Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor" - Begründung mit Umweltbericht Stand zum Entwurfs...

 
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Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor" - Begründung mit Umweltbericht Stand zum Entwurfs...
15. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger
Einzelhandel - Westmoor“
Begründung mit Umweltbericht
Stand zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 12.10.2020

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Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor" - Begründung mit Umweltbericht Stand zum Entwurfs...
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                                                                       2

          INHALT
             Inhalt .......................................................................................................... 2
             ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG ...................................................... 5
      1.1    Anlass und Ziel der Planung ........................................................................ 5
      1.2    Verfahren .................................................................................................... 5
      1.3    Geltungsbereich und Größe des Plangebietes ............................................... 5

             GEGENWÄRTIGE SITUATION IM PLANGEBIET ............................... 5
      2.1    Lage des Plangebietes, Topographie ............................................................ 5
      2.2    Bestehende Nutzungen und Bebauung im Plangebiet .................................. 6
      2.3    Erschließung und Verkehr ........................................................................... 6
      2.4    Technische Infrastruktur.............................................................................. 7
      2.5    Altlasten ..................................................................................................... 7
      2.6    Kampfmittel ............................................................................................... 7
      2.7    Kultur- und Sachgüter ................................................................................. 7
      2.8    Grünordnerische Bestandsaufnahme............................................................ 8
             RECHTLICHER PLANUNGSRAHMEN ................................................. 8
      3.1    Regionalplanung und Flächennutzungsplan ................................................. 8
      3.2    Aktuelles Planungsrecht .............................................................................. 9
      3.3    Prüfung der Umweltverträglichkeit .............................................................. 9
             BEDARFS- UND ALTERNATIVENPRÜFUNG ...................................... 9
             STÄDTEBAULICHE MASSNAHMEN UND DARSTELLUNGEN...... 12
      5.1    Flächennutzungsplan ................................................................................ 12
             5.1.1 Bisherige Darstellung im Geltungsbereich ....................................... 12
             5.1.2 Zukünftige Darstellung im Geltungsbereich ..................................... 12
      5.2    Verkehrliche Erschließung ......................................................................... 12
      5.3    Immissionen und Emissionen .................................................................... 13
      5.4    Ver- und Entsorgung, Infrastruktur ............................................................ 14
             5.4.1 Strom und Gas ............................................................................... 14
             5.4.2 Telekommunikation ....................................................................... 14
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Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                                                                   3

             5.4.3 Schmutz- und Regenwasser............................................................. 14

             5.4.4 Müllentsorgung .............................................................................. 15
             BODENAUSTAUSCH UND BAUGRUNDERTÜCHTIGUNG ............ 15

             UMWELTBERICHT ............................................................................... 15
      7.1    Einleitung ................................................................................................. 16
             7.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der
                   Flächennutzungsplanänderung........................................................ 16

             7.1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Darstellung in Fachgesetzen und
                   Fachplänen und deren Berücksichtigung ......................................... 16
      7.2    Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen .......... 21
             7.2.1 Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des
                   Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung .................... 21

             7.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
                   Durchführung der Planung ............................................................. 24
             7.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum
                   Ausgleich ....................................................................................... 27
             7.2.4 Alternative Planungsmöglichkeiten ................................................. 28

             7.2.5 Erhebliche nachteilige Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der
                   nach der Bauleitplanung zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder
                   Katastrophen zu erwarten sind ........................................................ 29
      7.3    Zusätzliche Angaben ................................................................................. 29
             7.3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung ................................. 29
             7.3.2 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ..................................... 30
             7.3.3 Referenzliste ................................................................................... 31
             FLÄCHENBILANZ ................................................................................. 32
             PLANVERFAHREN ............................................................................... 32
      9.1    Rechtsgrundlagen...................................................................................... 32
      9.2    Ablauf des Planverfahrens ......................................................................... 32

      9.3    Zusammenfassung der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen
             Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ................................................... 33
             FESTSTELLUNGSBESCHLUSS............................................................. 34
             ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG .............................................. 34
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Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Gutachten und Untersuchungen:

Folgende Gutachten und Untersuchungen wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 104 A erstellt und sind als Anlagen dieser Begründung verfügbar:

    -   Geotechnische Bodenuntersuchungen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes
        in Buxtehude. Geologisches Büro Schmidt, Hemmoor, Mai 2017
    -   Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept für die Hansestadt Buxtehude. CIMA,
        Hannover, März 2018
    -   Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Aldi
         am zentralen Nahversorgungsstandort Westmoor in Buxtehude. CIMA, Hanno-
        ver, März 2018
    -   Faunistische Potenzialabschätzung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.
        Dipl.-Ing. Jann Wübbenhorst, Bleckede, April 2018
    -   Stellungnahme Bodenbeprobung. Geologisches Büro Schmidt, Hemmoor, Dezem-
        ber 2018
    -   Verkehrliche Beurteilung Neubau ALDI-Markt in Buxtehude an der Straße „West-
        moor“ (K 51). PGT Umwelt und Verkehr GmbH, März 2019
    -   Schalltechnische Untersuchung zum Neubau eines ALDI-Marktes in Buxtehude.
        Lärmkontor GmbH, Hamburg, Juli 2019
    -   Regenwasserentsorgungskonzept. Ingenieurbüro Schmidt & Rietzke, Dezember
        2019
    -   Ausbauplanung Konzept Anbindung Aldi Westmoor. PGT Umwelt und Verkehr
        GmbH, Hannover, Februar 2020
    -   Beschreibung der Baumaßnahme zur verkehrlichen Erschließung ALDI-Markt an
        der Straße Westmoor (K51). PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Februar 2020
    -   Prüfbericht Humusgehalt Boden Institut Fresenius. SGS Institut Fresenius GmbH,
        Hamburg, Februar 2020
    -   Fachbeitrag zur Eingriffsregelung. Planungsgruppe Landschaft, Klein Pampau,
        September 2020
    -   Bodenverwertungskonzept für den Neubau eines Lebensmitteldiscounters in Bux-
        tehude Westmoor. Geologisches Büro Schmidt, Hemmoor, 30.09.2020
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          ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG

1.1 Anlass und Ziel der Planung
Anlass der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erweiterung des Nahversor-
gungsstandortes für großflächigen Einzelhandel nördlich der Straße Westmoor (Kreisstraße
K 51) und westlich des bereits bestehenden großflächigen Einzelhandelsstandortes, an dem
zwei Nahversorger (REWE und ALDI) sowie ein Drogeriemarkt angesiedelt sind. Ein
Vorhabenträger beabsichtigt, den vorhandenen ALDI-Markt zu Gunsten eines größeren
Marktes mit 1.470 m2 Verkaufsfläche auf die Fläche westlich des REWE-Marktes zu ver-
lagern.
Der geltende Flächennutzungsplan 2010, in der derzeit wirksamen Neubekanntmachung
(15.08.2013), stellt die Fläche als gemischte Baufläche (M) dar. Mit dem derzeitig in Auf-
stellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 104 A „Erweiterung Nahversorgungsstandort
Westmoor“ veranlasst somit die Hansestadt Buxtehude in einem Parallelverfahren die
15. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit dem Ziel der Darstellung einer Sonderbau-
fläche für großflächigen Einzelhandel (S-E), welche zur allgemeinen Stärkung des Nahver-
sorgungsstandortes beitragen wird.
Ziel der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage
auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung für die Ansiedlung eines ALDI-Marktes zu
schaffen und die ökologischen Belange zu berücksichtigen, die durch die Änderung betrof-
fen sind, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.

1.2 Verfahren
Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem.
§ 8 (3) BauGB durchgeführt.

1.3 Geltungsbereich und Größe des Plangebietes
Der Geltungsbereich schließt nördlich an die Ortslage von Buxtehude an und ist über die
Straße Westmoor (K 51) erschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund
1,1 ha.

          GEGENWÄRTIGE SITUATION IM PLANGEBIET

2.1 Lage des Plangebietes, Topographie
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtgebietes der Hansestadt Buxtehude. Südlich des
Plangebietes verläuft die Kreisstraße K 51 Westmoor. Der Stadtkern von Buxtehude liegt
ca. 1 km südlich des Plangebietes (Luftlinie). Das Plangebiet liegt derzeit mit einer Höhe
von ca. 0,4 bis 0,7 m über Normalhöhennull (NHN) rund 1 bis 1,5 m tiefer als der östlich
angrenzende Nahversorgungsstandort.
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Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Abbildung 1      Lage in Buxtehude (Quelle: Kartengrundlage navigator.geolife.de)

2.2 Bestehende                          Nutzungen                  und          Bebauung   im
    Plangebiet
Das Plangebiet ist derzeit eine Grünlandfläche, die als Extensivweide genutzt wird. Im
Norden schließen sich Intensiv-Obstbaukulturen an, östlich grenzt hinter einem Pflanz-
streifen der vorhandene Nahversorgungsstandort an, dort sind REWE, ALDI und Ross-
mann angesiedelt. Hinter dem Nahversorgungszentrum grenzt eine Feuerwache an.
Südlich verläuft die Straße Westmoor (K 51), auf deren Südseite mehrgeschossige Mehrfa-
milienhäuser stehen. Weiter gibt es in südlicher Richtung im näheren Umfeld soziale Inf-
rastrukturen wie Schulen und Kindergärten.
In westlicher Richtung schließen ebenfalls Extensivweiden an. Weiter gibt es nordwestlich
gelegen Obstbaukulturen und landwirtschaftliche Hofstellen.

2.3 Erschließung und Verkehr
Der Plangeltungsbereich wird derzeit und auch zukünftig über die Straße Westmoor (K51)
erschlossen. Vorgesehen ist die Erschließung des Plangebietes über eine neue Anbindung.
Im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung durch die PGT Umwelt und Verkehr
GmbH wurde geprüft, ob die Straße für die Erweiterung des Nahversorgungsstandortes
ausreichend ertüchtigt ist oder ob weitere bauliche Maßnahmen erforderlich sein werden,
um die vorhandenen Verkehre und die durch die Erweiterung entstehenden Zusatzver-
kehre abzuwickeln. Im Ergebnis legt das Gutachten dar, dass bauliche Maßnahmen erfor-
derlich sind (vgl. Kapitel 5.2).
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Die gesamtstädtisch bedeutsame Straße Westmoor (K51) stellt die Anbindung an das örtli-
che und überörtliche Straßennetz sicher. An den übergeordneten Verkehr besteht in
Dammhausen eine Anbindung an die im Bau befindliche Bundesautobahn 26 in Richtung
Stade. Nach Süden wird das Plangebiet überörtlich durch die Bundestraße 73 angebunden.

2.4 Technische Infrastruktur
Für die geplante Entwicklung ist die technische Infrastruktur hinsichtlich der Wasserver-
sorgung und der Schmutzwasserentsorgung bereits innerhalb der Straße Westmoor vor-
handen. Im Hinblick auf die topografischen Gegebenheiten wird zum Entwurf eine Pla-
nung vorgelegt werden, mit der sichergestellt wird, dass ein direkter Anschluss an die vor-
handenen Systeme in der Straße Westmoor erfolgen kann.

Die Planung für die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung wurde durch Ausarbei-
tung eines Konzepts zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser berücksich-
tigt (vgl. 5.4.3).

2.5 Altlasten
Altlastenstandorte oder Altlastenverdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt. Soll-
ten Altlasten oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist beim Landkreis Stade
eine entsprechende Anzeige zu machen.

2.6 Kampfmittel
In dem Gebiet ist derzeit kein Kampfmittelverdacht bekannt. Insbesondere bestehen keine
Bedenken bezüglich Abwurfkampfmittel. Sollten bei Bodenarbeiten andere Kampfmittel
aufgefunden werden, ist die zuständige Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräum-
dienst zu verständigen.

2.7 Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale:
Baudenkmale sind nicht betroffen.

Bodendenkmale:
Aus der Umgebung des Baugebietes sind keine Hinweise auf archäologische Funde be-
kannt. Vorsorglich wird jedoch auf den § 14 Bodenfunde des Niedersächsischen Denkmal-
schutzgesetzes (NDSchG) hingewiesen.

Wenn bei Erdarbeiten im Plangebiet Gegenstände oder Spuren gefunden werden, die auf
ein Vorhandensein von Kulturdenkmalen in Form von Bodenfunden schließen lassen, ist
die Arbeit unverzüglich einzustellen und die archäologische Denkmalpflege oder die Han-
sestadt Buxtehude zu informieren.

Fundstellen sind bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu
lassen und zu schützen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher eine Fortsetzung
der Arbeiten gestattet. Der zuständigen Denkmalbehörde und ihren Beauftragten sind
Maßnahmen zur Klärung der Fundumstände oder Bergung der Funde gestattet.
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
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2.8 Grünordnerische Bestandsaufnahme
Der rd. 1,1 ha große Geltungsbereich grenzt westlich an den bestehenden Nahversorgungs-
standort an. Dieser umfasst eine als Extensivweide genutzte Grünlandfläche und die vor-
handene Eingrünungspflanzung westlich des REWE-Marktes.
Entlang der Straße Westmoor stehen mehrere Straßenbäume entlang einer Mulde für die
Entwässerung. Im Norden des Geltungsbereiches verläuft ein rund 1 m tiefer Graben.
Das Gebiet liegt in den „Harburger Elbmarschen“. FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete
und Naturschutzgebiete sind in der Umgebung nicht ausgewiesen. Das Landschaftsschutz-
gebiet „Neukloster Forst“ liegt etwa 2 km südwestlich.
Für weitere Informationen wird auf den Umweltbericht verwiesen (Kapitel 7).

          RECHTLICHER PLANUNGSRAHMEN

3.1 Regionalplanung und Flächennutzungsplan
Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2013 (RROP, Neubekanntmachung 2017) des
Landkreises Stade liegt der nun überplante Geltungsbereich bereits neben einer als Vor-
ranggebiet Versorgungskern dargestellten Fläche. Die Hansestadt zielt mit der Flächennut-
zungsplanänderung auf eine zukunftsfähige Sicherung des Nahversorgungsstandortes im
Buxtehuder Norden ab.
Der wirksame Flächennutzungsplan Buxtehude 2010 Neubekanntmachung (FNP) stellt
das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Da die Realisierung eines großflächigen Ein-
zelhandelsbetriebes die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes im Bebauungsplan er-
fordert, muss auch die Darstellung des Flächennutzungsplanes korrigiert werden. Diese
Korrektur von der Darstellung einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche wird
gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 104 A durchgeführt.

Abbildung 2 Ausschnitte aus der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes 2010 Buxtehude und dem Regi-
            onalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Stade von 2013
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3.2 Aktuelles Planungsrecht
Der Plangeltungsbereich befindet sich bisher im Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vor-
haben wird zurzeit planungsrechtlich nach § 35 BauGB beurteilt.
In direkter Nachbarschaft grenzen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung östlich
der Bebauungsplan Nr. 104 und dessen 1. Änderung an. Da die 5 m breite Bepflanzung
westlich des vorhandenen REWE-Standortes auf Grund des im Plangebiet erforderlichen
Bodenniveauausgleiches gerodet werden muss, überlagert der Bebauungsplan 104 A einen
Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 104. Nach Erlangung der Rechtskraft gelten für den
überlagerten Bereich die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 104 A.

3.3 Prüfung der Umweltverträglichkeit
Gem. § 7 UVPG ist bei Neubauvorhaben zum Bau eines großflächigen Einzelhandelsbe-
triebes nach Ziffer 18.6 der Anlage 1 des UVPG bei einer zulässigen Geschossfläche zwi-
schen 1.200 m2 und 5.000 m2 durch eine allgemeine Vorprüfung abzuklären, ob eine Um-
weltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Jedoch entfällt gem. § 50 UVPG die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung bei Vorhaben
nach Ziffer 18.1 bis 18.9 der Anlage 1, wenn im Rahmen der Neuaufstellung eines Bebau-
ungsplanes eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt
wird.

              BEDARFS- UND ALTERNATIVENPRÜFUNG
Das raumordnerische Ziel des RROP 2013 für das Mittelzentrum Buxtehude ist die Kris-
tallisation des Gewerbes, der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen. Das Mittel-
zentrum Buxtehude hat im Rahmen seiner Siedlungsstrukturentwicklung eine bedarfsge-
rechte Versorgung sicherzustellen.
Der vorhandene Nahversorgungsstandort an der Straße Westmoor übernimmt derzeit die
Versorgung für den nördlichen Stadtbereich. Es ist die langfristige Aufgabe der Stadt, die
gesamtstädtische Versorgungsinfrastruktur aufrechtzuerhalten und zukünftig planerisch
abzusichern. Aus diesem Grund wurden im Rahmen des Verfahrens durch Gutachten der
CIMA Beratung und Management GmbH, Hannover1 gutachterlich geprüft und bewertet,
welche Auswirkungen die durch einen Vorhabenträger angestrebte Verlagerung und Er-
weiterung des vorhandenen ALDI-Discounters auf das städtische Gesamtgefüge mit sich
bringen.
Die Ergebnisse der Gutachten werden nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben, für
detaillierte Informationen wird auf die Gutachten verwiesen.

1
    Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Aldi am zentralen Nahversorgungsstandort Westmoor in
    Buxtehude, CIMA Beratung + Management GmbH, Hannover, März 2018.
    Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept für die Hansestadt Buxtehude: Neuabgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches West-
    moor, CIMA Beratung + Management GmbH, Hannover, März 2018.
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Im Rahmen einer Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Hansestadt Bux-
tehude wurde die Neuabgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westmoor vorge-
nommen. Bislang umfasst der zentrale Versorgungsbereich des Nahversorgungszentrums
Westmoor von 2015 den derzeit vorhandenen Versorgungsbereich östlich des Plangebie-
tes.
Unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes der Hansestadt Buxtehude ist das
Vorhaben der Erweiterung dann konzeptkonform, wenn der Standort als Teil des zentralen
Versorgungsbereiches ausgewiesen wird. Aus diesem Grund wurde der zentrale Versor-
gungsbereich am Standort Westmoor neu abgegrenzt. Die Neuabgrenzung umfasst neben
dem heutigen Bestand östlich des Geltungsbereiches auch das Plangebiet des vorliegenden
Bebauungsplanes sowie den im geltenden Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche
dargestellten Teilbereich westlich des Geltungsbereichs. Dargestellt wird die Fläche im
Gutachten als Potenzial- und Entwicklungsfläche. Damit steht das Vorhaben im Einklang
mit dem Einzelhandelskonzept der Hansestadt.
Das Vorhaben selbst wurde im Rahmen eines Verträglichkeitsgutachtens bewertet. Dieses
analysiert das gesamte Untersuchungsgebiet, das neben sechs vorhandenen Solitärstand-
orten die zentralen Versorgungsbereiche der Hansestadt Buxtehude und den zentralen Ver-
sorgungsbereich der Gemeinde Jork umfasst. Im Einzelhandelskonzept der Hansestadt
Buxtehude werden die zentralen Versorgungsbereiche in drei Kategorien unterteilt. Neben
dem Hauptzentrum (Innenstadt) gibt es die Nebenzentren (Hauptstraße/Birkelgelände,
Torfweg, Hedendorf und Westmoor) sowie Nahversorgungszentren.
Hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens kommt die CIMA zu dem Ergebnis, dass
rund 96 % der durch das Planvorhaben generierten Umsätze innerhalb des Untersuchungs-
gebietes umverteilt werden und somit als Verdrängung für den dort bestehenden Einzel-
handel gewertet werden müssen. Allerdings findet die Umverteilung vorrangig im näheren
Umfeld des ALDI-Marktes statt. Vor allem der zentrale Versorgungsbereich Buxtehuder
Innenstadt ist hiervon betroffen.
Im Rahmen einer ökonomischen Wirkungsprognose wurden die Umsatzumverteilungen
innerhalb der bestehenden Einzelhandelsstrukturen quantifiziert und hinsichtlich der Aus-
wirkungen nach § 11 Abs. 3 BauNVO bewertet. Entscheidend ist bei der Beurteilung vor
allem die Wirkungsintensität, nicht die Veränderungslage im Allgemeinen. Es geht bei der
Bewertung von Vorhaben darum zu ermitteln, ob ein Vorhaben sog. „städtebauliche Ef-
fekte“ auslöst, also zur Schließung anderer Betriebe oder der Verödung von anderen Quar-
tieren beiträgt und damit auch eine Verschlechterung der Versorgung im Allgemeinen ein-
hergeht.
Die CIMA geht in ihrer Bewertung der Verträglichkeit eines Vorhabens dann von einem
wesentlichen Bewertungsmaßstab aus, wenn eine Umsatzumverteilung von 10 % an ande-
ren Standorten stattfindet. Hierbei fließen jedoch die branchenspezifischen Abweichungen
in die Bewertung des Einzelfalls mit ein.
Zusammengefasst zeigt die ökonomische Wirkungsprognose, dass das Planvorhaben in
den untersuchten zentralen Versorgungsbereichen weitestgehend Umverteilungseffekte in
nicht abwägungsrelevantem Umfang erzeugen wird. Lediglich im Standort Westmoor
wird die Ansiedlung des Planvorhabens zu einer stärkeren Wettbewerbssituation führen,
wobei hier ein Nachfolgebetrieb am Altstandort unterstellt wird. Entscheidend ist jedoch
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
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hierbei, dass aus gutachterlicher Sicht keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des
zentralen Versorgungsbereiches Westmoor erfolgen würde, vielmehr wird die Funktions-
fähigkeit mittel- bis langfristig gesichert. Damit kommt das Gutachten zu dem Ergebnis,
dass keine negativen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO durch das Vorha-
ben hervorgerufen werden und dass das Vorhaben verträglich ist.
Auch die erforderliche Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Raumordnung wurde durch
das Gutachten dargelegt. Weil die Hansestadt Buxtehude im Landesraumordnungspro-
gramm von 2017 als Mittelzentrum definiert wird, sind die Einzelhandelsangebote an der
mittelzentralen Versorgungsfunktion und der Nachfrage auszurichten.
Geprüft wurde die Einhaltung des Kongruenzgebotes, nach dem nicht mehr als 30 % des
Umsatzes der nahversorgungsrelevanten Sortimente sowie der aperiodischen Sortimente
des erweiternden Marktes aus der Kaufkraft von Einrichtungen außerhalb der Stadt Bux-
tehude stammen darf. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben in sei-
ner Gesamtheit rund 12,9 % Umsatzanteile abschöpft, wodurch die 30 %-Schwelle deut-
lich unterschritten und dadurch das Kongruenzgebot erfüllt wird.
Neben dem Kongruenzgebot wurde das Vorhaben auch im Hinblick auf das im LROP
formulierte Konzentrationsgebot, das Integrationsgebot, das Abstimmungsgebot und das
Beeinträchtigungsverbot überprüft. Im Ergebnis ist das Vorhaben mit den Vorgaben der
Landesplanung vereinbar.
Abschließend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben verträglich ist
und die Vorgaben der Raumordnung vollumfänglich erfüllt. Die CIMA empfiehlt die Um-
setzung des Planvorhabens.
Die für das Vorhaben benötigten Flächen sind bereits auf Ebene der vorbereitenden Bau-
leitplanung durch Darstellung als gemischte Bauflächen planerisch aufgenommen worden.
Im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB weist die Hansestadt Buxtehude nach, dass die Planung
nicht auf Flächen umgesetzt werden kann, die bereits in der Vergangenheit baulich genutzt
wurden. Hierzu zählen auch andere Maßnahmen der Innenentwicklung wie eine Nach-
verdichtung im vorhandenen Siedlungskörper.
Auf Grund des konkreten Vorhabens und den vorgenannten Ergebnissen der CIMA kann
festgestellt werden, dass es keine planerischen Alternativen zur Stärkung des zentralen Ver-
sorgungsgebietes Westmoor durch Ansiedlung des Vorhabens an anderer Stelle gibt. Im
direkten Umfeld sind keine Brachflächen vorhanden und eine Nachverdichtung ist im Be-
stand ebenfalls nicht möglich.
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                                             12

          STÄDTEBAULICHE MASSNAHMEN UND
          DARSTELLUNGEN

5.1 Flächennutzungsplan
5.1.1        Bisherige Darstellung im Geltungsbereich
Der bisherige Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 15. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes als gemischte Baufläche dar (siehe Abb. 2).

5.1.2        Zukünftige Darstellung im Geltungsbereich
In dem in parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 104 A „Erweiterung des
Nahversorgungsstandortes Westmoor“ wird ein sonstiges Sondergebiet für großflächigen
Einzelhandel festgesetzt werden. Aus diesem Grund erfolgt die Darstellung einer Sonder-
baufläche für großflächigen Einzelhandel auf Ebene des Flächennutzungsplanes im Gel-
tungsbereich der 15. Änderung.

Abbildung 3 zukünftige Darstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Quelle: LGLN 2019)

5.2 Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Süden über die Straße Westmoor (K 51). Zu
diesem Zwecke wird eine neue Zufahrt errichtet, die perspektivisch auch zur Erschließung
der im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellten Fläche westlich des
Geltungsbereiches dienen kann.
Durch die PGT Umwelt- und Verkehr GmbH, Hannover wurde zum Bebauungsplan
Nr. 104 A ein Verkehrsgutachten erstellt, das die Auswirkungen der Planung auf die Straße
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                               13

Westmoor untersucht hat und entsprechende Handlungsempfehlungen ausspricht. Auf die-
ses Gutachten wird verwiesen, die wesentlichen Inhalte werden nachfolgend zusammen-
fassend dargelegt.
Zunächst wurde zur Ermittlung der verkehrlichen Kennwerte eine Verkehrserhebung als
Knotenpunktanalyse an der derzeitigen Anbindung des heutigen Nahversorgungszent-
rums Westmoor mit Videotechnik durchgeführt. Diese fand an einem repräsentativen
Werktag, dem 27.11.2018 von 0.00 bis 24.00 Uhr mittels Videotechnik statt. Für die Ver-
lagerung und Verkaufsflächenerweiterung des ALDI-Marktes wurde das Kundenaufkom-
men ermittelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass rund 190 bis 255 Kraftfahr-
zeuge pro 24 Stunden je Richtung zusätzlich zu erwarten sind.
Eine weitere Verkehrserhöhung auf der K 51 wurde nicht berücksichtigt, da durch die der-
zeit im Bau befindliche BAB 26 davon ausgegangen wird, dass die K 51 nach Eröffnung
des 2. Bauabschnittes der BAB zukünftig entlastet wird.
Das Gutachten stellt die Eignung des Standortes für die Ansiedlung eines großflächigen
Einzelhandelsbetriebes mit einer gesonderten Anbindung an die K 51 fest. Der neu auszu-
bildende Knotenpunkt ist in der Lage, die prognostizierten Verkehre leistungsfähig abzu-
wickeln. Der Knotenpunkt bedarf keiner Lichtsignalanlage, der östlich vorhandene Kno-
tenpunkt wird durch das Vorhaben entlastet.
Jedoch ist auf der Straße Westmoor eine Aufstellfläche für die Linksabbieger mit ca.
18 m Länge zum ALDI-Markt vorzusehen, um den Verkehr auf der Straße Westmoor nicht
unnötig zu behindern. Diese Linksabbiegehilfe wird im Rahmen des parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes durch entsprechende Festsetzungen planungsrechtlich gesi-
chert.
Gemäß des durch die PGT GmbH erstellten Konzeptes „Ausbauplanung für die Ertüchti-
gung der Straße Westmoor ist die Aufweitung der Straße im Bereich der projektierten Er-
schließung vorgesehen. Zur fußläufigen Erschließung und Erreichbarkeit mit dem Fahrrad
wird ebenfalls der im Bestand vorhandene Geh- und Radweg verlängert sowie eine Que-
rungshilfe realisiert.

5.3 Immissionen und Emissionen
Zum Schutz der angrenzenden Wohnnutzungen wurde zum parallel in Aufstellung befind-
lichen Bebauungsplan Nr. 104 A eine schalltechnische Untersuchung durch das Büro
Lärmkontor GmbH, Hamburg erarbeitet. Die Ausarbeitung des Gutachtens erfolgte in en-
ger Abstimmung mit der Vorhabenplanung, um sicherzustellen, dass diese in verträglicher
Form eine Umsetzung findet. Zu diesem Zwecke wurden verschiedene Varianten ausge-
arbeitet und schalltechnisch überprüft. Die schalltechnisch optimierte Vorhabenplanung
wurde im Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzungen gesichert.
Für die Planung eines großflächigen Einzelhandels, betrieben durch das Unternehmen
ALDI, ist von folgenden Schallquellen auszugehen:
        -    Parkplatz
        -    Einkaufswagen-Sammelbox
        -    LKW-Verkehr
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„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                                14

        -    Be- und Entladevorgänge in der Anlieferungszone
        -    Abfallentsorgung
        -    Haustechnik
Durch die Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens, die im Bebauungsplan durch
entsprechende Festsetzungen und durch Auflagen im Rahmen der Genehmigungsplanung
gesichert werden, sind keine Konflikte durch Lärmimmissionen für die umliegenden Nut-
zungen zu erwarten.
Seitens der Landwirtschaftskammer wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der land-
wirtschaftlichen Nutzung der Flächen in der Umgebung landwirtschaftliche Immissionen,
beispielsweise durch Gülleausbringung, Silagelagerung und Transport oder Pflanzen-
schutzmittelapplikationen, aber auch Gerüche sowie Stäube auftreten können. Die Ab-
stände der landwirtschaftlichen Hofstellen zu den vorhandenen und geplanten Nutzungen
sind ausreichend groß. Die benannten Immissionen wirken bereits heute auf den Bestand
ein und sind Teil der örtlichen Gegebenheiten. Diese sind vor dem Hintergrund des gegen-
seitigen Rücksichtnahmegebotes zu tolerieren.

5.4 Ver- und Entsorgung, Infrastruktur
5.4.1        Strom und Gas
Die Bereitstellung von Strom und Gas erfolgt durch die Stadtwerke Buxtehude GmbH.
Diese sind ebenfalls für die Bereitstellung von Trinkwasser verantwortlich.

5.4.2        Telekommunikation
Der Anschluss an das Telekommunikationsnetz erfolgt durch einen konzessionierten An-
bieter.

5.4.3        Schmutz- und Regenwasser
Die Ableitung des Schmutzwassers kann über den Anschluss an ein östlich im Gebiet des
Bebauungsplans Nr. 104 vorhandenes Pumpwerk erfolgen. Die technischen Voraussetzun-
gen hierfür können im Rahmen der erforderlichen Erschließungsarbeiten hergestellt wer-
den.
Aus Gründen des Hochwasserschutzes wird das gesamte Gelände auf das Straßenniveau
der K 51 aufgefüllt.
Durch das Ingenieurbüro Schmidt & Rietzke, Bremervörde, wurde für den Bebauungsplan
in Abstimmung mit der Stadtentwässerung ein Konzept zur vorschriftsgemäßen Nieder-
schlagswasserentsorgung erarbeitet.

Die Niederschlagswasserentsorgung des Plangebietes erfolgt über ein Freigefällesystem, in
dem das von Dach- und Außenflächen anfallende Niederschlagswasser in einem Regen-
rückhaltebecken gesammelt und gedrosselt in den Vorflutgraben eingeleitet wird.

Für die Einleitung von Niederschlagswasser ist ein gesondertes wasserrechtliches Verfah-
ren gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) notwendig. Dieses ist bei der Abteilung Was-
serwirtschaft des Landkreis Stade zu beantragen. In diesem Zuge hat auch eine Abstim-
mung über den Umgang mit Starkregenereignissen zu erfolgen.
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                                   15

Der derzeit im Bestand zur K 51 verlaufende Graben dient der Entwässerung der Kreis-
straße. Im Rahmen der Ausbauplanung ist eine Verlegung erforderlich, die ebenfalls im
Konzept „Ausbauplanung“ berücksichtigt wurde.

5.4.4        Müllentsorgung
Das Plangebiet kann mit dreiachsigen Müllfahrzeugen befahren werden. Die Aufstellflä-
chen von Müllbehältern werden im Rahmen der Vorhabenplanung konkretisiert. Die An-
bindung erfolgt über die neu zu schaffende Zufahrt über die Straße Westmoor.

          BODENAUSTAUSCH UND
          BAUGRUNDERTÜCHTIGUNG
Im Rahmen der Vorhabenplanungen wurde durch die Firma Geologisches Büro Schmidt
geotechnische Bodenuntersuchungen durchgeführt. Deren Ergebnisse werden nachfol-
gend zusammengefasst.
Zur Herrichtung der Fläche zu Gunsten der zulässigen Bebauung sind Maßnahmen zum
Bodenaustausch erforderlich. Die stark humosen Oberböden sind im Bereich des Gebäu-
des und der Stellplätze sowie der Verkehrswege gegen tragfähiges Material auszutauschen.
Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Wasserhaltung erforderlich, um einen fachgerechten
Einbau der Tragschicht zu ermöglichen. Diese Wasserhaltungsmaßnahmen sind im Vor-
wege mit der entsprechenden Fachabteilung des Landkreis Stade abzustimmen.
Der anfallende humose Oberboden kann zur Herrichtung der geplanten Grünflächen des
Grundstücks genutzt werden. Überschüssiger Boden ist abzufahren. Auf Grund der Tatsa-
che, dass es sich um humus- und torfhaltige Sedimente handelt, kann der Aushub auf den
landwirtschaftlichen Flächen zur Rekultivierung verteilt werden. Damit können die wert-
vollen Böden direkt in der Region verbleiben und bleiben für eine landwirtschaftliche Nut-
zung erhalten.

          UMWELTBERICHT
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird gemäß
§ 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht nach § 2a Satz 2 BauGB beschrie-
ben und bewertet werden. Die Gemeinde legt dabei für die Änderung des Flächennutzungspla-
nes fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange des Umwelt-
schutzes für die Abwägung erforderlich ist. Im Umweltbericht zum parallel in Aufstellung be-
findlichen Bebauungsplan sind weiterführende, detailliertere Aussagen enthalten und Belange
des Umweltschutzes in Form von grünordnerischen Festsetzungen, Kompensationen und Ar-
tenschutzmaßnahmen berücksichtigt.
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                                16

7.1 Einleitung
7.1.1        Kurzdarstellung des Inhalts und der                          wichtigsten
             Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, vor dem Hintergrund des Ansiedlungsinte-
resses eines Discounters die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Umset-
zung zu schaffen.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als gemischte Baufläche
dar. Die Realisierung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs erfordert die Festsetzung
eines Sonstigen Sondergebiets auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. In der 15.
Änderung des Flächennutzungsplans ist daher die Darstellung einer Sonderbaufläche für
großflächigen Einzelhandel vorgesehen. In einem Parallelverfahren wird der Bebauungs-
plan Nr. 104 A „Erweiterung Nahversorgungsstandort Westmoor“ aufgestellt. Die Stadt
stärkt so die Funktion des Nahversorgungsstandorts nördlich der Straße Westmoor.

7.1.2        Ziele des Umweltschutzes gemäß Darstellung in Fach-
             gesetzen und Fachplänen und deren Berücksichtigung
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben
und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich nach § 1 BNatSchG so zu schützen, dass die biolo-
gische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich
der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die
Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf
Dauer gesichert sind. Dies umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforder-
lich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).
Die in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für die
Bauleitplanung von Bedeutung sind, werden im Folgenden dargestellt.

Fachgesetze
Eingriffsregelung gemäß BauGB/BNatSchG
Es ist die Eingriffsregelung gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB zu berücksichtigen. Dadurch sind
die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten und
unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Dies wird berücksichtigt, indem Hin-
weise zur Vermeidung und Minimierung negativer Auswirkungen bei der Realisierung der
Änderungsfläche gegeben werden. Konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur
Kompensation der verbleibenden negativen Umweltauswirkungen nach Umsetzung aller
möglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind im nachgeordneten, verbind-
lichen Bauleitplanverfahren detailliert zu bilanzieren und festzusetzen.
Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Um-
welt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie
den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu
fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell
zu erhalten und zu entwickeln.
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                               17

Nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die allgemei-
nen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.

Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege (das heißt Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Bo-
den, Wasser, Luft, Klima, deren Wirkungsgefüge, Landschaft und biologische Vielfalt, Er-
haltungsziele und Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete, Auswirkungen auf den Men-
schen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Auswirkungen auf Kultur-
und Sachgüter, die Wechselwirkungen zwischen diesen Belangen, Vermeidung von Emis-
sionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern, Nutzung von erneuerba-
ren Energien und effiziente Nutzung von Energie, Darstellung von Landschaftsplänen und
sonstigen Plänen, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität und zu erwartende Auswir-
kungen bei Unfällen und Katastrophen) zu berücksichtigen. Diese werden in dem vorlie-
genden Umweltbericht berücksichtigt.

Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen
werden. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Bundes-Boden-Schutzgesetz (BBodSchG)
Das BBodSchG nennt in § 1 das Ziel, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern
oder wiederherzustellen. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren und bei Ein-
wirkungen sollen Beeinträchtigungen seiner Funktionen möglichst vermieden werden.
Nach § 202 BauGB ist Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher An-
lagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird,
in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Gemäß § 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaus-
halts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie
als nutzbares Gut durch nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu schützen. Gemäß
§ 47 WHG sowie § 87 NWG ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass eine Ver-
schlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird,
alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf
Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden sowie ein guter
mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; zu ei-
nem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen
Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für
eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche
Umweltwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Ge-
biete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Schutzgebiete/Besonders geschützte Biotope gemäß BNatSchG
Die Änderungsfläche liegt nicht im Bereich von Natur- oder Landschaftsschutzgebieten. 2
FFH-Verträglichkeit / Natura 2000
Innerhalb des Geltungsbereichs und dessen Einflussbereich liegen keine FFH-Gebiete oder
europäische Vogelschutzgebiete. Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura
2000-Gebiete werden durch die Planung somit nicht betroffen. 3

Fachpläne
Regionales Raumordnungsprogramm 2013
Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Stade liegt der Geltungsbereich
neben einer als Vorranggebiet Versorgungskern dargestellten Fläche. 4

Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stade - Neuaufstellung 2014
Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stade5 macht folgende Aussagen für den
Geltungsbereich:
In der Karte 1 „Arten und Biotope“ ist der Geltungsbereich als „Biotop mit eingeschränk-
ter Bedeutung“ dargestellt. Der nordöstlich an das Plangebiet anschließende Gehölzbe-
stand ist als Biotop von mittlerer bis hoher Bedeutung eingetragen.

Abbildung 4 Auszug Karte 1 „Arten und Biotope“ – Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stade 2014

2
    Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (Zugriff: 30.10.2019): Umweltkarten Niedersachsen
    https://urls.niedersachsen.de/12wl, Hannover
3
    Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (Zugriff: 30.10.2019): Umweltkarten Niedersachsen
    https://urls.niedersachsen.de/12wu, Hannover
4
    Landkreis Stade (2017): Regionales Raumordnungsprogramm 2013 – Neubekanntmachung 2017, Stade
5
    Landkreis Stade (2014): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stade – Neuaufstellung 2014, Stade
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                                             19

Gemäß der Karte 2 „Landschaftsbild“ liegt das Plangebiet in einer Landschaftsbildeinheit
mit mittlerer Bedeutung (LBE-012 „Königsmoor nördlich Dammhausen“). Der Geltungs-
bereich liegt innerhalb der Kennzeichnung einer Beeinträchtigungszone sowohl von Stra-
ßen, Bahnstraßen und Landebahnen als auch von Hochspannungsleitungen.

Abbildung 5 Auszug Karte 2 „Landschaftsbild“ – Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stade 2014

Die Karte 3 „Biotopverbund“ macht zu dem Plangebiet keine Aussage.
Die Karte 4 „ Zielkonzept“ stellt das Planungsgebiet im Gebiet der Zielkategorie 5 (ZK 5),
d.h. mit dem Ziel eines Siedlungsgebiets mit möglichst hohem Anteil an Siedlungsgrün
/-vegetation, dar.

Abbildung 6 Auszug Karte 4 „Zielkonzept“ – Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stade 2014
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Die Karte 5 „Maßnahmen“ macht zu dem Plangebiet keine Aussage.

Flächennutzungsplan Buxtehude 2010
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar.
Die Korrektur von der Darstellung einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche
wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungspla-
nes Nr. 104 A durchgeführt.

Verträglichkeitsgutachten CIMA
Im Rahmen einer Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Hansestadt Bux-
tehude wurde die Neuabgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westmoor vorge-
nommen. 6 Bislang umfasst der zentrale Versorgungsbereich des Nahversorgungszentrums
Westmoor von 2015 den derzeit vorhandenen Versorgungsbereich östlich des Plangebie-
tes.
Unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes der Hansestadt Buxtehude ist das Än-
derung des Flächennutzungsplanes dann konzeptkonform, wenn der Standort als Teil des
zentralen Versorgungsbereiches ausgewiesen wird. Aus diesem Grund wurde der zentrale
Versorgungsbereich am Standort Westmoor neu abgegrenzt. Die Neuabgrenzung umfasst
neben dem heutigen Bestand östlich des Geltungsbereiches auch das Gebiet der vorliegen-
den Flächennutzungsplanänderung sowie Bereiche westlich des Geltungsbereichs. Darge-
stellt wird die Fläche im Gutachten als Potenzial- und Entwicklungsfläche.

Berücksichtigung der Vorgaben aus Fachgesetzen und Fachplanungen
Die Vorgaben aus den Fachgesetzen und Fachplanungen werden wie folgt berücksichtigt:

          •       Mit der Planung ermöglicht die Stadt Buxtehude die Stärkung des Plangebiets
                  als Nahversorgungsstandort und kommt den Zielen des Regionalen Raumord-
                  nungsprogramms nach.
          •       Es wird der Hinweis an die nachgeordneten Planverfahren gegeben, mit Grund
                  und Boden sparsam und schonend umzugehen.
          •       Durch die Planung werden nachteilige Auswirkungen auf Arten und Lebens-
                  gemeinschaften, den Naturhaushalt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit
                  der Landschaft verursacht. Die Auswirkungen werden im Rahmen der nachge-
                  ordneten Planverfahren geprüft, nach Möglichkeit minimiert bzw. im Rahmen
                  der Eingriffsregelung kompensiert.
          •       Es werden in Bezug auf Artenschutzmaßnahmen Hinweise an die nachgeord-
                  neten Planverfahren gegeben, um den Anforderungen des Artenschutzes zu ge-
                  nügen.

6
    Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Aldi am zentralen Nahversorgungsstandort Westmoor in
    Buxtehude, CIMA Beratung + Management GmbH, Hannover, März 2018.
    Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept für die Hansestadt Buxtehude: Neuabgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches West-
    moor, CIMA Beratung + Management GmbH, Hannover, März 2018.
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                                                                     21

7.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen
    Umweltauswirkungen
Um die erheblichen Umweltauswirkungen der Planung zu beurteilen, erfolgt gemäß
§ 1 Abs. 6 Satz 7 BauGB hinsichtlich der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, biologische Viel-
falt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Menschen und seine Gesundheit
sowie Kultur- und Sachgüter im Folgenden entsprechend Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB
eine Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung der Änderungsfläche bei
Nichtdurchführung der Planung sowie bei Planungsrealisierung. Im Anschluss werden
Hinweise zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich dargestellt.

7.2.1            Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung
                 des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Pla-
                 nung

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Tiere
Es wurden eine Faunistische Potenzialabschätzung und spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung durch den Dipl.-Biol. Jann Wübbenhorst durchgeführt. Im betrachteten Bereich
sind keine faunistisch oder avifaunistisch wertvollen Bereiche ausgewiesen.7
Säugetiere
Von den in Niedersachsen vorkommenden Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richt-
linie können einige Fledermausarten der Wälder und der Siedlungsgebiete (Breitflügelfle-
dermaus, Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Zwergfledermaus) das Plangebiet
zur Nahrungssuche nutzen.

Amphibien
Mehrere besonders geschützte, anspruchslose Arten wie Erdkröte, Grasfrosch und Teich-
molch können den Geltungsbereich als Landlebensraum nutzen. Ein etwa 70 m westlich
des Plangebiets verlaufender Graben kann möglicherweise als Laichgewässer dienen.
Brutvögel
Grundsätzlich sind bei der artenschutzrechtlichen Prüfung alle im Plangebiet vorkommen-
den europäischen Vogelarten zu berücksichtigen. Die meisten potenziellen Brutvogelarten
des Geltungsbereichs zählen zu den ubiquitären Arten. Es handelt sich überwiegend um
Vogelarten der Siedlungsräume und Gebüsche / Hecken. Hinzu kommt die Dorngrasmü-
cke, die nicht ubiquitär, aber in Offenlandschaften weit verbreitet ist.
Geprüft wurde weiterhin das Vorkommen von Reptilien, Fischen und Rundmäulern, Tag-
und Nachtfaltern, Libellen, Heuschrecken, Krebsen und Weichtieren und Gastvögeln.
Aufgrund der Habitatansprüche dieser Arten sind Vorkommen im Plangebiet und in der
näheren Umgebung auszuschließen.

7
    Wübbenhorst, Jann, Dipl.-Biol. (2018): Bauleitplanung ALDI-Markt Westmoor (Stadt Buxtehude), Faunistische Potenzialabschät-
    zung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG, Bleckede
Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel - Westmoor“                                                                    22

Ohne die Realisierung der Planung bleiben die Nistmöglichkeiten für die potenziellen
Brutvogelarten und die Nahrungshabitate für Fledermäuse sowie die Landlebensräume für
Amphibien zunächst unverändert erhalten.
Pflanzen, biologische Vielfalt
Im Januar 2019 wurde eine örtliche Bestandsaufnahme von der Planungsgruppe Land-
schaft durchgeführt. Die Fläche wird mit der im Westen anschließenden Fläche außerhalb
des Geltungsbereichs als Grünland (Weide) genutzt. Es handelt sich um mesophiles Grün-
land mäßig feuchter Standorte, das von drei Entwässerungsgrüppen durchzogen ist.
Die K 51 Westmoor im Süden des Geltungsbereichs wird durch einen Wegrandvegetation-
Streifen begleitet, auf dem sich eine Birke (Kronendurchmesser 5,00 m) sowie zwei Ahorne
(Kronendurchmesser 9,00 m und 12,00 m) befinden. Entlang der östlichen Grenze des
Geltungsbereichs befindet sich eine Eingrünungspflanzung mit einer Breite von bis zu 10
m. Diese Strauchhecke wird begleitet von einer Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte.
Im Nordosten schließt außerhalb des Geltungsbereichs ein Gehölzbestand (Erle, Weide,
Holunder) an. Nach Norden wird die Fläche durch einen Graben begrenzt, der mit Schilf-
Landröhricht bewachsen ist. Dahinter schließen Intensiv-Obstbaumkulturen an.
Ohne Umsetzung der Planung wird der Geltungsbereich weiterhin als Grünland-Weide
genutzt werden. Die Biotope mit ihrer Wertigkeit für Pflanzen und Tiere bleibt unverän-
dert.

Boden
Der geologische Untergrund im Bereich des Plangebietes wird von Niedermoor eingenom-
men.8 Die Bodenübersichtskarte von Niedersachsen gibt für den Standort den Bodentyp
Erd-Niedermoor mit einem mittleren Grundwasserhochstand von 2 dm unter Gelände-
oberfläche und einem mittleren Grundwassertiefstand von 10 dm unter Geländeoberfläche
an.9 Im Zuge einer geotechnischen Bodenuntersuchung10 wurde Wasser in Tiefen zwischen
0,47 m und 0,62 m unter Geländeoberkante angetroffen. Es wird davon ausgegangen, dass
es sich bei dem angetroffenen Wasser um Stau- bzw. Schichtenwasser handelt. Bei großen
Niederschlagsmengen kann das Grundwasser bis auf die heutige Geländeoberkante anstei-
gen.
Der § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes unterteilt die Bodenfunktionen in folgende Bo-
denteilfunktionen:
•    Lebensraumfunktion
•    Funktion als Bestandteil des Naturhaushalts
•    Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium
•    Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

8
   Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (1976): Geologische Übersichtskarte 1 : 200.000, Blatt CC 3118, Hamburg-
   West, Hannover.
9
   Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Zugriff 23.10.2019): Bodenübersichtskarte von Niedersachsen 1 : 50.000, BUEK50
   http://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=qexURyh Hannover
10
   Geologisches Büro Schmidt (2017): Geotechnische Bodenuntersuchungen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes in Buxte-
   hude, Westmoor, Hemmoor.
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