Nachrichten - Gemeinde Riederich

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Nachrichten - Gemeinde Riederich
Nachrichten

62. Jahrgang                 Donnerstag, 23. April 2020                                 Nummer 17

    Maibaumfeier 2020 – kann leider nicht stattfinden!
                               Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
                               Liebe Kinder!
                               mit großem Bedauern müssen wir an dieser Stelle mitteilen, dass die
                               in diesem Jahr ursprünglich für 30. April 2020 geplante traditionelle
                               Maibaumfeier mit der Aufstellung des Maibaums und einem an-
                               schließendem Hock beim Feuerwehrhaus aufgrund der besonderen
                               Umstände der Corona-Pandemie nicht stattfinden können wird.
                               Auch wenn es sicherlich schmerzt diese sehr schöne Veranstaltung
                               in diesem Jahr nicht erleben zu können, so steht das Ziel, die Zahl
                               der mit dem Coronavirus-Infizierten auf ein Minimum zu reduzieren
                               und damit insbesondere ältere Menschen und durch Vorerkran-
                               kungen geschwächte Mitbürger/innen zu schützen, über allen
                               anderen Interessen.
                               Auch wenn es in diesem Jahr keine Maibaumfeier geben wird, so
                               haben wir uns dennoch dazu entschieden den Maibaum in den
                               letzten Tagen des Aprils an gewohnter Örtlichkeit aufzustellen.

       B G E S A G  T
     A                         So können wir uns in den nächsten Wochen an unserem sehr schö-

            C  o r o n a !     nen Maibaum erfreuen und wahren so viel Normalität wie in dieser

    wegen
                               Zeit möglich.
                               Ihnen allen wünsche ich, dass Sie diese schwierige Zeit gut überste-
                               hen werden, so dass wir in der Zeit nach Corona wieder gemein-
                               sam unsere Traditionen pflegen und gemeinsame schöne Feste
                               feiern können!
                               Bleiben Sie gesund!
                               Es grüßt Sie herzlich
                               Ihr

                               Tobias Pokrop
                               Bürgermeister
Aufwendungen von                              0€
                                                                                                                                          Die
                                                                     1.6     Veranschlagtes
                                                                                                                                          1.
                                                                             Sonderergebnis (Saldo aus
                                                                             1.4 und 1.5) von                       400.000 €
                                                                                                                                          a)
                                                                     1.7     Veranschlagtes
 2                        Riedericher Nachrichten                           Gesamtergebnis   (Summe
                                                                                          Donnerstag,
                                                                             aus 1.3 und 1.6) von
                                                                                                      23. April 2020, Nummer 17
                                                                                                                      25.000 €
                                                                                                                                          b)

                                                                      2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
 Vorgezogener Redaktionsschluss                                       2.1      Gesamtbetrag der Einzahlungen                                2.
 Bitte beachten!                                                               aus laufender                              10.508.292
 In der Kalenderwoche 18 (01. Mai-Feiertag) ist vorgezogener                   Verwaltungstätigkeit von                             €
 Redaktionsschluss.                                                   2.2      Gesamtbetrag der
 Das heißt, Sie stellen Ihre Beiträge einen Tag früher wie üblich              Auszahlungen aus laufender                -10.022.882
 in das Textportal ein.                                                        Verwaltungstätigkeit von                             €       Die
 Später eingehende Beiträge können leider nicht mehr berück-          2.3      Zahlungsmittelüberschuss                                     das
 sichtigt werden.                                                              /-bedarf des                                                 gem
 Bleiben Sie weiterhin gesund!                                                 Ergebnishaushalts (Saldo
 Fink Verlag und Druck                                                         aus 2.1 und 2.2) von                       485.410 €         Die
                                                                      2.4      Gesamtbetrag der Einzahlungen                                9. A
                                                                               aus Investitionstätigkeit von               957.000 €        2020
                                                                      2.5      Gesamtbetrag der
                                                                               Auszahlungen aus                                             § 12
                                                                               Investitionstätigkeit von                -5.610.260 €
23.04. Wochenmarkt, 08.30 - 12.00 Uhr, Rathaus-Vorplatz               2.6      Veranschlagter                                               Der
24.04. Abholung Papiertonne                                                    Finanzierungsmittelübersch                                   2020
25.04. Mobile Grüngutannahme, 13.00 - 14.00 Uhr, Raiseplatz                   uss /-bedarf aus                                             (071
        (gegenüber dem Feuerwehrmagazin) und 14.00 - 15.00                     Investitionstätigkeit (Saldo              -4.653.260
        Uhr, Parkplatz Gutenberghalle                                          aus 2.4 und 2.5) von                                 €       Ried
29.04. Sitzung des Gemeinderats, Sitzungssaal Rathaus                 2.7      Veranschlagter                                               gez.
30.04. Wochenmarkt, 08.30 - 12.00 Uhr, Rathaus-Vorplatz                        Finanzierungsmittelübersch                                   Bürg
                                                                               uss /-bedarf (Saldo aus 2.3               -4.167.850
                                                                               und 2.6) von                                         €
                                                                      2.8      Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                               aus Finanzierungstätigkeit von            1.500.000 €
                                                                      2.9      Gesamtbetrag der
                                                                               Auszahlungen aus
                                                                               Finanzierungstätigkeit von                         0€
 Haushaltssatzung 2020                                                2.1      Veranschlagter
                                                                      Kreditaufnahme        für Investitionen und
                                                                      0        Finanzierungsmittelübersch
                                                                      Investitionsfördermaßnahmen
                                                                               uss /-bedarf aus
                                                                      (Kreditermächtigung)         wird festgesetzt auf     1.500.000
Haushaltssatzung     2020
 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für
                                                                               Finanzierungstätigkeit                     1.500.000 €
 Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-                      (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                          €
 25. März 2020 die folgende Haushaltssatzung für das
berg hat der Gemeinderat am 25. März 2020 die folgende Haus-          2.1      Veranschlagte Änderung
 Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
haltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:                  1        des§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
         §1§1Ergebnishaushalt
              Ergebnishaushalt undundFinanzhaushalt
                                        Finanzhaushalt                         Finanzierungsmittelbestand
                                                                      Der Gesamtbetrag         der vorgesehenen
Der
 DerHaushaltsplan
      Haushaltsplanwirdwird
                        festgesetzt mit mit
                            festgesetzt                                        s, Saldo des
                                                                      Ermächtigungen         zum Eingehen von
                                                                               Finanzhaushalts
                                                                      Verpflichtungen,                 (Saldo aus
                                                                                             die künftige                -2.667.850
 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                             2.7 und mit
                                                                      Haushaltsjahre       2.10)   von
                                                                                                Auszahlungen    für                 €
 1.1    Gesamtbetrag der ordentlichen    10.706.852                   Investitionen und
                                                                                          § 2 Kreditermächtigung
                                                                      Investitionsförderungs-maßnahmen
        Erträge von                               €
                                                                    Der Gesamtbetrag der
                                                                      belasten            § 2 vorgesehen
                                                                                                Kreditermächtigung
 1.2    Gesamtbetrag der ordentlichen   -11.081.852                 Kreditaufnahme     für Investitionen  und wird
        Aufwendungen von                          €                   (Verpflichtungsermächtigungen),
                                                                      Der  Gesamtbetrag        der vorgesehen
                                                                    Investitionsfördermaßnahmen
                                                                      festgesetzt auf                                       2.868.600 €
 1.3    Veranschlagtes ordentliches                                 (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf              1.500.000 €
        Ergebnis (Saldo aus 1.1 und
        1.2) von                        -375.000 €                                 § 3 Verpflichtungsermächtigungen
                                                                                                § 4 Kassenkredite
 1.4    Gesamtbetrag der                                            Der Gesamtbetrag
                                                                      Der   Höchstbetrag  derder
                                                                                               vorgesehenen
                                                                                                   Kassenkredite
        außerordentlichen Erträge von     400.000 €                 Ermächtigungen
                                                                      wird festgesetzt  zumaufEingehen von                 1.000.000 €
                                                                    Verpflichtungen, die künftige
 1.5    Gesamtbetrag der
                                                                    Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
        außerordentlichen
                                                                    Investitionen und            § 5 Steuersätze
        Aufwendungen von                         0€
                                                                    Investitionsförderungs-maßnahmen
                                                                      Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
 1.6    Veranschlagtes
                                                                    belasten
                                                                      1. für die Grundsteuer
        Sonderergebnis (Saldo aus
                                                                    (Verpflichtungsermächtigungen), wird
        1.4 und 1.5) von                 400.000 €
                                                                    festgesetzt  auf  und forstwirtschaftliche
                                                                      a) Für land-                                          2.868.600 €
 1.7    Veranschlagtes                                                      Betriebe (Grundsteuer          A) auf                300 v. H.
        Gesamtergebnis (Summe                                                                  § 4 Kassenkredite
                                                                      b)Höchstbetrag
                                                                    Der     für die Grundstücke       (Grundsteuer
                                                                                         der Kassenkredite
        aus 1.3 und 1.6) von              25.000 €                          B) auf auf                                          320 €v. H.
                                                                    wird festgesetzt                                        1.000.000
                                                                            der Steuermessbeträge
 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
 2.1    Gesamtbetrag der Einzahlungen                               2. Für die Gewerbesteuer auf                             330 v. H.
        aus laufender                              10.508.292
  Impressum:
        Verwaltungstätigkeit von                             €           der Steuermessbeträge
  Herausgeber
 2.2           Gemeindeder
        Gesamtbetrag      Riederich · Telefon 9359-0 · Telefax 9359-109 · E-Mail: Info@Riederich.de · www.riederich.de
  Verantwortlich für den amtlichen
        Auszahlungen               Inhalt ist der Bürgermeister
                         aus laufender            -10.022.882 oder sein Vertreter im Amt.
        Verwaltungstätigkeit von                             €
  Für den übrigen Inhalt:                                           Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für
 2.3    Zahlungsmittelüberschuss                                    das Haushaltsjahr     2020   wird07121/9793-0
                                                                                                      hiermit öffentlich bekannt
  Fink GmbH, Druck und Verlag · Postfach 7140 · 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße     17) · Telefon
        /-bedarf des                                                gemacht.
  Telefax 07121/9793-993
        Ergebnishaushalts (Saldo
        aus 2.1 und 2.2) von                       485.410 €        Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom
 2.4    Gesamtbetrag der Einzahlungen                               9. April 2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
        aus Investitionstätigkeit von               957.000 €       2020 sowie den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen nach
Donnerstag, 23. April 2020, Nummer 17                                  Riedericher Nachrichten                                   3
                       § 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) Für land- und forstwirtschaftliche
    Betriebe (Grundsteuer A) auf                      300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
    der Steuermessbeträge                             320 v. H.                         Wir suchen Sie –
2. Für die Gewerbesteuer auf                          330 v. H.                            starten Sie
    der Steuermessbeträge
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das                                mit uns durch!
Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
                                                                       Wir, die Gemeinde Riederich (ca. 4.400 Einwohner) im Landkreis
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 9. April 2020         Reutlingen, suchen für unsere Kinderkrippe Gutenbergstraße
die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2020 sowie den Ge-
samtbetrag der Kreditaufnahmen nach § 121 Abs. 2 GemO ge-               pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
nehmigt.                                                                              unbefristet, in Voll- und Teilzeit
Der Haushaltsplan 2020 kann vom 27. April bis 8. Mai 2020, nach
                                                                       Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
telefonischer Absprache mit Herrn Beck (07123)9359-120, ein-           www.riederich.de
gesehen werden.
                                                                       Haben Sie Fragen?
Riederich, den 21.04.2020                                              Unsere Fachberatung, Frau Stephanie Beck, steht Ihnen unter

                                                                                                                                        www.stelleninserate.de
gez. Tobias Pokrop                                                     07123 9359-140 oder stephaniebeck@riederich.de gerne zur
Bürgermeister                                                          Verfügung.
                                                                       Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wirtschaftsplan 2020                                                   Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an die
Eigenbetrieb Wasserversorgung                                          Gemeinde Riederich, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich
                                                                       oder an info@riederich.de.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. März 2020 aufgrund
§ 14 EigBG i.V.m. §§ 1-4 Eigenbetriebsverordnung und § 96 der
Gemeindeordnung den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wie folgt festgestellt:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird festgesetzt:                       Wir suchen Sie –
1. im Erfolgsplan mit                                                                       starten Sie
    - betrieblichen Erträgen von                       411.000 €                         mit uns durch!
    - betrieblichen Aufwendungen von                   415.500 €
    - Finanzaufwendungen von                            20.500 €      Wir, die Gemeinde Riederich (ca. 4.400 Einwohner) im Landkreis
    - außerordentliche Aufwendungen von                 25.000 €      Reutlingen, suchen für unsere Kindergärten
    - einem Jahresverlust von                           50.000 €
2. im Vermögensplan mit                                                 pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
    - Einnahmen und Ausgaben von 890.000 €                                            unbefristet, in Voll- und Teilzeit
3. mit dem Gesamtbetrag der                                            Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
    vorgesehenen Kreditaufnahmen für                                   www.riederich.de
    Investitionen und                                                  Haben Sie Fragen?
    Investitionsförderungsmaßnahmen                                    Unsere Fachberatung, Frau Stephanie Beck, steht Ihnen unter

                                                                                                                                        www.stelleninserate.de
    von                                                800.000 €      07123 9359-140 oder stephaniebeck@riederich.de gerne zur
    mit dem Gesamtbetrag der                                           Verfügung.
    Verpflichtungsermächtigungen von                         0€       Haben wir Ihr Interesse geweckt?
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite                                  Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an die
    bei der Gemeindekasse wird                                         Gemeinde Riederich, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich
    festgesetzt auf                                 1.000.000 €       oder an info@riederich.de.

Der vorstehende Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen für das Wirt-
schaftsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.            Monatliche Überprüfung der
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 9. April 2020       Straßenbeleuchtung
die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2020 sowie den Ge-          Die nächste monatliche Überprüfung der Straßenbeleuchtung fin-
samtbetrag der Kreditaufnahmen nach § 121 Abs. 2 GemO i.V.m.         det in der Woche vom 04.05.2020 - 08.05.2020 statt. Bitte teilen
§ 12 Abs. 1 EigBG genehmigt.                                         Sie dem Bürgermeisteramt, Frau Malcic (Telefon 9359-111, E-Mail
Der Wirtschaftsplan 2020 kann vom 27. April bis 8. Mai 2020,         malinmalcic@riederich.de) Ihnen bekannte Schäden oder Mängel
nach telefonischer Absprache mit Herrn Beck (07123)9359-120,         im Straßenbeleuchtungsnetz mit.
eingesehen werden.
Riederich, den 21.04.2020
gez. Tobias Pokrop
Bürgermeister
                                                                     Geburtstage
                                                                     25.04. Marianne Elfriede Herta Maierhöfer, Weiherstr. 10, 85 Jahre
                                                                     25.04. Paolo D'Angelo, Ettwiesenweg 14, 70 Jahre
                                                                     26.04. Ruth Theiß, Hegesstr. 6, 80 Jahre
                                                                     Wir gratulieren unseren Jubilaren sehr herzlich und wünschen
                                                                     Ihnen weiterhin alles Gute und viel Gesundheit.
4                           Riedericher Nachrichten                                       Donnerstag, 23. April 2020, Nummer 17

    Kontakt aktuell
                                                                 Kindergarten Auf der Raise
                                                                 Auf der Raise 10
                                                                 Angelika Schwab – Leitung                        9359-420

                                                                 Kindergarten Bismarckstraße
    Rathaus                                                      Bismarckstraße 11
    Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich                     Jana Schoener – Leitung                          9359-430
    Telefon:               07123 9359-0
    Fax:                   07123 9359-109                        Kindergarten Weiherstraße
    Mail:                  info@riederich.de                     Weiherstraße 19
    Homepage:              www. riederich.de                     N.N. – Leitung                                   9359-440
    Öffnungszeiten:                                              „Kleine TigeR“
    Montag bis Freitag      09.00 bis 12.00 Uhr                  Tagesmütterverein Reutlingen e.V.
    Dienstag                15.00 bis 19.00 Uhr                  Entenbachstraße 28                               938736
    Ansprechpartner:
    Tobias Pokrop – Bürgermeister                  9359-0        Gutenbergschule
    N.N. – Vorzimmer Bürgermeister                 9359-101      Hegwiesenstraße 25
                                                                 Victoria Dietrich – Rektorin
    Marcel Straub – Leiter der Hauptverwaltung     9359-110      Claudia Übelmesser– Sekretariat                  9359-201
    - Ordnungsamt, Personalangelegenheiten, Schule,              Hausmeister                                      9359-230
    Sportanlagen, Wahlen                                         Christina Zepf – Schulsozialarbeiterin           9359-240
    Malin Malcic – Öffentlichkeitsarbeit, Personal- 9359-111
    angelegenheiten, Vermietung/Belegung Gutenberghalle          Kernzeitbetreuung an der Gutenbergschule
    Zeyneb Seyhan – Standesamt, Friedhof,           9359-112     Ulrike Beckers-Golzem/ Tanja Abel
    Gewerbe, Ordnungswidrigkeiten                                – Leitung                                9359-450
    Gabriele Stirnkorb – Zentrale Aufgaben          9359-113
    Silvia Mai – Bürgerbüro, Renten und Soziales    9359-114
    Silvia Herter – Bürgerbüro                      9359-115     Bürgerhaus
    Stephanie Beck                                 9359-140      Mittelstädter Straße 16                          9359-310
    - Fachberatung Kindertageseinrichtungen
    Viola Polz                                     9359-141      Bibliothek
    - Sachbearbeitung Kindergärten, Kinderkrippe und Kernzeit,   Mittelstädter Straße 16                          9359-300
    Schülerferienprogramm
                                                                 Öffnungszeiten:
    Manuel Beck – Leiter der Finanzverwaltung      9359-120      Dienstag      15.00 – 19.00 Uhr
    - Feuerwehr, Gemeindewald, Jagd
                                                                 Mittwoch      10.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
    Franziska Zehnder                              9359-121      Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
    - Grundsteuer, Hundesteuer, Pachten
    Brigitte Fetzer                             9359-122
    - Gewerbe-, Vergnügungssteuer, Vermietungen                  Gutenberghalle
    Werner Frey                                 9359-123         Hegwiesenstraße 27                               9359-600
    - Kasse, Beitreibung, Holzverkauf
    Renate Spohn – Wasser/Abwassergebühren      9359-131         Feuerwehrhaus
                                                                 Auf der Raise 8                                  9359-500
    Daniel Schwigon – Leiter der Bauverwaltung     9359-130
    - Bauanträge, Bebauungspläne, Kinderspielplätze,
    Winterdienst, Straßenbau                                     Lehrschwimmbad
                                                                 Hegwiesenstraße 25/1
    Bauhof                                                       Öffnungszeiten:
    Industriestraße 2
                                                                 Mittwoch      16.00 – 20.00 Uhr
    Andreas Henzler – Bauhofleiter                  9359-700

    Kindertageseinrichtungen                                     Jugendtreff
                                                                 Industriestraße 10                               9359-460
    Kinderkrippe
                                                                 Öffnungszeiten:
    Gutenbergstraße 10
                                                                 Montag, Dienstag, Donnerstag
    Evelin Weirauch – Leitung                      9359-410
                                                                 jeweils 16.00 – 21.00 Uhr

                                                                 Revierförsterin
                                                                 Silke Stiefel                                    60050
Donnerstag, 23. April 2020, Nummer 17                                  Riedericher Nachrichten                                        5
                                                                    Freitag, 24.04.2020
                                                                    Apotheke Riederich Tel.: 07123 93 28 96
                                                                    Metzinger Str. 2, 72585 Riederich
                                                                    Leinsbach-Apotheke Eningen Tel.: 07121 88 01 51
                                                                    Bahnhofstr. 19, 72800 Eningen unter Achalm
                                                                    Roßberg-Apotheke Gönningen Tel.: 07072 9 18 50
Tunnel-Wartung im April mit                                         Hauptstr. 40, 72770 Reutlingen (Gönningen)
Verkehrsbehinderungen in Pfullingen                                 Samstag, 25.04.2020
Im Ursulabergtunnel Pfullingen und im Scheibengipfeltunnel Reut-    Römerschanz-Apotheke Tel.: 07121 32 05 66
lingen, müssen an den Sicherheitseinrichtungen routinemäßige        Gustav-Groß-Str. 2, 72760 Reutlingen (Römerschanze)
Wartungs- und Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Hierfür       Stadt-Apotheke Metzingen Tel.: 07123 13 42
ist jeweils eine Vollsperrung der Ortsumfahrungen notwendig. Um     Hindenburgstr. 1, 72555 Metzingen
die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten,     Stadt-Apotheke Pfullingen Tel.: 07121 7 10 30
werden diese Arbeiten ausschließlich in der Nacht durchgeführt.     Kirchstr. 3, 72793 Pfullingen
Der Ursulabergtunnel, B 312 Ortsumfahrung Pfullingen, wird von      Sonntag, 26.04.2020
Montag, 20. April 2020 bis voraussichtlich Donnerstag 23. April     Markt-Apotheke Pfullingen Tel.: 07121 75 49 29
2020, täglich zwischen 20.00 Uhr und 05.00 Uhr gesperrt. Die        Marktstr. 18, 72793 Pfullingen
Umleitung erfolgt über die Ortsdurchfahrt Pfullingen.               Mauritius-Apotheke Betzingen Tel.: 07121 55 00 44
Die Sperrung des Scheibengipfeltunnels, B 312 Ortsumfahrung         Im Gässle 6, 72770 Reutlingen (Betzingen)
Reutlingen, erfolgt von Dienstag, 21. April 2020 bis Freitag, 24.   Sonnen-Apotheke Dettingen Tel.: 07123 9 73 30
April 2020, sowie von Montag, 27. April 2020 bis voraussichtlich    Uracher Str. 23, 72581 Dettingen an der Erms
Mittwoch, 29. April 2020 täglich zwischen 21.00 Uhr und 05.00       Montag, 27.04.2020
Uhr. Die Umleitung erfolgt in beiden Fahrtrichtungen durch die      Birken-Apotheke Sondelfingen Tel.: 07121 49 39 20
Ortsdurchfahrt Reutlingen über die örtliche Wegweisung.             Römersteinstr. 4, 72766 Reutlingen (Sondelfingen)
Alle Umleitungen werden über die vorhandenen Wegweisungen           Uhland Apotheke Pfullingen Tel.: 07121 7 11 50
automatisch angezeigt.                                              Schulstr. 10, 72793 Pfullingen
Informationen zu Straßensperrungen und Umleitungen können im        Dienstag, 28.04.2020
Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württem-        Hirsch-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 33 49 37
berg unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden.                   Wilhelmstr. 53, 72764 Reutlingen (Innenstadt)
                                                                    Mittwoch, 29.04.2020
                                                                    Burkhardt'sche Apotheke Eningen Tel.: 07121 8 11 48
                                                                    Hauptstr. 59, 72800 Eningen unter Achalm
                                                                    Hohbuch-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 2 93 93
                                                                    Pestalozzistr. 7, 72762 Reutlingen (Hohbuch)
                                                                    Donnerstag, 30.04.2020
                                                                    Sonnen-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 9 33 60
                                                                    Wilhelmstr. 10, 72764 Reutlingen (Innenstadt)

  Initiative „Bürger helfen Bürgern“
  Johanna Kruppa, Tel. 3 39 93, E-Mail: cjkruppa@online.de

Hilfe für ältere Menschen und Familien
Aufgrund der derzeitigen Situation können Sie sich bei Frau Krup-   Der Pflegestützpunkt informiert zu
pa telefonisch unter Tel.: 33993 melden, wenn Sie Hilfe bei Ein-    telefonischen Gesprächsangeboten
käufen, Botengängen, etc. benötigen. Diese wird dann zwischen
                                                                    Die Corona-Krise stellt alle Menschen, und besonders ältere Men-
Ihnen und einer ehrenamtlichen Person vermitteln.
                                                                    schen, Pflegebedürftige und deren Angehörige vor besondere
Die Riedericher Pfadfindergruppe hat sich spontan bereit erklärt
                                                                    Herausforderungen. Ausgangsbeschränkungen und möglichst
auch ihre Mithilfe anzubieten. Bitte nehmen Sie das Angebot in
                                                                    wenige soziale Kontakte belasten und drücken auf die Stimmung.
Anspruch, wir helfen gerne weiter.                                  Da kann es gut tun, mit jemandem zu reden und seine Ängste oder
                                                                    Sorgen loszuwerden.
                                                                    Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf der Website
                                                                    www.zusammengegencorona.de einige kostenfreie Angebote
                                                                    aufgelistet, die in dieser Situation angerufen werden können.
                                                                    Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä-
                                                                    rung: Tel.: 0800 23 22 783 (Montag - Donnerstag von 10.00 - 22.00
                                                                    Uhr und Freitag bis Sonntag von 10.00 - 18.00 Uhr)
                                                                    Corona-Hotline des Bundesverbands Deutscher Psychologinnen und
                                                                    Psychologen (BDP): Tel.: 0800 777 22 44 (täglich von 08.00 - 20.00 Uhr)
                                                                    Telefonseelsorge: Tel.: 0800 111 0111 o. 0800 111 0222 (rund um die Uhr)
                                                                    Außerdem gibt es die „Silbernetz"-Hotline, die bundesweit Tele-
                                                                    fongespräche für ältere Menschen ab 60 Jahren, die sich einsam füh-
Donnerstag, 23.04.2020                                              len, anbietet. Es geht nicht um psychologische oder seelsorgerische
Apotheke in der Römerstraße Tel.: 07121 9 61 32 60                  Beratung, sondern um „...einfach mal reden". Tel.: 0800 470 80 90.
Römerstr. 145, 72793 Pfullingen                                     Auch Frau Pohl-May vom Pflegestützpunkt im Rathaus in Metzingen
Steinach-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 5 47 91                    ist nach wie vor telefonisch erreichbar unter Tel. 925-340 für Gesprä-
Steinachstr. 23, 72770 Reutlingen (Betzingen)                       che und Fragen rund um Pflege und Unterstützungsmöglichkeiten.
6                          Riedericher Nachrichten                                               Donnerstag, 23. April 2020, Nummer 17

                                                                        Arbeitsschutzes zu erfüllen. In Form einer Checkliste wird leicht
                                                                        nachvollziehbar aufgelistet, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
                                                                        So sind etwa zur Sicherung des Mindestabstands Markierungen
                                                                        auf dem Boden vor Kassenarbeitsplätzen anzubringen und die
                                                                        Anzahl der Kunden im Geschäft in Abhängigkeit von der Verkaufs-
                                                                        fläche zu begrenzen. Konkrete Vorgaben zu Reinigungsinterval-
                                                                        len von Kassenarbeitsplätzen und Pausenräumen sind ebenso
Wirtschaftsministerium und Sozialministerium                            enthalten wie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichenden
veröffentlichen gemeinsame Richtlinie für den                           Waschgelegenheiten für die Beschäftigten. Im Rahmen der
                                                                        verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sind
Einzelhandel                                                            weitere individuell angemessene Maßnahmen zu prüfen, um die
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das          Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Ministerium für Soziales und Integration haben heute auf Basis
der innerhalb der Landesregierung erfolgten Abstimmungen eine
gemeinsame Richtlinie zu den Voraussetzungen der Öffnung im
Einzelhandel veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wird in Form einer
Checkliste konkretisiert, welche Hygieneregeln von Geschäften
des Einzelhandels einzuhalten sind. Zudem enthält die Richtli-
nie Vorgaben, nach welchen Regeln die Verkaufsfläche von 800
qm zu berechnen ist, bis zu der Geschäfte des Einzelhandels
aufgrund der Corona-Verordnung ab dem 20. April 2020 wieder
öffnen dürfen.
„Mit dieser Regelung haben die Verkaufsstellen des Einzelhandels        Pfarramt, Florianstr. 7, Tel.: 31250 / Fax 367386
einheitliche und klare Vorgaben an der Hand, wie die verschiede-        E-Mail: pfarramt.riederich@elkw.de, www.kirche-riederich.de
nen Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes,            Öffnungszeiten des Pfarramtsbüros:
insbesondere aufgrund der Corona-Verordnung, erfüllt werden             Dienstags und donnerstags von 09.00 - 12.00 Uhr
können. Damit geben wir den Betrieben eine wichtige Hilfestel-          Pfarrer Braun ist telefonisch und per Mail erreichbar. Das Pfarramt
lung und Orientierung, unter welchen Voraussetzungen eine Öff-          bleibt aber für den Publikumsverkehr geschlossen.
nung ab Montag wieder möglich ist“, so Ministerin Dr. Hoffmeis-         Predigt und Predigtgedanken zum jeweiligen Sonntag
ter-Kraut. „Auch für die Frage der Berechnung der Verkaufsfläche        Die Predigt für den jeweiligen Sonntag von Pfarrer Braun, vom
gibt es eine klare Regelung: Abtrennungen und Teilöffnungen von         „Evangelischen Gemeindeblatt in Württemberg“ und andere Pre-
Verkaufsflächen sind nicht zugelassen.“                                 digten und Andachten können Sie per Link auf unserer Homepage
Sozialminister Manne Lucha erklärte: „Der Gesundheitsschutz,            abrufen.
die strikte Einhaltung der Hygiene-Etikette und fürsorgliches Ab-       Die Predigt von Pfarrer Braun gibt es zudem als Predigt zum Mit-
standhalten stehen für uns nach wie vor absolut im Vordergrund.         nehmen und Predigt to go beim Schaukasten und an der Kirche
Nur auf diesem Weg kann es uns gelingen, die Ausbreitung des            (jeweils ab Freitag als Kopie).
Virus abzubremsen und eine zweite Welle zu verhindern. Also gilt
es jetzt eine Sogwirkung in die Innenstädte und Shoppingcenter          Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen
effektiv zu vermeiden. Bei diesem ersten Schritt zu einer vollstän-     Voraussichtlich bis zum 31. August 2020 fallen auf Anordnung des
digen Verkaufsöffnung haben wir uns deshalb für eine vorsichtige        Landes die Gottesdienste in der Kirche und die Veranstaltungen
Variante entschieden. Wir werden die Wirksamkeit der bisherigen         im Gemeindehaus aus.
und der neuen Regeln genau beobachten und regelmäßig prüfen,            Aktuelle Bestimmungen des Landes zu Bestattungen
ob die Infektionsschutzkonzepte sowie Abstands- und Hygiene-            Beerdigungen finden ab sofort unter freiem Himmel statt. Nun-
regeln der Unternehmen funktionieren.“                                  mehr gilt aktuell, dass neben dem engsten Familienkreis (Perso-
„Wir werden alles tun, damit die jetzt noch beschränkten Bran-          nen, die in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern,
chen und Bereiche nicht länger als nötig ihre Geschäfte und             Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder in häuslicher Gemein-
Einrichtungen geschlossen halten müssen. Umso wichtiger ist             schaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspart-
es jetzt, dass alle die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent          nerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen und Partnern)
und sorgfältig befolgen, damit es zu keinem erneuten Anstieg            fünf weitere Personen teilnehmen können. Pfarrer werden nicht
der Infektionszahlen kommt. Wenn uns dies erfolgreich gelingt,          eingerechnet. Bestatter und weitere Helfer bleiben ebenso bei
können wir hoffentlich schon bald über weitergehende Öffnungen          der Berechnung außer Betracht, wenn kein Kontakt mit der Trau-
nachdenken“, so Hoffmeister-Kraut.                                      ergemeinde stattfindet.
Hintergrundinformationen:                                               Kirchengemeinderatssitzung am Donnerstag, 23. April 2020,
Mit der gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft,         20.00 Uhr per Zoom-Konferenz
Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und            Auf der Tagesordnung stehen Bausachen, Schlussbericht Rech-
Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels ge-         nungsprüfamt 2014 - 2018, Konfirmationen 2020, Opfer/Spenden,
mäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung, werden die Voraus-              Laptop Pfarramt und Kirchenpflege und der Punkt Verschiedenes.
setzungen für die Öffnung im Einzelhandel aufgrund der Corona-
                                                                        Hilfe für ältere Menschen und Familien
Verordnung näher geregelt.
                                                                        Aufgrund der derzeitigen Situation können Sie sich bei Frau
Die Richtlinie legt dabei fest, wie die Verkaufsfläche von 800 qm,
                                                                        Kruppa (Tel.: 33993) melden, wenn Sie Hilfe bei Einkäufen, Bo-
bis zu der Einzelhandelsläden gemäß § 4 Absatz 3 Nr. 12 a der Co-
                                                                        tengängen, Kinderbetreuung, etc. benötigen. Sie vermittelt dann
rona-Verordnung der Landesregierung in der neuesten Fassung
                                                                        zwischen Ihnen und einer ehrenamtlichen Person.
grundsätzlich öffnen dürfen, konkret zu berechnen ist. Dabei stellt
                                                                        Auch die Leiter der Riedericher Pfadfinder bieten hier ihre Mithilfe
die Richtlinie auf die Kriterien des Bundesverwaltungsgerichts ab,
                                                                        an. Bitte nehmen Sie das Angebot in Anspruch. Wir helfen gerne
die auch der Flächenberechnung im Baugenehmigungsverfahren
                                                                        weiter.
zugrunde liegen. Damit wurde eine bewährte und überprüfbare
                                                                        Viele Grüße Johanna Kruppa
Methode gewählt, um etwaige Zweifelsfälle klären zu können.
                                                                        Bleiben Sie gesund und Gott behütet, Ihr Pfarrer Fritz Braun
Zudem wird in der Richtlinie geregelt, welche Hygienevorschrif-
ten konkret von den Geschäften des Einzelhandels erfüllt wer-
den müssen, um die Vorgaben der Corona-Verordnung und des
Donnerstag, 23. April 2020, Nummer 17                                  Riedericher Nachrichten                                   7

                                                                     Schrottsammlung des Musikvereins im Herbst 2020
Die Kirche St. Johannes Riederich ist zum Gebet geöffnet von
                                                                     Der Musikverein führt auch in diesem Herbst wieder eine Schrott-
08.00 bis 18.00 Uhr. Es dürfen aber immer noch keine öffentlichen
                                                                     sammlung durch. Wir freuen uns, wenn Sie jetzt schon daran den-
Gottesdienste gefeiert werden (Stand 20. April).                     ken und entsprechendes Sammelgut bis zur Schrottsammlung, die
Im Internet werden z. B. von der Diözese Rottenburg-Stuttgart        am Samstag, 19. September 2020 stattfinden wird, aufbewahren.
unter www.drs.de Gottesdienste gezeigt.                              Nähere Informationen erhalten Sie rechtzeitig im Gemeindeblatt.​
Auf unserer Homepage www.se-metzingen.drs.de sind jeweils            Bei größeren Mengen oder Platzproblemen ist auch eine Abho-
aktuelle Hinweise zu finden.                                         lung vorab, unter Beachtung der aktuellen Richtlinien, möglich.
3. Sonntag der Osterzeit 26. April 2020                              Bitte treten Sie hierzu mit Thomas Burk in Kontakt (Tel. 07123
Wer weiterhin ausgedruckte Gottesdienst-Vorlagen für die Feier       31865, vorstand@musikverein-riederich.de).
zuhause haben möchte kann sich im Pfarrbüro melden.                  Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Die Bonifatiuskirche Metzingen ist von 08.00 - 18.00 Uhr zum
Gebet geöffnet, Zugang über die Seitenkapelle. Bitte beachten
Sie die allgemein geltenden Sicherheitsbestimmungen.
Das Pfarrbüro ist unter Telefon 92290 ständig erreichbar.
Bürozeiten
Montag - Freitag 08.30 - 11.30 Uhr                                   Update zur Schließung der Vereinsgaststätte und zum Einstel-
Montag/Mittwoch/Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr.                        len des gesamten Schießbetriebs aufgrund des Corona-Virus
                                                                     Liebe Vereinskameradinnen und Vereinskameraden,
Erstkommunion 2020                                                   entsprechend der aktuellen Entscheidungen unserer Bundes- und
"Gottes Segen bringt Lachen in mein Leben"                           Landesregierung haben auch wir uns im Vorstand beraten und
In Riederich feierten wir den "Weißen Sonntag", den Tag der Erst-    die selbstverständlichen Ableitungen für uns als Verein getroffen.
kommunion für katholische Kinder der dritten Klasse, seit Jahren     Unser Vereinsheim sowie alle Schießanlagen inklusive Bogenwie-
am zweiten Sonntag nach Ostern.                                      se und 3D-Parcours bleiben deshalb auch über den 19. April 2020
Aufgrund der aktuellen Lage wird die Erstkommunion verschoben        hinaus weiterhin geschlossen.
und erst im Herbst 2020 gefeiert. Der genaue Termin wird noch        Sobald es neue Entwicklungen und Entscheidungen gibt, werden
festgelegt.                                                          wir Euch entsprechend informieren.
Mit dem Empfang der heiligen Kommunion nehmen die Kinder             Unsere Vereinsolympiade am 25. April 2020 ist folglich leider ab-
erstmals an der Danksagung, der Eucharistie, teil. Es ist nach der   gesagt. Gleiches gilt für den 63. Landesschützentag in Albers-
Taufe ein weiteres Sakrament, mit dem die Kinder in die Gemein-      hausen, die Württembergischen Landesmeisterschaften sowie
schaft der Glaubenden eintreten. In unserer Gemeinde wurden          die Deutschen Meisterschaften. Die Rundenwettkämpfe der
die Kinder mehrere Wochen von Gruppenmüttern in Kleingrup-           Sommerrunde sind nach Informationen des Landesverbandes
pen vorbereitet. In den Gruppenstunden erhielten die Kinder ei-      aktuell eingestellt – Landessportleiter Rainer Hanisch wird uns
nen kindgerechten Einblick in die Grundvollzüge des christlichen     hier ebenfalls zu gegebener Zeit informieren.
Glaubens. Sie besuchten auch gemeinsam Gottesdienste und             Über eine Durchführung der Pfingstwanderung am 31. Mai 2020
gestalteten die thematischen Vorstellungsgottesdienste. Außer-       sowie unsere Sonnwendfeier werden wir zu gegebener Zeit eine
dem wurden sie auf ihre erste Beichte vorbereitet.                   Entscheidung treffen.
                                                                     Wir bedanken uns für Euer Verständnis und hoffen, dass wir uns
Über unsere Homepage www.se-metzingen.drs.de (dort gibt es
                                                                     bald wieder in unserem Schützenhaus zu geselligen Runden und
auch einen virtuellen Gruß zum Weißen Sonntag) und per Brief
                                                                     sportlichen Höchstleistungen treffen können.
erhalten die Erstkommunion-Familien die weiteren Informationen.      Viele Grüße und bleibt gesund!
Einen Input gegen Langeweile gibt es im Internet z. B. unter dem     Eure Vorstandschaft: Frank, Frank und Michael
Link www.wir-sind-da.online vom Bund Deutscher Katholiken mit
einer Vielzahl von Ideen, Spielen, und spirituellen Impulsen.
Auf der Homepage unserer Diözese www.drs.de gibt es die ak-
tuellen Infos von dort.

                                                                     Frauen im Sozialverband VdK
                                                                     Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff. Da ging ganz un-
                                                                     ter, dass am 17. März 2020, als die Schulen wegen der Pandemie
                                                                     schlossen, „Equal Pay Day“ war. Denn es gibt eine Entgeltdifferenz
                                                                     zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern von 21 Pro-
Sonntag, 16.04.2020                                                  zent. Diese Lohnlücke in Deutschland macht, in Kalendertage um-
Aufgrund der Corona-Krise finden keine Wochengottesdienste           gerechnet, 77 Tage aus. Dies ärgert viele Frauen, auch weil gerin-
statt                                                                gere Löhne für geringere Renten sorgen. Viele der aktuell 120.650
Sonntag, 26. April 2020                                              weiblichen Mitglieder des Sozialverbands VdK Baden-Württem-
10.00 Uhr Video-Gottesdienst per Livestream                          berg wollen sich ebenfalls nicht damit abfinden. Die VdK-Frauen
                                                                     im Lande stellen mittlerweile gut 50,5 Prozent der insgesamt rund
                                                                     239.000 Mitglieder. Seit seiner Anfänge vor 75 Jahren engagieren
                                                                     sich zahllose Frauen im Sozialverband VdK in Bund und Land und
                                                                     gestalten die Verbandsarbeit und die VdK-Sozialpolitik wesentlich
                                                                     mit. Im Vergleich mit den männlichen Mitgliedern im Lande macht
                                                                     der Frauenanteil in Ämtern bereits gut 49 Prozent aus.
8                         Riedericher Nachrichten                   Donnerstag, 23. April 2020, Nummer 17

Warnung von Corona-Enkeltrick
Vom „Enkeltrick“, der kriminellen Betrugsmasche, die schon vie-
le ältere Menschen geschädigt hat, gibt es eine neue Variante:
Betrüger nutzen die aktuelle Corona-Krise aus und versuchen
als vermeintliche Angehörige alten Menschen viel Geld aus der
Tasche zu ziehen, warnte kürzlich das Landeskriminalamt (LKA).
Laut LKA würden sich Anrufer am Telefon als mit dem Coronavi-
rus infizierte Verwandte ausgeben, die sofort Geld für angebliche
Behandlungen bräuchten. Dann werde vorgeschlagen, dass ein
„Freund“ das Geld oder auch Wertgegenstände abholen komme.
Das LKA rät, niemals Fremden Eigentum auszuhändigen. Die Be-
troffenen sollten darauf bestehen, dass die Anrufer selbst ihren
Namen sagen – anstatt sich dazu verleiten zu lassen, den Namen
von Enkeln, Neffen oder Nichten zu erraten – nach der Methode
„... rate mal, wer anruft?“. Hilfreich sei auch, nach Begebenheiten
zu fragen, die nur echte Angehörige wissen können. Zudem wird
empfohlen, nie seine Verwandtschafts- und Vermögensverhält-
nisse preiszugeben. Und, sofern ein Betrug vermutet wird, sollten
sich die Betroffenen unter 110 an die Polizei wenden. Des Weite-
ren warnt das LKA davor, auf Online-Plattformen, die vorgeben
rare Schutzmasken oder Desinfektionsmittel zu vertreiben, Ware
zu horrenden Preisen zu bestellen. Oft werde selbst nach Erhalt
des Geldes nicht geliefert.
Nachbarschaftshilfe in Zeiten von Corona
Nachbarschaftshilfe ist in Zeiten von Corona in aller Munde. Auch
Mitglieder des Sozialverbands VdK sowie VdK-Orts- und Kreis-
verbände engagieren sich in entsprechenden Initiativen oder ent-
wickeln eigene Initiativen und bieten ihre Hilfe an. Konkret geht
es darum, Menschen in häuslicher Quarantäne oder Ältere und
chronisch Kranke, die zu den Covid-19-Risikogruppen zählen und
ebenfalls nicht raus sollen, zu unterstützen. Ob Einkaufen, Hund
Gassi führen aber auch das Nähen von Masken – gemeinsam gilt
es zu helfen, um dem Coronavirus zu trotzen und für Mitmensch-
lichkeit zu sorgen.
Wer ebenfalls helfen und ein ermutigendes Zeichen setzen will,
kann beispielsweise unter www.vdk.de/bawue/ (Rubrik Aktuel-
les/Presse/„Solidarität jetzt ganz groß geschrieben!“) einen Flyer
samt wichtiger Tipps herunterladen. Darin kann man sein indivi-
duelles Hilfsangebot notieren und hilfsbedürftigen Nachbarn oder
anderen bekannten Menschen aus den Covid-19-Risikogruppen
anzeigen. Denn: „Schon kleine Dinge können viel bewirken!“,
brachte es kürzlich der stellvertretende VdK-Landesvorsitzende
Werner Raab auf den Punkt.
Gesetzliche Unfallversicherung und Homeoffice
Um Corona-Infektionen einzudämmen, wird vermehrt im soge-
nannten Homeoffice gearbeitet. Auch dort kann ein Unfall unter
den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wie kürz-
lich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gegenüber den
Medien betonte. Allerdings gebe es bei Unfällen im Homeoffice
schwierigere Abgrenzungsfälle. Maßgeblich für die Frage, ob der
gesetzliche Versicherungsschutz greife oder nicht, sei nicht un-
bedingt der Ort der Tätigkeit, sprich das Homeoffice zuhause,
sondern die Frage, ob die Tätigkeit im engen Zusammenhang
mit den beruflichen Aufgaben steht. So sei beispielsweise der
Sturz über ein PC-Kabel versichert. Dagegen werde der Gang zur
Toilette oder in die Küche, während der Homeoffice-Pause, dem
privaten Bereich zugeordnet.
Der Sozialverband VdK gewährt seinen Mitgliedern professionellen
Sozialrechtsschutz – auch bei Streitfällen im Bereich Gesetzliche
Unfallversicherung. Zur Thematik „Arbeitsunfall“ gibt es zudem ein
VdK-Webinar am 16. Juni 2020 (11.00 bis 12.00 Uhr), das VdK-
Sozialrechtsreferent Ronny Hübsch abhält. Interessierte können
sich kostenlos unter www.sbvdirekt.net/webinare anmelden.

Jeden Montag um 20.00 Uhr gemeinsames Zazen im Zen-
zentrum. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer
Homepage: www.zenzentrum.de.
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