Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik
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Vorbericht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 KommHV-Kameralistik zum Haushaltsplan 2021 der Stadt Neunburg vorm Wald
Haushalt 2021 - Vorbericht Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht Seite 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens 2 1.2. Einwohner- und Beschäftigungsentwicklung 7 1.3. Gemeindestraßen 11 1.4. Gemeindeflächen 12 1.5. Vorbemerkungen 13 1.6. Rechnungsergebnis 2020 13 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten 20 Einnahmen 2.1. Grundsteuer A und B 20 2.2. Gewerbesteuer 22 2.3. Einkommensteuerbeteiligung 23 2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) 24 2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 24 2.6. Schlüsselzuweisung 24 2.7. Steuerkraft/Umlagekraft/Finanzkraft der Stadt 25 2.8. Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG 28 2.9. Pauschale Finanzzuweisung 28 2.10. Konzessionsabgabe 28 2.11. Straßenunterhaltungspauschale 29 Ausgaben 2.12. Personalausgaben 30 2.13. Kreisumlage 31 2.14. Gewerbesteuerumlage 32 2.15. Schulverbandsumlage 33 2.16. Zinsausgaben 36 3. Vermögenshaushalt 3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt / Investitionsrate 37 3.2. Übersicht der Einnahmen des Vermögenshaushalts 39 3.3. Übersicht der Ausgaben des Vermögenshaushalts 43 4. Schuldendienst und Verschuldung, Bürgschaften 4.1. Kreditaufnahme 44 4.2. Tilgungsleistungen 44 4.3. Schuldenstand und Pro-Kopf-Verschuldung 44 4.4. Bürgschaften 46 4.5. Verpflichtungsermächtigungen 46 5. Allgemeine Rücklage 46 6. Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform 47 7. Kassenlage in 2020, Inanspruchnahme von Kassenkrediten 50 8. Finanz- und Investitionsplanung 50 9. Fazit/Ausblick 51 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 1
Haushalt 2021 - Vorbericht 1. Übersicht Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Art. 64 GO) und der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (§ 7 KommHV-Kameralistik) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt. Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss der Stadt in der Sitzung am 28.04.2021 vorberaten und ergänzt. Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben. 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens Das Haushaltsvolumen der Stadt wird sich im Jahr 2021 wie folgt ergeben: Verwaltungshaushalt 16.747.000 Euro Ergebnis 2020 18.056.345,09 Euro Vermögenshaushalt 12.675.760 Euro Ergebnis 2020 11.041.207,41 Euro Gesamthaushalt 29.422.760 Euro Ergebnis 2020 29.097.552,50 Euro Das Gesamthaushaltsvolumen mit rd. 29 Mio. Euro ist wiederum eines der höchsten der Stadt. Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Hinweis: 2013 bis 2020: Ergebnisse der Jahresrechnungen, 2021: Planansatz. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 2
Haushalt 2021 - Vorbericht Die EIGENBETRIEBE DER STADT NEUNBURG VORM WALD sind Unternehmen der Stadt, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 86 ff GO) und der Eigenbetriebsverordnung geführt werden. Seit 2005 ergeben sich folgende Betriebsstrukturen bzw. Aufgabenstellungen: - Eigenbetrieb „Stadtwerke - Entsorgung“ - Abwasserbeseitigung - Kommunale Reststoffaufbereitung - Beteiligung an der Strom- und Freizeit GmbH Seit 2020 Eigenbetrieb MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz Das Haushaltsvolumen der STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD - ENTSORGUNG beläuft sich in 2021 im Erfolgsplan auf 2.388.600 Euro (Vorjahr: 2.109.600 Euro) und im Vermögensplan auf 5.567.730 Euro (Vorjahr: 6.496.050 Euro). Mit StR-Beschluss vom 12.10.2006 erfolgte die organisatorische Eingliederung des städt. Bauhofes in den Eigenbetrieb, die zum 01.01.2010 vollzogen wurde. Der Stadthaushalt enthielt im Verwaltungshaushalt beim UA 8700 Erstattungsansätze für Personal- und Sachkosten sowie einen Verwaltungskostenanteil an die Stadtwerke. Seit 2015 wird der städt. Bauhof wieder über den Haushalt der Stadt Neunburg vorm Wald, UA 7711, abgewickelt. Die organisatorische Umgliederung ist abgeschlossen. Die Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH erhält im UA 8700 des Verwaltungshaushalts einen jährlichen Zuschuss für angefallene Finanzierungszinsen im Zusammenhang mit der Revitalisierung des Torweiherareals - Schwarzachtalhalle. Die Tilgungsausgaben hierzu sind im UA 8700 des Vermögenshaushalts veranschlagt. Für die Revitalisierung des Stadthallenareals leistete die Stadt im UA 7621 zudem erhebliche Investitionszuschüsse von insgesamt 4,35 Mio. Euro. Ausgegliedert sind die Bereiche: Stromversorgung (Netz /Vertrieb), transferiert in die STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD STROM GMBH (75,1 % Freizeit GmbH + 24,9% Bayernwerk AG-Beteiligung) Schwarzachtalhalle, Bäder, Wärmeversorgung, Stromerzeugung, Grundstücke, transferiert in die STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD FREIZEIT GMBH (100 % Stadtwerke). neu seit 2020: EIGENBETRIEB - GESUNDHEITSZENTRUM OSTOBERPFALZ Das im Jahr 2020 neu gegründete Gesundheitszentrum Ostoberpfalz erhielt von der Stadt in 2020 eine Einlage in Höhe von 725 TEUR (HHSt.: 5400.9360 – 25 TEUR Stammkapital, 700 TEUR Einlage) und in 2021 eine weitere Einlage in Höhe von 80 TEUR u.a. für den Erwerb entsprechender Arztsitze. Im Gegenzug sind dafür in den kommenden Jahren entsprechende Rückflüsse an die Stadt (HHSt.: 5400.3300) vorgesehen. Das Haushaltsvolumen des GESUNDHEITSZENTRUMS OSTOBERPFALZ beläuft sich 2021 im Erfolgsplan auf 1.074.345 Euro (Vorjahr: 470.032 Euro) und im Vermögensplan auf 132.555 Euro (Vorjahr: 696.078 Euro). Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 3
Haushalt 2021 - Vorbericht Hintergrund: Das MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz entstand aus einer Notlage heraus, mit dem Ziel der Sicherung der aktuellen fachärztlichen Versorgung im Bereich der Chirurgie in der Stadt Neunburg und der Region. Darüber hinaus lassen sich durch das medizinische Versorgungszentrum jedoch auch weitere wichtige Zielsetzungen formulieren: 1. Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung im Stadtgebiet Neunburg, nicht nur im fachärztlichen Bereich, sondern auch im hausärztlichen Bereich, durch Schaffung einer Institution, die die Voraussetzung bietet, im Bedarfsfall weitere Kassenärzte mit problematischer Nachbesetzung rasch zu integrieren und so den Verlust von Kassenarztsitzen zu vermeiden. 2. Aufbau von Standortvorteilen beim Werben um junge und kompetente Ärztinnen und Ärzte sowie auch beim Werben um medizinisches Fachpersonal. Die junge Ärztegeneration sucht mehr denn je Tätigkeiten in Anstellung, ohne unternehmerisches Risiko und die Arbeit im Team mit interkollegialem Austausch. Auch Teilzeitbeschäftigungen werden bei zunehmender Feminisierung des ärztlichen Berufes immer häufiger angestrebt. Gerade ein MVZ kann in besonderer Weise durch hohe Flexibilität ein großes Spektrum an Möglichkeiten der Berufsausübung anbieten. 3. Schaffung einer wirksamen Einflussnahme der Kommune hinsichtlich der Gestaltung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch zumindest partielle Übernahme der Steuerfunktion und Handlungshoheit. Durch den Erwerb von Kassenarztsitzen sind diese an die Kommune gebunden und können nicht aufgrund persönlicher Interessen Dritter ohne Zustimmung der Stadt Neunburg den Standort verlassen. 4. Weiterentwicklung und Aufbau verschiedenster Kooperationsformen mit weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Krankenhäusern, Physiotherapeuten, hausärztliche und fachärztlichen Kollegen) zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Region. 5. Ausbau von Synergieeffekten innerhalb des MVZ zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit (Personal, Raumbedarf, medizinische Geräte). Das MVZ besteht nun seit nahezu 9 Monaten. Was konnte in dieser, noch relativ kurzen Zeit von den oben genannten Zielsetzungen umgesetzt werden: 1: Neben der Sicherung des chirurgischen Arztsitzes, der ohne MVZ nun schon seit 16 Monaten in Neunburg nicht mehr existent wäre, wurde zwischenzeitlich zum 1. Januar 2021 eine gut gehende, in ihren Bestand durch fehlende Möglichkeiten der Nachbesetzung jedoch gefährdete Allgemeinarztpraxis in das MVZ integriert. Dabei bestätigte sich die Einrichtung des MVZ als entscheidende Grundvoraussetzung für ein diesbezüglich rasches Handeln. 2: Aus vielen persönlichen Gesprächen lässt sich erkennen; das Gesundheitszentrum in Neunburg würde für viele junge Kollegen einen attraktiven Arbeitsplatz darstellen. Es zeichnet sich ab, dass hier wirklich ein Standardvorteil bei der zunehmend problematischen Nachbesetzung von Arztsitzen geschaffen wurde. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 4
Haushalt 2021 - Vorbericht 3: Durch das Gesundheitszentrum Ostoberpfalz ist die Stadt bereits aktuell in der Lage, aktiv auf die Nachbesetzung von verschiedenen Arztpraxen in Neunburg Einfluss zu nehmen und Gespräche hinsichtlich weiterer Operationen zu führen. 4: Auch beim Aufbau von Kooperationen erwies sich das MVZ als Grundlage, bereits zum 1. Januar 2021 eine Kooperation mit einem kompetenten Unfallchirurgen zu gründen, der das Angebot ambulanter Operationen in unserer Stadt im Rahmen einer Zweigpraxis in den Räumen des MVZ erweitert und die Auslastung der vorhandenen Operationsräume verbessert. 5: Die Schaffung von Synergieeffekten ist aktuell aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der räumlichen Trennung der Praxen erschwert. Es bestehen Synergieeffekt im Bereich der Röntgendiagnostik und bereits jetzt ein Zusammenschluss der Facharztpraxen hinsichtlich des Datenmanagements durch eine gemeinsame Computeranlage. Beabsichtigt ist, die bestehenden 3 Praxen im Laufe des Jahres im ehemaligen Krankenhausgebäude auch räumlich zusammen zu führen. Da werden sich sicherlich auch weitere Synergieeffekte hinsichtlich der Nutzung medizinischer Geräte und des medizinischen Personals ergeben. Entwicklung innerhalb des MVZ in den ersten 9 Monaten 1.Fallzahlentwicklung und Leistungsspektrum: Nach Eröffnung des MVZ am 01.06.2020 bestand die erste Zielsetzung darin, die Kontinuität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Um Verunsicherungen der Patienten zu vermeiden, wurde versucht, den Praxisablauf und die Praxisstrukturen in den weiterhin selbstständig arbeitenden Praxen ohne große Veränderung fortzusetzen. Dies ist gelungen. In den letzten 9 Monaten konnten trotz Corona die Fallzahlen der Patienten im medizinischen Versorgungszentrum stabilisiert werden. Gerade unter Berücksichtigung der erschwerten Arbeitsbedingungen im Rahmen der Corona - Pandemie ist dieses Ergebnis positiv zu werten. Durchschnittliche Fallzahl für Chirurgie/Innere Quartal III/20-I/21: 1600-1700 Scheine. Das aktuelle Leistungsspektrum umfasst im chirurgischen Bereich ambulante Behandlungen von Unfällen und Erkrankungen des Bewegungsapparates mit zugehöriger Röntgendiagnostik, sowie seit Januar in Kooperation mit der unfallchirurgischen Praxis einen Großteil ambulant durchführbarer operative Eingriffe, insbesondere auch Arthroskopien und Bruchoperationen. Das internistische Leistungsspektrum umfasst die gesamte nichtinterventionelle kardiologische Diagnostik und die ambulant durchführbare gastroenterologische Diagnostik, inklusive interventioneller Magen- und Darmspiegelungen, die internistische Röntgendiagnostik und die Betreuung von Diabetikern im Rahmen der Zulassung als Schwerpunktpraxis. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 5
Haushalt 2021 - Vorbericht Gesamtvolumen Stadt Stadtwerke – Entsorgung Gesundheitszentrum Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 6
Haushalt 2021 - Vorbericht 1.2. Einwohnerentwicklung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einwohnerzahl in der Pfalzgrafenstadt. In den Jahren 2007/2008 hatte die Stadt Neunburg vorm Wald die Kasernenschließung, und in den Folgejahren den damit verbundenen Bewohnerrückgang zu verkraften. Seit 2014 jedoch ist eine stete Zunahme der Einwohnerzahlen zu verzeichnen. Die Einwohnerspitze in 2015 bildet die Zuwanderung von Asylsuchenden ab, die zum großen Teil in der ehemaligen Kaserne untergebracht waren. Im Jahr 2021 ist ein neuer Höchststand der im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden maßgebenden Bewohnerzahl festzustellen. Aktuell hat das Bayer. Landesamt für Statistik die Einwohnerzahl zum 30.06.2020 auf 8.289 festgesetzt. Zum 31.12.2020 lag diese Zahl bei erfreulichen 8.345 Einwohnern. Auch im Landkreis Schwandorf zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung der Einwohnerzahlen ab. Stand zum 30.06.2020: 148.105 Einwohner, zum 31.12.2020: 148.477 Einwohner. Ebenfalls ist hier eine steigende Einwohnerentwicklung feststellbar. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 7
Haushalt 2021 - Vorbericht Zum Stichtag 31.12.2020 waren in Neunburg vorm Wald mit Haupt- und Nebenwohnung insgesamt 8.789 Personen (4.521 m / 4.268 w) gemeldet, die sich wie folgt aufteilen: Deutsche Nichtdeutsche 2007: 8.353 2007: 300 2008: 8.341 2008: 283 2009: 8.285 2009: 274 2010: 8.186 2010: 282 2011: 8.125 2011: 333 2012: 8.088 2012: 326 2013: 7.993 2013: 448 2014: 7.939 2014: 525 2015: 7.890 2015: 645 2016: 7.833 2016: 791 2017: 7.751 2017: 835 2018: 7.736 2018: 935 2019: 7.717 2019: 1.084 2020. 7.663. davon 3.830 m / 3.830 w 2020: 1.126, davon 691 m / 435 w Der Ausländeranteil beträgt rund 12,8 % (2019: 12,3 %) an der Gesamteinwohnerzahl. Den Schwerpunkt dabei bilden überwiegend Bewohner mit polnischer 156, rumänischer 158, türkischer 79, tschechischer 60, syrischer 48, mazedonischer 74, kroatischer 60, bulgarischer 66, slowakischer 33, kosovarischer 41, eritreischer 19, äthiopischer 26, ungarischer 20, irakischer 28, nigerianisch 23, mexikanisch 21, kasachisch 18, ukrainisch 17 und litauisch 15 Staatsangehörigkeit. Die Aufteilung nach Religionszugehörigkeit in der Stadt Neunburg vorm Wald stellt sich wie folgt dar: katholisch Sonstige evangelisch Die Zahl der katholischen Einwohner ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Ebenso hat sich die Zahl der evangelischen Einwohner leicht reduziert. Leicht zugenommen hat dagegen Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 8
Haushalt 2021 - Vorbericht die Zahl unter „Sonstige“ vom Vorjahr (1.728) zu aktuell 1.828 Einwohner, von denen 1.645 ohne Religionsangabe gemeldet sind. Leider übersteigt immer noch die Zahl der Sterbefälle die Zahl der Geburtenzahlen in Neunburg vorm Wald. Jedoch ist erkennbar, dass erfreulicherweise die Differenz dieser beiden Werte immer kleiner wird. Die Kinder wurden überwiegend auswärtig (Schwandorf, Cham, Regensburg, usw.) geboren, haben aber ihren Wohnsitz in Neunburg vorm Wald. Die Aufteilung der Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz nach dem Familienstand stellt sich folgendermaßen dar (der Betrag in Klammer ist vom Vorjahr): Familienstand Gesamt männlich weiblich geschieden 481 (494) 240 (242) 241 (252) ledig 3.577 (3.540) 2.065 (2.046) 1.512 (1.494) Lebenspartnerschaft 2 (3) 1 (1) 1 (2) verheiratet 4.013 (4.029) 2.032 (2.046) 1.981 (1.983) verwitwet 613 (600) 108 (102) 505 (498) nicht bekannt 103 (98) 75 (75) 28 (23) Gesamt: 8.789 (8.764) 4.521 (4.512) 4.268 (4.252) Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 9
Haushalt 2021 - Vorbericht Erfreulich zeigt sich die positive Entwicklung der Beschäftigungsstatistik. So stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen in Neunburg vorm Wald von 3.259 im Jahr 2008 auf 4.316 im Jahr 2020. Ebenso hat sich die Zahl der Arbeitslosen in diesem Zeitraum fast halbiert. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2020/2021 sind hier jedoch noch zu berücksichtigen. Nach Abflauen der Pandemie wird aber mit weiter steigenden Beschäftigtenzahlen gerechnet. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Neunburg vorm Wald zum Stichtag 30.06.: 2008 2009 2010 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Männer 1.879 1.872 1.955 2.063 2.392 2.393 2.436 2.496 2.605 2.690 2.666 Frauen 1.380 1.335 1.354 1.378 1.449 1.544 1.534 1.569 1.652 1.656 1.650 Ausländer 94 78 87 132 298 350 353 402 494 553 592 unter 25 Jahre 518 531 519 575 677 664 655 660 669 668 648 55 Jahre und älter 333 364 396 426 594 630 671 725 765 777 819 Einpendler 1.896 1.868 1.957 2.062 2.274 2.348 2.385 2.470 2.575 2.650 2.614 Insgesamt 3.259 3.207 3.309 3.441 3.841 3.937 3.970 4.065 4.257 4.346 4.316 Zum Vergleich für 2020: Stadt Schwandorf: 14.374, Wackersdorf: 5.649, Markt Wernberg-Köblitz: 3.494, Burglengenfeld: 3.250, Stadt Nabburg: 2.916, Stadt Nittenau: 2.823, Stadt Pfreimd: 2.088, Stadt Oberviechtach: 1.745. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen: 2008 2009 2010 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei ( A) 11 13 13 21 14 13 14 13 11 18 13 Produzierendes Gewerbe ( B - F ) 2.152 2.112 2.129 2.210 2.483 2.537 2.569 2.625 2.711 2.800 2.769 Handel, Verkehr und Gastgewerbe ( G - I) 457 448 526 556 699 726 721 743 815 795 791 Sonstige Dienstleistungen ( J - U ) 639 634 640 654 644 661 666 684 720 733 743 Arbeitslose (Jahresdurchschnitte): 2008 2009 2010 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Männer 118 143 113 89 98 100 108 83 71 91 104 Frauen 91 92 75 74 67 68 66 43 47 60 62 Ausländer 16 21 15 15 20 27 43 32 28 40 45 unter 25 Jahre 25 35 20 17 18 16 16 11 11 16 20 55 Jahre und älter 33 39 35 37 39 43 43 28 30 36 45 Langzeitarbeitslose 38 45 42 38 36 38 47 34 24 30 32 Arbeitslose im Rechtskreis SGB III 112 132 104 83 91 89 79 66 66 91 108 Arbeitslose im Rechtskreis SGB II 97 103 85 80 75 79 95 60 53 60 59 Insgesamt 209 235 189 163 165 168 173 126 118 151 166 Arbeitslosenquote 6,03% 6,83% 5,39% 4,53% 4,13% 4,10% 4,18% 3,02% 2,70% 3,36% 3,70% Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 10
Haushalt 2021 - Vorbericht 1.3. Gemeindestraßen (Ortsstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen GVS) Jahr Ortsstraßen GVS insgesamt 2007 74,895 km 102,582 km 177,477 km 2008 75,127 km 102,923 km 178,050 km 2009 - keine Veränderungen - - 2011 2012 75,021 km 102,923 km 177,944 km - 2014 (Ortsstraße „In der Seugn“, Wegfall von 106 m) 2015 74,738 km 102,923 km 177,661 km (Ortsstraße „In der Seugn“, Wegfall von 283 m) 2016/ 74,738 km 102,923 km 177,661 km 2017 2018/ 76,224 km 102,923 km 179,147 km 2020 (Mehrung Ortsstraße Kleine Seigen, Hofzell, Stettner Zell) 2021 76,842 km 102,923 km 179,765 km (Mehrung durch Erschließung BG Stephanstraße III) Gesamtlänge Ortsstraße 76,842 km GVS 102,923 km Gesamtlänge 179,765 km lfd. Nummer Gemarkung Länge der Baulast Länge der Baulast Baulastträger Ortsstraße GVS 1 Eixendorf 1,480 8,950 2 Fuhrn 5,815 18,379 3 Haslarn 0,932 4,441 Stadt Neunburg vorm Wald 4 Katzdorf 0,626 0,569 5 Kemnath bei Fuhrn 2,675 13,295 6 Kleinwinklarn 2,895 1,403 7 Kröblitz 4,179 4,150 8 Lengfeld 1,131 2,565 9 Meißenberg 3,806 8,430 10 Mitteraschau 4,944 10,949 11 Mitterauerbach 1,326 3,007 12 Neunburg vorm Wald 37,680 8,608 13 Penting 4,913 10,457 14 Seebarn - Thann 4,440 7,720 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 11
Haushalt 2021 - Vorbericht 1.4. Gemeindeflächen Das Gebiet der Stadt Neunburg vorm Wald, incl. aller Ortsteile, hat aktuell eine Gesamtfläche von 11.017,0047 ha, bzw. 110 km². Die Anzahl der Flurstücke beträgt 13.411. Aktuell besteht Neunburg vorm Wald aus folgenden Gemarkungen mit den aufgeführten Flurstücken und den Gemarkungsgrößen: Anzahl Flurstücke Fläche in km2 Gemarkung Alletsried 316 2,689143 Eixendorf 533 10,242676 Fuhrn 1.539 15,492273 Katzdorf 303 2,234256 Kemnath b. Fuhrn 1.592 18,044958 Kleinwinklarn 418 1,874527 Kröblitz 450 2,787940 Lengfeld 669 6,403863 Meißenberg 1.059 8,818422 Mitteraschau 1.075 9,690041 Neunburg vorm Wald 3.236 12,046787 Penting 1.322 11,409736 Seebarn 657 5,820698 Thann 242 2,614727 Gesamt 13.411 110,170047 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 12
Haushalt 2021 - Vorbericht 1.5. Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen der Haushaltswirtschaft Rechtsgrundlage für die Erstellung des Haushalts sind die Art. 61 - 70 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie die Vorschriften der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik). Der Haushaltsplan ist die durch die Haushaltssatzung festgestellte systematische Zusammenstellung der für das Haushaltsjahr veranschlagten Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben der gesamten Stadtverwaltung, sowie der im Haushaltsjahr voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Neunburg vorm Wald im Bewilligungszeitraum notwendig ist. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt und ermächtigt die Stadtverwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Für die Gemeindebürger begründet der Haushaltsplan keine unmittelbaren Ansprüche oder Verbindlichkeiten. 1.6. Rechnungsergebnis 2020 der Stadt Neunburg vorm Wald VERWALTUNGSHAUSHALT 2020 Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis): 18.056.345,09 Euro Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz: 15.066.750,00 Euro VERMÖGENSHAUSHALT 2020 Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis): 11.041.207,41 Euro Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz: 11.896.060,00 Euro GESAMTHAUSHALTSVOLUMEN 2020 Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis): 29.097.552,50 Euro Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz: 26.962.810,00 Euro Erläuterung Aufgrund der leichten Wirtschaftsdelle in 2019 konnte man Anfang 2020 bereits beobachten, wie sich die Wirtschaftslage wieder leicht verbesserte. Auch die anfänglichen Gewerbesteuermessbescheide, Eingang Januar und Februar 2020, ließen auf ein Erreichen, bzw. überschreiten des Gewerbesteueransatzes von 6,5 Mio. Euro schließen. Ebenso positiv entwickelten sich die Prognosezahlen für die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung für 2020 für die Stadt. Die finanziellen Anzeichen für ein positiv verlaufendes Haushaltsjahr 2020 waren bis dahin gegeben. Mit Beginn der Corona-Pandemie mit Ausgangsbeschränkungen und Ausrufen des Katastrophenfalls am 16. März 2020 hat sich die Lage schlagartig verändert. Das Herunterfahren aller wirtschaftlichen Aktivitäten hat sich z. T. massiv auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt. Lt. Wirtschaftsökonomen war mit einer weltweit tiefen Rezession zu rechnen. Was letztendlich auf uns alle zukommen sollte, sowohl was die gesundheitlichen Folgen betrifft als auch das soziale und wirtschaftliche Leben, lies sich zum damaligen Zeitpunkt nicht abschätzen. Wir mussten damit rechnen, dass uns die Corona-Pandemie und deren Folgen noch längere Zeit begleiten würde. Aufgrund dieser Entwicklung wurde der Haushaltsplan 2020 mit Finanzplan entsprechend der möglichen Folgen aus der Pandemie aufgestellt mit entsprechend niedrigeren Ansätzen u.a. bei der Gewerbesteuer und Einkommensteuerbeteiligung. Dabei wurden im Vermögenshaushalt Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 13
Haushalt 2021 - Vorbericht diejenigen Maßnahmen auf spätere Jahre verschoben, die noch nicht begonnen wurden und deren Umsetzung noch nicht zwingend erforderlich ist. Eine Streichung von Projekten wurde ausdrücklich nicht vorgenommen. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen des Bayer. Staatsministeriums des Innern, Sport und Integration vom 07.04.2020, in dem neben der Sicherung der kommunalen Haushaltswirtschaft auch im Auge behalten werden soll, dass während und nach Abflauen der Corona-Pandemie die Einleitung und Fortsetzung geplanter kommunaler Beschaffungsvorhaben und Baumaßnahmen einen Beitrag zur Aktivierung und Stützung der regionalen Wirtschaft geleistet werden soll. So dürfen zwar die kommunalen Finanzen nicht aus dem Ruder laufen, andererseits soll auch die betroffene örtliche Wirtschaft nicht durch haushaltswirtschaftliche „Vollbremsung“ auf Kosten künftiger Entwicklung nachhaltig geschädigt werden. Jahresergebnis Vor diesem Hintergrund konnte trotzdem für das Jahr 2020 erfreulicher Weise wiederum ein positiver Jahresabschluss für die Stadt Neunburg vorm Wald erzielt werden. Der Sollüberschuss für 2020 beträgt 2.391.181,82 Euro. Im Vorjahr lag der Sollüberschuss bei 9.931,21 Euro. Grund für den hohen Sollüberschuss 2020 war die Zahlung der Gewerbesteuerkompensation in Höhe von 2.502.679,00 Euro an die Stadt. Die Planansätze der Haupteinnahmequellen der Stadt wurden in 2020 fast genau erreicht, bzw. bei der Gewerbesteuer um rd. 472 TEuro und bei der Umsatzsteuerbeteiligung um rd. 153 TEuro übererfüllt. Ebenso waren die von Bund und Land gewährten Ausgleichszahlungen bezüglich der coronabedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro nicht eingeplant, da die Höhe der Ausgleichszahlung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht feststanden. Diese wurden erst Ende des Jahres berechnet und Mitte Dezember 2020 der Stadt überwiesen. Haupteinnahmen bei Unterabschnitt 9000 Die Gesamtsumme der Soll-Einnahmen 2020 des Unterabschnitts 9000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) beträgt 14.078.895,30 Euro (Vorjahr: 13.401.459,20 Euro). Der Planansatz 2020 dazu beträgt 11.085.000,00 Euro. Die Kompensationszahlung war hier nicht eingeplant. Den Schwerpunkt der Einnahmen der Stadt bilden hier die Gewerbesteuer mit 4.971.642,07 Euro (Vorjahr: 6.476.385,41 Euro), die Einkommensteuerbeteiligung mit 4.041.740,00 Euro (Vorjahr: 4.234.731,00 Euro), die Grundsteuer –B- mit 931.166,19 Euro (Vorjahr: 1.122.572,39 Euro) und die Umsatzsteuerbeteiligung mit 1.003.383,00 Euro (Vorjahr: 918.219,00 Euro). Die Corona-Pandemie ab März 2020 macht sich in 2020 v. a. bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer negativ bemerkbar. Hauptumlagen An Hauptumlagen waren die Kreisumlage mit 4.699.302,00 Euro (Vorjahr: 4.341.758,00 Euro) und die Gewerbesteuerumlage mit 602.220,00 Euro (Vorjahr: 1.232.985,00 Euro) abzuführen. Mehreinnahmen – Mehrausgaben / Mindereinnahmen - Minderausgaben Verwaltungshaushalt Die veranschlagte Gesamtsumme 2020 für den Verwaltungshaushalt wurde um rd. 3 Mio. Euro übererfüllt. Grund hierfür waren v.a. die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (472 TEUR) und die erhaltene Kompensationszahlung (2,5 Mio. EUR). Ebenso waren Mehreinnahmen bei der Beteiligung an der Umsatzsteuer (153 TEUR) und bei der kindbezogenen Förderung (328 TEUR) durch den Freistaat Bayern für Kitas zu verzeichnen. Letztere stehen jedoch Mehrausgaben bei Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 14
Haushalt 2021 - Vorbericht der Finanzierung der Kindertagesstätten (366 TEUR) gegenüber. Weniger ausgegeben wurde u.a. beim Straßenunterhalt (102 TEUR), Gebäudeunterhalt Feuerwehrhäuser (44 TEUR), Streusalzbeschaffung (33 TEUR), Musikschullehrervergütung (31 TEUR) und Darlehenszinsen (14 TEUR). Vermögenshaushalt Die veranschlagte Gesamtsumme 2020 für den Vermögenshaushalt wurde nur um rd. 0,9 Mio. Euro nicht erreicht. Eine größere Überschreitung des Ansatzes ist bei der Auszahlung des Baukindergeldes (170 TEUR) zu verzeichnen. Hier werden jedoch ab 2021 neue Regelungen für die Auszahlung dieser Gelder durch den Stadtrat in Kraft gesetzt. Weniger ausgegeben wurde dagegen für städtebauliche Förderprogramme der Stadt. Auch wird bei zahlreichen Investitionszuweisungen (Straßenbaumaßnahmen Meißenberg, Zeitlarn, GVS Gonnersdorf – Penting, GVS Stetten – Seebarn) der Eingang der Fördergelder erst in 2021 erfolgen. Die größten Investitionsmaßnahmen der Stadt in 2020 waren die Weiterführung der Generalsanierung der Grundschule (1,35 Mio. EUR), Rathauserweiterungsbau (875 TEUR), Einlage der Stadt in das neu gegründete MVZ „Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ (725 TEUR), GVS Neunburg – Nefling (447 TEUR), Ortsstraße Ufertal (422 TEUR), Wohnbaugebiet Nördlich der Stephanstr. III (420 TEUR), Förderprogramm Altstadt (359 TEUR), Brücke Eiserner Steg – Notbehelfsübergang (313 TEUR), Fisch-Erlebnispark Eixendorfer See (285 TEUR), Auszahlung Baukindergeld (270 TEUR), Ersatzbeschaffung LF 20 FF Neunburg (Restzahlung 263 TEUR), Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus Kleinwinklarn (400 TEUR), Sanierung Fronfeste (172 TEUR), Aufzug Altes Schloss (170 TEUR), EDV-Ausstattung Grundschule (156 TEUR), Ausbau der Diendorfer Str. (150 TEUR). Die jeweiligen Einzelergebnisse für jede Haushaltsstelle mit den jeweiligen Über- bzw. Unterschreitungen können der Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2020 entnommen werden. Haushaltsreste An Haushaltseinnahmeresten (HER) wurde in das Jahr 2021 die Summe von 3.700.000,00 Euro HER (VJ. 755.000,00 Euro) ausschließlich für Darlehensaufnahmen übernommen. An Haushaltsausgaberesten (HAR) wurde in das Jahr 2021 die Summe von 125.254,01 Euro neue HAR und 775.358,00 Euro alte HAR (Gesamt: 900.612,01 Euro HAR, VJ. 1.137.497,73 Euro) übernommen. Bei den einzelnen Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt sind die jeweils vorhandenen Haushaltsreste vermerkt. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 15
Haushalt 2021 - Vorbericht Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 16
Haushalt 2021 - Vorbericht Schuldenstand Die Ermächtigung für die Darlehensaufnahme in 2020 hat 4.791.988 Euro betragen. Der noch aus dem Jahr 2019 zur Verfügung stehende Darlehenshaushaltseinnahmerest (HER) in Höhe von 755.000 Euro wurde 2020 in Form eines BayernLabo-Darlehens aufgenommen. Ebenso wurde in 2020 ein weiteres Darlehen in Höhe von 1 Mio. Euro von der DGHYP auf Grundlage der Ermächtigung aus 2020 aufgenommen. Die noch verbliebene Darlehensermächtigung aus 2020 in Höhe von 3.791.988 Euro wurde als Haushaltseinnahmerest (HER) mit der verminderten Summe von 3.700.000 Euro ins Haushaltsjahr 2021 übertragen und auch bereits in Höhe von 1,8 Mio. Euro (BayernLabo mit Negativzins) in Anspruch genommen. Der Stand der Schulden der Stadt beträgt zum 31.12.2020 13.407.845,66 Euro. An Tilgungen wurde in 2020 die Summe von 656.052,46 Euro geleistet. Vom Schuldenstand in Abzug gebracht wurden noch nicht die Tilgungszuschüsse für die Förderdarlehen in Höhe von rd. 560 TEuro, die die Stadt für die Sanierung der Grundschule erhält. Dies wird erst mit Abschluss der Bauarbeiten erfolgen. Dadurch vermindert sich der Schuldenstand der Stadt um diesen Betrag auf rd. 12,8 Mio. Euro Schulden. Rücklagen In der Jahresrechnung der Stadt Neunburg vorm Wald für 2020 wurde ein Sollüberschuss in Höhe von 2.391.181,82 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Gesamtrücklagenbestand (Soll) zum Jahresende 2020 beträgt unter Berücksichtigung der Zuführung des Sollüberschusses aus dem Abschluss 2020 von 2.391.181,82 Euro demnach 3.181.692,32 Euro. Die allgemeine Rücklage wurde 2020 auch zur Sicherung der Kassenliquidität und zum wirtschaftlicheren Verwalten der Finanzmittel verwendet (§ 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik). Rücklagenstand der Stadt Stand 01.01.2020 790.510,50 Euro Entnahme in 2020 0,00 Euro Stand 31.12.2020 790.510,50 Euro Zuführung Sollüberschuss 2020 zur allgemeinen Rücklage + 2.391.181,82 Euro Derzeitiger Gesamtbetrag der allgemeinen Rücklage 3.181.692,32 Euro Zuführung Verwaltungshaushalt an Vermögenshaushalt Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in 2020 betrug 3.193.269,08 Euro (Vorjahr: 2.507.077,79 Euro). Veranschlagt war nur der Betrag von 88.160 Euro (Vorjahr: 2.643.615 Euro). Der wesentliche Grund für diese Abweichung waren die coronabedingt vorsichtig veranschlagten Einnahmeansätze im Verwaltungshaushalt 2020 und die außerplanmäßig erhaltene Kompensationszahlung von Bund und Land. Somit wurden 3.105.109,08 Euro mehr an den Vermögenshaushalt, wie ursprünglich geplant, zugeführt. Verbindlichkeiten Wie bereits erwähnt, wurden im Haushaltsjahr 2020 ein Darlehen von der Stadt in Höhe von 755.000,00 Euro (HER aus 2019) und ein Darlehen in Höhe von 1 Mio. Euro aufgenommen. Tilgungen wurden in Höhe von 656.052,46 Euro geleistet. Für die nicht verbrauchte Darlehensaufnahmeermächtigung in 2020 von 3.791.988 Euro wurde ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 3.700.000,00 Euro gebildet. Dieses Darlehensvolumen wird voraussichtlich im Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 17
Haushalt 2021 - Vorbericht Haushaltsjahr 2021 in Anspruch genommen, bzw. wurde bereits in Höhe von 1,8 Mio. Euro im Jahr 2021 zum Teil ausgeschöpft. Beim Eigenbetrieb Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung wurde für 2020 ein Darlehen in Höhe von 1,9 Mio. Euro aufgenommen. Tilgungen wurden im Jahr 2020 in Höhe von 97.289,33 Euro geleistet. Gesamtschuldenstand Stand 01.01.2020 Stadt Neunburg vorm Wald 12.308.898,12 Euro Eigenbetrieb Stadtwerke (Abwasserbereich) 2.321.691,70 Euro zusammen: 14.630.589,82 Euro Stand 31.12.2020 (Ist-Stand) Stadt Neunburg vorm Wald 13.407.845,66 Euro Eigenbetrieb Stadtwerke (Abwasserbereich) 4.124.402,37 Euro zusammen: 17.532.248,03 Euro Euro/Einw. (8.289 per 30.06.2020): 2.115,12 Euro Nachrichtlich: Stand 01.01.2020 Freizeit GmbH 7.631.605,42 Euro Strom GmbH 0,00 Euro Wohnbau-GmbH (rekommunalisiert in 2013) 0,00 Euro Stand 31.12.2020 (Ist-Stand) Freizeit GmbH 7.287.340,12 Euro Strom GmbH 0,00 Euro Gesamtsumme der Schulden per 01.01.2020: 22.262.195,24 Euro Gesamtsumme der Schulden per 31.12.2020: 24.819.588,15 Euro (Stadt, Stadtwerke, Freizeit GmbH, Strom GmbH) Hinweis: Das im Jahr 2020 neu gegründete medizinische Versorgungszentrum „Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ hatte zum Jahresende 2020 keine Schulden. Ausblick auf das Haushaltsjahr 2021 Noch immer dominiert die Corona-Pandemie seit Ausrufen des Katastrophenfalls am 16. März 2020 unser tägliches Leben. Das Herunterfahren sozialer und wirtschaftlicher Aktivitäten hat sich zum Teil massiv auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt. Wir müssen damit rechnen, dass uns die Corona-Pandemie und deren Folgen noch bis ins nächste oder gar übernächste Jahr begleiten werden. Dieser Umstand zwingt uns dazu, in Sachen Finanzen auf Sicht zu fahren, um jederzeit, aufgrund der nur schwer vorhersehbaren Entwicklung, handlungsfähig zu bleiben. Aufgrund dieser Entwicklung wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 mit Finanzplan neu überarbeitet. Dabei wurden im Vermögenshaushalt diejenigen Maßnahmen auf spätere Jahre verschoben, die noch nicht begonnen wurden und deren Umsetzung noch nicht zwingend erforderlich ist. Eine Streichung von Projekten wurde ausdrücklich nicht vorgenommen. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 18
Haushalt 2021 - Vorbericht Die Investitionen im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 wurden von rd. 40 Mio. Euro auf rd. 25,5 Mio. Euro reduziert. Das entspricht einer Verringerung von rd. 36 %. Der Stadtrat entscheidet je nach von ihm festgelegter Priorität, welche Maßnahmen in den zukünftigen Jahren und mit welcher Zeitabfolge diese zur Abarbeitung in die Finanzplanung wieder aufgenommen werden. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse der Stadt entsprechend den Planungen sowohl positiv, als auch negativ gravierend verändern, so ist die Stadt hier flexibel in der Lage in beide Richtungen zu agieren um entweder Investitionen zu verschieben oder vorzuziehen. Viele Maßnahmen liegen bereits umsetzungsbereit in den Schubläden. Eine Erhöhung der örtlichen Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) ist nicht vorgesehen. Die Hebesätze bleiben gleich. Grundsteuer A 310 v.H., Grundsteuer B 330 v. H., Gewerbesteuer 320 v.H. Damit bleiben die Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt (A 350, B 394, G 375) und unter dem Landkreisdurchschnitt (A 335, B 333, G 336). In Zeiten der Pandemie will die Stadt ihre Firmen, Betriebe und Bürger nicht mit zusätzlichen Steuererhöhungen belasten. Dies stärkt die Investitionskraft und die Liquidität der Unternehmen und die Kaufkraft der Bürger in diesen schwierigen Zeiten. Die noch hohen Investitionen in 2021 und 2022, v. a. für Großmaßnahmen wie Rathauserweiterung, Generalsanierung Grundschule, Neubau Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus Kleinwinklarn, Baulanderwerb, Erschließung Baugebiete und Straßensanierungen, stärken in Zeiten der Pandemie unsere örtliche Wirtschaft. Dafür sind in den Jahren 2021 und 2022 neue Darlehen erforderlich, die aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr günstig zu haben sind. Geplant ist, dass ab 2023 keine neuen Darlehen mehr von der Stadt aufgenommen werden. Ab 2023 ist der verstärkte Abbau von Schulden der Stadt geplant, sodass sich die Verschuldung je Einwohner wieder spürbar verringern wird. Daher werden auch in 2021/2022 diesmal nur Darlehen mit kurzer Laufzeit zu derzeit 0 % Zinsen oder Minuszinsen aufgenommen, die dann in 2023/2024 wieder getilgt werden können. So entstehen für die Stadt quasi durch diese Vorfinanzierung und Vorziehen der Maßnahmen keine Kosten, eher eine Kostenreduzierung aufgrund der eingesparten, zu erwartenden stetigen Baukostensteigerungen. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 19
Haushalt 2021 - Vorbericht 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Der kamerale Verwaltungshaushalt gliedert sich wie folgt: Verwaltungshaushalt Einnahmen Hpt.Gr. Einnahmen Haushaltsplan Ansatz 2021/EUR 2020/EUR 0 Steuern und allgemeine Zuweisungen 12.295.500,00 11.085.000,00 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 4.125.050,00 3.657.400,00 2 Sonstige Finanzeinnahmen 326.450,00 324.350,00 Gesamteinnahmen 16.747.000,00 15.066.750,00 Die in der vorstehenden Gliederung nachgewiesenen Einnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen: 2.1. Grundsteuer A und B Die Grundsteuerhebesätze wurden letztmalig im Jahr 2004 angepasst. Dabei wurde die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 270 um 40 Punkte auf 310 v.H. erhöht. Die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wurde damals von 300 um 30 Punkte auf 330 v.H. erhöht. Der Hebesatz für beide Grundsteuern ist seitdem unverändert. Die Stadt Neunburg vorm Wald liegt mit den Hebesätzen bei der Grundsteuer A und B deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Bei der Grundsteuer A liegt der Landesdurchschnitt bei 350 v. H. (NEN 310 v.H.), bei der Grundsteuer B bei 394 v.H. (NEN 330 v.H.). (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2019, GK 5/2021) Hebesätze der Stadt Neunburg vorm Wald Jahr Grundsteuer Gewerbesteuer A B v. H. v. H. v. H. 1974 250 250 300 1975 250 250 300 1976 270 270 330 1977 270 270 330 1978 270 270 330 1979 270 270 330 1980 270 270 320 ab 1981 270 270 320 ab 1998 270 300 320 ab 2004 310 330 330 ab 2006 310 330 320 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 20
Haushalt 2021 - Vorbericht Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wird 2021 mit einem Ansatz von 88.000 Euro (Ergebnis 2020: 87.668,74 Euro) gerechnet. Für die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wird 2021 aufgrund zahlreicher Neuveranlagungen mit einem Ansatzbetrag von 1.000.000 Euro geplant. Das Ergebnis für 2020 lag hier bei 930.827,52 Euro. Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Im Mittelpunkt der Grundsteuer steht also nicht eine natürliche bzw. juristische Person, sondern ein Objekt: der Grundbesitz. Da das Aufkommen aus dieser Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO) nach Art. 106. Abs. 6 GG den Gemeinden zufließt, handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Die Festsetzung des Hebesatzes für kommunale Steuern liegt im weiten, pflichtgemäßen Ermessen jeder Kommune. Die Autonomie auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Normsetzung ist lediglich durch die allgemeinen Grundsätze des Steuerrechts und in einem bestimmten Umfang durch haushaltsrechtliche Grundsätze der GO begrenzt. Der verbleibende Ermessensspielraum ist grundsätzlich nicht gerichtlich überprüfbar. Vielmehr wäre eine gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Normsetzungsermessens überschritten sind oder die Normsetzung als solche willkürlich (offensichtlich unsachlich) ist. Evident unsachlich wäre eine Steuererhöhung nur dann, wenn die dadurch erzielten Einnahmen nicht zu Erfüllung gemeindlicher Aufgaben, sondern der Kapitalbildung der Kommune dienten. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 21
Haushalt 2021 - Vorbericht – Reform der Grundsteuer – derzeitiger Sachstand Das Reformpaket der Bundesregierung zur Grundsteuerreform wurde vom Bundesrat am 8. November 2019 beschlossen. Zuvor hatte der Bundestag am 18. Oktober 2019 das Gesetzespaket verabschiedet. Damit erlangt das Reformpaket rechtzeitig vor Jahresende 2019 Gesetzeskraft und die Städte und Gemeinden erhalten die erhoffte Planungssicherheit für die Grundsteuer. Bis zum 31. Dezember 2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer - entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich - gelten dann ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter. Der Freistaat wird hiervon Gebrauch machen und der Ministerrat hat am 6. Dezember 2020 einen Regierungsentwurf für das neue Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Das neue Landesgrundsteuergesetz soll dann ab 2025 in Kraft treten. 2.2. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Veranlagungssteuer. Der Steuerpflichtige leistet Vorauszahlungen. Die endgültige Steuerschuld kann erst nach Einreichung der Steuererklärung festgesetzt werden. Das kann zu Nachzahlungen, aber auch zu Erstattungen an den Steuerpflichtigen führen. Zudem hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, zum Beispiel bei schlechter Geschäftsentwicklung seine Vorauszahlungen nach unten anpassen zu lassen. Solche Anpassungen, aber auch Nachzahlungen oder Erstattungen, können zu erheblichen Abweichungen vom vorher kalkulierten Steueraufkommen führen. Die Kalkulation der Gewerbesteuer im Haushaltsplan ist daher mit großen Unsicherheiten behaftet. Es empfiehlt sich daher, eine vorsichtige Schätzung vorzunehmen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist im Jahr 2006 von bisher 330 Punkten auf 320 Punkte gesenkt worden und seit diesem Zeitpunkt konstant. Bei der Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Stadt ergab sich für 2020 ein Solleinnahme- Betrag von 4.971.642,07 Euro. An Kompensationszahlungen für Gewerbesteuerausfälle 2020 wurde von Bund/Land an die Stadt die Summe von 2.502.679,00 Euro ausbezahlt. Für 2021 wurde der Gewerbesteueransatz auf 5 Mio. Euro festgelegt, da heuer, wie auch schon in 2020, mit coronabedingten Steuerausfällen zu rechnen ist, und daher eine vorsichtige Planung angebracht ist. Eine weitere Kompensationszahlung von Bund/Land für Gewerbesteuerausfälle wurde nicht in den Haushalt 2021 aufgenommen, da zwar die Gemeinde- und Städtetage eine solche Forderung stellen, sich aber Bund/Land hier eher noch zurückhaltend zeigen. Ob hier tatsächlich Gelder fließen, wird wohl erst im 3. oder 4. Quartal 2021 entschieden werden. Dies würde natürlich die eingeplante Darlehensaufnahme letztendlich reduzieren. - Neunburger Hebesatz bei der Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt - Der gesamte Landesdurchschnitt für 2019 liegt bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer in Bayern bei 376 v.H. (NEN: 320 v.H.). Bei kreisangehörigen Gemeinden mit einem Einwohnerstand von 5.000 bis 10.000 Einwohner beträgt der Durchschnitt bayernweit 324 v.H. Für die Oberpfalz ergibt sich ein Durchschnittssatz von 325 v.H. und für den Landkreis Schwandorf ein Durchschnittssatz von 336 v.H. Somit liegt Neunburg vorm Wald mit seinem Gewerbesteuersatz von 320 v.H. zum Teil weiter deutlich unter dem Landesdurchschnitt, bzw. vergleichbarer Kommunen. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 22
Haushalt 2021 - Vorbericht 2.3. Einkommensteuerbeteiligung Den Gemeinden ist durch das Grundgesetz ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer garantiert (Art. 106 Abs. 5 GG). Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz beträgt dieser Anteil 15 % des Aufkommens an der Lohn- und Einkommensteuer, sowie 12 % aus den Einnahmen der Zinsabschlagsteuer des Bundes. Die Einkommensteuerbeteiligung, die seit 2010 stetig ansteigt, stellt für die Stadt die zweitwichtigste Einnahmeart dar. Sie beträgt ca. 26 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushalts. Dennoch haben die Kommunen keinerlei direkten Einfluss auf diese Einnahme, da ausschließlich der Gesetzgeber die Höhe und Verteilung bestimmt. Der Anteil einer Gemeinde an der Einkommensteuer bestimmt sich anhand von Schlüsselzahlen. Diese Schlüsselzahlen geben den prozentualen Anteil einer Gemeinde an dem gesamten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer innerhalb eines Landes wieder. Diese werden regelmäßig nach bundeseinheitlichen Regelungen neu berechnet. Bemerkenswert ist hier die Deckelung der Einkommensschuld der Steuerzahler auf 35.000 Euro je Steuerfall für die Berechnung der Einkommensteuerbeteiligung. Das heißt, dass z.B. Einkommensmillionäre mit nur 35.000 Euro für die Berechnung des Anteils für die Gemeinde herangezogen werden. Sollte jemand unter der Grenze von 35.000 Euro verdienen, z.B. 25.000 Euro, so werden nur die 25.000 Euro für die Berechnung des Gemeindeanteils herangezogen. Für 2021 wurde ein Beteiligungsbetrag an der Einkommensteuer von 4.350 TEuro in den Haushalt aufgrund der Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik eingestellt. Das Vorjahresergebnis lag coronabedingt nur bei 4.042 TEuro, u.a. auch wg. der Kurzarbeit. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 23
Haushalt 2021 - Vorbericht 2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich, Art. 1b FAG) Es handelt sich hierbei um die Beteiligung der Gemeinden am erhöhten Landesanteil an der Umsatzsteuer. Der "Einkommensteuerersatz" wurde im Rahmen des neuen Art. 1b des Finanzausgleichgesetzes 1996 eingeführt und soll die Mindereinnahmen der Gemeinden bei der Einkommensteuer durch die Neuregelung des Familienleistungsgesetzes abdecken. In diesem Jahr werden Einnahmen in Höhe von rund 320.000,00 Euro erwartet (Vorjahresergebnis: 295.794,00 Euro). 2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hat seit einigen Jahren zunehmend als Transferweg für Leistungen des Bundes zugunsten der Gemeinden Anwendung gefunden. Auf diesem Weg ist u. a. sichergestellt, dass die finanziellen Mittel des Bundes unmittelbar bei den Gemeinden ankommen. Zu bedenken bleibt allerdings, dass sich dieser Transferweg nur bedingt zur Unterstützung finanzschwacher Gemeinden durch den Bund eignet, da der Verteilungsschlüssel seinen Zielsetzungen entsprechend wirtschaftsstarke Gemeinden begünstigt. Weiterhin hoch ist der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer der Stadt Neunburg vorm Wald. 2020 wurde die Summe von 1.003.383,00 Euro bei der Stadt vereinnahmt. Für 2021 wurde wiederum 1 Mio. Euro veranschlagt. Neunburg liegt auf Platz 3 im Landkreis Schwandorf bei der Umsatzsteuerbeteiligung. Das heißt, Neunburger Firmen haben einen hohen Umsatz und eine hohe Wirtschaftsleistung. 2.6. Schlüsselzuweisung (Art. 2 FAG) Die Schlüsselzuweisung ist das Kernstück des kommunalen Finanzausgleiches und gleicht die fehlende Eigensteuer-, bzw. Umlagekraft der Gemeinden aus. Mit einer zeitlichen Verzögerung von zwei Jahren steigt oder sinkt diese Zuweisung. Die Stadt Neunburg vorm Wald gehört zu den vier Gemeinden im Landkreis Schwandorf, die für 2021 keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Ursächlich ist die weiterhin hohe Steuerkraft der Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 24
Haushalt 2021 - Vorbericht Stadt. Neunburg liegt hier auf Platz 3 im Landkreis Schwandorf. Lag die Steuerkraft 2015 noch bei 969 Euro/Einwohner (unter Landesdurchschnitt), so liegt sie im Jahr 2021 bei 1.303 Euro/Einwohner und damit über dem Landesdurchschnitt. Der Durchschnitt im Landkreis Schwandorf beträgt je Einwohner 1.071 Euro. Die Berechnung geht hier immer von den Werten des Vorvorjahres aus, also 2019. Die aktuelle Situation wird hier (noch) nicht berücksichtigt. Nachrichtlich: Die Gemeinden im Landkreis Schwandorf erhalten 2021 rd. 29,6 Mio. Euro an Schlüsselzuweisungen. Die Zuweisungen an die Kommunen, die als allgemeine Schlüsselzuweisungen (Art. 2 und 3 Abs. 1 FAG) gewährt werden, sind dazu bestimmt, die bestehenden Unterschiede in der Steuerkraft und der Ausgabebelastung zu mildern. Bei der Berechnung der (allgemeinen) Schlüsselzuweisung der Stadt wird ihrer durchschnittlichen fiktiven Ausgabebelastung einschließlich einer etwaigen Mehrbelastung (ausgedrückt in der „Ausgangsmesszahl“) ihre eigene Steuerkraft („Steuerkraftmesszahl“) gegenübergestellt. Ist die Ausgangsmesszahl größer als die Steuerkraftmesszahl, erhält die Stadt 55 % des Unterschiedsbetrags als allgemeine Schlüsselzuweisung. Die Steuerkraft setzt sich aus folgenden Steuerkraftzahlen zusammen: Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteuerbeteiligung und Umsatzsteuerbeteiligung. Die relativ gute Steuerkraft der Stadt hat dazu geführt, dass die Schlüsselzuweisungen seit dem Haushaltsjahr 2015 nahezu keine Rolle mehr spielten. Sollte sich v. a. die Gewerbesteuer in den Folgejahren nicht wesentlich verbessern, so ist ab 2023 wieder mit nennenswerten Schlüsselzuweisungen zu rechnen. 2.7. Steuerkraft/Umlagekraft/Finanzkraft der Stadt Als Ausgangswerte für die Ermittlung der Umlagekraft dienen die Steuereinnahmen. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt jährlich aus dem gemeindlichen Aufkommen aus der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer, die Steuerkraft der Kommune. Grundlage für 2021 sind die Einnahmen aus dem Vorvorjahr (2019). Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 25
Haushalt 2021 - Vorbericht Für die Stadt ergibt sich 2021 eine Summe der Steuerkraftzahlen (Steuerkraftmesszahl) von 10.828.346 Euro, rd. 0,36 Mio. Euro weniger gegenüber dem Vorjahr (11.188.815 Euro). Neunburg vorm Wald ist auf Platz drei bezüglich der Steuerkraft im Landkreis Schwandorf. Auf Platz eins liegt Wackersdorf. Im Regierungsbezirk Oberpfalz liegt Neunburg vorm Wald bei der Steuerkraft auf Platz 22. Die Grundlagen hierfür liefern vorrangig die Steuerkraftzahl für die Gewerbesteuer und die Steuerkraftzahl aus der Einkommenssteuerbeteiligung. Ebenso gesunken ist demzufolge auch die Umlagekraft der Stadt von 11.188.815 Euro für 2020 auf 10.828.346 Euro in 2021 (Differenz: 0,36 Mio. Euro). Die Umlagekraft ist die Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage. Berechnung: Endgültige Steuerkraftzahlen 2021 zzgl. 80 % der Schlüsselzuweisung 2020 ergibt Endgültige Umlagekraft 2021. Dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zufolge belaufen sich die Steuerkraftzahlen für 2021 auf bayernweit insgesamt 17.451,4 Mio. Euro (Vorjahr 17.116,9 Mio. Euro). Nachrichtlich Steuerkraftzahlen: 2021 2020 Stadt Neunburg vorm Wald 1.303 Euro/Einw. 1.342 Euro/Einw. kreisangeh. Gemeinden 5.000 bis 10.000 Einw. 1.172 Euro/Einw. 1.121 Euro/Einw. Bezirk Oberbayern (Platz 1) 1.692 Euro/Einw. 1.675 Euro/Einw. Bezirk Mittelfranken (Platz 2) 1.211 Euro/Einw. 1.176 Euro/Einw. Bezirk Oberpfalz (Platz 4) 1.134 Euro/Einw. 1.123 Euro/Einw. Landkreis Schwandorf 1.071 Euro/Einw. 1.009 Euro/Einw. Bayern insgesamt 1.330 Euro/Einw. 1.309 Euro/Einw. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 26
Haushalt 2021 - Vorbericht Die Finanzkraft ist ein wichtiges Kriterium für die Bestimmung des Fördersatzes nach der FAG- Förderung für kommunale Baumaßnahmen. Sie ergibt sich aus der Steuerkraft zuzüglich Schlüsselzuweisung, abzüglich Kreisumlage. Für die Berechnung der Finanzkraft der Stadt werden die tatsächlichen Einnahmen beim Einkommen- und Umsatzsteueranteil berücksichtigt. Bei der Gewerbe- und Grundsteuer werden dagegen nicht die tatsächlichen Einnahmen herangezogen, sondern das gemeindliche Steueraufkommen auf der Basis eines fiktiven, für alle Gemeinden gleichen Hebesatzes berechnet. Die Finanzkraftzahl errechnet sich durch die Teilung mit der Einwohnerzahl. Für Neunburg vorm Wald ergibt sich dabei folgendes Bild: Entwicklung der Finanzkraft der Stadt Neunburg vorm Wald Haushaltsjahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Steuerkraft der Stadt 7.765.316,00 € 9.221.183,00 € 11.132.889,00 € 11.343.358,00 € 10.337.518,00 € 11.188.815,00 € 10.828.346,00 € + Schlüsselzuweisung 27.160,00 € - € - € - € - € - € - € ./. Kreisumlage 3.930.668,00 € 4.159.310,00 € 4.898.471,16 € 4.877.644,00 € 4.341.758,00 € 4.699.302,30 € 4.656.188,78 € = Finanzkraft 3.861.808,00 € 5.061.873,00 € 6.234.417,84 € 6.465.714,00 € 5.995.760,00 € 6.489.512,70 € 6.172.157,22 € : Einwohnerzahl per 30.06. des Jahres 8.257 8.130 8.171 8.273 8.341 8.289 8.289 = Finanzkraftzahl der Stadt je Einwohner 467,70 € 622,62 € 762,99 € 781,54 € 718,83 € 782,91 € 744,62 € Finanzkraftzahl Landesdurchschnitt 5.000 - 10.000 EWO 538,27 € 570,04 € 604,38 € 642,19 € 699,11 € 741,55 € %-Verhältnis zum Landesdurchschnitt 86,89% 109,22% 126,24% 121,70% 102,82% 105,58% Hebesatz Landkreis Schwandorf 46,7% 45,0% 44,0% 43,0% 42,0% 42,0% 43,0% Im Jahr 2021 zeichnet sich ein Abflachen der Finanzkraft der Stadt gegenüber dem Vorjahr ab. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 27
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