   • Lorenz Hauser, Kundendienstleiter Jul. Weinberger AG, Zug
   • Jürg Nipkow, Geschäftsführer ARENA , Zürich
   • Milo Tettamanti, Präsident VSSH und Verkaufsleiter Pentair CH, (Vorsitz)

   Externer Berater und Bindeglied zum SWKI:
   • Stefan Waldhauser, Mitinhaber Waldhauser + Hermann, Basel

   Layout
   • Analog dem überarbeiteten SI Handbuch der VSSH

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   32   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 2
Aus der Vollzugshilfe EN-101 der Mustervorschriften:
   «Der Elektrizitätsbedarf für den Betrieb von Warmhaltebändern ist einzurechnen. Dabei
   wird der gesamte Wärmebedarf Warmwasser nicht erhöht, es wird lediglich
   berücksichtigt, dass die Wärme direkt elektrisch gedeckt wird.
   Ohne detaillierte Berechnung sind 20% Anteil am Warmwasserbedarf mit direkt-
   elektrischer Erwärmung anzunehmen.»

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   33   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 2
Unser Merkblatt soll helfen…
   … wenn der Entscheid zum Einsatz von Warmhaltebändern vom Planer gefällt worden
     ist, richtig damit umzugehen
   … Berechnungs- und Ausführungsfehler zu vermeiden
   … nützliche Tipps und Anregungen zu energieeffizienten Installationen aufzuzeigen
   … einen nachhaltigen Betrieb und die korrekte Wartung der Anlagen sicherzustellen

           Das Merkblatt ist keine Entscheidungshilfe für oder gegen die Verwendung von
                                        Warmhaltebändern.

                                   Es soll nicht zeigen, was falsch gemacht werden kann,
                                       sondern vielmehr wie es richtig zu machen ist.

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   34          Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 2
Gliederung und Auszüge aus dem Inhalt
   • Grundsatz:
     – Eine sorgfältige Disposition der Räume und Entnahmestellen sorgt für kurze
       Leitungslängen. Dies stellt oftmals eine Herausforderung für den Architekten dar.
       Die Wärmedämmung muss mindestens den Vorschriften entsprechen und
       lückenlos sein. Zur Reduktion von Wärmeverlusten kann die Wärmedämmung
       zusätzlich verstärkt werden.
   • Berechnungsbeispiel gemäss SIA 385/1+2
   • Für die Planung wichtige Kriterien
     – es sind Steuer- und Regelgeräte der neusten Generation zu verwenden
     – Koordination und Abgrenzung der Verantwortung

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   35   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 2
Gliederung und Auszüge aus dem Inhalt
   • Bei der Montage speziell zu beachten:
     – Hinweise zur Verlegung
   • Lückenlose Wärmedämmung

   • Optimierte Wärmedämmung

   Grundsatz: „Die beste kWh ist jene, die ich nicht brauche!“

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   36   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 2
Gliederung und Auszüge aus dem Inhalt
   • Regelmässige Kontrollen im Betrieb
     – Checkliste was geprüft werden muss
   • Was zu vermeiden ist
     – Übertemperaturen
     – Chemische Belastungen
     – Mechanische Beschädigungen
     – Falsche Betriebsspannungen
   • Störungen erkennen und beheben
     – mögliche Ursachen
     – Massnahmen

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   37   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 2
Wem bringt das Merkblatt welchen Nutzen?
   • Das Merkblatt «Warmhaltebänder» richtet sich nicht nur an eine Zielgruppe.
   • Die Entscheidungs- und Verantwortungsträger einer optimalen
     Warmwasserverteilung sind jedoch vorwiegend die Sanitärplaner und die
     Sanitärinstallateure.
   • Nur wenn sie wissen, wie was richtig gemacht wird, können sie die Erwartungen der
     Bauherren unter Einhaltung der Gesetze, Normen und Richtlinien erfüllen.
   • Während dem Betrieb können Störungen auftreten. Oft hat eine kleine Ursache eine
     grosse Wirkung.

                                Wenn alle alles richtig machen, kann nichts schief gehen!

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   38         Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 7
«Ersatz der Wärmeerzeugung nach MuKEn»
Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband
                                              - suissetec
   • Herausgebende Organisation
      - Technische Kommission «Heizung» suissetec
   • Präsentator:
      - Gregor Mangold, Leiter «Fachbereich Lüftung | Klima | Kälte» suissetec
        i.a. Leiter Fachbereich «Heizung» suissetec
   • Bezug zu Mustervorschrift 2014 Basismodul «Teil F» (Art. 1.29, 1.30 und 1.31)
      - Ersatz von Anlagen zur Wärmeerzeugung.
   • Herausforderung
      - Höchstens 90% nicht erneuerbare Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser
   • Lösung
      - 11 Standardlösungen sowie das Wichtigste in einem Merkblatt www.suissetec.ch
   • Nutzen für alle Stufen der Wertschöpfungskette in der Gebäudetechnik
      - d.h. für Architekten, Planer, Installateure, Bauherren etc.

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   39       Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 08
Elektroheizeinsatz als Notheizung bei Wärmepumpen
GebäudeKlima Schweiz
          • Arbeitsgruppe:
           – Viviana Schulz, technische Sachbearbeiterin, GebäudeKlima Schweiz, Olten
           – Stefan Waldhauser, Mitinhaber Waldhauser + Hermann, Basel
           – Konrad Imbach, Geschäftsleiter, GebäudeKlima Schweiz, Olten

          • Präsentator
           – Stefan Waldhauser für Viviana Schulz
           – technische Sachbearbeiterin,
           – GebäudeKlima Schweiz, Olten

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   40   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 08
Aus der Vollzugshilfe EN-103 «Heizung und Warmwasser»:
   • 3. Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen
   • 3.1 «[…] Notheizungen sind in begrenztem Umfang zulässig. Notheizungen bei
     Wärmepumpen dürfen insbesondere für Aussentemperaturen unter der
     Auslegungstemperatur eingesetzt werden. […]»

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   41   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 08
Wozu dient das Merkblatt?
         •     Der Unterschied von Notheizung und Zusatzheizung soll geklärt werden.
         •     Was wird in den verschiedenen Bereichen unter diesen Begriffen verstanden?
         •     Welche Problematik besteht im Zusammenhang von Notheizungen und
               Wärmepumpen?
         •     Was gibt es für Lösungsansätze?

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   42   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 08
Inhalt
   •     Definition der Begriffe
         • Zusatzheizung und Notheizung
   •     Darstellen der Problematik
         • Erhöhte Stromkosten
         • Legionellendesinfektion
   •     Selbstkontrolle
   •     Lösungsansätze

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   43   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 08
Welchen Nutzen hat das Merkblatt?
   •     Aufklärung der Installateure
   •     Information für die Endkunden
   •     Weniger Reklamationen bei den Herstellern
   •     Korrekt installierte Elektroeinsätze

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   44   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 11
Abwärmenutzung (AWN)
Schweizerischer Verein für Kältetechnik SVK
   • Mitarbeitende Organisationen
     – SWKI
     – VSSH
     – ProKlima

   • Präsentator
     – Rolf Löhrer, dipl. Ing. HTL
     – Leiter technische Kommission des SVK

   • Bezug zu Mustervorschrift Modul, Vollzugshilfe
     – Direkt EN-101, 103, 105, 110, 140
     – Indirekt EN-102, 120, 132, 133, 134, 135, 141

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   45   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 11
Abwärmenutzung (AWN)
   • Herausforderung
     – Definitionen
     – Systemgrenzen
     – Prioritäten

   • Lösung
     – 80-zu-20-Regel
     – einfacher Entscheidungsbaum

   • Nutzen für Zielgruppe
     – Planungssicherheit
     – Planungshinweise Allgemein und nach Gewerk

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   46   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 11
Abwärmenutzung (AWN)
   • Systemgrenzen
     – Als Systemgrenze für jegliche Abwärmenutzung gilt das Gebäude
     – Es werden alle Energieerzeuger und Energiebezüger betrachtet

   • Priorität
     1. Wärmerückgewinnung (WRG)
     2. Abwärmenutzung (AWN)
     3. Freecooling / Freie Kühlung (FC)

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   47   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 11
Abwärmenutzung (AWN)
   • Entscheidungsbaum
     – Wie, wann und wo kann Abwärme optimal genutzt werden?
                 Abwärme
                vorhanden

                    Ja

                > 50kWh/d
                                    Nein
                  > 8h/d

                    Ja

                  > 40°C
                                    Nein
               Winterbertrieb

                    Ja

                Erwärmumg                       Vorwärmung                  Wärmequelle WP und               Alternative Nutzung
                                    Nein                            Nein                         Nein
           Heiz- und Trinkwasser-          Luft- und Trinkwasser-            Regeneration EWS           z.B. Frostheizung, Badwasser

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?           18.01.18                           48                             Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 11
Abwärmenutzung (AWN)
   • Beispiel Kälteanlage

       Verflüssiger (Voll-Kondensation)                                             Verdichter

       Ein zweiter Verflüssiger wird in den Kältekreislauf
       eingebaut. In der Klimakälte wird dieser
       kältemittelseitig üblicherweise parallel
       eingebunden. Die Umschaltung erfolgt über ein
       kältemittelseitiges Umschaltventil.                              -                           +                      +

                                                                                                            Verflüssiger

                                                                                                                               Verflüssiger
                                                                                                    AWN
       Nutzbare Temperatur 35°C - 65°C, je nach
       Kältemittel

                                                                                 Expansionsventil

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18       49                          Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 11
Abwärmenutzung (AWN)
   • Planungshinweise (Auszug)

      Allgemein
      Besondere Aufmerksamkeit ist geboten falls,
       •     Abwärme und Wärmebedarf zu unterschiedlichen Zeiten anfallen.
       •     das Temperaturniveau der Abwärme tiefer liegt als das benötigte Temperaturniveau des Nutzers.
       •     die Quelle der Abwärme distanzmässig weit von der Wärmenutzung entfernt liegt.
       •     es sich um ein bestehendes Gebäude handelt und die Abwärmenutzung grössere bauliche Massnahmen
             zur Folge hat.
      Zu beachten ist zudem:
       •     Bei bestehenden Anlagen ist die Integration von Abwärme meist mit grösseren Anpassungen verbunden.
       •     Hydraulik und Steuerung zur Einbindung von Abwärmenutzungen sind meist komplex und müssen
             zwingend interdisziplinär betrachtet werden.
       •     Einsatzgrenzen der AWN-Systeme, im Besonderen bei Kälteanlagen sind die min. und max. Temperaturen
             und Betriebsdrücke zu berücksichtigen.
       •     Die Materialien sind auf die betroffenen Medien abzustimmen (Korrosionsgefahr).
       •     Sicherstellen, dass die Komponenten gereinigt werden können, z.B. Einsatz von Absperr-organen und
             Spülstutzen bei Flüssigkeiten resp. Revisionsöffnungen bei Luft.

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18        50                  Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 12
Eigenstromerzeugung
Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE)
   • Präsentator: Heini Lüthi, Dipl. Betriebsingenieur ETH, Vorstand VESE

   • Bezug zu Mustervorschrift Basismodul E, Art 1.27: Die im, auf oder am Gebäude
     installierte Elektrizitätserzeugungsanlage bei Neubauten muss mindestens 10 W pro
     m2 EBF betragen, wobei nie 30 kW oder mehr verlangt werden.

   • Auseinandersetzung
     – Verpflichtung das richtige Instrument?
     – Einfach umsetzbar und oft wirtschaftlich
     – Anstoss, damit die Thematik angegangen wird!

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   51   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 12
Technologie - offen

   • Solarstrom naheliegend
   • Kleinwind selten wirtschaftlich und erwünscht
   • Wärme-Kraftkoppelung zu prüfen
      – nur anrechenbar, wenn nicht zur Erfüllung der Wärmebedarf-Anforderungen eingerechnet
      – EFH: Brennstoffzelle / BHKW mit 1.4 kW für 140 m2 – eher unwirtschaftlich überdimensioniert
      – MFH: Erdgas-BHKW oder Holzvergaser liefert wertvollen Winterstrom

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   52    Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 12
Möglichkeiten Photovoltaik

   • Einfamilienhaus 140 m2
     – min 1.4 kWp, < 9 m2
     – 3 bis 10 kWp attraktiv
     – Ab 10‘000 CHF für 4000 kWh/Jahr
     – Wirtschaftlichkeit abhängig
       Eigenverbrauch und pvtarif.ch

   • PV an Fassade / Zaun / Geländer
                                           kWh/m2.Monat      Süddach, Neigung 20°   PV-Fassade Bern-Bümpliz, Eigenverbrauchsgemeinschaft mit 134 Wohnungen
                Produk'on                   18
                 Süddach                   15

                                           12
 Haushalts                                                       Südfassade
 verbrauch                                  9
                      Produk'on
                                            6
                      West-
                      fassade               3

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?           18.01.18        53                          Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 12
Beispiel Solarstrom - Eigenverbrauchsgemeinschaft
                                                                                        h
                                                                                k   W
                                                                             p/
                                                                    1   5R
                                                             1   0-

                                                       30-50%                               Solarstrom      50-70%

                                                                                                               Rp/kWh
         Bewohner                               Rp/kWh
                                                HT 26 NT
                                                   19
                                                                                                                  7
                                                                                                                          Elektrizitätswerk
                                                                                            Netzstrom

                                                                                                               Rp/kWh
                                                                                                     EVG       HT 26 NT
                                                                                                Vertreter         19

   • Wirtschaftliche Abrechnungslösungen
     – Tarife von EW / Niedertarif neu auch während Sonnenschein (via Smartmeter)
     – Hausintern über Nebenkosten, Fixkosten PV + Gesamtstromrechnung aufteilen
     – Mess-, Abrechnungs- und Finanzierungs-Angebote von Dienstleistern

   • Eigenverbrauchstgemeinschaften >100 MWh/Jahr: Freier Strommarkt

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?         18.01.18                                     54            Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Nr. 12
Beispiel Solarstrom - Eigenverbrauchsgemeinschaft

   • Nutzen für Zielgruppe Architekten / Immobilien-Projektentwickler
     – Potential erkennen
     – frühzeitig integrieren
     – umsetzen

                                                        PV zur Arealversorgung Erlenmatt Ost, Basel, ADEV

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?       18.01.18                              55   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Gebäudeautomation

                                   Pierre Schoeffel
                                   Leiter der Geschäftsstelle, GNI, Gebäude Netzwerk Initiative

Swissbau Focus / Merkblatt Gebäudeautomation        56                           Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
gebäude
   Herausgeber: Gebäude Netzwerk Initiative, GNI        netzwerk
                                                         initiative

   Vorbereitung:

   Jürg Tödtli,
   Mitbegründer der EN 15232, Consulting Jürg Tödtli
   Dr. Jürgen Baumann,
   Siemens Schweiz AG, GSGI
   Pierre Schoeffel
   Gebäude Netzwerk Initiative, GNI

   Umsetzung, dazu gekommen:

   Alfred Freitag,
   Belimo AG, SWKI
   Thomas Rohrer,
   Aicher, De Martin, Zweng AG, Präsident MEGA
   Philipp Schütz
   Schütz Service AG, Proklima

Swissbau Focus / Merkblatt Gebäudeautomation   57                     Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Mustervorschriften der Kantone:

   Modul 5 Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten

   «Worum geht es?»
   Mit Einrichtungen für die Gebäudeautomation
   (GA) kann dazu beigetragen werden, den           Norm SIA 386-110 / EN 15232
   Energieverbrauch eines Gebäudes zu
   reduzieren. Bei der GA sind es ihre
   Funktionen (GA-Funktionen), die massgebend
   für ihren Einfluss auf den Energieverbrauch
   eines Gebäudes sind.

Swissbau Focus / Merkblatt Gebäudeautomation   58                 Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Darstellung des Energieverbrauchs des Gebäudes

                                                    Tachometer und Bordcomputer einbauen

Swissbau Focus / Merkblatt Gebäudeautomation   59                         Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Das Merkblatt Gebäudeautomation, Illustration…

        … Der Ziele die laut den Mustervorschriften zu erreichen sind
        … Des Potentials der Gebäudeautomation
        … Wohin der Weg führt: zur Betriebsoptimierung des Gebäudes

     Das Merkblatt Gebäudeautomation informiert…

       … Betroffene Gebäude
       … Wichtige Punkte die zu berücksichtigen sind
       … Energiemessung und energetische Beurteilung der Anlagen

     Das Merkblatt Gebäudeautomation, eine Basis

       … Grenzen: Thema Gebäudeautomation breit
       … Output: Hinweise, Zahlen und grafische Darstellungen
       … Beispiele
       … Merkblatt zu kompakt, Sprungbrett zu Infos auf der Webseite www.g-n-i.ch

Swissbau Focus / Merkblatt Gebäudeautomation   60                       Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Beispiel Verlauf der Hauptenergieträger Wärme, Strom
                 und Wasser über mehrere Jahre
                               www.g-n-i.ch
                               Rubrik Wissen/Technik

                               Nach Veröffentlichung des Merkblattes
                                                          Hier sind beispielhaft die Messpunkte für
                                                                 eine Rotations-WRG dargestellt.

                                                         Grafische Darstellung der Betriebszeiten einer
                                                         Gasheizung mit Hilfe eines Rasterdiagramms

Swissbau Focus / Merkblatt Gebäudeautomation        61                                   Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Zielgruppen / Nutzen / Gesamtüberlegungen

         Fachmann
                                                    Entscheider

Swissbau Focus / Merkblatt Gebäudeautomation   62                 Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Merkblatt Betriebsoptimierung

                                    Pierre Schoeffel
                                    Leiter der Geschäftsstelle, GNI, Gebäude Netzwerk Initiative

Swissbau Focus / Merkblatt Betriebsoptimierung       63                           Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
gebäude
   Herausgeber: Gebäude Netzwerk Initiative, GNI      netzwerk
                                                       initiative

    Arbeitsgruppe:

    Dr. Jürgen Baumann,
    Siemens Schweiz AG, GSGI

    Nicole Hilgendorf
    Nemo we care 4 energy AG, GNI

    Roland Stadelmann
    energo
    Pierre Schoeffel
    Gebäude Netzwerk Initiative, GNI

Swissbau Focus / Merkblatt Betriebsoptimierung   64                 Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Mustervorschriften der Kantone:

   Modul 8 Betriebsoptimierung

   «Worum geht es?»
   Durch die Vorschriften zur
   Betriebsoptimierung sollen die
   Gebäudetechnikanlagen in bestehenden
   Gebäuden - ausgenommen sind
   Wohnbauten - auf dem jeweils aktuellsten
   Stand der höchsten Energieeffizienz
   betrieben werden.
   Die Betriebsoptimierung umfasst die
   Gewerke Heizung, Lüftung, Klima, Kälte,
                                                      Quelle: CRB
   Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation
   (HLKKSE + GA). Die Gebäudehülle ist nicht
   Teil der Betrachtung. Damit werden die
   Verbräuche von Elektrizität und Wärme
   optimiert.

Swissbau Focus / Merkblatt Betriebsoptimierung   65                 Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Darstellung des Energieverbrauchs des Gebäudes

                                                      Hinweis:
                                                      10 bis 20% Einsparung
                                                      möglich!
                                                      In Einzelfällen noch mehr!

                         Kontinuität zu Modul 5: Massnahmen treffen

       Quelle: Fotolia

Swissbau Focus / Merkblatt Betriebsoptimierung   66                      Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Die energetische Betriebsoptimierung (eBO) zeigt Massnahmen
       zur Steigerung der Energieeffizienz auf, die für Gebäudenutzer
       keine merklichen Komforteinbussen bewirken, eine kurze Pay-
       back-Dauer (in der Regel kürzer als 2 Jahre) aufweisen,
       kostengünstig sind und in der Regel ohne ordentlichen
       Planungsprozess umgesetzt werden können. Die eBO stellt ein
       schrittweise Vorgehen mit strukturierter Planung und Umsetzung
       einzelner Massnahmen dar. Das Resultat ist die Summe der
       erfolgreich und dauerhaft umgesetzten Massnahmen.

                    SIA 2048

Swissbau Focus / Merkblatt Betriebsoptimierung   67      Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Grundsätze der Betriebsoptimierung

                                                 Zusammenwirken der verschiedenen
                                                 Anlagen aufeinander abstimmen

                                                 Anlagen und Systeme im energetisch
                                                 optimalen Betriebspunkt betreiben

                                                      Systeme zeitlich und mengenmässig anwe-
                                                      senheits- und bedarfsgerecht betreiben

                                                               Bedarf hinterfragen

          Quelle: Fotolia

Swissbau Focus / Merkblatt Betriebsoptimierung   68                         Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Zielgruppen / Nutzen / Gesamtüberlegungen

          Fachmann
                                                      Entscheider

Swissbau Focus / Merkblatt Betriebsoptimierung   69                 Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
Zusammenfassung der Veranstaltung
                      Der Ausschuss der KGTV
      • MuKEn - Merkblätter sind auf
        gutem Weg
      • Weiter bearbeiten bis März
        2018
      • Danach erfolgt Übersetzung
        auf F und I
      • Verteilung via Verbände,
        Kantone, BFE und KGTV ab
        Juni 2018
                                                                             Alfred Freitag
         Allen wird für Ihr Engagement                                       KGTV Dossier Behörden
         herzlich gedankt.                                                   SVLW-Präsident als Gastgeber

Swissbau-Focus: Mustervorschrifender Kantone - wie weiter?   18.01.18   70               Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände
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