Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik
Vorbericht
gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 KommHV-Kameralistik

    zum Haushaltsplan 2021

                      der

 Stadt Neunburg vorm Wald
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik
Haushalt 2021 - Vorbericht

Inhaltsverzeichnis
1. Übersicht                                                            Seite
   1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens                                   2
   1.2. Einwohner- und Beschäftigungsentwicklung                            7
   1.3. Gemeindestraßen                                                   11
   1.4. Gemeindeflächen                                                   12
   1.5. Vorbemerkungen                                                    13
   1.6. Rechnungsergebnis 2020                                            13
2. Verwaltungshaushalt
   Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten                 20
    Einnahmen
    2.1. Grundsteuer A und B                                              20
    2.2. Gewerbesteuer                                                    22
    2.3. Einkommensteuerbeteiligung                                       23
    2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich)               24
    2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer                               24
    2.6. Schlüsselzuweisung                                               24
    2.7. Steuerkraft/Umlagekraft/Finanzkraft der Stadt                    25
    2.8. Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG                               28
    2.9. Pauschale Finanzzuweisung                                        28
    2.10. Konzessionsabgabe                                               28
    2.11. Straßenunterhaltungspauschale                                   29
    Ausgaben
    2.12. Personalausgaben                                                30
    2.13. Kreisumlage                                                     31
    2.14. Gewerbesteuerumlage                                             32
    2.15. Schulverbandsumlage                                             33
    2.16. Zinsausgaben                                                    36

3. Vermögenshaushalt
    3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt / Investitionsrate               37
    3.2. Übersicht der Einnahmen des Vermögenshaushalts                   39
    3.3. Übersicht der Ausgaben des Vermögenshaushalts                    43
4. Schuldendienst und Verschuldung, Bürgschaften
    4.1. Kreditaufnahme                                                   44
    4.2. Tilgungsleistungen                                               44
    4.3. Schuldenstand und Pro-Kopf-Verschuldung                          44
    4.4. Bürgschaften                                                     46
    4.5. Verpflichtungsermächtigungen                                     46

5. Allgemeine Rücklage                                                    46
6. Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform                       47
7. Kassenlage in 2020, Inanspruchnahme von Kassenkrediten                 50
8. Finanz- und Investitionsplanung                                        50
9. Fazit/Ausblick                                                         51

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                    Seite 1
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik
Haushalt 2021 - Vorbericht

1. Übersicht
Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Art. 64 GO)
und der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (§ 7 KommHV-Kameralistik) sind im
Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und
voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde
ihre Höhe vorsichtig geschätzt. Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden
Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung
des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2
Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden.

Dieser Haushaltsplanentwurf wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss der Stadt in der
Sitzung am 28.04.2021 vorberaten und ergänzt. Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden
entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen
fortgeschrieben.

1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens

     Das Haushaltsvolumen der Stadt wird sich im Jahr 2021 wie folgt ergeben:
     Verwaltungshaushalt           16.747.000 Euro       Ergebnis 2020 18.056.345,09 Euro
     Vermögenshaushalt             12.675.760 Euro       Ergebnis 2020 11.041.207,41 Euro
     Gesamthaushalt                29.422.760 Euro       Ergebnis 2020 29.097.552,50 Euro

Das Gesamthaushaltsvolumen mit rd. 29 Mio. Euro ist wiederum eines der höchsten der Stadt.

           Gesamtvolumen
                                             Verwaltungshaushalt
                                                                       Vermögenshaushalt

Hinweis: 2013 bis 2020: Ergebnisse der Jahresrechnungen, 2021: Planansatz.

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Haushalt 2021 - Vorbericht

Die EIGENBETRIEBE DER STADT NEUNBURG VORM WALD sind Unternehmen der Stadt, die
außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 86 ff GO) und der Eigenbetriebsverordnung
geführt werden.

Seit 2005 ergeben sich folgende Betriebsstrukturen bzw. Aufgabenstellungen:
    - Eigenbetrieb „Stadtwerke - Entsorgung“
    - Abwasserbeseitigung
    - Kommunale Reststoffaufbereitung
    - Beteiligung an der Strom- und Freizeit GmbH
Seit 2020 Eigenbetrieb MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz

Das Haushaltsvolumen der STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD - ENTSORGUNG beläuft
sich in 2021 im Erfolgsplan auf 2.388.600 Euro (Vorjahr: 2.109.600 Euro) und im
Vermögensplan auf 5.567.730 Euro (Vorjahr: 6.496.050 Euro).

Mit StR-Beschluss vom 12.10.2006 erfolgte die organisatorische Eingliederung des städt.
Bauhofes in den Eigenbetrieb, die zum 01.01.2010 vollzogen wurde. Der Stadthaushalt enthielt im
Verwaltungshaushalt beim UA 8700 Erstattungsansätze für Personal- und Sachkosten sowie einen
Verwaltungskostenanteil an die Stadtwerke.
Seit 2015 wird der städt. Bauhof wieder über den Haushalt der Stadt Neunburg vorm Wald, UA
7711, abgewickelt. Die organisatorische Umgliederung ist abgeschlossen.

Die Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH erhält im UA 8700 des Verwaltungshaushalts
einen jährlichen Zuschuss für angefallene Finanzierungszinsen im Zusammenhang mit der
Revitalisierung des Torweiherareals - Schwarzachtalhalle. Die Tilgungsausgaben hierzu sind im
UA 8700 des Vermögenshaushalts veranschlagt. Für die Revitalisierung des Stadthallenareals
leistete die Stadt im UA 7621 zudem erhebliche Investitionszuschüsse von insgesamt 4,35 Mio.
Euro.

Ausgegliedert sind die Bereiche:
Stromversorgung (Netz /Vertrieb), transferiert in die
STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD STROM GMBH
(75,1 % Freizeit GmbH + 24,9% Bayernwerk AG-Beteiligung)

Schwarzachtalhalle, Bäder, Wärmeversorgung, Stromerzeugung, Grundstücke, transferiert in die
STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD FREIZEIT GMBH (100 % Stadtwerke).

neu seit 2020:
EIGENBETRIEB - GESUNDHEITSZENTRUM OSTOBERPFALZ
Das im Jahr 2020 neu gegründete Gesundheitszentrum Ostoberpfalz erhielt von der Stadt in 2020
eine Einlage in Höhe von 725 TEUR (HHSt.: 5400.9360 – 25 TEUR Stammkapital, 700 TEUR
Einlage) und in 2021 eine weitere Einlage in Höhe von 80 TEUR u.a. für den Erwerb
entsprechender Arztsitze. Im Gegenzug sind dafür in den kommenden Jahren entsprechende
Rückflüsse an die Stadt (HHSt.: 5400.3300) vorgesehen.
Das Haushaltsvolumen des GESUNDHEITSZENTRUMS OSTOBERPFALZ beläuft sich 2021 im
Erfolgsplan auf 1.074.345 Euro (Vorjahr: 470.032 Euro) und im Vermögensplan auf 132.555
Euro (Vorjahr: 696.078 Euro).

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Hintergrund:

Das MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz entstand aus einer Notlage heraus, mit dem Ziel der
Sicherung der aktuellen fachärztlichen Versorgung im Bereich der Chirurgie in der Stadt Neunburg
und der Region.

Darüber hinaus lassen sich durch das medizinische Versorgungszentrum jedoch auch
weitere wichtige Zielsetzungen formulieren:

1. Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung im Stadtgebiet Neunburg, nicht nur im
   fachärztlichen Bereich, sondern auch im hausärztlichen Bereich, durch Schaffung einer
   Institution, die die Voraussetzung bietet, im Bedarfsfall weitere Kassenärzte mit problematischer
   Nachbesetzung rasch zu integrieren und so den Verlust von Kassenarztsitzen zu vermeiden.

2. Aufbau von Standortvorteilen beim Werben um junge und kompetente Ärztinnen und Ärzte
   sowie auch beim Werben um medizinisches Fachpersonal. Die junge Ärztegeneration sucht
   mehr denn je Tätigkeiten in Anstellung, ohne unternehmerisches Risiko und die Arbeit im Team
   mit interkollegialem Austausch. Auch Teilzeitbeschäftigungen werden bei zunehmender
   Feminisierung des ärztlichen Berufes immer häufiger angestrebt.
   Gerade ein MVZ kann in besonderer Weise durch hohe Flexibilität ein großes Spektrum an
   Möglichkeiten der Berufsausübung anbieten.

3. Schaffung einer wirksamen Einflussnahme der Kommune hinsichtlich der Gestaltung der
   ambulanten ärztlichen Versorgung durch zumindest partielle Übernahme der Steuerfunktion
   und Handlungshoheit.
   Durch den Erwerb von Kassenarztsitzen sind diese an die Kommune gebunden und können
   nicht aufgrund persönlicher Interessen Dritter ohne Zustimmung der Stadt Neunburg den
   Standort verlassen.

4. Weiterentwicklung und Aufbau verschiedenster Kooperationsformen mit weiteren
   Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Krankenhäusern, Physiotherapeuten, hausärztliche
   und fachärztlichen Kollegen) zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Region.

5. Ausbau von Synergieeffekten innerhalb des MVZ zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
   (Personal, Raumbedarf, medizinische Geräte).

Das MVZ besteht nun seit nahezu 9 Monaten. Was konnte in dieser, noch relativ kurzen Zeit
von den oben genannten Zielsetzungen umgesetzt werden:

1: Neben der Sicherung des chirurgischen Arztsitzes, der ohne MVZ nun schon seit 16 Monaten in
Neunburg nicht mehr existent wäre, wurde zwischenzeitlich zum 1. Januar 2021 eine gut gehende,
in ihren Bestand durch fehlende Möglichkeiten der Nachbesetzung jedoch gefährdete
Allgemeinarztpraxis in das MVZ integriert. Dabei bestätigte sich die Einrichtung des MVZ als
entscheidende Grundvoraussetzung für ein diesbezüglich rasches Handeln.

2: Aus vielen persönlichen Gesprächen lässt sich erkennen; das Gesundheitszentrum in Neunburg
würde für viele junge Kollegen einen attraktiven Arbeitsplatz darstellen. Es zeichnet sich ab, dass
hier wirklich ein Standardvorteil bei der zunehmend problematischen Nachbesetzung von
Arztsitzen geschaffen wurde.

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3: Durch das Gesundheitszentrum Ostoberpfalz ist die Stadt bereits aktuell in der Lage, aktiv auf
die Nachbesetzung von verschiedenen Arztpraxen in Neunburg Einfluss zu nehmen und
Gespräche hinsichtlich weiterer Operationen zu führen.

4: Auch beim Aufbau von Kooperationen erwies sich das MVZ als Grundlage, bereits zum
1. Januar 2021 eine Kooperation mit einem kompetenten Unfallchirurgen zu gründen, der das
Angebot ambulanter Operationen in unserer Stadt im Rahmen einer Zweigpraxis in den Räumen
des MVZ erweitert und die Auslastung der vorhandenen Operationsräume verbessert.

5: Die Schaffung von Synergieeffekten ist aktuell aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der
räumlichen Trennung der Praxen erschwert. Es bestehen Synergieeffekt im Bereich der
Röntgendiagnostik und bereits jetzt ein Zusammenschluss der Facharztpraxen hinsichtlich des
Datenmanagements durch eine gemeinsame Computeranlage. Beabsichtigt ist, die bestehenden 3
Praxen im Laufe des Jahres im ehemaligen Krankenhausgebäude auch räumlich zusammen zu
führen.
Da werden sich sicherlich auch weitere Synergieeffekte hinsichtlich der Nutzung medizinischer
Geräte und des medizinischen Personals ergeben.

Entwicklung innerhalb des MVZ in den ersten 9 Monaten

1.Fallzahlentwicklung und Leistungsspektrum:
Nach Eröffnung des MVZ am 01.06.2020 bestand die erste Zielsetzung darin, die Kontinuität der
medizinischen Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Um Verunsicherungen der Patienten
zu vermeiden, wurde versucht, den Praxisablauf und die Praxisstrukturen in den weiterhin
selbstständig arbeitenden Praxen ohne große Veränderung fortzusetzen. Dies ist gelungen.

In den letzten 9 Monaten konnten trotz Corona die Fallzahlen der Patienten im medizinischen
Versorgungszentrum stabilisiert werden. Gerade unter Berücksichtigung der erschwerten
Arbeitsbedingungen im Rahmen der Corona - Pandemie ist dieses Ergebnis positiv zu werten.

Durchschnittliche Fallzahl für Chirurgie/Innere Quartal III/20-I/21: 1600-1700 Scheine.

Das aktuelle Leistungsspektrum umfasst im chirurgischen Bereich ambulante Behandlungen von
Unfällen und Erkrankungen des Bewegungsapparates mit zugehöriger Röntgendiagnostik, sowie
seit Januar in Kooperation mit der unfallchirurgischen Praxis einen Großteil ambulant
durchführbarer operative Eingriffe, insbesondere auch Arthroskopien und Bruchoperationen.

Das internistische Leistungsspektrum umfasst die gesamte nichtinterventionelle kardiologische
Diagnostik und die ambulant durchführbare gastroenterologische Diagnostik, inklusive
interventioneller Magen- und Darmspiegelungen, die internistische Röntgendiagnostik und die
Betreuung von Diabetikern im Rahmen der Zulassung als Schwerpunktpraxis.

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                                                                  Stadt

                                                  Stadtwerke – Entsorgung

                                             Gesundheitszentrum

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1.2. Einwohnerentwicklung

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einwohnerzahl in der Pfalzgrafenstadt. In den
Jahren 2007/2008 hatte die Stadt Neunburg vorm Wald die Kasernenschließung, und in den
Folgejahren den damit verbundenen Bewohnerrückgang zu verkraften. Seit 2014 jedoch ist eine
stete Zunahme der Einwohnerzahlen zu verzeichnen. Die Einwohnerspitze in 2015 bildet die
Zuwanderung von Asylsuchenden ab, die zum großen Teil in der ehemaligen Kaserne
untergebracht waren. Im Jahr 2021 ist ein neuer Höchststand der im Rahmen des
Finanzausgleichs zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden maßgebenden
Bewohnerzahl festzustellen.

Aktuell hat das Bayer. Landesamt für Statistik die Einwohnerzahl zum 30.06.2020 auf 8.289
festgesetzt. Zum 31.12.2020 lag diese Zahl bei erfreulichen 8.345 Einwohnern.

Auch im Landkreis Schwandorf zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung der Einwohnerzahlen ab.
Stand zum 30.06.2020: 148.105 Einwohner, zum 31.12.2020: 148.477 Einwohner. Ebenfalls ist
hier eine steigende Einwohnerentwicklung feststellbar.

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Zum Stichtag 31.12.2020 waren in Neunburg vorm Wald mit Haupt- und Nebenwohnung
insgesamt 8.789 Personen (4.521 m / 4.268 w) gemeldet, die sich wie folgt aufteilen:

   Deutsche                                     Nichtdeutsche
   2007: 8.353                                  2007: 300
   2008: 8.341                                  2008: 283
   2009: 8.285                                  2009: 274
   2010: 8.186                                  2010: 282
   2011: 8.125                                  2011: 333
   2012: 8.088                                  2012: 326
   2013: 7.993                                  2013: 448
   2014: 7.939                                  2014: 525
   2015: 7.890                                  2015: 645
   2016: 7.833                                  2016: 791
   2017: 7.751                                  2017: 835
   2018: 7.736                                  2018: 935
   2019: 7.717                                  2019: 1.084
   2020. 7.663. davon 3.830 m / 3.830 w         2020: 1.126, davon 691 m / 435 w

Der Ausländeranteil beträgt rund 12,8 % (2019: 12,3 %) an der Gesamteinwohnerzahl. Den
Schwerpunkt dabei bilden überwiegend Bewohner mit polnischer 156, rumänischer 158, türkischer
79, tschechischer 60, syrischer 48, mazedonischer 74, kroatischer 60, bulgarischer 66,
slowakischer 33, kosovarischer 41, eritreischer 19, äthiopischer 26, ungarischer 20, irakischer 28,
nigerianisch 23, mexikanisch 21, kasachisch 18, ukrainisch 17 und litauisch 15
Staatsangehörigkeit.

Die Aufteilung nach Religionszugehörigkeit in der Stadt Neunburg vorm Wald stellt sich wie folgt
dar:
                 katholisch                                             Sonstige

                                             evangelisch

Die Zahl der katholischen Einwohner ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Ebenso
hat sich die Zahl der evangelischen Einwohner leicht reduziert. Leicht zugenommen hat dagegen

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die Zahl unter „Sonstige“ vom Vorjahr (1.728) zu aktuell 1.828 Einwohner, von denen 1.645 ohne
Religionsangabe gemeldet sind.

Leider übersteigt immer noch die Zahl der Sterbefälle die Zahl der Geburtenzahlen in Neunburg
vorm Wald. Jedoch ist erkennbar, dass erfreulicherweise die Differenz dieser beiden Werte immer
kleiner wird.
Die Kinder wurden überwiegend auswärtig (Schwandorf, Cham, Regensburg, usw.) geboren,
haben aber ihren Wohnsitz in Neunburg vorm Wald.

Die Aufteilung der Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz nach dem Familienstand stellt sich
folgendermaßen dar (der Betrag in Klammer ist vom Vorjahr):

Familienstand                           Gesamt         männlich               weiblich
geschieden                             481 (494)       240 (242)              241 (252)
ledig                                3.577 (3.540)   2.065 (2.046)          1.512 (1.494)
Lebenspartnerschaft                      2 (3)           1 (1)                  1 (2)
verheiratet                          4.013 (4.029)   2.032 (2.046)          1.981 (1.983)
verwitwet                              613 (600)       108 (102)              505 (498)
nicht bekannt                           103 (98)        75 (75)                28 (23)
Gesamt:                              8.789 (8.764)   4.521 (4.512)          4.268 (4.252)

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                      Seite 9
Haushalt 2021 - Vorbericht

Erfreulich zeigt sich die positive Entwicklung der Beschäftigungsstatistik. So stieg die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Stellen in Neunburg vorm Wald von 3.259 im Jahr 2008 auf 4.316
im Jahr 2020. Ebenso hat sich die Zahl der Arbeitslosen in diesem Zeitraum fast halbiert. Die
Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2020/2021 sind hier jedoch noch zu berücksichtigen. Nach
Abflauen der Pandemie wird aber mit weiter steigenden Beschäftigtenzahlen gerechnet.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Neunburg vorm Wald zum Stichtag 30.06.:

                                         2008        2009     2010     2011     2014     2015     2016     2017     2018 2019      2020
Männer                                    1.879       1.872    1.955    2.063    2.392    2.393    2.436    2.496    2.605 2.690    2.666
Frauen                                    1.380       1.335    1.354    1.378    1.449    1.544    1.534    1.569    1.652 1.656    1.650
Ausländer                                    94          78       87      132      298      350      353      402      494 553        592
unter 25 Jahre                              518         531      519      575      677      664      655      660      669 668        648
55 Jahre und älter                          333         364      396      426      594      630      671      725      765 777        819
Einpendler                                1.896       1.868    1.957    2.062    2.274    2.348    2.385    2.470    2.575 2.650    2.614
Insgesamt                                 3.259       3.207    3.309    3.441    3.841    3.937    3.970    4.065    4.257 4.346    4.316

Zum Vergleich für 2020: Stadt Schwandorf: 14.374, Wackersdorf: 5.649, Markt Wernberg-Köblitz: 3.494,
Burglengenfeld: 3.250, Stadt Nabburg: 2.916, Stadt Nittenau: 2.823, Stadt Pfreimd: 2.088, Stadt
Oberviechtach: 1.745.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen:

                                         2008        2009     2010     2011     2014     2015     2016     2017     2018 2019 2020
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (
A)                                        11    13    13    21    14    13    14    13    11 18       13
Produzierendes Gewerbe ( B - F )       2.152 2.112 2.129 2.210 2.483 2.537 2.569 2.625 2.711 2.800 2.769
Handel, Verkehr und Gastgewerbe ( G -
I)                                       457 448 526 556 699 726 721 743 815 795 791
Sonstige Dienstleistungen ( J - U )      639 634 640 654 644 661 666 684 720 733 743

Arbeitslose (Jahresdurchschnitte):

                                         2008 2009 2010 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Männer                                     118  143  113   89   98  100  108   83   71 91    104
Frauen                                       91  92   75   74   67   68   66   43   47 60     62
Ausländer                                    16  21   15   15   20   27   43   32   28 40     45
unter 25 Jahre                               25  35   20   17   18   16   16   11   11 16     20
55 Jahre und älter                           33  39   35   37   39   43   43   28   30 36     45
Langzeitarbeitslose                          38  45   42   38   36   38   47   34   24 30     32
Arbeitslose im Rechtskreis SGB III          112 132  104   83   91   89   79   66   66 91    108
Arbeitslose im Rechtskreis SGB II            97 103   85   80   75   79   95   60   53 60     59
Insgesamt                                   209 235  189  163  165  168  173  126  118 151   166
Arbeitslosenquote                            6,03%   6,83%    5,39%    4,53%    4,13%    4,10%    4,18%    3,02%    2,70% 3,36%    3,70%

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                                                           Seite 10
Haushalt 2021 - Vorbericht

1.3. Gemeindestraßen (Ortsstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen GVS)

Jahr      Ortsstraßen                                                         GVS                   insgesamt
2007      74,895 km                                                        102,582 km               177,477 km
2008      75,127 km                                                        102,923 km               178,050 km
2009      - keine Veränderungen -
- 2011
2012      75,021 km                                                        102,923 km               177,944 km
- 2014    (Ortsstraße „In der Seugn“, Wegfall von 106 m)
2015      74,738 km                                                        102,923 km               177,661 km
          (Ortsstraße „In der Seugn“, Wegfall von 283 m)
2016/
          74,738 km                                                        102,923 km               177,661 km
2017
2018/     76,224 km                                                        102,923 km               179,147 km
2020      (Mehrung Ortsstraße Kleine Seigen, Hofzell, Stettner Zell)

2021      76,842 km                                                        102,923 km               179,765 km
          (Mehrung durch Erschließung BG Stephanstraße III)

                                Gesamtlänge Ortsstraße                                76,842 km
                                            GVS                                      102,923 km
                                Gesamtlänge                                          179,765 km

     lfd. Nummer              Gemarkung                    Länge der Baulast   Länge der Baulast Baulastträger
                                                              Ortsstraße             GVS
           1        Eixendorf                                    1,480               8,950
           2        Fuhrn                                        5,815              18,379
           3        Haslarn                                      0,932               4,441           Stadt Neunburg vorm Wald
           4        Katzdorf                                     0,626               0,569
           5        Kemnath bei Fuhrn                            2,675              13,295
           6        Kleinwinklarn                                2,895               1,403
           7        Kröblitz                                     4,179               4,150
           8        Lengfeld                                     1,131               2,565
           9        Meißenberg                                   3,806               8,430
           10       Mitteraschau                                 4,944              10,949
           11       Mitterauerbach                               1,326               3,007
           12       Neunburg vorm Wald                          37,680               8,608
           13       Penting                                      4,913              10,457
           14       Seebarn - Thann                              4,440               7,720

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Haushalt 2021 - Vorbericht

1.4. Gemeindeflächen

Das Gebiet der Stadt Neunburg vorm Wald, incl. aller Ortsteile, hat aktuell eine Gesamtfläche von
11.017,0047 ha, bzw. 110 km². Die Anzahl der Flurstücke beträgt 13.411.

Aktuell besteht Neunburg vorm Wald aus folgenden Gemarkungen mit den aufgeführten
Flurstücken und den Gemarkungsgrößen:

                                                   Anzahl Flurstücke             Fläche in km2
 Gemarkung
 Alletsried                                                       316                 2,689143
 Eixendorf                                                        533                10,242676
 Fuhrn                                                          1.539                15,492273
 Katzdorf                                                         303                 2,234256
 Kemnath b. Fuhrn                                               1.592                18,044958
 Kleinwinklarn                                                    418                 1,874527
 Kröblitz                                                         450                 2,787940
 Lengfeld                                                         669                 6,403863
 Meißenberg                                                     1.059                 8,818422
 Mitteraschau                                                   1.075                 9,690041
 Neunburg vorm Wald                                             3.236                12,046787
 Penting                                                        1.322                11,409736
 Seebarn                                                          657                 5,820698
 Thann                                                            242                 2,614727
 Gesamt                                                        13.411               110,170047

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                        Seite 12
Haushalt 2021 - Vorbericht

1.5. Vorbemerkungen
Rechtsgrundlagen der Haushaltswirtschaft
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Haushalts sind die Art. 61 - 70 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) sowie die Vorschriften der Verordnung über das Haushalts-, Kassen-
und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der
Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik). Der
Haushaltsplan ist die durch die Haushaltssatzung festgestellte systematische Zusammenstellung
der für das Haushaltsjahr veranschlagten Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben der
gesamten Stadtverwaltung, sowie der im Haushaltsjahr voraussichtlich benötigten
Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des
Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Neunburg vorm Wald im
Bewilligungszeitraum notwendig ist. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der
Stadt und ermächtigt die Stadtverwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Für die Gemeindebürger begründet der Haushaltsplan keine unmittelbaren Ansprüche oder
Verbindlichkeiten.

1.6. Rechnungsergebnis 2020 der Stadt Neunburg vorm Wald

VERWALTUNGSHAUSHALT 2020
Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis):             18.056.345,09 Euro
Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz:                             15.066.750,00 Euro

VERMÖGENSHAUSHALT 2020
Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis):             11.041.207,41 Euro
Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz:                             11.896.060,00 Euro

GESAMTHAUSHALTSVOLUMEN 2020
Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis):             29.097.552,50 Euro
Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz:                             26.962.810,00 Euro

Erläuterung
Aufgrund der leichten Wirtschaftsdelle in 2019 konnte man Anfang 2020 bereits beobachten, wie
sich   die     Wirtschaftslage    wieder    leicht  verbesserte.    Auch    die  anfänglichen
Gewerbesteuermessbescheide, Eingang Januar und Februar 2020, ließen auf ein Erreichen, bzw.
überschreiten des Gewerbesteueransatzes von 6,5 Mio. Euro schließen. Ebenso positiv
entwickelten sich die Prognosezahlen für die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung für
2020 für die Stadt. Die finanziellen Anzeichen für ein positiv verlaufendes Haushaltsjahr 2020
waren bis dahin gegeben.

Mit Beginn der Corona-Pandemie mit Ausgangsbeschränkungen und Ausrufen des
Katastrophenfalls am 16. März 2020 hat sich die Lage schlagartig verändert. Das Herunterfahren
aller wirtschaftlichen Aktivitäten hat sich z. T. massiv auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt. Lt.
Wirtschaftsökonomen war mit einer weltweit tiefen Rezession zu rechnen. Was letztendlich auf uns
alle zukommen sollte, sowohl was die gesundheitlichen Folgen betrifft als auch das soziale und
wirtschaftliche Leben, lies sich zum damaligen Zeitpunkt nicht abschätzen. Wir mussten damit
rechnen, dass uns die Corona-Pandemie und deren Folgen noch längere Zeit begleiten würde.

Aufgrund dieser Entwicklung wurde der Haushaltsplan 2020 mit Finanzplan entsprechend der
möglichen Folgen aus der Pandemie aufgestellt mit entsprechend niedrigeren Ansätzen u.a. bei
der Gewerbesteuer und Einkommensteuerbeteiligung. Dabei wurden im Vermögenshaushalt

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diejenigen Maßnahmen auf spätere Jahre verschoben, die noch nicht begonnen wurden und deren
Umsetzung noch nicht zwingend erforderlich ist. Eine Streichung von Projekten wurde ausdrücklich
nicht vorgenommen. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen des
Bayer. Staatsministeriums des Innern, Sport und Integration vom 07.04.2020, in dem neben der
Sicherung der kommunalen Haushaltswirtschaft auch im Auge behalten werden soll, dass während
und nach Abflauen der Corona-Pandemie die Einleitung und Fortsetzung geplanter kommunaler
Beschaffungsvorhaben und Baumaßnahmen einen Beitrag zur Aktivierung und Stützung der
regionalen Wirtschaft geleistet werden soll. So dürfen zwar die kommunalen Finanzen nicht aus
dem Ruder laufen, andererseits soll auch die betroffene örtliche Wirtschaft nicht durch
haushaltswirtschaftliche „Vollbremsung“ auf Kosten künftiger Entwicklung nachhaltig geschädigt
werden.

Jahresergebnis
Vor diesem Hintergrund konnte trotzdem für das Jahr 2020 erfreulicher Weise wiederum ein
positiver Jahresabschluss für die Stadt Neunburg vorm Wald erzielt werden. Der Sollüberschuss
für 2020 beträgt 2.391.181,82 Euro. Im Vorjahr lag der Sollüberschuss bei 9.931,21 Euro. Grund
für den hohen Sollüberschuss 2020 war die Zahlung der Gewerbesteuerkompensation in Höhe von
2.502.679,00 Euro an die Stadt.

Die Planansätze der Haupteinnahmequellen der Stadt wurden in 2020 fast genau erreicht, bzw. bei
der Gewerbesteuer um rd. 472 TEuro und bei der Umsatzsteuerbeteiligung um rd. 153 TEuro
übererfüllt. Ebenso waren die von Bund und Land gewährten Ausgleichszahlungen bezüglich der
coronabedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro nicht eingeplant,
da die Höhe der Ausgleichszahlung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht feststanden. Diese
wurden erst Ende des Jahres berechnet und Mitte Dezember 2020 der Stadt überwiesen.

Haupteinnahmen bei Unterabschnitt 9000
Die Gesamtsumme der Soll-Einnahmen 2020 des Unterabschnitts 9000 (Steuern, allgemeine
Zuweisungen und Umlagen) beträgt 14.078.895,30 Euro (Vorjahr: 13.401.459,20 Euro). Der
Planansatz 2020 dazu beträgt 11.085.000,00 Euro. Die Kompensationszahlung war hier nicht
eingeplant. Den Schwerpunkt der Einnahmen der Stadt bilden hier die Gewerbesteuer mit
4.971.642,07 Euro (Vorjahr: 6.476.385,41 Euro), die Einkommensteuerbeteiligung mit
4.041.740,00 Euro (Vorjahr: 4.234.731,00 Euro), die Grundsteuer –B- mit 931.166,19 Euro
(Vorjahr: 1.122.572,39 Euro) und die Umsatzsteuerbeteiligung mit 1.003.383,00 Euro (Vorjahr:
918.219,00 Euro). Die Corona-Pandemie ab März 2020 macht sich in 2020 v. a. bei der
Gewerbesteuer und der Einkommensteuer negativ bemerkbar.

Hauptumlagen
An Hauptumlagen waren die Kreisumlage mit 4.699.302,00 Euro (Vorjahr: 4.341.758,00 Euro) und
die Gewerbesteuerumlage mit 602.220,00 Euro (Vorjahr: 1.232.985,00 Euro) abzuführen.

Mehreinnahmen – Mehrausgaben / Mindereinnahmen - Minderausgaben
Verwaltungshaushalt
Die veranschlagte Gesamtsumme 2020 für den Verwaltungshaushalt wurde um rd. 3 Mio. Euro
übererfüllt.
Grund hierfür waren v.a. die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (472 TEUR) und die
erhaltene Kompensationszahlung (2,5 Mio. EUR). Ebenso waren Mehreinnahmen bei der
Beteiligung an der Umsatzsteuer (153 TEUR) und bei der kindbezogenen Förderung (328 TEUR)
durch den Freistaat Bayern für Kitas zu verzeichnen. Letztere stehen jedoch Mehrausgaben bei

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der Finanzierung der Kindertagesstätten (366 TEUR) gegenüber. Weniger ausgegeben wurde u.a.
beim Straßenunterhalt (102 TEUR), Gebäudeunterhalt Feuerwehrhäuser (44 TEUR),
Streusalzbeschaffung (33 TEUR), Musikschullehrervergütung (31 TEUR) und Darlehenszinsen (14
TEUR).

Vermögenshaushalt
Die veranschlagte Gesamtsumme 2020 für den Vermögenshaushalt wurde nur um rd. 0,9 Mio.
Euro nicht erreicht.
Eine größere Überschreitung des Ansatzes ist bei der Auszahlung des Baukindergeldes (170
TEUR) zu verzeichnen. Hier werden jedoch ab 2021 neue Regelungen für die Auszahlung dieser
Gelder durch den Stadtrat in Kraft gesetzt. Weniger ausgegeben wurde dagegen für
städtebauliche Förderprogramme der Stadt. Auch wird bei zahlreichen Investitionszuweisungen
(Straßenbaumaßnahmen Meißenberg, Zeitlarn, GVS Gonnersdorf – Penting, GVS Stetten –
Seebarn) der Eingang der Fördergelder erst in 2021 erfolgen.
Die größten Investitionsmaßnahmen der Stadt in 2020 waren die Weiterführung der
Generalsanierung der Grundschule (1,35 Mio. EUR), Rathauserweiterungsbau (875 TEUR),
Einlage der Stadt in das neu gegründete MVZ „Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ (725 TEUR),
GVS Neunburg – Nefling (447 TEUR), Ortsstraße Ufertal (422 TEUR), Wohnbaugebiet Nördlich
der Stephanstr. III (420 TEUR), Förderprogramm Altstadt (359 TEUR), Brücke Eiserner Steg –
Notbehelfsübergang (313 TEUR), Fisch-Erlebnispark Eixendorfer See (285 TEUR), Auszahlung
Baukindergeld (270 TEUR), Ersatzbeschaffung LF 20 FF Neunburg (Restzahlung 263 TEUR),
Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus Kleinwinklarn (400 TEUR), Sanierung Fronfeste (172
TEUR), Aufzug Altes Schloss (170 TEUR), EDV-Ausstattung Grundschule (156 TEUR), Ausbau
der Diendorfer Str. (150 TEUR).

Die jeweiligen Einzelergebnisse für jede Haushaltsstelle mit den jeweiligen Über- bzw.
Unterschreitungen können der Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2020 entnommen
werden.

Haushaltsreste
An Haushaltseinnahmeresten (HER) wurde in das Jahr 2021 die Summe von 3.700.000,00 Euro
HER (VJ. 755.000,00 Euro) ausschließlich für Darlehensaufnahmen übernommen.

An Haushaltsausgaberesten (HAR) wurde in das Jahr 2021 die Summe von 125.254,01 Euro neue
HAR und 775.358,00 Euro alte HAR (Gesamt: 900.612,01 Euro HAR, VJ. 1.137.497,73 Euro)
übernommen. Bei den einzelnen Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt sind die jeweils
vorhandenen Haushaltsreste vermerkt.

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Schuldenstand
Die Ermächtigung für die Darlehensaufnahme in 2020 hat 4.791.988 Euro betragen. Der noch
aus dem Jahr 2019 zur Verfügung stehende Darlehenshaushaltseinnahmerest (HER) in Höhe von
755.000 Euro wurde 2020 in Form eines BayernLabo-Darlehens aufgenommen. Ebenso wurde in
2020 ein weiteres Darlehen in Höhe von 1 Mio. Euro von der DGHYP auf Grundlage der
Ermächtigung aus 2020 aufgenommen.

Die noch verbliebene Darlehensermächtigung aus 2020 in Höhe von 3.791.988 Euro wurde als
Haushaltseinnahmerest (HER) mit der verminderten Summe von 3.700.000 Euro ins Haushaltsjahr
2021 übertragen und auch bereits in Höhe von 1,8 Mio. Euro (BayernLabo mit Negativzins) in
Anspruch genommen. Der Stand der Schulden der Stadt beträgt zum 31.12.2020 13.407.845,66
Euro. An Tilgungen wurde in 2020 die Summe von 656.052,46 Euro geleistet.

Vom Schuldenstand in Abzug gebracht wurden noch nicht die Tilgungszuschüsse für die
Förderdarlehen in Höhe von rd. 560 TEuro, die die Stadt für die Sanierung der Grundschule erhält.
Dies wird erst mit Abschluss der Bauarbeiten erfolgen. Dadurch vermindert sich der Schuldenstand
der Stadt um diesen Betrag auf rd. 12,8 Mio. Euro Schulden.

Rücklagen
In der Jahresrechnung der Stadt Neunburg vorm Wald für 2020 wurde ein Sollüberschuss in
Höhe von 2.391.181,82 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag wurde der allgemeinen Rücklage
zugeführt. Der Gesamtrücklagenbestand (Soll) zum Jahresende 2020 beträgt unter
Berücksichtigung der Zuführung des Sollüberschusses aus dem Abschluss 2020 von 2.391.181,82
Euro demnach 3.181.692,32 Euro.
Die allgemeine Rücklage wurde 2020 auch zur Sicherung der Kassenliquidität und zum
wirtschaftlicheren Verwalten der Finanzmittel verwendet (§ 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik).

Rücklagenstand der Stadt
Stand 01.01.2020                                                     790.510,50 Euro
Entnahme in 2020                                                           0,00 Euro
Stand 31.12.2020                                                    790.510,50 Euro
Zuführung Sollüberschuss 2020 zur allgemeinen Rücklage           + 2.391.181,82 Euro
Derzeitiger Gesamtbetrag der allgemeinen Rücklage                  3.181.692,32 Euro

Zuführung Verwaltungshaushalt an Vermögenshaushalt
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in 2020 betrug 3.193.269,08
Euro (Vorjahr: 2.507.077,79 Euro). Veranschlagt war nur der Betrag von 88.160 Euro (Vorjahr:
2.643.615 Euro). Der wesentliche Grund für diese Abweichung waren die coronabedingt vorsichtig
veranschlagten Einnahmeansätze im Verwaltungshaushalt 2020 und die außerplanmäßig
erhaltene Kompensationszahlung von Bund und Land. Somit wurden 3.105.109,08 Euro mehr an
den Vermögenshaushalt, wie ursprünglich geplant, zugeführt.

Verbindlichkeiten
Wie bereits erwähnt, wurden im Haushaltsjahr 2020 ein Darlehen von der Stadt in Höhe von
755.000,00 Euro (HER aus 2019) und ein Darlehen in Höhe von 1 Mio. Euro aufgenommen.
Tilgungen wurden in Höhe von 656.052,46 Euro geleistet. Für die nicht verbrauchte
Darlehensaufnahmeermächtigung in 2020 von 3.791.988 Euro wurde ein Haushaltseinnahmerest
in Höhe von 3.700.000,00 Euro gebildet. Dieses Darlehensvolumen wird voraussichtlich im

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Haushaltsjahr 2021 in Anspruch genommen, bzw. wurde bereits in Höhe von 1,8 Mio. Euro im Jahr
2021 zum Teil ausgeschöpft.

Beim Eigenbetrieb Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung wurde für 2020 ein Darlehen
in Höhe von 1,9 Mio. Euro aufgenommen. Tilgungen wurden im Jahr 2020 in Höhe von 97.289,33
Euro geleistet.

Gesamtschuldenstand
Stand 01.01.2020
Stadt Neunburg vorm Wald                                         12.308.898,12 Euro
Eigenbetrieb Stadtwerke (Abwasserbereich)                         2.321.691,70 Euro
zusammen:                                                        14.630.589,82 Euro

Stand 31.12.2020 (Ist-Stand)
Stadt Neunburg vorm Wald                                         13.407.845,66 Euro
Eigenbetrieb Stadtwerke (Abwasserbereich)                         4.124.402,37 Euro
zusammen:                                                        17.532.248,03 Euro
Euro/Einw. (8.289 per 30.06.2020):                                    2.115,12 Euro

Nachrichtlich:
Stand 01.01.2020
Freizeit GmbH                                                     7.631.605,42 Euro
Strom GmbH                                                                0,00 Euro
Wohnbau-GmbH (rekommunalisiert in 2013)                                   0,00 Euro

Stand 31.12.2020 (Ist-Stand)
Freizeit GmbH                                                     7.287.340,12 Euro
Strom GmbH                                                                0,00 Euro

Gesamtsumme der Schulden per 01.01.2020:                         22.262.195,24 Euro
Gesamtsumme der Schulden per 31.12.2020:                         24.819.588,15 Euro
(Stadt, Stadtwerke, Freizeit GmbH, Strom GmbH)

Hinweis: Das im Jahr 2020 neu gegründete medizinische Versorgungszentrum
„Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ hatte zum Jahresende 2020 keine Schulden.

Ausblick auf das Haushaltsjahr 2021
Noch immer dominiert die Corona-Pandemie seit Ausrufen des Katastrophenfalls am 16. März
2020 unser tägliches Leben. Das Herunterfahren sozialer und wirtschaftlicher Aktivitäten hat sich
zum Teil massiv auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt. Wir müssen damit rechnen, dass uns die
Corona-Pandemie und deren Folgen noch bis ins nächste oder gar übernächste Jahr begleiten
werden. Dieser Umstand zwingt uns dazu, in Sachen Finanzen auf Sicht zu fahren, um jederzeit,
aufgrund der nur schwer vorhersehbaren Entwicklung, handlungsfähig zu bleiben.

Aufgrund dieser Entwicklung wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 mit Finanzplan neu
überarbeitet. Dabei wurden im Vermögenshaushalt diejenigen Maßnahmen auf spätere Jahre
verschoben, die noch nicht begonnen wurden und deren Umsetzung noch nicht zwingend
erforderlich ist. Eine Streichung von Projekten wurde ausdrücklich nicht vorgenommen.

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Die Investitionen im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 wurden von rd. 40 Mio. Euro auf rd.
25,5 Mio. Euro reduziert. Das entspricht einer Verringerung von rd. 36 %. Der Stadtrat
entscheidet je nach von ihm festgelegter Priorität, welche Maßnahmen in den zukünftigen Jahren
und mit welcher Zeitabfolge diese zur Abarbeitung in die Finanzplanung wieder aufgenommen
werden.

Sollten sich die finanziellen Verhältnisse der Stadt entsprechend den Planungen sowohl positiv, als
auch negativ gravierend verändern, so ist die Stadt hier flexibel in der Lage in beide Richtungen zu
agieren um entweder Investitionen zu verschieben oder vorzuziehen. Viele Maßnahmen liegen
bereits umsetzungsbereit in den Schubläden.

Eine Erhöhung der örtlichen Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) ist nicht vorgesehen. Die
Hebesätze bleiben gleich. Grundsteuer A 310 v.H., Grundsteuer B 330 v. H., Gewerbesteuer 320
v.H. Damit bleiben die Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt (A 350, B 394, G 375) und unter
dem Landkreisdurchschnitt (A 335, B 333, G 336). In Zeiten der Pandemie will die Stadt ihre
Firmen, Betriebe und Bürger nicht mit zusätzlichen Steuererhöhungen belasten. Dies stärkt die
Investitionskraft und die Liquidität der Unternehmen und die Kaufkraft der Bürger in diesen
schwierigen Zeiten.

Die noch hohen Investitionen in 2021 und 2022, v. a. für Großmaßnahmen wie
Rathauserweiterung,     Generalsanierung      Grundschule,      Neubau      Feuerwehr-    und
Dorfgemeinschaftshaus    Kleinwinklarn,    Baulanderwerb,    Erschließung      Baugebiete und
Straßensanierungen, stärken in Zeiten der Pandemie unsere örtliche Wirtschaft.

Dafür sind in den Jahren 2021 und 2022 neue Darlehen erforderlich, die aufgrund der derzeitigen
Niedrigzinsphase sehr günstig zu haben sind. Geplant ist, dass ab 2023 keine neuen Darlehen
mehr von der Stadt aufgenommen werden. Ab 2023 ist der verstärkte Abbau von Schulden der
Stadt geplant, sodass sich die Verschuldung je Einwohner wieder spürbar verringern wird. Daher
werden auch in 2021/2022 diesmal nur Darlehen mit kurzer Laufzeit zu derzeit 0 % Zinsen oder
Minuszinsen aufgenommen, die dann in 2023/2024 wieder getilgt werden können. So entstehen
für die Stadt quasi durch diese Vorfinanzierung und Vorziehen der Maßnahmen keine Kosten, eher
eine     Kostenreduzierung      aufgrund    der    eingesparten,   zu   erwartenden    stetigen
Baukostensteigerungen.

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2. Verwaltungshaushalt
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten

Der kamerale Verwaltungshaushalt gliedert sich wie folgt:

Verwaltungshaushalt Einnahmen
Hpt.Gr. Einnahmen                                                Haushaltsplan                  Ansatz
                                                                   2021/EUR                    2020/EUR
    0       Steuern und allgemeine Zuweisungen                      12.295.500,00               11.085.000,00
    1       Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb                     4.125.050,00                3.657.400,00
    2       Sonstige Finanzeinnahmen                                   326.450,00                  324.350,00
            Gesamteinnahmen                                         16.747.000,00               15.066.750,00

Die in der vorstehenden Gliederung nachgewiesenen Einnahmen beinhalten im Wesentlichen
folgende Positionen:

2.1. Grundsteuer A und B

Die Grundsteuerhebesätze wurden letztmalig im Jahr 2004 angepasst. Dabei wurde die
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 270 um 40 Punkte auf 310 v.H. erhöht. Die
Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wurde damals von 300 um 30 Punkte auf 330 v.H.
erhöht. Der Hebesatz für beide Grundsteuern ist seitdem unverändert.

Die Stadt Neunburg vorm Wald liegt mit den Hebesätzen bei der Grundsteuer A und B deutlich
unter dem Landesdurchschnitt. Bei der Grundsteuer A liegt der Landesdurchschnitt bei 350 v. H.
(NEN 310 v.H.), bei der Grundsteuer B bei 394 v.H. (NEN 330 v.H.).
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2019, GK 5/2021)

         Hebesätze der Stadt Neunburg vorm Wald

               Jahr                            Grundsteuer                          Gewerbesteuer
                                              A          B
                                             v. H.      v. H.                                  v. H.
            1974                             250        250                                    300
            1975                             250        250                                    300
            1976                             270        270                                    330
            1977                             270        270                                    330
            1978                             270        270                                    330
            1979                             270        270                                    330
            1980                             270        270                                    320
           ab 1981                           270        270                                    320
           ab 1998                           270        300                                    320
           ab 2004                           310        330                                    330
           ab 2006                           310        330                                    320
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Haushalt 2021 - Vorbericht

Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wird 2021 mit einem Ansatz von 88.000 Euro
(Ergebnis 2020: 87.668,74 Euro) gerechnet. Für die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wird
2021 aufgrund zahlreicher Neuveranlagungen mit einem Ansatzbetrag von 1.000.000 Euro
geplant. Das Ergebnis für 2020 lag hier bei 930.827,52 Euro.

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren
Bebauung (Substanzsteuer).

Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des
Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Im Mittelpunkt der
Grundsteuer steht also nicht eine natürliche bzw. juristische Person, sondern ein Objekt: der
Grundbesitz. Da das Aufkommen aus dieser Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO) nach Art. 106. Abs. 6 GG
den Gemeinden zufließt, handelt es sich um eine Gemeindesteuer.

Die Festsetzung des Hebesatzes für kommunale Steuern liegt im weiten, pflichtgemäßen
Ermessen jeder Kommune. Die Autonomie auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Normsetzung ist
lediglich durch die allgemeinen Grundsätze des Steuerrechts und in einem bestimmten Umfang
durch haushaltsrechtliche Grundsätze der GO begrenzt. Der verbleibende Ermessensspielraum ist
grundsätzlich nicht gerichtlich überprüfbar. Vielmehr wäre eine gerichtliche Kontrolle darauf
beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Normsetzungsermessens überschritten sind oder die
Normsetzung als solche willkürlich (offensichtlich unsachlich) ist. Evident unsachlich wäre eine
Steuererhöhung nur dann, wenn die dadurch erzielten Einnahmen nicht zu Erfüllung gemeindlicher
Aufgaben, sondern der Kapitalbildung der Kommune dienten.

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                       Seite 21
Haushalt 2021 - Vorbericht

– Reform der Grundsteuer – derzeitiger Sachstand
Das Reformpaket der Bundesregierung zur Grundsteuerreform wurde vom Bundesrat am 8.
November 2019 beschlossen. Zuvor hatte der Bundestag am 18. Oktober 2019 das
Gesetzespaket verabschiedet. Damit erlangt das Reformpaket rechtzeitig vor Jahresende 2019
Gesetzeskraft und die Städte und Gemeinden erhalten die erhoffte Planungssicherheit für die
Grundsteuer. Bis zum 31. Dezember 2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht
abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer - entweder
bundesgesetzlich oder landesgesetzlich - gelten dann ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das
bisherige Recht weiter. Der Freistaat wird hiervon Gebrauch machen und der Ministerrat hat am
6. Dezember 2020 einen Regierungsentwurf für das neue Bayerische Grundsteuergesetz
beschlossen. Das neue Landesgrundsteuergesetz soll dann ab 2025 in Kraft treten.

2.2. Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Veranlagungssteuer. Der Steuerpflichtige leistet
Vorauszahlungen. Die endgültige Steuerschuld kann erst nach Einreichung der Steuererklärung
festgesetzt werden. Das kann zu Nachzahlungen, aber auch zu Erstattungen an den
Steuerpflichtigen führen. Zudem hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, zum Beispiel bei
schlechter Geschäftsentwicklung seine Vorauszahlungen nach unten anpassen zu lassen. Solche
Anpassungen, aber auch Nachzahlungen oder Erstattungen, können zu erheblichen
Abweichungen vom vorher kalkulierten Steueraufkommen führen. Die Kalkulation der
Gewerbesteuer im Haushaltsplan ist daher mit großen Unsicherheiten behaftet. Es empfiehlt sich
daher, eine vorsichtige Schätzung vorzunehmen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist im Jahr 2006 von bisher 330 Punkten auf 320 Punkte
gesenkt worden und seit diesem Zeitpunkt konstant.
Bei der Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Stadt ergab sich für 2020 ein Solleinnahme-
Betrag von 4.971.642,07 Euro. An Kompensationszahlungen für Gewerbesteuerausfälle 2020
wurde von Bund/Land an die Stadt die Summe von 2.502.679,00 Euro ausbezahlt.
Für 2021 wurde der Gewerbesteueransatz auf 5 Mio. Euro festgelegt, da heuer, wie auch schon in
2020, mit coronabedingten Steuerausfällen zu rechnen ist, und daher eine vorsichtige Planung
angebracht ist. Eine weitere Kompensationszahlung von Bund/Land für Gewerbesteuerausfälle
wurde nicht in den Haushalt 2021 aufgenommen, da zwar die Gemeinde- und Städtetage eine
solche Forderung stellen, sich aber Bund/Land hier eher noch zurückhaltend zeigen. Ob hier
tatsächlich Gelder fließen, wird wohl erst im 3. oder 4. Quartal 2021 entschieden werden. Dies
würde natürlich die eingeplante Darlehensaufnahme letztendlich reduzieren.
- Neunburger Hebesatz bei der Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt -
Der gesamte Landesdurchschnitt für 2019 liegt bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer in
Bayern bei 376 v.H. (NEN: 320 v.H.). Bei kreisangehörigen Gemeinden mit einem Einwohnerstand
von 5.000 bis 10.000 Einwohner beträgt der Durchschnitt bayernweit 324 v.H. Für die Oberpfalz
ergibt sich ein Durchschnittssatz von 325 v.H. und für den Landkreis Schwandorf ein
Durchschnittssatz von 336 v.H. Somit liegt Neunburg vorm Wald mit seinem Gewerbesteuersatz
von 320 v.H. zum Teil weiter deutlich unter dem Landesdurchschnitt, bzw. vergleichbarer
Kommunen.

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Haushalt 2021 - Vorbericht

2.3. Einkommensteuerbeteiligung

Den Gemeinden ist durch das Grundgesetz ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer
garantiert (Art. 106 Abs. 5 GG). Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz beträgt dieser Anteil
15 % des Aufkommens an der Lohn- und Einkommensteuer, sowie 12 % aus den Einnahmen der
Zinsabschlagsteuer des Bundes.

Die Einkommensteuerbeteiligung, die seit 2010 stetig ansteigt, stellt für die Stadt die
zweitwichtigste Einnahmeart dar. Sie beträgt ca. 26 % der Gesamteinnahmen des
Verwaltungshaushalts. Dennoch haben die Kommunen keinerlei direkten Einfluss auf diese
Einnahme, da ausschließlich der Gesetzgeber die Höhe und Verteilung bestimmt.

Der Anteil einer Gemeinde an der Einkommensteuer bestimmt sich anhand von Schlüsselzahlen.
Diese Schlüsselzahlen geben den prozentualen Anteil einer Gemeinde an dem gesamten
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer innerhalb eines Landes wieder. Diese werden
regelmäßig nach bundeseinheitlichen Regelungen neu berechnet. Bemerkenswert ist hier die
Deckelung der Einkommensschuld der Steuerzahler auf 35.000 Euro je Steuerfall für die
Berechnung der Einkommensteuerbeteiligung. Das heißt, dass z.B. Einkommensmillionäre mit nur
35.000 Euro für die Berechnung des Anteils für die Gemeinde herangezogen werden. Sollte
jemand unter der Grenze von 35.000 Euro verdienen, z.B. 25.000 Euro, so werden nur die 25.000
Euro für die Berechnung des Gemeindeanteils herangezogen.

Für 2021 wurde ein Beteiligungsbetrag an der Einkommensteuer von 4.350 TEuro in den Haushalt
aufgrund der Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik eingestellt. Das
Vorjahresergebnis lag coronabedingt nur bei 4.042 TEuro, u.a. auch wg. der Kurzarbeit.

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2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich, Art. 1b FAG)

Es handelt sich hierbei um die Beteiligung der Gemeinden am erhöhten Landesanteil an der
Umsatzsteuer. Der "Einkommensteuerersatz" wurde im Rahmen des neuen Art. 1b des
Finanzausgleichgesetzes 1996 eingeführt und soll die Mindereinnahmen der Gemeinden bei der
Einkommensteuer durch die Neuregelung des Familienleistungsgesetzes abdecken. In diesem
Jahr werden Einnahmen in Höhe von rund 320.000,00 Euro erwartet (Vorjahresergebnis:
295.794,00 Euro).

2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Die Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hat seit einigen Jahren zunehmend als Transferweg für
Leistungen des Bundes zugunsten der Gemeinden Anwendung gefunden. Auf diesem Weg ist u.
a. sichergestellt, dass die finanziellen Mittel des Bundes unmittelbar bei den Gemeinden
ankommen. Zu bedenken bleibt allerdings, dass sich dieser Transferweg nur bedingt zur
Unterstützung finanzschwacher Gemeinden durch den Bund eignet, da der Verteilungsschlüssel
seinen Zielsetzungen entsprechend wirtschaftsstarke Gemeinden begünstigt.

Weiterhin hoch ist der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer der Stadt Neunburg vorm Wald. 2020
wurde die Summe von 1.003.383,00 Euro bei der Stadt vereinnahmt. Für 2021 wurde wiederum 1
Mio. Euro veranschlagt. Neunburg liegt auf Platz 3 im Landkreis Schwandorf bei der
Umsatzsteuerbeteiligung. Das heißt, Neunburger Firmen haben einen hohen Umsatz und eine
hohe Wirtschaftsleistung.
2.6. Schlüsselzuweisung (Art. 2 FAG)

Die Schlüsselzuweisung ist das Kernstück des kommunalen Finanzausgleiches und gleicht die
fehlende Eigensteuer-, bzw. Umlagekraft der Gemeinden aus. Mit einer zeitlichen Verzögerung
von zwei Jahren steigt oder sinkt diese Zuweisung.

Die Stadt Neunburg vorm Wald gehört zu den vier Gemeinden im Landkreis Schwandorf, die für
2021 keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Ursächlich ist die weiterhin hohe Steuerkraft der

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Haushalt 2021 - Vorbericht

Stadt. Neunburg liegt hier auf Platz 3 im Landkreis Schwandorf. Lag die Steuerkraft 2015 noch bei
969 Euro/Einwohner (unter Landesdurchschnitt), so liegt sie im Jahr 2021 bei 1.303
Euro/Einwohner und damit über dem Landesdurchschnitt. Der Durchschnitt im Landkreis
Schwandorf beträgt je Einwohner 1.071 Euro. Die Berechnung geht hier immer von den Werten
des Vorvorjahres aus, also 2019. Die aktuelle Situation wird hier (noch) nicht berücksichtigt.

Nachrichtlich: Die Gemeinden im Landkreis Schwandorf erhalten 2021 rd. 29,6 Mio. Euro an
Schlüsselzuweisungen.

Die Zuweisungen an die Kommunen, die als allgemeine Schlüsselzuweisungen (Art. 2 und 3 Abs.
1 FAG) gewährt werden, sind dazu bestimmt, die bestehenden Unterschiede in der Steuerkraft und
der Ausgabebelastung zu mildern. Bei der Berechnung der (allgemeinen) Schlüsselzuweisung der
Stadt wird ihrer durchschnittlichen fiktiven Ausgabebelastung einschließlich einer etwaigen
Mehrbelastung (ausgedrückt in der „Ausgangsmesszahl“) ihre eigene Steuerkraft
(„Steuerkraftmesszahl“) gegenübergestellt. Ist die Ausgangsmesszahl größer als die
Steuerkraftmesszahl, erhält die Stadt 55 % des Unterschiedsbetrags als allgemeine
Schlüsselzuweisung. Die Steuerkraft setzt sich aus folgenden Steuerkraftzahlen zusammen:
Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteuerbeteiligung und Umsatzsteuerbeteiligung.

Die relativ gute Steuerkraft der Stadt hat dazu geführt, dass die Schlüsselzuweisungen seit dem
Haushaltsjahr 2015 nahezu keine Rolle mehr spielten. Sollte sich v. a. die Gewerbesteuer in den
Folgejahren nicht wesentlich verbessern, so ist ab 2023 wieder mit nennenswerten
Schlüsselzuweisungen zu rechnen.

2.7. Steuerkraft/Umlagekraft/Finanzkraft der Stadt

Als Ausgangswerte für die Ermittlung der Umlagekraft dienen die Steuereinnahmen.             Das
Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt jährlich aus              dem
gemeindlichen Aufkommen aus der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer                   und
Umsatzsteuer, die Steuerkraft der Kommune. Grundlage für 2021 sind die Einnahmen aus         dem
Vorvorjahr (2019).

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Für die Stadt ergibt sich 2021 eine Summe der Steuerkraftzahlen (Steuerkraftmesszahl) von
10.828.346 Euro, rd. 0,36 Mio. Euro weniger gegenüber dem Vorjahr (11.188.815 Euro). Neunburg
vorm Wald ist auf Platz drei bezüglich der Steuerkraft im Landkreis Schwandorf. Auf Platz eins
liegt Wackersdorf. Im Regierungsbezirk Oberpfalz liegt Neunburg vorm Wald bei der Steuerkraft
auf Platz 22.

Die Grundlagen hierfür liefern vorrangig die Steuerkraftzahl für die Gewerbesteuer und die
Steuerkraftzahl aus der Einkommenssteuerbeteiligung.

Ebenso gesunken ist demzufolge auch die Umlagekraft der Stadt von 11.188.815 Euro für 2020
auf 10.828.346 Euro in 2021 (Differenz: 0,36 Mio. Euro). Die Umlagekraft ist die Grundlage für die
Berechnung der Kreisumlage.
Berechnung: Endgültige Steuerkraftzahlen 2021 zzgl. 80 % der Schlüsselzuweisung 2020 ergibt
Endgültige Umlagekraft 2021.

Dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zufolge belaufen sich die
Steuerkraftzahlen für 2021 auf bayernweit insgesamt 17.451,4 Mio. Euro (Vorjahr 17.116,9 Mio.
Euro).

Nachrichtlich Steuerkraftzahlen:                              2021                    2020
Stadt Neunburg vorm Wald                                 1.303 Euro/Einw.         1.342 Euro/Einw.
kreisangeh. Gemeinden 5.000 bis 10.000 Einw.              1.172 Euro/Einw.         1.121 Euro/Einw.
Bezirk Oberbayern (Platz 1)                               1.692 Euro/Einw.         1.675 Euro/Einw.
Bezirk Mittelfranken (Platz 2)                            1.211 Euro/Einw.         1.176 Euro/Einw.
Bezirk Oberpfalz (Platz 4)                                1.134 Euro/Einw.         1.123 Euro/Einw.
Landkreis Schwandorf                                      1.071 Euro/Einw.         1.009 Euro/Einw.
Bayern insgesamt                                         1.330 Euro/Einw.         1.309 Euro/Einw.

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Haushalt 2021 - Vorbericht

Die Finanzkraft ist ein wichtiges Kriterium für die Bestimmung des Fördersatzes nach der FAG-
Förderung für kommunale Baumaßnahmen. Sie ergibt sich aus der Steuerkraft zuzüglich
Schlüsselzuweisung, abzüglich Kreisumlage. Für die Berechnung der Finanzkraft der Stadt werden
die tatsächlichen Einnahmen beim Einkommen- und Umsatzsteueranteil berücksichtigt. Bei der
Gewerbe- und Grundsteuer werden dagegen nicht die tatsächlichen Einnahmen herangezogen,
sondern das gemeindliche Steueraufkommen auf der Basis eines fiktiven, für alle Gemeinden
gleichen Hebesatzes berechnet.
Die Finanzkraftzahl errechnet sich durch die Teilung mit der Einwohnerzahl.

Für Neunburg vorm Wald ergibt sich dabei folgendes Bild:

 Entwicklung der Finanzkraft der Stadt Neunburg vorm Wald
Haushaltsjahr                                2015            2016             2017            2018            2019            2020            2021
Steuerkraft der Stadt                    7.765.316,00 €   9.221.183,00 € 11.132.889,00 € 11.343.358,00 € 10.337.518,00 € 11.188.815,00 € 10.828.346,00 €
 + Schlüsselzuweisung                       27.160,00 €            - €             - €             - €             - €             - €             - €
./. Kreisumlage                          3.930.668,00 €   4.159.310,00 € 4.898.471,16 € 4.877.644,00 € 4.341.758,00 € 4.699.302,30 € 4.656.188,78 €
= Finanzkraft                            3.861.808,00 €   5.061.873,00 € 6.234.417,84 € 6.465.714,00 € 5.995.760,00 € 6.489.512,70 € 6.172.157,22 €
: Einwohnerzahl per 30.06. des Jahres           8.257            8.130           8.171           8.273           8.341           8.289           8.289
= Finanzkraftzahl der Stadt je Einwohner       467,70 €         622,62 €        762,99 €        781,54 €        718,83 €        782,91 €        744,62 €
Finanzkraftzahl Landesdurchschnitt
5.000 - 10.000 EWO                             538,27 €        570,04 €        604,38 €        642,19 €         699,11 €        741,55 €
%-Verhältnis zum Landesdurchschnitt             86,89%         109,22%         126,24%         121,70%          102,82%         105,58%
Hebesatz Landkreis Schwandorf                    46,7%           45,0%           44,0%           43,0%            42,0%           42,0%           43,0%

Im Jahr 2021 zeichnet sich ein Abflachen der Finanzkraft der Stadt gegenüber dem Vorjahr ab.

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