2 Euro Amtsblatt Satzung zur Änderung der Satzung über das ergänzende gesonderte
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Informationen und Amtliche www.amtsblatt.nuernberg.de Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg amtliche Bekanntmachungen Nr. 21 / 14. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Nürnberg 2 Euro Satzung zur Änderung der Satzung Erste Änderung des Bebauungsplans einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlänge- über das ergänzende gesonderte Nr. 4160 tritt in Kraft rung der Schultheißallee) als Satzung beschlossen. Auswahlverfahren für den Die erste Änderung des Bebauungsplans mit Begrün- Vorbereitungsdienst Die Stadt Nürnberg reagiert mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit dung, Umweltbericht und zusammenfassender Er- (Vorbereitungsdienst-Auswahlver- längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren klärung kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße fahrensS – VorbDAuswVfS) Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss vom 1. April 2011 (Amtsblatt S. 105) Stadtgebiet. - Planauflage) während der Zeit des Publikumsver- kehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Ver- Vom 8. Oktober 2020 Der Stadtrat hat am 11.05.2020 gemäß § 10 Abs. 1 langen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. des Baugesetzbuchs (BauGB) die erste Änderung des Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 22 Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bay- Mit dieser Bekanntmachung tritt die erste Änderung Abs. 8 Satz 8 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) ernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der des Bebauungsplans in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571), zuletzt Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich BauGB). geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 368), und auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 3 des Ge- setzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), folgende Satzung: Art. 1 § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Ergänzendes gesondertes Auswahlverfahren Bei Regelbewerberinnen und Regelbewerbern 1. für den Vorbereitungsdienst für die zweite und dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Ver- waltung und Finanzen und 2. für den Vorbereitungsdienst für die zweite und dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bil- dung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen wird das Vorliegen der persönlichen Eignung durch ein ergänzendes gesondertes Auswahlverfahren nach Art. 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 8 LlbG festgestellt.“ Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma- chung im Amtsblatt in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 30. September 2020 beschlossen. Nürnberg, 8. Oktober 2020 Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 398
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Der räumliche Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg Auf Folgendes wird hingewiesen: mit integriertem Landschaftsplan 15. Änderung Bereich Meistersingerhalle 1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 BauGB. 0 100 200 300 400 500 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt wer- den, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungs- anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB). 3. Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und Zeichenerklärung FNP15-F-05 nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs [:::r; Änderungsbereich Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Arnt für Geoinforrnation und Bodenordnung, Stand 2001 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, Musikstandort gefestigt werden. Gleichzeitig werden Stadtplanungsamts unter www.fnp.nuernberg.de zur 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Ver- mit der anschließenden Zwischennutzung der Meis- Verfügung. letzung begründenden Sachverhalts geltend ge- tersingerhalle als Interimsstandort für die Oper die macht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Auf Folgendes wird hingewiesen: Opernhauses geschaffen. Nach Abschluss der Nutzung 1. die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß Nürnberg, 7. Oktober 2020 als Operninterim kann die MSH einer neuen Nutzung § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch, Stadt Nürnberg als Kongress- und Tagungszentrum zugeführt werden. 2. unbeachtlich werden Marcus König Der Umgriff des Änderungsbereiches ergibt sich aus - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Oberbürgermeister dem abgedruckten Plan Nr. FNP15 - F - 05. beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Die Stadt Nürnberg hat mit Beschluss des Stadtrats - eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 vom 11.05.2020 die 15. Änderung des Flächennut- BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften Flächennutzungsplan mit integrier- zungsplanes festgestellt. Sie wurde von der Regierung über das Verhältnis des Bebauungsplans und tem Landschaftsplan von Mittelfranken mit Bescheid vom 08.09.2020, Nr. des Flächennutzungsplans und 15. Änderung: Bereich Meistersin- 34 - 4621-4-6-4, genehmigt (§ 6 Abs. 1 BauGB). - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche gerhalle wird wirksam Dies wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich Mängel des Abwägungsvorgangs, bekannt gemacht. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be- Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans werden durch die Darstellung von Sonderbauflächen Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungs- kanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürn- mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszen- plan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: berg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 trum die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Bereich Meistersingerhalle wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB). Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung be- die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 ge- gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden schaffen. Dadurch soll dem bereits seit längerer Zeit Der Plan, die Begründung mit Umweltbericht und sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstal- die zusammenfassende Erklärung können im Stadt- planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Nürnberg, 02.10.2020 tungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtge- Stadtplanungsamt biet Rechnung getragen werden. 1. Obergeschoss (Zimmer 106 - Planauflage) wäh- rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann Dengler Mit dem Bau eines neuen Konzerthauses mit einer eingesehen werden. Auf Verlangen wird über deren Leiter Stadtplanungsamt städtebaulichen und architektonischen Strahlkraft soll Inhalt Auskunft gegeben. die Position der Stadt Nürnberg als überregionaler Zudem stehen die Unterlagen auf der Internetseite des Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 399
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Flächennutzungsplan der Stadt Nürn- berg mit integriertem Landschaftsplan Bekanntmachung der Berichtigung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3559 „An der Marterlach“ für das Gebiet nördlich der Straße An der Marterlach und östlich der Straße Kie- fernschlag Der Stadtplanungsausschuss hat am 18.12.2014 die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen. Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Dar- stellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen und die vorhandene Maß- stäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich ge- ringfügige Abweichungen zum Bebauungsplan erge- ben. Dies betrifft sowohl den Gesamtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufigen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar. Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be- inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3559 „An der Marterlach“ berichtigt. Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla- nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh- rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab- rufbar unter www.fnp.nuernberg.de. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt .XQGHQEUR HUVWRSIW" 1HXPKOZHJ $EIOXVVY UXFK" 1UQEHUJ ZZZ GH 7HO 5RKUE GH )D[ .DQDOXQG5RKU 6DQLHUXQJ .DQDOUHQRYDWLRQ,QOLQHUWHFKQLN 5RKU$EIOXVV.DQDOUHLQLJXQJ .DQDOUHSDUDWXU.XU]OLQHUWHFKQLN .DQDOLQVWDQGVHW]XQJ(GHOVWDKOKOVHQWHFKQLN 7DJ1DFKW1RWGLHQVW +RFKGUXFNVSOXQJ UHLQLJXQJ )HWWDEVFKHLGHUHQWOHHUXQJ 1HXYHUOHJXQJ NRVWHQORVH6HUYLFHQXPPHU 'LFKWKHLWVSUIXQJ $79',1(1 $EGLFKWXQJVYHUIDKUHQJHJHQ*UXQGZDVVHU 5RKU.DQDO798QWHUVXFKXQJ ,QQHQEHVFKLFKWXQJHQ 6FKDFKWVDQLHUXQJHQ .DQDO5RKU6DQLHUXQJ /HLWXQJVRUWXQJ (LQEDXYRQ5FNVWDXVLFKHUXQJHQ 6LJQDOQHEHOEHUDXFKXQJ )HWWDEVFKHLGHUQ6FKlFKWHQXVZ 5DWWHQ6FKXW]NODSSHXYP $XXVELOGXQJV IDDFKKEHWULLHE Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 400
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Flächennutzungsplan der Stadt Nürn- berg mit integriertem Landschaftsplan Bekanntmachung der Berichtigung im Bereich der Änderung des Bebau- ungsplanes Nr. 3783 für das Gebiet zwischen Fürther Straße, Ringbahn, der Bahnlinie Nürnberg-Fürth und der Tassilostraße Der Stadtrat hat am 29.09.2011 die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen. Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent- spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh- nung an die sonstigen Darstellungen und die vor- handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Be- bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge- samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi- gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar. Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be- inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Be- reich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3783 berichtigt. Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla- nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh- rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab- rufbar unter www.fnp.nuernberg.de. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 401
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Flächennutzungsplan der Stadt Nürn- berg mit integriertem Landschaftsplan Bekanntmachung der Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4583 „Willstraße“ für ein Gebiet westlich der Willstraße, nördlich der Bärenschanz- straße, östlich des israelitischen Fried- hofs und südlich der Fl.Nr. 66/2, Gemar- kung Kleinweidenmühle Der Stadtplanungsausschuss hat am 04.12.2008 die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen. Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent- spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh- nung an die sonstigen Darstellungen und die vor- handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Be- bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge- samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi- gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be- inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4583 „Willstraße“ berichtigt. Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla- nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh- rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab- rufbar unter www.fnp.nuernberg.de. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 402
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Flächennutzungsplan der Stadt Nürn- berg mit integriertem Landschaftsplan Bekanntmachung der Berichtigung im Bereich der Änderung des Bebauungs- planes Nr. 4388 „Sankt-Gallen-Ring“ für ein Gebiet nördlich der Rothenbur- ger Straße zwischen der Haeselerstra- ße im Westen und der Paracelsusstra- ße im Osten, südlich des Westparks (ehemaliges US-Hospital) Der Stadtplanungsausschuss hat am 24.07.2014 die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen. Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent- spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh- nung an die sonstigen Darstellungen und die vor- handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Be- bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge- samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi- gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar. Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be- inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Be- reich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4388 „Sankt-Gallen-Ring“ berichtigt. Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla- nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh- rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab- rufbar unter www.fnp.nuernberg.de. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 403
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Flächennutzungsplan der Stadt Nürn- berg mit integriertem Landschaftsplan Bekanntmachung der Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4576 „Heimerichstraße“ für ein Gebiet zwischen Heimerich- straße, Hallerstraße, Rieterstraße und Prof.-Ernst-Nathan-Straße Der Stadtplanungsausschuss hat am 15.11.2007 die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen. Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent- spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh- nung an die sonstigen Darstellungen und die vor- handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Be- bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge- samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi- gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar. Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be- inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4576 „Heimerichstraße“ berichtigt. Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla- nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauslage) wäh- rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab- rufbar unter www.fnp.nuernberg.de. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt info@fima-gmbh.de www.fima-gmbh.de Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 404
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Aufstellung der vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwest- liche Altstadt“ und öffentliche Ausle- gung des Bebauungsplan-Entwurfs Der Stadtplanungsausschuss hat am 24.09.2020 beschlossen, für das Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vest- nertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Wink- lerstraße, Schustergasse, Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäu- de zwischen Theresienstraße, Burgstraße und Stöp- selgasse die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwestliche Altstadt“ aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Gel- tungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan. Die vierte Änderung des Bebauungsplans ist erfor- derlich, um die Art der baulichen Nutzung für zwei benachbarte Flurstücke im Plangebiet an aktuelle Bedarfe und Erfordernisse anzupassen. Die Aufstel- lung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Der Bebauungsplan-Entwurf zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwestliche Alt- stadt“ wurde mit Beschluss des Stadtplanungsaus- schusses vom 24.09.2020 gebilligt. Der Entwurf wird vom 22.10.2020 bis einschließlich 24.11.2020 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Bauge- setzbuch (BauGB)). Ort und Dauer der öffentlichen Auslage Die oben genannten Unterlagen können im Stadt- planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, im 1. Obergeschoss (Zimmer 106 - Planauflage) vom 22.10.2020 bis einschließlich 24.11.2020 zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr. Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-3004 hilft bzw. 3005) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr Datenschutz R o t hN o t ! in und bis 18.00 Uhr ermöglicht. 2t4d. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt S Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DS- der Internetseite des Stadtplanungsamts unter GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er- oeffentlichkeitsbeteiligung.html gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh- men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche in der oben genannten Zeit zur Einsicht bereit. Über Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellung- ebenfalls öffentlich ausliegt. nahme abgeben werden. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können Stellungnah- men abgegeben werden. Nicht fristgerecht abge- Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt gebene Stellungnahmen können bei der Beschluss- fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 405
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg NR. 3656 Öffentliche Auslegung des Entwurfs DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. OBJEKT der Änderung des Bebauungsplans NÜRNBERG, STADT NÜRNBERG STADTPLANUNGSAMT Nr. 3656 DENGLER AMTSLEITER STAND DER KARTENGRUNDLAGE:29.07.2020 Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer Teilfläche der Grünanlage Platnersberg als öffentliche c) ÄNDERUNGSSATZUNG Grünfläche -Parkanlage-, die bereits im Flächennut- ZEICHENERKLÄRUNG FÜR FESTSETZUNGEN zungsplan (FNP) der Stadt Nürnberg mit integriertem GRÜNORDNUNG Straßenbegrenzungslinie Landschaftsplan als Grünfläche - öffentliche Park- und Öffentliche Grünfläche - Parkanlage - ZEICHENERKLÄRUNG FÜR HINWEISE Grünanlage – dargestellt ist. Böschung GRÜNORDNUNG Vorhandener Baum Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ES GILT DIE BAUNUTZUNGSVERORDNUNG I.D.F. DER BEKANNTMACHUNG (BGBl. S. 3786). VOM 21.11.2017 ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 3656 für das Gebiet zwischen Schubertstraße, Platnersberg, Erlenstegenstraße, Grimmstraße und Steinplattenweg wurde mit Beschluss des Stadtpla- nungsausschusses vom 24.09.2020 gebilligt. Der Entwurf wird vom 22.10.2020 bis einschließlich 24.11.2020 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Bauge- setzbuch (BauGB)). Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB). [1] Begründung zur Änderung des Bebauungsplans GMKG: ERLENSTEGEN Nr. 3656 vom 26.08.2020 ohne Maßstab [2] Umweltbericht zur Änderung des Bebauungs- plans Nr. 3656 vom 03.08.2020 LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3656 für das Gebiet zwischen [3] eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen Schubertstraße, Platnersberg, Erlenstegenstraße, Grimmstraße und Steinplattenweg von Verbänden und Behörden: [3a] Stellungnahmen des LBV e.V. vom 24.06.2020 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs [3b] Stellungnahmen vom Umweltamt vom Grenze des räumlichen Änderungsbereichs 01.07.2020 sowie vom Servicebetrieb Öffentli- Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung cher Raum vom 27.07.2020 Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt und Landschaft: Beschreibung der vorhandenen Vegetation / Baum- Ort und Dauer der öffentlichen Auslage bestand; [2] Aussagen und Stellungnahmen zu Auswirkungen Die oben genannten Unterlagen können im Stadt- gebene Stellungnahmen können bei der Beschluss- der Planung auf die vorhandene Flora, Fauna und planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt biologischer Vielfalt; [2], [3a], [3b] im 1. Obergeschoss (Zimmer 106 - Planauflage) bleiben. vom 22.10.2020 bis einschließlich 24.11.2020 Schutzgut Boden, Wasser und Fläche: zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag, Datenschutz Aussagen zum Flächenverbrauch; [1], [2], [3b] Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr Aussagen zum Bodenaufbau und -funktionen; [2] sowie Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt Aussagen zum Grundwasserstand; [2] Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-3004 auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DS- bzw. 3005) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und bis 18.00 Uhr ermöglicht. Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben Aussagen und Stellungnahmen zum Schutzgut Erho- abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er- lung [2], [3b] Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh- Aussagen zu Lärmimmissionen und Störfallbetrieben; der Internetseite des Stadtplanungsamts unter men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche [2] https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das oeffentlichkeitsbeteiligung.html ebenfalls öffentlich ausliegt. Schutzgut Luft, Abfall, Klima, Kultur- und Sachgüter Aussagen zur Luftschadstoffbelastung; [2] in der oben genannten Zeit zur Einsicht bereit. Über Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Aussagen und Stellungnahmen zur bioklimatischen eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellung- Bedeutung; [2], [3a], [3b] nahme abgeben werden. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt Sonstige umweltrelevante Informationen: Aussagen zu Umweltauswirkungen und konfliktmin- Während der Auslegungsfrist können Stellungnah- dernde Maßnahmen [2] men abgegeben werden. Nicht fristgerecht abge- Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 406
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Erneute frühzeitige Öffentlichkeits- 66 59 71 II 55 71/1 20 II 39 36/7 b 45 44 I 57 69/1 68 23 beteiligung zur Änderung des Bebau- II 36/6 10 I I 36 22 II 43/2 /4 ungsplans Nr. 3748 „Lochnerstraße“ 2 3 II 63 36/1 e V4 o raä II 65 72 rd 43/1 72 tst ark 142/65 II er 65a V 75/2 e 9 eM 75/3 III M 67 er V ar int 75/4 III kt V H st 75/5 V Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung 74 36 6 ra t /3 IV 142/2 fahr äe 6 st�c kszu 74/1 75/6 III nd 12 I Gru TG am 24.09.2020 die Durchführung der erneuten 75/7 11 67a III 36/10 51 TG 76 36 VI 74/15 142/66 VI Trafostation frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 IV Traf 13 I o 74/14 10 IV V 142/4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 12.0 36 /9 TG 142/63 141 Quartier 3 I 36 Nr. 3748 „Lochnerstraße“ für ein Gebiet zwischen /8 IV 40 V 80 75 132 r. 12 G G Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und 78 O E 1. im 77 73 HsN V V + iTa 84 75 K 41 II VII V 140/5 Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße I 41 6 V II /2 I 8 39 Quartier 2 VI /1 einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochner- 79/2 dw eg IV Ra 88 nd straße im Bereich der Kreuzkirche beschlossen. Ge h- u 81 II /3 14 77 IV 79 83 90 II III VI /7 81 21 II Lo I VI Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Lackfa- ch ne 79/4 74/4 74/3 85 rst brik Akzo Nobel im Stadtteil Schweinau soll nach II III raä 2 82 81/2 II e 4 Aufgabe der gewerblichen Nutzung ein urbanes 74 /11 74/2 äe 74 Geh 135/1 tra /12 IV V II Wohnquartier mit ergänzenden Nutzungen (flexible 1 ns - un II II 11 ee 74/13 6 81/5 V h dR ot II 3 r II Do II adw Erdgeschoßflächen für mögliche Dienstleistungs-/ 8 /10 eg VI 74 Gewerbenutzungen, Gemeinbedarf mit sozialer 74/6 81 IV 86 5 13 II 22 5/1 74/7 3 und kultureller Infrastruktur) entwickelt werden. Auf H 7 ol II zw 80 ie Grund der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behör- se 73/2 ns 74/8 74 tra äe VII Quartier 1 denbeteiligung wurde die Planung in gewissen Tei- III 74/21 24 74/9 len verändert. 97 Auf der Grundlage des Rahmenplans des Stadtpla- TG I I 124/2 We HsNr. 23 nde Ge anla h- ge un nungsamts vom 03.09.2020, der schriftlichen Un- dR ,0 Gru ad 21 ndst Grundst�ck 97 we 123 19 0 �ck g 99/1 szu fah rt Kinder- und terrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke Grundst�ckszufahrt Jugendhaus I 99 IV Stellplötze IV IV V IV Spielmobil IV und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in 99/9 101/3 25 V 27 IV IV 29 IV Form der Begründung vom 03.09.2020 sowie des Bebauung ab 1. OG Umweltberichtes vom 04.09.2020 wird eine erneu- GMKG: SCHWEINAU Nopitschstraäe te, verkürzte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Maästab 101/3 durchgeführt. 101/3 LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748 "LOCHNERSTRASSE" Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraäe, Vordere und Hintere Marktstraäe, Lochner- und ligung Nopitschstraäe einschlieälich eines Teilgebietes üstlich der Lochnerstraäe im Bereich der Kreuzkirche Grenze des röumlichen Änderungsbereichs Die Unterlagen können im Stadtplanungsamt, Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, 1. Oberge- Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. schoss (Treppenhaus) vom 19.10.2020 bis ein- schließlich 02.11.2020 während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- Zwischen 10.00 und 12.00 Uhr steht zur Äußerung beteiligung wird der Stadtplanungsausschuss infor- und Erörterung eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbei- miert. ter (Anmeldung Zimmer 115 / 1. Obergeschoss oder Zimmer 502 / 5. Obergeschoss) zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass während der spä- teren öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan- Weitere Termine zur Äußerung und Erörterung inner- Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit halb der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Diens- besteht, Stellungnahmen vorzubringen. Ort und tag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mitt- Dauer der Auslegung werden zu gegebener Zeit im woch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr), können Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemacht. telefonisch unter den Rufnummern 0911/231 - 4611 oder 4962 (Durchwahl) vereinbart werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DS- der Internetseite des Stadtplanungsamts unter GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er- oeffentlichkeitsbeteiligung.html gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh- men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche in der oben genannten Zeit zur Einsicht bereit. Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das Stellungnahmen können während der Frist schriftlich ebenfalls öffentlich ausliegt. oder während der Dienststunden zur Niederschrift ab- gegeben werden. Online kann über eine Dialogfunkti- Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt on direkt eine Stellungnahme abgeben werden. Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 407
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Gabelsbergerstraße 33, Anwesen Gustav-Adolf-Straße, Anwesen Karl-Bröger-Straße 38, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 256/10 Gemarkung/Flurnr.: Sündersbühl 90/10 Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 81/4 Baugenehmigung für den Abbruch Baugenehmigung für den Neubau ei- Baugenehmigung für die Errichtung ei- und die Erneuerung einer Balkonan- nes Wohnhauses mit 15 Wohnungen ner Aufzugsanlage sowie Ertüchtigung lage und einer Tiefgarage (15 Stellplätze) des Brandschutzes, Nutzungsänderun- Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt gen der Wohnungen im Dachgeschoss Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt in Hotelzimmer sowie Errichtung von Nürnberg vom 07.10.2020, Aktenzeichen Nürnberg vom 01.10.2020, Aktenzeichen B2-2019-1104 wurde die Baugenehmigung für B2-2019-1023 wurde die Baugenehmigung für Gauben das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, unter das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge- Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge- Nürnberg vom 30.09.2020, Aktenzeichen setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri- setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri- schen Bauordnung (BayBO) erteilt. B1-2020-29, wurde die Baugenehmigung für das schen Bauordnung (BayBO) erteilt. oben genannte Vorhaben unter Auflagen, unter Zu- Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- lassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayeri- Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- schen Bauordnung (BayBO) erteilt. bauberechtigte von benachbarten Grundstücken bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- bauberechtigte von benachbarten Grundstücken fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Rechtsbehelfsbelehrung Rechtsbehelfsbelehrung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal- Rechtsbehelfsbelehrung nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal- tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal- 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- lassenen Form erhoben werden. 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder lassenen Form erhoben werden. elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: lassenen Form erhoben werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E- rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtli- elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie chen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektro- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- nischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichts- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- barkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei rensgebühr fällig. rensgebühr fällig. Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Hinweis: Hinweis: Hinweis: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir- Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir- Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir- kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs- kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs- kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs- gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- lassenen Form gestellt werden. lassenen Form gestellt werden. lassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht: Hinweise zur Akteneinsicht: Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststun- (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 den (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung un- - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung un- 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung ter (0911) 231-90588 im Amtsgebäude Bauhof 5, ter (0911) 231-39211 im Amtsgebäude Bauhof 5, unter (0911) 231-4377 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Ab- Zimmer 9, einsehen. Sie können auch einen Abdruck Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Ab- druck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. der Baugenehmigung schriftlich anfordern. druck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 408
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Trebnitzer Straße 68 - 72, Ge- Wegerechtsverfahren Rechtsbehelfsbelehrung markung/Flurnr.: Langwasser 180/283 Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo- Baugenehmigung für den Austausch nats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben bekannt gemacht: der Wärmedämmung im 12. OG und werden bei dem Herstellen eines 2. Rettungsweges aus Aufgrund des Beschlusses des Werkausschuss Service- der Maisonettewohnung betrieb Öffentlicher Raum vom 07.10.2020 wird fol- Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, gende wegerechtliche Entscheidung verfügt Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Hausanschrift: Promenade 24 - 28, Nürnberg vom 06.10.2020, Aktenzeichen Zur Ortsstraße wird gewidmet (Art. 6 Abs.1 91522 Ansbach, B1-2020-197 wurde die Baugenehmigung für das BayStrWG): oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in ei- Proeslerstraße ner für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Von der Westgrenze des Grundstückes Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb- Fl.Nr. 400/19 Gmkg. Höfen (= km 0,068) bis bauberechtigte von benachbarten Grundstücken Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: ca. 3,00 m östlich der Grundstücksgrenze beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer 1. Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Fl.Nr. 400/2 Gmkg. Höfen (= km 0,584) wird die be- Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine stehende Widmung verlängert. fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur Straßengrundstücke: elektronischen Einlegung der Klage entnehmen gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Fl.Nr. T.v. 400/30, 400/19, 372/19, 400/2, Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Ver- T.v. 400/4 Gmkg. Höfen waltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Rechtsbehelfsbelehrung Träger der Baulast: Stadt Nürnberg Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal- Die Verfügung wird am Tag nach ihrer Be- 2. Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach kanntgabe im Amtsblatt wirksam. Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver- 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, fahrensgebühr fällig. 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- Nürnberg, Straßenbaubehörde lassenen Form erhoben werden. Die Verfügung und ihre Begründung (sowie Planun- terlagen) können beim Servicebetrieb Öffentlicher Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Raum Nürnberg, Wegerecht, Sulzbacher Str. 2-6, Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher 1. Stock, während der üblichen Dienststunden ein- E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine gesehen werden. rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah- rensgebühr fällig. im aktiven Dienst verstorben 17.09.2020 Blumenberg Thomas Bauoberrat Hinweis: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau- im Ruhestand verstorben aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir- 01.09.2020 Kamann Isolde Verwaltungsangestellte kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden 04.09.2020 Appelsmeier Lotte Verwaltungsangestellte Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 10.09.2020 Schuh Gerhard Technischer Hauptsekretär § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) 11.09.2020 Kief Theo Baudirektor kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs- gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder 15.09.2020 Jovic Budinka Reinigungskraft elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge- 22.09.2020 Albrecht Heinz Vermessungsamtsrat lassenen Form gestellt werden. 23.09.2020 Ruff Johann Maurer-Vorarbeiter 23.09.2020 Walterscheid Josef Technischer Angestellter Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs- verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststun- den (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Ab- druck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 409
ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Telefon: +49 911/231-11 07 26 I.1.) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Hochbauamt, E-Mail: Jasmin.Grasser@stadt.nuernberg.de Stadt Nürnberg - Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, II.1.1) Bezeichnung des Auftrages: Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland, Platnersberg 1 - Generalsanierung und Kontakt: Anke Seitz, Tel.: +49 911/231-42 00, Fax: +49 911/231-42 50, Neubau Senioren Wohnanlage, Telefon: +49 911/231-15 49 E-Mail: H@stadt.nuernberg.de Referenznummer der Bekanntmachung: E-Mail: Anke.Seitz@stadt.nuernberg.de Tel.: +49 911/231-4311, 2020004510 II.1.1) Bezeichnung des Auftrages: Königstraße 93 - E-Mail: matthias.dix@stadt.nuernberg.de II.1.3) Art des Auftrags: Verhandlungsverfahren mit Künstlerhaus / Generalsanierung b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Aus- Teilnahmewettbewerb (EU); Dienstleistung - 3.BA - 027.2-1 Tischlerarbeiten, Fenster- schreibung [VOB] VgV Instandsetzung c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge II.2.3) Ausführungsort: 90491 Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: darf nur elektronisch erfolgen II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 2020004798 d) Art des Auftrags: Bauauftrag Objektplanung Generalsanierung Senioren- II.1.3) Art des Auftrags: Offenes Verfahren (EU); e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg wohnanlage mit Büronutzung und Neubau Bauleistung - VOB f) Art und Umfang der Leistung: Tiergarten Nürnerg, Pflegewohnheim mit Hospiz II.2.3) Ausführungsort: 90402 Nürnberg Neubau Lagerhalle, Elektrotechnik IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/ II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Auf dem Betriebsgelände des Tiergartens Nürn- Teilnahmeanträge: Tischlerarbeiten / Instandsetzung von Fens- berg wird eine neue Lagerhalle mit Tiefkühlzellen 16.11.2020, 23:59:00 Uhr tern für die Generalsanierung des bisher nicht errichtet. Die Leistungen umfassen die Nieder- Vollständige Bekanntmachung unter: sanierten nördlichen Gebäudeteils (3. Bau- spannungsinstallation inkl. Beleuchtungsanlage Nach § 11 VgV haben wir uns entschieden abschnitt) des denkmalgeschützten Künstler- sowie die Errichtung eines Datenübertragungs- die Vergabeunterlagen ausschließlich digital hauses am Eingang zur Nürnberger Altstadt netzes. über die Deutsche eVergabe anzubieten. Die (europaweit bekanntes alternatives Kultur- n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur zentrum mit vielfältigen Nutzungsbereichen). träge: 20.10.2020, 09:00:00 Uhr Verfügung unter: 1. Fassadenöffnungen schützen ca. 50 Stck. Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ 2. Abbruch + Entsorgung, ca. 6.000 kg Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s 3. Schadstoffbearbeitung, ca. 330 Fensterflügel evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender- ubProjectId=vlxocejqffs%253d. 4. Instandsetzung, ca. 122 Stck. Files.ashx?subProjectId=MqtNJNaSq%252b0% Alternativ finden Sie die Unterlagen unter Fenster geforderte zusätzliche Qualifikatio- 253d. Alternativ finden Sie die Unterlagen mit Angabe der oben genannten Auftragsbe- nen: Sachkunde gem. TRGS 519 oben genanntem Projekttitel unter zeichnung unter www.deutsche-eVergabe.de. IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/ www.deutsche-evergabe.de Tag der Übermittlung an das Amt für Veröf- Teilnahmeanträge: fentlichungen der Europäischen Union: 30.10.2020, 09:10:00 Uhr 02.10.2020 Vollständige Bekanntmachung unter: Nach § 11 VgV haben wir uns entschieden die Verga- a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): beunterlagen ausschließlich digital über die Stadt Nürnberg - Hochbauamt, Deutsche eVergabe anzubieten. Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei Deutschland, zur Verfügung unter: https://bieterzugang. Tel.: +49 911/231-42 00, Fax: +49 911/231-42 50, deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/ E-Mail: H@stadt.nuernberg.de DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L Tel.: +49 911/231-43 01, Neubau oder P0%252bllFgJK8%253d. Alternativ finden E-Mail: Christian.Daehre@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Aus- Renovierung? Sie die Unterlagen unter Angabe der oben genannten Auftragsbezeichnung unter schreibung [VOB] www.deutsche-eVergabe.de c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge Tag der Übermittlung an das Amt für Veröf- darf nur elektronisch erfolgen fentlichungen der Europäischen Union: d) Art des Auftrags: Bauauftrag 29.09.2020 e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: Kältetechnik Einbau von Kühlzellen incl. Kältetechnik n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean- I.1.) Öffentlicher Auftraggeber: träge: 16.10.2020, 09:10:00 Uhr Stadt Nürnberg - Hochbauamt, Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche- Wir bieten Garagentore, Kontakt: Anke Seitz, evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender- Haustüren, Decorzäune Telefon: +49 911/231-15 49, Files.ashx?subProjectId=jO9AklmSmpg%253d. E-Mail: Anke.Seitz@stadt.nuernberg.de mit dem Rundum-Service. Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben II.1.1) Bezeichnung des Auftrages: Königstraße 93 - genanntem Projekttitel unter Künstlerhaus / Generalsanierung Tore · Antriebe · Elektrotechnik www.deutsche-evergabe.de Meisterbetrieb Service 3.BA - 027.2-2 Tischlerarbeiten, Innungsbetrieb rund um seit 1987 die Uhr Fenster Neu Referenznummer der Bekanntmachung: 2020004799 I.1.) Öffentlicher Auftraggeber: Sportplatzstraße 2 · 91367 Weißenohe II.1.3) Art des Auftrags: Offenes Verfahren (EU); Stadt Nürnberg - Hochbauamt, Telefon 09192 - 92 91 0 Bauleistung - VOB Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, II.2.3) Ausführungsort: 90402 Nürnberg www.tore-porst.de Kontakt: Jasmin Grasser, Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 410
ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Tischlerarbei- 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder die An- 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: ten / neue Fenster für die Generalsanierung gabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: 2.1 Der Bewerber/Bieter versichert - dass er des bisher nicht sanierten nördlichen Ge- siehe Vergabeunterlagen gegenwärtig sowie während der gesamten bäudeteils (3. Bauabschnitt) des denkmal- 13) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag Vertragsdauer die Technologie von L. Ron geschützten Künstlerhauses am Eingang zur vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sons- Nürnberger Altstadt (europaweit bekanntes für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers tiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Se- alternatives Kulturzentrum mit vielfältigen oder Bieters und des Nichtvorliegens von Aus- minare nach dieser Technologie besucht und Nutzungsbereichen). schlussgründen verlangt: Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Ver- 1. Schutzräumen + entsorgen ca. 50 Stck. Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, trags eingesetzte Personen keine Kurse oder 2. Fenster neu ca. 66 Stck., davon 5 Doppel- bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Ein- Seminare nach dieser Technologie besuchen fenster trags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in lässt; - dass nach seiner Kenntnis keine der 3. F-Ausstattung: Entrauchung ca. 18 Stck., das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerks- zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Per- Verschattung, ca. 7 Stck. gewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte sonen die Technologie von L. Ron Hubbard IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/ oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise ver- Teilnahmeanträge: 30.10.2020, 09:00:00 Uhr das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maß- breitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Vollständige Bekanntmachung unter: gabe der Rechtsvorschriften des Landes der Ge- Technologie besucht. Nach § 11 VgV haben wir uns entschieden meinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist 2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche die Vergabeunterlagen ausschließlich digital Erklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO in Ver- zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Per- über die Deutsche eVergabe anzubieten. bindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Aus- sonen von der weiteren Durchführung des Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei schlussgründe nicht zutreffen Vertrags unverzüglich auszuschließen, die zur Verfügung unter: https://bieterzugang. Erklärung, dass kein vorläufiger Insolvenzverwal- während der Vertragsdauer die Technologie deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/ ter bestellt worden ist. (keine Weiterführung der von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Uj Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO). sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder dhs1Rz33s%253d. Alternativ finden Sie die Erklärung Jahresumsatz 2017,2018,2019 Seminare nach dieser Technologie besuchen. Unterlagen unter Angabe der oben genann- Betriebshaftpflichtversicherung Mindestdeckungs- 2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklä- ten Auftragsbezeichnung unter summe 1.000.000 EUR für Sach-, Personen, und rung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß www.deutsche-eVergabe.de Vermögensschäden gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 Tag der Übermittlung an das Amt für Veröf- Erklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung fentlichungen der Europäischen Union: und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzli- aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 29.09.2020 chen Sozialversicherung (Kranken-, Renten und Frist. Weitergehende Rechte des Auftragge- Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Un- bers bleiben unberührt. fallversicherung Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vor- SCHUTZERKLÄRUNG: lage eines Präqualifizierungs-zertifikats, welches 1) Öffentlicher Auftraggeber: 1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Be- im amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unter- Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste, werber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die nehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbe- Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg, Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 reich (oder alternativ in der älteren auch noch Deutschland oder die Abgabe einer wissentlich falschen gültigen PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu 2) Verfahrensart: Erklärung den Ausschluss von diesem Verga- akzeptieren. Öffentliche Ausschreibung [UVgO] beverfahren zur Folge hat. Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind. Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen 4) Gegebenenfalls in den Fällen des § 29 Abs. 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Zertifizierung für die Informationen zum Zugriff auf die Vergabe- tragende Bauteile unterlagen 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Produktivgenossenschaft aus Stahl nach DIN EN 1090-2. Leistungserbringung: Windows EDU-Lizenzen der Bau- und Ausführungsklasse EXC 1 und EXC 2 Kunstschlosser eG und Windows Server CAL ohne Software Assurance für die Stadt Nürnberg Ort der Leistungserbringung: 90403 Nürnberg seit 7) Gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangebo- 1921 ten: Nebenangebote sind nicht zugelassen 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe- unterlagen abgerufen werden können oder die Edelstahlverarbeitung Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie ein- Kunst- und Bauschlosserei gesehen werden können: https://bieterzugang. Eisenkonstruktion deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/Down- loadTenderFiles.ashx?subProjectId=e%252bQFd Kundendienst und Reparaturen bTEo10%253d Schweißfachbetrieb 10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: Schweißarbeiten,wie z.B. Geländer, Treppen, Vordächer, 05.11.2020, 23:59:00 Uhr, Terrassen, Zaunanlagen, Balkone und vieles mehr. Bindefrist: 11.12.2020 Am Flachmoor 7, 90475 Nürnberg, Tel.: 09128/72 43 24 0, Fax: 09128/92 30 86 0 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Email: info@produktivschlosser.de siehe Vergabeunterlagen Amtsblatt Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2020 411
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