ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF GEMARKUNG SENGENBÜHL

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STADT FURTH IM WALD
2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
Fassung vom 11. Mai 2021

 STADT FURTH IM WALD
 LANDKREIS CHAM – REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ
 BURGSTRASSE 1
 93437 FURTH IM WALD

                                  2. ÄNDERUNG
                                            DER
  ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
                        GEMARKUNG SENGENBÜHL

                                                            Furth im Wald, 11. MAI 2021

                                       ENTWURFSVERFASSER:
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2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
Fassung vom 11. Mai 2021

                  2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf
                                    Gemarkung Sengenbühl
                     vom 11.05.2021 nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Die Stadt Furth im Wald, Landkreis Cham, erlässt aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 in
Verbindung mit Art. 81 Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 01.01.2021 sowie Art.
23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 folgende

                                              Satzung
2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf der Stadt Furth im Wald

                                        § 1 - Gegenstand

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Oberrappendorf werden neu festgelegt.

                                        § 2 - Abrundung

Der    im        Zusammenhang    bebaute     Ortsteil     Oberrappendorf   wird   durch     folgende
Außenbereichsgrundstücke abgerundet:
                                                           Teilfläche
      Flur-Nr.             Gemarkung                                                 m²
                                                        Fläche gesamt
      614/6            Sengenbühl              Teilfläche                           1.235
       595             Sengenbühl              Teilfläche – Poiner Bach              62
       593             Sengenbühl              Teilfläche                           1945
       594             Sengenbühl              Fläche gesamt                         138
Zusätzlicher Satzungsbereich – 2. Änderung                                          3.380

Die im Satzungsgebiet liegende Teilfläche der Flur-Nr. 595, Poiner Bach, Gemarkung Sengenbühl,
wurde ebenfalls in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Der Poiner Bach liegt in einem
wassersensiblen Bereich, von einer Überflutungsgefahr kann jedoch nicht ausgegangen werden.
Für die westlich des Poiner Baches gelegene Teilfläche der Flur-Nr. 593, Gemarkung Sengenbühl,
besteht keine Hochwassergefahr, ausgehend vom Poiner Bach.

                                § 3 – Räumlicher Geltungsbereich

Die gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB festgelegte Grenze des Geltungsbereiches für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberrappendorf wird entsprechend dem als Anlage
beigefügten Lageplan – M 1:2.500 – geändert und um bisherige Außenbereichsflächen erweitert.
Der Lageplan - M 1:2.500 – Seite 14 ist Bestandteil dieser Satzung.
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2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
Fassung vom 11. Mai 2021

                                     § 4 – Festsetzungen

    Gemäß §34 Abs. 5 Satz 2 BauGB können einzelne Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB
    getroffen werden.

    Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werden keine entsprechenden Festsetzungen in
    Verbindung mit der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf getroffen.

                                      § 5 – Erschließung

    Die Erschließung der in den Geltungsbereich der Satzung einbezogenen Grundstücksflächen ist
    gesichert. Der Anschluss an das öffentliche Abwassernetz der Stadt Furth im Wald ist durch den
    Grundstückseigentümer sicherzustellen.

                                    § 6 – Festsetzungen
                 zur Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung

    Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft

    Im Geltungsbereich befinden sich ausschließlich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen,
    sowie ein ständig wasserführender Vorfluter.
    - Intensiv genutztes Grünland    → 3.318 m²

    Artenschutzrechtliche Prüfung
    Es handelt sich um intensiv genutzte Agrarflächen, es ist davon auszugehen, dass im
    Planungsgebiet keinerlei seltenen, geschützten Pflanzen wachsen.

    Berechnung der Ausgleichsflächen

    Gewählter Kompensationsfaktor    →   0,2_Typ B_Kategorie I
                                                                            Ausgleichsfläche
      Flur-Nr.                m²               Kompensationsfaktor                 m²
      614/6                 1.235                      0,2                       247
       595                    --                       --                          --
       593                   1945                      0,2                       389
       594                138                          0,2                        28
  Summe der Ausgleichsflächen                                                    664
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2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
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    Ausgleichsflächen
    Der Ausgleich ist auf der überplanten Grundstücksfläche Flur-Nr. 593, Gemarkung Sengenbühl
    umzusetzen. Die westliche Grenze ist mit 6 Obstbäumen zu bepflanzen, entlang des Poiner
    Baches sind 4 Erlen zu pflanzen. Die Uferfläche des Poiner Baches ist auf einer Breite von mind.
    3,0 m und einer Länge von 40 m als extensive Wiese zu pflegen mit einer max. zweimaligen
    Mahd pro Jahr. Sollte sich hier noch eine Differenz ergeben, kann durch die Pflanzung z. B. von
    Obstbäumen oder heimischen Laubbäumen noch ein weiterer Ausgleich auf der Fläche
    erreicht werden.
    Der Eigentümer der Fläche Flur-Nr. 593, Gemarkung Sengenbühl ist verpflichtet, innerhalb des
    Geltungsbereiches eine entsprechende Eingrünung grünordnersich anzulegen, auf Dauer zu
    pflegen und zu unterhalten. Hierzu ist in den Unterlagen eines Bauantraggesuchs ein
    entsprechender Eingrünungsplan mit aufzunehmen.
    Die Ausgleichsmaßnahmen sind Zug um Zug im Rahmen der Verwirklichung der noch zu
    genehmigenden Bauvorhaben vorzunehmen.
    Als Vermeidungsmaßnahme im Hinblick auf das Landschaftsbild sind die grünordnerischen
    Festsetzungen ausreichend.
    Nadelgehölze      sowie   fremdländische   und     züchterische   veränderte   Gehölze       sind    als
    naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht zulässig.
    Die Kreisobstsortenliste und eine Artenauswahlliste einheimischer Laubgehölze die Verwendung
    finden sollten ist auf den Seiten 8 - 13 der Satzung beigefügt.

                                       § 7 – Inkrafttreten

    Die Satzung tritt gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 abs. 3 BauGB mit der
    ortsüblichen Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft.

                                                                      Stadt Furth im Wald

                                                                      Sandro Bauer
    Furth im Wald, ___________________                                Erster Bürgermeister
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2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
Fassung vom 11. Mai 2021

        VERFAHRENSVERMERKE
   1. Der Stadtrat der Stadt Furth im Wald hat in seiner Sitzung vom _________________ die
        2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
        BauGB beschlossen.
        Der Änderungsbeschluss wurde am _________________ örtsüblich bekannt gemacht.

   2. Der Entwurf der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf i. d. F. vom
        11.05.2021 wurde mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
        _________________ bis _________________ öffentlich ausgelegt.

   3. Zu dem Entwurf der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf i. d. F. vom
        11.05.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
        Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom _________________ unter Fristsetzung bis zum
        _________________ beteiligt.

   4.   Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Furth im Wald ist die 2. Änderung der
        Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf i. d. F. vom ________________ analog zu § 10 Abs.
        1 BauGB als Satzung beschlossen.

        Furth im Wald, __________________                  __________________________________
                                                (Siegel)   Sandro Bauer - 1. Bürgermeister

   5. Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf
        wurde am _________________ ortsüblich bekannt gemacht.
        Die 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf ist damit in Kraft getreten.

   6. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§ 214 und
        215 BauGB ist hingewiesen.

   7. Die 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf mit Begründung wird seit
        diesem Tage zu den üblichen Dienststunden in der Stadt Furth im Wald zu jedermanns
        Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.

        Furth im Wald, __________________                  __________________________________
                                                (Siegel)   Sandro Bauer - 1. Bürgermeister
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2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
Fassung vom 11. Mai 2021

        Begründung zur 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil
                                 Oberrappendorf
                                          Gemarkung Sengenbühl
                      vom 11.05.2021 nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

     Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 4 in Verbindung mit § 2a Satz 2 Nr. 1 BauGB ist für die Satzung nach
     § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine Begründung mit den Angaben entsprechend über Ziele,
     Zwecke und wesentliche Auswirkungen beizufügen.

     Anlass, Ziel und Zweck
     Mit     der    Satzung        werden     an   den        Ortsteil    Oberrappendorf            angrenzende
     Außenbereichsflächen südlich der Ortsstraße in den Geltungsbereich der Ortsabrundung mit
     einbezogen,      um     den    bauwilligen    Grundstückseigentümern            die    Bebauung         dieser
     Grundstücke zu ermöglichen.

     Die Einbeziehung der Flächen in den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung ist
     notwendig, da Flächen für Wohnbebauungen benötigt werden. Eine Abgabebereitschaft
     von Eigentümern unbebauter Grundstücke ist nicht gegeben.

     Der Stadtrat der Stadt Furth im Wald hat zur Einbeziehung der im Westen an den Ortsteil
     Oberrappendorf unmittelbar angrenzenden Außenbereichsgrundstücke in der Sitzung vom
     _______________ den Erlass einer Erweiterung bzw. Änderung der Ortabrundungssatzung für
     den Ortsteil Oberrappendorf beschlossen.

     Wesentliche Auswirkungen

     Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach
     Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, dass

        1.   sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vertretbar sind

        2.   die    Zulässigkeit    von     Vorhaben,   die     einer    Pflicht    zur    Durchführung      einer
             Umweltverträglichkeitsprüfung         nach       Anlage       1       zum     Gesetz     über     die
             Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet
             wird und

        3.   keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b
             genannter Schutzgüter bestehen.

     zu Pkt. 1     Die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf ist mit einer
                   geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1
                   BauGB).
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2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
Fassung vom 11. Mai 2021

     zu Pkt. 2    Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
                  Umweltverträglichkeitsprüfung      nach    Anlage     1    zum    Gesetz      über     die
                  Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht
                  begründet (§34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

     zu Pkt. 3    Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b
                  BauGB     genannten       Schutzgüter     bestehen     nicht.    Die    Belange        des
                  Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
                  insbesondere der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von
                  gemeinschaftlicher Bedeutung werden berücksichtigt bzw. entsprechende
                  Gebiete sind nicht vorhanden (§34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BauGB).

     Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Eingriffsregelung

     Schutzgebiete, Biotope sowie sonstige ökologisch wertvolle Flächen werden durch die
     vorliegende Änderung nicht tangiert, dennoch sind bei der Umsetzung der einzelnen
     Bauvorhaben Beeinträchtigungen und damit Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten.

     Damit die Bauvorhaben auf den bisherigen Außenbereichsflächen verwirklicht werden
     können, sind für die naturschutzrechtlichen Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.

     Diese notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind auf Flur-Nr. 593, Gemarkung Sengenbühl
     vorzunehmen. Den erforderlichen Umfang der notwendigen Maßnahmen regelt der § 5 der
     vorliegenden Satzung zur 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf mit den
     Festsetzungen zum naturschutzfachlichen Ausgleich.

     Wasserrechtliche Belange

     Im    Satzungsgebiet      gibt    es   weder     ein    festgesetztes    noch       ein    ermitteltes
     Überschwemmungsgebiet.

     Die vorstehende Begrünung ist Bestandteil der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung des
     Ortsteiles Oberrappendorf der Gemarkung Sengenbühl.

       Furth im Wald, __________________                      __________________________________
                                                 (Siegel)     Sandro Bauer - 1. Bürgermeister
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     2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
     Fassung vom 11. Mai 2021

     KREISOBSTSORTENLISTE
     1. Äpfel - H = Herbstapfel; F = Frühapfel; L = Lagerapfel; M = Mostapfel
    Sorte                Blüte               Pflück-    Genuss-     Frucht                           Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung,
                                             reife      reife                                        Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall
M Bittenfelder           mittelfrüh,         EX         XI - III    klein, rundlich,                 starkwüchsig, anspruchslos, widerstands-fähig
  (= Bittenfelder        guter Pollen-                              hellgrün-gelb, hellbraun         gegen Krankheiten und Schädlinge, sehr gut für
  Sämling)               spender                                    punktiert                        Obstwiesenpflanzungen
M Bohnapfel              mittelfrüh, sehr    EX         XII - VI     mittelgroß, gelb-gelb-grün,     starkwüchsig, großkronige Baumformen, sehr
  (= Großer Rhein-       widerstandsfä-                             sonnenseits rötlich              anspruchslose Sorte, auch für raue Lagen und
  ischer Bohnapfel)      hig, schlechter                            gestreift, sehr windfest,        trockene Böden, jedoch nicht für Nordhänge
                         Pollenspender                              enthält viel Fruchtsäure,        und extreme Frostlagen geeignet,
                                                                    Verwendung für Kompott,          widerstandsfähig gegen Krankheiten
                                                                    Wein und Most
L   Boskoop              früh, schlechter    MX         XI - IV     groß, grünlichbraun mit          starker Wuchs, großkronige Bäume, nur für
    (= Schöner von       Pollenspender                  typische    rauher Schale (bräunl.           genügend feuchte und nährstoffreiche Böden in
    Boskoop                                             r           „Rostüberzug“), sonnen-          geschützten Lagen geeignet, etwas schorf- und
    - Gelber bzw.                                       Winter-     seits rötlich (Roter: rot, mit   mehltauanfällig
    Grüner Boskoop                                      apfel       weißl. Lentizellen
    -Roter Boskoop                                                  punktiert);wenig windfest,
                                                                    Tafel-, Dörrapfel, viel
                                                                    Vitamin C
L   Brettacher           spät                EX         XII - V     sehr groß, schwach               starkwüchsig, bildet große Baumkronen,
                                                                    gerippt, gelbgrün, sonnen-       anspruchsvoll, sollte nur in milden, geschützten
                                                                    seits orangerot, glänzend        Lagen auf tiefgründigem und humosem Boden
                                                                                                     gepflanzt werden
L   Danziger             spät, sehr          MX         X-I         mittelgroß - klein, gerippt,     sehr alte Kultursorte, starker, sparriger Wuchs,
    Kantapfel            lange, rosa,                               leuchtend rot, gut               sehr anspruchslos, auch für rauhe Lagen und
                         guter                                      lagerfähig, etwas                etwas trockene Böden geeignet, etwas anfällig
                         Pollenspender                              druckempfindlich                 für Schorf
M Engelsberger           spät                M IX       IX - X      mittelgroß, abgeflacht,          mittelstarker Wuchs, sehr anspruchslos,
  Renette                                                           goldgelb, glatt, mit grünen      frosthart
                                                                    - rostfarbigen Lentizellen;
                                                                    sehr guter Mostapfel
L   Fromms Gold-         mitelfrüh,          EX         IX -V       klein - mittelgroß, rund,        starkwüchsig, bildet große Baumkronen, robust
    Renette              schlechter                                 goldgelb, sonnenseits et-        und widerstandsfähig gegen Krankheiten, paßt
                         Pollenspender                              was gerötet, braun punk-         sich gut den Standort-bedingungen an, auch für
                                                                    tiert, feine Rostanflüge         raue Lagen
M Gewürzluikenapfel      spät, lange,        MX         XII - III   groß, strohgelb, rot             starkwüchsig, großkronig, sehr langlebig,
                         guter                                      marmoriert, sehr würziger        anspruchslos, kann noch in mittleren
                         Pollenspender                              Geschmack, guter                 Höhenlagen oder auf freier Feldflur gepflanzt
                                                                    Mostapfel                        werden
H Grahams                spät, lange,        M IX       X - XI      groß, hoch gebaut mit            mittelstarker Wuchs, breitkronig, sehr gute
  Jubiläumsapfel         guter                                      flach geformten Rippen,          Sämlingsunterlage, für nährstoffreiche, leicht
                         Pollenspender                              grün-gelb, stellenweise rot      feuchte und durchlässige Böden geeignet, kann
                                                                    punktiert, sehr feste            auch auf Grasland und rauen Lagen gepflanzt
                                                                    Schale, fällt leicht vom         werden; weitgehend widerstandsfähig gegen
                                                                    Baum, gute Sorte                 Krankheiten
F   Gravensteiner        früh, groß,         E VIII     VIII - IX   mittelgroß, gerippt,             sehr starker Wuchs, frostempfindlich, nur für
    -Gelber Gravenst.    schneeweiß,                                leuchtend gelb, sonnen-          geschützte Lagen und tiefgründige, nährstoff-
    -Roter Gravenst.     schlechter                                 seits rötlich geflammt,          reiche Böden geeignet, etwas schorf- und
                         Pollenspender                              glänzend, nicht windfest,        mehltauanfällg
                                                                    sehr aromatisch;
                                                                    Tafel- und Dörrapfel
L   Herrenhut            mittelspät          E IX       X - II      mittelgroß, rund, etwas rip-     mittelstarker, aufrechter Wuchs, im Alter
    (= Schöner aus                                                  pig, grünlichgelb mit rötlich    hängende Krone, sehr robuste Sorte,
    Herrenhut)                                                      geflammter Deckfarbe,            Verwendung auch in Obstbau-Grenzlagen (z.B.
                                                                    glatt, glänzend, guter           raue Höhenlagen)
                                                                    Tafelapfel, auch für
                                                                    Verarbeitung geeignet

F   Jakob Fischer         früh              E VIII      IX - X      sehr groß, unregelmäßig          starkwüchsig, großkronig, guter Stamm-bildner,
    (= Schöner vom                                                  flachbauchig geformt,            robuste Sorte, auch für leichte Böden geeignet,
    Oberland)                                                       goldgelb, sonnenseits            weitgehend krankheitsresistent
                                                                    leuchtend rot, sehr süß,
                                                                    saftig und aromatisch
L   Jonathan              mittelspät        X           XI - III    klein, gleichmäßig rund          mittelstarker bis schwacher Wuchs, nur für
                                                                    geformt, am Kelch kantig,        warme, geschützte Lagen geeignet,
                                                                    grün-gelb, sonnenseits           weitgehend krankheitsresistent
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     STADT FURTH IM WALD
     2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
     Fassung vom 11. Mai 2021
                                                                                    dunkel-rot, matt bis leicht
                                                                                    glänzend
L   Kaiser Wilhelm          mittelfrüh,          E IX             XII - III         groß, grün-gelb,                        starkwüchsig, aufrechte, große Baumkrone, für
                            schlechter                                              sonnenseits rot geflammt,               mittlere, nicht zu raue Höhenlagen und
                            Pollenspender                                           mit vielen Lentizellen                  Grasland gut geeignet, kaum krankheitsanfällig
                                                                                    punktiert, wind-fest, guter
                                                                                    Tafel-/ Mostapfel
H Kalco                                          IX               IX - XII          mittel - groß, grünlich bis rot         Wuchs mittelstark bis schwach, steil aufrecht,
                                                                                    verwaschen, fünf breite                 später flache Leitäste; geeignet für offene
                                                                                    Höcker am Kelch,                        nährstoffreiche Böden bis in mittlere
                                                                                    Rostpunkte                              Höhenlagen
F   Klarapfel (= Weißer     früh, lange,         VII - VIII       VIII - IX         mittelgroß, im Alter kleiner,           anfangs sehr starker Wuchs, im Alter
    Klarapfel,              sehr guter                                              oft kantig, hell weißlichgelb           schwachwüchsig, großkronig, relativ
    Livländischer           Pollenspender                                           - grüngelb, nicht windfest,             anspruchslos, auch für raue Höhenlagen
    Klarapfel, Weißer                                                               druckempfindlich, wird bald             geeignet, örtlich krebs- und schorfanfällig
    Transparent)                                                                    mehlig, nicht lange haltbar,
                                                                                    Tafelapfel, Verarbeitung
M Maunzenapfel              spät,                EX               XII - IV          Most- und Kochapfel,                    guter Stammbildner, robuste und weitgehend
                            unempfind-                                              mittelgroß, gelblichgrün,               gesunde Sorte, wenig pflegeaufwendig
                            lich, gute Be-                                          sonnenseits rot gestreift
                            fruchtersorte
L   Ontario                 mittelspät,          MX               XII - V           groß, im Alter klein,                   mittelstarker Wuchs, im Alter schwachwüchsig,
    (=Ontarioapfel)         guter                                                   breitbauchig, grünlichgelb,             mittelkronige Bäume, etwas frostempfindliches
                            Pollenspender                                           sonnenseits rötlich gestreift,          Holz, daher nur in geschützten Lagen pflanzen,
                                                                                    leicht glänzend, zum Teil               auf feuchten Lagen krebs- und schorfanfällig,
                                                                                    gerippt, sehr windfest, guter           bei zu viel Stickstoffdüngung anfällig für Stippe
                                                                                    Tafelapfel, viel Vitamin C
L   Rote Sternrenette       spät                 X                XI - II           mittelgroß, gleichmäßig                 starker Wuchs, großkronig, sehr
                                                                                    rund geformt, gelblichgrün              widerstandsfähig, für fast alle Lagen,
                                                                                    mit dunkelroter Deckfarbe,              insbesondere raue Höhenlagen geeignet,
                                                                                    ganzflächig mit hellen Lenti-           gedeiht auch auf schlechteren Böden
                                                                                    zellen punktiert, nicht wind-
                                                                                    fest, Tafel-/ Wirtschaftsapfel
L   Roter Eiserapfel        spät,                X                XII - IV          klein, dunkelrot, im Schat-             mittelstarkwüchsig, anspruchslos, auch für raue
    (=Bamberger             unempfind-                                              ten oft grünlich, mit zahlrei-          Lagen und schlechte Böden geeignet; sehr alte
    Christapfel,            lich, schlechter                                        chen Lentizellen punktiert,             Kultursorte!
    Paradiesapfel           Pollenspender                                           matt, Tafelapfel, Dörrobst
L   Winterrambur            mittelspät,          X                XII - III         groß, sehr regelmäßig rund              starkwüchsig, breit ausladende Baumkrone,
    (=Rheinischer           lange,                                                  geformt, stellenweise ge-               sollte nur in geschützten Lagen mit
    Winterrambur,           schlechter                                              rippt, gelbgrün, sonnenseits            ausreichend feuchten und nährstoffreichen
    Theuringer              Pollenspender                                           gerötet, gute Wirtschafts-              Böden gepflanzt werden
    Rambur)                                                                         sorte, kein Mostapfel
L   Wiltshire               mittelfrüh,          MX               XI - III          groß, zum Kelch hin                     anfangs starkwüchsig, im Alter hängende
    (= Schöner von          guter                                                   verjüngt, weißgelb, sonnen-             Baumkrone, sehr widerstandsfähig und robust,
    Wiltshire)              Pollenspender                                           seits rot gestreift-geflammt,           gut anpassungsfähig an den Standort
                                                                                    glatt, sehr guter Tafel- und
                                                                                    Mostapfel
     2. Birnen

    Sorte                 Blüte                Pflück-        Genuss-         Frucht                                        Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung,
                                               reife          reife                                                         Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall
    Blutbirne             früh                 M IX           IX - X          mittelgroß, birnenförmig, dunkelgrün,         kräftiger Wuchs, große Baumkrone, robust und
                                                                              rot gestreift, Fruchtfleisch rosarot!,        anspruchslos, kann noch in rauen Höhenlagen
                                                                              weiß geädert, angenehm süßer                  gepflanzt werden, wenig krankheitsanfällig,
                                                                              Geschmack, hervorragende                      sehr rasch tragende Sorte
                                                                              Tafelsorte
    Bunte Julibirne       mittelfrüh,          E VII          VII -           mittelgroß, kelchbauchig, glatte,             schwacher Wuchs, steil aufrechte Leittriebe,
                          unempfindlich,                      VIII            gelblichgrüne Schale mit orangerot            weitgehend widerstandsfähig, liebt
                          gute Befruch-                                       gestreifter Deckfarbe, sehr windfest,         nährstoffreiche, nicht zu trockene Böden in
                          tersorte                                            gute Sommersorte                              geschützten Lagen, wenig schorfanfällig

    Clapps Liebling       mittelfrüh,          M VIII         VIII - IX       sehr gleichmäßig geformte                     starker Wuchs, pyramidale, locker verzweigte
                          guter                                               mittelbauchige Früchte, grünlichgelb,         Krone, bogenförmige Triebe, sollte nur in
                          Polenspender                                        sonnenseits orangerot gestreift, mit          windgeschützteren, warmen Lagen gepflanzt
                                                                              vielen kleinen Lentizellen bedeckt,           werden, sonst relativ anspruchslos, für fast alle
                                                                              nicht windfest, nur kurz haltbar, wertvolle   Böden geeignet, örtlich etwas schorfanfällig
                                                                              Frühsorte
    Conference            mittelfrüh,          M IX           X - IV          klein-mittelgroß, länglich                    mittelstarker Wuchs, steil aufrechte Krone,
    (=Konferenzbir-       spätfrost-                                          flaschenförmig, gelblich-grüne,               wenig anspruchsvoll, weitgehend
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 STADT FURTH IM WALD
 2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
 Fassung vom 11. Mai 2021
ne)                  empfindlich,                                fleckig berostete rauhe Schale,           krankheitsresistent, sollte jedoch nur in
                     guter                                       lange haltbar, gute Tafelbirne            ausreichend feuchte und nährstoffreiche Böden
                     Pollenspender                                                                         gepflanzt werden
Feuchtwanger         mittelfrüh,          EX       X - XII       sehr groß, breitbauchig,                  mittelstarker Wuchs, sehr frosthart, geringe
Butterbirne          guter                                       grünlichgelb, mit zahlreichen             Ansprüche an Boden und Klima, auch für
(alte Lokalsorte!)   Pollenspender                               Schalenpunkten                            trockene Böden geeignet, widerstandsfähig
                                                                                                           gegen Krankheiten und Schädlingsbefall
Gute Graue           früh, sehr           E VIII   VIII - IX     relativ klein, unscheinbar,               starkwüchsig, großkronig; auch als Haus- oder
                     wider-                                      grünlichbraun, mit zimtfar-               Landschaftsbaum geeignet, sehr langlebig (oft
                     standsfähig,                                benem Rostüberzug, stark                  über 100 Jahre), sehr anspruchslos und
                     guter                                       duftend, saftig und aromatisch,           widerstandsfähig gegen Krankheiten, auch für raue Lagen
                     Pollenspender                               sehr windfest, gute Dörrbirne             und trockene Böden geeignet
Köstliche von        mittelfrüh, sehr     M IX     X - II        mittelgroß, länglich, mit beuliger        mittelstarkwüchsig, nur für geschützte Lagen
Charneu              guter                                       Oberfläche, grünlichgelb, sonnenseits     und ausreichend feuchte Böden geeignet,
(=Bürgermei-         Pollenspender                               orangerot, nicht windfest, süß, saftig,   sonst weitgehend anspruchslos und robust;
sterbirne)                                                       gut für Einmachzwecke geeignet            kann auch auf Grünland gepflanzt werden,
                                                                                                           örtlich etwas schorfanfällig
Neue Poiteau         guter Pollen-        MX       X - XI        groß, bauchig, gelbgrün, trüb gerötet,    starker Wuchs, wenig anspruchsvoll (Boden,
                     spender, früh,                              häufig berostet, sehr windfest,           Klima), auch für raue Lagen geeignet, örtlich
                     unempfindlich                               wertvolle Herbstbirne, gut geeignet       etwas schorfanfällig
                                                                 zum Dörren,
Oberösterreichi-     spät                 MX       X - XII       mitelgroß, kelchbauchig, kurz             sehr starker Wuchs, großkronig, aufrechte
sche Weinbirne                                                   kegelförmig, grasgrün -                   Leittriebe, sehr robust und anspruchslos
                                                                 gelbgrün, robust, windfest,               (Boden, Klima), frosthart, widerstandsfähig
                                                                 hervorragende Mostbirne                   gegen Krankheiten und Schädling, guter Stammbildner
Schweizer            spät,                AX       X - XI        mittelgroß, kugelig eiförmig,             starkwüchsig, große, steil aufrecht wachsende
Wasserbirne          schlechter                                  grün, sonnenseits rot - braunrot,         Krone, gut als Haus- und Landschaftsbaum
(=Wasserbirne,       Pollenspender                               rauhe Schale, wertvolle Koch-             geeignet, guter Stammbildner, anspruchslos
Kugelbirne)                                                      und Mostbirne                             und sehr widerstandsfähig
- Schwäbische
Wasserbirne
Stuttgarter          früh, lange,        E VIII    VIII - IX     klein, grünlichgelb, sonnenseits          mittelstarker Wuchs mit dominierendem
Geißhirtle           unempfindlich                               mit braunroten Punkten, zarte             Haupttrieb, aufstrebende Baumkrone; schöner
(= Zuckerbirne)      guter                                       Schale, sehr süß, würziges                Haus- und Landschaftsbaum, sollte jedoch
                     Pollenspende                                Aroma, gute Tafel- und                    nicht in extremen Frostlagen gepflanzt werden,
                     r                                           Konservenbirne                            optimal auf warmen, nährstoffreichen und
                                                                                                           mäßig feuchten Böden, widerstandsfähig gegen
                                                                                                           Krankheiten und Schädlinge
Vereins              mittelspät,         E IX      X-I           groß, stumpf kegelförmig,                 mittelstarker Wuchs, steil aufrechte Krone,
Dechants-Birne       widerstandsfä                               bauchig, gelblichgrün, sonnen-            robust, frosthart und auch sonst wenig
                     hig, guter                                  seits mit rotbrauner Deckfarbe,           anspruchsvoll, auch für klimatisch ungünstige
                     Pollenspende                                wenig windfest, edles Aroma,              Lagen und trockene Standorte geeignet
                     r                                           sehr gute Tafelfrucht
 3. Süßkirschen
Sorte                Blüte              Pflück-                Frucht                                      Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung,
                                        reife                                                              Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall
Burlat               früh bis mittel-   1-2                    sehr groß, flachkugelig, leuchtend rot,     sehr starkwüchsig, früher Ertrag, wenig
                     früh, guter        KW                     Fleisch hellrot - braunrot, angenehmer      krankheitsanfällig
                     Pollenspender                             Geschmack
Dönissens Gelbe      spät, nicht        5 KW                   mittelgroße, hellfarbige Knorpel-           starker, im Alter schwächerer Wuchs, geringe
Knorpelkirsche       frost-                                    kirsche, gelb - braungelb. hartes           Standortansprüche
(=Bernstein-/        gefährdet                                 Fleisch, am Baum gut haltbar, gute
Wachskirsche)                                                  Konservensorte
Hedelfinger          spät, gute         4-5                    sehr groß, herzförmig, dunkelrot -          sehr starker, aufrechter Wuchs, weitgehend
Knorpelkirsche       Befruchter-        KW                     braunrot, mit feinen hellen                 anspruchslos (Boden, Klima), kaum anfällig für
(=Abels Späte,       sorte                                     Strichen, hartes Fleisch, nicht             Monilia
Riesenkirsche)                                                 platzfest
- Typ „Frosch-                          Späte
maul“ (=Späte                           H. ca. 8
Hedelfinger)                            Tage
                                        später
Kassins Frühe        früh               1-2                    mittelgroß, herzförmig,                     starker Wuchs, breitkugelige, lichte Krone,
Herzkirsche                             KW                     dunkelbraun - rot, glänzend,                bevorzugt warme, leichte und nährstoff-reiche
                                                               weiches Fruchtfleisch, nicht                Böden, sonst anspruchslos, kaum anfällig für
                                                               platzfest, verbreitete, sehr                Kirschfruchtfliegen und Monilia, wird gerne von
                                                               schmackhafte Frühkirsche                    Vögeln gefressen
Teickners            mittelfrüh,        2-3                    mittelgroß, stumpf herzförmig,              mittelstarker Wuchs, bildet lockere offene
Schwarze Herz-       lange              KW                     dunkel braunviolett - schwärz-              Kronen, Seitentriebe hängend, sehr robuste
kirsche                                                        lichrot, sehr weiches Fleisch               und wenig krankheitsanfällige Sorte
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        STADT FURTH IM WALD
        2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
        Fassung vom 11. Mai 2021

        4. Sauerkirschen
  Sorte                     Blüte               Pflück-                 Frucht                                 Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung,
                                                reife                                                          Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall
  Königin Hortense          mittelfrüh,         3 KW                    sehr groß, leuchtend rot,              starkwüchsig, aufrechte, im Alter hängende
  (= Reine Hortense)        frostem-                                    durchsichtige Haut, weiches            Baumkrone, sollte nur in warmen,
  Amarelle (Kreuzung        pfindlich,                                  Fruchtfleisch, mildsäuerlich,          geschützten Lagen gepflanzt werden, sonst
  Süß-& Sauerkirsche)       selbststeril                                aromatisch, zum Frischverzehr          weitgehend robust
  Koröser Weichsel          mittelfrüh,         5-6                     groß, breitrundlich, rotbraun,         starkwüchsig, hochpyramidal, dicht
  (= Koröser Stein-         selbststeril        KW                      festes Fleisch, mildsäuerlich, kann    verzweigt, stellt keine besonderen Ansprüche
  weichsel, Unga-                                                       ohne Stiel geerntet werden,            an den Standort, nicht für Monilia anfällig
  rischer Weichsel)                                                     wohlschmeckend, zum
                                                                        Frischverzehr geeignet
  Ludwigs Frühe             früh, selbst-       2-3                     mittelgroß, leuchtend rot, weiches     sehr starker Wuchs, breitkronig, keine
  Amarelle                  fruchtbar           KW                      Fruchtfleisch, saftig, säuerlich       besonderen Bodenansprüche, passt sich gut
  (=Königliche                                                                                                 an, weitgehend widerstandsfähig gegen
  Amarelle)                                                                                                    Monilia, Bakterienbrand, neigt wenig zu Gummifluss
  Schwäbische               mittelfrüh,         3-4                     mittelgroß - klein, braunrot,          starker Wuchs, große, breite Kronen mit im
  Weinweichsel              selbst-             KW                      säuerlich, sehr aromatisch, gut für    Alter hängenden Trieben, auch für
  (alte Lokalsorte!)        fruchtbar                                   Saft- und Weinbereitung                ungünstige Standorte geeignet, kaum anfällig
                                                                        geeeignet                              für Krankheiten und Schädlinge

        5. Zwetschgen
Sorte                       Blüte                 Pflück-   Genuss-      Frucht                                 Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung,
                                                  reife     reife                                               Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall
Bühler Frühzwetschge        mittelspät,           A VII     VIII         mittelgroß, rundlich, blauviolett,     kräftiger, steil aufrechter Wuchs, groß-
(=Frühe Bühler, Frühe       selbst-                                      relativ feste Schale, mit Duft         kronig, gut wurzelecht vermehrbar, robust
a.d. Bühler Tal)            fruchtbar                                    überzogen, sehr süß und Saftig,        und sehr widerstandsfähig gegen
Frühe Formen:
- Frühbühler                                                             gute Konserven-sorte                   Krankheiten und Schädlinge, passt sich gut
- Typ Weisenheim                                                                                                dem Standort an
- Ebersweiler Zw.
Hauszwetschge               spät, frost-hart,     E IX -    IX - X       groß-mittelgroß (je nach Typ),         starkwüchsig, aufrechte Baumkrone, regel-mäßiger
(= Große Fränkische         selbst-               X                      länglich oval, schwarzblau -           Verjüngungsschnitt erforderlich, sehr anspruchslos,
H., Dt. H., Bauern-         fruchtbar, sehr                              violett, hell bereift, leicht grau     passt sich gut dem Standort an, auch rauen
pflaume), kommt in          guter                                        punktiert, sehr wertvolle              Höhenlagen, widerstandsfähig gegen Krankheiten
vielen Typen vor            Pollenspender                                Spätsorte, vielseitig verwendbar       und Schädlinge mit Ausnahme Scharka-Krankheit
Lützelsachser               früh, selbst-         M VII     VII -        mittelgroß, ähnlich Haus-              mittelstarker Wuchs, breite kugelige Krone,
Frühzwetschge               steril                          VIII         zwetschge, jedoch etwas stumpfer       sollte regelmäßig geschnitten werden,
                                                                         dunkelblau mit blauweißem Duft,        bevorzugt wärmere Standorte, kann auch
                                                                         vielseitig verwendbar, sehr            auf leichten, trockenen Böden gepflanzt
                                                                         wertvolle Frühsorte                    werden, etwas anfällig für rote Spinnen und
                                                                                                                Sägewespen
Wangenheims                 spät,                 E VIII    VIII - IX    mittelgroß, rundoval, dunkel-          starkwüchsig, bildet breite und aus-ladende
Frühzwetschge               selbstfruchtbar                              violett, hellbläulich bereift, süß,    Krone, hängendes Fruchtholz, sehr
(= Von Wangenheims                                                       saftig, sehr aromatisch, vielseitig    frostharte, robuste Sorte, auch für raue
Pflaume, Wangen-                                                         verwendbar                             Lagen geeignet, sehr widerstands-fähig
heimer)                                                                                                         gegen die meisten Krankheiten

        6. Renekloden
Sorte                   Blüte                     Pflück-   Genuss-       Frucht                               Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung,
                                                  reife     reife                                              Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall
Große Grüne             mittelspät,               M VIII    VIII - IX     groß, kugelig, mit flacher           mittelstarker, sparriger Wuchs, breit-kronig,
Reneklode               selbststeril                                      Furche, grün - grünlichgelb,         anspruchsvoll, sollte nur in geschützten
                                                                          sonnenseits etwas orangerot,         Lagen und auf nicht zu trockenen Böden
                                                                          sehr edles Aroma, eine der           gepflanzt werden; anfällig für Blattläuse,
                                                                          besten Edelpflaumen, vielseitig      Pflaumenwickler, Rote Spinnen und
                                                                          verwendbar                           Sägewespen

Quilins Reneklode       mittelfrüh,               M VIII    VIII - IX     groß, kugelig, grüngelb, rot         starker Wuchs, bildet große, sparrige Krone,
(= von Quilins)         selbstfruchtbar!                                  punktiert, z.T. mit kleinen Rost-    sehr robuste Sorte, stellt wenig Ansprüche
                                                                          flecken, sehr süß und würzig,        an den Standort, wenig krankheitsanfällig
                                                                          vornehmlich zum Frischverzehr
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        STADT FURTH IM WALD
        2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
        Fassung vom 11. Mai 2021

        7. Mirabellen
Sorte                    Blüte                   Pflück-     Genuss-       Frucht                                  Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung,
                                                 reife       reife                                                 Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall
Nancy-Mirabelle          mittelspät,             E VIII      VIII - IX     klein, sehr regelmäßig rund             mittelstarker Wuchs, aufrechte und relativ
(= Mirabelle von         selbstfruchtbar                                   geformt, goldgelb, sonnenseits          breite Baumkrone, kurzes Fruchtholz, sollte
Nancy)                                                                     rot gefleckt oder punktiert, hartes     nur in warmen und geschützten Lagen auf
                                                                           Fruchtfleisch, sehr süß, nicht          ausreichend feuchten und nährstoffreichen
                                                                           platzfest, sehr wertvolle, vielseitig   Böden gepflanzt werden, kaum anfällig für
                                                                           verwendbare Sorte                       Scharka-Krankheit, örtlich anfällig für
                                                                                                                   Sägewespen

        8. Quitten
Sorte                   Blüte                Pflück-       Genuss-       Frucht                                    Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung,
                                             reife         reife                                                   Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall
Portugiesische          selbstfruchtbar      X             X - XII       groß - sehr groß, birnenförmig,           alle Pflanzenteile robust gegen Krankheiten,
Birnenquitte                                                             grünlichgelb, später leuchtend gelb,      jedoch empfindlich für Stippe, geschützter
                                                                         hohe Fruchtbarkeit                        Standort, nicht in Frostlagen, auch nicht als
                                                                                                                   Solitärgehölz

        9. Pfirsich
Sorte                    Blüte               Pflück-       Genuss-       Frucht                                    Hinweise: Wuchsform, Standort, Vermehrung,
                                             reife         reife                                                   Krankheitsanfälligkeit, Schädlingsbefall
Kernechter vom           spät,               M -E          M - E IX      Fruchtfleisch weiß, grün, saftig und      nur für wärmste und geschützteste Lagen am
Vorgebirge               selbstfruchtba      IX                          steinlösend, Fruchthaut abziehbar,        Haus, nicht anfällig für Kräuselkrankheit
syn. Roter               r                                               starker Wuchs
Ellerstädter

        ARTENAUSWAHLLISTE HEIMISCHE LAUBGEHÖLZE
                                                                          Höhe in m          feucht      trocken    meso-                  Pflanzgröße
                                                                                              nass        mager      phil

        Acer campestre (Feldahorn)                                            12                                     X      H.3xv.14-16

        Acer platanoides (Spitzahorn)                                         25                                     X      H.3xv.14-16

        Acer pseudoplatanus (Bergahorn)                                       30                                     X      H.3xv.14-16

        Alnus glutinosa (Schwarzerle)                                         15               X                            Hei.2xv.150-200

        Betula pendula (Sandbirke)                                            20                           X                Hei.2xv.150-200

        Betula pubescens (Moorbirke)                                         -20               X                            Hei.2xv.150-200
        Carpinus betulus (Hainbuche)                                          15                                     X      Hei.2xv.150-200
        Corylus avellana (Haselnuß)                                          4-5                                     X      v.Str.4 Tr.60-100
        Cornus sanguinea (Roter Hartriegel)                                  3-4                           X                v.Str.4 Tr.60-100
        Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen)                                   4                                      X      v.Str.3 Tr.60-100
        Fagus sylvatica (Rotbuche)                                           -30                                     X      H.3xv.14-16
        Fraxinus excelsior (Gew. Esche)                                       30               X                            H.3xv.14-16
        Hedera helix (Efeu) Kletterpflanze                                   -30                                     X      Tb.4-6 Tr.40-60
        Lonicera nigra (Schwarze Heckenkirsche)                               3                                      X      v.Str.4 Tr.60-100
        Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche)                               3                            X         X      v.Str.4 Tr.60-100
        Populus tremula (Zitterpappel)                                       -20                                     X      Hei.2xv.150-200
        Prunus avium (Vogelkirsche)                                           15                           X                Hei.2xv.150-200
        Prunus padus (Traubenkirsche)                                         10               X                     X      v.Str.3 Tr.60-100
        Prunus spinosa (Schlehe)                                              -4                           X                v.Str.3 Tr.60-100
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STADT FURTH IM WALD
2. ÄNDERUNG DER ORTSABRUNDUNGSSATZUNG OBERRAPPENDORF
Fassung vom 11. Mai 2021

Pyrus communis (Holzbirne)                 5-10            X       Hei.2xv.150-200
Ribes nigrum (Schw. Johannisbeere)         1,5         X           Str. 4 Tr.60-100
Quercus robur (Stieleiche)                  30             X   X   H.3xv.14-16
Rhamnus frangula (Faulbaum)                 4          X           v.Str.3 Tr.60-100
Rhamnus cartharticus (Kreuzdorn)            4              X       v.Str.3 Tr.60-100
Rosa canina (Heckenrose)                   2(-3)           X       v.Str.3 Tr.60-100
Rosa pendulina (Alpen-Heckenrose)          1-2                 X   v.Str.3 Tr.60-100
Rosa rubiginosa (Weinrose)                 2(-3)           X       v.Str.3 Tr.60-100
Salix alba (Silberweide)                    25         X           v.Str.4 Tr.60-100
Salix aurita (Öhrchenweide)                 2          X           v.Str.4 Tr.60-100
Salix caprea (Salweide)                    3-8             X       v.Str.3 Tr.60-100
Salix cinerea (Grauweide)                   -5         X           v.Str.4 Tr.60-100
Salix fragilis (Bruchweide)                 15         X           v.Str.4 Tr.60-100
Salix purpurea (Purpurweide)               3(-5)       X           v.Str.4 Tr.60-100
Salix triandra (Mandelweide)               4(-6)       X           v.Str.4 Tr.60-100
Salix viminalis (Korbweide)                4(-6)       X           v.Str.4 Tr.60-100
Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)         5                  X   v.Str.3 Tr.60-100
Sambucus racemosa (Traubenholunder)        2-4                 X   v.Str.3 Tr.60-100
Sorbus aucuparia (Vogelbeere)               10             X       Hei.2xv.150-200
Tilia cordata (Winterlinde)                 25                 X   H.3xv.14-16
Tilia platyphyllos (Sommerlinde)            30                 X   H.3xv.14-16
Ulmus glabra (Bergulme)                     30                 X   H.3xv.14-16

Viburnum opulus (Gewöhnl. Schneeball)       3          X           v.Str.4 Tr.60-100
Grenze Geltungsbereich / Geltungsbereich
                                                                    2. Änderung der Ortsabrundung Oberrappendorf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Seite 14

                                                                    Grenze des Geltungsbereiches
                                                                    Ortsabrundung Oberrappendorf - wirksam
                                                                                                                                                                                                                                                      587                                   LAGEPLAN                                                                                                                                           476

                                                                                                                                                                                                                                                                                            Stadt Furth im Wald
                                                                    Grundstücksgrenze / Flur-Nr.

                                                                    Verkehrsfläche St 2161                                                                                                                                                                                                  2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Oberrappendorf
                                                                    Äußere Kötztinger Straße
                                                                                                                                                                                                                                                                                            M 1:2.500

                                                                                                                                                                                                       539
                                                                    Grenze Landschaftschutzgebiet

                                                                    Landschaftsschutzgebiet

                                                                    Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      584
                                                                    u. zur Entwicklung von Natur u. Landschaft                                                                                                                                                                                                                                                                                480
           22
            5

                                                                    Vorfluter (Poiner Bach / Rappendorfer Bach)                                                                                                                                                                                                                                                                                                        S
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              S
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              I

                                                                                                                                                           LSG
                                                                                                                                                                                                                     ch
                                                                                                                                                                                                                   Ba
      847

                                                                                                                                                                                                                                         R
                                                                                                                           590
                                                                                                                                                                                                            iner                            ap
                                                                                                                                                                                                                                              pe

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           29c 2
                                                                                                                                                                                                         Po

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           480
                                                                                                                                                                                                                                                 nd
                   846                                                                                                                                                                                                                             or

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               /
                                                                                                                                                                                                                                                       fe                                                                                                                                                                                                                                483

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              68
                                                                                                                                                                                                                                                         rB                                                                                                                       480/1
                                                                                                                                                                                                                                                            ac                                                                                                                                                                      (Biogas)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    29b
                                                                                                                                                                                                                                                              h
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             481
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       492

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    66
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           29a

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       63
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         484
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        493               I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              29

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               64
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               494                                                                                                                  485

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            583
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         585                                                      FI                                         II                        489/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         482
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     27
                                            845
                                                                                                                                                       I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    I
                                                                                                                                                                                                                                                                      597                                                                                                                                                                                                                     489
                                                        844                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    491

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     I
                                                                                                                                            II I                                                                                                                                                                                                                            25                       31                                                            II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         61

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           62
                                                                                                                                                            I
                                                                                                                                                                                                                   Oberrappendorf
                                                                                                                                                                                     596                                                                                                                                                                                                            495                     I                          III                         S

                                                                                                                                                              595
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             23                                                                                                                                    I

                                                                                                                                                 I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     586                                                                                                                                                                                    486        F
                                                                                                                                                      II                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               I
                                                                                                                                            591        1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      490
            6

                                                                                                                           I           I                                3                                                                                                                                                                                             581                                                                         33
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  581                                                                                                              488
                                                                                                                     592                                                                                                                                                             S                                                                                                                                  35                                                                                      I
                                                                                                                                                                                                                                                                       PI                                                                                                                                                           496

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             581/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                     I                                                                            S
                                                                                                                                                                                                                                                      S I         S
                                                                                                                                                                                                                                                                         597/1    PS S                                                                            I                                       497                                                                  I                         F
                                        4

                                                                                                                                 5.0                                                                                                                              I               I I I         9                      599                                                                I                                                                                                              I
                                                                                                                                                     594                                                                                                                                                          11                                                  S                                                                                                 II                                     507                49
                                                                                                                                                                                                                                                   S                                                                                                                  I                                                                                                      50 503           504
                                                                                                                                              35.0

                               842/1                                                                                                                                                                                                               I SI                                   598                                                                                                                                                        502
                       P
                       I                                                                                                                                                                                                                                                    S                                                                                                                                                   P
                                                                               59

                                                                                                                                                                                                                                                                            I 7                                                                                            28 30                                                I                                                                                     I
                                                                                                                                           593                             S                                                                        S I                                                                                                                                                                                                                            54                                                  508
                                                                                3/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         II
                                       4a

                                                                                                                                                                         S I                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   I    I
                                                                                                                     593                                                                                                                                      597/2                                                                                                                                                                                                                                             II    I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      539
           842                                                                                                                                                     614/6 I                                                                                                                                                                                            II          II                                                                                               I

                                                                                                                                                                                4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               601                                                                                                        S
                           S                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            498                                       52 II                       506 II            47
                                                                                                                                                                                                                                       600                                                                                                                                                                                                 I                                                                                                  PII

                                                                                                                                                                                            Hs
                           I                                  827                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  501                                SI

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          498/1
                                                                                                                                                                                                         613/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 III F

                                                                                                                                                                                             Nr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  581/1                                                                                            505                                                    S
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    45

                                                                                                                                                                                                                                                                                                             13
                                       831                                                                                                                                                                                            613/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                        I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                10
                                                                                                                                                                                              .4
     833                                                                                                                                                                              614/5                                    S                                                                                                                                                                                                     37 S                                                                                                 51
                                                 3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       S

                                                                                                                                                                                                   a
                  13                                                                                                                                                                                                           I         S                                                                                                                                                                             I                II
                                                   II                                                                                                                                                                                                                                                                               602                                                                                                                       I
                                                                                                                                                                                                                                         I                                                                                                                                                                                                                                             43                                              509

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                32
                                            II                                                                                                                                                                                   S                                                                           /3                                                                                                        SI                                                                                             44

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              582
                                                                                                                                                                                                                                  6
                                                                                                                                                                                                                                 II                                                 613                  3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      61

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        15
S

                                                                                                                                                                                                        61
II     832                                        828                                                                                                                          614                                                                                                                                                                                                                                                                                      500             510
                                                                                          Äu

                                                                                                                                                                                                             4/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              41

                                                                                                                                                                                                             1
                  S                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   511

                                                                                                                                                                                                                                                                                                             12 II
                                                                                            ße

                                                                                                                                                                                                                                                                                                I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         512

                                                                                                                                                                                                                                                                                                     I
                 III                    I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      I
             S

                                                                                                                                                                                                                                                                                                I
                                                                                               re
                  11

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              580

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             II
             I             F                                                                                                                                                                                                                                                                         612                                                                                                                                                                                40
                           I
                                                        Unterrappendorf                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     39
                                                                                                Kö

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Ra
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    17
                                                                                                  tzt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            W

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ppe
                                                 829                                                                                               614/2                                                                                                                                                                                                                                                                                  499

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             60
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          603
                                                                                                    ing

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            I 3                                                             513

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      I I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       14 II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ndo
                                                                                                       er

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                W                                 38
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  I
                                                                                                          Str

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   rfe
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              610

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     I
                                                                                                                                                                                                                           61
                                                                                                                                                                                           614/3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                19
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    515/2
                                                                                                              aß

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 rB
                                                                                                                                                                                                                              3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  514
                                  7a

                                                                                                                 e

                                                                                                                                                                                                                               /2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    16
                                                                                                                                                                                                                                                                                    1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             36

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ach
                                                                                                                                                                                                                                                                                    1/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     609                             604

                                                                                                                                                                                                                                                                                  61

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          515/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   38
                   7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     SI S I SI

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     I I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                611                                                                                                                                            579
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        S I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      18
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              38
                                  830

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                b
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             608

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      21
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               605

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        38
                                                                                                                                                                                                         Gemarkung                                                                                                                                                                                                                                                                                                  515/3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         c
                                                                                                                                                           614/4                                                                                                                                                   607/1                 S                                                                              578
                                                                                                          825/3                                                                                          Sengenbühl                                                                                                            S
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         I
                                                                    826                                                                                                                                                                                                                                  S                     II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               20
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 38

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      I
                                                                                                    III                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            d
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       S
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       I
                                                                                          825/1 III                                                                                                                                                                                                        607/2                                                                                                                                                                                                                       515
                                                                                                           30
                                                                                      I

                                                                                                825/2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             LSG

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       6/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     60
                                                                                 825                                                                                                           615

                                                                                                                                                                                                                                                                                          607                                         617
                                                                                       32

                                                                                            4
                                                                                          82

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           57
                                                                                                                                                                                                                                      616

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           7
     Geobasisdaten :    © Bayerische Vermessungsverwaltung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 53
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             9
                         (www.geodaten.bayern.de)                    823                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       618
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Furth im Wald, 11.05.2021
     Datenaufbereitung: Landratsamt Cham
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             9/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           61

                         (www.landkreis-cham.de)
     Rechtlicher Hinweis der Bayerischen Vermessungsverwaltung:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            578/1
                                                                                                                                                                                                                          33

     "Die Darstellung der Flurkarte ist als Eigentumsnachweis nicht geeignet"
                                                                                                                                                                                                   616/2

                                                                                                                                                                                                                                                                            H/B = 297 / 420 (0.12m²)                                                                                                                                                                                                                                          Allplan 2021
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