Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ...

Die Seite wird erstellt Till Gebauer
 
WEITER LESEN
Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ...
Naturparadies
    Fischland-Darß-Zingst
Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik
         vom 13. – 20. Juni 2021

Reisevermittlung, Beratung und Buchung        Reiseveranstalter

    So buchen Sie diese Reise:           AKE-Eisenbahntouristik
                                                Urlaub von Anfang an!
     ( 06591 / 949 987 55
                                         AKE-Eisenbahntouristik – Jörg Petry e.K.
   * info@ake-eisenbahntouristik.de               Kasselburger Weg 16
   8 www.ake-eisenbahntouristik.de                 D-54568 Gerolstein
Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ...
★ Leistungen
                                                                                                     »A
                                                                                                       n- und Abreise im nostalgischen
                                                                                                      1. Klasse-Sonderzug AKE-RHEINGOLD
                                                                                                      mit Aussichts- und/oder Clubwagen
                                                                                                      und Speisewagen
                                                                                                     » Sitzplatzreservierung
                                                                                                     » Bus- und Gepäcktransfer zum Hotel
                                                                                                     » 7 Übernachtungen inkl. Halbpension
                                                                                                     » Ortsführung in Zingst
                                                                                                     »R
                                                                                                       undfahrt über die Halbinsel Fischland-
                                                                                                      Darß-Zingst mit Schiffsfahrt auf dem
                                                                                                      Bodden
                                                                                                     »A
                                                                                                       usflug zum Jagdschloss Gelbensande
                                                                                                      und zum Deutschen Bernsteinmuseum in
                                                                                                      Ribnitz inkl. Führungen
                                                                                                     »A
                                                                                                       usflug nach Stralsund mit Stadtführung
                                                                                                      und Hafenrundfahrt
                                                                                                     » Persönliche AKE-Reiseleitung

Fischland-Darß-Zingst                                                                                   Zustiege
                                                                                                     Köln Hbf · Leverkusen-Mitte

13. – 20. Juni 2021

8-tägige Sonderzugreise mit dem AKE-RHEINGOLD
Zingst. Im hohen Norden Mecklenburg-Vorpommerns liegt zwischen Ostsee und Boddenregion die wohl schönste Halbinsel Deutschlands.
Wer je auf dieser schmalen Landzunge weilte, kann sich ihrem unwiderstehlichen Charme kaum mehr entziehen. Mit ihren schier endlosen
Sandstränden und Buchten, den stillen Wäldern, Feldern, verträumten Schlössern und reetgedeckten Fischerdörfern gehört Fischland-Darß-
Zingst zu den abwechslungsreichsten Halbinseln des Landes.

Ihr Reiseverlauf
Sonntag – 13. Juni: Anreise im 1. Klasse-       Mittwoch – 16. Juni: Auf dem Programm
Sonderzug AKE-RHEINGOLD nach Ribnitz-           steht ein Tag voller Kulturerlebnisse und be-
Damgarten. Anschließend erfolgt der Bus-        sonderer Handwerkskunst. Entdecken Sie das
transfer zu Ihrem Hotel im Ostseeheilbad        bekannte Jagdschloss Gelbensande, welches
Zingst.                                         mit seinen malerischen Türmchen und Erkern
                                                zu den bedeutendsten Schlössern in Mecklen-
Montag – 14. Juni: Am Vormittag lernen Sie      burg-Vorpommern zählt. Im Rahmen einer Füh-
das idyllische Flair Ihrer Gastgebergemeinde    rung können Sie sich in den 12 restaurierten,
bei einem geführten Rundgang kennen. Das        teils originalgetreu eingerichteten Räumen in
Ostseeheilbad Zingst ist die östlichste Ge-     vergangene Zeiten entführen lassen. Anschlie-
meinde der reizvollen Halbinselkette Fisch-     ßend geht die Fahrt weiter ins idyllische Ribnitz
land-Darß-Zingst. Erfahren Sie im Rahmen        an der Boddenküste. Dort erhalten Sie span-
der Führung wie sich aus dem Seefahrerdorf      nende und umfassende Einblicke in das „Gold         Stadtrundgang nähergebracht. Im Anschluss
des 19. Jahrhunderts über die Jahre ein mo-     des Nordens“ im Deutschen Bernsteinmuse-            haben Sie die Möglichkeit, durch Stralsunds
dernes Ostseeheilbad entwickelt hat. Der        um, dessen Sitz sich in einer beschaulichen         Straßen zu bummeln oder eine Mittagspause
Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung.    Klosteranlage befindet.                             einzulegen. Eine Hafenrundfahrt, vorbei am
                                                                                                    Original-Segelschulschiff „Gorch Fock I“, war-
Dienstag – 15. Juni: Die Schönheiten der        Donnerstag – 17. Juni: Der Tag steht Ihnen          tet am Nachmittag auf Sie.
Halbinsel Fischland-Darß-Zingst erleben Sie     zur freien Verfügung.
heute bei einer herrlichen Rundfahrt. Sie ma-                                                       Samstag – 19. Juni: Der Tag steht Ihnen zur
chen unter anderem Halt in den Ostseebä-        Freitag – 18. Juni: Heute besuchen Sie die          freien Verfügung.
dern Wustrow, Ahrenshoop und Prerow. Wei-       Hansestadt Stralsund, die als UNESCO-Welt-
ter geht es mit dem Schiff auf dem Bodden.      erbe anerkannt ist und aufgrund ihrer Lage          Sonntag – 20. Juni: Nach dem Frühstück
So können Sie die herrliche Halbinsel eben-     als „Tor zur Insel Rügen“ bezeichnet wird. Die      erfolgt der Bustransfer zurück nach Ribnitz-
falls vom Wasser aus betrachten und Ihre ge-    Sehenswürdigkeiten der Stadt, wie die Niko-         Damgarten. Dort steht der 1. Klasse-Sonder-
wonnenen Eindrücke noch weiter vertiefen.       laikirche, werden Ihnen bei einem geführten         zug AKE-RHEINGOLD zur Heimreise bereit.
Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ...
Ihr Hotel und Preise pro Person

                                  4★★★★Superior Steigenberger Strandhotel

 Unmittelbar an der Seebrücke Zingst und direkt am Strand liegt das 4****Superior Steigenberger Strandhotel. Strand und Meer – diese Themen
spielen auch bei der hochwertigen Ausstattung der Zimmer eine wesentliche Rolle. Das von Stardesignerin Anne Maria Jagdfeld gestaltete Hotel
  verfügt über die moderne Ausstattung eines 4****Superior-Hotels. Die vom deutschen Wellnessverband zertifizierte Steigenberger Spa World
 Premium mit 1.400 m² liegt im hoteleigenen Badepavillon im Hotelpark. In diesem finden Sie einen Innenpool mit Whirlbucht, einen vielfältigen
Saunabereich, neun Kabinen für Beauty-, Massage-, Kosmetik- und Wohlfühlanwendungen, Solarium und einen Fitnessraum. Der Außenpool mit
                                    Liegewiese komplettiert das großzügige Wellness-Angebot des Hotels.

                                                                 Doppelzimmer 1.699,– €
                                                         Doppelzimmer zur Einzelnutzung 1.999,– €

                      Stand: März 2021; Änderungen aus organisatorischen, witterungsbedingten, strecken- und/oder wagentechnischen Gründen vorbehalten.
Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ...
AKE-RHEINGOLD – Ihr erstklassiger Urlaubszug

Der Zug.                                                         Rückreise die Fahrt bis in den Abend hinein                      sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedau-
Ein großer Teil unserer Wagen stammt aus                         dauert, richtet unsere Küchenmannschaft                          er von weniger als zwei Tagen 48 Stunden
dem legendären TransEuropExpress (TEE)                           noch einmal leckere Kleinigkeiten zum                            jeweils vor Reisebeginn vom Reisevertrag
Rheingold, dem Luxuszug der Wirtschafts-                         Abendessen her. Ein geselliger Anlaufpunkt                       zurückzutreten. Bei Absage erhalten Sie ein
wunderära. Bei bis zu 200 km/h schneller                         ist auch unser Clubwagen, den wir bei aus-                       Ersatzangebot oder erhalten den gezahlten
Fahrt reisen Sie in traditionsreichen Wagen,                     gewählten Reisen mitführen. Dort bieten                          Reisepreis unverzüglich zurück).
welche früher Politiker wie Kiesinger und                        wir Getränke und Snacks an.
Brandt zu Staatsbesuchen, Unternehmer                                                                                             Hinweis zur Barrierefreiheit: Unser Ange-
zu ihren Geschäftsterminen und sehr wohl-                        Perspektivenwechsel.                                             bot ist für Reisende mit eingeschränkter
habende Reisende in den Urlaub brachten.                         Aus der großzügigen Glaskuppel unseres                           Mobilität nur bedingt geeignet. Der Nos-
                                                                 Panoramawagens genießen Sie ganz neue                            talgiezug ist nicht barrierefrei. Rollstühle
Nehmen Sie Platz.                                                Eindrücke auf die umgebende Landschaft.                          können leider nicht mitgenommen werden.
Unser Sonderzug vereint alle Vorteile einer                      Die Plätze in der Aussichtskanzel unseres                        Gehhilfen und zusammenklappbare Rol-
Bahnreise: Auf fest reservierten Plätzen in                      Panoramawagens werden nicht fest reser-                          latoren können begrenzt mitgenommen
unseren 1. Klasse-Wagen reisen Sie um-                           viert, so hat jeder Gast die Möglichkeit, dort                   werden (bitte unbedingt bei Buchung ange-
steigefrei zum Zielort. Freuen Sie sich auf                      für eine Weile die Fahrt mit ganz besonde-                       ben). Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich
komfortable Sitze und sehr große Beinfrei-                       ren Aussichten zu erleben! Dazu servieren                        Ihrer individuellen Bedürfnisse.
heit. Unsere Abteile verfügen über je 6 Sitze                    wir Ihnen gerne einen heißen Kaffee oder
in zwei gegenüberliegenden 3er-Reihen. Im                        ein Glas Sekt aus unserer Bordbar. Alle Be-                      Anfallende Mehrkosten: Wir bitten Sie zu
Großraumwagen nehmen Sie auf Einzel-                             sonderheiten rechts und links der Strecke                        beachten, dass Ausgaben des persönli-
oder Zweierplätzen, die jeweils hinterein-                       erläutert Ihnen unser Chefreiseleiter via                        chen Bedarfs, wie Trinkgelder, Verpflegung,
ander in Reihe angeordnet sind, Platz. Die                       Bordlautsprecher.                                                sofern nicht inklusive, und andere individu-
Wagen sind klimatisiert und verfügen über                                                                                         elle Ausgaben nicht im Reisepreis enthal-
ausreichend Stauraum für Ihr Reisegepäck.                        Stets für Sie da.                                                ten sind und vor Ort nach Ihrem Ermessen
                                                                 Ihre AKE-Reiseleiter sind bereits im Zug                         zu entrichten sind.
Genuss pur.                                                      und dann auch vor Ort im Hotel jederzeit
Essen und Trinken hält bekanntlich Leib und                      für Sie da. Für die Rundgänge und Ausflüge                       Reisedokumente: Deutsche Staatsange-
Seele zusammen – und im Urlaub soll man                          vor Ort haben wir außerdem einheimische                          hörige benötigen einen gültigen Personal-
es sich schließlich gut gehen lassen. Begin-                     Gästeführer gebucht, die Ihnen ihre Heimat                       ausweis oder Reisepass. Sollten Sie einer
nen Sie die Reise mit einem leckeren Früh-                       vorstellen werden.                                               anderen Staatsbürgerschaft angehören,
stück in unseren Speisewagen, in denen                                                                                            weisen Sie uns bitte darauf hin. Wir beraten
auch heute noch frisch gekocht wird. Zum                         Hinweise.                                                        Sie gerne.
Mittagessen stehen Ihnen jeweils drei sai-                       Mindestteilnehmerzahl für den Sonder-
sonal abgestimmte Gerichte zur Wahl. Und                         zug: 200 Personen für alle Reiseziele zum                        Reiseversicherungen: Wir empfehlen Ihnen
wenn es dann am Nachmittag heißt „Kaffee                         genannten Reisetermin (bei Nichterreichen                        den Abschluss eines Komfortschutzpake-
und Kuchen servieren wir Ihnen jetzt in un-                      sind wir berechtigt, bei einer Reisedauer von                    tes inklusive einer Reiserücktrittskosten-
seren Speisewagen“, dann können Sie sich                         mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage,                         Versicherung der Hanse Merkur Reiseversi-
auf frische Kuchen freuen. Wenn bei der                          bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens                      cherung AG, Hamburg.

Bildnachweis: Heinrich Hoernschemeyer, Dominik Ketz, Gerhard Meven, Uwe Engler, DeVIce_Fotolia.com, Pixabay_Torsten Dorran, haiserose, SHZ
Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ...
AKE-Eisenbahntouristik – Jörg Petry e.K.
   Allgemeine                                                                                              AKE-Eisenbahntouristik                Kasselburger Weg 16 · D-54568 Gerolstein
                                                                                                                                                       Telefon: 06591 / 949 987 00
   Geschäftsbedingungen                                                                                            Urlaub von Anfang an!
                                                                                                                                                      www.ake-eisenbahntouristik.de

Im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind                  Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf              richten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).
Tagesfahrten Reisen, die weniger als 24 Stunden dauern und            sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B.
                                                                                                                                     5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
keine Übernachtung umfassen, und deren Reisepreis 500,00 €            ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9.
                                                                                                                                           sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.
nicht übersteigt.                                                     (Rücktritt) entsprechend.
                                                                                                                                     6. Leistungsänderungen
                                                                                                                                     6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags                            4. Zahlungen
                                                                                                                                           vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
1.1. 
     Reiseanmeldungen können schriftlich, münd-                        Das Fordern oder die Annahme von Zahlungen (An-
                                                                  4.1.                                                                    Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht
     lich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfol-              bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss                  wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
     gen. Der Reisevertrag soll mit unseren Formularen                 des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen                       gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
     (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich              Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des                 nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
     sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des                 Sicherungsscheins zulässig.                                         gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für Reisen
     Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss                                                                                     und Tagesfahrten in Nostalgiezügen gilt, dass wir uns
                                                                  4.2. 
                                                                       M it     Erhalt     der     Reisebestätigung     und
     erhält der Reisende schriftlich, durch E-Mail, Fax oder                                                                               bei kurzfristigem Ausfall eines Waggons oder einer
                                                                       Aushändigung des aufgrund eines wirksamen
     SMS die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des                                                                                bestimmten Lokomotive wegen technischer Defekte
                                                                       Kundengeldabsicherungsvertrags          ausgestellten
     Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht.                                                                                 oder anderer unvorhergesehener Gründe vorbehalten,
                                                                       Sicherungsscheins sind 20 % des Reisepreises zu zah-
     Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder                                                                                    einen Wagen- bzw. Loktausch vorzunehmen. Dies gilt
                                                                       len, soweit die Parteien keine abweichende ausdrück-
     wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume                                                                                     auch für den geplanten Einsatz von Dampflokomotiven,
                                                                       liche Vereinbarung treffen.
     geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine                                                                                    die aufgrund von Brandschutzbestimmungen oder
     Bestätigung des Vertrags in Papierform.                      4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens 30 Tage              Waldbrandstufen nicht eingesetzt werden können.
                                                                        vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der
1.2. 
     An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage,                                                                                 6.2. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch uns
                                                                        vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erfor-
     bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage                                                                                     sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn wir sie
                                                                        derlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder
     gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch                                                                                 gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS
                                                                        Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer
     uns bestätigt.                                                                                                                        oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgeho-
                                                                        Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen,
1.3. 
     Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder                                                                                          bener Weise vor Reisebeginn erklären. Die Rechte des
                                                                        wenn wir nicht mehr nach Ziff. 12. (siehe unten) zurück-
     nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer                                                                                     Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
                                                                        treten können.
     Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und                                                                            6.3. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und
                                                                       Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn
                                                                  4.4. 
     den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.                                                                                nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g
                                                                       verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung
1.4. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten                                                                                 BGB vor Reisebeginn zulässig, über die wir ausdrück-
                                                                       des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen
      sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite                                                                                lich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu
                                                                       Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit
      und den dort abrufbaren Reisebedingungen.                                                                                            unterrichten haben. Der Reisende kann zurücktreten
                                                                       für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B.
                                                                                                                                           oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise
                                                                       Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
1.5. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende                                                                               innerhalb unserer Annahmefrist annehmen. Ohne frist-
      uns den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung        4.5. 
                                                                       Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und                 gemäße Erklärung des Reisenden gilt unser Angebot
      des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich               Restzahlung) nicht leistet, können wir nach Mahnung                 als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB
      an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung                und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktre-                anzuwenden.
      (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg             ten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe
      bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die                                                                        6.4. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise ange-
                                                                       unten) verlangen.
      Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb                                                                                 nommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung
                                                                  4.6. 
                                                                       Für Tagesfahrten gelten abweichend von den Ziffern                  (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindes-
      von 5 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung
                                                                       4.1 bis 4.5 die nachfolgenden Bestimmungen. Die                     tens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung
      und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
                                                                       Anzahlung entfällt, und der Preis ist mit Abschluss                 für uns geringere Kosten, so ist dem Reisenden der
                                                                       des Vertrags vollständig fällig. Zum Abschluss eines                Mehrbetrag zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
                                                                       Kundengeldabsicherungsvertrags und zur Aushändigung
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der
                                                                       eines Sicherungsscheins sind wir nicht verpflichtet.
   Reise erbrachte Leistungen
                                                                                                                                     7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
2.1. 
     Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den
     Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als                                                                            7.1. Wir können Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises
                                                                  5. Leistungen und Pflichten
     vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen                                                                                  einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die
                                                                  5.1. Wir behalten uns Änderungen vom Prospekt/Katalog vor,              Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und
     (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht
                                                                        insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung                  nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten
     Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v
                                                                        sowie der Preise. Wir dürfen eine konkrete Änderung                (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern
     BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich
                                                                        der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn wir den              und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-
     nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertre-
                                                                        Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informieren.                 oder Flughafengebühren), oder geänderter für die
     tender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch
     für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631     5.2. Wir haben Informationspflichten vor Reiseanmeldung,                Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die
     BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist aus-          soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheb-               hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und
     geschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder              lich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (ins-                 geänderten Reisepreises (Differenz) werden entspre-
     grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem             besondere über wesentliche Eigenschaften der Reise,                chend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person
     Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare              Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl,            umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichten wir den
     Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht               Rücktrittsentschädigungen,          Formblatt      für             Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc.
     oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.                        Pauschalreisen).                                                   nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die
                                                                                                                                           Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor
2.2. 
     Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung          5.3. 
                                                                       Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach
                                                                                                                                           Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
     einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am                 unseren vor Reisebeginn gemachten Angaben nach
     Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1.           Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben         7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung
     maßgeblich.                                                       des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes                    8 % des Reisepreises, können wir sie nicht einseitig,
                                                                       vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und                sondern nur unter den engen Voraussetzungen des §
                                                                       Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.).              651g BGB vornehmen. Wir können dem Reisenden inso-
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten               Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der             fern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und
                                                                       Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben                  verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von uns
3.1. Wir unterrichten den Reisenden vor der Reiseanmeldung
                                                                       Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach          bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurück-
      über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse ein-
                                                                       Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder             tritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
      schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
                                                                       Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.              7.3. 
                                                                                                                                          Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises
      Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten
      des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich       5.4. 
                                                                       Wir haben über unsere Beistandspflichten zu infor-                 verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1.
      eingetretener Änderungen).                                       mieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen,                      genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach
                                                                       wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der verein-               Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben
3.2. 
     Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff.
                                                                       barten Rückbeförderung oder anderen Gründen in                     und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Hat der
     3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für
                                                                       Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschul-              Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag
     die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen
                                                                       deten Umständen können wir Ersatz angemessener und                 gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir
     Reiseunterlagen mitzuführen, sofern wir uns nicht aus-
                                                                       tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.                   dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm
     drücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen
                                                                                                                                          tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzie-
     bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet haben.                5.5. Wir haben dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn
                                                                                                                                          hen. Wir haben dem Reisenden auf dessen Verlangen
                                                                        die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln
3.3. 
     Kann die Reise infolge fehlender persönlicher                                                                                        nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben
                                                                        (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über
     Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der                                                                                  entstanden sind.
                                                                        nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unter-
                                                                                                                                                                                         Seite 1/2
Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ...
8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende                               was wir durch anderweitige Verwendung der                  Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder
                                                                      Reiseleistungen erwerben können.                           ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.
8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist,
     in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor                                                                   Wir können die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist
     Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc.                                                                      oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels
                                                                 11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden;
     erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und                                                                   und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnis-
                                                                      Mitwirkungspflichten
     Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.                                                                            mäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs.
                                                                 11.1. Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist       3 bis Abs. 5 BGB. Wir sind verpflichtet, den Reisenden über
8.2. 
     Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen,
                                                                       kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz           Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret
     wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht
                                                                       einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom              zu informieren und unsere Beistandspflichten zu erfüllen (vgl.
     erfüllt.
                                                                       Reisenden nachhaltig gestört wird. Dasselbe gilt, wenn    § 651q BGB).
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der          der Reisende sich in einem solchen Maße vertrags-
                                                                                                                                 14.4. Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach §
     Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis               widrig verhält, dass dies die sofortige Beendigung
                                                                                                                                       651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 14.1. (siehe oben)
     und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden               des Vertrags rechtfertigt. Wir behalten dann jedoch
                                                                                                                                       wird verwiesen.
     Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten             den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns
     nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und                 jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie              14.5. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheb-
     uns tatsächlich entstanden sind.                                  diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer             lich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag
                                                                       anderen Verwendung nicht in Anspruch genom-                     nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemes-
8.4. Wir haben dem Reisenden nachzuweisen, in welcher
                                                                       mener Leistungen erlangt werden, einschließlich                 senen Frist kündigen. Verweigern wir die Abhilfe oder
      Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten ent-
                                                                       Erstattungen durch den Leistungsträger.                         ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne
      standen sind.
                                                                                                                                       Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung
                                                                 11.2. 
                                                                       Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren
                                                                                                                                       ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
                                                                       Schritte zu unternehmen, um drohende ungewöhnlich
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt             hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.            14.6. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder
    der Reise                                                                                                                          der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB
9.1. 
     Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom                                                                                   verlangen. Bei Schadensersatzpflicht haben wir den
                                                                 12. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl                          Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
     Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich
     oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber uns           12.1. Wir haben den Reisenden vor Reiseanmeldung und in        14.7. 
                                                                                                                                       Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses
     erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber                  der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und            gegen uns Anspruch auf Schadensersatz oder auf
     dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des                 Frist zu informieren.                                          Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel
     Rücktritts bei uns oder dem Vermittler.                                                                                           gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den
                                                                 12.2. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten,
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die           wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als           Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben
     Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den                 die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl                Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung
     vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine ange-              angemeldet haben.                                              nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von
     messene Entschädigung bei Bahnreisen nach Ziff. 9.3.                                                                              auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften
                                                                 12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.1. nicht
     verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.                                                                               nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
                                                                       erreicht und wollen wir zurücktreten, haben wir den
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Bahnreisen                   Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu
      bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15% des                          erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von      15. Haftungsbeschränkung
      Gesamtpreises                                                    mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer
                                                                                                                                 15.1. 
                                                                                                                                       Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
      ab dem 44. vor Reisebeginn 25%                                   von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und
                                                                                                                                       Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
      ab dem 29. vor Reisebeginn 35%                                   bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48
                                                                                                                                       beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
      ab dem 21. vor Reisebeginn 60%                                   Stunden – jeweils vor Reisebeginn.
                                                                                                                                       vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
      ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 80%
                                                                       Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den
                                                                 12.4.                                                                oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehen-
      ab dem 3. Tag vor Reisebeginn 90%
                                                                       Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.                       den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestat-                                                                             Leistungsträgers verantwortlich sind.
                                                                 12.5. 
                                                                       Wir sind infolge des Rücktritts zur Rückerstattung
     tet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht ent-
                                                                       des Reisepreises verpflichtet und haben die               15.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringen-
     standen oder die Entschädigung wesentlich niedriger
                                                                       Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-         de Reiseleistung internationale Übereinkommen oder
     als die angeführte Pauschale sei.
                                                                       halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.               auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen,
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt                                                                          nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz
     sich die Höhe der Entschädigung nach dem                                                                                          nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
     Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten        13. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außer-
                                                                                                                                       Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so
     Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch               gewöhnlichen Umständen
                                                                                                                                       können wir uns gegenüber dem Reisenden auf diese
     anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ererben.        13.1. 
                                                                       Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurück-                  Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetz-
     Wir haben insoweit auf Verlangen des Reisenden die                treten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außerge-              lichen Bestimmungen berufen.
     Höhe der Entschädigung zu begründen.                              wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags
                                                                                                                                 15.3. 
                                                                                                                                       Auf Ziff. 14.7. (Anrechnung von Entschädigungen)
9.6. 
     Nach dem Rücktritt des Reisenden sind wir zur                     gehindert sind und wir den Rücktritt unverzüglich nach
                                                                                                                                       wird verwiesen.
     Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet.                     Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklären.
     Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden              13.2. 
                                                                       Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verlieren wir
     Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der                  den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis,             16. Verjährung – Geltendmachung
     Rücktrittserklärung, zu erfolgen.                                 sind zur Rückerstattung des Reisepreises verpflich-       16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. können wir vor Reisebeginn             tet und haben insofern unverzüglich, auf jeden Fall       BGB sind gegenüber uns oder dem Reisevermittler, der die
     keine Entschädigung verlangen, wenn am                            aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die       Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
     Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe                  Rückerstattung zu leisten.
                                                                                                                                 16.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenom-
     unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftre-
                                                                                                                                 men Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe,
     ten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
                                                                 14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des                  Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei
     Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
                                                                 Reisenden                                                       Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem
     erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unver-
                                                                                                                                 die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
     meidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels,        14.1. Der Reisende hat uns einen Reisemangel unverzüg-
     wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen,              lich anzuzeigen. Wenn wir wegen der schuldhaften
     die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann            Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht        17. Verbraucherstreitbeilegung und Online-
     nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren               Abhilfe schaffen konnten, kann der Reisende keine             Streitbeilegungsplattform
     Vorkehrungen getroffen worden wären.                              Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz
                                                                                                                                 Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer
                                                                       nach § 651n BGB verlangen.
                                                                                                                                 Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetz über die
                                                                 14.2. 
                                                                       Reisemängel sind während der Reise bei der                alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teil
10. 
    Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des
                                                                       Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder       und haben uns dazu auch nicht verpflichtet.
    Reisenden
                                                                       ein Vertreter von uns nicht vorhanden oder nicht
      Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein
10.1.                                                                                                                           Gemäß Art 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013
                                                                       vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnel-
      Anspruch des Reisenden auf Änderungen des                                                                                  haben Unternehmen, die Online-Dienstleistungsverträge
                                                                       le Verbindung möglich ist, direkt bei uns oder der
      Vertrags. Wir können jedoch, soweit für uns mög-                                                                           eingehen, ihren Kunden bei verbraucherrechtlicher
                                                                       in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle
      lich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden                                                                         Streitigkeiten die Online-Streitbeilegung zu ermöglichen.
                                                                       oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail,
      berücksichtigen.                                                                                                           Die Plattform der EU zur Online-Streitschlichtung erreichen
                                                                       Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der
                                                                                                                                 Sie im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
10.2. 
      Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss                       Reisebestätigung).
      Änderungen oder Umbuchungen, so können wir bei                   Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Wir haben
                                                                 14.3. 
      Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauscha-                darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des
      liert 15,- € verlangen, soweit wir nicht nach entspre-           Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt
      chender ausdrücklicher Information des Reisenden                 Ziff. 14.2. (siehe oben).
      ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere
                                                                  enn wir nicht innerhalb der vom Reisenden gesetz-
                                                                 W
      Entschädigung nachweisen, deren Höhe sich nach
                                                                 ten angemessenen Frist abhelfen, kann der Reisende
      dem Reisepreis unter Abzug des Werts der von uns
                                                                 selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen           Stand 05/20
      ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt,
                                                                                                                                                                                     Seite 2/2
Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ...
Formblatt zur Unterrichtung                                                                  AKE-Eisenbahntouristik – Jörg Petry e.K.
                                                                                                        Kasselburger Weg 16
  des Reisenden bei Pauschalreisen                                                                       D-54568 Gerolstein
                                                                                                    Telefon: 06591 / 949 987 00
  nach § 651a BGB                                                     AKE-Eisenbahntouristik       www.ake-eisenbahntouristik.de
                                                                          Urlaub von Anfang an!

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)
2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die AKE-Eisenbahntouristik trägt die volle
Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die AKE-Eisenbahntouristik über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und,
falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter
     oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten –
     auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und
     wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
     Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein
     Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entspre-
     chenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller
     Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
     Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die
     Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr
     vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die
     Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
     Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt wer-
     den, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung
     einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn
     Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen
     Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungs-
     gemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück-
     erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein
     und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
     Die AKE-Eisenbahntouristik hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die
     Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-
     Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon: 040-53799360, E-Mail: insolvenz@hansemerkur.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen
     aufgrund der Insolvenz der AKE-Eisenbahntouristik verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ... Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ... Naturparadies Fischland-Darß-Zingst - Sonderzugreise mit der AKE-Eisenbahntouristik - Kölnische Rundschau ...
Sie können auch lesen