Nachtragssatzung 2020 - mit Nachtragssplan des Landkreises - Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nachtragssatzung 2020 mit Nachtragssplan des Landkreises
Nachtragssatzung 2020 mit Nachtragsplan des Landkreises
Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 4 Vorbericht zum Haushaltsplan 7 Gesamthaushalt 9 - Gesamtergebnishaushalt 10 - Gesamtfinanzhaushalt 11 Teilergebnishaushalte der Dezernate 1 und 2 13 - Teilhaushalt Finanzen und Schulen 14 - Teilhaushalt Soziales und Jugend 16 3
Nachtragssatzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für das Haushaltsjahr 2020 Auf Grund von § 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 19.06.1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GBl. 2020 S. 259, 260), i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 7 des Gesetzes vom 17.06.2020 (GBl. 2020 S. 401, 403), hat der Kreistag am 9. November 2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung 2020 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und ent- stehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Aus- zahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher Änderung Neue festgesetzte um festgesetzte (Gesamt-) (+/-) (Gesamt-) Beträge EUR EUR Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 350.251.200 625.300- 349.625.900 davon für: 132.402.200 7.398.300- 125.003.900 Kreisumlage Leistungsbeteiligung des Bundes an der 11.595.000 6.773.000 18.368.000 Grundsicherung für Arbeitssuchende 1.2 Ordentliche Aufwendungen 339.689.400- 625.300 339.064.100- davon für: 44.201.900- 1.134.300 43.067.600- Eingliederungshilfe (BTHG) Leistungen für die Grundsicherung für 23.861.000- 509.000- 24.370.000- Arbeitssuchende Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis 1.3 10.561.800 0 10.561.800 (Saldo aus 1.1 und 1.2) 1.4 Außerordentliche Erträge 0 0 0 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 Veranschlagtes Sonderergebnis 1.6 (Saldo aus 1.4 und 1.5) 0 0 0 Veranschlagtes Gesamtergebnis 1.7 (Summe aus 1.3 und 1.6) 10.561.800 0 10.561.800 4
Bisher Änderung Neue festgesetzte um festgesetzte (Gesamt-) (+/-) (Gesamt-) Beträge EUR EUR Beträge EUR 2. Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender 2.1 347.554.200 -625.300 346.928.900 Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender 2.2 -326.281.700 -625.300 -325.656.400 Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 21.272.500 0 21.272.500 (Saldo aus 2.1 und 2.2) Einzahlungen aus 2.4 4.284.900 0 4.284.900 Investitionstätigkeit Auszahlungen aus 2.5 -39.487.400 0 -39.487.400 Investitionstätigkeit Veranschlagter Finanzierungs- mittelüberschuss/-bedarf aus 2.6 -35.202.500 0 -35.202.500 Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) Veranschlagter Finanzierungs- 2.7 mittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus -13.930.000 0 -13.930.000 2.3 und 2.6) Einzahlungen aus 2.8 17.600.000 0 17.600.000 Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus 2.9 -3.670.000 0 -3.670.000 Finanzierungstätigkeit Veranschlagter Finanzierungs- mittelüberschuss/-bedarf aus 2.10 13.930.000 0 13.930.000 Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo 2.11 0 0 0 des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert. 5
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert. § 5 Kreisumlagehebesatz Der Hebesatz für die Kreisumlage wird um 2 v.H. verringert und auf 33,80 v.H. festgesetzt. Freiburg, 9. November 2020 Die Vorsitzende des Kreistages Dorothea Störr-Ritter Landrätin 6
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald VORBERICHT zum Nachtragshaushaltsplan 2020 Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan 2020 des Landkreises Breisgau - Hochschwarzwald Am 16.12.2019 hat der Kreistag die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020 beschlossen. Der Haushaltsplan wurde dabei im Ergebnishaushalt mit einem veran- schlagten Gesamtergebnis von 10.561.000 EUR und einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 21.272.500 Mio. EUR festgesetzt. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Hilfspakete zur Unterstützung der Wirtschaft, der Kommunen und Privatpersonen beschlossen. Unter anderem wurde – nach erfolgter Grundgesetz- änderung – die Leistungsbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung für Arbeits- suchende (= "Hartz-IV") auf voraussichtlich 77,1% erhöht. Daraus resultiert per Saldo ein Mehrertrag von 6.264.000 EUR. Infolge Verzögerungen in der Umsetzung der dritten Reformstufe des BTHG werden im Jahre 2020 voraussichtlich 1.134.300 EUR weniger Aufwand zu Buche schlagen. In Summe wird der ungedeckte Aufwand im Dezernat für Jugend und Soziales in 2020 um 7.398.300 EUR geringer sein als geplant. Um die angespannte Finanzsituation der Städte und Gemeinden des Landkreises zu entschärfen und die Lasten der kommunalen Familie zu verteilen, schlägt die Kreis- verwaltung vor, die ungeplanten Einnahmen in Form einer reduzierten Kreisumlage an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterzugeben. Die Kreisumlage wird um 2 Prozentpunkte niedriger angesetzt (neuer Hebesatz 33,80%; Plan-Hebesatz 35,80%), was eine absolute Senkung von 7.398.300 EUR bewirkt. Diese Anpassungen bedingen keine Veränderung des Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit und keine geänderte Kreditaufnahme. 7
8
Gesamthaushalt 9
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ Gesamtergebnishaushalt lfd. Gesamtergebnishaushalt Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz Nr. 2020 2020 2020 Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR 1 2 3 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.735.000 0 1.735.000 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen 300.677.400 625.300- 300.052.100 davon für: 132.402.200 7.398.300- 125.009.900 Kreisumlage Leistungsbeteiligung des Bundes an der 11.595.000 6.773.000 18.368.000 Grundsicherung für Arbeitssuchende 3 + Aufgelöste Investitionszuwendungen und - 1.673.800 0 1.673.800 beiträge 4 + Sonstige Transfererträge 6.452.000 0 6.452.000 5 + Entgelte für öffentliche Leistungen oder 4.003.400 0 4.003.400 Einrichtungen 6 + Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.273.600 0 1.273.600 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 33.165.900 0 33.165.900 8 + Zinsen und ähnliche Erträge 48.300 0 48.300 9 + Aktivierte Eigenleistungen und 1.023.200 0 1.023.200 Bestandsveränderungen 10 + Sonstige ordentliche Erträge 198.600 0 198.600 11 = Ordentliche Erträge 350.251.200 625.300- 349.625.900 12 - Personalaufwendungen 82.616.900- 0 82.616.900- 13 - Versorgungsaufwendungen 0 0 0 14 - Aufwendungen für Sach- und 38.062.500- 0 38.062.500- Dienstleistungen 15 - Abschreibungen 13.192.800- 0 13.192.800- 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.143.700- 0 1.143.700- 17 - Transferaufwendungen 164.757.100- 1.134.300 163.622.800- davon für: 44.201.900- 1.134.300 43.067.600- Eingliederungshilfe (BTHG) 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 39.916.400- 509.000- 40.425.400- davon für: 23.861.000- 509.000- 24.370.000- Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende 19 = Ordentliche Aufwendungen 339.689.400- 625.300 339.064.100- 20 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 10.561.800 0 10.561.800 21 + Außerordentliche Erträge 0 0 0 22 - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 23 = Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 0 24 = Veranschlagtes Gesamtergebnis 10.561.800 0 10.561.800 10
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ Gesamtfinanzhaushalt lfd. Gesamtfinanzhaushalt Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz Nr. 2020 2020 2020 Einzahlungs- und Auszahlungsarten EUR EUR EUR 1 2 3 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.735.000 0 1.735.000 2 + Zuweisungen und Zuwendungen und 300.677.400 625.300- 300.052.100 allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 6.452.000 0 6.452.000 4 + Entgelte für öffentliche Leistungen oder 4.003.400 0 4.003.400 Einrichtungen 5 + Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.273.600 0 1.273.600 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 33.165.900 0 33.165.900 7 + Zinsen und ähnliche Einzahlungen 48.300 0 48.300 8 + Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 198.600 0 198.600 9 = Einzahlungen aus laufender 347.554.200 625.300- 346.928.900 Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 82.402.000- 0 82.402.000- 11 - Versorgungsauszahlungen 0 0 0 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 38.062.500- 0 38.062.500- 13 - Zinsen und ähnliche Auszahlungen 1.143.700- 0 1.143.700- 14 - Transferauszahlungen (ohne 164.757.100- 1.134.300 163.622.800- Investitionszuschüsse) 15 - Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 39.916.400- 509.000- 40.425.400- 16 = Auszahlungen aus laufender 326.281.700- 625.300 325.656.400- Verwaltungstätigkeit 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des 21.272.500 0 21.272.500 Ergebnishaushalts 18 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 4.232.500 0 4.232.500 19 + Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und 0 0 0 ähnl. Entgelten für Investitionstätigkeit 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von 27.400 0 27.400 Sachvermögen 21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von 0 0 0 Finanzvermögen 22 + Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 25.000 0 25.000 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.284.900 0 4.284.900 24 - Auszahlungen für den Erwerb von 0 0 0 Grundstücken und Gebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 17.730.000- 0 17.730.000- 26 - Auszahlungen für den Erwerb von 3.444.100- 0 3.444.100- beweglichem Sachvermögen 27 - Auszahlungen für den Erwerb von 300- 0 300- Finanzvermögen 28 - Auszahlungen für 18.194.900- 0 18.194.900- Investitionsförderungsmaßnahmen 29 - Auszahlungen für den Erwerb von 118.100- 0 118.100- immateriellen Vermögensgegenständen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 39.487.400- 0 39.487.400- 31 = Veranschlagter 35.202.500- 0 35.202.500- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 11
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ lfd. Gesamtfinanzhaushalt Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz Nr. 2020 2020 2020 Einzahlungs- und Auszahlungsarten EUR EUR EUR 1 2 3 32 = Veranschlagter 13.930.000- 0 13.930.000- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 33 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 17.600.000 0 17.600.000 und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 34 - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten 3.670.000- 0 3.670.000- und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 35 = Veranschlagter 13.930.000 0 13.930.000 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 36 = Veranschlagte Änderung des 0 0 0 Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden 0 0 0 Eigenmitteln zum Jahresbeginn 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren 0 0 0 Darlehen zum Jahresbeginn 12
Teilergebnishaushalte der Dezernate 13
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtagshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ THH1 Dezernat Finanzen & Schulen lfd. Teilergebnishaushalt Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz Nr. 2020 2020 2020 Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR 1 2 3 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 241.825.700 7.398.300- 234.427.400 11 = Anteilige ordentliche Erträge 241.825.700 7.398.300- 234.427.400 19 = Anteilige ordentliche Aufwendungen 0 0 0 20 = Anteiliges veranschlagtes ordentliches 241.825.700 7.398.300- 234.427.400 Ergebnis 21 + Erträge aus internen Leistungen 0 0 0 24 - Aufwendungen für interne Leistungen 0 0 0 28 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis 0 0 0 29 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/- 241.825.700 7.398.300- 234.427.400 überschuss 14
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ THH1 Dezernat Finanzen & Schulen 6110 Steuern, allg. Zuw., allg. Umlagen StruFA Kurzbeschreibung: Abwicklung der Finanzzuweisungen des Landes, der Kreisumlage und Grunderwerbsteuer Beteiligte Fachbereiche: FB Finanzen Enthaltene Produkte: 61.10.81 Kreisumlage 61.10.82 Zuweisung § 8 FAG 61.10.83 Zuweisung § 11 I FAG 61.10.84 Zuweisung § 11 IV FAG 61.10.85 Grunderwerbsteuer 61.10.86 FAG-Umlage 61.10.87 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen lfd. Teilergebnishaushalt Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz Nr. 2020 2020 2020 Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR 1 2 3 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 220.553.900 7.398.300- 213.155.600 11 = Anteilige ordentliche Erträge 220.553.900 7.398.300- 213.155.600 19 = Anteilige ordentliche Aufwendungen 0 0 0 20 = Anteiliges veranschlagtes ordentliches 220.553.900 7.398.300- 213.155.600 Ergebnis 21 + Erträge aus internen Leistungen 0 0 0 24 - Aufwendungen für interne Leistungen 0 0 0 28 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis 0 0 0 29 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/- 220.553.900 7.398.300- 213.155.600 überschuss Erläuterungen zu: Nr.: davon für: Betrag in EUR 2 Kreisumlage (Senkung um 2 v.H. auf einen Hebesatz von 33,80 v.H.) 125.003.900 15
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ THH2 Dezernat Jugend & Soziales lfd. Teilergebnishaushalt Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz Nr. 2020 2020 2020 Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR 1 2 3 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 35.905.400 6.773.000 42.678.400 11 = Anteilige ordentliche Erträge 35.905.400 6.773.000 42.678.400 17 - Transferaufwendungen 140.843.100- 1.134.300 139.708.800- 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 27.836.200- 509.000- 28.345.200- 19 = Anteilige ordentliche Aufwendungen 168.679.300- 625.300 168.054.000- 20 = Anteiliges veranschlagtes ordentliches 132.773.900- 7.398.300 125.375.600- Ergebnis 21 + Erträge aus internen Leistungen 0 0 0 24 - Aufwendungen für interne Leistungen 0 0 0 28 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis 0 0 0 29 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/- 132.773.900- 7.398.300 125.375.600- überschuss 16
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ THH2 Dezernat Jugend & Soziales 3120 Grundsicherung für Arbeitsuchende SGBII SuKA Kurzbeschreibung: In dieser Produktgruppe werden sämtliche Hilfen nach dem SGB II abgebildet, die sich in der Zuständigkeit des Landkreises befinden. Leistungen nach dem SGB II erhalten alle erwerbsfähigen Personen und deren Angehörige, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Das Leistungsspektrum umfasst: Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit Unterkunft und Heizung (nähere Erläuterungen hierzu bei der Schlüsselposition 31.20.01 auf den gelben Seiten), Kommunale Eingliederungsleistungen in Form von Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosozialer Betreuung, Einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung), Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung für Kinder und Jugendliche in Form von Klassenfahrten und Ausflügen, persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung sowie zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Vereine). Die oben genannten Leistungen werden mit Ausnahme der kommunalen Eingliederungsleistungen vom Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald erbracht. Dort werden auch die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit der Eingliederung in Arbeit, für die die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist, bearbeitet. Der Bund beteiligt sich mit einem festen Prozentsatz, der jährlich neu festgelegt wird, an den Kosten der Unterkunft im SGB II sowie an den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für alle berechtigten Personenkreise (siehe auch Produktgruppe 31.90). Der Landkreis beteiligt sich mit einem festen Prozentsatz (15,2 %) an den Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters. Beteiligte Fachbereiche: Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald FB 230 Soziale Fachdienste Enthaltene Produkte: 31.20.01 Leistungen für Unterkunft und Heizung (Schlüsselprodukt) 31.20.02 Kommunale Eingliederungsleistungen 31.20.03 Einmalige Leistungen 31.20.06 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II 17
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ lfd. Teilergebnishaushalt Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz Nr. 2020 2020 2020 Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR 1 2 3 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 11.757.200 6.773.000 18.530.200 11 = Anteilige ordentliche Erträge 11.757.200 6.773.000 18.530.200 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 25.316.506- 509.000- 25.825.506- 19 = Anteilige ordentliche Aufwendungen 25.316.506- 509.000- 25.825.506- 20 = Anteiliges veranschlagtes ordentliches 13.559.306- 6.264.000 7.295.306- Ergebnis 21 + Erträge aus internen Leistungen 0 0 0 24 - Aufwendungen für interne Leistungen 0 0 0 28 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis 0 0 0 29 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/- 13.559.306- 6.264.000 7.295.306- überschuss Erläuterungen zu: Nr.: davon für: Betrag in EUR 2 Bundesbeteiligung SGB II 2020: Mehrerträge 6.773.000 EUR 18.368.000 Erhöhung der Bundesbeteiligung revisionsbedingt von 51,1% auf 52,1% sowie coronabedingt zur kommunalen Entlastung um weitere 25% auf 77,1% für 2020 zzgl. Nachzahlung für flüchtlingsbedingte Unterkunftskosten aus 2019 Zuweisungen im Rahmen des Soziallastenausgleichs nach § 21 FAG 162.200 18 Coronabedingte Erhöhung der Kosten der Unterkunft, auch aufgrund der erleichterten Zugangsvoraussetzungen: Mehraufwendungen 509.000 EUR Leistungen für Unterkunft (ursprünglich 22.691.000 EUR) 23.200.000 Einmalige Leistungen 300.000 Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT, hier nur SGB II) 870.000 Erstattungen ans Jobcenter für Verwaltungskostenanteil des Kreises (15,2%) sowie sonstige ordentliche Aufwendungen insgesamt 1.455.500 Informationen: Weitere Informationen zum Schlüsselprodukt 31.20.01 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ finden sich auch auf den entsprechenden gelben Seiten. 18
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ THH2 Dezernat Jugend & Soziales 3120 Grundsicherung für Arbeitsuchende SGBII 312001 Leistungen für Unterkunft und Heizung SP312001 SP Leistungen für Unterkunft u. Heizung SuKA Schlüsselprodukt: 31.20.01 Leistungen für Unterkunft und Heizung Kurzbeschreibung: Sämtliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes -für eine angemessene Unterkunft und der damit verbundenen Heizungskosten (§ 22 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II) -einschließlich der eventuell erforderlichen Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten (§§ 22 Abs. 6 SGB II) -materielle und persönliche Hilfen an Personen bzw. Familien, denen der Verlust ihrer Wohnung droht (§ 22 Abs. 8 SGB II). Der Bund beteiligt sich mit einem festen Prozentsatz, der jährlich neu festgelegt wird, an den Kosten der Unterkunft im SGB II. Der Landkreis beteiligt sich mit einem festen Prozentsatz (15,2 %) an den Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters und somit auch an den Verwaltungskosten der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Beteiligte Fachbereiche: Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald Zuständiger Fachausschuss: Sozial- und Krankenhausausschuss Ziele: Begrenzung der Steigerung der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft Maßnahmen zur Zielerreichung: Durchführung von Kostensenkungsverfahren Erhöhung des anrechenbaren Einkommens (z.B. durch Erwerbsaufnahme) Nachrangsicherung Zielbezogene Kennzahlen: Kennzahl zur Messung der Zielerreichung: Nettoaufwendungen (vor Bundesbeteiligung) – Abweichung zum Rechnungsergebnis des Vorjahres Nachgeordnete Kennzahlen, die die Entwicklung erläutern können: Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt. – Veränderung zum Vorjahr Durchschnittlich anerkannte Kosten der Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft – Veränderung zum Vorjahr Nettoressourcenbedarf je Einwohner – Veränderung zum Vorjahr 19
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ lfd. Schlüsselprodukt Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz Nr. über Aufträge 2020 2020 2020 Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR 1 2 3 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 11.738.100 6.773.000 18.511.100 11 = Anteilige ordentliche Erträge 11.738.100 6.773.000 18.511.100 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 23.738.456- 509.000- 24.247.456- 19 = Anteilige ordentliche Aufwendungen 23.738.456- 509.000- 24.247.456- 20 = Anteiliges veranschlagtes ordentliches 12.000.356- 6.264.000 5.736.356- Ergebnis 21 + Erträge aus internen Leistungen 0 0 0 24 - Aufwendungen für interne Leistungen 0 0 0 28 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis 0 0 0 29 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/- 12.000.356- 6.264.000 5.736.356- überschuss Erläuterungen zu: Nr.: davon für: Betrag in EUR 2 Bundesbeteiligung SGB II 2020: Mehrerträge 6.773.000 EUR (ursprünglich 11.595.000 EUR) 18.368.000 Erhöhung der Bundesbeteiligung revisionsbedingt von 51,1% auf 52,1% sowie coronabedingt zur kommunalen Entlastung um weitere 25% auf 77,1% für 2020 zzgl. Nachzahlung für flüchtlingsbedingte Unterkunftskosten aus 2019 Zuweisungen im Rahmen des Soziallastenausgleichs nach § 21 FAG 143.100 18 Coronabedingte Erhöhung der Kosten der Unterkunft, auch aufgrund der erleichterten Zugangsvoraussetzungen: Mehraufwendungen 509.000 EUR Leistungen für Unterkunft (ursprünglich 22.691.000 EUR) 23.200.000 Erstattungen ans Jobcenter für Verwaltungskostenanteil des Kreises (15,2%) sowie sonstige ordentliche Aufwendungen insgesamt 1.047.500 20
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ THH2 Dezernat Jugend & Soziales 3210 Eingliederungshilferecht SGB IX SuKA Kurzbeschreibung: Die Umsetzung des „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), erfolgt in vier Reformstufen zwischen 2017 und 2023. Insgesamt ist durch das Gesetz ein „Systemwechsel“ beabsichtigt, in dessen Zuge die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe (SGB XII) herausgelöst und ein eigenes entsprechendes Leistungsrecht im Bereich der Rehabilitation (SGB IX – Teil 2) begründet wird. Dieses Leistungsrecht als neuer Bestandteil des SGB IX zeichnet sich insbesondere durch seine personenzentrierte Ausrichtung und eine ganzheitliche Bedarfsermittlung aus. Die Unterscheidung nach ambulanten und stationären Leistungsformen wird aufgegeben. Zum 01.01.2020 erfolgt nun im Rahmen der Umsetzung der 3. Reformstufe die Trennung von Fachleistungen (Maßnahmen der Eingliederungshilfe) und existenzsichernden Leistungen (Sozialhilfe), weshalb die Fachleistungen der Eingliederungshilfe ab dem Haushaltsjahr 2020 in einer eigenen Produktgruppe dargestellt werden. Bis einschließlich 2019 waren die gesamten Leistungen der Eingliederungshilfe Bestandteil der Produktgruppe 31.10 (Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII). Bei den Fachleistungen handelt es sich insbesondere um Leistungen zur sozialen Teilhabe sowie um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung. Beteiligte Fachbereiche: FB Aktive Teilhabe und Pflege Enthaltene Produkte: 32.10.00 Einnahmen sowie Erstattungen (von/an) in der Eingliederungshilfe nach SGB IX 32.10.01 Medizinische Rehabilitation 32.10.02 Teilhabe am Arbeitsleben 32.10.03 Teilhabe an Bildung 32.10.04 Soziale Teilhabe 32.10.05 Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland nach § 101 SGB IX lfd. Teilergebnishaushalt Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz Nr. 2020 2020 2020 Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR 1 2 3 11 = Anteilige ordentliche Erträge 0 0 0 17 - Transferaufwendungen 44.201.900- 1.134.300 43.067.600- 19 = Anteilige ordentliche Aufwendungen 44.201.900- 1.134.300 43.067.600- 20 = Anteiliges veranschlagtes ordentliches 44.201.900- 1.134.300 43.067.600- Ergebnis 21 + Erträge aus internen Leistungen 0 0 0 24 - Aufwendungen für interne Leistungen 0 0 0 28 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis 0 0 0 29 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/- 44.201.900- 1.134.300 43.067.600- überschuss 21
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Nachtragshaushaltsplan 2020 ________________________________________________________________________________________________ Erläuterungen zu: Nr.: davon für: Betrag in EUR 17 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ursprünglich 43.773.400) 42.639.100 BTHG – Soziale Leistungen an Personen außerhalb von Einrichtungen: Minderaufwand in Höhe von 1.134.300 EUR Die mit der 3. Reformstufe des BTHG zum 01.01.2020 erwarteten Mehraufwendungen im Leistungsbereich werden – auch aufgrund der Übergangsvereinbarung im Zusammenhang mit den sehr langwierigen Verhandlungen für den neuen Landesrahmenvertrag zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern – in 2020 nicht mehr realisiert, sondern erst in den Folgejahren. Verschiedene Zuwendungen an Dritte 428.500 22
Sie können auch lesen