ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF GEMARKUNG SENGENBÜHL
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Seite 1 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 STADT FURTH IM WALD LANDKREIS CHAM – REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ BURGSTRASSE 1 93437 FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF GEMARKUNG SENGENBÜHL Furth im Wald, 11. MAI 2021 ENTWURFSVERFASSER:
Seite 2 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf Gemarkung Sengenbühl vom 11.05.2021 nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Die Stadt Furth im Wald, Landkreis Cham, erlässt aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 in Verbindung mit Art. 81 Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 01.01.2021 sowie Art. 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 folgende Satzung 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf der Stadt Furth im Wald § 1 - Gegenstand Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Oberrappendorf werden neu festgelegt. § 2 - Abrundung Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Oberrappendorf wird durch folgende Außenbereichsgrundstücke abgerundet: Teilfläche Flur-Nr. Gemarkung m² Fläche gesamt 614/6 Sengenbühl Teilfläche 1.235 595 Sengenbühl Teilfläche – Poiner Bach 62 593 Sengenbühl Teilfläche 1945 594 Sengenbühl Fläche gesamt 138 Zusätzlicher Satzungsbereich – 2. Änderung 3.380 Die im Satzungsgebiet liegende Teilfläche der Flur-Nr. 595, Poiner Bach, Gemarkung Sengenbühl, wurde ebenfalls in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Der Poiner Bach liegt in einem wassersensiblen Bereich, von einer Überflutungsgefahr kann jedoch nicht ausgegangen werden. Für die westlich des Poiner Baches gelegene Teilfläche der Flur-Nr. 593, Gemarkung Sengenbühl, besteht keine Hochwassergefahr, ausgehend vom Poiner Bach. § 3 – Räumlicher Geltungsbereich Die gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB festgelegte Grenze des Geltungsbereiches für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberrappendorf wird entsprechend dem als Anlage beigefügten Lageplan – M 1:2.500 – geändert und um bisherige Außenbereichsflächen erweitert. Der Lageplan - M 1:2.500 – Seite 14 ist Bestandteil dieser Satzung.
Seite 3 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 § 4 – Festsetzungen Gemäß §34 Abs. 5 Satz 2 BauGB können einzelne Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB getroffen werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werden keine entsprechenden Festsetzungen in Verbindung mit der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf getroffen. § 5 – Erschließung Die Erschließung der in den Geltungsbereich der Satzung einbezogenen Grundstücksflächen ist gesichert. Der Anschluss an das öffentliche Abwassernetz der Stadt Furth im Wald ist durch den Grundstückseigentümer sicherzustellen. § 6 – Festsetzungen zur Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft Im Geltungsbereich befinden sich ausschließlich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, sowie ein ständig wasserführender Vorfluter. - Intensiv genutztes Grünland → 3.318 m² Artenschutzrechtliche Prüfung Es handelt sich um intensiv genutzte Agrarflächen, es ist davon auszugehen, dass im Planungsgebiet keinerlei seltenen, geschützten Pflanzen wachsen. Berechnung der Ausgleichsflächen Gewählter Kompensationsfaktor → 0,2_Typ B_Kategorie I Ausgleichsfläche Flur-Nr. m² Kompensationsfaktor m² 614/6 1.235 0,2 247 595 -- -- -- 593 1945 0,2 389 594 138 0,2 28 Summe der Ausgleichsflächen 664
Seite 4 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 Ausgleichsflächen Der Ausgleich ist auf der überplanten Grundstücksfläche Flur-Nr. 593, Gemarkung Sengenbühl umzusetzen. Die westliche Grenze ist mit 6 Obstbäumen zu bepflanzen, entlang des Poiner Baches sind 4 Erlen zu pflanzen. Die Uferfläche des Poiner Baches ist auf einer Breite von mind. 3,0 m und einer Länge von 40 m als extensive Wiese zu pflegen mit einer max. zweimaligen Mahd pro Jahr. Sollte sich hier noch eine Differenz ergeben, kann durch die Pflanzung z. B. von Obstbäumen oder heimischen Laubbäumen noch ein weiterer Ausgleich auf der Fläche erreicht werden. Der Eigentümer der Fläche Flur-Nr. 593, Gemarkung Sengenbühl ist verpflichtet, innerhalb des Geltungsbereiches eine entsprechende Eingrünung grünordnersich anzulegen, auf Dauer zu pflegen und zu unterhalten. Hierzu ist in den Unterlagen eines Bauantraggesuchs ein entsprechender Eingrünungsplan mit aufzunehmen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind Zug um Zug im Rahmen der Verwirklichung der noch zu genehmigenden Bauvorhaben vorzunehmen. Als Vermeidungsmaßnahme im Hinblick auf das Landschaftsbild sind die grünordnerischen Festsetzungen ausreichend. Nadelgehölze sowie fremdländische und züchterische veränderte Gehölze sind als naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht zulässig. Die Kreisobstsortenliste und eine Artenauswahlliste einheimischer Laubgehölze die Verwendung finden sollten ist auf den Seiten 8 - 13 der Satzung beigefügt. § 7 – Inkrafttreten Die Satzung tritt gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 abs. 3 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft. Stadt Furth im Wald Sandro Bauer Furth im Wald, ___________________ Erster Bürgermeister
Seite 5 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 VERFAHRENSVERMERKE 1. Der Stadtrat der Stadt Furth im Wald hat in seiner Sitzung vom _________________ die 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am _________________ örtsüblich bekannt gemacht. 2. Der Entwurf der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf i. d. F. vom 11.05.2021 wurde mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom _________________ bis _________________ öffentlich ausgelegt. 3. Zu dem Entwurf der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf i. d. F. vom 11.05.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom _________________ unter Fristsetzung bis zum _________________ beteiligt. 4. Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Furth im Wald ist die 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf i. d. F. vom ________________ analog zu § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Furth im Wald, __________________ __________________________________ (Siegel) Sandro Bauer - 1. Bürgermeister 5. Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf wurde am _________________ ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf ist damit in Kraft getreten. 6. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§ 214 und 215 BauGB ist hingewiesen. 7. Die 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf mit Begründung wird seit diesem Tage zu den üblichen Dienststunden in der Stadt Furth im Wald zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Furth im Wald, __________________ __________________________________ (Siegel) Sandro Bauer - 1. Bürgermeister
Seite 6 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 Begründung zur 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Oberrappendorf Gemarkung Sengenbühl vom 11.05.2021 nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 4 in Verbindung mit § 2a Satz 2 Nr. 1 BauGB ist für die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine Begründung mit den Angaben entsprechend über Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen beizufügen. Anlass, Ziel und Zweck Mit der Satzung werden an den Ortsteil Oberrappendorf angrenzende Außenbereichsflächen südlich der Ortsstraße in den Geltungsbereich der Ortsabrundung mit einbezogen, um den bauwilligen Grundstückseigentümern die Bebauung dieser Grundstücke zu ermöglichen. Die Einbeziehung der Flächen in den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung ist notwendig, da Flächen für Wohnbebauungen benötigt werden. Eine Abgabebereitschaft von Eigentümern unbebauter Grundstücke ist nicht gegeben. Der Stadtrat der Stadt Furth im Wald hat zur Einbeziehung der im Westen an den Ortsteil Oberrappendorf unmittelbar angrenzenden Außenbereichsgrundstücke in der Sitzung vom _______________ den Erlass einer Erweiterung bzw. Änderung der Ortabrundungssatzung für den Ortsteil Oberrappendorf beschlossen. Wesentliche Auswirkungen Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, dass 1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vertretbar sind 2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und 3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannter Schutzgüter bestehen. zu Pkt. 1 Die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Seite 7 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 zu Pkt. 2 Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht begründet (§34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB). zu Pkt. 3 Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden berücksichtigt bzw. entsprechende Gebiete sind nicht vorhanden (§34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Eingriffsregelung Schutzgebiete, Biotope sowie sonstige ökologisch wertvolle Flächen werden durch die vorliegende Änderung nicht tangiert, dennoch sind bei der Umsetzung der einzelnen Bauvorhaben Beeinträchtigungen und damit Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Damit die Bauvorhaben auf den bisherigen Außenbereichsflächen verwirklicht werden können, sind für die naturschutzrechtlichen Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Diese notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind auf Flur-Nr. 593, Gemarkung Sengenbühl vorzunehmen. Den erforderlichen Umfang der notwendigen Maßnahmen regelt der § 5 der vorliegenden Satzung zur 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf mit den Festsetzungen zum naturschutzfachlichen Ausgleich. Wasserrechtliche Belange Im Satzungsgebiet gibt es weder ein festgesetztes noch ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet. Die vorstehende Begrünung ist Bestandteil der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung des Ortsteiles Oberrappendorf der Gemarkung Sengenbühl. Furth im Wald, __________________ __________________________________ (Siegel) Sandro Bauer - 1. Bürgermeister
Seite 8 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 KREISOBSTSORTENLISTE 1. Äpfel - H = Herbstapfel; F = Frühapfel; L = Lagerapfel; M = Mostapfel Sorte Blüte Pflück- Genuss- Frucht Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung, reife reife Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall M Bittenfelder mittelfrüh, EX XI - III klein, rundlich, starkwüchsig, anspruchslos, widerstands-fähig (= Bittenfelder guter Pollen- hellgrün-gelb, hellbraun gegen Krankheiten und Schädlinge, sehr gut für Sämling) spender punktiert Obstwiesenpflanzungen M Bohnapfel mittelfrüh, sehr EX XII - VI mittelgroß, gelb-gelb-grün, starkwüchsig, großkronige Baumformen, sehr (= Großer Rhein- widerstandsfä- sonnenseits rötlich anspruchslose Sorte, auch für raue Lagen und ischer Bohnapfel) hig, schlechter gestreift, sehr windfest, trockene Böden, jedoch nicht für Nordhänge Pollenspender enthält viel Fruchtsäure, und extreme Frostlagen geeignet, Verwendung für Kompott, widerstandsfähig gegen Krankheiten Wein und Most L Boskoop früh, schlechter MX XI - IV groß, grünlichbraun mit starker Wuchs, großkronige Bäume, nur für (= Schöner von Pollenspender typische rauher Schale (bräunl. genügend feuchte und nährstoffreiche Böden in Boskoop r „Rostüberzug“), sonnen- geschützten Lagen geeignet, etwas schorf- und - Gelber bzw. Winter- seits rötlich (Roter: rot, mit mehltauanfällig Grüner Boskoop apfel weißl. Lentizellen -Roter Boskoop punktiert);wenig windfest, Tafel-, Dörrapfel, viel Vitamin C L Brettacher spät EX XII - V sehr groß, schwach starkwüchsig, bildet große Baumkronen, gerippt, gelbgrün, sonnen- anspruchsvoll, sollte nur in milden, geschützten seits orangerot, glänzend Lagen auf tiefgründigem und humosem Boden gepflanzt werden L Danziger spät, sehr MX X-I mittelgroß - klein, gerippt, sehr alte Kultursorte, starker, sparriger Wuchs, Kantapfel lange, rosa, leuchtend rot, gut sehr anspruchslos, auch für rauhe Lagen und guter lagerfähig, etwas etwas trockene Böden geeignet, etwas anfällig Pollenspender druckempfindlich für Schorf M Engelsberger spät M IX IX - X mittelgroß, abgeflacht, mittelstarker Wuchs, sehr anspruchslos, Renette goldgelb, glatt, mit grünen frosthart - rostfarbigen Lentizellen; sehr guter Mostapfel L Fromms Gold- mitelfrüh, EX IX -V klein - mittelgroß, rund, starkwüchsig, bildet große Baumkronen, robust Renette schlechter goldgelb, sonnenseits et- und widerstandsfähig gegen Krankheiten, paßt Pollenspender was gerötet, braun punk- sich gut den Standort-bedingungen an, auch für tiert, feine Rostanflüge raue Lagen M Gewürzluikenapfel spät, lange, MX XII - III groß, strohgelb, rot starkwüchsig, großkronig, sehr langlebig, guter marmoriert, sehr würziger anspruchslos, kann noch in mittleren Pollenspender Geschmack, guter Höhenlagen oder auf freier Feldflur gepflanzt Mostapfel werden H Grahams spät, lange, M IX X - XI groß, hoch gebaut mit mittelstarker Wuchs, breitkronig, sehr gute Jubiläumsapfel guter flach geformten Rippen, Sämlingsunterlage, für nährstoffreiche, leicht Pollenspender grün-gelb, stellenweise rot feuchte und durchlässige Böden geeignet, kann punktiert, sehr feste auch auf Grasland und rauen Lagen gepflanzt Schale, fällt leicht vom werden; weitgehend widerstandsfähig gegen Baum, gute Sorte Krankheiten F Gravensteiner früh, groß, E VIII VIII - IX mittelgroß, gerippt, sehr starker Wuchs, frostempfindlich, nur für -Gelber Gravenst. schneeweiß, leuchtend gelb, sonnen- geschützte Lagen und tiefgründige, nährstoff- -Roter Gravenst. schlechter seits rötlich geflammt, reiche Böden geeignet, etwas schorf- und Pollenspender glänzend, nicht windfest, mehltauanfällg sehr aromatisch; Tafel- und Dörrapfel L Herrenhut mittelspät E IX X - II mittelgroß, rund, etwas rip- mittelstarker, aufrechter Wuchs, im Alter (= Schöner aus pig, grünlichgelb mit rötlich hängende Krone, sehr robuste Sorte, Herrenhut) geflammter Deckfarbe, Verwendung auch in Obstbau-Grenzlagen (z.B. glatt, glänzend, guter raue Höhenlagen) Tafelapfel, auch für Verarbeitung geeignet F Jakob Fischer früh E VIII IX - X sehr groß, unregelmäßig starkwüchsig, großkronig, guter Stamm-bildner, (= Schöner vom flachbauchig geformt, robuste Sorte, auch für leichte Böden geeignet, Oberland) goldgelb, sonnenseits weitgehend krankheitsresistent leuchtend rot, sehr süß, saftig und aromatisch L Jonathan mittelspät X XI - III klein, gleichmäßig rund mittelstarker bis schwacher Wuchs, nur für geformt, am Kelch kantig, warme, geschützte Lagen geeignet, grün-gelb, sonnenseits weitgehend krankheitsresistent
Seite 9 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 dunkel-rot, matt bis leicht glänzend L Kaiser Wilhelm mittelfrüh, E IX XII - III groß, grün-gelb, starkwüchsig, aufrechte, große Baumkrone, für schlechter sonnenseits rot geflammt, mittlere, nicht zu raue Höhenlagen und Pollenspender mit vielen Lentizellen Grasland gut geeignet, kaum krankheitsanfällig punktiert, wind-fest, guter Tafel-/ Mostapfel H Kalco IX IX - XII mittel - groß, grünlich bis rot Wuchs mittelstark bis schwach, steil aufrecht, verwaschen, fünf breite später flache Leitäste; geeignet für offene Höcker am Kelch, nährstoffreiche Böden bis in mittlere Rostpunkte Höhenlagen F Klarapfel (= Weißer früh, lange, VII - VIII VIII - IX mittelgroß, im Alter kleiner, anfangs sehr starker Wuchs, im Alter Klarapfel, sehr guter oft kantig, hell weißlichgelb schwachwüchsig, großkronig, relativ Livländischer Pollenspender - grüngelb, nicht windfest, anspruchslos, auch für raue Höhenlagen Klarapfel, Weißer druckempfindlich, wird bald geeignet, örtlich krebs- und schorfanfällig Transparent) mehlig, nicht lange haltbar, Tafelapfel, Verarbeitung M Maunzenapfel spät, EX XII - IV Most- und Kochapfel, guter Stammbildner, robuste und weitgehend unempfind- mittelgroß, gelblichgrün, gesunde Sorte, wenig pflegeaufwendig lich, gute Be- sonnenseits rot gestreift fruchtersorte L Ontario mittelspät, MX XII - V groß, im Alter klein, mittelstarker Wuchs, im Alter schwachwüchsig, (=Ontarioapfel) guter breitbauchig, grünlichgelb, mittelkronige Bäume, etwas frostempfindliches Pollenspender sonnenseits rötlich gestreift, Holz, daher nur in geschützten Lagen pflanzen, leicht glänzend, zum Teil auf feuchten Lagen krebs- und schorfanfällig, gerippt, sehr windfest, guter bei zu viel Stickstoffdüngung anfällig für Stippe Tafelapfel, viel Vitamin C L Rote Sternrenette spät X XI - II mittelgroß, gleichmäßig starker Wuchs, großkronig, sehr rund geformt, gelblichgrün widerstandsfähig, für fast alle Lagen, mit dunkelroter Deckfarbe, insbesondere raue Höhenlagen geeignet, ganzflächig mit hellen Lenti- gedeiht auch auf schlechteren Böden zellen punktiert, nicht wind- fest, Tafel-/ Wirtschaftsapfel L Roter Eiserapfel spät, X XII - IV klein, dunkelrot, im Schat- mittelstarkwüchsig, anspruchslos, auch für raue (=Bamberger unempfind- ten oft grünlich, mit zahlrei- Lagen und schlechte Böden geeignet; sehr alte Christapfel, lich, schlechter chen Lentizellen punktiert, Kultursorte! Paradiesapfel Pollenspender matt, Tafelapfel, Dörrobst L Winterrambur mittelspät, X XII - III groß, sehr regelmäßig rund starkwüchsig, breit ausladende Baumkrone, (=Rheinischer lange, geformt, stellenweise ge- sollte nur in geschützten Lagen mit Winterrambur, schlechter rippt, gelbgrün, sonnenseits ausreichend feuchten und nährstoffreichen Theuringer Pollenspender gerötet, gute Wirtschafts- Böden gepflanzt werden Rambur) sorte, kein Mostapfel L Wiltshire mittelfrüh, MX XI - III groß, zum Kelch hin anfangs starkwüchsig, im Alter hängende (= Schöner von guter verjüngt, weißgelb, sonnen- Baumkrone, sehr widerstandsfähig und robust, Wiltshire) Pollenspender seits rot gestreift-geflammt, gut anpassungsfähig an den Standort glatt, sehr guter Tafel- und Mostapfel 2. Birnen Sorte Blüte Pflück- Genuss- Frucht Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung, reife reife Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall Blutbirne früh M IX IX - X mittelgroß, birnenförmig, dunkelgrün, kräftiger Wuchs, große Baumkrone, robust und rot gestreift, Fruchtfleisch rosarot!, anspruchslos, kann noch in rauen Höhenlagen weiß geädert, angenehm süßer gepflanzt werden, wenig krankheitsanfällig, Geschmack, hervorragende sehr rasch tragende Sorte Tafelsorte Bunte Julibirne mittelfrüh, E VII VII - mittelgroß, kelchbauchig, glatte, schwacher Wuchs, steil aufrechte Leittriebe, unempfindlich, VIII gelblichgrüne Schale mit orangerot weitgehend widerstandsfähig, liebt gute Befruch- gestreifter Deckfarbe, sehr windfest, nährstoffreiche, nicht zu trockene Böden in tersorte gute Sommersorte geschützten Lagen, wenig schorfanfällig Clapps Liebling mittelfrüh, M VIII VIII - IX sehr gleichmäßig geformte starker Wuchs, pyramidale, locker verzweigte guter mittelbauchige Früchte, grünlichgelb, Krone, bogenförmige Triebe, sollte nur in Polenspender sonnenseits orangerot gestreift, mit windgeschützteren, warmen Lagen gepflanzt vielen kleinen Lentizellen bedeckt, werden, sonst relativ anspruchslos, für fast alle nicht windfest, nur kurz haltbar, wertvolle Böden geeignet, örtlich etwas schorfanfällig Frühsorte Conference mittelfrüh, M IX X - IV klein-mittelgroß, länglich mittelstarker Wuchs, steil aufrechte Krone, (=Konferenzbir- spätfrost- flaschenförmig, gelblich-grüne, wenig anspruchsvoll, weitgehend
Seite 10 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 ne) empfindlich, fleckig berostete rauhe Schale, krankheitsresistent, sollte jedoch nur in guter lange haltbar, gute Tafelbirne ausreichend feuchte und nährstoffreiche Böden Pollenspender gepflanzt werden Feuchtwanger mittelfrüh, EX X - XII sehr groß, breitbauchig, mittelstarker Wuchs, sehr frosthart, geringe Butterbirne guter grünlichgelb, mit zahlreichen Ansprüche an Boden und Klima, auch für (alte Lokalsorte!) Pollenspender Schalenpunkten trockene Böden geeignet, widerstandsfähig gegen Krankheiten und Schädlingsbefall Gute Graue früh, sehr E VIII VIII - IX relativ klein, unscheinbar, starkwüchsig, großkronig; auch als Haus- oder wider- grünlichbraun, mit zimtfar- Landschaftsbaum geeignet, sehr langlebig (oft standsfähig, benem Rostüberzug, stark über 100 Jahre), sehr anspruchslos und guter duftend, saftig und aromatisch, widerstandsfähig gegen Krankheiten, auch für raue Lagen Pollenspender sehr windfest, gute Dörrbirne und trockene Böden geeignet Köstliche von mittelfrüh, sehr M IX X - II mittelgroß, länglich, mit beuliger mittelstarkwüchsig, nur für geschützte Lagen Charneu guter Oberfläche, grünlichgelb, sonnenseits und ausreichend feuchte Böden geeignet, (=Bürgermei- Pollenspender orangerot, nicht windfest, süß, saftig, sonst weitgehend anspruchslos und robust; sterbirne) gut für Einmachzwecke geeignet kann auch auf Grünland gepflanzt werden, örtlich etwas schorfanfällig Neue Poiteau guter Pollen- MX X - XI groß, bauchig, gelbgrün, trüb gerötet, starker Wuchs, wenig anspruchsvoll (Boden, spender, früh, häufig berostet, sehr windfest, Klima), auch für raue Lagen geeignet, örtlich unempfindlich wertvolle Herbstbirne, gut geeignet etwas schorfanfällig zum Dörren, Oberösterreichi- spät MX X - XII mitelgroß, kelchbauchig, kurz sehr starker Wuchs, großkronig, aufrechte sche Weinbirne kegelförmig, grasgrün - Leittriebe, sehr robust und anspruchslos gelbgrün, robust, windfest, (Boden, Klima), frosthart, widerstandsfähig hervorragende Mostbirne gegen Krankheiten und Schädling, guter Stammbildner Schweizer spät, AX X - XI mittelgroß, kugelig eiförmig, starkwüchsig, große, steil aufrecht wachsende Wasserbirne schlechter grün, sonnenseits rot - braunrot, Krone, gut als Haus- und Landschaftsbaum (=Wasserbirne, Pollenspender rauhe Schale, wertvolle Koch- geeignet, guter Stammbildner, anspruchslos Kugelbirne) und Mostbirne und sehr widerstandsfähig - Schwäbische Wasserbirne Stuttgarter früh, lange, E VIII VIII - IX klein, grünlichgelb, sonnenseits mittelstarker Wuchs mit dominierendem Geißhirtle unempfindlich mit braunroten Punkten, zarte Haupttrieb, aufstrebende Baumkrone; schöner (= Zuckerbirne) guter Schale, sehr süß, würziges Haus- und Landschaftsbaum, sollte jedoch Pollenspende Aroma, gute Tafel- und nicht in extremen Frostlagen gepflanzt werden, r Konservenbirne optimal auf warmen, nährstoffreichen und mäßig feuchten Böden, widerstandsfähig gegen Krankheiten und Schädlinge Vereins mittelspät, E IX X-I groß, stumpf kegelförmig, mittelstarker Wuchs, steil aufrechte Krone, Dechants-Birne widerstandsfä bauchig, gelblichgrün, sonnen- robust, frosthart und auch sonst wenig hig, guter seits mit rotbrauner Deckfarbe, anspruchsvoll, auch für klimatisch ungünstige Pollenspende wenig windfest, edles Aroma, Lagen und trockene Standorte geeignet r sehr gute Tafelfrucht 3. Süßkirschen Sorte Blüte Pflück- Frucht Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung, reife Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall Burlat früh bis mittel- 1-2 sehr groß, flachkugelig, leuchtend rot, sehr starkwüchsig, früher Ertrag, wenig früh, guter KW Fleisch hellrot - braunrot, angenehmer krankheitsanfällig Pollenspender Geschmack Dönissens Gelbe spät, nicht 5 KW mittelgroße, hellfarbige Knorpel- starker, im Alter schwächerer Wuchs, geringe Knorpelkirsche frost- kirsche, gelb - braungelb. hartes Standortansprüche (=Bernstein-/ gefährdet Fleisch, am Baum gut haltbar, gute Wachskirsche) Konservensorte Hedelfinger spät, gute 4-5 sehr groß, herzförmig, dunkelrot - sehr starker, aufrechter Wuchs, weitgehend Knorpelkirsche Befruchter- KW braunrot, mit feinen hellen anspruchslos (Boden, Klima), kaum anfällig für (=Abels Späte, sorte Strichen, hartes Fleisch, nicht Monilia Riesenkirsche) platzfest - Typ „Frosch- Späte maul“ (=Späte H. ca. 8 Hedelfinger) Tage später Kassins Frühe früh 1-2 mittelgroß, herzförmig, starker Wuchs, breitkugelige, lichte Krone, Herzkirsche KW dunkelbraun - rot, glänzend, bevorzugt warme, leichte und nährstoff-reiche weiches Fruchtfleisch, nicht Böden, sonst anspruchslos, kaum anfällig für platzfest, verbreitete, sehr Kirschfruchtfliegen und Monilia, wird gerne von schmackhafte Frühkirsche Vögeln gefressen Teickners mittelfrüh, 2-3 mittelgroß, stumpf herzförmig, mittelstarker Wuchs, bildet lockere offene Schwarze Herz- lange KW dunkel braunviolett - schwärz- Kronen, Seitentriebe hängend, sehr robuste kirsche lichrot, sehr weiches Fleisch und wenig krankheitsanfällige Sorte
Seite 11 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 4. Sauerkirschen Sorte Blüte Pflück- Frucht Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung, reife Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall Königin Hortense mittelfrüh, 3 KW sehr groß, leuchtend rot, starkwüchsig, aufrechte, im Alter hängende (= Reine Hortense) frostem- durchsichtige Haut, weiches Baumkrone, sollte nur in warmen, Amarelle (Kreuzung pfindlich, Fruchtfleisch, mildsäuerlich, geschützten Lagen gepflanzt werden, sonst Süß-& Sauerkirsche) selbststeril aromatisch, zum Frischverzehr weitgehend robust Koröser Weichsel mittelfrüh, 5-6 groß, breitrundlich, rotbraun, starkwüchsig, hochpyramidal, dicht (= Koröser Stein- selbststeril KW festes Fleisch, mildsäuerlich, kann verzweigt, stellt keine besonderen Ansprüche weichsel, Unga- ohne Stiel geerntet werden, an den Standort, nicht für Monilia anfällig rischer Weichsel) wohlschmeckend, zum Frischverzehr geeignet Ludwigs Frühe früh, selbst- 2-3 mittelgroß, leuchtend rot, weiches sehr starker Wuchs, breitkronig, keine Amarelle fruchtbar KW Fruchtfleisch, saftig, säuerlich besonderen Bodenansprüche, passt sich gut (=Königliche an, weitgehend widerstandsfähig gegen Amarelle) Monilia, Bakterienbrand, neigt wenig zu Gummifluss Schwäbische mittelfrüh, 3-4 mittelgroß - klein, braunrot, starker Wuchs, große, breite Kronen mit im Weinweichsel selbst- KW säuerlich, sehr aromatisch, gut für Alter hängenden Trieben, auch für (alte Lokalsorte!) fruchtbar Saft- und Weinbereitung ungünstige Standorte geeignet, kaum anfällig geeeignet für Krankheiten und Schädlinge 5. Zwetschgen Sorte Blüte Pflück- Genuss- Frucht Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung, reife reife Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall Bühler Frühzwetschge mittelspät, A VII VIII mittelgroß, rundlich, blauviolett, kräftiger, steil aufrechter Wuchs, groß- (=Frühe Bühler, Frühe selbst- relativ feste Schale, mit Duft kronig, gut wurzelecht vermehrbar, robust a.d. Bühler Tal) fruchtbar überzogen, sehr süß und Saftig, und sehr widerstandsfähig gegen Frühe Formen: - Frühbühler gute Konserven-sorte Krankheiten und Schädlinge, passt sich gut - Typ Weisenheim dem Standort an - Ebersweiler Zw. Hauszwetschge spät, frost-hart, E IX - IX - X groß-mittelgroß (je nach Typ), starkwüchsig, aufrechte Baumkrone, regel-mäßiger (= Große Fränkische selbst- X länglich oval, schwarzblau - Verjüngungsschnitt erforderlich, sehr anspruchslos, H., Dt. H., Bauern- fruchtbar, sehr violett, hell bereift, leicht grau passt sich gut dem Standort an, auch rauen pflaume), kommt in guter punktiert, sehr wertvolle Höhenlagen, widerstandsfähig gegen Krankheiten vielen Typen vor Pollenspender Spätsorte, vielseitig verwendbar und Schädlinge mit Ausnahme Scharka-Krankheit Lützelsachser früh, selbst- M VII VII - mittelgroß, ähnlich Haus- mittelstarker Wuchs, breite kugelige Krone, Frühzwetschge steril VIII zwetschge, jedoch etwas stumpfer sollte regelmäßig geschnitten werden, dunkelblau mit blauweißem Duft, bevorzugt wärmere Standorte, kann auch vielseitig verwendbar, sehr auf leichten, trockenen Böden gepflanzt wertvolle Frühsorte werden, etwas anfällig für rote Spinnen und Sägewespen Wangenheims spät, E VIII VIII - IX mittelgroß, rundoval, dunkel- starkwüchsig, bildet breite und aus-ladende Frühzwetschge selbstfruchtbar violett, hellbläulich bereift, süß, Krone, hängendes Fruchtholz, sehr (= Von Wangenheims saftig, sehr aromatisch, vielseitig frostharte, robuste Sorte, auch für raue Pflaume, Wangen- verwendbar Lagen geeignet, sehr widerstands-fähig heimer) gegen die meisten Krankheiten 6. Renekloden Sorte Blüte Pflück- Genuss- Frucht Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung, reife reife Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall Große Grüne mittelspät, M VIII VIII - IX groß, kugelig, mit flacher mittelstarker, sparriger Wuchs, breit-kronig, Reneklode selbststeril Furche, grün - grünlichgelb, anspruchsvoll, sollte nur in geschützten sonnenseits etwas orangerot, Lagen und auf nicht zu trockenen Böden sehr edles Aroma, eine der gepflanzt werden; anfällig für Blattläuse, besten Edelpflaumen, vielseitig Pflaumenwickler, Rote Spinnen und verwendbar Sägewespen Quilins Reneklode mittelfrüh, M VIII VIII - IX groß, kugelig, grüngelb, rot starker Wuchs, bildet große, sparrige Krone, (= von Quilins) selbstfruchtbar! punktiert, z.T. mit kleinen Rost- sehr robuste Sorte, stellt wenig Ansprüche flecken, sehr süß und würzig, an den Standort, wenig krankheitsanfällig vornehmlich zum Frischverzehr
Seite 12 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 7. Mirabellen Sorte Blüte Pflück- Genuss- Frucht Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung, reife reife Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall Nancy-Mirabelle mittelspät, E VIII VIII - IX klein, sehr regelmäßig rund mittelstarker Wuchs, aufrechte und relativ (= Mirabelle von selbstfruchtbar geformt, goldgelb, sonnenseits breite Baumkrone, kurzes Fruchtholz, sollte Nancy) rot gefleckt oder punktiert, hartes nur in warmen und geschützten Lagen auf Fruchtfleisch, sehr süß, nicht ausreichend feuchten und nährstoffreichen platzfest, sehr wertvolle, vielseitig Böden gepflanzt werden, kaum anfällig für verwendbare Sorte Scharka-Krankheit, örtlich anfällig für Sägewespen 8. Quitten Sorte Blüte Pflück- Genuss- Frucht Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung, reife reife Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall Portugiesische selbstfruchtbar X X - XII groß - sehr groß, birnenförmig, alle Pflanzenteile robust gegen Krankheiten, Birnenquitte grünlichgelb, später leuchtend gelb, jedoch empfindlich für Stippe, geschützter hohe Fruchtbarkeit Standort, nicht in Frostlagen, auch nicht als Solitärgehölz 9. Pfirsich Sorte Blüte Pflück- Genuss- Frucht Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung, reife reife Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall Kernechter vom spät, M -E M - E IX Fruchtfleisch weiß, grün, saftig und nur für wärmste und geschützteste Lagen am Vorgebirge selbstfruchtba IX steinlösend, Fruchthaut abziehbar, Haus, nicht anfällig für Kräuselkrankheit syn. Roter r starker Wuchs Ellerstädter ARTENAUSWAHLLISTE HEIMISCHE LAUBGEHÖLZE Höhe in m feucht trocken meso- Pflanzgröße nass mager phil Acer campestre (Feldahorn) 12 X H.3xv.14-16 Acer platanoides (Spitzahorn) 25 X H.3xv.14-16 Acer pseudoplatanus (Bergahorn) 30 X H.3xv.14-16 Alnus glutinosa (Schwarzerle) 15 X Hei.2xv.150-200 Betula pendula (Sandbirke) 20 X Hei.2xv.150-200 Betula pubescens (Moorbirke) -20 X Hei.2xv.150-200 Carpinus betulus (Hainbuche) 15 X Hei.2xv.150-200 Corylus avellana (Haselnuß) 4-5 X v.Str.4 Tr.60-100 Cornus sanguinea (Roter Hartriegel) 3-4 X v.Str.4 Tr.60-100 Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) 4 X v.Str.3 Tr.60-100 Fagus sylvatica (Rotbuche) -30 X H.3xv.14-16 Fraxinus excelsior (Gew. Esche) 30 X H.3xv.14-16 Hedera helix (Efeu) Kletterpflanze -30 X Tb.4-6 Tr.40-60 Lonicera nigra (Schwarze Heckenkirsche) 3 X v.Str.4 Tr.60-100 Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche) 3 X X v.Str.4 Tr.60-100 Populus tremula (Zitterpappel) -20 X Hei.2xv.150-200 Prunus avium (Vogelkirsche) 15 X Hei.2xv.150-200 Prunus padus (Traubenkirsche) 10 X X v.Str.3 Tr.60-100 Prunus spinosa (Schlehe) -4 X v.Str.3 Tr.60-100
Seite 13 von 14 STADT FURTH IM WALD 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF Fassung vom 11. Mai 2021 Pyrus communis (Holzbirne) 5-10 X Hei.2xv.150-200 Ribes nigrum (Schw. Johannisbeere) 1,5 X Str. 4 Tr.60-100 Quercus robur (Stieleiche) 30 X X H.3xv.14-16 Rhamnus frangula (Faulbaum) 4 X v.Str.3 Tr.60-100 Rhamnus cartharticus (Kreuzdorn) 4 X v.Str.3 Tr.60-100 Rosa canina (Heckenrose) 2(-3) X v.Str.3 Tr.60-100 Rosa pendulina (Alpen-Heckenrose) 1-2 X v.Str.3 Tr.60-100 Rosa rubiginosa (Weinrose) 2(-3) X v.Str.3 Tr.60-100 Salix alba (Silberweide) 25 X v.Str.4 Tr.60-100 Salix aurita (Öhrchenweide) 2 X v.Str.4 Tr.60-100 Salix caprea (Salweide) 3-8 X v.Str.3 Tr.60-100 Salix cinerea (Grauweide) -5 X v.Str.4 Tr.60-100 Salix fragilis (Bruchweide) 15 X v.Str.4 Tr.60-100 Salix purpurea (Purpurweide) 3(-5) X v.Str.4 Tr.60-100 Salix triandra (Mandelweide) 4(-6) X v.Str.4 Tr.60-100 Salix viminalis (Korbweide) 4(-6) X v.Str.4 Tr.60-100 Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) 5 X v.Str.3 Tr.60-100 Sambucus racemosa (Traubenholunder) 2-4 X v.Str.3 Tr.60-100 Sorbus aucuparia (Vogelbeere) 10 X Hei.2xv.150-200 Tilia cordata (Winterlinde) 25 X H.3xv.14-16 Tilia platyphyllos (Sommerlinde) 30 X H.3xv.14-16 Ulmus glabra (Bergulme) 30 X H.3xv.14-16 Viburnum opulus (Gewöhnl. Schneeball) 3 X v.Str.4 Tr.60-100
Grenze Geltungsbereich / Geltungsbereich 2. Änderung der Ortsabrundung Oberrappendorf Seite 14 Grenze des Geltungsbereiches Ortsabrundung Oberrappendorf - wirksam 587 LAGEPLAN 476 Stadt Furth im Wald Grundstücksgrenze / Flur-Nr. Verkehrsfläche St 2161 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf Äußere Kötztinger Straße M 1:2.500 539 Grenze Landschaftschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 584 u. zur Entwicklung von Natur u. Landschaft 480 22 5 Vorfluter (Poiner Bach / Rappendorfer Bach) S I S I LSG ch Ba 847 R 590 iner ap pe 29c 2 Po 480 nd 846 or / fe 483 68 rB 480/1 ac (Biogas) 29b h 481 492 66 29a 63 484 493 I 29 64 494 485 583 585 FI II 489/1 482 27 845 I I 597 489 844 491 I II I 25 31 II II 61 62 I Oberrappendorf 596 495 I III S 595 23 I I 586 486 F II I 591 1 490 6 I I 3 581 33 581 488 592 S 35 I PI 496 581/2 I S S I S 597/1 PS S I 497 I F 4 5.0 I I I I 9 599 I I 594 11 S II 507 49 S I 50 503 504 35.0 842/1 I SI 598 502 P I S P 59 I 7 28 30 I I 593 S S I 54 508 3/1 II 4a S I I I 593 597/2 II I 539 842 614/6 I II II I 4 601 S S 498 52 II 506 II 47 600 I PII Hs I 827 501 SI 498/1 613/1 III F Nr 581/1 505 S 45 13 831 613/4 I 10 .4 833 614/5 S 37 S 51 3 S a 13 I S I II II 602 I I 43 509 32 II S /3 SI 44 582 6 II 613 3 61 15 S 61 II 832 828 614 500 510 Äu 4/ 41 1 S 511 12 II ße I 512 I III I I S I re 11 580 II I F 612 40 I Unterrappendorf 39 Kö Ra 17 tzt I W ppe 829 614/2 499 60 603 ing I 3 513 I I 14 II I 4 6 ndo er W 38 I Str rfe 610 I 61 614/3 19 515/2 aß rB 3 514 7a e /2 16 1 36 ach 1/ 609 604 61 I 515/1 38 7 SI S I SI I I a 611 579 S I 18 II 38 830 II b 608 21 605 38 Gemarkung 515/3 c 614/4 607/1 S 578 825/3 Sengenbühl S I 826 S II I 20 38 I I III d S I 825/1 III 607/2 515 30 I 825/2 1 LSG 6/ 60 825 615 607 617 32 4 82 57 616 7 Geobasisdaten : © Bayerische Vermessungsverwaltung 53 9 (www.geodaten.bayern.de) 823 618 Furth im Wald, 11.05.2021 Datenaufbereitung: Landratsamt Cham 2 9/ 61 (www.landkreis-cham.de) Rechtlicher Hinweis der Bayerischen Vermessungsverwaltung: 578/1 33 "Die Darstellung der Flurkarte ist als Eigentumsnachweis nicht geeignet" 616/2 H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2021
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