Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 3/2018 - Landwirtschaftskammer ...

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0543/2018

                                            Neunkirchen und Wr. Neustadt

                                                           Nr. 3/2018

   Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern
   Einladung zum Waldbautag
   Informationsveranstaltung Herbstantrag 2018
   Abwicklung Herbstantrag 2018
   Düngerausbringung im Herbst
   Investitionsförderung: Beantragung
   Veranstaltungshinweise
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Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                          Seite 3

Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern

Bezirksbauernkammer Neunkirchen:
 Das Büro ist am Montag, den 10. September, Freitag, 2. November (Allerseelen), 15. November
   (Leopolditag) und Freitag, 16. November nicht besetzt.

Bezirksbauernkammer Wr. Neustadt:
 Das Büro ist am Freitag, 2. November (Allerseelen), Donnerstag, 15. November (Leopolditag) und
   Freitag, 16. November nicht besetzt.

Altobmann ÖKR Johann Mauser verstorben

Der langjährige Obmann der Bezirksbauernkammer Neunkirchen, ÖKR Johann Mauser, ist im Mai
verstorben und wurde unter großer Anteilnahme der Bevölkerung zu Grabe getragen.
Hans Mauser engagierte sich politisch schon in jungen Jahren in seiner Heimatgemeinde Breitenau
und bekleidete im Laufe der Zeit viele öffentliche Funktionen in Gemeinde und Bezirk. Als leidenschaft-
licher Ackerbauer gründete er den Verein zu Förderung von Sonderkulturen, um den Anbau von Alter-
nativen im Steinfeld zu forcieren. Die landwirtschaftliche Interessensvertretung lag ihm sehr am Her-
zen und von 1990 bis 2015 war er Obmann der Bezirksbauernkammer Neunkirchen. In seine Zeit fiel
auch die erfolgreiche Zusammenlegung der Kammern Aspang, Gloggnitz und Neunkirchen.
Wir werden ÖKR Johann Mauser immer ein ehrendes Gedenken bewahren.

Tätigkeiten/Aufgabenbereiche von Ing. Barbara Hendling-Watzek

Frau Ing. Barbara Hendling-Watzek ist seit Februar 2018 wieder mit 20 Stunden/Woche in der Bezirks-
bauernkammer Wr. Neustadt tätig.
Ihre Hauptaufgaben sind unter anderem: Allgemeine Grundberatung Recht, Steuer und Soziales, Er-
stellung Pachtvertragsentwurf und Bewirtschaftungsvertragsentwurf, Hilfestellung zur Einheitswert-
Beschwerde, Grundberatung Bäuerliche Hofübergabe/-übernahme, Invekos-relevante Anfragen.
Sie ist jeweils vormittags 8 bis 12 Uhr unter der Tel. 05 0259 42051 erreichbar.

Pensionierung Johann Wallner (Netzwerk)

Herr FOI Johann Wallner befindet sich seit 1. Februar 2018 in Pension. Die Bezirksbauernkammer
Neunkirchen bedankt sich für seine langjährige Arbeit für die Bäuerinnen und Bauern des Bezirkes
recht herzlich und wünscht ihm alles Gute für seinen Ruhestand.
Das Netzwerk in Neunkirchen ist seit der Pensionierung jeweils Dienstag und Donnerstag vormittags
(nach telefonischer Vereinbarung) besetzt und unter der Tel. 05 0259 41491 (Frau Karin Rumpler)
erreichbar.
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Ök.-Rat Ing. Josef Wess feierte seinen 70. Geburtstag

Der langjährige Kammerobmann der Bezirksbauernkammer Glogg-
nitz feierte im Juli seinen 70. Geburtstag.
Kammerobmann Thomas Handler, Landeskammerrätin Ök.-Rätin
Anna Brandstetter, Kammerobmann-Stv. Michael Diewald und Kam-
mersekretär DI Martin Weihs sowie die Vertreterinnen der Bäuerin-
nen Monika Loibl und Gertraud Gruber gratulierten ihm recht herzlich.

Newsletter – rasche und kostengünstige Informationen

Über einen eigenen Newsletter können Sie per E-Mail rasch und kostenlos aktuelle Informationen und
Verständigungen zu diversen Themen von Ihrer Bezirksbauernkammer erhalten. Themenbereiche
sind: Ackerbau, Milchwirtschaft, Mutterkuhhaltung, Rindermast, Schafe/Ziegen, Schweine, Pferdewirt-
schaft, Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, Buschenschank, Forstwirtschaft. Wenn Sie an die-
sem Service interessiert sind, schicken Sie ein E-Mail an office@neunkirchen.lk-noe.at mit dem Betreff
„Newsletter“ (Sollten Sie bereits im Verteiler sein, ist keine weitere Meldung notwendig!).

Statistik Austria, Erntereferent für Lichtenwörth gesucht

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ersucht um Nominierung eines neuen Erntereferenten/ einer
Erntereferentin für die Gemeinde Lichtenwörth
Die Arbeit eines Referenten oder einer Referentin für Feldfrüchte besteht vor allem darin, zu vorgege-
benen Terminen (5- bzw. 6-mal im Jahr) Angaben über den Wachstumsstand und die (voraussichtli-
chen) Ernteerträge zu übermitteln. Sollten Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, bitten wir um
Kontaktaufnahme unter Tel. 05 0259 42000 oder office@wiener-neustadt.lk-noe.at.

Einladung zum Waldtag NÖ Süd

Termin: Freitag, 14. September, im Alpengasthof Postl, Postlstraße 77, 2724 Maiersdorf
Programm:
 Vorträge (ab 9 Uhr)
   -  Vorbeugende Maßnahmen bei der Borkenkäferbekämpfung (Gernot Hoch, BFW)
   -  Aufforstung von Schadflächen (Karl Schuster, LK NÖ)
   -  Diskussion
 Rundgang im Wald (ab 13 Uhr)
   -  Aufforstung auf seichtgründigen Standorten: Fa. Lieco, Topfpflanzen
   -  Aufforstung auf tiefgründigen Standorten: Fa. Natlacen, Forstbaumschule
   -  Auszeige, Pflege, Arbeitstechnikvorführung: LK NÖ
   -  Vorbeugender Forstschutz: Bekämpfungsmitteln gegen Borkenkäfer: BFW

Herbstantrag 2018 – Informationsveranstaltung

Termin: Donnerstag, 6. September, 19 Uhr, GH Fromwald, Bad Fischau
Keine Anmeldung erforderlich
Inhalte:
 Umstieg auf BIO bzw. System Immergrün, Einstieg in Tierschutz Stallhaltung/Weide
 Begrünungsvarianten für Zwischenfruchtanbau und Mulchsaat
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                          Seite 5

   Vorbereitungen für die Antragstellung
   Flächenzugangsregelungen

Herbstantrag 2018

Jeder Betrieb, der an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
teilnimmt, muss einen Herbstantrag stellen. Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von
Ackerflächen – System Immergrün“ teilnehmen, müssen keinen Herbstantrag abgeben!

Der Herbstantrag kann entweder selbstständig im eAMA oder über die zuständige Bezirksbauern-
kammer gestellt werden. Falls Sie Ihren Antrag im Wege der BBK Neunkirchen oder Wiener Neustadt
stellen, bekommen Sie Ihren persönlichen Termin schriftlich mitgeteilt. Wurde der letzte Antrag selbst-
ständig gestellt, wird kein Termin zugeteilt!
Antragsteller, die den Mehrfachantrag 2018 selbstständig durchgeführt haben, für den Herbstantrag
2018 jedoch die Hilfestellung der BBK in Anspruch nehmen wollen bzw. Flächenänderungen melden
möchten, können unter Tel. 05 0259 41400 in Neunkirchen bzw. unter Tel. 05 0259 42000 in Wiener
Neustadt Termine vereinbaren. Eine reibungslose und zügige Herbstantragsentgegennahme ist nur
durch einen sorgfältigen und wohlvorbereiteten Antragsteller möglich.

Bewirtschafterwechsel sind laufend durchzuführen, bitte ebenfalls um Terminvereinbarung!

Für die Antragsstellung über die BBK sind mitzubringen:
 Alle Seiten des Mehrfachantrages 2018 sowie die aktuelle Hofkarte
 Mit den Begrünungsvarianten überarbeitete Feldstücksliste MFA 2018
 bei neuen Schlägen oder vergrößerten Feldstücken: Skizzen auf der Hofkarte
 bei neuen Feldstücken: Betriebsnummer + Feldstücksnummer Vorbewirtschafter bzw. Katastral-
   gemeinde- + Grundstücksnummer oder Skizze
 Vollmacht, wenn nicht der Antragsteller in die BBK kommt

Feldstücksliste Herbstantrag 2018
Als Teilnehmer an der Maßnahme „Zwischenfruchtanbau“ müssen die begrünten Schläge jährlich im
Herbstantrag angegeben werden. Geben Sie den Herbstantrag im Wege der BBK ab, müssen die
Begrünungsvarianten auf einer Kopie der Feldstücksliste vom Mehrfachantrag 2018 oder auf einer
leeren Feldstücksliste eingetragen werden.
Ebenso sollen alle Flächenveränderungen (Verpachtungen/Verkäufe, Pachtungen/Käufe, Heraus-
nahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung, Anpassungen der Feldstücksgrenzen) auf der Feld-
stücksliste vermerkt werden. Flächenänderungen bis 01.10.2018 (Stichtag) sind zu digitalisieren!
Findet die Flächenänderung nach dem 01.10.2018 statt, ist diese erst beim Mehrfachantrag 2019 zu
berücksichtigen.

Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau (Varianten, Zeiträume, etc.)

 Jene Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen - System Zwischen-
  fruchtanbau“ und an der ÖPUL-Maßnahme „Mulch- und Direktsaat“ teilnehmen, müssen bis 15.
  Oktober 2018 einen Herbstantrag mit Begrünungen von Ackerflächen im Ausmaß von mindestens
  10 % der Ackerfläche abgeben.
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Seite 6                                                            Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

 Die Begrünungsvarianten 1 und 2 sowie die Begrünungsvariante 1 bis 5 OVFPV, die als Alter-
   native zu den ökologischen Vorrangflächen lt. Greening angerechnet werden, mussten bereits
   im MFA 2018 angegeben werden.

    Variante     Prämie    Späteste    frühester                 einzuhaltende Bedingungen
                            Anlage     Umbruch
                                                   Anbau einer „Bienenmischung“ aus mind. 5 insektenblüti-
          1                                        gen Mischungspartnern, nachfolgend verpflichtender An-
 Beantragung      200 €      31.7.       15.10.    bau von Wintergetreide im Herbst,
    im MFA                                         Befahrungsverbot bis 30.9, Saatgutnachweis über Rech-
                                                   nung oder Etikett!
          2                                        Mind. 3 Mischungspartner,
 Beantragung      160 €      31.7.       15.10.    nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im
    im MFA                                         Herbst
          3       160 €      20.8.       15.11.    mind. 3 verschiedene Mischungspartner
          4       170 €      31.8.       15.2.     mind. 3 verschiedene Mischungspartner MZ – fähig
          5       130 €      20.9.       01.3.     mind. 2 verschiedene Mischungspartner MZ – fähig
                                                   Verpflichtender Anbau folgender winterharter Kulturen o-
                                                   der deren Mischungen:
          6       120 €      15.10.      21.3.     Grünschnittroggen (lt. Saatgutgesetz), Pannonische Wi-
                                                   cke, Zottelwicke, Wintererbse (lt. Saatgutgesetz), Winter-
                                                   rübsen, Perko                             MZ – fähig

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zur Herbstantragstellung in der Zeitschrift „Die
Landwirtschaft“ bzw. unter www.ama.at.

Wiederholung: Mulch- und Direktsaat – Änderungen seit Herbstantrag 2017

Seit dem HA 2017 gelten für die ÖPUL-Maßnahme Mulch- und Direktsaat folgende Bedingungen:
 freie Wahl, ob Varianten 4, 5 oder 6 beantragt werden (wie bisher)
 falls Varianten 4, 5 oder 6 beantragt und im Anschluss daran erosionsgefährdete Kulturen an-
    gebaut werden, ist „MZ“ verpflichtend zu codieren bzw. durchzuführen (neu)
 wird keine erosionsgefährdete Kultur nach Variante 4, 5 oder 6 angebaut, ist keine „MZ“-Codierung
    notwendig.
Die Mindestteilnahmefläche von 0,01 ha gibt es nicht mehr.

In der Praxis heißt das: sobald am Betrieb nach der Variante 4, 5 oder 6 eine erosionsgefährdete Kultur
folgt, muss der Anbau mittels Mulch-/Direktsaat erfolgen und „MZ“ codiert werden.

Beispiel:       Feldstück mit               Nachfolgekultur             „MZ“-ver-
                Variante 4, 5 und 6                                     pflichtend?
                Nr. 3                       Körnermais                  ja
                Nr. 7                       Körnermais                  ja
                Nr. 9                       Sommergerste                nein
                Nr. 17                      Zuckerrübe                  ja
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                           Seite 7

Eine fehlende MZ-Codierung vor erosionsgefährdeten Kulturen bei Varianten 4, 5 oder 6 stellt
eine Abweichung dar und kann daher zu Richtigstellungen/Sanktionen bei der Maßnahme
Mulch- und Direktsaat führen.
Erosionsgefährdete Kulturen sind: Mais, Erdäpfel, Soja, Ackerbohnen, Hirse, Sonnenblumen, Ge-
müse, Kürbis, usw., nicht jedoch Getreide. Eine Auflistung aller erosionsgefährdeten Kulturen ist im
Maßnahmenerläuterungsblatt zu finden, abrufbar auch auf der AMA-Homepage.
Maßnahmenteilnehmer, die nicht alle nach Begrünungen der Varianten 4, 5 und 6 geplanten erosions-
gefährdeten Kulturen mit Mulch-/Direktsaat anbauen möchten, haben daher ab sofort nur 2 Möglich-
keiten:
1.      keine Begrünung auf betroffenen Feldstücken/Schlägen beantragen
2.      Variante 3 auf betroffenen Feldstücken/Schlägen anlegen und beantragen

Wird im Frühjahr nach Variante 4, 5 oder 6 eine erosionsgefährdete Kultur statt der geplanten nichtero-
sionsgefährdeten Kultur angebaut (zB Körnermais statt geplanter Sommergerste), so ist die „MZ“-Co-
dierung mittels Korrektur zum Herbstantrag nachzuholen, jedoch nach dem 15.12.2018 nicht mehr
prämienfähig.

Beantragbare ÖPUL-Maßnahmen im Herbstantrag 2018

Im HA 2018 besteht letztmalig die Möglichkeit, in eine höherwertige Maßnahme umzusteigen. Bei-
spiele dafür sind die Maßnahmen Biologische Wirtschaftsweise und Begrünung von Ackerflächen –
System Immergrün. Ein „Wechsel“ in eine höherwertige Maßnahme bedeutet, es muss für BIO bereits
an UBB und für Begrünung-Immergrün bereits an Begrünung-Zwischenfrucht teilgenommen worden
sein.
Der Einstieg in die Maßnahmen Tierschutz Weide und Tierschutz Stallhaltung ist bis zum HA 2019
noch möglich!
Bitte beachten Sie, dass ein Umstieg in BIO oder Immergrün bzw. Neueinstieg in die Tierschutzmaß-
nahme nur auf Eigeninitiative des Landwirts durchgeführt werden kann. Es wird dazu kein Antragsfor-
mular durch die AMA zugeschickt. Die Beantragung kann wiederum selbsttätig im eAMA oder über die
Bezirksbauernkammer erfolgen.
Bitte um rechtzeitige Terminvereinbarung ab Anfang Oktober!

Greening – OVFPV mit stickstoffbindenden Kulturen

Nach der Ernte von OVFPV – Flächen mit N-bindenden Kulturen (Soja, Ackerbohne, Körnererbse,
Klee,…) ist der Anbau von nicht stickstoffbindenden Kulturen wie Wintergetreide oder einer Begrü-
nungsmischung (ohne Leguminosen) erforderlich.

Düngerausbringung im Herbst

Bitte beachten Sie die zeitlichen Einschränkungen laut Aktionsprogramm-Nitrat 2018. Diese gelten
für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen und nur wenn der Boden aufnahmefähig ist (nicht
gefroren, wassergesättigt oder schneebedeckt):
                                                         Betroffenen   Flächen
   Verbotszeitraum     N-Düngerarten                                               Begrenzungen
                                                         bzw. Kulturen
                       N-haltige Mineraldünger, Gülle,
                                                         Ackerflächen ohne Grün-
   ab 15. Oktober      Jauche, Biogasgülle, Carbokalk,
                                                         deckung bzw. Anbau        Achtung:
   bis 15. Februar     Restmelasse, Gärrückstände und
                                                         nach 15.10.
                       flüssiger Klärschlamm
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Seite 8                                                               Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018
                        N-haltige Mineraldünger, Gülle,                                 max. 60 kg N-feldfal-
                                                            Ackerflächen mit Grün-
   ab 15. November      Jauche, Biogasgülle, Carbokalk,                                 lend ab Ernte Vorkul-
                                                            deckung (angelegt bis
   bis 15. Februar      Restmelasse, Gärrückstände und                                  tur bis zum Ausbrin-
                                                            15. Oktober!)
                        flüssiger Klärschlamm                                           gungsverbot
                        N-haltige Mineraldünger, Gülle,
                                                                                        max. 60 kg N-feldfal-
   ab 30. November      Jauche,      Biogasgülle,  Rest-    Dauergrünland und ge-
                                                                                        lend ab 1. Oktober bis
   bis 15. Februar      melasse, Gärrückstände und flüs-    samtes Feldfutter
                                                                                        30. November
                        siger Klärschlamm
                        Stallmist, Kompost, abgepresster
   ab 30. November                                          gesamte landwirtschaftli-
                        Klärschlamm, Klärschlammkom-
   bis 15. Februar                                          che Nutzfläche
                        post
   Ausnahme ab 1. Februar:
 Bei allen Kulturen unter Vlies oder Folie sowie bei Durum, Wintergerste , Sommergerste und Raps ist N-Düngung
 ab 1. Feb zulässig.

Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grund-
wasserschutz auf Ackerflächen“ gelten für die Ausbringung
von stickstoffhaltigen Düngemitteln, Klärschlamm und Klär-
schlammkompost nach wie vor strengere Verbotszeiträume.

Keine Düngung zur Strohrotte
Ab 2018 ist eine Düngung zur Strohrotte (auch Getreidestroh) mit
schnell wirksamen Düngemitteln nicht mehr möglich. Wird aber
zB nach der Getreideernte eine Düngung ausgebracht und an-
schließend eine Zwischenfrucht angebaut, dann handelt es sich
um eine Düngung zur Zwischenfrucht und ist somit möglich. Es
ist zu beachten, dass die Düngung zur Zwischenfrucht der folgen-
den Hauptfrucht angerechnet werden muss. Generell wird keine
Düngung zur Zwischenfrucht empfohlen. Zwischenfrüchte haben
vor allem in stickstoffaustragungsgefährdeten Gebieten, neben
vielen anderen Aufgaben, die Aufgabe, die vorhandenen Rest-
Nmin-Werte im Boden zu konservieren.

Aufzeichnungsverpflichtungen beachten

Im Rahmen von Cross Compliance sowie einiger ÖPUL-Programme sind verpflichtende Aufzeichnun-
gen zu führen. Diese werden im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle auch überprüft. Aus gegebenem Anlass
weisen wir Sie darauf hin, dass die meisten dieser Aufzeichnungen tagaktuell zu führen sind! Dazu
gehören:
 Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendung (CC)
 Stickstoffbilanz – für Betriebe ab 5 ha (CC)
 System Immergrün (ÖPUL)
 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle (ÖPUL)
 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (ÖPUL)
 Vorbeugender Grundwasserschutz (ÖPUL)
 Naturschutz – wenn in Projektbestätigung gefordert (ÖPUL)
 Tierschutz Weide (ÖPUL)
 Tierschutz Stallhaltung – Vorliegen einer Stallskizze + Belegungsplanes ist erforderlich (ÖPUL)
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                      Seite 9

Weiterbildung für UBB, BIO und Vorbeugender Grundwasserschutz

Die ÖPUL 2015-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB),
Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) und „Vorbeugender Grundwasserschutz“ (GW) schreiben eine
verpflichtende Weiterbildung vor.

Zeitraum für Kursbesuch und Stundenausmaß:
              UBB                   5 Stunden            bis spätestens 31.12.2018
              BIO                   5 Stunden            bis spätestens 31.12.2018
              Vorbeugender         12 Stunden            bis spätestens 31.12.2018
              Grundwasserschutz
Falls Sie noch Weiterbildungsstunden zur Erfüllung dieser Verpflichtung benötigen, empfehlen wir
Ihnen den Besuch einer eigens dafür konzipierten Weiterbildungsveranstaltung. Termine finden Sie
nachfolgend.

UBB/BIO-Seminare

 Termin                Uhrzeit            Ort                            Anerkennung
 DO, 25. Oktober       9 bis 12 Uhr       GH Zwinz, Puchberg             3 Stunden UBB/BIO
 DI, 13. November      9 bis 12 Uhr       GH Pichler, Petersbaumgarten   3 Stunden UBB/BIO
                         13 bis 16
 MI, 14. November                         GH Heissenberger, Krumbach     3 Stunden UBB/BIO
                           Uhr
 DO, 29. November      9 bis 12 Uhr       GH Fromwald, Bad Fischau       3 Stunden UBB/BIO
                         13 bis 15
 DO, 29. November                         GH Fromwald, Bad Fischau       2 Stunden UBB/BIO
                           Uhr

Anmeldung: in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer Kosten: 10 Euro pro Person (gefördert)
 Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Weiterbildungsstunden über Online–Kurse zu erhalten. An-
gebote dazu finden Sie unter: https://e.lfi.at/ bzw. beim LFI NÖ, unter der Tel. 05 0259 26100

Weiterbildungsveranstaltung „Vielfalt auf meinem Betrieb – von Bauer zur Bauer“
(UBB-BIO-Weiterbildung 3 Stunden)

Termin: Donnerstag, den 20. September, 14 bis 18 Uhr
Ort: Betrieb Asita und Rudi Schmid, Münchendorferstr. 8, 2514 Traiskirchen
Programm: Schwerpunkte der Vielfalt rund um den Betrieb – Tiere, Pflanzen
und Geschichten, Geführter Rundgang zu den Schwerpunkten der Vielfalt, Gemütlicher Ausklang am
Betrieb; kostenfrei
Anmeldung: bis spätestens 14. September bei Fr. Köttl, Österreichisches Kuratorium für Landtech-
nik und Landentwicklung, unter Tel. 01/505 1891-22 oder stephanie.koettl@oekl.at
Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 3/2018 - Landwirtschaftskammer ...
Seite 10                                                      Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

Wissenswertes zu Begrünungen
(BIO, UBB, Vorbeugender Grundwasserschutz Weiterbildung 4 Stunden)

Die Bezirksbauernkammern Neunkirchen und Wiener Neustadt ver-
anstalten einen Informationstag zum Thema Begrünungsanbau.

Termin: Mittwoch, 10. Oktober, 9 bis 13 Uhr, Burggasthof Natschbach
Themen:
 Begrünung und Grundwasserschutz
 Krankheitsübertragung, Förderung der Regenwurmaktivität und Nährstoffmobilisierung durch Be-
   grünungen
 Vor- und Nachteile sowie geeignete Technik für Mulch-/ und Direktsaat
 Besichtigung verschiedener Begrünungsmischungen am Schaufeld
Anmeldung: in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer
Kosten: 10 Euro pro Person (gefördert)

Seminar: Vorbeugender Grundwasserschutz „Mein Boden, mein Standort & das Grundwas-
ser“ (5 Stunden Weiterbildung für ÖPUL-Vorbeugender Grundwasserschutz)

Termin: 4. Dezember, 8.30 bis 13.30 Uhr, BBK Bruck an der Leitha
Inhalte: Eigenschaften regionaler Böden, Grundwasserneubildung und Bodenwasser-
haushalt, Möglichkeiten des Grundwasserschutzes durch optimierte N-Versorgung je
nach Sorte, Ertrags- und Qualitätserwartung, Minimierung der PSM-Auswaschung durch
integrierten Pflanzanbau, Arbeiten mit Online-Angeboten wie "Agar-Commander" und "AGES-Sorten-
finder“; Kursbeitrag: 20 Euro pro Person (gefördert)
Anmeldung: bis 1 Woche vor Kursbeginn in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer

Weiterbildungstermine für Pflanzenschutz-Sachkunde Ausweis (5 Stunden)

Inhaber eines Pflanzenschutz-Sachkundeausweises müssen innerhalb der Gültigkeit
(6 Jahre) 5 Stunden Weiterbildung absolvieren, um die Gültigkeit des Ausweises um
weitere 6 Jahre verlängern zu können. Die ersten Ausweise in NÖ laufen Ende 2019 ab.
Bitte unbedingt den Sachkundeausweis zur Veranstaltung mitbringen!

 Termin              Uhrzeit             Ort                                     Schwerpunkt
 DO, 13. Dezember    8.30 - 13.30 Uhr    GH Posch, Hollenthon                    PSA-Acker
 DO, 17. Jänner      8.30 - 13.30 Uhr    GH Fromwald, Bad Fischau                PSA-Acker
 DO, 14. Februar     13 – 18 Uhr         Hotel Loibl, Gloggnitz                  PSA-Acker
Weitere Seminare zu den Schwerpunkten Forst, BIO und Weinbau finden Ende Februar 2019 statt.
Anmeldung: in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer Kosten: 10 Euro pro Person (gefördert)
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                      Seite 11

Investitionsförderung – Beantragung

Um die Förderungsmöglichkeit eines Vorhabens nicht zu verlieren, ist es notwendig, bereits vor Um-
setzungsbeginn des Vorhabens (Auftragserteilung, Bestellung, Lieferung, etc.) einen Antrag auf
Investitionsförderung zu stellen.
Erst nach Annahme dieses Antrages durch die bewilligende Stelle kann mit der Umsetzung des Vor-
habens begonnen werden, ansonsten ist das gesamte Projekt nicht förderfähig. Da die Anträge erst
ein Auswahlverfahren durchlaufen müssen, ist eine Vorlaufzeit vor Projektbeginn unbedingt notwen-
dig, um Klarheit über die Förderwürdigkeit des eigenen Projektes zu haben. Kommt es im Zuge der
Projektumsetzung zu Änderungen (Maße, Kosten, Bewirtschafter, etc.), so muss dies der bewilligen-
den Stelle ab Bekanntwerden der Änderung mitgeteilt werden, damit die Förderungszusage aufrecht
bleiben kann. Nähere Information erhalten Sie bei DI Anita Kronaus, unter Tel. 05 0259 41451.

Investitionsförderung – Fristgerechte Abrechnung

Eine fristgerechte Umsetzung des beantragten Projektes ist Voraussetzung dafür, dass der Anspruch
auf die Förderung nicht verloren geht.
Grundsätzlich gibt es eine 3-jährige Fertigstellungsfrist ab Antragstellung (Kostenanerkennungsstich-
tag). Um eine Verlängerung kann in begründeten Fällen angesucht werden, allerdings vor dem Ablauf
der Frist. Für die Abrechnung ist bis zu einem halben Jahr nach der 3-jährigen Frist noch Zeit. Lässt
man die Fristen verstreichen, verliert man den Anspruch auf die Förderung.
Nähere Information erhalten Sie bei DI Anita Kronaus, unter der Tel. 05 0259 41451.
Seite 12                                                         Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

Existenzgründungsbeihilfe – rechtzeitige Beantragung

Jeder, der die Bewirtschaftung eines Betriebes aufnimmt und die
Existenzgründungsbeihilfe in Anspruch nehmen möchte, muss in-
nerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsaufnahme und vor dem
41. Geburtstag einen Antrag auf Existenzgründungsbeihilfe stellen.
Nähere Information erhalten Sie bei DI Anita Kronaus, unter der Tel.
05 0259 41451.

Begünstigte Pensionsversicherung bei Pflege

Wenn eine Pflegeperson keine eigene Krankenversicherung oder
„Mitversicherung“ hat, besteht die Möglichkeit einer Mitversiche-
rung beim pflegebedürftigen, nahen Angehörigen. Weiters gibt es
unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Pensi-
onsversicherung bzw. eine Weiterversicherung in der Pensionsver-
sicherung. Auch eine Selbstversicherung in der Pensionsversiche-
rung ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie beim Sprech-
tag der Sozialversicherungsanstalt der Bauern in Ihrer Bezirksbauernkammer.

Tiertransport – Zulassung verlängern

Landwirte, die Nutztiere über mehr als 65 km transportieren, müssen neben einem persönlichen, un-
befristet geltenden Befähigungsnachweis auch eine „Zulassung als Transportunternehmer“ haben.
Diese betriebsbezogene Zulassung wird von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausgestellt und
ist auf eine Dauer von 5 Jahren befristet. Bitte überprüfen Sie zeitgerecht, ob Ihre Transport-unterneh-
merzulassung noch gültig ist und beantragen Sie, wenn nötig, eine Zulassungs-Verlängerung bei Ih-
rem Amtstierarzt.

„Woche der Landwirtschaft“ in Wr. Neustadt und Neunkirchen
                                                                                   Foto: Eva Lechner (LK NÖ)
Immer mehr Menschen wollen wissen, woher ihr Essen stammt. Des-
halb stellte die BBK Wiener Neustadt die diesjährige Woche der Land-
wirtschaft unter das Motto „Unser Essen: Gut zu wissen, wo's her-
kommt“ und veranstaltete am 18. Juni eine Pressekonferenz. Gemein-
sam mit der Großküche im Landesklinikum Wiener Neustadt wurden
die Vorteile regionaler Herkunft von Lebensmitteln aufgezeigt und so
manche Herausforderung beim Einkauf thematisiert.
Im Bezirk Neunkirchen wurde am 22. Juni in den Raiffeisen Lagerhaus-Markt in Grimmenstein gela-
den. Dort findet jedes Wochenende ein Bauernmarkt statt, wo Bauern aus der Region die Möglichkeit
                                haben, ihre Produkte zu verkaufen. Aber auch im Raiffeisen Lager-
                                haus-Markt selbst werden durchgehend Produkte von bäuerlichen
                                Produzenten angeboten. Kammerobmann Thomas Handler wies auf
                                die Vorteile regionaler Produkte für die Konsumenten hin. Durch kurze
                                Transportwege wird die Umwelt geschont und der Frischegrad von Le-
                                bensmitteln durch kurze Versorgungsketten gewährleistet. Jeder Kon-
                                sument kann leicht nachvollziehen, von wem die Lebensmittel kom-
                                men.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                                                     Seite 13

Einladung zum Tag der jungen Frau am Bauernhof

Termin: Donnerstag, 22. November, 14 Uhr, LFS Warth
Programm:
 Begrüßung durch die Bezirksbäuerin Karoline Ofenböck
 Grußworte des Kammerobmanns Thomas Handler
 „Kinder mögen Hausmittel“, Referentin Claudia Schauflinger
 Open End bei Kaffee und Mehlspeise
Die Kinderbetreuung übernehmen die Schülerinnen der Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsma-
nagement; keine Anmeldung erforderlich; kostenfrei;
Selbstverständlich sind alle interessierten, jungen Frauen im ländlichen Raum eingeladen!

Milchlandpreis Goldene Bella & Milchhoheiten neu gewählt

Im Rahmen des NÖ Milchlandpreises, der an herausragende Milchbetriebe vergeben wird, konnte
Familie Margit und Johann Laschober aus Lichtenegg heuer den 1. Preis, die „Goldene Bella“
erringen! Und damit nicht genug – zur neuen NÖ Milchkönigin wurde Marlene Laschober aus Lich-
tenegg gekürt! Die Bezirksbauernkammern Neunkirchen und Wr. Neustadt gratulieren den Preisträ-
gern auf das Herzlichste und wünschen weiterhin viel Erfolg!

Sprechtage der Sozialversicherungsanstalt der Bauern sowie Rechts- und Steuerberatung

Sprechtage der SVB in der BBK Neunkirchen:
28.08., 04.09., 11.09., 18.09., 25.09., 02.10., 09.10., 16.10., 23.10., 30.10., 06.11., 13.11., 20.11.,
27.11., 04.12., 11.12., 18.12.; (8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)
Sprechtage der SVB in der BBK Wr. Neustadt:
30.08., 06.09., 13.09., 20.09., 27.09., 04.10., 11.10., 18.10., 25.10., 08.11., 15.11., 22.11., 29.11.,
06.12., 13.12., 20.12.; (8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)
Rechtssprechtage in der BBK Neunkirchen: 27.08., 24.09., 22.10., 26.11., 17.12.
(9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)
Rechtssprechtage in der BBK Wr. Neustadt: 03.09., 01.10., 05.11., 03.12.
(9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)
Steuersprechtage in der BBK Wr. Neustadt: 21.09., 19.10., 16.11., 21.12. (9 bis 12 Uhr)

                                                  Mit freundlichen Grüßen

Die Kammerobmänner:                                                                             Der Kammersekretär:
Thomas Handler und Ök.-Rat Josef Fuchs eh                                                       DI Martin Weihs eh

Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber: Bezirksbauernkammer Neunkirchen, Triester Straße 14, 2620 Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400, Fax: 05 0259 41499
E-Mail: office@neunkirchen.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt
Bezirksbauernkammer Wr. Neustadt, Wiener Straße 95 A, 2700 Wr. Neustadt, Tel. 05 0259 42000, Fax: 05 0259 42099
E-Mail: office@wiener-neustadt.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt
Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Martin Weihs Redaktionssekretariat: Carina Stangl
Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259
Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei
Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme:
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liche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
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