NKF -Produkthaushalt 2020 - Dezernat 5 - Kreis Gütersloh
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NKF -Produkthaushalt 2020 Dezernat 5
-I 1 - Inhaltsverzeichnis Seite Produkt-Nr. Inhaltsverzeichnis I1 Dezernat 5 1 Übersicht über die Teilergebnisse der Abteilungen 2 Generelle Erläuterungen 4 800 Leiter/in Dezernat 5 einschl. Vorzimmer 9 Abteilung 5.1 Steuerung 11 Übersicht über die Teilergebnisse der Produkte und Stellenplanauszug 12 188 Steuerung 13 Abteilung 5.2 Arbeit 17 Übersicht über die Teilergebnisse der Produkte und Stellenplanauszug 18 189 Arbeit 19 Abteilung 5.3 Arbeit und Ausbildung 25 Übersicht über die Teilergebnisse der Produkte und Stellenplanauszug 26 190 Arbeit und Ausbildung 27 Abteilung 5.4 Materielle Hilfen 33 Übersicht über die Teilergebnisse der Produkte und Stellenplanauszug 34 191 Materielle Hilfen – kommunale Leistungen - 37 192 Materielle Hilfen – Bundesleistungen - 43 193 Bildungs- und Teilhabepaket 49 Hinweis Grundsätzlich sind die Steigerungen im Bereich der Personalaufwendungen (TEP 11) damit zu begründen, dass die Kalkulation der Besoldungserhöhung für Beamte für die Haushaltsplanung 2019 zu gering war. Eine weitere Steigerung ergibt sich aufgrund der Berücksichtigung des Besoldungsabschlusses zum 01.01.2020 (+3,20%), der beschlossenen Tariferhöhung zum 01.03.2020 (+ 1,06%) und des kalkulierten Tarifabschlusses zum 01.09.2020 (+ 3,20%). Sollten Veränderungen auf andere Gründe zurückzuführen sein, werden entsprechende Erläuterungen pro Produkt erfasst.
1 Dezernat 5 Jobcenter Dezernent: Herr Fred Kupczyk
2 Dezernat 5 Jobcenter Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -119.199.419,22 -129.041.995,00 -125.263.154,00 -124.973.043,00 -119.155.643,00 -119.436.143,00 B - 16.119.043,65 16.726.856,00 17.188.134,00 17.410.464,00 17.639.246,00 17.974.605,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 128.133.043,85 134.331.905,00 131.793.786,00 131.289.726,00 131.304.178,00 131.292.630,00 D Ergebnis 25.052.668,28 22.016.766,00 23.718.766,00 23.727.147,00 29.787.781,00 29.831.092,00 E Zuschussbedarf je Einwohner 67,45 59,28 63,86 63,88 80,20 80,31 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019) Abteilung 5.0 Dezernent 5 Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.0 Dezernent 5 Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -125.123,23 -203.700,00 -207.900,00 -210.900,00 -214.100,00 -217.400,00 B - 201.207,40 219.000,00 223.356,00 226.852,00 230.419,00 234.057,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 25.094,97 21.268,00 21.814,00 21.851,00 22.085,00 22.319,00 D Ergebnis 101.179,14 36.568,00 37.270,00 37.803,00 38.404,00 38.976,00 E Zuschussbedarf je Einwohner 0,27 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019) Abteilung 5.1 Steuerung Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.1 Steuerung Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -2.200.105,96 -2.012.100,00 -2.226.300,00 -2.156.900,00 -2.097.100,00 -2.130.300,00 B - 1.908.463,60 2.075.763,00 2.240.445,00 2.177.898,00 2.116.100,00 2.155.067,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 416.971,21 305.306,00 362.193,00 356.335,00 356.538,00 356.741,00 D Ergebnis 125.328,85 368.969,00 376.338,00 377.333,00 375.538,00 381.508,00 E Zuschussbedarf je Einwohner 0,34 0,99 1,01 1,02 1,01 1,03 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019) Abteilung 5.2 Arbeit Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.2 Arbeit Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -6.877.624,92 -12.137.078,00 -12.413.917,00 -12.464.307,00 -12.523.507,00 -12.583.907,00 B - 3.252.936,38 3.489.022,00 3.502.180,00 3.570.493,00 3.640.171,00 3.711.244,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 5.925.881,59 9.417.642,00 9.726.965,00 9.718.616,00 9.718.819,00 9.719.022,00 D Ergebnis 2.301.193,05 769.586,00 815.228,00 824.802,00 835.483,00 846.359,00
3 Abteilung 5.2 Arbeit Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.2 Arbeit Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 E Zuschussbedarf je Einwohner 6,20 2,07 2,19 2,22 2,25 2,28 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019) Abteilung 5.3 Arbeit und Ausbildung Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.3 Arbeit und Ausbildung Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -8.322.253,48 -8.957.923,00 -9.224.756,00 -9.278.522,00 -9.334.722,00 -9.392.022,00 B - 3.285.094,20 3.439.923,00 3.515.306,00 3.580.057,00 3.646.105,00 3.713.473,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 4.277.223,75 6.291.995,00 6.527.014,00 6.525.840,00 6.526.043,00 6.526.246,00 D Ergebnis -759.935,53 773.995,00 817.564,00 827.375,00 837.426,00 847.697,00 E Zuschussbedarf je Einwohner -2,05 2,08 2,20 2,23 2,25 2,28 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019) Abteilung 5.4 Materielle Hilfen Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.4 Materielle Hilfen Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -101.674.311,63 -105.731.194,00 -101.190.281,00 -100.862.414,00 -94.986.214,00 -95.112.514,00 B - 7.471.342,07 7.503.148,00 7.706.847,00 7.855.164,00 8.006.451,00 8.160.764,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 117.487.872,33 118.295.694,00 115.155.800,00 114.667.084,00 114.680.693,00 114.668.302,00 D Ergebnis 23.284.902,77 20.067.648,00 21.672.366,00 21.659.834,00 27.700.930,00 27.716.552,00 E Zuschussbedarf je Einwohner 62,69 54,03 58,35 58,31 74,58 74,62 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)
4 Stand: 02.10.2019 Generelle Erläuterungen Der Kreis Gütersloh ist seit dem 01.01.2012 zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II). Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Dezernat 5 unter der Bezeichnung „Jobcenter Kreis Gütersloh“. Zu den Leistungen des Grundsicherungsträgers in diesem Sinne gehören: Regelbedarfsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), Mehrbedarfe (§ 21 SGB II), Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II), Übernahme der Kosten für Erstausstattungen (§ 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 u. 2 SGB II), Sozialversicherungsbeiträge, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, darunter fallen auch die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II (Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder bzw. die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung). Der Bund trägt die Kosten für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, soweit sie nicht in die kommunale Zuständigkeit fallen (vgl. § 6 SGB II). Entsprechend dieses Grundsatzes unterfallen der kommunalen Finanzierungsverantwortung: die kommunalen Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II), der überwiegende Anteil der Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II), die Leistungen für Erstausstattungen (§ 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 u. 2 SGB II) und die Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II). Alle zuvor nicht der kommunalen Finanzierungsverantwortung zugeordneten Leistungen werden seitens des Bundes finanziert. Regel- und Mehrbedarfe im Bereich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind im Haushalt des Kreises Gütersloh im Produkt 192 Materielle Hilfen - Bundesleistungen - abgebildet. Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2019 sinken Aufwand und Ertrag um 1,9 Mio. € auf 65,6 Mio. €. Die geringeren Ansätze berücksichtigen die gegenwärtig zu beobachtende und prognostisch auch weiterhin zu erwartende moderate Entwicklung der fluchtbedingten Zuwanderungszahlen. Im Bereich der kommunalen Transferleistungen (Produkt 191 Materielle Hilfen - kommunale Leistungen (ohne Leistungen nach § 16a SGB II)) sinkt der Ansatz im Bereich des Aufwandes ebenfalls um 1,9 Mio. €. Auch hier findet die bereits vorstehend angeführte moderate Entwicklung der Zuwanderungszahlen ihren Niederschlag. Positiv anzumerken ist, dass der Bund beabsichtigt, auch für die Jahre 2020 und 2021 bei Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund die Kosten der Unterkunft vollständig zu erstatten. Dennoch erhöht sich in diesem Produktbereich im Vergleich zum Vorjahr der Zuschussbedarf im Rahmen der Kreisumlage um 0,9 Mio. €. Diese Verschlechterung resultiert aus allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der KdU ohne Fluchthintergrund sowie geringeren
5 vorjahresbezogenen Nachzahlungen des Bundes, die mit der moderaten Entwicklung der fluchtbedingten Zuwanderungszahlen korrespondieren. Für Verwaltungsaufgaben und Eingliederungsleistungen (ausgenommen Leistungen nach § 16a SGB II und Leistungen im Rahmen von Drittmittelprojekten) stellt der Bund ein Gesamtbudget zur Verfügung (s. § 46 SGB II). Die Eingliederungsmittelverordnung gibt in Verbindung mit dem Gesamtansatz für SGB II-Leistungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an, in welchem Umfang Mittel für den Kreis Gütersloh bereitstehen. Von den Verwaltungskosten trägt der Bund 84,8 %; die verbleibenden 15,2 % sind aus kommunalen Mitteln zu finanzieren („kommunaler Finanzierungsanteil“). Die Vorgehensweise der Planung der Verwaltungsausgaben im Dezernat 5 unterscheidet sich von den übrigen Produkten des Kreishaushaltes. Da, wie oben beschrieben, die Mittelbereitstellung durch eine Verordnung geregelt ist und somit die Höhe des Gesamtbudgets für die Jobcenteraufgaben feststeht, werden die Gesamtaufwendungen für Personal- und Sachkosten des Jobcenters zentral geplant. Die Verteilung der Aufwendungen auf die einzelnen Produkte erfolgt durch einen Schlüssel (Vollzeitäquivalente). Damit wird sichergestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel eine maximale Wirkung erzielen können. Unterjährig erfolgt auch das Controlling auf Basis der Gesamtaufwendungen und nicht produktbezogen. Insofern kann sich eine Veränderung gegenüber dem Vorjahresansatz durch eine geänderte Schlüsselverteilung ergeben, ohne dass die Gesamtaufwendungen schwanken. Aus Vereinfachungsgründen werden Verrechnungskosten der Querschnittsabteilungen des Kreises Gütersloh in einigen Fällen ausschließlich dem Produkt 188 Steuerung zugerechnet. Auf Grundlage des „Entwurfes eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)“ der Bundesregierung vom 12.08.2019 wurden eigene Berechnungen vorgenommen. Unter Bezugnahme darauf ist davon auszugehen, dass das durch den Bund bereitgestellte Gesamtbudget für Verwaltungs- und originäre SGB II-Eingliederungsleistungen im Vergleich zum Vorjahr im Haushaltsjahr 2020 konstant bleibt. Vor Umschichtungen und unter Einbezug des kommunalen Finanzierungsanteils stehen 18,7 Mio. € im Bereich des Verwaltungskostenbudgets und 14,2 Mio. € im Bereich des Eingliederungsbudgets zur Verfügung. Damit stehen im Vergleich zum Vorjahr im Verwaltungstitel 0,5 Mio. € weniger bereit. Der prognostizierte Aufwand im Bereich des Verwaltungskostenbudgets beläuft sich auf einen Betrag i. H. v. 19,7 Mio. €. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 bedeutet dies eine Steigerung um 0,6 Mio. €. Sie ist im Wesentlichen auf eine tariflich bedingte Zunahme der Personalkosten zurückzuführen. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Aufwandes und der gesunkenen Haushaltsmittel im Bereich der Verwaltungskosten ergibt sich in 2020 ein erhöhter Bedarf zur Umschichtung. Der Umschichtungsbetrag erhöht sich nach bisheriger Prognose gegenüber dem Planbetrag für 2020 um 0,6 Mio. € auf 0,7 Mio. € Mit dem Verwaltungskostenaufwand bzw. mit dem erhöhten Mittelbedarf steigt ebenso der kommunale Finanzierungsanteil. Lag er in 2019 bei 2,9 Mio. € beläuft er sich nun auf 3,0 Mio. €.
6 Nach Abzug des Umschichtungsbetrages stehen nach bisheriger Planung für das Jahr 2020 13,5 Mio. € zur Verfügung. Im Vergleich zum Jahr 2019 sind das 0,6 Mio. € weniger originäre SGB II-Eingliederungsmittel. Ergänzend zu diesen Mitteln stehen nach bisheriger Berechnung 1,1 Mio. € aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer des Bundes für die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16i SGB II zur Verfügung. Grundgedanke des Passiv- Aktiv-Transfers ist, dass im Zuge einer auf der zuvor genannten Rechtsgrundlage geförderten Beschäftigung eingesparte SGB II-Bundesmittel nicht im Gesamthaushalt des Bundes verbleiben, sondern zusätzlich zur Finanzierung weiterer vergleichbarer Beschäftigungsverhältnisse herangezogen werden können. Eine Veränderung ergibt sich auch beim Ansatz für kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. Der Ansatz erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Mio. € auf 0,4 Mio. €. Hintergrund ist hier im Wesentlichen das Erfordernis, die Finanzierung von psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Beeinträchtigungen weiterhin gewährleisten zu können. Im Bereich Bildung und Teilhabe steigen die Aufwendungen aufgrund des zum 01.08.2019 in Kraft getretenen Starke-Familien-Gesetz um mehr als 600 T€. Die Beträge für das Schulbedarfspaket steigen von jährlich 120 € auf 150 € und die für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben um monatlich 5 € auf jährlich 180 €. Die Eigenanteile für Schülerbeförderung und Mittagessen werden ersatzlos gestrichen. Das alles soll zu einer erhofften höheren Inanspruchnahme und einer unbürokratischen Bewilligungspraxis führen.
7 Aufwand Bundes- und Zuschussbedarf / Zuschussbedarf / (in Mio. €) Landes- Kreisumlage- Kreisumlage- erstattungen finanzierung finanzierung (in Mio. €) (in Mio. €) (in Mio. €) -Vorjahr- Verwaltungskosten 19,7 -16,7 3,0 2,9 (inkl. Modellprojekt für Zuwanderer) Eingliederungsmittel 13,5 - 13,5 0,0 0,0 Bund (EGT) Passiv-Aktiv- 1,1 -1,1 0,0 0,0 Transfermittel Bund (PAT) Kommunale 0,4 0,0 0,4 0,3 Eingliederungsmittel Materielle 65,6 -65,6 0,0 0,0 Bundesleistungen (u.a. ALG II) Kommunale 43,2 -24,1 19,1 18,2 Transferleistungen (KdU) Bildung und Teilhabe 5,4 -4,2 1,2 0,6 (einschl. Personal- u. Sachkosten f. d. Bearbeitung von WoGG) Dezernat 5 insgesamt 148,9 -125,2 23,7 22,0
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9 Produktbeschreibung Produkt 800 Leiter/in Dezernat 5 einschl. Vorzimmer usw. Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.0 Dezernent 5 Produkt 800 Leiter/in Dezernat 5 einschl. Vorzimmer usw. Produktinformation Verantwortliche Organisationseinheit Verantwortliche Person(en) Dezernent 5 Fred Kupczyk Produktbeschreibung Abteilung 5.0 Dezernent 5 Kreis Gütersloh Stellenplanauszug Ist 2018 Plan 2019 Plan 2020 Stellenanteile Leitung Dezernat 5 2,00 2,00 2,00
10 Teilergebnisplan Produkt 800 Leiter/in Dezernat 5 einschl. Vorzimmer usw. Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -125.123,23 -203.700,00 -207.900,00 -210.900,00 -214.100,00 -217.400,00 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -125.123,23 -203.700,00 -207.900,00 -210.900,00 -214.100,00 -217.400,00 11 - Personalaufwendungen 158.273,13 161.048,00 168.141,00 171.504,00 174.935,00 178.434,00 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 6.537,85 8.545,00 8.607,00 8.607,00 8.607,00 8.607,00 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 14.876,36 10.204,00 10.445,00 10.248,00 10.248,00 10.248,00 17 = Ordentliche Aufwendungen 179.687,34 179.797,00 187.193,00 190.359,00 193.790,00 197.289,00 18 = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 u. 17) 54.564,11 -23.903,00 -20.707,00 -20.541,00 -20.310,00 -20.111,00 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 22 = Ergebnis der laufenden 54.564,11 -23.903,00 -20.707,00 -20.541,00 -20.310,00 -20.111,00 Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 u. 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 u. 24) 26 = Jahresergebnis vor Berücksichtigung 54.564,11 -23.903,00 -20.707,00 -20.541,00 -20.310,00 -20.111,00 intern. Leistungsbez. (=Zeilen 22 u. 25) 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus internen 46.615,03 60.471,00 57.977,00 58.344,00 58.714,00 59.087,00 Leistungsbeziehungen, davon: a) Verrechnung Versicherungen 648,00 740,00 762,00 996,00 1.230,00 1.464,00 b) Verrechnung IT-System c) Verrechnung Zuschläge Beamte d) Verrechnung Raumkosten e) Kosten aus Verr. Zuschläge Beamte 36.860,00 51.582,00 48.564,00 48.564,00 48.564,00 48.564,00 Option f) Kosten aus Verr. Personalkosten 6.074,27 6.370,00 6.651,00 6.784,00 6.920,00 7.059,00 Querschnitt Option g) Kosten aus Verr. IT-Kosten Option 218,00 199,00 200,00 200,00 200,00 200,00 h) Kosten aus Verr. kalk. Miete Option 1.580,28 1.580,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 i) Kosten aus Verr. Gutachterkosten Option 29 = Teilergebnis (= Zeilen 26,27,28) 101.179,14 36.568,00 37.270,00 37.803,00 38.404,00 38.976,00 30 - globaler Minderaufwand 31 = Teilergebnis nach Abzug globaler 101.179,14 36.568,00 37.270,00 37.803,00 38.404,00 38.976,00 Minderaufwand (= Zeilen 29 und 30)
11 Abteilung „Steuerung“
12 Abteilung 5.1 Steuerung Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -2.200.105,96 -2.012.100,00 -2.226.300,00 -2.156.900,00 -2.097.100,00 -2.130.300,00 B - 1.908.463,60 2.075.763,00 2.240.445,00 2.177.898,00 2.116.100,00 2.155.067,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 416.971,21 305.306,00 362.193,00 356.335,00 356.538,00 356.741,00 D Ergebnis 125.328,85 368.969,00 376.338,00 377.333,00 375.538,00 381.508,00 E Zuschussbedarf je Einwohner 0,34 0,99 1,01 1,02 1,01 1,03 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019) Kreis Gütersloh Stellenplanauszug Ist 2018 Plan 2019 Plan 2020 Stellenanteile 5.1 28,50 33,00 33,00 Produkt 188 Steuerung Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -2.200.105,96 -2.012.100,00 -2.226.300,00 -2.156.900,00 -2.097.100,00 -2.130.300,00 B - 1.908.463,60 2.075.763,00 2.240.445,00 2.177.898,00 2.116.100,00 2.155.067,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 416.971,21 305.306,00 362.193,00 356.335,00 356.538,00 356.741,00 D Ergebnis 125.328,85 368.969,00 376.338,00 377.333,00 375.538,00 381.508,00 E Zuschussbedarf je Einwohner 0,34 0,99 1,01 1,02 1,01 1,03 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)
13 Produkt 188 Steuerung Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.1 Steuerung Produkt 188 Steuerung Produktinformation Verantwortliche Organisationseinheit Verantwortliche Person(en) Steuerung Björn Haller Beschreibung Der Kreis Gütersloh als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grund- sicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Auftragsgrundlage Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende i.V.m. VO sowie vertraglichen Vereinbarungen für zugelassene kommunale Träger nach § 6 a SGB II Zielgruppe Intern: Verwaltungsleitung/Abteilungsleitungen Extern: BMAS/Gremien/politische Ausschüsse Ziele A Globales Ziel Der Kreis Gütersloh als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6 a Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. B Wirkungsziel Bei der Leistungserbingung sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowohl hinsichtlich des Eingliederungsbudgets als auch hinsichtsich des Verwaltungskostenbudgets zu beachten. Die Erreichung der in der Zielvereinbarung abgeschlossenen Ziele ist durch die Erstellung steuerungsrelevanter Unterlagen zu begleiten. Leistungsbeschreibung/Kennzahl Ist 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ausschöpfung des Verwaltungsbudgets 99,4 % 100 % 100 % Ausschöpfung des Eingliederungsbudgets 89,2 % 100 % 100 %
14 Teilergebnisplan 188 Steuerung Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -2.992,83 -3.000,00 -2.000,00 -2.000,00 -2.000,00 -2.000,00 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -2.197.113,13 -2.009.100,00 -2.224.300,00 -2.154.900,00 -2.095.100,00 -2.128.300,00 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -2.200.105,96 -2.012.100,00 -2.226.300,00 -2.156.900,00 -2.097.100,00 -2.130.300,00 11 - Personalaufwendungen 1.646.698,90 1.801.303,00 1.976.233,00 1.911.757,00 1.847.992,00 1.884.952,00 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 170.840,66 124.193,00 147.247,00 147.247,00 147.247,00 147.247,00 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 195.071,01 146.604,00 172.609,00 166.548,00 166.548,00 166.548,00 17 = Ordentliche Aufwendungen 2.012.610,57 2.072.100,00 2.296.089,00 2.225.552,00 2.161.787,00 2.198.747,00 18 = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 u. 17) -187.495,39 60.000,00 69.789,00 68.652,00 64.687,00 68.447,00 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 22 = Ergebnis der laufenden -187.495,39 60.000,00 69.789,00 68.652,00 64.687,00 68.447,00 Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 u. 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 u. 24) 26 = Jahresergebnis vor Berücksichtigung -187.495,39 60.000,00 69.789,00 68.652,00 64.687,00 68.447,00 intern. Leistungsbez. (=Zeilen 22 u. 25) 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus internen 312.824,24 308.969,00 306.549,00 308.681,00 310.851,00 313.061,00 Leistungsbeziehungen, davon: a) Verrechnung Versicherungen 7.278,00 8.877,00 10.048,00 10.251,00 10.454,00 10.657,00 b) Verrechnung IT-System c) Verrechnung Zuschläge Beamte d) Verrechnung Raumkosten e) Kosten aus Verr. Zuschläge Beamte 130.160,00 182.095,00 167.779,00 167.779,00 167.779,00 167.779,00 Option f) Kosten aus Verr. Personalkosten 131.604,70 92.365,00 96.433,00 98.362,00 100.329,00 102.336,00 Querschnitt Option g) Kosten aus Verr. IT-Kosten Option 3.165,00 2.912,00 3.389,00 3.389,00 3.389,00 3.389,00 h) Kosten aus Verr. kalk. Miete Option 22.716,48 22.720,00 28.900,00 28.900,00 28.900,00 28.900,00 i) Kosten aus Verr. Gutachterkosten Option 29 = Teilergebnis (= Zeilen 26,27,28) 125.328,85 368.969,00 376.338,00 377.333,00 375.538,00 381.508,00 30 - globaler Minderaufwand 31 = Teilergebnis nach Abzug globaler 125.328,85 368.969,00 376.338,00 377.333,00 375.538,00 381.508,00 Minderaufwand (= Zeilen 29 und 30)
15 Produkt 188 Steuerung Kreis Gütersloh Erläuterungen 1. Allgemeines In der Abteilung Steuerung werden die Querschnittsaufgaben des Dezernats 5 erledigt, soweit sie nicht von anderen Abteilungen des Kreises wahrgenommen werden. Es werden die Bundesmittel bewirtschaftet und das Gesamtbudget für Verwaltungs- und Eingliederungsleistungen administriert. Darüber hinaus ist der Bereich Steuerung für Controllingaufgaben zuständig, dazu zählt auch die verpflichtende Statistiklieferung (vgl. § 53 ff SGB II) an die Bundesagentur für Arbeit. Außerdem fällt die Abwicklung sämtlicher Widerspruchs- und Klageverfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz in die Zuständigkeit der Abteilung Steuerung. 2. Ziele, Leistungsbeschreibungen und Kennzahlen Die Ziele der Grundsicherungsstellen sind in § 48 b Abs. 3 SGB II definiert. Die Zielvereinbarung wird gem. § 48 b SGB II zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW geschlossen, welches wiederum eine Zielvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt. Dies erfolgt nach der Verabschiedung des Bundeshaushaltes durch den Bundestag. Über den Zielvereinbarungsprozess und die Zielerreichung wird an anderer Stelle den politischen Gremien Bericht erstattet. 3.Teilergebnisplan Kostenerstattung (TEP 6): Die Bundesmittel für Personal- und Sachkosten sind in Höhe von 84,8 % der anfallenden Verwaltungskosten geplant. Zusätzlich werden hier die Kostenerstattungen für die 5,00 bis zum 30.06.2021 befristeten Stellen für die Arbeitsplätze nach dem Teilhabechancengesetz, welche über die Veränderungsliste 2019 eingerichtet worden sind, dargestellt. Personalaufwendungen (TEP 11) Neben der geplanten Tarif- und Besoldungserhöhung steigen die Personalkosten ab dem Jahr 2020, weil die 5,00 Stellen, welche für die Arbeitsplätze nach dem Teilhabechancengesetz über die Veränderungsliste 2019 eingerichtet worden sind, für das Jahr 2019 lediglich anteilig geplant worden sind und für 2020 voll zu veranschlagen sind. Grund für die anteilge Planung der Personalkosten war, dass mit einer Besetzung der Stellen erst zum 01.07.2019 gerechnet werden konnte. Ab dem Jahr 2021 sinken die Personalkosten, weil die zuvor genannten 5,00 Stellen mit einem kw-Vermerk zum 30.06.2021 versehen worden sind und die Personalkosten nach Ablauf dieser Frist nicht mehr anfallen werden. Ab 2022 entfallen diese hierfür geplanten Personalkosten komplett. Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen (TEP 13) Kosten für die EDV-Bereitstellung, Gebäudebewirtschaftung sowie sonstige Dienstleistungskosten sind hier im Wesentlichen veranschlagt. Zu den Kosten der Gebäudebewirtschaftung gehören u. a. die Energiekosten und Reinigungkosten. Diese Aufwendungen sind zu 84,8 % über das Bundesbudget refinanziert. Sonstige Ordentliche Aufwendungen (TEP 16) Hier sind die Aufwendungen für den Geschäftsbedarf veranschlagt. Wesentliche Kostenblöcke liegen bei den Mietaufwendungen sowie beim Aufwand für Gerichts- und Sachverständigenkosten, die im Rahmen der Widerspruchs- und Klagensachbearbeitung nach dem Sozialgerichtsgesetz anfallen. Die Aufwendungen sind zu 84,8 % über das Bundesbudget refinanziert. Die Haushaltsplanung beruht auf Kostenentwicklungen im jeweils aktuellen Haushaltsjahr. Kosten aus Verrechnung Zuschläge Beamte Option (TEP 28e) (nur in 188) Alle anfallenden Kosten, die die übrigen Organisationseinheiten des Kreises erbringen, werden hier dargestellt. Kosten aus Verrechnung kalkulatorischer Miete (TEP 28h) Für alle vom Jobcenter Kreis Gütersloh genutzten eigenen Räumlichkeiten des Kreises Gütersloh wird eine kalkulatorische Miete erhoben. Die Verteilung der kalkulatorischen Miete auf die Produkte richtet sich nach dem aktuell errechneten Verteilungsschlüssel. Erstmalig ist die kalkulatorische Miete für das Haushaltsjahr 2020 erhöht worden. Er werden nun 6,50 €/m² abgerechnet. Zuvor betrug die kalkulatorische Miete 6,00 €/m². 4. Teilfinanzplan ./.
16
17 Abteilung „Arbeit“
18 Abteilung 5.2 Arbeit Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -6.877.624,92 -12.137.078,00 -12.413.917,00 -12.464.307,00 -12.523.507,00 -12.583.907,00 B - 3.252.936,38 3.489.022,00 3.502.180,00 3.570.493,00 3.640.171,00 3.711.244,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 5.925.881,59 9.417.642,00 9.726.965,00 9.718.616,00 9.718.819,00 9.719.022,00 D Ergebnis 2.301.193,05 769.586,00 815.228,00 824.802,00 835.483,00 846.359,00 E Zuschussbedarf je Einwohner 6,20 2,07 2,19 2,22 2,25 2,28 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019) Kreis Gütersloh Stellenplanauszug Ist 2018 Plan 2019 Plan 2020 Stellenanteile 5.2 47,00 49,00 47,00 Produkt 189 Arbeit Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -6.877.624,92 -12.137.078,00 -12.413.917,00 -12.464.307,00 -12.523.507,00 -12.583.907,00 B - 3.252.936,38 3.489.022,00 3.502.180,00 3.570.493,00 3.640.171,00 3.711.244,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 5.925.881,59 9.417.642,00 9.726.965,00 9.718.616,00 9.718.819,00 9.719.022,00 D Ergebnis 2.301.193,05 769.586,00 815.228,00 824.802,00 835.483,00 846.359,00 E Zuschussbedarf je Einwohner 6,20 2,07 2,19 2,22 2,25 2,28 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)
19 Produkt 189 Arbeit Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.2 Arbeit Produkt 189 Arbeit Produktinformation Verantwortliche Organisationseinheit Verantwortliche Person(en) Arbeit Thomas Wellhäuser Beschreibung Der Kreis Gütersloh als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grund- sicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Über das Produkt werden auch die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a Nr. 1, 3 und 4 SGB II abgerechnet. Auftragsgrundlage Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende i.V.m. VO sowie vertragliche Vereinbarungen für zugelassene kommunale Träger nach § 6 a SGB II Zielgruppe In der Abteilung Arbeit werden alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) betreut, die über 25 Jahre alt sind oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen bzw. nicht in Ausbildung vermittelt werden können oder bereits auf dem regulären Arbeitsmarkt integriert sind. In die organisatorische Zuständigkeit der Abteilung Arbeit fällt die Betreuung der eLb des Stadtbezirkes Gütersloh und des nördlichen Kreisgebietes. Ziele A Globales Ziel Der Kreis Gütrsloh als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6 a Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. B. Wirkungsziel Integration der oben beschriebenen Zielgruppe in Arbeit bzw. Unterstützung bei der Herstellung der Integrations- oder Arbeitsfähigkeit Leistungsbeschreibung/Kennzahl Ist 2018 Plan 2019 Plan 2020 Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher (Jahresdurchschnitt) 13.000 13.486 13.059 Maßnahmeteilnahmen an Förderinstrumenten (Zugänge) 1.839 5.219 4.830 davon A: Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.400 4.100 davon B: Berufswahl und Berufsausbildung 0 0 davon C: Berufliche Weiterbildung 200 200 davon D: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 200 150 davon E: Beschäftigung schaffende Maßnahmen 350 300 davon F: Freie Förderung 69 80
20 Teilergebnisplan 189 Arbeit Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -26.488,88 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -6.846.449,98 -12.137.078,00 -12.413.917,00 -12.464.307,00 -12.523.507,00 -12.583.907,00 a) Verwaltungskostenbudget -2.940.395,80 -3.457.000,00 -3.488.200,00 -3.541.900,00 -3.601.100,00 -3.661.500,00 b) Eingliederungsbudget -3.906.054,18 -8.680.078,00 -8.925.717,00 -8.922.407,00 -8.922.407,00 -8.922.407,00 07 + Sonstige ordentliche Erträge -4.686,06 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -6.877.624,92 -12.137.078,00 -12.413.917,00 -12.464.307,00 -12.523.507,00 -12.583.907,00 11 - Personalaufwendungen 2.972.219,93 3.208.043,00 3.259.334,00 3.324.521,00 3.391.011,00 3.458.832,00 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 154.532,78 200.827,00 207.574,00 207.574,00 207.574,00 207.574,00 14 - Bilanzielle Abschreibungen 12.867,01 15 - Transferaufwendungen 5.407.269,82 8.830.078,00 9.115.717,00 9.112.407,00 9.112.407,00 9.112.407,00 a) Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.502.554,58 4.901.689,00 4.511.479,00 4.511.479,00 4.511.479,00 4.511.479,00 b) Berufsauswahl und Berufsausbildung 4.289,59 c) Berufliche Weiterbildung 1.125.094,53 1.388.791,00 1.388.791,00 1.388.791,00 1.388.791,00 1.388.791,00 d) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 709.959,51 796.441,00 772.290,00 768.980,00 768.980,00 768.980,00 e) Beschäftigung schaffende Maßnahmen 910.164,78 1.358.809,00 2.018.809,00 2.018.809,00 2.018.809,00 2.018.809,00 f) Freie Förderung 151.054,83 234.348,00 234.348,00 234.348,00 234.348,00 234.348,00 g) Drittfinanzierte Förderungen h) Leistungen z. Einglied. nach § 16a SGB II 4.152,00 150.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 209.114,31 237.097,00 248.225,00 242.983,00 242.983,00 242.983,00 17 = Ordentliche Aufwendungen 8.756.003,85 12.476.045,00 12.830.850,00 12.887.485,00 12.953.975,00 13.021.796,00 18 = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 u. 17) 1.878.378,93 338.967,00 416.933,00 423.178,00 430.468,00 437.889,00 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 22 = Ergebnis der laufenden 1.878.378,93 338.967,00 416.933,00 423.178,00 430.468,00 437.889,00 Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 u. 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 u. 24) 26 = Jahresergebnis vor Berücksichtigung 1.878.378,93 338.967,00 416.933,00 423.178,00 430.468,00 437.889,00 intern. Leistungsbez. (=Zeilen 22 u. 25) 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus internen 422.814,12 430.619,00 398.295,00 401.624,00 405.015,00 408.470,00 Leistungsbeziehungen, davon: a) Verrechnung Versicherungen 13.386,00 15.831,00 16.865,00 17.068,00 17.271,00 17.474,00 b) Verrechnung IT-System c) Verrechnung Zuschläge Beamte d) Verrechnung Raumkosten e) Kosten aus Verr. Zuschläge Beamte Option 91.492,00 131.284,00 86.557,00 86.557,00 86.557,00 86.557,00 f) Kosten aus Verr. Personalkosten 189.224,45 149.695,00 156.289,00 159.415,00 162.603,00 165.855,00 Querschnitt Option g) Kosten aus Verr. IT-Kosten Option 5.130,00 4.719,00 4.844,00 4.844,00 4.844,00 4.844,00
21 Teilergebnisplan 189 Arbeit Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 h) Kosten aus Verr. kalk. Miete Option 36.741,48 36.750,00 41.400,00 41.400,00 41.400,00 41.400,00 i) Kosten aus Verr. Gutachterkosten Option 57.829,75 92.340,00 92.340,00 92.340,00 92.340,00 92.340,00 29 = Teilergebnis (= Zeilen 26,27,28) 2.301.193,05 769.586,00 815.228,00 824.802,00 835.483,00 846.359,00 30 - globaler Minderaufwand 31 = Teilergebnis nach Abzug globaler 2.301.193,05 769.586,00 815.228,00 824.802,00 835.483,00 846.359,00 Minderaufwand (= Zeilen 29 und 30)
22 Produkt 189 Arbeit Kreis Gütersloh Erläuterungen 1.Allgemeines In der Abteilung Arbeit erfolgt die bewerberorientierte Beratung, Qualifizierung und Vermittlung der o.g. Zielgruppe. In der Abteilung ist der Unternehmensservice angesiedelt, der unmittelbarer Ansprechpartner für Arbeitgeber ist. 2.Ziele, Leistungsbeschreibungen und Kennzahlen Die Ziele der Grundsicherungsstellen sind in § 48 b Abs. 3 SGB II definiert. Die Zielvereinbarung wird gem. § 48 b SGB II zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW geschlossen, welches wiederum eine Zielvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt. Dies erfolgt nach der Verabschiedung des Bundeshaushaltes durch den Bundestag. Über den Zielvereinbarungsprozess und die Zielerreichung wird an anderer Stelle den politischen Gremien Bericht erstattet. Die bisherige Aufteilung der Kennzahlen unterteilte die Maßnahmeteilnahmen (Ist und Plan) ausschließlich nach Individualförderungen und Gruppenmaßnahmen. Die neue Darstellung der Maßnahmeteilnahmen orientiert sich ab 2019 an den Bezeichnungen des TEP 15. Somit wurde die Darstellung der Kennzahlen und der Aufwendungen vereinheitlicht. 3.Teilergebnisplan Kostenerstattung (TEP 6): Die Bundesmittel für Personal- und Sachkosten (TEP 6a) sind in Höhe von 84,8 % (siehe TEP 11, 13, 14, 16 und 28) der anfallenden Verwaltungskosten geplant. Die für Eingliederungsleistungen zu erbringenden Kosten werden vom Bund zu 100 % erstattet (TEP 6b). Transferaufwendungen (TEP 15) Unter dem TEP 15 werden die Eingliederungsmittel veranschlagt. Hinsichtlich der Gesamtentwicklung der Mittel für das Eingliederungs- budget wird auf die generellen Erläuterungen zum Dezernat 5 verwiesen. Die Beträge der TEPs 15 a - g ergeben sich im Einzelnen aus dem Entwurf des Arbeitsmarktprogrammes. Hier können sich im Rahmen der Beratungen des Arbeitsmarktprogrammes noch Änderungen für die Haushaltsberatungen ergeben. Transferaufwendungen (TEP 15 a) Aktivierung und berufliche Eingliederung: darunter sind Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Heranführung an eine Arbeitsaufnahme bzw. einer direkten Arbeitsaufnahme geleistet werden. Ebenfalls gehören hierzu Maßnahmen, die unter Berücksichtigung des Vergaberechtes mit dem Ziel, die berufliche Wiederein- gliederung zu unterstützen, ausgeschrieben werden oder die in Form eines Aktivierungsgutscheines (AVGS) mit einem vorher festgelegten Ziel bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden können. Auch Probebeschäftigungen behinderter Menschen und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber sind hierunter subsumiert. Transferaufwendungen (TEP 15 b) Berufsauswahl und Berufsausbildung: Hierzu zählen Berufsausbildungen außerhalb von Einrichtungen (BaE), Einstiegsqualifizierungen (EQ) und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH). Transferaufwendungen (TEP 15 c) Berufliche Weiterbildung: Darunter sind Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW) zu verstehen. Das können sowohl betriebliche und außerbetriebliche Umschulungen als auch kurze Qualifizierungen von Spezialkenntnissen (z. B. Schweißerschein) sein. Seit Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes gibt es zudem die Möglichkeit, Arbeitsentgeltzuschüsse für Arbeitgeber zu fördern, deren Arbeitnehmer an einer Qualifizierung während der Beschäftigung teilnehmen. Transferaufwendungen (TEP 15 d) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Hinter jeder Bewilligung einer solchen Leistung steht eine Arbeitsaufnahme. So werden mittels eines Eingliederungszuschusses dem Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum Mittel gewährt, um die noch vorhandenen Vermittlungs- hemmnisse zu kompensieren. Auch die Ausfinanzierung der unbefristet gewährten Beschäftigungszuschüsse fällt unter diese Rubrik. Ab 2019 zählen hierzu auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach dem neu gefassten § 16 e SGB II. Die Förderung umfasst einen Lohnkostenzuschuss und die Finanzierung einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung. Transferaufwendungen (TEP 15 e) Beschäftigung schaffende Maßnahmen: Darunter sind Arbeitsgelegenheiten zu verstehen.
23 Produkt 189 Arbeit Kreis Gütersloh Ab 2019 zählt hierzu auch das neue Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" aus § 16 i SGB II. Das Instrument umfasst als Förderkomponenten einen mehrjährigen Lohnkostenzuschuss, eine beschäftigungsbegleitende Betreuung und die Finanzierung von Qualifizierungen. Transferaufwendungen (TEP 15 f) Freie Förderung: Hierunter sind Projekt- oder Einzelfallförderungen nach § 16 f SGB II zu verstehen. Transferaufwendungen (TEP 15h) Leistungen zur Eingliederung nach § 16 a SGB II sind rein kommunale Leistungen. Ab 2019 wird der Ansatz auf die Produkte 189 und 190 nach gepanter Inanspruchnahme aufgeteilt. Zuvor wurden diese Leistungen nur im Produkt 190 abgebildet. Es handelt sich um rein kommunale Leistungen, die nicht vom Bund refinanziert werden. Der Ansatz wurde um 40.000 € im Vergleich zum Vorjahr erhöht, um die Finanzierung von psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Beeinträchtigungen weiterhin gewährleisten zu können. Sonstige ordentliche Aufwendungen (TEP 16) Hier sind die Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb veranschlagt. Der Mietaufwand stellt dabei den größten Kostenblock dar. Kosten aus Verrechnung kalkulatorischer Miete (TEP 28h) Für alle vom Jobcenter Kreis Gütersloh genutzten eigenen Räumlichkeiten des Kreises Gütersloh wird eine kalkulatorische Miete erhoben. Die Verteilung der kalkulatorischen Miete auf die Produkte richtet sich nach dem aktuell errechneten Verteilungsschlüssel. Erstmalig ab dem Haushaltsjahr 2020 ist die kalkulatorische Miete erhöht worden. Es werden nun 6,50 €/m² abgerechnet. Zuvor betrug die kalkulatorische Miete 6,00 €/m². Kosten aus Verrechnung Gutachterkosten Option (TEP 28i) Alle Leistungen, die durch den ärztlichen Dienst in der Abteilung 2.4 erbracht werden, sind hier abgebildet. Die Aufteilung auf die Produkte 189 und 190 erfolgt gemäß geplanter Inanspruchnahme. 4. Teilfinanzplan ./.
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25 Abteilung „Arbeit und Ausbildung“
26 Abteilung 5.3 Arbeit und Ausbildung Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -8.322.253,48 -8.957.923,00 -9.224.756,00 -9.278.522,00 -9.334.722,00 -9.392.022,00 B - 3.285.094,20 3.439.923,00 3.515.306,00 3.580.057,00 3.646.105,00 3.713.473,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 4.277.223,75 6.291.995,00 6.527.014,00 6.525.840,00 6.526.043,00 6.526.246,00 D Ergebnis -759.935,53 773.995,00 817.564,00 827.375,00 837.426,00 847.697,00 E Zuschussbedarf je Einwohner -2,05 2,08 2,20 2,23 2,25 2,28 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019) Kreis Gütersloh Stellenplanauszug Ist 2018 Plan 2019 Plan 2020 Stellenanteile 5.3 54,00 47,50 46,50 Produkt 190 Arbeit und Ausbildung Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 A Erträge -8.322.253,48 -8.957.923,00 -9.224.756,00 -9.278.522,00 -9.334.722,00 -9.392.022,00 B - 3.285.094,20 3.439.923,00 3.515.306,00 3.580.057,00 3.646.105,00 3.713.473,00 Personalaufwendungen/Personalverrechnungen C - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen 4.277.223,75 6.291.995,00 6.527.014,00 6.525.840,00 6.526.043,00 6.526.246,00 D Ergebnis -759.935,53 773.995,00 817.564,00 827.375,00 837.426,00 847.697,00 E Zuschussbedarf je Einwohner -2,05 2,08 2,20 2,23 2,25 2,28 (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)
27 Produkt 190 Arbeit und Ausbildung Kreis Gütersloh Dezernat 5 Jobcenter Abteilung 5.3 Arbeit und Ausbildung Produkt 190 Arbeit und Ausbildung Produktinformation Verantwortliche Organisationseinheit Verantwortliche Person(en) Arbeit und Ausbildung Rolf Erdsiek Beschreibung Der Kreis Gütersloh als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grund- sicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Über das Produkt werden auch die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a Nr. 1, 3 und 4 SGB II abgerechnet. Nach § 16 a Nr. 2 SGB II gehören auch Aufwendungen der Schuldnerberatung zu den Einliederungs- leistungen. Dieser Aufwand wird im Produkt 179 geplant. Auftragsgrundlage Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende i.V.m. VO sowie vertragliche Vereinbarungen für zugelassene kommunale Träger nach § 6 a SGB II Zielgruppe In der Abteilung Arbeit und Ausbildung werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) betreut, die über 25 Jahre alt sind oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder bereits auf dem regulären Arbeitsmarkt vermittelt sind. In die organisatorische Zuständigkeit der Abteilung Arbeit und Ausbildung fällt die Betreuung der eLB der Städte Harsewinkel, Schloß Holte- Stukenbrock und Verl sowie des südlichen Kreisgebietes. Die Abteilung Arbeit und Ausbildung betreut auch alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kreis Gütersloh, die älter als 15 Jahre und jünger als 25 Jahre alt sind und über keine Berufsausbildung verfügen. Ziele A. Globales Ziel Der Kreis Gütersloh als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6 a Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. B. Wirkungsziel Integration der oben beschriebenen Zielgruppe in Arbeit und Ausbildung bzw. Unterstützung bei der Herstellung der Integrations- bzw. Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit Leistungsbeschreibung/Kennzahl Ist 2018 Plan 2019 Plan 2020 Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher (Jahresdurchschnitt) 13.000 13.486 13.059 Maßnahmeteilnahmen an Förderinstrumenten (Zugänge) 1.480 3.805 3.660 davon A: Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.100 3.000 davon B: Berufswahl und Berufsausbildung 100 100 davon C: Berufliche Weiterbildung 200 200 davon D: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 200 100 davon E: Beschäftigung schaffende Maßnahmen 140 200 davon F: Freie Förderung 65 60
28 Teilergebnisplan 190 Arbeit und Ausbildung Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge -45.713,80 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -8.275.738,51 -8.957.923,00 -9.224.756,00 -9.278.522,00 -9.334.722,00 -9.392.022,00 a) Verwaltungskostenbudget -3.405.367,37 -3.481.500,00 -3.501.300,00 -3.556.000,00 -3.612.200,00 -3.669.500,00 b) Eingliederungsbudget -4.870.371,14 -5.476.423,00 -5.723.456,00 -5.722.522,00 -5.722.522,00 -5.722.522,00 07 + Sonstige ordentliche Erträge -801,17 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -8.322.253,48 -8.957.923,00 -9.224.756,00 -9.278.522,00 -9.334.722,00 -9.392.022,00 11 - Personalaufwendungen 2.924.691,36 2.976.920,00 3.058.032,00 3.119.192,00 3.181.577,00 3.245.208,00 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 174.806,06 230.778,00 205.308,00 205.308,00 205.308,00 205.308,00 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 3.701.531,25 5.626.423,00 5.913.456,00 5.912.522,00 5.912.522,00 5.912.522,00 a) Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.218.763,14 1.904.944,00 1.718.788,00 1.718.788,00 1.718.788,00 1.718.788,00 b) Berufsauswahl und Berufsausbildung 713.635,55 804.491,00 804.491,00 804.491,00 804.491,00 804.491,00 c) Berufliche Weiterbildung 765.492,95 1.041.246,00 1.041.246,00 1.041.246,00 1.041.246,00 1.041.246,00 d) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 567.626,53 718.292,00 711.481,00 710.547,00 710.547,00 710.547,00 e) Beschäftigung schaffende Maßnahmen 106.178,07 915.631,00 1.355.631,00 1.355.631,00 1.355.631,00 1.355.631,00 f) Freie Förderung 63.030,12 91.819,00 91.819,00 91.819,00 91.819,00 91.819,00 g) Drittfinanzierte Förderungen h) Leistungen z. Einglied. nach § 16a SGB II 266.804,89 150.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 221.818,10 272.804,00 248.150,00 247.707,00 247.707,00 247.707,00 17 = Ordentliche Aufwendungen 7.022.846,77 9.106.925,00 9.424.946,00 9.484.729,00 9.547.114,00 9.610.745,00 18 = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 u. 17) -1.299.406,71 149.002,00 200.190,00 206.207,00 212.392,00 218.723,00 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 22 = Ergebnis der laufenden -1.299.406,71 149.002,00 200.190,00 206.207,00 212.392,00 218.723,00 Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 u. 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 u. 24) 26 = Jahresergebnis vor Berücksichtigung -1.299.406,71 149.002,00 200.190,00 206.207,00 212.392,00 218.723,00 intern. Leistungsbez. (=Zeilen 22 u. 25) 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus internen 539.471,18 624.993,00 617.374,00 621.168,00 625.034,00 628.974,00 Leistungsbeziehungen, davon: a) Verrechnung Versicherungen 16.167,00 17.408,00 16.746,00 16.949,00 17.152,00 17.355,00 b) Verrechnung IT-System c) Verrechnung Zuschläge Beamte d) Verrechnung Raumkosten e) Kosten aus Verrechnung Zuschläge Beamte 196.397,00 291.012,00 277.708,00 277.708,00 277.708,00 277.708,00 Option f) Kosten aus Verr. Personalkosten 164.005,84 171.991,00 179.566,00 183.157,00 186.820,00 190.557,00 Querschnitt Option
29 Teilergebnisplan 190 Arbeit und Ausbildung Kreis Gütersloh Nr. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 g) Kosten aus Verrechnung IT-Kosten Option 5.894,00 5.422,00 4.794,00 4.794,00 4.794,00 4.794,00 h) Kosten aus Verrechnung kalk. Miete Option 41.482,32 41.500,00 40.900,00 40.900,00 40.900,00 40.900,00 i) Kosten aus Verrechnung Gutachterkosten 82.193,88 97.660,00 97.660,00 97.660,00 97.660,00 97.660,00 Option 29 = Teilergebnis (= Zeilen 26,27,28) -759.935,53 773.995,00 817.564,00 827.375,00 837.426,00 847.697,00 30 - globaler Minderaufwand 31 = Teilergebnis nach Abzug globaler -759.935,53 773.995,00 817.564,00 827.375,00 837.426,00 847.697,00 Minderaufwand (= Zeilen 29 und 30)
30 Produkt 190 Arbeit und Ausbildung Kreis Gütersloh Erläuterungen 1.Allgemeines In der Abteilung Arbeit und Ausbildung erfolgt die bewerberorientierte Beratung, Qualifizierung und Vermittlung der o.g. Zielgruppen. Zusätzlich erfolgt in dieser Abteilung die Ausbildungsstellenvermittlung. 2.Ziele, Leistungsbeschreibungen und Kennzahlen Die Ziele der Grundsicherungsstellen sind in § 48 b Abs. 3 SGB II definiert. Die Zielvereinbarung wird gem. § 48 b SGB II zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW geschlossen, welches wiederum eine Zielvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt. Dies erfolgt nach der Verabschiedung des Bundeshaushaltes durch den Bundestag. Über den Zielvereinbarungsprozess und die Zielerreichung wird an anderer Stelle den politischen Gremien Bericht erstattet. Die bisherige Aufteilung der Kennzahlen unterteilte die Maßnahmeteilnahmen (Ist und Plan) ausschließlich nach Individualförderungen und Gruppenmaßnahmen. Die neue Darstellung der Maßnahmeteilnahmen orientiert sich ab 2019 an den Bezeichnungen des TEP 15. Somit wurde die Darstellung der Kennzahlen und der Aufwendungen vereinheitlicht. 3.Teilergebnisplan Kostenerstattung (TEP 6) Die Bundesmittel für Personal- und Sachkosten (TEP 6a) sind in Höhe von 84,8 % der anfallenden Verwaltungskosten geplant. Die für Eingliederungsleistungen zu erbringenden Kosten werden vom Bund zu 100 % erstattet (TEP 6b). Nicht vom Bund erstattet werden die unter TEP 15 h) veranschlagten Aufwendungen für Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II. Hierbei handelt es sich um reine kommunale Leistungen. Transferaufwendungen (TEP 15) Unter dem TEP 15 werden die Eingliederungsmittel veranschlagt. Hinsichtlich der Gesamtentwicklung der Mittel für das Eingliederungs- budget wird auf die generellen Erläuterungen zum Dezernat 5 verwiesen. Die Beträge der TEPs 15 a - g ergeben sich im Einzelnen aus dem Entwurf des Arbeitsmarktprogrammes. Hier können sich im Rahmen der Beratung des Arbeitsmarktprogrammes noch Änderungen für die Haushaltsberatungen ergeben. Transferaufwendungen (TEP 15 a) Aktivierung und berufliche Eingliederung: darunter sind Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Heranführung an eine Arbeitsaufnahme bzw. einer direkten Arbeitsaufnahme geleistet werden. Ebenfalls gehören hierzu Maßnahmen, die unter Berücksichtigung des Vergaberechtes mit dem Ziel, die berufliche Wiederein- gliederung zu unterstützen, ausgeschrieben werden oder die in Form eines Aktivierungsgutscheines (AVGS) mit einem vorher festgelegten Ziel bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden können. Auch Probebeschäftigungen behinderter Menschen und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber sind hierunter subsumiert. Transferaufwendungen (TEP 15 b) Berufsauswahl und Berufsausbildung: Hierzu zählen Berufsausbildungen außerhalb von Einrichtungen (BaE), Einstiegsqualifizierungen (EQ) und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH). Transferaufwendungen (TEP 15 c) Berufliche Weiterbildung: Darunter sind Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW) zu verstehen. Das können sowohl betriebliche und außerbetriebliche Umschulungen als auch kurze Qualifizierungen von Spezialkenntnissen (z. B. Schweißerschein) sein. Seit Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes gibt es zudem die Möglichkeit, Arbeitsentgeltzuschüsse für Arbeitgeber zur fördern, deren Arbeitnehmer an einer Qualifizierung während der Beschäftigung teilnehmen. Transferaufwendungen (TEP 15 d) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Hinter jeder Bewilligung einer solchen Leistung steht eine Arbeitsaufnahme. So werden mittels eines Eingliederungszuschusses dem Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum Mittel gewährt, um die noch vorhandenen Vermittlungs- hemmnisse zu kompensieren. Auch die Ausfinanzierung der unbefristet gewährten Beschäftigungszuschüsse fällt unter diese Rubrik. Ab 2019 zählen hierzu auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach dem neu gefassten § 16e SGB II. Die Förderung umfasst einen Lohnkostenzuschuss und die Finanzierung einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung.
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