Tarif NRV 2018 Plus für Privatpersonen und Nichtselbstständige ohne KLASSIK-GARANT - VHV Partner

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Tarif NRV 2018 Plus für Privatpersonen und Nichtselbstständige ohne KLASSIK-GARANT - VHV Partner
in Kooperation mit:

                                                    Tarif NRV 2018 Plus
                                                    für Privatpersonen und Nichtselbstständige
                                                    ohne KLASSIK-GARANT
Tarif P NRV 2018 Plus Stand 10/2017 (900.0030.10)

                                                                                           Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
                                                                                           Augustaanlage 25 | 68165 Mannheim
                                                                                           Telefon 0621/4204-888 | Telefax 0621/4204-180
                                                                                           info@ nrv-rechtsschutz.de | www.nrv-rechtsschutz.de
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2 | NRV 2018 Plus

Inhalt

 3   Produkte im Überblick

 4   Die Leistungen der NRV

 5   Die Vorteile der NRV

 6   Die besonderen Dienstleistungen JURCALL und JURCASH

 7   Allgemeine Tarifbestimmungen

 8   Die Rechtsschutzpakete und was sie enthalten

13   Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge

15   Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie

16   Fahrer-Rechtsschutz

17   Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

19   Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50

22   Ergänzungsangebot:
		   Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden

24	Ergänzungsangebot:
		Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
    (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz)

                                                                        Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren:
                                                                        Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann
                                                                        e. V. Als Verbraucher können Sie damit auf Grundlage der Verfahrens-
                                                                        ordnung des Versicherungsombudsmanns (VomVO) das kostenlose
Risikoträger:                                                           außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.
NRV Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG                           Den Ombudsmann für Versicherungen erreichen Sie wie folgt:
Sitz: Mannheim                                                          Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei)
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Peter Meier                            Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine
Vorstand: Ralf Beißer (Sprecher), Michael Diener                        Verbindung zu 0800erNummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem
Amtsgericht Mannheim HRB 179                                            Ausland anrufen, erreichen Sie den Ombudsmann kostenpflichtig
UST-IdNr. DE 143837211                                                  unter +49 30 20605899.
                                                                        Oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de. (Unter
In Kooperation mit:                                                     dieser Internetadresse finden Sie auch einen Auszug der VomVO)
VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / 30177 Hannover /         Fax: 0800 3699000 (kostenfrei)
Briefanschrift: 30138 Hannover                                          Post: Versicherungsombudsmann e.V. Leipziger Str. 121
Bankverbindung: Nord/LB Hannover / IBAN Nr. DE65 2505 0000 0101         10117 Berlin
4115 51 / BIC: NOLADE2HXXX                                              EMail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Dr. Angelo    Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen
O. Rohlfs / Dietrich Werner / Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H.   Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit, den
Reuter                                                                  Rechtsweg zu beschreiten.
Registergericht: Amtsgericht Hannover, HRB 57331 / Sitz der
Gesellschaft: Hannover / UST-IdNr. DE 815 099 837 / www.vhv.de          Online-Streitbeilegung nach Art. 14 der EU Verordnung Nr. 524/2013
                                                                        (ODR-Verordnung):
Zuständige Aufsichtsbehörde:                                            Die EU-Kommission stellt eine benutzerfreundliche Plattform zur On-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich                line-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus
Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn                    dem online Verkauf von Waren oder der online Erbringung von Dienst-
Sie haben die Möglichkeit, sich bei Unstimmigkeiten mit                 leistungen ergeben (OS-Plattform), bereit. Die OS-Plattform ist unter
einer Beschwerde dorthin zu wenden.                                     folgendem Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr.
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NRV 2018 Plus | 3

Produkte im Überblick

    Verkehrs-               Verkehrs-            Verkehrs-            Fahrer-
 Rechtsschutz für        Rechtsschutz für       Rechtsschutz      Rechtsschutz § 22
 Einzelfahrzeuge         die Familie § 21     für alle Pkw des
       § 21                                    Versicherungs-
                                                nehmers § 21

        +                       +                   +

  XXL-Baustein            XXL-Baustein         XXL-Baustein

Privat- und Berufs-     Rechtsschutz ab 50         Spezial-
 Rechtsschutz § 25             § 30          Straf-Rechtsschutz

        +                       +

   XXL-Baustein           XXL-Baustein

        +                       +

  Wohnungs- und          Wohnungs- und
   Grundstücks-           Grundstücks-
 Rechtsschutz § 29      Rechtsschutz § 29

        +                       +

      Spezial-                Spezial-
Straf-Rechtsschutz      Straf-Rechtsschutz
4 | NRV 2018 Plus

Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2018 Plus) folgende
Kosten:

»» Anwalts- und Gerichtskosten                                         »» K
                                                                           osten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen
                                                                          (Kostenübernahme bis 155.000 €) bei Kauf, Reparatur von Kraft-
»» Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite                               fahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen
                                                                          Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
»» K
    osten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme
   bis 155.000 €)                                                      »» Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.

»» Mediationskosten: Bis zu 2.000 € je Mediation, für alle in einem
    Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen insgesamt maximal
    4.000 €.

Rabattmöglichkeiten
»» Laufzeitrabatt:                                                    »» C
                                                                           ross-Selling-Rabatt Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahr-
                                                                          zeuge:
   Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren
   einen Nachlass von 5 %.                                                Sie erhalten einen Nachlass von 20 %, wenn für das Fahrzeug ein
                                                                          weiterer Versicherungsvertrag mit der
   Dieser Rabatt kann mit anderen Rabatten kombiniert werden.
                                                                          » Nürnberger
                                                                          » VHV
                                                                          » Mannheimer
                                                                          besteht.
                                                                          Im Antrag ist die Angabe der Versicherungsscheinnummer des
                                                                          jeweiligen Partners notwendig.
NRV 2018 Plus | 5

Die Vorteile der NRV
»» JURCALL                                                              »» Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
    Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechts­               Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich
    anwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.              im Ausland ereignen.

»» JURCASH                                                              »» Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
    Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Vermieter ist in al-        Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittel-
    len Vermieter-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten.             meerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar
                                                                            weltweiter Versicherungsschutz.
»» Mediation
    ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konflikt­      »» Kautionsstellung bei Strafverfahren
    lösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unpartei­ischen Drit-        Wir zahlen bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen für eine Kau-
    ten, der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers      tion, um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaß-
    einnimmt.                                                               nahmen zu verschonen.
    –	Professionell: Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer
       Mediator kümmert sich um die Konfliktlösung.                      »» Folgeereignistheorie
    –	Individuell: Sie können selbst aktiv an einer Lösung mit­            Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versiche-
       arbeiten.                                                            rungsfalles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus
                                                                            folgt. Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich re-
   Der Vorteil:
                                                                            duziert.
    Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Kon-
    fliktlösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine
                                                                         »» Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
    Selbstbeteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war
                                                                            Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-
    und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt be-
                                                                            Rechtsschutz auch in der Freizeit, z. B. als Fußgänger im Stra-
    nötigen. Voraussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV ver­
                                                                            ßenverkehr.
    sichert und haben in dieser Zeit keinen Versicherungsfall der
    NRV gemeldet. Nach weiteren drei Jahren ohne Versicherungs-
                                                                         »» Vorsorgeversicherung für mitversicherte Kinder
    fall können Sie von diesem Vorteil als NRV-Kunde erneut profi-
                                                                            Kinder bleiben nach Aufnahme einer auf Dauer angelegten
    tieren.
                                                                            ­beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Ver­
                                                                             sicherungsbeitrages mitversichert, wenn ein unmittelbarer
»» L
    eistungs-Update-Garantie
                                                                             ­Anschlussvertrag bei der NRV abgeschlossen wird.
   Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen
   automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif
                                                                         »» Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
   2010).
                                                                            Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert,
                                                                            solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemein-
»» Unbegrenzte Deckungssumme
                                                                            schaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit
   Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbe-
                                                                            ausüben.
   grenzter Höhe übernommen.
                                                                         »» Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
»» Wartezeit nur 2 Monate                                                   Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Be-
   Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit          reich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer
   ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn              Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte be-
   des Versicherungsschutzes.                                               rufliche Tätigkeit ausüben.
   Hinweis: Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für
                                                                         »» Sichere Kapitalanlagen mitversichert
   Nichtselbstständige – ECO – beträgt die Wartezeit im Arbeits-
                                                                            Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert:
   Rechtsschutz 6 Monate.
                                                                            – Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
                                                                            –	Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­
»» Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel
                                                                                gesetz (KWG),
   Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versi-
                                                                            –	Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder
   cherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher
                                                                               ­betrieblicher Altersvorsorgeprodukte,
   nicht versicherten Leistungsarten.
                                                                            – Anlagen vermögenswirksamer Leistungen.
»» Einjahresregel
                                                                         »» R
                                                                             isikobehaftete Kapitalanlagen mitversichert (im XXL-Baustein)
   Diese Regel hilft Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten, die sich durch
                                                                            Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sons-
   mehrere Ereignisse über die Jahre aufbauen. Liegt die erste
                                                                            tigen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 €.
   Ursache vor Versicherungsbeginn, würde normalerweise kein
   Versicherungsschutz bestehen. Liegt diese erste Streitursache
   aber länger als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversi-
   cherung, bleibt diese unberücksichtigt.
6 | NRV 2018 Plus

JURCALL                                                                   JURCASH
Die Anwaltshotline der NRV                                                Der Inkassoservice der NRV
Mit der JURCALL-Card haben NRV-Kunden den Anwalt immer dabei              Dieser professionelle Inkassoservice ist in jedem NRV-Vertrag zum
                                                                          Vermieter-Rechtsschutz beitragsfrei enthalten – wenn Sie dies
                                                                          wünschen.

                                                                          Die JURCASH-Vorteile auf einen Blick:

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                                                                            Erfolgsprovision
JURCALL-Leistung:
» JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene          » Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine
  und unabhängige Anwälte per Telefon oder E-Mail.                          Barauslagen
                                                                             Voraussetzung: positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner
» Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0621 490 977 20.      ist bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung
                                                                             des Schuldners, und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängel-
» Juristische Beratung über alle Rechtsgebiete, auch in nicht versi-         rügen vor
  cherten Bereichen.
                                                                          » Beauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter
» JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.        Vertragspartner der SCHUFA-Holding AG

                                                                          » Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer
JURCALL-Kosten:
» Keine Monatsgebühr und keine sonstigen Zusatzkosten.                    » Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und
                                                                            Saldenmeldung an die SCHUFA
» Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon oder E-Mail
  übernimmt die NRV.                                                      » Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung

» JURCALL hat keinen Einfluss auf den Rechtsschutzvertrag.                » Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis
                                                                            zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
JURCALL-TIPP:
                                                                          » Wöchentliche Auszahlung der eingezogenen Gelder
» Denn eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet ca. 190 € zzgl.
  MwSt.
                                                                          Online-Inkasso – schnell und benutzerfreundlich
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                                                                          » Persönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über
   Das ist zum Beispiel wichtig, wenn                                       Kunden-Log-in

   » es um den Führerschein geht
                                                                          » Forderungsübergabe und Übersicht über alle laufenden und
   » Sorge um den Arbeitsplatz besteht                                      erledigten Forderungen mit Suchfunktion
   » es um Familienangelegenheiten geht
   » man von Abzockern betrogen wurde.
                                                                          » Bonitätsauskünfte oder Adressermittlung mit Archivfunktion

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht –
                                                                          Auskünfte über potenzielle Mieter
Selbst bestimmen im Falle eines Falles.
» Die von JURCALL vermittelten Anwälte beraten telefonisch zum            Mietausfälle vermeiden durch Bonitätsauskünfte oder
  Thema und erstellen eine Patientenverfügung und Vorsorgevoll-           Adressermittlungen
  macht, qualifiziert und individuell.
                                                                          » Einfach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen
» Diese Leistung bietet JURCALL einmal während der gesamten Ver-            Zugang zum Online-Portal unseres Inkassopartners
  tragslaufzeit für den Versicherungsnehmer und den mitversicher-
  ten Lebenspartner kostenfrei. Ausgenommen Inhaber und Organe            » Einzelpersonen- und Firmenauskünfte möglich durch direkte
  von Unternehmen.                                                          Datenabfrage führender Wirtschaftsauskunfteien

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  vermittelten Anwälten weitere Leistungen:
  – Hinterlegung der Verfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister,
  – Aktualisierungsservice bei gesetzlichen Änderungen oder bei           www.jurcash.de
    Änderungswünschen des Verfügenden,
  – Erstellung von Sorgerechtsverfügungen,
  – Erstellung von Generalvollmachten.
  Die Abrechnung erfolgt mit dem Anwalt.
  Preise und mehr unter www.jurcall.de
NRV 2018 Plus | 7

Allgemeine Tarifbestimmungen

Versicherungsbedingungen                                               Nichtselbstständige
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzver­         sind z. B. Lohn- und Gehaltsempfänger, also Personen, die in einem
sicherung (NRV 2018 Plus).                                             Dienst-/Arbeitsverhältnis stehen, aber auch Rentner und Pensionä-
                                                                       re, Hausfrauen und Studenten oder sonstige Personen, die nicht
                                                                       ausschließlich einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
Deckungssumme und Strafkaution
                                                                       nachgehen.
Die Deckungssumme ist nicht begrenzt (Ausnahme: Spezial-Straf-
                                                                       Lohn- und Gehaltsempfänger, die zugleich als Nebenerwerbsland-
Rechtsschutz).
                                                                       wirte tätig sind, sollten Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechts-
Für Strafkautionen werden bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen      schutz abschließen.
bereitgestellt.
                                                                       Geschäftsführer einer GmbH, die zugleich beherrschende Gesell-
                                                                       schafter der GmbH sind (Inhaber von mindestens 50 % der Ge-
Örtlicher Geltungsbereich                                              schäftsanteile), sind als Selbstständige anzusehen.
Versicherungsschutz besteht europaweit und in den Mittelmeerlän-
dern (§ 6 Abs. (1) NRV 2018 Plus).                                     Selbstbeteiligung
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für den Verkehrsbereich         Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt einmal je Versicherungsfall.
sowie den privaten Bereich im Rahmen der §§ 21, 22, 25 und 30 (§ 6
Abs. (2) NRV 2018 Plus).
                                                                       Single-Tarif
                                                                       Dieser Rechtsschutztarif ist für Alleinstehende mit oder ohne
Beiträge, Vertragsdauer und Versicherungsteuer
                                                                       ­Kinder gedacht. Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mit-
Die Beiträge sind Jahresbeiträge in Euro ohne Versicherungsteuer        versichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensge-
und gelten bei einer Vertragsdauer von einem Jahr. Es gilt die aktu-    meinschaft leben und keine erstmalig auf Dauer angelegte
elle gesetzliche Ver­sicherungsteuer in Höhe von 19 %, die den Bei-     beruf­liche Tätigkeit ausüben.
trägen hinzuzurechnen ist. Die Versicherungsteuer wird an die
Finanzverwaltung abgeführt.
                                                                       Tarif für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes
Bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren wird ein Nachlass
                                                                       Der Sondertarif für den öffentlichen Dienst gilt für Beamte, Richter,
in Höhe von 5 % gewährt.
                                                                       Berufs- und Zeitsoldaten, Angestellte und Arbeiter, die bei folgen-
                                                                       den Einrichtungen tätig sind bzw. dort ausgebildet werden, wenn
Wartezeit                                                              diese Tätigkeit mindestens 50 % der normalen A      ­ rbeitszeit bean-
                                                                       sprucht:
Es besteht keine Wartezeit mit Ausnahme folgender Leistungs­
arten:                                                                 »» Bundeswehr
»» Arbeits-Rechtsschutz                                                »» Gebietskörperschaften
»» Steuer-Rechtsschutz                                                 »» Körperschaften
»» Sozial-Rechtsschutz                                                 »» A
                                                                           nstalten und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts,
                                                                          mildtätige und kirchliche Einrichtungen
»» Daten-Rechtsschutz
                                                                       »» überstaatliche und zwischenstaatliche Einrichtungen
»» Verwaltungs-Rechtsschutz
                                                                       »» S
                                                                           elbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des deutschen öffent-
»» Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
                                                                          lichen Dienstes
»» Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
                                                                       »» gemeinnützig anerkannte Einrichtungen
»» Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
                                                                       »» juristische Personen des Privatrechts, wenn diese im Haupt-
»» B
    eratungs-Rechtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen im               zweck Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand
   Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung                           obliegen würden, und wenn an ihrem Grundkapital juristische
                                                                           Personen des deutschen öffentlichen Rechts mit mindestens
»» u
    nd bei Leistungsarten im Zusammenhang mit dem Rechts-
                                                                           50 % beteiligt sind.
   schutz für Solaranlagen.
                                                                       Der Sondertarif gilt auch für:
Zahlungsweise                                                          »» Pensionäre
Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird ein Zuschlag von 3 %, bei        »» Rentner
vierteljährlicher Zahlungsweise von 5 % und bei monatlicher Zah-
                                                                       »» beurlaubte Angehörige
lungsweise von 8 % berechnet.
                                                                       »» n
                                                                           icht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen/Witwer, soweit
                                                                          beim verstorbenen Ehegatten / bei der verstorbenen Ehegattin
                                                                          die Voraussetzungen für den Sondertarif gegeben waren.
8 | NRV 2018 Plus

Die Rechtsschutzprodukte und was sie enthalten

                                 Rechtsschutzpakete

                                                                                                            Privat- und Berufs-Rechtsschutz

                                                                                                                                              Privat- und Berufs-Rechtsschutz
§ Grundangebot

                                                                                                            (§ 25 NRV 2018 Plus) inkl.
                                                        (§ 30 RV NRV 2018 Plus)

                                                                                  (§ 30 RV NRV 2018 Plus)

                                                                                                            für Nichtselbstständige

                                                                                                                                              für Nichtselbstständige

                                                                                                                                                                                Verkehrs-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                        Verkehrs-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                Fahrer-Rechtsschutz
                                                                                                                                              (§ 25 NRV 2018 Plus)

                                                                                                                                                                                (§ 21 NRV 2018 Plus)

                                                                                                                                                                                                        (§ 21 NRV 2018 Plus)

                                                                                                                                                                                                                                (§ 22 NRV 2018 Plus)
§ XXL-Baustein

                                                        Rechtsschutz ab 50

                                                                                  Rechtsschutz ab 50
                                                        inkl. XXL-Baustein

                                                                                                                                                                                inkl. XXL-Baustein
§ Ergänzungsangebot

                                                                                                            XXL-Baustein
JURCALL                                                          §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Leistungsarten

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Straf-Rechtsschutz                                               §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Schadenersatz-Rechtsschutz                                       §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Sozialgerichts-Rechtsschutz                                      §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                                §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Opfer-Rechtsschutz                                               §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht                        §                       §                               §                                §                             §                      §
Arbeits-Rechtsschutz
(auch als Arbeitgeber von Haushaltskräften)                      §                       §                               §                                §
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                            §                       §                               §                                §
Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in
nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten                         §                       §                               §                                §
Beratungs-Rechtsschutz im
Familien-, Erb- und Betreuungsrecht                              §                       §                               §                                §
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen                       §                                                                                                                      §                      §                      §
Reisevertrags-Rechtsschutz                                       §                       §                               §                                §                             §
Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich                        §                                                       §                                                              §
Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich                        §                                                       §                                                              §
Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrecht­lichen
Angelegenheiten auch außergerichtlich                            §                                                       §
Rechtsschutz im Zusammenhang mit privaten
Solaranlagen (bis max. 15 kW)                                    §                                                       §
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Erb- und
Betreuungsrecht über das Beraten hinaus (bis 1.000 €)            §                                                       §
Vorsorge-Rechtsschutz                                            §                                                       §
Rechtsschutz im Zusammenhang mit
Aufhebungsvereinbarungen (bis 1.000 €)                           §                                                       §
Beratungs-Rechtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen
im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung (bis
250 € je Versicherungsfall, max. 500 €/Jahr)
                                                                 §                                                       §
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Mietverträgen über
Garagen                                                          §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Rechtsschutz im Zusammenhang mit
Anliegerabgaben                                                  §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Spezial-Straf-Rechtsschutz                                       §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                           §                       §                               §                                §                             §                      §                      §
NRV 2018 Plus | 9

Die Leistungsarten

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                        Sozialgerichts-Rechtsschutz
   z. B. für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.                     z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzli-
                                                                            che Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung
   Beispiel: M. Schulz erhält einen Bußgeldbescheid. Ihm wird vor-
                                                                            nicht leistet.
   geworfen, auf der Autobahn 45 km/h zu schnell gefahren zu sein.
   Neben einer Geldbuße in Höhe von 100 € erhält er drei Punkte             Beispiel: D. Müller erleidet auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz
   und einen Monat Fahrverbot. M. Schulz bestreitet die Geschwin-           einen Wegeunfall, den die Berufsgenossenschaft nicht aner-
   digkeitsübertretung und beauftragt seinen Anwalt mit der Ange-           kennt. Nachdem auch sein Widerspruch abgelehnt worden ist,
   legenheit. Da die Bußgeldbehörde bei ihrer Entscheidung bleibt,          beauftragt er seinen Rechtsanwalt für das Klageverfahren. Das
   kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Zur Feststellung, ob ein            Sozialgerichtsurteil bestätigt den Wegeunfall. Die NRV hätte
   Messfehler vorliegt, wird ein Sachverständigengutachten einge-           D. Müller von ca. 900 € freigestellt, wenn er unterlegen wäre.
   holt, das ca. 600 € bis 700 € kostet. Schließlich kann festgestellt
                                                                            Beispiel: T. Weber hatte einen Schlaganfall und benötigt seitdem
   werden, dass M. Schulz deutlich weniger als 45 km/h zu schnell
                                                                            Hilfe, da sie viele alltägliche Aufgaben nicht mehr selbst bewäl-
   gefahren ist. Er muss eine Geldbuße zahlen. Ein Fahrverbot wird
                                                                            tigen kann. Bei der Körperpflege, der Ernährung und bei der Mo-
   nicht auferlegt. Die Kosten seines Rechtsanwaltes sowie die Ge-
                                                                            bilität benötigt sie mehrmals täglich zu verschiedenen
   richtskosten (einschließlich der Kosten des Sachverständigen)
                                                                            Tageszeiten Hilfe und zusätzlich mehrfach in der W ­ oche Unter-
   übernimmt die NRV. Sie betragen in der Summe 1.700 €.
                                                                            stützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
                                                                            Nach Begutachtung durch die Pflegekasse wird bei T. Weber eine
Straf-Rechtsschutz                                                          Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe I festgestellt. T. Weber ist
   für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper-          damit nicht einverstanden. Sie ist der Auffassung, dass ihre Pfle-
   verletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrs-          gebedürftigkeit zu einer Einstufung in Pflegestufe II führen
   unfall verletzt wurde.                                                   müsste. Ihr Rechtsanwalt erhebt Widerspruch gegen die Ent-
                                                                            scheidung. Nachdem schließlich auch der Widerspruch dieser
   Beispiel: K. Mayer ist privat und beruflich oft mit einem Fahr-
                                                                            Entscheidung erfolglos geblieben ist, bleibt nur der Weg vor das
   zeug unterwegs. Völlig unerwartet erhält er eine Vorladung:
                                                                            Sozialgericht. Das Gericht veranlasst ein Zweitgutachten. Die
   K. Mayer soll beim Ausparken einen Passanten verletzt und sich
                                                                            Pflegekasse unterliegt. Wäre T. Weber unterlegen gewesen, hät-
   dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. K. Mayer hat
                                                                            te ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten in Höhe von etwa
   davon nichts bemerkt und am Fahrzeug sind keine Unfallspuren
                                                                            2.400 € übernommen.
   ersichtlich. Deshalb beauftragt K. Mayer einen Rechtsanwalt,
   der ihn zu dem Anhörungstermin begleiten und in dem anste-
   henden Strafverfahren verteidigen soll. Es kommt zu einer Ge-         Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
   richtsverhandlung, in der der Anwalt schließlich erreichen kann,         z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzah-
   dass das Verfahren eingestellt wird. Die Gerichtskosten über-            lungsbescheid des Finanzamtes.
   nimmt die Staatskasse, die Kosten des Anwaltes in Höhe von
                                                                            Beispiel: Die Eheleute Schneider wenden sich gegen die Fest-
   900 € nicht. Die übernimmt die NRV.
                                                                            setzung der Einkommensteuer. Das Finanzamt hat die Fortbil-
                                                                            dungskosten der Ehefrau nicht als Werbungskosten anerkannt.
Schadenersatz-Rechtsschutz                                                  Nachdem der Einspruch ebenfalls erfolglos geblieben ist, erhebt
   z. B. für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auf-              der Rechtsanwalt Klage beim Finanzgericht. Die Eheleute
   grund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden                   Schneider unterliegen. Die Kosten in Höhe von ca. 1.000 € zahlt
   durch ein Verschulden anderer.                                           die NRV.
   Beispiel: H. Becker ist mit seinem Fahrzeug unterwegs und wird
   unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An seinem           Opfer-Rechtsschutz
   Fahrzeug entsteht ein Schaden von 13.500 €. Da die Versicherung          z. B. wenn man als Tatopfer dazu beitragen will, dass der Täter
   des anderen Unfallbeteiligten nicht zahlt, beauftragt H. Becker          eine angemessene Bestrafung erhält.
   einen Rechtsanwalt. Nachdem eine außergerichtliche Einigung
                                                                            Beispiel: F. Brause wird als Passant bei einem Polizeieinsatz im
   nicht zustande kommt, rät der Anwalt H. Becker zur Klage. Das
                                                                            Rahmen einer Großdemonstration von einem Polizeibeamten
   Gericht verurteilt den Gegner dazu, H. Becker die Hälfte des
                                                                            ohne ersichtlichen Grund absichtlich angegriffen und erleidet
   Schadens zu ersetzen. Daher bekommt H. Becker keine
                                                                            dabei eine bleibende Körperbehinderung. F. Brause möchte sich
   Anwaltskosten erstattet und er muss die Hälfte der Gerichts­
                                                                            der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen, um Einfluss
   kosten tragen. Ausgehend von einem Streitwert von 13.500 €
                                                                            auf die Bestrafung des Polizeibeamten zu nehmen. Die NRV
   fallen für H. Becker Gesamtkosten in Höhe von ca. 3.000 € an,
                                                                            übernimmt die Kosten für das Nebenklageverfahren in Höhe von
   die die NRV übernimmt.
                                                                            530 €.
                                                                            Nach Verurteilung des Täters begleitet die Rechtsanwältin von
                                                                            F. Brause ihn auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Ein
                                                                            Verfahren, das dem Täter ermöglicht, seine Tat wiedergutzuma-
                                                                            chen.
                                                                            Auch hierfür übernimmt die NRV Anwaltskosten in Höhe von
                                                                            490 €.
10 | NRV 2018 Plus

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht                              Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in
  z. B. für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus          nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturver-          z. B. wegen der Ablehnung eines Aufnahmeantrags durch die
  trägen.                                                                 Schule.
   Beispiel: T. Schmidt bekommt endlich die bestellte Einbauküche        Beispiel: H. Hesse erhält vom Schulleiter der örtlichen Gesamt-
   geliefert. Sie muss bald feststellen, dass die Schranktüren nicht     schule die Nachricht, dass der Sohn von H. Hesse aus Kapazi-
   richtig schließen und auch die Maße nicht denen im Katalog ent-       tätsgründen nicht in diese Schule aufgenommen werden könne.
   sprechen. Mehrere Nachbesserungen durch den Küchenherstel-            Da H. Hesse nicht möchte, dass sein Sohn in die Realschule des
   ler schlagen fehl. Der Hersteller würde eine Kaufpreisminderung       Nachbarorts gehen muss, beauftragt er seinen Rechtsanwalt
   akzeptieren.                                                          mit dem Widerspruch gegen die Entscheidung des Schulleiters.
   T. Schmidt will jedoch den Kauf rückgängig machen und fordert         Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, entscheidet sich
   deshalb den Kaufpreis von 7.000 € zurück. Es kommt zu einem           H. Hesse zur Klage. Die Klage hat Erfolg. Die NRV übernimmt die
   Rechtsstreit vor dem Landgericht, den T. Schmidt gewinnt.             Kosten in Höhe von ca. 1.360 €.
   Hätte T. Schmidt verloren, hätte die NRV T. Schmidt von den Ge-
   samtkosten in Höhe von etwa 2.700 € freigestellt.
                                                                       Beratungs-Rechtsschutz
                                                                         z. B. wenn bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-,
Arbeits-Rechtsschutz                                                     Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich eine anwaltliche
   z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung            Beratung gewünscht wird.
   oder Kündigung.
                                                                         Beispiel: Die Mutter von H. Ludwig ist verstorben. Sie hinterlässt
   Beispiel: P. Schramm erhält von seinem Arbeitgeber eine               ein Einfamilienhaus, das mit einer Hypothek belastet ist. H. Lud-
   ­betriebsbedingte Kündigung. Er ist der Auffassung, dass er als       wig möchte wissen, welche Folgen die Annahme der Erbschaft
    Familienvater nicht gekündigt werden dürfe, wo doch sein             für ihn haben würde. Die NRV übernimmt die Beratungsgebühr
    gleichaltriger Kollege als Single keine Kündigung erhalten hat.      in Höhe von 250 €.
    Nachdem der Rechtsanwalt von P. Schramm von der NRV die
    Kostendeckungszusage erhalten hat, wird die Kündi­      gungs­
                                                                       Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    schutzklage beim Arbeitsgericht erhoben. Kosten des
                                                                          z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Ein-
    Arbeitsgerichtsprozesses: Der Streitwert beträgt 10.000 €
    ­
                                                                          schränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis,
    (= 3 Monatsgehälter des Klägers).
                                                                          Fahrtenbuchauflage usw.
    Eine Einigung zwischen P. Schramm und seinem Arbeitgeber
    gibt es in der Güteverhandlung nicht. P. Schramm gewinnt den         Beispiel: Obwohl die durch das Gericht festgesetzte Führer-
    Prozess und muss vom Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden.           scheinentzugszeit bei W. Friedrich abgelaufen ist, weigert sich
    Für P. Schramm fallen die Anwaltskosten in Höhe von etwa             die Verwaltungsbehörde, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
    1.700 € an, die die NRV übernimmt.                                   Die Behörde verweist auf das Ergebnis einer medizinisch-­
                                                                         psychologischen Untersuchung.
                                                                         W. Friedrich beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Angelegen-
Disziplinar-und Standes-Rechtsschutz
                                                                         heit. Diese endet mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts, das
   z. B. wegen eines angeblichen Dienstvergehens oder bei Verstö-
                                                                         W. Friedrich zumindest die Fahrerlaubnis gegen Auflagen zu-
   ßen gegen das Standesrecht.
                                                                         spricht. Die NRV übernimmt die Gesamtkosten in Höhe von ca.
   Beispiel: Dem Hauptkommisar K. Kraft wird im Rahmen eines             1.400 €.
   gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens vorgeworfen, un-
   rechtmäßige Zuschläge erhalten zu haben. Er hätte über seine
   Dienstbehörde für einen Zeitraum von drei Jahren nach seiner
   rechtskräftigen Scheidung weiterhin einen Familienzuschlag er-
   halten, obwohl er darauf keinen Anspruch habe. Nachdem K.
   Kraft seinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragt hat,
   kann dieser die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Kos-
   ten des Rechtsanwalts in Höhe von 600 € übernimmt die NRV.
NRV 2018 Plus | 11

Die Leistungen in den XXL-Bausteinen

Reisevertrags-Rechtsschutz                                             Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen
(auch im XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz)                         wenn eine Abmahnung wegen einer behaupteten Urheber-
   Rechtsschutz etwa im Zusammenhang mit Reisemängeln.                   rechtsverletzung gegen die versicherte Person erhoben wird.
  Beispiel: Am Reiseziel angekommen, muss S. Bär feststellen,             Beispiel: Der unverheiratete, volljährige und sich noch in Ausbil-
  dass direkt am Hotel eine Baustelle liegt und die Bauarbeiten           dung befindliche Sohn des Versicherungsnehmers erhält eine
  einen höllischen Lärm verursachen. Außerdem ist das Bad mit             Abmahnung wegen Verbreitung eines Musikalbums. Der Sohn
  Schimmel befallen und das Frühstücksbüffet enthält verpackte            hätte angeblich ein Musikalbum von einem Server heruntergela-
  Speisen, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Der Reisever-          den und anderen Usern zum Download angeboten. Dies stelle
  anstalter vor Ort kann nur unzureichend Abhilfe schaffen. ­Wieder       ein illegales Tauschbörsenangebot dar. In der Rechtsschutzver-
  zu Hause angekommen, beauftragt S. Bär seinen Rechtsanwalt,             sicherung des Versicherungsnehmers ist der XXL-Baustein
  den Reisepreis von 990 € auf 500 € zu mindern. Der Anwalt ei-           enthal­ten. Somit kann sich sein Sohn in Fragen des Urheber-
  nigt sich mit dem Reiseveranstalter auf einen Reisepreis von            rechts beraten lassen. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass
  650 €. Die Anwaltskosten von ca. 200 € übernimmt die NRV.               der Freund des Sohnes der Übeltäter war, der sich den Laptop
                                                                          geliehen hatte. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die
                                                                          Beratungsgebühr des Rechtsanwaltes in Höhe von 250 €.
Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich
   z. B. im Zusammenhang mit einem Ablehnungsbescheid der ge-
   setzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversi-       Rechtsschutz im Zusammenhang mit privaten Solaranlagen
   cherung.                                                              z. B. im Zusammenhang mit Mängeln der Anlage oder bei Ausei-
                                                                         nandersetzungen mit dem Stromanbieter.
  Beispiel: S. Heuberg erleidet einen Unfall beim Bergwandern in
  Österreich. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen            Beispiel: T. Thaler hat auf seinem Dach eine Solaranlage errich-
  Teil der Kosten des Krankenhausaufenthaltes in Österreich. Der          ten lassen. Er stellt fest, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß
  Anwalt von S. Heuberg erhebt erfolgreich Widerspruch und er-            befestigt ist. Ferner ist er mit der Abrechnung des Stromanbie-
  reicht damit die volle Kostenübernahme durch die Kranken­               ters nicht einverstanden. T. Thaler ist der Auffassung, dass er
  kasse. Da S. Heuberg auch den XXL-Baustein versichert hat,              einen höheren Betrag für die Stromeinspeisung vergütet bekom-
  übernimmt die NRV auch die Anwaltskosten für das Wider-                 men müsste.
  spruchsverfahren in Höhe von 450 €.
                                                                          Er beauftragt seinen Rechtsanwalt mit beiden Angelegenheiten.
                                                                          Im Rahmen einer Nachbesserung wird schließlich die man­
Steuer-Rechtsschutz außergerichtlich                                      gelhafte Befestigung ausgetauscht. Auch in der Auseinander­
   z. B. bei einem Widerspruchsverfahren gegen den Einkommen-             setzung mit dem Stromanbieter kann der Rechtsanwalt
   steuerbescheid.                                                        außergerichtlich eine Klärung herbeiführen, nachdem im
                                                                          ­Nachhinein festgestellt wurde, dass auch der Stromzähler für
  Beispiel: K. Klausen führt im Veranlagungszeitraum einen
                                                                           den erzeugten Solarstrom mangelhaft war. Da T. Thaler den
  ­Zivilprozess, den er in seiner Steuererklärung als „Außerge-
                                                                           XXL-Baustein versichert hat, übernimmt die NRV für beide An-
   wöhnliche Belastung“ angibt. Für ihn sei der Prozess notwendig,
                                                                           gelegenheiten die Anwaltskosten in Höhe von ca. 890 €.
   da er Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Das Fi-
   nanzamt sieht den Prozess als keine außergewöhnliche Belas-
   tung an.                                                            Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
                                                                         wenn eine Betreuungsanordnung über die versicherte Person
  K. Klausen beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Einlegung
                                                                         erlassen wurde.
  eines Einspruchs. Der Anwalt hat Erfolg. Die NRV übernimmt die
  Kosten des Rechtsanwaltes für das Einspruchsverfahren von ca.           Beispiel: K. Mayer hatte weder eine Vorsorgevollmacht noch
  500 €.                                                                  eine Betreuungs- oder Patientenverfügung erstellt.
                                                                          Obwohl seine Ehefrau ihn pflegt, wird für ihn eine fremde Person
                                                                          als Betreuer bestellt. Insoweit ist es der Ehefrau verwehrt, das
Verwaltungs-Rechtsschutz auch außergerichtlich
                                                                          Vermögen von K. Mayer zu verwalten.
   z. B. bei einer Auseinandersetzung mit Prüfungsentscheidungen
                                                                          Die Ehefrau lässt sich durch ihren Rechtsanwalt über die Rechts-
   der Universität oder der Schule.
                                                                          lage beraten. Der Anwalt legt vorsorglich Beschwerde gegen die
  Beispiel: S. Wegener ist mit der Prüfungsentscheidung der Uni-          Betreuungsanordnung beim Betreuungsgericht ein. Die Be-
  versität nicht einverstanden. Er beauftragt seinen Anwalt mit der       schwerde wird zurückgewiesen. Da K. Mayer den XXL-Baustein
  Erhebung eines Widerspruchs gegen die Prüfungsentscheidung.             zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz versichert hat, übernimmt
  Die Universität erlässt darauf hin einen neuen Bescheid mit dem         die NRV Kosten bis maximal von 1.000 €.
  Inhalt, dass S. Wegener die Prüfung zumindest wiederholen
  kann. Mit dieser Entscheidung ist S. Wegener einverstanden. Die      TIPP: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kostenfrei bei
  Kosten des Rechtsanwaltes für seine Vertretung im Wider-             JURCALL (Assistanceleistung im XXL-Baustein / gilt nicht beim
  spruchsverfahren übernimmt die NRV in Höhe von ca. 750 €.            XXL-Baustein im Verkehrsbereich)
                                                                       »» D
                                                                           ie von JURCALL vermittelten Anwälte beraten und erstellen
                                                                          eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, qualifiziert und
                                                                          individuell.
                                                                       »» D
                                                                           iese Leistung bietet JURCALL einmal während der gesamten
                                                                          Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer und den mitversi-
                                                                          cherten Lebenspartner kostenfrei.
12 | NRV 2018 Plus

Vorsorge-Rechtsschutz                                                  Mietverträge über Garagen
   z. B. für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit erstmals neu          Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist nicht erfor-
   entstandenen, aber in der bestehenden NRV-Versicherung noch            derlich.
   nicht versicherten Risiken.
                                                                          Beispiel: P. Paulsen hat bei der NRV eine Verkehrs-Rechts-
   Beispiel: D. Schmidt hat vor zwei Jahren bei der NRV eine              schutzversicherung. Diese schließt auch Auseinandersetzungen
   Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit
   ­                                                                      im Zusammenhang mit Garagen ein. P. Paulsen hat eine zusätz-
   XXL-Baustein abgeschlossen. Seiner Lebensgefährtin wird nun            liche Garage für seinen Oldtimer angemietet. Er hat bereits
   von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Zwar hat Herr Schmidt ver-            mehrmals seinen Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass
   säumt, seine Lebensgefährtin in seiner Rechtsschutzversiche-           das Garagentor eine unzureichende Schließvorrichtung hat.
   rung einzuschließen, doch besteht diese Lebensgemeinschaft             Nachdem P. Paulsen die Zahlung der Miete ausgesetzt hat, droht
   erst 3 Monate, sodass Versicherungsschutz im Rahmen des                der Vermieter mit der Kündigung des Mietvertrages. P. Paulsen
   ­XXL-Bausteins auch für die Lebensgefährtin besteht, wenn Herr         hat bei der NRV zwar nur eine Verkehrs-Rechtsschutzver­
    Schmidt seine Lebensgefährtin unverzüglich nachmeldet.                sicherung mit dem XXL-Baustein abgeschlossen. Allerdings
                                                                          ­beinhaltet der Baustein auch den Rechtsschutz bei Auseinan-
                                                                           dersetzungen im Zusammenhang mit Garagen. Erst im Rahmen
Rechtsschutz auch für Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht
                                                                           des Gerichtsverfahrens einigen sich die Parteien über den Ein-
  z. B. wenn man mit der vom Arbeitgeber vorgezeichneten Aufhe-
                                                                           bau einer neuen Schließvorrichtung, wobei P. Paulsen die Hälfte
  bungsvereinbarung nicht einverstanden ist.
                                                                           dieser Kosten übernimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 750 € (Ge-
   Beispiel: G. Meyer war sich mit seinem Arbeitgeber über die             bühren des Anwalts von P. Paulsen und die Hälfte der Gerichts-
   Aufhebung seines Arbeitsvertrages einig. Als Abfindungssumme            kosten) übernimmt die NRV.
   wurden 15.000 € vereinbart.
   Nachdem ihm der Arbeitgeber die vorgezeichnete Aufhebungs-
                                                                       Rechtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger
   vereinbarung zur Gegenzeichnung vorgelegt hat, muss G. Meyer
                                                                       Anliegerabgaben
   feststellen, dass als Abfindungssumme nur 14.000 € festgelegt
                                                                          Rechtsschutz im Zusammenhang mit Erschließungs- und sons-
   sind. Der Arbeitgeber meint, dass er einen Schaden in Abzug ge-
                                                                          tigen Anliegerabgaben, die die Behörde von Ihnen als Woh-
   bracht habe, den G. Meyer beim Einparken mit seinem Privat-
                                                                          nungs-     oder      Grundstückseigentümer     fordert.   Der
   fahrzeug am Firmengebäude verursacht hätte. Im Übrigen hätte
                                                                          Versicherungsschutz umfasst alle selbst genutzten Wohneinhei-
   G. Meyer noch viel mehr Schäden verursacht.
                                                                          ten. Dies gilt nicht für Wohneinheiten, die gewerblich genutzt
   Außerdem ist G. Meyer nicht damit einverstanden, dass die Ver-
                                                                          werden.
   einbarung keine Regelung über die noch bestehenden restlichen
   fünf Urlaubstage enthält.                                              Beispiel: T. Pfeifer möchte den Bescheid der Finanzbehörde
   Auf seinen Wunsch empfiehlt ihm die NRV einen Fachanwalt für           über die von ihm zu tragenden Erschließungskosten von einem
   Arbeitsrecht. Nach einem gemeinsamen Termin der Parteien               Rechtsanwalt überprüfen lassen. Da T. Pfeifer den XXL-Baustein
   werden die vom Anwalt vorgetragenen Änderungswünsche vom               mitversichert hat, übernimmt die NRV diese Kosten. Der Rechts-
   Arbeitgeber akzeptiert.                                                anwalt ist der Auffassung, die Berechnungsgrundlage für die
   Die NRV übernimmt die Kosten des empfohlenen Rechtsanwalts             Kostenerhebung sei rechtswidrig. Nachdem dem Bescheid vor-
   in Höhe von max. 1.000 €.                                              gerichtlich nicht abgeholfen wurde, entscheidet sich T. Pfeifer
                                                                          für die gerichtliche Klärung. Der Bescheid wird schließlich vom
                                                                          Gericht für rechtmäßig erklärt.

Die Leistungen bei den Ergänzungsangeboten
Spezial-Straf-Rechtsschutz                                             Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Beleidigung,      z. B. bei Auseinandersetzungen als Mieter mit dem Vermieter
  Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung.                               oder als Eigentümer mit der Eigentümergemeinschaft.
   Beispiel: O. Werner ist Polizeibeamter. Die Staatsanwaltschaft         Beispiel: Der Mieter T. Leonhard friert. Er möchte die Miete kür-
   ermittelt gegen ihn wegen Nötigung. Er habe im Rahmen seiner           zen, da die Heizungsanlage für das gesamte Gebäude nicht an-
   beruflichen Tätigkeit in eine tätliche Auseinandersetzung einge-       geschaltet wurde. Der Vermieter teilt ihm mit, dass die
   griffen und dabei eine Person in unverhältnismäßiger Weise „in         Hauseigentümergemeinschaft entschieden hat, dass die Hei-
   den Schwitzkasten“ genommen.                                           zungsanlage erst zum 1. Oktober angeschaltet wird. T. Leonhard
   Der Rechtsanwalt von O. Werner kann die Einstellung des Ver-           ist damit nicht einverstanden. Er kürzt die Miete und beauftragt
   fahrens erreichen. Die Kosten in Höhe von ca. 1.000 € leistet die      seinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Der Vermieter
   NRV.                                                                   mahnt die vollständige Zahlung der Miete an und droht mit der
                                                                          Kündigung des Mietverhältnisses.
                                                                           Da eine Einigung nicht zustande kommt, geht die Angelegenheit
                                                                           vor Gericht. Der Vermieter unterliegt. Hätte der Vermieter
                                                                           ­obsiegt, hätte die NRV die Gesamtkosten von ca. 2.300 € für
                                                                          ­T. ­Leonhard übernommen.

                                                                       Hinweis:
                                                                       Die in den Fallbeispielen aufgeführten Namen und Sachverhalte
                                                                       sind frei erfunden.
NRV 2018 Plus | 13

Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge (§ 21 Abs. (3) bis (10) NRV 2018 Plus)
Verkehrs-Rechtsschutz für alle Pkw des Versicherungsnehmers
(§ 21 Abs. (4) bis (10), (12) NRV 2018 Plus)
 Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge (§ 21 Abs. (3) bis (10) NRV 2018 Plus)
                                                                                                                ohne SB       mit 150 € SB
 Beitrag je Fahrzeug bzw. je Wechselkennzeichen                                                                   netto              netto
              Normaltarif
 124 0120     Pkw, Wohnmobile1                                                                                   97,00 €           80,50 €
 124 0058     Pkw, Wohnmobile mit Saisonkennzeichen1                                                             63,00 €           52,40 €

                öffentlicher Dienst
 124 0120       Pkw, Wohnmobile1                                                                                 75,50 €           63,20 €
 124 0058       Pkw, Wohnmobile mit Saisonkennzeichen1                                                           49,20 €           41,10 €

                Normaltarif und öffentlicher Dienst
 124 0118       Zweiräder mit Versicherungskennzeichen1                                                          87,30 €           72,80 €
 124 0119       Zweiräder mit amtlichem Kennzeichen, Quads1                                                     114,40 €           95,30 €
 124 0057       Zweiräder mit Saisonkennzeichen1                                                                 74,30 €           61,90 €

                Normaltarif und öffentlicher Dienst
 124 0127       Anhänger für Pkw1 (auch Wohnwagen) – alleine nicht versicherbar –                                24,50 €           20,20 €
 124 0128       motorisierte Spezialfahrzeuge1 für Versehrte (außer Pkw)                                         24,50 €           20,20 €

                zusätzlich wählbar
 124 2994       XXL-Baustein Normaltarif und öffentlicher Dienst                                                 12,20 €           10,20 €

 Verkehrs-Rechtsschutz für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Pkw
 - nur für Privatkunden – (§ 21 Abs. (4) bis (10), (12) NRV 2018 Plus)
                                                                                                                ohne SB       mit 150 € SB
 Beitrag                                                                                                          netto              netto
                Normaltarif
 124 1075       Pkw, Wohnmobile                                                                                 138,60 €           93,40 €

                öffentlicher Dienst
 124 1075       Pkw, Wohnmobile                                                                                 114,30 €           84,10 €

                zusätzlich wählbar
 124 2995       XXL-Baustein Normaltarif und öffentlicher Dienst                                                 18,80 €           15,80 €

Versicherte Leistungsarten                                              Im XXL-Baustein zusätzlich versicherte Leistungsarten
                                                                        (§ 21 a NRV 2018 Plus)
»» Schadenersatz-Rechtsschutz
                                                                        »» Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich*
»» Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
                                                                        »» Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich*
»» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
                                                                        »» Reisevertrags-Rechtsschutz*
»» Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
                                                                        »» Mietverträge von Garagen (nur für Privatkunden)*
»» Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
»» Straf-Rechtsschutz
»» Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
»» Opfer-Rechtsschutz

Hinweise
1)
     	Rabattmöglichkeit: Besteht für das Fahrzeug ein weiterer Versicherungsvertrag mit der Nürnberger, VHV oder Mannheimer Versiche-
       rung, wird ein Cross-Selling-Rabatt von 20 % gewährt. Im Antrag ist die Angabe der Versicherungsscheinnummer erforderlich.
»» L
    aufzeitrabatt: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %. Dieser Rabatt kann mit anderen
   Rabatten kombiniert werden.
»» Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
»» Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. (1) NRV 2018 Plus
14 | NRV 2018 Plus

Versicherter Personenkreis                                             Besondere Informationen
»» V
    ersicherungsnehmer, Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingneh-       »» D
                                                                           as Fahrzeug muss nicht auf den Versicherungsnehmer zugelas-
   mer, Erwerber, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse der        sen sein.
   im Versicherungsschein bezeichneten und mit einem Versiche-
                                                                       »» Der Beitrag ist für jedes Fahrzeug zu berechnen.
   rungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie
   Anhänger.                                                           »» W
                                                                           ährend der Vertragsdauer hinzukommende Fahrzeuge sind in
                                                                          den Versicherungsschutz eingeschlossen, soweit sie auf den Ver-
»» V
    ersicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelas-
                                                                          sicherungsnehmer zugelassen oder auf seinen Namen mit einem
   sener Motorfahrzeuge zu Lande (privat oder beruflich).
                                                                          Versicherungskennzeichen versehen oder als Selbstfahrer­
»» F
    ür den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetra­            vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sind.
   genen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen                  Die Anfrage nach dem Fahrzeugbestand erfolgt jeweils zur
   ­Lebenspartner und die minderjährigen Kinder besteht auch Ver-         Hauptfälligkeit mit der Beitragsrechnung (Vorsorgeversiche-
    sicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Fahrgast, Fußgänger         rung).
    und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von
                                                                       »» D
                                                                           ie Angabe der amtlichen Kennzeichen ist erforderlich. Dies gilt
    Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor, Leicht­kraft­rädern
                                                                          nicht, wenn der Verkehrs-Rechtsschutz für alle auf den Versiche-
    und E-Bikes.
                                                                          rungsnehmer zugelassenen Pkw abgeschlossen ist (vgl.
»» D
    er Rechtsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer be-           ­Produktkennziffer 115 1075).
   zieht sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport.
                                                                       »» W
                                                                           erden 2 Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen gefahren,
                                                                          so ist im Antrag nur ein Fahrzeug mit Angabe des Wechselkenn-
                                                                          zeichens zu vermerken. Der Beitrag wird dann auch nur für ein
                                                                          Fahrzeug berechnet.
                                                                       »» W
                                                                           ird der Verkehrs-Rechtsschutz für alle auf den Versiche-
                                                                          rungsnehmer zugelassenen Pkw abgeschlossen (vgl. Produkt-
                                                                          kennziffer 115 1075), besteht kein Versicherungsschutz für die
                                                                          Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Fahrten, die im
                                                                          Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder
                                                                          sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen.

* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. (1) NRV 2018 Plus
NRV 2018 Plus | 15

Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie (§ 21 Abs. (4) bis (11) NRV 2018 Plus)
Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
                                                                                                                ohne SB     mit 150 € SB
                                                                                                                   netto           netto
124 0540     Normaltarif                                                                                        149,80 €        126,40 €

124 0540     öffentlicher Dienst                                                                                123,30 €        102,80 €

             zusätzlich wählbar
124 2995     XXL-Baustein Normaltarif und öffentlicher Dienst                                                    18,80 €          15,80 €

Versicherte Leistungsarten                                            Besondere Informationen
»» Schadenersatz-Rechtsschutz                                         »» V
                                                                          ersichert sind alle auf den oben genannten Personenkreis zu-
                                                                         gelassenen – privat genutzten – Motorfahrzeuge zu Lande sowie
»» Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
                                                                         Anhänger. Nutzfahrzeuge sind hiervon ausgenommen.
»» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
                                                                      »» F
                                                                          ahrten im Zusammenhang mit einer zusätzlichen selbststän­
»» Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                        digen Nebentätigkeit sind generell nicht versichert.
»» Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                        »» Die Angabe der amtlichen Kennzeichen ist nicht erforderlich.
»» Straf-Rechtsschutz
»» Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
»» Opfer-Rechtsschutz

Im XXL-Baustein zusätzlich versicherte Leistungsarten
(§ 21 a NRV 2018 Plus)
»» Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich*
»» Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich*
»» Reisevertrags-Rechtsschutz*
»» Mietverträge über Garagen (nur für Privatkunden)*

Versicherter Personenkreis
Versicherungsnehmer, der eheliche, eingetragene oder der im Ver-
sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, die minder-
jährigen Kinder sowie die unverheirateten, nicht in einer
­eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden voll-
 jährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie
 erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
 und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, und zwar
»» a
    ls Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf
   ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
   Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger – ausgenommen Nutz-
   fahrzeuge,
»» als Erwerber solcher Fahrzeuge,
»» a
    ls Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten
   Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers,
»» a
    ls Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger
   oder Radfahrer;
»» mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen.
»» D
    er Rechtsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer be-
   zieht sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport.

Hinweise
»» Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
»» L
    aufzeitrabatt: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %. Dieser Rabatt kann mit anderen
   Rabatten kombiniert werden.
»» Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. (1) NRV 2018 Plus
16 | NRV 2018 Plus

Fahrer-Rechtsschutz (§ 22 NRV 2018 Plus)
Für Einzelpersonen, die ständig – auch beruflich – fremde Fahrzeuge lenken

Fahrer-Rechtsschutz
                                                                                                                ohne SB     mit 150 € SB
                                                                                                                   netto           netto
124 0160     Normaltarif                                                                                         84,50 €         70,20 €

124 0160     öffentlicher Dienst                                                                                 72,60 €         60,60 €

Versicherte Leistungsarten                                            Besondere Informationen
»» Schadenersatz-Rechtsschutz                                        Aufgrund der Vorsorgeversicherung nach § 22 Abs. (4) NRV 2018
    (jedoch nicht für Schäden am benutzten Fahrzeug)                  Plus erweitert sich mit der Zulassung eines eigenen Fahrzeuges auf
                                                                      den Versicherungsnehmer der Fahrer-Rechtsschutz auf den Ver-
»» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
                                                                      kehrs-Rechtsschutz nach § 21 Abs. (3) NRV 2018 Plus. Der Versiche­
»» Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                     rungsnehmer hat dadurch auch Rechtsschutz im Vertrags- und
                                                                      Sachenrecht im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeuges,
»» Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
                                                                      und zwar ohne Wartezeit.
»» Straf-Rechtsschutz
»» Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
»» Opfer-Rechtsschutz

Versicherter Personenkreis
»» V
    ersicherungsnehmer als Fahrer von Fahrzeugen, die weder ihm
   gehören noch auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit
   einem Versicherungskennzeichen versehen sind, sowie als Fahr-
   gast, Fußgänger oder Radfahrer.

Hinweise
»» Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
»» L
    aufzeitrabatt: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %. Dieser Rabatt kann mit anderen
   Rabatten kombiniert werden.
»» Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. (1) NRV 2018 Plus
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