Nachrichten aus der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg
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Nachrichten aus der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg Arealentwicklung Gemeindehaus; öffentliche Informationsveranstaltung am Donnerstag, 5. März 2020 Im Budget 2019 war ein Betrag für eine Studie Arealentwicklung Gemeindehaus einge- stellt worden. Der Gemeinderat hat diesbezüglich im vergangenen Frühsommer einen Auf- trag an zwei Planungsbüros in der Region erteilt. Diese präsentierten nun ihre Ergebnisse letzten November. Die Erkenntnisse des Gemeinderats und das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat der Bevölkerung am Donnerstag, 5. März 2020, 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle der Schulanlage Rudolfstetten öffentlich vorstellen. Wir bitten um Vormerkung des Termins. Eröffnung Lidl im Dorfzentrum Rudolfstetten; Donnerstag, 5. März 2020, 7.30 Uhr In den vergangenen Wochen und Monaten wurde immer wieder gefragt: Wann eröffnet der Gemeindekanzlei Friedlisbergstrasse 11 gemeindekanzlei@rudolfstetten.ch www.rudolfstetten.ch Lidl-Markt im Dorfzentrum Rudolfstetten? Nun ist das Datum bekannt. Am Donnerstag, 5. März 2020 wird es soweit sein und im Zentrum von Rudolfstetten wird es wieder einen Lebensmittel- fachmarkt, mit umfangreichem Sortiment und allem nötigen für den tägli- chen Einkauf geben. Der Laden wird werktags (Montag bis Samstag) von 7.30 bis 20 Uhr geöffnet sein. Der Gemeinderat ist froh darüber, dass nach Jahren der Ungewissheit be- züglich einer Einkaufsmöglichkeit in Rudolfstetten, nun ein Laden gewonnen werden konnte, welcher die Grösse und ein Sortiment aufweist, welches den täglichen Bedarf ab- deckt. Bei der aktuellen Marktsituation ist dies keineswegs selbstverständlich, jedoch verspricht die Ladenkette und die Abdeckung derselben in der Region, dass diese am Standort Erfolg haben wird. Wir hoffen, dass die Bevölkerung der Gemeinde und auch der Region die neue Einkaufsmöglichkeit nutzen wird. Tel. 056 648 22 10 Fax 056 648 22 80
Seite 2 von 7 Neue Verkehrssignalisation an der Alten Bremgartenstrasse/Schmiedgasse im Zentrum Rudolfstetten Mit der Eröffnung des Lebensmittelfachmarkts Lidl im Zentrum Rudolfstetten wird auch die Verkehrssignalisation Änderungen erfahren. Neu ist eine direkte Durchfahrt, ab Ein- fahrt zur Tiefgarage im Zentrum Rudolfstetten mit Ausfahrt in die Bernstrasse, über die Schmiedgasse, ausser für Zubringer, nicht mehr erlaubt. Das gleiche gilt auch in umge- kehrter Fahrtrichtung. Bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage im Zentrum Rudolfstetten darf nicht mehr nach rechts abgebogen werden. Eine entsprechende Ausfahrt ist nur noch nach links Richtung Kreu- zung Bernstrasse erlaubt. Diese Signalisation ist bereits erfolgt. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass in einer Anfangsphase die Fahrzeuglenker noch auf die neue Situation hingewiesen werden. Nach einer „Angewöhnungszeit“, welche beim Rechtsabbiegeverbot nun schon stattfinden konnte, werden Missachtungen jedoch polizeilich geahndet werden müssen. Mit der neuen Situation soll eine Entlastung der Verkehrssituation an der Alten Bremgar- tenstrasse, insbesondere auch beim Fussgängerübergang Restaurant Pöschtli, erreicht werden können. Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission; Anmeldeverfahren Am 17. Mai 2020 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission in der Ge- meinde Rudolfstetten-Friedlisberg für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt. Marc Fischer hat auf Grund seines Wegzugs im März 2020 ein Ge- such um Entlassung aus dem Amt als Mitglied der Finanzkommis- sion von Rudolfstetten-Friedlisberg eingereicht. Die Ersatzwahl wurde auf den eidgenössischen Urnengangstermin vom 17. Mai 2020 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (das heisst bis Freitag, 3. April 2020, 12 Uhr), einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen (Telefon 056 648 22 10) oder auf der Homepage der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg unter www.ru- dolfstetten.ch heruntergeladen werden (Startseite beachten).
Seite 3 von 7 Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Ge- meinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind (1 Vakanz), wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert die- ser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Abstimmungswochenende vom 9. Februar 2020; Zwei eidgenössische und eine kantonale Vorlage Am Wochenende vom 9. Februar 2020 steht der erste Urnengang im Jahre 2020 an. Es wird über die folgenden eidgenössischen und kantonalen Vorlagen abgestimmt: Eidgenössischer Urnengang: • Vorlage 1: Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 «Mehr bezahlbare Wohnungen» • Vorlage 2: Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung); Änderung vom 14. Dezember 2018 Kantonaler Urnengang: • Vorlage 3: Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 7. Mai 2019 Für die briefliche Stimmabgabe sind die Abstimmungsunterlagen recht- zeitig, das heisst mindestens eine Woche vor dem Abstimmungswochen- ende, einer Poststelle zu übergeben, damit die Couverts rechtzeitig beim Wahlbüro eintreffen. Das Abstimmungscouvert wirft man am besten di- rekt in den mit „briefliche Stimmabgabe“ bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus oder im Zentrum „Ruedistette“. Weiter besteht die Mög- lichkeit, persönlich an der Urne abzustimmen. Am Abstimmungssonntag ist die Urne von 9.30 bis 10 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle geöffnet. Die Abstimmungsergebnisse können am Sonntagnachmittag, ab 12 Uhr, auf der Home- page der Gemeinde unter www.rudolfstetten.ch abgerufen werden. Versand Steuererklärungen 2019 In den nächsten Tagen wird allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2019 zugestellt. Mit Hilfe des Programms EasyTax2019 geht das Ausfüllen einfacher. Das Programm kann im Internet unter www.steuern.ag.ch/steuern heruntergeladen werden.
Seite 4 von 7 Wichtig: Das kantonale Steueramt Aargau hat gemeinsam mit dem Verband der Steuerfachleute Aargau im vergangenen Mai beschlossen, dass ab der Steuer- periode 2019 keine EasyTax-CD‘s mehr bereitge- stellt werden. Das EasyTax-Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung 2019 (inkl. unterjährige Steu- ererklärung 2020) können Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Aargau un- ter www.steuern.ag.ch/steuern herunterladen. Falls Sie die Steuererklärung in Papierform benötigen, kann diese bei der Abteilung Steuern beantragt werden. Die Steuererklärung muss für unselbständig Erwerbende sowie RentnerInnen bis 31. März 2020 und für selbst- ständig Erwerbende bis 30. Juni 2020 abgegeben werden. Das kantonale Parlament hat im Jahre 2017 beschlossen, kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen einzuführen. Diese Änderung des Steuer- gesetzes wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Neu gilt unter anderem eine Mahngebühr von CHF 35 bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklä- rung. Eine zweite Mahnung kostet CHF 50. Gesuche um Fristerstreckungen sind weiterhin möglich und kostenlos. Da die eingereichten Steuerunterlagen eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet werden, sind Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Dokumente können nicht retourniert werden. Falls Sie Fragen haben, steht die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung: Telefon 056 648 22 40 oder E-Mail: steuern@rudolfstetten.ch. Steuererklärungsdienst für ältere Menschen Die Pro Senectute bietet für ältere Menschen einen Steuererklärungsdienst an. Die Steu- ererklärungen werden, wenn immer möglich, bei den Kunden zu Hause ausgefüllt. Diese Aufgabe übernehmen die erfahrenen und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steuererklärungsdiensts. Diskretion und Verschwiegenheit sowie regelmässige Wei- terbildungen sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich. Für eine Anmeldung kann mit der Beratungsstelle der Pro Senectute des jeweiligen Wohn- bezirks telefonisch Kontakt aufgenommen werden. Bezirksberatungsstelle Bremgarten Paul-Walser-Weg 8 5610 Wohlen Telefon: 056 622 75 12 oder 062 837 50 70 E-Mail: info@ag.prosenectute.ch
Seite 5 von 7 Geschwindigkeitskontrollen Die Regionalpolizei Bremgarten führte auf dem Gemeindegebiet Rudolfstetten-Friedlis- berg wiederum eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Nachfolgend das Messresultat: Friedlisbergstrasse, Donnerstag, 31. Januar 2020, 15:34 – 17:35 Uhr Signalisation: Tempo 30 Anzahl gemessene Fahrzeuge: 40 Anzahl Übertretungen: 13, das heisst 32.5 % der gemessenen Fahrzeuge Höchste Geschwindigkeit: 45 km/h Gebührenvignetten für Grüngutcontainer Die Gebührenvignetten für das Grüngut 2020 können ab sofort am Schalter der Einwoh- nerdienste/Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Gebührenmarken können auch bar- geldlos mittels Postcard oder Maestro-Card (EC) bezahlt werden! Die Preise bleiben gleich günstig wie im Vorjahr: Preise (analog Vorjahre bzw. seit 2017) Behältergrösse Preis max. 140 Liter CHF 20 max. 240 Liter CHF 35 max. 660 Liter CHF 90 max. 800 Liter CHF 105 Da der Eigenwirtschaftsbetrieb Abfallbeseitigung der Einwohnergemeinde Rudolfstetten- Friedlisberg nach wie vor ausgeglichene Abschlüsse vorweisen kann und keine „Gewinne“ realisiert werden dürfen, hat der Gemeinderat entschieden, die Gratisabgabe von Gebüh- rensäcken beizubehalten, wobei dieses Jahr Säcke für die Kunststoffsammlung abgege- ben werden. Dies trifft auch auf die günstigen Jahresvignettenpreise für die Grüngutent- sorgung zu. Somit kann zu Gunsten der EinwohnerInnen eine Gutschrift bzw. Rückerstat- tung erfolgen, die Rechnung ausgeglichen gestaltet werden und es werden keine hohen Ertragsüberschüsse realisiert. Anpassungen bei der Grüngutabfuhr! Ab dem neuen Jahr 2020 werden die Daten der Grüngutabfuhr während der Wintermonate neu geregelt und lauten wie folgt: • 20. Februar 2020 • 5. März 2020 Ab 19. März 2020 erfolgt die Grünabfuhr wiederum im wöchentlichen Rhythmus.
Seite 6 von 7 Erfolgreicher Sirenentest vom Mittwoch, 5. Februar 2020 Am Mittwoch, 5. Februar 2020, fand von 13.30 bis 14 Uhr in der gan- zen Schweiz, also auch in der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg, die alljährliche Kontrolle der Sirenen des allgemeinen Alarms statt. Dabei waren keine Massnahmen zu ergreifen. Bei der Kontrolle wur- den die Funktionstüchtigkeit und die Beschallung durch die stationä- ren und mobilen Sirenen kontrolliert, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr (Katastrophen- und Kriegsfall) alarmiert wird. Die Sirenenanlage, welche sich in Rudolfstetten-Friedlisberg auf dem Gebäude an der Un- teren Dorfstrasse 20 befindet, wurde mittels Fernsteuerung und auch manuell ausgelöst. Diese Funktionskontrolle brachte keine Mängel zu Tage. Die Anlage läuft einwandfrei. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den Seiten 680 und 681 im Tele- text des SRF Schweizer Fernsehen sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Verständnis für allfällige Unannehm- lichkeiten. Online-Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Wer in der Schweiz Landeigentümer ist, muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingun- gen halten. Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind die wichtigsten geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstückgenau fest- gehalten. Der ÖERB-Kataster enthält zurzeit 17 Themen aus acht Bereichen. Zu den Grundstücken sind die Lage und Form der Eigentumsbeschränkungen (Geobasisdaten), die Rechtsvor- schriften sowie die gesetzlichen Grundlagen abrufbar. Die Bereitstellung der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung erfolgt bis Ende 2021. Ab sofort sind diese Informationen für den Kanton Aargau unter www.ag.ch/oereb online abrufbar. Die Aufschaltung erfolgt dabei fortlaufend bis Ende 2021.
Seite 7 von 7 Veranstaltungskalender 2020 Februar Fr. 7. Februar Freitagszmorgen nach der Messe im Pfarreizentrum Christkönig/ Frauen- gemeinschaft Rudolfstetten Swiss Open Indoor Masters 2020 im Sportzentrum Burkertsmatt / In- door Flyers Mutschellen Sa. 8. Februar Italienisch-Deutscher Gottesdienst / Kath. Pfarrei Christkönig Swiss Open Indoor Masters 2020 im Sportzentrum Burkertsmatt / In- door Flyers Mutschellen So. 9. Februar Abstimmungswochenende Swiss Open Indoor Masters 2020 im Sportzentrum Burkertsmatt / In- door Flyers Mutschellen Mo. 10. Februar Schulbeginn Mi. 12. Februar Club-Treffen im Berikerhus, 18:45 Uhr / Rhetorik Club Mutschellen So. 16. Februar Jugendgottesdienst mit den Firmanden / Kath. Pfarrei Christkönig Di. 18. Februar Mütter- und Väterberatung im Pfarreizentrum Christkönig Rudolfstetten, ab 9 Uhr Mittagstisch im Alterszentrum Burkertsmatt, 11.30 Uhr / Pro Senectute Do. 20. Februar Zusätzliche Grünabfuhr Generalversammlung / Gemischter Chor Rudolfstetten-Friedlisberg Fr. 21. Februar Kleiderbörse Calimero infolge Saisonwechsel bis am 02.03.2020 ge- schlossen Jahrzeitgottesdienst mit Totengedenken / Kath. Pfarrei Christkönig Generalversammlung im Lindenhof / MTV Rudolfstetten-Friedlisberg Mo. 24. Februar MONTAGSKonzert / Allg. Musikschule Mutschellen Generalversammlung / Kapellenverein Friedlisberg 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg, 6. Februar 2020 Freundliche Grüsse Gemeindekanzlei Rudolfstetten-Friedlisberg Der Gemeindeschreiber: Urs Schuhmacher
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