NKF -Produkthaushalt 2020 - Dezernat 5 - Kreis Gütersloh

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NKF
-Produkthaushalt 2020

 Dezernat 5
-I 1 -

                                                    Inhaltsverzeichnis

                                                                                            Seite
          Produkt-Nr. Inhaltsverzeichnis                                                    I1

                     Dezernat 5                                                             1
                     Übersicht über die Teilergebnisse der Abteilungen                      2
                     Generelle Erläuterungen                                                4
                 800 Leiter/in Dezernat 5 einschl. Vorzimmer                                9

                     Abteilung 5.1 Steuerung                                                11
                     Übersicht über die Teilergebnisse der Produkte und Stellenplanauszug   12
                 188 Steuerung                                                              13

                     Abteilung 5.2 Arbeit                                                   17
                     Übersicht über die Teilergebnisse der Produkte und Stellenplanauszug   18
                 189 Arbeit                                                                 19

                     Abteilung 5.3 Arbeit und Ausbildung                                    25
                     Übersicht über die Teilergebnisse der Produkte und Stellenplanauszug   26
                 190 Arbeit und Ausbildung                                                  27

                     Abteilung 5.4 Materielle Hilfen                                        33
                     Übersicht über die Teilergebnisse der Produkte und Stellenplanauszug   34
                 191 Materielle Hilfen – kommunale Leistungen -                             37
                 192 Materielle Hilfen – Bundesleistungen -                                 43
                 193 Bildungs- und Teilhabepaket                                            49

Hinweis

Grundsätzlich sind die Steigerungen im Bereich der Personalaufwendungen (TEP 11) damit zu begründen, dass die
Kalkulation der Besoldungserhöhung für Beamte für die Haushaltsplanung 2019 zu gering war. Eine weitere Steigerung
ergibt sich aufgrund der Berücksichtigung des Besoldungsabschlusses zum 01.01.2020 (+3,20%), der beschlossenen
Tariferhöhung zum 01.03.2020 (+ 1,06%) und des kalkulierten Tarifabschlusses zum 01.09.2020 (+ 3,20%). Sollten
Veränderungen auf andere Gründe zurückzuführen sein, werden entsprechende Erläuterungen pro Produkt erfasst.
1

                     Dezernat 5

                       Jobcenter

Dezernent: Herr Fred Kupczyk
2

Dezernat 5 Jobcenter
Kreis Gütersloh

    Dezernat               5                 Jobcenter

Nr.            Bezeichnung                                  Ergebnis 2018     Ansatz 2019      Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
A              Erträge                                      -119.199.419,22 -129.041.995,00 -125.263.154,00 -124.973.043,00 -119.155.643,00 -119.436.143,00
B              -                                              16.119.043,65   16.726.856,00     17.188.134,00    17.410.464,00    17.639.246,00    17.974.605,00
               Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C              - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen   128.133.043,85 134.331.905,00      131.793.786,00   131.289.726,00   131.304.178,00   131.292.630,00

D              Ergebnis                                     25.052.668,28 22.016.766,00        23.718.766,00    23.727.147,00    29.787.781,00    29.831.092,00

E              Zuschussbedarf je Einwohner                           67,45            59,28            63,86            63,88            80,20            80,31
               (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)

Abteilung 5.0 Dezernent 5
Kreis Gütersloh

    Dezernat               5                 Jobcenter
    Abteilung              5.0               Dezernent 5

Nr.            Bezeichnung                                  Ergebnis 2018     Ansatz 2019      Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
A              Erträge                                         -125.123,23      -203.700,00       -207.900,00      -210.900,00      -214.100,00      -217.400,00
B              -                                                201.207,40       219.000,00       223.356,00       226.852,00       230.419,00       234.057,00
               Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C              - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen        25.094,97        21.268,00         21.814,00        21.851,00        22.085,00        22.319,00

D              Ergebnis                                        101.179,14         36.568,00        37.270,00        37.803,00        38.404,00        38.976,00

E              Zuschussbedarf je Einwohner                             0,27             0,10             0,10             0,10             0,10             0,10
               (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)

Abteilung 5.1 Steuerung
Kreis Gütersloh

    Dezernat               5                 Jobcenter
    Abteilung              5.1               Steuerung

Nr.            Bezeichnung                                  Ergebnis 2018     Ansatz 2019      Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
A              Erträge                                        -2.200.105,96    -2.012.100,00    -2.226.300,00    -2.156.900,00    -2.097.100,00    -2.130.300,00
B              -                                               1.908.463,60     2.075.763,00     2.240.445,00     2.177.898,00     2.116.100,00     2.155.067,00
               Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C              - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen       416.971,21       305.306,00       362.193,00       356.335,00       356.538,00       356.741,00

D              Ergebnis                                        125.328,85       368.969,00        376.338,00       377.333,00       375.538,00       381.508,00

E              Zuschussbedarf je Einwohner                             0,34             0,99             1,01             1,02             1,01             1,03
               (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)

Abteilung 5.2 Arbeit
Kreis Gütersloh

    Dezernat               5                 Jobcenter
    Abteilung              5.2               Arbeit

Nr.            Bezeichnung                                  Ergebnis 2018     Ansatz 2019      Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
A              Erträge                                        -6.877.624,92   -12.137.078,00   -12.413.917,00   -12.464.307,00   -12.523.507,00   -12.583.907,00
B              -                                               3.252.936,38     3.489.022,00     3.502.180,00     3.570.493,00     3.640.171,00     3.711.244,00
               Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C              - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen      5.925.881,59     9.417.642,00     9.726.965,00     9.718.616,00     9.718.819,00     9.719.022,00

D              Ergebnis                                       2.301.193,05      769.586,00        815.228,00       824.802,00       835.483,00       846.359,00
3

Abteilung 5.2 Arbeit
Kreis Gütersloh

    Dezernat            5                 Jobcenter
    Abteilung           5.2               Arbeit

Nr.         Bezeichnung                                       Ergebnis 2018     Ansatz 2019     Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
E           Zuschussbedarf je Einwohner                                  6,20            2,07             2,19             2,22             2,25             2,28
            (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)

Abteilung 5.3 Arbeit und Ausbildung
Kreis Gütersloh

    Dezernat            5                 Jobcenter
    Abteilung           5.3               Arbeit und Ausbildung

Nr.         Bezeichnung                                       Ergebnis 2018     Ansatz 2019     Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
A           Erträge                                             -8.322.253,48   -8.957.923,00    -9.224.756,00    -9.278.522,00    -9.334.722,00    -9.392.022,00
B           -                                                    3.285.094,20    3.439.923,00     3.515.306,00     3.580.057,00     3.646.105,00     3.713.473,00
            Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C           - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen           4.277.223,75    6.291.995,00     6.527.014,00     6.525.840,00     6.526.043,00     6.526.246,00

D           Ergebnis                                             -759.935,53      773.995,00       817.564,00       827.375,00       837.426,00       847.697,00

E           Zuschussbedarf je Einwohner                                 -2,05            2,08             2,20             2,23             2,25             2,28
            (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)

Abteilung 5.4 Materielle Hilfen
Kreis Gütersloh

    Dezernat            5                 Jobcenter
    Abteilung           5.4               Materielle Hilfen

Nr.         Bezeichnung                                       Ergebnis 2018     Ansatz 2019     Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
A           Erträge                                           -101.674.311,63 -105.731.194,00 -101.190.281,00 -100.862.414,00     -94.986.214,00   -95.112.514,00
B           -                                                    7.471.342,07    7.503.148,00     7.706.847,00     7.855.164,00     8.006.451,00     8.160.764,00
            Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C           - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen        117.487.872,33 118.295.694,00     115.155.800,00   114.667.084,00   114.680.693,00   114.668.302,00

D           Ergebnis                                          23.284.902,77 20.067.648,00       21.672.366,00    21.659.834,00    27.700.930,00    27.716.552,00

E           Zuschussbedarf je Einwohner                                62,69           54,03            58,35            58,31            74,58            74,62
            (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)
4
                                                                              Stand: 02.10.2019

Generelle Erläuterungen

Der Kreis Gütersloh ist seit dem 01.01.2012 zugelassener kommunaler Träger nach dem
Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II). Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Dezernat 5
unter der Bezeichnung „Jobcenter Kreis Gütersloh“.

Zu den Leistungen des Grundsicherungsträgers in diesem Sinne gehören:
      Regelbedarfsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II,
       Sozialgeld),
      Mehrbedarfe (§ 21 SGB II),
      Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II),
      Übernahme der Kosten für Erstausstattungen (§ 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 u. 2 SGB II),
      Sozialversicherungsbeiträge,
      Leistungen für Bildung und Teilhabe,
      Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, darunter fallen auch die kommunalen
       Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II (Betreuung minderjähriger oder
       behinderter Kinder bzw. die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldner- und
       Suchtberatung, psychosoziale Betreuung).

Der Bund trägt die Kosten für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende,
soweit sie nicht in die kommunale Zuständigkeit fallen (vgl. § 6 SGB II).

Entsprechend dieses Grundsatzes unterfallen der kommunalen Finanzierungsverantwortung:

      die kommunalen Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II),
      der überwiegende Anteil der Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II),
      die Leistungen für Erstausstattungen (§ 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 u. 2 SGB II) und
      die Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II).

Alle zuvor nicht der kommunalen Finanzierungsverantwortung zugeordneten Leistungen
werden seitens des Bundes finanziert.

Regel- und Mehrbedarfe im Bereich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
sind im Haushalt des Kreises Gütersloh im Produkt 192 Materielle Hilfen - Bundesleistungen
- abgebildet. Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2019 sinken Aufwand und Ertrag um 1,9
Mio. € auf 65,6 Mio. €. Die geringeren Ansätze berücksichtigen die gegenwärtig zu
beobachtende und prognostisch auch weiterhin zu erwartende moderate Entwicklung der
fluchtbedingten Zuwanderungszahlen.

Im Bereich der kommunalen Transferleistungen (Produkt 191 Materielle Hilfen - kommunale
Leistungen (ohne Leistungen nach § 16a SGB II)) sinkt der Ansatz im Bereich des
Aufwandes ebenfalls um 1,9 Mio. €. Auch hier findet die bereits vorstehend angeführte
moderate Entwicklung der Zuwanderungszahlen ihren Niederschlag. Positiv anzumerken ist,
dass der Bund beabsichtigt, auch für die Jahre 2020 und 2021 bei Bedarfsgemeinschaften
mit Fluchthintergrund die Kosten der Unterkunft vollständig zu erstatten. Dennoch erhöht
sich in diesem Produktbereich im Vergleich zum Vorjahr der Zuschussbedarf im Rahmen der
Kreisumlage um 0,9 Mio. €. Diese Verschlechterung resultiert aus allgemeinen
Kostensteigerungen im Bereich der KdU ohne Fluchthintergrund sowie geringeren
5

vorjahresbezogenen Nachzahlungen des Bundes, die mit der moderaten Entwicklung der
fluchtbedingten Zuwanderungszahlen korrespondieren.

Für Verwaltungsaufgaben und Eingliederungsleistungen (ausgenommen Leistungen nach §
16a SGB II und Leistungen im Rahmen von Drittmittelprojekten) stellt der Bund ein
Gesamtbudget zur Verfügung (s. § 46 SGB II). Die Eingliederungsmittelverordnung gibt in
Verbindung mit dem Gesamtansatz für SGB II-Leistungen des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales an, in welchem Umfang Mittel für den Kreis Gütersloh bereitstehen. Von den
Verwaltungskosten trägt der Bund 84,8 %; die verbleibenden 15,2 % sind aus kommunalen
Mitteln zu finanzieren („kommunaler Finanzierungsanteil“).

Die Vorgehensweise der Planung der Verwaltungsausgaben im Dezernat 5 unterscheidet
sich von den übrigen Produkten des Kreishaushaltes. Da, wie oben beschrieben, die
Mittelbereitstellung durch eine Verordnung geregelt ist und somit die Höhe des
Gesamtbudgets für die Jobcenteraufgaben feststeht, werden die Gesamtaufwendungen für
Personal- und Sachkosten des Jobcenters zentral geplant. Die Verteilung der Aufwendungen
auf die einzelnen Produkte erfolgt durch einen Schlüssel (Vollzeitäquivalente). Damit wird
sichergestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel eine maximale Wirkung erzielen
können. Unterjährig erfolgt auch das Controlling auf Basis der Gesamtaufwendungen und
nicht produktbezogen. Insofern kann sich eine Veränderung gegenüber dem
Vorjahresansatz durch eine geänderte Schlüsselverteilung ergeben, ohne dass die
Gesamtaufwendungen          schwanken.      Aus       Vereinfachungsgründen       werden
Verrechnungskosten der Querschnittsabteilungen des Kreises Gütersloh in einigen Fällen
ausschließlich dem Produkt 188 Steuerung zugerechnet.

Auf Grundlage des „Entwurfes eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)“ der
Bundesregierung vom 12.08.2019 wurden eigene Berechnungen vorgenommen. Unter
Bezugnahme darauf ist davon auszugehen, dass das durch den Bund bereitgestellte
Gesamtbudget für Verwaltungs- und originäre SGB II-Eingliederungsleistungen im Vergleich
zum Vorjahr im Haushaltsjahr 2020 konstant bleibt.

Vor Umschichtungen und unter Einbezug des kommunalen Finanzierungsanteils stehen 18,7
Mio. € im Bereich des Verwaltungskostenbudgets und 14,2 Mio. € im Bereich des
Eingliederungsbudgets zur Verfügung. Damit stehen im Vergleich zum Vorjahr im
Verwaltungstitel 0,5 Mio. € weniger bereit.

Der prognostizierte Aufwand im Bereich des Verwaltungskostenbudgets beläuft sich auf
einen Betrag i. H. v. 19,7 Mio. €. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 bedeutet dies eine
Steigerung um 0,6 Mio. €. Sie ist im Wesentlichen auf eine tariflich bedingte Zunahme der
Personalkosten zurückzuführen.

Vor dem Hintergrund des gestiegenen Aufwandes und der gesunkenen Haushaltsmittel im
Bereich der Verwaltungskosten ergibt sich in 2020 ein erhöhter Bedarf zur Umschichtung.
Der Umschichtungsbetrag erhöht sich nach bisheriger Prognose gegenüber dem Planbetrag
für 2020 um 0,6 Mio. € auf 0,7 Mio. €

Mit dem Verwaltungskostenaufwand bzw. mit dem erhöhten Mittelbedarf steigt ebenso der
kommunale Finanzierungsanteil. Lag er in 2019 bei 2,9 Mio. € beläuft er sich nun auf 3,0
Mio. €.
6

Nach Abzug des Umschichtungsbetrages stehen nach bisheriger Planung für das Jahr 2020
13,5 Mio. € zur Verfügung. Im Vergleich zum Jahr 2019 sind das 0,6 Mio. € weniger originäre
SGB II-Eingliederungsmittel.

Ergänzend zu diesen Mitteln stehen nach bisheriger Berechnung 1,1 Mio. € aus dem
sogenannten     Passiv-Aktiv-Transfer   des    Bundes    für    die  Förderung    von
Beschäftigungsverhältnissen nach § 16i SGB II zur Verfügung. Grundgedanke des Passiv-
Aktiv-Transfers ist, dass im Zuge einer auf der zuvor genannten Rechtsgrundlage
geförderten Beschäftigung eingesparte SGB II-Bundesmittel nicht im Gesamthaushalt des
Bundes verbleiben, sondern zusätzlich zur Finanzierung weiterer vergleichbarer
Beschäftigungsverhältnisse herangezogen werden können.

Eine Veränderung ergibt sich auch beim Ansatz für kommunale Eingliederungsleistungen
nach § 16a SGB II. Der Ansatz erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Mio. € auf 0,4
Mio. €. Hintergrund ist hier im Wesentlichen das Erfordernis, die Finanzierung von
psychosozialen     Beratungs-     und    Unterstützungsleistungen      für  erwerbsfähige
Leistungsberechtigte mit Beeinträchtigungen weiterhin gewährleisten zu können.

Im Bereich Bildung und Teilhabe steigen die Aufwendungen aufgrund des zum 01.08.2019 in
Kraft getretenen Starke-Familien-Gesetz um mehr als 600 T€. Die Beträge für das
Schulbedarfspaket steigen von jährlich 120 € auf 150 € und die für die Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben um monatlich 5 € auf jährlich 180 €. Die Eigenanteile für
Schülerbeförderung und Mittagessen werden ersatzlos gestrichen. Das alles soll zu einer
erhofften höheren Inanspruchnahme und einer unbürokratischen Bewilligungspraxis führen.
7

                           Aufwand              Bundes- und            Zuschussbedarf / Zuschussbedarf /
                           (in Mio. €)          Landes-                Kreisumlage-     Kreisumlage-
                                                erstattungen           finanzierung     finanzierung
                                                (in Mio. €)            (in Mio. €)          (in Mio. €)

                                                                                                  -Vorjahr-
Verwaltungskosten                        19,7                  -16,7                  3,0                      2,9
(inkl. Modellprojekt für
Zuwanderer)
Eingliederungsmittel                     13,5                 - 13,5                  0,0                      0,0
Bund
(EGT)

Passiv-Aktiv-                             1,1                   -1,1                  0,0                      0,0
Transfermittel Bund
(PAT)

Kommunale                                 0,4                    0,0                  0,4                      0,3
Eingliederungsmittel

Materielle                               65,6                  -65,6                  0,0                      0,0
Bundesleistungen (u.a.
ALG II)

Kommunale                                43,2                  -24,1                 19,1                     18,2
Transferleistungen
(KdU)

Bildung und Teilhabe                      5,4                   -4,2                  1,2                      0,6
(einschl. Personal- u.
Sachkosten f. d.
Bearbeitung von
WoGG)
Dezernat 5 insgesamt
                                     148,9                    -125,2                 23,7                     22,0
8
9

Produktbeschreibung Produkt 800 Leiter/in Dezernat 5 einschl. Vorzimmer usw.
Kreis Gütersloh

Dezernat             5              Jobcenter
Abteilung            5.0            Dezernent 5
Produkt              800            Leiter/in Dezernat 5 einschl. Vorzimmer usw.

Produktinformation

Verantwortliche Organisationseinheit                                               Verantwortliche Person(en)
Dezernent 5                                                                        Fred Kupczyk

Produktbeschreibung Abteilung 5.0 Dezernent 5
Kreis Gütersloh

Stellenplanauszug                                                        Ist 2018                  Plan 2019          Plan 2020
Stellenanteile Leitung Dezernat 5                                2,00                       2,00               2,00
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Teilergebnisplan Produkt 800 Leiter/in Dezernat 5 einschl. Vorzimmer usw.
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                    Ergebnis 2018    Ansatz 2019     Ansatz 2020     Plan 2021      Plan 2022      Plan 2023
01           Steuern und ähnliche Abgaben
02         + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03         + Sonstige Transfererträge
04         + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05         + Privatrechtliche Leistungsentgelte
06         + Kostenerstattungen und Kostenumlagen            -125.123,23     -203.700,00     -207.900,00    -210.900,00    -214.100,00    -217.400,00
07         + Sonstige ordentliche Erträge
08         + Aktivierte Eigenleistungen
09         +/- Bestandsveränderungen

10          = Ordentliche Erträge                           -125.123,23     -203.700,00     -207.900,00    -210.900,00    -214.100,00    -217.400,00

11         - Personalaufwendungen                            158.273,13      161.048,00      168.141,00     171.504,00     174.935,00     178.434,00
12         - Versorgungsaufwendungen
13         - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen         6.537,85        8.545,00        8.607,00       8.607,00       8.607,00       8.607,00
14         - Bilanzielle Abschreibungen
15         - Transferaufwendungen
16         - Sonstige ordentliche Aufwendungen                 14.876,36       10.204,00       10.445,00      10.248,00      10.248,00      10.248,00

17          = Ordentliche Aufwendungen                       179.687,34      179.797,00      187.193,00     190.359,00     193.790,00     197.289,00

18          = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 u. 17)        54.564,11      -23.903,00      -20.707,00     -20.541,00     -20.310,00     -20.111,00

19         + Finanzerträge
20         - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

21          = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)

22         = Ergebnis der laufenden                           54.564,11      -23.903,00      -20.707,00     -20.541,00     -20.310,00     -20.111,00
           Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 u. 21)

23         + Außerordentliche Erträge
24         - Außerordentliche Aufwendungen

25         = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 u.
           24)

26          = Jahresergebnis vor Berücksichtigung             54.564,11      -23.903,00      -20.707,00     -20.541,00     -20.310,00     -20.111,00
           intern. Leistungsbez. (=Zeilen 22 u. 25)

27         + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
28         - Aufwendungen aus internen                         46.615,03       60.471,00       57.977,00      58.344,00      58.714,00      59.087,00
           Leistungsbeziehungen, davon:
            a) Verrechnung Versicherungen                        648,00          740,00          762,00         996,00        1.230,00       1.464,00
            b) Verrechnung IT-System
            c) Verrechnung Zuschläge Beamte
            d) Verrechnung Raumkosten
            e) Kosten aus Verr. Zuschläge Beamte               36.860,00       51.582,00       48.564,00      48.564,00      48.564,00      48.564,00
           Option
            f) Kosten aus Verr. Personalkosten                  6.074,27        6.370,00        6.651,00       6.784,00       6.920,00       7.059,00
           Querschnitt Option
            g) Kosten aus Verr. IT-Kosten Option                 218,00          199,00          200,00         200,00         200,00         200,00
            h) Kosten aus Verr. kalk. Miete Option              1.580,28        1.580,00        1.800,00       1.800,00       1.800,00       1.800,00
            i) Kosten aus Verr. Gutachterkosten Option

29          = Teilergebnis (= Zeilen 26,27,28)               101.179,14       36.568,00       37.270,00      37.803,00      38.404,00      38.976,00

30         - globaler Minderaufwand

31         = Teilergebnis nach Abzug globaler                101.179,14       36.568,00       37.270,00      37.803,00      38.404,00      38.976,00
           Minderaufwand (= Zeilen 29 und 30)
11

 Abteilung

„Steuerung“
12

    Abteilung 5.1 Steuerung
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                  Ergebnis 2018    Ansatz 2019       Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022       Plan 2023
A           Erträge                                      -2.200.105,96   -2.012.100,00     -2.226.300,00     -2.156.900,00    -2.097.100,00   -2.130.300,00
B          -                                              1.908.463,60      2.075.763,00    2.240.445,00      2.177.898,00    2.116.100,00    2.155.067,00
           Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C          - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen      416.971,21        305.306,00      362.193,00        356.335,00       356.538,00      356.741,00

D          Ergebnis                                        125.328,85       368.969,00       376.338,00       377.333,00       375.538,00      381.508,00

E          Zuschussbedarf je Einwohner                            0,34              0,99            1,01               1,02           1,01            1,03
           (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)

Kreis Gütersloh

Stellenplanauszug                                                             Ist 2018                     Plan 2019                   Plan 2020
Stellenanteile 5.1                                                  28,50                        33,00                        33,00

    Produkt 188 Steuerung
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                  Ergebnis 2018    Ansatz 2019       Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022       Plan 2023
A           Erträge                                      -2.200.105,96   -2.012.100,00     -2.226.300,00     -2.156.900,00    -2.097.100,00   -2.130.300,00
B          -                                              1.908.463,60      2.075.763,00    2.240.445,00      2.177.898,00    2.116.100,00    2.155.067,00
           Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C          - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen      416.971,21        305.306,00      362.193,00        356.335,00       356.538,00      356.741,00

D          Ergebnis                                        125.328,85       368.969,00       376.338,00       377.333,00       375.538,00      381.508,00

E          Zuschussbedarf je Einwohner                            0,34              0,99            1,01               1,02           1,01            1,03
           (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)
13

Produkt 188 Steuerung
Kreis Gütersloh

Dezernat           5              Jobcenter
Abteilung          5.1            Steuerung
Produkt            188            Steuerung

Produktinformation

Verantwortliche Organisationseinheit                                           Verantwortliche Person(en)
Steuerung                                                                      Björn Haller

Beschreibung             Der Kreis Gütersloh als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch
                         - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) umfassend mit dem Ziel
                         der Eingliederung in Arbeit. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von
                         erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
                         leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grund-
                         sicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsbe-
                         rechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den
                         Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

Auftragsgrundlage        Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende i.V.m. VO
                         sowie vertraglichen Vereinbarungen für zugelassene kommunale Träger nach § 6 a SGB II

Zielgruppe               Intern: Verwaltungsleitung/Abteilungsleitungen
                         Extern: BMAS/Gremien/politische Ausschüsse

Ziele                    A Globales Ziel
                         Der Kreis Gütersloh als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6 a Sozialgesetzbuch
                         - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der
                         Eingliederung in Arbeit. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit
                         sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die
                         Eingliederung erforderlich sind. Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare
                         Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen.

                         B Wirkungsziel
                         Bei der Leistungserbingung sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowohl
                         hinsichtlich des Eingliederungsbudgets als auch hinsichtsich des Verwaltungskostenbudgets
                         zu beachten. Die Erreichung der in der Zielvereinbarung abgeschlossenen Ziele ist durch die
                         Erstellung steuerungsrelevanter Unterlagen zu begleiten.
Leistungsbeschreibung/Kennzahl                                          Ist 2018                 Plan 2019                Plan 2020
Ausschöpfung des Verwaltungsbudgets                            99,4 %                    100 %                    100 %
Ausschöpfung des Eingliederungsbudgets                         89,2 %                    100 %                    100 %
14

Teilergebnisplan 188 Steuerung
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                    Ergebnis 2018    Ansatz 2019      Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
01           Steuern und ähnliche Abgaben
02         + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03         + Sonstige Transfererträge
04         + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05         + Privatrechtliche Leistungsentgelte                -2.992,83        -3.000,00        -2.000,00        -2.000,00        -2.000,00        -2.000,00
06         + Kostenerstattungen und Kostenumlagen          -2.197.113,13    -2.009.100,00    -2.224.300,00    -2.154.900,00    -2.095.100,00    -2.128.300,00
07         + Sonstige ordentliche Erträge
08         + Aktivierte Eigenleistungen
09         +/- Bestandsveränderungen

10          = Ordentliche Erträge                         -2.200.105,96    -2.012.100,00    -2.226.300,00    -2.156.900,00    -2.097.100,00    -2.130.300,00

11         - Personalaufwendungen                           1.646.698,90    1.801.303,00     1.976.233,00     1.911.757,00     1.847.992,00     1.884.952,00
12         - Versorgungsaufwendungen
13         - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen      170.840,66       124.193,00       147.247,00       147.247,00       147.247,00       147.247,00
14         - Bilanzielle Abschreibungen
15         - Transferaufwendungen
16         - Sonstige ordentliche Aufwendungen               195.071,01       146.604,00       172.609,00       166.548,00       166.548,00       166.548,00

17          = Ordentliche Aufwendungen                     2.012.610,57    2.072.100,00     2.296.089,00     2.225.552,00     2.161.787,00     2.198.747,00

18          = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 u. 17)      -187.495,39       60.000,00        69.789,00        68.652,00        64.687,00        68.447,00

19         + Finanzerträge
20         - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

21          = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)

22         = Ergebnis der laufenden                         -187.495,39       60.000,00        69.789,00        68.652,00        64.687,00        68.447,00
           Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 u. 21)

23         + Außerordentliche Erträge
24         - Außerordentliche Aufwendungen

25         = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 u.
           24)

26          = Jahresergebnis vor Berücksichtigung           -187.495,39       60.000,00        69.789,00        68.652,00        64.687,00        68.447,00
           intern. Leistungsbez. (=Zeilen 22 u. 25)

27         + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
28         - Aufwendungen aus internen                       312.824,24       308.969,00       306.549,00       308.681,00       310.851,00       313.061,00
           Leistungsbeziehungen, davon:
            a) Verrechnung Versicherungen                       7.278,00        8.877,00        10.048,00        10.251,00        10.454,00        10.657,00
            b) Verrechnung IT-System
            c) Verrechnung Zuschläge Beamte
            d) Verrechnung Raumkosten
            e) Kosten aus Verr. Zuschläge Beamte             130.160,00       182.095,00       167.779,00       167.779,00       167.779,00       167.779,00
           Option
            f) Kosten aus Verr. Personalkosten               131.604,70        92.365,00        96.433,00        98.362,00       100.329,00       102.336,00
           Querschnitt Option
            g) Kosten aus Verr. IT-Kosten Option                3.165,00        2.912,00         3.389,00         3.389,00         3.389,00         3.389,00
            h) Kosten aus Verr. kalk. Miete Option             22.716,48       22.720,00        28.900,00        28.900,00        28.900,00        28.900,00
            i) Kosten aus Verr. Gutachterkosten Option

29          = Teilergebnis (= Zeilen 26,27,28)               125.328,85      368.969,00       376.338,00       377.333,00       375.538,00       381.508,00

30         - globaler Minderaufwand

31         = Teilergebnis nach Abzug globaler                125.328,85      368.969,00       376.338,00       377.333,00       375.538,00       381.508,00
           Minderaufwand (= Zeilen 29 und 30)
15

Produkt 188 Steuerung
Kreis Gütersloh

Erläuterungen
1. Allgemeines
In der Abteilung Steuerung werden die Querschnittsaufgaben des Dezernats 5 erledigt, soweit sie nicht von anderen Abteilungen
des Kreises wahrgenommen werden. Es werden die Bundesmittel bewirtschaftet und das Gesamtbudget für Verwaltungs- und
Eingliederungsleistungen administriert. Darüber hinaus ist der Bereich Steuerung für Controllingaufgaben zuständig, dazu zählt auch
die verpflichtende Statistiklieferung (vgl. § 53 ff SGB II) an die Bundesagentur für Arbeit.

Außerdem fällt die Abwicklung sämtlicher Widerspruchs- und Klageverfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz in die Zuständigkeit der
Abteilung Steuerung.

2. Ziele, Leistungsbeschreibungen und Kennzahlen
Die Ziele der Grundsicherungsstellen sind in § 48 b Abs. 3 SGB II definiert. Die Zielvereinbarung wird gem. § 48 b SGB II
zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW geschlossen, welches
wiederum eine Zielvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt. Dies erfolgt nach der Verabschiedung des
Bundeshaushaltes durch den Bundestag. Über den Zielvereinbarungsprozess und die Zielerreichung wird an anderer
Stelle den politischen Gremien Bericht erstattet.

3.Teilergebnisplan
Kostenerstattung (TEP 6):
Die Bundesmittel für Personal- und Sachkosten sind in Höhe von 84,8 % der anfallenden Verwaltungskosten geplant. Zusätzlich werden
hier die Kostenerstattungen für die 5,00 bis zum 30.06.2021 befristeten Stellen für die Arbeitsplätze nach dem
Teilhabechancengesetz, welche über die Veränderungsliste 2019 eingerichtet worden sind, dargestellt.

Personalaufwendungen (TEP 11)
Neben der geplanten Tarif- und Besoldungserhöhung steigen die Personalkosten ab dem Jahr 2020, weil die 5,00 Stellen, welche für die
Arbeitsplätze nach dem Teilhabechancengesetz über die Veränderungsliste 2019 eingerichtet worden sind, für das Jahr 2019 lediglich
anteilig geplant worden sind und für 2020 voll zu veranschlagen sind. Grund für die anteilge Planung der Personalkosten war, dass mit
einer Besetzung der Stellen erst zum 01.07.2019 gerechnet werden konnte. Ab dem Jahr 2021 sinken die Personalkosten, weil die zuvor
genannten 5,00 Stellen mit einem kw-Vermerk zum 30.06.2021 versehen worden sind und die Personalkosten nach Ablauf dieser Frist nicht
mehr anfallen werden. Ab 2022 entfallen diese hierfür geplanten Personalkosten komplett.

Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen (TEP 13)
Kosten für die EDV-Bereitstellung, Gebäudebewirtschaftung sowie sonstige Dienstleistungskosten sind hier im Wesentlichen veranschlagt.
Zu den Kosten der Gebäudebewirtschaftung gehören u. a. die Energiekosten und Reinigungkosten. Diese Aufwendungen sind zu 84,8 % über
das Bundesbudget refinanziert.

Sonstige Ordentliche Aufwendungen (TEP 16)
Hier sind die Aufwendungen für den Geschäftsbedarf veranschlagt. Wesentliche Kostenblöcke liegen bei den Mietaufwendungen
sowie beim Aufwand für Gerichts- und Sachverständigenkosten, die im Rahmen der Widerspruchs- und Klagensachbearbeitung
nach dem Sozialgerichtsgesetz anfallen. Die Aufwendungen sind zu 84,8 % über das Bundesbudget refinanziert.
Die Haushaltsplanung beruht auf Kostenentwicklungen im jeweils aktuellen Haushaltsjahr.

Kosten aus Verrechnung Zuschläge Beamte Option (TEP 28e) (nur in 188)
Alle anfallenden Kosten, die die übrigen Organisationseinheiten des Kreises erbringen, werden hier dargestellt.

Kosten aus Verrechnung kalkulatorischer Miete (TEP 28h)
Für alle vom Jobcenter Kreis Gütersloh genutzten eigenen Räumlichkeiten des Kreises Gütersloh wird eine kalkulatorische Miete erhoben.
Die Verteilung der kalkulatorischen Miete auf die Produkte richtet sich nach dem aktuell errechneten Verteilungsschlüssel.
Erstmalig ist die kalkulatorische Miete für das Haushaltsjahr 2020 erhöht worden. Er werden nun 6,50 €/m² abgerechnet.
Zuvor betrug die kalkulatorische Miete 6,00 €/m².

4. Teilfinanzplan
./.
16
17

Abteilung

„Arbeit“
18

Abteilung 5.2 Arbeit
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                  Ergebnis 2018    Ansatz 2019       Ansatz 2020        Plan 2021         Plan 2022        Plan 2023
A           Erträge                                      -6.877.624,92   -12.137.078,00    -12.413.917,00    -12.464.307,00    -12.523.507,00   -12.583.907,00
B          -                                              3.252.936,38      3.489.022,00     3.502.180,00      3.570.493,00      3.640.171,00     3.711.244,00
           Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C          - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen     5.925.881,59      9.417.642,00     9.726.965,00      9.718.616,00      9.718.819,00     9.719.022,00

D          Ergebnis                                      2.301.193,05       769.586,00       815.228,00        824.802,00        835.483,00       846.359,00

E          Zuschussbedarf je Einwohner                            6,20              2,07             2,19               2,22             2,25             2,28
           (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)

Kreis Gütersloh

Stellenplanauszug                                                             Ist 2018                      Plan 2019                    Plan 2020
Stellenanteile 5.2                                                  47,00                         49,00                         47,00

Produkt 189 Arbeit
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                  Ergebnis 2018    Ansatz 2019       Ansatz 2020        Plan 2021         Plan 2022        Plan 2023
A           Erträge                                      -6.877.624,92   -12.137.078,00    -12.413.917,00    -12.464.307,00    -12.523.507,00   -12.583.907,00
B          -                                              3.252.936,38      3.489.022,00     3.502.180,00      3.570.493,00      3.640.171,00     3.711.244,00
           Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C          - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen     5.925.881,59      9.417.642,00     9.726.965,00      9.718.616,00      9.718.819,00     9.719.022,00

D          Ergebnis                                      2.301.193,05       769.586,00       815.228,00        824.802,00        835.483,00       846.359,00

E          Zuschussbedarf je Einwohner                            6,20              2,07             2,19               2,22             2,25             2,28
           (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)
19

Produkt 189 Arbeit
Kreis Gütersloh

Dezernat             5               Jobcenter
Abteilung            5.2             Arbeit
Produkt              189             Arbeit

Produktinformation

Verantwortliche Organisationseinheit                                             Verantwortliche Person(en)
Arbeit                                                                           Thomas Wellhäuser

Beschreibung               Der Kreis Gütersloh als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch
                           - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) umfassend mit dem Ziel
                           der Eingliederung in Arbeit. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von
                           erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
                           leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grund-
                           sicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsbe-
                           rechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den
                           Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
                           Über das Produkt werden auch die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a Nr. 1, 3
                           und 4 SGB II abgerechnet.

Auftragsgrundlage          Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende i.V.m. VO
                           sowie vertragliche Vereinbarungen für zugelassene kommunale Träger nach § 6 a SGB II

Zielgruppe                 In der Abteilung Arbeit werden alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)
                           betreut, die über 25 Jahre alt sind oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
                           bzw. nicht in Ausbildung vermittelt werden können oder bereits auf dem regulären Arbeitsmarkt
                           integriert sind. In die organisatorische Zuständigkeit der Abteilung Arbeit fällt die
                           Betreuung der eLb des Stadtbezirkes Gütersloh und des nördlichen Kreisgebietes.

Ziele                      A Globales Ziel
                           Der Kreis Gütrsloh als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6 a Sozialgesetzbuch
                           - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend
                           mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können
                           erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung
                           der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Vorrangig sollen Maßnahmen
                           eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen.

                           B. Wirkungsziel
                           Integration der oben beschriebenen Zielgruppe in Arbeit bzw. Unterstützung bei der Herstellung
                           der Integrations- oder Arbeitsfähigkeit

Leistungsbeschreibung/Kennzahl                                            Ist 2018                 Plan 2019                 Plan 2020
Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher (Jahresdurchschnitt)     13.000                   13.486                    13.059
Maßnahmeteilnahmen an Förderinstrumenten (Zugänge)               1.839                    5.219                     4.830
davon A: Aktivierung und berufliche Eingliederung                                         4.400                     4.100
davon B: Berufswahl und Berufsausbildung                                                  0                         0
davon C: Berufliche Weiterbildung                                                         200                       200
davon D: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit                                                  200                       150
davon E: Beschäftigung schaffende Maßnahmen                                               350                       300
davon F: Freie Förderung                                                                  69                        80
20

Teilergebnisplan 189 Arbeit
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                      Ergebnis 2018    Ansatz 2019      Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
01           Steuern und ähnliche Abgaben
02         + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03         + Sonstige Transfererträge                           -26.488,88
04         + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05         + Privatrechtliche Leistungsentgelte
06         + Kostenerstattungen und Kostenumlagen            -6.846.449,98   -12.137.078,00   -12.413.917,00   -12.464.307,00   -12.523.507,00   -12.583.907,00
            a) Verwaltungskostenbudget                       -2.940.395,80    -3.457.000,00    -3.488.200,00    -3.541.900,00    -3.601.100,00    -3.661.500,00
            b) Eingliederungsbudget                          -3.906.054,18    -8.680.078,00    -8.925.717,00    -8.922.407,00    -8.922.407,00    -8.922.407,00
07         + Sonstige ordentliche Erträge                        -4.686,06
08         + Aktivierte Eigenleistungen
09         +/- Bestandsveränderungen

10          = Ordentliche Erträge                           -6.877.624,92 -12.137.078,00 -12.413.917,00 -12.464.307,00 -12.523.507,00 -12.583.907,00

11         - Personalaufwendungen                             2.972.219,93     3.208.043,00     3.259.334,00     3.324.521,00     3.391.011,00     3.458.832,00
12         - Versorgungsaufwendungen
13         - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen        154.532,78       200.827,00       207.574,00       207.574,00       207.574,00       207.574,00
14         - Bilanzielle Abschreibungen                          12.867,01
15         - Transferaufwendungen                             5.407.269,82     8.830.078,00     9.115.717,00     9.112.407,00     9.112.407,00     9.112.407,00
            a) Aktivierung und berufliche Eingliederung       2.502.554,58     4.901.689,00     4.511.479,00     4.511.479,00     4.511.479,00     4.511.479,00
            b) Berufsauswahl und Berufsausbildung                 4.289,59
            c) Berufliche Weiterbildung                       1.125.094,53     1.388.791,00     1.388.791,00     1.388.791,00     1.388.791,00     1.388.791,00
             d) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit                709.959,51       796.441,00       772.290,00       768.980,00       768.980,00       768.980,00
             e) Beschäftigung schaffende Maßnahmen             910.164,78      1.358.809,00     2.018.809,00     2.018.809,00     2.018.809,00     2.018.809,00
             f) Freie Förderung                                151.054,83       234.348,00       234.348,00       234.348,00       234.348,00       234.348,00
             g) Drittfinanzierte Förderungen
             h) Leistungen z. Einglied. nach § 16a SGB II         4.152,00      150.000,00       190.000,00       190.000,00       190.000,00       190.000,00
16         - Sonstige ordentliche Aufwendungen                 209.114,31       237.097,00       248.225,00       242.983,00       242.983,00       242.983,00

17          = Ordentliche Aufwendungen                       8.756.003,85 12.476.045,00       12.830.850,00    12.887.485,00    12.953.975,00    13.021.796,00

18          = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 u. 17)       1.878.378,93      338.967,00       416.933,00       423.178,00       430.468,00       437.889,00

19         + Finanzerträge
20         - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

21          = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)

22         = Ergebnis der laufenden                          1.878.378,93      338.967,00       416.933,00       423.178,00       430.468,00       437.889,00
           Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 u. 21)

23         + Außerordentliche Erträge
24         - Außerordentliche Aufwendungen

25         = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 u.
           24)

26          = Jahresergebnis vor Berücksichtigung            1.878.378,93      338.967,00       416.933,00       423.178,00       430.468,00       437.889,00
           intern. Leistungsbez. (=Zeilen 22 u. 25)

27         + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
28         - Aufwendungen aus internen                         422.814,12       430.619,00       398.295,00       401.624,00       405.015,00       408.470,00
           Leistungsbeziehungen, davon:
            a) Verrechnung Versicherungen                        13.386,00       15.831,00        16.865,00        17.068,00        17.271,00        17.474,00
            b) Verrechnung IT-System
            c) Verrechnung Zuschläge Beamte
            d) Verrechnung Raumkosten
            e) Kosten aus Verr. Zuschläge Beamte Option          91.492,00      131.284,00        86.557,00        86.557,00        86.557,00        86.557,00
            f) Kosten aus Verr. Personalkosten                 189.224,45       149.695,00       156.289,00       159.415,00       162.603,00       165.855,00
           Querschnitt Option
            g) Kosten aus Verr. IT-Kosten Option                  5.130,00         4.719,00         4.844,00         4.844,00         4.844,00         4.844,00
21

Teilergebnisplan 189 Arbeit
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                   Ergebnis 2018    Ansatz 2019     Ansatz 2020     Plan 2021      Plan 2022      Plan 2023
            h) Kosten aus Verr. kalk. Miete Option            36.741,48       36.750,00       41.400,00      41.400,00      41.400,00      41.400,00
            i) Kosten aus Verr. Gutachterkosten Option        57.829,75       92.340,00       92.340,00      92.340,00      92.340,00      92.340,00

29          = Teilergebnis (= Zeilen 26,27,28)            2.301.193,05      769.586,00      815.228,00     824.802,00     835.483,00     846.359,00

30         - globaler Minderaufwand

31         = Teilergebnis nach Abzug globaler             2.301.193,05      769.586,00      815.228,00     824.802,00     835.483,00     846.359,00
           Minderaufwand (= Zeilen 29 und 30)
22

Produkt 189 Arbeit
Kreis Gütersloh

Erläuterungen
1.Allgemeines
In der Abteilung Arbeit erfolgt die bewerberorientierte Beratung, Qualifizierung und Vermittlung der o.g. Zielgruppe. In der
Abteilung ist der Unternehmensservice angesiedelt, der unmittelbarer Ansprechpartner für Arbeitgeber ist.

2.Ziele, Leistungsbeschreibungen und Kennzahlen
Die Ziele der Grundsicherungsstellen sind in § 48 b Abs. 3 SGB II definiert. Die Zielvereinbarung wird gem. § 48 b SGB II
zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW geschlossen, welches
wiederum eine Zielvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt. Dies erfolgt nach der Verabschiedung des
Bundeshaushaltes durch den Bundestag. Über den Zielvereinbarungsprozess und die Zielerreichung wird an anderer
Stelle den politischen Gremien Bericht erstattet.
Die bisherige Aufteilung der Kennzahlen unterteilte die Maßnahmeteilnahmen (Ist und Plan) ausschließlich nach Individualförderungen
und Gruppenmaßnahmen. Die neue Darstellung der Maßnahmeteilnahmen orientiert sich ab 2019 an den Bezeichnungen des TEP 15.
Somit wurde die Darstellung der Kennzahlen und der Aufwendungen vereinheitlicht.

3.Teilergebnisplan
Kostenerstattung (TEP 6):
Die Bundesmittel für Personal- und Sachkosten (TEP 6a) sind in Höhe von 84,8 % (siehe TEP 11, 13, 14, 16 und 28) der anfallenden
Verwaltungskosten geplant. Die für Eingliederungsleistungen zu erbringenden Kosten werden vom Bund zu 100 % erstattet (TEP 6b).

Transferaufwendungen (TEP 15)
Unter dem TEP 15 werden die Eingliederungsmittel veranschlagt. Hinsichtlich der Gesamtentwicklung der Mittel für das Eingliederungs-
budget wird auf die generellen Erläuterungen zum Dezernat 5 verwiesen.
Die Beträge der TEPs 15 a - g ergeben sich im Einzelnen aus dem Entwurf des Arbeitsmarktprogrammes. Hier können sich im Rahmen der
Beratungen des Arbeitsmarktprogrammes noch Änderungen für die Haushaltsberatungen ergeben.

Transferaufwendungen (TEP 15 a)
Aktivierung und berufliche Eingliederung: darunter sind Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zu verstehen, die im Zusammenhang mit der
Heranführung an eine Arbeitsaufnahme bzw. einer direkten Arbeitsaufnahme geleistet werden.
Ebenfalls gehören hierzu Maßnahmen, die unter Berücksichtigung des Vergaberechtes mit dem Ziel, die berufliche Wiederein-
gliederung zu unterstützen, ausgeschrieben werden oder die in Form eines Aktivierungsgutscheines (AVGS) mit einem vorher festgelegten
Ziel bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden können. Auch Probebeschäftigungen behinderter Menschen und Maßnahmen
bei einem Arbeitgeber sind hierunter subsumiert.

Transferaufwendungen (TEP 15 b)
Berufsauswahl und Berufsausbildung: Hierzu zählen Berufsausbildungen außerhalb von Einrichtungen (BaE), Einstiegsqualifizierungen (EQ)
und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).

Transferaufwendungen (TEP 15 c)
Berufliche Weiterbildung: Darunter sind Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW) zu verstehen. Das können sowohl betriebliche und
außerbetriebliche Umschulungen als auch kurze Qualifizierungen von Spezialkenntnissen (z. B. Schweißerschein) sein. Seit Inkrafttreten
des Qualifizierungschancengesetzes gibt es zudem die Möglichkeit, Arbeitsentgeltzuschüsse für Arbeitgeber zu fördern, deren
Arbeitnehmer an einer Qualifizierung während der Beschäftigung teilnehmen.

Transferaufwendungen (TEP 15 d)
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Hinter jeder Bewilligung einer solchen Leistung steht eine Arbeitsaufnahme. So werden mittels eines
Eingliederungszuschusses dem Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum Mittel gewährt, um die noch vorhandenen Vermittlungs-
hemmnisse zu kompensieren. Auch die Ausfinanzierung der unbefristet gewährten Beschäftigungszuschüsse fällt unter diese Rubrik.
Ab 2019 zählen hierzu auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach dem neu gefassten § 16 e SGB II. Die Förderung umfasst einen
Lohnkostenzuschuss und die Finanzierung einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung.

Transferaufwendungen (TEP 15 e)
Beschäftigung schaffende Maßnahmen: Darunter sind Arbeitsgelegenheiten zu verstehen.
23

Produkt 189 Arbeit
Kreis Gütersloh

Ab 2019 zählt hierzu auch das neue Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" aus § 16 i SGB II. Das Instrument umfasst als Förderkomponenten
einen mehrjährigen Lohnkostenzuschuss, eine beschäftigungsbegleitende Betreuung und die Finanzierung von
Qualifizierungen.

Transferaufwendungen (TEP 15 f)
Freie Förderung: Hierunter sind Projekt- oder Einzelfallförderungen nach § 16 f SGB II zu verstehen.

Transferaufwendungen (TEP 15h)
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 a SGB II sind rein kommunale Leistungen. Ab 2019 wird der Ansatz auf die Produkte 189 und 190
nach gepanter Inanspruchnahme aufgeteilt. Zuvor wurden diese Leistungen nur im Produkt 190 abgebildet.
Es handelt sich um rein kommunale Leistungen, die nicht vom Bund refinanziert werden. Der Ansatz wurde um 40.000 € im Vergleich zum
Vorjahr erhöht, um die Finanzierung von psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
mit Beeinträchtigungen weiterhin gewährleisten zu können.

Sonstige ordentliche Aufwendungen (TEP 16)
Hier sind die Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb veranschlagt. Der Mietaufwand stellt dabei den größten
Kostenblock dar.

Kosten aus Verrechnung kalkulatorischer Miete (TEP 28h)
Für alle vom Jobcenter Kreis Gütersloh genutzten eigenen Räumlichkeiten des Kreises Gütersloh wird eine kalkulatorische Miete
erhoben. Die Verteilung der kalkulatorischen Miete auf die Produkte richtet sich nach dem aktuell errechneten Verteilungsschlüssel.
Erstmalig ab dem Haushaltsjahr 2020 ist die kalkulatorische Miete erhöht worden. Es werden nun 6,50 €/m² abgerechnet.
Zuvor betrug die kalkulatorische Miete 6,00 €/m².

Kosten aus Verrechnung Gutachterkosten Option (TEP 28i)
Alle Leistungen, die durch den ärztlichen Dienst in der Abteilung 2.4 erbracht werden, sind hier abgebildet. Die Aufteilung auf die
Produkte 189 und 190 erfolgt gemäß geplanter Inanspruchnahme.

4. Teilfinanzplan
./.
24
25

      Abteilung

„Arbeit und Ausbildung“
26

    Abteilung 5.3 Arbeit und Ausbildung
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                  Ergebnis 2018    Ansatz 2019       Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022       Plan 2023
A           Erträge                                      -8.322.253,48   -8.957.923,00     -9.224.756,00     -9.278.522,00    -9.334.722,00   -9.392.022,00
B          -                                              3.285.094,20      3.439.923,00    3.515.306,00      3.580.057,00    3.646.105,00    3.713.473,00
           Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C          - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen     4.277.223,75      6.291.995,00    6.527.014,00      6.525.840,00    6.526.043,00    6.526.246,00

D          Ergebnis                                       -759.935,53       773.995,00       817.564,00       827.375,00       837.426,00      847.697,00

E          Zuschussbedarf je Einwohner                           -2,05              2,08            2,20               2,23           2,25            2,28
           (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)

Kreis Gütersloh

Stellenplanauszug                                                             Ist 2018                     Plan 2019                   Plan 2020
Stellenanteile 5.3                                                  54,00                        47,50                        46,50

    Produkt 190 Arbeit und Ausbildung
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                  Ergebnis 2018    Ansatz 2019       Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022       Plan 2023
A           Erträge                                      -8.322.253,48   -8.957.923,00     -9.224.756,00     -9.278.522,00    -9.334.722,00   -9.392.022,00
B          -                                              3.285.094,20      3.439.923,00    3.515.306,00      3.580.057,00    3.646.105,00    3.713.473,00
           Personalaufwendungen/Personalverrechnungen
C          - Sachaufwendungen/Sachkostenverrechnungen     4.277.223,75      6.291.995,00    6.527.014,00      6.525.840,00    6.526.043,00    6.526.246,00

D          Ergebnis                                       -759.935,53       773.995,00       817.564,00       827.375,00       837.426,00      847.697,00

E          Zuschussbedarf je Einwohner                           -2,05              2,08            2,20               2,23           2,25            2,28
           (Einwohnerzahl: 371.429 Stand 01.01.2019)
27

Produkt 190 Arbeit und Ausbildung
Kreis Gütersloh

Dezernat             5               Jobcenter
Abteilung            5.3             Arbeit und Ausbildung
Produkt              190             Arbeit und Ausbildung

Produktinformation

Verantwortliche Organisationseinheit                                             Verantwortliche Person(en)
Arbeit und Ausbildung                                                            Rolf Erdsiek

Beschreibung               Der Kreis Gütersloh als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch
                           - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der
                           Eingliederung in Arbeit. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von
                           erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
                           leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grund-
                           sicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsbe-
                           rechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den
                           Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
                           Über das Produkt werden auch die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a
                           Nr. 1, 3 und 4 SGB II abgerechnet.
                           Nach § 16 a Nr. 2 SGB II gehören auch Aufwendungen der Schuldnerberatung zu den Einliederungs-
                           leistungen. Dieser Aufwand wird im Produkt 179 geplant.

Auftragsgrundlage          Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende i.V.m. VO
                           sowie vertragliche Vereinbarungen für zugelassene kommunale Träger nach § 6 a SGB II

Zielgruppe                 In der Abteilung Arbeit und Ausbildung werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) betreut,
                           die über 25 Jahre alt sind oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder
                           bereits auf dem regulären Arbeitsmarkt vermittelt sind. In die organisatorische
                           Zuständigkeit der Abteilung Arbeit und Ausbildung fällt die Betreuung der eLB
                           der Städte Harsewinkel, Schloß Holte- Stukenbrock und Verl sowie des südlichen
                           Kreisgebietes.
                           Die Abteilung Arbeit und Ausbildung betreut auch alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen
                           im Kreis Gütersloh, die älter als 15 Jahre und jünger als 25 Jahre alt sind und über keine
                           Berufsausbildung verfügen.

Ziele                      A. Globales Ziel
                           Der Kreis Gütersloh als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6 a Sozialgesetzbuch
                           - Zweites Buch (SGB II) unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend
                           mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können
                           erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung
                           der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Vorrangig sollen Maßnahmen
                           eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen.

                           B. Wirkungsziel
                           Integration der oben beschriebenen Zielgruppe in Arbeit und Ausbildung bzw. Unterstützung bei der
                           Herstellung der Integrations- bzw. Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit
Leistungsbeschreibung/Kennzahl                                            Ist 2018                  Plan 2019                Plan 2020
Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher (Jahresdurchschnitt)     13.000                    13.486                   13.059
Maßnahmeteilnahmen an Förderinstrumenten (Zugänge)               1.480                     3.805                    3.660
davon A: Aktivierung und berufliche Eingliederung                                          3.100                    3.000
davon B: Berufswahl und Berufsausbildung                                                   100                      100
davon C: Berufliche Weiterbildung                                                          200                      200
davon D: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit                                                   200                      100
davon E: Beschäftigung schaffende Maßnahmen                                                140                      200
davon F: Freie Förderung                                                                   65                       60
28

Teilergebnisplan 190 Arbeit und Ausbildung
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                     Ergebnis 2018    Ansatz 2019      Ansatz 2020       Plan 2021        Plan 2022        Plan 2023
01           Steuern und ähnliche Abgaben
02         + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03         + Sonstige Transfererträge                          -45.713,80
04         + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05         + Privatrechtliche Leistungsentgelte
06         + Kostenerstattungen und Kostenumlagen           -8.275.738,51    -8.957.923,00    -9.224.756,00    -9.278.522,00    -9.334.722,00    -9.392.022,00
            a) Verwaltungskostenbudget                      -3.405.367,37    -3.481.500,00    -3.501.300,00    -3.556.000,00    -3.612.200,00    -3.669.500,00
            b) Eingliederungsbudget                         -4.870.371,14    -5.476.423,00    -5.723.456,00    -5.722.522,00    -5.722.522,00    -5.722.522,00
07         + Sonstige ordentliche Erträge                        -801,17
08         + Aktivierte Eigenleistungen
09         +/- Bestandsveränderungen

10          = Ordentliche Erträge                          -8.322.253,48    -8.957.923,00    -9.224.756,00    -9.278.522,00    -9.334.722,00    -9.392.022,00

11         - Personalaufwendungen                            2.924.691,36    2.976.920,00     3.058.032,00     3.119.192,00     3.181.577,00     3.245.208,00
12         - Versorgungsaufwendungen
13         - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen       174.806,06       230.778,00       205.308,00       205.308,00       205.308,00       205.308,00
14         - Bilanzielle Abschreibungen
15         - Transferaufwendungen                            3.701.531,25    5.626.423,00     5.913.456,00     5.912.522,00     5.912.522,00     5.912.522,00
            a) Aktivierung und berufliche Eingliederung      1.218.763,14    1.904.944,00     1.718.788,00     1.718.788,00     1.718.788,00     1.718.788,00
            b) Berufsauswahl und Berufsausbildung             713.635,55       804.491,00       804.491,00       804.491,00       804.491,00       804.491,00
            c) Berufliche Weiterbildung                       765.492,95     1.041.246,00     1.041.246,00     1.041.246,00     1.041.246,00     1.041.246,00
            d) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit                567.626,53       718.292,00       711.481,00       710.547,00       710.547,00       710.547,00
            e) Beschäftigung schaffende Maßnahmen             106.178,07       915.631,00     1.355.631,00     1.355.631,00     1.355.631,00     1.355.631,00
            f) Freie Förderung                                  63.030,12       91.819,00        91.819,00        91.819,00        91.819,00        91.819,00
            g) Drittfinanzierte Förderungen
            h) Leistungen z. Einglied. nach § 16a SGB II      266.804,89       150.000,00       190.000,00       190.000,00       190.000,00       190.000,00
16         - Sonstige ordentliche Aufwendungen                221.818,10       272.804,00       248.150,00       247.707,00       247.707,00       247.707,00

17          = Ordentliche Aufwendungen                      7.022.846,77    9.106.925,00     9.424.946,00     9.484.729,00     9.547.114,00     9.610.745,00

18          = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 u. 17)     -1.299.406,71      149.002,00       200.190,00       206.207,00       212.392,00       218.723,00

19         + Finanzerträge
20         - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

21          = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)

22         = Ergebnis der laufenden                        -1.299.406,71      149.002,00       200.190,00       206.207,00       212.392,00       218.723,00
           Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 u. 21)

23         + Außerordentliche Erträge
24         - Außerordentliche Aufwendungen

25         = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 u.
           24)

26          = Jahresergebnis vor Berücksichtigung          -1.299.406,71      149.002,00       200.190,00       206.207,00       212.392,00       218.723,00
           intern. Leistungsbez. (=Zeilen 22 u. 25)

27         + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
28         - Aufwendungen aus internen                        539.471,18       624.993,00       617.374,00       621.168,00       625.034,00       628.974,00
           Leistungsbeziehungen, davon:
            a) Verrechnung Versicherungen                       16.167,00       17.408,00        16.746,00        16.949,00        17.152,00        17.355,00
            b) Verrechnung IT-System
            c) Verrechnung Zuschläge Beamte
            d) Verrechnung Raumkosten
            e) Kosten aus Verrechnung Zuschläge Beamte        196.397,00       291.012,00       277.708,00       277.708,00       277.708,00       277.708,00
             Option
            f) Kosten aus Verr. Personalkosten                164.005,84       171.991,00       179.566,00       183.157,00       186.820,00       190.557,00
           Querschnitt Option
29

Teilergebnisplan 190 Arbeit und Ausbildung
Kreis Gütersloh

Nr.        Bezeichnung                                     Ergebnis 2018    Ansatz 2019     Ansatz 2020     Plan 2021      Plan 2022      Plan 2023
            g) Kosten aus Verrechnung IT-Kosten Option           5.894,00        5.422,00        4.794,00       4.794,00       4.794,00       4.794,00
            h) Kosten aus Verrechnung kalk. Miete Option        41.482,32       41.500,00       40.900,00      40.900,00      40.900,00      40.900,00
            i) Kosten aus Verrechnung Gutachterkosten           82.193,88       97.660,00       97.660,00      97.660,00      97.660,00      97.660,00
           Option

29          = Teilergebnis (= Zeilen 26,27,28)               -759.935,53      773.995,00      817.564,00     827.375,00     837.426,00     847.697,00

30         - globaler Minderaufwand

31         = Teilergebnis nach Abzug globaler                -759.935,53      773.995,00      817.564,00     827.375,00     837.426,00     847.697,00
           Minderaufwand (= Zeilen 29 und 30)
30

Produkt 190 Arbeit und Ausbildung
Kreis Gütersloh

Erläuterungen
1.Allgemeines
In der Abteilung Arbeit und Ausbildung erfolgt die bewerberorientierte Beratung, Qualifizierung und Vermittlung der o.g. Zielgruppen.
Zusätzlich erfolgt in dieser Abteilung die Ausbildungsstellenvermittlung.

2.Ziele, Leistungsbeschreibungen und Kennzahlen
Die Ziele der Grundsicherungsstellen sind in § 48 b Abs. 3 SGB II definiert. Die Zielvereinbarung wird gem. § 48 b SGB II
zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW geschlossen, welches
wiederum eine Zielvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt. Dies erfolgt nach der Verabschiedung des
Bundeshaushaltes durch den Bundestag. Über den Zielvereinbarungsprozess und die Zielerreichung wird an anderer
Stelle den politischen Gremien Bericht erstattet.
Die bisherige Aufteilung der Kennzahlen unterteilte die Maßnahmeteilnahmen (Ist und Plan) ausschließlich nach Individualförderungen
und Gruppenmaßnahmen. Die neue Darstellung der Maßnahmeteilnahmen orientiert sich ab 2019 an den Bezeichnungen des TEP 15.
Somit wurde die Darstellung der Kennzahlen und der Aufwendungen vereinheitlicht.

3.Teilergebnisplan
Kostenerstattung (TEP 6)
Die Bundesmittel für Personal- und Sachkosten (TEP 6a) sind in Höhe von 84,8 % der anfallenden Verwaltungskosten geplant. Die für
Eingliederungsleistungen zu erbringenden Kosten werden vom Bund zu 100 % erstattet (TEP 6b). Nicht vom Bund erstattet werden die
unter TEP 15 h) veranschlagten Aufwendungen für Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II. Hierbei handelt es sich um reine
kommunale Leistungen.

Transferaufwendungen (TEP 15)
Unter dem TEP 15 werden die Eingliederungsmittel veranschlagt. Hinsichtlich der Gesamtentwicklung der Mittel für das Eingliederungs-
budget wird auf die generellen Erläuterungen zum Dezernat 5 verwiesen.
Die Beträge der TEPs 15 a - g ergeben sich im Einzelnen aus dem Entwurf des Arbeitsmarktprogrammes. Hier können sich im Rahmen der
Beratung des Arbeitsmarktprogrammes noch Änderungen für die Haushaltsberatungen ergeben.

Transferaufwendungen (TEP 15 a)
Aktivierung und berufliche Eingliederung: darunter sind Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zu verstehen, die im Zusammenhang mit der
Heranführung an eine Arbeitsaufnahme bzw. einer direkten Arbeitsaufnahme geleistet werden.
Ebenfalls gehören hierzu Maßnahmen, die unter Berücksichtigung des Vergaberechtes mit dem Ziel, die berufliche Wiederein-
gliederung zu unterstützen, ausgeschrieben werden oder die in Form eines Aktivierungsgutscheines (AVGS) mit einem vorher festgelegten
Ziel bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden können. Auch Probebeschäftigungen behinderter Menschen und Maßnahmen
bei einem Arbeitgeber sind hierunter subsumiert.

Transferaufwendungen (TEP 15 b)
Berufsauswahl und Berufsausbildung: Hierzu zählen Berufsausbildungen außerhalb von Einrichtungen (BaE), Einstiegsqualifizierungen (EQ)
und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).

Transferaufwendungen (TEP 15 c)
Berufliche Weiterbildung: Darunter sind Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW) zu verstehen. Das können sowohl betriebliche und
außerbetriebliche Umschulungen als auch kurze Qualifizierungen von Spezialkenntnissen (z. B. Schweißerschein) sein. Seit Inkrafttreten
des Qualifizierungschancengesetzes gibt es zudem die Möglichkeit, Arbeitsentgeltzuschüsse für Arbeitgeber zur fördern, deren
Arbeitnehmer an einer Qualifizierung während der Beschäftigung teilnehmen.

Transferaufwendungen (TEP 15 d)
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Hinter jeder Bewilligung einer solchen Leistung steht eine Arbeitsaufnahme. So werden mittels eines
Eingliederungszuschusses dem Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum Mittel gewährt, um die noch vorhandenen Vermittlungs-
hemmnisse zu kompensieren. Auch die Ausfinanzierung der unbefristet gewährten Beschäftigungszuschüsse fällt unter diese Rubrik.
Ab 2019 zählen hierzu auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach dem neu gefassten § 16e SGB II. Die Förderung umfasst einen
Lohnkostenzuschuss und die Finanzierung einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung.
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