2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte

Die Seite wird erstellt Chantal Ernst
 
WEITER LESEN
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Informationen und                               Amtliche www.amtsblatt.nuernberg.de
                                                         Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
amtliche Bekanntmachungen                               Nr. 21 / 14. Oktober 2020

Amtsblatt
der Stadt Nürnberg                                      2 Euro

 Satzung zur Änderung der Satzung                       Erste Änderung des Bebauungsplans                         einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlänge-
  über das ergänzende gesonderte                        Nr. 4160 tritt in Kraft                                   rung der Schultheißallee) als Satzung beschlossen.
     Auswahlverfahren für den                                                                                     Die erste Änderung des Bebauungsplans mit Begrün-
        Vorbereitungsdienst                             Die Stadt Nürnberg reagiert mit der ersten Änderung
                                                        des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit          dung, Umweltbericht und zusammenfassender Er-
 (Vorbereitungsdienst-Auswahlver-                       längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren        klärung kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße
     fahrensS – VorbDAuswVfS)                           Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im         30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss
vom 1. April 2011 (Amtsblatt S. 105)                    Stadtgebiet.                                              - Planauflage) während der Zeit des Publikumsver-
                                                                                                                  kehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Ver-
                    Vom 8. Oktober 2020                 Der Stadtrat hat am 11.05.2020 gemäß § 10 Abs. 1          langen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
                                                        des Baugesetzbuchs (BauGB) die erste Änderung des
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 22        Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bay-      Mit dieser Bekanntmachung tritt die erste Änderung
Abs. 8 Satz 8 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG)      ernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der    des Bebauungsplans in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4
vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571), zuletzt         Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich   BauGB).
geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2020 (GVBl.
S. 368), und auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Ge-
meindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
(GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 3 des Ge-
setzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), folgende
Satzung:

                              Art. 1
§ 1 wird wie folgt gefasst:

                               „§ 1
  Ergänzendes gesondertes Auswahlverfahren
Bei Regelbewerberinnen und Regelbewerbern

1. für den Vorbereitungsdienst für die zweite und
    dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Ver-
    waltung und Finanzen und
2. für den Vorbereitungsdienst für die zweite und
    dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bil-
    dung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt
    Archivwesen
wird das Vorliegen der persönlichen Eignung durch
ein ergänzendes gesondertes Auswahlverfahren nach
Art. 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 8 LlbG festgestellt.“

                              Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma-
chung im Amtsblatt in Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am
30. September 2020 beschlossen.

Nürnberg, 8. Oktober 2020
Stadt Nürnberg

Marcus König
Oberbürgermeister

                                 

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                                                       398
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Der räumliche Geltungsbereich der ersten Änderung
des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten
Lageplan kenntlich gemacht.                                  Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
Auf Folgendes wird hingewiesen:                              mit integriertem Landschaftsplan
                                                             15. Änderung              Bereich Meistersingerhalle
1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß
    § 4 Abs. 3 BauGB.                                                                                      0      100               200      300      400      500
2. Etwaige Entschädigungen können verlangt wer-
    den, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB be-
    zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
    Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit
    des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie
    die Leistung der Entschädigung schriftlich beim
    Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und
    2 BauGB) beantragen. Auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und
    2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungs-
    anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei
    Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
    vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten
    sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt
    wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).
3. Unbeachtlich werden
	eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
    beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver-
    fahrens- und Formvorschriften,
	eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
    BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
    über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
    Flächennutzungsplans,
    nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und          Zeichenerklärung                                                                 FNP15-F-05
	nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
    Mängel des Abwägungsvorgangs                             [:::r;      Änderungsbereich
                                                             Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Arnt für Geoinforrnation und Bodenordnung, Stand 2001
	wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
    Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
    Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30,        Musikstandort gefestigt werden. Gleichzeitig werden      Stadtplanungsamts unter www.fnp.nuernberg.de zur
    90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Ver-         mit der anschließenden Zwischennutzung der Meis-         Verfügung.
    letzung begründenden Sachverhalts geltend ge-        tersingerhalle als Interimsstandort für die Oper die
    macht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).              Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des      Auf Folgendes wird hingewiesen:
                                                         Opernhauses geschaffen. Nach Abschluss der Nutzung       1. die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß
Nürnberg, 7. Oktober 2020                                als Operninterim kann die MSH einer neuen Nutzung           § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch,
Stadt Nürnberg                                           als Kongress- und Tagungszentrum zugeführt werden.       2. unbeachtlich werden
Marcus König                                             Der Umgriff des Änderungsbereiches ergibt sich aus           - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
Oberbürgermeister                                        dem abgedruckten Plan Nr. FNP15 - F - 05.                       beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
                                                                                                                         Verfahrens- und Formvorschriften,
                                                        Die Stadt Nürnberg hat mit Beschluss des Stadtrats           - eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
                                                         vom 11.05.2020 die 15. Änderung des Flächennut-                 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
Flächennutzungsplan mit integrier-                       zungsplanes festgestellt. Sie wurde von der Regierung           über das Verhältnis des Bebauungsplans und
tem Landschaftsplan                                      von Mittelfranken mit Bescheid vom 08.09.2020, Nr.              des Flächennutzungsplans und
15. Änderung: Bereich Meistersin-                        34 - 4621-4-6-4, genehmigt (§ 6 Abs. 1 BauGB).               - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
gerhalle wird wirksam                                    Dies wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich             Mängel des Abwägungsvorgangs,
                                                         bekannt gemacht.                                         wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be-
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans
werden durch die Darstellung von Sonderbauflächen        Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungs-      kanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürn-
mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszen-         plan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung:     berg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402
trum die planungsrechtlichen Voraussetzungen für         Bereich Meistersingerhalle wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB).   Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung be-
die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 ge-                                                                      gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
schaffen. Dadurch soll dem bereits seit längerer Zeit    Der Plan, die Begründung mit Umweltbericht und           sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstal-          die zusammenfassende Erklärung können im Stadt-
                                                         planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg,         Nürnberg, 02.10.2020
tungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtge-                                                                 Stadtplanungsamt
biet Rechnung getragen werden.                           1. Obergeschoss (Zimmer 106 - Planauflage) wäh-
                                                         rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann        Dengler
Mit dem Bau eines neuen Konzerthauses mit einer          eingesehen werden. Auf Verlangen wird über deren         Leiter Stadtplanungsamt
städtebaulichen und architektonischen Strahlkraft soll   Inhalt Auskunft gegeben.
die Position der Stadt Nürnberg als überregionaler       Zudem stehen die Unterlagen auf der Internetseite des                             

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                                                        399
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-
berg mit integriertem Landschaftsplan
Bekanntmachung der Berichtigung
der Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 3559 „An der Marterlach“ für das
Gebiet nördlich der Straße An der
Marterlach und östlich der Straße Kie-
fernschlag
Der Stadtplanungsausschuss hat am 18.12.2014 die
Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan
der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2
Satz 2 BauGB anzupassen.

Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Dar-
stellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die
den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Da der zu berichtigende Bereich in Anlehnung an die
sonstigen Darstellungen und die vorhandene Maß-
stäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich ge-
ringfügige Abweichungen zum Bebauungsplan erge-
ben. Dies betrifft sowohl den Gesamtumgriff als auch
die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum
Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur
Grundkonzeption der zweistufigen Bauleitplanung und
stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar.

Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind
den abgedruckten Plänen zu entnehmen.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang
dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von
Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt
ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-
inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der
Genehmigung.

Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Bereich
der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3559 „An
der Marterlach“ berichtigt.

Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-
nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg,
Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh-
rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann
eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den
Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab-
rufbar unter www.fnp.nuernberg.de.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

                                 

                                                .XQGHQEUR                                                                                                          Š

           HUVWRSIW"
                                                1HXPKOZHJ

  $EIOXVVY UXFK"
                                                1UQEHUJ                                                                                  ZZZ                 GH

                                                7HO  
        5RKUE
                                                                                                    GH
                                                )D[                  .DQDOXQG5RKU
                                                                                   6DQLHUXQJ
                                                ‡ .DQDOUHQRYDWLRQ,QOLQHUWHFKQLN                                          ‡ 5RKU$EIOXVV.DQDOUHLQLJXQJ
                                                ‡ .DQDOUHSDUDWXU.XU]OLQHUWHFKQLN
                                                ‡ .DQDOLQVWDQGVHW]XQJ(GHOVWDKOKOVHQWHFKQLN
                                                                                                  7DJ1DFKW1RWGLHQVW       ‡ +RFKGUXFNVSOXQJ UHLQLJXQJ
                                                                                                                             ‡ )HWWDEVFKHLGHUHQWOHHUXQJ
                                                ‡ 1HXYHUOHJXQJ                                   NRVWHQORVH6HUYLFHQXPPHU   ‡ 'LFKWKHLWVSUIXQJ $79',1(1
                                                ‡ $EGLFKWXQJVYHUIDKUHQJHJHQ*UXQGZDVVHU                                    ‡ 5RKU.DQDO798QWHUVXFKXQJ
                                                ‡ ,QQHQEHVFKLFKWXQJHQ
                                                 ‡ 6FKDFKWVDQLHUXQJHQ                                           ‡ .DQDO5RKU6DQLHUXQJ
                                                                                                                             ‡ /HLWXQJVRUWXQJ
                                                     ‡ (LQEDXYRQ5FNVWDXVLFKHUXQJHQ                                     ‡ 6LJQDOQHEHOEHUDXFKXQJ
                                                        )HWWDEVFKHLGHUQ6FKlFKWHQXVZ                                      ‡ 5DWWHQ6FKXW]NODSSHXYP

                                                                  $XXVELOGXQJV
                                                                       IDDFKKEHWULLHE

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                                                              400
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-
berg mit integriertem Landschaftsplan
Bekanntmachung der Berichtigung
im Bereich der Änderung des Bebau-
ungsplanes Nr. 3783 für das Gebiet
zwischen Fürther Straße, Ringbahn,
der Bahnlinie Nürnberg-Fürth und der
Tassilostraße
Der Stadtrat hat am 29.09.2011 die Verwaltung
beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt
Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im
Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2
BauGB anzupassen.

Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige
Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt,
die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent-
spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh-
nung an die sonstigen Darstellungen und die vor-
handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird,
können sich geringfügige Abweichungen zum Be-
bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge-
samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen.
Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe
des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi-
gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des
Anpassungsgebotes dar.

Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind
den abgedruckten Plänen zu entnehmen.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang
dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von
Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt
ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-
inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der
Genehmigung.

Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Be-
reich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3783
berichtigt.

Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-
nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg,
Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh-
rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann
eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den
Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab-
rufbar unter www.fnp.nuernberg.de.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

                                 

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                  401
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-
berg mit integriertem Landschaftsplan
Bekanntmachung der Berichtigung im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4583
„Willstraße“ für ein Gebiet westlich der
Willstraße, nördlich der Bärenschanz-
straße, östlich des israelitischen Fried-
hofs und südlich der Fl.Nr. 66/2, Gemar-
kung Kleinweidenmühle

Der Stadtplanungsausschuss hat am 04.12.2008 die
Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan
der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2
Satz 2 BauGB anzupassen.

Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige
Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt,
die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent-
spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh-
nung an die sonstigen Darstellungen und die vor-
handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird,
können sich geringfügige Abweichungen zum Be-
bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge-
samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen.
Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe
des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi-
gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des
Anpassungsgebotes dar

Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind
den abgedruckten Plänen zu entnehmen.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang
dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von
Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt
ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-
inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der
Genehmigung.

Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 4583 „Willstraße“ berichtigt.

Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-
nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg,
Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh-
rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann
eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den
Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab-
rufbar unter www.fnp.nuernberg.de.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

                                 

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                  402
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-
berg mit integriertem Landschaftsplan
Bekanntmachung der Berichtigung im
Bereich der Änderung des Bebauungs-
planes Nr. 4388 „Sankt-Gallen-Ring“
für ein Gebiet nördlich der Rothenbur-
ger Straße zwischen der Haeselerstra-
ße im Westen und der Paracelsusstra-
ße im Osten, südlich des Westparks
(ehemaliges US-Hospital)

Der Stadtplanungsausschuss hat am 24.07.2014 die
Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan
der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2
Satz 2 BauGB anzupassen.

Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige
Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt,
die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent-
spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh-
nung an die sonstigen Darstellungen und die vor-
handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird,
können sich geringfügige Abweichungen zum Be-
bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge-
samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen.
Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe
des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi-
gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des
Anpassungsgebotes dar.

Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind
den abgedruckten Plänen zu entnehmen.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang
dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von
Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt
ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-
inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der
Genehmigung.

Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Be-
reich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4388
„Sankt-Gallen-Ring“ berichtigt.

Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-
nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg,
Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh-
rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann
eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den
Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab-
rufbar unter www.fnp.nuernberg.de.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

                                 

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                  403
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-
berg mit integriertem Landschaftsplan
Bekanntmachung der Berichtigung im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4576
„Heimerichstraße“
für ein Gebiet zwischen Heimerich-
straße, Hallerstraße, Rieterstraße und
Prof.-Ernst-Nathan-Straße

Der Stadtplanungsausschuss hat am 15.11.2007 die
Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan
der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2
Satz 2 BauGB anzupassen.

Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige
Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt,
die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent-
spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh-
nung an die sonstigen Darstellungen und die vor-
handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird,
können sich geringfügige Abweichungen zum Be-
bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge-
samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen.
Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe
des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi-
gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des
Anpassungsgebotes dar.

Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind
den abgedruckten Plänen zu entnehmen.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang
dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von
Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt
ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-
inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der
Genehmigung.

Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 4576 „Heimerichstraße“
berichtigt.

Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-
nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg,
Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh-
rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann
eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den
Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab-
rufbar unter www.fnp.nuernberg.de.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

                                 

                                                                                               info@fima-gmbh.de
                                                                                               www.fima-gmbh.de

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                 404
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Aufstellung der vierten Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwest-
liche Altstadt“ und öffentliche Ausle-
gung des Bebauungsplan-Entwurfs

Der Stadtplanungsausschuss hat am 24.09.2020
beschlossen, für das Gebiet zwischen Neutormauer,
Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vest-
nertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz,
Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Wink-
lerstraße, Schustergasse, Karlstraße, Weinmarkt,
Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des
Bebauungsplanes Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor
mit Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäu-
de zwischen Theresienstraße, Burgstraße und Stöp-
selgasse die vierte Änderung des Bebauungsplans
Nr. 4121 „Nordwestliche Altstadt“ aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit
ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus
dem abgedruckten Lageplan.
Die vierte Änderung des Bebauungsplans ist erfor-
derlich, um die Art der baulichen Nutzung für zwei
benachbarte Flurstücke im Plangebiet an aktuelle
Bedarfe und Erfordernisse anzupassen. Die Aufstel-
lung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB.

Der Bebauungsplan-Entwurf zur vierten Änderung
des Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwestliche Alt-
stadt“ wurde mit Beschluss des Stadtplanungsaus-
schusses vom 24.09.2020 gebilligt.

Der Entwurf wird vom 22.10.2020 bis einschließlich
24.11.2020 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Bauge-
setzbuch (BauGB)).

Ort und Dauer der öffentlichen Auslage

Die oben genannten Unterlagen können im Stadt-
planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg,
im 1. Obergeschoss (Zimmer 106 - Planauflage)
vom 22.10.2020 bis einschließlich 24.11.2020
zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag,
Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
sowie Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr.
Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-3004
                                                                                                                      hilft
bzw. 3005) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr          Datenschutz                                           R o t hN o t !
                                                                                                                 in
und bis 18.00 Uhr ermöglicht.                                                                                      2t4d.
                                                        Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt            S

Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf    auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DS-
der Internetseite des Stadtplanungsamts unter           GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern
                                                        Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben
https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/         abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er-
oeffentlichkeitsbeteiligung.html                        gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh-
                                                        men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
in der oben genannten Zeit zur Einsicht bereit. Über    Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das
eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellung-     ebenfalls öffentlich ausliegt.
nahme abgeben werden.
                                                        Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnah-
men abgegeben werden. Nicht fristgerecht abge-          Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
gebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-
fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt                                 
bleiben.

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                  405
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
                                                                                                                           NR. 3656

Öffentliche Auslegung des Entwurfs                                                                                          DATUM
                                                                                                                                  ÄNDERUNGEN
                                                                                                                                        BEARB.    OBJEKT

der Änderung des Bebauungsplans                                                                                            NÜRNBERG,
                                                                                                                           STADT NÜRNBERG
                                                                                                                           STADTPLANUNGSAMT

Nr. 3656                                                                                                                   DENGLER
                                                                                                                           AMTSLEITER
                                                                                                                           STAND DER KARTENGRUNDLAGE:29.07.2020

Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer
Teilfläche der Grünanlage Platnersberg als öffentliche
                                                                                                                                                                  c) ÄNDERUNGSSATZUNG
Grünfläche -Parkanlage-, die bereits im Flächennut-                                                                                                                                 ZEICHENERKLÄRUNG FÜR FESTSETZUNGEN

zungsplan (FNP) der Stadt Nürnberg mit integriertem                                                                                                                                 GRÜNORDNUNG
                                                                                                                                                                                                  Straßenbegrenzungslinie

Landschaftsplan als Grünfläche - öffentliche Park- und                                                                                                                                            Öffentliche Grünfläche
                                                                                                                                                                                                  - Parkanlage -

                                                                                                                                                                                    ZEICHENERKLÄRUNG FÜR HINWEISE
Grünanlage – dargestellt ist.                                                                                                                                                                     Böschung

                                                                                                                                                                                    GRÜNORDNUNG
                                                                                                                                                                                                  Vorhandener Baum

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans                                                                                                                                   ES GILT DIE BAUNUTZUNGSVERORDNUNG I.D.F.
                                                                                                                                                                                   DER     BEKANNTMACHUNG
                                                                                                                                                                                   (BGBl. S. 3786).
                                                                                                                                                                                                           VOM   21.11.2017

ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans
Nr. 3656 für das Gebiet zwischen Schubertstraße,
Platnersberg, Erlenstegenstraße, Grimmstraße und
Steinplattenweg wurde mit Beschluss des Stadtpla-
nungsausschusses vom 24.09.2020 gebilligt.

Der Entwurf wird vom 22.10.2020 bis einschließlich
24.11.2020 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Bauge-
setzbuch (BauGB)).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen
sind verfügbar und liegen mit aus (§ 3 Abs. 2 Satz 2
Halbsatz 1 BauGB).

[1] Begründung zur Änderung des Bebauungsplans                                                                                                                               GMKG: ERLENSTEGEN
     Nr. 3656 vom 26.08.2020                                                                                                                                                     ohne Maßstab
[2] Umweltbericht zur Änderung des Bebauungs-
     plans Nr. 3656 vom 03.08.2020                        LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3656 für das Gebiet zwischen
[3] eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen          Schubertstraße, Platnersberg, Erlenstegenstraße, Grimmstraße und Steinplattenweg
     von Verbänden und Behörden:
    [3a] Stellungnahmen des LBV e.V. vom 24.06.2020                              Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
    [3b] Stellungnahmen vom Umweltamt vom                                        Grenze des räumlichen Änderungsbereichs
          01.07.2020 sowie vom Servicebetrieb Öffentli-                           Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
          cher Raum vom 27.07.2020                        Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt und
Landschaft:
Beschreibung der vorhandenen Vegetation / Baum-           Ort und Dauer der öffentlichen Auslage
bestand; [2]
Aussagen und Stellungnahmen zu Auswirkungen               Die oben genannten Unterlagen können im Stadt-                  gebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-
der Planung auf die vorhandene Flora, Fauna und           planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg,                fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
biologischer Vielfalt; [2], [3a], [3b]                    im 1. Obergeschoss (Zimmer 106 - Planauflage)                   bleiben.
                                                          vom 22.10.2020 bis einschließlich 24.11.2020
Schutzgut Boden, Wasser und Fläche:                       zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag,                  Datenschutz
Aussagen zum Flächenverbrauch; [1], [2], [3b]             Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
Aussagen zum Bodenaufbau und -funktionen; [2]             sowie Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr.              Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
Aussagen zum Grundwasserstand; [2]                        Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-3004               auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DS-
                                                          bzw. 3005) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr                  GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern
Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit                  und bis 18.00 Uhr ermöglicht.                                   Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben
Aussagen und Stellungnahmen zum Schutzgut Erho-                                                                           abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er-
lung [2], [3b]                                            Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf            gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh-
Aussagen zu Lärmimmissionen und Störfallbetrieben;        der Internetseite des Stadtplanungsamts unter                   men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
[2]                                                       https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/                 Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das
                                                          oeffentlichkeitsbeteiligung.html                                ebenfalls öffentlich ausliegt.
Schutzgut Luft, Abfall, Klima, Kultur- und Sachgüter
Aussagen zur Luftschadstoffbelastung; [2]
                                                          in der oben genannten Zeit zur Einsicht bereit. Über            Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Aussagen und Stellungnahmen zur bioklimatischen
                                                          eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellung-
Bedeutung; [2], [3a], [3b]
                                                          nahme abgeben werden.                                           Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
Sonstige umweltrelevante Informationen:
Aussagen zu Umweltauswirkungen und konfliktmin-           Während der Auslegungsfrist können Stellungnah-                                                               
dernde Maßnahmen [2]                                      men abgegeben werden. Nicht fristgerecht abge-

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                                                                                                                 406
2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Erneute frühzeitige Öffentlichkeits-
                                                                                                                                                                                                                                                                                         66
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       59
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          71
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  II                                                                                            55
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               71/1

                                                                                                                                                                                                      20
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       II
                                                                                                                                          39
                                                                     36/7                                                                b                                                                                                                  45
                                                                                                                                                                                                                                    44                                 I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    57
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        69/1
                                                                                                                                                                                                                                                                 68

                                                                                                                                                                                                                               23
beteiligung zur Änderung des Bebau-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               II
                                                                                        36/6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     10 I
                                                                                                                                                                                                                                    I
                                                                                                            36

                                                                                                                                                                                                                22

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 II
                                                                                                                                                                                          43/2

                                                                                                              /4
ungsplans Nr. 3748 „Lochnerstraße“

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 3 II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                63
                                                         36/1                                                                                                                                                                                        e
                                                                V4 o                                                                                                                                                                            raä
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         65                                                                                               72
                                                                     rd                                                                                             43/1                                        72                   tst
                                                                                                                                                                                                                               ark
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                142/65
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       II
                                                                         er
                                                                                                                                                                                                                                                                                            65a
                                                                                                                                                                                                           V

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        75/2
                                                                              e

                                                                                                    9
                                                                                                                                                                                                                             eM

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            75/3
                                                                                                                                                                                                                                                                                          III
                                                                                   M
                                                                                                                                                                                                                                                                               67
                                                                                                                                                                                                                         er

                                                                                                      V
                                                                                    ar                                                                                                                               int

                                                                                                                                                                                                                                                                                                               75/4
                                                                                                                                                                                                                                                                             III
                                                                                        kt                                                                                                V                         H
                                                                                            st

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      75/5
                                                                     V
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung
                                                                                                                                                                                     74

                                                                                                                               36
                                                                          6                    ra                                                                                                                                                                                                 t

                                                                                                                                   /3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     IV                                                                                                                    142/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                              fahr
                                                                                                 äe                                                                                                                                                                                                                                 6
                                                                                                                                                                                                                                                                                  st�c
                                                                                                                                                                                                                                                                                      kszu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             74/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                    75/6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               III
                                                                                                                                                                                                                                                                               nd

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               12 I
                                                                                                                                                                                                                                                                            Gru
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               TG

am 24.09.2020 die Durchführung der erneuten

                                                                                                                                                                                                                                                         75/7
                                                                                                                   11

                                                                                                                                                                                                                         67a
                                                                                                                        III
                                                                              36/10                                                                                       51                     TG 76
                                                                                                                                               36
                                                                                                                                                                                                                VI                                                                                                74/15                                                                                                                                                                                142/66
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              VI
                                                                                                                                                                                                                                                  Trafostation

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3

                                                                                                 IV

                                                                                                                                                                                                                                    Traf
                                                                                                                                   13
                                                                                                                                                                                                                                            I

                                                                                                                                                                                                                                        o
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          74/14

                                                                                                    10

                                                                                                                                    IV
                                                                                                                                                                                                                                        V

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        142/4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan
                                                                                                                                                                                                                                                                       12.0

                                                                                   36
                                                                                   /9
                                                                                                                                                                                                                                                         TG                                                                                                                                                                                                                                           142/63
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    141
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Quartier 3
                                                                                                                                                                                 I

                                                                                             36
Nr. 3748 „Lochnerstraße“ für ein Gebiet zwischen

                                                                                                 /8

                                                                                                                   IV
                                                                 40
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              V

                                                                                                                80
                                                                                                                                                                                                                                    75

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            132
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  r. 12
                                                                                                                                                        G G
Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und
                                                                                                                                                        78

                                                                                                                                                       O E
                                                                                                                                                     1. im
                                                                                                                                                                                                               77                                                                                                                                                        73

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               HsN
                                                                                                                                                    V
                                                                                                        V

                                                                                                                                                    + iTa
                                                                                                    84
                                                                                                                                                                         75

                                                                                                                                                     K
                                                                          41                                                                            II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          VII                        V                                                                                                                                                      140/5
Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße                                                                                                              I

                                                                                        41 6 V

                                                                                                                                                                    II
                                                           /2

                                                                                                                                                                                                                                                     I
                                                                                            8
                                                         39                                                                                                                                                          Quartier 2

                                                                                                                                                                                                                                                   VI
                                                                                          /1
einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochner-                                                                                                       79/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     dw
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          eg

                                                                              IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Ra

                                                                       88
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       nd

straße im Bereich der Kreuzkirche beschlossen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Ge
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                h- u

                                                                                                                              81

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  II
                                                                                                                               /3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       14
                                                                                                                                                                              77
                                                          IV
                                                                                                                                                                                                                                                  79

                                                                                                           83
                                                         90

                                                                                                                                                                          II
                                                                                                      III

                                                                                                                                                                                                                        VI
                                                                                                                              /7
                                                                                                                          81

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            21 II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Lo
                                                                                                                                                                                                I
                                                                                                                                                                                              VI
Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Lackfa-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ne
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          79/4                                       74/4                                                                                              74/3
                                                                                       85

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 rst
brik Akzo Nobel im Stadtteil Schweinau soll nach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 II
                                                                               III

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    raä
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2
                                                                                                      82                                                81/2                                                                                                                                                                                                                                                                             II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      e
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    4

Aufgabe der gewerblichen Nutzung ein urbanes

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 74
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  /11
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         74/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  äe

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          74
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Geh
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      135/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         tra

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           /12
                                                                                                                                                                                                                                        IV V
                                                                                                                                                                                                                                             II
Wohnquartier mit ergänzenden Nutzungen (flexible
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    ns

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      - un
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           II
                                                                                                                11

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ee
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          74/13                                 6
                                                                                                                                                                          81/5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         V                                                                                                               h

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          dR
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ot
                                                                                                                   II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  r                               II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Do
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          adw
Erdgeschoßflächen für mögliche Dienstleistungs-/                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    /10

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              eg
                                                                                                                                                                                                                                                      VI                                                                                                                                        74

Gewerbenutzungen, Gemeinbedarf mit sozialer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  74/6
                                                                                                                                                                                                 81

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      IV
                                                                86                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        5

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         13
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       22

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           5/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             74/7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3
und kultureller Infrastruktur) entwickelt werden. Auf                                                              H                                                                                                                                                                                                                                                                      7
                                                                                                                     ol                                                                                                                                                                                                                                                              II
                                                                                                                        zw                                                                                                                                                                80
                                                                                                                          ie
Grund der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behör-                                                                             se

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       73/2
                                                                                                                                    ns                                                                                                                                                                                                                                                         74/8                                                                             74
                                                                                                                                        tra
                                                                                                                                             äe                                                                               VII                                  Quartier 1
denbeteiligung wurde die Planung in gewissen Tei-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          III
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  74/21                                                                                                         24

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 74/9
len verändert.                                                                                                                                                       97

Auf der Grundlage des Rahmenplans des Stadtpla-                                                                                                                                                                                         TG                                                                                                                                                                            I                       I                                                                     124/2
                                                                                                                                                                                              We                                                                  HsNr. 23
                                                                                                                                                                                                 nde                                                                                                                                                     Ge
                                                                                                                                                                                                       anla                                                                                                                                                h-
                                                                                                                                                                                                                ge                                                                                                                                              un

nungsamts vom 03.09.2020, der schriftlichen Un-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  dR
                                                                                                                                                                                                                        ,0

                                                                                                                                                                                                                                            Gru                                                                                                                             ad
                                                                                                                                                                                                                        21

                                                                                                                                                                                                                                                 ndst
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Grundst�ck 97                                               we                                                                                     123
                                                                                                            19

                                                                                                                                                                          0

                                                                                                                                                                                                                                                      �ck                                                                                                                            g
                                                                                                                                                                     99/1

                                                                                                                                                                                                                                                         szu
                                                                                                                                                                                                                                                             fah
                                                                                                                                                                                                                                                                  rt                                              Kinder- und

terrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Grundst�ckszufahrt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Jugendhaus                                                                                                                                                             I
                                                                                   99                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Stellplötze                                                                                                               IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 IV          V                                                                                 IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Spielmobil
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               IV
und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in                                                                                                                                                                                                                          99/9                               101/3                                                                                                            25
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             V
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 27         IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     IV

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    29 IV

Form der Begründung vom 03.09.2020 sowie des                                                                                                                                                                                                                                                              Bebauung ab 1. OG

Umweltberichtes vom 04.09.2020 wird eine erneu-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        GMKG: SCHWEINAU
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nopitschstraäe
te, verkürzte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ohne Maästab
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      101/3

durchgeführt.                                                                      101/3

                                                         LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748 "LOCHNERSTRASSE"
Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-     zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraäe, Vordere und Hintere Marktstraäe, Lochner- und
ligung                                                   Nopitschstraäe einschlieälich eines Teilgebietes üstlich der Lochnerstraäe im Bereich der
                                                         Kreuzkirche
                                                                           Grenze des röumlichen Änderungsbereichs
Die Unterlagen können im Stadtplanungsamt,
                                                                           Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, 1. Oberge-           Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
schoss (Treppenhaus) vom 19.10.2020 bis ein-
schließlich 02.11.2020 während der allgemeinen
Öffnungszeit (Montag bis Freitag von 07.00 bis
17.00 Uhr) eingesehen werden.
                                                         Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-
Zwischen 10.00 und 12.00 Uhr steht zur Äußerung          beteiligung wird der Stadtplanungsausschuss infor-
und Erörterung eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbei-     miert.
ter (Anmeldung Zimmer 115 / 1. Obergeschoss oder
Zimmer 502 / 5. Obergeschoss) zur Verfügung.             Es wird darauf hingewiesen, dass während der spä-
                                                         teren öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-
Weitere Termine zur Äußerung und Erörterung inner-       Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit
halb der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Diens-      besteht, Stellungnahmen vorzubringen. Ort und
tag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mitt-         Dauer der Auslegung werden zu gegebener Zeit im
woch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr), können         Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemacht.
telefonisch unter den Rufnummern 0911/231 - 4611
oder 4962 (Durchwahl) vereinbart werden.                 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf     auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DS-
der Internetseite des Stadtplanungsamts unter            GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern
                                                         Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben
https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/          abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er-
oeffentlichkeitsbeteiligung.html                         gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh-
                                                         men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
in der oben genannten Zeit zur Einsicht bereit.          Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das
Stellungnahmen können während der Frist schriftlich      ebenfalls öffentlich ausliegt.
oder während der Dienststunden zur Niederschrift ab-
gegeben werden. Online kann über eine Dialogfunkti-      Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt
on direkt eine Stellungnahme abgeben werden.
                                                                                                                                                                    

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               407
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Anwesen Gabelsbergerstraße 33,                          Anwesen Gustav-Adolf-Straße,                            Anwesen Karl-Bröger-Straße 38,
Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 256/10                   Gemarkung/Flurnr.: Sündersbühl 90/10                    Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 81/4
Baugenehmigung für den Abbruch                          Baugenehmigung für den Neubau ei-                       Baugenehmigung für die Errichtung ei-
und die Erneuerung einer Balkonan-                      nes Wohnhauses mit 15 Wohnungen                         ner Aufzugsanlage sowie Ertüchtigung
lage                                                    und einer Tiefgarage (15 Stellplätze)                   des Brandschutzes, Nutzungsänderun-
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt
                                                                                                                gen der Wohnungen im Dachgeschoss
                                                        Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt           in Hotelzimmer sowie Errichtung von
Nürnberg vom 07.10.2020, Aktenzeichen                   Nürnberg vom 01.10.2020, Aktenzeichen
B2-2019-1104 wurde die Baugenehmigung für               B2-2019-1023 wurde die Baugenehmigung für               Gauben
das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, unter        das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, unter
Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge-                                                                 Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt
                                                        Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge-         Nürnberg vom 30.09.2020, Aktenzeichen
setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri-       setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri-
schen Bauordnung (BayBO) erteilt.                                                                               B1-2020-29, wurde die Baugenehmigung für das
                                                        schen Bauordnung (BayBO) erteilt.                       oben genannte Vorhaben unter Auflagen, unter Zu-
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-                                                                lassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayeri-
                                                        Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-        schen Bauordnung (BayBO) erteilt.
bauberechtigte von benachbarten Grundstücken            bauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer    beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer    Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-         Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-         bauberechtigte von benachbarten Grundstücken
fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung        fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung        beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.        gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.        Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-
                                                                                                                fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
Rechtsbehelfsbelehrung                                  Rechtsbehelfsbelehrung                                  gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats       Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-                                                             Rechtsbehelfsbelehrung
                                                        nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-
tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach                                                            Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
                                                        tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach
616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,                                                                nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-
                                                        616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,
91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder                                                              tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach
                                                        91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder
elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-                                                           616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,
                                                        elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-
lassenen Form erhoben werden.                                                                                   91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder
                                                        lassenen Form erhoben werden.
                                                                                                                elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:                                                                             lassenen Form erhoben werden.
                                                        Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher         Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher         Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine         E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine         Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-
rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur         rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur         Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtli-
elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie        elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie        chen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektro-
bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-       bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-       nischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der
tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft         tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft         Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichts-
Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-      Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-      barkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird
waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-        waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-        in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei
rensgebühr fällig.                                      rensgebühr fällig.                                      Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Hinweis:                                                Hinweis:                                                Hinweis:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-       Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-       Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-
aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1         aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1         aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-          Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-          Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-
kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden       kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden       kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden
Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit         Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit         Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit
§ 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung)      § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung)      § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung)
kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-         kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-         kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-
gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder     gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder     gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder
elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-   elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-   elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-
lassenen Form gestellt werden.                          lassenen Form gestellt werden.                          lassenen Form gestellt werden.
Hinweise zur Akteneinsicht:                             Hinweise zur Akteneinsicht:                             Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-        Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-        Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-
verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt         verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt         verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden        Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden        Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststun-
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30    (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30    den (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr.
- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung un-        - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung un-        8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung
ter (0911) 231-90588 im Amtsgebäude Bauhof 5,           ter (0911) 231-39211 im Amtsgebäude Bauhof 5,           unter (0911) 231-4377 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Ab-          Zimmer 9, einsehen. Sie können auch einen Abdruck       Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Ab-
druck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.         der Baugenehmigung schriftlich anfordern.               druck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde                     Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde                     Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

                                                                                                                                       

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                                                    408
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Anwesen Trebnitzer Straße 68 - 72, Ge-                  Wegerechtsverfahren                                      Rechtsbehelfsbelehrung
markung/Flurnr.: Langwasser 180/283
                                                        Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird     Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-
Baugenehmigung für den Austausch                                                                                 nats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben
                                                        bekannt gemacht:
der Wärmedämmung im 12. OG und                                                                                   werden bei dem
Herstellen eines 2. Rettungsweges aus                   Aufgrund des Beschlusses des Werkausschuss Service-
der Maisonettewohnung                                   betrieb Öffentlicher Raum vom 07.10.2020 wird fol-       Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach,
                                                        gende wegerechtliche Entscheidung verfügt                Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach,
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt                                                                    Hausanschrift: Promenade 24 - 28,
Nürnberg vom 06.10.2020, Aktenzeichen                   Zur Ortsstraße wird gewidmet (Art. 6 Abs.1               91522 Ansbach,
B1-2020-197 wurde die Baugenehmigung für das            BayStrWG):
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.                                                                   schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in ei-
                                                        Proeslerstraße
                                                                                                                 ner für den Schriftformersatz zugelassenen Form.
                                                        Von der Westgrenze des Grundstückes
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-        Fl.Nr. 400/19 Gmkg. Höfen (= km 0,068) bis
bauberechtigte von benachbarten Grundstücken                                                                     Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                        ca. 3,00 m östlich der Grundstücksgrenze
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer                                                             1. 
                                                                                                                    Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher
                                                        Fl.Nr. 400/2 Gmkg. Höfen (= km 0,584) wird die be-
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-                                                                     E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
                                                        stehende Widmung verlängert.
fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung                                                                    rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur
                                                        Straßengrundstücke:                                         elektronischen Einlegung der Klage entnehmen
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
                                                        Fl.Nr. T.v. 400/30, 400/19, 372/19, 400/2,                  Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Ver-
                                                        T.v. 400/4 Gmkg. Höfen                                      waltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Rechtsbehelfsbelehrung
                                                        Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-     Die Verfügung wird am Tag nach ihrer Be-                 2. Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den
tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach    kanntgabe im Amtsblatt wirksam.                              Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-
616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,                                                                     fahrensgebühr fällig.
91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder      Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum
elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-   Nürnberg, Straßenbaubehörde                                                         
lassenen Form erhoben werden.
                                                        Die Verfügung und ihre Begründung (sowie Planun-
                                                        terlagen) können beim Servicebetrieb Öffentlicher
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                        Raum Nürnberg, Wegerecht, Sulzbacher Str. 2-6,
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher
                                                        1. Stock, während der üblichen Dienststunden ein-
E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
                                                        gesehen werden.
rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur
elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie
bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-
tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft
Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-         Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen
waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-
rensgebühr fällig.                                         im aktiven Dienst verstorben
                                                           17.09.2020                       Blumenberg Thomas                 Bauoberrat
Hinweis:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-          im Ruhestand verstorben
aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-             01.09.2020                       Kamann Isolde                     Verwaltungsangestellte
kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden          04.09.2020                       Appelsmeier Lotte                 Verwaltungsangestellte
Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit            10.09.2020                       Schuh Gerhard                     Technischer Hauptsekretär
§ 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung)
                                                           11.09.2020                       Kief Theo                         Baudirektor
kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-
gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder        15.09.2020                       Jovic Budinka                     Reinigungskraft
elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-      22.09.2020                       Albrecht Heinz                    Vermessungsamtsrat
lassenen Form gestellt werden.                             23.09.2020                       Ruff Johann                       Maurer-Vorarbeiter
                                                           23.09.2020                       Walterscheid Josef                Technischer Angestellter
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-
verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststun-
den (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr.
8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Ab-
druck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

                                 

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                                                      409
ÖffentlicheAmtliche
                                          Ausschreibungen
                                                   Bekanntmachungen
                                                          und Teilnahmewettbewerbe
                                                                       der Stadt Nürnberg
                                                                                   der Stadt Nürnberg

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):                  Telefon: +49 911/231-11 07 26                  I.1.)   Öffentlicher Auftraggeber:
   Stadt Nürnberg - Hochbauamt,                                E-Mail: Jasmin.Grasser@stadt.nuernberg.de              Stadt Nürnberg - Hochbauamt,
   Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,                 II.1.1) Bezeichnung des Auftrages:                             Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
   Deutschland,                                                Platnersberg 1 - Generalsanierung und                  Kontakt: Anke Seitz,
   Tel.: +49 911/231-42 00, Fax: +49 911/231-42 50,            Neubau Senioren Wohnanlage,                            Telefon: +49 911/231-15 49
   E-Mail: H@stadt.nuernberg.de                                Referenznummer der Bekanntmachung:                     E-Mail: Anke.Seitz@stadt.nuernberg.de
   Tel.: +49 911/231-4311,                                     2020004510                                     II.1.1) Bezeichnung des Auftrages: Königstraße 93 -
   E-Mail: matthias.dix@stadt.nuernberg.de             II.1.3) Art des Auftrags: Verhandlungsverfahren mit            Künstlerhaus / Generalsanierung
b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Aus-                Teilnahmewettbewerb (EU); Dienstleistung -             3.BA - 027.2-1 Tischlerarbeiten, Fenster-
   schreibung [VOB]                                            VgV                                                    Instandsetzung
c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge       II.2.3) Ausführungsort: 90491 Nürnberg                         Referenznummer der Bekanntmachung:
   darf nur elektronisch erfolgen                      II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:                          2020004798
d) Art des Auftrags: Bauauftrag                                Objektplanung Generalsanierung Senioren-       II.1.3) Art des Auftrags: Offenes Verfahren (EU);
e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg                          wohnanlage mit Büronutzung und Neubau                  Bauleistung - VOB
f) Art und Umfang der Leistung: Tiergarten Nürnerg,            Pflegewohnheim mit Hospiz                      II.2.3) Ausführungsort: 90402 Nürnberg
   Neubau Lagerhalle, Elektrotechnik                   IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/    II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
   Auf dem Betriebsgelände des Tiergartens Nürn-               Teilnahmeanträge:                                      Tischlerarbeiten / Instandsetzung von Fens-
   berg wird eine neue Lagerhalle mit Tiefkühlzellen           16.11.2020, 23:59:00 Uhr                               tern für die Generalsanierung des bisher nicht
   errichtet. Die Leistungen umfassen die Nieder-              Vollständige Bekanntmachung unter:                     sanierten nördlichen Gebäudeteils (3. Bau-
   spannungsinstallation inkl. Beleuchtungsanlage              Nach § 11 VgV haben wir uns entschieden                abschnitt) des denkmalgeschützten Künstler-
   sowie die Errichtung eines Datenübertragungs-               die Vergabeunterlagen ausschließlich digital           hauses am Eingang zur Nürnberger Altstadt
   netzes.                                                     über die Deutsche eVergabe anzubieten. Die             (europaweit bekanntes alternatives Kultur-
n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-             Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur             zentrum mit vielfältigen Nutzungsbereichen).
   träge: 20.10.2020, 09:00:00 Uhr                             Verfügung unter:                                       1. Fassadenöffnungen schützen ca. 50 Stck.
   Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur              https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/             2. Abbruch + Entsorgung, ca. 6.000 kg
   Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-             evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s             3. Schadstoffbearbeitung, ca. 330 Fensterflügel
   evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-                 ubProjectId=vlxocejqffs%253d.                          4. Instandsetzung, ca. 122 Stck.
   Files.ashx?subProjectId=MqtNJNaSq%252b0%                    Alternativ finden Sie die Unterlagen unter             Fenster geforderte zusätzliche Qualifikatio-
   253d. Alternativ finden Sie die Unterlagen mit              Angabe der oben genannten Auftragsbe-                  nen: Sachkunde gem. TRGS 519
   oben genanntem Projekttitel unter                           zeichnung unter www.deutsche-eVergabe.de.      IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/
   www.deutsche-evergabe.de                                    Tag der Übermittlung an das Amt für Veröf-             Teilnahmeanträge:
                                                               fentlichungen der Europäischen Union:                  30.10.2020, 09:10:00 Uhr
                                                              02.10.2020                                             Vollständige Bekanntmachung unter: Nach §
                                                                                                                      11 VgV haben wir uns entschieden die Verga-
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):                                                                        beunterlagen ausschließlich digital über die
   Stadt Nürnberg - Hochbauamt,                                                                                       Deutsche eVergabe anzubieten.
   Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,                                                                                Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei
   Deutschland,                                                                                                       zur Verfügung unter: https://bieterzugang.
   Tel.: +49 911/231-42 00, Fax: +49 911/231-42 50,                                                                   deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/
   E-Mail: H@stadt.nuernberg.de                                                                                       DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L
   Tel.: +49 911/231-43 01,                                       Neubau oder                                         P0%252bllFgJK8%253d. Alternativ finden
   E-Mail: Christian.Daehre@stadt.nuernberg.de
b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Aus-
                                                                  Renovierung?                                        Sie die Unterlagen unter Angabe der oben
                                                                                                                      genannten Auftragsbezeichnung unter
   schreibung [VOB]                                                                                                   www.deutsche-eVergabe.de
c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge                                                                      Tag der Übermittlung an das Amt für Veröf-
   darf nur elektronisch erfolgen                                                                                     fentlichungen der Europäischen Union:
d) Art des Auftrags: Bauauftrag                                                                                       29.09.2020
e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung: Kältetechnik                                                                                           
   Einbau von Kühlzellen incl. Kältetechnik
n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-                                                            I.1.)   Öffentlicher Auftraggeber:
   träge: 16.10.2020, 09:10:00 Uhr                                                                                    Stadt Nürnberg - Hochbauamt,
   Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur                                                                     Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
   Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-               Wir bieten Garagentore,                              Kontakt: Anke Seitz,
   evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-                   Haustüren, Decorzäune                                Telefon: +49 911/231-15 49,
   Files.ashx?subProjectId=jO9AklmSmpg%253d.                                                                          E-Mail: Anke.Seitz@stadt.nuernberg.de
                                                                 mit dem Rundum-Service.
   Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben                                                              II.1.1) Bezeichnung des Auftrages: Königstraße 93 -
   genanntem Projekttitel unter                                                                                       Künstlerhaus / Generalsanierung
                                                                 Tore · Antriebe · Elektrotechnik
   www.deutsche-evergabe.de                                               Meisterbetrieb      Service                 3.BA - 027.2-2 Tischlerarbeiten,
                                                                          Innungsbetrieb      rund um
                                                                          seit 1987           die Uhr                 Fenster Neu
                                                                                                                     Referenznummer der Bekanntmachung:
                                                                                                                      2020004799
I.1.)    Öffentlicher Auftraggeber:                               Sportplatzstraße 2 · 91367 Weißenohe        II.1.3) Art des Auftrags: Offenes Verfahren (EU);
         Stadt Nürnberg - Hochbauamt,                              Telefon 09192 - 92 91 0                            Bauleistung - VOB
         Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,                                                                  II.2.3) Ausführungsort: 90402 Nürnberg
                                                                  www.tore-porst.de
         Kontakt: Jasmin Grasser,

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                                                   410
ÖffentlicheAmtliche
                                          Ausschreibungen
                                                   Bekanntmachungen
                                                          und Teilnahmewettbewerbe
                                                                       der Stadt Nürnberg
                                                                                   der Stadt Nürnberg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Tischlerarbei-    12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder die An-        2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
        ten / neue Fenster für die Generalsanierung         gabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:   2.1	
                                                                                                                    Der Bewerber/Bieter versichert - dass er
        des bisher nicht sanierten nördlichen Ge-           siehe Vergabeunterlagen                                 gegenwärtig sowie während der gesamten
        bäudeteils (3. Bauabschnitt) des denkmal-       13) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag            Vertragsdauer die Technologie von L. Ron
        geschützten Künstlerhauses am Eingang zur           vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber          Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sons-
        Nürnberger Altstadt (europaweit bekanntes           für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers           tiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Se-
        alternatives Kulturzentrum mit vielfältigen         oder Bieters und des Nichtvorliegens von Aus-           minare nach dieser Technologie besucht und
        Nutzungsbereichen).                                 schlussgründen verlangt:                                Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Ver-
        1. Schutzräumen + entsorgen ca. 50 Stck.            Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate,        trags eingesetzte Personen keine Kurse oder
        2. Fenster neu ca. 66 Stck., davon 5 Doppel-       bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Ein-           Seminare nach dieser Technologie besuchen
            fenster                                         trags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in       lässt; - dass nach seiner Kenntnis keine der
        3. F-Ausstattung: Entrauchung ca. 18 Stck.,        das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerks-         zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Per-
            Verschattung, ca. 7 Stck.                       gewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte              sonen die Technologie von L. Ron Hubbard
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/         oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in        anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise ver-
        Teilnahmeanträge: 30.10.2020, 09:00:00 Uhr          das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maß-          breitet oder Kurse oder Seminare nach dieser
        Vollständige Bekanntmachung unter:                  gabe der Rechtsvorschriften des Landes der Ge-          Technologie besucht.
        Nach § 11 VgV haben wir uns entschieden             meinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist     2.2	Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche
        die Vergabeunterlagen ausschließlich digital        Erklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO in Ver-         zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Per-
        über die Deutsche eVergabe anzubieten.              bindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Aus-              sonen von der weiteren Durchführung des
        Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei          schlussgründe nicht zutreffen                           Vertrags unverzüglich auszuschließen, die
        zur Verfügung unter: https://bieterzugang.          Erklärung, dass kein vorläufiger Insolvenzverwal-       während der Vertragsdauer die Technologie
        deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/               ter bestellt worden ist. (keine Weiterführung der       von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in
        DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Uj            Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO).        sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder
        dhs1Rz33s%253d. Alternativ finden Sie die           Erklärung Jahresumsatz 2017,2018,2019                   Seminare nach dieser Technologie besuchen.
        Unterlagen unter Angabe der oben genann-            Betriebshaftpflichtversicherung Mindestdeckungs-    2.3	Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklä-
        ten Auftragsbezeichnung unter                       summe 1.000.000 EUR für Sach-, Personen, und            rung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß
        www.deutsche-eVergabe.de                            Vermögensschäden                                        gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2
        Tag der Übermittlung an das Amt für Veröf-          Erklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern         berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung
        fentlichungen der Europäischen Union:               und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzli-            aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
        29.09.2020                                          chen Sozialversicherung (Kranken-, Renten und           Frist. Weitergehende Rechte des Auftragge-
                                                            Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Un-        bers bleiben unberührt.
                                                           fallversicherung                                    Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vor-
                                                            SCHUTZERKLÄRUNG:                                    lage eines Präqualifizierungs-zertifikats, welches
1) Öffentlicher Auftraggeber:                               1. 	Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Be-        im amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unter-
    Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste,                           werber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die    nehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbe-
    Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg,                  Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2        reich (oder alternativ in der älteren auch noch
    Deutschland                                                  oder die Abgabe einer wissentlich falschen     gültigen PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu
2) Verfahrensart:                                                Erklärung den Ausschluss von diesem Verga-     akzeptieren.
    Öffentliche Ausschreibung [UVgO]                             beverfahren zur Folge hat.                     Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter
3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote
    einzureichen sind. Die Einreichung der Angebote/
    Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
4) Gegebenenfalls in den Fällen des § 29 Abs. 3 die
    Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und                                                                              Zertifizierung für
    die Informationen zum Zugriff auf die Vergabe-                                                                            tragende Bauteile
    unterlagen
5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der
                                                                 Produktivgenossenschaft                                      aus Stahl nach DIN EN 1090-2.
    Leistungserbringung: Windows EDU-Lizenzen                         der Bau- und                                            Ausführungsklasse
                                                                                                                              EXC 1 und EXC 2
                                                                    Kunstschlosser eG
    und Windows Server CAL ohne Software
    Assurance für die Stadt Nürnberg
    Ort der Leistungserbringung: 90403 Nürnberg                                                       seit
7) Gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangebo-                                                      1921
    ten: Nebenangebote sind nicht zugelassen
9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe-
    unterlagen abgerufen werden können oder die               Edelstahlverarbeitung
    Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die
    Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie ein-
                                                              Kunst- und Bauschlosserei
    gesehen werden können: https://bieterzugang.              Eisenkonstruktion
    deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/Down-
    loadTenderFiles.ashx?subProjectId=e%252bQFd               Kundendienst und Reparaturen
    bTEo10%253d                                               Schweißfachbetrieb
10) Teilnahme- oder Angebotsfrist:                            Schweißarbeiten,wie z.B. Geländer, Treppen, Vordächer,
    05.11.2020, 23:59:00 Uhr,                                 Terrassen, Zaunanlagen, Balkone und vieles mehr.
    Bindefrist: 11.12.2020
                                                              Am Flachmoor 7, 90475 Nürnberg, Tel.: 09128/72 43 24 0, Fax: 09128/92 30 86 0
11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
                                                              Email: info@produktivschlosser.de
    siehe Vergabeunterlagen

Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020                                                                                                                 411
Sie können auch lesen